1849 / 72 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

6 2 Sie das Vaterland! (Anhalten⸗ eeeees E- Beifallsklatschen.) e Herrn Welckers gemäß wird genehmigt, daß die Berathung des von heeene Gegenstandes auf eine der näch⸗

nungen gebracht werde. 1 88 sten Jagssen ieser Jeschtuß gefeßt’ist, wid gie Berathung ühe⸗ Abschnitt VI. des Verfassungs-Entwurfs: „Das Reichsgericht er⸗ öffnet. Aber es zeigt sich bald, daß unter dem Gescicht sy inhasts⸗ schwerer Ereignisse und nach der Behandlung des Welckerschen An⸗ trags der Versammlung die Ruhe und das Interksse gänzlich man⸗ gelt, um den vorliegenden Paragraphen und den dazu gestellten Ver⸗ besserungs⸗Anträgen die erforderliche Aufmerksamkeit zu widmen. Auf das wiederholte und allgemeine Verlangen vertagt daher der Prä⸗ sident schon gegen 11 Uhr Vormittags die Fortsetzung der Berathung über das Reichsgericht auf die morgende Sitzung.

Die S. p. A. Z. theilt jetzt zur Berichtigung von Irrthü⸗ mern eine Abschrift der Note mit, die am 12. Juli 1848 von dem Bundes⸗Präsidenten sämmtlichen beim Bundestage beglaubigten Ge⸗ sandten und Geschüftsträgern zugefertigt wurde. Sie lautet: „Die auf Veranlassung der deutschen Regierungen aus freier Volkswahl

hervorgegangene und in Frankfurt a. M. vereinte National⸗Ver⸗ sammlung, hat durch das hier im Abdruck mitfolgende Gesetz eine prbvisorische Centralgewalt gegründet, welcher bis zur Einführung einer gemeinsamen Verfassung für die Gesammtheit der zu Deutsch⸗ and gehörigen Staaten die Leitung der öffentlichen Angelegen⸗ heiten nach Maßgabe des erwähnten Gesetzes anvertraut wor⸗ den ist. Durch die hierauf von der deutschen Nationalversammlung n ihrer Sitzung vom 20sten v. M. vorgenommene Wahl eines Reichs⸗ erwesers wurde Se. Kaiserl. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erz⸗ erzog von Oesterreich zu dieser hohen Würde berufen, welcher dieselbe uch nach ihm zuzesicherter Zustimmung sämmtlicher deutscher Regie⸗ nungen angenommen und am heutigen Tage in feierlicher Sitzung der Na⸗ tionalversammlung angetreten hat. Die über den Akt der Wahl, so wie über die erfolgte Uebernahme der Eentralgewalt, stattgefundenen Veröffentlichungen liegen hier bei. In Folge dieses lrtzteren Aktes hat auch die Bundksversammlung die ihr verfassungsmoͤßig zustehen⸗ den Befugnisse und Verpflichtungen Namens der von ihr vertre⸗ tenen Regierungen auf die für Deutschland eingesetzte provisorische Centralgewalt übertragen, beziehungsweise in die Hände Sr. Kaiserl. Hoheit des Herrn Erzherzog⸗Reichsverwesers niedergelegt, womit sie ihre bisherige Thätigkeit als beendet ansieht. Indem der Unterzeich⸗ nete sich beehrt, Sr. Excellenz dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister...... einen Abdruck des über diesen feierlichen Vorgang aufgenommenen Protokolls zu überreichen, ver⸗ bindet er damit die erneuerte Versicherung seiner ausgezeichneten Hoch⸗ achtung. Franlfurt a. M., den 12. Juli 1848.“

Oesterreich. Wien, 9. März. (P. Z.) Die günstige Stimmung des vorgestrigen Tages steigerte sich Abends zu ei em allgemeinen Jubel und gelangte auch durch die Beleuchtung der Häuser, sowohl der in⸗ neren Stadt als der Vorstädtr, zum sichtbaren Ausdrucke. Begün⸗ stigt von der herrlichsten Witterung, wogte eine dichtgedrängte Masse in den Straßen und gewährte ein Schauspiel, das dem Auge lange entrückt und nun um so woylthnender war, als es unter dem Cin⸗ drucke allgemeiner Befriedigung, ohne die mindeste Störung, in voll⸗ ster Ruhe und Ordnung sich entwickelte. Den Tag hindurch bildete, wie natkürlich, die octroyete Verfassung, so wie die Auflosung des Reichstages, den Gegenstand der Erörterung in allen Kreien. Der freisinnige Inhalt derselben, vereint mit dem dadurch hervorgerufe⸗ nen Gefühle der Beruhigung im Hinblicke auf eine starke Regierung, welche das Recht, die Ordnung und das Gesetz, unter deren Schirme die Freiheit des Einzeinen wie des Ganzen allein bestehen und ge⸗ deihen kann, zu wahren und zu schützen festgewillt ist, wirkte auf die Gemüther um so wohlthuender, als sie durch die letzten verhäng⸗ nißvollen Stürme und die Fortdauer eines steten schwankenden und unruhigen Zustandes, welchem nun Gottlob ein Ziel und Ende gesetzt sein soll, beinahe schon zur Resignation auf eine glückliche Lösung der Ver⸗ hältnisse hingerrängt sich sahen. Daß es auch nicht an einzelnen Stimmen fehlt, welche sich nicht. zufrieden gestellt sehen, darf uns nicht befremden. Es giebt noch immer Leute, welchen Ordnung und Geset, Friede und Gesittung, so wie jede Befestigung des staatlichen Gesammtve bandes, ein Gräuel ist, es mangelt nicht an solchen, welche sich der Begriffsverwirrung der jüngsten Zeit noch nicht gänzlich ent⸗ schlagen konnten, es fehlt nicht an Köpfen, welche, noch voll von utopischen Plänen der Theoretiker und Doktrinärs, in jedem Phrg⸗ senmacher den nenen politischen Messias zu erblicken meinen, es 789 endlich leider noch Personen, denen es zur zweiten Natur geworden ist, gegen alle und jede Staatsgewalt reges Mißtrauen zu nähren; die Zahl all' dieser Leute ist glücklicherweise im Vergleiche zu der großen Mehrzahl der Besonnenen, welche den wirklichen Fortschritt, basirt auf dem ewigen Naturgesetze organischer Entwickelung, die wahre Freiheit, gegründet auf Recht und Gesetz, die Macht und das Anse⸗ hen eines starken, einigen, großen und ungetheilten Gesammtvaterlan⸗ des, das wahre Wohl des Bolkes, gestützt arf Friede nach Außen und Innen, und getragen von allgemeirner Bildung, wollen, unendlich klein. Gestern Abends waren aus Anlaß der von Sr. Majestät verliehenen Verfassung mehrere Orte der Umgebungen Wiens gleichfabs festlich erleuchtet. Auch haben einige Vorstädte, welche vorgestern nur theilweise erleuchtet waren, da die IFernlädn ih Be hhröresbung impe vvisirt war, dieselbe gestern b Püeelthen für Morgen neue Vorstellungen Privatzirkein wie in bsfennichen 8ns Ae Ankaß des Feruüpigen nhn sen Lofalikäten werden kleine Frste, aus das Versasangöergante reignisses, geseiert. Nach längerer Prüfung ee . I de und der Verordnung, welche gleichzeitig die politischen Rechte der Reichsbürger anerseit a gleichz g w

