Theil werden lassen.) Der Begnadigungso für die Civil⸗Verurtheil⸗ 91 f den 4. Mat 1 9 8 K. ber “ hat, laut dem heutigen Moniten r, dem Prãä⸗ ga Bonavarte das Schreiben des Königs beider Sicilien über⸗ vee-es “ ihn als außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ b Sr. Majestät an Stelle des abberufenen Grafen von Ledolf bei der stanzösischen Republik beglaubigt. icht erschei Viele pariser Journale zeigen an, dan h⸗ morgen nicht erschei⸗ nen werden. Heute findet keine Sitzung der National⸗Versammlung 8 statt, doch geht es in den Konferenzsälen ziemlich lebhaft her. 1 Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ haus⸗Sitzung vom 22. Februgar. Der Bischof von Oxford be⸗ antragte die Ernennung einer Kommission, welche untersuchen solle, durch welche Mittel der Sklavenhandel am besten ausgerottet werden könne. Der Prälat drang insbesondere auf Beibehaltung des Ge⸗ chwaders an der westafrikanischen Küste und rügte die Zulassung des durch Sklavenarbeit erzeugten Zuckers in England. Der Minister Lord Lansdowne erklärte, daß er gegen die Kommission nichts ein⸗ zuwenden habe und ebenfalls glaube, daß England in seinen Anstren⸗ gungen zur Unterdrückung des Sklavenhandels nicht nachlassen dürfe. Auch die anderen an der Debatte über den Antrag theilnehmender Lords spraten sich alle günstig darüber aus. Lord Stanley be⸗ nutzte die Gelegenheit zu einem Angriff auf die Freihandels⸗Politik des Ministeriums, dem er schuld gab, durch die Aufhebung des hö⸗ heren Zolls auf Sklavenzucker das wieder verdorben zu haben, was das Blokade⸗Geschwader zur Unterdrückung des Sklavenhandels an der afrikanischen Küste genützt. Der Antrag des Bischofs von Ox⸗ ford wurde schließlich genehmigt.
Unterhaus⸗Sitzung vom 21. Februar. Sir W. Paking⸗ ton entowickelte, indem er auf zweite Verlesung seiner Wahl⸗Be⸗ stechungs⸗Bill antrug, die Gründe, welche ihn daiu bewögen. Was er an den bisherigen Gesetzen zur Verhinderung von Wähler⸗Be⸗ stechungen besonders tadelt, ist, daß die Bestrafung derselben von der Eingabe von Petitionen der Wähler abhängig sei, während immer triftige Gründe obwalteten, welche die Einreichung solcher Petitionen erschwerten. Zum Belege der Nothwendigkeit strengerer Maßregeln, führte er, aber ohne Namen zu nennen, Thatsachen an, um zu be⸗ weisen, bis zu welchem schmählichen Grade die Bestechung in ge⸗ wissen Wahlflecken gediehen, wo fast alle Wähler bestechlich wären und die Stimmen geradezu erkauft würden? Wolle man etwa dieses Unwesen noch fortdauern lassen? Hiergegen nüsse man auf Mittel sinnen. Daß man einen ganzen Wahl⸗ flecken seines Rechts beraube, sei ungerecht und treffe den Unschul⸗ digen mit den Schuldigen. Man müsse dahin trachten, die Schuldi⸗ gen zu treffen, von denen die Bestechung ausginge. Darum trage er darauf an, daß in Zukunft Niemand hier seinen Sitz einnehmen dürfe, bis er förmlich erklärt, daß, so weit er wisse, er sich keine Be⸗ stechung habe zu Schulden kommen lassen. Wenn zwei Wätler es verlangten, so solle der Kandidat auf dem Wahlgerüst eine ähnliche Erklärung geben müssen. Wer sich dessen schuldig mache, solle Zeit⸗ lebens sein Wahlrecht verlieren. Oberst Sibthorp ist dawider. Bestechung habe bestanden und werde immer bestehen. Lord Mahon hält es für gefährlich, Jemanden, weil er der Bestechung ein⸗ mal überführt worden, für unfähig zu erklären, je wieder im Parla⸗ ment zu sitzen. Herr Aglionby hält die Verhinderung der Beste⸗ chung auf diesem Wege für schwierig. Erweiterung des Wahlrechts dahin, daß man jedem Haus⸗Inhaber das Wahlrecht gebe, würde dem Mißbrauch steuern. Staats⸗Secretair Sir G. Grey ist der Ansicht, daß das betreffende Comité die ganze Frage einer genauen Prüfung zu unterziehen habe. Uebrigens hält er es auch für über⸗ trieben, Jemanden, weil er einmal der Bestechung überführt worden, für immer von der Wählbarkeit auszuschließen. Nach einigen weite⸗ ren Debatten wurde die zweite Lesung der Bill mit 110 gegen 80 Stimmen genehmigt.
London, 24. Febr. Graf Colloredo, der Gesandte Oesterreichs, ist, wie die Times bemerkt, nicht nach London gekommen, um hier sosort seine Functionen als Botschafter am britischen Hofe zu beginnen, sonde n um der hiesigen Regierung die Absichten des öster⸗ reichischen Kabinets in Bezug auf die bevorstehenden Konferenzen in Brüssel mitzutheilen. „Die Sprache des österreichischen Gesandten“,
sagt die Times, „ist, wie wir glauben, sehr bestimmt und den Einbil⸗ dungen ganz entgegen, welche die Idee dieses Kongresses wenigstens unter denen genährt hat, die Gefallen an Missionen finden. Der
Hof von Wien kündigt an, daß er nicht daran denke, irgend einen
Theil seiner Territorialrechte auf die Prsvinzen Lombardei und Ve⸗ nedig aufzugeben, und daß er bereit sei, diese Rechte, wenn sie von neuem angegriffen würden, mit allen Kräften des Reichs zu verthei⸗ digen.“
Gestern wurde im Oberhause die Bill zur Verlängerung der Suspension der Habeas⸗Corpus⸗Akte in Irland zum zweitenmale ver⸗ lesen. Im Unterhause, welches sich auf Lord J. Russell's Antrag in einen Ausschuß über die von demselben eingebrachte Bill zur Abänderung der Parlaments⸗Eide verwandelte, beantragte Herr V. Smith, als Amendement dazu, die vollständige Abschaffung aller dieser Eide, mit Ausnahme des Eides der Unterthanentreue, was jedoch von dem Mi⸗ nister bekämpft und mit 140 gegen 68 Stimmen verworfen wurde. Dagegen wurden die ministeriellen Vorschläge angenommen.
