1849 / 55 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„Ew. Majestät! fon⸗ 8 „Die unterthänigst Gefertigten haben aus den Verhandlungen stituirenden Reichstages entnommen, daß ein von dem Abgeordueten, 5 8 szewski ausgegangener, von dem Abgeordneten Strobach amendirter e. mit Stimmenmehrheit durchging, wonach Ew. Majesstat an⸗ möge, für die in der Armee dienenden Staatsbürger Reichstagswo

zuordnen. 8 . 8 mi „In jedem constitutionellen Staate giebt es zwei ehea einander nie vereinigt sein können: die esetzgebende 1- jehenden Gewalt, Gewalt. Die Armee, als integrirender;, heil der vollziehe 8 1 ann daher nie an der gesetzgebenden Macht Theil nrchc. der Andets, 1 Individuell kann der Soldat eben so gut, als jeder An ere, im Reichstage sitzen, nicht aber als Vertreter der Armee als Körperschaft; denn s ist klar, daß eine Zahl von Deputirten, die mit den ge⸗ wichtigen Worten schließen könnten: ein zahlreiches Heer unterstützt unsere Meinung bald jede Freiheit der Berathung aufheben würde. Treu den Gesetzen ihres Vaterlandes, erkennt die Armee in Ew. Ma⸗ festät allein ihren Herrn und Führer sie kann und wird daher an keinen

Verathungen Theil nehmen, die sie in Widerspruch mit ihren Pflichten brin⸗

gen und ihre Ehre erschüttern könnten.

„Sie wird mit dem letzten Blutstropfen die Institutionen vertheidigen, die Ew. Majestät im Einvernehmen mit den Vertretern Ihrer Völker der Monarchie ertheilen werden, sie erkennt aber keinen Unterschied der Natio⸗ nalität in ihren Reihen; durch das Band des Gehorsams, der brüderlichen Eintracht und Liebe verknüpft, findet sie in der Person Ew. Majestät den Vereinigungspunkt aller ihrer Pflichten, ihres Ruhmes und ihrer Ehre.

„Was bewegt aber heute den Reichstag zu einem Antrage, der so sehr in Widerspruch mit den früher in dieser hohen Versammlung ent⸗ wickelten Grundsätzen steht? Gern hätten die Unterzeichneten in Schwei⸗ gen und Vergessenheit die schmerzlichen Erinnerungen der Vergangenheit be⸗ graben, aber die Frage liegt zu nahe, warum heute dieselben Deputirten für die vereinten Rechte der Armee das Wort ergreifen, dieselben Depu⸗ tirten, die im verflossenen September den Antrag des edlen Seelinger mit den heftigsten, die Armee verletzenden Ausdrücken bekämpften?

„Als Varo auf dem Schlachtfelde vor Caunnä den Sieg und achtzig⸗ tausend römische Krieger ließ und ein Flüchtling nach Rom zurückeilte, da erhob sich der Senat in Masse und ging dem überwundenen Konsul bis vor die Thore der Stadt entgegen, um ihm zu danken, daß er nicht an der Rettung des Vaterlandes verzweifelte.

„So dachte und handelte ein großer Freistaat; doch der Reichstag von Wien hatte nur Sympathieen für unsere Feinde, keine Worte des Beifalls für die siegreiche, mit unzähligen Mühseligkeiten kämpfende Armee, kein Wort der Theilnahme für die Gefallenen, kein Wort des Trostes für die Hinterbliebenen.

„Das Heer schwieg, aber es empsand tief diese kränkende Beleidigung. Der Reichstag, stumpf gegen die Ehre des Vaterlandes, gleichgültig gegen seine Erhaltung, hatte das Vertrauen der Armee verloren.

„Nein, Ew. Majestät! das Heer will sich nicht betheiligen an diesen parlamentarischen Kämpfen; es würde darin den Untergang seiner Einig⸗ keit, seiner Disziplin und das Verderben der Monarchie erblicken. Es will mit einer ehernen Mauer den Thron Ew. Majestät, die Gränze der Mo⸗ narchie umgeben, es will die Gränze des Vaterlandes gegen innere, seine Integrität gegen äußere Feinde schützen, aber es will in den Gränzen sei⸗ ner Stellung verharren, welche die Gesetzgebungen aller Staaten der Armee anweisen.

„In tiefer Ehrfurcht bitten wir Ew. Majestät, dem obigen Antrag des Reichstages die allerhöchste Genehmigung versagen zu wollen.

Mailand, 8. Februar 1849.“

SSsen die Unterschriften aller Generale, Stabsoffiziere, des gesammten O fiziers⸗Corps, dann sämmtlicher Wachtmeister und Feldwebel und in jeder Compagnie von 20 Gemeinen und einigen Chargen.)

Sachsen. Dresden, 24. Febr. Ein Extrablatt der heu⸗ tigen Nummer des Dresd. Journ. enthält Folgendes: „Se. Königliche Majestät haben die Staatsminister Dr. Braun,

Dr. von der Pfordten, Grorgi, Oberländer und von Buttlar auf den von ihnen wiederholt ausgesprochenen Wunsch ihrer Function als Staatsminister enthoben, und dem Ober⸗Appellations⸗Rath Dr. Gustav Friedrich Held, neben dem Vorsitz im Gesammtministerium, das Departement der Justiz, so wie provisorisch die Leitung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts, desgleichen dem bevollmächtigten Minister am Königlich preußischen Hofe, Friedrich Ferdinand Freiherrn von Beust, das Departement der auswärtigen Angelegenheiten, dem Geheimen Finanzrath Karl Wolf von Ehren⸗ stein das Finanzministerium, dem Geheimen Regierungsrath Dr. Christian Albert Weinlig das Ministerium des Innern, unter Er⸗ nennung derselben zu Staatsministern, zu übertragen, auch auf die⸗ selben den Auftrag in den evangelischen Angelegenheiren zu erstrecken geruht. Wegen der Wiederbesetzung des Kriegsministeriums haben Allerhöchstdieselben die Entschließung Sich annoch vorbehalten und angeordnet, daß der zeitherige Vorstand dieses Ministeriums die Ge⸗ schäfte annoch fortführe, bis dessen Nachfolger eingetreten sein wird.“ Dasselbe Blatt enthält nachstehende Erklärung der abgetretenen Minister: 3 „Aus beinahe allen Theilen des Landes sind uns bisher Ver⸗ trauenszuschriften und Aufforderungen zugegangen, fernerhin in un⸗ seren Aemtern zu bleiben. So dankbar wir auch dafür allen den Männern sind, die sich dabei betheiligt haben, so wenig konnten wir diesen Aufforderungen entsprechen. Die Gründe dafür sind folgende: „Zu verschiedenenmalen haben wir uns öffentlich dahin ausge⸗ sprochen, daß wir ohne die Unterstützung der Mehrheit der Kammern die Verwaltung nicht fortführen würden. Diese Unterstützung sehlte uns nach unserer Ansicht schon damals, als wir vor vier Wochen Sr. Maäajestät dem Könige den Wunsch, unserer Aemter enthoben zu verden, darlegten. Jeder noch mögliche Zweifel darüber ist seit die ser Zeit verschwunden. Fast in allen formellen und materiellen Fra⸗ gen, sowohl von geringerer als von grundsätzlicher Bedeutung, haben eide Kammern theils einstimmig, theils gegen eine geringe Minder⸗ heit sich wider die Regierung entschieden. Unter diesen Umständen blieb uns, wenn wir nicht durch Auflösung der jetzigen Kammern Be⸗ ee das Volk einlegen wollten, nichts übrig, als von unseren emtern zurückzutreten. Nach reiflicher Erwägung haben wir uns

