1849 / 55 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Chores als der betheiligten Solisten, fast durchgängig zu künstlerischer Gel⸗ tung gelangte. Auch mit den gewählten Tempi können wir uns größten⸗ theils einverstanden erklären, und zeugte die ganze Aufführung überhaupt von dem richtigen Eingehen auf die Intentionen des Komponisten. Der Eindruck war daher ein der Würde des Werkes entsprechender und ange⸗ messener. Namentlich gestalteten sich die herrlichen Chöre bei so massen⸗ 2 und trefflicher Besetzung oft von wahrhaft imposanter und gjei, eender Wirkung. Wir erinnern im ersten Theile nur an den feurig⸗glanz⸗

vollen Chor: 8 „Mache Dich auf, werde Licht!

und an den gewalti S Chor: 8 8 aüncgen 5 Tiefe des Reichthums“,

dann im zweiten Theile an den wild⸗charakteristischen Volks⸗Chor: Steiniget ihnz!“ 2 „Steiniget ihns aufgefaßten Chor: 8

an den ungemein zart und melodisch ar 3 gemein 3a2bis lieblich sind die Boten“,

2 ichen Heiden⸗-Chor: 8 und an den nesinceg sen gakdig, hohe Göͤtter mit der figurirten Flöten⸗Begleitung; lauter Tonstücke, die sowohl durch ediegenen Inhalt, als durch gelungene Ausführung sichtlich das allgemeinste Interfsfe der Hörer in Anspruch nahmen. Von den Solonummern heben wir vorzugeweise die schöne Sopran⸗Arie: „Jerusalem!“ e hervor, die, von Fräulein Turzeck mit edlem Ausdruck vorgetragen, eine tief⸗nachhaltige Wirkung hervorrief, mehrerer anderer hervorragender Schön⸗ heiten in dem solistischen Theile des Werkes nicht speziell zu gedenken. Außer Fräulein Tuczeck können wir auch Fräulein Caspari, so wie den Herren Mantius und Krause, unbedingtes Lob zollen, indem sie als Re⸗ präsentanten der Alt⸗, Tenor⸗ und Baß⸗Soli die künstlerischen Anforderun⸗ gen gleichfalls in gewohnter Weise realisirten. Jedenfalls darf die Sing⸗ Akademie für den durch die Wiederaufführung des Werkes den Musikfreun⸗ den gebotenen Kunstgenuß Dank beanspruchen.

1 r

Milustkalisches.

Am 1. März eröffnet Herr Konzertmeister Ries eine Schule für das Orchesterspiel. Der Zweck dieses Instituts ist (laut der uns zur Einsicht vorliegenden Statuten), jungen Musikern Gelegenheit zu geben, ich im Zusammenspiel zu üben, wobei besonders auf die Ausbildung der Saiten⸗Instrumente Rücksicht genommen werden soll. Der Unterricht wird in drei Abtheilungen gegliedert, nämlich: J. Abtheilung. Gemein⸗ ames Spielen der Violin⸗Schule und leichter, dazu besonders gewähl⸗ ter Uebungen zur Bildung des Bogenstrichs, der Intonation und des Tones. II. Abtheilung. Gemeinsames Spielen mehrstimmiger leichter Werke, als: Quartette und Quintette, so wie arrangirter Sym⸗ phonieen, Ouvertüren, Opern, zur Vorbereitung der später auszu⸗ führenden Orchester⸗Compositionen, wobei diejenigen Schüler, welche das Bratschenspiel erlernen wollen, Anweisung erhalten. III. Abtheilung: Voll⸗ ständiges Orchester⸗ und Solo⸗Spiel mit Begleitung. Es sollen vorzugs⸗ weise nur junge Musiker vom Fach in das Institut aufgenommen werden, denen zur Bedingung gestellt wird, daß sie technisch und musikalisch wenig⸗ stens so viel leisten, um eine leichte Quartett⸗ oder einfache Orchester⸗ Composition spielen zu können. Die Zweckmäßigkeit einer solchen Schule ist einleuchtend, der geachtete Name des Herrn Konzertmeisters Ries bürgt im voraus für die günstigsten Resultate. Wir weisen daher auf das neue Unternehmen mit dem Bemerken hin, daß die Statuten das Weitere über die an die Aufnahme geknüpften Bedingungen enthalten.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Niederschlesisch⸗-Märkische Eisenbahn. 1— Jahresbericht.

