2
78 Br.,
Prior. 98 ½ T 78 Gld. 35 ⅜ Br.
Met. 5 proz. Nordbahn Livorno
B. A. 142 Gld. Br., 78 Gld.
Br. A. u. B. 76 Br., 76 Gld.
Die höheren Renten⸗Course von weichende Notirung von Wien unter allen übrigen Fonds zeigte sich a 2
keine Veränderung. angenehmer.
halt zu ermitteln
mit allen bei ihr sich
Auswärtige Börsen.
26. Febr. Holl. u.“ x. Louisd'or 112 * Br. Poln. 93 ⅞ bez. Oesterr. Banknoten 90 u. 91 bez. und 8 2 Schuldsch. 80 Br. Seehandlungs⸗ Prämienscheine a 5 Hosen. Pfandbriefe 4pro. 96 213 Gld., Schles. Pfandbriefe 38proz. 90 bez. u. Br., bez. u. Br., do. ö Polnische Pfand . 91 vn sche, Phartiallosse 2 300 Fl. 101 Br., 1 do. Bank⸗Certif. 2 200 Fl. 13 ½ Br.
Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 71 ½ Br.
4proz. 92 Br., do.
8 Actien. 2
zeid.⸗Freiburg. 81 7% Gld. Schweid. -ezr, g50, Zer. III. 94½ Br. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗Görlitz) 75 Br. Krakau⸗Oberschles. 372
bahn 37 bez. u. Br. Wechsel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 142 ½ Br. Hamburg a Vista 150 % Gld.
do. 2 M. 150 ½ Br. 3 London 1 L. Sterling 3 M. 6. 25¼ Berlin a Vista 100 8˖ Br.
do. 2 M. 99 ⅛⅞ Gld. Wien 2 M. 90 Br. Wien, 25. Febr. 99 ½ — 992 60 ½ — ¼ Course etwas besser. Leipzig, 26. Febr.
Niederschles. Märk. 71
N
(Sonntag.)
gemacht.
20. Leipz. Dr. C. A. 97 Br. Sächs. Schles. 74 ¾ Br. Löbau⸗Zittau 15 Gld. Magd.⸗Leipzig 166 ½ Br. Altona⸗Kiel 86 ½ Br. 102 ½ Br., 102 Gld. Preuß. B. A. 88 ½ Frankfurt a. M., 25. Febr. Paris blieben heute o Oester. Fonds waren auf die den gestrigen Coursen angeboten. In Eisenbahn⸗Actien etwas schäft war im Ganzen sehr unbedeutend. Oest. 5 proz. Met. 75. 74 ½. Bank⸗Actien ohne Div. Baden 50 Fl. L. 49 ¼. 49 ¼, 35 Fl. L. 28 ¾. 28 ½. 50 Fl. L. 70 ¼ Br. Hessen 27 ½. 27 ⅛. Sardinien 28 ½. Zproz. 22 ⅛. 22 ½. Poln. 300 Fl. L. 102 Br., do. 500 Fl Bexbach 74 ¼. 74. Minden 78 ⅛. 78 ½. Frankfurt, 23. Febr.
2258.ö2-*
denselben nicht so bedeutend, als in der letztverflossenen sätze in österreichischen Papie Actien und wiener Loosen sind und die Tendenz darin blieb immer eine flaue,
Abschlusses der neuen
nur kleine Posten umg
je politischen Nachrichten aus Ungarn sehr zweideutig lauten.
und Kaiserl. Dukaten 96 ½
do. 3 ½proz. 81 ½ Br. do. Lit. B. 4proz. 92 ½
do. neue 4proz. Russisch⸗pol⸗
Oberschles. Litt. A. u. Lit. B. 92 ½ Gld. 1 ½ Br., do. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗
11““ gingen auf 934, 93 zurück, doch stiegen sie wieder auf 93 ½, 8. 1 Rthlr. 7 Sgr. 6
In fremden Fonds war nicht viel Geschäft. 3 ½ proz. 94 a 94 ½.
L. Dr. Part. Oblig. 97 Gld. Sächs. Bayer. 78 ½ Chemnitz⸗
5 Deß. B. A. Br., 88 Gld. (In der Effekten⸗Sozietät.)
C16 Friedr. Wilhelms⸗Nordbahn 36 ⁄. 36 ¾.
Im Fonds⸗ und Actienhandel war s im Laufe dieser Woche nicht sehr lebhaft, und die Variationen in
ren waren sehr beschränkt, in Metalliques,
da man wegen des Anleihe noch nichts Sicheres weiß und auch
336
Süddeutsche Papiere behaupteten Br. ders sind in den Württemberg., Papiergeld Staats⸗ thlr. 99 ¼½ à dieses Monats mehrere Zeitkäufe dari jetzt die Spekulanten vor sche, Kurhessische, Darmstädt. wie Na circa ½ a bedeutend, nur in F. Nordbahn, sind kleine Posten umgesetzt worden. Zproz. inneren Schuld war fast am be lich viel Geschäft, und die Schwankt
3, 0, à 7. W
Se
a 500 Fl.
Breslau⸗
London, 24. Febr. 3proz. 3 ½ proz. 94 ½. Ard. 47 ¼.
eisse⸗Brieg Engl. Fonds blieben fest.
Cons.