für das Letztere entschieder Laiestä Vs5 Huairegt e hieden. Se. Majestät der König hat unseren

„Wir verlassen daher unseren

zeitherigen Wirkungskreis nach der unseres das zu den inhaltschwersten in der Geschichte wird über unser Affern 1 Die öffentliche Meinung ei 7 98 1 assen richten. Wie ab 1 tr Ui⸗ 27 möge, wir sind uns bewußt, die ö“ 8— füllt zu haben, die in unserem, mit freudiger Zustimmung n Vorlke aufgenommenen Programme vom 16. März 1848 nieder ut sj Dresden, den 24. Februar 1849. b nn.

Dr. Braun. Dr. von der Pfordten. G länder. von Buttlar.“

Dresden, 23. Febr. (D. A. Z.) In der

jer zweiten Kammer interpellirt ö ministerium: „ob es gegründet sei, daß den in Mittweida Nhes⸗ ten Rekruten verboten worden sei, den Versammlungen des dortigen Baterlandsvereins oder anderer politischer Vereine beizuwohnen Er habe erfahren, daß jenen Rekruten gleich nach ihrem Einmarsche vom Ober⸗Lieutenant von Metzradt jenes Verbot mitgetheilt worden sei, welches dem Gesetze vom 14. November v. J. widerspreche, da nach demselben die Soldaten außer vom Ministerium durch ein Ver⸗ bot in der Ausübung ihrer politischen Rechte nicht gehindert werden dürfen. Es folgt nun die auf der Tagesordnung an⸗ gekündigte Berathung des Kaiserschen Berichts über den Böricke⸗

8

eorgi. Ober⸗

320

schen Antrag auf Aufhebung des Generale vom 3. November 1751 wegen des Sterbelehns und dessen Beweises, und auf anthentische Interpretation des §. 231 des Gesetzes vom 6. November 1843. Der jenseitige Ausschuß hatte in seinem Gutachten folgende zwei Anträge gestellt. „Die Kammer wolle beschließen, im Vereine mit der zweiten Kammer, die Staatsregierung um baldigste Vorlage eines Gesetzes, wodurch das Generale vom 3. November 1751 wegen des Sterbe⸗ lehns und dessen Beweises, so wie alle sonstigen nach der ersten sonderlichen Constitution vom Jahre 1572 publizirten, den Beweis des Lehngeldbefugnisses betreffenden gesetzlichen Bestimmungen wieder aufgehoben werden, zu ersuchen; 2) die Regierung um baldigste Vor⸗ lage eines Gesetzes zu ersuchen, wodurch der §. 231 des Gesetzes vom 6. November 1843 dahin erläutert werde, daß der Grundstücks⸗ besitzer, er mag auf die an ihn ergangene Aufforderung binnen der ihm gestatteten achtwöchentlichen Frist sich über das Anerkenntniß des sein Grundstück betreffenden Foliums im Entwurfe zu dem Grund⸗ und Hypothekenbuch erklärt haben oder nicht, der dem eingetragenen Berechtigten gegenüber ihm etwa zustehenden Einwendungen und Einreden gegen die eingetragene Schuld oder sonstige Verbindlichkeit selbst nicht verlustig und der als berechtigt Genannte dadurch von der Beweisverbindlichkeit nicht befreit werde.“

Auf Vorschlag des Abgeordneten Spitzner wird der erste An⸗ trag in zwei Theile getheilt; der erste davon wird einstimmig ange⸗ nommen, der zweite dagegen von 52 Stimmen abgelehnt. In Be⸗ treff des zweiten Antrags drs Kaiserschen Berichts hatte die dies⸗ seitige vierte Deputation (Referent Gruner) in einem ausführlichen Berichte ein abweichendes Gutachten gegeben. Da aber dieser Bericht der Kammer noch nicht vorgelegen, so wird wegen seiner Umfänglichkeit beschlossen, die Berathung über denselben vor der Hand auszusetzen und ihn drucken zu lassen, wobei aber Vice⸗Präsident Schaffrath den Wunsch ausspricht, daß er wegen der Dringlichkeit der Sache am 26. Februar zur Berathung komme. Abgeordneter Prüfer erstattet hierauf Bericht über eine Petition, den Hausirhandel betreffend, welche nach einiger Debatte an die Kommission für Arbeits⸗ und Gewerbs⸗ verhältnisse abzugeben beschlossen wird. Schließlich tritt die Kammer dem in der ersten Kammer gefaßten Beschlusse bezüglich des Gehaltes für den Archivar bei.

Hannover. Hannover, 23. Febr. Die Hannov. Ztg. theilt die Erklärung mit, welche dem österreichischen Gesandten, Frei⸗ herrn von Brenner, von Seiten Hannovers übergeben worden ist; dieserbe lautet:

„Hannover, den 13. Februar 1819. Se. Majestät der Kö⸗

nig von Hannover und Allerhöchstdero Regierung haben in der durch den K. K. österreichischen außerordentlichen Abgesandten, Herrn Freiherrn von Brenner, erfolgten Mittheilung der in Betreff der deutschen Verfassungs⸗Angelegenheit an den K. K. Bevollmächtigten, Freiherrn von Schmerling, gerichteten Depesche des Herrn Fürsten von Schwarzenberg, d. d. Wien den 4. Februar 1849 mit dem auf⸗ richtigsten Danke einen neuen schätzenswerthen Beweis des von dem K. K. Hofe der Königlichen Regierung geschenkten Vertrauens ent⸗ gegengenommen. MNiit lebhafter Befriedigung haben des Königs Majestät in die⸗ sem wichtigen Aktenstücke das tiefgefühlte Bedürfniß der Wiederge⸗ burt Deutschlands und die Ansicht ausgesprochen gefunden, daß Deutschland nach außen fest und mächtig, im Innern stark und feei, organisch gegliedert und doch in sich einig sein müsse.

