1849 / 64 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2 3 die bayerische Regierung von dem obersten Grundsatze aus⸗ hungen die bayerische Regi d. encinfämien großen Zweckes Opfer

ra . 1 ur Erreichung des Len In eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und einer

wegung der einzelnen Glieder des großen Ganzen aber in 1 Naße einzutreten habe, als zur Erreichung jenes Zie⸗ les einer wahrhaften Einigung und kräftigen Gesammt⸗Entwickelung

in der That erforderlich ist.“

Württemberg. Stuttgart, 28. Febr. Die Kammer der Standesherren hielt heute eine Sitzung, zu welcher die Vor⸗ 8 stände der Departements der Justiz, des Innern und des Krieges

erschienen waren, um die angekündigten Interpellationen des Grafen von Schaesberg⸗Thannheim zu beantworten.

Dieselben lauten: 1) wie die politischen Berichte der Behörden über unsere sozialen Verhältnisse lauten? 2) welche Maßregeln das Ministerium

behufs der vorzunehmenden Verfassungs⸗Veränderung zu ergreifen gedenke? 3) ob und welche Gesetzes⸗Entwürfe die Regierung zum Schutz des Eigen⸗ thums bei Aufruhr einzubringen vorhabe? 4) mit welchen militairischen Vorsichts⸗Maßregeln die Regierung geschützt sei, um gesetzwidrigen Schild⸗ erhebungen zu begegnen? Der Interpellant begründete seine Anfragen da⸗ mit, daß die Ergebnisse in mehreren Ständekammern der Art seien, um die Regierungen in wahre Unruhe zu versetzen, daß mauche Sturmvögel auf eine allgemeine republikanische Schilderhebung schließen lassen, daß die hier und da getroffenen militairischen Vorkehr ungen selbst die Unruhe der Regie⸗ rungen anzeigen. Staatsrath Römer antwortete, solche Nachrichten von politischen Schilderhebungen werden den Regierungen so oft mitgetheilt, daß man am ude allen Glauben daran verliere; manche Oberämter haben zwar über dächtige Bewegungen an der Gränze Nachrichten gegeben, aber ganz un⸗ estimmt und allgemein gehalten, von einer nahe liegenden Gefahr sei keine tede. Den zweiten Punkt beantwortete er dahin, daß das Ministerium leich anfangs versprochen habe, ein Wahlgesetz vorzulegen, und dem Ein⸗ lührungsgesetz werde Genüge geleistet, wenn innerhalb 6 Monaten den Ständen das Wahlgesetz zur Berathung und Beschlußnahme werde vorge⸗ legt worden sein. Als Prinz Friedrich von Württemberg fragte: Das Ministerium scheine die Wirksamkeit der ersten Kammer nur auf das Vahlgesetz beschränken zu wollen? erwiederte Staatsrath Römer, die In⸗ tention der Regierung gehe allerdings dahin, und in Folge davon, mit einer Kammer die Verfassungs⸗Abänderungen vorzunehmen.

Graf von Schaesberg wünschte das Reformfeuer einer konstituiren⸗ den Stände⸗Versammlung durch das Wahlgesetz gedämpft zu sehen, be dauerte die baldmöglichste Beseitigung der ersten Kammer, konnte die An⸗

cht, daß die Fürsten bei der Verfassungsfrage nicht betheiligt sein sollen, nicht adoptiren, sprach von Knalleffekten, welche etwa ein Minister versucht sein könnte, hervorzubringen, konnte sich auch mit dem Ausspruch des Staats⸗ rath Römer in der zweiten Kammer nicht befreunden, daß ein Königlicher Prinz nicht mehr sei als ein jeder Unterthan, weil dadurch für jenen ein Privilegium odiosum geschaffen würde, indem bei allen Klassen jetzt nur von Staatsbürgern, nicht von Unterthanen die Rede sei, und nahm für ne eigene Person das ihm durch die wiener Bundesakte im offiziellen Verkehr rechtlich zugesprochene Prädikat „Erlaucht“ in Anspruch. Zuletzt wünschte er treue Minister und pflichtergebene Stände für den König, dann möge dem Lande Gott seinen Segen geben! 8 Als auf diese Persönlichkeiten Staatsrath Römer antwortete, fand ie Sache noch ihre zeitige Erledigung durch die Worte des Präsidenten Fürsten von Hohenlohe⸗Langenburg: In diesem Saale können keine Persönlichkeiten vorkommen. Die Erwiederung vom Ministertische be⸗ harrte auf der ausgesprochenen Gleichheit auch eines Königl. Prinzen vor dem Gesetz, hielt fest an dem Prinzipe der Volks⸗Souverainetät, mit Zu⸗ ückweisung aber von jeder Partikular⸗Souverainetät, und gab endlich das Vereinbarungsprinzip in Beziehung auf die Verfassungsfrage zu, indem Staatsrath Römer auch hier wieder gegen eine konstituirende Versamm⸗ ung im anderen Sinne des Wortes sich erklärte und sagte, es handle sich bei uns nicht um eine Neugestaltung, sondern nur um eine Abänderung er Verfassung. Damit konnte Graf Schaesberg beruhigt sein, der nur wissen wollte, daß ein Akt vorgehe, welcher die Rechte des Königs erletzte. Den dritten Punkt beantwortete Staatsrath Duvernoy dadurch, daß die Regierung Gesetzentwürfe einbringen werde über die Haftung der Ge⸗ maeinden bei Beschädigungen durch Aufruhr und über die Form des Ver⸗ fahrens beim Einschreiten des Militairs. Graf von Quadt⸗Ißnyp, wel⸗ cher zur Beruhigung der Staatsbürger wegen Eigenthums⸗Beschädigungen eine frühere Vorlage dieser Gesetze gewünscht hätte, um so mehr, da man mit anderen Gesetzen, die zu materieller Belästigung einzelner Klassen der Gesellschaft gereichen, so sehr geeilt habe, erklärte den Fiskus als tenent für jeden Schaden, so lange das Gesetz noch nicht verkündigt sei. Prinz von Hohenlohe⸗Oehringen ergänzte, es sei bisher noch nichts wesentlich Beeinträchtigendes vorgekommen, dafür möge man dankbar sein, ob gerade der Regierung, könne man unentschieden lassen.

