user hielten, zu Geld⸗ und Gefängnißstrafen verurtheilt. estern Abend hob die Polizei abermals eine heimliche Spielgesell⸗ chaft auf, verhaftete die Inhaberin der Wohnung und nahm die vorgefundenen Gelder, Möbel ꝛc. in Beschlag. Am nämlichen Abend wurde eine Komplottisten⸗Bande verhaftet, die meistens aus Diehen und Bagabunden bestand. Man fand mehrere Flinten und Pa⸗ tronen. je ist der Der verhaftete Direktor des Gefängnisses St. Pelagie i Unterschlagung von Staatsgeldern engehagtahn beschäftigte Arbeiter
Etwa 5 r Centrums⸗Eisenb uu NE feiern und wollten auch ihre Kameraden
begannen am 6. Februar zu Venhuftung von 20 der Rädelsführer
aam Arbeiten verhindern; die
j her. . EE bte Regierung nach Turin gesandt hatte,
öruar wieder zu Lyon, von wo er sofort nach Paris abreiste 18. Fszesng, sehne Frlakehr mit bevorstehenden ernsten und entscheidenden Ereignissen in Verbindung. 8
Vor einigen Tagen fand die erste Versteigerung von arabischen und englischen Hengsten aus den ehemaligen Königlichen Marställen zu Marnes, Versailles und Meudon statt. Der Präsident der Re⸗ publik kaufte ein dreijähriges arabisches Fohlen Cheridim für 4100 Fr. Die Pferde gingen meistens zu sehr hohen Preisen ab.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Febr. Am Freitag, den 9. Februar, ist Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Württemberg in hiesiger Residenz angekommen. 1
Eisenbahn⸗Verkehr.
Bonn⸗Kölner Eisenbahn. Jahresübersicht. 8 8
Auch das vierte Quartal im Jahre 1848 gegen dasselbe im Jahre 1847 hat, gleich den vorhergegangenen drei Quartalen, eine Mindereinnahme gehabt; es wurden in demselben pro 1848 befördert 137,802 Personen und die Einnahme betrug 26,864 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf.; in demselben Zeitraume des Jahres 1847 wurden dagegen befördert 150,884 Personen und die Einnahme betrug 31,720 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf., wonach sich im vierten Quartal pro 1848 eine Min⸗ derzahl der beförderten Personen von 13,082 mit einer Minderein⸗ nahme von 4856 Thlr. 15 Sgr. 9 Pf. herausstellt. Die Bahn war gleichfalls wie in den vorhergegangenen Quartalen stets in gu⸗ tem fahrbaren Zustande, so daß die Fahrten im ganzen Jahre durch⸗ aus keine Unterbrechungen erlitten. Die Maschinen durchliefen in diesem letzten Quartal 4416 Meilen; in den ersten drei Quartalen durchliefen dieselben 13,572 Meilen, so daß sich für das ganze Jahr 1848 17,988 Meilen ergeben. Im J. 1847 durchliefen dieselben 19,672 Meilen, folglich im J. 1848 weniger 1684 Meilen. — Im ganzen Jahre 1848 belief sich die Zahl der beförderten Personen auf 726,920 u d im Jahre 1847 auf 634,893 oder im Jahre 1848 mehr 92,033 Per⸗ sonen. Die Gesammteinnahme im Jahre 1848, für Beförderung der Personen, Ueberfracht, Güter und Postgüter beträgt — so weit es sich vorläufig feststellen läßt — auf etwa 118,657 Rthlr., wäh⸗ rend dieselbe im Jahre 1847 134,735 Rthlr. 18 Sgr. betrug, außer⸗ dem wurden im Jahre 1847 noch eingenommen für Pachten, Mie⸗ then, Zinsen ꝛc. 3707 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf., was zusammen eine Brutto⸗Einnahme von 138,443 Rthlr. 5 Pf. ergiebt. Es wurden mithin im Jahre 1848, trotzdem daß die bedeutende Anzahl von 92,033 Personen mehr befördert wurden, weniger eingenommen circa 16,000 Rthlr. Im Jahre 1846 wurden befördert 660,066 Personen und die Einnahme hierfür betrug 126,587 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf. und incl. der Einnahme für Ueberfracht, Gütern ꝛc. 135,944 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., an sonstigen Einnahmen brachte das Jahr 1846 ein 2208 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., so daß sich für das Jahr 1846 eine Gesammt⸗Brutto⸗Einnahme von 138,212 Rthlr. 25 Sgr. giebt. Es steht mithin das Jahr 1848 auch noch gegen das Jahr 1846 in seiner Einnahme zurück; es wurden zwar ebenfalls 1848 66,860 Personen mehr als 1846 befördert, jedoch weniger aus dem Betriebe vereinnahmt 17,287 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. — Im Jahre 1845 wurden befördert 627,929 Per⸗ sonen und die Gesammt⸗Betriebs⸗Einnahme betrug 128,083 Rthlr. 