2 Uhr. Cons. 93 a 93 ⅛. Conc. a. Z. 93 ⅛ angeboten.
Amsterdam, 21. Febr. In bei mattem Geschäft keine nennensw sremden Effekten waren Span. etwas
Holl. Int. 49 ½, 15. Gr. Piecen 11 ½. Zproz. do. Aproz. 82 ½. Oest. Met.
71 3 208, 4
Amsterdam, 24. Febr. Die Leipz. — ) rPreise auf den Berl. And. haft zu machen ist; man will auch b. det wurde und leitet davon deren an diese konnte sich jedoch nicht erhalten, hne Einfluß. bis 49 ¾ % zurückgegangen; * %, 4proz. do. von Rothschild erhoben sich erst von 43 ½ auf 43 ½ % zurück; Z proz. französit 48 %, wurde aber gestern wieder Alte 5proz. russische Obligationen so schen Fonds und wichen von 101 ¾
Zproz. w Das Ge⸗
1“ Darmstadt 28 ½. Span. 74 a. Köln⸗ 82 ½ auf 825 gestern wieder 82 5 9% anlegen. Sproz. wechselten zwischen 72 ½ und 38 ½ %. Das Spiel in spanischen F SZe lim⸗
11 %
14 16 70 gefallen, esetzt worden, ben. Portugiesische Eisenbahn⸗Actien sind
heimsche von 80 auf 81 ½ P stiege
Badischen, Bayerischen und Nassau⸗ schen Obligat. fast täglich Geschäfte abgeschlossen worden, und blie⸗ ben am Schluße der Woche einige Gattungen theils höher, theils flauer. Lotterie⸗Anlehensloose drückten sich etwas im Cours, indem im Laufe
der Liquidation zu realisiren
5ö. Das Geschäft in Eisenbahn⸗Aectien war höchst un⸗
durch die Madrider Börse hervorgerufen.
E. R. 109.
Zproz. neue 58 8⅛. pan. 31 ⅛, X. Coupons 8 ½⅛, 5.
. 7011 5proz. 72
dischen Staatspapiere hat mit dem Schluß allein aufgehört, sondern wurde gefolgt durch ein vorigen Stand, ohne daß eine and sache als Mangel an Kauflust oder Gewinn⸗Realisirungen dafür nam⸗
Unterbringung mehr den belgischen und französischen Fonds zugewen⸗
drigere Course aus Paris gemeldet wurden.
79 bis 78 ½
bei Hope schwankten öfter im Preise; % konnte man vorgestern zu In wiener Metall.
Ardoin⸗Obligationen sind nach tägliche deren Coupons von 8 ¾ a binnenländische Obligationen sind von 229 dito holten 25 ½ einige Geschäfte gemacht,
ziemlich ihren Stand, beson⸗
wurden, welche suchten; Badi⸗ ssauer Loose sielen deshalb um
n abgeschlossen
Köln⸗Minden und Bexbach Der Handel in der spanischen deutendsten, es war darin täg⸗ ingen auf und ab wurden nur
kleine Gerste
auch 2 Rthlr. 12 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 ½, 27 Sgr. 6 Pf.;
Cons. p. C. 92 ⅝, a. Z. 93. Mex. 26 ½. a. Z. eröffneten zu 93 ½ a
Mex. 26 ½ a holländischen Fonds war heute erthe Veränderung. Von fester.
Span. Ard. 11 ½.
Russen Mex.
ber 54, Roggen 31,
Kleesaat war
1 2 ½proz. 38 ¼. weißes galt 4 bis
„ 82*
steigende Richtung der hollän⸗ der vorigen Woche nicht allmäliges Zurück⸗- andere Ur⸗
Ein lebhaftes zogen; zen 90 pfd. a 53 a
emerkt haben, daß die Kapital⸗
nfängliche Preisverbesserung ab; als vorgestern und gestern nie⸗ Integrale sind von 50 36 irkliche Schuld von 59 ¾ bis 58 ½ %. Belg. 2 proz. Certisikate, bis 43 ½ % und gingen nachher sche Rente ging von 47 ¾ auf zu ersterem Cours abgelassen. lgten dem Gange der holländi⸗
„ 2 ½ ’“ Marktpreise vom Getraide.
Zu Lande: Weizen 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 6 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 26 Sgr. 11 Pf.; Hafer
Zu Wasser:
Hafer 21 Sgr. 3
Das Schock Stroh 6 Rthlr. der Centner Hen 22 Sgr. 6 Pf.⸗,
Breslau, 26. Febr. Weizen, weißer 56, 59, 63 Sgr. 8 8 Gerste 21, 23, 25 Sgr. Hafer 16 ½, 17½, heute ziemlicher 9, rothes 6 ¾ bis 9 Rthlr. Spiritus 6 ¾ bez., 2 6 ¾ Rüböl a 14 begeben. Zink nichts gehandelt.
es wurden auch vom Boden
Personen⸗Frequenz der b
Bis inkl. 10. Februar c Vom 11. Februar bis inkl. 17. 801 Personen aus dem
hn
Berlin, den 26. Februar.
2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 4 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 29 Sgr. 5 Pf.; 21 Sgr. 11 Pf., auch 19 Sgr.
Weizen (weißer) 2 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., Sgr. 6 Pf. und 2 Rthlr. 10 Sgr.; Roggen Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste Pf., auch 1 Rthlr.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch Pf., auch 20 Sgr.; Erbsen Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr. (schlechte Sorte.) Sonnabend den 24. Februar.
7 Sgr. 6 Pf., auch 6 Rthlr.; geringere Sorte auch 15 Sgr.
61, 65 Sgr., gel⸗
Umsatz, Preise jedoch unverändert,
Mehreres angetragen.