Belgien. Brüssel, 25. Febr. Am Mittwoch hat der Rit⸗ ter do Amaral, der zum brasilianischen Geschäͤftsträger in Paris er⸗ nannt ist, dem belgischen Minister der auswärt gen Angelegenheiten das Schreiben übergeben, welches seiner Mission als Geschäststräger Brasiliens bei der Regierung des Königs der Belgier ein Ziel⸗ setzt.
Mehrere französische Blätter versichern, daß Herr von Lagrénée, der Bevollmächtigte Frankreichs bei dem Kongreß in Brüssel, diese Stadt verlassen habe und nach Paris zurückgekehrt sei. Andere ge⸗ hen noch weiter und wollen wissen, daß der genannte Diplomat am Donnerstag, den 22sten, vom Präsidenten der Republik in einer Au- dienz empfangen worden, und daß derselbe sich gestern mit einem neuen, sehr schwierigen Auftrage von Paris nach Wien begeben habe. Hierauf bemerkt die heutige brüsseler Independance: „Seit Er⸗ öffnung der französisch⸗belgischen Eisenbahn ist der Verkehr zwischen Paris und Brüssel so rasch und leicht geworden, daß wir nicht behaup⸗ ten könnten, Herr von Lagrénée habe nicht vielleicht seit seiner An⸗ kunft in letzterer Stadt einmal eine Reise nach Paris gemacht, wie⸗ wohl wir allen Grund haben, dies nicht zu glauben; so viel aber können wir versichern, daß Herr von Lagrénée gestern, Sonnaben's, in Brüssel war, daß er also nicht füglich gestern von Paris hat nach Wien reisen können.
Dänemark. Kopenhagen, 22. Febr. Sommer 1849 wurden in der Marine ernannt:
zum Befehlshaber des Geschwaders an der Ostküste der Herzogthümer: Commandeur Garde, zum Befehlshaber des Geschwaders in der Nordsee: Com⸗ mandeur⸗Capitain Bille, und zum Befehlehaber der Escadrille an der schleswigschen Westküste: Commandeur Elbrecht, zum Comman⸗ deur des Linienschiffs „Christian den Ottende“: Commandeur⸗Capi⸗ tain F. Paludan; ferner die Chefs von 5 Fregatten, 5 Korvetten, 4 Briggs, 4 Kriegs⸗Dampfscheffen, für 6 andere Dampfschiffe, eine Division Kanonen⸗Fahrzenge, für 3 Barkschiffe und Kutter und 3 Wachtschiffe.
Italien. Rom, 16. Frbr. (A. Z.) Nachdem sowohl Muz⸗ zarelli wie Campello zu verschledenenmalen ihr Ausscheiden aus dem Ministerium beschlossen und erklärt hatten, ist jetzt endlich Alles zur Ausgleichung gekommen, und Muzzarelli, der den Titel und die Ab⸗ zeichen eines Prälaten abgelegt hat, bleibt beim Unterricht und be⸗ hält das Präsidium im Ministerrath. Das Janere erhält Safsi, die Justiz Lazzarini, das Aeußere Rusconi, die Finanzen Guiecioli, wäh rend Sterbini und Campello, jener bei den offentlichen Arbeiten, die⸗ ser beim Departement des Krieges bleiben. Galletti ist zum Präsi⸗ denten des Ober⸗Tribunals ernannt worden, und Mariani zum Prãä⸗ ses von Rom und der Comarca. Als Gesandte gehen nach der Schweiz de Boni, nach Sicilien Tonricelli, nach Piemont Feliciani.
Der Bischof von Civitavecchia, welcher zum republikanischen Te⸗ deum seine Zustimmung zu geben versagte, sollte zum Fenster hinaus⸗ gestürzt werden. Er übergab sich ruhig an die rohe Gewalt und stellte seinen Versolgern anheim, mit ihm zu machen, was sie wollten, seine Zustimmung könne, dürfe und werde er nicht geben. Hier dagegen haben die Chorherren von St. Peter vorgezogen, durch Hinterthüren zu entweichen. Verschiedene Klöster sind bereits ge⸗ brandschatzt worden. Von dem Ansinnen, ihre Klosterräume zu Ka⸗ sernen herzugeben, haben sie sich dadurch frei erhalten, daß sie die Bett⸗ lücher für die Soldaten und namhafte Summen baaren Geldes her⸗ gaben. Gleichzeitig mit der Nachricht von der Abreise des Papstes verbreitet sich das Gerücht, daß heute sowohl im Norden wie an der neapolitanischen Gränze die Feindseligkeiten beginnen würden. Den Kardinal Bernetti bezeichnet man als den Repräsentanten des Papstes.
Ein Dekret der Constiiuante vom 11. Februar erkennt die Na⸗ tionalschuld als heilig und unverletz!ich an, dagegen werden alle geist⸗ lichen Güter konfiszirt.
Neapel, 12. Febr. (A. Z.) Der König hat dem Feldmar⸗ schall Eugen Baron von Stockalper de la Tour den Oberbefehl über die Provinz und den Platz von Neapel übertragen, ohne ihm die Inspection des Schweizer⸗Corps zu nehmen.
Die Deputirten⸗Kammer hat heute den Gesetzentwurf über die
öffentlichen Abgaben und die vorgeschlagene Adresse an den König, also die Mißtrauens⸗Erklärung gegen die Minister, nach siebenstündi⸗ ger Debatte mit 73 Stimmen gegen 26 in Betracht gezogen.
