1849 / 69 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gs S a dritte, zum Assessor, zu 8 89 spelc. - erb üßi Vermögen und noch mäßig h 1 Vater ererbtes, mäßiges 1 49 Da ein sea c gten, einen eigenen Hausstand zu gründen, Ansymüche ihn demselben Jahre der Neigung seines S un sc nn Susanna Gilly den ehelichen Bund. Seine Fesr b2 ihm zwei noch lebende Kinder, einen Sohn und eine Tochter. Von e. —— es ihm vergönnt, noch Urenkel auf seinem Schoße zu wiegen. äbri im K ericht zurückgelegtem Assessorat hatte 88 einjährigem, beim Kammergericht z gele A 8 zum Rath, zugleich aber auch seine Versetzung an ein 828 Da ihn jedoch Privatverhält⸗

icht i Provinz zu gewärtigen. 1 —121* der Bejb einer ihm von seinem Vater hinterlassenen

eg in welcher sein Vermögen angelegt war, an Gold⸗ und König 8 seine Anstellung beim Kammer⸗ Berlin fesse 8n n 9 ohne Gehalt, zu erbitten. Das Gesuch fand Er⸗ pericht, ersolgne seine Ernennung zum Kammergerichts⸗Rath unterm hörugg, u799 Er blieb funfzehn Jahre hindurch in diesem richterlichen beer wurde aber während der Verwaltung desselben schon früh und wie⸗ derbolt mit gesetzgeberischen Arbeiten und anderen kommissarischen Geschäf⸗ ten, z. B. mit der Ausarbeitung des Anhangs zum Allgemeinen Landrechte, mit Wahrnehmung eines Censoramts, mit Hülfsleistungen im Justizmini⸗ sterium u. s. w., betraut. In einer Konduitenliste vom Jahre 1812 heißt es unter Anderem von ihm: „Er ist aufmerksam auf den Vortrag Anderer und nimmt Theil an den Debatten, ohne Streitsucht und Recht⸗ haberei Eigenschaften, die leider zu den seltenen ge⸗ hören!“ Das Gewahrwerden dieser und anderer nicht minder seltenen und trefflichen Eigenschaften an ihm konnte nicht verfehlen, ihm, wie innerhalb seiner amtlichen Sphäre, so auch außerhalb derselben, allgemeine Anerkennung und Vertrauen zu erwerben. In Folge dessen wurde er be⸗ reits 1814 als Hülfsarbeiter ins Justizministerium berufen, 1816 zum Ge⸗ heimen Ober⸗Justizrath befördert und noch in demselben Jahre zum Mit⸗ gliede der Immediat⸗Justiz⸗Examinations⸗Kommission ernannt. Schon mehrere Jahre zuvor aber war er zum Mildirektor der Streitschen Stif⸗ tungen und zum Mitgliede der Direction der Erwerbschulen gewählt worden. Als Ministerialrath wurde er mehrfach mit legislativen Arbeiten beschäftigt und zu solchen außerordentlichen Aufträgen verwendet, welche ein ganz be⸗ sonderes Vertrauen oder den Besitz besonderer Kenntnisse, wie z. B. der englischen und französischen Sprache, deren beider er in nicht gewöhnlichem Grade mächtig war, erheischten. Während aber sein praktischer Geist sich so auf die mannigfachste Weise brthätigte, feierte auch sein theoretischer Geist nicht. Wir finden ihn vielfach, nicht nur mit Selbunterrichtung in neuen Kenntnissen, wie z. B. der spanischen Sprache, beschäfligt, sondern auch fortgesetzt, bis an die sechziger Jahre seines Le⸗ bens hinan, als regelmäßigen Zuhörer philosophischer, philologi⸗ scher und naturwissenschaftlicher Vorlesungen von Schleierma⸗ cher, Böckh, Wildenow, Ideler u. A. m. in den Hörsälen der aka⸗ demischen Jugend. Auf den Bänken der Musensöhne sitzend, mochte der jugendlche Alte manchen vor der Zeit alten Jüngling neben ihm an Gei⸗ stesfrische und Lernbegierde übertreffen. Und doch trieb ihn dieser mächtige Wissensdrang nimmer aus seinem Gleichmaß, seiner Sammlung, seinem ruhigen Lebensgange. Denn er suchte Bildung, nicht Genuß. Während er aber den Genuß nirgend suchte, fand er ihn überall. Er fand ihn vor Allem auch im Kreise seiner Familie und seiner Freunde. Die Familie war und blieb, so wenig man dies bei der großen Ausbreitung seiner Thätigkei⸗ ten vermuthen sollte, sein liebstes, eigenstes Lebenselement. Selten gab es bessere Familienväter, bessere Freunde. Hier galt es für ihn weniger aneig⸗ nen als mittheilen, mittheilen aus den Schätzen seines Herzens und Geistes, seiner stets heiteren Laune und seines harmlosen Witzes. Aber hier, wo ihm die höchsten Freuden blühten, sollte er auch, wie die meisten Sterb⸗ lichen, die bittersten Schmerzen erfahren. Schon früh, 1805, raubte ihm der Tod die geliebte Gattin, und nachdem er später, 1812, mit Wilhelmine, Tochter des Professors Sprengel in Halle, welche ihn jetzt als Wittwe betrauert, einen neuen begluckenden Ehebund geschlossen hatte und ihm in demselben fünf Kinder geboren waren, traf ihn 1837 der Verlust eines hoffnungsvollen Sohnes, welcher als Predigtamts⸗Kandidat an der Cholera verstarb. Dies sind aber auch fast die einzigen großen und unerwarteten Schmerzen, die in sein sonst von der Wiege bis zum Grabe von der Freundlichkeit Gottes getragenes Leben eingriffen.

