1849 / 61 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den J. und III. Ausschuß zu bringen sein dürften. (Unterz.) Freiherr Al⸗ fred v. Lotzbeck, Referent.

Sachsen. Dresden, 1. März. Die D. 8 3. enthält nachstehende Erklärung der Königl. Lächsischen egierung über den deutschen Verfassungs⸗Entwurf: ö“

„Der Königl. sächsische Bevollmächtigte bei der provi orischen Centralgewalt hat dem Reichs⸗Ministerium das unten folgende Schrei⸗ ben, begleitet mit Bemerkungen zu den in erster Lesung angenemme⸗ nen Abschnitten des Verfassungswerks, übergeben: An den Präsiden⸗ ten des Reichs⸗Minister⸗Raths, Herrn von Gagern, bier. Der un⸗ terzeichnete Königl. sächsische Bevollmächtigte hat den Cirkular⸗Erlaß

des Herrn Präsidenten des Reichs⸗Minister⸗Raths vom 28sten v. M., durch welchen die Regierungen zu baldiger Abgabe ihrer Erklärungen über die von der National⸗Versammlung in erster Lesung angenom⸗ menen Verfassungs⸗Beschlüsse eingeladen worden sind, zu empfangen die Ehre gehabt und nicht verfehlt, denselben seiner Regierung alsbald vorzulegen. So wie die letztere es stets für Pflicht erachtet hat, das gedeihliche Zustand⸗kommen des zunächst der National⸗Versammlung an⸗ vertrauten deutschen Verfassungswerks nach Kräften zu fördern, so hat ihr auch jetzt das dankbar anzuerkennende vermittelnde Entgegenkommen der Centralgewalt nur sehr erwünscht sein können, und sie ist gern be⸗ reit, zu der dadurch angebahnten Verständigung innerhalb der geeig⸗ neten Gränzen auch ihrerseits mitzuwirken. Die Beilage, welche der Unterzeichnete dem Herrn Präsidenten des Reichs⸗Ministerraths zu verreichen sich beehrt, enthält eine Zusammenstellung der Bemer⸗ kungen, auf welche die Königlich sächsische Regierung bei Prüfung der vorliegenden, in erster Lesung angenommenen Verfassungs⸗Ab⸗ schnitte hingeführt worden ist. Insoweit es die Absicht sein sollte, iese Bemerkungen in Verbindung mit den von anderen Seiten her zu gewärtigenden Auslassungen zur Grundlage einer weiteren gemeinsamen Vernehmung und Berathung mit den Regierungs⸗ Bevollmächtigten zu machen, so ist es zwar eine durch den Zweck dieser Verhandlung bedingte und insofern sich von selbst verstehende Voraussetzung, daß insbesondere auch die Kaiserlich österreichische Regierung an ersterer theilnehme. Der Uluterzeichnete besindet sich jedoch in dem Falle, diese Voraussetzung hier noch besonders aussprechen zu sollen. Im Uebrigen geht die Königlich sächsische Regierung davon aus, daß die auf Anlaß des Cir⸗ kularschreibens vom 28. v. M. abzugebenden Erklärungen, so wie die nach Befinden derauf zu gründenen Verhandlungen, nur den Zweck der Verständigung haben, nicht aber die Vercinbarung mit der Nationalversammlung bezielen können, an welcher die Königlich sächsische Regierung den von ihr mehrfach kundgegebenen Grundsätzen gemäß festhält. Die desinitive und bindende Erklärung über die Ver⸗ fassung wird von der Königlichen Regierung erst nach der zweiten Le⸗ sung abgegeben werden können, weil sie nach §. 2 der sächsischen Verfassungsurkunde gebunden ist, vor Abgabe einer solchen Erklärung die Zustimmung der Kammern einzubolen. Frankfurt a. M., am 23. Febr. 1849. (Gez.) Kohlschütter. Bemerkungen der Königlich sächsischen Regierung zu den von der deutschen Nationalversammlung in erster Lesung angenommenen Abschnitten des Verfassungs⸗ Entwurfs.

I. Allgemeine Bemerkungen. Der Verfassungs⸗Ent⸗ wurf bezweckt die Umgestaltung des dentschen Bundes in einen Bun⸗ desstaat. Faßt man aber den Totaleindruck, den derserbe bei auf⸗ merksamer Prüfung zurückläßt, ins Auge, so macht sich u willkarl ch die Betrachtung geltend, daß in der Ausführung des Planus der Bundesstaat (das föderative Prinzip) allzu sehr in den Hmitergrund getreten und anstatt desselben vielmehr der Gebdanke des einheitlichen Staats, in welchem die Einzelstaäaten und Einzelregierungen fast ganz aufgehen würden, das leitende Motiv geworden sei. Kann nun auf dem gegenwärtigen Standpunkt unserer nationalen Entwickelung die zu lösende Aufgabe füglich nur darin bestehen, das in den gegebe⸗ nen staatsrechtlichen Verhältnissen, wie in den Charakter⸗Eigenthüm⸗ chkeiten des deutschen Volks tief begründete partikulare Element mit dem in neuerer Zeit mächtiger hervorgetretenen Bedürf⸗ nisse nationaler Einigung in ener Weise zu vermitteln und in Einklang zu bringen, daß j der Richtung innerhalb ihrer Sphäre der nöthige Spielraum zu freier Bewegung und Ent⸗ faltung gesichert bleibe, so wird auch nach der Ueberzeugung der säch⸗ sischen Regierung der Entwurf allerdings noch mehrfacher Modifica⸗ tionen bedürfen, wenn jenes Ziel in befriedigender Weise erreicht und für die friedliche und gesetzliche Fortbildung der inneren Verfassungs⸗ Deutschtands durch die Reichsverfassung Gewähr geleistet werden soll. Es muß den unten folgenden Bemerkungen zu den Einztlheiten des Entwurfs vorbehalten bleiben, zu diesem Urtheil über

den generellen Charakter des Letzteren die Belege zu bringen. In⸗ zwischen möge es gestattet sein, schon hier auf zwei Bestimmungen hinzuweisen, in welchen die, wie man dafür hält, über das rechte Maß bhinausgehende centralisirende Tendenz des Verfassungsentwurfs besonders dentlich hervortritt. Es sind dies die §§. 49 und 58 des Abschnitts „von der Reichegewalt“. In §. 49 wird der Reichsgewalt das Recht beigelegt, insoweit die sonstigen Eintünfte nicht ausreichen, Reichssteuern aufzulegen und zu erheben oder erheben zu lassen. Es darf behauptet werden, daß dieser Grundsatz, wenn von ihm praktischer Gebrauch gemacht wer⸗ den sollte, mit dem gesicherten Fortbestande der Einzelstaaten kaum vereinbar sein würde. Schen an sich dürfte das Nebeneinanderbe⸗ stehen mehrerer von verschiedenen Mittelpunkten aus geleiteter und auf verschirdener Grundlaage beruhender Steuer⸗Systeme innerhalb des nämlichen Steuer⸗Bezirks eine schwer zu lösende Aufgabe sein. Angewendet aber auf eine solche Mannuigfaltigkeit und Verschiedenar⸗ 1 vg den Besteuerungs⸗Modaütäten, wie sie si h in Deutschland vor⸗ 3 d gsechhend L nicht nur eine auf die Dauer unerträgliche lands ergeben, sonders acch cernene erschiedenuen Ländern Heutsch⸗ amds ergeben, sondern auch überbaupt ein Keim der Zerrüttung in das Finanzwesen der Einzelstaaten g legt werden dessen zerstörender K ft das