selbst Männer der Opposit on daß anerbennt und schützt, erkennen Augenbläche und uneer e enthält, als sie im ersten Regelung unserer staatlichen 125* Ereignisses meinten. Die nächst erscheinenden arganisch n veüen weiche nun durch die dem⸗ ciationsrecht u. s. w. ergänzt und ehes Gemeinde, Presse, Asso⸗ J ständigt werden soll, wrd

uns einer glücklichen Zukunf Glaube an die si bere Eereich vedefafütren. Das —1

g ung rieses Zieles ist festge ; sich jetzt übrigens Aller Blicke n⸗ 9 ist festgewurzelt. Daß ein. Aus Gratz und Preß 1 2G e -— 1b. ein, welche von der gleich günsti 5 2b eute die ersten Nachrichten

b 1 ah 3 ten. Wir erwarten morgen Nähenes fnahme der Verfassung berich⸗

Wien, 9. März. Wi gefeh⸗ die escpe, Keihe e erhe in agee snd das Gemeinde⸗ 3n bereits eniworfen und bedürfen wenig 89 NheüStonekece re⸗ des Kaisers. „Dann sst⸗, fügr der Lloyd bet. „Oesterreich so ne on nistrt, als es, die provinziellen Verhältnisse Fpegenonfmen Hra , Versammlung des ersten constitutionellen Reichstags organistit verhe 1 kann.“ In demselben Artikel spricht der Lloyd die Hoffnung 899 daß der Ausnahmezustand in Wien bald würde aufgehoben werden.

Wien, 11. März. Gestern sind hier folgende Kundmachungen erschienen:

Durch die von Sr. Majestät am 4ten d. M. verliehene Ver⸗

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fassung ist das Werk der Konstituirung Oesterreichs der Bereinigung unseres großen Vaterlandes zu Einem Ganzen abgeschlossen. Die hohe Wichtigkeit und Bedeutung dieses großen Ereignisses füt die Völker Oesterreichs entsprechend zu feiern, wird in Folge eines Er⸗ lasses des Ministeriums des Innern, Sonntag, den 11ten d. M., um 10 Uhr in der Metropolitan? Kirche zu St. Stephan ein feierliches Hochamf und Tedenm obgehalten werden, welches hiermit zur allge⸗ meinen Kenntgiß gebracht wird. Von dem Kaiser]. niederbsterreichi⸗ schen Landes⸗Präsidium. Gustav Graf Chorinsky, Kaiserl. nieder⸗ österreichischer Landeschef.“ 8

„Da verschiedene Fälle, in welchen gutgesinnte Bürger bemüht waren, mit Wort und That die leidenschaftlichen. Ausbrüche eines noch immer aufgeregten Theiles des hiesigen Publikums zurückzuwei⸗ sen, die endliche Rückkehr zur Ordnung und Vernanft hoffen lassen, wodurch die strengeren Maßregeln, mit denen allein die Ruhe bisher erhalten werden konnte, abnehmen können, so soll, von morgen, den UIten d. M., an, die Promenade anf den Stadtwällen bis zur zehn⸗ ten Abendstunde ungehindert, alle Kaffee⸗ und Wirthshäuser bis Mitternacht geöffnet bleiben. Die Patrouillen sind angewiesen, dem Verkehre zwischen Stadt und Verstädten keine Hindernisse in den Weg zu legen. Bei dem nächsten Falle einer Aggression auf das Militair oder aufreizender Redin an öffentlichen Orten werden diese Zugeständnisse sogleich zurückgenommen. Ich rechne auf die Mitwir⸗ kung der braven Bürger Wiens, daß sie ihrerseits Allem in den Weg treten, welches mich in die mir so schmerzliche Nothwendigkeit versetzen könnte, eine abermalige Strenge eintreten zu lassen. Wien, 10. März 1849. F. M. L. Welden, Militair⸗ und Civil⸗ Gonverneur.“

Olmütz, 8. März. (Oest. Korr.) Als im Laufe des gestrigen Tages die Allerhöchsten Manifeste und Patente über die Auflösung der konstituirenden Versammlung in Kremsier und die Proklamirung einer Reichs⸗Verfassung für das gesammte Kaiserthum Oesterreich in unstrer Hauptstadt bekannt wurden, nahm die Bevölkerung diese hoch⸗ wichtigen Nachrichten allenthalben mit freudigster Ueberraschung auf und bot den Rest des Tages über ein Bild dir heitersten Stimmung. Gegen Abend füllte sich der Hauptplatz (Oberring) mit dem Volke, und eine aus Gliedern des Bürger⸗Corps und der Nationalgarde zusam⸗ mengesetzte Kompagnie zog mit fliegender Fah e und klingendem Spiele vor das auf diesem Platze gelegene Theatergebäude. Kurz nach 7 Uhr kamen Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph angefahren und wurden von den Tausenden des Volkes mit stürmischem Enthustaemus, von der aufmarschirten Fahnen⸗Kompagnie aber mit den erheberden Wei⸗ sen des Nationalliedes und lauten Hoch's feierlich begrüßt. Beim Eintritt dee Kaisers in die Hofloge erhob sich die ganze zahlreiche Versamm ung des in festlicher Belenchtung prangenden Hauses, brach in einen nicht endenwollendem Jubel aus und verlangte in edler Bege sterung für Fürst und Vaterland die Vo kshymne, welche auch sofort mit dem gleichzeitigen Aufrollen des Vorhanges angestimmt und vom gesammten Theaterpersonale abgesungen wurde. Dem schönen Lirde folgte ein abermaliger erschütternder Beifalls⸗ sturm des Publikums. Der Mouarch, sichtlch tief ergriffen von diesen sprechenden B.weisen ungeheuchelter Loyalität und Treue, dankte jedesmal mit freudestrahlender Miene, in ritterlicher Anmuth sich nach allen Richtuagen wieder und wirder verneigend. Wie bri der Ankunft, so wurde Se. Majestät auch bei der Rückfahrt von Seiten des Vo kes und der Garde jubelnd gehuldigt. Die Fahuen⸗Kompagnie zog mit klingendem Spiele vor die Burg, woselbst der jngendliche Kaiser am Fenster erschien und abermals die loyalen Aeußerungen des Volkes mit Rührung entgegen nahm. Auch die übrigen durchlauchtigsten Glieder der kaiserlichen Fa⸗ milie, welche gleichfalls die Vorstellung im Theater mit ihrer Gegen⸗ wart beehrt hatten, fanden in und außer dem Hause einen feierlichen Empfang. Wie wir so eben vernehmen, ist morgen um 7 Uhr Tag⸗ revtille, dann um 10 Uhr feierliches Dankamt in der Domkirche, mit Ausrückung des Bürgerkorpe, der Nationalgarde und der Garnison.