27 Sgr. 10 Pf., ferner für Pachten, Zinsen ꝛc. gingen ein 1852 Rthlr., so daß sich eine Gesammt⸗Einnabme von 129,936 Rthlr. 8 Sgr. 3 Pf. herausstellt. Das Jahr 1848 steht hiernach, den vor⸗ hergegangenen gegenüber, in seiner Personen⸗Frequenz obenan, jedoch hat dasselbe die schwächste Einnahme ergeben. Im Jahre 1844, in welchem dieselbe, und zwar am 15. Februar, eröffnet wurde, wur⸗ den befördert 537,605 Personen, die Einnahme betrug aus dem Personentransport 100,702 Rthlr. 10 Sgr. 1 Pf. und für Ueberfracht, Güter ꝛc. 2341 Rthlr. 29 Sgr. 10 Pf., zusam⸗ men 103,044 Rthlr. 9 Sgr. 11 Pf.; die sonstigen Einnah⸗ men betrugen 902 Rthlr. 23 Sgr. Die Betriebs⸗Einnahme — ohne die sonstigen Einnahmen mitgerechnet — gegenüber den Betriebs⸗ Ausgaben, so wie das durchschnittliche Verhältaiß pro Monat und Meile, würde sich folgendermaßen gestalten: Im Jahre 1844 — 10 ½ Monat — Betriebseinnahme: 103,044 Rthlr. 9 Sgr. 11 Pf. Be⸗ triebsausgabe: 51,624 Rthlr. 24 Sgr. 7 Pf. leberschuß: 51,419 Rthlr. 15 Sgr. 4 Pf.; durchschnittlich npro Monat und Meile wur⸗ den befördert 13,887 Personen, die durchschnittliche Gesammtein⸗ nahme betrug 2516 Rthlr. 6 Sgr. 5 Pf. und die durchschnittliche Ausgabe 1206 Rthlr. 20 Sgr. 5 Pf.; mithin Ueberschuß pro Mo⸗ nat und Meile 1255 Rthlr. 16 Sgr. Im Jahre 1845 Betriebs⸗ einnahme: 128,083 Rthlr. 27 Sgr. 10 Pf. Betriebsausgabe: 56,756 Rthlr. 11 Sgr. 4 Pf. Ueberschuß: 71,327 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf.; durchschnittlich poo Monat und Meile wurden befördert 13,417 Per⸗ sonen, die durchschnittliche Einnahme betrug 2736 Rthlr. 20 Sgr. Uebensch durchschnittliche Betriebsausgabe 1232 Rthlr. 22 Sgr.; mithin Z..“ uß 42 Monat und Meile 1504 Rthlr. 4 Sgr. — Im J. 1846 Be⸗
innahme: 135,944 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. Betriebsausgabe: 54,116
2 Sgr. 7 Pf. Ueberschuß: 81,828 Rthir. 13 Sgr. 8 Pf.; durch⸗
Vor⸗
306 “
durchschnittliche Betriebs⸗Ausgabe:
Betriebs⸗Ausgabe: 57,941 Rthlr. 10 Sgr. 5 Pf.
wurden befördert: 13,568 Personen, die durchschnittliche Einnahme betrug 2878 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf., und die durchschnittliche Aus⸗ gabe 1238 Rthlr. 1 Sgr. 8 Pf., mithin Ueberschuß pro Monat und Meile 1640 Rthlr. 27 Sgr. 10 Pf. — Im Jahre 1848 Betriebs⸗ Einnahme cirea 118,657 Rthlr. Die Betriebs⸗Ausgaben, welche sich für dieses Jahr erst später feststellen lassen, können jedoch gerin⸗ ger angeschlagen werden als dieselben in den früheren Jahren betra⸗ gen haben, da auch schon die von den Lokomotiven durchlaufenen Meilen im Jahre 1848 gegen 1847 dafür sprechen. Würde man dieselbe mit nur 50,000 Rthlr., welches gegen das Jahr 1847 um 7900 Rthlr. und gegen das Jahr 1846 um 4100 Rthlr. geringer ist, veranschlagen, so würde sich ein Ueberschuß pro 1848 herausstellen von ca. 69,000 Rthlr.; durchschnittlich befördert wurden 15,532 Per⸗ sonen und die durchschnittliche Betriebs⸗Eipnahme betrug 2535 Rthlr. 12 Sgr. 2 Pf., die durchschnittlichen Betriebs⸗Ausgaben würden be⸗ tragen ca. 1068 Rthlr., oder ca. Ueberschuß 1467 Rthlr. — Für Bahnanlagen wurden im Jahre 1848 verausgabt 29,709 Rthlr. 19. Sgr. 11 Pf. und zwar größtentheils für Grunderwerbungen; am Schlusse des Jahres waren noch 25 magd. Morgen in 36 Parzellen von 24 Personen zu erwerben; mit 3 derselben ist bereits abgeschlos⸗ sen, mit 18 wird noch unterhandelt, in Betreff zweier schwebt der
Prozeß und bei einer Paͤrzelle ist der rechtmäßige Eigenthümer zur Zeit noch unbekannt. An Restkaufschillingen blieben etwa 36000 Rthlr. abzutragen. Bis zum 31. Dezember 1848 waren ausgegeben: für das Bahn⸗Kapital 907,392 Rthlr., am Schlusse des Jahres 1847: 877,682 Rthlr. 10 Sgr. 1 Pf. und am Schlusse 1846: 856,444 Rthlr. 24 Sgr.; für das Betriebs⸗Kapital am Schlusse des Jahres 1848: 253,888 Rthlr., am Schlusse des Jahres 1847: 252,.549 Rthlr. 17 Sgr. 8 Pf. und am Schlusse 1846: 216,445 Rthlr. 25 Sgr. 11 Pf., zusammen waren Ende 1848 verausgabt 1,161,280 Rthlr. Es sind beschafft durch Stamm⸗Actien 1,051,200 Rthlr. und durch Prioritäts⸗Obligationen 115,300 Rthlr., im Ganzen 1,166,500 Rthlr., mithin noch baar vorhanden 5220 Rthlr.
1ee t Beratzscbsc gecsct üsesvec
Wissenschaft und Kunst.
Konzert⸗Revue. Matinée musicale. Fünfte Quartett⸗Soiree. Konzert von Emil Pfaffe.
