willigung das hauptsächlichste Recht der Volksvertretung, und die vorige 8 gierung habe ihnen dasselbe nie bestritten und es durch ööe 18. Dezember nicht beeinträchtigen wollen; es habe sich Seh; öe handelt, ob man sich überhaupt auf einen Paragraphen⸗ nöste “ urkunde berufen solle, und der §. 88 sei da als der ” eils e die Nachdem die Abgeordneten Theile, Oppe und Zschwe gert bs 878 vr. Verordnung, theils gegen den Abgeordneten Klingen Ff s een mürd. Ver⸗ theidigt Staatsminister von Ehrenstein die Versassunqsmäßtg ei . er ordnung vom 18. Dezember, räͤth, die Beschlüsse der II. Kaͤmmer anzunehmen und bemerkt von der gestellten Frist für die weitere Steuererhebung, daß man sie anderswo mit anderem Namen bezeichnen würde. Abg. Todthebt den Punkt, auf welchen es bei den Anträgen und den vielfachen Bedenklichkeiten der Linken eigentlich abgesehen war, und die in dem Amendement des Abgeordneten Hitzschold „jedes fernere Steuerausschreiben als einen Verfassungsbruch an⸗ zusehen“ keinen bestimmteren Ausdruck gefunden hatten, schärfer hervor und sucht die Kammer durch die Bemerkung zu beruhigen, daß es ja immer in der Hand der Kammenn liege, willkürlichem Verfahren entgegenzutreten. Aus einer beiläufigen Aeußerung desselben nimmt später Abgeordneter Hitzschold Veranlassung, zu bemerken, daß, wenn auch die jetzigen Kammern aufgelöst werden sollten, wenigstens das Prinzip gerettet und der künftigen Anklage⸗ ammer ein brauchbares Material geliefert worden wäre, worauf Abgeord⸗ neter Todt entgegnet, daß er nicht daran gedacht habe, von der Kammern⸗ Auflösung zu sprechen, obschon die Möglichkeit dazu herbeigeführt werden könne. Nachdem an der weiter fortgeführten Debatte sich noch der Staats⸗ Minister von Ehrenstein, die Abgeordneten Klinger, Böricke, Unger, Heinze, Riedel und Andere betheiligt hatten, wird der Schluß der Debatte ange⸗ nommen und von dem Referenten, Vice⸗Präsidenten Tzschucke, in dem Schluß⸗ worte bemerkt, daß der Ausschuß bei seinen Anträgen lediglich das Recht der Volksvertretung für die Zukunft habe sicherstellen wollen. Nr. 1 des Ausschußantrags wird bei Namensaufruf gegen 16 Stimmen und Nr. 2 mit dem Zusatz „als verfassungswidrig“ mit 21 gegen 17 Stimmen ange⸗ nommen; die Hauptfrage war damit entschieden, und Nr. 3 wird deshalb gegen 4 und der letzte Ausschußantrag unter Nr. 4 gegen blos 2 Stimmen angenommen. Die Sitzung wird hierauf mit der Berichterstattung über mehrere Wahl⸗ prüfungen geschlossen.
Die zweite Kammer bot heute einen veränderten Anblick dar. Es hatte nämlich die „äußerste Linke“ von dem „linken Centrum“ getrennte Plätze eingenommen. Nach dem Vortrage der Registrande, die eine Anzahl Peti⸗ tionen enthielt, erklärt Staats⸗Minister Dr. Weinlig, daß der Minister des Auswärtigen auf die Interpellationen der Abgeordneten Schaffrath (die Intervention deutscher Truppen in Italien betreffend), Tzschirner (die Erklärung der sächsischen Regierung über das deutsche Verfassungswerk be⸗ treffend) und Böttcher (das Ausrücken sächsischer Truppen nach Schleswig⸗ Holstein und das Einrücken fremder Reichstruppen in Sachsen betreffend) in der nächsten Sitzung antworten werde. Auf eine Anfrage des Ab⸗ geordneten Hähnel aus Radeburg, ob es dem Finanz⸗Ausschuß nicht möglich sei, den Bericht über das Dekret, die Errichtung einer Ackerbau⸗ schule betreffend, noch vor Anfang des künftigen Monats zu vollenden, giebt Abg. Fincke die Auskunft, daß jener Bericht in kurzer Zeit werde er⸗ scheinen können. Abg. Müller aus Dresden spricht hierauf gegen das Präsidium den Wunsch aus, „daß dasselbe Namens der Kammer den Wahl⸗ ausschaß zu Zwickau zur Beschleunigung in der Wahlangelegenheit des Abgeordneten Richter anregen wolle.“ Der Präsident giebt einige Auskunft und verspricht, dem Wunsche des Abgeordneten Müller nachzukommen.
Man geht nun zur Tagesordnung über. Abgeordneter Bernhardt begründet den Antrag auf Cassation des Armeebefehls über die Meidung republikanischer Vereine. Er verlange mit seinen Freunden die unverzügliche Aufhebung des Armeebefehls, durch welchen den Soldaten der Besuch re⸗ publikanischer Vereine verboten würde; er verlange dies im Interesse eines gfflcherten Rechtszustandes und des Vereinsrechts. Die Frage, „ob repu⸗ biikanische Verein gesetzuch vervoten seien“, musfe verneim werber. Die Gründe hierzu lägen im rationellen Rechte, in dem Vereinsrechte, in der Ver⸗ fassung und endlich in dem Anerkenntniß der Regierung. Der Redner führt dies weitläuftiger durch und bemerkt schließlich, da also die republikanischen Vereine ge⸗ setzlich nicht verboten seien, dürfte es auch den Soldaten nicht verboten werden, an denselben Theil zu nehmen. Jenes Verbot sei verfassungswidrig und daher ungültig und ungesetzlich. Die Angelegenheit sei dringlich, und er trage auf sofortige Berathung seines Antrags an. Abgeordneter Haber⸗ korn: Wenn er auch die feste Ueherzeugung habe, daß es in der Kammer nicht Einen gebe, der eine solche Beeinträchtigung des Vereinsrechts der Soldaten billige, so halte er doch eine sofortige Berathung über jenen Au⸗ trag nicht für zweckmäßig. Nur eine Thatsache liege vor, die nackte, kahle Auslassung des Kriegs⸗Ministers; man kenne nicht einmal den Wortlaut jenes Befehls. Er halte daher die Sache noch nicht für spruchreif, und es sei gewiß nöthig, daß in der Deputation darüber erst genaue Erörterungen gepflogen würden. Die Kammer sei es sich jetzt gerade schuldig, recht vor⸗ sichtig zu gehen, deshalb stelle er den Antrag: „Auf die sofortige Berathung des Bernhardtschen Antrags nicht einzugehen, sondern vielmehr den Antrag an die betreffende Deputation zur Begutachtung zu überweisen.“ Dieser letzte Antrag wird fast vom ganzen linken Centrum und der Rechten un⸗ terstützt. 1