Bayern. München, 11. März. (Münch. Ztg.) Das Regierungsblatt enthält über die (bereits erwähnte) Aenderung des Ministeriums nachstehende offizielle Anzeige:

„Se Majestät der König haben unterm 5. März J. J. allergnädigst geruht, dem wiederholten Kollektiv⸗Gesuche der bisherigen Staats⸗Minister um ihre Entlassung von den seither bekleideten Ministerstellen mit Aus⸗ nahme des darin enthaltenen des Kriegs⸗Ministers von Lesuire stattzu⸗ geben, und unter dem Ausdrucke der allergnädigsten Anerkennung der mit andauernder Hingebung und unverdrossenem Eifer geleisteten nützlichen Dienste den Staats⸗Minister Hermann von Beisler von der bisher bekleideten Stelle eines Staats⸗Ministers des Innern, den Staats⸗Minister Carl Heintz von der bisher bekleideten Stelle eines Staats⸗Ministers der Justiz, den Staats⸗ Minister Oito Grafen von Bray⸗Steinburg von der besher bekleideten Stelle eines Staats⸗Ministers des Königlichen Hauses und des Aeußern, und den Staats⸗Minister Moritz von Weigand von der bisher bekleideten Stelle eines Staats⸗Ministers der Finanzen, vom 7. Marz J. J. an zu entheben, und unter Ernennung derselben zu Staatsräthen im außerordentlichen Dienste bezüglich deren Berufung zu anderen Aemtern Allerhöchstsich die weitere Entschließung vorzubehalten. Unterm gleichen Tage haben Se. Ma⸗ jestät der König allergnädigst geruht, den Ministerial⸗Rath im Staats⸗ Ministerium der Justiz, Dr. Karl August von Kleinschrod, zum Staats⸗ Rathe im ordentlichen Dienste, dann zum Staats⸗Minister der Justiz, und den bisherigen Ministerial⸗Rath im Staats⸗Ministerium der Finanzen, Dr. Joseph Aschenbrenner, zum Staats⸗Rathe im oldentlichen Dienste, dann zum Staats⸗Minister der Finanzen Beide vom 7. März l. J. an zu ernennen, ferner bis zur weiteren Allerhöchsten Bestimmung die einstweilige Leitung der Geschäfte des Staats⸗Ministeriums des Innern dem Staats⸗ Rathe im außerordentlichen Dienste, von Beisler, und die einstweilige Lei⸗ tung der Geschäfte der Staats⸗Minmisterien des Königlichen Hauses und des Aeußeren, dann des Handels und der öffentlichen Arbeiten dem Staats⸗ Rathe im außerordentlichen Dienste, Grafen von Bray⸗Steinburg, zu über⸗ tragen.“

Hessen. Kassel, 2. März. (O. P. A. Z.) In der heutigen Siz⸗ zung der Ständeversammlung gab der Minister der auswärtigen Angelegenheiten über die deutsche Oberhaupts⸗Frage folgende Auekunft: „Die Regierung sei anfangs der Ansicht gewesen, ihren Gesandten dahin zu instruiren, daß man von Seiten der Kurfürst⸗ lichen Staatsregierung nicht die Absicht habe, irgend welche Verände⸗ rungen zu den bisherigen Beschlüssen der National⸗Versammlung zu beantragen. Diese Instruction sei noch nicht abgegangen gewesen, als sich die Sache in erheblicher Beziehung geändert habe. Es sei nämlich in Folge der preuß schen Note ein Zusammentritt der Be⸗ vollmächtigten der dentschen Regicrungen bei dem Bevollmäch⸗ tigten der preußischen Regierung zu Stande gekommen. Bei diesem Zusammentritt habe man sich über die bieher ver⸗ handelten Abschnitte der Reichsverfassung verständigt, man habe die Abänderungen entworfen und diese mittelst einer Kollektiv⸗Erklä⸗

rung dem Reichsministerium überwiesen. Die Erkiärungen seien nicht sarmesentüch. Die Kurfürstliche Regierung habe ihrem Gesandten Anstand finde, diesen Erinn rungen der Bevoll⸗ dinns, socbenr ee etwa, weil sie dieselben für sehr wichtig

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zu den 10 ,n ohmächtigten sich für den Bundesstaat im Gegensatz z 28 Regierungen e Slaztenbundes Fentschieden ausgesprochen rungen abgegeben, welche 8n. E einige andere haben Erklä⸗ erfassungswerke nicht enkgegenstehen,

arauf ankam, daß von einer möglichst großen

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so daß sich hoffen lasse, es werde eine vollkommene Verständigung von dem größten Theil der deutschen Regierungen zu Stande kommen. In Beziehung auf die Oberhauptsfrage hat die Regierung ihren Bevollmächtigten beauftragt, bei der fruͤheren Erklärung vom 19. Ja⸗ nuar d. J. stehen zu bleiben, wonach die Kurfürstliche Regierkung ein starkts Oberhanpt den Bedürsnissen und Wünschen des deutschen Vol⸗ kes entsprechend erklärt. Ueber den Punkt der Erblichkeit habe sich die Regierung gar nicht erklärt, weil ste durchaus nicht den Beschlüs⸗ sen der National⸗Versammlung vorgreifen wolle. Es lasse sich hof⸗ sen, daß eine Uebereinstimmung zu Stande kommen werde wonach die Beschlüsse der National-⸗Versammlung zu einem gedeihlichen Ziele führen werden. Man stehe an dem Jahrestage der März⸗ Ereignisse von 1848., nsan habe den einen Theil des Haupt⸗ zweckes der März⸗Erhebung, die Freiheit, in den Grund⸗ rechten erlangt; über die Einheit verhandle man jetzt, hof⸗ sentlicch würden die Verhandlungen noch im März d. J. zu Stande kommen. Die Kurfürstliche Regierung werde Alles aufbieten um diesen Zweck fortwährend zu verfolgen, sie werde für Deutsch⸗ land kein Opfer schenen.“ Der Präsident: So befriedigend diese Mittheilung im Weseutlichen sei, so erheische doch die Wichtigkeit des Gegenstandes Verweisung an den Verfassungs⸗ Ausschuß. Die Stände⸗Versammlung trat diesem Antrage bei.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 10. März. (Alt Merk.) Die gemeinsame Regierung hat folgendes Reskript an di