Weizen, daher Preise an⸗
Geschäft hatten wir in an 8 100 Wspl. gelber Wei⸗
über 53½ Rthlr. begeben.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Magdeburg⸗Leipziger Eisen⸗ ahn. 8 c. wurden befördert.. 44,870 Personen. Februar c. inkl. Zwischenverkehr 8,929 8
in Summa 53,799 Personen.
bis 101 ½ a ¼ %; 4proz. Cert. nach einer Verbesserung von 82 ¼ kaufen und mußte ging wenig um; % und 2 ⁄ůproz. hielt sich auf D ouds zeigte sich weniger lebhaft; n Schwankungen von 12 ¼ bis 9⁄, auf 8 ¼ a 9 %. Zproz. — zuletzt 22 ¼ „ℳ geblie⸗ %, aber zuletzt 25 ½ . In wobei Utrecht⸗Arn⸗
dage⸗
Hausvoi
00983
n, Haarlem⸗Rotterdamer
Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht,
heute verbreitete Abdruck der b
igteiplatz Nr. 11, erschienen und in der Vereins⸗Buchdruckerei,
neue Kirchgasse Nr. 2, i n
betreffenden ganz unrichtigen Passus enthält. 3 erlin, den 26.
Königliches Polizei⸗Präsidium.
Bekanntmachung. 1 daß derjenige Thronrede, welcher bei M. W. Lassally, einen den Belagerungs⸗Zustand
gedruckt ist, Februar 1849.
von Hinskeldey.
NEMHIIEMxIIUITEKRTE — —
3 Bekanntmachungen. 179] Nachstehender Steckbrief: 1 Die unten näher bezeichnete unverehelichte Clara Magdalene Fütterer aus Winsen ist des Betrugs 1 durch Fälschung von Urkunden verdächtig und hat sich
von hier entfernt, ohne daß ihr gegenwärtiger Aufent⸗ gewesen ist.
Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die⸗ selbe zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festnehmen und vorfindenden Gegenständen und die hiesige Gefängniß⸗
st
Geldern mittelst Transports an Expedition abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ andenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden
des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. ;
wird hierdurch erneuert. 1
Berlin, den 22. Februar 1849. Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Voruntersuchungen. Signalement der ꝛc. Fütterer. Dieselbe ist 28 Jahr alt, evangelischer Religion, in Winsen geboren, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat braune Haare, braune Augen, braune Angenbrauen, rundes Kinn, runde Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, spitze Nase, gewöhnlichen Mund, spricht die deutsche Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen. Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.
—ᷣ
[563] Hans Hinrich Hardenack von Bülow, geboren am 24. Oktober 1812, Sohn des Herzoglich Braunschweigischen Kammer⸗Präsidenten von Bülow⸗Wendhausen und des⸗ sen Ehegattin, geborenen Gräfin von Wartensleben, hat sein Gut Berkholz bei Schwedt an der Oder im Jahre 1835 verlassen, um auf Reisen zu gehen, und seinen Angehörigen die letzte Nachricht im Jahre 1837 aus bee gegeben. Diese Gegend hat er, den angestellten achforschungen zufolge, im Herbst des nämlichen Jah⸗ I und sch nach Mahon eingeschifft, um sich verselbe böbe. In Mahon soll nich za eaten esesen .“ von ihm aber Auf den Antrag seines Bruders 8 1 Balu. Wendhuafen, auf Re Herhie 88 gedachte Gutsbesitzer Hans Hinrich Hardenach n Bn. ow oder dessen etwanige unbekannte Erben hierd rch öffentlich vorgeladen, sich in dem auf nes 8 den 21. Juni 1849, Vormitt. 11 Uhr hier im Kammergerichte vor dem Kammergerichts⸗Re⸗ erendarius Wentzel anberaumten Termine zu gestellen und sich zu legitimiren, widrigenfalls der Verschollene ür todt erklärt und sein zurückgelassenes Vermögen sei⸗ nen bekannten gesetzlichen Erben ausgeantwortet wer⸗ den wird. Auswärtigen werden die Justiz⸗Kommissarien Simon⸗ son, Goldschmidt und Justizrath Schütz zu Mandata⸗ rien in Vorschlag gebracht. Berlin, den 14. August 1848. Instructions⸗Senat des Königlichen Kammergerichts.
Nothwendiger Verkauf. b
Schwetzer Kreise belegene Allodial⸗Rittergut 130, landschastlich abgeschätzt auf 50,773 soll in dem an hiesiger Gerichtsstelle
[665] Das im Ostrowitt Nr. Thlr. 16 Sgr. 8 Pf.,
vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Roloff an⸗
station meistbietend verkauft werden, und s. so wie der neueste Hypothekenschein, in hiesiger
liegende buche des Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg
88. No. 5. pag.
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
[630]
den 15. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr,
ehenden Termine im Wege der nethwendigen Subha⸗ und sind die Taxe, Registra⸗ ir einzusehen. Marienwerder, den 17. Oktober 1 848. Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts.
Nothwendiger Verkauf. Ober⸗Landesgericht Naumburg. Das in der Provinz Sachsen und im Kreise Delitzsch Allodial⸗Rittergut Sausedlitz, im Hypotheken⸗ TIe l 93 seq. eingetragen und abgeschätzt auf 58,998 Thlr. 23 Sgr. 7 ½ Pf. ufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in inserer Registratur einzusehenden Taxe, soll am 3. August 1849, Vormittags 9 Uhr,
Subhastations⸗Patent.
