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eine Mehrzahl deutscher Regierungen sich vereinigt und deren Bevollmäch⸗
tigte am 23. v. M. dieselbe unterzeichnet haben, auf das aufmerksamste be⸗
rücksichtigt worden. Die Königliche Regierung mußte sich dabei von der
Ansicht leiten lassen, daß im Interesse von Deutschlands Einheit, so weit ir⸗
gend möglich, eine Einstimmigkeit der Beschlüsse der verschiedenen Regierun⸗ gen, und zwar mit Hintansetzung aller anderen Rücksichten, zu erstreben sei, als solcher, welche von den uUnabweislichen Bedürsnissen des Einzelstaats eboten, in gewissen Punkten eine Abweichung unvermeidlich machen, eine bweichung, die dann aber auch eine ge⸗bührende Beachtung zuversichtlich finden würde.
Außerdem hat die Königliche. Regierung bei diesen Erwägungen dieje⸗ nigen Ansichten festgehalten, welche über die deutsche Versassungs⸗Angelegen⸗ heit in der an den Kaiserlich österreichischen Gesandten, Freiherrn von Bren⸗
ner, unter dem 13ten v. M. gerichteten, Ihnen, Herr Minister⸗Präsident,
schon früher mitgetheilten Note ausgesprochenen und schon damals als Richt⸗ schnur für die von dem Unterzeichneten Namens der Königlichen Regierung abzugebenden Erklärungen bezeichnet sind. “ 1 Es hat der Königlichen Regierung zur hohen Befriedigung gereicht, daß die sorgfältigste Pruͤfung ihr den Beitritt zu allen wesentlichen Punkten der Kollektiv⸗Erkläarung vom 23sten v. M. als unbedenklich erschienen ließ. Die einzige Ausnahme besteht darin, daß nach der von der Königli⸗ chen Regierung gehegten, von dem Unterzeichneten in seinem Schreiben an Sie, Herr Minister⸗Präsident, vom 20. Dezember v. J. näher entwickelten und in dem Schreiben des Königlichen Gesammt⸗Ministeriums an die All⸗ gemeine Stände⸗Versammlung vom 10ten v. M., wovon ein Abdruck hier angelegt ist, in wesentlicher Uebereinstimmung mit der durch öffentliche Blaͤtter bekannt gewordenen Note der Königlich preußischen Regierung an den Grafen Knyphausen vom 8ten v. M., festgehaltenen Ansicht vor dem Eintritte der ersten Bestimmung des §. 52 eine weitere Verständigung auch üͤber den Inhalt der Grundrechte annoch erforderlich ist. Im Uebrigen hat der Unterzeichnete deshalb hierdurch unter wiederhol⸗ ter Bezugnahme auf die angeführte Note vom 13. v. M. den Beitritt der Königlichen Regierung zu den von Preußen und den mit diesem überein⸗ stimmenden Regierungen in der angezogenen Kollektiv⸗Note vom 23, v. M.
abgegebenen Erklaärungen auszusprechen.
Die fernere Kollektiv⸗Erklärung derselben Regierungen vom 4sten d. M. über die Verfassungs⸗Abschnitte vom Reichstage, Reichsgerichte und Reichs⸗ rathe lag bis zu dem Abgange der dem Unterzeichneten gewordenen In⸗ structionen der Königlichen Regierung nicht vor, und muß Namens der⸗ felben der Unterzeichnete hierüber, so wie wegen der anderen in der Kollektiv⸗ Erklärung vom 23sten v. M. noch nicht behandelten Theile der Verfassung, die fernere Erklärung nebst etwaigen Nachträgen zu der gegenwärtigen vor⸗ behalten.
Wenn das große Gewicht, welches, wie schon hervorgehoben, die Kö⸗ nigliche Negierung auf die thunlichste Uebereinstimmung ihrer Erklärungen mit denen anderer deutscher Regierungen legt, sie vermochte, sich wesentlich auf den, nur mit dem ausgesprochenen Vorbehalte zu §. 52 verbundenen Beitritt zu der Kollektiv⸗Note vom 23sten v. M. zu beschränken, so konnte es doch nicht ausbleiben, daß bei einer ins Einzelne gehenden sorg⸗ samen Erwägung hin und wieder eine Abweichung von den in jener Note niedergelegten Ansichten hervortrat. Der Unterzeichnete, wel⸗ chem die in den betreffenden Sitzungen des Königlichen Gesammt⸗Ministeriums aufgenommenen Notata vorliegen, glaubte diese Ihnen, Herr Minister⸗Prä⸗
sident, so wie der National⸗Versammlung und deren Verfassungs⸗Ausschusse, nicht vorenthalten zu sollen.
Ohne einen wesentlichen Theil der Erklärung der Königlich hannover⸗ schen Regierung zu bilden, werden diese Notata, von denen der Unterzeich⸗ nete in der Anlage einen Auszug zu überreichen sich die Ehre giebt, viel⸗ leicht geeignet sein, bei der Erwägung anderer Erklärungen unterstützend der auch Gegensätze vermittelnd, benutzt zu werden.
Frankfurt a. M., den 7. März 1849. Der Königlich hannoversche Bevollmächtigte bei der provisorischen
1 Central⸗Gewalt für Deutschlanrnrndd.
(gez.) Bothmer.
Aen szaug bder Notata des Königl. hannoverschen Gesammt⸗Ministeriums über die Berathungenin Beziehung aufdiedeutsche Verfassungssache.
Ohne auf eine näh re Erörterung der §§. 1—4 eingehen zu wollen, und die Bemerkungen der Kollektivnote über das Unvorgreifliche der zu wählenden Benennung theilend, glaubt die Königliche Regierung mit Rück⸗ sicht auf die von der deutschen Bundes⸗Versammlung unter dem 30. März 1848 beschlossene Umgestaltung der Bundes⸗Berfassung annehmen zu sollen, daß für die betheiligten Regierungen nicht sowohl eine Bereitwilligkeit zum Eintritte in den durch die neue Verfassung zu begründenden Verband, als vielmehr die Absicht des Nichtaustretens in Frage steht, eine Absicht, welche von Hannover völlig getheilt und hierdurch wiederholt erklärt wird.
In der Voraussetzung, daß keines der bisherigen Bundesglieder von derneuen Einigung sich ausschließen werde, hat die Königliche Regierung als äußerenUmfang derselben das im §. 1 erwähnte Gebiet des deutschen Bundes bei den fol⸗ genden Betrachtungen im Ange gehalten.
§. 7. Die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands in allen gemeinsa⸗ men Angelegenheiten muß der Bundesgewalt allein vorbehalten bleiben.
Die einzelnen Siaaten des Rechts der ständigen Vertretung tn eigenen politischen oder Handels⸗Angelegenheiten zu entkleiden, bringt die Natur des Bundesstaates aber nicht nothwendig mit sich.
Aus dem ersten Absatze des §. 7 werden daher die Worte „und der einzelnen deutschen Staaten“ wegzulassen und es wird außerdem zweck⸗ mäßig der 1
§. 8 ganz um so mehr hinwegzulassen sein, da die einzelnen deutschen Stagaten, welche Gesandtschaften im Auslande besitzen, dieser weder sofort,
noch insbesondere bis dahin sämmtlich werden entbehren können, daß die
L Gesammtvertretung Deutschlands vollständig geordnet sein vird.