„Es wird der Aufmerksamkeit der schleswig⸗holsteinischen Regierung nicht entgangen sein, daß von der hiesigen Tagespresse, besonders nach der neuer⸗ dings erfolgten Kündigung des malmör Waffenstillstandes, mehrfach auf die Möglichkeit einer einseitigen Auflösung des zwischen dem schleswig⸗holstei⸗ nischen Volke und seinem angestammten Herzoge staatsgrundgesetzlich bestehenden Bandes hingewiesen und als wünschenswerth dargestellt worden ist. So

lange die Meinungsäußerungen dieser Art die Gränze individueller Betrach⸗

tungen und allgemeiner politischer Raisonnements nicht überschritten wurde

konnten dieselben zu einem Einschreiten der Staatsgewalt begfassung usgg.

keine genügende Veranlassung darbieten. In der Nr. 57 der Schleswig⸗Hol steinischen Zeitung wird indessen eine „C. Bauditz“ unterzeichnete Ansprache an 8 1 5

das schleswig⸗holsteinische Volk veröffentlicht, worin unter höchst ungebühr⸗ lichen Aeußerungen gegen das unverletzliche Staatsoberhaupt, behufs Rea⸗

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lisirung dieser Idee, zu einer am 21. März in oder bei Schleswig abzu⸗ haltenden allgemeinen Volksversammlung aufgesordert wird, um eine Reso⸗ lution im obigen Sinne zu fassen und selbige dem Herzoge auf der Spitze der Basonette zu überreichen. Die gemeinsame Regierung, welcher nach dem Artifel 7 der Malmör Waffenstillstands⸗Convention der Schutz der dem Landesherrn zustehenden Rechte obliegt, hat von dem Inhalte des gedachten Artikels bereits Veranlassung genommen, das holsteinische Ober⸗ Kriminalgericht zur Einleitung der erforderlichen Schritle gegen den angeb⸗ lichen Verfasser desselben oder die sonst etwa Betheiligten aufzufordern. Zugleich hat sie jedoch nit Bezugnahme auf die unterm 14. Dezem⸗ I1V1161 Departement der Instiz und des Kriegs⸗ wesens ergangene Cirkular⸗Verfügung die schleswig⸗ holsteinische Regierung ersuchen wollen, eine öffentliche Warnung Volks⸗Versammlung zu dem gedachten strafbaren Zwecke mit dem Hinzufügen zu erlassen, daß diejenigen, welche sich wider Erwarten bei Be⸗ schluüͤssen der gedachten Art betheiligen möchten, zu gewärtigen hätten, un⸗ fehlbar deshalb zur Verantwortung gezogen zu werden. Dabei gieht die gemeinsame Regierung dem wohlgedachten Kollegium anheim, welche son⸗ stige gesetzliche Veranstaltungen dasselbe in dieser Beziehung etwa für erfor⸗ derlich erachten möchte. vG Gottorff, den 11. März 1849. Die gemeinsame Regierung. Th. Reventlow. Moltke.“

Ausland.

Oesterreich. Preßburg, 9. März. (Lloyd.) Während die Haupt⸗Armee unter F. M. Windischgrätz unermüdlich in Verfolgung des Feindes schon jenseits der Theiß thätig ist, operirt das zweite Armee⸗Corps bei Komorn, wo, sicheren Berichten zufolge, am 15ten d. M. ein

aroßer Angriff erfolgen wird. Zu diesem Zwecke sind von Wien, Ofen und Essegg viele Dampfschiffe mit sehr vielen Wurfgeschützen jeden Kalibers und vierfachem Päalvervorrath dahin expediet worden. An unserem Donau⸗Ufer stehen einige Remorqueurs, die, nach Art der Kriegeschiffe mit Kanonen und Bomben versehen, zum Haupt⸗ Transporte der Reserve bestimmt sind. Es wud wohl nur einige kleine Raltten⸗Werfübungen bedürfen, um die Besatzung Komorns zur Besinnung zu bringen und die Uebergabe der Feste so wie die Wiedereröffnung der Wasserstraße zwischen Wien, hier und Pesth herbeizuführen. Durch Preßburg passiren fortwährend ungarische Gefangene, die meist auf eigenes Verkangen rach Italien geschickt werden. Die Verheiratheten und Dienstunfähigen werden, einem Erlaß des Fürsten zu Windischgrütz zufolge, in ihre Heimat gesendet. Die hier für mehrere Komitate eingesetzte Kaiserliche Mi⸗ litair⸗Behörde und Untersuchangs⸗Kommission entw ckelt eine große Thätigkeit und giebt Beweise von U parteilichkert; möge die hiesige Civ.⸗Behörde ihrem Beispiel folgen und weniger parteiisch verfahren, als dies der Fall ist. In einem Städtchen ds thurozer Komitates be⸗ kleidet ein Ludwig Koshuth die Stelle eines Oberstuhlrichters. Er ist mit dem Demagogen verwandt, aber gut kaiserlich gesiunt und hält den segediner Namensvetter für wahnsin. ig. C1166“ lichung der Waffen in böswilliger Absicht sind g v aus naheliegenden slowakischen Dörfern 12 Bauern gefänglich eingezogen und hierher gebracht und je nach ihrem Verbrechen zu 2‧, f8s und 4jähriger Kerkerstrafe verurtheilt worden. Zu Folge Verord⸗ nung der Untersuchungs⸗Kommission sind von den Ceccop eri in Privatwohnungen zurückgelassene öase Neäntel und Patronen bei der hiesigen Behörde eingebracht wordin⸗ Der chemalsioe ungn⸗ rische Deputirte und nachherige Komitats⸗ Beamte * Ko⸗ mitats, Just, ist bis auf weitere Untersuchung verhaftet worden. Frankreich. Paris, 1 1. März. 8 em e Nachrichten aus den Donau⸗Fürstenthümern 8ns Hangen 8 ü 1. fans in außergewöhnlicher Courierwechsel ae S übli 88 e eldet, daß man die ganze verflossene Nacht im Kriegs Ministerium Müss 81 9 Ei Morgenblatt behauptet, daß die Feindseligkeiten ger e tetbasse 9 Radetzky losgebrochen seien; doch hält man . für voreilig. Ladis aw Zamo ski 8 ehemaliger Generalstabs⸗Chef des, polnischen Armer⸗Corps Inter. ö Ro⸗ marino, ist in Begleitung von 42 Folpifchen abgereist. Sie wollen sämmtlich in der viemontestschen nehmen. Die russische Gesandtschaft zu Paris hat en erücht, daß eine russische Flotte durch die Dardanellen segeln werde, wider⸗

sprochen. e,J. dur Papst, von de Außer den bischöflichen Geldsendurgen au den Papst, von denen Außer den bischöstich n heute wieder 5000 Franken vom Bi⸗

stern gemeldet worden, ginge 0 1 e Lugon und 3000 Frauken vom Bischof von Sens nach

vI Moniteur sagt: „Mit jedem Tage machen Ar⸗ beit und Kredit neue Fortschritte. Das Zutrauen, welches 9. Re⸗ gierung dem Lande einflößt, giebt den Geschäften ihren Ausschwung wieder: Die Ordnung erhält selbst durch Besiegung der Hindernisse, die man ihr in den Weg stellt, neue Stärke. Indessen (aufen von den Präfekten Depeschen ein, welche melden, daß auf mehreren Punkten