Die vierte Frage beanlwortete der Vorstand d. s Kriegsdepartements, General von Nüpplin: Die erste Erwägung der militairischen Aufstellung sei die Erhaltung der össentlichen Nuhe und der Schutz der Gesetze, die zweite Erwägung die finanziellen Rücksichten möglichster Ersparniß. Für den jetzigen Augenblick sei es durchaus nicht geboten, von den Erleichterun⸗ gen, welche das Reichs⸗Kriegsministerium in das Ermessen der Einzelregie⸗ rungen gestellt, abzugehen. Es seien in den zusammenhängenden Garniso⸗ nen Stuttgart und Ludwigsburg jetzt etwas über 4000 Mann mit 1000. Pferden und Bespannung für 21 Geschütze, im Ganzen aber seien im Lande über 6000 Mann Infanterie, 1300 Pferde und 320 Zugpferde aufgestellt in 8 bis 14 Tagen könne die Infanterie auf die vollste Kriegsstärfe ge⸗ bracht werden. Die Regierung, versichert er, sei auf ihrer Hut und werde keinerlei Vorsichtsmaßregeln verabsäumen, sie werde handeln, sobald sie zu

andeln aufgesordert sein werde.

Fürst von Löwenstein⸗Wertheim klagte über das Sinken des Wohlstands und Kredits und verlangte ein Zusammenwirken der Regie⸗ ungen zur Herbeiführung eines glücklicheren und befriedigenderen Zustandes.

Staatsrath Römer zog die Erzesse nicht in Abrede, gab sich aber auch der Hoffnung hin, daß die Deutschen, die überhaupt gelehrig seien,

von den Mißbräuchen zum rechten Gebrauch gelangen werden. Uebrigens - der Zustand bei uns einer der gesetzlichsten; auf die Schreier dürfe man kein großes Gewicht legen, in den Volksvereinen führen nur wenige Häup⸗ ter das große Wort, die Masse betheilige sich eigentlich nicht, und wenn es

einmal zum Schießen kommen sollte, werden die Meisten zurückgehen. Zu⸗ dem seien wir noch nie in den Fall gekommen, im eigenen Lande die Mi⸗ litairkräfte zu brauchen, wohl aber haben wir Andere zu hüten.

Prinz Friedrich von Württemberg, als Kommandirender des Sten Armeecorps, gab zum Schlusse noch Austkunft über dasselbe, welches, so weit es im Felde stehe, in 5 bis 8 Tagen an alle bedrohten Punkte sich werfen könne, und ertheilte den württembergischen Truppen das Zeugniß, daß sie in diesem Augenblick alle eingedenk ihres Eides und vom besten Geist beseelt seien.

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Ausland.

Frankreich. Paris, 1. März. Für die nahe Industrie⸗ Ausstellung haben bereits mehr als 1201) Industrielle Einsendun⸗ gen angekündigt. 1b

In vorvoriger Nacht suchte die Polizei unerwartet 31 übel⸗ berüchtigte Logirhäuser in der Straße St. Marguerite St. Antoine heim und verhaftete 277 Individuen, meist aus früher bestraften Verbrechern, Vagabunden, Ausländern ohne Ermächtigung zum Auf⸗ enthalte bestehend. Letztere wird man über die Gränze schaffen.

Die Patrie sucht darzuthun, daß eine Berathung und Voti⸗ rung des Budgets durch die gegenwärtige Versammlung nur nach⸗ theilig wirken könne; sie spricht dagegen die Hoffnung aus, daß der Gesetzentwurf wegen Ausbaues des Louvre bei der Mehrheit der Versammlung auf keinen Widerstand stoßen weide.

Ein bayonner Blatt meldet, daß Cabrera, von seiner Wunde gänzlich hergestellt, wieder den Besehl einer Insurgentenschaar über⸗ nommen habe. Der madrider Eilwagen, welcher am 23sten zu Ba⸗ vonne eintreffen sollte, wurde bei Burgos nebst den Poststücken von einer Insurgentenbande verbrannt, die jedoch dem Conducteur und den Passagieren nichts zu Leide that.

Großbritanien und Irland. London, 1. März. Die Times spricht sich über Cobden's Reden in Betreff seines Finanzplanes und seines abgelehnten Antrages folgendermaßen aus: „Herr Cobden hat die guten Geister in seiner Gewalt. Es ist un⸗ möglich, eine seiner Reden zu lesen, ohne die reizenden Empfindun⸗ gen zu erfahren, welche man fühlt, wenn man einige Züge Chloro⸗ form eingesogen oder sich einen mäßigen Genuß eines gewöhnlicheren Reizmittels erlaubt hat. Der Himmel wird heller und die Traum⸗ bilder deutlicher; der Fuß strauchelt leicht, und die Schwerkraft löst ihre Bande; Schwierigkeiten verschwinden, Verwickelungen erhalten eine plötzliche Lösung; Schrecken werden Blendwerk, und neue Hoff⸗ nungen zeigen sich. Es ist gerade so gut, als lese man eine Feen⸗ geschichte; nein, es ist besser, weil es möglich ist, daß wir einst Herrn Cobden's Budget erhalten, weil wir aber wohl wissen, daß wir nie die Wunderlampe erhaschen werden, daß wir nie das sfliegende Roß besteigen oder deshalb mit der geheimnißvollen Peitsche berühren werden, welche es sliegend über See und Land sendet. Unter Herrn Cobden's Fittich können wir in der Mitte ewiger Feinde ruhen, ja, den ganzen Erdkreis durchmessen, ohne auf einen Feind zu stoßen, überall Kolonieen säen ohne einen anderen Schutz, als einen Mutter⸗ segen, und unsere Dampf⸗Fregatten mit Blumengewinden schmücken, als Zeichen eines ewigen Friedens.“”“ I“

