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gehen betreffend, lichen er leicht noch heute ein Dekret erscheinen werde. Minister auf die Interpellation vom Vice⸗Präsidenten Tzschirner und 15 Genossen über die von der Regierung zu befolgenden Grund⸗ sätze folgende Erklärung: Diese Interpellation sei nicht auf einzelne Fakta,
Bei so wichtigen Gegenständen der Gesetzgebung wie diese könne die
Staatsregierung, so lange eine solche Interpellation von einzelnen Mitgliedern ausgehe, unbedingt nicht antworten, den nie darauf antworten. 1 von Anträgen an die Kammer gebracht und darüber von derselben Beschluß gefaßt würde und dieser auf verfassungsmäßigem Wege an die Regierung gelange,
frieden. welches kein vollständiges Programm aufgestellt habe, der Majorität klärung geben würde. im Sinne der 16 Unterzeichner, sondern der Majorität der Kammer geschehen. Pnitünmang durch Erhebung von den Plätzen erkläre. protestirt gegen diese Provocation und Präsident Hensel erklärt den Antrag für formell unzulässig. Vice⸗Präsident Tzschirner bemerkt, daß er sich weitere Anträge vorbehalte, und geht sodann zu einer neuen Interpellation üb 1 März habe Abg. Welcker in der National⸗Versammlung den Antrag gestellt, daß dem Könige von Preußen das erbliche Kaiserthum über⸗ tragen werde.
sprochen. sätze der Freiheit ausgezeichnet habe. Frage zu entscheiden, mi Deutschland erledigt werden. Stimme müsse gehört werden. rung gemeint sei, ihrem Bevollmächtigten in Frankfurt unverzüglich die Instruction zu der Erklärung zu ertheilen, f seiner früheren Ansicht beharre und der Ansicht sei, Deutschland nicht entzogen und überhaupt ein Kaiserthum nicht nö⸗
Sturze des Herrn von Abel, war der
Senfft⸗Pilsach, nach don⸗ Geschäftsträger ver⸗
Fsterreichische Hof in München nur durch einen treten.
Muüͤ 4. Marz. (A. 3.) Se. Königl. Hoheit Prinz
Min hegean sst vorgestern von seiner Reise nach England, Fe 88 Portugal wieder in hiesiger Residenz eingetroffen. bee- 8 Nachmittag erhielt das erste Bataillon des hiesigen zwei⸗
8 rfernr .⸗Regiments Befehl, sich nach Altenburg mars chfertig zu die Truppen jenes Herzogthums für den Feldzug ge⸗ gen Dänemark bestimmt sind.
Dresden, 15. März. (D. A. S.) IW zweiten Kammer befanden sich auf der Re⸗ — e Vertrauens⸗Adressen an die Kammern, 5 Instruction des sächsischen 8 in Frankfurt, das Staatenhaus und das Veto be⸗ “ die Ausführung des §. 3 der Grund⸗ rechte betreffend; ein gleiches, die Erwerbung der Chemnitz⸗Riesaer Eisenbahn von Seiten des Staates betreffend, wonach die Regierung die letzten Vorschläge der Gesellschaft nicht empfehlen zu können laubt (zur Vollendung der Bahn seien noch 1,500,000 Rthlr. noth⸗ wendig, die Gesammtkosten würden sich also auf 7 Millionen Thaler besaufen) 8 5 Nach dem Vortrage der Registrande antwortete Staatsminister eld auf die Riedelsche Interpellation, die Amnestie der Jagdver⸗ daß der König sich auf die Anträge der bezüg Landtagsschrift beifällig erklärt habe, und daß darüber viel⸗ Hierauf giebt derselbe
Sachsen. 92 heutigen Sitzung eit gistra Anderem einig istrande unten Anderem einige Vertr gistramnszbillgungs Adresse über die
sondern auf eine durchgreifende und weitgreifende Umgestal der Verfassung und der Organisation des Landes gerichtet.
und werde entschie⸗ Wenn aber die Interpellation in Form
so würde die Regierung antworten. Vice⸗Präsident Tzschirner is mit dieser Aeußerung nicht zu⸗ Die Kammer könne wohl erwarten, daß ein Ministerium, wenn es mit gehen wolle, über dergleichen Fragen eine klare Er⸗ Uebrigens sei die Interpellation nicht blos
Zum Beweise dafür beantrage er, daß die Kammer ihre Abg. Hase
über: sie betreffe die deutsche Frage. Am 12.