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Sneardeüch auf ddas Volk⸗ 8 deas 1esn buf Werth der Reichsverfassung nothn endig ausüben müsst. 81gg 188 ner nach §. 58 der Reichsgewalt das Recht der Gesepien snh fet⸗ 11 8 seßgebung zu allen Fällen zustehen soll, wo sie für das Gesammt⸗Interesse Deusschlands

zustände

die Begründung gemeinsamer Einrichtungen und Maßrege 1 dig sindet, so erhält hierdurch die Konpetkeng 8. so schrankenlose, objektive Ausdehnung, wie sie wohl noch in 18872s Bundesstnate cristirt hat und mit dem föderativen Charakter dieser Staatsform überhaupt nicht verträglich ist. Denn während die Kraft und Lebensfähigkeit der letzteren gerade ganz wesentlich auf möglichst scharfer Begränzung und Absonderung der gegenseitigen Kompetenz⸗ keise keruht, vermöge welcher es den beiden, zu einem staatlichen Ganzen vereinigten Organismen möglich gemacht wird, in le⸗ bendiger Wechselwikung neben und in einander fortzube⸗ steben, ohne sich feind lich zu reiben und störend in ihre ge⸗ genseitigen Lebenssphären einzugreifen, wird durch die Bestim⸗ mung, des §. 58 jene Kompetenz⸗Begränzung zu Gunsten der Reichsgewalt im Prinzip so gut wie aufgehoben, so daß, der ersteren gegenüber, cuch der im §. 6 des Abschnitts „vom Reiche“ ausge⸗

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drückte, an sich vollkommen richtige Grundsatz für die Einzelstaaten Hau . praktischen Werth behält. Es mag nun zwar mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunebmen sein, daß die Reichsgewalt von jener erweiterten Befugn ß nur einen beschränkten und gemäßigten Ge⸗ brauch machen werde; es kann selbst der Gefahr einer zu weit ge⸗ henden Ausdehnung desselben durch formelle Garantieen, wie der⸗ gleichen nach dem Abschnitte über die Gewähr der Verfassung in der That in der Absicht liegen, bis zu einem gewissen Grade vorgebeugt werden. Allein so wie das Prinzip des §. 58 nichtsdestoweniger ein feblerhaftes bleibt, so lassen sich auch die praktischen Foigen, die sich im Laufe der Zeit daraus entwickeln könnten, zu wenig im voraus übersehen, als daß die Einzelstaaten die rechtliche Basis ihrer staat⸗ lichen Existenz nicht dadurch mehr oder minder bedroht sinden soll⸗ ten. Nach der Ansicht der sächsischen Regierung würde daher §. 48, insofern darin von Reichs⸗Steuern als einer Einnabme⸗Quelle für das Reich die Rede ist, nicht minder der letzte Satz des §. 59 aus 8 Verfassungs⸗Entwurfe jedenfalls zu entfernen sein. (Fortsetzung olgt.)

Die Verhandlungen der heutigen gemeinschaftlichen (bereits er⸗ wähnten) Sitzung der beiden Kammern betrafen die §§. 61, 66, 67, 77 und 164 der Geschäftsordnung. §. 61 ward nach kurzer De⸗ batte, bei der sich Regierungs⸗Kommissar Todt, so wie die Abgeord⸗ neten Klette, Bertling, Oberländer und Schaffrath, betheiligten, im Sinne des Beschlusses der zweiten Kammer mit 56 gegen 55 Stim⸗ men angenommen, wonach also künftig auch ohne Zustimmung der Regierung über eine Interpellation sofortige Diskussion stattfin den kann.

Bei §. 66 (Druck der Vorlagen und Berichte) bestand über den Passus desselben: „Mündliche Vorträge über Regierungs⸗Vorlagen können nur zum Zweck einer wiederhotten Berathung gehalten werden, wenn die Depu⸗ tation eine solche Berichterstattung für ausreichend erachtet und die Kam⸗ mer selbige genehmigt, auch die Regierungs⸗Kommissare keinen Widerspruch dagegen erheben“, die Differenz darin, daß die zweite Kammer die unterstrichenen Worte in Wegfall brachte, während die erste Kammer sie beibehalten hatte. Die Abstimmung ergab aber auch für diesen Beschluß der zweiten ein Mehr von 66 gegen 45 Stimmen. Zu⸗ §. 67 (Frist zwischen der Vorlegung des Berichts und der Berathung) hatte die zweite Kammer den Schlußsatz des Paragraphen: „Ausnahms⸗ weise kann die Kammer auf besonderen Beschluß und mit Zustimmung der Regierungs⸗Kommissare auch eine längere oder kürzere Zwischenfrist (als drei Tage) eintreten lassen“, gestrichen, während ihn die erste Kammer hatte bestehen lassen. Bei der heutigen Abstimmung wird dem Beschluß der zweiten Kammer mit 61 gegen 47 Stimmen beigetreten. Bei §. 77 (Schlußwort des Berichterstatters) trilt die Versammlung mit 69 gegen 41 Stimmen der von der J. Kammer vorgeschlagenen Fassung bei: „Nach dem Schlusse der Berathung haben die Staats⸗Minister oder Regierungs⸗Kommissare, so wie der Berichterstatter, das Wort. Ist das Gutachten, welches der Berichter⸗ stalter im Namen der Deputation zu vertheidigen hat, nicht einstimmig ge⸗ geben, so hat er das Schlußwort nur, wenn er zur Majorität gehört.“ Ueber den letzten Punkt, die Landtagsdiäten betreffend (§. 164), wird die Fassung der II. Kammer (Bewilligung von 2 Rthlrv. für die in Dresden wohnhaften Abgeordneten) gegen 6 Stimmen angenommen; abgelehnt wird der Beschluß, daß Beamte, deren Gehalt mehr als 3 Rthlr. täglich beträgt, keine Diäten erhalten sollen, und gegen 1 Stimme endlich beschlossen, daß kein Abgeordneter auf de Reise⸗ und Tagegelder verzichten darf.

