1849 / 66 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ruhe mit einer unheilvollen Thätigkeit zu

ten, um ihre scheinbare

vertagsigse Erwäͤgungen sind es, auf welchen die pflichtmäßige Ueber⸗

Staats Ministeriums beruht, daß es sich für jetzt und jeugung de e eingebrachten Gesetze verkündet sein werden, s. Beendigung des Belagerungszustandes von dem Gewicht einer Ver⸗ antwortlichkeit nicht befreien darf, die um so fühlbarer und lästiger ist, je weniger die Umstände gestatten, das ganze Gewebe der feind⸗ lichen Bestrebungen zu veröffentlichen und die Größe der durch die wachsenden politischen Verwickelungen des Auslandes gesteigerten Ge⸗ 2 1. 8 Ministerium glaubt sich der zuversichtlichen Hoff⸗ nung hingeben zu dürfen, daß die Kammern den Gründen, aus wel⸗ chen die einstweilige Fortdauer des Belagerungszustandes noch für nöthig erachtet wird, ihre Anerkennung nicht versagen werden. Außer in der Hauptstadt besteht der Belagerungszustand noch in Erfurt und Posen. In diesen beiden Festungen erheischten sowohl militairische Güünde, als die Rücksicht auf die Sicherheit der Ein⸗ wohner die Verhängung dieser außerordentlichen Maßregel, welche, bei der Fortdauer der Motive, leider noch nicht hat beseitigt werden können.

Endlich hat noch ein Distrikt in Oberschlesien, in den Kreisen Kreutzburg und Rosenberg, um deshalb dem Belagerungszustande und terworfen werden müssen, weil dort ein Theil der Bevölkerung, auf geregt durch verderbliche Irrlehren, sich zu offenem mörderischen Widerstand gegen die gesetzlichen Behörden und zu Exzessen hat ver⸗ leiten lassen, vor denen das menschliche Gefühl zurückbebt und welche nur zu deutlich beweisen, daß die bürgerliche Ordnung in ihren Grund⸗ vesten erschüttert ist. 8 8

Berlin, den 8. März 1849.

Das Staats

Berlin, 7. März. Aus dem Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten geht uns folgende Mittheilung zu:

„Es lag in der Absicht des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, die Berathung über die Reform der öheren Lehr⸗Anstalten noch vor der Eröffnung der Kammern statt⸗ inden zu lassen. Da aber die den Lehrer⸗Kollegien überlassene

ahl der dazu einzuberufenden Direktoren und Lehrer in einigen der größeren Provinzen durch unvorhergesehene Unstände sehr verzögert und die Vollendung des letzten Wahl⸗Akts erst jetzt angezeigt worden ist, so hat die Erwägung, daß beim Schluse des Schulkursus die Berufsthätigkeit der Direktoren und Lehrer besonders in Anspruch genommen wird, und die Berathung durch die Charwoche unterbrochen werden möchte, es nöthig gemacht, den Beginn der berathenden Ver⸗ sammlung auf den 16. April d. J. festzustellen. Es wird sodann dahin gestrebt werden, nicht nur das wichtige Werk in möglichst kur⸗ zer Frist zu vollenden, sondern auch das ÜUnterrichtsgesetz, wie es verheißen worden, in allen seinen Theilen dern gegenwärtig versam⸗ melten Kammern vorzulegen. 8

„212 α . Ministerium.

Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 3. März. (Oest. Ztgu.) Zur Einsicht liegen im Constitutions⸗Ausschuß: Permemoria der Deutschtyroler wegen der Beibehaltung der Integrität Tyrols; Promemoria der Südtyroler um Trennung Südtyrols von Nordty⸗ rol; Promemoria der Vorarlberger um provinzielle Selbstständigkeit. Szaßkiewicz interpellirt den Vorstand der für Grund⸗Streitig⸗ keiten eingesetzten Kommission, ob denn diese Kommisston wirklich thä⸗ tig sei? Anerkannt werden die Wahlen des Abgeordneten Lauritsch für Stein in Illyrien, des Abgeordneten Teltschik für Nentitschein in Mähren (mit Majorität gegen Minister Schw rzenberg gewählt), des Abgeordneten Kübek für Wien, des Abgeordneten Hauensteiner für Zwettl in Niederösterreich. An der Tagesordnung ist die Debatte über die Depositenfrage. Vorgelegt wurde ein Amendement von Prazak, welcher die Einziehung der Depositengelder nur mit aus⸗ drücklicher Zustimmung der betheiligten Partei zulassen will.

Bilinski: „Dem finanzministeriellen Erlasse vom 21. Mai lag eine zweifache Absicht zu Grunde. Es sollte einerseits todtes Geld fruchtbringend gemacht, andererseits dem Staate nachgeholfen werden. Die wohlthätige Absicht, die hier zu Grunde liegt, will ich nicht bezweifeln, doch muß ich bemerken, daß diese Fürsorge des Staates nur ein Vorwand ist, da es durchaus nicht an Gesetzen fehlte, nach welchen die Depositengelder fruchtbringend anzulegen wa⸗ ren, und die blos hätten eingeschärft werden müssen. Die Anlegung der Depositengelder gegen Staatspapiere hat schon Millionen Gel⸗ der der Wittwen und Waisen gekostet. Bei Depositen werden nicht sowohl Zinsen als Garantieen bezweckt. Die Wohlthat der Zinsen steht also hier in zweiter Linie, und sie hat ihren eigentlichen Zweck nicht erreicht, und dies um so weniger, als die Drposition gegen Staatspapiere erzwungen wird. Glauben Sie wirklich, daß eine De⸗ position gegen Staatspapiere eine Wohlthat sei, so beschließen Sie, daß jene Lente ihre Depositen dem Staate geben, die es selbst wünschen. Die es jedoch nicht wünschen, müssen nicht gezwungen werden. Ueber⸗ dies ist zu bedenken, daß den Provinzen Geldmittel entzogen, der Zinsfuß in denselben erhöht und die Gewerbe gedrückt werden. Sie sehen also, daß diese Maßregel nicht vom Standpunkte der Wohl that, sondern vom Standpunkte der Staats⸗Finanzen beurtheilt wer⸗ den muß. Und da glaube ich nicht, daß diese Maßregel im Stande sei, den Staats⸗Kredit zu fördern. Sie wäre überdies eine Kredite⸗ Bewilligung ohne bestimmte Gränzen und ohne Maß. Sie können sich unmöglich des großen Rechtes hierauf begeben. Es wird weiter dehauptet, es wäre zu wünschen, daß alle Depositengelder beim Staate fruchtbringend angelegt werden. Dies bleibt den künftigen Gesetzen vorbehalten. Ist es aber möglich, bei einer föderativen Ge⸗ staltung des Staats dies durchzuführen? Würde nicht die individnelle Betriebsamkeit darunter leiden? Man hat in der Kammer an dem Ministerial⸗Erlaß blos die Form getadelt. Es ist aber ein nichts als constitutionelker Vorgang, wenn man Ordonnanzen als ungültig erklärt, und der Erlaß ist eine Art von Ordonnanz. Diese Ueberzeugung sst dem Ministerium nicht zu opfern. Nehmen Sie den Antrag des Aus⸗ schusses an, so erkennen Sie die Maßregel des Ministeriums an, die sch eben widerlegt habe. Ich empfehle Ihnen daher meinen Abänderungs⸗Antrag. Die Kammer dürste dadurch nicht in Veriegenheit kommen, da die Rückzah⸗ lung nur theilweise geschehen würde.“ Kreil: „Als dieser Gegen⸗ stand zuerst zur Sprache kam, wurde die Meinung aufgestellt, daß das Vermögen der Waifen gefahrdet sei. Dies ist nicht der Fall ba zwischen Waisen⸗ und Depositengeldern ein Unterschied besteht⸗ den schon das Gesetz bestimmt. Im Erlaß ist aber von Waisen 7 dern keine Rede, sondern nur von Depositen. Dahin gehören dbe⸗ Verlassenschafts⸗Massen, Konkurs⸗Massen, Cautionen. Solche Geibder bleiben oft längere Zeit fruchtlos bei den Gerichten liegen, bis die 8 Entscheidung erfolgt ist. Die Gerichte haben diesen Geldern gegen⸗ süber keine andere Verpflichtung, als sie sicher aufzubewahren. An⸗ ders ist es bei Waisengeldern, diese müssen von den Gerichten zu⸗ gleich verwaltet, fruchtbringend angelegt werden, und zwar zu 5 oder 4 pCt. In der Regel werden z. B. in Ober⸗Oesterreich die Wai⸗ sengelber bei Privaten uͤnd nicht in Staatspapieren angelegt. Was von Waisengeldern gilt, gilt auch von den Geldern aller Jener, die der Staat den Minderjährigen gleichachtet, z. B. Wahnsinnige ꝛc. Es be⸗ zieht sich also der Erkaß vom 21. Mai blos auf Deposttengelder. Wenn