Das in der Tuchmacherstraße Nr. 52 gelegene, Vol. J. No. 91. Fol. 91. des Hvpothekenbuchs verzeichnete, dem Kaufmann Herrmann Friedrich Adolph Mannigel ge⸗ hörige Wohnhaus nebst einem Hinterhause an der Ro⸗ senstraße, einer Hof⸗- und Baustelle und neun Morgen Wiesen, welche zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 15,535 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf. abgeschätzt worden, soll am 24. April 1849 subhastirt werden.
Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt a. d. O., den 20. September 1848.
1 Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
lss Subhastations⸗Patent. Land⸗ und Stadtgericht Crossen.
Die Erbpachts⸗Gerechtigkeit an dem hierselbst vor dem Steinthore belegenen, dem Gutsbesitzer Doherr gehöri⸗ gen und im Hypothekenbuche der Stadt Crossen Band III. Blatt 7. verzeichneten Schützenplatze mit den dar⸗ auf befindlichen Gebäuden nebst Zubehör, abgeschätzt aus 5652 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf., soll
am 1. September d. J., Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor
Dechend, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.
11. und der Hypothekenschein sind in unserer
Registratur einzusehen und die Kaufbedingungen wer⸗
86 im Termine bekannt gemacht werden.
beane sünbetenaten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗
Termine 8 e hGee im Crossen, den 15. Januar 1849. u
am Grenzfließ, deren Reinertrag von 952 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. zu 5 Prozent einen Taxwerth von 19,058 Thlr. 5 Sgr. und zu 4 Prozent einen Tarwerth von 23,822 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. gewährt, und worauf ein Erb⸗ pachts⸗Kanon von 133 Thlr. 10 Sgr. haftet, welcher, zu 4 Prozent gerechnet, ein Kapital von 3333 Thlr. 10 Sgr. darstellt, so daß der Werth der vorbezeichne⸗ ten Erbpachts⸗Gerechtigkeit zu 5 Prozent veranschlagt 15,724 Thlr. 25 Sgr. und zu 1 Prozeut veranschlagt 20,489 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. beträgt, soll am 14. September 1849, Vorm. an hiesiger Gerichtsstelle in nothwendiger verkauft werden. Die Taxe und der neueste Hypothekenschein lönnen in unserer Registratur eingesehen werden. 1 Neustadt, den 9. Januar 1849. Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
[667] Nothwendiger Verkauf. Das auf hiesiger städtischer Feldmark, Postmeile von hier belegene, den Gutsbesitzer Retzlaffschen Ehe⸗ leuten gehörige Grundstück mit einem Flächen⸗Inhalt von 352 Morgen Acker, Wiesen, Weide u. s. w., nebst Gebäuden und der Ziegelei, im Neustettinschen Kreise, abgeschätzt auf 13,818 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypsthekenschein und
C) hhe;, Subhastation
Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll am 4. Mai k. J., Vormittags 11 U h r, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Tempelburg, den 8. Oktober 1848. Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
[39] Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. .
Das dem Gutsbesitzer Hintze gehörige, auf hiesiger städtischer Feldmark belegene Grundstück, Adelsheidshöh
genannt, abgeschätzt auf 23,308 Thlr. 60 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Regi⸗ stratur einzusehenden Tarxe, soll am 3. August d. J., Vormitt. 11 Ilbt; an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Zugleich werden die etwanigen unbekannten Real⸗ Prätendenten aufgeboten, ihre Ansprüche auf das Grund⸗ stück spätestens in dem anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben werden präklu⸗ dirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei⸗
[666] Nothwendiger Verkauf.
Die bei dem Dorse Groß⸗Jehser belegene und zu Erbzinsrechten besessene Wassermuͤhle, genannt die Busch⸗ mühle, mit einem Areal von 43 Morgen 16 Quadrat⸗ ruthen, abgeschätzt auf 7987 Thlr. 11 Sgr. 2 Pf, soll
am 14. Mai 1849, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle zu Groß⸗Jeh⸗
ser subhastirt werden. Die Taxe, Hypothekenschein und Bedingungen können in der Regisratur des unterzeichneten Gerichts einge⸗ sehen werden. Kalau, den
△ 8 Das
19. Oktober 1848. Patrimonialgericht Groß⸗Jehser. Schmerbauch.
Magdeburg⸗Wittenberges che Eisenbahn.
“ Diejenigen Herren Actionaire, welche
die durch unsere Bekanntmachung vom
19. Dezember v. J. ausgeschriebene 10te 82gn 8 5 3 — 88 bis
Actien⸗Nate von 10 Prozent bis zum
Ffestgesetzten Schluß⸗Termine, den 20sten
d. M., nicht geleistet haben, werden hier⸗
durch gemäß §. 14. des Gesellschafts⸗Statuts anderweit
aufgefordert: die ausgeschriebene 10te Rate nebst der verwirkten Conventionalstrase von 2 Thlr. für ede Actie innerhalb 6 Wochen entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse — Schifferstraße Nr. 1/2 — oder bei Herrn S. Herz in Berlin — Dorotheenstraße Nr. 1 — in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, einzuzahlen, widrigenfalls die bereits geleisteten 9 Ratenzahlungen als verfallen, die durch die ursprüngliche b 859 die früheren Zahlungen den Actionairen gege * n⸗ rechte auf den Empfang von Actien für erloschen er klärt und die ertheilten Quittungsbogen werden annul⸗
lirt werden. 1 24. Januar 1849.