Nach Beendigung des Vereinigungsverfahrens über verschiedene Diffe⸗ renzpunkte in den Beschlüssen der I. und II. Kammer rücksichtlich des Ent⸗ wurfs der provisorischen Geschäftsordnung versammelte sich die IJ. Kammer gegen 1 Uhr in ihrem gewöhnlichen Sitzungslokale. Auf der Ministerbank befinden sich die Staatsminister Dr. Held und Dr. Weinlig. Nachdem der Abgeordnete Böhme aus Stürza in die Kammer eingeführt und von dem Präsidenten vereidet worden war, schritt man nach dem Vortrage der Re⸗ gistrande sofert zur Berathung über das Königl. Dekret, die Publica⸗ tion der Grundrechte des deutschen Volkes betreffend. (S. das gestrige Blatt des Preuß. St. Anz.) Die Kammer erklaͤrte sich bei namentlicher Abstimmung gegen 8 Stimmen sowohl mit dem Dekret im Allgemeinen, als auch mit der von der jenseitigen Kammer vorgeschlagenen redactionellen Abän⸗ derung (anstatt der Worte „ausgesprochen werde“, im Dekrete zu sagen „ei trete”) einverstanden. Hierauf gelangte man zur Berathung über den Entwurf zu ei⸗ nem Gesetz über das Recht der Volksvertretung zu Gesetzvorschlägen. (Ini⸗ tiative.) An der hierüber eröffneten allgemeinen Debatte betheiligten sich blos die Abgeordneten Gautsch und Hitzscheld, und bemerkte Letzterer, daß er in dem Entwurf eine Lücke, die Gewährleistung des suspensiven Veto, vermisse. Er stallt keinen bestimmten Antrag darauf, indem er sich der Hoff⸗ nung hingiebt, daß das neue Ministerium diese Lücke ausfüllen werde. Sollte das nicht geschehen, so werde er seiner Zeit einen darauf bezüglichen Antrag einbringen. Nachdem hiernächst die Kammer die in dem Gesetzent⸗ wurfe festgehaltene Trennung der Abänderung des §. 85 der Verfassungs⸗ Urkunde von dem Gesetzentwurf über das Recht zur Injitiative in der Gesetzgebung, so wie das Materielle der hierher gehörigen zwei Paragraphen, genehmigt hatte, brachte alsdann der Akgeord⸗ nete Gautsch nachstehenden, eine längere Debatte dros e ah Antrag ein: „Die Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kam⸗

'mer die Gesetzesvorlage zwar berathen, jedoch alle zum Beschluß erhobenen

Bestimmungen derselben nicht als Gesetz bei der Staatsregierung beantra⸗ gen, sondern als integrirende Theile der Geschästsordnung.“ Der Regie⸗ rungsrath Todt und Abgeordneter Oberländer sprachen sich entschieden dagegen aus, namenllich weil es sich hier um eine Abänderung der Verfas⸗ sungsurkunde handle, eben so die Abgeordneten Kaiser, Hitzschold und Klin⸗ ger, welch Letzterer zugleich bei dieser Gelegenheit zu §. 3 das Amendement einbringt, statt: „14 Tagen den Entwurf mit Motiven versehen einbringen“ zu sagen: „binnen vier Wochen bei Verlust seines Anrechts.“ Abgeordneter Böricke beantragt, daß den bei der Kammer eingebrachten Ge⸗ setzentwürfen keine Motive beigedruckt zu werden brauchten, woge⸗ gen Abgeordneter Klinger bdemerlt, daß damit nach Annahme der §§. 1 und 2 des Entwurfs auf Abänderung des §. 85 der Verfassungs⸗ Urkunde die Kammer mit sich selbst in Widerspruch geriethe. Es werden bei der Abstimmung die von der Deputation bei den §S§. 1, 2 und 3 vorge⸗ schlagenen Abänderungen beziehendlich des Klingerschen Antrages mit gro⸗ ßer Majorität angenommen und somit die Anträge sowohl des Abgeordne⸗ ten Böricke, als auch des Abgeordneten Gautsch abgeworfen. Die weitere Debattte erstreckte sich lediglich auf Formensachen, und grwährte dieselbe des⸗ halb kein allgemeineres Interesse. Der Gesetz⸗Entwurf wurde angenommen. Schließlich gab die Kammer noch ihre Genehmigung zu der auf die hin⸗ sichtlich der sofortigen Publication der Grundrechte so eben gefaßten Be⸗ schlüsse bezüglichen Landtagsschrift.

Die zweite Kammer blieb nach dem Schlusse der vereinigten Sitzung noch versammelt. Nach einer halbstündigen Pause wurde das Protokoll über jene Sitzung und die Registrande vorgetragen, worauf der neu ge⸗ wählte Abgeordnete Röckel aus Dresden (Redacteur des Volksblatts) in die Kammer eingeführt und vereidet wurde. Vice⸗Präsident Tzschirner erhält sodann das Wort zu Ankündigung einer Interpellation in Betreff der altenburger Erzesse. Bereits am 23. Februar sei der sächsische Korporal Rolke mit dem Gemeinen Bischof behufs eines Besuchs in das Haus eines Seilermeisters gekommen. An der Thür einer Stube, in welcher Schneidergesellen gearbei'et, hätten sie das Wort „Nepublik“ mit Kreide

angeschrieben gefunden. Der Korporal habe nun die Thür angespuckt, das

v weggelöscht und dabei geäußert, er würde wieder kommen und das süsbnige würde sich finden. Die Schneidergesellen, welche das Wort ange⸗ vden n gehabt, seien natürlich darüber aufgebracht gewesen und hätten dasselbe ae. getsselese ern. Hierauf seien am 26. Februar jene beiden Soldaten wie⸗ Aelae Sc Kee auf gleiche Weise, wie früher, zu verfahren, als einer -enöge. . 28gen herausgetreten, um dagegen Einspruch zu Säbein Unccha⸗ Soldaten zu den Schneidergesellen mit ge ogenen Schneidergesellen nns und hätten auf dieselben losgehauen. Die 5 gesellen, die sich in der größten Lebensgefahr befund a ten nun zu ihrer Vertheidi s Se heidigung nach allen möglichen Waffen greifen reisese stark ger on ihnen habe den einen Soldaten mit dem Bü⸗ 9 8 Zugleich wären aber noch mehrere Soldaten hin⸗ zug 2¹, und es habe nun eine wahre Metzelei begonnen. Zwei

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Personen lägen an den Wunden hart danieder. Inzwischen sei das uͤbrige Militair auf dem Markt erschienen und ins Gewehr getreten und habe sich grobe Beleidigungen gegen die herzuströmende Menschen⸗ menge erlaubt, aus Reihe und Glied seien sogar Soldaten herausge⸗ treten und hätten an den schon früher vor dem Rathhause versam⸗ melten neuen Stadtverordneten und anderen Personen Gewaltthaten verübt. Ein Soldat habe geschrieen: „Steckt doch die ganze Bude an!“ Leute, welche bei den Offizieren Einwendungen machen wollten, wären von den Saldaten niedergeworfen worden. Man hätte glauben mögen, Wallen⸗ steinsche Trnppen eine Scene aufführen zu sehen. Die altenburger Stadtverordneten wendeten sich nun an die sächsischen Volksvertreter inständigst, daß man sie von dieser Landplage befreien möge. b-ec as Altenburg erklärt, die Häuser vor den sächsischen Sol⸗ eine sicillanische V 8 E sei da Alles zu befürchten, vielleicht Krawall 111.* Vieles deute aber darauf hin 2 daß Fener Soldaten in wuft⸗ den. Schon vor dem obigen Falle seien die