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schleswig⸗holsteinsche Regierung erlassen. 8

gegen eine

Unruhen ausgebrochen, die zum Glück keine große Bedeukung haben.“ Nun berichtet der Moniteur, daß die Rekruten⸗Aushebung überall mit Enthü⸗ siasmus vor sich gegangen. Nur an einigen Orken hätten wieder Ruhestörungen stattgefunden. So in Nozay, wo man rothe Tücher geschwungen und gerufen habe: Es lebe die demokratisch⸗soziale Re⸗ publik! In Chateaurenard habe eine Rauferei stattgefunden. Zu Saint Girons im Ariége⸗Departement sei der Maire, wegen einer dort vorgekommenen Mißachtung der Autorität des Unterpräfekten, durch den Präfekten abgesetzt worden; leider habe dieser dabei, ein Opfer seines Eifers, eine schwere Verletzung erhalten, indem er mit seinem Wagen von einer 30 Fuß hohen steilen Höhe in den Fluß gestürzt sei. In Toulouse sei eine Eskorte, welche Gefangene ab⸗ führte, überfallen und zerstreut worden. Zu Bondues im Nord⸗De⸗ partement habe man geschrieen: Es lebe Barbes! Es lebe Raepail! Es lebe die Guillotine! Auch in den Cher⸗ und Allier⸗Departe⸗ ments hätten Gährungen stattgefunden, die auf Lohnstreitigkeiten zwischen Arbeitern und Fabrikherren beruhten, jedoch nahe daran seien, glücklich beigelegt zu werden. Nachdem in der vorgestrigen Sitzung des Staatsgerichtshofes zu Bourges der Namensaufruf der Zeugen erfolgt war, beschwerten sich mehrere der Angeklagten darüber, daß Zeugen, deren Aussage für ihre Sache sehr wichtig sei, z. B. Recurt, der Exr⸗Minister des In⸗ nern, nicht auf der abgelesenen Liste ständen. Der General⸗Prokura⸗ tor erwiederte, Recurt's Abwesenheit sei für jetzt unvermeidlich, er werde aber da sein, sobald seine Gegenwart erforderlich werde. Man ieß die Zeugen abtreten, und der Prästdent begann, nachdem Gerichtshof eine Einwendung Blanqui's für unbegründet erklärt hatte, das Verhör der Angeklagten. Blanqui, Albert, Sobrier und Barbes, welche er der Reihe nach aufrief, verweigerten, wie schon erwähnt, jede Antwort. Raspail dagegen erklärte, daß er, da er auf das Verfahren eingegangen sei, auch antworten werde, und sein Verhör begann demnach. Auf die Frage des Präsidenten über seinen Antheil an der Kundgebung des 15. Mai ent⸗ gegnete er, sein einziger Zweck bei der Sache sei die Ueber⸗ reichung einer Petition zu Gunsten Polens in gesetzlicher Weise und eine Absichten seien die friedlichsten gewesen. Er versicherte, daß er, als er bei dem Eintritte in den Saal einen aufrührerischen Haufen ort Unfug treiben sah, selbst einen der Leute beim Kragen gepackt und die Soldaten zu dessen Verhaftung aufgesordert habe, was diese aber ab⸗ ehnten, weil sie dazu nicht befehligt seien. Er ging nun in weitläufige, aber nur Bekanntes enthaltende Einzelnheiten über die Vorgänge im Saale ein. Beim Eintritte hätten ihn mehrere Repräsentanten eingela⸗ den, dem Tumuite ein Ende zu machen, und der Präsident selbst habe ihn aufgefordert, die Petition von der Tribüne zu verlesen. Nachdem er dies gethan, habe er alle wahren Republikaner aufgefordert, den Saal zu verlassen. Er selbst sei dann weggegangen und draußen erschöpft niedergesunken. Als er sich wieder erholt, habe man ihm gesagt, daß sein Name auf der Liste der neuen provisorischen Regie⸗ rung stehe. Ohne noch zu wissen, daß die Versammlung gewaltsam aufgelöst sei, habe er einem Umstehenden bemerkt, daß das Beneh⸗ men des Volkes jedenfalls unklüug sei. Zu seinem Erstaunen habe man nun „Es lebe Raspail!“ gerufen; er sei in ein Kabriolet ge⸗ stiegen, und ein Volkshaufe habe ihn zwingen wollen, nach dem Stadthause zu fahren, was er verweigerte, weil er kein Amt wollte. Un dem Volke zu entkommen, habe er ein anderes Kabriolet bestie⸗ gen, sei aber veon neuem gedrängt worden, nach dem Stadthaufe zu fahren, statt, wie er wollte, nach Hause. Darauf hätten einige Justiz-⸗Beamte, unter Vorzeigung eines Befehles von Herrn Marie, ihn vechaftet. Der Präsident schritt hierauf, da Flotte ebenfalls jede Antwort verweigerte, zum Verhöre des Angeklagten Quen⸗ tu, der behauptete, zufällig unter die nach der Versammlussg ziehende Menge gerathen zu sein. Er leugnete, den Präsidenten der Versammlung bedroht zu haben; blos um ihn zu schützen, habe er sich ihm genaht. Einen Stock und Pistolen habe er geführt: Letzte⸗ res sri er seit 15 Jahren gewohnt gewesen. Aus der Versammlung sei er nach dem Luxembourg gegangen und hier auf Arago’s Ruf, der ihn als Meuterer bezeichnet, verhaftet worden; seine Pistolen habe er sosoet willig abgeliefert. Es folgte nun das Verhör des Ange⸗ klagten Degré, der die ihm vorgezeigte Uniform nebst Säbel und Casquet als sein Eigenthum aserkannte. Er behauptete, zufällig unter die Menge gerathen zu sein, welche in den Saal eindrang, und eben so zufällig auf die Trebüne, wo er die Ruhe herzustellen versucht habe; später habe er im Saale gerufen, daß die Repräsentanten nichts zu fürchten hätten, und daß es un⸗ ter der Menge viele Gutgesinnte gebe. Er habe weder seinen Säbel gezogen, noch Gewalthandlungen begangen. Beim Weggehen aus dem Saale habe er mit mehreren Repräsentanten gesprochen und geäußert, er gehöre nicht zu denen, welche den Sturz der Versammlung woll⸗ ten. Er sei weggegangen, als gerade Barbes die Besteuerung der Reichen mit einer Milliarde vorgeschlagen, und habe sich nach seinem Logis begeben. Auf die Frage des General⸗Prokurators gestand er noch, dadurch in die Versammlung Eintritt erlangt zu haben, daß er sich für den Abgeordneten eines Klubs ausgegeben. Hierauf wurde der Angeklagte Larger verhört. Er v rsichert, blos deshalb Waffen getragen zu haben, um sich gegen persön⸗ liche Feinde schützen zu können. Am 15ten sei er auf er⸗ haltene Einladung nach Paris gekommen und mit der Menge durch die offenen Thüren in den Saal der National⸗Versammlung gelangt. Weder durch Worte oder Handlungen habe er sich dort eines Erzesses (chuldig gemacht. Nach Larger wurde Borme zum Verhör aufgeru⸗ fen. Er leugnete in fast unverständlicher Rede, mit Gewalt in die Versammlung eingedrungen zu sein; auf mehrere Fragen Raspail's leugnete er ferner, Secretair Marrast's, als dieser Maire von Paris er, gewesen zu sein oder später seine Metangeklagten schriftlich de⸗ nunzirt zu haben. In den Saal der National⸗Versammlung sei er am 15ten blos gekommen, um Ledru Rollin zu sprechen, und nach dem Stadthause habe er sich begeben, um Blanqui, von dem er ge⸗ wußt, daß er sich desselben bemächtigen wolle, zu überwachen. Blan⸗ qui: „Sie soclten lieber sagen, um ihn zu ermorden.“ Borme er⸗ klärte, er habe mit Blanqui blos sich auf den Degen schlagen wol⸗ len, weil er alle Pläne desselben durch Vidocq gekannt habe. Im Stadthause angelangt, habe Kommandant Beaumont ihn aufge⸗ fordert, als Generat⸗Secretair zu fungiren, und als solcher habe er an mehrere Personen geschrieben, keinesweges aber im Namen der Regentschaft. Auch sei er nicht aus dem Stadthause ausgetrie⸗ ben worden. Nachdem noch zwischen Borme und den übrigen An⸗ geklagten gegenseitige Anschuldigungen erboben worden waren und Quentin unter Anderem behauptet hatte, Borme habe die Mitgefan⸗ genen verleumderischer Weise angeklagt, daß sie den Prinzen Louis Napoleon zu ermorden geschworen hätten, kam das Verhör des Ge⸗ nerals Courtais an die Reihe. Er sagte, daß er am 15. Mai Be⸗ fehlshaber der Nationalgarde gewesen sei, seine ausführliche Rechtfer⸗ tigung aber seinem Vertheidiger überlassen werde. Er erläu⸗ terte sodann mehrere Punkte, welche sich auf die Befehle, die er den verschiedenen Legionen hinsichtlich ihrer Aufstellun⸗ gen gegeben, und auf seine Vorsichtsmaßregel zur Vertheidigung der Versammlung beziehen. Er kam hierauf zu den mit dem Ein⸗ dringen in den Saal verknüpften Thatsachen. Mit Genehmigung des Präsidenten habe er 25 bis 30 Abgeordnete der andringenden Massen einlassen wollen, draußen aber gefunden, daß die Mobilgarde nicht blos

