1849 / 58 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

in Talent zum Zeichnen fand hier mannigfachen Stoff, i bes Ser Frstrcr ihn die Urwälder Ceylons und die Hochgebirge bee emalaja, welche er auf einer viermonatlichen Fußreise, die sich sogar bis in die thibetanische Tartarei erstreckte, hinreichend Ge⸗ egenbeit hatte, kennen zu lernen. b

lsers. Fa s uchetoseb⸗ herablassendes und freundliches Benehmen

jedes Standes, das lebhafte Interesse für Wissenschaft g. 5 ihm die Achtung und Liebe von Jedermann. Seine Ausdauer in Strapazen, sein tollkühner Muth und Gei⸗ stesgegenwart im Augenblick der Gefahr, welche er bei den beschwer⸗ lichen Jagden auf Tiger und Elephant sowohl, wie in den heißen Schlachten am Sudletsch bewies, wurde bewundernd von der britischen A nnt. I 50ste englische Regiment, welches der Prinz einige Wochen vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten gegen das Pendschab täglich in seinem Garnisons⸗Orte Ludianah hatte exerziren sehen und mit dem Offiziercorps desselben in den kameradschaftlichsten Verhältnissen gelebt, in der Schlacht bei Mudki gegeng die feind⸗ lichen Batterieen der Shiks geführt wurde, als das Regiment hier den Prinzen, welcher im Gefolge des kommandirenden Generals, Lord Gough, schon mit der reitenden Artillerie vorgegangen war, bereits im leb⸗ haftesten Feuer fand, so begrüßte es denselben einstimmig mit einem schallenden Hurrah! unser braver preußischer Prinz soll leben! Als in der solgenden Schlacht bei Ferozeshar, welche zwei Tage und eine Nacht andauerte, der Leibarzt des Prinzen, der Dr. Hoff⸗ meister, von einer Kartätschenkugel tödtlich getroffen niedersank, da sprang der Prinz, im tiefen Schmerz über den Verlust des treuen Arztes, vom Pferde, schloß ihn in seine Arme, und so hauchte der Verwundete an der Brust des hochherzigen Prinzen sein Leben aus. Dieser Verlust seines treuen Reisegefährten und der Tod seiner erlauchten Frau Mutter, welche er bei der Rückkehr in die Heimat nicht mehr am Leben fand, machten einen unauslöschlichen, schmerzli⸗ chen Eindruck auf das liebevolle Gemüth des Prinzen.

Schottland, der

Königin von Großbritanien persönlich seinen Dank auszusprechen für die Gastfreundschaft und große Zuvorkommenheit, welche ihm von Seiten der englischen Nation während seines fast zweijährigen Aufenthaltes in Indien zu Theil geworden war.

Auf dieser Reise wurde allerseits dem Prinzen der glänzend ste Beweis der Anerkennung, welche die englische Nation dem ritterlichen Heldenmuth zollt, den derselbe mit der siegreichen britischen Armee am Sudletsch bewiesen und der edlen Einfachheit, die seinen ganzen Charakter auszeichnet.

Im Juli 1848 erkrankte der Prinz in Münster an einem gastrisch⸗rheumatischen Fieber, zu welchem die Bildung eines innerlichen Geschwürs trat, welches im Dezember operirt wurde. Schon gab man sich der Hoffnung hin, die Jugend würde das schwere Leiden überwinden, doch das Uebel wucherte fort, die Kräfte schwanden allmälig dahin, und nach einem fast siebenmonatlichen Krankenlager hauchte der edle Prinz, der sich durch seine Menschen⸗ liebe und Bereitwilligkeit, zu helfen, wo es nur in seinen Kräften stand, allgemeine Theilnahme erworben, sanft seine reine Seele aus, am 17. Frbruar, Nachmittags 4 Uhr. Während seiner ganzen, schwe⸗ ren Krankheitsperiode litt er mit wahrer Engelsgeduld. Nie hörte seine Umgebung auch nur ein hartes Wort, sondern nur Gütiges und Mildes. u

Selbst als ihm die Hoffnungslosigkeit seines Zustandes und ein sicherer, nahe bevorstehender Tod vor Augen geführt wurde, suchte er in stiller Ergebung nur seinen geliebten Vater und Bruder zu trösten, welche sein Krankenlager umstanden. 8

Selbstlos und liebevoll schied er aus dieser Welt, Allen, die ihm

ahe getreten, eine unvergeßliche Erinnerung.

g

Meteorologische Beobachtungen. Nach einmaliger Beobachtung.

1849.

27. Febr.

Morgens

4 Nachmittags 6 Uhz.

2 Uhr.

Abends 10 Uhr.

Luftdruck. Luftwärme.. Thaupunkt Dunstsättiung.

. 334,1 1 POas. 338,05Par. 339,06Par.7Auellwürme 7,20 R. + 2,20 n. + 3,10 n. + 1,2“ R. Flasswürme 1,00 h. 0,5° n. 2,3 ° R. 1,7° n. Bodenwärme 79 pot. 61 pct. 77 pCt. Ausdünstung Wotter. regnig. bezogen. beiter. Niederschlag 0,086“ Rh. v1116“ 1““ Wüurmewechsel 3,1 Wolkenzug.... SW. V + 1,0°

Tagesmittel: 337,070 Par.. + 2,20 R. 1,50 Hn 72 pet. SW

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 1. März. Im Schauspielhause. 33ste Abonnements⸗ Vorstellung: Maria Stuart, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller. (Frau Thomas, vom Stadt⸗Thrater zu Hamburg: Maria, als erste Gastrolle. Frau Crelinger: Elisabeth.) Anfang 6 Uhr.

Freitag, 2. März. Im Opernhause. 30ste Abonnements⸗ Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Ori⸗ ginal⸗Recitativen von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. Aufang halb 7 Uhr.

Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 1. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) II Flauto magico. Oper in 2 Akten, von Mozart. Aufang 6 Uhr. Freitag, 2. März. Zum 63stenmale: Die Töchter Lucifer's. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 5 Abthei⸗ lungen. (12 Tableaux), von W. Friedrich. Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stiegmann.

Im Jahre 1847 begab sich der Prinz nach England und

HKHer! 8e

Wechsel-Course.