Vice⸗Präsident Tzschirner: Er habe mit Erstaunen gesehen, daß sich ein großer Theil der Kammer zur Unterstützung des Haberkornschen An⸗ trags erhoben habe. Ihm scheine die Sache gar nicht so verwickelt. Ein solcher Armeebefehl hätte nur aus Rücksicht auf Dienst und Disziplin, nicht wegen Tendenzen vom Kriegsministerium erlassen werden können. Die Disziplin würde aber gewiß nicht durch den Besuch republikanischer Vereine gefährdet. In Republiken gebe es auch wohldisziplinirte Heere. Es sei endlich überhaupt jener Befehl verfassungswidrig, weil er vom Generalkom⸗ mando, nicht vom Ministerium erlassen worden sei. Abgeordn. Berthold: Er wisse nicht, mit welchen Gründen die Regierung diesen Befehl verthei⸗ digen werde, aber er sehe im voraus ein, daß er diesen Gründen nicht würde beitreten können. (Heiterkeit.) Der Redner spricht noch weiter in humoristischer Weise gegen jenen Armeebefehl, hält es aber für zweckmäßig, den Antrag erst einer Deputation zur Begutachtung zu überweisen. Man wisse ja nicht, ob das Ministerium nicht diesen Befehl zu dem seinigen machen werde. Abgeordneter Müller aus Dresden: Formell sei dieser Befehl allerdings nicht ganz zu rechtfertigen, allein vom praktischen Standpunkt aus sei er nicht für die sofortige Berathung. Von allen Sei⸗ ten her sei man bemüht, die Kammer zu verdächtigen, und schon seinem Antrag auf Abänderung des Kriegs⸗Artikels 5 habe man den Vorwurf ge⸗ macht, als solle dadurch das Heer republikanisirt werden. Man möge nicht den Feinden neue Waffen in die Hände geben. In der Praxis gestalte sich die Sache nicht so folgenreich, und die praktischen Bedenken in Betreff der Eigenthümlichkeit des Wehrberufs seien zu wichtig, als daß nicht die Bera⸗ thung über den fraglichen Antrag bis nach Begutachtung einer Deputation hinauszuschieben sei. Uebrigens ist der Redner im Prinzipe mit dem An⸗ trage einverstanden. Abgeordneter Wehner: Er folge dem Wahlspruche: „Thue recht zund scheue Niemand“, es möge daraus folgen, was da wolle. Es frage sich hier nur, ob jener Befehl gultig sei oder nicht. Diese Frage sei leicht zu beantworten, wenn man nur das Vereinsrecht in die Hand nehme. „Also sofortige Verathung.“ Abgeordneter Spitzner: Der An⸗ trag des Abgrokvneen Hobefkorn enthalte blos eine Verneinung des Bern⸗ hardtschen, „auf sofortige Berathung“, und werde so durch diesen erledigt. Er sei aber mit dem Abg. Haberkorn völlig einverstanden, wenn auch aus einem anderen Grunde. Der Antrag auf Aufhebung jenes Befehls enthalte eine Be⸗ schwerde gegen das Kriegsministerium, eine solche müsse abernach der Geschäft⸗ ordnung erst einer Deputation zur Begutachtung überwiesen werden. Abg Schieck: Das sächsische Militair habe so viel Freiheiten, als wohl kein anderes, und würde durch diesen Befehl nicht in seinen Rechten sehr beein⸗ trächtigt werden. Es sei überhaupt mit der Bestimmung der Soldaten nicht vereinbar, republikanische Vereine zu besuchen. (Lachen auf der Linken und der Gallerie.) Der Eid, den sie geleistet. hindere sie daran, dieselben zu besuchen. Der Redner spricht sich schließlich noch im Sinne des Ab⸗
eordneten Spitzner aus. Nachdem noch Secretair Jäckel für sosortige Zerathung, der Abgeordnete Schmidt aber dagegen gesprochen, ergreift Vice⸗Präsident Tzschirner nochmals für die sofortige Berathung das Wort und äußert unter Anderem: Die Verweisung des Antrags an eine Deputation hieße denselben geradezu erfolglos machen. Möge man doch keine Furcht vor den Gegnern haben, lasse man sie heulen wie sie wollen! (Bravo! auf der Gallerie.) Es wird hierauf die Debatte geschlossen und der Antrag auf sofortige Berathung gegen 17 Stimmen (Mitglieder der
1
äußersten Linken) ahgelehnt. Der Antrag auf Cassation jenes Armee⸗ befehls wird an die fuünfte Deputation verwiesen. 2
Man gelangt nun zum letzten Gegenstande der Tagesordnung, die Bera⸗ thung über den zweiten Bericht des ersten Ausschusses über die deutschen Grund⸗ rechte. Abgeordneter Kretzschmar erklärt, daß dieser Bericht, der die von dem abgetretenen Ministerium dem Dekret über die Grundrechte beigefügten Bemerkuͤngen erläutert und abzulehnen empfiehlt, einen Gegenstand ent⸗ halte, der nun völlig erledigt sei, und stellt den Antrag, daß die Kammer, in Erwägung ihres früheren Beschlusses bezüglich der in dem Dekrete vom 3. Februar sub B. angefügten Bemerkungen, von einer Berathung dieses Berichts absehen und beschließen möge, daß nun zur Darlegung der durch die Bestimmungen der Grundrechte unbrauchbar gewordenen Gesetze, so wie zur Berathung neuer nöthiger Bestimmungen geschritten werde. Die Abgeordneten Blöde und Gruner beantragen, daß zur Anfklärung des Volks derzweite Bericht, so wie die Beilage sub B. im Dekrete vom 3. Febr., in den Landtagsmit⸗ theilungen mit abgedruckt würden. Staatsminister Dr. Weinlig verwahrt sich gegen einen Vorwurf des Abgeordneten Blöde, als ob das neue Mi⸗ nisterium einer Unterlassungssünde sich schuldig gemacht habe. Es sei in dem von demselben erlassenen Dekret ausdrücklich bemerkt, daß der König die Anträge der Kammern in Bezug auf die Publication der Grundrechte genehmigt habe, und ein Antrag habe ausdrücklich auf Weglassung jener Bemerkungen gelautet. Auf Antrag des Abgeordneten Spitzner wird der Antrag des Abgeordneten Kretzschmar in zwei Theile getrennt. Der erste Theil (die Absehung von der Berathung) wird einstimmig, der zweite Theil gegen 4 Stimmen (von der Rechten) angenommen. Eben so der Blöde⸗ Grunersche Antrag gegen 15 Stimmen (von der äußersten Linken).