Nach den von der Direction genannter Eisenbahn veröffentlich⸗ ten Monatsberichten sind im Jahre 1848 628,933 Personen beför⸗ dert worden und haben eine Einnahme von ungefähr 682,689 Rthlr. 15 Sgr. 4 Pf. ergeben. Es ist nämlich bei der Einnahme des Monats Januar nicht bemerkt, wie viel für Personen und wie viel für Güter eingenommen sind, daher für diesen Monat die angege⸗ bene Gesammteinnahme nur nach Verhältniß der in diesem Monat beförderten Personen und Güter getheilt ist; an Gütern wurden befördert 1,677,974 Ctr. 21 Pfd. und dafür eingenommen ungefähr 761,507 Rthlr. 19 Sgr. 5 Pf., die Gesammteinnahme pro 1848 beträgt sonach 1,444,197 Rthir. 4 Sgr. 9 Pf. Im Jahre 1847 wurden nur befördert 618,648 Personen und 1,512,599 Ctr. 100 Pfd. Güter, wonach sich sowohl bei den Personen als auch bei dem beförderten Güter⸗Quantum eine Vermehrung pro 1848 ge⸗ zeigt hat, und zwar von 10,285 Personen und 165,374 Ctr. 31 Pfd. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 1,488,267 Rthlr. 17 Sgr. 2 Pf. Dieselbe ist ebenfalls nach den monatlichen Auswei⸗ sen der Direction zusammeungestellt und auch von der Direction selbst in ihrem letzten Berichte als richtig angegeben, jedoch stimmt diese angegebene Hauptsumme mit dem von der Direction am 15. Mai v. J. in der General⸗Versammlung vorgelegten Geschäfts⸗Bericht nicht überein, denn in demselben sind nur als gesammte Betriebs⸗Einnah⸗ men pro 1847 1,395,789 Rthlr. 19 Sgr. 9 Pf. aufgestellt, welches aber wohl nur ein Irrthum sein kann, da es unmöglich ist, daß, wenn auch eine kleine Verifizirung der monatlichen Frequen⸗ zen am Schlusse des Jahres stattfinden könnte, dieselbe sich aber nicht auf den Betrag von 92,477 Rthlr. 27 Sgr. 5 Pf. belaufen kann; wir können demnach nur die erst⸗ angegebene Summe als die richtige betrachten. Das Jahr 1848. hat demnach, trotz der Mehrbeförderung von Personen und Gütern einen Ausfall der Einnahme gegen 1847 von 44,070 Rthlr. 12 Sgr.

men 376,818 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf.; im dritten Quartale 1847 wur⸗

den befördert 202,650 Personen und 374,528 Ctr. 76 Pfd., die Gesammt⸗Einnahme betrug 438,204 Rthlr. 7 Sgr. 4 Pf.; mithin pro 1848 weniger befördert 10,281 Personen und mehr 8576 Ctr. 84 Pfd. Güter und weniger eingenommen 61,386 Rthlr. 2 Sgr. 1 Pf. Im vierten Quartal 1848 wurden befördert 147,154 Per⸗ sonen und 516,348 Ctr. 98 Pfd. Güter, welche letzteren die bedeu⸗ tende Summe von 252,682 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf. einbrachten, die Gesammt⸗Einnahme betrug für dieses Quartal 421,322 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf.; im vierten Quartale 1847 wurden befördert: 152,893 Personen und 475,681 Ctr. 86 Pfd. Güter und eingenommen 407,065 Rthlr. 1 Pf. Feolglich pro 1848 weniger befördert 5739 Personen und mehr 40,667 Ctr. 12 Pfd. Güter und mehr eingenommen 14,257 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf. Es haben mithin das zweite und dritte Quartal 1848 gegen 1847 die bedeutende Summe von 107,266 Rthlr. 21 Sgr. 11 Pf. weniger ergeben, dagegen das erste und vierte Quartal 1848 die Summe von 63,196 Rtolr. 9 Sgr. 6 Pf. mehr eingebracht, so daß sich nach Abzug dieser Mehr⸗Einnahme nur der obengenannte Ausfall von 44,070 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf. er⸗ giebt. Die größte Personen⸗Frequenz hatte im Jahre 1848 der Monat Juli mit 78,133 Personen und im Jahre 1847 der⸗ selbe Monat mit 77,938 Personen, die geringste hatten die Monate Januar, und zwar 1848 mit 30,537 und 1847 mit 30,248 Personen; das größte beförderte Quantum Güter hatte im Jahre 1848 der Monat März mit 198,747 Ctr. 58 Pf. und im Jahre 1847 der Monat Juli mit 189,446 Ctr. 33 Pfd. Juli 1848 wurden nur befördert 131,744 Ctr. 35 Pfd., das geringste Quantum brachte in beiden Jahren der Monat Mai, und zwar 1848 mit 85,617 Ctr. 6 Pfd. und im Jahre 1847 mit 85,265 Ctr. 5 Pfd.; die größte Einnahme im Jahre 1848 hatte der Monat März mit 154,759 Rthlr. 13 Sgr. 3 Pf. und im Jahre 1847 der Monat Juli mit 192,178 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf. Juli 1848 wurden nur vereinnahmt 135,811 Rthlr. 22 Sgr. 4 Pf., die geringste im Jahre 1848 zeigte der Monat Fe⸗ bruar mit 93,112 Rthlr. 24 Sgr. 4 Pf. und im Jahre 1847 der Monat März mit 95,714 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf.

Zum Vergleich, wie sich die Frequenz und Einnahme dieser bei⸗ den Jahre, in welchen die Bahn in ihrer ganzen Länge im Betrieb war, gegen die früheren Jahre gestellt hat, wo dieselbe nur strecken⸗ weise befahren wurde, mag Folgendes dienen:

Berlin⸗Frankfurt, eröffnet am 23. Oktober 1842. Durchschnittl. Ges.⸗Einnahme. pro Monat u. Meile.

Personen. Güter.

118 Rlha. J. 1842 v. 23. O b. ult. Dez J. 1849 v. 23. Okt. b. ult. Dez.

65,461. 56,686 49. 66,155 2 4. 2637 12 4.

247,228.339,600 48.274,219 8 6. 2126 17 —.

b. ult. Dez 232,557. 317,440 —. 289,550 25 5. 2241 17 4. J. 1845 v. 23. Okt. b. ult. Dez. S. 1846 v. 1 Jan. bis ult. Aug. 174,988. 275,868 50. 204,605 26 S. 2379 4 —. Breslau⸗Liegnitz, eröffnet am 19. Oktober 1844, und Liegnitz⸗ Bunzlau, eröffnet am 1. Oktober 1845. Breslau⸗Liegnitz vom 19. Oktober 1844 bis 30. September 1845: Durchschnittlich pro Monat Pers.: Gesammteinnahme: und Meile: 158,257 956,721 Rthlr. 11 Sgr. 6 Pf. 989 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf.