In diesen der Zukunft des Vaterlandes gewidmeten Wünschen erkennt Hannover die seinigen wieder und theilt die Ueberzeugung des Kaiserlichen Hofes, daß ein wirklich einiges Deutschland nur ge⸗ schaffen werden konne, wenn Deutschlands Großmächte Oesterreich und Preußen bei dem Baue des neuen Verfassungswerkes Hand in Hand gehen.

Gleichwie Hannover den Fortbestand Oesterreichs in staatlicher Einheit als ein deutsches, als ein europäisches Berürfniß, und gleich⸗ wie Hannover es als eine Nothwendigkeit betrachtet, daß Oesterreichs Beistand und seine dargebotene Mitwirkung den Angelegenheiten des gemeinsamen Vaterlandes erhalten bleiben, daß sie in einer thätigen Theilnahme an ihrer Leitung sich bewahrheiten: eben so hat Hanno⸗ ver freudig die Hingebung willkommen geheißen, mit welcher jüngst von Preußen die Bereitwilligkeit erklärt ist, Deutschland diejenigen Dienste zu leisten, welche dieses im Interesse der Gesammtheit von ihm verlangen sollte, selbst wenn dies nicht ohne Opfer von seiner Seite geschehen könnte.

Ein einhelliges ungeschmälertes Zusammenwirken beider großen Höfe für die Lösung der großen Fragen des Augenblicks ist das, was Hannover zum Wohle von Deutschland aufrichtig wünscht und als Deutschlands unverjährbares Recht betrachtet.

Die Königliche Regierung glaubt in der That glücklich genug zu sein, in dieser Auffassung der Verhältnisse mit den Ausichten bei⸗ der Höfe im Einklange zu stehen.

Unter ausdrücklicher Anerkennung des hohen Berufs von Oester⸗ reich, als mächtigsten Bundesgliedes, begehrt Preußen für sich keinen anderen Antheil an der obersten Leitang der Bundesgewalt als den⸗ jenigen, welchen seine Stellung in Deutschland und die Bedeutung der geist gen und materiellen Kräfte, die es dem gemeinsamen Vaterlande zur Verfügung stellen kann, der Natur der Dinge nach ihm an⸗ weisen.

Auch Preußen ist nicht der Ansicht, daß die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden deutschen Einigung nothwendig sei.

Hannover theilt die Befürchtung Preußens, daß das ausschließ⸗ liche Anstreben gerade dieser Form des an und für sich nothwendigen Einheitspunkts der wirklichen Erreichung des Ziels der Einigung wesentliche und schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg legen würde. Die hannoversche Regierung findet jedoch zu ihrer Beruhi gung diese Gefahr sowohl durch die eigene Willensmeinung Preußens in Betreff der Annahme einer ihm anzubietenden veränderten Stel⸗ lung, als auch durch die in der Depesche vom 4ten d. M. ausge sprochene Erklärung beseitigt, mittelst welcher Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich und Allerhöchstdessen Regierung gegen eine Unterord⸗ nung unter die von einem anderen deutschen Fürsten gehandhabte Centralgewalt Verwahrung eingelegt haben.

Nach der durch diese Erklärungen der deutschen Großmächte ge⸗ gebenen Sachlage kann das übereinstimmende Verhalten Hannovers einem Zweifel nicht unterliegen.

Ein innig deutsches Zusammenwirken der beiden großen Höfe zählt die Königliche Regierung namentlich zu den Bedingungen, welche erfüllt werden müssen, wenn die übereinstimmend für nothwendig er⸗ kannte Verständigung über die Verfassungsfrage gelingen soll.

ies ne üac, Verständigung betrachtet Hannover die Bil⸗ halng der 8 bJ“ für Deutschland neben der Er⸗

nigfaltigen Bedürfnsf nen Eehe zur Pflege ihrer man⸗ keil in dem ihnen isse und Interessen unentbehrlichen Selbstständig⸗ rungen. zu belassenden Kreise der Wirksamkeit ihrer Regie⸗ Hacec ns eents daben neben einander lösen zu können, wird als gewalt nach bestimete Regelung des Umfangs der Central⸗ Es gereicht der Kann 1a8,B. 2 ihrer Thätigkeit angefehen.

Königlichen Regierung zur besonderen Genugthnung,

1

in der Depesche vom 4ten d. M. die mit der ihrigen genau harmo⸗ nirende Ansicht anzutreffen, daß je schärfer die Scheidelinie gezogen wird, zwischen den dem gesammten Deutschlande gemeinsamen In⸗

teressen und denen der einzelnen Theile, um desto sicherer einem Vor⸗

walten der Sonderinteressen wird vorgebeugt werden.

Wie aber auch die Verfassung Deutschlands, berathen von den hierzu gesetzlich berufenen Vertretern des Volks, sich gestalten möge

auf der Grundlage der zu Frankfurt gefaßten Beschlüsse: sie wird, nach der von der Königlichen Regierung unabänderlich festzu⸗ haltenden und zu diesseitiger Befriedigung mit der des Kaiserlichen Hofes übereinstimmenden Ansicht rechtsgültig und heilbringend nur vollendet werden können, wenn sie ihre Begründung findet im Wege einer freien Vereinbarung mit der zu Frankfurt a. M. tagenden Na⸗ tional⸗Versammlung, im Sinne der Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April 1848, auf deren Grund die deutsche National⸗Ver sammlung zusammengetreten ist, um das deutsche Verfassungswerk zwischen dem deutschen Volke und den deutschen Regierungen zu Stande zu bringen. 8

Die gegenwärtige Mittheilung wird dem Königlich hannover schen Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt für die über die Verfassungs⸗Angelegenheit von ihm abzugebende Erklärung als Richtschnur dienen. 8

Indem der Unterzeichnete Se. Hochwohlgeboren den Herrn Freiherrn von Brenner ersucht, selbige zu der Kenntniß seines Allerhöchsten Hofes zu bringen, ergreift er mit wahrem Ver⸗ gnügen ꝛc.

Hannover, den 13. Februar 1849.

(gez.) Graf von Bennigsen.“

Febr. (Schwäb.

Württemberg. Stuttgart, 20.

Merk.) Zusolg heute aus St. Petersburg eingegangenen Nachrichten

ist Se. Königliche Hoheit der Kronprinz am gten d. M., Abends, (wie bereits gemeldet) im besten Wohlsein daselbst angekommen, hat jedoch Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau Kronprinzessin an den Ma⸗ sern, übrigens in leichtem Grade, erkrankt angetroffen.