war

regungslos blies, sondern rief, man solle das Volk einlassen. Aufs bestimmteste läugnete er, der Nationalgarde besohlen zu machen, daß sie das Volk einlassen solle; eben so wenig habe er die Oeffnung der großen Saalthür befohlen. Zum Volke gesprochen habe er blos deshalb, um bei der Unzuverlässtgkeit der Mobilgarde einen Zusam⸗ menstoß zu verhüten. Den ihm von Lamartine und Garnier⸗Pages zugegangenen Befehl, Generalmarsch schlagen zu lassen, habe er nicht vollzogen, weil er darin das einzige Mittel gesehen habe, Blutvergießen zu verhüten. Mehrere seiner Kompagnieen seien schon entwaffnet gewesen; das Schlagen des Generalmarsches würde das Volk noch mehr erbittert haben. Auch sei die ihm zu Gebote stehende Macht unzureichend gewesen, das Eindringen in die Versammlung zu verhindern, und die Befehlshaber der Mo⸗ bilgarde hätten seinen Befehlen den Gehorsam verweigert. Da⸗ gegen habe später die Nationalgarde sich des Stadthauses mit Leich⸗ tigkeit bemächtigt. Verhaftet hätten ihn im Versammlungssaale die dort befindlichen Nationalgardisten unter dem Rufe: „Nieder mit dem Verräther!“ er biete aber jedem Trotz, ihm zu beweisen, daß er je verrätherisch gehandelt habe. Auf die Frage des General⸗ prokurators, ob ihm nicht, als später Generalmarsch geschlagen ward, die Meuterer des Verraths und der Vergessenheit seinen Zusiche⸗ rungen beschuldigt hätten, entgegnete der Angeklagte, er habe nie Verpflichtungen übernommen, und nie einen derjenigen, die man seine Mitschuldigen nenne, zu Rathe gezogen. Mit Ausnahme von Albert, Barbès, Quevtin und Sobrier habe er keinen derselben gesehen. Der General⸗Prokarator fragte, ob nicht das Eindringen in den Saal

verhindert worden wäre, wenn Courtais genügende Mannschaft auf⸗

gestellt hätte? Der Angeklagte versicherte, eine genügende Anzahl beordert zu haben; die Mannschaften seien aber theils nicht zusam⸗ mengetreten, theils hätten sie ihre Stellungen nicht zur bestimmten Zeit eingenommen. Der General⸗Prokurator fragte weiter, weshalb Courtais, als er seine Macht unzureichend befunden, nicht die auf der Invaliden⸗Esplanade befindlichen Linien⸗Truppen berbeigerufen habe? Courtais antwortete, dies hätte zu schrecklichem Blutvergießen geführt, nachdem schon die Mobilgarde ihm zu gehorchen verweigert hatte. Auch habe Jedermann sich ein Kommando angemaßt. Sein Befehl an die Mobilgarde, die Bajonette abzun hmen, sei blos erfolgt, um die Volks⸗Aufregung zu beschwichtigen. Auf die fer⸗ nere Frage, ob er nicht den National⸗Gardisten, welche in den Saal getreten seien, um die Meuterer herauszutreiben, wegzugehen be⸗ fohlen habe, entgegnete Courtais verneinend; er habe vielmehr dem Präsidenten Buchez angeboten, mit 200 Mann den Saal zu sät⸗ bern, wenn derselbe die Verantwortlichkeit übernehmen wolle, den Befehl dazu zu ertheilen; dies habe Buchez aber nicht gewagt, und so habe er denn für besser erachtet, die freiwillige Entfernung der Meuterer abzuwarten. Auf die Bemerkung des General⸗Prokura⸗ tors, die Anklage gegen Courtais sei durch Zeugenaussagen erhärtet, entgegnete der Vertheidiger des Generals, Herr Bethmont, die Be⸗ hauptung seines Klienten, daß man seinen Befehlen nicht gehorcht habe, werde durch Zeugenaussagen als begründet sich erweisen. Das Verhör Villains wurde auf dessen Ansuchen vertagt. Der Anklagr⸗ akte wegen des 15. Mai sind sechs Dekrete, unterzeichnet von einem Theile der Angekiagten, beigegeben. Das erste erklärt die Nationa versammlung für aufgelöst und setzt einen aus neun Mitgliedern bestehenden Wohlfahrtsausschuß mit unumschränk⸗ ten Vollmachten ein, um eine wahre demokratische Republik zu organisiren und die sich eiwa zeigende Reaction durch die ener⸗ gischsten Mittel zu ersticken. Das zweite sagt allen Bürgern, welche sich der neuen Ordnung der Dinge anschließen, vollstän⸗ dige Verzeihung für alle früher begangenen Verbrechen zu und verbietet die Auswanderung. Wer letzterem Verbote zuwider handet, wird für einen Landesverräther erklärt, und die Repu⸗