Sir Ch. Napier verbreitet sich in einem Brief an die Times über die Nothwendigkeit, dem ostindischen Reiche das Pendschab ein⸗ zuverleiben. Ec stellt als unwiderlegliche Thatsache auf, daß die Feindschaft der Sikbs gegen die Briten unvertilgbar und national sei, daß sie im Besitz der Macht stets bereit sein würden, die Eng⸗ länder anzugreifen, und daß sie diese Macht durch ihre kriegerischen Instinkte und ihre angeerbte Kriegstüchtigkeit besitzen. Da also der Krieg mit ihnen unvermeidlich sei, so sei die Hauptfrage für England, auf welchem Schlachtfelde man kämpfen wolle. Die Linie des Sut⸗ ledsch sei aber militairisch ganz unhaltbar und die Induslinie viel besser mit geringeren Kosten zu vertheidigen. Die Times meint, wenn diese Folgerungen richtig seien, und man blos zwischen der Indus⸗ und der Gangesgränze zu wählen habe, so könne der engli⸗ schen Regierung die Entscheidung für die Einverleibung nicht schwer fallen, zumal die jetzige Politik, das Land durch eine starke militai⸗ rische Besatzung, die nicht einmal die Möglichkeit eines späteren Kriegs aufhebe, in Ruhe zu erhalten, zu viel Kosten mache, wogegen das Pendschab nach seiner vollständigen Cinverleibung reiche Reve⸗ nüen verspreche. 8

Nah den vom Centralbüreau für das Armenwesen veröffentlich⸗ ten Nachrichten betrug die Bevölkerung der 592 Armenpfleg⸗Bezirke von England 13,784,703 Seelen; davon erhielten 1847: 1,471,133 und 1848: 1,626,201 Personen Almosen⸗Unterstützung. 1847 wur⸗ den 4,678,110 Pfd. St., 1848: 5,435,973 Pfe. St. für das Ar⸗ menwesen ausgegeben. Ven letzterer Summe kommen 955,700 Pfr. St. auf Almosen im Armenhanse, 3,339,248 Pfd. St. Unterstützung in der eigenen Wohnung; 970,988 Pfd. St. Verwaltungskosten; 160,161 Pfd. St. Rückzahlung gemachter Anleihen; 9876 Pfd. St. kleinere Ausgaben. Die Ausgaben für das Armenwesen in England und Wales überstiegen 1848 die vorjährigen um 881,978 Pfd. St. oder fast 17 pCt. 1

In Fermanagh und Ulster (Irland) hielten die angesehensten Grundbesitzer der Grafschaft unter Vorsitz des Ober⸗Sheriffs vor ei⸗ nigen Tagen eine Versammlung, in der man sich sehr energisch gegen die von Lord J. Russell beantragte Zuschuß⸗Armensteuer aussprach. Die Versammlung beschloß, an ihre Stelle einen Eingangszoll auf englische Fabrikate zu empfehlen und verlangte, daß, im Fall einer Armen⸗Union eine Zuschußsteuer benöthigt sein sollte, diese nicht von

ist ihres Geliebten Werk und nicht ihr Naturlaut.

Irland allein, sondern von dem ganzen Reiche gedeckt werde. In Ulster nehmen die Brandstiftungen, von denen es in der letzten Zeit still gewesen, wieder überhand.

Wissenschaft und Kunst.

Königliches Schauspielhans.

Liebe, Trauerspiel in fünf Akten, von Schiller. (Den 3. März.)

Man kann dies Stück die letzte Jugendsünde der Schillerschen Muse nennen. Enge Verhältnisse, kleine Menschen und große Drangsale hatten in unserem juͤngen Dichter eine so innige Verstimmung erzeugt, daß seinem Genius zum selbstbewußten Schaffen eines vollendeten Kunstwerks Freiheit und Ruhe fehlten. In „Kabale und Liebe“, wie in den „Räubern“ und „Fiesco“ glaubt man zerstreute Blätter aus Schillers Tagebuche zu er⸗ blicken, kühne Bilder, Skizzen, große Gedanken, poctische Stoßseufzer, un⸗ termischt mit Tiraden, ales bunt neben einander an einen dramatischen Fa⸗ den geschnürt, künstlich, aber nicht künstlerisch. Das Stück sollte ursprüng⸗ lich „Louise Millerin“ heißen, der Dichter überzeugte sich jedoch selbst, daß der einzige ganze Charakter desselben nicht die Geigerstochter, sondern Lady Milford ist, und nannte es deshalb auf Ifflands Rath „Kabale und Liebe.“ Vor den Augen des Zuschauers zerfallen die Hauptfiguren: Louise, Fer⸗ dinand, Präsident und Secretair in Stücke und lassen einen mehr peinlichen als tragischen Eindruck in seinem Gemüth zurück. Wie in Theaterdecora⸗ tionen beim Scenenwechsel sich plötzlich Felsen, Bäume, Hänser ablösen und fortbewegen, um anderem Blendwerk Platz zu machen, so geht es hier den dramatischen Figuren; stückweise werden sie wegeskamotirt, und man wun⸗ dert sich, die Fugen und Risse nicht gleich bemerkt zu haben. Das Ver⸗ hältniß der Lady ist das einzige ganz wahre, alle übrigen gegenseitigen Beziehungen der Hauptfiguren aber erzwungen und unwahr in ihrem Zu⸗ sammenhang. Wie war z. B. dem Liebenden, den uns der Dichter bis dahin so meisterhaft gezeichnet hatte, schon die vierte Scene des dritten Akts (die in der Vorstellung wegblieb) möglich? Wie konnte er gar das abgeschmackte Briefmärchen, über welches der Präsident dem Erfinder noch Komplimente macht, glauben? Und wenn er es glaubte, daß Louise einen Anderen liebt, und zwar jenen Kalb liebt, mußte der ideale Fer⸗ dinand deshalb den Entschluß fassen, sich und sie zu ermorden? Warum, wenn er einmal zum äußersten Mittel gegen seinen Vater schreitet, thut er das nicht früher, als noch Alles zu retten war; Läßt sich wohl von einer Kreatur, wie Wurm den sein Herr gewiß schon oft empfindlich getreten hatte erwarten, daß er, anstatt auf Mittel zur Nettung 5 v ken, urplötzlich Alles verräth, um sich an seinem Spießgesellen zu rächen, wenn man diesem, dem ergrauten Virtuosen der Intrigue, auch zutraute, daß er ohne alle Noth seinen Secxretair preisgiebt? 1 N

Doch wenden wir uns zur Darstellung. Deren Hauptaufgabe ist es unzweiselhaft, den Charakter Louisens dadurch zun heben und in Kontrast gegen die Lady zu setzen, daß das Moment der Nai vetät hinzugetragen werde, daß Louisens Tonfall, Miene und Gebehrde möglichst einfach und natürlich seien, um das Gepräge von Sentimentalität, welches der Dichter ibren Worten unwillkürlich gab, nicht noch mehr ‚hervortreten zu lassen. Man muß dem schlichten Vürgermädchen die tiefe Empstndung an⸗ sehen, aber sie darf nicht damit prunken und muß den ans Hochtrabende streisenden Ausdruck dadurch mildern und motiviren, daß sie fühlen läßt, er

Das Spiel der Mad. Hoppé ließ bemerken, daß sie diese Ausgabe erkannt hatte und zu lösen suchte, auch ist von Einzelnheiten ihrer Darstellung wenig oder nichts zu

tadeln, aber dem Ganzen gebrach es an Wärme und Innigkeit, so daß

Louise ihre kränklich sentimentale Färbung behielt. Mad. Hoppé hat aus dem reichen Silberschatze der Stimme der Mutter nur eine fast kärgliche Ausstattung erhalten.