Dresden, 8. März. (D. A. Z.) Der König hat den Oberst⸗ Lieutenant Bernhard Rabenhorst, unter Ertheilung des Obersten⸗ Charakters, zum Staatsminister ernaunt und ihm das Departement des Krieges übertragen. 1 “ 11
8. 8
Oesterreich. Pesth, 4. März. (Lloyd.) Das erlauer Brief⸗ paket ist gestern Nachmittags angekommen, was ein deutlicher Beweis ist,
daß die Kaiserlichen Truppen siegreich in die Stadt eingerückt sind. Das
neueste Kriegsbülletin im Nachhange zur Bekanntmachung vom 1. März ist heute ausführlich in der Pesther Zeitung enthalten, woraus jenes günstige Resultat besonders hervorzuheben ist, daß die Insur⸗ genten fortwährend in der Richtung nach Poroßlo an der Theiß verfolgt werden. Das Hauptquartier Sr. Durchlaucht ist vorge⸗ schritten und befindet sich gegenwärtig in Moklar. Wie der Pesther Courier aus glaubwürdiger Quelle vernommen haben will, kom⸗ mandiren in den feindlichen Reihen die Divisions⸗Generale Bem und Dembinski, die Brigade⸗Generale Kamienski, Bodinski, Wol⸗ konski, Jaroslawski, Klapka und Romans. Sonderbar, daß man darunter keinen einzigen magyarischen Namen findet, und doch wollen manche der Magyaren die Bewegung der Magyaren eine nationale nennen. Einige demokratische Vereine Deutschlands, erzählt dasselbe Blaͤtt, haben an die Magyaren ein Schreiben gesendet, in welchem die Letzteren aufmerksam gFemacht werden, daß ihr gegenwärtiger Kampf nutzlos, freiheitsschädlich und der Reaction erwünscht sei; sie möchten bedenken, daß es gefährlich sei, die Flamme dieses bruder⸗ mörderischen Krieges, der eigentlich ein Feldzug gegen die Errungen⸗ schaften genannt werden kann, noch länger zu schüren und ihre besten Käfte ohne Zweck zu vergeuden. 8
Frankreich. Nationalversammlung. Sitzung vom 7. März. Anfang † Uhr. Praͤsident Marrast. An der Tagesordnung ist die Wahlgesetz⸗Debatte, die gestern bis Artikel 15 gerückt war. Ehe die Versammlung fortfährt, statten Billault und Charle⸗ magne im Namen des Ausschusses über mehrere Amendements Be⸗ richt ab, die im Laufe der gestrigen Sitzung beantragt wurden. Gent (vom Berge) trägt darauf an: „Diejenigen vom Wahlrecht auszuschließen, welche mit falschem Gewicht verkauften, Lebensmittel, Getränke und andere die Gesundheit des Volks untergrabende Stoffe in den Handel brachten, und laut Artikfel 318 und 423 des Straf⸗ gesetzbuchs dafür bestraft wurden.“ Der Antragsteller will diesen Satz in den Artikel 3 eingeschaltet wissen. Valette bekämpft dies. Auf diese Weise müßte man die Ausschließung bis ins Unendliche vermehren. (Widerspruch vom Berge.) Base unterstützt den Vorredner. Vesin desgleichen. Man verliere sich in Kategorieen. Victor Lefranc erklärt sich im Namen des Ausschusses mit dem Geiste des Antrages einverstanden, schlägt aber eine andere Fassuüͤng vor. Gent hat nichts gegen andere Fassung, wünscht aber die Ausschließung dieser Volks⸗Betrüger und Volks⸗Vergifter jedenfalls ausgesprochen zu se⸗ hen. Man ruft: Zur Abstimmung! Die Versammlung beschließt, die Sache noch einmal dem Auosschusse zu unterzeehen. Sie kehrt dann zum Artikel 15 zurück und nimmt denselben nach geringen Aus⸗ stellungen an. Hier unterbricht Buvignier (vom Berge) die De⸗ batte. (Aufregung im Saale, worauf aber bald Stillschwei⸗ gen eintritt.) „Sie kennen“, sagt er, „die Lage, welche die jüngsten Ereignisse in Italien bereiteten. Diese Lage beschäftigt alle dieheni⸗ gen lebhaft, welche sich in⸗ und außerhalb dieses Saales mit Wah⸗ rung der Ehre unseres Landes befassen. Schon vorgestern wollte ich den Minister interpelliren. Umstände hinderten mich daran. Neue Befürchtungen haben sich eingestellt, und es ist gut, daß eine De⸗ batte, welche heute im Ausschusse für die auswärtigen Angelegenhei⸗ ten stattfand, auf dieser Tribüne bekannt werde. Die Italiener müs⸗ sen wissen, woran sie sich zu halten haben, und wie es mit den Ver⸗ sprechungen stehe, welche die National⸗Versammlung feierlich beschlos⸗ sen hat. Ich verlange, daß ich diesen Gegenstand morgen auf die⸗ ser Tribüne behandeln dürfe.“ (Nein, nein! Ja, ja!) Marrast: Ich befrage die Kammer, ob sie die Interpelitction genehmigt? (Stimme rechts: Das Wahlgesetz!) Buvignier: Mich wundert, daß in einer so wichtigen Frage keiner der an⸗ wesenden Minister antwortet. (Unruhe.) Sün einer Frage, welche die französische Ehre in so hohem Grade in⸗ teressirt. (Unruhe.) Daß man mich unterbricht.. (Unruhe.) O, ich kenne die Unterbrecher. (Zur Ordnung! Zur Tagesordnung!) Odilon Barrot: Das ehrenwerthe Mitglied glaubte den Mini⸗ stern eine Anstandslexion zu geben. Die Versammlung war Zeuge, in welchen Ausdrücken, auf welche Weise dies geschehen. Aber Herr Buvignier wird wissen, daß der Welle der National⸗Versammlung dem der Minister vorgeht. Will ein Mitglied interpelliren, so ist dies zwischen ihm und der Versammlung zu entscheiden. Dahirel erwiedert dem Minister, diese Interpretation sei falsch. Kein Mitglied brauche um Genehmigung zu bitten. Dieses Recht dürfe man sich nicht nehmen lassen. (Zur Tagesordnung! Vom Berge: Nein! Nein!) Marrast: „Ich befrage die Versamm⸗ lung.“ (Zwei Abstimmungen durch Aufstehen sind zweifelhaft. Man verlangt Abstimmung durch Zettel.) Die Interpellationen
werden mit 367 gegen 357 Stimmen fuͤr morgen. genehmigt. (Bewegung.) Die Versammlung kehrt zum Wahlgesetz zurück. Die Artikel von 16 bis 60 gehen fast alle ohne ernste Debatte durch. Ducoux trägt auf Streichung des letzten Satzes des Artikels 60 an, welcher also lautet: „für die Land⸗ und See⸗Armeen, die im Felde stehen (dem Feinde gegenüber), ist das Wahlrecht suspendirt.“ Er entwickelt seinen Antrag. Man verringere die Rechte in einem Augenblicke, wo man die Pflichten häufe. Charras unterstützt diese Streichun Er sagt, eine solche Einstellung des Wahl⸗
rechts sei von empörender Immoralität. Larabit und Lagrange sprechen in demselben Sinne. Marrast: Der Auoeschuß schläg
folgende neue Fassung vor: „Nichtsdestoweniger bleibt das Wahl⸗ recht für die Land⸗ und See⸗Truppen im Feldzuge fuspendirt.“
(Stimmen: Das ist ja genau dasselbe! Tumult.) Ich bringe dies⸗ neue Fassung zur Abstimmung. (Neuer Tumult. Die Rechte erhebt sich.) Gent zeigt sich auf der Tribüne. (Lärm.) Aus dem Cen⸗ trum: Wir prokestiren! Marrast, durch den Tumult: „Ich be⸗ trachte die Abstimmung als geschehen. Die Versammlung hat die
Fassung des Ausschusses angenommen.“ Marrast zeigt an, daß sich
die Versammlung morgen mit dem Staatsrathe zu beschäftigen haben werde. Die Versammlung trennt sich um 6 ¼ Uhr sehr aufgeregt.
für März. Heute Mittag fanden Erörterungen in dem “ Angelegenheiten bestimmten Ausschusse der Na⸗
86 8 N. ö statt. Bastide und Andere stellten den Minister Bebagehn Fhuys über die Gerüchte und Absichten der Regierung in Bezug auf Italien und die gesammte auswärtige Politik zur Rede.