In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten bean tragte Zwerger eine Bitte an die Regierung, um bei der Central⸗ gewalt dahin zu wirken, daß die in Baden zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgestellten württembergischen Truppen zurückgezogen oder durch andere ersetzt würden, welche Bitte zum Kammerbeschlusse er⸗ hoben wird, und deren Erfüllung, wie Staatsrath Römer bemerkt, von der nächsten Zeit abhängen wird, wo wieder ein sogenannter Putsch erwartet werde. Reyscher berichtet über mehrere Petitio nen, welche eine konstituirende Versammlung verlangen,. Diese werden der Regierung zur Kenntnißnahme mitgetheirt, und vom Ministertisch wird die Erklärung beifällig aufgenommen, daß die Regierung in allernächster Zeit ein Wahlgesetz vorlegen werde, weil das Vertrauen im Volke auf eine neue Versammlung größer sei, als wenn die gegenwärt gen gesetzlichen Organe das Verfassungs⸗ werk vornehmen würden. Bei dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten werden, gegen den Kommissions⸗Antrag, die Etats Ueberschreitungen, welche namentlich von dem Wechsel bei dem Ge⸗ sandtschafts⸗Personal herrühren, als gerechtfertigt anerkannt. Nach dem neuesten einjährigen Etat für 1848 49 sind eingebracht 208,144 Fl. Einige Ermäßigungen wurden beim Ministerium be liebt, und z. B. mit 37 gegen 35 Stimmen nur die Hälfte der Be⸗ soldungen für die Expeditoren verwilligt; als aber das Markten der Kommission selbst an die Zeitungen gehen wollte, so fand die Kammer dies doch für zu kleinlich und unangemessen. Der Kommis⸗ sionsantrag, die Entbehrlichkeit des Departements des Aeußern aus⸗ zusprechen, wurde fallen gelassen, indem Staatsrath Römer die reine Unmöglichkeit, diese Stelle aufzuheben, nachwies, weil es in auswärtigen Verhältnissen, sowohl in privatrechtlichen, als öffentlichen, noch so viel zu thun gebe, daß dafür auch nach Aufstellung von Reichs⸗ gesandten immer noch eine besondere Kanzlei in Württemberg beste hen müsse. Daß diese Kanzlei mit dem Justizministerium unter Einem Chef vereinigt werde, sobald Reichsgesandte ausgestellt seien, wird sofort von der Kammer beschlossen. Was die Gesandtschaften betrifft, so wurde der Kommissionsantrag angenommen, die Kammer wolle sich gegen die Beibehaltung eines ständigen di— plomatischen Verkehrs Württembergs mit anderen deutschen und aus⸗ wärtigen Staaten und für die Zurückberufung aller diplomatischen Agenken ausspeechen. Daß aber dieser Beschluß für den Augenblick unzweckmäßig und überflüssig sei, bewies sogleich die nachfolgende Verhandlung, denn nicht nur wurden fast einmüthig die Besoldungen für die diplomatischen Geschäftsträger in Wien, Berlin und München, sondern mit großer Meheheit auch die für Poaris und St. Petersburg für das ganze Etatsjahr noch verwilligt. Dies geschah im Einver⸗ ständniß mit der Erklärung des Ministertisches, daß sämmtliche württembergische Gesandte werden abberufen werden, sobald Reichs⸗Gesandte da seien, und daß insbesondere gegenwärtig die Verhältnisse Deutschlands in. Wien, Berlin und München eben so re gulirt werden, als in Frankfurt, daß gerade die jetzige Stellung des Gesandten in München von der, höchsten politischen Wichtigkeit sei, um auf Bayerns Entschließung einzuwirken, damit dieses wenigstens, wenn auch Oesterreich sich vom deutschen Verfassungswerk ausschließe, nicht das Gleiche thue, wodurch Württemberg isolirt würde. Das Ungeeignete der von einigen Seiten verlangten Aufstellung von Pri vatpersonen als Agenten mit amtlichem Charakter wies Geheimer Legationz⸗Rath von Wächter nach, welcher die bisherigen Einrich⸗

tungen in seinem Departement vertheidigte.

Baden. Karlsruhe, 21. Febr. (Karlsr. Ztg.) Das gestern ausgegebene Regierungsblatt verkündigt das nachstehende Gesetz über die Aufhebung der Beschränkung stactsbürgerlicher Rechte aus Rücksichten der Konfession: mn 3

7g. * 9 t⸗

„Leopold, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Zelt Z1 stimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt:

igt 1. Der Absatz 1 des §. 9 der Verfassunss⸗Urkundt 8 fol⸗ gende Fassung: „Alle Staatsbürger ohne Umterschied nen” Fogfesst ha 5 allen Civil⸗ und Militairstellen und Kirchenämtern ihre ssion gleiche

Rhusprü —7* 2 3 er dns gasht Der §. 19 der Verfassungsurkunde d- folgende Fassung: „Die politischen Rechte aller Religionstheile sinn hti sa langs Ar. gsat⸗ I1I1““

hoben 8 8 h 2 e. Faf

. Verfassungsurkunde erhält folgende Fassung: 3set 4;. Den S9,0 Sesgherzog, Gehorsam dem Gesehe, Beovachtung 7IWeschar Fin 19 Staatsverfassung und in der Ständeversammlung un W Jn htha üc es allgemeines Wohl und Bestes, ohne Rücksicht auf besondere Sfäͤnde oder Klassen, nach meiner inneren Ueberzeugung zu bera⸗

üeef ir Gott helfe!“

then 8 Karlsruhe in Unserem Staatsministerium, den 17. Fe⸗ bruar 1849.

Leopold. eopold Bekk,“ 8 Hessen und bei Nhein. Mainz, 22. Febr. (Darmst. Ztg.) Der Doktor der Theologie und Philosophie und Professor beider Wissenschaften an der Landes⸗Uuiversität Gießen, Leopold ist heute zum Bischof von Mainz erwählt worden.

Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 21. Febr. (Alt. Merk.) General Bonin ist heute hier eingetroffen und hat die hie⸗.

sige Besatzung inspizirt. 8

5

Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 22. Februar. Anfang Uhr. Präsident Marrast. Nach der Pro⸗ tokollverlesung genehmigt die Versammlung ohne alle Debatte einige Kredite ihres Hausbudgets für 1848. Dann nimmt sie das Wahl⸗ gesetz wieder auf. Stimmen links: „Aber wir sind noch nicht beschlußfähig!“ Eine Zettelabstimmung über einen Anhang zum Artikel 71, der dem Ausschuß gestern zu nochmaliger Prüsung zuge⸗ wiesen worden war, konstatirt die Anwesenheit von 639 Mitgliedern, wovon 627 gegen 12 die beantragte Aenderung genehmigen. Die eigentliche Debatte beginnt mit dem achten Satze des Artikels 73, der von den Ausschluß⸗Kategorieen bei der Deputirtenwahl handelt. Satz 8 schließt die Fallirten aus. Wird angenommen. Der 9te Satz desselben Artikels handelt von den politischen Verbrechen und lautet: „Der dritte Satz des gegenwärtigen Artikels findet keine An⸗ wendung auf Verurtheilte aus politischen Gründen, wegen Schlägereien und Verletzungen. Es wäre dann, daß die Entziehung des politischen Aktivbürgerrechts speziell im Urtel stände.’ Germain Sarrut eilt auf die Tribüne, um diesen Satz zu bekämpfen. Die ganze alte saintsimonistische Schule, bemerkte er, müßte dann ausgeschlossen wer⸗ den. Christus selbst würde dann nimmermehr in eine National⸗Ver⸗ sammlung aufgenommen worden sein, weil er laut Tacitus und Jo⸗ sephus von den Juden als Aufrührer verurtheilt worden, wie dies Pierre Leroux gestern sehr richtig hervorgehoben habe. Douesnel unterstützt den Satz. Der Artikel 73 wird endlich angenommen. Base beantragt den Zusatz: „Diejenigen Deputirten, die im Laufe der Session wegen der im Art. 73 angeführten Verbrechen verurtheilt werden, sind ihres Mandats verlustig zu erklären.“ Billaultunterstützt

diesen Zusatz. Vivien bekämpft ihn. Er könnte sehr leicht auf gefährliche

Weise benutzt werden. Die Versammlung nimmt aber den Zusatz an und geht zu Artikel 74 über: „Die Wahl jedes Beamten ist, mit Aus⸗ nahme der im Art. 28 der Verfassung bezeichneten, zu vernichten, wenn der Gewählte nicht ver Verification der Vollmachten seine Stelle niederlegt.“ St. Romme: „Dieser Artikel gehört hinter den nächstfolgenden und sollte die Ziffer 75 tragen.“ Die Versamm⸗ lung fügt Artikel 74 zum 75sten und nimmt 74 an, der diejenigen Beamten aufzählt, welche nicht Beamte und Deputirte zu gleicher Zeit sein können. Dahin gehören die Präsidenten der Appellhöfe, die Untersuchungerichter, Prälekten, Ingenieurs, Schulrektoren, Erz⸗ bischöfe, Bischöfe, General⸗Steuereinnehmer und Andere. Ueber diesen Artikel entspinnt sich eine lange Debatte. Brunel beantragt, nur die Gerichtsbeamten auszuschließen. Vesin bekämpft diese Beschrän⸗ kung. Alle Beamten müßten ausgeschlossen bleiben, da sie sich von jeher kriechend bewiesen hätten. Diese Aeußerung ruft einigen Tumult hervor. Die Versammlung schreitet zur Debatte der einzelnen Sätze des Artikels. Die satzweise Berathung des Artikels 75 gewährte wenig In⸗ teressantes. Gent will auch die General⸗Secrstaire und Praͤfektur⸗ Räthe ausgeschlossen wissen. Wird angenommen. Die Versammlung genehmigt dann auch die übrigen Ausschließungen, der Generale, In⸗ tendanten, Bischöfe u. s. w. Artikel 75 ist erledigt. Lacrosse, Minister der öffentlichen Arbeiten, unterbricht hier die Debatte. „Ich habe die Ehre“, sagt er, „der Versammlung den Gesetzentwurf für Vollendung des Louvre vorzulegen. (Beifall.) Der neue Flügel, der vdie Rue Rivoli bis zum Arbre sec verlängert, würde für die Biblio⸗ theken, Kunst⸗ und Industrie⸗Ausstellungen bestimmt sein. Der Vor⸗ anschlag beläuft sich auf 31,000,000 Franken (Oh! Oh!), die aus dem Eigenthum der alten Civil⸗Liste zu decken. (Beifall.) Es würden 12 Millionen im laufenden Jahre (1849) verbaut werden können. Die Baupläne und sonstigen Anschläge sind für die Depu⸗ terten von morgen an in den Archivsälen zur Einsicht ausgelegt.“ Der Entwurf wird an die Abtheilungen zur Begutachtung überwie⸗ sen. Die Versammlung kehrt zum Wahlgesetz zurück. Artikel 76, auch noch von den Inkompatibilitäten handelnd, wird nach mehrfacher Einrede angenommen und die Sitzung um 6 Uhr aufgehoben.

Paris, 22. Febr. Der Gesandtschafts⸗Attaché Joachim Mu⸗ rat, ein Vetter Lucian Murat's, des Repräsentanten, ist am 18ten d. von hier als außerordentlicher Courier mit Depeschen nach Turin und Florenz abgeschickt worden. Der Schrecken, den die gestrige Notiz des Journal des Débats über die brüsseler Konferenzen an der pariser Börse hervorrief, hat sich etwas gelegt. Man erfuhr bereits gestern Abend im Hotel des Cupuecines, daß Graf Colloredo eine solche Erklärung im Namen Oesterreichs nicht abgegeben habe, sondern nach London gereist sei, wo er wohl erst Lord Palmerston's Pläne erforschen werde. Heute heißt es, die österreichische Regierung habe den verschiedenen Gesandten zu Wien eine Note überreicht, in welcher sie gegen die Absetzung des Großherzogs von Toscana pro⸗ testire und sich ihre Rechte auf den Thron wahre für den Fall, daß die Linie des Großherzogs Leopold ausstürbe. Das Evenement versichert, die französische Regierung habe ihrem Gesandten zu Flo⸗- renz durch Courier die Weisung zugeschickt, in keine amtlichen Be⸗ ziehungen zu der provisorischen Regierung in Florenz zu treten, sondern blos den im Interesse der in Toscana wohnenden Franzosen nöthigen freundschaftlichen Verkehr aufrecht zu halten.