Der Vesuv hat seit einigen Tagen Ausbrüche gehabt, aber bis jetzt wenig Schaden anaerichtet. 8
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 27. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 55—58 Rthlr. Roggen loco 26 — 27 ½ Rthlr. „ p. Frühjahr 82 psd. 27 a 26 ½¾ Rtblr. Mai/Juni 27 ¼ Rthlr. Br., 27½ G. 84 pfd. 28 ½ a 28 Rthlr. Juni/Juli 28 ½ Rthlr. bez. Gerste, große, loco 22 — 25 Rthlr. „ kleine 19 — 21 Rthlr. 1 Haser loco nach Qualität 14—16 Rthlr. »» p. Frühjahr 48pfd. 14 ¾ Rthlr. Br. Rüböl loco 13 ½ a 132¼ Rthlr. bez. Febr. /März 13 2½2 ℳ 13 ¾½ Rthlr. März /April 13 ¼ a 13 Rthlr. April’‚/Mai 13 ½ a 13 ½ Rthlr. Mai/ Juni 13 ⅛ a 13 ½ Rthlr. Juni /Juli do. Juli ‚Aug. 13 ½ a 13 Rthlr. Aug./Sept. 13 a 12 ½ Rthlr. Sept./Okt. 12 ½ Rthlr. bez. u. B einöl leco 11 a 10 ¾ Rthlr. 1 „ Linferung pr. April /Mai 10 ⁄ a 10 ¼ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 ¼ a 15 ½ Rthlr. bez. März 15 ½ Rtblr. bez. u. Br. p. Frühjahr 15 ½8 Rthlr. W 1⁵ ½ G. Mai /Juni 16 ½ a 16 ½¼ Rthlr. Juni/ Juli 17 ¼ a 17 Rthlr.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Ubr.
Nach einmaliger
Nachmittags Beobachtung.
1849. 2 Ukr.
26. Febr. Luftdruck.. 332,46"Par. 332,400 Par. 331,94Par.] quellwärme Luttwärme *L Z + 8,9 8 R. + 5,2 9 R. Flasswärme Thaupnukt + 1,s° R. + 2,8° R. — 1,29 K. Bodenwürme Dunstsättigung . 88 pCt. 59 poCt. 70 pct. Ausdünstung 1 Wetter . Regen. trüb. regnig. Niederschlag 0,261 Rh. Wiud 80. 80. b 80. Wärmewechsel 9,0 Wolkenzug. — so. + 2,1°
1 1 932,27 Dar.. + 5,6ü n. 1,9 n. 72 pce. 80
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 28. Februar sind die Königlichen Theater geschlossen Donnerstag, 1. März. Im Schauspielhause. 33ste Abonnements⸗ Vorstellung: Maria Stuart, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Frau Thomas, vom Stadt⸗Theater zu Hamburg: Maria, als erste Gastrolle. Frau Crelinger: Elisabeth.) Anfang 6 Uhr.
Freitag, 2. Mirz. Im Opernhause. 30ste Abonnements⸗ Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Ori⸗ ginal⸗Recitativen von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr.
Morgens 6 UChe.
Tagesmitte!]:
Königsstädtisches Theater. Mittwoch, 28. Febr. Keine Theater⸗Vorstellung.
Donnerstag, 1. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) II Flauto magico. Oper in 2 Akten, von Mozart. Mit dem italienischen Texte und den Original⸗Recitativen. Die neuen Kostüme nach den Figurin⸗Bildern der ersten Aufführung der Zauberflöte im Jahre 1791 bei der italienischen Oper zu Wien. Die vorkommenden neuen Decorationen sind vom Decorationsmaler Herrn Schwedler. Die Maschinerieen vom Theaterm ister Herrn Brandt. Anfang 6 Uhr.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.
Ferliner? Korse vomn 27. Vebruar.
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Briek. Geld. 250 „l. Kur⸗ 148 ½ 1 2 ½ 250 Pl. [2 ht. 1425 142 ½
300 Mk. V Kuza 151 —
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nländische Fonds, u“ KHommtustlal- Papiere und Geld-Course.
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Auslündische Fomds. 8. “
— Poln., neue Pfdbr. 4 — do. Part. 500 FI. 4
V 86 8 do. do. 300 FPFL—
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da- beillopen. 4.8.
do. do. 1. Aul.
do. Stiegl. 2. 4.-A.*
do. do. 5. A.
d0. v. Ribzoh. Lat. 5
do. Polz. Schatz0. 4 do. do. Cert. L. A. 5
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Pol . PfaLw.a. c. 4 ʃ9: 4 91¼
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— Hanib. Feuer-Cas. 3 ½
1S22811
— do. Staats-Pr. Anl. — 107, Holl. 2 ½ % Int. 2 l
71¾ Kurh. Pr. O. 40 th. — 82 ½ Sardin. do. 36 Fr. — — H. Bad. do. 35 Fl. —
— 2S — *8**
Elschbahn- Actien.
Stanemn:-Actien. V Kapilal.
58 F T ages-Cour. Der Keisezntvag wird aach erfo hter Eeksarmtm. &
ju der dazu beztimmten Rubrik ausgetüllt. Die mit 3 8 pCi. bez. Actien sind v. Staat gar.
Rechunng. Rein-brirag 1S48.
Börsen-Zutts-
Herioriläts-Ackhien. Kafznital.
Tuages-(wurs.
1.
Ziasfust.
Sürnntliche Priorititz-Actien werden durch jührliche Verloosung a 1 pCt. amortis.
6,090,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,00 2,300,000 9,000,000 13,000,600 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1.100,000 1,500,000
Berl. Anhalt Lit. A. B. do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt..
do. Leipziger
Halle-Thüringer.
Cöln-Minden.. do. Aachen
Bonn-Cöln..
Düsseld. Elberfeld..
Steele -Vohwinkel...
Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn
Oberschl. Lit. A.
do. Lit B
Cosel-Oderberg..