Die blinde Sängerin, Fräulein Anna Zieggeler, deren in diesen Blättern bereits Erwähnung geschah, gab am verflossenen Sonntag (den 18ten) eine Matinée im Saale des Hotel de Russie. Sie trug ein Schu⸗ bertsches Lied, zwei Arien aus Mozart's „Titus“ und aus dem Orato⸗ rium: „Das befreite Jerusalem“ von Righini und zum Schluß (von Dilettanten unterstützt) ein Schweizer⸗Quartett von Franz Abt mit wohl⸗ thuender Reinheit und musikalischer Sicherheit vor, ohne im Uebrigen durch ihren Gesang den Kunstforderungen Genüge leisten zu können, da sie, was die Stimmbehandlung, Tonbildung u. s. w. anbelangt, nur den Stand⸗ punkt einer Naturalistin einnimmt. Jedenfalls wäre aber ihre sehr umfang⸗ reiche Stimme, die beinahe anderthalb Oktaven umfaßt und auch des Wohl⸗ lautes, der Krast und Fülle keinesweges entbehrt, künstlerischer Ausbildung werth. Gewiß ständen dann bei dem offenbaren Talente der Sängerin in jeder Beziehung sehr erfreuliche Leistungen von ihr zu erwarten, während jetzt mehr ihr Schicksal, als ihre Kunst, die Theilnahme der Hörer erregt. — Die übrigen Gaben der Matinée betreffend, so dienten den beiden Ab⸗ theilungen derselben jedesmal zwei Sätze des Beethovenschen C⸗=moll- Trio's (op. 1) zur Einleitung. Die Ausführung geschah durch die Herren G. Schumann und Gebr. Ganz. Eine besonders sorgfältige Vorberei⸗ tung schien ihr indeß nicht vorangegangen zu sein. Auch eine Sonate von Berger, die Her Schumann vortrug, befriedigte uns mehr durch glän⸗ zende Ausführung, als durch vollendete Feinheit der Auffassung, wogegen wir ihm die Wahl der Composition unbedingt als Verdienst anrechnen. Durchweg in einem edlen, schwungvollen Stole gehalten, erregte dieses Ton⸗ stück das allseitigste Interesse, und wäre nur zu wünschen, daß dem Publi⸗ kum öfters derartige ältere gehaltreiche Klavier⸗Compositionen, statt leidigen modernen Virtuosentandes, in den Konzerten vorgeführt würden. Schließ⸗ lich sei noch einer (sogenannten) Phantasie für Violine und Piano aus den „Hugenotten“ gedacht, in deren Vortrag die Herren Steffens und Schumann sich als tüchtige Virtuosen auf ihren Instrumenten zu zeigen Gelegenheit fanden.
Die Herren Zimmermann und Genossen eröffneten ihre fünfte Soiree (Montag den 19ten) mit einem Quartett von Fesca aus H-moll. Der Styl dieses Componisten leidet (gleich Spohr's) an einer gewissen Weichheit, die sich schon in der Wahl der Melodieen ausspricht und in Folge de⸗ ren seine Kompositionen leicht etwas eintönig in der Totalwirkung werden. Nichtsdestoweniger fesseln sie durch den Ernst und die Sorgfalt, die überall in der Ausarbeitung entgegentreten, in hohem Grade. Das in Rede stehende HI-moll-Quartett spricht durch äußerst klare Ideenentwicke ung und durch zarten melodischen Schmelz noch besonders an. Diesem älteren Werke folgte ein neues, ein Streich⸗Quintett von Ed. Franck (in E-moll). Die Arbeit ist jedenfalls eine von Talent und Geschick zeugende und ge⸗ staltet sich in der Ausarbeitung, besonders in harmonischer Hinsicht, oft sehr anziehend und sogar eigenthuͤmlich. Dagegen bietet sie in der Erfindung weniger Hervorragendes, da sie sich meist an Mendelssohn anlehnt. Namentlich ist dies in auffälliger Weise im Scherzo der Fall, dessen Grundgedanke in dem auf⸗ und absteigenden Durchlaufen des Alkordes aller Instrumente einen von Mendelssohn schon allzu oft gebrauchten Effelt zu Tage fördert. Daß der Komponist übrigens diesen Effekt mit vielem Geschick und Glück ausgebeutet und überhaupt ein sehr interessantes Musikstück auf ihm zu basiren verstanden hat, wollen wir nicht in Abrede stellen. Von den übrigen Sätzen, die das Vorbild Mendelssohn eben⸗ falls nicht verleugnen, dürften das erste Allegro und das Finale durch Form wie Inhalt die abgerundetsten und gelungensten sein, während das Andante ziemlich lang ausgesponnen und mehr harmonisch als melo⸗ disch interessant erscheint. Das Ganze wurde mit Theilnahme gehört und verdient, trotz des Mangels an Selbstständigkeit, in vielem Be⸗
tracht Anerkennung. Die Ausführung der eben besprochenen beiden Werke war, mit wenigen Ausnahmen, eine löbliche. Das zum Schluß
8 “ .“ ““ schnittlich poo Monat und Meile wurden befördert 14,104 Personen, die durchschnittliche Einnahme betrug 2904 Rthlr. 24 Sgr. und die
1156 Rthlr. 9 Sgr. 9 Pf., Ueberschuß pro Monat und Meile 1148 Rthlr. 14 Sgr. 3 Pf. — Im Jahre 1847 Betriebs⸗Einnahme: 134,735 Rthlr. 18 Sgr. Betrie b 3 Ueberschuß: 76,794 Rthlr. 7 Sgr. 7 Pf.; durchschnittlich pro Monat und Meile
“
Beethoven hörten wi
vorgetragene nicht mehr.
Am nämlichen Abende fand in dem Saale des Gesellschafts⸗Hauses ein
große B-dur -Quartett von
neuerbauten
tasie von Thalberg aus „Don Bravour vortragen. Beifall.
4
Zur Literatur der Handels⸗Wissenschaft.
Systematisches Lehrbuch der Handels⸗Wissenschaft.
Zum Selbststudium und als Grundlage bei Vorträgen. Nebst
einem Anhange: die Formulare zu den wichtigsten Handels⸗ paͤpieren. Von Friedrich Noback. II. Abtheilung. Berlin, Albert Gnury. 1849.