N 1 Drouyn de Lhuys antwortete ausweichend, und ohne den Gerüchten von außen irgend Gewicht beizulegen, erklärte er wiederholt, daß sich
2 4 EUh
Frankreich unmöglich moralisch für alle Revolutionen verpflichten
könne, welche in Europa ausbrächen und keine regelmäßigen Regie⸗
rungen im Einklange mit der Meinung der Volks⸗Majoritäten zur
Folge hätten. Die italienische Post bringt heute manches Neue
In Rom werden die Glocken geschmolzen und Känonen daraus ge⸗
gossen. Ferner soll, bei Castel Nuovo de Monti, ein neues österrei⸗ chisches Corps in Toscana eingerückt sein, um Fivizzano zu besetzen.
Im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten soll diese Nachricht
indeß ohne Beunruhigung aufgenommen worden sein. Der heutige Moniteur sagt: „Nachdem die demagogische Presse die grobe Fabel von einem sozialistischen Bankett verbreite
hatte, welches, man weiß nicht wo und wann, von Unteroffizieren der Armee drei oder vier Eingeladenen gegeben worden sein sollte, müht sie sich nun, die Beweise dafür aufzufinden. So behauptete, um die
Existenz dieses Banketts darzuthun, ein Journal (Le Peuple),
daß Genera Changarnier die Theilnehmer nach der That in polizei⸗
liche Häaft habe bringen lossen. Da aber eine solche Disziplinar⸗ strafe nicht verhängt worden, so wirft man sich auf das Zengniß der
Bürger Volksvertreter Joly und Oll.vier, welche versichern, mit Uiun⸗ teroffizieren gespeist zu haben, wofern sie nicht etwa einer Mystisica⸗
*
tion beigewohnt hätten. Nun ja, die Herren Joly und Ollipier sind
“ 8 , „ 17 8 mystifizirt worden, und sie werden jetzt benutzt, um Andere zu mystifiziren. Sie glauben, um uns der Ausdrucksweise
des Herrn Pierre Leroux, des Hobhenpriesters dieser Schule zu bedienen, — sie glauben mit echten Soldaten munizirt zu haben. Sie lassen diese vermeintlichen Unteroffiziere wie
Juni⸗Insurgenten reden und leihen der Ars ee, was die Armee am Nein, diesem Ban⸗ kett haben keine Unteroffiziere beigewohnt, und keine Unterossiziere
meisten verabscheut, die Sprache des Aufruhrs.
Mögen die Hänpter des Ber⸗
haben eine solche Sprache geführt. ges und ihre Journale immerhin die milttairische Disziplin „stupid“
sinden; man respektirt und liebt die Disziplin, wenn man unter den
Fahnen gelebt und gedient hat. Verlangt man übrigens einen noch Oh 9 8 1 8
überzeugenderen Beweis dafür, daß dieses Bankett nicht stattfand?
Nun, hier ist er: Gerade heute versuchten sozialistische Lehrburschen, die wahrscheinlich an die Echtheit der in dem Briefe der Herren vom Berge ange⸗ führten Thatsachen glanbten, einige Soldaten zur Theilnahme an einem sozialistischen Bankett zu verführen. Sie wurden aber von denen selbst, die sie verführen wollten, verhaftet und nach dem nächsten Wachtposten gebracht. Die Propagatoren der „Idee“, wie es in ihrem Style heißt, werden dafür vor dem Zuchtpolizeigerichte ihre Handlungs⸗ weise zu verantworten haben, aber sie haben dabei doch den Gewinn, den Geist der Armee kennen zu lernen. Sie werden den gesunden Sinn derselben erfahren, nachdem sie ihren Muth kennen gelernt; sie werden sehen, daß man die Armee eben so wenig verderben als be⸗ siegen könne. So lange daher die Fabel von jenem Bankett noch auftaucht, werden wir unsererseits nicht unterlassen, sie Lügen zu strafen.“
Heute ist in Bourges die erste Sitzung des hoben Gerichtshofes, die, wie man glaubt, mit Erledigung der Förmlichkeiten, Vorlesung der Anklage⸗Akte und dergleichen, ausgefüllt werden wird. Die Re⸗ forme protestirt gegen die Form, in welcher die Geschworenen⸗Liste gebildet werden soll. Vorige Nacht wurde auch Vidocg, der schon seit einiger Zeit in der Conciergerie gefangen saß, von dort nach Bourges abgeführt, wo er in dem Prozeß gegen die Mai Angeklagten als Zeuge auftreten soll. Die Gazette des Tribunaux zeigt die Verhaftung von meyreren Personen in den Vorstädten von Bourges an. Diese Personen hätten ge⸗ schrieen: Es lebe Barbès. Eine derselben habe sich zur Wehre ge⸗ setzt und einen der Mobil⸗Gendarmen verwundet. Der Constitu⸗ tionnel meldet, viele Geschworenen hätten Droh⸗ und Brandbriefe erhalten, aber sie trotzten der Gefahr und seien in Bourges einge⸗ troff n. 1 Bein gestrigen großen Revue auf dem Marsfelde waren vier Brigaden, zusammen 15,000 Mann, aufgestellt. Der Präsident der Republik erschien in Begleitung des Kriegs⸗Ministers, der Generale Changarnier, Neumayer und eines zahlreichen Stabes, und th ilte nach der Inspeetion der Truppen einige Ehrenlegions⸗Kreuze aus. Beim Desiliren der Regimenter ertönte überall der Ryuf: Es lebe Louis Napoleon; es lebe der Präsident der Republik!
In Lille und Lyon bilden sich fortwährend neue Arbeiter⸗Asso⸗ ciationen nach dem Muster der pariser Vereine dieser Art.
Proudhon's Peuple steht heute wieder vor den Assisen. 1
Nach einer Korrespondenz des Journal des Débats wird in Alexandrien fleißig an den Strand⸗Festungswerken gearbeitet.
General Piat läßt bekannt machen, daß er auch ferner, obschon er zum Comité des Vereins der Rue de Poitiers gehört, in, 181g— demokratischen Comité der Straße Montmartre den Vorsib fünren werde.