Magdeburg, ö TETITVI
Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) Harte.
der Magdeburg
8
[60]
gen auferlegt werden wird. Tempelburg, den 26. Januar 1849. Königliches Land⸗ und Stad
—
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 17. Oktober 1848. Das dem Gastwirth Christoph He hörige, hier in der Spandauerstraße Nr. 73 belegene und im Hypothekenbuche von Berlin Vol. 5. Nr. 417. verzeichnete Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich abge⸗ schätzt zu 17,858 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., soll
[661]
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 1n —
CETE11““ Perku
Die im Bezirk des Königl. Land⸗ und Stadtgerich zu Neustadt in Westpreußen, als Patrimonialgericht 8- Koliebken, und im Bezirk der Königl. Regierung zu Danzig gelegene Erbpachtsgerechtigkeit an dem Eisen⸗ hammer⸗ und Mahlmühlen⸗Grundstücke Koliebken Nr. 1.
am 19. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und
Hy⸗
Herrmann Bauer ge⸗
42 8 — „ 8 ₰ . 36 F Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn. “ Diejenigen Actionaire, welche mit der P am 24. Doaember 1848 ausgeschriebenen vierten Einzahlung von⸗ 10 Prozent, ab⸗ Iüglich der Dividende von 1¾ Thaler, 8 mit 18 ½ Thaler pr. Actie in Rückstand — FSeblieben sind, werden hierdurch nege hol fordert, die rückständi Beträge nebst der holt aufgefordert, die rückständigen Beträg st. b hehes Conventionalstrafe derselben innerhalb zweier Monate — spätestens bis zum 20. April 1818 Jahres — bei einem der in der erwähnten “ bezeichneten Bankhäuser zu entrichten, widrigenfalls na Vorschrift des Artikels 9. der Statuten gegen sie ver⸗ fahren werden muß. 1849 14. Februar 228— Aachen, wne Secdicer eci on achen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft.
der A
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[44 b]' V IT t 8 der Paul Leplaysche
Dieselbe gchört zu den reichhaltigsten une- senschaftlichen Fach.
Leipeig, den 18. Januar 1842
haben.
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Deutschland. E“ Frankfurt a. M. Verhandlungen der 8 iggebenden Reichs⸗Versammlung. — Kollektiv⸗Erklärung der preu⸗ Srseben und mehrerer deutschen Regierungen. . “ “ über kirchliche und mili⸗ rische L esterr Grundsätze i its Frage; :Prägtentenswahi O eichs Grundsätze in “ Frage; Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen.
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Niederlande. Aus dem Haag. Kammer⸗Verhandlungen. —
mischtes.
Prinz Friedrich Wilhelm Waldemar von Preu
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
mtlicher Theil.
Nachdem gestern in der Nacht der Sarg, in welch ich di sterbliche Hülle Sr. Königlichen Hoheit 8* J 882 9 Wilhelm Waldemar von Preußen befindet, in der Stille nach der Domkirche gebracht und vor dem Altar niedergesetzt worden war, so fand heute das feierliche Leichenbegängniß nach Maßgabe des dar⸗ 4 über eischienenen Reglements statt, in höchster Gegenwart Sr. Ma⸗ jesttt des Königs und Ihrer Majestät der Königin, der Prinzen Wäühelm und Adalbert und der Prinzessin Elisabeth Königl. Hohei⸗ ten, Höchstdero Gemahls, des Prinzen Karl von Hessen und bei Rhein Hoheit, als hoher Leidtragenden, wie auch in Gegenwart des Prin⸗ zen und der Prinzessin von Preußen Königl. Hoheiten, der anderen anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und der fremden fürstlichen Häuser. Das diplomatische Corps war in be⸗ sonderen Kirchensitzen anwesend, der Königlich großbritanische Gene⸗ ral⸗Lieutenant und Gesandte Graf von Westmorland hatte auf beson⸗ dere Einladung Sr. Majestät des Königs, da der hochselige Prinz in der britischen Armee mitgekämpft hat und Höchstdemselben deshalb das Großkreuz des Bath⸗Ordens verliehen gewesen war, unter den anwesenden preußischen Generalen Platz genommen. 1 Es wurde zuerst ein Vers des Liedes „Jesus, meine Zuversicht“ gesungen, dann der Gottesdienst nach der Kirchen⸗Agende von dem wieh lchtt Ober⸗Konsistorialrath, Hof⸗ und Domprediger Strauß ge— ba ten und der Segen gesprochen, worauf die Feierlichkeit mit einem Verse aus dem obigen Liede beschlossen wurde
8
Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Ober⸗Präsident der Provinz Westfalen, Flottwell, von Münster.
Nichtamtlicher Theil Deutschland.
Bundes-Angelegenheiten.
INTA(D SZ177ste S6 der verfassunggebenden LECEC1164“ Tates- ordnung: Berathung des vom Verfassungs⸗ Ausschusse vorgelegten Entwurfs⸗ „Reichsgesetz über die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause“, und zwar über §. 11 und folgende.