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111 858 8 nun in Galizien zufällig die Waisengelder und Depositengelder in einer Kasse aufbewahrt werden, so ist dies wohl möglich, aber der Unter⸗ schied zwischen beiden Geldern ist darum noch nicht aufgehoben oder die getrennte Behandlung beider Gelder verunmöglicht. Also auch in Galizien sind durch den Erlaß die Waisengelder nicht gefährdet. Es fragt sich nun, ist die Maßregel für die Depositenbesitzer gefähr⸗ lich, vortheilhaft oder nachtheilig? Von Gefahr kann keine Rede sein. Die Gelder sind in der Staattkasse wohl sicherer, als in jeder anderen, da die eingesandten Gelder in derselben Münzsorte zurück⸗ gezahlt werden. Sie sind ferner vortheilhaft angelegt, da sie Frucht bringen, während sie sonst in den Depositen⸗Kassen todt liegen und überdies vom Staate zu jeder Stunde zurückgezahlt werden, was bei der Anlegung in Privathände nicht möglich ist. Wenn man also Depositen fruchtbringend machen will, so kann es nur auf die im Ministerial⸗Erlaß angegebene Weise gut geschehen.“ Schuselka: „Man hat den Gegenstand der heutigen Ver⸗ handlung vielfältig als einen sehr geringfügigen dargestellt. Ich halte ihn sowohl vom staatsrechtlichen als volkswirthschaftlichen Standpunkte für sehr wichtig, werde ihn jedoch blos vom politischen Standpunkt beleuchten, der ein noch wichtigerer ist. Es ist eine Fi⸗ nanz⸗Maßregel. Als sie angeordnet wurde, wurde sie im Rausche des Freiheitstaumels weniger gefühlt, weniger berücksichtigt. Die Zei⸗ ten haben sich aber sehr geändert. Selbst vor einigen Wochen konnte man noch für den Ausschuß⸗Antrag stimmen. Allein bei der heu⸗ tigen Lage Oesterreichs kann man es gewissenhaft nicht mehr. Es handelt sich eigentlich um nichts mehr, als ob man dem Mini⸗ sterium ein Vertrauens⸗ oder Mißtrauensvotum geben will oder nicht. Denn es setzt einen hohen Grad von Vertrauen voraus, wenn man einem Ministerium gestattet, Gelder der Waisen und an⸗ derer Privaten in den Staatsschatz aufzunehmen. Es setzt dies ein größeres Vertrauen als jede andere Kreditbewilligung voraus. Es heißt im Ausschuß-Antrage, der Staat allein könne die größte Si⸗ cherheit bieten; allerdings gilt dies von Oesterreich wenn es wäre, wie es sein könnte, wie es sein sollte! Aber das jetzige Oesterreich, wie es jetzt beherrscht, wie es jetzt terrorisirt wird, bietet diese Sicher⸗ heit nicht. Warum? das will ich beweisen. Unsere Zustände sind Zustände der permanenten Revolution, einer ministeriellen Contrere⸗ volution, die schon auf den Mai, ja auf den März zurückzugehen droht. (Anhaltender Beifall.) Fast ganz Oesterreich ist im Belage⸗ rungezustand, was nichts Anderes als ein revolutionairer Zustand in anderer Form ist, denn er stellt alles Gesetz, alle Sicherheit in Zwei⸗ fel. Man entschuldigt diese Zustände damit, daß sie eine traurige Nothwendigkeit sind. Ich leugne dies! Es ist nicht wahr, daß die Strenge in so hohem Grade nöthig war, als sie angewandt wurde. Der 6. Oktober wäre nicht gekommen, wenn die frühere Regierung sich ehr⸗ lich an die neue Zeit angeschlossen hätte. Die Folgen des 6. Oktobers wären nicht eingetreten, wenn der Kaiser ein volksthümliches Ministerium eingesetzt, wenn das eingesetzte Ministerium anders gehandelt hätte, als es handelte. (Rechts: Zur Sache!) Es wären die Folgen des 6. Oktobers nicht eingetreten, wenn man Wien nicht aufs Aeußerste getrieben hätte. Aber gesetzt, dies Alles wäre nöthig gewesen, warum befolgt das Ministerium noch immer diese Politik? Man sieht sich nothwendig weiter zu der Frage gedrängt: Ist es wahr, daß das Ministerium wirklich an der Spitze der Regierung steht? Ich glaube es nicht. Wir würden merkwürdige Aufschlüsse erhalten, wenn wir die Wechselwirkungen zwischen den Marschällen und dem Ministerium kennen würden! Regiert nun das Ministerium, oder wird es regiert? Ist es verantwortlich, oder ist es nicht verantwortlich? Ist das Mi⸗ nisterium verantworteich, ist die Politik wirklich die seine, so muß ich behaupten, daß die Potitik, die es seit seinem Antritte befolgt, keine andere ist, als eine Politik der Rache, einer Rache an Wien, das man verderben will. Der Thron Oesterreichs kann nur in Wien stehen, und je länger man ihn von dort fern hält, desto größer wird die Unmöglichkeit, ihn dort wieder aufzurichten und mit dersel⸗ ben Liebe zu umgeben, die ihn umgab. Man übt Rache an den Pro⸗ vinzen, an den Studenteu, an den Schriftstellern; aber die Presse wird sich rächen an dem Ministerium; sie hat Metternich vernichtet, sie wird auch dies Ministerium ihre Gewalt erfahren lassen. Aber die Poli⸗ tik ist auch eine Politik der Furcht, die sich so weit erstreckt, daß man sogar die Röcke der Studenten verfolgt. Aber wäre dies Alles auch nöthig gewesen, wäre es nicht endlich an der Zeit, das System zu ändern? nicht Zeit, Wunden zu heilen, statt Wunden zu schlagen? Man hat von diesem Ministerium so viel gehofft, so viel erwartet. Allein das Programm desselben ist schon fast ganz durch die Terro⸗ risirung der Bramten aufgehoben, die Alles, was das Ministerium thut, für unsehlbar halten müssen. Es ist von diesem Ministerium noch nicht eine einzige freisinnige Maßregel ausgegangen, und es droht Jedem mit Amtsentsetzung, der etwas von seinen Thaten nicht für infallibel hält. Wie steht es mit der versprochenen Gleichberechtigung? Zum Witzworte ist es bereits geworden. Den⸗ ken Sie an die Hülferufe aus Croatien, aus der Slowakei, aus dem südlichen Tyrol. Ich frage Sie nun, kann ein Ministerium eine Garantie sür die Existenz eines Staates bieten, dessen Hauptgrundlage es so verletzt, wie es letzthin in Südtyrol geschehen, ein Ministerium, das den Reichstag mißachtet, daß ihn von seinem Redner wie einen Haufen von Knaben traktiren läßt? Ist ein Staat garantirt, in dem Ströme von Papiergeldern fließen, dessen Ministerium Broschüren verfaßt und absichtlich Alls in Verwirrung bringen zu wollen scheint? Was hat das Ministerium Weises gethan? Zu den vielen Theilungen Polens eine neue hinzugefügt, neuen Bürgerkrieg gesäet und in einer russi⸗ nischen eine russische Politik vorbereitet. (Rechts: Zur Sache!) Ich will beweisen, daß eine solche Regierung Oesterreich in Zustände bringt, die keine Garantieen bieten, und das gehört zur Sache! Das con⸗ stitutionelle Neuösterreich will es durch Russen, durch Kosaken auf⸗ bauen helfen; ich sage aber, der Tag, an welchem Rußland uns hel⸗ fen wollte, ist ein Unglückstag für Oesterreich. Wie steht es in Ita⸗ lien? Seit einem halben Jahr sind wir Sieger; hat man den Sieg zu benutzen gewußt? Nein! Unser Geld und unser Blut ist ge⸗ opfert, unser Staat eben so wenig gesichert, daß wir sogar in Brüs⸗ sel unterhandeln müssen, ob der Sieg unser ist oder nicht. Wie steht es mit Deutschland? Sowohl von slavischer, als von deutscher Seite ist laut genng gegen die widersinnige Politik des Ministeriums, gegen diese alte Geheimthuerei protestirt worden. Lange wird diese aber weder der Dentsche noch der Oesterreicher tragen, und geht es so fort, so wird das Ministerium sich den Ruhm erworben haben, daß es Oesterreich zu Grunde gerichtet hat.”“ (Der Redner ver⸗ läßt unter großem Beifall der Linken, Zischen der Rechten und des Centrums die Tribüne.) Thiemann spricht für den Antrag des Ausschusses, weil dem Staate Gelder zufließen und die Kuranden Zinsen genießen. Prazak: „Der Gegenstand wurde erst jetzt von rein politischer Seite aufgefaßt. Als ich den Antrag ein⸗ brachte, stand ein Ministerium an der Spitze der Regierung, das un⸗ getheiltes Vertrauen besaß. Ich betrachte aber den Gegenstand jetzt, wie damals, rein vom privatrechtlichen Standpunkte. Die Maßregel vom 21. Mai hatte den Zweck gehabt, ein Zwangs⸗Anlehen zu ver⸗ anlassen, und in dieser Hinsicht sprach sich die öffentliche Meinung gegen politische dieselbe aus. Die Wichtigkeit aber, die dem Gegenstande heute beigelegt wurde, hat er durchaus nicht. Soll ein Zwangs⸗Anlehen statt⸗ sinden, so müssen alle Staatsbürger und nicht blos Einzelne getrof⸗ fen werden. Um asso den Charakter des Zwangs⸗Anlehens abzuleh⸗