Wir kommen nun zu einem neuen bedeutenden Wendepunkt in seiner amtlichen Laufbahn. Nachdem er im Jahre 1832 Mitglied des Ober⸗Cen⸗ sur⸗Kollegiums geworden war, ein Jahr zuvor aber seine Ernennung zum Mitgliede des Staatsraths abgelehnt hatte, weil er in seiner Gewissenhaf⸗ tigkeit sich nicht zutraute, einem so wichtigen Amte neben der Verwaltung seiner anderen Aemter zu genügen, ward er zu Anfang des Jahres 1834 zur Unterstützung des würdigen Geheimen Kabinetsraths Albrecht als Vor⸗ tragender in das Geheime Kabinet des Königs berufen. Selten wohl fand eine Berufung eine so allgemeine und freudige Zustimmung wie diese. Wer aber konnte auch wohl geeigneter sein, der Rathgeber und Verwalter der

Königl. Gnade zu werden, als Müller, in dem sich tiefes Sittlichkeits⸗ und Rechtsgefühl und umfassende Gesetzeskenntniß, mit dem menschenfreund⸗ lichsten Wohlwollen und einem zum nachsichtsvollen Vergeben und Verges⸗

sen stets bereiten Gemuthe, aufs innigste verbanden. Als er im Februar des letztgenannten Jahres zum erstenmale in seiner neuen Eigenschaft dem verewigten Könige vorgestellt wurde, sprach der Monarch zu ihm:

Er habe vernommen, daß Müller die zu einem Geheimen Kabi⸗ netsrathe nöthigen Kenntnisse besitze, von dem neueren Zeitgeiste nicht an⸗ gesteckt und ein guter Christ sei. Dies wären wesentliche Erfordernisse seiner neuen Stellung, von welcher Er, der König, wünsche, daß sie ihm gefallen möge.

Ein hoher und berühmter Staatsbeamter aber richtete, nach dem Be⸗ kannt werden der Beförderung Müllers, im März 1834 aus der Pro⸗ vinz folgende Worte an ihn:

„gratulor ex animo .

1) den König

2) das Land, .“

3) alle rechtlichen Leute im Lande. Die Engel im Himmel müssen sich frruen, wenn ein anerkannt braver Mann mehr in die Nähe des Königs kommt.“

Unterm 24. November 1834 erfolgte seine förmliche Ernennung zum Geheimen Kabinetsrathe, und wie er nun in dieser hohen und einfluüßreichen Stellung dreizehn Jahre hindurch den von allen Seiten in ihn gesetzten Erwartungen entsprochen, mir welchen Erfolgen er darin ge⸗ wirkt und welcher Anerkennung er sich dabei von oben wie von unten zu erfreuen gehabt hat, ist noch in Irdermanns Gedächtniß. Daß ihm fortan auch zu den inneren Ehren, die er sich im Laufe eines sechzigjährigen Le⸗ bens so reichlich erworben hatte, die äußeren Ehren in großer Zahl zu⸗ strömten, lag in der Natur der Verhältnisse. So wenig er ihrer aber frü⸗ her begehrt hatte, so wenig vermochten dieselben auch jetzt ihm Anfechtung 9 bereiten. Durch und durch anspruchslos und genügsam, wie er war,

I steis nur wenig von der Welt und erhielt doch viel E“ Sereeng aber, was er wirklich und so recht von Herzen, jedoch S 85 va ondemn von seinem Gott beg ehrte und erbat, enthielt . * ht vor. Dies beides bestand in einem stillen und 8 8 Sabend und in einem sanften und seligen Ende. Nach⸗ dem er im Jahre 1844 im Kreise der Seinen sein Amtsjubiläum began⸗ en hatte, begann er immer mehr die Scharnenen ine lslubiläum Feß

g ie Schwächen des Alters zu empfinden.

zu Michaelis 1795 und die

Bekanntmachungen.

[94] J ä

Der unten näher bezeichnete Buchhalter Friedrich Wilhelm August Krüger, genannt Heine, von hier ist des Hausdiebstahls und der betrüglichen Fälschung verdächtig und hat sich von hier wahrscheinlich über Lü⸗ beck entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ den zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗ Expedition abliefern zu lassen.

Derselbe ist Berlin geboren

Aeußere.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 9. März 1849. 8

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.

Abtheilung für Voruntersuchungen. alement des ꝛc. Krüger. dehr eig Faßseltscher L in 9 Fuß Zo roß are graue Augen, braune ö Ainn Traͤnt⸗ liche Gesichtsfarbe, gewöhnliche Nase und Mund, brau⸗ nen Bart, gesunde Zähne, ist stark gebaut, spricht die deutsche Sprache mit tiefem Baß und hat ein scheues

Sign

Bei seiner Flucht trug er einen Paletot, der jed nicht näher bezeichnet werden kann. Die übrige ve0g

Doch arbeitete er noch einige Jahre mit Anstrengung sort, bis er 1846, an den Folgen eines ihn in diesem Jahre getroffenen Schlaganfalls lei⸗ dend, und von der Ueberzeugung durchdrungen, seinen Amtspflichten nicht mehr genügen zu können, seine Entlassung aus dem Dienste erbat und er⸗ hielt. Fortan lebte er in stiller Zurückgezogenheit, aber mit ungetrübter Heiterkeit und ohne daß ihn sein Witz und seine Laune verließen, nur dem Umgange mit seiner Familie, seinen Freunden und seinem Homer, dem ältesten der Dichter und dem ältesten seiner klassischen Freunde. Noch am 16. Februar d. J. ergötzte sich seine Seele an dessen unsterblichen Ge⸗ sängen, und bereits vier Tage darauf nach kurzer und schmerzloser Hin⸗ fälligkeit,“ „umhüllte Nacht ihm die Augen.“

Seine Werke folgen ihm nach und sein edler Geist lebt fort in den Herzen seiner zahlreichen Freunde, wie in denen seiner Wietwe und seiner Nachkommen, deren er sechzehn, nämlich sechs Kinder, acht Enkel und zwei Urenkel, hinterließ. Er entschlief wenige Monate vor Vollendung seines sechsundsiebzigsten Lebensjahrs.