Herr Guizot hat an Herrn Liadièeres geschrieben, Beendigung der neuen Wahlen nicht nach Frankreich 1 gedenke.
Großbritanien und Irland. P Se u 6 baus⸗Sitzung vom 5. März. Heute wurde dirirathen und 88 Session von den Pairs berathene Bill wegen epeäen und e. Taufregister in Schottland zum dritten Mal g. men. Sonst kam nichts Erhebliches vor.
2 Herr o bo 9
Unterhaus-Sitzung vom 5. Mätz⸗ Scs Hume beffagi 8 b 111““ di chen nge egenhei enl, die, wie er den Premier⸗Minister über die indis eee ie rgand an sagte, für keinen mehr gleichgültig seinte, f 7eg. einem britischen General zu Gebote⸗ stellten, um den Triumph, der britischen Waffen zu sichern; dies Sn aus den Küußß⸗ gangenen Depeschen hervorzugehen, un 3 Uage däheg, ob das Mi⸗ nisterium Maßregeln getrossen Nehs, um Fiestus Shsstange des Dinge
“ Cord J. Russell antwortete, wie schon erwähnt, bei abzuhelfen. daß nach Empfang der neuesten Nachrichten 17 889 Kabinet der Königin den Rath ertheilt habe, welchen
daß er vor rückzukehren
es für den Zweck am dienstlichsten halte, um den gegenwärtigen Be⸗ dürfnissen der Lage in diesem Theile der englischen Besitzungen abzu⸗ helfen. Da das Kabinet die Antwort der Königin noch nicht empfan⸗ gen habe, so müsse es auf dieselbe warten, verpflichte sich aber, die⸗ selbe unverzüglich dem Hause mitzutheilen. (Lauter Beifall.) Auf Herrn Urquhart's Aunfrage willigte Lord Palmerston in die bal⸗ dige Vorlage von Auszügen aus den Depeschen, welche mit Sir W. Parker über die Veranlassung zu seiner Sendung nach der Bucht von Neapel gewechselt worden; auch hoffte er einen Auszug einer ande⸗ ren Depesche vorlegen zu können, in welcher der Admiral den besrie⸗ digenden Abschluß der Unterhandlungen anzeige. Das Haus verwan⸗ delte sich hierauf in einen Ausschuß über das irländische Armengesetz. Zuerst ergriff Herr Osborne das Wort, der die Minister ta⸗ delte, daß sie anstatt wirisamer Maßregeln in der Zuschuß⸗ steuer blos ein empirisches Mittel vorschlügen, welches keine dauernde Abhülse bringen könne. Sir Robert Peel ver⸗ theidigte die vorgeschlagene Maßregel als gerecht, zumal da auch in England, wenn ein Armenpflege⸗Bezirk insolvent werde, die nächsten Kirchspiele oder die ganze Grafschaft den Ausfall decken müßten. Er stimme auch dafür, weil er für jetzt keine andere Maßregel für möglich hielte. Desto mehr aber müsse er die Augen des Hauses auf die Zukunft Irlands und auf die Maßregeln richten, die der reißend schnell um sich greifenden Verarmung einen festen Damm entgegensetzten. Das einzige, obgleich langsam wirkende Mittel sei die Einwanderung neuer Grundeigenthümer, welche die Besitzungen, befreit von ihren gegenwärtigen Lasten, überneh⸗ men und dadurch neue Kapitalien in das Land brächten. Viele Tausende von Aeckern seien jetzt unbebaut und wür⸗ den noch verlassen werden. Aber mit Einzelkäufen werde man nicht vorwärts kommen. Am besten sei es, wenn eine Re⸗ gierunzs⸗Kommission die Sache in Betracht ziehe und Vorschläge mache über die Erleichterung des Verkaufs von Grundstücken. Sie babe hierauf einen nicht auzuzweifelnden Rechtstitel zu ertheilen, welcher die Beihülfe des Parlaments zur Erreichung dieses Zwecks zu suchen er⸗ laube. Diese Beihülfe könne in einer Bestätigung des Rechtstitels und einer Herabsetzung des Betrags der rückständigen Armensteuer bestehen. So könnten zu gleicher Zeit die Rechte des Eigenthums gewahnt, Einsprüche wegen Mangelhaftigkeit des Rechtstitels verhindert und das weitläufige und kostspielige Verfahren im Kanzreigericht, welches dem Verkauf von Grundstücken so hinderlich sei, vermieden werden. Herr Blackace fand die Gleichförmigkeit der Zuschuß⸗Steuer bei den so verschiedenen Zuständen der einzelnen Armenbezirke unge⸗ recht, billigte Sir R. Peel's Vorschläge zu Vereinfachung des Ver⸗ fahrens bei dem Verkaufe von Grundstücken und das Prinzip des ministeriellen Plaus, daß Irland seine Armen selbst unterstützen müsse, schlug aber, wegen einer gleichmäßigen Vertheilung der Last, eine Steuer von 2 ½ pCt. auf alles über 150 Pfd. St. betragende Ein⸗ kommen in Irland vor. Nachdem der ministerielle Plan noch von mehreren irlaͤndischen Grundbesitzern heftige Angriffe erfahren, nahm nochmals Sir G. Grey zur Vertheidigung der Regierungs⸗Maß⸗ regel das Wort und ging hauptsächlich von dem Gesichtspunkte aus, daß England durch seine außerordentliche Unterstützung und durch die Ernährung der zahllosen Schaaren einwandernder Armen so viel für Irland thue, daß mehr nicht von ihm gefordert werden könne. Er stimmte mit Sir R. Peel darin über⸗ ein, daß für die Zukunft viel durch die Erleichterung des Verkaufs überschuldeter Grundstücke und Schaffung einer neuen Grundbesitzer⸗ Klasse gethaun werden könne, doch sei dies ein für die gegenwärtige Debatte zu weitschichtiger Gegenstand, der die reiflichste Erwägung verlange. Lord Castlereagh beantragte nochmalige Vertagung der Debatte, hatte aber nur 104 für und 251 Stimmen gegen sich. Auf die Vorstellung einiger Mitglieder, die noch zu sprechen wünsch⸗ ten, willigte jedoch zuletzt Lord J. Russell ein, daß die Debatte nochmals vertagt werde.
London, 6. März. Die Königin der Belgier traf gestern von Ostend 2 zu Dover ein, wo der Herzog und die Herzogin von Ne⸗ mours sie empfingen und nach Claremont begleiteten. Auch der bri⸗ tische Bevollmächtigte bei den Konferenzen zu Brüssel, Herr Ellis, ist von dort hier angelangt.