Brief. Geld. Kura 143 ½ 142 ½

Vööö- 3 2 . 142 ½ 142 ½

do. eeeeö“ Hamburrg 300 M. Kurz 151 b 2 Me. 150 ¾¼ 150 ½ cZZZ116161616“” 3 Mt. 6 25 ½ 6 21 C;e 2 Mt. 815⁄2 81¼ Wien m 20 5...ü3 150 Pl. 2 Mt. 9⁰ ½ 90 ¼ Augsbueg 150 PvI. 2 Mt. 102 ½ 101 2 Mt 99 ¾

8 Tage 99

öPöPööST 100 Thl. 100 NI. 2 Mt. 562

100 shRbl. 3 wockhen] 105 105 ½1

Pfandbrie s-, Kommunal-Papiere urnd

8 Geld- Course.

Leipzig in Courant im 14 Thlv. Fazs.. 1/

Prankfurt a. M. südd. W. Petersburg

Inländische Foruade,

2 Mt. 94 742 2656 22

Staumm-Actien. V Kapilal.

Rechnung.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekauntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rein-Ertrag. 1848.

Prioritdts-Aclien.

Sümmtliche Prioritäts-Actien warden durch jährliche Verloosung a 1 pCt. amortis.

ages- Cours-

Zinsfust.

76 a 75 ½ 12 89b. u. 8 87 ¾ B

56 ¼ a 55 bz. 110 G.

59 B.

78 ½ 78 bz. u 49 ⅔1 bz. u G. 102 geboten.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,990,000 4,500,000 1,051,200

Berl. Anhalt Lit. A. B. do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt ..

do. Leipziger.

Halle-Thüringer —.

Cöln-Minden.. do. Aacheèn

Bonn-Cöln.

2t. Brief. Geld. Gem. Preuss. Freiw. Anl] 5 ,101 100 ¼1 Pomm. Pidbe. 3 ½ 92 St. Sehuld-Sch. 3 ¾ 80 ½ 79 ¾ Kur- u. Nm. de. 92 ¾4 ,— Sech. Präm. Sch. 98¼ Schlesisehe do. 3 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ [4o. Lt. B. gar. do. 3 Berl. Stadt-Obl. 5 Pr. Ek-Anth.-⸗Sch,—188 ½

do. do. 3 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ½ 85 ½ Friedrichsd'or. 13 ⁄¾ Grossh. Posen do. 4 96 And. Goldm. à Sth. 12 ¾ 1 do. do. 3 ½ 81 ½ Disconto. Ovstpr. Pfandbr. 83 90 ½ d Ausläündische Fonds.

Zf.] Brief. Geld. Gem.

1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100

Düsseld. Elberfeld.. Steele-Vohwinkel... Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

36 B. 71 ½1 bz. u G.

022 1 2 ½ 6.

2Eegnnöennön

huss. Hamb. Cert. 5 do-beiHope?. 4.S. 5 do. do. 1. Anl. 4 do. Stiogl. 2. 4.A. 4

do. do. 5. A. 4 do. v. Rchseh-Lat. 5 do. Poln. Schatz0O. 4

do. do. Cert. L. A. 5 2 do. do. L. B. 200 Fl. M. Bad. do. 35 Fl.

Poln. neue Pfdbr.

1 Part. 500 Fl. V do. do. 300 Fl. MHamb. Feuer-Cas. V do. Staats-Pr. Anl.

1

Holl. 2 ½ Int. Kurh. Pr. O. 40 th.

8 8,—8

FKN

Sardin. do. 36 Fr.

—2

Oberschl. Lit. A.

do. L11ö Cosel-Oderberg. Breslau-Freiburg... Krakau- Oberschf. Berg.-Märk . 4,000,000 Stargard-Posen.. 5,000,000 Brieg-Neisse. .. 1., 100,000 Magdeb.-Wittenb ,500,000

2,400,000 92 G. 1,200,0090 1,700,000 1,800,000

9* er

8—

IIIIIIIWIII

SSe

Quittungs- Fogen-.

Aachen-Mastricht 2,750,000

Ausl. Actien.

Pesther 26 Fl. Friedr. Wilh.-Nordb.

18,000,090 8,000,000 aà24 u. G.

Schluss -Course von Cöln-Minden 78 G

88 B.

92 v. 92 ½¼ 0. 88 B.

4 93 8

95 n 91 ½ 6. 85 ¾⅞ G.

93 bz.

Berl.-Anhalt.... 1,411,800 do. Hamburg ,000,000 do. II. Serio..... 1,000,009 do. Fotsd. MHagd. 2,287,209 do. do. .. 3,132,800 do. Stettiner...... 800,000

Magdeb.-Leipziger 1,788,000

Halle-Thüringer 4,009,000

Cöln-Mindeln 33,674,500

Rhein. v. Staat gar. 1,217,090 do. 1. Prioritäf. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000

Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000

Niederschl. Märkisch. 4,175,000

do. 3,500,000

III. Serie. 2,300,000 Zweigbahn 252,000

8 do. 248,000

Oberschlesische 370,300

Krakau-Oberschl. 3690,9000

Cosel-Oderberg. 250,900

Steele-Vohwinkel... 325,000

do. do. II Serie.. 375,000

Breslau-Freiburg.

g.ESöEgEg

—,' ’Sewenex

8 *

0.

86 B. 85 ¾ 6. 99 B.

94 ½⅔ B.

80 G. 71 bz. 95 ½ 6. 8792 1.

UR G& mg

Sörsen- Zinsen.

Ausl. Stamm-Act.

Leipzig-Dresden. Ludw.-Bexbach 24 Fl. 8,525,000 Kiel-Altona Sp 2,050,000 Amsterd. Rotterd. Fl. 6,500,900 Mecklenburger Thlr. 4,300,09⁰

4,500,000

88

von Freussischen Bank-Antheilen 88 a 87 Lz. u. G.