Aufregung gewesen, aus der Umgegend seien die Truppen herangezogen worden, ja man wolle wissen daß sogar in Leipzig An⸗ stalten getroffen waren, Truppen schnell nach Aige öngs senden 8 Fön⸗ nen. Die Soldaten in Altenburg seien be runken gewesen, und Abends hät⸗ ten selbst Patrouillen einzelne Personen insultirt. Hier müsse nun eine Ab⸗ hülfe werden. Gehorche man hier nicht mehr der Centralgewalt; man sei selbstständig und dürfe nicht länger schweigen! Vom Staatsminister des Aeußern sei bereits erklärt worden, daß man einen Theil der Truppen zu⸗ rückziehen wolle; er frage daher an, ob diese Truppen, und überhaupt alle sächsischen Truppen, schon in nächster Woche aus der Nähe von Altenburg zurückgezogen werden könnten. Der Interpellant liest hierauf noch die al⸗ tenburger Adresse vor. Mehrfache Aeußerungen der Entrüstung unterbrechen diese Nede. Ein Minister war nicht anwesend, die Interpellation ist daher schristlich dem Gesammt⸗Ministerium übergeben worden. Schließlich werden noch die Landtagsschriften über die Geschäftsordnung und über das Delret, die Publication der Grundrechte betreffend, vorgetragen.

Württemberg. Stuttgart, 26. Febr. (Schwäb Merk.) In der heut gen Sitzung der Kammer der Standesherren wurde nachstehender Beschluß gefaßt:

Die Kammer der Standesherren, die hohe Wichtigkeit des gegenwärti⸗ gen Zeitpunktes für das ganze deutsche Vaterland in vollem Maße erken⸗ nend, glaubt sich verpflichtet, auch ihrersrits über die Frage der künstigen Gestaltung Deutschlands sich aussprechen zu müssen, und erklärt hiermit: 1) daß sie die Erhaltung Oesterreichs im deutschen Reichsverbande als un⸗ umgänglich nothwendig fur die Wohlfahrt, Einigung und Kräftigung Deutschlands erachte und jede Art der Ausscheidung desselben als eine un⸗ heilvolle Zerstückelung unseres deutschen Vaterlandes ausehen müßte; 2) daß sie nur in einer freien Vereinbarung der National⸗Versammlung mit den deutschen Fürsten über die künftige deutsche Reichsverfassung eine sichere Bürgschaft für den kräftigen und rechtlichen Bestand derselben erkennen kann.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 1. März. Die Darmst. Ztg. enthält nachstehenden Auszug aus dem Protokolle der am 24. Februar 1849 zwischen dem Gesammt⸗Reichsministerium und den Herren Bevollmächtigten sämmtlicher deutschen Regierungen ab⸗ gehaltenen Konferenz:

Unter Bezugnahme auf das von dem Königlich preußischen Be⸗ vollmächtigten in Gemeinschaft mit einer Anzahl von Bevoltmächtig⸗ ten anderer Staaten unterm Gestrigen an den Herrn Präsidenten des Reichs⸗Ministeriums erlassene Schreiben, mit welchem die Unterzeich⸗ ner ihre gemeinschaftlichen Bemerkungen zu den „das Reich“ und „die Reichsgewalt“ überschriebenen Abschnitten des von der National⸗ Versammlung in erster Lesung angenommenen Verfassungs⸗Entwurfs übergeben haben, beehre ich mich, in der Anlage die besonderen Be merkungen zu überreichen, zu welchen meine Regierung Veranlassung findet, und welche die Abweichungen und Zusätze enthalten, die in jenen gemeinschaftlichen Bemerkungen keine Berücksichtigung gefunden haben. Frankfurt, 24. Februar 1849. Der Großherzoglich hes sische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt: Eigenbrodt.

An den Herrn Präsidenten des Reichs⸗Ministeriums, Freiherrn von Gagern.

Besondere Bemerkungen des Großherzoglich hessischen Bevollmächtigten zu den Beschlüssen der National⸗ Versammlung bezüglich der Verfassung. LL 1ö13“3“”“

Die Großherzogliche Regierung kann der Hoffnung nicht ent⸗ sagen, der zu gründende Bundesstaͤat werde einen solchen Umfang und eine solche Ausdehnung erhalten, daß die Bezeichnung desselben als „Reich“ angemessen erscheine. Sie unterläßt daher, sich der Be⸗ anstandung der Ausdrücke „Reich“ und „Reichsgewalt“ anzuschließen. Da übrigens dieser Abschnitt seiner weiteren Entwickelung noch ent⸗ gegensieht, so hat die Großherzogliche Regierung zu Artikel. I. und Il. desselben jetzt nur zu äußern, daß nach ihrer ganzen bisherigen Handlungsweise über den Beitritt des Großherzogthums zu einem Bundesstaate, wie solcher in diesem ersten Abschnitt vorgezeichnet ist, kein Zweifel obwalten kann.

2. Abschnitt. Die Reichsgewalt.

§. 26. Die Großherzogliche Regierung vermag nicht zuzugeben, daß die gänzliche Aufhebung der Flußzölle wünschenswerth und räth lich sei. Die fortschreitende Zunahme des Rheinverkehrs von Mann⸗ heim abwärts beweist, daß die Rheinzölle den nachtheiligen Einfluß nicht gehabt haben, der ihnen von mancher Seite zugeschrieben wird. Der Vortheil einer gänzlichen Aufhebung der Flußzölle wird nur we nigen Händen, und zwar vorzugsweise dem ausländischen Handelsstand, zufallen, und die bedeutende Last der Flußbaukosten würde dadurch denjenigen, zu deren Gunsten sie aufgewendet werden, abgenommen und auf die Gesammtheit der Steuerpflichtigen übertragen, welche die ses bald bitter empfinden würde. v- Die Beibehaltung eines dem Auf⸗ wand für jene Zwecke entsprechenden Wasserweggeldes ist eine Forderung der Gerechtigkeit, und wenn die 8§. 21bis23 des Verfassungsentwurfs den Ufer⸗ staaten am Meere und an den Mündungen der deutschen Flüsse das Recht einräumen, von der Schifffahrt zur Unterhaltung der dafür be⸗ stimmten Anstalten Abgaben zu erheben, so ist nicht abzusehen, 11 zihnliche Abgaben nicht auch von der Flußschifffahrt sollen en Fluß werden dürfen. Jedenfalls wird, insoweit eine Aufhebung dern Ent zölle erfolgt, diese nur gegen gleichzeitige Leistung einer gere sattfiuden schädigung für die bisherigen reinen Erträgnisse der habei 1 dürfen. Geschähe dies nicht, so würden die Finanzen deessgegeben theiligten Uferstaaten der Gefahr gänzlicher Zerrüttung Ausgleichung Der unbestimmte Ausdruck des §. 20, daß eine 8 über die Voll für Aufhebung der Flußzölle eintreten solle, giebt fgenden Entschädi ständigkeit, noch über die Gleichzeitigkeit der zu bewtdaß ein Reichsgesetz gung Beruhigung. Eben so läßt der folgende Sabzen die Unterhaltung bestimmen solle, wie und mit weschen Mitteln rgen sei, diesen Punkt und Verbesserung der Schiffbarkeit dieser Fliüsse zinsgole wegsielen, be⸗ einstweilen in der Schwebe, und wenn eltung der Fahrbahn und der vor die nöthige Fürsorge für die hirns. ein Zustand entstehen, der für Ufer getroffen wäre, so würde Faeileg sein könnte. Aus diesen die Schifffahrt nur höchst nacht)eRregierung wünschen, daß der §. Gründen muß die Großherzogliche ehr, als dieser Paragraph durch 26 ganz gestrichen werde, un gehören scheint. Sie muß ferner aus nicht in die Veasests hestimmme ausgesprochen werde, daß die Er wünschen, daß wenigstens Wasserweggeldes durch die Aufhebung hebung eines angemeseen diese zur Ausführung kommen sollte der Flußzölle insofen= Sie muß endlich wünschen, daß die Auf⸗ nicht ausgeschlossen sei⸗ 1 18