In dem schon kurz erwähnten Schreiben eines nordamerikanischen Ossiziers vom Geschwader des Commodore Jones, unterm 25. Dezember an General Jessup zu Washington gerichtet, heißt es: „Seit meinem letzten Schreiben geht es in diesem Lande fortwährend schlimmer. Wir sind hier unter einer Regierung, die weder Civil⸗ noch Militair⸗Regie⸗ rung ist, und das Land ist voll Vagabunden, welche die empörendsten und strafbarsten Handlungen begehen. Mord und Raub sind Dinge, welche täglich, stündlich vorfallen. Jede Nachricht, die uns aus dem Süden und Norden oder aus dem Innern zugeht, kündigt irgend einen neuen unbestraft gebliebenen Frevel an. Seit 6 Wochen kamen mehr als 20) unter der weißen Bevölkerung, welche 15,000 Köpfe nicht übersteigt, verübte Mordthaten zu unserer Kenntniß. Die Einwanderer sind genö⸗ thigt, selbst für die eigene Vertheidigung zu sorgen, und vor wenigen Tagen wurden 24 Stunden von hier drei Kerle kraft des Lynch⸗Gesetzes (Volks⸗Justiz) aufgeknüpft. Man denkt daran, eine provisorische und po⸗ pulaire Regierung einzusetzen; aber bis zur Vollführung wird noch Zeit verfließen, und es thäte sehr Noth, daß die Central⸗Regierung der Vereinigten Stäaaten sich etwas mit uns beschäftigte. Es beträgt die bisherige Goldausbeute schon 4 Mill. Dollars, die Unze zu 16 Dol⸗ lars gerechnet, und bis jetzt ist daron etwa für 1 ½ Mill., worunter 1 Mill. blos aus dem Hafen von San Franc sco, ausgeführt wor⸗ den. Ein einziges Schiff hatte für 400,000 Dollars Gold am Bord; zwei Drittel dieser Ausfuhren waren nach fremden (nicht nordameri⸗ kanischen) Ländern bestimmt.
Die Blätter aller Parteien, Times, Morning Chroniecle und Daily News, sind einstimmig in ihrem mißbilligenden Urtheil über Lord Gough's militairische Maßregeln im Pendschab. Eben so einstimmig verlangen sie, daß die Regierung Sir Ch. Napier, als den einzigen Mann, der den Krieg zu einem gedeihlichen Ende brin⸗
gen können, die Spitze der ostindischen Armee stelle.
Belgien. Brüssel, 8. März. Die Independance be richtigt ihre Anzeige von der Reise der Königin der Belgier nach England, indem sie erklärt, daß der Herzog von Brabant seine er lauchte Mutter nicht dorthin begleite, sondern nur die Gräfin von Hulste und der Neor d'Hanies de Moerkerke mit Ihrer Majestät abgereist seien.
Dänemark. Kopenhagen, 5. März. (H. C.) Der Mi⸗ nister, der auswärtigen Angelegenheiten hat nachstehende Cirkular⸗ Note die Kündigung des Waffenstillstands von Malmö betreffend, an die dänischen dipsomatischen Agenten im Auslande erlassen:
„Demnach der König, mein erhabener Gebieter, der Macht, welche die am 26. August v. J. zu Malmö abgeschlossene Waffenstillstands⸗Convention mit unterzeichnet, seinen definitiven Entschluß zu erkennen gegeben, in keine Verlängerung des Zustandes der Dinge, den jene Convention in den Her⸗ zogthümern Schleswig und Holstein hervorgebracht, zu willigen, so erachte ich es für meine Pflicht, die Aufmerksamkeit der befreundeten und verbün⸗ deten Mächte auf nachfolgende Bemerkungen zu richten, welche die Beweg⸗ gründe des obigen Beschlusses anzudeuten, so wie darzuthun bezwecken, wie sehr Se. Majestät wünsche, daß selbiger nicht zur Wiedereröffnung der Feindseligkeiten führen möge. “]
„Die Ereignisse des seit der Thronbesteigung des Königs verflossenen Jahres gehören der Geschichte an. Ich glaube sie daher mit Stillschweigen uͤbergehen und mich darauf beschränken zu dürfen, alle solche, die in dem Entschluß des Königs eine der Aufrechthaltung des Friedens entgegenste⸗ hende oder feindselige Maßregel erblicken möchten, zu ersuchen, daß sie die gegenwärtige Lage des Königs reiflich erwägen und die schmerzlichen Opfer nicht aus den Augen verlieren, die Se. Majestät zur Herbeiführung einer Aussöhnung gebracht, die aber bis jetzt ganz ohne Resultat geblieben sind. Die Herzogthümer Schleswig und Holstein schmachten noch unter dem Joch der insurreectionellen Partei. Die Sicherheit ihrer Einwohner ist gefährdet, ihre bürgerlichen Rechte werden mit Füßen getreten, die Hülfsquellen des Landes vergendet. Die dänische Bevölkerung Schleswigs ist ohne Schutz den drückenden Vexationen gegenüber und erhebt einen Nothschrei, dem der König sein Ohr nicht verschließen kann, und der im Herzen eines jeden Dä⸗ nen widerhallt.
„Der König kann einen solchen Zustand nicht länger dulden, der, anstatt die Rückkehr zur Ordnung und Gesetzlichkeit vorzubereiten, leider nur neue Keime der Zwietracht und der Anarchie mit sich führt.
„Der König hofft, daß die befreundeten und verbündeten Mächte die Gründe, die ihn zu solchem Entschluß bewegen, gehörig würdigen werden. Er überläßt sich um so mehr dieser Hoffnung, da nicht allein die Grund⸗
2
Prinzipien des Staatsrechts, sondern auch die wohlverstandenen Interessen der anderen Regierungen ihm die Pflicht auferlegen, eine im Umfange sei⸗ ner eigenen Staaten ausgebrochene Empörung zu unterdrücken. Der ge⸗ genwärtige Stande der Dinge in den Herzogthümern ist eben so schädlich für die politische Moral, deren Grundlagen er unterwühlt, als gefährlich für die dänische Monarchie und verderblich für die Beziehungen, die zwi⸗ schen einem Monarchen und seinen Unterthanen bestehen müssen. Wollte der König sich der Verlängerung des Waffenstillstandes von Malmö nicht widersetzen, so würde er nicht allein zur Befestigung der durch die Empö⸗ rung herbeigeführten Anarchie beitragen, sondern offenbar von dem Pfade abweichen, den die europäischen Regierungen jetzt mit eben so viel Einsicht als Ausdauer eingeschlagen haben, und seinen heiligen Beruf verrathen, der ihm die Beschützung seines treuen Volkes und die ungeschmälerte Auf⸗ rechthaltung seiner legitimen Gewalt auferlegt.
„Se. Majestät sind weit entfernt, den Krieg zu wollen. Alle Wünsche des Königs sind fortwährend auf den Frieden gerichtet, aber einen ehren⸗ haften, welcher für den Bestand der dänischen Monarchie und das politische Gleichgewicht Nord⸗Europa'’s dauerhafte Bürgschaften darbietet; er ist über⸗ zeugt, daß nur ein solcher Friede den wohlwollenden Absichten der befreun⸗ deien und verbündeten Mächte entsprechen kann. Obwohl Dänemark einem unehrenhaften Frieden den Krieg vorziehen würde, so wird es doch die Fort⸗ setzung des Kampfes mit Deutschland nicht provozireu. Es mißt allerdings seine Kräfte nicht nach seinem Rechte, aber wie beschräukt auch seine Mittel, so sind sie doch zu bedeutend, als daß es die Verantwortlichkeit auf sich laden dürfte, auch nur einen Augenblick die Maßregeln vernachlässigt zu haben, die es zu ergreifen gemüßigt ist, um die Interessen, welche den kom⸗ menden Generationen ungeschmälert überliefert werden müssen, bis aufs Aeußerste wahrzunehmen.