Breslau- 1
Krakau-Oberschl..
Berg.-Märk...
Stargard- Posen Brieg-Neisse Magdeb.-Wittenb...
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55 ½ 56 ¼1 b⸗. 110 G.
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Quittungs-Bogen.
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Ausl. Actien. Pesther 26 Fl. 18,000,060 % — Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000 36 ¾¼ bLz. u. 6. ““ ssn
Schluss -Course von Cöln-Minden 78 ½ c
88 n.
92² u8. 92 ¼ G. 88 BL.
84 B. 83 ½ G. 95 B 91 6.. 102 ¾⅔ 6. 85 ¼ G. 93 bz.
95
Berl.-Anhalt “ 6⁴o. Hamburg.. . do. II. Serie do. Potsd.-Magd... do. do. 8. do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.... Cöln-Minden. Rhein. v. Staat gar.. do. 1. Priorität.... do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,009
do. 3,500,000
III. Serie. 2,300,000 zweigbahn 252,000
do. 248,000
Oberschlesische.. 370,300 Krakau-Oberschl.... 369,000
Cosel-Oderberg 250,000
Steele-Vohwinkel.. 325,000
do. do. II Serie. 375,090
Breslau-Freiburg. 400,000
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,209 3,132,800
860,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,497,250
2. n
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8“ 86 ¼ 6. 86 B. 85 ½ 99 B. 91 ¾ Bü.
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4uusl. Stamm-Act.
[Sörsen-
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Zinsen.
4,500,000 9,525.000 2.050,000 6,500,000 1,300,000
Leipzig-Dresden. Ludw.-Bexbach 24 Fl. Kiel-Altona Sp Amsterd. Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.
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hen Bank-Antheilen 84½¼
von Freussisce
Die Notirungen haben sich meistens etwas gehoben, doch war der Umsatz im Ilgemeinen unerhebsich Von Eisenbahn Actien erfuhren Foisdam - Magdeburger in Folge der besseren Monats-
Einnahmen eine Steigerung von ca.
1 ½ pCt. seit
“ 11*
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vergangene Nacht ruhig geschlafen, der Husten
Beilage zum Pre
Inhalt.
1A1AAA“X“ 9 Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der
verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. — Befinden des Reichsverwesers. Oesterreich. Reichstag. Proteste; Denkschrift aus Böhmen über den Zollanschluß an Deutschland; Hausierhandel; Eintreibung der geist⸗
11“ 28
lichen Zehnten; Bestätigung von Wahlen; Schullehrer⸗Petition aus
Tyrol und andere Unterrichtsangelegenheiten; Interpellationen in Bezug auf die deutsche Frage; Aussprechung der Glaubensfreiheit; das Propi⸗ nationsrecht in Galizien; die Suprematie der Magyaren; der Druͤck der
stenographischen Berichte; die Kirchenfrage. — Wien. Die Vorfälle in
Ferrara.
8
Ausland.
Frankreich. Paris. Unruhen in den Departements. — Pierre Napoleon Bonaparte's. — Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Amerikanische Adressen an den Papst. — Graf Montemolin. — Fürstin Lieven. — Der Postvertrag mit den Vereinigten Staaten. — Expedition nach Chagres. — Nach⸗ richten aus Hongkong. — Vermischtes. chweiz. Bern. Die Beziehungen zu Italien. — Diplomatische Be⸗ stätigungen. 8 Eidgenössische Militair⸗Ernennungen. — Grund der Ab⸗ Neuwall's. — Fürich. Die deutschen Fluͤchtlinge. — Luzern. 1. gar. für Neapel. — Post⸗Bestimmung hinsichtlich deutscher Mexiko. Mexiko. Eröffnung des Kongresses. — Zer In⸗ surgenten zu Taluca und Ses über die 18f Wissenschaft und Kunst. Königsstädtisches Theater. (Italienische Opern⸗Vorstellung:; II flauto magico.) öb “ Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Erklärung
Nichtamtlicher Theil. Deutschland.
WW1“ 5 Bundes-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 24. Febr. (O. P. A. Z.) Heute fand im Konferenzsaale des Reichs⸗Ministerinms eine Verhandlung mit den Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt statt, um die Bemerkungen der Regierungen zu dem Verfassunge⸗Entwurfe, wie er nach der ersten Lesung vorliegt, entgegenzunehmen. Um die Abfas⸗ sung des Protokolls zu beschleunigen, waren Stenographen beigezo⸗ gen, und dasselbe wird ohne Zweifel in kürzester Frist zur Kenntniß der Nation gelangen. Minister⸗Präsident Gagern eröffnete die Verhandlung mit der Anzeige der Erklärungen, welche nach der Einladung in dem Cirkular⸗Schreiben vom 28. Januar ein⸗ gelaufen waren, und die er, nebst den heute etwa wei⸗ ter erfolgenden Mittheilungen, an die National⸗Versamm⸗ lung werde gelangen lassen. Der Zeitfolge nach waren Erklä⸗ rungen eingekommen von Lippe, Frankfurt, Schleswig⸗Holstein, Sach⸗ sen⸗Weimar, Limburg, Baden, den drei Anhalt, Königreich Sachsen, sodann eine Kollektiv⸗Erklärung, unterzeichnet von den Bevollmäch⸗ tigten von Preußen, Kurhessen, Baden, Großherzogthum Hessen, Schleswig⸗Holstein, beiden Mecklenburg, Sachsen⸗Meiningen, Olden⸗ burg, Koburg⸗Gotha, Altenburg, beiden Hohenzollern, Reuß, Hessen⸗ Homburg, Waldeck, Lippe, Schaumburg⸗Lippe, den drei Anhalt, Braunschweig, Luxemburg, Nassau, Bremen, Hamburg und Lübeck. Frankfurt trat derselben ebenfalls bei. Die Versammlung war zahl⸗ reicher als gewöhnlich, weil für Bayern neben den ordent⸗ lichen Bevollmächtigten noch Graf von Lerchenfeld zugegen war, und einige kleinere Staaten, welche bisher einen gemein⸗ schaftlichen Bevollmächtigten hatten, besondere Vertreter sendeten. Von Bayern, Hannover und Württemberg lagen theils offizielle, theils vertrauliche Mittheilungen, aber keine Erklärungen vor, welche auf die Verfassungs⸗Bestimmungen selbst eingingen. Oesterreich hatte sich, außer der Note vom 4. Februar, jeder Aeußerung enthalten. Sämmt liche Mittheilungen wurden vorgelesen, mit Ausnahme jener, welche — wie dee beiden preußischen Noten vom 23. Januar und 8. Fe bruar, und die österreichische Note vom 4. Februar — durch die Zei⸗ tungen bekannt geworden, und der vertraulichen Zuschrift von Han⸗ nover. Selbst diejenigen, welche sich am entschiedensten für eine Form der Reichs⸗Regierung und für eine Beschränkung der Reichs⸗Befugnisse aussprechen, welche den Beitritt Oesterreichs ermöglichen, geben doch nicht dem Gedanken Raum, daß sie dem Bundesstaaäte, der mit kräftigeren Einrichtungen aus den Beschlüssen der Reichs⸗Versammlung hervorgehen könnte, oder den Oesterreich nicht annehmen wollte, fern bleiben würden. Die Ausstellungen, welche an einzelnen Bestimmungen der Verfassung, theils zu Gunsten der Rechte der Einzelstaaten, theils in örtlichem Interesse gemacht werden, sind weder so wesentlich, noch so zahlreich, daß sich eine Verständigung nicht erwarten ließe. Nachdem die Vorlesung beendigt war, begann die Umfrage. Oesterreich äußert, daß es keine Erklärung abzugeben, die mitgetheilten Bemer⸗ kungen mit großeem Interesse vernommen habe, das Protokoll seiner Regierung einsenden und diese sich ohne Zweifel zu einer Erklärung veranlaßt finden werde. Preußen kündigt einen Nachtrag zu den bereits übergebenen Bemerkungen an, die sich nur auf den Abschnitt „Reich und Reichsgewalt“ erstrecken. Dieser An⸗ kündigung treten die Staaten bei, welche gemeinschaftlich mit Preu⸗ ßen die Kollektiv⸗Erklärung unterzeichnet haben. Bayern wird un⸗ verzüglich seine Erklärung ausarbeiten und einreichen. Hannover hat noch keine Instruction, was sich durch die eingetretene Minister⸗ krisis erklärt, hofft sie aber nächstens zu erhalten. Die Ankündigung eines Nachtrags von Seiten Preußens und den meisten übrigen Staa⸗ ten veranlaßt den Bevollmächtigten für Oesterreich zu dem Wunsche einer angemessenen Verzögerung der zweiten Lesung, welchem sich der Bevollmächtigte für Baden anschließt⸗ Nassau entgegnet, daß die Einreichung der Erklärungen über einen Theil der Verfassung gesche⸗ hen sei, um die Berathung zu fördern, nicht um sie zu verzögern. Der Rest werde wohl noch vor Beginn der zweiten Lesung nachfol⸗ gen. Mit der Anzeige, daß die Vervielfältigung des Protokolls und die Mittheilung an die Reichs⸗Versammlung möglichst beschleunigt und geeigneten Falls die Einladung zu einer zweiten Konferenz erfol⸗ gen werde, schließt der Präsident des Reichs⸗Ministeriums die Ver⸗ handlung, welche bald aueführlich zur öffentlichen Kenntniß gelan⸗ gen wird.
Ueber das Befinden Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs⸗ Reichsverwesers ist heute nachstehendes Bülletin ausgegeben worden: „Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog⸗Reichsverweser haben war sehr selten. Der
rt .
„Anzeiger.
ebr.
hohe Patient fühlt sich heute am wohlsten. Nachdem das Fieber gänzlich und der Husten fast beseitigt ist, so ist die frohe Aussicht, daß die noch sehr bedeutende Schwäche allmälig schwinden und Se. Kaiserliche Hoheit zur vollkommenen Gesundheit zurückkehren wird. Es wird kein Bülletin mehr ausgegeben. Fraankfurt, den 25. Februar 1849.
Dr. Taubes, Kaiserlicher Rath.“
Die Frankf. Ztg. meldet, daß die Herren Heckscher, von Herr⸗ mann und von Somaruga nach Olmütz abgehen, um sich mit dem österreichischen Kabinet über den von dem groß⸗deutschen Verfassungs⸗ Ausschusse bearbeiteten Entwurf zu berathen.