Es tritt hinzu, daß die Frage des aktiven und passiven Gesandtschafts⸗ rechts der einzelnen Staaten ihre sicherste und befriedigendste Lösung ohne Zweifel auf thatsächlichem Wege demnächst finden dürfte.
Insofern nach der zu eiwartenden Vereinbarung wegen des Reichs⸗ Oberhaupts, so wie wegen Einrichtung eines Reichsraths, die besondere Ver⸗ metung der einzelnen Staaten bei der Centralgewalt noch Bedürfniß blei⸗ sant wird allerdings rathsam sein, das Recht dazu außer Zweifel zu Ddie desfallsige Bestimmung dürfte dann aber zweckmäßig in dem Ab⸗ schnitte, welcher vom Reichs⸗Oberhaupte handelt, ihren Platz finden.
85. 9 wird mit Rücksicht auf den Inhalt des §. 10 als entbehrlich be⸗ trachtet und dessen Weglassung daher zur Erwägung verstellt.
Bei §. 20 walten Zweisel ob über di igkeit u 9 dj 8— vürnai v we anen Fesahe 9 über die Nothwendigkeit und Zweckmä⸗
97 1 Staaten ausgesprochenen dm sich auf ae ze g Lon Kriegsschiffen. Diese Zweifel grün⸗ ech. d. afsgas zg venen wersasugen der nordamerikanischen Freistaaten so wie auf die Vermuthung ℳ. daß 85 Il. S. 7. — Texas Art. V. §. 6.), nenen Schöpsung, des Vaterlandes sortschreitende Entwickelung dieser staaten, als ein in den Verhältnissen be naͤhere Betheiligung der Küsten⸗ nen lassen, dem die vorgeschlagene Petsaadenn Bedürfniß werde erschei⸗ hee n-. entgegenstellen würde. assungs⸗Bestimmung unerwünschte tatt der bitreffenden Vorschläge wi 4 rücksichtigung Facseglen Vorschläge wird außerdem Folgendes zur Be⸗ „Ein Reichsgesetz verfügt über die O or
des Bundesstaats 82 Bergatschtigang Snganisation der Kriegs⸗Marine Oesterreichs, welches jedenfalls ein entsprechenee ömlichen Verhältnisse und Mannschaft zur deutschen Kriegsflotte zu stelle ontingent an Schiffen
8 „Die Mannschaft, welche aus einem “ Kriegsflotte gestellt wird, ist bei der Zahl der 8 vemn jpehee See Landmacht abzurechnen. Das Nähere hierüber, so E bün za stelenden Rüsgne chang sectschen der Gesammtheit und den eimntefnen Lwehfcn, 8 stimmt ein Reichsgesetz.“ 8
Zu §. 33 ist neben der Bemerkung der Kollektiv⸗Note die Strei
des Schlußsatzes zu empfehlen, als zur Verhütung von Misheglthfichung wegen der der Centralgewalt ohnedies vorbehaltenen Ober⸗Aufsicht — nicht
Verbots der eigenen Unterhaltun
erforderlich und um zu vermeiden, daß die Reichsregierung sich mit zu vie⸗
lem Detail zu befassen hat.
Zu §. 26 vieln e enlgrichn Fecterana. während sie mit der Kol⸗ je Gleichzeitigkeit der billi ich ni s 1eTI F enmnen Bce. vüsget Feösnessit, st g, enn
—
3
I1.“
sehr erheblichen Ausfall in den Landes⸗Einkünften herbeifühtenden Aufhebung der Flußzölle erwartet, voraussetzen zu können, daß für die Fm 838 zuhebenden Recognitionsgelder ebenfalls eine Entschät gung c 8 4 werde.
Zu §. 35 hält die Königliche Regierung die 2 gg 91 ung Prinzips, die Mittel zu Fr u5 E“ S5 beizuschaffen, für das Richtigere. Für deren 1 6 Beingsesh un üs Beschaffung eines der Finanzverwaltung unentbehrlichen Betriebs 9f anuas selbst neeawsrten schon emfunden zu wecdcg r ümnögen sichernde Vorkehrungen getroffen, eventuelle B eschlagnahm n 8 8. 88 8 88
ae a. e gcngogrgef Fen sch Zoll Atte die
gt, i z zu erwartende Reichs⸗Zoll⸗Geset 1 Zoll⸗Akte 1gne n söfern werden, innerhalb harcher fü Neehcghnns 8 Einzel⸗ staaten oder Gemeinden Producsions⸗ und Verbrau ün en — den dürfen, macht die bei §. 19 im Abschnitte vom Reichstage vor ommen e Bezugnahme auf §. 37 es wünschenswerth, in irgend einer Art der Auffas⸗ sung vorgebeugt zu sehen, als ob es zu jeder auch innerhalb der reichsge⸗ setzlichen Gränzen brabsichigten Erhebung einer solchen Steuer der Zustim⸗
eichsgewalt bedürfe. 1 muna necsggeue es wünschenswerth sein, der Reichsgewalt nur die allgemeine Gesetzgebung in Handels⸗ und Schifffahrtssachen vorzube⸗ “ §. 40 fann die Königliche Regierung die Bemerkung nicht zurück⸗ halten, daß die Worte des Zweiten Alinea „durch fortlaufende Kontrolle“ sehr wohl gelöscht werden könnten, ohne dem Oberaufsichisrechte und der Ueberwachung Eintrag zu thun. 1 1 .
Zu §. 42 erklärt die Königliche Regierung sich mit der beabsichtigten Streichung einverstanden, eventuell für Aenderung der Worte „so weit“ in „wenn“, damit wenigstens keine partielle Uebernahme des Postwesens ein⸗
treten möge.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 10. März. Das Wochenblatt enthalt nachstehenden Erlaß des Großherzogs:
„Es ist Mir von vielen Seiten zur Kunde gekommen, daß euch Ar⸗ beitern in den Städten, euch Tagelöhnarn in den Gütern und euch Einlie⸗ gern in den Dörfern von Unberufenen, in Volksversammlungen und sonst,
durch Wort und Schrift, sogar mit Berufung auf Mich, über Vertheilung des Grundbesitzes Aussichten eröffnet und Verheißungen gemacht worden, welche, da sie den Boden des Rechts verlassen und Eingriffe in das Eigenthum eines Anderen enthalten, nicht in Erfüllung gehen können. Deshalb wende Ich Mich an euch, die ihr Meinem landesväterlichen Herzen und Meiner Liebe eben so nahe seid, als irgend Einer Meines Volkes, um euch zu warnen, unerfüllbaren Hoffnungen Raum zu geben und euch zu Handlungen verleiten zu lassen, deren Folgen für euch nur sehr nachtheilig werden würden. 8
„Ihr habt in der neuesten Zeit viel über Bedrückungen gellagt und Beschwerden über eure beschränkte Lage geführt, und habe Ich durch Ein⸗ setzung von Schieds⸗Kommissionen und anderweitig sofort Anordnungen treffen lassen, um Uebelständen da, wo sie begründet gefunden wurden, sofort abzuhelfen und euch das zu gewähren, was ihr nach Recht und Billigkeit beanspruchen könntet.