Breslau⸗Bunzlau vom 1. Oktober 1845 bis ult. August 1846: Durchschnittlich pro Monat Gesammteinnahme: und Meile: 241,710 189,495 Rthlr. 22 Sgr. 10 Pf. 1188 Rthlr. 1 Sgr. 10 Pf. An Gütern wurden befördert vom 1. Oktober 1844 bis ult. Dezember 1845: 88,805 Ctr. 54 Pfd., und vom 1. Januar bis ult. August 1846: 320,005 Ctr. 55 Pfd. Berlin⸗Breslau, eröffnet am 1. September, und Kohlfurt⸗Görlitz am 15. November 1846. Durchschn. p.

Jahr 1846, Pers. Mon. u. Meil. v. 1. Sept. Etr. Pfd. Rt. sg. ps. Rt. sg. pf. bis ult. Dez. 201,620 298,085 67 376,639 29 2 1961 20 Jahr 1847 618,648 1,512,599 100 1,488,267 17 2 2416 6 1848 628,933 1,677,974 21 1,444,192 4 9 2344 14 3 Es zeigt sich hierdurch, daß in den beiden letzten Jahren bei dem Betrieb der ganzen Bahn die Einnahmen im Durchschnitt den Ein⸗ nahmen der Berlin⸗Frankfurter Strecke in den früheren Jahren, welche als zufriedenstellend angenommen wurden und auch können, nicht zurückstehen, dagegen sich die Einnahmen der Breslau⸗Liegnitzer und Bunzlauer Strecke den anderen gegenüber als bedeutend gerin⸗

ger zeigen.

228,703. 331,952 73.276,737 5 11.2145 7 5.

Pers.:

Güter Ges.⸗Einnahme.

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Im Monat Januar cr. betrug die Frequenz auf der Hauptbahn 16,259 Personen, wofür einge⸗ nommen wurden 5 Pf. 92,937 Zoll⸗Ctr. Passagier⸗, Eil⸗

17,075 Rthlr. 21 Sgr.

* Pf. ergeben. Daß der Güterverkehr auf dieser Bahn eine große Bedeutung hat, zeigt die Vermehrung des beförderten Quankums, und er wäre gewiß um noch bedeutender gewesen, wenn nicht der leidende Geschäftsverkehr im vorigen Jahre stattgefunden hätte; denn daß der Ausfall der Einnahme wohl nur dem Personenverkehr zuzu⸗ Fesen ist, zeigt schon das Verfahren der Direction, die früheren Klasse Shasen zu ändern nämlich die I. und II. se ist im Preise herabgesetzt und die III. um bedeutendes erhöht öheren, und namentlich die II. Klasse von Rei⸗

ng gebammen r, und sich dasselbe 8 erausstellt, j einer Ver⸗ 8s eine Bersente nu 66 Fhenohime folgendermaßen: im ersten Qüartale 1848nen Quattale stellt sich Personen und 471,970 Ctr. 63 Pfd. Güter, die G efördert 125,634 betrug 341,192 Rthlr. 19 Sgr. 7 Pf. Pin dent esammt⸗Einnahme

b 7 476 in demselben O. wurden befördert: 107,476 Personen 8 33 Duartale 1847 Güter, die Gesammt ;b be ug 292304 ge. 48 Pf 3 Pf.; es wurden mithin mehr befördert pr. 1848: 2. 6“ gr. nen und 132,922 Ctr. 45 Pfd. Güter, mit einer e. von 48,938 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. Im zweiten Quartal 4288 wurden befördert 163,776 Personen und 306,549 Ctr. 30 Pfd. Güa die Gesammt⸗Einnahme betrug 304,863 Rthlr. 23 Sgr. 8Pf., desgleichen im Jahre 1847 befbördert 155,629 Personen und 323,341 Ctr. 30 fd. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 350,744 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf., mithin pro 1848 mehr befördert 8147 Personen, dage⸗ gen weniger 16,792 8 19 Sgr. 10 Pf.

Ctr. und Minder⸗Einnahme 45,880 Rthlr. Im dritten Quartal 1848 wurden befördert 192,369 Personen und 383,105 Ctr. 50 Pfd. Güter und eingenom⸗

und Frachtgüter

Summa 85,128 » 22 » Im Monat Januar 1848

wurden eingenommen....

Weniger eingenommen im Monat IN

37,978 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf.

2,850 bn

Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipziger Eisen⸗

v bahn. Bis inkl. 3. Februar c. wurden befördert.. Vom 4. Februar bis inkl. 10. Februar c. inkl. 917 Personen aus dem Zwischenverkehr 8 in Summa

36,078 Personen.

8,792

44,870 Personen.

Markt⸗Berichte.

Königsberg, 20. Febr. Zufuhr war gering. Weizen 55

gs 70 Sar. pr. Schfl. Roggen 25 bis 29 Sgr. Gr. Gerste

2 bis 26 Sgr. Kl. Gerste 20 bis 23 Sgr. Hafer 13 bis 16 Sgr.

Kae⸗ Erbsen 30 bis 365 Sgr. Weiße Erbsen 28 bis 35 Sgr. artoffeln 16 Sgr. Das Schock Stroh 90 Sgr.