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nen, muß die Anordnung dahin geändert werden, daß blos die Gel⸗ der Jener eingesandt werden, die sie freiwillig beim Staate anlegen wollen, was auch mein Antrag bezweckt: 1) Den Erlaß vom 29. Mai 1848 hinsichtlich der ferneren Ei sendung der Depo⸗ sitengelder außer Kraft zu setzen. 2) Bei der durch die Interessenten verlangten Rückzahlung der schon abgeführten Gelder die Bestimmung des erwähnten Erlasses zu handhaben. 3) Den hierüber vom Ministerium gefaßten Entschluß baldmöglichst der hohen

Kammer bekannt zu geben, die dann das Geeignete zu verfügen sich

vorbehält. Sein Antrag wird unterstützt. Joseph Neumann: „Auch ich bedaure, daß ein so einfacher Gegenstand Veranlassung werden mußte, etwas zur Sprache zu bringen, das nicht zur Sache gehört, ich bedaure es um so mehr, als es ein Redner zur Sprache brachte, dessten hohe Rednergabe ihm den Ruf des Versöhnenden ver⸗ schaffte. Das war aber die Sprache der Versöhnung nicht! Bei der Anlegung der Gelder in die Staatskasse kann unter keinerlei Umständen von Verlust die Rede sein. Man sieht in dieser Maßre⸗ gel ein Vertrauensvotum gegen das Ministerium, eine Kreditsbewil ligung ohne Reichstagsbeschluß. Ist dem Ministerium einmal ein