Wir scheiden hier von dem trefflichen Manne, indem wir ihm noch ein Wort unseres, von dem jetzigen Geschlecht kaum mehr gekannten Jean Paul nachrufen: „Einst wird die bloße Heiterkeit des Herzens so gut be⸗ johnt werden, als jede andere Tugend, ob sie sich gleich selber belohnt, wie aber jede andere auch thut.“

Wird solche Heiterkeit in den nächsten Jahrzehnten oft unter uns gefunden werden? Gott walte es!

Berlin, den 7. März 1849.

Eisenbahn⸗Verkehr. RNRheinische Eisenbahn.

Frequenz und Einnahme des Jahres 1848 im Vergleich der früheren Jahre.

Obgleich die Frequenz und Einnahme des Jahres 1848 von dieser Bahn durch die Veröffentlichung derselben von Seiten der Di⸗ rection bekannt geworden ist, so wird es doch nicht uninteressant sein, dieselbe mit denen der vorhergegangenen Jahre in Vergleich zu stel⸗ len, da namentlich auf diese Bahn der gestörte Geschäftsverkehr im Jahre 1848 einen Einfluß wie auf keine andere Bahn ausgeübt hat; welches sich auch schon im Anfang des vorigen Jahres, wo die Di⸗ rectien die Frequenz und Einnahme der ersten drei Monate noch ver⸗ öffentlicht hat, zeigte, da dieser Zeitraum schon eine Mindereinnahme gegen denselben im Jahre 1847 von über 28,000 Rthlr. hatte. Ob⸗ gleich bemerkt werden muß, daß das Jahr 1847 einen überaus star⸗ ken Verkehr und namentlich an Gütern gehabt hat, und alle vorher⸗ gegangenen Jahre überflügelte, so ist das Jahr 1848 doch im Ver⸗ gleich zu den vier vorhergegangenen Jahren das schlechteste gewesen. Es wurden im Jahre 1848 besördert 446,006 Personen für eine Einnabme von 285,934 Rehlr. 25 Sgr. 6 Pf., im Jahre 1847 aber wurden befördert 514,530 Personen für die Einnahme von 370,979 Rthlr. 4 Sgr., wonach im Jahre 1848 schon der Perso⸗ nen⸗Verkehr einen bedeutenden Ausfall ergiebt, denn es wurden we⸗ niger befördert 64,464 Personen, die eine Minder⸗Einnahme von 85,044 Rthlr. 8 Sgr. 6 Pf. ergaben; besonders aber ist der Güter⸗ Verkehr im Jahre 1848 gegen den des Jahres 1847 in einem be⸗ deutenden Grade gefallen, denn es wurden im Jahre 1848 nur be⸗ fördert 2,695,606 Ctr. für die Einnahme d. h. inkl. der Ein⸗ nahmen für Post⸗Güter 2102 Rthlr. von 224,025 Rtolr. 3 Sgr., während im Jahre 1847 befördert wurden 6,033,501 Crr. für die Einnahme von 443,664 Rthlr. 9 Sgr. auch ebenfalls die Ein⸗ nahme für Post⸗Güter 1966 Rthlr. 3 Sar. mit eingerechnet es hat mithin das beförderte Quantum Güter eine Verringerung von 3,337,895 Ctr. gezeigt, welche eine Minder⸗Einnahme von 219,639 Rthlr. 6 Sgr., oder zusammen aus dem Personen⸗ und Güter⸗Ver⸗ kehr von 304,683 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf. ergaben; die extraordi⸗ nairen Einnahmen, welche im Jahre 1848 15,040 Rthlr. 1 Sgr. 6 Pf. und im Jahre 1847 19,027 Rtelr. 22 Sgr. betrugen, ergaben eben⸗ falls eine Verminderung von 3987 Rthlr. 20 Sgr. 6 Pf. Die Gesammteinnahme betrug 1848 insgesammt 525,000 Rthlr., und im Jahre 1847 833,671 Rthlr. 5 Sar., mithin ergiebt sich eine Ge⸗ sammt⸗Mindereinnahme von 308,671 Rthlr. 5 Sgr. Nach den Ausweisen, welche die Direction im vorigen Jahr zum letztenmale veröffentlichte, und welche die Monate Januar, Februar und März umfaßte, wurden befördert 89,983 Personen und 845,648 Ctr. Güter; in denselben drei Monaten des Jahres 1847 wurden beför⸗ dert 80,468 Personen und 1,285,785 Ctr.; es hat mithin in diesem Zeitraum des Jahres 1848 gegen 1847 eine Vermehrung von 9515 Personen, aber eine Verminderung von 440,137 Ctr. Güter, und desgleichen auch eine Verminderung der Einnahme von 28,250 Rehlr. 9 Sgr. stattgefunden.

Zu einer vollständigen Uebersicht der Frequenz und Einnahme in den letzten fünf Jahren, in welchen diese Bahn in ihrer ganzen Länge im ununterbrochenen Betrieb ist, lassen wir hier folgende Zu⸗ sammenstellung folgen.

Jahr Personen Einnahme f. Personen Rthlr. Sgr. Pf. 1844 374,574 303,299 25 4845 429,625 323,463 28 2818190 1846 544,288 374,428 224 32,559 8 41847 684,530 3701,979 4 8 1848 446,005. 285,934 22 6 24,863 26 11

Wir sehen hiernach, daß der Personenverkehr seit dem Jahre 1844 eine fortwährende Steigerung erfahren hat; das Jahr 1847 hatte jedoch die größte Anzahl. Aber auch hier zeigt es sich, daß obgleich die Jahre 1844 und 1845 gegen 1848 eine geringere An⸗ zahl Personen hatten, dennoch die Einnahmen dieser Irhre bedeu⸗ tender waren, als im Jahre 1848.