Beim Erscheinen der ersten Abtheilung des genannten Werkes dessen zweiter und letzter Band uns eben vorliegt, haben wir Gelegenheit genommen, in diesen Blättern dasselbe kürzlich zu besprechen und nament⸗ lich darauf hinzuweisen, daß es in der Gegenwart an einer systematischen Bearbeitung der in ihrer Bedeutung für das Gesammtleben so hervorra⸗
genden Handelswissenschaft gänzlich gebricht. Mit großem Interesse nahmen 8 wir daher die zweite Abtheilung des Buches zur Hand, welche den, durch
den anerkannten Namen des Autors und den Inhalt der ersten Abtheilun angeregten Erwartungen vollständig entspricht, und auf die wir von neuern die Aufmerksamkeit des großen, betheiligten Publikums hinlenken wollen Das vom Verfasser befolgte System ergiebt sich anschaulich aus dem beige fügten Inhaltsverzeichnissse. An die in der ersten Abtheilung behandelte Abschnitte: 1) die Handelsobjekte und ihr Maß (Waaren, Maß, Geld, Wechsel, Staatspapiere, Actien), 2) die Gestaltung des Handels und seiner Operationen (Allgemeine Kategorieen, den Handel mit den reellen Waaren, ausschließlich des Geldes, den Geld⸗ und Wechselhandel, den Staatspapier⸗ und Actienhandel) — schließen sich in der zweiten Abtheilung die folgen⸗ den: 3) der Geschäftseigenthümer und die Handelsgesellschasten, 4) di Hülfsgewerbe des Handels (der Handelsvermittler: Mätler und Agenten
der Transport: Landfracht und Schifffahrt, die Assekuranz, die Spedition),
5) die Förderungsanstalten des Handels (Messen, Schauanstalten, Stapel gerechtigkeit, Zollniederlage, Freihäfen, Banken, Corporationen, Handelskam mern, Börsen, Konsülate, Posten, 6) die Gewohnheiten im Handel und i seinen Hülfsgewerben, 7) die Geschäftsführung, 8) die Bewegung innerhal des Handels, 9) die Beziehung der Handeltreibenden zu einander, 10) der Handel und die Landes⸗Gesetze, 11) das Verhältniß des Handels zum Staate. Im 8. Abschnitt ist namentlich das Wesen der Preise und de Speculationen dargestellt, im 9. Abschnitt der sogenannten Handels moral gedacht, dann die kaufmännischen Empfehlungen und das Falliment abgehandelt, im 10. Abschnitt finden die Handelsrecht im Allgemeinen, das Handelsgericht und die Beweiskraft de Handlungsbücher, im 11. Abschnitt die Handelsbehörden, die Zölle und handelspolitischen Spsteme, die Idee der Handels⸗ bilanz, die Handels⸗ und Schifffahrtsverträge, so wie die Mo⸗ nopole, ihre Besprechung. Bei der Schwierigkeit, den so komplizirten Ge genstand zu sostematisiren, können wir der Anordnung, welche der Herr Verfasser beobachtet hat, unseren aufrichtigen Beifall nicht versagen, und dieselbe hat überdies die Nützlichkeitsgründe des Praktischen für sich. Von der Betrachtung der Grundlage, den Objekten des Handels, ist zu der Formen des Verkehrs übergegangen, dann die Handlung als solche als Geschäft der Einzelnen und der Gesellschaften betrachtet, der Sinn der Firmen erläutert, hierauf die dem Handel zur Seite stehenden Gewerbe und ihre Beziehung zum kaufmännischen Verkehr beleuchtet, als⸗ dann aber die ihm dienenden Staats⸗ und Privat⸗Anstalten. Nächstdem ist das Wesen der Usanzen erklärt, ihre Entstehung, ihr Ein⸗ fluß auf die Gesetzgebung und ihre Stellung zu dieser, unter Beibringung interessanter Beispiele. Von dieser mehr allgemeinen Seite wendet sich der (Verfasser zu den wichtigsten Gegenständen des prakti⸗ schen Geschäftsbetriebes, und nachdem auf diese Weise der Kreis immer enger gezogen worden ist, immer näher das Spezielle berührt, er⸗ weitert er sich wieder zu der Betrachtung der staatswissenschaftlichen Seite des Handelsverkehrs, wie es der oben gedachte Inhalt der letzteren Abschnitte zeigt. In der Vorrede erklärt sich der Verfasser über die Motive der kür⸗ zeren Fassung des letzten Theiles des Buches, welche wir allerdings, bei aller Vorliebe für gedrungene Darstellung, weiter ausgeführt gewünscht hät ten; den ökonomischen Gründen des Verlegers haben wir freilich nichts ent⸗ gegenzusetzen und hoffen nur, daß künftige Auflagen hier eine Erweiterung bewirken mögen. Die Formulare, welche in der ersten Abtheilung vor⸗ zugsweise auf eine sehr weite Auswahl Wechsel und Staatspapier⸗ Verträge sich erstrecken, bieten in der zweiten Abtheilung namentlich den Gesellschafts⸗Vertrag, Schlußzettel, Frachtbriefe, Kon⸗ nossamente, Certepartie, Manifest.
Haben wir uns schon bei Besprechung des ersten Bandes empfehlend geäußert, so dürfen wir nach Duschsicht des ganzen Werkes unser Urtheil
nur wiederholen und ebensowohl den Kaufmann, den Geschästsmann über⸗
Ꝙ
haupt, als den Kameralisten, so wie Jeden, welchem das Studium des
Gegenstandes nahe liegt, auf das Buch hinweisen, dessen Eigenthümlichkeit
einmal in der übersichtlichen Anondnung des Stoffes, dann aber auch in
einer klaren, gedrungenen, faßlichen Behandlung besteht, die um so wün⸗ schenswerther erscheint, als der hochwichtige Gegenstand gerade in unseren Tagen der warmen Theilnahme aller Denkenden vom größten Interesse sein muß. “ “ 4 Auch im zwiten Bande finden wir wieder eine reiche Auswahl erläu⸗ ternder Beispiele, und gerade hier ist uns das Detail um so willkommener, als es uns meist auf Seiten geführt hat, welche weniger allgemein bekannt sind, wie, um nur ein Beispiel anzuführen, rücksich tlich des Mißbrauchs in der Stellung der sogenannten Eisenbahn⸗Spediteure zu der Bahn⸗Direction und zum Publikum. (S. 393, 481 und 506.) Die Begrissserelärungen sind präzis und erschöpfend; wir erwähnen u. a. die Unterscheidung zwischen Mäkler und Agent (S. 354 u. ff.), welche das Gesetz noch nicht gehörig berücksichtigt. Die Behandlung der Banken (S. 495 u. ff.), die gründliche Darlegung der Eigenthümlichkeiten, Unterschiede, Vortheile und Nachtheile
der gegenseitigen Assekuranz⸗Gesellschaften und derjenigen auf seste Prämien.