Kredit bewilligt worden, so versteht sich von selbst, daß es diesen be⸗

nutzen kann, wie und wo es will. Man sprach von Provinzial⸗ Fonds, mit diesen haben aber die D.positengelder durchaus keinen ab⸗ sehbaren Zusammenhang. Herr Schuselka gestand selbst, früher für den Antrag gewesen zu sein, die Heiligkeit des Gegenstandes habe ihn jedoch bestimmt, zurückzutreten. Was ist das für ein Begriff von Heiligkeit? Man hat die Maßregeln, die der Okteber noth⸗ wendig machte, getadelt. Sollte man etwa gegen Wien anders ver⸗ fahren, gegen diesen Sitz des Vandalismus der Freiheit? Ich bin selbst ein Wiener, ich bedaure Wien, aber wer war es, der die trau rigen Zustände über Wien brachte? Nur ein Theil des wiener Vol⸗ kes war es, den ich nicht näher bezeichnen will. Man hat die Va⸗ terlandsliebe dadurch beurkunden wollen, daß man gegen die Tren⸗ nung gewisser Theile des Vaterlandes eiferte; ich will auf diese Sorte von Vaterlandsliebe nicht eingehen; allein nicht unerwahnt kann ich lassen, daß von einer Seite gegen die Presse geklagt wird, die früher durch 9 Monate so rühig allem Unfuge der Presse zusab. Man behauptete, daß man in Italien wieder dort werde aufangen müssen, wo man früher anfangen mußte; ich glaube, wir werden an⸗ fangen, wo wir aufhörten, und werden fortfahren. Der Repräsentant Oesterreichs in Brüssel sprach es aus, der Kongreß daselbst dürfte nicht berufen werden, um etwas an den Rechten Oesterreichs zu mäkeln. Was nun den Antrag der Kommis⸗ sion anbelangt, so bemerke ich nur, daß es von Seiten der Be⸗ theiligten keiner ausdrücklichen Einwilligung bedarf, sondern daß eine stillschweigende genügt; es ist genug, wenn die eingebrachte Verwei⸗ gerung beachtet wird. Ich empfehle sonach sowohl vom Standpunkte des Rechts als der Klugheit den Ausschuß⸗Antrag.“ Die Debatte wird für geschlossen erklärt. Brestl, als Generalredner für den An⸗ trag: „Es ist zu bedauern, daß eine so einfache administrative Frage zu einer politischen gemacht wurde. Ich werde ouf die politische Na⸗ tur also gar nicht eingehen, obwohl ich Ursache hätte, Herrn Neu⸗ mann vielfach zu widerlegen. Es handelt sich darum, etwas zu bil⸗ ligen, was bereits in anderen Staaten, z. B. in Frankreich, ganz und gäbe ist. Man fürchtet, daß der Deponent um sein Vermögen kommen könnte. Diese Furcht ist aber grundlos, denn es werden wohl alle Depositen in Banknoten eingelegt werden. Wird nun Oesterreich zahlen können, so verlieren die Deponenten nichts, wied es nicht zahlen können, so ist der Verlust der Deponenten den an⸗ deren dasburch herbeigeführten Verlusten gegenüber wahrhaft unbe⸗ deutend. Ich unterstütze somit den Antrag Rulitz.“ Dylewoki: „Ich rede nicht darum gegen das Ministerium, wenn ich gegen den Ausschuß⸗Antrag rede; denn Letzteres that i schon im August. Ich wende mich blos an die Redlichkeit des Hauses. Man sagte, es bestehe zwischen Waisengeldern und Depositengeldern ein Unterschied. In Gali⸗ zien ist dieser Unterschied wenig gekannt, und es wurden alle deponirten Gelder abgeführt. Abgesehen hiervon, erhoben sich aber die Bedenken nicht blos gegen die Einsendung der Waisengelder, sondern auch gegen die Einsendung der Depositen; denn die Maßregel ist nun einmal eine von keiner Seite her sanctionirte Ordonnanz. Man kann, man soll dem Ministerium alle Mittel erlauben, Geld einzubringen, nur nicht fremdes Geld. Ich kann Ihnen überdies Fälle angebrn, wo einge⸗ zahlte Silbermünze mit Papier zurückgezahlt wurde. Der Trost also, die Depositen seien in der Staatskasse sicher, mag denn doch kein so sehr stichhaltiger sein. Man sagte, es sei durch den Erlaß kein Zwang angethan worden. Ich erwähne nur, daß die Gerichte den Ministerial Erlaß für ein Gesetz angesehen haben, und daß unbedingt demselben gehorcht wurde. Ist, wo unbedingt und blind gehorcht wird, nicht auch Zwang? Man sagte, cs sollen nur jene Gelder eingesandt werden, deren Besitzer dazu beistimmen. Wer ist aber der Besitzer von Depositen, über die ein oft Jahre lang dauernder Rechtsstreit besteht? Endlich kann ich nicht umhin, auszusprechen, daß ich wirklich meine, die Minderjährigen würden einem Verluste durch den Staat ausgesetzt. Es sind Ihnen die Bankozettel von 1811 im Ge⸗ dächtniß, Sie kennen das Finanzpatent von 1811, dessen traurige Folgen erst im Jahre 1816 ans Tageslicht kommen sollten, Fol⸗ gen, von deren Galizien, das ohnehin kapitalsarme, stark be⸗ rührt wurde; Galizien hatte damals vor 32 Jahren Gold und Siälber eingelegt und erhielt nach diesem Zeitraum für 100 ein⸗ gelegte Dukaten 8 Dukaten! Wer so was erfahren, dem ist nicht zu verargen, wenn er fürchtet, und besonders bei dem gegenwärtigen Zustande der österreichischen Finanzen, die für das Jahr 1849 allein 12 Millionen Gulden Defizit in Aussicht haben! Ich glaube hicht, daß es Ihre Absicht sein könne, diesem Uebelstande der Fimanzen durch das Geld Einzelner abzuhelsen und das Volk zu verschonen. Ich glaube, es ist die Ehre und Ehrlichkeit des Hauses am aller wenigsten, mit denen sich diese Maßregel verträgt.“ Fnanzminister Krauß: „Im April und Mai v. J. waren die Staatseinnahmen sehr vermindert. Man mußte auf Ersatz denken, ohne das Volk zu belästigen. Den Ersatz fand man in den todtliegenden Depositen, die ohnehin ein Uebelstand in der Staatswirthschaft sind, dem auch ohne Rücksicht auf die damalige Staatslage abgeholfen werden mußtc. Diese Maßregel wurde aber auf eine Weise gehandhabt, die Jedem freien Spielraum ließ. Niemand wurde gezwungen, der Einzelne bis aufs äußerste geschont. Man erklärte, daß in derselben Münz⸗ sorte werde zurückgezahlt werden, und daß Jedem zur beliebigen Zet sein Geld zu Gebote stehe. Vom privatrechtlichen Standvunkt ist also gar kein Einwand möglich. Vom staatsrechtlichen ss 2e onen, daß damals kein Reichstag beisammen war. Bis zum 66 Februar sind 1,959,159 Fl. angelegt worden, 152,094 Fl. wurden zurückgezahlt. Nieder⸗Oesterreich 510,600 Fl. Nieder⸗. shetreich ist von dieser Maßregel nicht ausgenommen. Die Ee Se. Wien sind bedeutend, und deswegen vecg Fr Vals . Maßregel nicht angewendet. Ober⸗Oesterreich 99,0⸗ 2 9 30,275, Mähren 136,926, Galizien 207,247, Krain Tyrol⸗ 12,588 vw. So verhalten sich die Einzahlungen der Provinzen; 30,000 Fl. in Gold und 150,430 Fl. in Silber wurden von der obigen Summe eingezahlt. Das Merkall wurde in Deposito gelassen. Die Direction des Tilgungsfonds hat den gemessenen Auftrag, in jener Münze die Depositen zurückzuerstatten, in der sie eingezahlt wurden. Daß statt Münze Bonknoten zurückgezohlt wurden, ist nicht wahr. Es

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wurden selbst im Laufe vorigen Monats Depositen in Gold so⸗ wohl als Silber zurückerstattet. Was die Auffassung vom foli⸗ tischen Gesichtspunkte anbelangt, so muß ich gestehen, daß sie mich Überrascht hat, wie es auch viele Redner anerkannten, daß sie eine nicht hierher gehörige sei. Um ein Vertrauens⸗ oder Mißtrauens⸗ votum gegen das Ministerium kann es sich hier nicht handeln, da

diese Maßregel auch in anderen Ländern besteht und das Ministerium

ohnehin schon einen gewissen Kredit vom Hause zugestanden besitzt.