Güter in Ctr. Einnahme f. Güter Durchschnittlich pro inkl. d. Postgüter. Bahnmeile. Rthlr. sgr. pf. Rthlr. sar. pf. 1909 65. 19 747 9 6. Pihe sFte t t kSedeeeee 299,638 27 —. 26,055 16 8.

41897: 6 039,501, 443,664 9 —. 88,579 165 —.

1848: 2,695,606. 224,025 3 —. 19,480 13 4.

Eben so, wie der Personen⸗Verkehr, zeigt auch der Güter⸗ Verkehr, außer dem Jahre 1848, eine fortwährende Vermehrung;

Durchschn. p. Bahnmeil. Rthlr. Sgr. Pf. 20,379 25 0

Jahr 1844: 1845: ) 1846:

2, 55 1 50. 3,246,668. 3,809, 133.

denn der des Jahres 1847 übersteigt den des Jahres 1844 um

3,278,351 Ctr., Jahres 1846 um 2,224,368 Ctr. Das im Jahre 1848 befördert Quantum ist jedoch auch gegen das im Jahrd 1844 beförderte no

um 59,544 Ctr. zurück.

Die exiraordinairen Einnahmen als Pacht⸗ und Miethserträge Zinsen, Verkaufs⸗Erträge ꝛc. sind in den oben angeführten Jabren folgende: Im Jahre 1844: 11,527 Rthlr. 29 Sgr. 9 Pf., 1845 18,208 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf., 1846: 15,428 Rtblr. 24 Sgr. 8 Pf.

1847: 19,027 Rthlr. 22 Sgr.; 1848: 15,040 Rthlr.

den des Jahres 1845 um 2,786,833 Ctr. und den

Aber ebenfalls wie die Betriebs⸗Einnahmen gewachsen sind, so

sind auch die Betriebs⸗Ausgaben zugleich gewachsen, wie es aus nachstehender Uebersicht deutlich hervorgeht. Jahr Betriebo⸗Ein⸗ Durchschnittl. Betriebs⸗Aus⸗ nahmen. p. Bahnmeile. gaben. Rtbir. sgr. p Rtölr. sgr. pf. Rthlr. sar. pf. Rtylr. sgr. pf. 1841 541,926 42⁄,124 28309 10 2 20,331 75 1815 606,347 52,665 25 3 2 18,925 9 11 22,515 1846 689,495 59,956 6 6 296,359 419 9 25,770 12 2 1847 833,671 72 493 4 4 374,593 28 32,573 11 6 1848 525,000 45,652 5 (2) (*) Es hat mithin das Jahr 1844 einen Betriebs⸗Ueberschuß von 308,116 Rthlr. 25 Sgr. ergeben. Das Jahr 1845 ergab einen Betriebs⸗Ueber⸗ schuß von 347,421 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf, davon abgerechnet für Verzi

9◻n 90 ,0⸗,

r22—

p. Bahnmeile.

sung und Amort sation 145,951 Rthlr. 22 Sgr. 10 Pf., verblieb Reizertrag

201,470 Thlr. 2 Sgr. 7 Pfa., von welchen eine Dividende vo 3 pCt. im Betrage von 135,000) Thlr. gezahlt und der Rest von 66,470 Thlr. 2 Sgr. 7 Pf. dem Reservefonds zugeschrieben wurde. Das

Jahr 1846 ergab einen Ueberschuß von 393,136 Thlr. 24 Sgr. 11 Pf., davon abgerechnet für Verzinsung und Amortisation 172 678 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., verblieb Reinertrag 220,457 Thlr. 27 Sgr. 5 Pf.,

davon wurde eine Dividende von 3 ½ pCt. im Betrage von 157,500 Thlr vertheilt und der Rest von 62,957 Thlr. 27 Sgr. 5 Pf. dem Re⸗ servefonds zugewiesen. Das Jahr 1847 ergab einen Betriebs⸗ Urberschuß von 459,077 Tblr. 7 Sgr., wovon abgerechnet für Zin⸗ sen und Amortisation 193,596 Thlr., v rblieb ein Reinertrag von 265,481 Thlr., von welchen eine Dividende von 4 pCt. im Betrag von 180,000 Thlr. gezahlt und der Rest von 85,481 Thlr. dem Re⸗ servefonds überwiesen wurde. Würde man die Betriebs⸗Ausgabet des Jahres 1848, da die Einnahnen dieses Jahres denen des Jabres 1844 am nächsten stehen, auch im Verhältniß zu dem Jahre 1844 meit ca. 230,000 annehmen, so verbliebe ein Ueberschuß von ca 295,000 Rthlr., hiervon abgerechnet die Verzinsung und Amortisa⸗ tion vom Jahre 1848, so würden als Reinertrag noch nicht 100,000 Rthlr. übrigc bleiben.

8 ü Januar d. J., von welchem die Direction die Frequenz und Einnabme veröffentlicht hat, ergab gegen denselben Monat des Jahres 1848 eine Minderfrequenz von 2122 P rsonen und 54,432 Centner Güter mit einer Mindereinnahme von 1959 Rthlr. 6 Sgr.

Markt⸗Berichte.

Stettin, 8. März. Das Wetter ist nufreundlich; der Börse fiel Schnee.