„Das Eintreffen der Abgeordneten findet heute so zeitig und zahl⸗ reich statt, daß Herr Fuchs darauf verzichtet, auf Verlesung der An⸗ wesenden anzutragen. Bald nach neun Uhr eröffnet der Präsident, Herr Simson, die Sitzung. Aus der National⸗Versammlung aus⸗ getreten ist Herr Karl aus Berlin, den Herr Selasinski ersetzt, und mit Tode abgegangen Hr. Bauer aus Hohenzollern⸗Hechingen. Als neueingetretene Mitglieder werden den Abtheilungen zugewiesen die Herren Pinder aus Schlesien, Daxenberger aus München, Klett aus Heilbronn, von der Horst aus Hannover, Bauer aus Wien, Götz aus Ncn . 9 Schwerin. 1
Im Namen des Central⸗Legitimationsausschusses weist Her Plathner die versuchte Anfechtung der enanescastes wes ar berg aus Sondershausen und Arndts aus München zurück. Herr Haubenschmidt beantragt im Namen desselben Ausschusses, daß der Abgeordnete Herr Stedmann aufgefordert werde, sich innerhalb vierzehn Tagen über die Beibehaltung oder das Aufgeben seines Platzes in der National⸗Versammlung zu erklären. Der Antrag wird durch sofortigen vescheuß gazchchgt.
Für den vol swirthschaftlichen Ausschuß berichtet Herr ⸗ landt, daß dieser Ausschuß auf die Vorlage n Entburfs 87 ““ F“ G finzugehen gesonnen sei und
allsigen Eingaben dem Reichsministerium zu überwei 8 the. Dann folgen Interpellationen. Wharveemhft anoc
1
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die FErxrpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: “
traße Nr. 57.
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OHerr Schoder aus Stuttgart ruft das Reichsministerium des Kriegs und der Finanzen an wegen verspäteter Vergütung für die Verpflegung der in Bockenheim seit September vorigen Jahrs ein⸗ quartierten Reichstruppen. — Herr Maäreck richtet die Frage an das Ministerium des Innern und Auswärtigen: ob und welche deutsche Regiferungen Erklärungen über das Verfassungswerk an das Reichsministerium abgegeben haben und wann dieselben an die Versammlung mitgetheilt werden:?
Herr Clemens verlaugt von dem Reichsministerium unter Be⸗ zugnahme eines Artikels in der Fra nkfurter Zeitung daß es sich hinsichtlich der ihm daselbst zur Last gelegten Anschuldigungen rechtfertige, worauf der Präsident des Ministeriums, Herr von Ga. gern, die Tribüne besteigt. Unter der gespannten Aufmerksamkeit der Versammlung bemerkt er zunächst Herrn Clemens “ Das Reichsministerium weist die Beschuldigung, den Namen Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzog⸗Reichsverwesers mißbraucht zu haben, als eine Verleumdung zurück. (Lebhaftes Bravol) Es ist keine Thatsache angeführt worden und es hat keine angeführt werden können, wodurch eine solche Verläumdung auch nur beschönigt würde Die Umstände, von denen es sich ectwa handeln kann, sind folgende: Es wurden von Fürsten oder von Bevollmächtigten mehrerer Regserungen bei dem Reichsministerium Erklärungen, zunächst in Beziehung die Oberhauptsfrage, abgegeben. Die erste dieser Erklärungen g im Namen des Großherzogs von Baden und seiner Regierung er⸗ thellt. Se. Kaiserl. Hoheit der Reichsverweser hat darauf selbst An⸗ laß gegeben, daß diese Adresse beantwortet wurde. Er hat sich über den Inhalt des betreffenden Antwortschreibens bestimmt gegen den Unter⸗ staats⸗Secretair von Biegeleben ausgesprochen. Dieser hat so⸗ dann das an die badische Regierung zu erlassende Schreiben Sr Kaiserl. Hoheit mitgetheilt, und dies ist sofort in den Ausdrücken, wie sie Ihnen bekannt wurden, abgeschickt worden. Nach der Mit⸗ theilung der badischen Regierung wurden fernerweit an das Reichs⸗ Ministerinm Noten von Sachsen⸗Weimar, von Braunschweig und von dem Großherzogthum Hessen gerichtet. Auch auf diese Mittheilungen sind Antworten im Namen des Reichsverwesers erfolgt, und auch diese Antworten haben dem Erzherzoge vorgelegen, und er hat sie an das Reichs⸗Ministerium ohne Bemerkung dazu zurückgegeben. Nach diesen drei weiteren Adressen, die ich so eben bezeichnete, ist noch eine ganze Reihe von Adressen von anderen Staaten an uns gelangt, eine Antwort darauf aber nicht erfolgt, weder im Namen des Reichsverwesers, noch von dem Minister um. Da⸗ mit ich aber nicht blos die Wahrheit, sondern die ganze Wahr⸗ heit sage, so ist es wahr, daß auf einige dieser Mittheilungen Ant⸗ wortschreiben in der Kanzlei vorbereitet waren. Daß diese auf ein Verbot oder auf die Andeutung, es möge unterlassen werden, von Sr. Kaiserl. Hoheit zurückgehalten worden seien, ist unbegründet. Ich habe vielmehr diese Mittheilungen nicht unterzeichnet, weil ich glaubt habe, daß sie den Werth für die Adressaten verlieren würden wenn sie nicht im Namen Sr. Kaiserl. Hoheit könnten beantwortet wer⸗ den. (Von verschiedenen Seiten: Hört! Hört!) Das ist der ganze Sachverhalt. Daß es dem Ministerium darauf ankam die Wahr⸗ heit dieser Thatsache aus der lautersten und kompetentesten Quelle bestätigt zu sehen, nachdem die entgegenstehenden Ver⸗ leumdungen ausgesprochen waren, versteht sich von seibst. Es hat also allerdings ein Schriftwechsel zwischen Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog⸗Reichsverweser und dem Reichs⸗Ministerium stattgehabt Der sowohl mündliche als schriftliche Verkehr zwischen Sr. Kaiserl. Hoheit dem Reichsverweser und seinen Ministerien gehört nicht vor die Oeffentlichkeit, so lange das Ministerium das Vertrauen Sr. Kaiserl. Hoheit besitzt. Der Reichsverweser hat das Ministerium autorisirt, bei seiner Erklärung das größte Gewicht auf das be⸗ stehende gute Einvernehmen zwischen Sr. Kaiserl. Hoheit und dem Ministerium zu legen. (Bravo!) Se. Kaiserl. Hoheit haben die hohe Stellung des Reichsverwesers über den politischen Parteikämpfen in den Verwickelungen der letzten Zeit unverändert zu wahren gewußt. (Bravo rechts und in dem Centrum.) Auf die Zuschrif des Herrn Mareck, die heute verlesen worden ist, erwiedere ich, daß alle Einga⸗ ben der Regierungen in Beziehung auf das Verfassungswerk noch heute an die hohe Versammlung gelangen werden. Es würde schon die Mittheilung an den Herrn Präsidenten erfolgt sein, wenn die Abschriften so schnell hätten gefertigt werden können. (Beifall von allen Seiten des Hauses.) b
(Schluß folgt.)