Pol a. Pfdbr. a. C. 4 92²

Die Börse war heute flau gestimmt, Nothwendigkeit dieser Mafsregel beurtheilen zu können.

we man durch die Aufleündigung des dänischen Waffenstillstandes besorgt Preufs. Fonds und ausländische Effekten blieben unberührt.

s und nicht genau mit den Präliminarien bekannt zu sein scheint, um die Das Sinken der Actien-

Course ist wohl meistens der heutigen Liquidation

zuzuschreiben.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 27. Febr. Friedrichsd'or 113 Gld. 93 ¾ u. bez. u. Gld. Schuldsch. 80 bez.

Louisd'or 112 ½ Br.

Schles. Pfandbriefe 3 ½proz. 90 Br., do. 3 ½ proz. 82 ½ Br.

Polnische Pfandbriefe alte 4proz. 92 Br., 91 ½ Br., do. Partialloose a 300 Fl. 101 Br., 75 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 ½ Br. nische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 71 ½ Br.

Actien. Oberschles. Litt. A. u. Lit. B. 92 ½ Gld.

988¾ Br., do. Ser. III. 94 ¼ etwas bez. 78 Gld. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗Görlitz) 75 Br. 35 ¾ Br. Krakau⸗Oberschles. 37 ¼ Br. hbahn 36¾ 2 bez. u. Br.

Wien, 26. Febr. Met. 5proz. 83 83 ½. 99 ¼. Gloggn. 94, 94 ½.

Mail. 63, 64. Pesth 65 ⁄, 66 ½.

B. A. 4143, 1116. Wechsel.

8

rankfurt 112 % Br., 112 G. Hamburg 165 ¾ Br., 165 G. Lon⸗

don 11.17. Br. u. G. Paris 131 Br., 133 ½ G Fremde Devisen mehr Br. als Geld. fonds fest und steigend. Leipzig, 27. Febr. L. Dr. Part, Oblig. 97 . B. . 119 Gld. Leipz⸗ Dr. C. A. 97 Ber. Schf. B Br., 78 Gld. Sächs. Schles. 74 ½ Br. Br. Löbau⸗Zittau 16 Br. p A. u. B. 76 ½ Br., 76 Gld. Altona⸗Kiel 86 ½ Br. 102 ¼ Br., 101 ¾ Gld. Preuß. B. A. 89 Br., 88 ¾ Gld.

Frankfurt a. M., 256. Febr.

billigeren als gestern bewirkt. Auch waren die Kurhe

Poln. Loose etwas mehr angeboten.

Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Br. Poln. Papiergeld

Oesterr. Banknoten 90 bez. u. Br. Staats⸗ Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 99 ¼ Br. Posen. Pfandbriefe 4proz. 96 Gld., do. 3 ½proz. 81 ½ Br. do. Lit. B. 4proz. 92 ½ Br.,

do. neue 4 proz. do. a 500 Fl.

Russisch⸗pol⸗

Breslau⸗ Schweid.⸗Freiburg. 83 ½ bez. Niedeeschles. Märk. 71 ½ Br., do. Prior. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) Neisse⸗Brieg Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗

4proz. 66 66 ½. 26bro-. 43 z. Aal,. 34: 442, 143, 39. 8t. 88 . Nordbahn 99, Livorno 59 à ½, 59.

London sehr angeboten.

Leipz. Sächf. Baver. 78 8] boten. Br. Chemnitz⸗Riesa 22 ½ Magd.⸗Leipzig 166 ½ Br. Berl. Anh. Deß. B. A.

Für Oester. Fonds zeigte

eute eine flaue Stimmung. In Folge des Rückgangs von Wien 898 in mehreren Gattungen derselben verschiedene 1ies zu

3 % Spanier auf die bessere

bahn⸗Actien bei sehr geringem Umsatz preishaltend. 35 Fl. L. 28 ½. 28 ½.

91n

Baden 50 Fl. L. 49 ½. 49 ⅛,

dinien 28 ¾. 28 ½. Span. Zproz. 22 ½⅛. 22 ½.

Nordbahn 365. 36 ½. Köln⸗Minden 79. 78 ½. Wechsel. 100 G.

Hamb. 100 M. B. k. S. 88 ¾ G., do. 2 M. 88 G. Rthlr. C. k. S. 105 G. Lond. 10 Pfd. St. k. S. do. 2 M. 120 ½ G. Lyon 200 Fr. k. S. 95 G. k. S. 95 ¼ G. Mailand 250 Lir. k. S. 99 Br. 100 Fl. k. S. 107 Br. Diskonto 1 ¾ G.

Hambur 26. Febr. 3 5 proz. E. 85 102 ½ 2⸗ 102 ¼ G. Dän. 64 ¼ G. G. Zproz. 21 Br. und G. . Bergedorf 67 Br. Altona⸗Kiel 85 Br., 84 G. 33 ½ Br., 33 G. b

Fonds bei geringem Geschäft wenig verändert.

ren Coursen gemacht.

Amsterdam, 26. Febr. (Sonntag.) Soz Int. 49 7%. 4proz. 78 ¼. Ard. 117, . Coupons 8 ⅛⅝, *„, Port. 26 ¾, ½. Met. Sproz. 71 ⅛, ½, 2 ½èproz. 37 ½. Mex. 26. der Handel zu höheren Preisen einiges Leben.

*

Berliner Getraidebericht vom 28. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: 1b Weizen nach Qualität 55—58 Rthlr.

1 p. Frühjahr 82 pfd. 26 ¾ Rthlr. Br., 26 ½ bez. und Mai /Juni 27 ½ Rthlr. Br. Juni /Juli 28 ½ Rthlr. Br., 28 bez. u. G.

Notirung von Madrid angenehmer. Alle übrigen Fonds und Eisen⸗

Oest. 5 proz. Met. 74 ¼. 74 ½. Bank⸗Actien ohne Div. 1178. 1172. Darmstadt 50 Fl. L. 70 ½. 70½¼, 25 Fl. L. 22 ¾. 22 ÿ½. Hessen 27 ¼. 27 ¾. Sar⸗

Poln. 300 Fl. L. 1012* Br., do. 500 Fl. L. 74 ½. 74 ½. Bexbach 74 ½. 73 ⅛½. Friedr. Wilhelms⸗

Amsterd. 100 Fl. C. k. S. 100 ½ G., do. 2 M. Augsburg 100 Fl. C. k. S. 119 G. Berlin 60 Rthlr. C. k. S. 105 ½ G. Bremen 50 Rthlr. in L'dor. k. S. 99 G. Leipzig 60 124 Br., Paris 200 Fr.