Stettin, 22 1 b ; 9 Frest:

2 22. Febr. Wir erhielten gestern Abend Fro

heute srüh schnett es Hüegerh va, b 8 8

gegangen. Wishe Post ist wieder flau; in Weizen daher nichts um⸗

zen zu 87 ½8 Rtfrn sind noch 100 Wspl. 129 pfd. pommerscher Wei⸗

Rthlr. frei b b 1b zu 57 Rthlr. gekauft 1 LeS. Segeee Fevee 91pfd.

seit

pfd. 26 ¾ Rthlr.,

86/S7 pfd. 25 ¼ Rthlr. bezahln pr. Frühjahr für 26 ¾ Rthlr. bez., 26 ½ Rthlr. G. 1 Rüböl in loco ohne Faß 12 ½ Rthlr. bez., 13 Rthlr. Br. März./April und April /Mai 12 ½ a 12 ½ Rthlr. in Schlußscheinen bez., 12 Rthlr. gefordert, pr. Juli/Aug. 12 Rthlr. bez., pr. Okt. 11 ½ Rihlr. bez. und G., 11 % auch 11⅝ Rthlr. ge⸗ rdert. Spiritus aus erster Hand zur Stelle 23 % bezahlt, aus zwei⸗ r 8 vv * P benn, pr. Frühjahr 22½ Brief, r. März zu 23 % ohne Faß gehandelt, pr. Mai / Juni 21½¼ 2 Brief, pr. Juni / Juli 21 bezccl. elt, pr. Mai/I 4 % Letzte Frachten: für ein hiesiges Schiff 3 Sh. 6 Pce. pr. Qr. Weizen nach der Ostküste Englands, 4 Sh. 195 Se pogt 92 Sh. 6 Pre. nach Gloucester, 4 Sh. 9 Pee. nach der Ostküste Irlands.

Breslan, 23. Febr. Weizen, 55 bis 64 Sgr., auch 53 bis 62 Sgr. 1“ . 8

Roggen 31, 35 bis 36 Sgr.

Gerste 21 bis 25 Sgr.

Hafer 16 ½ bis 18 ½ San.

Kleesaat, weiß 4 bi

Spiritus 6 ¾ bez.

Rüböl 14 ½.

Zink 4 ½ loco 1000 Ctr. davon begeben.

Der Markt war heute gut befahren, die Stimmung bleibt gün⸗ stig, namentlich für Roggen. Regen wechselt mit Schneetreiben, und ist die Oder mit lebhaftem Schiffsverkehr jetzt versehen.

Breslau, 22. Febr. (Bresl. Handelsbl.) (Wollbe⸗ richt.) Wenn auch in den letzten acht Tagen der Wollumsatz nicht so bedeutend war, als in der vorhergegangenen Woche, so sind doch mehrere 100 Ctr. aus dem Markte genommen worden, und Fremde wie Einheimische legten für dieselben Qualitäten die früheren Preise an. Man suchte ganz besonders von schlesischen und polnischen Ein⸗ schuren die besseren Sorten, die, wie leicht zu erachten, jetzt weit seltener anzutreffen sind, als früher, und lange nicht den Bedarf der Käufer decken. Diese bedeutenden Einkäufe fanden indeß nicht blos auf unserem Platze, sondern auch in den übrigen großen Han⸗ delsstädten des In- und Auslandes statt, und überall werden theils die billigen Preise, theils ein größerer Bedarf als Grund der Leb⸗ haftigkeit angegeben. In England, das immer dem Wollgeschäfte den Impuls giebt, sind bei mäßig erhöhten Preisen, so⸗ wohl auf den Haupt⸗Märkten in Leeds und Huddersfield, als auch auf der Februar⸗Auction in London, große Quanti⸗ täten verkauft worden, und von den 8000 Ballen, die im letzten Orte auf Garve's Kaffeehaus versteigert wurden, ist der größte Theil mit einem Aufschlage von 2 bis 2 ½ und 3 Pee. pro Pfund in die Hände der Fabrikanten und Spekulanten übergegangen. In Frankreich ist man, der unsicheren politischen Zustände wegen, eiwas ängstlicher in Beschaffung von größeren Quantitäten über den Bedarf, und doch sind, wie uns berichtet wird, sogar französische Fa⸗ brikanten auf der londoner Auction als Käufer aufgetreten. In Berlin und Hamburg ist der Vorrath auf den Lagern so reduzirt, daß seit Monaten die stärksten Käufer auf unserem Platze von dort herkommen. Aus Ungarn wird uns mitgetheilt, daß trotz der schrecklichen Wirren, die dort herrschen, dennoch jeder lichte Mo⸗ ment zur Belebung des Woll⸗ und Tuchgeschäfts wahrgenommen wird und wenn auch, wie natürlich, der Gang desselben sehr träge ist, so wird doch sehr viel verkauft, und in den von den Oesterreichern wie⸗ der in Besitz genommenen Theilen des Landes finden besonders die zu Lieferungs⸗Tuchen sich eignenden ordinairen Sorten raschen Ab⸗ satz. Die wiener Nachrichten lauten dahin, daß es dort nicht minder lebhaft im Wollgeschäfte, wie auf anderen Plätzen sei, un daß mit wenig Ausnahmen bereits alle bedeutenderen Partieen die nächste Schur zu erhöhten Preisen abgeschlossen worden sind.

Posen, 21. Febr. (Der Schfl. zu 16 Metzen preuß. Weizen 1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis 2 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf.; Rog⸗ gen 26 Sgr. 8 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf.; Gerste 22 Sgr. 3 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf.; Hafer 13 Sgr. 4 Pf. bis 15 Sgr. 7 Pf.; Buchweizen 22 Sgr. 3 Pf. bis 24 Sgr. 5 Pf.; Erbsen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf.; Kartoffeln 8 Sgr. 11 Pf. bis 10 Sgr. 8 Pf.; Heu der Centner 17 Sgr. 6 Pf. bis 22 Sgr.; Stroh,

100 Wspl. 82 fd.

„roth 6 ¾ bis 9 Sgr.