Es ist staatsnützlich, wenn man nur 3 pCt. zahlt, und für die Pri⸗

vaten trägt es Zinsen. Ich in meiner Stellung vertrete übrigens nicht alle Thaten des Ministeriums, nur muß ich bemerken, daß die Politik des Ministeriums keine der Rache sei. Wo sind die Rache⸗ akte? Man sagte, es solle Wien zu Grunde gerichtet werden; nun, wenn die Kaiserl. Geldgeschenke, die letzthin Se. Majestät den Wie⸗ nern gemacht, Rache sind und zu Grunde richten hrißen, dann nenne man es immerhin so! Se. Majestät haben 200,000 Fl., dann 50,000 Fl. und dann 700,000 Fl. für die Nothleidenden in Wien angrwiesen. So übt das Ministerium die Rache. Dann sagte man, das Ministerium habe Furcht. Dies kann man doch dem Ministe⸗ rium jetzt nicht vorwerfen. Man warf dem Ministerial⸗Erlaß vor, daß die Beamten mit dem Ministerium gehen sollen. Dieser Erlaß ist aber anders zu beurtheilen, und es muß in einem constitu⸗ tionellen Staate so seen. Wegen der Nichtachtung des Reichstages. wenn man vorwarf, daß die Interpellationen nicht beantwortet wer⸗ den, so ist einzusehen, daß man an zwei Orten nicht zugleich sein kann, und wir sind sehr beschäftigt. Die Gleichberechtigung fordert die Rechte des Ruthenen eben so wie jedes Anderen. Die Aeuß rung betreffend, Oesterreich sei ein Schützling Rußlands, kann ich fest erklären, daß das Ministereum nicht den Anmarsch begünstigt hatte, sondern daß das Ministerium gerade Schritte that, um die Räumung Sie⸗ benbürgens zu beschleunigen. Dieser Enmarsch von einigen Tausend Mann Russen geschah m einer Zeit, wo das Ministerium mit Sie⸗ benbärgen keine Communication herstellen konnte. Was Italien be⸗ trifsft, so stehen wir dort siegreich da und werden den Sieg zu be⸗ nutzen wissen. Die Einwendung, daß man einen unbestimmten Kre⸗ dit bewilligt, ist nicht gegründet, weil sich die Maßregel nur inner⸗ halb der Gränzen des bereits bewilligten Kredits bewegen kann. Unehrlich ist die Maßregel am allerwe igsten, da Je⸗ dem die Ablieferung oder Verweigerung freisteht. Der Staat hat nicht die Absicht, die Depositen nicht zurückzuerstatten, und in die Lage, die geringe Summe nicht zurückerstatten zu können, wird der Staat wohl nie kommen. Uebrigens muß ich jede Verdächtigung zurückweisen, als ob das gegenwärtige oder irgend ein künftiges Mi⸗ nisterinm so könnte handeln wollen, als es früher in Oesterreich der Fall war. Dies heißt, eine Schwäche, ein Mißtrauen zu sich selbst beurkunden. Ich kann ferner nicht die Bedenken theilen, die in An⸗ sehung der Pupillengelder erhoben wurden. Es ist eine irrige An⸗ sicht, daß diese Gelder gesicherter seien, wenn sie in den Depositen⸗ kassen liegen, da sie, wenn sie in Banknoten daselbst liegen, vor einem Staatsfalliment durchaus nicht mehr geschützt sind. Was die Maßregel selbst anbelangt, so erkenne ich allerdings an, daß sie eine blos provisorische sei, und daß ich glaube, dieser Gegen⸗ stand werde und müsse auf dem gesetzlichen Wege er⸗ ledigt werden, ohne daß man Grund habe, die Zurück⸗ nahme des Erlasses zu fordern. Die geschehene Ausgabe der verzinslichen 3 prozentigen Anweisungen erleichtert übri⸗ gens die Einsendungen der Depositen ungemein und wesentlich, da ja die Anweisungen in den Depositenkassen niedergelegt und allenfalls auch als Geld gebraucht werden lönnen.“ Klebelsberg als Be⸗ richterstatter des Ausschusses: „Der Finanzausschuß hat gar nicht die Absicht gehabt, die Politik Oesterreichs in diese Frage hineinzu⸗ ziehen. Vielmehr wäre zu wünschen, daß gerade in diesem Augen⸗ blicke, wo wir an dem wichtigsten Theile unserer Arbeit sind, jede Leidenschaftlichkeit bei Seite gelassen würde. Der Ausschuß glaubte genug zu thun, wenn er dem Volke erklärte, daß kein Zwang aus⸗ geübt werde, und daß der Staat in seiner Stärke und Größe doch immer der beste Garant sei. Der Antrag des Abgeordneten Pra⸗ zak unterscheidet sich von dem des Ausschusses dadurch, daß jener die posi⸗ tivc, dieser die negative Einwilligung der Betheiligten verlangt. Der Ausschuß glaubte letztere vorziehen zu müssen, weil sie von der Erfahrung empfohlen ist.“ Es wird die Abstimmung vorgenommen. Das Minoritätsvotum des Finanz⸗Ausschusses wird abgelehnt, der Antrag Prazak's ebenfalls, und der Antrag der Majorität des Fi⸗ nanz⸗Ausschusses angenommen, Er lautet: 1) „Das Ministerium der Fina zen und jenes der Justiz seien aufzufordern, daß über den wahren Sinn des Erlasses vom 29. Mai 1848 und über die den Betheiligten dadurch nicht entzogene Freiheit in der Berfst⸗ gung über gerichtliche Depositen sowohl eine allgemeine Brlehrung, als insbesondere an die Gerichts⸗Behörden erlassen und erklärend beigefügt werde, daß gegen den ausgesprochenen Willen der Betheiligten keine Einsendung von gerichtlichen Depositen ge⸗ wünscht und durch jenen Ministerial⸗Erlaß an den über Elozirung der gerichtlich hinterlegten Kapitalien bestehenden Gesetzen nichts geändert werden soll.“ 2) „Es sei über das Gesuch des stryer Kreises, ihnen mitzutheilen, daß nach dem Sinne der Verordnung vom 29. Mai v. J. ihnen freisteht, ihre beim Staatsschulden⸗Til⸗ gungsfonds erliegenden gerichtlichen Depositen sogleich zurückzufordern; wo aber die Gerichte diesem ihrem Verlangen entgegentreten würden, bei den höheren Gerichts⸗Behörden oder nöthigenfalls beim Justiz⸗ Ministerium Abhülfe zu suchen.”*) (Schluß folgt.) Wien, 6. März. Die Wien. Ztg. enthält in ihrem heutigen Blatte folgendes (27.) Armee⸗Bülletin: „Den 26sten und 27sten hatten die Spitzen der Kolonne der unter Sr. Durchlaucht dem Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz vorrücken⸗ den Haupt⸗Armee die Rebellen aus der Stellung hinter der Tarna zwischen Keapolna und Kaël angegriffen und zurückgeworfen. Die Kolonnen des Feldmarschall⸗Lieutenants Schlick, welche. gegen Verpeléth und Erlau vor⸗ rückten, hatten den Feind in die Flanke genommen und durch diese gelun⸗ gene Bewegung seine Rückzugslinie gegen Miskolcz und Tokay bedroht. Der Feldmarschall rückte den 28sten auf der ganzen Linie vor und ver⸗ legte sein Hauptquartier diesen Tag nach Maklaͤr, nachdem der Feind es eben verlassen und sich in der Richtung gegen Mezö⸗Kövesd zu⸗ rückgezogen hatte. Dem eiligen Rückzug des Feindes rasch folgend, stieß das Kürassier⸗Regiment Prinz Karl von Preußen nahe an Mezö „Kövesd auf die hier zusammengedrängte Arrieregarde des Feindes, wobei es zu einem hartnäckigen Kavalleriegefechte kam, welches von den nachrückenden Brigaden Wyß und Montenuovo unterstützt wurde. Bei diesem ersten Ge⸗ fechte wurde Major Prinz Holstein und zwei Offiziere verwundet. Am 1. März unternahm der Feldmarschall längs der ganzen Linie cine große Rekognoszirung längs der ganzen Ebene, die sich von Mezö⸗ Kövesd über Istvaͤn bis an die Theiß zieht, welche jedoch des großen Ne⸗ bels und Schneewetters wegen nicht die nöthigen Resultate gab. Einstweilen manöverirte das Corps des Feldmarschall⸗Lientenants Schlick immer in der rechten Flanke des Feindes, der dadurch genöthigt war, noch im Laufe des Tages Mezö⸗Kövesd zu räumen, sich über Szemere urd Egér Farmas gegen Poroßlé zurückzüuziehen. Die Brigade Deym von dem Corps des Feldmarschall⸗Lieutenants Schlick besetzte Mezö⸗Kövesd. Gegen Mittag, als sich der Nebel etwas verzogen, meldeten die rekognoszirenden Avantgarden den Abmarsch des Feindes in der Richtung gegen die Theiß und seinen Uebergangspunkt bei Tißa⸗Füred. Der Feldmarschall disponirte sogleich 3 Brigaden auf die