hebung der Flußzölle jedenfalls nicht eher erfolge, als bis für die Bestreitung der Flußbaukosten aus Reichsmitteln und für die Ueber⸗ nahme aller sonstigen auf den Flußzöllen haftenden Lasten auf die Reichskasse Sorge getragen und die für die bisherigen Rein⸗

erträge derselben zu leistende vollständige Entschädigung ermittelt

und Feleise sein wird. Nur eventuell vermag sich die Großher⸗ zogliche Regierung für die in den Bemerkungen der Gesammtheit vorgeschlagene Fassung zu erklären, welche sie dem Inhalt dieses Ver⸗ fassungs⸗Entwurfs allerdings vorzuziehen in dem Falle ist. S. 27. Um allen Begünstigungen der Schifffahrt des einen Staats vor derjenigen des anderen vorzubeugen, wäre eine bestimm⸗ tere Fassung des zweiten Satzes wünschenswerth, etwa in folgender Weise: „Es darf weder durch die Festsetzung noch durch die Art der Erhebung dieser Gebühren, noch in irgend sonst einer Weise in Be treff derselben eine Begünstigung der Angehörigen oder der Häfen oder der Schiffe oder Waaren eines deutschen Staates vor den An⸗ gehörigen, Häfen, Schiffen oder Waaren anderer deutscher Staaten stattfinden.“ 1 S. 32. Es ist hierbei noch besonders hervorzuheben, daß das in dem Schlußsatz ausgesprochene unbedingte Recht der Reichs⸗ gesetzgebung über die Weggelder zꝛc. der Reichsgewalt die Befugniß geben würde, das Chausseegeld beliebig herabzusetzen oder ganz auf⸗ zuheben. Es darf aber den einzelnen Staaten, wenn sie im Stande bleiben sollen, die theilweise in großem Umfange erbauten Kunststra⸗ ßen zu unterhalten, das Recht nicht entzogen werden, ein angemesse⸗ nes Weggeld zu erheben, d. h. Weggeld von solchem Maße, daß dadurch der Verkehr auf den betreffenden Straßen nicht gehemmt werden kann. .S. 42. Mit Streichung dieseszParagraphen ist die Großherzog⸗ liche Regierung nicht einverstanden, wünscht vielmehr nur, daß der selbe nach den Worten „vorbehaltlich billiger Entschädigung wohl e⸗worbener Privatrechte“ den Zusatz erhalte: „und der betreffenden einzelnen Staaten, letzteres in so lange die Uebernahme der Posten von Seiten des Reiches nicht allgemein erfolgt.“ Soll die Reichs⸗ gewalt, wie es in diesem Paragraphen ausgesprochen ist, zur theil⸗ weisen Uebernahme der Post berechtigt sein, so erfordert die Gerech⸗ tigkeit und die unter den einzelnen Staaten zu beobachtende Gleich⸗ heit, daß nicht nur für wohlerworbene Privatrechte, sondern auch an die betreffenden Staaten für die ihnen entzogenen reinen Einnahmen und sonstge aus der Post⸗Verwaltung bezogenen Vortheile (z. B. „z pr 3 ggr 3 8 8 g.ö.r1. 202 der dienstlichen Korrespondenz) Entschädigung ge⸗ Frankfurt, den 23. Februar 1849.

Eigenbrodt.“ 8

Oldenburg. Oldenburg, 1. März. (Wes. Z.) Heute ist in dem Gesetzblatte das Großherzogliche Pereng de-eegtts des Staatsgrundgesetzes für das Großherzogthum Oldenburg betref⸗ fend, erschienern. Es lautet:

„Wir Paul Friedrich August von Gottes Gnaden ꝛc. thun kund hiermit: Daß Wir mit dem durch das Gesetz vom 26. Juni v. J. berufenen Landtage das Staatsgrundgesetz sür das Großherzogthum Oldenburg vereinbart haben und solches nunmehr hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß bringen. Wir begleiten dasselbe mit dem aufrichtigen Wunsche, daß das Staatsgrundgesetz das Wohl des Landes dauernd begründen, daß dasselbe die Eintracht zwischen Fürst und Volk hefe⸗ stigen möge. Indem Wir das Staatsgrundgesetz seinem ganzen In⸗ halte nach als rechtsverbindlich für Uns und Unsere Nachkommen ansehen, erklären Wir zugleich, daß Wir durch Vereinbarung dessel⸗ ben den etwaigen Rechten der Agnaten des oldenburgischen Fürsten⸗ hauses nicht haben Eintrag thun wollen. Urkundlich Unserer eigen⸗ bändigen Namens⸗Unterschrift und beigedruckten Großherzoglichen Insiegels.

Gegeben auf dem Schlosse zu Oldenburg, den 18. Februar 1849.

August. Schloifer. von Egloffstei Zedelius.“

usland.