Pf.;.

das Schock 4 Rthlr. bis 4 Rthlr. 10 Sgr.; Butter, der Garnitz zu Pfd. 1 Rthlr. 15 Sgr. bis 1 Rthlr. 20 Sgr.

Neuß, 20. Febr. Weizen 2 Rthlr. 7Sgr., Roggen 1 Rthlr 4 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 2 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 2 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 7 Sgr., Hafer 19 Sgr., Erbsen 2 Rthlr Rappsaamen 3 Rthlr. 25 Sgr., Kartoffeln 20 Sgr., Heu pr. Ctr. v. 110 Pfd. 20 Sgr., Stroh pr. Schock v. 1200 Pfd. 4 Rthlr., kleiner Saamen 3 Rthlr. 16 Sgr., Rüböl pr. Ohm a 282 Pf. o. F 35 Rthlr., Rübkuchen pr. 1000 St. St. 30 Rthlr., Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 27 Rthlr., Branntwein pr. Ohm, 18 Gr. 10 Rthlr 10 Sgr., Gereinigtes Oel 36 Rthlr. 15 Sgr. 8

In Getraide⸗ und Rüböl⸗Handel ist keine wesentliche Aenderung eingetreten.

Amsterdam, 21. Febr. 128 pfd. bunt. poln. 320 Fl. 1

In Roggen zu höheren Preisen etwas mehr Handel. odess. 137 Fl.

Leinsaamen ohne Geschäft. 1

Rüböl in loco unverändert; auf Lieferung angenehm; pr. 6 W. 41 Fl. bböö

Hanföl pr. 6

Getraide. Weizen unverändert.

120 pfd

Bekanntmachung.

Zur Bekleidung der Schutzmannschaften sind: 4800 Ellen blaues Tuch zu Röcken und vic 2700 Ellen graues Tuch zu Beinkleidern erforderlich.

Das blaue Tuch soll in der Wolle gefärbt, krumpfrei und nadelfertig erkl. der Leisten 2 Ellen breit und zum Preise von 1 Rthlr. 20 dt. pro Elle sein; das graue Tuch aber unter gleichen Bedingungen zum Preise von 1 Rthlr. 15 Sgr. pro Elle beschafft werden. 1b

Fabrikanten 1n Kaufleute, 8” die Lieferung, die in 4 gleichen Theilen in den Monaten März, April, b * m ganz oder theilweise übernehmen wollen, werden ersucht die Proben bis ünnn den 3. März c. verschlossen an das Polizei⸗Präsidium mittelst S

4 ächst im Büreau einzureichen; am 5. März c. Morgens 10 Uhr soll demmatzh, mwart 8*

zei⸗Präsidi ie Eröffnung der Proben und, in 8 des Polizei⸗Präsidiums die Eröffnung der 2 1 . ves. hahig öö Lieferungslustigen, die Uebertragung der Lie

e 1 ine in der Registratur daselbst ferung unter den 3 Tage vor dem vvöbö diejenigen stattfinden,

offen liegenden näheren Bedingungen an den⸗ resp⸗ Praͤsidir ℳg. nagh dem Urtheile einer dazu vom Polian Prgsdnn ““ Kommission zu den vorbezeichneten Preisen die gesan haben. 9 u höheren o e Ausdrücklich wird bemerkt, daß Pncgerst,sachahrden, vder niedrigeren, als den vorangegebenen Preisen, nicht Berlin, den 22. Februar inag; gei⸗Präsid b Königliche Plneldev.

Mai und Juni c. erfolgen muß, 2 men ist,

Fkünftigen Schicksals in

Das Abonnement beträgt 2 Athlr. für ½ Jahr.

““ 85 8 Rthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung.

Bei einzelnen nummern wird

der Bogen mit 21 Sar. berechnet.

Deutschland.

Preußen. Berlin. Die Patrimonialrichter. 8

Sundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhan ungen der verfassunggebenden Reichsversammlung. Befinden des Reichs⸗Verwesers.

Oesterreich. Kremsier. Reichstags⸗Verhandlungen. Olmütz. Adresse der italienischen Armee an den Kaiser.

Sachsen. Dresden. Neues Ministerium. tenen Minister. Kammer⸗Verhandlungen. annover. Hannover. Erklärung über die österreichische Note. ürttemberg. Stuttgart. Ankunft des Kronprinzen in St. Peters⸗ burg. Erkrankung der Kronprinzessin. Kammer⸗Verhandlungen.

Baden. Karlsruhe. Gesetz wegen Aufhebung der Beschränkung staats⸗

Gaa“ konfessionellen Rücksichten.

1 ei Rhein. Mainz. Schmid in Gi

2se rwaäͤpik. z. Professor Schmid in Gießen zum

Schleswig⸗Holstein. Flensburg. Ankunft des General von Bonin.

E11“

Frankreich. National⸗Versammlung. Das W ö

1 anschlagungen für die Vollendung des G 16 schen Angelegenheiten. Die Annahme des Lerourschen Amendements zum Wahlgesetz. Manifest des Wahlcomité's eines Repräsentanten⸗ vereins gemäßigter Republikaner. Rechtfertigung militairischer Maß⸗ regeln. Depeschen nach Konstantinopel. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus: Erste Le⸗ sung der irländischen Habeas⸗Corpus⸗Suspensionsbill. Unterhaus: Kom⸗ mission zur Untersuchung von Beschwerden aus Ceylon und Guiana. London. Einnahme der Stadt Multan in Sind und Anmarsch eines Afghanen⸗Corps. Ankunft Colloredo's. Dänisches Anlehen. Vermischtes.