Der Grundzug der Lady Milford ist die seinste Koketterie des äußerlich und innerlich reich begabten, glühend sinnlichen, tief gefallenen, aber doch edeln und ihrer Würde bewußten Weibes. Ihr Stolz muß mit um so mehr leidenschaftlicher Eifersucht hervorbrechen, als sie selbst fühlt, daß es nur ihren krampfhaften Anstrengungen gelang, ihn festzuhalten. Jeden-Augenblick fürchtet sie, daß dieser Stolz, ihr letzter Halt, ihr entris⸗ sen werde und sie dann zur gewöhnlichen Buhlerin herabsinkt. Frau Thomas brachte den inneren Kampf kunstwahr zur Anschauung, und ihr Mienenspiel wurde trefflich durch ihr schönes, sprechendes Auge unterstützt. Nur mit augenblicklicher Zerstreutheit lassen sich wohl bei einer so verstän⸗ digen und feinfühlenden Künstlerin, als sie ist, kleine Verstöße entschuldigen, wie z. B. in der Secene im 4ten Akt, wo sie sagt: „Ich will allen Schmuck verkaufen, Garderobe, Pferd vnd Wagen verlaufen, Dein sei Alles, aber entsag ihm!“ Diesen letzten beiden Worten gehörte der Ton an, den sie auf Pferd und Wagen legte, alles Vorhergehende hätte hestig, tonlos hervorgestoßen werden müssen. Ueberhaupt war die erste Scene mit Ferdi⸗ nand wirksamer und gelungener, als der vom Dichter so ergreifend geschil⸗ derte Kampf mit der Geigerstochter. 3

Ferdinands Leidenschaft gelangte durch Herrn H endrichs, einig Momente ausgenommen, innerhalb der Gränzen des Schönen zur An schauung. Herr Rott als Präsident brachte in den Scenen mit Kal zu viel Ironie an. Dieser Mensch ist ihm völlig Maschine, deren Ressort er mechanisch spielend in Bewegung setzt, während seine Seele sich mi ganz anderen Dingen beschäftigt. Für seine Lächerlichkeit ist er gestumpft und in seiner Stimmung mehr zur Ungeduld als zum Lächeln geneigt. Herr Hoppé als Wurm war durchaus der Rolle angemessen und in seinem Betragen gegen den Präsidenten die richtige Mis haing vo Subaltern und Spießgesellen. In der Marterscene mit Louisen häͤtte seine Mimik noch etwas lebendiger, diabolischer sein können. Perr 8 winsky (Kalb) verdient Dank, daß er sichtlich bemüht war,, seine Kari katur nicht gar zur Vogelscheuche werden zu lassen. Unbegreislich bleibt es wie Schiller seinem Ferdinand diese Nebenbuhlerschaft ndichten konnte Eine solche Figur ist im Lustspiel ganz am Platze, in diesem Stücke aber nicht nothwendiger als die Gerichtsperson im Don Juan. Sollte sie ein⸗ mal da sein, um als Hanstourst eine Diversion zue machen, konnte si

; 8 8 Behuf des Briefes haben. Herr Waue wenigstens einen Sohn zum Behufed gab als Miller dem originellen Bilde, welches Schiller in dem bie ne alten Musikus zezeichnet, Leben und Gestalt. Die Krii⸗ Fnng ve Stückes war diesmal mit allem Takt und zum Vortheil des Ganzen ge⸗ schehen.

an. EAEEAIA

maNcosmaa 88

ZBekanntmachungen.

zu Köln,

Alle diejenigen, welche aus dem Zeitraume vom 1. Ja⸗

nuar bis ultimo Dezember 1848 an die Kassen nachbe⸗

nannter Truppentheile und Administrationsbranch b 1) der Oekonomie⸗Kasse des 16;e 8 als: ) vents aa Bußedaf 8 16 en Infanterie⸗Negi⸗ dese uss. Infanterie⸗Regiments

des 5ten Ulanen⸗Regiments daselbst,

des 8ten Husaren⸗Regiments daselbst,

des 7ten Jäger⸗Bataillons daselbst,

des 3ten Bataillons (Düsseldorf) 4ten Garde⸗ Landwehr⸗Regiments daselbst,

Fuß⸗Compagnie 7ter Artillerie⸗Brigade zu Jülich

82 reitenden Batterie Nr. 21. gade zu Düsseldorf, der 8teun Fuß⸗Compagnie 7ter Artillerie⸗Brigade zu Köln, der 6pfündigen Fuß⸗Batterie Nr. 35. 7ter Attille⸗ rie⸗Brigade, zur Zeit in Bonn,

11) der Magazin⸗Rendantur zu Düsseldorf,

12) der Garnison⸗Verwaltung zu Düsseldorfkf,

13) des Allgemeinen Garnison⸗Lazareths zu Düsseldorf, 14) der 14ten Divisions⸗Schule daselbst,

daselbst,

Gräfrath .