„Die ueu zu schaffenden staatlichen Einrichtungen werden auch auf eure Lage ihren wohlthätigen Einfluß äußern und dem treuen, fleißigen Arbeiter vermehrte Gelegenheit geben, sich dasjenige zu erwerben, worauf er für sich und seine Familie gerechten Anspruch machen darf, so daß es ihm an dem⸗ jenigen nicht mangele, was seine Lebensverhältnisse erfordern. Hierfür lan⸗ desväterliche Sorge zu tragen und auf dem Wege der allgemeinen Gesetz⸗ gebung Anordnungen zu treffen, welche dies begründen, werde Ich als eine heilige Pflicht ausehen.
„Nie darf dies aber dahin führen, in das Eigenthum eines Anderen — das nach göttlichen und menschlichen Gesetzen unverletzlich ist, was auch die Grundrechte des deutschen Volks aufs neue in Anerinnerung bringen
— eigenmächtig und willkürlich einzugreifen und das Recht des Eigen⸗ thums, das Ich bei Jedem, mag er sein wer er wolle, zu wahren und zu schützen habe, zu vernichten.
„Eine Vertheilung des Grundbesitzes, wie sie euch von jenen Personen in Aussicht gestellt und sogar verheißen ist, würde eine Beraubung des Ei⸗ genthums der Besitzenden — sei dasselbe groß oder klein, der Besitzende wer er wolle — und mit dem Rechte, das Ich zu schützen und mit der Ge⸗ rechtigkeit, die Ich zu üben habe, völlig unvereinbarlich sein.
„So wie Ich für euch Recht und Gerechtigkeit handhaben, euch schir⸗ men und schützen werde, wo ihr im Rechte seid, so werde Ich es aber auch nicht dulden und zugeben, wenn ihr euch Eingriffe in die Habe und das Gut eines Anderen, Handlungen der Widersetzlichkeit und eine Vernachläs⸗ sigung eurer Pflichten, die das Gesetz von euch fordert, erlaubt, und gegen euch, wenn ihr euch dergleichen zu Schulden kommen lasset, mit dem gan⸗ zen Ernst verfahren, den die Ausübung der Gerechtigkeit erfordert.
„Die Zusicherungen, die Ich allen Meinen Mecklenburgern wiederholt ertheilt habe, durch zu treffende Veränderungen in den bisherigen inneren Verhältnissen Mecklenburgs das Wohl des Ganzen, so wie des Einzelnen, zu befördern, ergreifen euch, wie Alle. Ihr werdet hierbei diejenige Berück⸗ sichtigung finden, worauf ihr begründeten Anspruch machen dürft, Ich er⸗ warte aber auch von euch, daß Ihr Meiner Ermahnung Gehör gebt, ruhig
der weiteren Entwickelung der mecklenburgischen Zustände entgegenseht und es nicht selbst, durch ein gesetz⸗ und ordnungswidriges Benehmen, vereitelt, Meine landesväterliche Absicht für euch in Ausführung zu bringen. Schwerin, am 9. März 1849.
Friedrich Franz.“
Neuß. Gera, 9. März. (D. A. Z.) Die Befürchtung, daß ein Konflikt des konstituirenden Landtags für Reuß j. L. mit dem Ministerium eintreten werde in Folge des Verlangens des letz⸗ teren, fünf Deputirte der ehemaligen Ritter⸗ und Landschaften zu den Verhandlungen des Landtags zuzulassen, ist eingetroffen. In der ersten Sitzung des Landtags am 5. März wurde sofort die rit⸗ terschaftliche Frage vorgenommen; der Landtag versuchte noch einmal, auf dem Wege der gütlichen Vereinbarung die Angelegenheit zu schlichten, und wählte eine Deputation, welche zu diesem Zweck mit den fünf ritterschaftlichen Deputirten in Verhandlung treten sollte. Inzwischen liefen Protestationen mit Tausenden von Unterschriften aus allen Theilen des Landes ein gegen den Wiedereintritt der ritter⸗ schaftlichen Deputirten. Gegen den Ausschluß derselben aus dem Land⸗ tage hatte sich keine Stimme erhoben. Die Unterhandlungen der er⸗ wählten Deputationen scheiterten an der Hartnäckigkeit jener fünf rit terschaftlichen Deputirten, die durchans darauf bestanden, in den Land⸗ tag einzutreten. In Folge davon beschloß nun in der gestrigen Sitzung der konstituirende Landtag, bei seinen im Dezember gefaß⸗ ten Beschlüssen, nach welchen die ehemaligen ritterschaftlichen Feu⸗ dal⸗Verfassungen unseres Landes als durch das Wahlgesetz vom 22. April 1848 erloschen, nachträglich noch für aufgehoben erklärt wur⸗ den, eben so, daß an der Stelle der ausgetretenen fünf Deputirten der ehemaligen Ritter⸗ und Landschaften keine neuen von der Re⸗ gierung „beigezogen“ würden. („Beiziehung“ ist der im Wahlgesetz gebrauchte Ausdruck in Bezug auf diese fünf Deputirten.) Es war eine sehr stürmische Sitzung, in welcher von allen Mitgliedern des Landtages, der in dieser Frage einstimmig handelte, dem Ministerium (von Bretschneider und Dinger) das Inkonsequente und Schwan⸗ kende in seinem Handeln nachgewiesen wurde. Es wurde demselben offen erklärt, daß es, weil mit der winzigen Mi⸗ norität gehend und dem offenkundigen Willen des gesammten Volks entgegentretend, das Vertrauen des Landes nicht besitze und,
wenn es nicht in dieser Frage nachgeben wolle, mit Ehren nicht län⸗ Fer an der Spitze der Verwaltung stehen könne. Das Ministerium U Fber 888 ab, sondern berief sich auf eine Entscheidung der Arti dhbaleHalt⸗ die eingeholt werden müsse, weil es in dem
heiße, daß die ed hengsgesehes zu den deutschen Grundrechten
jene ritterschaftliche La Kaeee Standes⸗Vorrechte, zu denen
denen Abänderungen 1neesenaressüng gehörte, nöthig awer gen Organe der Landes G es⸗Verfassungen durch die gegenwärti⸗ nde esetzgebung herbeigeführt werden sollen.
Zu diesem Zwecke wurde der konstituirende Landtag durch ein fürst⸗ liches Reskript auf so lange vertagt, bis die Entscheidung der Reichs⸗ Centralgewalt erfolgt sei. Der Landtag protestirte gegen diese Ver⸗ tagung, während die Mitglieder des Ministeriums sich in größter Hast aus dem Sezungeshnn entfernten. Militairische Vorsichts⸗Maß⸗
regeln waren bereits seit mehreren; ash F 8 ehreren Tagen getroffen, erwiesen sich aber als überflüssig. — agen getrossen, sen sich
12 Bremen. Bremen, 9. März ist hier das Reform⸗Fest gefeiert worbes “ r sich die gan Ihnd ⸗Fest gefeiert worden. Die Feier, zu welcher nc den veEeeer 4 in ein sonntägliches Ansehen und viele Häuser ekleibet Henf p ähest und Straßen in den schönsten Flaggenschmuck Festlichkeit 88 88 8 Hauptakte: die offiziell angeordnete 7 er Rathhaushalle mit der dar sich knüpfenden kirchlichen Feier im Dome, und d gxe. “ . en großartigen, von den politischen Vereinen der Stadt veranstalteten festlichen nach dem Dom⸗ hofe. Abends war die Stadt erleuchtet. 8* 3
Ausland.