Italien. Rom. Verhandlungen der konstituirenden Versammlung. Bestätigung des Ministeriums. Ferrara von den Oesterreichern be⸗ setzt. Florenz. Vermischtes. Turin. Verhandlungen der Ab⸗ geordneten. M

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Erklärung der abgetre⸗

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihren Bevollmächtigten bei der provisorischen Central⸗

gewalt für Deutschland, Camphausen, zum Wirklichen Geheimen Rath zu ernennen. 2 8

Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen, Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert, Se. Großherzogliche Hsheit der Prinz Karl von Hessen und bei Rhein, nebst Höchstdessen Gemahlin Königliche Hoheit, sind von Münster hier ein⸗ getroffen.

v“

Königliche Bibliothek.

In der nächsten Woche vom 5. bis 10. März c. findet, dem §. 24 des gedruckten Auszugs aus der Bibliothek⸗Ordnung gemäß, die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bicltothen entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗

efordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwi⸗ schen 9 und 12 Uhr gegen die darü ber ausgestellten Em⸗ pfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von A— fHI am Montag und Dienstag, von —= K am Mittwoch und Don⸗ und von . am Sonnabend.

erlin, den 26. Februar 1849.

Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bibliothekar

Pertz.

Angekommen: Se. c lsg 8g 1““ im König⸗ reich Preußen, von Brünneck, von Trebnitz.

9 Lernnad⸗ Geheime Legations⸗Rath von Patow, von

Potsdam. J Der Generalmajor von Willisen I., von Breslau. Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Alexander zu

Sayn⸗Wittgenstein⸗Hohenstein, nach Hohenstein.

nichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 25. Febr. Von vielen Seiten sind dem Justiz⸗Ministerium Vorstellungen zugegangen, aus welchen zu entneh⸗ daß die Patrimonialrichter mit Bezug auf die Bestimmung des §. 4 der Verordnung vom 2. Januar d. J. sich hinsichtlich ihres großer Unruhe befinden. Die bisher einge⸗ kommenen Berichte der Obergerichte lassen indeß, wie wir mitzuthei⸗ len ermächtigt sind, schon jetzt übersehen, daß, insofern nicht ganz besondere Umstände obwalten, sämmtliche Patrimonialrichter im Kö⸗ niglichen Justizdienste werden angestellt werden, daß daher für sie durchaus kein Grund zur Beunruhigung vorhanden ist; sie mögen deshalb der näheren Bestimmung durch die betreffenden Behörden

mit Vertrauen entgegensehen.

Bundes- Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 23. Febr. (D. Z.) 176ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Tages⸗

ordnung: Berathung des vom Verfassungs⸗Ausschusse vorgelegten Entwurfs: „Reichsgesetz über die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause“, und zwar über §. 5 und folgende. Neun Uhr Vormittags wird auf den Antrag des Herrn Fuchs das Haus gezählt und eine Viertelstunde später von dem Präsiden⸗ ten, Herrn Ed. Simson, die Sitzung eröffnet. Herr Fuchs treibt seinen Eifer für die rechtzeitige Eröͤffnung der Versammlung so weit, daß er auch eine Musterung der mit oder ohne Entschuldigung in den stenographischen Mittheilungen aufgeführten Mitglieder versucht. Das Haus geht jedoch auf eine derartige Polizei nur unwillig ein. Unter den Flottenbeiträgen sind 203 Rthlr. von Posen, mit dem Bemerken eingesendet, daß auch die ärmsten Klassen, Handwerker und Tagelöhner dazu beigetragen. Lebhaftes Bravo! Ferner 196 Gulden von der Geroldschen Buchhandlung aus Wien eingesendet. Nachdem zur Tagesordnung übergegangen worden und von der linken Seite des Hauses vergebens mehrere gegen den §. 5 des Reichs⸗Wahlgesetzes eingezeichnete Redner aufgefordert worden sind theils sind sie noch nicht anwesend, theils verzichten sie auf das Wort erscheint auf der Tribüne Herr Moritz Mohl. Er bean⸗ tragt den Zusatz zu §. 5: „Erstandene oder durch Begnadigung er⸗ lassene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl in das Volkshaus nicht aus.“ Artikel II. §. 5 handelt nämlich von der passiven Wählbarkeit, und Herr Moritz Mohl verwahrt sich da⸗ gegen, daß er es mit politischen Verbrechen zu leichtsinnig nähme. Allein für ehrlos und bescholten könne er doch diejenigen nicht hal⸗ ten, die neuerdings in Oesterreich „wegen unehrerbietiger Aeußerun⸗ gen gegen den Monarchen“ oder wegen „zur Unzufriedenheit gegen die Regierung aufreizenden Reden“ zu Pulver und Blei „begnadigt“ würden. Er knüpft daran eine Betrachtung der heutigen Verhältnisse Deutschlands und weist unter Anderem auch auf Schleswig⸗Holstein hin, wo in Folge der revolutionairen Bewegung auch manches poli⸗ tische Verbrechen vorgekommen sei. Herr Hartmann aus Leitmeritz: Der deutsche Staat werde mehr Hemmschuhe, als Räder haben: vierunddreißig Fürsten, ein Staatenhaus, einen Reichsrath und die deutsche Gründlichkeit. Wenn man aber den gemäßigten Fortschritt ernstlich wolle, so dürfe man die drängende Jugend nicht ausschließen von der Gesetzgebung. Der Redner verwahrt sich daher gegen das von Beseler, Dahlmann, Soi⸗ ron u. A. zu §. 5 gestellte Minderheits⸗Erachten, nach welchem das wählbare Alter von 25 auf 30 Jahre hinaufgesetzt werden soll. Vielmehr solle man die Wählbarkeit an gar kein Alter knüpfen. Eine Reihe der ausgezeichnetsten Männer habe gerade im Jünglingsalter ihr Bestes geleistet, und wen das Volk wähle, der sei auch für hin⸗ reichend 8 betrachten, um es zu vertreten.