Wien in 20 1

p. C. 79 Br. und Gld. Ardoins 93 Br. und Hamburg⸗Berlin 51 ½1 Br., 51 G. Mecklenburg

In Eisenbahn⸗ Actien wurde jedoch Mehreres, theils zu höheren, theils zu niedrige⸗

Effekten⸗Sozietät.

8 anz. 3proz., port. und Ard. Coup. zeigte E1“ Oest. mehr ange⸗

Roggen loco 26 —27 ½ Rthlr.

Gerste, große, loco 22 25 Rthlr. kleine 19—21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 14—16 Rthlr. p. Frühjahr 48 pfd. 14 Rthlr. Br. Rüböl loco 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ bez. Febr. /März 13 5½¶ Rthlr. Br., 1 März/April 138 Rthlr. Br., 13 April /Mai 13 ¼ Rthlr. bez. u. G. Mai/ Juni 13 ½ Rthlr. Br., 13⅛ G. Juni / Juli do. . Juli /Aug. 13 ½ Rthlr. Br., 13 G. Aug.//Sept. 13 Rthlr. Sept./Okt. 12 u. 12 Rthlr. verk. Leinöl leco 11 Rthlr. Br. ““ Lieferung pr. April/Mai 10 ½ Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 15 ¼ a 15 Rthlr. verk. März 15 ½ a 15 Rthlr. . G v. Frühjahr 15 ½ Rthlr. Br., 15½ hez. u. G. Mai /Juni 16 ½ a 16 Rthlr. Juni / Juli 17 a 46 Rthlr. bez., 16 ¾ G.

.

3 ½ G. G 9

*

Eisenbahn⸗Verke hr.

8 Wien, 24. Febr. (Schles. Z.) niederösterreichischen Landesregierung warnt 12,981 Stück Actien der lombardisch⸗venetianischen Fer⸗ bahn, welche das provisorische Gubernium von V an sich gebracht und die demzufolge außer Werth gesetzt sind.

Berichtigung. In Nr. Uebersicht über die niederschlesisch⸗

45, und nicht wie 1on 23. Oktober bis ult. Dezember. *

8

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗

Eine Kundmachung der t vor dem Ankaufe von n Ferdinands⸗Eisen⸗ Venedig widerrechtlich

54 vom 25. Februar hat sich in der märkische Fee La ein Ver⸗ ehler eingeschlichen: Es ist am hlusse bei der ber⸗

d es bei diesen drei Jahren irrthümlich heißt:

1A1A“

Beilage

FIanh g.

Deutschland. Bayern. München. Widerlegung. Baden. Karlsruhe. Gesetz wegen Einführung der Geschworenen⸗Ge⸗ richte. Bekanntmachung wegen der Rekruten⸗Aushebung. Hessen und bei Rhein. Dar mstadt. Bericht über das Wahlgesetz

in der ersten Kammer. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Enthüllung des Standbildes

des verstorbenen Großherzogs Paul Friedrich. 3 Ausland. Frankreich. Paris. Der brüsseler Kongreß. Nachrichten aus Flo⸗ renz. Entscheidung des Justiz⸗Comité uͤber eine Forderung L. Murat's. 9 Vermischtes. Broßbritanien und Irland. Unterhaus. Die Heirathsgesetze; Anträge zu Gunsten dissentirender Geistlichen; die gutsherrlich⸗baueelichen EII Fland; die Verwaltung der Herzogthümer Cornwall und ancaster; das Ackerbau⸗Interesse; die Vorgänge in Messina. Lon⸗ don. Vermischtes. .

Eisenbahn⸗Verkehr.

Uichtamtlicher Theil. Denutschland.

Bayern. München, 23. Febr. Die Zeitung Fenthält Folgendes: „Wie sehr man sich von einer Seite daͤrin gefällt, Verdächtigungen und Unwahrheiten gegen die bayerische Regierung zu verbreiten, davon giebt abermals einen Beweis die aus der Parlaments⸗Korrespondenz geschöpfte Bemerkung in dem Artikel der Allg. Ztg. aus Frankfurt vom 19. Februar, welche sagt: „So soll denn Bayern auch schon in Berlin mit dem Austritt aus dem Zollverein gedroht haben, hoffentlich wird man doch so vorsichtig gewesen sein und nicht ohne bestimmte Zusicherungen Oesterreichs eine solche Drohung ausgesprochen haben; denn wenn dies nicht der Fall sein sollte, so würde es doch für Bayern sehr unvortheilhaft sein, wenn Oesterreich auf der einen Seite nicht auf⸗ und das übrige Deutschland auf der anderen Seite vielleicht zumachen würde; auch könnte es namentlich der Bevölkerung Frankens nicht gleichgültig sein, wenn der Main bei Aschaffenburg mit einem Schlagbaum verlegt würde.“ Nur gänz⸗ liche Unkenntniß oder üble Absicht hat der Parlamens⸗Korrespondenz diese Notiz liefern können, welche, wie wir aus bester Quelle zu ver⸗ sichern im Stande sind, alles Grundes entbehrt. Haupt⸗Theilnehmer an der Begründung des bestehenden deutschen Zollvereins, hat kein Vereinsstaat zu aller Zeit fester an dieser Vereinigung gehalten, keiner weniger daran gedacht, sich davon loszusagen, als Bayern. Wer die Einigung Deutschlands aufrichtig wünscht, wird und muß auch die Ausdehnung der bisherigen Zoll⸗Einigung des größeren Theils der deutschen Staaten auf das ganze Deutschland wünschen. Wer mit den Sachverhältnissen vertraut ist, wem daran gelegen ist, daß das Band, welches Deutschland künftig umschlingen soll, ein einiges dauerndes sei, der muß gleichfalls wünschen, daß die erhal⸗ tenden Grundsätze des Zollvereins bei der bevorstehenden Zollvereini⸗ gung Deutschlands sorgfältige und ernstliche Beachtung finden, und daß bei der Ausdehnung des Vereins nicht einseitigen Bestrebungen und Theorieen Raum gegeben werde, wodurch der Keim des Unfrie⸗ dens und der Störung in die Verbindung gebracht werden könnte, die in ihrem großen Ganzen seit den Begebenheiten der Jahre 1813, 1814 und 1815 die erfreulichste und erfolgreichste Erscheinung im Gebiete der öffentlichen Verhältnisse Deutschlands gewesen ist. Daß Bayern bei diesem Werke seine entschiedene und aufrichtigste Mit⸗ wirkung bethätigen werde, daran zu zweifeln, besteht auch nicht der mindeste Grund.“

Baden. Karlsruhe, 23. Febr. (Karlsr. Ztg.) Das heute erschienene Regierungsblatt verkündigt das Gesetz über die Einführung von Geschworenengerichten.