Kronstadt, 10. Febr. Das Siebenb. W. reld t: „Gestern Nachmittag sind auch die erwarteten Kaiserlich

Hesterreich.

russischen Ulanen hier eingerückt. Es ist ein herrlicher Truppenkör⸗ ver, dessen schöne Haltung, so wie die gut genährten prachtvollen Pferde, allgemeine Bewunderung erregte. Die Szekler, welche am ten d. M. durch den Kaiserlich russischen General von Eugelhardt eine so große Lehre erhalten haben, sind denn doch wieder bei Hid⸗ veg üdber den Altfluß gekommen und in Mar enburg eingerückt, von wo aus sie gestern auch die Gemeinde Helesdorf neuerdings belästigten und eine Quantität Brod, Heu und Hafer requirirten.“

Fraukreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 81 Se 1ehng 1 ¼ Uhr. Präsident Marrast. Die Zie⸗ hung der Monatsabtheilungen durchs Loos nimmt veel Zeit weg. Es wird 2 Uhr, ehe die Verhandlung beginnt. Noch ist kein Minister auf srinem Platz. Sie sind alle im Elysée Bourbon, um über die Intervention in Italien zu berathen. Victor Le Franc stattet im Namen des Wahlgesetzausschusses Bericht über einige Nachsätze zu den gestern behandelten Strafbestimmungen für Wahlbetrügereien ꝛc. ab, die von Tranchard beantragt wurden. Der Ausschuß trägzt auf Verwerfung an. Tranchard beharrt auf sei⸗ nen Anträgen. Die Verwerfung wird aber von 359 gegen 200 Stimmen ausgesprochen. Die Versammlung kehrt zu Ar⸗ tikel 107, wo sie gestern abbrach, zurück. Er lautet: „Ar⸗ tikel 463 des Strafgesetzbuchs ist auf obstehende Vergehen und Verbrechen anwendbar.“ Valette trägt darauf an, die Strafen stets auf das Minimum zu reduziren, wenn die Jury mil⸗ dernde Umzände erkannt. (Ja! Ja! Nein!) Dieser Zusatz wird angenommen. Die Arrikel 108 bis 114 unterl egen fast keinem Wi⸗ derspruch! Marrast: Es bleibt nun noch die Departements⸗Tabelle übrig. Ich bringe sie hiermit zur Diskussion. Henry Didier protestirt gegen die Verringerung der Zahl der Deputirten Algeriens von 4 auf 3, er schlägt im Gegentheil ihre Vermehrung auf 7 vor. (Oh! Ob!h) Der Antrag wird verworfen. Brunet, Schölcher und Laussat beantragen eine ähnliche Vermehrung für die übrigen Kolonieen. Lamoricidre unterstützt diesen Antrag, indem er die Deputirtenzahl für Algerien von 3 auf 4 erhöht sehen möchte. Die Bemühungen, die Zahl der Kolonial⸗Deputirten zu vermehren, bleiben jedoch fruchtlos. Sie werden alle verworfen und die De⸗ partemen’s⸗Tabelle angenomm n. Pory Papy beantragt, für jeden Kolonial⸗Deputirten einen Ersatzmann zu wählen. Verworfen. Das Wahlgesetz ist nun fertig. Marrast: Der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten hat das Wort zu einer Mittheilung der Regierung. (Ah, Ah! Aufmerksamkeit.) Drouyn de Lhuys (Stille): Mehrere Repräsentanten haben die Absicht ausge⸗ sprochen, die Regierung wegen der Erelgnisse in Ferrara zur Rede zu stellen. Ich habe die Ehre, Ihnen anzuzeigen, daß die Regie⸗ rung eine telegraphische Depesche erhalten hat, die ihr anzeigt, daß die österreichischen Truppen Ferrara geräumt haben. Die Nach⸗ richten, welche die Regierung übrigens erhalten, sind zu vag, um auf Interpellationen antworten zu können.“ (Ah, Ah! links; Beifall rechts.)

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Die Versammlung beschließt darauf, daß sie nach fünf Tagen zu einer zweiten Berathung der Entwürfe für die Eisenbahn von Straßburg nach Speyer, für Erbauung eines neuen Sitzungssaales und zu der Prüfung der südamerikanischen Handelsverträge übergehen wolle. Die Sitzung wird kurz vor 6 Uhr geschlossen.

Paris, 28. Febr. Sämmtliche Morgenblätter beschäftigen sich mit den italienischen Ereignissen, nur der Moniteur beobachtet Stillschweigen über die eingelaufenen Depeschen. Das Journal des Débats sagt in einer Nachschrift von gestern Abend: „Wir hören so eben, daß Herr von Reiset, erster Secretar der französi⸗ schen Legation in Turi, gestern in Paris eintraf. Er geht morgen (heute) wieder dahin ab. Bei seiner Abreise von Turin hatte Gio⸗ berti, schon aus dem Ministerium geschieden, auch seine Entlassung als Deputirter eingereicht. In der Nacht vom 23. zum 24. Februar hatten sich etwa 4000 Personen versammelt, um eine Bitt⸗ schrift zu Gunsten seines Wiedereintritts in das Ministerium zu unterzeichnen. Das Volk drängte sich an das Eisengitter des Schlosses, und die Nationalgarde bildete eine doppelte Reihe, um ihm den Zugang zu versperren. Der Entwurf der Antworts⸗ Adresse auf die Thron⸗Rede, wie die Kommission ihn abgefaßt hatte, war bekannt; man verlangte darin die sosortige Eröffnung des Krie⸗ ges.“ Der Moniteur du soir widerlegt die Gerüchte über Un⸗ ruhen in Bordeaux und sagt in Bezug auf Italien: „An der Börse ging das Gerücht, Sicilien habe sich als Nepublik konstituirt.“ Die Patrie meldet ihrerseits: „Eine telegraphische Depesche benach⸗ richtigt die Regierung davon, daß der österreichische General sich, auf den Empfang einer Nachricht von einer piemontesischen Bewegung in seinem Rücken, wieder hinter den Po zurückgezogen habe.“ Hiermit zersielen die Gerüchte von dem Vorrücken der Oesterreicher gegen Bo⸗ logna und Rom von selbst. Der apostolische Nuntius hat dem Prä⸗ sidenten der Republik ein eigenhändiges Schreiben des Papstes über⸗ reicht. Eine Deputation der hiesigen Klubs und geheimen Gesell⸗ schaften ist nach Rom abgereist.