HOesterreich. Reichstag. Sitzung vom 20. Februar. Es wird ein Urlaubsgesuch des Deputirten Kaim, auf 14 Tage, abgele⸗ sen und allseitig genehmigt. Der Schriftführer Ullepitsch liest den Protest Hawelka's ab, der nicht blos gegen die Form der Debatte vom 15. Februar gerichtet ist, daß nämlich das Ausschuß⸗Mitglied Wieser, und nicht der Referent Pollatschek, für den Kommissions⸗ Antrag in der Kaimschen Angelegenheit das letzte Wort erhielt, son⸗ dern auch in das Meritorische der Wieserschen Rede eingeht und dem Vertheidiger unlautere Motive und Entstellung der Thatsachen vor⸗ wirft. Dem Protest sind ungefähr 70 Mitglieder der Rechten und des rechten Centrums beigetreten. Brestl meldet den Gegenprotest an. Eine Denkschrift des böhmischen Gewerbvereins über den Zoll⸗ anschluß an Deutschland wird dem Handelsministerium überwiesen. Zwei Interpellationen werden vorgelesen, und zwar 1) des Deput. Herndlan den Minister des Innern und der Finanzen, wegen Steuerung und endlich gänzlicher Abschaffung des dem wahren Handel so schädlichen Hausirhandels; 2) des Deputirten Zechtiel an das Ministerium des Innern, daß an das tarnower Kreisamt eine Zurechtweisung ergehe, weil dieses über die Beschwerde der Bauern, wegen Eintreibung der geistlichen Zehnten in vielen Ortschaften entschieden erklärt hat, daß unter den aufgehobenen Zehnten im Gesetze vom 7. September 1848 die geistlichen Zehnte nicht inbegriffen seien. An der Tagesordnung stehen vorerst Berichte über Wahlakte. Unter anderen werden die Wahlen von Pillersdorf, Hornbostl, Meisels und Moritz Deym fast einhellig angenommen. Haimerl, Vorsitzender des Ausschusses für Schul⸗ und Unterrichtswesen, liest eine von 1447 Schulrehrern aus Tyrol, Steyermark, Oesterreich, Mähren, Schlesien und Böhmen unterzeichnete Petition an den Reichstag vor, worin dieselben um Besserung ihrer Lage und Ordnung ihrer dermalen vagen Bezüge bitten. Haimerl, der in dieser Angelegenheit einmal eine umfassende Interpellation ans Ministerium stellte und damals zur Antwort erhielt, daß bereits von der Regierung Alles eingeleitet sei, beantragt, dem Ausschusse zu gestatten, daß er nunmehr in di⸗ rekten Verkehr mit dem Kultus⸗Ministerium treten könne, um wenig⸗ stens zur Einholung von Information in statistischer Beziehung nicht den zeitraubenden Kammerbeschluß abwarten zu müssen. Wird ge⸗ nehmigt. Ueber den Antrag Smolka's wegen Aufhebung aller Rigo⸗ rosen⸗ und Graduirungs⸗Taxen habe sich der Ausschuß auch schon an das Ministerium um genaue Mittheilung aller Arten solcher Ta⸗ ren gewendet, aber noch keine Antwort erhalten. Die von vielen Gelehrten Deutschlands und Oesterreichs eingereichte Petition wegen Errichtung einer freien akademischen Universirät sei ebenfalls dem Unterrichts⸗Ministerium übergeben worden. Demel referirt über die Reichstags⸗Rechnungen des verflossenen Monats; die Auslagen be⸗ laufen sich über 68,000 Fl. C. M. Sie werden genehmigt.
Sitzung vom 21. Febr. Von den Ministern ist keiner anwe⸗ send. Nach Ablesung der von der Linken und dem linken Centrum gestern angemeldeten und von sämmtlichen Mitgliedern dieser Frac⸗ tionen unterzeichneten Gegenerklärung gegen den Protest Hawelka's in der Kaimschen Angelegenheit, worin besonders die Gründe des Majoritätsvotums hervorgehoben sind, werden drei angemeldete In⸗ terpellationen vorgetragen:
1) Interpellation des Deputirten Woytowicz aus Dombrowa in Galizien, welche wieder von Einhebung der geistlichen Zehnten in vielen Orten des tarnower Kreises und Entscheidung des Kreisamtes, daß in dem Gesetze vom 8. September 1848 der Zehnt der Geistlichkeit nicht aufge⸗ bhoben sei, handelt und vom Minister des Innern Zurechtweisung und Be⸗ lehrung dieser Kreisbehörde verlangt.
2) Jutervellation des Abgeordneten Zimmer für Tetschen an das Gesammtministenum: „Das Ministerium hat durch seine Note vom 4. Fe⸗ bruar 1819 au die deutsche Eentralgewalt die Erklärung abgegeben, daß es im Interesje Oesterreichs und Deutschlands der Begründung eines „unitari⸗ schen deutschen Staates unter dem Namen eines Bundesstaates seinen Bei⸗ fall nicht scheufen konne. Hat es in verneinender Weise sich sehr klar aus⸗ gedrudt, se bat es dagegen in höchst unbestimmten und mystischen Worten angebentet, wie es den von ihm als unbestreitbar nothwendig angenomme⸗ nen „engeren Verband“ und „die nähere Einigung Deutschlands“ verwirk⸗ licht wissen will. Dem Ministerium schwebt nur „die nebelige Idee eines einigen Deutschlands vor mit einer in Aussicht zu stellenden Grundlage, auf der alle deutschen Staaten und alle ihre außerdeutschen Bundestheile Platz finden.“ Diese Idee will es ausführen „durch einen stufenweisen Gang, der mit dem aufrichtigen Willen, sich anzunähern, beginnt und allmälig übergehen soll in einen wirklichen engen Verband.“ Das deutsche Volk ist hinaus über den bloßen Willen der Annäherung, der erst allmälig übergehen soll in einen wirklichen Verband; es ist zum Werke geschritten, einen durch kausend Jahre bestehenden Verband zur vollen Eini⸗ gung weiter zu führen, es baut seit länger als einem halben Jahre mit Entschiedenheit an seiner einheitlichen Verfassung und wird nicht davon abstehen, daß sie zur Wahrheit werde. Das deutsche Volk wird und muß, trotz aller Hemmnisse, einig werden; so begehrt es der innere Trieb der Nation, so begehrt es der Genius der Menschheit, der dieses ihr edelstes Glied als mächtigen Träger der Kultur stark wissen will. Wir anerkennen die aufrichtigen Wünsche, welche das Ministerium für die glückliche Wiedergeburt von Deutsch⸗ land hegt, wir durften aber von der ersten deutschen Macht erwarten, daß sie mit klarem Bewußtsein des großen Zieles in der „gemeinsamen