Getraide. Die heutige englische Post ist wiederum sehr flau, da von Belaien und Holland neue Zufuhren in London eingetroffen waren; sie blirb diesmal nicht oone Enfluß auf die Stimmung für Weizen an unserem Markte. Die Umsätze beschränkten sich auf 41 Wispel weiß. schlesisch. 90 pid. in loco zu 59 ½ Rthlr., für guten pommerschen 89 ¼⸗ bis 89 ⁄pfd. schwere Waare wurde 57 Rthlr. ge⸗ boten, nach Ankunft der Post zog sich der Käufer indeß zurück, und man hatte nur noch Aussicht, vielleicht 56 ½ Rthlr. zu machen. Gelb. schles. 90 pfd. wird schwimmend auf 57 Rtölr. gehalten, loco auf 58 Rthlr., würde indeß zu 57 Rthlr. erlassen werden.

Roggen ist jetzt preishalt nd; in loco für 86pfd. 25 Rthlr. Gld., pr. Frübjahr für 82pfd. 24 Rthlr. bezahlt und Geld, 86pfd. 25 Rthlr. zu machen; pr. Juni./ Juli 82 fod. 25 ¼ Rthlr. be⸗ zahlt. Geerste in schöner schwerer Waare würde vielleicht noch 24 Rthlr. bedingen.

Hafer in loco zu 16 ¼ Rthlr. gehandelt.

Rüböl in loco 13 Rthlr. Brief und Geld, pr. März 13 Rthlr. gef., 13 Gd., Mär; April 13 bez., April / Mai 12 2 bez., Mai u. Juni 12 ½, Juni. /Juli 12 ½, Juli./ August 12 ¼, Sept. /Okt. 12 ¼ bezahlt und gefordert, Okt. /Nov. 11 2 bez., 12 Br.

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24 ½ , aus zweiter Hand ohne Faß bei Portionen 24 % bezahlt und Geld, 23 ¾f % Br., pr. Juli 21 ½ % bezahlt, pr. Juli.(August 21 P. Br., pr. August 21 9% Br.

Zink 4 Rthlr. 14 Sgr. Br.

Breslau, 9. März. Weizen, weißer 56, 61, 65 Sgr., gelber 53, 58 ½, 62 ½ Sgr.

Roggen 29 ½, 31 ½¼, 34 Sgr.

Gerste 20, 22, 24 Sgr.

Hoͤfer 16, 17, 18 ½ Sgr.

Kleesaat unverändert.

Spiritus 6 ½ bis 6 ¾ Rthlr. bez.

Rüböl 14 ½ zu bedingen.

Zink ohne Handel. 8

Unser Markt blieb auch heute unverändert und Preise Weizen fest.

Köln, 7. März. (2 ½ Scheffel.) Waare, 5 ¾ Rthlr. G., pr. März 5 1 Rthlr. W., Mai 6 Rtblr. W., 5 ½, Rtblr. G.

Roggen dirckt 3 ½ Rtölr. W., thl Rthlr. G., pr. Mai 3 ½ Rthlr. W., pr. Nev. 3 ¾ Rtolr. G (EGerste, hiesige Rthlr. W., oberländische 3 ½ Rthlr. A Hafer Rthlr. W., pr. Mai 1 98. hlr. W. MRübkuchen 2000 Pfd. 25 Rthlr. G.

Rüböl pr. 256 Ir. n. F.. 8e dit i. Ed. 31 Rrhlr. W., pr. Okt. 29 ¾ Rthlr. W., 29 ¾ Rthlr. G.,

33 ½ Rthlr. W. G 8. Leinöl pr. 250 Pfd. 20½ Rthlr. G.

während

Weizen direkt 5 Rthlr. 5 Rthlr. G., pr.

. 6

vör. März 3²2.ꝗ Rthlr. W., pr. März 3 ¾ 8

pr. Ma geläu

dung ist unbekannt.

York zu verschaffen gewußt.

[685]

Trennung der Ehe geklagt.

Auf dem Postbüreau hat er sich am 23. Februar c. sub No. 7698. D. II. eine Legiti⸗ mationskarte zu einem Passe über Lübeck nach New⸗

Oeffentliche Vorladung.

Die verehelichte Konditor Bertha Gierach, geborene Biow, hier, früher verwittwet gewesene Kämmerer Zim⸗ merlich, hat gegen ihren Ehemann, Kond lius Oscar Gierach, wegen böslicher Verlassung auf Der verklagte Ehemann hat sich nämlich im Monat Juni 1840 von hier ent⸗ fernt, später von Wolfenbüttel aus schriftlich Nachricht

den Konditor Ju⸗

von sich gegeben, seit jener Zeit aber von seinem Auf⸗ enthalte nichts mehr bekannt werden lassen; und es iig auch der Klägerin der angestellten Bemühungen unge⸗

achtet nicht gelungen, den gegenwärtigen Aufenthalt des Verklagten zu ermitteln. Es wird daher der ge⸗ nannte Verklagte Julius Oscar. Gierach hierdurch zu dem behufs Beantwortung der Ehescheidungsklage vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Niederstetter auf

den 23. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr, im Parteienzimmer Nr. II. des hiesigen Königl. Ober⸗ Landesgerichts anberaumten Termine öffentlich unter der Warnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben die von seiner Ehefrau angeführten Thatsachen, worauf die Klage wegen böslicher Verlassung gegründet ist, in con- tumaciam für zugestanden erachtet und demgemäß was Rechtens ist gegen ihn wird ereannt werden.

Breslau, den 23. Oktober 1848.

önigl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat.

Hundrich.

9

deren Spezialkassen.

Das Abonnement betraͤgt: 2 Rthlr. für ¾¼ Jahr. .““*“ 8 Athllr. 1 Fhr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit Sgr. berechnet.

““ 111“ 8* b Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Amt! Deutschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Die österreichische Note. Vorschläge der österreichischen Regierung.

Oesterreich. Wien. Robot⸗Entschädigungs⸗Patent.

ö München. Die Minister⸗Krisis. Die griechische Anleihe.