Frankfurt a. M., 26. Febr. Die O. P. A. Z euthält die I “ der preußischen und der ihr beigetre⸗ enen unterzeichneten Regierun em 2 ssungs f nach des⸗ fen er e “ gen, dem Verfassungsentwurf nach des⸗ 11“ der nachfolgenden Bemerkungen zu den von der
onal⸗Versammlung bezüglich der Verfassung in erster Lesung ge⸗ faßten Beschlüssen ist die Grundlage dieser Beschlüsse festgehalten worden, nämlich die Grundlage eines zu errichtenden Bundesstaates dessen Central⸗Behörde mit einer aus der Gesammtheit des Volkes durch Wahl hervorgegangenen Vertretung umgeben sein soll Statt einer Motivirung derselben im Einzelnen wird es genügen im All ge⸗ meinen die Gesichtspunkte zu bezeichnen, welche leitend gewesen süd. Sie lassen sich auf die eine Absicht zurückführen, die Schwierigkeiten zu vermindern, welche der Vereinigung souverainer Staaten zu einem durch eine Central⸗Behörde vertretenen Bundesstaate entgegenstehen der erforderlichen Abtretung von Souverainetäts⸗Rech⸗ ten der Einzelstaaten an die Gemeinschaft, zweitens wegen der Be⸗
sorgniß, daß die Centralgewalt in der Beschränkung jener Rechte im⸗
mer weiter gehen werde.
Die militairische Unterordnung unter eine Centr verüh ein Hoheitsrecht, dessen erhebliche Beschränkung bssthnt des Friedens nur mit Widerstreben zugestanden werden würde. Ver⸗ möge der zu den §§. 12, 13, 14, 15 und 18 vorgeschlagenen Mo⸗ disicationen wird diejenige Befugniß der Centralbehörde, welche ihr in ihrer Eigenschaft als ausübende Gewalt zusteht, in ein die Selbst⸗
ständigkeit der einzelnen Staaten wahrendes Verhältniß gebracht;
wohingegen das Recht, unter Mitwirkung der Gesammtvertretung allgemeine Gesetze in Betreff des Heerwesens zu erlassen, als ein ausreichendes Beförderungsmittel größerer Einheit und Kraft ange⸗ sehen werden darf. s Das den geschäftlichen Verkehr erleichternde Recht eines jeden Staates, sich bei der Centralgewalt durch einen Bevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen, wird als eine Folge und als ein Zeichen der fort⸗ dauernden staatlichen Existenz in Anspruch genommen und die An⸗ wendung des Grundsatzes bei Erwägung der weiteren Verfassungs⸗ abschnitte vorbehalten. 1“
Der Selbstständigkeit der Einzelstaaten ist die schärfere Begrän⸗ ng und die Beschränkung der Befugnisse der Centralgewalt, insbe⸗ indere dadurch, daß ihrer Einwirkung hauptsächlich die allgemeine Gesetzgebung zugewiesen, die Ausführung entzogen wird, förderlich. Es dient zur Erhaltung und Nährung des selbstständigen Lebens der Einzelstaaten, wenn ihnen die Ausführung der von der Gemeinschaft und für die Gemeinschaft angeordneten Maßregeln und Arbeiten übertragen, wenn ihr Verwaltungskreis nicht geschmälert, der Kontakt einer allgemeinen und besonderen Adminestration verhindert, wenn überhaupt die Veranlassung zu einer umfangreichen Central⸗Admini⸗ stration und zu einer großen Zahl von Beamien der Centralgewalt vermieden wird. — Die Regel, daß die Centralgewalt das, was sie zur Ausführung anordnet, durch ihre eigenen Organe aus⸗ zuführen, daß sie dagegen über das, was den Einzelstaaten auszuführen obliegt, keine Oberaussicht auszuüben habe, würde, das ist nicht zu verkennen, zu einer schärferen Ab⸗ gränzung der Kompetenz zwischen Central⸗ und Partikular⸗Regierung führen; allein sie würde mit den monarchischen Verfassungen und mit den aus alter staatlicher Selbstständigkeit hervorgegangenen Zustän⸗ den Deutschlands nicht in Einklang zu bringen sein. Dem Ansehen der Regierungen, sowohl in ihren eigenen Augen, als in denen ihrer Landesangehörigen, wäre es schädlich, wenn in einigem Umfange im eigenen Lande neben den Landesregierungsbeamten Centralregierungs⸗ beamte thätig wären; die Neigung zum Widerstande jedenfalls zur Unwillfährigkeit, würde sich erzeugen und jeder Kohflikt wahr⸗ scheinlich mit einer Erweiterung der Kompetenz der Central⸗ regierung enden. Diese Erwägungen erhalten ein eigenthümliches Gewicht, wenn die Centralregierung in Verbindung mit großer Hausmacht gedacht wird. Sie treten hingegen nicht ein rück⸗ sichtlich der Befugnisse der Centralgewalt zum Erlasse allgemei⸗ ner Gesetze: Ein alle Staaten gemeinsam treffendes Gesetz wird schon wegen seiner Allgemeinheit von dem Einzelstaate williger hin⸗ genommen; von den Uebeln des bisherigen Zustandes ist die Schwie⸗ rigkeit allgemeiner legislativer Anordnungen für ganz Deutschland