lik eutzieht ihm ihren Schutz und erklärt ihn für außerhalb des Gesetzes stehend. Das vierte verlangt binnen fünf Tagen von allen über 1500 Fres. Rente besitzenden Kapitalisten eine Steuer von mn⸗ destens 20 pCt., und von den Grundbesitzern eine neue Steuer, die von der Hälfte bis zum vierfachen Betrage der von ihnen bezahlten Grundsteuer steigt. Den Säumigen sollen Geld unn Brsitzungen zum Besten des Gemeinwesens konfiszirt werden, die bewaffneten Arbeiter sind ermächtigt, nach verstecktem Gelde zu suchen, und der, bei dem sich etwas vorfindet, wrd außerhalb des Gesetzes erklärt. Das fünfte Dekret verspricht binnen drei Wochen die Organisation der Arbeit auf einer thatsächlich möglichen Grundlage. Sie soll im Interesse der Arbei⸗ ter sein, aber auch so viel als möglich die begründeten Rechte der Meister schützen. Endlich fand sich außer dem von Albert und Bar⸗ bes unterzeichneten Dekret noch ein anderes Schriftstück, blos von Barbes unterschrieben, bei dem am 25. Mai verhafteten Chrétien vor, der es auf der Straße gefunden haben wollte. Es lautet: „französische Republik; provisorische Regierung. Der Maire von Paris. Die provisorische Regierung erklärt in Erwägung des Volks⸗ wunsches, daß sie sofort der russischen und der deutschen Regierung den Befehl hat zukommen lassen, Polen zu rekonstituiren; um Fall diese Regierungen diesem Befehl nicht gehorchen, wird ihnen die Re⸗ gierung der Republik unverzüglich den Krieg erklären. Die Mitglie⸗ der Regierungs⸗Kommission: Armand Barbes.“

Das Journal Le Peuple kündet an, daß es von heute an 50 Exemplare gratis zur Disposition der pariser Garnison stelle, die in seinem Büreau in Empfang genommen werden könnten. Dagegen beschwören verschiedene sozialistische Blätter die Unteroffiziere, nicht in Uniform in ihre Büreaus zu kommen, da sie der Gegenstand einer speziellen Ueberwachung zu sein schienen.

F. Bastiat und L. Faucher polemisiren im Courrier fran⸗ gais gegen einander, weil Ersterer bei der National⸗Versammlung darauf angetragen, kein Mitglied der National⸗Versammlung solle ein besoldetes Stagtsamt, selbst nicht das eincs Ministers, bekleiden dürfen. Auch das Journal des Débats äußert sich sehr mißbil⸗ ligend über diesen Antrag.

Die zur Entwerfung der Kandidatenlisten für den Staatsrath von der National⸗Versammlung ernannte Kommission hat Herrn Arago zum Präsidenten und Herrn Senard zum Secretair erwählt.

Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ haus⸗Sitzung vom 9. März. Die Sitzung begann mit Ueberrei⸗ chung einer großen Anzahl von Bittschriften gegen die Aufhebung der Schifffahrtsgesetze, darunter eine aus Liverpool mit 24,700 und eine andere aus London mit 20,759 Unterschriften. Erstere über⸗ reichte Herr Herries, letztere Sir F. Duke, der Lordmayor von Lon⸗ don. Auf die Frage, ob das Haus die zweite Lesung der Schiff⸗ fahrtsbill genehmige, erhob sich Herr Herries mit dem Antrag, ihre zweite Lesung auf sechs Monate hinauszuschieben, d. h. sie zu verwerfen. Herr Labouchere, sagte er, unterstütze die Nothwen⸗ digkeit der beabsichtigten Reform hauptsächlich durch drei Gründe: die Foderungen Kanada's nach ihrer Aufhebung, den Zu⸗ stand der westindischen Kolonieen und das mit Drohun⸗ gen begleitete Verlangen auswärtiger Mächte, die gleichen Vortheile wie die englischen Schiffe zu genießen. Hinsichtlich Kana⸗ da’s zweifle er sehr an der Aufrichtigkeit des Verlangens. Er führte Petitionen zum Beweise des Gegentheils an. Die Legislatur von Jamaika sei der Meinung, die Aufhebung der Schifffahrtsgesetze werde