Ausland.

Frankreich. National⸗Versammlung. Protest mit Bezug auf das Protokoll. Interpellationen wegen Italien und Uebergang zur einfa⸗ chen Tagesordnung. Paris. Nundschreiben des Ministers des In⸗ nern an die Präfekten. Das Wahl⸗Comité der Rue de Poitiers.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus und Unter⸗ haus: Die Lieferung von Waffen für Sicilien: die Ernennung Sir Ch. Napier's für Indien; das irländische Armengesetz und die Bill wegen Uebertragung von Grundeigenthum. London. Admiral Parker. Die ostindische Armee. Die Nachrichten vom Kontinent.

Italien. Rom. Vermischtes. Neapel. Der Großherzog von Tos⸗ cana. Die Schweizer⸗Truppen. Die Kammern. Räuberban⸗ den. T urin. Kammer⸗Verhandlungen. Florenz. Dekrete der provisorischen Regierung. Rückkehr des diplomatischen Corrs. Ge⸗ neral La Marmora. Venedigs Zustände. Die piemontesische Intervenlion. Aufstand des Landvolkes. Vereinigung der Terri⸗ terien der toscanischen und römischen Republik. Die Estensischen Truppen. Proteste des Großherzogs. Modena. Marsch gegen die toscanische Gränze.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachricht

Beilage.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Geistlichen, Pfarr-Dechanten Winkeldey Ahlen, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

8 Wbeeeeenimaa

Das Publikum wird hiermit benachrichtigt, daß vom 1. April d. J. ab die fälligen Zins⸗Coupons der Schuldverschreibungen über die freiwillige Staats⸗Anleihe in derselben Art, wie die Zins⸗Cou⸗ pons von Staats⸗Schuldscheinen, werden realisirt werden. Die Zah⸗ lung der fälligen Zinsen erfolgt daher halbjährlich vom 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ab nicht allein bei der Staatsschulden⸗Til⸗ gungskasse (Taubenstraße Nr. 30) täglich mit Ausnahme der Sonn und Festtage und der drei letzten Tage jedes Monats von Morgens 9 bis Mittags 1 Uhr, sondern auch in den Monaten April und Mai, Oktober und November, bei den Regierungs⸗Haupt⸗, Kreis⸗ und an⸗ Außerdem können aber die fälligen Zins⸗Cou pons auf alle den Königlichen Kassen schuldige Steuern und sonsti⸗ gen Abgaben, Pächte, Gefälle und Domainen Veräußerungs⸗ oder Ablösungsgelder, statt baaren Geldes in Zahlung gegeben werden.

Wer mehrere Zins⸗Coupons besitzt, muß dieselben mit einem nach Littern, Nummern und Beträgen geordneten und genau aufge⸗ rechneten Verzeichnisse der betreffenden Kasse übergeben.

Berlin, den 9. März 1849. 1

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Köhler. Knoblauch.

Dem R. Mau zu Wüste⸗Giersdorf in Schlesien ist unter dem 9. März 1849 ein Patent, 8 auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Apparat zur Erzeugung von schwefligsaurem Gas, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.

Den Mechanikern Gebrüdern Bonardel zu Berlin ist unter 7. März 1849 ein Patent, auf eine selbstthätige Repetir⸗Vorrichtung für Jacquard⸗ Maschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Zusammensetzung, und ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, ifang

dem

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auf vier Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für d. des preußischen Staates ertheilt worden.

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Zusammensetzung der Tambours⸗Arbeits⸗Fix⸗ und . naͤhme⸗Walzen für Streichmaschinen, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang s preußischen Staates ertheilt worden.

Dem Uhrmacher J. C. Rahßkopff zu Koblenz ist unter dem 8. März 1849 ein Patent, b auf ein Manometer für Lokomotiven mit Anwendung elasti⸗ scher Röhren in der durch Zeichnung und Beschreibung

nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in An⸗ wendung bekannter Theile zu beschränken, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden. Dem Färber M. Siebke zu Werden, im Kreise Duisburg, ist unter dem 8. März 1849 ein Patent, Rkauf die Zusammensetzung eines Schutzpapps für Krapproth gegen die kalte Küpe, insoweit sie als neu und eigenthüm⸗ 8 lich erkannt worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden. Angekommen: Der Präsident des Konsistoriums der Provinz Schlesien, von Uechtritz, von Breslau.

T.““

nichtamtlicher Theil. Deutschland.

Bundes -Angelegenheiten. Frankfurt a. M., 9. März. (D. Z.) 183ste Sitzung der

verfassunggebenden Reichs ⸗-Versammlung. Tagesord⸗ nung: 1) Ergänzungswahl dreier Mitglieder in den Wehrausschuß. 2) Zweite Berathung über die noch rückständigen Paragraphen des Entwurfs der Grundrechte: Art. IX. §. 44 u. f.

Vorsitzender: Präsident Herr Eduard Simson.

Von ferneren Regierungs⸗Erklärungen wird die vom Königreich Hannover als eingegangen angemeldet und ist dem Verfassungs⸗ Ausschusse sofort übergeben worden. Von Herrn Bouvier aus Steyer⸗ mark ist eine bedingte Austritts⸗Erklärung erfolgt, und zugleich wird von der betreffenden Kaiserlich österreichischen Behörde Herr Form⸗ bacher als Ersatzmann Bouvier's beglaubigt.

Nachstehende Herren sind als Abgeordnete neu eingetreten: Herr Albert aus Quedlinburg für Herrn Flottwell aus Münster, und Herr Herz aus Wien für Herrn Schilling ebendaher.

Flottenbeiträge kommen zwei zur Anzeige. Einer vom Bürger⸗ verein zu Schleiden an der Eifel und ein zweiter (von 22 Fl. 6 Kr.) von mehreren Offizieren der bayerischen Garnison in Germersheim. (Bravo!)