7ter Artillerie⸗Bri⸗

10)

15) des 2ten Bataillons 16ten Infanterie⸗Regiments 16) des Füsilier⸗Bataillons 16ten Infanterie⸗Regiments

17) der 7ten Artillerie⸗Handwerks⸗Compagnie zu Deutz, 18) des 2ten Bataillons (Düsseldorf) 17ten Landwehr⸗ Regiments zu Düsseldorf, 19) des 3ten Bataillons (Geldern) 17ten Landwehr⸗ Regiments zu Geldern, 20) der magistratualischen Garnison⸗Verwaltung das., 21) des Landwehr⸗Bataillons (Neuß) 39sten Infante⸗ rie⸗Regiments incl. Garnison⸗Verwaltung zu Neuß, 22) des Landwehr⸗Bataillons (Gräfrath) 40sten In⸗ santerie⸗Regiments incl. Garnison⸗Verwaltung zu wegen rückständigen Soldes, gelieferter Materialien oder aus irgend einem anderen Gbeltse zu ha⸗ testens bis 42 innen 2 Monaten 88g Sh und gengesetzten Falle we i Nachtheile zu —.“ Münster, den 27. Februar 1849. Königliche Intendantur des 7ten Armee⸗Corps.

von Minden nach Deutz im Anschluß an den um 7 treffenden Zug.

von Minden nach Deutz im Anschluß

[55 b]

aalo, spa⸗ Semester 1848 mit

bei der unterzeich⸗ zu verifiziren. Im ent⸗

Mai 1849, Cour. für 100 Silber⸗Rubel,

neten Nummern⸗Verzeichnissen

werden.

v. Funck. Berlin, den 3. März 1849.

Köln⸗Mindener

ga1529 b] Eisenbahn. Vom 15. Oktober ab tägliche Ab⸗ MM

ahrten der Personenzüge 88 7 n- 30 Min. Morgens

Uhr von Hannover ein⸗

12 Uhr 15 Min. Vorm. an den um 11 Uhr 15 Min. von Ber⸗ lin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen, Uelzen, Hildesheim und Hannover eintreffenden Zug.

Bekanntmachung. 8 Die Direction der Zarskoe⸗Selo Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft hat mich beauftragt, die Dividende für das zweite

3 Silber⸗Rubeln, zum Course von 104 Thlr.

auszuzahlen, und können die Zahlungen 3 chung der Coupons nebst nach der Reihenfolge geord⸗ bei mir in den Vormit⸗

tagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang genommen

F. Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.

Ungarische Central⸗Eisenbahn 81511 40te Einzahlung.

8 Von der Directio tral⸗Eisenb ahn sind wir beauftragt, die 10te und letzte Raten zahlung auf die Aetie

dieser Bahn mit 10 %

90 oder 25 F abzüglich d. Zinsen 4 ½ ²

Haalso mit 20 ½ S ind darüber zu quittiren.

demnach die Inhaber, ihre Aclien z

dem Behufe bei uns einzureichen und auf jede derselbe

20 ½ Fl. zu zahlen, nebst ½ % Agentur⸗Spesen, und 4 % Verzugszinsen vom 1. Jan. bis incl. 11. Febr.,

6 8 12. Febr. bis incl. 25. März a. als Präklusiv⸗Termin.

Preuß.

gegen Einrei⸗ bei uns im vorigen Jahre geleistete 10te Nate können gleichfalls bis zum 25. März a. c. gegen Präsen⸗ tation der Actien in Empfang genommen werden.

Berlin, den 13. Januar 1849. 198

der Ungarischen Cen⸗

Die noch nicht abgehobenen Zinsen auf die bereits

Das Abonnement betraͤgt: 2 Athlr. für ½ Jahr. 4 Rthlr. FJee 8 Rthlr. „1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: *

8 ren⸗Straße Nr. 57.

8

1 Inhalt. Amtlicher Theil. 8 1““ Deutschland.

Preußen. Berlin. Beileids⸗Adresse des Magistrats an Se. Königl. Hoheit den Prinzen Wilhelm. Verordnung.

Oesterreich. Reichstag. Interpellationen und die kirchlichen Fragen der Grundrechte. Wien. Armee⸗Bülletin.

Bayern. München. Neue Geschäftsordnung für die Kammer der Ab⸗ geordneten. Erklärung in Betreff der politischen Gesinnung der Linken. Die Frage wegen Publication der Grundrechte.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.

Hannover. Hannover. Erklärungen beider Kammern für Verbleiben des gegenwärtigen Ministeriums.

Württemberg. Stuttgart. Kammer⸗Verhandlungen.

S usland.

Frankreich. National⸗Versammlung. Annahme des Staatsraths⸗ Gesetzentwurfs. Forderung von Geldbewilligungen. Einfache Ta⸗ gesordnung über die Interpellation Martin Bernard's. Paris. Vor⸗ lage in Bezug auf die Rheinschifffahrts⸗Convention. Nachrichten aus Italien. Widerlegung und Erklärungen. Erzesse in den Provinzen. Das Wahlcomité der . Partei. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Kriegs⸗Ereignisse im Pend⸗ schab. Die Frage der Donaufürstenthümer. 1

Niederlande. Aus dem Haag. Widerlegung.

Italien. Nom. Bekanntmachung der Exekutiv⸗Kommission. Die Kir⸗ chengüter für Staats⸗Eigenthum erklärt. Vermischtes. Turin. Kammer⸗Verhandlungen. Adresse an den König.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben egcasgg geruht:

Den Ober⸗Bergamts⸗Assessor Jung in Bonn zum Ober⸗Berg⸗ Rath und den Bergmeister von Pannewitz in Tarnowitz zum Bergrath zu ernennen.

Monats⸗Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846. IItv.

1) Geprägtes Geld und Barren 15,389,200 Rthlr. 2) Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassen⸗ schlinkkg. .. 5,213,300 3) Wechsel⸗Beständdde 11““ 4) Lombard⸗Bestände.. ux 1u1416“

5) Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen und Aktio.. 13,212,700 » SII1 6) Banknoten im Umlauf. XX“ 13,924,700 Rthlr. 7) Depositen⸗Kapitaliennn . D 20,081,000 »„ 8) Darlehn des Staats in Kassen⸗Anweisungen (nach Rückzahlung von 4,900,000 Rthlr., efr. §. 29 der Bank⸗Orbnung vom 5. 1 Oktober 1846) 1,100,000 Rthlr. 9) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Brikches . 7,257,300 Berlin, den 28. Februar 1849. Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Schmidt. Woywod.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und Geheime Staats⸗Minister a. D. von Thile, nach Frankfurt a. /D.

..

(gez.) Meyen.

Uichtamtlicher Theil. 8 Deutschland.