Oesterreich. Pesth, 2. März. (Oest. Ztg.) Der Feld⸗ E“ und Ban Jellachich hat folgende Erklärung er⸗ assen:
„In der Beilage zu Nr. 56 der Allgemeinen Zeitung vom 25. Februar l. J. lese ich einen Artikel, demzufolge sich die Deutsche Zei⸗ tung aus Böhmen von Agram schreiben läßt, daß das frühere innige
(Wes. Ztg.) Gestern
freundschaftliche Verhältniß zwischen dem Fürsten Windischgrätz und mir
ziemlich gelockert, wenn nicht gar vollständig gebrochen sei; dabei führt man als Grund ein in Folge nationaler Sympathieen eingetretenes gegenseitiges Mißverständniß an. Indem ich vor Allem erkläre, daß ich bis nun stets gewohnt war, meine Angelegenheiten selbst zu vertreten, und auch hoffe, in Zukunft keiner vormundschaftlichen, am wenigsten einer unberufenen Ver⸗ tretung zu bedürfen, füge ich nur noch bei, daß ich als österreichischer Soldat von demselben Geiste festen Vertrauens und freudigen Gehorsams gegen Befehls⸗ haber beseelt bin, wie jeder meiner Waffenbrüder in der Armee, eine Pflicht, deren angenehme Erfüllung bei meiner persönlichen unbegränzten Verehrung für Se. Durchlaucht den Feldmarschall Fürsten Windischgrätz mir durchaus keine Selbstverleugnung auferlegt. Von „Nationalitätsstreitigkeiten“ wird in unserem Heere nie eine Rede sein, wohl aber wird das warme heilige Nationalitätsgefühl nach wie vor bei jedem Einzelnen den edlen Wetteifer rege erhalten, seinen Bruder anderen Stammes an Muth und Ausdauer, an Treue und Hingebung für unseren constitutionellen Monarchen und un⸗ ser Gesammtvaterland zu übertreffen. Möchte doch dies praktische Beispiel brüderlicher Einigung in Oesterreichs Heere baldige heilsame Nachahmung bei Oesterreichs Völkern finden. Pesth, am 2. März 1819. Jellachich, Feldmarschall⸗Lieutenant und Ban.“
Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 9. Mäaärz. Um Mittag in allen Abtheilungssälen großes Leben. Die Deputirten strömen herbei, um die Kommission von dreiß g Mitglieg⸗ dern zu wählen, welche die Liste für den Staatsrath (40) zu ent⸗ werfen hat. Die Wahlen fielen halb für die Rue de Poitiers, halb für das Palais⸗National aus; Remusat, Dufaur, Frangçois Arago, Tourret, Wolowski, Goudchaux und Senard befinden sich unter den Gewählten. Um 1 ½¼ Uhr eröffnet Marrast die öffentliche Sitzung. Nach Vorlesung des Protokolls schreitet die Versammlung sofort zur Tagesordnung, der Schlußdebatte des Wahlgesetzes. Obgleich sie schoͤn weit vorgerückt, hält sie doch immer noch eine Menge Zusätze zu Artikel 3, von denjenigen Bürgern handelnd, welche kein Wahl⸗ recht ausüben dürfen, im Vorwärtskommen zurück. Baze hatte vorgeschlagen, den ganzen Artikel umzuschmelzen. Marrast liest die neue Fassung vor, welche also lautet: Art. 3. „Es können nicht auf die Wahlliste gesetzt werden: 1) Die zu entehrenden und Leibesstrafen verurtheil⸗ ten Personen. 2) Diejenigen Personen, denen die Zuchtpolizei Ge⸗ richte die Ausübung der bürgerlichen Rechte ausdrücklich versagten. 3) Die zu Gefängniß für Verbrechen laut 463 des Strafgesetzbuches verurtheilten Bürger. 4) Alle diejenigen, welche wegen Betrugs, Prellerei, Unsittlichkeit u. s. w. laut Art. 334 des Strafgesetzbuches verurtheilt worden. 5) Für Wucher. 6) Die laut Art. 318 und 423 desselben Gesetzbuches Verrurtheilten. 7) Die Blödsinnigen. 8) Die Konkordiats⸗Fallirten.“ Diese Fassung wird von neuem leb⸗ haft besprochen nnd geht zuletzt durch, jedoch mit folgendem Nach⸗ satze: 9) „Von den im §. 3 ausgesprochenen Ausschließungen sind die wegen politischer Verbrechen und Verwundungen oder Schläge⸗ reien Verurtheilten ausdrücklich ausgenommen, es wäre dann, daß die Einstellung im Urtheilsspruche speziell vermerkt sei.“ Wird nach eini⸗ ger Debatte angenommen. Der Gesammtartikel ist hiermit erledigt. Stimmen links: Endlich! kel 62 zurück, bis wohin die Dcbatte kein Interesse bietet. Die Art kel gehen rasch nach einander durch. Artikel⸗ 76, von den Unzulässigen unter den Wählbaren handelnd, lautet: „Es können nicht zu Volksvertretern gewählt werden: 1) Die zu Leibes⸗ und entehrenden Strafen Verurtheilten. 2) Die, denen die Zuchtpolizei⸗ gerichte die Ausübung der bürgerlichen Rechte nahmen. 3) Die laut 463 des Strafgesetzbuches Verurtheilten. 4) Die wegen Diebstahl, Schwindelei, Mißbrauch des Vertrauens u. s. w. Verurtheilten. 5) Die Wucherer. 6) Die Kontumazirten. 7) Die Interdizirten. (Hier erinnerte Freslon an Mortier und verlangte Streichung, siel aber damit durch.) 8) Die wegen Chebruchs Verurtheilten. 9) Die nichtrehabilitirten Fallirten.“ Die Debatte wurde hier ab⸗ gebrochen und die Sitzung um 6 Uhr geschlossen.