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dasjenige, welches die Nation vielleicht am tiefsten empfunden, dessen Abhülfe sie am dringendsten begehrt hat; besonders aber ist bei der Gesetzgebung nicht die Exekutivgewalt ausschließlich oder hauptsächlich
thätig sie tritt vielmehr in den Hintergrund, während den Vorder⸗ grund die aus der Gesammtheit des Volkes hervorgegangenen legis⸗ jativen Versammlungen einnehmen, auf welche gewissermaßen nur selche Rechte übergehen, die der Volksvertretung in den einzelnen Staaten zustehen oder zugestanden werden würden. Freilich hält mit der Erleichterung des Erlasses und der Einführung tbemeiner 6e sete h eg Fühm übermäßigen Gebrauche des bamgarech- es gleichen Schritt, und si her vare icht zu wei 8 1 sind daher kennbare, nicht zu weit gesteckte Diesen Anforderungen der Begränzun Beschrä 1 Verwaltung und Gesetzgebung sheee 6 zu den Paragraphen 14, 25, 27, 29, 30, 32, 35, 40 d2, 16, 9 des Abschnitts „Die Reichsgewalt“ vorgeschlagen sind. 11“ 9 Eine große Versammlung, wenn sie die Befugniß hat, Geld⸗ W erwendungen für bedeutende Anlagen zu beschließen wird selten dem darin für sie liegenden Reize ausreichend widerstehen; sie wird es um so weniger, als unter den Vertretern einer großen' Zahl von Staaten immer Viele sein werden, die ein lokales Anliegen 1 be⸗ fürworten, und Viele, die Nachgiebigkrit genug haben, um eine auf öö E“ Auslage zu bewilligen. Man bahnt a en Weg erstens zu einer Verwir er Fina wirthschaft sowohl des Buhdesstaates is ddnn hah der Einzelstaaten, zweitens zur Annäherung des -b- staates an den Einheitsstaat. Denn in demselben Maße F die Steuerkräfte zunehmend für die Bundeekasse in Anspruch “] men werden, muß die Centralisation steigen. Es scheint räthlich, das Recht zu großen Anlagen für die Gemeinschaft möglichst zu heschränken. Völlig darauf zu verzichten, wäre schon nach Vorgange der bisherigen Bundes⸗Verfassung unzulässig, welche wi §. 19 des Entwurfs, die Nothwendigkeit der Anlage von Bundes festun G thatsächlich anerkannt hat. Es ist vorgeschlagen, auch die Mö lichkeit der Anlage von Küsten⸗Vertheidigungwerken nicht auszuschjießens Ein zweite Ausnahme wird durch die Aufhebung der Flußzölle bedin 8 der zufolge es, wenn nicht unmöglich, doch ungemein schwierig würde, den verschiedenen Staaten die Last der Unterhaltung und Verbesserung gemeinsamer Wasserstraßen zu Gunsten des keine Ein⸗ nahme mehr gewährenden durchgehenden Verkehrs aufzulegen. Da⸗ gegen wird auf die Besugniß zur Anlage von Eisenbahnen und Land⸗ straßen verzichtet werden können. 1 “
Die der Centralgewalt zugedachte Befugniß (8. 49) Steuern auszulegen und zu erheben oder erheben zu lassen, würde insofern als nöthig anzuerkennen sein, als zur Erreichung der Bundeszwecke die Bundesbehörde die Macht haben muß, selbstständig über die erforder⸗ lichen Geldmittel zu verfügenpohne auf die Matrikular⸗Umlage als einziges Mittel beschränkt zu 8 Es ist aber andererseits zu be⸗ rücksichtigen, daß ein allgemeines Besteuerungsrecht, verbunden mit dem Rechte, die ausgeschriebenen Steuern durch eigene Organr erße⸗ ben zu lassen, von den Landes⸗Regierungen nur mit Widerstreben ein⸗
1 ij 5.35 zuzugestebende erste geräumt werden würde, und da der nach §. 35 3 schen Steuern Anspruch auf den Ertrag der Zölle und gemeinschaftnchen. auf ein einer selbstständigen Verfügung gleich zu achten ist, so