„Die Regierung des Königs wünscht sehnlich die baldige Eröffnung der Friedens⸗Unterhandlungen, denen sie alle und jede Förderung angedeihen lassen wird, welche mit der Würde des Sounverains und der Ehre der Nation verträglich ist. .
„Ein Friede, wodurch dem jetzigen Zustande der Herzogthümer ein Ziel gesetzt würde, wäre eine Wohlthat nicht allein für Dänemark, sondern auch für ganz Europa, wie es denn auch für die Ruhe Europa's nichts Bedenk⸗ licheres giebt, als wenn man den Nationalitäten gestatten wollte, sich das Recht anzumaßen, ihre Zwistigkeiten selbst auszumachen; das hieße die Fort⸗ schritte der Humanität hemmen und die Furien der Anarchie und des Fanatismus immer mehr entfesseln. Aber je mehr die Königliche Regierung einerseits von dem Wunsche nach baldiger Wiederherstellung des Friedens beseelt ist, desto mehr muß sie andererseits die entschiedene Nothwendigkeit erkennen, sich der Mittel nicht zu berauben, deren sie bedarf, um unberechenbaren, Even⸗ tualitäten nach besten Kräften gewachsen zu sein. In dieser Beziehung würde der Waffenstillstand von Malmö ihrer freien Wirksamkeit unübersteigliche, jedenfalls höchst nachtheilige Hindernisse darbieten.
„Aus diesem Gesichtspunkte wünscht der König den Entschluß angesehen zu wissen, den er gefaßt, die am 26. August v. J. zu Malmö abgeschlossene Waffenstillstands Convention nicht zu verlängern und zu erklären, daß die⸗ ser Waffenstillstand mit dem 26. März d. J. abgelaufen sein wird. Die Mäßigung, die bei allen Handlungen Sr. Maj. vorgeherrscht, mag zum Be⸗ weise dienen, daß auch diese Maßregel durchaus nichts für den allgemeinen Frieden Präjudizirliches enthält. So gut unsere Gegner den König zur Vertheidigung seiner Rechte und Würde entschlossen finden werden, eben so bereit werden sie ihn finden, aufrichtig die Hand zum Abschluß eines neuen Pakts zu bieten, welcher die Bürgschaften einer wahrhaften Ausgleichung enthält und auf billigen und gerechten Grundlagen beruüht.“
8
Italien. Genua, 22. Febr. (A. Z.) Gestern erfüllte die
Nachricht von der Besitznahme der Stadt Ferrara durch ein Corps von zehntausend Oesterreichern die hiesige Stadt mit Wuth und Schrecken. Die Möglichkeit eines solchen Verfahrens von Seiten
Sesterreichs, welches von den italienischen Blättern seit einem Jahr
als in den letzten Zügen liegend beschrieben wird, schien hier so un⸗
glaublich, daß es wiederholter Estaffetten bedurfte, ehe die Wahrheit b Glauben fand. Die größte Bangigkeit war auf allen Gesichtern zu
lesen, besonders auf denen der ewigen Schreier: „Tod den Oester⸗
reichern“. Die Wuth der Republikaner gegen die Politik Gioberti's,
welcher sich weigerte, die Republik von Rom anzuerkennen, gab jedoch
bald jedem anderen Gefühl Raum und äußerte sich laut und ohne
Rückhalt an allen öffentlichen Orten. Die von den Kammern zu
Turin gutgeheißene Schließung des hiesigen Circolo Italiano wurde
neuerdings durch Anschlagszettel und öffentliches Geschrei als ungesetz⸗
mäßig angegriffen. Eine Estaffette brachte heute die Nachricht von
der Resignation Giobertvs, welche durch Extrablätter mit allen De⸗
tails in weniger als einer Stunde zu allgemeiner Kenntniß gebracht wurde. Das betreffende Bülletin wurde an allen Ecken und Enden
der Stadt den versammelten Haufen vorgelesen, die sich denn mit bereinbrechender Dämmerung zusammenschaarten und in zahlreichen Massen die Stadt durchzogen und mit dem wüthendsten Gebrüll er⸗ füllten von Morte a l'infame Gioberti! abasso il gesuita mo
derno! morte al traditore dell' Italia! wozu sich denn auch feurige Lebehoch für Rom, Toscana und für die italienische Republik gesell⸗ ten. Vor noch kaum einem Monat erhoben dieselben Schreier Gio⸗ berti bis in den dritten Himmel. Vor weniger als einer Woche brachten die Honoratioren dieser Stadt ihm eine Ovation bei hellem Tag, und heute setzt man Jedem das Messer an die Kehle, der nicht mitschreien will: Morte a Pinfame traditore Gioberti.
Genua, 25. Febr. (A. Z.) Die Republikaner fahren mit dem besten Erfolge fort, das Volk von Genua durch öffentliche Re⸗ den und Flugschriften zum Aufruhr anzufeuern. Auch an die Flotte hat das eigenmächtig errichtete Tribunal von Italien eine Einladung gerichtet, daß sie sich mit der italienischen Flotte in Venedig zu ver⸗ einigen habe, um so bald als möglich, noch mit den neapolitanischen, römischen und toskanischen Schiffen vereinigt, eine große und impo⸗ sante Seemacht zu bilden. Das niedrige Volk hat sich gestern Abend wieder in zahlreichen Schaaren in den Straßen, und besonders vor dem Palaste Thursi⸗Doria, dem Hauptquartier der Bürgergarden, durch arge Schreierei ausgezeichnet. Am letztgenannten Orte nahm es eine drohende Stellung an, weil man ihm die Auslieferung einer Fahne verweigerte, welche ein Detaschement vom Jäger⸗Corps einem Haufen ähnlicher Schreier entrissen hatte. Zwei Compagnieen der Bärgergarden rückten mit gefälltem Bajonette vor und trieben das Gesindel vor sich her, bis es in die engen Nebengassen entschlüpfen konnte. Die Wuth dieser Schreihälse war besonders noch gegen den Minister Buffa gerichtet, den es weder im Hauptquartier noch im
ven.“] daher nach dem Hotel Feder, wo Herr Buffa logirt. Obgleich man ihnen sagte, daß Herr Buffa noch nicht nach Hause gekommen, so drängten doch viele in das Innere des Hotels und erfüllten dasselbe durch ihr wüthendes Schreien und Fluchen so mit Angst und Schrek⸗ ken, daß mehrere Personen in größter Eil daraus entflohen. Der Commodore der amerikanischen Fregatte „Jamestown“, welche seit einigen Wochen hier im Hafen überwintert, lag seit seiner Ankunft in Genua krank darnieder im Hotel Feder und starb bei jener Gele⸗ genheit vor Schreck.