heimischen Industrie befördern. Aus der mit den auswärtigen Mäch⸗ ten geführten Korrespondenz gehe nicht hervor, daß sie die Aufhebung der Schifffahrtsgesetze mit Zugeständnissen von ihrer Seite vergelten woll⸗ ten. Die deutschen Staaten, einschließlich Preußen, verschöben eine defini⸗ tive Erklärung bis zu dem noch ungewissen Zustandekommen einer Central⸗ Regierung, die übrigen erklärten ihre Bereitwilligkeit, zu unterhandeln, ohne sich binden zu wollen, und die einzige bestimmte Antwort, von Belgien, spreche sich entschieden für Aufrechthaltung des Schutzsystems aus. Die eine Seite behaupte, die Schifffahrts⸗Gesetze hätten England eine zahl⸗ reiche Handelsmarine verschafft, die andere, sie hinderten die freie Be⸗ wegung des Handels, und eine große Handelsmacht sei nicht die noth⸗ wendige Pflanzschule einer großen Seemacht. Er erklärte die letztere Behauptung für nichtig, indem er sis auf das Zeugniß anerkannter und unparteiischer Autoritäten berief, gab zu, daß die Schifffahrts⸗ Gesctze die freie Bewegung des Handels einigermaßen hinderten und die Preise der Lebensmittel erhöhten, aber so unbedeutend, daß die Er⸗ höhung bei dem großen Schaden, den die Aufhebung der fraglichen Gesetze der Rhederei zufügten, gar nicht in Frage kommen könne. Deshalb sei er gegen eine Maßregel, die nichts als ein politisches Experiment im größten Maßstabe sei. Herr Wilson führte gegen die Behauptungen des vorigen Redners, Adressen des legislativen Raths und des Unterhauses von Kanada um Aufhebung der Schiff⸗ fahrts⸗Gesetze an und stellte für einen der nächsten Tage Mitthei⸗ lungen in demselben Sinne aus den westindischen Kolonieen in Aus⸗ sicht. Daß andere Länder auf das Anerbieten der Aufhebung der Schifffahrts⸗Gesetze nicht mit Zugeständnissen geantwortet, sei na türlich, da fast überall in den Häfen des Kontinents die englischen Schiffe die volle Freiheit genössen, welche erst nach dem Aufhören der Schifffahrts⸗Gesetze den Schiffen des Auslandes in England zu Theil werden würde. Dagegen sei zu befürchten, daß bei einem längeren Zögern Englands das Auosland seinerseits Schifffahrts⸗Ge⸗ setze einführe. Er wies statistisch nach, wie seit der Durchführung der Frrihandels⸗Politik sich alle Einfuhren sehr vermehrt, zum Theil verdoppelt hätten, und fragte, warum, da alle Interessen gegen fremde Konkurrenz kämpfen müßten und sich siegreich dagegen be⸗ haupteten, die Rhederei eine Bevorzugung beanspruche? fürchte die Konkurrenz Nord⸗Amerika's. fen der Vereinigten Staaten sei seit 1827 die Tonnenzahl der einlaufenden englischen Schiffe um 650 pCt., die der ame⸗ rikanischen nur um 100 pCt. gestiegen. Er ging hierauf weit⸗ läusig auf die Nachtheile ein, welche die Schifffahrts⸗Gesetze die englische Rhederei selbst haben, indem ihre Vorschriften oft die erwendung von britischen Schiffen verwehren. Er wies nach, wie die Freihandels⸗Maßregeln die Zahl der verwendeten Schiffe und der darauf beschäftigten Matrosen vermehrt habe, und sah darin das beste Mittel, die Interessen der englischen Marine durch Erweiterung ihrer Matrosen⸗Pflanzschule zu wahren, nicht aber in veralteten Gesetzen, welche der Entwickelung der Handels⸗Marine nicht günstig seien. Reciprozitäts⸗Prinzipien nannte er unhaltbar und unpolitisch. Sei⸗ ner Meinung nach sei nichts der Ausbreitung der Freihandels⸗ Prinzipien schädlicher, als wenn England den Auswärtigen An⸗ laß zu dem Glauben gebe, daß es Zugeständnisse nicht we⸗ gen des daraus direkt herzuleitenden Vortheils, sondern in der Absicht mache, entsprechende Zugeständnisse von anderen Län⸗ dern zu erlangen. Diese irrthümliche Ansicht sei schon zu sehr auf dem Festlande verbreitet, und es sei nothwendig, daß England immer das Prinzip offen ausspreche und durch seine Handlungen bestätige, daß es seine Handels⸗Gesetzgebung lediglich nach seinem eigenen In⸗ teresse, ohne Rücksicht auf die Gegenmaßregeln anderer Nationer einrichte. Der Marquis von Granby sührt vornehmlich die Be hauptungen des Herrn Herries über die Forderungen Kanada's und Jamaika's weiter aus und fürchtete von der Aufhebung der Schiff⸗ fahrts⸗Gesetze Benachtheiligung der englischen Schiffbauer, vor Al⸗ lem aber Lähmung der Seemacht Englands. Aus den Reihen der Opposition sprach Herr Cardwell für die Abänderung der Schiff⸗

renz sei von dem Lande nicht zu fürchten, größte gebiete, und dem alle Märkte der Welt offen ständen. schritt in den Schifffahrtsgesetzen sei nicht länger zu verschieben, und deshalb eine Ausschuß⸗Berathung des ganzen Hauses nothwendig. Nach einer kurzen Rede des Herrn Henley gegen die Aufhebung wurde die fernere Debatte auf die nächste Sitzung am 12. März

die Einfuhr von Zucker aus Sklavenländern zum Nachtheile der ein⸗

fahrts⸗Gesetze, hauptsächlich weil er ein Aufhören des englischen Spe⸗ ditionshandels fürchtete, wenn andere Länder ihre Drohungen ver⸗ wirklichten und zu Retorstons⸗Maßregeln griffen. Wenn Amerika jetzt in Kalifornien ein Schifffahrts⸗Gesetz einführe, so büßten die englischen Rheder sofort den Gewinn ein, den sie durch den Trans⸗ port von Thee aus China und Zucker von den Philippinen schon jetzt machten, und dieser Zwischenhandel werde gewiß zu einer be⸗ deutenden Entwickelung gelangen. Die auswärtige Konkur⸗ welches über das und Unternehmungsgeist Ein Fort⸗

Kapital, die größte Energie

vertagt.

London, 10. März. Gestern Nachmittag war eine Deputa⸗ tion von 50 Personen aus Liverpool, Glasgow, Greenock, Newcastle, Sunderland und anderen englischen Hafenstädten bei Lord J. Russell, um ihn zu bitten, die dem Hause vorgelegte Schifffahrtsbill einer nochmaligen Erwägung zu unterziehen. Nachdem Lord J. Nussell ihre Einwendung sich hatte entwickeln lassen, erklärte er ihnen, daß die vorliegende Maßregel keine sei, die noch in nähere Erwägung zu ziehen wäre und über die er sich noch keine feste Meinung gebildet hätte, und könne er daher die Bill nicht zurückziehen, sondern müsse das Urtheil des Parlaments darüber erwarten.

Außer den beiden bereits bestehenden Stationen für Reserve⸗ Dampfschiffe in Portsmouth und Devonport beabsichtigt die Regie⸗ rung noch eine dritte in Greenhithe, in der Themse, zu errichten.

Die Bank hatte am 3. März einen Notenumlauf von 18,372,110 Pf. St., 239,665 Pf. St mehr als vorige Woche, und einen Baar⸗ vorrath von 15,176,854 Pf. St., 152,678 Pf. St. weniger als vorige Woche.

Die Geschworenen, welche Dufsy verurtbeilten, unterzeichnen jetzt eine Denkschrift an die Regierung, worin für ihn um Pardon und um Entlassung aus dem Gefängnisse nachgesucht wird.

Die YPorkshire Gazette behauptet, daß die neulich erwähn⸗ ten Anschuldigungen gegen den Eisenbahn⸗König Hudson sich als grundlos erweisen würden; namentlich sei es falsch, daß er 14,000 Pf. St. unrechtlich sich angeeignet habe.

Nach den neuesten Berichten aus Kalifornien scheinen die dorti⸗ gen Landbesitzer den Reichthum der Goldregion bedeutend übertrieben zu haben. Der Werth des bis zum Abgange der letzten Berichte gesammelten Goldes soll nach den weitgreifendsten Angaben 4 Mil⸗ lionen Dollars nicht übersteigen, nach anderen aber kaum die Hälfte betragen. Uebrigens hatte wegen des gefallenen tiefen Schnees das Goldsuchen eingestellt werden müssen und sollte erst im Frühjahre wieder beginnen. Eine Fam lie von 10 Personen, die etwa für 15,000 Dollars Gold gesammelt hatte, war auf dem en⸗ nach San Francisco von Wegelagerern angefallen, beraubt und er⸗

mordet worden. (Börs. H.). Der

änemark. Kopenhagen, 9. März. , . e. en vügrmwune hat am 7ten b. Fch lgene Vekaänd. machung über den Wiederbeginn der Blokade erlassen: „Da b

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Man Aber selbst in den Hä-