Paris, 9. März. Die Estafette sagt: „Man beunruhigt sich über den Entschluß, welchen die Regierung in der Frage über die Intervention in Italien fassen wird; wir glauben aus guter Quelle zu wissen, daß die Regierung nicht allein nicht interveniren, sondern daß sie sich sogar auf diplomatischem Wege den Maßregeln entgegen⸗ setzen wird, welche die auswärtigen Mächte ergreifen zu müssen lau⸗ ben, um den Papst wieder auf seinen Thbron zu setzen.“
Aus Bourges sind heute Berichte über die Sitzung des hohen Gerichtshofes vom 8. März eingegangen. Sie begann erst um 11 Uhr. Präsident Beérenger zeigte dem Gerichtshofe an, daß der Grund dieser Verspätung in dem Widerstande liege, welchen Barbès und Albert dem ferneren Erscheinen bei den Verhandlungen entgegen⸗ gestellt hätten. Der Gerichtshof habe in Folge dessen v Maß⸗ regeln seine Zuflucht nehmen müssen, welche ihm die Gesetzgebung vom September 1835 an die Hand geben. Anfänglich habe man die vorgeschrirbenen Aufforderungen an die Weigernden erlassen, dann aber seien die Gefangenen durch Gendarmen transportirt sheden. Die genannten, Barbeès und Albert, erschienen darauf zwischen Gendar⸗ men, die sie an den Armen gefaßt bielten, im Saale. Der Verlauf der Verhandlungen, die sich bis 4 Uhr binzogen, bewegte sich um bloße Formsachen. General Cour'ais erkannte “ Gerichtshofes an; Blanqus, Raspail, Flotte und Andere bestritten dagegen die Kompetenz desselben, weil sie ihm keine Retroaktivität zugestehen könnten. Der Gerichtshof zog sich in seinen Berathungs⸗ Saal zurück und redigirte dort eine Erklärung, durch die er L.se Kompetenz aussprach. Morgen werden nun die eigentlichen Ver⸗ handlungen vor sich gehen. Am Schlusse der Sitzung verlas der Präsident ein Schreiben sämmtlicher Zeugen, worin dieselben höhere Tag⸗ gelder beanspruchen, als ihnen das Gerichts⸗ Reglement vom Jahre
Die Versammlung kehrt nun zu Arti⸗
1811 zugesteht. Es seiihnen, sagen sie, unmöglich, bei der jetzigen Theuerung der Lebensweise in Bourges mit den bisherigen Diäten auszukommen. Die Angeklagten dürfen übrigens zu Bourges mit einander verkehren und selbst bei einander wohnen. Blanqui, Raspail und Quentin sind zusammenagezogen, und eben so Barbès und Albert. Das Verzeich⸗ niß der Geschworenen und der vorgeladenen Zeugen, Letztere 200 an der Zahl, ist den Gefangenen vorgelegt worden. Unter den Ersteren befindet sich der Herzog von Crillon. Unter den Zeugen für die An⸗ klage bemerkt man die Herren Buchez, E. Arago, Lamartine, F. Arago, Armand Marrast und viele andere Abgeordnete. Die Ange⸗ klagten haben über 60 Entlastungszeugen vorladen lassen. Die mei⸗ sten der Vertheidiger der Gefangenen sind ebenfalls eingetroffen. So⸗ brier, Courtais, Thomas und Bormes haben bereits mit ihren Ad⸗ vokaten konferirt. Raspail gedenkt seine politischen Grundsätze wäh⸗ rend der Verhandlungen ausführlich zu entwickeln. Die Stadt ist bis jetzt ruhig, nur drei Personen, welche Barbeès leben ließen, sind verhaftet worden; in der Stadt liegen 5000 Mann Militair, und fast 40,000 können in wenigen Stunden eintreffen. Laut telegraphischer Nachricht, die in Paris eingelaufen, ist die erste Sitzung ohne alle Störung vorübergegangen.
Paris wird jeden Abend immer noch von starken Patronillen durchzogen. Ordonnanz⸗Offiziere zu Pferde müssen dem General Changarnier über die Stimmung in allen Stadtvierteln berichten. Gestern wurden mehrere Verkäufer des Peuple in den Kasernen verhastet. Bei Saint Maur in der pariser Bannmeile arbeitet man an Errichtung kolossaler hölzerner Baracken, welche für die 2te Bri⸗ gade der Alpen⸗Armee bestimmt sind, welche Changarnier zur Be⸗ wachung der Hauptstadt noch heranziehen will.
Der Bank⸗Bericht vom 1. bis zum 8. März ist heute erschienen. Er weist eine Vermehrung der Baarvorräthe in Paris von 173 Millionen auf 180,927,201 Fr. 71 C. nach, so daß die Bank in den Stand gesetzt wäre, ihre kleineren Billets einzulösen. Im pa⸗ riser Portefeuille⸗Verkehr ist zwar eine kleine Besserung von 49 ½ Millionen auf 50 Millionen eingetreten; dagegen hat sich aber das Departements⸗Portefeuille von 92 Millionen auf 88,977,822 Fr. 79 C. verschlechtert.
Am Schlusse der vorgestrigen Nationalversammlung forderte Mar⸗ rast dieselbe auf, zur Wahl der Kommission zu schreiten, die ihr die Liste derjenigen Kandidaten vorzuschlagen hätte, welche den neuen Staatsrath bilden sollen. Das organische Gesetz selbst, welches be⸗ reits aus den Verhandlungen der Nationalversammlung bekannt ist, wird heute im Moniteur kund gemacht. Dem neuen Staatsrathe soll die Ausarbeitung und Kontrolle aller Gesetzentwürfe obliegen. Seine Rolle, bisher rein administrativ, soll nun eine politische Fär⸗ bung erhalten. 1—
Die Presse mahnt zur Vorsicht, wenn Frankreich nach Auf⸗ hebung der englischen Navigationsgesetze mit England einen auf Ge⸗ genseitigkeit gegründeten Handelsvertrag abschließen sollte, da sich Unter der angeblichen Gleichberechtigung fremder mit britischen Schif⸗ sen immer noch Ungleichheit genug verstecke. Sy müsse trotz des Handelsvertrags von 1826, welcher vorschlage, daß die Schiffe bei⸗ der Nationen in den Häfen ihrer resp. Länder gleich behandelt wer⸗ den sollten, ein französisches Schiff von 120 Tonnen für die Reise nach Newcastle und zurück 2 Pf. St. 14 Sh. See⸗ und Flußloot⸗ sengebühren zahlen, während die englischen Schiffe durch ein beson⸗ deres Gesetz der Verpflichtung enthoben seien, einen Lootsen zu nehmen. Die Unverletzlichkeit der Rechte der unter dem Trinity⸗ house von Newcastle stehenden Lootsen sei durch spätere Verträge ausdrücklich gewährt. Aehnlich sei es mit den Leuchtthurm⸗Gebüh⸗ ren. Ein französisches Schiff von 200 Tonnen, das in einem Jahre drei Reisen nach Newcastle mache, habe für die beiden Leuchtfeuer von Dover und Ramsgate nicht weniger als 6 Pfd. St. 7 ½ Sh. zu brzahlen. Von der Zahlung dieser Gebühren seien aber die in den Häfen Jarmouth, Weynouth, Melcombe, Lynn Regis ꝛc. regi⸗ strirten Schiffe befreit. Aehnliche auf Lokalstatute, auf welche Han⸗ dels⸗Verträge keinen Einfluß haben, gegründete Befreiungen fänden auch noch bei anderen Abgaben und in anderen Häfen statt.
Das Ministerium beabsichtigt in den nächsten Tagen der Na⸗ tional⸗Versammlung einen Depsrtations-Entwurf zur Berathung vor⸗ zulegen. Wie berichtet wird, sind die französisch⸗indischen Besitzun⸗ gen, namentlich Pondichery, als Verwahrsam für die Mai⸗ und Juni⸗ Verurtheilten vorgeschlagen.