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auf das Wort, während Herr von Linde seinen Antrag, wonach die Staatsdiener nur alsdann keiner Genehmigung ihrer Wahl bedürfen, wenn sie „auf ihre Stellung im Dienste“ zu verzichten bereit sind, von der Rednerbühne begründet. Die Abstimmung findet unmittelbar darauf statt. Angenommen wird der Paragraph in der Fassung des Verbesserungsantrages von Günther und Genossen (mit 219 gegen 166 Stimmen): 88 „Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden, bedürfen zum Bei⸗ tritt in das Volkshaus keines Urlaubs.“ Artikel III. §§. 7—10 handelt von den Wahlkreisen. Die Be⸗ sprechung darüber wird in eine allgemeine zusammengefaßt, in⸗ dem Herr Schüler von Jena das Wort für das Minderheitser⸗ achten ergreift, nach welchem nicht die Einzelstaaten, sondern das deutsche Reich in Wahlkreise zu theilen wäre. Herr Würth, ge⸗ täuscht in allen seinen Erwartungen, um jede Hoffnung der Re⸗ volution betrogen, sieht der Vertreter von Hohenzollern⸗Sigma⸗ ringen im Jahre 1849 alle 33 oder 34 oder 38 Landesfürst⸗ lichkeiten er weiß nicht genau, wie viele es sind Deutsch⸗ lands erhalten. Er findet demnach die Zustände der Gegenwart so elend selbst die Grundrechte verdanken wir nicht der Nationalver⸗ sammlung, sondern einzig den heldenmüthigen Kämpfern auf den Barrikaden daß er sich der herbsten Entrüstung nicht erwehren kann. Da er diese seine Ueberzeugung leider in sehr ungeglättete Weise auszudrücken weiß, so zieht ihm das eine Rüge von Seiten des Prästdenten zu. An die kleinen Staaten also habe die Ver sammlung nicht Hand zu legen gewagt; so solle sie wenigstens einem jeden derselben ohne Berücksichtigung, ob seine Bevölkerun 50,000 erreiche oder nicht einen Abgeordneten für’'s Volfshaus zu wählen erlauben. 8 Herr Schubert von Königsberg vertheidigt den Vorschlag des Verfassungs⸗Ausschusses im §. 7, und spricht gegen die Ver⸗ besserungs⸗Anträge von Kohlparzer und Würth, die auf je 70,000 oder je 50,000 Seelen bereits einen Abgeordneten für das Volks⸗ haus verlangen. Er weist nach, wie das Volkshaus aus 470 bis 350 Mitgliedern zusammengesetzt, je nachdem die österreichisch⸗deutschen Länder in den Bundesstaat eintreten oder nicht, vollkommen ausreiche für eine würdige Repräsentation der deutschen Volksstämme, aber auch den Vortheil gewähre, daß die Thätigkeit aller Mitglieder auf eine lebendige Weise in Anspruch genommen würde. Er empfiehlt sein Amendement zu §. 8, daß für einen Ueberschuß von 50,000 Seelen ein Wahlkreis mehr gebildet wird, ohne dadurch einen solchen Staat zu beschränken, die einzelnen Wahlkreise verhältnißmäßig auszuglei⸗- chen. Besonders vertheidigt Schubert noch das Minoritätserachten zu §. 8: die Stadt Lübeck den Staaten gleich zu stellen, die einen be⸗ sonderen Abgeordneten haben, indem die bedeutsame Vertretung

Herr Gevekoth verlangt, daß eine dreijährige Anwesenheit im Lande als Bedingung an die Wählbarkeit geknüpft werde. Herr von Linde ist zweifeihafe darüber, ob das hier begründete Verfassungs⸗ werk in der Monarchie oder in der Republik seinen Ausgang finden werde. Denn das sei natürlich, daß eines der beiden Elemente den

Ausschlag geben und das andere ausschließen werde, wie denn Herr

2 i imon sehr richtig gesagt, daß die demokratische Monarchie Süsstic n, in. beans 1 sagr⸗ ein bwiitscen Extrakt des Volkes zu seiner Vertretung berufen werden, so müßten die vvEöö berücksichtigt werden, die sich in den folgenden Verbesserungs 8 F. schlägen des Redners zu §. 5 ausdrücken: „Wählbar zum Wahl⸗ mann ist jeder Deutsche, der das 30ste Lebensjahr zurückgelegt hat und nach dem Gesetze als Wähler zulässig erscheint. Wählbar zum Abgeordneten des Volkshauses ist jeder selbstständige unbescholtene Deutsche, der das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt hat und durch Grundbesitz, Gewerbe, ein öffentliches Amt, oder durch ein steuer⸗ bares Einkommen die eigene unmittelbare Betheiligung an dem all⸗ gemeinen Staatsinteresse verbürgt.“ Nachdem noch Herr Scheller als Berichterstatter das Wort gehabt, wird ein Paragraph in folgender Fassung angenommen: Artikel II. §. 5: „Wählbar zum Abgeordneten des Volkshauses ist jeder wahlbe⸗ rechtigte Deutsche, welcher das fünsundzwanzigste Lebensjahr zurück⸗ gelegt hat.“ 1““ Verworfen wird auch hier der Zusatz von der Selbstständigkeit. Ueber einen Zusatz von Langerfeldt und Genossen dagegen:

„und seit mindestens drei Jahren einem deutschen Staste ange⸗ ört hat“ 8 chlemt die Entscheidung ungewiß. Es wird durch Zettel abgestimmt, wobei sich für die Annahme des Zusatzes 237 gegen 188 Stimmen erklären. Die Herren Wesendonck, Esterle und Genossen fordern so⸗ leich eine authentische Interpretation von dem Hause darüber, ob onach die Angehörigen des ehemaligen Großherzogthums Posen, von Ostpreußen, Schleswig u. s. w. ausgeschlossen seien. Der Antrag wird als an den Verfassungsausschuß gehörig beseitigt. Die Ver⸗ werfung der oben mitgetheilten Anträge des Herrn von Linde, für die sich nur sehr Wenige erheben, erregt ein Beifallsklatschen von der Linken. Durch Zettel hingegen muß auch abgestimmt werden über

den Antrag von Moritz Mohl: 1 „Erstandene oder durch Begnadigung erlassene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl in's Volkshaus nicht aus.“

Die Annahme erfolgt mit 217 gegen 201 Stimmen. (Bravo!) §. 6 würde nach dem Vorschlage des Verfassungs⸗Ausschusses lauten: „Staatsdiener bedürfen zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl keiner Genehmigung ihrer Vorgesetzten.“ 8 Als Redner sind angemeldet die Herren Grävell, Tafel von

Zweibrücken, Ludwig Simon und von Linde. Die Diskusston wird

zugelassen. 8 Cen Grävell vertheidigt ungehört einen ununterstützten Zusatz⸗

Antrag, wonach die Reichs⸗Minister und die unabsetzbaren Richter

nicht zu Abgeordneten wählbar sein sollen. Herr Tafel von

Zweibrücken will neben den Staatsdienern auch die „Kirchenbeamten“

im Gesetze als solche aufgeführt wissen, die keiner Genehmigung

zum Eintritt in das Volkshaus bedürfen. Herr L. Simon verzichtet

der Handelsinteressen hervorgehoben wird, wenn auch Lübeck weniger

50,000 Seelen zählt. 88

8 Herr Riesser 888 Berichterstatter: Der Verfassungsausschuß hat geglaubt, daß es der Form des Bundesstaates angemessen sei, daß die Eintheilung der Wahlbezirke den Einzelstaaten überlassen werde. Wenn ein Redner bei Erörterung der vorliegenden Frage auf die Mediatisirung zu sprechen gekommen sei, so müsse daran er⸗ innert werden, daß gerade aus den kleineren Staaten die dringend⸗ sten Wünsche dahin geäußert worden seien, daß ihnen ihre Selbst⸗ ständigkeit erhalten bleiben möge.

Die Paragraphen, wie sie aus der Abstimmung hervorgehen,

lauten folgendermaßen:

Artikel III. §. 7. In jedem Einzelstaate kreise von je 100,000 Seelen der nach der letzten Volkszählung vorhandenen Bevölkerung zu bilden. b

§. 8. Ergiebt sich in einem Einzelstaate bei der Bildung der Wahlkreise ein Ueberschuß von wenigstens 50,000 Seelen, so ist hierfür ein besonderer Wahlkreis zu bilden.

Ein Ueberschuß von weniger als 50,000 Seelen ist unter die anderen Wahlkreise des Einzelstaates verhältnißmäßig zu ver⸗ theilen.

§. 9. Kleinere Staaten mit einer Bevölkerung von wenigstens 50,000 Seelen bilden einen Wahlkreis. Diesen soll die Stadt Lübeck gleichgestellt werden.

Diejenigen Staaten, welche keine Bevölkerung von 50,000 Seelen haben, werden mit anderen Staaten nach Maßgabe der Reichs⸗ wahlmatrikel (Anlage A.) zur Bildung von Wahlkreisen zusam⸗ mengelegt.

1 Die Wahlkreise werden zum Zweck des Stimmenabge⸗ bens in kleinere Bezirke eingetheilt.

Nachdem somit die Abstimmung über Artikel III. beendet ist, ver⸗

tagt sich das Haus. Fortsetzung der heutigen Berathung findet Moͤntag den L2östen statt.

Frankfurt a. M., 23. Febr. (O. P. A. Z.) Das heute ausgegebene Bülletin über das Befinden Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs⸗Reichsverwesers lautet:

„Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog⸗Reichsverweser haben gestern mehrere Stunden außer dem Bett zugebracht; die Nacht war noch durch Husten unterbrochen, jedoch genossen Se. Kaiserliche Hoheit eine mehrstündige Ruhe.

Frankfurt, den 23. Februar 1849.

Dr. Taubes, Kaiserlicher Rath.“

Oesterreich. Kremsier, 23. Febr. (Allg. Oest. Ztg. In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde §. 13 der Grundrechte in nachstehender Fassung fast einstimmig angenommen: „Den österrei⸗ chischen Staatsbürgern ist die Freiheit des Glaubens gewährleistet.

Sie sind unbeschränkt in der äußerlichen oͤffentlichen Ausübung ihrer

Religion, so weit diese Ausübung weder rechts⸗ noch sittenverletzend

ist, noch auch den bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Pflichten wider⸗

streitet.”

Olmütz, 18. Febr. (Wien. Ztg.) Die italienische Armee

hat nachstehende Adresse an Se. Majestät den Kaiser gerichtet:

sind Wahl⸗

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