munich an dem linken Donau⸗Ufer eingetroffen.

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Rückzugs⸗Linie des Feindes, dessen Arrieregarde bei Szemere erreicht wurde. Bei Eger Farmas versuchte der Feind noch einmal Widerstand zu leisten, wurde aber geworfen, und am Abend dieser Oit von unseren siegenden Truppen besetzt. Der Feldmarschall hatte zu gleicher Zeit von Besenyö⸗ aus eine Brigade des ersten Armee⸗Cxps, unter Führung des General⸗ Majors Zeisberg auf der Straße nach Porezlo gesandt, und am 2ten Morgens, woher die letzten Berichte aus dem Hauptquartiere Maklar sind, war die ganze Armee im Vorrücken gegen die Theiß. Die Division des Feld⸗ marschall⸗Lieutenants Ramberg hatte ihre Avantgarde von Kaschau bercits auf der Straße, die sich bei Hidas⸗Némethy theilt und dort links nach Tokay, rechts nach Miskolcz führt, vorgeschoben. Bei Komorn war es auf dem rechten Donau Ufer schon zu mehreren Gefechten zwischen den Insurgenten und den Truppen der Brigade Lederer gekommen, so machte die Besatzung Komorns schon am 17. Februar mit 9 Compagniecen, 2 Ge⸗ schützen und einer halben Eskadron Husaren einen Ausfall und warf sich, protegirt von einem lebhaften Kanonenfeuer, aus dem Brückenkopf auf die linfe Flanke der unter dem Kommando des Major Kellner von Khevenhül⸗ ler-Infanterie O⸗Szöny besetzt haltenden Abtheilung. Major Kellner griff die Insurgenten an und warf sie zurück, wobei dieselben 17 Mann an Todten verloren. Einen ähnlichen Ausfall versuchte die Besatzung am 24. Februar mit 2 Bataillonen Infanterie, ciner halben Eskadron Husaren und 3 Kanonen. Der Feind eroͤffnete ein lebhaftes Geschützfeuer auf die Stellung des Major Kellner, nelcher mit dem zweiten Bataillon Kheven⸗ hüller, einer halben Eskadron Fiquelmont Dragoner und einer halben zwölspfündigen Batterie O⸗Szöny besetzt hält. 40 Granaten fielen in den Ort und zündeten an fünf Stellen, wobei mehrere Häuser gänzlich ab⸗ brannten. Den zweckmäßigen Dispositionen des Major Kellner, und der Entschlossenheit seiner Truppen gelang es, dem Feuer Einhalt zu thun, und als nachher unter thätiger Mitwirkung der unter Hauptmann Schmutz in die rechte Flanke des Feindes mit 2 Kanonen entsendeten Division des⸗ selben Regimentes die Offensive ergriffen wurde, hat dieses brave Batail⸗ lon die Insurgenten, welche einen Verlust von 50 Mann cerlitten, in den Bereich der Kanonen der Festung zurückgeworfen und auch diesen Ausfall siegreich abgeschlagen. Nunmehr ist daselbst die Division des Feldmarschall⸗Lientenants Si⸗ Die hierzu gehörige Bri⸗ gade Veigl steht auf dem linken Ufer der Waag. Die Brigade Sossay, schon seit mehreren Tagen in N. Tany eingetroffen, hält die Insel Schütt besetzt, und man ist beschäfeigt, bei Gönpö eine Schiffbrücke zu schlagen, um so die Verbindung beider Donau⸗User sür das Cernirungs⸗Corps herzustel⸗ len, und da auch der Belagerungs Train von Leopoldstadt bei Komorn ein⸗ getroffen ist, so wird die Beschießung der Festung nächster Tage beginnen. Offizielle Nachrichten vom 3. März aus Krakau sagen, daß 600 Mann Kosaken die russische Gränze auf dem eigenen Gebiete von Michalowice, an die Weichsel, und von dort bis an die Bilica besetzt halten. Krakau, welches nach anderen Nachrichten bombardirt und sogar von den Russen be⸗ setzt sein sollte, war ruhi;, obwohl zahlreiche Emissaite und Waffen⸗ Schmuggler bemüht waren, diese Nuhe zu stören. . 1 Feldmarschall⸗Lieutenant Legedicz war dorn vollkommen in Verfassung, jeder Eventualität zu begegnen. Wien, den 5. März 1849. Der Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur: Welden, Feldmarschall⸗Lirutenant.“

Prag, 5. März. Heute Nacht verschied der Erzbischof von Prag, Freiherr von Schrenk von Notzing.