Ueber die Annahme des von Pierre Leroux vorgeschlagenen Amendements zum Wahlgesetz in der gestrigen Sitzung der National⸗ Versammlung bemerkt das Journal des Débats;: „Es scheint uns, als habe Herr Pierre Leroux viel weniger Theilnahme für die betrogenen Ehemänner gehabt, als für die Diebe. Aus Aerger, die Spitzbuben, die Gauner, überhaupt Alle, die von Afsisenhöfen und Zuchtpolizei⸗Gerichten zu entehrenden Strafen verurtheilt worden, vom Volksmandat ausgeschlossen zu sehen, stellte er seinen Antrag: auch die Ehebrecher in diese Kategorie zu zählen. Die Volkssouve⸗ rainetät müsse respektirt werden! Das Volk hat doch ganz eigene Vertheidiger! Welches Interesse kann denn wohl das Volk an der Wahlfähigkeit der Diebe haben? Herr Pierre Leroux diskutirte die⸗ sen Punkt mit einem Feuer, das wahrhaftig dem Volke zum Aergeruiß gereichen muß. Ist es nicht das Volk selbst, das durch das Organ seiner Gerichtshöfe die Diebe verur⸗ theilen läßt? Ist es nicht das Volk, welches sie durch das Organ seiner Deputirten für unwählbar erklärt? Ange⸗ nommen, es beliebte einem Wahlbezirk, einen Dieb zu wählen, soll darum das übrige Frankreich genöthigt sein, sich einen Dieb als Volks⸗ vertreter gefallen zu lassen? Wer ist denn eigentlich das Volk nach den Begriffen des Herrn Pierre Lerour? Der ehrenwerthe Depu⸗ tirte hat sich darüber nicht ausgesprochen, obgleich ihn Billault sehr eifrig dazu aufforderte. Der Sozialismus ist eine schöne Sache; aber der gesunde Menschenverstand ist eine noch schönere Sache; der Mensch denkt, und Gott lenkt. Indem Herr Pierre Leroux die Diebe zu Ehren bringen wollte, gelang es ihm nur, eine neue Klasse von Ausgeschlossenen zu schaffen. Seine Moral war glücklicher als seine Logik. Seine Logik sagte: Ihr dürft Niemanden ausschließen, mit⸗ hin auch die Diebe nicht; da Ihr aber die Diebe ausschließet, so müßt Ihr auch die Chebrecher ausschließen. Gut. Kein Privile⸗

gium! Wir sind vollkommen damit einverstanden, daß den ehebreche⸗ rischen Patrioten keine größere Rücksicht zu bezeigen sei, als den patriotischen Dieben.“ Der Constitutionnel protestirt vor⸗ läufig gegen diese Erweiterung der Zahl von Fällen, die von der Wählbarkeit ausschließen sollen. Die Opinion sagt: „Eine seltene Sache!, Pierre Leroux hat einmal Recht gehabt! Freilich war sein Geschoß nur gegen die Reichen gerichtet.“ Patrie und Sidele gestehen dem Antragsteller hohe Moral zu. Das Univers spricht sein Erstaunen darüber aus, daß sich ein großer Theil der Rechten gegen den Antrag erhoben habe. Der National meint, die Natio⸗ nol⸗Versammlung habe durch Annahme des Pierre Lerouxschen Amendements bewiesen, daß sie schon viel republikanischer gemworden ei, als sie es vielleicht selbst ahne.

Der aus früheren Mitgliedern des Repräsentanten⸗Vereins des Instituts bestehende jetzige Repräsentanten⸗Verein des Staatsraths⸗ Palastes hat ein Wahl⸗Comité gebildet, zu welchem Garnier⸗Pages, Pagnerre, Barthelemy St. Htlaire und Duclerc gehören, und welches so eben ein „Manifest der gemäßigten Republik“ erlassen hat. Im

Eingange erwähnen die Unterzeichner der beständig in der Versamm⸗ furchtbare Salven.

lung von ihnen geübten Politik der versöhnenden Mäßigung und er⸗

schützen, worunter die Hälfte vom schwersten Kaliber war. Am 25sten und 26sten änderten die Truppen ihre Stellung, am 2 7sten rückten sie in 4 Kolonnen zum Angriffe vor, säuberten die Vorstädte, trieben den Feind von allen Seiten in die Stadt und stellten sich 500 Schritte von den Wällen auf. Batterieen wurden nun in jeder Rich⸗ tung aufgeführt, und am Morgen des 28Ssten begannen Kanonade und Bom⸗ bardement mit furchtbarer Kraft. Am 20sten schossen die schweren Kanonen aus einer Entfernung von nur 80 Schritten. Am 30sten flog das Hauptmagazin im Fort, welches angeblich 800,000 Pfund Pulver enthielt, mit entsetzlichem Knalle in die Luft, indem es eine gewaltige Staubfäule 1000 Fuß hoch aufwirbelte. Die rings herum verur⸗ sachte Zerstörung soll schrecklich gewesen sein. Ein großer Brand, welcher die Hauptmagazine ergriff, verbreitete sich jetzt in der Stadt; später ergab sich, daß derselbe für 50,000 Pfd. St. Getraide ver⸗ zehrte. Die seindliche Artillerie feuerte nun schwächer, ohne jedoch aufzuhören. An den zwei folgenden Tagen dauerte die Kanonade fort; Bomben wurden theils alle Minuten, theils von 10 zu 10 Minuten geworfen und von Zeit zu Zeit entsandten die schweren Batterieen Nachdem die ganze Nacht eine heftige Kanonade angedauert hatte, rückte am 2ten Morgens eine Kolonne benga⸗

klären, daß sie sich verpflichtet glaubten, offen auszusprechen, welcher lischer Truppen unter Oberst Franks, aus 2 britischen Regimentern

Gebanke bei den neuen Wahlen vorherrschen müsse, wenn sie den Bedürfnissen einer neuen Lage entsprechen sollen. Nach Hinweisung auf die Wichtigkeit der entscheidenden Prüfung, an deren Vorabend jetzt Frankreich stehe, indem es berufen sei, durch die Wahl der ge⸗ setzgebenden Versammlung seine Institutionen zu vervollständigen, erklären sie sich überzeugt, daß das Volk auch diesmal durch Aus⸗ übung seines allgemeinen Stimmrech’s die Befestigung der Ordnung, des Fricdens und der Gesellschaft sichern werde. Die Regierung, welche die Republik von 1848 organisire, sei nicht da, um die Re⸗ volution fortzusetzen, sondern um sie völlig abzuschließen, und die Re⸗ publik solle durchaus kein Weik der Partei, sondern des Fortschritts

und der Nothwendigkeit sein. Daher müsse man das begonnene Werk vor Abend mit britischen Truppen angefüllt.