Ferner enthält dasselbe Blatt eine Bekanntmachung des Kriegs⸗ Ministeriums, wonach sämmtliche von den Rekrutirungs⸗Behörden übernommene Rekruten der Altersklassen 1824, 1825 und 1826, so wie die durch die Kreis⸗Rekrutirungs⸗Behörden noch nachträglich zu untersuchenden Pflichtigen dieser Altersklassen, welche tauglich be⸗ funden werden, vorerst nicht in Dienst berufen, sondern nur in die Listen der Regimenter eingetragen werden und vorerst zur Re⸗

serve zählen.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 24. Febr. (Darmstt Ztg.) Am 20sten d. M. wurde in der ersten Kammer der Berich des zweiten Ausschusses über den Gesetz⸗Entwurf einer neuen Wahl⸗ ordnung durch den Freiherrn von Breidenstein erstattet. Nachdem er in gedrängten Zügen die Anträge des Ausschusses der zweiten Kam⸗ mer und die Verhandlung über Art. 1 des Gesetzentwurfes daselbst erwähnt, fährt der Bericht also fort:

„Bevor wir mit den einzelnen Artikeln uns beschäftigen, bietet der Gesetz⸗ Entwurf im Allgemeinen den Stoff zu mehrfachen Betrachtungen dar. Zu⸗ nächst fragt man mit Recht nach dem Grund und Zweck eines neuen Wahl⸗ Gesetzes. Die bestehende Wahlordnung und die auf die Zusammensetzung beider Kammern Bezug nehmenden Art. 52 bis 57 der Verfassungsurkunde enthalten für den hohen und niederen Adel des Landes Begünstigungen, die nach stattgehabter Aufhebung der Standesvorzüge nicht mehr statt⸗ finden sollen. Es ist daher ein neues Wahlgesetz, damit jene Standesvor⸗ züge in zweiter Kammer aufhören, wohl begründet. Um in erster Kammer die Standesvorzüge verschwinden zu lassen, ist nur eine Beseitigung des Art. 52 in pos. 2, welche von den Standesherren spricht, und in pos. 3, welche den Senior der Familie von Riedesel in die erste Kammer ausememt, erforderlich. Andere Standesvorzüge, die als aufgehoben zu betrachten wären, sind in der Composition der ersten Kammer nicht vorhanden. In dem Ausscheiden der Standesherren und des Seniors von Riedesel liegt zwar noch kein genügender Grund, die erste Kammer in eine Wahlkammer zu verwandeln; allein für diese, zu jeder Zeit bedenkliche, unter den jetzigen Verhältnissen gefahrvolle Umwandlung spricht als entscheidendes Motiv der Verzicht, den des Großherzogs Königliche Hoheit durch den vorliegenden Gesetzentwurf auf den Sitz der Prinzen des Hauses in der Kammer und auf die Ernennung von 10. Mitgliedern geleistet hat. Durch diesen Umstand möchte die Proposition auf Umwandlung der ersten Kammer in eine Wahl⸗ kammer wohl gerechtfertigt erscheinen, in der Voraussetzung jedoch, daß die erblichen sowohl als die auf Lebenszeit persönlich ernannten Mitglieder der Kammer einen Anspruch auf die Beibehaltung ihrer Stellung nicht erheben können oder wollen. Diese Voraussetzung ist nicht ungegründet, denn wir lauben annehmen zu dürfen, daß kein Mitglied der Kammer dermal den Wunsch hegt, eine Geschäftsführung fortzusetzen, die zwar der Wohlfahrt des Staats, aber nicht den Tendenzen der Neuzeit entsprechen könnte und, darum stets theils falscher Deutung, theils feindseligem Angriff ausgesetzt, wenig zu wirken vermöchte. Wir erachten daher die Proposition im Allge⸗ meinen für genügsam begründet, insofern dieselbe mit den Grundrechten und resp. dem Einführungsgesetz derselben im Einklang stehen wird. Was

Münchener

zum Preußischen Staats-Anzeiger.