Herr Jucho ruft das Reichs⸗Ministerium der Justiz an: Welche Vorkehrungen dasselbe in Bereitschaft habe, um die Einführung des allgemeinen deutschen Wechselrechts zu überwachen und etwaige Ab⸗ weichungen und Abänderungen durch die Landesgesetzgebung zu ver⸗

indern.

8 Namens des Webrausschusses berichtet Herr Bock aus Preußisch⸗ Minden, daß zwei aus Lübeck eingelaufene Petitionen von dem ge⸗ nannten Aueschusse dem Reichs⸗Ministerium zur geneigten Berücksich⸗ tigung üverreicht worden sind.

Der Präsident verordnet die Einsammlung der Stimmzettel zur Ergänzung des Wehrausschusses. Dann wird unter Verzicht auf die Debatte zur Abstimmung über §. 44 des Artikels IX. der Grundrechte verschritten. Die Annahme erfolgt in der Fassung des Entwurfs:

§. 44. „Jedes Grundstück soll einem Gemeinde⸗Verbande angebören. Beschränkungen wegen Waldungen und Wüsteneien bleiben der Landesgesetzgebung vorbehalten.“

Ueber Artikel X. §. 45 wird eine Besprechung zugelassen, an der sich aber nur Hr. Förster von Hünfeld betheiligen kann, um die beiden zu §. 45 gestellten Minderheitserachten zu empfehlen, die Bestimmungen über die Wahl der Vollsvertreter und den periodischen Zusammentritt der Kammern enthalten, so wie den Uhlandschen aus der ersten Lesung dieses Theils der Grundrechte bekannten auf die Abwehr octroyirter Verfassungen gerichteten Antrag. Dann unmit⸗ telbar nach dem Försterschen Vortrage wird die Debatte mit dem Schlußworte des Berichterstatters Herrn Beseler beendet. Auch für den folgenden Paragraphen wird die Fassung der Ausschußmehrheit angenemmen:

§. 45. „Jeder deutsche Staat soll eine Verfassung mit Volks⸗

vertretung haben.“ wozu durch eine spätere redactionelle Umstellung noch der Satz aus §. 46 kommt:

„Die Minister sind der Volksvertretung verantwortlich.“

Ueber den Zusatz dazu: „die Wahl der Bolksvertreter erfolgt direkt, ohne Ausschluß einer Klasse von Einwohnern und unab⸗ bängig von einem Census“ (Schüler von Jena, H. Simon, Wigard) ist von Herrn Nauwerck die Abstimmung durch Namens⸗ aufruf beantragt. Sie verwirft mit 300 gegen 131 Stimmen den Zusatz. Auf dem Wege gewöhnlicher Abstimmung fallen auch alle sonstigen Zusatzanträge, worunter zum zweiten Male der Uh⸗ landsche: „Unter keinen Umständen darf eine Landesverfassung ein⸗ seitig gegeben oder abgeändert werden —“ (abgelehnt mit 226 gegen 204) über den, da das Ergebniß zweifelhaft scheint, durch Zettel abgestimmt wird.

Angenommen wird in folgender Gestalt, nachdem sich der Be⸗ richterstatter des Ausschusses mit der Abänderung „des Rechts der Initiative“ in den Ausdruck: „Recht des Gesetz⸗Vorschlags“ einver⸗ standen erklärt hat.

§. 46. „Die Volksvertretung hat eine entscheidende Stimme

bei der Gesetzgebung, bei der Besteuerung, bei der Ordnung des Staatshaushaltes; auch hat sie wo zwei Kammern bestehen jede für sich das Recht des Gesetz⸗Vorschlags, der Beschwerde, der Adresse, so wie der Anklage der Minister.

(Die Minister sind der Volksvertretung verantwortlich.)

Die Sitzungen der Landtage sind in der Regel öffentlich.“

Rechten.)

ruf, der Zusatz der Ausschußminderheit: „die Regierung des deutschen Einzelstaͤates hat nur ein aufschiebendes Veto gegen die Beschlüsse der Volksvertretung“, mit 279 gegen 157 Stimmen.

Ferner wird angenommen Art. XI. §. 47. ö

„Den vicht deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands ist ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet, namentlich die Gleichbe⸗ rechtigung ihrer Sprachen, so weit deren Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte, der inneren Verwaltung und der Rechtepflege.“

und Art. XII. §. 48.