(S. 444 u. ff.) Immer sind die Verhältnisse und Ansprüche der Gegen⸗ wart berücksichtigt, sowohl was die merkantilischen, thatsächlichen Zustände, als die gesetzlichen Bestimmungen betrifft, und dies macht das Werk beson⸗ ders schätzbar und stellt es den gewohnten bloßen Compilationen entgegen, denen die letzten funfzig Jahre so gut wie nicht vorhanden sind. Wir wün⸗ schen aufrichtig, daß diese Hinweisung den Erfolg haben möge, das nähere Eingehen auf ein Buch hinzuleiten, welches wir als ein eben so zeit⸗ als fachgemäßes willkommen heißen, und hoffen, daß es nicht blos in der Han⸗ delswelt, sondern auch in den oben bezeichneten größeren Kreisen Verbrei⸗
tung finden möge.
wirr 2 —
— 8 ¶.
ekanntmachungen 88
„Nothwendiger Verkauf. Das Seeeheic 8 . “ gungen in der Registratur ““ ö
1281
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 7. September 1848. Das hier in der Rosenquergasse Nr. 14 belegene, im
Hypothekenbuche von der Königsstadt, Vol. 38. Nr.
2368. verzeichnete, dem Maurermeister Carl Ferdinand
Beneckenstein adjudizirte Maurermeister Johann Hein⸗
rich Ferdinand Beneckensteinsche Grundstück, gerichtlich
abgeschätzt zu 8207 Thlr. 10 Sgr. 3 Pf., soll
am 24. April 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle resubhastirt werden. Taxe und Hy⸗ soll pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
rr 8 111411““
einige öffentlich hier seil
zu 50 Thalern verboten.
am 15. September 1849, Vormi
an ordentlicher Gerichtsstelle fabhaßin werdan. ac unbckannten Real⸗Prätendenten werden aufgeboten 8 bei Vermeidung der Prällusion spätestens in diesem Termine zu melden.
[66]
und endigt mit
2) Während dieser dre dischen, so wie die den Zollverei
Bekanntn sich 1) Die diesjährige tmachung. en 23, p r
ge r Ost 18 messe beginnt i
em 41 2. M a. i Wochen können alle inlän⸗
Besinden bis 25 ne⸗Staaten üi is zu 25 Thalern, belegt.
angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne on Seiten der hiesigen Innungen, halten und Firmen aushängen.
3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen ausländischen Fabrikanten und Handelsleute. 8
4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Han⸗ delsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis
5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befind⸗ lichen Meßlokalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet.
6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schlie⸗ ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer der so⸗ fortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach
7) Allen ausländischen, den Zollvereins⸗
Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet.
8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt.
9) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗ trieb von Meß⸗Speditions⸗Geschäften betrifft, so ver weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Ok⸗ tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend.
Leipzig, den 17. Februar 4849.
Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Seeburg
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sehr eleganten von dem Pianisten Herrn Emil Pfaffe veranstaltetes Konzert statt, dessen Schluß wir beiwohnten. Wir hörten den Konzertgeber, außer mehreren kleineren Salonstücken, die Fan⸗ Juan“ mit vieler Geläufigkeit und Das zahlreich versammelte Publikum zollte ihm
Beayern. Sachsen.
Großbritanien und Rlenscr
Das Abonnement 2 Rthlr. für ¼ 4 Rthlr. ⸗ ¼ Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mi 2*ʃ⁄ Sar. berechnet.
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Ance post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße r. 57.
Berlin, Sonnabend den 24. Februar
Amtlicher Pyeil.
Deutschland.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der
verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. — Bayerische Note. — Befin⸗ den des Reichsverwesers.
Oesterreich. Wien. Wahlspruch des Kaisers. — Armee⸗Bülletin.
München. Schreiben des bayerischen Gesandten an Lord
Palmerston.
Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.
Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.
Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Ernennung eines Kommissars wegen Vergütung der Kriegslasten. — Kiel. Die Marine⸗Kommission,
Lanenburg. Ratzeburg. Verhandlungen der Landes⸗Versammlung.
Hamburg. Hamburg. Beschlüsse der erbgesessenen Bürgerschaft.
8 Ausland.
Frankreich. National⸗Versammlung. Erhöhung des Werthstem⸗ pels von kollektiven Besitztlümern. — Das Wahlgesetz. — Einfache Ta⸗ gesordnung über Ledru Rollin's Interpellation hinsichtlich Italiens. — Paris. Cavaignac's Beschwerde über einen Journal⸗Angriff. — Die italienischen Angelegenheiten. — Die Wahl⸗Comités. — Vermischtes.
1 1 London. Kabinetsrath. — Na⸗
8 Geschwader. — Postbeförderung nach Brasilien. — Hülfs⸗Armen⸗
euer⸗Plan für Irland. — Vermischtes.
Belgien. Brüssel. Ordensüberreichung an den König. — Diplomati⸗ sches Diner. — Pensionirungsgesuch Muelenaere's.
Schweiz. Freiburg. Schreiben des Papstes an Bischof Marilley. — Basel. Die sardinische Note.