nur durch Verbesserungen fortsetzen, sich aber hüten, es umzustürzen,

wie unvollkommen es auch sei; denn jeder neue Umsturz, jeder Ver⸗

such einer Gegenrevolution würde das Leben der Gesellschaft selbst ge⸗

ährden. Deshalb müsse man die Bahn der Revolution kräftig schlie⸗

ßen; jede Intrigue, jedes Komplott gegen die kaum angewandten repubti⸗

kanischen Institutionen würde ein Verbrechen sein, es möge ausgeben, von

welcher Seite es welle. „Laßt uns daher“, heißt es weiter, „als Bedin⸗

gung unserer Stimmen sämmtlich eine förmliche Zustimmung zu den im

Namen der Nation durch die Einmüthigkeit der National⸗Versamm⸗

lung begründeten Institutionen und eine loyale Unterstützung des

durch das allgemeine Stimmrecht gewählten Präsidenten begehren. Das Land hat durch die imposante Wahl des 10. Dezember den glorreichen Namen Napoleon Bonapante's mit der Befestigung der Re⸗ publik verknüpfen wollen. Die guten Bürger müssen ihre früheren Spal⸗ tungen verwischen und sich in dieser Gesinnung vereinigen, die fortan eine mächtige Bürgschaft der Ordnung, Ruhe und Wohlfahrt wird. Möge die Weisheit des Volkes zu gleicher Zeit sowohl jene unfruchtba⸗ ren Hoffnungen, welche die Sehnsucht nach einer Vergangenheit nährt, die nur um den Preis blutiger Katastrophen für einen Augenblick wieder aufleben könnte, als jene unsinnigen Systeme entmuthigen, welche durch leere und gehässige Utopien die heiligsten Grundsätze der gesellschaftlichen Ordnung gefährden! Laßt uns nur diejenigen wählen, welche das, was da ist, loyal feststellen, es durch gesetzliche, kluge und friedliche Mittel verbessern und die Zukunft des Landes einer rechtlichen, festen und versöhnenden Regierung überweisen wol⸗ len. Nur um diesen Preis ist Heil.“

Die ministeriellen Blätter enthalten eine mitgetheilte, also amt⸗ liche Note, worin einige vom National angefochtene Regiments⸗ wechsel, welche die hiesige Besatzung trafen, so wie die vom Kriegs⸗ Minister bezüglich zweier hiesigen Generale erlassenen Bestimmungen, gerechtfertigt werden und in Bezug auf die vom National beige⸗ fügte Bemerlung, daß alle solche Maßregeln die Me nung der Armee ummer ändern würden, versichert wird, daß der Geist der Armee, wie er es stets gewesen, trefflich sei, und daß, wie bisher, das Land sich auf ihre Hingebung und ihren Patriotismus verlassen könne.

Heute früh ist ein Attaché des Ministeri-ms der auswärtigen Angelegenhesten mit w chtigen Depeschen für den französischen Ge⸗ sandten in Konstantinopel, General Aupick, dorthin abgereist.

Die Repräsentanten⸗Klubs der rechten Seite und der Imperia⸗ listen wollen heute Abend einen neuen Versuch zur Verschmelzung machen.

Der Moniteur bringt heute abermals die Ernennung von 25 neuen Unterpräfekten. Die Presse macht den Vorschlag, die Ver⸗ waltung des Staates von der Politik ganz zu trennen.

Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus⸗Sitzung vom 21). Februar. Heute wurde die vom Unterhause angenommene Bill wegen fernerer Suspension der Habeas⸗ Corpus⸗ Akte in Irland zum erstenmale verlesen.

Unterhaus⸗Sitzung vom 20. Februar. Herr Bailie bean⸗ tragte die Niedersetzung einer Kommission, welche über die in den Kronkolonieen von Ceylon und dem britischen Guiana laut geworde⸗ nen Beschwerden Untersuchungen anstellen und darüber berichten solle, ob Maßregeln zur besseren Verwaltung jener Kolonieen ergriffen wer⸗ den könnten. Der Redner gab die Beschwerden der Kolonisten, so wie die angeblichen Gebrechen der dortigen Lokalregierung, näher an. Herr Hume unterstützte den Antrag und suchte darzuthun, daß das ganze bisherige Koronialsystem fehlerhaft sei und also das Parlament selbst, welches jenes System so lange habe fortbestehen lassen, die Schuld der in den fraglichen Koloniren bestehenden Gebrechen trage. Herr Ricardobe⸗ antragte ein Amendement, nach welchem die Freihandelssrage in die Untersuchung eingemengt werden sollte. Nachdem mehrere Redner für und gegen das bisherige System der Kolonial⸗Verwaltung ge⸗ sprochen hatten, schlug Herr Labouchere vor, in dem Antrage die auf Untersuchung der geführten Beschwerden bezüglichen Worte weg⸗ zulassen, so daß sich dieselbe blos auf die Aussindigmachung der Mit⸗ tel zur besseren Verwaltung beider Kolonieen zu erstrecken habe. Herr Ricardo nahm darauf sein Amendement zurück, und der Antrag Bailie's wurde in etwas abgeänderter Form genehmigt.

London, 21. Febr. Die mit der neuesten ostindischen Post hier angelangten Zeitungen aus Bombay bis zum 19. Januar brin⸗ gen wichtige Nachrichten. Die Stadt Multan war zu Anfang des Jahres von den britischen Truppen durch Sturm genommen worden, und schon hatte Lord Gough sich auf eine neue Schlacht gefaßt zu machen, da 12,000 Afghanen mit 14 Stück Geschütz im Anmarsch waren, um den Engländern die Eroberung des Sund⸗Landes streitig zu machen. Der Feind hatte sich in Multau hartnäckig und tapfer vertheidigt, und bei Abgang der letzten Nachrichten von dort war auch das Fort noch nicht im Besitz der briti⸗ schen Truppen, die bei der Erstürmung der Stadt uner⸗ meßliche Beute gemacht hatten. Multan wurde, nachdem das Be⸗ lagerungsheer die Stadt aus fast 150. Feuerschlünden eine Woche lang beschossen und bombardirt hatte, am 2. Januar genommen; das Fort sollte am 7ten erstürmt werden. Ueber den näheren Sachver⸗ lauf erfährt man Folgendes: Am 24sten Dezember waren die Bom⸗ bay⸗Truppen zu General Whish gestoßen, und die Belagerungs⸗Armee zählte nun 15,000 Briten und 17,000 Verbündete nebst 150 Ge⸗