„Jeder deutsche Staatsbürger in der Fremde steht unter dem Schutze des Reichs.“

Nachdem hiermit die Berathung über die Grundrechte beendet

ist, bringt Herr Eisenstuck und mehr als siebzig Genossen worunter Herr von Lassaulr den dringenden Antrag auf Ansetzung der zwei⸗ ten Lesung des Wahlgesetzes auf einen der ersten Tage nächster Woche. Dagegen tragen die Herren Arndts, Sepp, Döllinger und Genossen darauf an, daß der Verfassungs⸗Entwurf für die zweite Lesung nicht abschnittsweife, sondern im Ganzen eingebracht werde und daß den Mitgliedern des Hanses mindestens eine Frist von drei⸗ mal vierundzwanzig Stunden zwischen Empfang des Berichts und der Berathung darüber gelassen werde. Der Eisenstucksche Antrag wird als dringlich anerkannt, worauf ihn der Antragsteller zu begrün⸗ den sucht. Das Wahlgesetz für das Volkshaus gilt ihm als das Fun⸗ dament der Verfassung, und der, welcher einen Aufschub der zweiten Lesung des Wahlgesetzes verlange, der könne es nicht ehrlich meinen. Der Präsident ruft Herrn Eisenstuck wegen dieser Voraussetzung zur Oidnung. Gegen die beantragte Vorauenahme. des Wahlgesetzes erklart sich Herr Biedermann nicht blos, weil ein Wahlgesetz stets die Ver⸗ fassungs⸗Bestimmungen schließe, nicht aber sie exöffne, sondern auch deshalb, damit sich ein reines Produkt des Volkswillens in dem Wahl⸗ gesetze ausspreche und „nicht Rücksichten auf einen anderen Gegen⸗ stand, der jetzt hinter den Abstimmungen steht.“ Die Verhandlung nimmt einen so heftigen Charakter an, daß der Präsident selbst mit Schließung der Sitzung droht, wenn die unwilligen Unterbrechungen nicht aufhören. Herr Ludw. Simon theilt das Haus in dre. Por⸗ teien „wovon die österreichische einen Direktorial⸗Cxtrakt von Fürsten an die Spitze stellen will.“ Die Lnke aber habe keinen besseren Probirstein für die Partei, der sie sich annähern solle, als das Wahlgesetz. Desto lebhafter müsse also der Redner im Namen seiner Gesinnungsgenossen auf der zweiten Lesung des Wahlgesetzes bestehen, damit ein Sieg der Linken befestigt werde, den man ihr wieder entreißen wolle. Denn dieser Hintergedanke sei der Verzögerungsgrund.

Herr Plathner von Halberstadt: Der Ausgang wird zeigen,

auf welcher Seite die Ehrlichkeit in diesem Hause war, von allem Anfange an war. (Lärmen auf der Linken.) Herr Ludwig Simon hat offen gesagt, weshalb er so dringend die zweite Lesung des Wahl⸗ gesetzes verlangt. Aber die Feststellung der Verfassung thut uns vor Allem noth, die Beendigung des provisorischen Zustandes in Deutsch⸗ land. Mit dem Wahlgesetze schlagen Sie kein feindliches Heer, und vor einem Kriege bestehen keine blos moralischen Gewalten, es be⸗ darf gesicherter politischer Formen. Das heißt nicht hona fide ver- fahren, wenn man einen drei⸗ viermal zurückgeworfenen Antrag im⸗ mer wieder und in der Weise erneuert, wie es hier geschieht. Auch Herr Plathner wird wegen dieses Zweifels an der bona fides eines Theiles des Hauses zur Ordnung gerufen. Herr Vogt von Gießen: Damit die Stellung dieser National⸗ Versammlung, unklar den Fürsten gegenüber, zum wenigsten klar werde in ihren Beziehungen zum Volke, so verlangen wir die Erledigung des Wahlgesetzes. Wo sind die Mächte, die Sie in Bewegung setzen können wider die Regierungen, welche auf der „Vereinbarung“ mit Ihnen bestehen? Es soll jetzt mit Umgehang Ihres Einflusses ein Frieden mit Dänemark geschlossen werden sein in Petersburg. Ich will die Bestätigung dieses Gerüchts nicht boffen oder viel⸗ mehr, ich möchte hoffen, daß sich das Gerücht bestätige, damit Sie endlich erkennen, wohin die Sachen gediehen sind. Unser Baum, der so stolz im deutschen Volke stand, hat Wurzel auf Wurzel verloren. Geben Sie ihm wenigstens die starke Herzwurzel ds Wahlgesetzes. Sie sprechen von Krieg. Bedenken Sie, daß der Arm vom Herzen aus ernährt wird, und daß Sie die Arme des Volk.s nicht haben werden, wenn Sie das Herz nicht besiten.

Herr Riesser: Eine redliche Ueberzeugung müßte doch die⸗ selbe bleiben vor wie nach der zoweiten Lesung der Verfassung. Oder wäre Jemand im Hause, der sich mit einer Partei verbünden könnte, welcher er selbst so sehr mißtraute, daß sie den Kaufpreis gleich⸗ sam vorausbezahlen muß. (Beifall.) Uns ist die Verfassung, die wir erstreben, durch kein anderes Joteresse als das des Vaterlan⸗ des geboten. Sie ist uns nicht Zweck, sondern Mittel zum Zweck, Mittel zur Einheit und Freiheit Deutschlands, daher haben wir auch keiner Seite dieses Hauses irgend ein Zugeständniß zu bieten, denn von Prinzipien läßt sich nichts abdbingen. Die Verhältnisse sind daher so klar, daß die Partei, von der Herr Simon gesprochen, daß sie unter zwei anderen zu wählen babe, so⸗ gleich ihre Entscheidung treffen kann. Das Wahlgesetz ist hier die Grundlage der Verfassung genannt worden. Fagen Sie einen Eng⸗ länder, ob er sein nach einem vielfach verderbten Wahlgesetze ge⸗ wähltes Parlament aufgeben will, oder die Größe und Herrlichkeit seines Reichs. Bieten Sie ihm Ihr Wahlrecht und als Zugabe eine schwächliche, drei⸗, sieben⸗ oder neunhäuptige Regierung, und er wird es verwerfen, ohne sich auch nur einen Augenblick zu bedenken. (Stürmisches Bravo und Beifallklatschen aus der Mitte und von der Nachdem Herr Riesser noch darauf hingewiesen, daß die Kraft eines Volkes nicht auf einem Wahlgesetze, sondern auf seiner Vaterlandsliebe beruhe, wird die Debatte geschlossen und durch Na⸗ mensaufruf über den Antrag Eisenstuck's abgestimmt:

uf ETEREö beschließt, den Verfassungs 2ug schuß oder, falls dieser verhindert sein sollte, das Vorbereitung zur zweiten Lesung des Wahlgesetzes 5 EEE damit diese in den ersten Tagen der nächsten Woche d

Verworfen wird, abermals durch Abstimmung, durch Namensauf⸗

6⸗)v S 81½ 9 könne und dieser wird verworfen mit 2650 gegen 182 Stimmen.