Bayern. München, 4. März. (Nürnb. Korr.) Gestern Abend hielt der zweite Ausschuß der Kammer der Abgeordneten eine mehrstündige Berathung über den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Kosten der Reichsgewalt ꝛc., wobei auf Einladung des Ausschusses die Minister Graf Bray und von Weigand gegenwärtig waren. Für morgen Abend sind beide Minister abermals zur Ausschuß Sitzung eingeladen. Der Vortrag des Ausschusses über den Ge setz-Entwurf wird schwerlich im Laufe dieser Woche in die Kammer gebracht werden können, da der Ausschuß diesen Gegenstand einer so umfassenden Erörterung unterstellt hat, daß er denselben nicht so bald erledigt haben wird. Einer der jetzigen Minister hat gestern einigen Abgeordneten erklärt, daß bis zur nächsten Kammer⸗Sitzung am Dienstag das neue Ministerium wahrscheinlich gebildet sein werde. Dagegen dürfte nach der Münch. Ztg. die Bildung des neuen Ministeriums nicht so bald zu erwarten sein. Nachdem dieses Blatt in seiner neuesten Nummer ich dem allgemeinen Wunsche, aus dem herrschenden Zustande der öG so schleunig als möglich herauszukommen, angeschlossen hat, fährt es also fort: „Möge, sobald das gegenwärtige Ministe rium den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf wegen der Beschaffung der Mittel für den Beitrag Bayerns zur deutschen Flotte u. s. w., vor den Kammern, wie ihm obliegt, vertreten und mit L“ ledigt haben wird, ohne längeren Verzug eine definitive neue Ver waltung eintreten.“

Baden. Karlsruhe, 2. März. (Ka rlsr. Ztg.) Ju der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde die d iskussion über Häusser's Kommissionsbericht, die Aufhrbung des §. 7 des Preßge⸗ setzes vom 28. Dezember 1831 betreffend, erösfnet.

*Der durch die Regierung vorgelegte und von der Kommission zur An⸗

zhme beantragte Gesetzentwurf lautet: 1 ö“ des Peenhaügle vom 28. Dezember 1831 ist aufgehoben, Wenn die Kosten, Entschädigungen und Geldstrafen, wozu der Redacteur eines Blattes verurtheilt wird, von demselben nicht beigebracht werden kön⸗ nen, so haftet dafür der Verleger und nach diesem der Drucker des Blattes.

Christ will keinen Schritt weiter gehen, als nothwendig ist, um dem Art. 4 der Grundrechte zu entsprechen. Dieser verbiete die Beschränkung der Preßfreihrit durch vorbeugende Maßregeln und insbesondere auch durch Sicherheitsbestellungen, wie solche der §. 7 unseres Preßgesetzes anordne; er (Christ) beantrage daher, den ersten Satz des Gesetz⸗Entwurfes stehen zu lassen, den zweiten aber zu streichen. 8 8

Staatsrath Bekk zeigt unter Hinweisung auf §. 25 des Preßgesetzes, welcher nur eine subsidiäre Haftbarkeit ausspricht, daß im Falle der An⸗ nahme des Christschen Antrages der Privatkläger mit seiner Kosten⸗ und Entschädigungsformel immer leer ausgehen würde. In der Regel sei nämlich derjenige, welcher als Redacteur eines Blattes genanntworden, nicht der wirkliche Redacteur, sondern ein vermögensloser Strohmann gewesen, der sich nur dazu hergab, allenfallsige Gefängnißstrafen abzusitzen, an den sich so⸗ nach der Kläger mit seiner Entschädigungs⸗ und Kostenforderung nicht hal⸗ ten konnte, sondern diesfalls auf die Caution des Blattes greifen mußte. Da nun aber letztere nach den Grundrechten wegfalle, so müßten die allge⸗ meinen strafrechtlichen Bestimmungen über die Theilnehmer an einem Ver⸗ gehen, über Gehülfen ꝛc. wenigstens theilweise in Anwendung kommen, wenn man anders nicht alle Geldstrafen thatsächlich aufheben und nebenbei den Privpatkläger rechtlos machen, beziehungsweise in die Lage versetzen wolle, in allen Fällen die Kosten auf sich zu behalten und neben der erlittenen Beschimpfung auf jede Entschädigung zu verzichten. Keine Gesetzgebung in der Welt verlange Letzteres, und es könne dies nur von Jenen⸗ vertheidigt werden, welche durch die Presse begangene Verleumdungen und Ehrenkrän⸗ kungen in Schutz zu nehmen geneigt sind. 8 .

Lehlbach unterstützt Christ's Antrag und stellt für den Fall, daß derselbe nicht durchgehen sollte, den weiteren, doch wenigstens den Drucker des Blattes frei zu lassen, indem ja dieser nur die geistigen Produkte An⸗ derer vervielfältige und bei der ganzen Sache unschuldig sei. Dieselbe Presse drucke Schristen von Atheisten und von Finsterlingen, von Liberalen und von Aristokraten. 8

Staatsrath Bekk weist auch die Betheiligung des Druckers nach all⸗ gemeinen Rechtsregeln nach und zeigt, daß es an der Verantwortlichkeit des Verlegers neben dem Redacteur um so weniger genüge, als auch jeder Ver⸗ mögenslose eben so gut einen Verlag übernehmen, wie ein Anderer ein Weinpatent lösen könne, und daß sonach zunächst der Drucker, wenigstens in der Regek, derjenige sei, von welchem voch Entschädigung zu erhalten wäre. Die Republik Frankreich erkläre alle drei für gleichmäßig verant⸗

barkeit ausspreche, somit schon in dieser T iehung milder sei; nicht zu ge⸗ denken, daß nach dem neuen Entwurfe die Verbreiter ꝛc. nicht mehr ge⸗ nannt sind. 8 1

Lamey spricht sich in ähnlicher Weise aus, wie Staatsrath Bekk, und zeigt ferner, daß die Entschädigungsklagen nicht bei Hochverraths⸗Prozessen, sondern in der Regel nur bei verletzten Privatrechten angestellt werden, und daß sonst überall in der Welt derjenige sür das Geschäft und dessen Resultate haftet, der es betreibt, weswegen er den Drucker nicht freigeben könne. 8 6

Christ: Mit seinem Antrage habe er nur sagen wollen, daß man zur Aufhebung des §. 7 des Preßgesetzes k.in neuecs Gesetz b auche, weil diese Aufhebung schon in den Grundrechten ausgesprochen sei. 8

Häusser: Wenn die Bestimmungen der Grundrechte nicht entgegen⸗ ständen, so würde er eher eine Cautionserhöhung, als eine Aufhebung der⸗ selben beantragen, denn es sei manchmal auch die Hastbarkeit des Druckers illuserisch. Uebrigens habe er die Ueberzeugung, daß später diese Cautionen wieder für nothwendig crachtet würden. 8 88

Nachdem noch Staatsrath Bekk, Lamey und Lehlbach gesprochen, verwirft die Kammer die Anträge von Christ und Lehlbach und nimmt den der Kommission fast einstimmig an.

Hierauf beantragte der Kommissionsbericht noch die Streichung der §§. 12 bis mit 16 des Preßgesetzes und eine andere Fassung der §§. 20 und 31 desselben. Letztere beiden sollen lauten: 8

§. 30. Auch der Verfasser, Redacteur, Verleger und Drucker solcher Blätter, die außerhalb Badens erscheinen, kann vor die badischen Gerichte gezogen werden, wenn eine Schrift gegen das badische Land oder einen ba⸗ dischen Staatsbürger einen sträflichen Angriff enthält.

§. 31. Wenn der Herausgeber einer Zeitung oder Zeitschrift, die außerhalb des deutschen Bundesstaats erscheint, dem wider ihn ergangenen Urtheile nicht genügt hat und in einem Wiederhokungsfalle nicht genügt,

kann die Zeitung oder Zeitschrift bis zu drei Monaten g. richtlich verboten

werden.