Die National⸗Versammlung solle jetzt auf einmal über etwas beschließen, worüber schon längst hätte beschlossen werden kön⸗ nen. Nur dem Scheine nach trage man der Volks⸗Souverainetät Rechnung, in der Wirklichkeit aber gelte nur das Interesse der Für sten. Man werde sich täuschen, wenn man glaube, daß das Volk dazu begeistert sein werde, ein Kaiserthum nach außen hin zu vertheidigen; nicht dieses, sondern seine Freiheit werde es verthei⸗ digen wollen. Ueberhaupt wolle man kein Königlich preußisches Kaiserthum, und die Regierung selbst habe sich nicht dafür ausge⸗ Man wolle keine Regierung, die sich nicht durch Grund⸗ Ehe überhaupt über diese isse erst jene über Oesterreichs Stellung zu Sachsen sei zwar klein, aber seine Er frage daher an, „ob die Regie⸗
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daß Sachsen auf daß Oesterreich thig sei.“ Wohl sei das Vaterland in Gefahr, aber die Gefahr liege in den Ideen des alten Kaiserthums. (Vravo!)
Abgeordn. Spitzner erhält gleichfalls das Wort zu einer An⸗ frage. Mehrere Anschuldigungen seien in der Sitzung des 1. März gegen die in Altenburg stehenden sächsischen Truppen ausgesprochen worden. Eine in der Kammer verlesene Anklageschrift habe diese Truppen entartete Söhne des Vaterlandes ꝛc. genannt. Möchten sich auch einige Soldaten, die früher gereizt wurden, zu Ueberschrei⸗ tungen haben hinreißen lassen, so seien jene Anschuldigungen doch nicht zu rechtfertigen. Die Eröffnungen von Altenburg, wie sie in der ersten Kammer vom Kriegs⸗Minister mitgetheilt worden stien, hätten ein ganz anderes Resultat gegeben. Es sei nur zu wün⸗ schen, daß diesen Truppen auch in dieser Kammer die Genugthuung, die man ihrer durch voreilige Berichte verletzten Ehre schuldig sei, bereitet werde, besonders, da der Tag nahe sei, wo diese Truppen die Ehre Sachsens gegen den Feind Deutschlands zu vertreten ha⸗ ben möchten. Er frage daher an, ob das Ministerium nicht die Ergebnisse der über die Vorfälle in Altenburg am 26. Februar er⸗ fülgten Erörterungen auch in der zweiten Kammer mittheilen wolle?
Paedts t Fentitagen des Präsidenten äußert Vice⸗Präsident nc “ 34 iese nngelegenben näher beleuchten werde, wenn mgchen Er becreneng auf die Anfrage des Abgeordneten Spitzner net geulichen Interpellan noch, daß die Angaben, welche er in sei⸗
8 ion mitgetheilt, vom Bürger⸗Vorstand Al⸗
tenburgs, je 5 8 Hesfüngae. ne Erörterungen aber von der Herzoglichen Regierung
Abgeordneter Bertling intervpelln 8 Nationalvertreters im ersien Wenere nene 8. b die W stalten zu de en Bezirke geschehen und die nöthigen An⸗ dessen unverzüglichem Eintr Ie worden seien, und w 682, effen in Frankfurt getroffen was die Fezen enn nicht, welche Hindernisse da gewesen und goöb Alles geschehen 2et, doß daeseedang erhen habes“ endlich; Fortgang haben?“ . Wahlen ihren schtenisen tti — inige . ““ Benicht egaaaeer g eh Tsgesdepnäcn bunh der Steuern ereh denatte bezüglich der Beschlüsse über Neee. den Beitritt zu den rreffende Ausschuß ([Referent Schmidt) em fievi der Steuererhebun bis Prusen der ersten Kammer (Bewilkägnhe die Kammer dem 82 nde April). Nach längerer Debatte keih tet Abgeordneter 2-9 nasschusts e Schließlich erstat⸗ tofreiheit der Abgeordneten betressend. Der Ausschuß ie Por⸗ den Beitritt zum Beschlusse der ersten Kammer (Ablehnun 829 58 ofreiheit), Abg. Haberkorn beingt hierbei den Antrag ein, vaß das Direktorium ermächtigt werde, eine Bekanntmachung 8 Fases „daß die an die Kammern eingehenden Beschwerden und pelaclen, auch unfrankirt angenommen würden.“ Es sei pies bisher schon ge⸗
„Ob die Wahl des
Debatte zieht Abg. Jäl vom Abg. Haberkorn geschieht, lungen uber die Landtags⸗Verhandlungen der Zweck seines Antrags schon erreicht werde, da dadurch bekannt würde, daß die Annahme von dergleichen unfrankirten Eingängen an die Kammer nicht verwei⸗ gert werde.