Berlin, 6. März. Der hiesige Magistrat hat

6 Preußen. 3. 2 v at Sr. Fersn Hoheit dem Prinzen Wilhelm nachstehende Beileids⸗

Adresse überreicht: 1““ Durchlauchtigster Prinz,

Gnädigster Prinz und Herr! .„

Mit tiefer Wehmuth und innigem Mitgefühl haben wir die Trauerbotschaft von dem frühen Ableben des vielgeliebten Sohnes Ew. Königl. Hoheit, des Prinzen Waldemar von Preußen, vernom⸗ men. So hat sich in der Blüthe der Jahre ein edles Leben schließen müssen, welches in hoher Stellung dem Dienste des Vaterlandes ent⸗ schlossen und mit vollster Hingebung sich gewidmet, im Gefühl der höheren und allgemeineren Bestimmung Preußens in jugendlicher Kraft des Geistes, in erweiterten Anschauungen der Natur⸗ und Menschenwelt genährt, seinen Beruf zu hohen Thaten heldenmüthig bewährt hatte und nunmehr im Begriff stand, fördernd und führend das Vaterland auf seinen neuen Bahnen zu geleiten. Die Trauer, welche das Land und viele Edlen außerhalb der Gränzen desselben über den Verlust dieses trefflichen Prinzen empfinden, muß den tiefen Schmerz vermehren, mit welchem Ew. Königl. Hoheit an der Bahre des theuren, hoffnungsvollen Sohnes stehen, dem es nicht beschieden war, den Lebensabend des geliebten Vaters durch kindliche Hinge⸗ bung und den Ruhm eines thatenreichen Lebens noch ferner zu ver⸗ schönern. Aber diese Trauer wird auch, als die Kundgebung des aufrichtigsten Mitgefühls aller Edelgesinnten, das herbe Leid in Etwas zu mildern vermögen, das Ew. Königl. Hoheit zu tragen bestimmt worden ist. Möge diese Betrachtung es entschuldigen, wenn wir es wagen, Ew. Königl. Hoheit ehrerbietigst zu bitten, uns den Ausdruck unseres tiefen und aufrichtigen Beileids bei dem großen Verluste, der

Ew. Königl. Hoheit und das gesammte Königliche Haus betroffen, als einen Ausfluß der ehrfurchtsvollen Ervebenheit zu gestatten, mit der unverbrüchlich verharren Berlin, den 27. Februar 1849. treugehorsamste 8 Der Magistrat. (gez.) Schulze.

Naunyn. Hedemann.

Bexrlin, 6. März. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Ermäßigung des schwedischen Porto für Briefe nach und von Ystadt, desgleichen betreffend die Portofreiheit in Angelegenheiten der National⸗Sub⸗ scription für die Hinterbliebenen Auerswald's, desgleichen betreffend h 1.“ der Fahrpostsendungen nach Italien. Sie lautet, wie olgt:

„Nachdem zufolge einer ih der Kaiserlich österreichischen Ober⸗ Postbehörde die Fahrpost⸗Verbindung zwischen dem lombardisch⸗venetianischen Königreiche und den Königlich sardinischen Staaten mit dem letzten De⸗ zember v. J. aufgehoben worden ist, können Fahrpost⸗Sendungen nach Ita⸗ lien, mit Ausnahme der nach dem lombardisch⸗venetianischen Königreiche, nach Parma und nach Modena bestimmten, gegenwärtig nur auf dem Wege über Basel, Genf und Chambery befördert werden. Die Post⸗Anstalten werden daher angewiesen, die Fahrpost⸗Sendungen nach Italien, soweit solche nicht nach den letztgenannten Staaten bestimmt sind, bis auf Weite⸗ res ausschließlich auf Frankfurt a. M. zu dirigiren. Hinsichts der Fahr⸗ post⸗Sendungen nach dem lombardisch⸗venetianischen Königreiche, Parma und Modena bleiben die bisherigen Speditions⸗Verhältnisse unverändert. Dasselbe gilt von allen Briefpostsendungen nach Italien.

Berlin, den 26. Februar 1849. ost⸗Amt. aper.“

General⸗ von S Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 2. März. Auf der Ministerbank: Kraus, Stadion. Der Präsident Smolka zeigt der Versammlung an, daß Kübeck in den Fmnanz⸗Ausschuß anstatt Hagermann gewählt wurde, und daß eine Vertrauens⸗Adresse von Castelnuovo an den Reichstag gelangt sei. Zufolge eines Beschlusses des Constitutions⸗Ausschusses liegen zur Einsicht vor 86 Petitionen theils für, theils gegen die Theilung Galiziens und noch mehrere Petitionen. Der Abgeordnete Jvichievich hat ein Memorandum bezüglich der Banknoten vertheilen lassen. Wildner interpellirt das Gesammt⸗Ministerium: Ist das Ministerium fest entschlossen, den in Kremsier vertretenen Völkern die feierlich versprochene Gleichberechtigung zu wahren, ihnen daher die bisher so ungerechter Weise getragene Ueberbürdung von jährlichen 22 bis 23 Millionen abzunehmen und den ungarischen Ländern auf⸗ zulegen? 2) Ist es fest entschlossen, nach Herstellung dieser gleichmä⸗ ßigen Besteuerung die so unbrüderliche Gränzlinie zwischen ed und dem anderen Oesterreich hinwegzuräumen und dieselbe alsbald auf ein zeitgemäßes Prinzip mit Aufhebung aller Steuer⸗Privi⸗ legien zurückzuführen? 3) Ist es fest entschlossen, die Aufhebung aller Vorrechte und mithin die Gleichheit vor dem Gesetze in Ungarn so⸗ gleich herzustellen, mithin auch das Privilegium des Adels bei der Gesetzgebung aufzuheben? 4) Ist es fest entschlossen, an die Stelle dieser ganz unzeitgemäßen Adelsherrschaft eine Volks⸗Vertretung nach vernunftrechtlichen Grundsätzen, somit unter verhältnißmäßiger Be⸗ theilung aller Nationalitäten einzuführen und die Rechte des Thrones mit derselben zu theilen? 5) Ist es fest entschlossen, diese ungarische Volksvertretung mit der hiesigen zu vereinen, damit sie den Bau eines großen mächtigen und freien Oesterreichs vollbringen helfe? 6) Ist es entschlossen, diesen seinen festen Entschluß den ungarischen Stämmen alsbald kund zu geben und diese Bedingungen der bevor⸗ stehenden Pacification Ungarns zu Grunde zu legen? 7) Ist es entschlossen, das, was in den hier vertretenen Ländern bereits als vorläufige Verfassungsnorm veröffentlicht wurde, auch in Ungarn alsbald zu publiziren und auf Grundlage desselben die ungarische Volks⸗Vertretung mit dem Beisatze einzuberufen, daß an den obigen Grundlagen der Pacification nichts geändert werden dürfe. b