Unter Lamartine's Leitung soll ein neues Blatt Le Conseiller du Peuple erscheinen.
Herr Berger, der vorgestern im Stadthause den großen Vall gab, will abdanken, und man nennt Herrn Albert de Luynes als sei⸗ nen Nachsolger in der Seine⸗Präfektur. Luynes wurde dem Prä⸗ sidenten, als diese Wahl zur Sprache kam, als ein Arbeiterfreund empfohlen, der sein großes Vermögen im Interesse der Armen ver⸗ wende. 1
Großbritanien und Irland. London, 9. März. General Sir Ch. Napier wurde vorgestern auch vom Direk⸗ torenhofe der ostindischen Compagnie zum Ober⸗ Befeblshaber des indischen Heeres und zum außerordentlichen Mitsliede des Raths von Indien ernannt. Er wird am 20sten seine Reise an⸗ treten. Da die Reise steben Wochen dauert, so kann er, wie die Times bemerkt, erst auf dem Kriegsschauplatze eintreffen, wenn der gege wärtige Feldzug entschieden ist. In den Somnmermonaten müs⸗ sen die Waffen ruhen, und Sir Charles wird daher weiter nichts thun können, als für den nächsten Feldzug Vorbereitungen zur Ver⸗ folgung des Sieges oder zum Wiedergutmachen der Niederlage zu treffen.
1 Der amtliche Bericht Lord Gough's über die Schlacht am Jelum am 13. Januar, der in einem Ertrablatte der Gazette ver⸗ öffentlicht wo den ist, widerlegt, nach dem Urtheil der londoner Presse, die Vorwürfe nicht, welche dem Ober⸗Befehlshaber über sein Ver⸗ halten in Bezug auf jene Schlacht gemacht worden sind. Lord Gough erklärt die Nothwendigkeit des Angriffs aus den Anstalten des Feindes, aus denen hervorgegangen sei, daß die Sikbs selbst den Kampf zu beginnen beabsichtigt haben, und welche voraussehen ließen, daß das britische Lager einer nächtlichen Beschießung ausgesetzt gewesen wäre, wenn die Engländer die Schlacht nicht angenommen härten. Der Bericht über die Schlacht selbst, meinen die Blät⸗ ler, habe augenscheinlich den Zweck, einem etwaigen Vorwurfe, als habe es an der gehörigen Oberleitung und dem nöthigen Zusammenwirken der einzelnen Brigaden gefehlt, zu begegnen. Die Vernichtung des 24sten Infanterie⸗Regiments erklärt Lord Gough daraus, daß das Regiment, ein Zeichen seiner Führer mißverstehend, zu schnell vorgestürmt sei und sich dadurch der Unterstützung der ein⸗ geborenen Regimenter, die zur Brigade gehörten, beraubt habe; die Flucht der Kavallerie⸗Brigade des Brigadier Pope wird ebenfalls durch einen mißverstandenen Befehl erklärt, obgleich zugestanden wird, daß die reitende Artillerie von dieser Brigade übergeritten worden. Der Flucht des 5ten bengalischen Kavallerie⸗Regiments wird nicht erwähnt. Lord Gough, meint der Globe, habe jedenfalls darin gefehlt, erstens nicht Verstärkungen abgewartet und zweitens nicht ge⸗ hörig rekognoszirt zu haben.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses hat die Debatte über
Disraeli's bereits mitgetheilten Antrag auf Erleschterung der Be⸗ steuerung des Grund und Bodens begonnen.
Drummond's Bill, welche vorgestern im Unterhanse die zweite Lesung erhielt, bezweckt Erleichterung des Verkaufs von Grundstücken, die in England an sehr weitläufige und kostspielige Formalitäten ge⸗ knüpft ist. Der General⸗Anwalt machte mehrere Einwendungen ge⸗ gen die Bill und beantragte ihre Verwerfung. Sein Antrag wurde aber nicht angenommen und die Bill lan eine Kommission ver⸗ wiesen.
sers, letzte Debatte über Lord J. Russell's Vorschläge zur Re⸗ form des irländischen Armengesetzes und die Zuschuß⸗Armensteuer von 2 ½ pCt. war sehr weitläusig, doch vernahm man von keiner Seite neue Gründe für oder gegen die Maßregel. Zuletzt verwarf das Haus Herrn Blackall's Amendement, anstatt der Zuschuß⸗Armensteuer eine Steuer von 2 ½ pCt. von allem über 150 Pfd. St. betragenden Eigenthum zu erheben, mit 237 gegen 164 Stimmen, Herr Reynolds ein neues Amendement einbrachte, die Steuern nur von Regierungs⸗Beamten, Hypotheken⸗Gläubigern, Leibrenten⸗Besitzern und abwesenden Grundeigenthümern zu erheben. Es wurde ebenfalls mit 212 gegen 51 Stimmen verworfen, dagegen die vom Ministe⸗ rium vorgelegte Resolution, wie schon erwähnt, mit 206 gegen 34 Stimmen genehmigt.
Lord Palmerston erklärte vorgestern im Unterhause auf den An⸗ trag des Herrn Bankes, die nach Sicilien gesandten fraglichen Waf⸗ fen, einige eiserne Kanonen, seien dem Lieferanten des Königlichen Zeughauses auf Verlangen zurückgegeben und an die Sicilianer verkauft worden, was er, der Staats⸗Secretair des Auswärtigen, gewußt habe. Später habe es ihm geschienen, als ob die neapolttanische Re⸗ gierung sich darüber beschweren könnte, und der englische Gesandte in Neapel habe daher vom Kabinet den Auftrag erhalten, die nöthigen Erklärungen über diese Angelegenheit dort abzugeben. Wenn Herr Bankes übrigens die Sicilianer, welche für Vertheidigung ihrer Rechte zu den Waffen griffen, als Insurgenten bezeichne, so thue er Un⸗ recht. Die Sicilianer hätten seit Jahrhunderten eine Verfassung ge⸗ habt, und diese sei vom Könige umgestoßen worden. Was Lord Minto's Einmischung angehe, so sei sie anf Andringen des Königs selbst geschehen.