Italien. Turin. Gioberti's Erklärungen in der Kammer. — Zusammen⸗ ziehung von Truppen. — Rom. Ernennung einer Exekutiv⸗Kommission.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Beilage.
Amtlicher Theil.
MMitit Bezug darauf, daß die Natur der constitutionellen Formen es selbstredend mit sich bringt, daß die Mitglieder des Staats⸗Mi⸗ nisteriums den Titel Staats⸗Minister und das Prädikat Excellenz nur
so lange führen, als sie sich im Amte befinden, bestimme Ich, daß
im Civilstande nur mit der Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rath die Führung des gedachten Prädikats bleibend verbunden
sein soll.
Charlottenburg, den 19. Februar 1849. Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. An das Staats⸗Ministerium.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Wirklichen Geheimen Rath, Grafen von Arnim, zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten, und den Ministerial⸗Direktor,
Geheimen Ober⸗Finanzrath von Rabe, zum Finanz⸗Minister zu
ernennen. Das 8te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ egeben wird, enthält unter Nr. 3105. den Allerhöchsten Erlaß vom 2ten d. M., betreffend den Angriff der Arbeiten auf der Eisenbahnstrecke von Lipp⸗ stadt über Soest nach Hamm und die Einsetzung einer besonderen Königlichen Kommission für die Westfälische Eisenbahn. Berlin, den 24. Februar 1849. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Das dem Friedrich Harkort jun. zu Wetter a. d. Ruhr unter dem 29. November 1847 ertheilte Einführungs⸗Patent auf eine Vorrichtung zum Bremsen der Fördergefäße bei Seilbrüchen in den Förder⸗ und Fahrschächten
ist erloschen.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der Zten Infanterie⸗Brigade, von Uttenhoven, von Stettin.
Der Königliche spanische außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ mächtigte Minister, Marquis Valdegamas, von Madrid.
Abgereist: Der Fürst von Pückler nach Hamburg.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Direktor der Ober⸗ Militair⸗Examinations⸗Kommission, von Selasinski, nach Frank⸗ furt a. M.
Uichtamtlicher Theil.
Bundes-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 20. Febr. (D. Z.) 174ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. (Schluß.) Der Antrag Biedermann's und Genossen wird mit 248 gegen 204 Stimmen abgelehnt. Desgleichen mit 239 gegen 209 Stimmen der Antrag Hofmann's von Friedberg: 8
„Wähjer ist jeder selbstständige unbescholtene Deutsche, der das 25ste Lebensjahr zurückgelegt hat und entweder Grundbesitz oder eigenen Haushalt hat, oder Gemeindebürger oder endlich Staats⸗, Kir⸗ chen oder Gemeindediener ist.“ — 1
Endlich wird noch durch Namens⸗Aufruf abgestimmt über den Antrag von Lette und Genossen:n: .“
§. 2a. „Das Wahlrecht ruht bei denjenigen, welche a) unter Kuratel ꝛc.
§. 2b. Alle Uebrigen üben das Wahlrecht theils unmittelbar, theils mittelbar durch Wahlmänner aus.
§. 2c. Zur unmittelbaren Ausübung sind diejenigen befugt, welche jährlich 3 Thaler oder 5 Fl. 15 Kr. an direkten Steuern entrichten oder ein jährliches Einkommen von 200 Thalern oder 350 Fl. haben.
§. 2 d. Diejenigen, welche einen geringeren Betrag von di⸗ rekten Staatssteuern entrichten, beziehungsweise ein geringeres Ein⸗ kommen haben, üben das Wahlrecht durch Wahlmänner aus, welche sie gemeinde⸗ oder bezirksweise nach absoluter Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte ernennen.
§. 2 e. Auf je zehn Urwähler wird ein Wahlmann ernannt“ mit 299 gegen 125 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Damit sind die anderen, theils Verbesserungs⸗, theils Zusatz⸗ Anträge, abgelehnt. Die heute angenommenen Bestimmungen lauten mithin: Reichsgesetz über die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause.
Für die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause sollen fol⸗ gende Bestimmungen gelten:
Art. I. §. 1. „Wähler ist jeder unbescholtene Deutsche, welcher
das 25ste Lebensjahr zurückgelegt hat.
§. 2. Von der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen:
1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen oder über deren Vermögen Konkurs⸗ oder Fallitzustand gerichtlich eröff⸗ net worden ist, und zwar letztere während der Dauer dieses Kon⸗ kurs⸗ oder Fallitverfahrens; 2) Personen, welche eine Armen⸗ Unterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten der vorhergegangenen Jahre bezogen haben.“
Nachdem noch mehrere protokollarische Erklärungen zu den Ab⸗ stimmungen gegeben worden sind, wird die Sitzung gegen 5 Uhr Nachmittags geschlossen. Fortsetzung der Berathung über das Wahl⸗ gesetz Donnerstag den 22. Februar.
Frankfurt a. M., 21. Febr. Die Frankf. Ztg. theilt die (bereits erwähnte) bayerische Note mit; dieselbe lautet:
„Der unterzeichnete Königl. bayerische interimistische Bevoll⸗ mächtigte hat die Cirkularnote des Reichs⸗Ministeriums vom 28sten v. Mts. der Königl. Regierung in Vorlage gebracht und beehrt sich nunmehr im Auftrage derselben, dem Herrn Präsidenten des Reichs⸗ ministerrathes deren dankbare Anerkennang für das zur Förderung des deutschen Verfassungswerkes bethätigte Entgegenkommen auszu⸗ drücken und nachfolgende Erwiederung abzugeben:
„Die bayerische Regierung hat das Bedürfniß einer Verständi⸗ gung der deutschen einzelnen Staaten unter sich bei dem Beginne der Arbeiten der National⸗Versammlung tief empfunden. Sie hat dies schon im Monat Mai v. J. und seitdem wiederholt durch drin⸗ gende Aufforderungen an die verbündeten Regierungen bethätigt, welche keinen anderen Zweck hatten, als durch eine rechtzeitige Eini⸗ gung über die Hauptpunkte der künftigen Verfassung auch ihrerseits zu beschleunigter, praktischer Begründung des von ganz Deutschland heißersehnten Einigungswerkes den Bemühungen der National⸗Ver⸗ sammlung fördernd entgegenkommen zu en.