Strasser interpellirt das Gesammt⸗Ministerium: 1) Ob das⸗ selbe nicht geneigt sei, die Verpflichtung zur Annahme der Banknoten bei allen Zahlungen nach ihrem vollen Nennwerthe, insofern die ge⸗ genwärtigen Verhältnisse den Widerruf der ministeriellen Erlasse vom 21. und 22. Mai v. J. nicht erlauben sollten, durch eine Ministe⸗ rial⸗Verfügung sogleich nur auf jene Fälle zu beschränken, in welchem die Zurückzahlung eines in klingender Münze gegebenen Darlehens nicht ausdrücklich wieder in den nämlichen oder anderen klingenden Geldsorten und mit spezieller Verwahrung gegen jedes Papiergeld bedungen worden ist? 2) Ob dasselbe nicht geneigt sei, dem hohen Reichstage im Nachhange und in Erfüllung der von einem früheren Ministerium im Erlasse vom 21. Mai v. J. gemachten Zusage einen Gesetz⸗Entwurf in kürzester Frist zur Berathung vorzu⸗ legen, durch welche ohne Verletzung und Eingriff in vertragsmäßig bestimmte Rechte und Verbindlichkeiten eine definitive Regelung die⸗ ser Angelegenheiten auf constitutionellem Wege angestrebt und mit Rücksicht agf die Verhältnisse des Staates der privilegirten öster⸗ reichischen Nationalbank und der als Gläubiger und Schuldner bei der Annahme der Banknoten betheiligten Staatsbürger eine billige gesetzliche Normirung dieser Verhältnisse zu Stande gebracht werden könnte?

Der Vorstand des Constitutions⸗Ausschusses, Feifalik, macht dem Hause die Mittheilung, daß der Constitutions⸗Entwurf vollendet ist. „Seit halbem September erst war der Ausschuß im Stande, sich recht mit seiner Aufgabe zu befassen. Er that dies mit so großem Eifer, daß nur jene Stunden nicht benützt wurden, welche die Natur dem Menschen entzieht. Unterziehen Sie den Entwurf einer auf⸗ merksamen Würdigung, prüfen Sie ihn mit aller Strenge, wenn Sie aber hier im Saale die Berathung beginnen, vergessen Sie nicht, die freien Prinzipien zu beachten des gemeinsamen Vaterlandes, das uns theuer ist, vergessen Sie aber auch nicht der einzelnen Stämme Interessen, die so schwer geprüft wurden.“

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8 batte über §. 15 der Grundrechte. Sidon spricht für sein Amendement. Es müsse die Auflassung der Bevormundung der Kirche vom Staate aus⸗ gesprochen werden. Er sei nicht gegen das jus cavendi, gegen die Ober⸗ aufsicht von Seiten des Staates; Kirche wie Staat müßten aber ihre wech⸗ selseitige Selbstständigkeit bewahren, um sich in wechselseitiger Freundschaft unterstützen zu können. Wie überall, gebe es auch alte Kirchenzöpfe, die nicht glauben wollten, daß ihr letztes Stündlein geschlagen. „Das Patro⸗ natsrecht setzt das Ansehen und die Würde der Geistlichkeit herab, und das Forkkommen hängt nicht von den Fähigkeiten, sondern von der Laune des Patronatsherrn ab. Die Besetzung der höheren Stel⸗ len zeigt dies zur Genüge, insbesondere in den neuesten Zeiten. Was die Klöster betrifft, so sind Viele aus philosophischen Gründen für die Aufhe⸗ bung. Aber Viele wünschen dieselbe blos aus Lüsternheit nach den Gü⸗ tern, aber in den hier vertretenen Provinzen giebt es 766 Mönchsklöster mit 10,354 Mönchen und 157 Nonnenklöster mit 3363 Nonnen, diese zie⸗

hen von ihren Gütern jährlich 2 ½ Millionen Gulden, und der Schätzungs⸗

werth sämmtlicher Güter ist 50 Millionen Gulden. Wollte man diese Güter auf einmal verkaufen, so beweisen uns Beispiele, wie viel der Staat dabei gewinnt; wollte man sie aber, um dem zu entgehen, nach und nach verwer⸗ then, um die Staatsschuld zu decken, so hieße das einen Tropfen ins Meer gießen. Es ist daher besser, dieselben zu besteuern. Selbst von höherem Standpunkte wäre die Aufhebung schädlich und verderblich. Schädlich, weil es Menschen giebt, die zurückgezogen leben wollen, weil viele Menschen sich in die Einsamkeit vergraben nach bitteren Erfahrungen, um dort ungestört den Wissenschaften zu leben und ohne Nur Eins habe ich noch am Herzen, was ich bei dieser Gelegenheit zu verlautbaren mich gedrungen fühle. Von allen Seiten ertönt, meine Herren, der ungestüme Ruf nach kirchlicher Reform; die große Wandlung, in der Alles begriffen ist, scheint gerade die gläubigsten und wahrhaft frommen Gemüther auf den Gedanken gebracht zu haben, daß auch in der Kirche eine Wandlung vor⸗ ehen müsse, daß auch da in der Kirchendisziplin Vieles nicht sei, wie es sein solle, daß es da in Nebensachen viel Veraltetes abzuschaffen, viel Er⸗ loschenes neu zu beleben, viel Nichtbestandenes einzuführen gebe, und ich habe aus der Generaldebatte gesehen, daß sehr Viele in dieser hohen Ver⸗ sammlung selbst in dieser Beziehung die lebhaftesten Wünsche hegen. Auch ich bin innigst von denselben durchglüht und gab mich schon lange der süßen Hoffnung hin, daß jener erhabene, himmlisch edle Geist des jetzigen Statthalters Christi von der Vorsehung eigens dazu berufen sei, um diese Wünsche zur herrlichsten That zu machen. Leider aber haben die großen Ereignisse in der politischen Welt ihm bisher wenig Muße hierzu gegönnt, und nach den neuesten Vor⸗ gängen im Kirchenstaate scheint eine derartige Veranstaltung von seiner Seite, wenigstens für die nächste Zukunft, in das Bereich der Unmöglich⸗ keit zu gehören. Da erwarte ich denn die allein mögliche und denkbare Anregung hierzu von Ihnen, meine Herren! Ich wünsche, und indem ich dieses große Wort ausspreche, bin ich überzeugt, daß es in allen christ⸗ lichen Herzen vom Inn bis zur Weichsel, von der Elbe bis zum Adriatischen Meere den lautesten Wiederhall finden wird, ich wünsche, meine Herren, daß der konstituirende österreichische Reichstag den Zusam⸗ mentritt einer konstituirenden Reichs⸗Synobde veranlasse! Eine solche Synode, auf welche die Kirche ein unbestreitbares Recht hat, und deren Abhaltung zum größten Nachtheile der Kirche nur zu lange unterblieben ist, eine solche Synode, wo auch die Laien gehörig repräsentirt