Dem Parlamente liegt jetzt die Korrespondenz des auswärtigen Amts mit den fremden Regierungen über die beabsichtigte Reform der Navigations⸗Gesetze vor. Lord Palmerston schickte den englischen diplomatischen Agenten am 22. Dezember v. J. einen Abriß der be⸗ absichtigten Reformen zur Mitthrilung an die auswärtigen Kabinette. Die Antworten Hannovers und Oldenburgs nehmen Bezug auf die eigenthümliche Stellung dieser Staaten als Mitglieder des deut⸗ schen Bundes, welche es unmöglich oder wenigstens unräthlich mache, mit England einen besonderen Handelsvertrag abzu⸗ schließen. Hamburg spricht seine Zustimmung zu den den Refor⸗ men zu Grunde liegenden Prinzipien aus, bedauert aber, weder für jetzt, noch für eine Reihe von Jahren im Stande zu sein, die Ver⸗ tragsfrage zu erledigen. Es will jedoch Alles, was in seiner Macht steht, thun, um Deutschland zur Annahme der freisinnigen Handels⸗ politik zu bewegen, die Hamburg immer vertheidigt habe. Bremen ist ganz bereit, die offiziellen Mittheilungen Englands zur Erlangung des vorgesetzten Zieles entgegenzunehmen, und begrüßt die beabsich⸗ tigte Reform als einen Sieg der großen Prinzipien, denen die Hanse⸗ städte ihre Wohlfahrt verdanken. Mecklenburg zeigt sich bereitwillig, auf die Ansichten Englands einzugehen. Oesterreich verspricht, sich über seine Ansichten durch seinen Gesandten, Grafen Colloredo, zu erklären. Frankreich ist bereit, Alles zu thun, um die Interessen des Handels und der Schifffahrt Frankreichs mit den von England auf⸗ gestellten Prinzipien vollkommener Gegenseitigkeit zu versöhnen. Belgien äußert sich nicht geneigt, die jetzt auf englische Schiffe gelegten Diffe⸗ rentialzölle abzuschaffen, da die belgische Rhederei im Verkehre zwi⸗ schen beiden Ländern unter gleichen Bedingungen nicht mit der eng⸗ lischen konkurriren könne. Holland erklärt seine Bereitwilligkeit, die von Lord Palmerston zu machenden Eröffnungen günstig aufzunehmen und den Kammern die Abänderungen vorzulegen, welche nothwendig sind, um englischen Schiffen dieselben Vortheile zu gewähren, wie sie einheimische genießen, natürlich unter Voraussetzung vollständiger Ge⸗ genseitigkeit. Rußland verweist auf die bestehenden Verträge als einen Beweis der Begünstigung, deren sich englische Schiffe bereits in rus⸗ sischen Häfen erfreuen, erklärt sich aber bereit, mit der englischen Re⸗ gierung über eine ausgedehntere Anwendung des Prinzips der voll⸗ ständigen Gleichberechtigung der russischen Flagge in England in Un⸗ terhandlung zu treten. Nur die Beschränkung des Küstenhandels ist, wie bereits im Vertrage von 184 58, reservirt. Von Preußen, Schwe⸗ den, Norwegen und von den Vereinigten Staaten von Nordamerika waren noch keine Antworten eingegangen. Griechenland kennt keine Differentialzölle, und Sardinien hofft die wenigen, welche noch be⸗ stehen, bald aufheben zu können.
Der neapolitanische Korrespondent der Times giebt zu verste⸗ hen, daß die Unterhandlungen mit Siecilien einem befriedigenden Ab⸗
der Union nichts von politischer Erheblichkeit vorgefallen. Der Kon⸗ greß, dessen Sessionszeit in 12 Tagen aufzuhören hatte, war ganz unthätig gewesen, und es scheint gewiß, daß er sich vertagen wird, ohne Kaltfornien oder Neu⸗Mexiko irgend eine Regierungsform ge⸗ geben zu haben. In Kalifornien waren übrigens schon Schritte zur Einsetzung einer einstweiligen provisorischen Regierung geschehen. Die dorther angelangten Nachrichten sind 3 Wochen neuer; sie be⸗ stätigen die früheren Berichte über den Goldreichthum des Landes; für etwa 2 Millionen Dollars Goldstaub war schon nach den Ver⸗ einigten Staaten unterweges, und eine Million wartete zu San Francisco nur auf Fahrgelegenheit, um eben dahin abzugehen. Commodore Jones bestätigt in einem Schreiben vom 22. Dezember das Vorkommen häufiger Mordthaten und Räubereien. An Bord eines chilischen und englischen Schiffes waren die Mannschaften in Meuterei ausgebrochen. Keines der bisherig n Verbrechen fiel Ein⸗ gebornen des Landes zur Last. Die Handelsnachrichten aus Nord⸗ Amerika werden als günstig betrachtet. Große Massen Baumwolle waren in den Seehäfen angelangt und die Märkte waren etwas flauer, da dis Aerndte auf mehr als 2 ½ Million Ballen veranschlagt wird.
Admiral Napier's Geschwader lag am 2. März noch zu Gibraltar.
Der Centralverein zum Schutze des Ackerbaues und der engli⸗ schen Industrie hat in London unter Vorsitz des Herzogs von Buckingham eine Versammlung gehalten. Die Lon derselben gefaßten Be⸗ schlüsse waren auf Aufhrbung der Malzsteuer, Einführung von mäßi⸗ gen Schutzzöllen und auf Einreichung einer in diesem Sinne entwor⸗ fenen Petition beim Parlamente gerichtet.
Die Armengesetz⸗Kommissare haben jetzt die Unterstützungen fest⸗ 1”S welche armen Auswanderern an Geld ꝛc, gewährt werden ollen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. März. (B. H.) Der König hat den Dispositions⸗Anschlag des Marine⸗Ministe⸗ riums für 1840 (des fünften Kapitels der Finanzen) auf 1,429,240 Bthlr. festgestellt.
Auch bei uns im hohen Norden grassirt bereits das kalifornische Goldfieber, und die Blätter enthalten Aufforderungen, sich einer aus allen Ständen gebildeten kalifornischen Colonisations⸗Gesellschaft an⸗ zuschließen.
Italien. Rom, 27. Febr. (A. Z.) Sonnabends den 4sten d. begaben sich einige Minister der römischen Regierung zu Herrn Peter, dem britischen Agenten in Rom. Sie sagten ihm, sie wüßten, daß England die Intervention in den römischen Staaten bis jetzt noch nicht unterschrieben habe; sie seien entschlossen, sich bis auf den letzten Blutstropfen, bis zum Untergang der Stadt zu verthei⸗ digen, und schlügen ihm vor, eine Estaffette an den britischen Ge⸗ sandten in Neapel abzusenden, um ihn aufzufordern, gegen die Inter⸗ vention Verwahrung einzulegen. Wirklich schickte Herr Peter am selbigen Tag noch eine Estaffette nach Nrapel. Die römische Regie⸗ rung lebt daher der Hoffnung, dies sei geschehen, um Herrn Temple aufzusordern, gegen das Einschreiten in den römischen Angelegenheiten zu protestiren. Dem ist jedoch nicht so; die Sache verhält sich viel⸗ mehr folgendermaßen: da der Tag der militairischen Besetzung Roms immer näher heranrückt und man Gewaltthaten oder Tumulte fürch⸗ tet, so forderte Herr Peter den britischen Gesandten auf, einen Theil der unter den Befehlen des Admirals Parker stehenden Flotte zum Schutze der englischen Unterthanen in Rom nach den Gewässern von Civitavecchia zu senden.