Aufgabe der Fürsten und Völker Deutschlands“ die leitende Stelle zu behaupten wissen, daß ihre erste Erklärung an die National⸗Versammlung den klaren Schöpfergedanken einer neuen engeren Einheitsform, die alle Bundesländer umfassen soll, aussprechen werde. Wir sahen uns darin durch die Note vom 4. Januar enttäuscht, weil ihre vagen, jedes positiven Inhalts erman⸗ gelnden Worte auf die österreichische Regierung den Verdacht werfen kön⸗ nen, daß Oesterreich nur die alte Zersplitterung und damit die alte Machtlo⸗ sigkeit Deutschlands erhalten wolle; daß Oesterreich an dem alten Metternichschen Bundestag hänge, welcher den Fluch der deutschen Völker auf sich geladen. Wir sehen dadurch die österreichische Regierung in Gefahr gerathen, die Sympathiten, welche sich noch in den letzten Tagen in Süddeutschland so kräftig für dasselde kund gegeben, zu verlieren, ohne die nichtdeutschen Volksstämme Oesterreichs durch deutliche Garantieen ihrer nationalen Interessen für ihren Platz gewonnen zu haben. Es kann sein, daß die dunkle Erklärung vom 4. Februar, aus der Sprache alter Diplomatie entnommen, hemmenden Ein⸗ flüͤssen gegenüber, nützliche verschleierte Zwecke erreichen will, allein die deut⸗ schen und nichtdeutschen Volksstämme in Oesterreich haben das Recht, offene, verständliche Worte von ihrer Regierung zu verlangen. Ihre Vertreter in Frankfurt und ihre Vertreter in Kremsier, zum Theil aus den⸗ selben Wahlkollegien hervorgegangen und zum einheitlichen Han⸗ deln berufen, dürfen in ihren klaren Zielen nicht durch mehrdeutige Räthsel⸗ worte beirrt werden. Daher stellen wir, in Anbetracht, daß die eben sich gestaltende Spezialverfassung von Oesterreich mit jener von ganz Deutsch⸗
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land in nächster Beziehung steht, an das hohe Gesammt⸗Ministerium nur die Frage: In welcher Verfassungsform ihr „ein nach außen festes und mächtiges, im Innern starkes und freies, organisch gegliedertes, und doch in sich einiges Deutschland“ vorschwebt, und welcher Art das Verhält⸗ niß ist, in welchem mit allen deutschen Staaten auch ihre außerdeutschen Landestheile Platz finden sollen?“
3) Interpellation des Abgeordneten Schuselka an den Minister des Innern. „Durch die Kreisämter ist an die politischen Amtsvorsteher fol⸗ gendes Rundschreiben ergangen: „„Laut einer vom Herrn Minister des Innern herabgelangten Weisung, beabsichtigen einige österreichische Deputirte der deutschen National⸗Versammlung, das Rei sgesetz ⸗Blatt vom 8ten, enthaltend die Grundrechte des deutschen Volkes, in einer größeren Anzahl Exemplare in den österreichischen Staaten zu verbreiten. Da diese Verbrei⸗ tung bei der gegenwärtigen Stimmung auf die unteren Volksklassen aufrei⸗ zend einwirken würde, so ersuche ich Ew. Wohlgeboren im engsten Dienst⸗ vertrauen, der Verbreitung dieser Druckschrift entgegenzuwirken.““% So lau⸗ tet das kreisamtliche Rundschreiben in Folge herabgelangter mini⸗ sterieller Weisung. Wie sich diese Weisung mit der jüngsten Note, welche dasselbe Ministerium an die deutsche Centralgewalt erlassen hat, vereinbaren läßt, will ich nicht untersuchen, ich überlasse diese Vereinbarung den erleuchteten Erfindern der Vereinbarungstheorie selbst, ich überlasse sie insbesondere der hohen diplomatischen Weisheit unseres Kabinets. Folgende Worte aber muß ich hervorheben: Ein österreichischer Prinz ist anerkannter Reichsver⸗ weser von Deutschland und hat als solcher die deutschen Grundrechte als Gesetz verkündet, und dieses Gesetz soll in Oesterreich selbst als bloße Druck⸗ schrift verboten sein! Die Vertreter Oesterreichs haben in von unserer Re⸗ gierung anerkannter Wirksamkeit an den deutschen Grundrechten mitgearbei⸗ tet, diese österreichischen Volksvertreter sitzen noch in der Paulskirche, unser Ministerium schreibt eben jetzt neue Wahlen für Frankfurt aus, und doch sollen die frankfurter Beschlüsse in Oesterreich selbst als Druckschrift verboten sein? Die französische Verfassungs⸗Urkunde, also eine republika⸗ nische Verfassung, durfte in Oesterreich gedruckt und verbreitet werden; die Grundrechte des deutschen Volkes aber sind in Oesterreich eine verhotene Schrist! Die deutschen Grundrechte stimmen im Wesentlichen mit den österreichischen überein, ja sie sind in einzelnen Punkten sogar weniger frei⸗ sinnig gefaßt. Da wir nun an der Konsequenz des hohen Ministe⸗ riums nicht zweifeln dürfen, so müssen wir gewärtigen, daß auch die österreichischen Grundrechte auf den Inder der verbotenen Schriften gesetzt und dagegen etwa vom Amts wegen die Hefte Hanns Jör⸗ gels zur Aufklärung der unteren Volksklassen verbreitet werden dürften.
Gleichberechtigung aller Nationalitäten und Gewährleistung der freien Entwickelung jeder einzelnen ist das oft und feierlich verkündete, vielgeprie⸗ sene und preiswürdige Staatsprinzip Neu⸗Oesterreichs. Wie steht es aber mit diesem Prinzip den deutschen Oesterreichern gegenüber, wenn sie die Grundrechte ihrer Nation nicht einmal lesen sollen! Ich stelle daher an den Herrn Minister des Innern die Frage: Ob er die angeführte Weisung wirklich erlassen habe, und ob er nicht geneigt wäre, sie zurückzunehmen, da sie offenbar eine Beleidigung des deutschen Volkes und der deutschen Na⸗ tional⸗Versammlung, eine unheilvolle Kompromittirung der deutschen Stel⸗ lung Oesterreichs, eine Verletzung der allen Oesterreichern garantirten Preß⸗ freiheit und besonders eine Verhöhnung und Unterdrückung der nationalen Freiheit der deutschen Oesterreicher enthält?“
Beide letzte Interpellationen werden mit Beifall und Sensation auf⸗ genommen. Es wird dann zur Tagesordnung übergegangen, nämlich zur Berathung der Grundrechte.