Antrag des Abgeordn. Heinze, G Beyv mächtigten der Königlich sächsischen Regiernng bei der provisorischen Centralgewalt in ’ 9 solute Veto und einen Census für ersteres, am bei dem Reichs⸗ lautet vollständig: erklären, daß die durch den bei der provisorischen Centralgewalt abgegebene Erklärung: „1) Das Staatenhaus auf einer solchen Grundlage zu organisiren, die es ge⸗ eignet machte, neben den partikularen essen der Nation zu vertreten, einer ersten Kammer oder eines die Mitglieder Regierungen,
ernennenden, einen gewissen Census (50 Rthlr.) an direkten Abgaben entrichten müßten; 3) die sächsische Regierung erkennt in dem abso⸗ luten Veto ein so unentbehrliches Attribut der constitutionell⸗monar⸗ chischen Regierungsform, den Ansichten und dem schieden entgegen ist;
sicht der Schritte der gelegenheit, um seinen in dem Antrage gebrauchten Ausdruck „den Ansichten und Willen der sächsischen Volksvertretung entschieden ent⸗
Abgeordneten Hohlfeldt und Böhme,
ntrag fiele, im Interesse der Aermeren im Volke sein. Nach einiger el seinen Antrag zurück, worauf ein Gleiches welcher meint, daß durch die Mitthei⸗
schehen⸗ und würde eine solche Bekanntmachung, wenn der Jäkelsche
Nachdem in der heutigen Sitzung der ersten Kammer der Abg.
Böricke eine Interpellation an die Staats⸗Regierung wegen ver⸗ zoͤgerter Erlassung des Königlichen Dekrets, die Sanction der schäftsordnung betreffend, gerichtet hatte, erstattete der Abg. Riedel, im Namen des Petitions⸗Ausschusses 6 4 aus Plauen gegen die unentgeltliche Aufhebung der Feudal Lasten, welche an den Ausschuß für die deutschen Grundrechte gewiesen wird; 2) über eine im entgegengesetzten Sinne, die ebenfalls dem genannten Ausschuß übergeben wird; 3) Trennung der Kirche von dem Staate byterial⸗Verfassung, so wie um Aufhebung welche an den betreffenden Ausschuß Petition des Vaterlands⸗Vereins aller Preß⸗Untersuchungen und aus dem Jahre 1848; sie zweite n Die übrigen Petitionen betrafen blos lokale Interessen.
Ge⸗
Bericht 1) über eine Petition
über eine Petition um und Einführung der Pres⸗ der Stifter und Klöster, gewiesen wird; 4) über eine zu Rosenthal um Niederschlagung Amnestirung der Preß⸗Vergehen wird der zweiten Kammer übergeben.
Auf der Tagesordnung befand sich die Berathung über den anlangend die von dem Bevoll⸗
Bezug auf das Recht des Staatenhauses, das ab⸗ 23. Februar d. J. Ministerium abgegebene Erklärung. Der Antrag I. Die Kammern wollen der Staats⸗Regierung
Königlich sächsischen Bevollmächtigten
auch die konservativen Inter⸗ mit anderen Worten, die Stellung Oberhauses einzunehmen; 2) daß des Staatenhauses und zwar die sowohl von den als die von der Volksvertretung der Einzelstaaten zu
daß sie die Macht und die Würde“ ꝛc. — Willen der sächsischen Volksvertretung ent⸗ und daher II. die Staats⸗Regierung auffor⸗
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dern, die über jene drei Punkte des deutschen Verfassungswerkes an die Centralgewalt abgegebene Erklärung schleunigst zurückzunehmen und den diesseitigen Bevollmächtigten bei der Centralgewalt weisen, sich nun im entgegengesetzten Sinne auszusprechen.