Eine Schwadron Neapolitaner hat in den letzten Tagen eine Ter⸗ rain⸗Rekognoszirung an der römischen Gränze vorgenommen, und wie man sagt, hat bereits ein kleines Vorpostengefecht stattgefunden. Die Neapolitaner scheinen in Fiumicino und Porto d'Anzo landen zu wollen.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Rusconi, hat die diplomatischen Agenten von dem Beschluß in Kenntniß ge⸗ setzt, daß die Fahne der römischen Republik die dreifarbige sei, mit dem Adler darin — die Agenten antworteten nicht darauf, wie dies
schlusse nahe wären. General Filangieri sei mit den Hauptpunkten des Vergleiches nach Gaeta geeilt, um die Sanction des Königs zu erhalten; sobald diese erfolge, würden der französische und der eng⸗ lische Admiral nach Palermo gehen, um der provisorischen Regierung die Annahme der Bedingungen zu empfehlen. Würde diese aber ausgeschlagen, so würden das französische und das englische Geschwa⸗ der sich entfernen und Sicilien seinem Schicksale überlassen.
Es ist bereits des furchtbaren Schiffbruchs erwähnt, durch wel⸗ chen am 1. März die englische Bark „Floridian“, von Antwerpen nach Neco⸗York bestimmt, mit 200 deutschen Auswanderern, darunter 50 Frauen und 30 Kinder, an der Küste von Harwich verloren ging. Zwei Tage hatte es heftig gestürmt, aber an Gefahr dachte Nie⸗ mand. Da erfolgte plötzlich ein heftiger Stoß an einer Sandbank; Kiel und Bohlen waren zersprungen, die thürmenden Wellen schlu⸗ gen über das Schiff, alle Passagiere, die auf dem Verdeck waren, mit in das tobende Meer reißend, oder die Unglücklichen in ihren Schlafstellen, wo sie ermattet von der Seekrankheit lagen, er⸗ tränkend. Als keine Rettung des Schiffs mehr möglich war, gab der Capitain Befehl, die Jollen herunterzulassen. Die erste wurde von einer Welle sogleich umgeschlagen, in der zweiten ließ sich der Capitain mit seiner Frau herunter, etwa 30 der Passagiere sprangen nach, und im nächsten Augenblick hatte sie alle das tobende Element verschlunggen. Jetzt war jeder weitere Versuch zur Rettung unmöglich; in starrer Verzweiflung kauerten die Uebriggebliebenen auf dem Verdeck, ihr Theuerstes umschlingend. Einige der Matrosen und Passagiere hatten sich an das Takelwerk festgebunden. Nach einer Stunde fielen die Maste über Bord, das Schiff theilte sich in der Mitte und die tobende See allein konnte das Geschrei von hundert Stimmen im Todeskampf überwältigen. Noch hielten sich 12 am Takelwerk, aber 8 davon unterlagen schon in der ersten Nacht. Sie waren erfroren. Die anderen vier, die übrig blieben, um diese schreckliche Scene zu überliefern, wurden erst nach 48 Stunden von den Küstenwächtern entdeckt, die ihnen mit ihrem Boote zu Hülfe eilten. Hände und Füße waren erfroren. Von den 4 Geretteten waren 2 Engländer und 1 Schwede (Ma⸗ trosen) und 1 Passagier, ein Deutscher. Letzterer ist wahnsinnig geworden.
bei den ministeriellen Noten der römischen Regierung gewöhnlich der Fall ist. Man steht jetzt im Begriff, verschiedene Glocken, vor allen die des römischen Kollegiums und Archi⸗ Gymnasiums, einzuschmelzen, um Kanonen daraus zu gießen. Gestern stellte der Polizei⸗Direktor eine Durchsuchung in der Münze an, weil er den Verdacht hegte, es möchte sich silbernes Kirchengeräth daselbst befinden, um Geld daraus schlagen zu lassen. Es fand sich aber nichts. Mons. Roberti und
andere Prälaten haben Rom verlassen; der Klerus verkleidet und
verbirgt sich.
Rom, 28. Febr. (A. Z.) Der Sturz Gioberti'’s hat die Re⸗
gierung und ihren Anhang aufs neue mit Muth erfüllt. Immer aber
bleibt die eine Lebensfrage ungelöst: wie man sich aus der gegen⸗
wärtigen Finanznoth herausziehen solle? Die Zwangs⸗Anleihe ist
daher bereits veröffentlicht worden und hat ein sehr drückendes wahr⸗
haft schreckhhaftes Ansehen erhalten. Von den Einkünften, welche je⸗
der Besitzende bezieht, hat er von 2000 Scudi an aufwärts einen
sehr bedeutenden Antheil bis zu ¾ nicht in Papier, sondern in Gold⸗
und Silberwerth zu entrichten. Dagegen erhält er von dem Gou⸗
vernement Tresorscheine, welche auf sämmtliche Nationa güter ausge⸗
stellt sind und mit 5 pCt. verzinst werden sollen. Die Besitzer machen
sehr saure Gesichter zu dieser Zumuthung, und die Sehnsucht nach einer
Wiederherstellung der alten Verhältnisse steigert sich von Stunde zu
Stunde sichtlich. Sie paart sich sogar mit Ungeduld, seit jede Aus⸗
sicht auf die Intervention wieder in das Nebelhafte verschwunden ist.
Die geistlichen Güter sind vorerst unter Sequester gesetzt. Ihre Ver⸗
waltung ist dem Tax⸗ und Stempelbüreau überwiesen worden. Den
Corporationen wird der Nothbedarf ausgezahlt werden. Schulen und
Universitäten sind der bischöflichen Aufsicht entzogen worden. Nur
die bischöflichen Seminarien bleiben unter geistlicher Immediatgewalt.
— Monsignor Roberti, eines der schwachen Mitglieder der den 27.
November zu Gaeta ernannten Regierungs⸗Kommission, hat eine Haussuchung zu bestehen gehabt. Kardinal Castracani und Prinz Barberini haben sich in Folge dessen von Rom entfernt. Die täg⸗ lich wachsende Masse schlechten Gesindels, das hier zusammenströmt, macht Viele für den Fall einer Krisis wegen Plünderung und ernster Ordnungsstörung besorgt.
ö Meteorologische Brobachtungen.
1849. Morgens 11. März. 6 Uhr.
Luftdruchkhkhk. 338,18"Par. 338,54„Par. 338,94„Par. quellwärme 7,79° R. Luftwärme + 1,6° K. + 5,2 ° R. + 4,79 n. PFlasswürme 1,1 ° h, Thaupunkt —+ 0,6° n. + 1,4°0 R. — 2,5 °9 HK. Bodenwärme Dunstsätligung. 99 rct. 71 pct. ’ 52 pCt Ausdünstung Wetter. regnig. Schnec. träb. Niederschlag 0,242“" Rb. W. W. W. Wärmewechsel + 5,4 “ 1 — 0,1° 74 pot. W
Nach emmaliger Beobachtung.
Nachmittags 2 Uhr.
Abends 10 Uhr.
Wolkenzug.... — W. Tagesmittel: 338,55 Par.. + 3,80 1 JLL
Königliche Schauspiele. .
Dienstag, 13. März. Im Opernhause. 35 ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Sylphide, Ballet in 2 Abth., von Ph. 5 lioni. (Fräul. Lucile Grahn, erste Solotänzerin der Königlich
Nach Berichten aus New⸗York bis zum 20. Februar war in
italienischen Oper zu London: Die Sylphide, als erste Gastrolle.)