nun ferner den Zweck des neuen Wahlgesetzes anbelangt, so besteht derselbe darin, daß mit den beiden, nach den Vorschriften desselben zu wählenden Kammern, neben der Verhandlung über ein Finanzgesetz und sonstige Vor⸗ lagen, eine Revision der Verfassungs⸗Urkunde eintreten soll. Ueber eine solche Revision der Verfassungs⸗Urkunde erlauben wir uns Folgendes zu bemerken: Die Ereignisse, welche seit dem März vorigen Jahres in dem inneren und äußeren Staatsleben eingetreten sind und durch die Reichs⸗ Verfassung etwa noch eintreten, veranlassen allerdings viele Aenderungen in der Verfassungs⸗Urkunde, aber es sind lauter bestimmte, keiner weiteren Erörterun⸗ gen bloßgestellte Abänderungen, die zwar eine neue Redaction der Verfassungs⸗ urkunde nöthig machen, deren Treue und Richtigkeit die künftige Ständever⸗ sammlung prüfen wird; aber zu einer Revision der ganzen Ferfasfungsur⸗ kunde ist durchaus kein Anlaß vorhanden, und nebstdem erscheint es unrath⸗ sam, eine ganz neu komponirte Ständeversammlung alsbald mit einer Re⸗ vision des Staatsgrundgesetzes zu beschäftigen. Wo ist der Maßstab, die Form und die Schranke einer solchen Revision? Wir müssen freimüthig erklären, daß wir in einer zum Zweck der Revision der Verfassungsurkunde berufenen Ständeversammlung, dem Wesen nach, nur eine konstituirende Versammlung erblicken können. Eine solche oder ihr doch ganz ähnliche Ver⸗ sammlung erscheint uns durchaus unzulässig in Staaten, die bereits eine Verfas⸗ sung besitzen. In unserer Verfassungsurkunde sind die Bestimmungen enthalten, in welcher Weise nöthig befundene Abänderungen derselben bewirkt werden sol⸗ len. Diesen gebahnten Weg möge auch die nächste Ständeversammlung betreten. Wir können die Revision der Verfassungs⸗Urkunde nicht als einen Zweck des neuen Wahlgesetzes anerkennen, und müssen uns vorbehalten, bei Art. 23 des Entwurfs von dieser Ansicht Gebrauch zu machen. Zufolge dieser Ansicht wird auch das neue Wahlgesetz kein provisorisches genannt werden können, sondern, wie jedes andere Gesetz, so lange dauern, als es nicht aufgehoben wird, zumal dieser vorliegende Entwurf auch schon an und sür sich kein Merkmal eines Provisoriums an sich trägt. Was nun ferner die Bildung einer Ständeversammlung nach den Bestimmungen des vorliegen⸗ den Gesetzesentwurfs anbelangt, so tritt hierüber eine natürliche Verschie⸗ denheit der Ansichten zwischen beiden Kammern ein, weil jede derselben in

ihrer Beurtheilung von einem anderen Prinzip geleitet wird. Wir achten

das demokratische Prinzip jals ein in constitutionellen Staaten unentbehr⸗ liches, wir achten daher auch jene Ansichten und Beschlüsse der zweiten

Kammer, welche, in richtiger Folgerung, aus diesem Prinzipe hervorgeben

ohne dessen Schranken zu durchbrechen. Dagegen dürfen⸗ wir wohl auch

die Erwartung hegen, daß das monarchische Prinzip, als eben so unent⸗ behrlich in einem constitutionellen Staate, mit denen daraus fließenden An⸗ sprüchen in zweiter Kammer nicht werde mißkannt werden; denn nur mit⸗ telst einer solchen wechselseitigen Anerkennung wird eine Vereinigung

über den vorliegenden Gesetzes⸗Entwurf zu erwarten sein Wenn an dem constitutionell⸗monarchischen Negierungssysteme festhäͤlt so er⸗ giebt sich von selbst, daß das constitutionelle Element in beiden Kammern, jetzt und fernerhin, einheimisch sein müsse, jedoch in erster Kam⸗ mer mit monarchischer und in zweiter mit demokratischer Färbung Hierin liegt zwar ein Vereinigungspunkt, aber auch zugleich eine scharfe Spaltung beider Kammern, die jedoch nothwendig ist, wenn man überhaupt zwei ee mern will, und diese muß man wollen, wenn durch ein gewisses Gleichge⸗ wicht zwischen dem demokratischen und monarchischen Prinzipe das consti⸗ tutionell⸗monarchische System gegen ein Ueberschwanken zur Autokratie oder