Der Bericht des Moniteur über die am 24sten in den Pro⸗ vinzen vorgefallenen Unruhen lautet: „Aus Anlaß des Jahrestages der Februar⸗Revolution sind in mehreren Theilen von Frankreich al⸗ lerhand Ruhestörungen vorgefallen. Zu Clamecy durchzogen 5 600 Mann unter dem Geschrei: Es lebe Raspail! Es lebe der Berg! Es lebe die Guillotine! Nieder mit den Pfaffen! Nieder mi den Tyrannen! die Stadt. Die Autorität der Behörden ward mißach⸗ tet und das spärliche Militair insultirt. Der Unfug hörte erst auf, a's die Meurerer erfuhren, daß der Unterpräfekt ein Bataillon In⸗ fanterie herbeschieden hatte, welches zu Coulanges angelangt war. Zu Toulouse ist der Präfekt genöthigt gewesen, zwei Compagnieen der Nationalgarde aufzulösen, welche die rothe Müte vertheidigt hatten. Zu Auch zogen eine Anzahl Nationalgardisten, von ihren Ofsizieren angeführt, unter Ausstoßung strafbaren Geschreies, durch die Stadt und drangen sogar in die Kavallerie⸗Kaserne ein; das Einschreiten der Truppen stellte jedoch die Ordnung her, und der Präfekt löste die Nationalgarde auf. Zu Dijon nahmen die Behör⸗ den Kugeln und Munition weg; zwei Personen wurden verhaftet. Zu la Guillotiere (Lyon), wo einige Aufrührer die rothe Mütze auf⸗ gepflanzt hatten, ließ der Präfekt dieselbe wegnehmen. Außer dem kirchlichen Gottesdienste, welchem Bugeand beiwohnte, ging in Lyon die Feier ziemlich still vorüber. Nur wenige Häuser waren am Abend erleuchtet. In der Vorstadt Croix Rousse dagegen war die Beleuchkung fast allgemein, und eine Menge Fahnen, worun⸗ ter auch einige rothe, wurden entfaltet. Gegen Mitternacht versammelten sich einige hundert junge Leute, welche unter Absin⸗ gung der Carmagnole und Marseillaise den Freiheitsbaum umtanzten. Auf die Aufforderungen der Polizei zerstreuten sie sich ruhig. Im Drome⸗Departement nahm der Präfekt selbst die rothen Mützen weg, da die Maires dies zu thun verweigerten. Gleiches geschah zu Car⸗ cassonne. Zu Uzes veranlaßte am 22sten eine Karnevalshanswurstiade einen Kampf, der ernstliche Folgen hätte haben können; mehrere Per⸗ sonen wurden verhaftet. Zu Narbonne verhöhnten am nämlichen Tage die Mitglieder des rothen Klubs durch eine unanständige Mas⸗ kerade den Präsidenten der Republik; der Unfug dauerte zwei Stun⸗ den, ohne daß Unterpräfekt und Maire sich zeigten oder die Polizei einschritt. Weiteren Erzessen, die am 24sten stattfinden sollten, wurde durch Absendung eines Linien⸗Butaillons nach Narbonne vorgebeugt. Der dortige Unterpräfekt ist beceits entlassen worden.“

Großbritanten und Irland. Parlament. Ober⸗ haus⸗Sitzung vom 26. Februar. Die Bill wegen der Ver⸗ schmelzung des Stempel⸗ und des Accise⸗Büreau's und die Bill über verlängerte Suspension der Habeas⸗Corpus⸗Akte in Irland wurden zum drittenmale gelesen und angenommen. Die schottische Heiraths⸗ und Registrirungs⸗Bills gingen durch den Ausschuß.

Unterhaus⸗Sitzung vom 27. Februar. Herr Anstey fragte, ob es wahr sei, daß die österreichische Regierung die Verträge von 1815 als Grundlage der Unterhandlungen über die italienischen Angelegenheiten aufgestellt, und ob in diesem Fall dies so verstanden werden solle, daß jener status quo auch die auf Polen und Krakau bezüglichen Anordnungen in sich söhlzests⸗ die einen wesentlichen Theil der durch die besagten Verträge garantirten Feststellungen bildeten. Lord Palmerston erwiederte hierauf, die österreichische Regierung be⸗ haupte allerdings, daß sie berechtigt sei, an der im Jahre 1815 angeord⸗ neten Territorial⸗Vertheilung festzuhalten; gewisse Anordnungen seien durch Vertrag festgestellt, aber kene Garantie dafür vorhanden; was die Anwendung in Bezug auf Krakau betreffe, so würden wohl der ehrenwerthe Fragesteller und Andere, welche wüßten, was in den letzten beiden Jahren sich zugetragen, eben so gut im Stande sein, sich jene Frage zu beantworten, wie er, der Minister. (Gelächter.) Dem Begehren Herrn Cochrane’'s, daß die dem Gesandten Eig⸗ lands in Konstantinopel, Sir St. Canning, ertheilten Instructionen faegeneg. werden möchten, wellte Lord Palmerston nicht will⸗ ahren.

London, 28. Febr. Die Morning⸗Post meldet, die Un⸗ terhandlungen zwischen Lord Palmerston und Herrn Mon über die Wiederherstellung eines guten Verhältnisses zwischen Spanien und Großbritanien seien so weit vorgeschritten, daß mam in einigen Ta⸗ gen eine befriedigende Ausgleichung erwarten dürfe. Dasselbe Blatt versichert, Lord Howden, der mit einer Mission nach Brasilien und den Plata⸗Staaten beauftragt ist, sei nun dazu ausersehen, Groß⸗ britanien bei der Regierung von Madrid zu repräsentiren. Nach Berichten aus Buenos⸗Ayres vom 14. Dezember war der bri⸗ tische Gesandte Southern dort zwar höflich aufgenommen, aber von Rosas noch nicht amtlich empfangen worden. Man glaubte jedoch, daß dies gleich nach Ankunft der täglich von London erwarteten De⸗ peschen geschehen werde.

Von Gibraltar sollten nach den neuesten Berichten zwei bewaff⸗ nete Dampfböte zur Vernichtung der maurischen Seeräuberböte ab⸗ geschickt werden, da der Kaiser von Marrokko erklärt hat, daß er über dieselben nichts vermöge. Admiral Napier wollte kurze Zeit zu Lissabon verweilen.

In Leith war dieser Tage eine zahlreiche Versammlung von

114“*“ . sten der Aufrechterhaltung der Navigations⸗Gesetze. E schiedene Beschlüsse gegen jede Reform dieser Gesetze angenommen.

Ein kürzlich vom Festlande angelangtes Schiff brachte mehrere Fässer Pferdefleisch mit, das zur Fütterung von Hunden und Katzen verkauft werden sollte. Die Zollbeamten ließen dasselbe untersuchen und, da es schon angefault war, sofort vernichten.

Die neue Post⸗Uebereinkunft mit den Vereinigten Staaten trat bei der Post, welche am Sonnabend von Liverpool dahin abfuhr, zum erstenmale in Anwendung; das Brief⸗ und Zeitungsfelleisen war da⸗ her ganz ungewöhnlich schwer.

Aus Dublin wird berichtet, daß die beabsichtigte Hülfesteuer, welche in Ulster und Leinster zur Linderung des Elends in Munster und Connaught erboben werden soll, großes Mißvergnügen errege, welches bei den vielen anderweitigen EClementen der Unzufriedenheit leicht zu gewaltsamer Widersetzlichkeit führen könne. Die Masse der Provinz⸗Bevölkerung finde es ungerecht, daß sie zur Unterstützung von Bezirken, die durch eigene Vernachlässigung verarmt, darch eine Steuer herangezogen werden solle, welche nicht, wie die Einkommen⸗ steuer, blos Personen von 150 Pfd. St. jähr icher Einnahme, son⸗ dern Jeden treffen würde, der nur eine Pachtung von 8 Pfd. St. jährlich innehat.

Die Cholera ist, nachdem sie sich allmälich in Ulster verbreitet, nun auch im Süden von Irland und namentlich in der Grafschaft Kilkenny ausgebrochen. Am Bord eines von Liverpool nach Boston abgesegelten Passag erschiffes hat sie furchtbar gehaust.

Neul'ch fand in dem katholischen Kloster auf Mount St. Ber⸗ nard (Leicester) eine Feierlichkeit statt, die England seit der Refor⸗ mation nicht gesehen hat, die Einweihnng des dortigen Superiors zum Abt. Die Belehnung desselben mit dem Krummstab, dem Ring, der Inful ꝛc. erfolgte durch einen katholischen Bischof.