Es wird zur Tagesordnung übergegangen, nämlich Fortsetzung der De⸗

sind, und deren Mitglieder aus dem geistlichen Stande von ihren Amts⸗ brüdern gewählt werden, auf Grund einer volksthümlichen Wahl⸗ ordnung, wonach jeder Priester Wähler und wählbar ist, die wird alle Gebrechen und Bedürfnisse der Kirche zur Sprache bringen, sie wird Zucht und gute Ordnung, religiöse Aufflärung und Sittlichkeit in der Kirche theils aufrecht erhalten, theils befördern; sie wird eine Verbesserung und zweckmäßigere Einrichtung der liturgischen Handlungen, eine Revision des Katechismus und Rituals vornehmen; sie wird eine allseitige Regene⸗ rirung des gesammten Kirchenwesens mit unnachsichtiger Energie einleiten und hierdurch zur Aufmunterung, Stärkung und Einigung des Kle⸗ rus einerseits und zur Weckung, Bildung und Hebung des religiösen Bewußtseins im Volke unendlich viel beitragen. Eine solche Spnode

wird endlich die von so vielen Seiten her so lebhaft gewünschte und der

denn Eine

Kirche allein zusagende Synodal⸗Verfassung ins erk setzen; eine solche Synode, und nur sie, ist dazu ausschließlich berechtigt. hier in den Grundrechten allenfalls debattirte Synodal⸗ Verfasfung wäre eine vom Staate der Kirche aufgedrungene oder, um mich eines gelinderen Ausdruckes zu bedienen, octroyirte Verfassung. Da sich aber in dieser ho⸗ hen Versammlung für octroyirte Verfassungen überhaupt sehr wenig Sym⸗ pathieen finden dürften, so möchte ich bitten, an den Ausspruch unseres göttlichen Erlösers zu denken. Was du nicht willst, daß dir geschehe, das thue auch nicht Andern! Ueberhaupt sollte zu einer solchen Octropirung dieses hohe Haus am allerwenigsten schreiten, welches selbst nichts Anderes ist, als die verkörperte Unzufriedenheit der Völker Oesterreichs mit einer octroyirten Verfassung. Ueberlassen Sie daher, meine Herren, die Bera⸗ thung und Feststellung der Synodalverfassung dieser Synode selbst, und seien Sie überzeugt, daß sie den Entwurf derselben für ihre vorzüglichste Aufgabe halten wird. Nebstdem wird diese Synode noch einen anderen, schönen Nebenzweck anzustreben haben. Meines Er⸗ achtens nämlich ist die Zeit des Religionshasses auf immer vorbei, und wenn auch kein Bündniß, so findet doch eine gewisse Achtung unter allen wahr⸗ haft religiösen Gemüthern statt, wenn auch keine Vereinigung im Dogma, so doch ein gewisses Verständniß im tiefsten Lebensgefühle. Der Fanatis⸗ mus gegen die Andersgläubigen hat aufgehört, desto stärker ist aber der Fanatismus der Nichtgläubigen gegen die Gläubigen, der Flachheit gegen die Tiefe, der Gemeinheit und Trivialität gegen alles Höhere und Geisti⸗ gere. Die Gläubigen selbst, mögen sie welcher Kirche immer angehören, feinden sich unter einander nicht mehr an, und das ist ein gewaltiger Fort⸗ schritt. Sollte also in einer Zeit wo Alles sich vertieft, wo inmitten der erschütternden Weltumwälzung Alles nach einer göttlicheren Lebensauf⸗ fassung sich drängt und sehnt, in einer Zeit, wo Alles, was früher sich gespalten, getrennt, losgerissen hat, sich zu nähern, zu verbin⸗ den, zu konsolidiren strebt, und wo auf religösem Gebiete so überraschende Erscheinungen, wie die obigen, sich kund thun auch nicht ein leiser Ver⸗ such gemacht werden, um die oft in Folge kleinlicher Zwiste von uns ge⸗ schiedenen christlichen Brüder mit uns zu vereinen, im Interesse des Christen⸗ thums, im Interesse des christlichen Staates? Ich glaube wohl, und die⸗ sen Versuch wird jene Synode zu machen haben, und darum wünschte ich auch, daß die Anregung zu derselben von Ihnen, meine Herren, ausgehen möge, was ich seiner Zeit zu beantragen nicht unterlassen werde. Sollte auch diese Anregung und jener Versuch nicht sogleich von Erfolg sein, sollte sie auch mehrmalige Anstrengungen kosten, einmal werden sie doch und dazu scheint mir unser Jahrhundert vor allen anderen auserwählt voll⸗ ständig gelingen, und das große Wort unseres göttlichen Erlösers wird zur Freude, zum Entzücken aller wahren Freunde der Menschheit in waaeeg.; gehen: und es wird ein Hirt und eine Heerde sein.“ (Beifall.) D 28 Sevrien- wird unterstützt. Peitler spricht für Wieser’s Antrag und bellz noschus nieder⸗ Zusazantrag, daß der Reichstag sogleich einen firchlichen zandiger antrag, setze. Die Majorität entscheidet aber, e d 1 Verbesserungs⸗ somit auf die Geschäftsordnung zu verweisen sei. Ein neuer Were⸗