Neue Amendements liegen vor 14) von Skrzynski, als zweiter Absatz des §. 13. „Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach den allgemeinen Strafgesetzen zu behan⸗ deiln. Niemand darf zu religiösen Handlungen und Feierlichkeiten ge⸗ zwungen werden.“ 15) von Dobrzansky, desgleichen: „Die öffent⸗ liche Religionsübung unterliegt nur denjenigen Beschränkungen, welche die gleichen Rechte anderer Glaubensbekenntnisse und die öffentliche Sicherheit erfordern. Besondere Gesetze werden die Beschränkungen dieser Freiheit nur in dieser doppelten Richtung normiren. Der Staatsgewalt steht das Recht der Entscheidung in Glaubenssachen nicht zu.“ 16) von Lomnicki (eventuell nach Annahme des Amendements 12 von Kapuszal): „jedoch bis zur Festsetzung eines neuen zeit⸗ und staatsmäßigen Gehaltes für die Kuratgeistlichkeit hat es bei den jetzt bestehenden Gesetzen zu ver⸗ bleiben.’“ Die Reihe der Redner trifft Goriup. Derselbe will den Un⸗ terschied zwischen vom Staate anerkannten und nicht anerkannten Religio⸗ nen festgehalten wissen. Er greift Zemialkowski an, der durch unbedingte Glaubensfreiheit dem Atheismus das Wort führt und dadurch sogar Kari⸗ katuren auf die heilige Religion für erlaubt halte. „So lange man,“ sagt er unter Anderem, „das Recht dem Unglauben vindiziren will, im Staate zu bestehen, kann es nur dem Staate nachtheilig sein. Nie kann ich zuge⸗ ben, daß eine solche Theorie entwickelt werde, daß man dem Volke ein sol⸗ ches Geschenk machen sollte, mit dem ihm wahrlich nicht gedient wäre. Selbst rohe Völker sind durch eine gemeinsame Religion zusammengehalten worden, sie hat also den größten Einfluß auf den Menschen. Die Religion ist eine Grundlage der Tugend, der Familie, und aus dieser entspringt das Glück des Staates. Die erste französische Revolution hat den besten Be⸗ weis geliesert, wit falsch die Theorie sei, daß den Staat die Religion nichts angehe. Es ist nothwendig, einen Unterschied zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionen zu machen. Selbst die französische Verfassung hat dies gethan. Die nicht anerkannten Religionen mögen nach dem Associa⸗ tionsgesetze behandelt werden. Die anerkannten aber müssen sich eines beson⸗ deren Staatsschutzes erfreuen. Es sind die Karikaturen jetzt modern geworden. Kann man es zugeben, daß die Kirche auch ihnen anheimfalle? Ich mache ferner aufmerksam auf die Religionsstörungen, die stattfinden würden, wenn die Religion der Association gleichgestellt würde. Ich bin für unbedingte Glaubensfreiheit jedes Einzelnen, für die Gleichstellung aller anerkannten Kirchen, somit für die Juden⸗Emancipation, und fürchte nicht die Intoleranz des christlichen Volkes, und eben so wie ich behaupte, die Juden werden nicht das gegen Andere üben, was ihnen nicht recht war. Durch diese Zugeständnisse ist aber allen Anforderungen des Zeitgeistes und der Gerechtigkeit Genüge geleistet. Ich weise nur auf den aufgestellten Unterschied hin, und dieser bedingt keine Staatskirche, sondern er steuert blos dem Unglauben, Indifferentismus und Sektengeist. Ich bin daher einverstanden mit den Amendements Wieser's und Ullepitsch's.’“ Klebels⸗ berg: „Aus Deutschtyrol liegt eine Petition vor, wo der Reichstag ge⸗ beten wird, nur die Ausübung des katholischen Kultus in jenem Lande zu gestatten. Diese Petition trägt 125,000 Unterschriften. Zugegeben, die Hälfte wäre erkauft, so bleiben doch gewiß 60,000 Stimmen, die fanatisch für die Sache eingenommen sind. In Tyrol besteht bis jetzt kein anderer Kultus, der Toroler liebt heiß sein Vaterland und Alles in selbem. Und gerade die Religion schätzt er über Alles, denn sie war sein einziger Trost, seine Stütze, seine Garantie für allgemeinen Landfrieden. Man hat hier den Grundsatz vertheidigt, allen Religionen soll Freiheit gegeben werden, nur die katholische Kirche allein soll bevormundet und geleitet vom Staate werden. Der Staat soll das Recht haben, die Mißbräuche des Katholi⸗ zismus abzuschaffen. An diesem scheitert ja das ganze Prinzipv. Dann hätten die Katholiken ja nichts gewonnen, sondern nur verloren. Die Glaubens⸗Einheit ist mit den Zuständen Tyrols, mit den Wünschen der Einwohner so innig verwebt, daß sie denselben Rechnung tragen müssen. Wenn sie nun sagen: Alle Religionen sind frei, nur die katho⸗ lische muß die Zwangsjacke behalten! dann behandeln sie Tyrol wie eine tabula rasa.“ Strasser: „Der Staat hat das höchste Zu⸗ teresse, daß jeder Staatsbürger einem religiösen Glauben befeneec⸗ angehöre? Wenn auch Einzelne zu der Einsicht gekommen, 2* E kein Glaube nöthig ist, so darf doch der Staat als Rechtsinftitut 5 *½ an⸗ einen direkten noch indirekten Zwang erlauben. Der §. 88 Se nicht, deres als die Konsequenz der ausgesprochenen Prinzipien. 813 Glaubens⸗ daß ein Einziger hier ist, der gegen den Senabsa der vr. und Anbacht freiheit etwas einzuwenden häfte. Die religiöse Ueberzeuung, d nir nicht liegen außerhalb des Bereiches der Staatsgewalt un Kirche zu schei⸗ beschränkt werden, eben so wenig, wie das
Recht, aus einer Kir offent⸗ . re ff sübung des 5. — 1 ndere üͤberzutreten. Betreffs der Au jgschen Boden den und in eine a 3
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