Das Artillerie⸗Budget ist für das Dienstjahr bis zum 30. März 1850 um 337,873, das Armee⸗Budget um 181,292 Pfd. St. ver⸗ mindert worden; noch weit ansehnlicher sind die Ersparnisse beim Marine⸗Budget, so daß im Ganzen diese drei Budgets für das nächste Finanzjahr um 1,110,786 Pfd. St. niedriger veranschlagt worden sind.

Italien. Rom, 18. Febr. (A. Z.) Die Bestätigung des alten Ministeriums hat nur wenige Tage gedauert. Der vollziehende Ausschuß hat (wie bereits gemeldet) die Herren Galeotti und Ma⸗ riani entlassen und das Mmisterium dann in folgender Art zusam⸗ mengesetzt: auswärtige Angelegenheiten Carlo Rusconi; innere An⸗ gelegenheiten Aurelio Saffi; öffentlicher Unterricht Emannele Muz⸗ zareli; Gnade und Gerechtigkeit Giovita Lazzarini; Krieg und Ma⸗ rine Campello; öffentliche Arbeiten und Handel Sterbini; Finanzen Igna,io Guiecciolr. Carlo Rusconi, ein Bolognese, ist Verfasser eines Romans: „Die Krönung Karb''s V. in Bologna“, und Direktor des Jour⸗ nals „La dieta Raliana.“ Seine Artikel zeigen ihn als einen mit Phan⸗ tasie und poetischer Fähigkeit begabten Mann. Aurelio Sassi, Advokat aus Forli, ist ein junger Mann von vieler Eh barkeit und scharfem Ver⸗ stand und besonders bewandert in der Geschichte der italienischen Gemeinden des Mittelalters. Gusecioli, Stiefsohn der berühmten Freundin Lord Byrons, jetz gen Frau von Boissy, gehört einer ver

reichsten Familien von Ravenna an. Er besitzt viele fruchtbare Güter in der Romagna und im Venetianischen, hat bedeutende Kenntnisse in Handels⸗ Angelegenheiten und genießt bei den Kaufleuten, besonders den Ge⸗ traidehändlern, großes Vertrauen. Von Lazzarini ist nichts zu sagen; die übrigen Minister sind bekannt. Der letzte Akt Muzzarelli's als Minister der auswärtigen Angelegenheiten war die Erlassung zweier Noten an das diplomatische Corps, worin er diesen Herren die Er⸗

Rhedern, Schiffsbauern, Kaufleuten und Schiffs⸗Capitainen zu Gun⸗

richtung der römischen Republik meldet und sie von der Einsetzung eines vollziehenden Ausschusses in Kenntniß setzt. Er führt in der ersten Note aus, daß die Errichtung einer demokratischen Regierung in Rom nicht das Werk einer Sekte oder Faction, sondern der freien und allgemeinen Abstimmung der Nation sei.

Die nach den neuesten Reformen eines Kardinals verwaltete Prä⸗ sidentschaft von Rom und der Comarca ist mit der Polizei⸗Präfektur vereinigt worden; Vorstand derselben ist der frühere Finanz⸗Minister Livio Mariani.

Von den Herren Canuti und Pepoli sind aus Paris und Lon⸗ don, wohin sie von der römischen Regierung gesandt worden, Depe⸗ schen eingelaufen. Herr Canuti berichtet: er habe bei der französi⸗ schen Regierung so große Sympathieen für die Sache des Papstes gefunden, daß er es nicht für geeignet erachtet, sein Beglaubigungs⸗ schreiben zu überreichen. Herr Pepoli erzählt: er habe dem Lord Palmerston in seiner Angelegenheit einen Besuch abgestattet, wobei der britische Minister geäußert, es sei gut, daß er ihn in seiner Woh⸗ nung, nicht im auswärtigen Amte besucht, wo er ihn nicht hätte em⸗ pfangen können. Wegen Mangels an Fonds geht Major Sartori der den Auftrag hatte, Gewehre und andere Waffen für die römische Regierung anzukaufen, nicht mehr nach Paris ab. Mazzini ist end⸗ lich auch hier eingetroffen.

Rom, 20. Febr. (A. Z.) Alles nähert sich langsam der Krisis, und jeder Tag bringt neues Unheil über das Land. Die Kammer hat eine Zwangs⸗Anleihe von 1,300,000 Secudi dekretirt, um allen Verkehr vollends in Papiergeld zu ersticken. Seit Monaten stehen alle Gerichte stille, und die Rota, das einst so berühmte Ober ⸗Ap⸗ pellations⸗Tribunal, hat sich aufgelöst. Die Provinzen senden nicht blos kein Geld mehr, sondern verlangen im Gegentheil Subsidien. Die Aufführung der Truppen, welche nord⸗ und südwärts gezo⸗ gen sind, wird als schreckhaft geschildert. Das Gerücht meldet von dem Beginne der Feindseligkeiten sowohl in Ferrara wie an der neapolitanischen Gränze. Der Monitore Romano suͤcht das Volk zu beruhigen, und das ist kein gutes Zeichen. Als Trost wird hinzugefügt, der Demokratiemus mache in Piemont reißende Fort⸗ schritte. In der Kammer ist der letzte Protest des Papstes verlesen und ausgezischt worden. Man rüstet sich übrigens zum Widerstand, und hat sowohl die Pferde der Nobelgarde wie auch den päpstlichen Marstall für den Artillerietrain in Anspruch genommen. Da Fürst Barberini und der Marchese Sacchetti die Auslieferung ernstlich ver⸗ weigert haben, so hat man sich vorerst begnügt, Schildwachen vor den Ställen aufzustellen. Aus der konstituirenden Versammlung schei⸗ det einer nach dem anderen aus, mit der Klage, daß er die Unred⸗ lichkeit einzelner Mitglieder nicht länger habe ertragen können.

Florenz, 23. Febr. (A. Z.) Am 21. Februar Abends ist in der Nähe von Florenz ein Aufstand ausgebrochen, über den die Alba vom 22sten und eine Bekanntmachung der provisorischen Regierung von Toscana nur unvollständige Auskunft geben. Um 8 Uhr Abends erblickte man plötzlich auf den Höhen um Florenz Feuer, vor den Thoren der Stadt hörte man Gewehrsalven, dazwischen fernen Ka⸗ nonendonner; die Munizipal⸗Garde von Florenz, das Corps der italienischen Emigration, die Polen⸗Legion, die National⸗Garde von Florenz machten sich auf; ein Theil von ihnen rückte an die Thore, vielleicht noch drüber hinaus, und nahmen mehrere von den Angreifern, die nach dem Proclam der provisorischen Regierung Viva i Tedeschi riefen, gefangen. Die Alba und dies Proclam erklären den Auf⸗ stand sür einen rein reactionären; betheiligt waren an ihm haupt⸗ sächlich Bauern, Landleute, welche gleichzeitig wie auf Florenz so auch auf die Stadt Prato einen Anfall machten, um hier den Frei⸗