Eben so beantragt die Kommission die Streichung des zweiten Ab⸗ satzes in §. 33 und des Absatzes 1 b. in §. 34 im Preßgesetze. 1

Nach längeren Erörterungen, wobei Schaaff darauf aufmerksam macht, daß die Grundrechte später doch andere Garanticen gegen den Miß⸗ brauch der Presse geben müßten, wenn man nicht zu Ausnahmemaßregeln schreiten wolle, und daß man sonach bei Berathung unseres Preßgesetzes nicht so ängstlich zu Werke gehen solle, wurden die Kommissionsanträge in Bezug auf die §§. 12 bis 16, 30, 31 und 34 angenommen, in Bezichung auf §. 33 aber verworfen, dem Gesetz selbst aber mit allen Stimmen gegen vier die Zustimmung ertheilt.

Schleswig⸗Holstein. Schlesw ig, 5. März. (Alt. Merk.) Im Kriegs⸗Ministerium wird mit großer Anstrengung gear⸗ beitet; besonders erfreulich ist dabei der Eifer und die Hingebung für unsere Sache, die man sich von dem General Bonin erzählt. Es sind in diesen Tagen die Beurlaubten zum Heere zurückgekehrt und reihen sich freudig ein, um von neuem an der Vertheidigung des Vaterlandes Theil zu nehmen. Gestern, Sonntag, von früh bis spät hörte man um die Stadt die Büchsen knallen; es waren die freiwil⸗ ligen Schützen, die sich nun täglich im Scheibenschießen üben.

Glückstadt, 3. März. (Alt. Me⸗ rk.) Das hier erbaute Ka⸗ nonenboot ist am heutigen Tage vom Stapel gelaufen. Eine Probe⸗ fahrt längs des Hafens rechtfertigte das Urtheil, daß das Schiff sich durch seine Schnelligkeit auszeichnet. Die Reichs Marine⸗ Kommission war beim Ablaufen des Schiffes gegenwärtig und fuhr gleich nachher ohne den Admiral Kudriaffsky, der bereits abgereist war, nach Kraut⸗ sand hinüber, um für die Anlage einer Marine⸗Station in Betracht kommende Lokalitäten einer Besichtigung zu unterziehen. 8

In Apenrade ist am 27. Februar das dänische Kriegs⸗ Dampf⸗

schiff „Hekla“ auf die Rhede gekommen, wo es wandte und dann wieder abfuhr.

Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom

Mäarz. Anfang Uhr. Präsident Marrast: Die Sitzung beginnt so spät, weil die Erneuerungewahlen der sechs Vice⸗Präs denten und zweier Seecretaire in den Abtheilungesälen vorgenommen werden mußten. Außerdem waren mehrere Kommisstonen für Prü⸗ fung des Vervollständigungs Paragraphen zu dem R. einschifffahrts⸗ Vertrage von 1831 zu wählen. Malbols verlangt gleich nach dem Protokoll das Wort, um seinen Antrag rüicksichtlich größerer Strenge bei Urlaubs⸗Bewilligungen übermorgen diskutirt zu sehen. Die Ver⸗ sammlung entscheidet, daß dieser Paͤnkt erst nach der dritten T Feagac üiber das Wahlgesetz beginnen soll. Mehrere Lokalgesetze, dar⸗ unter eines in Betreff größerer Sicherung der Pulvermühle in Toulouse, werden erledigt. Marrast theilt der Versammlung die Büreauwahlen mit. Zu Vice⸗Präsidenten wurden gewählt: 1) La⸗ moricière mit 445, 2) Gondchaux mit 384, 3) Havin mit 379, 4) Billault mit 343, 5) Corbon mit 291 und 6) Grevy mit 259 Stimmen. Die Rue de Poitiers war vollständig unterlegen. Ihr Kandidat Bedeau erhielt nur 240 Stimmen. Jules Richard und Laussedat wurden zu Secretairen gewählt. Die Versammlung nimmt hiernächst die Debatte auf, die sich auf Errchtung eines Sitzungs⸗ lokals bezieht. Die Meinungen sind getheilt. Die Einen möchten das Sitzungelokal in die Tuilerieen verlegen, wo der alte Konvent saß. Die Tuileriren sind aber zu schmal. Die Anderen, vor⸗ züglich Bureaux de Pusy, schlagen vor, den alten Deputirten⸗ Saal zu vergrößern. Maissiat bekämpft diesen letzteren Plan. Eine solche Erweiterung koste 765,000 Franken und sei doch nur Flickwerk. Am Bourbonpalast sei schon so viel geflickt worden; die Front allein sei zwei Male geändert worden und kosten mehrere Milliopen. Ferner müßten mehrere kostbare Säle eingerissen werden. Bureaur de Pusy unterstützt dagegen die Erweiterung als den einzigen praktischen Weg, dem Bedürfniß abzuhelfen. Clement Thomas spricht im Namen des Ausschusses für den Plan der Er⸗ weiterung sowohl vom ökonomischen als praktischen Standpunkte aus. Maissiat erklärt den Plan für noch nicht reif und dringt auf Ver⸗ tagung. Diese wird nach zweimaliger gewöhnlicher Stimmprobe mit 374 gegen 356 ausgesprochen. Nun kömmt die erste Berathung des Klubgesetzes an die Reihe. (Bewegung.) T a die ersten Bera⸗ thungen rein sormell sind, so entscheidet die Versammlung blos, daß sie nach fünf Tagen zu der zweiten Berathung schreiten wolle. Der nächste Gegenstand auf der Tagesordnung ist die Frage: Ob der Antrag auf Einleitung einer varlamentarischen Untersuchung des Komplotts vom 29. Januar in Betracht zu ziehen sei oder nicht? Die Mehrheit des Ausschusses trägt darauf an, ihn nicht in Betracht zu ziehen. Sauteyra, von der Minderheit: „Am 30. Januar sagte mir ein Minister, daß mehrere Volksvertreter bei dem Komplott stark kompromittirt wären. (Ob, L h!) Ein anderer Minister schob das Komplott auf die Achseln der Mobilgarde. 6(8 h, Ob!) Das ganze Ministerium war hinters Licht geführt. (. Ich verlange eine zweie Berathung des Antrags.“ (Ja, ja! Nein, nein;⸗ Stimmen rechts: Zur Abstimmung!) Ma thieu (Droͤme) spricht gegen die Abstimmung: „Man klagt das Volk an, daß es konspirirc, daß es Eigenthum und Familie stürzen wolle und die Rückkehr des Vertrauens hindere. Ich aber sage Ihnen, daß E“ ge. schwörer hier auf diesen Bänken sitzen. (Er 1 Lärm zur Rechten.) Die Versammlung nimmt mit 48 75 22 Stimmen die Ausschuß⸗Anträge an und trennt sich um 6 Uhr.

Paris, 5. März. Das Univers bringt einen Hirtenbrief des

wortlich, was unser Preßgesetz nicht thue, sondern nur eine subsidiäre Haft⸗

8 1 bschöe is lorenz und Siena Papstes Pius IX. an die Erzbischöse von Pise

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