Turin, 2. März. In der Deputirten⸗Kammer legte Minister Tecchio gestern zwei Gesetzvorschläge vor, die dem Ministerium zwei Kredite eröffnen: den einen von 3 Millionen, den anderen von 2 Millionen zur Mobilisirung und Bewaffnung eines Theils der Natio⸗ vngsof. In Sarzana sieht ein piemontesisches Corps von 6000 Mann.
1
Baniimn gachun.
Der erste diesjährige Jahrmarkt hierselbst wird nicht am 19ten d. M., sondern am 26sten d. M. beginnen und auf der Friedrichsstadt abgehalten, wovon das betheiligte Publikum hierdurch in Kenntniß gesetzt wird. ö
Berlin, den 9. März 1849.
.““ Königliches Polizei Präsidium. 8
von Hinckeldey.
Bekannin
Zur Bekleidung der hiesigen Schutzmannschaft sollen beschafft werden: 8 3018 Ellen schwarzer Kamlot, *, breit; 3018 Ellen lichter Futterkattun; 3772 Ellen schwarzer Doppelkattun; 1509 Stück Watten; 2002 Dutzend Knebelknöpfe; 11 Dutzend Knebelknöpfe mit Verzierung; 190 Ellen starke graue geleimte Leinewand zu Kragen⸗Einlagen; 1520 Paar Haken und Oesen; 180 Stück Eckenband; 5658. Ellen graue Franzleinewand; 1006 Dutzend große zin⸗ nerne Hosenknöpfe; 378 Dutzend kleine zinnerne Ho⸗ .“ senknöpfe.
Wer sich an der Lieferung dieser Gegenstände betheiligen will, wird ersucht, die vom 12ten bis inkl. 14ten d. M. im Büreau des Kommando's der Schutzmannschaft offen liegenden Lieferungs⸗Bedin⸗ gungen und Muster einzusehen und demnächst seine Preis⸗Offerte bis zum 14ten d. M. Abends verschlossen an das Polizei⸗Präsidium einzureichen.
Am 15ten d. M., Morgens 10 Uhr, soll sodann im Sitzungs Saale des Polizei⸗Präsidiums die Eröffnung der eingelaufenen Offer⸗ ten in Gegenwart der etwa erscheinenden Lieferungslustigen, so wie die Uebertragung der resp. Lieferungen an die Mindestfordernden
—+
kurrenten) erfolgen. 8 Berlin, den 9. März 1849. 8
(bei gleicher Forderung an die durch das Loos zu bestimmenden Kon
„ veewes 8 Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.
Das Kirchen⸗Reglement vom 3. Januar 1748, auf welchem bis⸗ her die bei Begräbnissen auf den hiesigen Kirchhöfen zu erhebenden Gebühren beruht haben, hat sich nach den seitdem eingetretenen ganz abweichenden Verhältnissen in vielfacher Beziehung als unzureichend erwiesen, so daß seit einer Reihe von Jahren mehrfache, theils auch
Rathhause finden konnte. Eine große Schaar derselben begab sich
auf ausdrücklicher höherer Genehmigung beruhende Abweichungen stattgefunden haben, welche zum Theil bei den einzelnen Kirchen ver⸗ schieden gewesen sind und nicht selten zu Beschwerden Veranlassung gegeben haben. Hierdurch hat sich das Bedürfniß nach einer den gegenwärtigen Verhältnissen angepaßten allgemeinen Begräbniß⸗Ge⸗ bühren⸗Tare herausgestellt, zu deren Herbeiführung die erforderlichen Verhandlungen mit dem Magistrate von Berlin, als Patron eines Theils der betheiligten Kirchen, und den betreffenden Kirchen⸗Vor ständen gepflogen worden sind.
In Folge derselben ist zunächst eine Gebühren⸗Taxe für die Lodtengräber an den Kirchen magistratualischen Patronats zu Berlin, so wie an der Dom⸗Kirche, der Dreifaltigkeits⸗Kirche, der Sophien⸗-, der St. Elisabeth⸗Kirche ebendaselbst und der St. Jo hannis⸗ Kirche zu Moabit erlassen, zu deren Genehmigung das un terzeichnete Königliche Konsistorium von dem Königlichen Ministerium der geistlichen Angelegenheiten mittelst Reskripts vom 27. Januar d. J. ermächtigt worden ist.
Bei Aufstellung dieser Tare sind zwar im Allgemeinen die bei⸗ den meisten hiesigen Kirchen üblichen Gebühren-Taxren zum Grunde gelegt worden; zugleich ist aber auf eine angemessene Vertheilung der Gebühren und auf eine Erleichterung für die ärmeren Klassen der Bevölkerung Bedacht genommen. Insbesondere sind im gleichen In⸗ teresse des Publikums und der Todtengräber für solche Dienstleistun⸗ gen und Mühwaltungen der Letzteren, welche nicht eigentlich zu den Obliegenheiten derselben bei der Beerdigung selbst gehören, namentlich in Betreff der Pflege der Gräber, der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, der Errichtung von Denkmälern u. s. w. bestimmte Gebührensätze eingeführt worden.
Für die bezeichneten Kirchen tritt die neue Gebühren⸗Taxe mit dem 1. April d. J. in Kraft. Bei den übrigen hiesigen evangelischen Kir chen, namentlich bei den beiden Militair⸗Kirchen, der Garnison⸗ und Invalidenhaus⸗Kirche, bei den französisch⸗reformirten Kirchen, bei der böhmischen, bei der Charité- und Arbeitshaus⸗Kirche behält es bei den bisher eingeführten Gebühren für die Todtengräber sein Be⸗ wenden, eben so für jetzt auch bei der Parochial⸗Kirche.
Die Küster und Todtengräber sind angewiesen, in ihrem Ge⸗ schäftslokal ein Exemplar der neuen Gebühren⸗Taxe zur Einsicht für das betheiligte Publikum auszulegen. Gedruckte Exemplare derselben sind zu dem Preise von 3 Sgr. im Büreau des unterzeichneten Kö niglichen Konsistoriums zu erhalten.
Berlin, den 20. Februar 1849. Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.
Königliche Schauspiele. J“ Sonntag, 11. März. Im Opernhause. 34ste Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale wiederbolt: Die lustigen Weiber von Wind⸗ sor, komisch⸗phantastische Oper in 3 Abth., mit Tanz, nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiel, gedichtet von H. S. Mosenthal. Musik von dem Königlichen Kapellmeister Otto Nicolai. Tanz von Hoguet. Anfang halb 7 Uhr. 8 Im Schauspielhause. 40 ste Abonnements⸗Vorstellung. Auf höchstes Begehren: Der Spieler, Schauspiel in 5 Abth., von A. W. Iffland. Anfang halb 7 Uhr. . “ Zu dieser Vorstellung werden Schauspielhaus⸗Billets, mit Frei⸗ tag hezeichnet, verkaut. b.“