V

' 1 - V

Y V

und einem Regiment Eingeborener bestehend, auf eine Bresche nahe am Delhithore los. Hier fanden sie aber den Feind zum äußersten Widerstande entschlossen; da überdies die Bresche nicht benutzbar war, so kehrten die Truppen um und zogen auf die entgegengesetzte Seite der Stadt, wo das Eindringen der Bombay⸗Kolonne schon gelungen war. Die von dieser erstürmte Bresche war nämlich weit größer gewesen, als die andere, und der sie vertheidigende Feind wurde mit der Spitze des Bajonetts vertrieben. Die Fi siliere drangen zuerst ein und pflanzten ihre Fahne innerhalb der Stadtmauern auf. Die bengalische Kolonne folgte ihnen, und die Stadt Multan, welche um 3 Uhr Nachmittags genommen wurde, war Das eine Zeit lang schwache Feuer aus dem Fort wurde jetzt erneuert. Eine Mine, die in der Nacht angezündet wurde, brachte den Briten einigen Verlust. Der Mulradsch schien entschlossen, sich auf's Aeußerste zu halten, und gab kein Zeichen von Furcht kund. Am 3. früh erneuerte man die Kanongade, und das Doyplutthor, der letzte Halt des Feindes, ward zerstört. Die Plünderung hat große Massen von Beute ergeben, und die Banquiers sollen 30,000 Pfd. St. geboten haben, wenn man sie verschone. Der Fall des Forts wurde jeden Tag erwartet. Die Berichte über unsere Verluste vor Multan sind noch sehr un⸗ vollständig; sie scheinen aber verhältnißmäßig gering gewesen zu sein. Die große Armee unter dem Oberbefehlshaber Lord Gough stand seit dem 6. Dezember völlig unthätig etwa einen oder zwei Tagmärsche vom Lager der Sikhs, die ihre Stellung etwas geändert hat⸗ ten, zum Angriffe aber eben so wenig geneigt schienen, als die Briten. Außer Lord Gough, der mit 20,000 Mann vor ihnen steht, werden sie in kurzem General Auchmuty mit 8—10,000 Mann auf ihrer rechten Flanke haben. Man glaubt, daß gleich nach dem Eintreffen der Kunde von Multau's Einnahme Lord Gough die Feindseligkeiten wieder deginnen werde. Chuttur Singh streifte fortwährend mit

nen in Verbindung stehen, welche unter Dost Mohamed oder Dschub⸗ bar Chan in Sind eingedrungen sind, um angeblich Peschaur wieder zu erobern. Attock hält sich noch. Kapitain Absott belagerte ei⸗ nige Festen im Hazareh⸗Lande. Der General⸗Gouverneur hatte srin Lager am Sebraon, um dem Schauplatze des Kampfes möglichst nabe zu sein. Im übrigen Indien war während der letzten 14 Tage nichts Erhebliches vorgefallen. Nach Berichten aus Hong Kong bis zum 14. Dezember dauerten die freundlichen Beziehungen zwischen Briten und Chinesen ungetnübt fort.

Graf Colloredo ist hier eingetroffen und in Mivart's Hotel ab⸗

4 5000 Mann am Indus umher; er soll mit einem Corps Afgha⸗

gestiegen; er hat bereits dem Staats⸗Secretair für die auswärtigen Angelegenheiten, Lord Palmerston, einen Besuch gemacht.

In der Times liest man, daß an der londoner Börse ein An⸗ lehen von 80,000 Pfd. für die dänische Regierung notifizirt wurde, welches 5 pCt. tragen und zu 86 ausgegeben werden soll. Die Hälfte davon übernimmt die kopenhagener Bank. Eine Subscrip⸗ tion für 150,000 Pfd. fand Unterzeichnungen bis zu einer Million. Die Zinsen der Anleihe werden vom 31. März d. J. an bezahlt. Die Einzahlungen auf die Anleihe geschehen in fünf Terminen mit 3 pCt. Diskonto für die Enzahlungen vor dem Eintritt der Ter⸗ mine. Für den Amortisations⸗Fonds wird 1 pCt. des Kapitalbetra⸗ ges der Anleihe reservirt.

Der Spectator spricht sich in seiner wöchentlichen Parlaments⸗ schau sehr mißbilligend über die irländische Politik des Ministeriums aus und vermißt mit Sir J. Graham durchgreifende und umfassende Maßregeln. Er findet in der Politik des Kabinets nichts als das alte Unterhaͤndeln mit den Parteien, das Schaukeln zwischen whig⸗ gistischem Rückhalt, englischem Liberalismus und celtischer Rebellion. In der Debatte über die Aufhebung der Habeas⸗Corpus⸗Akte sehe man, wie gewöhnlich, den Staats-Secretair für Irland, mit dem Vice⸗König in Widerspruch, mit Duldsamkeit über die Agita⸗ tion sprechen, die der Vice⸗König unterdrücke, während der Premier⸗Minister die Waage zwischen Beiden hält, damit sie sich nicht nach einer Seite senke oder irgend ctwas bestimmt ausdrücke. Es sei schmählich für eine Verwaltung, daß ihr erster Secretair für die aufrührerische Provinz selbst das Gesetz ge⸗ gen gefährliche Agitation in Zweifel ziehe. Es zeige, daß keine eigentliche Regierung in Irland bestehe, sondern nur Intrigue, welche eine Partei gegen die andere hetze, schmeichle, hinausschiebe und sich durchzuschleppen suche, in der hoffnungsvollen, aber nicht vernünftigen Erwartung einer sozialen Veränderung. Auch der whiggistische Exa⸗ miner spricht für energisches Auftreten gegen jeden Versuch, die alte Repeal⸗Agitation wieder aufleben zu lassen.

Italien. Rom, 13. Febr. (A. Z.) In der gestrigen Siz⸗ zung der konstituirenden Versammlung legte Sterbini im Namen des Vollziehungs⸗Ausschusses solgende Gesetz⸗Entwürfe vor: 1) „Die Gesetze werden erlassen und die Gerechtigkeit wird geübt im Namen Gottes und des Volkes, und unter dieser Formel sollen die Gesetze und die gerichtlichen Urkunden ausgefertigt werden. 2) Die Fahne der römischen Republik wird die dreifarbige sein, mit dem Adler in der Mitte. 3) Die Beamten aller Dienstzweige, so wie die Militairs, sind des Eides an die abgeschaffte Regierung entbunden.“ Sämmt⸗ liche Entwürfe wurden einstimmig angenommen.

Heute ward der National⸗Versammlung ein Gesetz⸗Entwurf vorgelegt, nach welchem alle beweglichen und unbeweglichen Güter der todten Hand, also der frommen Stistungen, religibsen Corpora⸗ tionen ꝛc., als Güter des Staats betrachtet und eingezogen werden; den Individuen, die den mönchischen ꝛc. Corporationen angehören, wird eine lebenslängliche Pension gegeben, die Güter selbst werden in kleine Stücke getheilt und den kleinen Ackerleuten und Besitzern in. Erbpacht gegeben; der Gesetz⸗Entwurf kommt in kurzem zur Berathung; angenommen wurde in der heutigen Sitzung ein anderer Gesetz⸗Entwurf, der den Geistlichen und den frommen Stiftungen den Verkauf liegender Güter verbietet.

Das alte Ministerium ist bestätigt. Die Bestätigungsschreiben sind von den beiden Triumvirn Armellini und Monteechi ausgefertigt.