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zur Demokratie geschützt werden soll. Dieser wichtige Zweck ist mit nur einer Kammer nicht zu erreichen. Wäre eine solche Kammer monarchisch gesinnt, so würde sie verschmolzen mit der Regierung und darum eine po⸗ litische Null sein. Lebte dieselbe dagegen in dem demokratischen Prinzipe, so würde, in stetem Kampfe, bald das eine, bald das andere Prinzip die Oberhand behalten, je nachdem die überwiegende Kraft entweder der Re⸗ gierung oder der Kammer beiwohnte. Es kann demnach nicht wohl be⸗ zweifelt werden, daß das Zweikammersystem den Vorzug verdiene, und daß eine erste Kammer demnach nicht nur erforderlich sei, sondern auch, daß de⸗ ren Bildung und Zusammensetzung, um des wichtigen Zweckes willen, eine Aufgabe von der höchsten Bedeutung ist. Die jetzige erste Kammer wird aufhören, sie wird aus einem ehrenvollen Berufe scheiden, den sie seit 28 Jahren zu erfüllen bemüht war. Alles Gute, was in diesem Zeitraume durch die Ständeversammlung bewirkt wurde, ist unter ihrer Mitwirkung oder durch sie erstrebt worden. Manches Uebel hat sie, und zum Theil mit Erfolg, bekämpft. Daß sie die Fähigkeit und auch den Willen besaß, das wahre Wohl des Landes zu fördern, hat sie hundertfach bewiesen und nicht selten mit großer Verleugnung der Sonderinteressen. Die Mitglieder der ersten Kammer ersreuen sich, durch ihre theils hohe, theils freie Stellung im Staate, einer persönlichen Selbstständigkeit, die in einer Wahlkammer nicht leicht größer sein kann, und sie sind mannigfach theils mit den mate⸗ riellen, theils mit den intellektuellen Interessen des Landes eng verflochten. Wir sagen dieses und unterwerfen es einer genauen Probe, um den scham losen Verdächtigungen und Angriffen entgegenzutreten, die man gegen die erste Kammer sich erlaubt hat. Aehnliches steht auch einer künftigen ersten Wahlkammer bevor, wenn sie ihre Pflichten erfüllt. Ist nun aber der ersten Kammer, wie solche bisher in treuer Gesinnung für Fürst und Vaterland gewirkt hat, anzusinnen, daß sie von dem Schauplatze trete, ohne wenigstens, so viel als ihr möglich ist, für eine Nachfolgerin zu sorgen, die ihrem Be⸗ rufe zu entsprechen vermag? Die Aufgabe ist schwer und jedenfalls nur unvollkommen zu lösen; denn es ist von einer Wahlkammer die Rede, und die Schicksale der Wahlen sind dunkel. Das monarchische Prin⸗ zip soll, wie oben dargelegt wurde, in erster Kammer verireten werden, wie dieses von Jedem, der dem constitutionell⸗ monar⸗ chischen Spsteme zugethan ist, eingeräumt werden wird. Ob aber das Land im Geiste dieses Systems wählen werde, ist eine andere Frage. Die ei⸗ frigen Bewerber um die Wahl, sogenannte Kandidaten, gehören in der Regel jenem Systeme nicht an, sondern dem demokratischen Prinzipe, und wissen ihren Zweck meistens zu erreichen. Wenn aber eine erste Kammer in diesem Geiste zusammengesetzt werden sollte, das demokratische Prinzip somit in beiden Kammern einheimisch wäre, so würden sie als eine poli⸗ tische Einheit zu betrachten sein, und das constitutionell⸗monarchische Sy⸗ stem wäre zwischen Regierung und Ständen in einen Kampf des demokra⸗ tischen mit dem monarchischen Prinzipe ausgeartet. Das neue Wahlgesetz wird also, zufolge des bisherigen, so viel als möglich dahin zu wirken haben, daß die Wahlen für die erste Kammer im Geiste des monarchischen Prinzips ausfallen, damit das constitutionell⸗monarchische Negierungssystem, dem jeder wahre Vaterlandsfreund ergeben sein sollte, gegen die extremsten Erschütterungen einigen Schutz finde, und zwar den einzigen Schutz, der ihm im Wege der Gesetzgebung dermalen gewährt werden kann. Die Ei⸗ genschaften eines für die erste Kammer tauglichen Mitgliedes sind unseres Erachtens monarchisch⸗constitutionelle Gesinnung, Selbstständigkeit und Intelligenz. Um in einem Wahlgesetze dahin zu wirken, daß jene politische Gesinnung den zur ersten Kammer Gewählten beiwohne, ist erforderlich, ge wisse Kriterien aufzufinden, durch welche die politische Gesinnung sich kundgiebt. Wem eine Vorliebe für das Bestehende eigen ist; wer das vorhandene Gute einem vermeintlich Besseren vorzieht, das da kommen soll, aber keine Bürg⸗ schaft für sich hat; wer demnach wohl für besonnene Reformen, aber nicht. für halsbrechende Umwälzungen gestimmt ist, der kann konservativ genannt werden, und in ihm, wenn er Charakter besitzt, wohnt die constitutionell⸗ monarchische Gesinnung; das möchte nicht zu bezweifeln sein. Ferner wird das Konservative, Erhaltende, vorzüglich bei jener Klasse von Staatsbür⸗ gern sich vorfinden, die selbst etwas zu erhalten, zu bewahren hat, also die besitzende Klasse, gleichviel, ob der Besitz in liegenden Gründen, in der In⸗ dustrie, in Kapitalien, Pensionen und Renten besteht, nur muß er beiläufig sicher sein und auch genügend, um Zufriedenheit mit der eigenen Existenz zu begründen und um jene Unzufriedenheit zu verhüten, durch welche nicht selten ein regelloses Streben nach Verbesserung der eigenen Lage erzeugt wird, welchem sich so leicht bösartige Leidenschaften und der Drang zu Umwälzungen beigesellen, aus denen vermeintlich ein glücklicheres in⸗ dividuelles Leben hervorgehen soll. Es wird demnach ein nicht un⸗ bedeutendes Einkommen erforderlich sein, um für die erste Kammer als wählbar zu erscheinen. Die genannte zweite Eigenschaft ist die Selbst⸗ ständigkeit. Der vermögende, von Grundbesitz, Gewerbe, Ka⸗ pitalien und Renten lebende Staatsbürger ist selbstständig, der Professionist

desgleichen, der höhere Staatsbeamte ist es auch, wenn seine Stellung, sein

Vorrücken im Dienste keiner oder nur einer geringen Willkür noch ausge⸗ setzt ist. Die wahre Selbstständigkeit liegt freilich in dem Charakter, ac in einer diesem Wahlgesetze unbekannten Größe. Die dritte Eigenschast eines Wählbaren zar ersten Kammer ist Intelligenz. Hierunter verstehen wir nicht den Geist, der die Kammer in ihrem Leben und Wirken durch⸗ dringen soll, denn dieser liegt in dem Pflichtgefühle und der Vaterlands⸗ liebe; wohl aber ist die Intelligenz ein unentbehrliches Element, welches als Träger und Lenker dient, wenn es unverfälscht vorhanden ist. Wie die Quantität und Qualität der Intelligenz in einer künftigen ersten Wahl⸗ kammer beschaffen sein wird, hängt hauptsächlich von dem Schicksale der Wahlen ab, und das Gesetz kann wenig hierin wirken; aber dafür kann dasselbe sorgen, daß die erste Kammer konservativ und selbstständig werde. Zwar steht auch zu diesem Zwecke dem Wahlgesetze nur ein einziges Mit⸗ tel zu Gebot, welches jedoch, wenn es in hinreichender Weise angewendet

wird, genüögen kann, den besagten Zweck in so weit zu erreichen, als es durch ein Wahlgesetz möglich ist. Dieses Mittel wird nur in einem hohen

passiven Wahlcensus gefunden werden können. Einiges Nähere hierüber gehört zu dem betreffenden Artikel des Gesetz⸗Entwurfs. Ganz anders sind die Verhältnisse bei der Bildung einer neuen zweiten Kammer. Sie war schon bisher Wahlkammer, daher die ihr bevorstehende Veränderung mit weit weniger Rücksichten verknüpft ist. In ihr bewegt sich das demokra⸗ tische Prinzip, nur gehemmt durch die constitutionelle Schranke. Die Stan⸗ desvorzüge verschwinden bei ihr, wie in erster Kammer, und jeder Staatsbürger, vermögend oder nicht, möge wählbar sein, wenn er übrigens qualifizirt ist. Ueber⸗ haupt ist es vorzugsweise die Angelegenheit der zweiten Kammer, für eine Nachfolgerin zu sorgen, die ihren Zwecken entspricht. So weit demnach die Beschlüsse der zweiten Kammer auf ihre eigene künstige Formation sich be⸗ ziehen, ist ein Anschluß an dieselbe besonders empfehlenswerth und wird auch, vielleicht nur mit Ausnahme eines Punktes, zu realisiren sein.“