„Wenn das Reichs⸗Ministerium zu dem Schritte, welchen es
sämmtlichen deutschen Staaten gegenüber zu thun für gut fand, durch den augenblicklichen Stand der Verhandlungen über die Verfassungs⸗ Frage sich besonders veranlaßt sah, so kann die bayerische Regierung der hierdurch kundgegebenen Ansicht nur vollkommen beipflichten. Der Zeitpunkt zwischen der ersten und zweiten Lesung des Verfassungs⸗ Entwurfes erscheint auch ihr als der geeignetste zu der durch eine gegenseitige Verständigung zu erreichenden Vereinbarung zwischen den einzelnen Regierungen und der National⸗Versammlung, und Bayern wird nicht anstehen, seine Erinnerungen zu diesem Zwecke mit mög⸗ lichster Beschleunigung nach Frankfurt gelangen zu lassen. „Es wird aber durch das Anstreben dieses so nothwendigen Ein⸗ verständnisses nicht etwa ein Hemmniß, nicht ein Hinausschieben der gerechten Erwartungen der Nation sich ergeben, wohl aber die sicherste, die allein dauernde und feste Grundlage des deutschen Ver⸗ fassungswerkes.
„Dieses vorausgeschickt, wird es hier genügen, die Ueberzeugung schon jetzt auszusprechen, daß nur eine ganz Deutschland in allen seinen Bestandtheilen zu einem Bunde verbindende und daher Oester⸗ reich weder ausschließende, noch in die Sonderstellung eines weiteren Bundesverhältnisses hinausdrängende Verfassung dem mächtigen Streben nach Einigung und nach Kräftigung des deutschen Gesammt⸗ Vaterlandes entsprechen werde, daß dagegen, wie dieses in der Note vom 23sten v. M. ausgesprochen ist, auf welche auch der Erlaß des Reichsministeriums Bezug nimmt — „die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde zu der Erlangung einer wirklichen umfassenden deutschen Einigung nicht erforderlich sei“, daß vielmehr hierdurch der allseitig gewünschten Einigung ein unbesiegbares Hinderniß entgegen⸗ gestellt würde.
„Der Unterzeichnete hat die Zusicherung erhalten, daß ihm in kürzester Zeit speziellere Instructionen für seine Theilnahme an den über das Verfassungswerk zu pflegenden Berathungen zugehen wer⸗ den. Wobei bemerkt worden ist, daß bei Abfassung derselben die Königliche Regierung von dem obersten Grundsatze ausgehe, daß zur Erreichung des gemeinsamen großen Zweckes mit aufrichtiger Hinge⸗ bung Opfer zu bringen sind, eine Beeinträchtigung der Selbstständig⸗ keit und inneren freien Bewegung der einzelnen Glieder des großen Ganzen aber in nicht höherem Maße einzutreten habe, als zur Er⸗ reichung jenes Zieles einer wahrhaften Einigung und kräftigen Ge⸗ sammtentwickelung in der That erforderlich ist. Frankfurt a. M., den 16. Februar 1849. Der Königlich bayerische interimistische Bevoll⸗ mächtigte bei der provisorischen Centralgewalt Deutschlands. von
ylander.“
„Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog⸗Reichsverweser hat die ver⸗ gangene Nacht besser und mehr geschlafen; wenngleich der Husten öfter störte, so war er doch nicht heftig; die Fieberbewegungen min⸗ derten sich wieder. 8
Frankfurt, den 21. Februar 1849.
1 Dr. Taubes, Kaiserlicher Rath.“)
Oesterreich. Wien, 20. Febr. Die Wien. Ztg. enthält Folgendes: „Der ehrwürdigen Sitte Allerhöchstihrer erlauchten Vor⸗ fahren getreu, haben Se. Majestät sich veranlaßt gefunden, einen Wahlspruch anzunehmen. Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß nur, wenn alle Völker Oesterreichs, auf der Grundlage gleicher Rechte und gleicher Pflichten berufen sind, mit vereinten Kräften den Bau der Größe, Macht und Freiheit des gemeinsamen Vaterlandes zu fördern, das hohe Ziel, das Sr. Majestät vorschwebt, erreicht werden kann, haben Allerhöchstdieselben den Wahlspruch: Viribus unitis (mit vereinten Kräften) erwählt, in welchem der leitende Gedanke W Regierung einen entsprechenden Ausdruck gefunden
at.“ .
Wien, 20. Febr. Das neueste (24ste) Armee⸗Bülletin lautet: „Wie bereits im 20sten Armee⸗Bülletin mitgetheilt wurde, so hatte Feldmarschall⸗Lieutenant Puchner den beabsichtigten Angriff auf Hermann⸗ stadt mit einem für unsere Waffen glänzenden Erfolge zurückgeschlagen und in Vereinigung mit dem Corys des Feldmarschall⸗Lieutenants Gedeon die Insurgenten bis Stolzenburg verfolgt. er Besehlshaber der ungarischen Insurgenten, Bem, hatte sich mit ungefähr 12,000 Mann und 27 Kanonen in der durch das befestigte Schloß fast unangreifbaren Position bei obigem Orte festgesetzt, von wo aus er die hermannstädter Garnison häufig allarmirte.
Da der kommandirende General, Feldmarschall⸗Lieutenant Puchner, am 3. Februar in Erfahrung brachte, daß Bem am öten in Vereinigung mit den Szeklern einen erneuten Angriff auf Hermannstadt beabsichtigt, und dieserhalb von Stolzenburg nach Salzburg abgerückt sei; so beschloß der⸗ selbe, die Offensive zu ergreifen, und traf am 4. Februar früh mit dem Armee⸗Corps vor Salzburg ein.
Bem hatte auf der Flügelreihe vor der Stadt eine günstige Stellung genommen. Durch die zurückgelassene Besatzung in Stolzenburg und an⸗ derweitige Detaschirungen dürfte seine Truppenzahl auf 9000 Mann mit 27 Kanonen verringert worden sein.
Feldmarschall⸗Lieutenant Puchner machte einen Scheinangriff gegen die feindliche Stellung, und die Insurgenten ließen sich nach einem ihrerseits lebhaft unterhaltenen Geschützfeuer verleiten, ihre feste Stellung zu verlassen und unsere Truppe, die sich nach den getroffenen Dispositionen auf die do⸗ minirenden Höhen gegen Hermannstadt zurückgezogen, zu verfolgen.
Nachdem Bem sein Geschütz auf die diesseitigen Abhänge der Hügel⸗ reihe vor Salzburg postirt hatte, ergriff Feldmarschall⸗Lieutenant Puchne die Offensive, und in Folge eines allgemeinen Angriffes zogen sich die In⸗ surgenten Anfangs geordnet zurück, allein bald artete dieser Rückzug i wilde Flucht aus.
Am Eingange von Salzburg wollten die Insurgenten erneuten Wider stand leisten, wurden jedoch nach kurzem Gefechte durch das Dorf zurück⸗ etrieben und von den Brigaden Losenau und Stutterheim mit 12 Ge⸗ schützen verfolgt. “
Das glänzende Resultat dieses siegreichen Gefechtes waren 13 Kano⸗ nen, 10 Pulverwagen, viele Waffen, Bagagen, und unter letzteren die des Anführers Bem, welche in unsere Hände fiel. 700 Todte haben feindlicher⸗
seits das Schlachtfeld bedeckt, 140 Mann wurden Gefangene gemacht. Un⸗ sererseits besteht der Verlust in 70 Todten und 160 Verwundeten. Die geschlagenen Insurgenten zogen sich über Reißmarkt nach Mühlen⸗ bach, von der Brigade Losenau verfolgt, zurück. Am 5ten hatte Bem die Stadt Mühlenbach, die mit starken Ring⸗ mauern umschlossen ist und eine befestigte Kirche hat, verbarrikadirt und sich zu lebhaftem Widerstande vorbereitet. Am ö6ten rückten unsere Truppen vor und nahmen auf der Höhe vor Mühlenbach Stellung. Zwei Bataillons Infanterie, drei Eskadrons Ka⸗ vallerie und 6 Geschütze unter Befehl des Obersten Baron Stutterheim wurden nach Petersdorf detachirt, um den Feind auf seinem weiteren Rück⸗ zuge zu beunruhigen. Die Insurgenten warteten den Angriff nicht ab und zogen sich schleu- nigst zurück; jedoch gelang es Rittmeister Grafen Alberti, ihnen in die Flanke zu kommen und 700 Gefangene, 2 Kanonen und sämmtliches Ge⸗- päck abzunehmen. Am selben Tage hatte ein Theil der diesseitigen Besatzungstruppen von Karlsburg unter Hauptmann Domaschefzky vom Ingenieur⸗Corps zur Beun⸗ ruhigung Mühlenbachs einen Ausfall gemacht und bei dieser Gelegenheit eine feindliche Fahne erbeutet. Der Insurgentenanführer Bem setzte mit dem Reste seiner fliehenden Truppen und den noch übrigen Geschützen den Rückzug bis Szaß⸗Varos fort. Die Kaiserlichen Truppen bezogen dagegen Abends das Lager bei Sibot. Da sich der Feind in Szaß⸗Varos erneut festsetzen zu wollen schien, auch in der Nacht Barrikaden erbaute, so entsendete Feldmarschall⸗Lieutenant Puchner zwei Umgehungs⸗Kolonnen in des Feindes Flanken und griff den Ort am 7ten, um 7 Uhr Morgens, mit der Haupttruppe an, erstürmte ihn und eroberte zwei Kanonen.
Der Feind zog sich gegen Deva zurück, brach die Brücke über den Strelia⸗Fluß bei dem Dorfe Büski ab und besetzte die dortigen Gefilde.
Bei Abgang des Couriers traf Feldmarschall⸗Lieutenant Puchner An⸗ stalt, den Fluß zu übersetzen und den Feind auch aus dieser Position bal⸗ digst zu vertreiben, und so werden unsere braven Truppen unter der Leitung ihres erfahrenen und siegreichen Führers die Räumung Siebenbürgens von diesen raubenden und sengenden Horden sehr bald bewerkstelligt haben. 1
Wien, den 20. Februar 1849.
Der Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur: Welden, Feldmarschall⸗Lieutenant.“
Bayern. München, 19. Febr. (Münch. Ztg.) Das in der Sitzung der Kammer der Reichsräthe am 17. Februar von dem Minister Bray vorgelesene “ des bayerischen Gesandten in
don an Lord Palmerston lautet: 8 Sew l, 1848. „Mein lieber Lord Palmerston! — Ich habe Sie heute früh in Carlton Gardens aufgesucht. Sie waren so eben abgereist, und an Ihrer Thür sagte man mir, daß Sie vierzehn Tage lang abwesend bleiben würden. Das ist eine sehr lange Zeit. Erlauben S mir daher, Ihnen zu schreiben, was ich mir vorgenommen hatte, Ihnen zu sagen. Es ist das Folgende: Aus Anlaß des gegenwärtig im Werk b
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Das heutige Bülletin über das Befinden Sr. Kaiserlichen Ho⸗ heit des Erzherzogs⸗Reichsverwesers lautet:
findlichen Planes, Preußen an die Spitze der deutschen Einheit zu setzen, hat