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 23. Febr. Heute am Geburtstage der Großherzogin, wurde das von Rauch gesertigte Standbild des verstorbenen Großherzogs Paul Friedrich in Gegen⸗ wart einer unzählbaren Menschenmenge feierlich enthüllt. Früh Mor⸗ gens verkündeten Kanonendonner und eine große Militair⸗Reveille den Beginn der Feier des Tages. Auf den Kirchen und den städtischen Gebäuden wehten die deutschen und die mecklenburgischen Farben, und aus allen Gegenden des Landes strömten Theilnehmer des Festes schaarenweise herbei. Um 10 Uhr langte die gesammte wismarsche Bürger⸗ wehr, von der hiesigen Bürgerwehr am Bahnhofe empfangen, mit einem Extrazuge an; außerdem hatten sich die alte grabower Schützengilde, eine Abtheilung der rostocker Bürgerwehr, so wie Deputationen der Bürger⸗ wehren aus anderen Städten des Landes, eingefunden. Zwischen 11 und 12 Uhr stellten sich die Bürgerwehren und Schützenzünfte nebst den Gewerken und dem Militair auf dem alten Garten auf, und nachdem das Comité Se. Königl. Hoheit den Großherzog und die Mitglieder des Großherzogl. Hauses (der Herzog Wilhelm war gestern von Berlin hier angelangt) auf die für sie bestimmten Plätze geführt hatte, ward um 12 Uhr mit dem von den vereinten Musik⸗ Corps und einem Sängerchor ausgeführten Choral: „Jesus, meine Zuversicht“ (dem Lieblings⸗Choral des Gefeierten), die Enthüllungs⸗ feier begonnen. Der Pastor Bartsch, als Secretair des Comité's, hielt die Festrede, und als um 12 ½ Uhr unter dem Donner der Ka⸗ nonen und dem Schmettern der Trompeten die Umhüllung des Denkmals siel, wollte der Jubel des versammelten Volkes kein Ende nehmen. Nachdem sodann noch der Festredner das von tausend und abermals tausend Kehlen wiederholte Hoch für das Großherzog⸗ liche Haus ausgebracht und die vereinten Musikcorps das Vater⸗ landslied aus den „Obotriten“ vorgetragen hatten, zogen Bürger⸗ wehr, Militair und Zünfte, jedes Corps seine Musik voran, im sest⸗ lichen Marsche an dem Denkmale vorüber, und wurde damit die öf⸗ fentliche Feier beendet. Zur Erinnerung an dem heutigen, vom Wet⸗ ter ziemlich begünstigten Tage ist in der Großherzoglichen Münze eine Denkmünze (gravirt von Wilken) geprägt worden. Auf dem Avers zeigt dieselbe das wohlgetroffene Brustbild des Gefeierten, und auf dem Revers das Denkmal mit der Umschrift: „Ihrem Paul

Frage wäre nach einer unbestimmte Graf Colloredo, der sich jetzt in London befindet, wolle erst dann an den Verhandlungen Theil nehmen, wenn über die Zulässigkeit der Be- vollmächtigten der verschiedenen Regierungen entschieden worden. In Folge der neuesten Ereignisse in Florenz habe aber der Komthur Mar⸗ tini, Bevollmächtigter des Großherzogs von Toscana, sein Mandat 1 niedergelegt, und der Papst habe noch gar keinen Vertreter ernannt. Die provisorische Regierung in Toscana hat zwar den Oberst Fraz- zoli zur Betheiligung an den aver nicht anerkannt werden, provisorischen Regierung in Rom ernannter Bevollmächtigter. Ein zweites Hinderniß bestehe in der ausdrücklichen Erklärung des Gra- fen Colloredo, nur auf der Basis der Aufrechterhaltung der Verträge von 1815 die Unterhandlungen beginnen zu wollen, worauf wenig⸗ stens früher Toscanag und Sardinien nicht hätten eingehen wollen. Die zweite wichtige Nachricht betreffe eine nahe bevorstehende Inter⸗ vention Sardiniens in Toscana und Neapels im Kirchenstaate. Schon

Ausland.

„Frankreich. Paris, 241. Febr. Die definitive Er öffnung des Kongresses in Brüssel zur Lösung der italienischen Mittheilung der Presse wieder in

Der österreichische Bevollmächtigte,

Ferne gerückt.

Konferenzen abgeschickt, er werde und eben so wenig ein von der

sammle sich zu diesem Zweck in Sarzana an der toscanischen Gränze

ein sardinisches Heer von 12,000 Mann unter dem General della Marmora. Die sardinischen und neapolitanischen Truppen würden übrigens die insurgirten Staaten, ohne feindselig gegen die jetzige Regierung anfzutreten, blos militairisch besetzen, um der konservativen Partei einen Stützpunkt zu geben und ihr einigen Muth einzuflößen damit sie selbst gegen die anarchische Bewegung auftrete. 3

Der heutige National meldet: „Wir erfahren aus guter

Quelle, daß die Republik in Florenz wuklich proklamirt worden ist. Die provisorische Regierung ist durch eine Exekutiv⸗Kommission er⸗ setzt, welche ihre Dekrete im Namen der toscanischen Republik er⸗

läßt.“

Das Justiz⸗Comité der National⸗Versammlung hat in Bezug auf die von Lucian Murat für sich und die anderen Erben des Ex⸗ Königs von Neapel erhobene Rückforderung von 10 Millionen Fr. nach lebhaften Debatten sich für Beseitigung des desfallstgen An⸗ trages durch die vorläufige Frage entschieden. Man machte geltend, daß das Recht der parlamentarischen Initiative nicht so weit gehe, einem Volksvertreter die Befugniß zu geben, die Versammlung mit einem Gesetzvorschlag in seinem Privat⸗Interesse zu behelligen. L. Mu⸗ vchehet darauf angekündigt, daß er seinen Vorschlag zurücknehmen werde. Zu Niort scheint die Verwaltungsbehörde mit der Militairbe⸗ hörde völlig zerfallen gewesen zu sein. Oberst Cotte, den man als Legitimisten bezeichnet, und der erst kürzlich ernannte Präfekt 28 daher beide nach Paris beschieden worden. Die Regierung hat be⸗

fohlen, daß das 2te Chasseur⸗Regiment seine Garnison Niort verlas⸗

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