anzu gegen die Centralgewalt
Der Abgeordn. Heinze gab hierauf eine chronologische Ueber⸗ Regierung in der hier in Rede stehenden An⸗
gegen“ zu rechtfertigen und zu zeigen, daß die Worte des ehemali⸗
von der Pfordten „Schweigen ist Gold“,
gen Staats⸗Ministers
nicht am rechten Orte angewendet gewesen seien. Staats⸗Minister
von Beust: Er wolle unerörtert lassen, inwiefern die Worte sei⸗ nes Amtsvorgängers mit seinen eigenen Erklärungen nicht im Ein⸗
klange ständen; die Aeußerung des damaligen Staats⸗Ministers wäre aber wohl hauptsächlich auf die Oberhauptsfrage Abgeordn. Böricke: fassung die Aristokratie des Reichthums licher als die Geburts⸗Aristokratie sei. sem Prinzipe wieder huldigen, so setze sie ihr Ansehen, und Wohl einzelner Kasten das Gesammtwohl Spiel. Abgeordn. Gautsch: Er begreife nicht, weshalb ohne das absolute Veto die constitutionelle Monarchie und noch weniger nach
radezu schold eben so wenig wie die Krone eben so wenig dürfe sie ohne Zustimmung der Volks⸗Vertretung wesentliche Regierungsrechte
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gerichtet gewesen. Durch den Census werde in die Reichsver⸗ eingeführt, welche gefähr⸗ Sollte die Regierung die⸗ um das des Staats auf das
nicht bestehen solle, wie die Regierung durch die Volksvertretung ge⸗
schlagen können. Abeordn. Hitz⸗ der Verfassungs⸗Urkunde und meint, ihre Rechte zu erweitern befugt sei,
58 ihm erklärlich, Frankfurt, erlassene Erklärung die habe ins Gesicht
weist auf §. 2
veräußern. Abgeordneter Heubner:
Durch den Census von 50 Rthlr. würden 90 Prozent der deut
schen Bevölkerung von der Wahl ausgeschlossen; sollten diese Grund⸗ sätze in der Reichs⸗Verfassung Platz greifen, dann wäre die deutsche Einheit ein leerer Schall gewesen. beklagt die Erklärung des Ministeriums, gemacht habe, daß zwischen Regierung und Volk eine Kluft bestehe. Abgeordneter so weit möglich mit den Kammern gehen werde;
Auch der Abgeordnete Kaiser weil dadurch sich offenbar Jahn: Er habe geglaubt, daß das neue Ministerium jetzt sei er ent⸗ täuscht worden. Außerdem betheiligten sich an der Debatte noch die welche für das suspensive Beto und gegen den Census sich äußerten. Vor der Abstimmung ergriff Staats⸗Minister von Beust nech einmal das Wort, um darauf hinzuweisen, daß in der ministeriellen Erklärung vom 23. Februar auf den §. 2 der Verfassungs⸗Urkunde Bezug genommen, daß ferner auf die darin aufgestellte Zusammensetzung des Staatenhauses und des angegebenen Census von 50. Rthlr. ein allzu großes Gewicht nicht zu legen sein dürfte, und das jetzige Ministerium, die Zusammensetzung des Staatenhauses möge ausfallen, wie sie wolle, die Frage in Erwägung ziehen werde, ob in demselben das konservative Element gegenüber dem bewegenden vertreten sein solle. Von dem Antrage des Abg. Heinze wird der 8 Theil (I.) 1, 2 und 3 einstimmig, dagegen der zweite Theil (II.) gegen 4 Stimmen angenommen.
Abg. Riedel erstattete hierauf noch einen kurzen mündlichen Bericht über den Antrag des Abg. Klaus aus Auerbach, die Lohn⸗ zahlungen in Gold und das Trucksystem betreffend. Der Ausschuß räth an, den Gegenstand bis zur Berathung der auf die Gewerbs⸗ verhältnisse bezüglichen Gesetzvorlagen zurückzulegen, wogegen Abg. Oppe den Antrag einbringt, auch unerwartet dieser Vorlagen ein Gesetz zu erlassen, dessen Grundbestimmungen er zugleich angiebt. Die von ihm behauptete Dringlichkeit des Antrages wird mit 21. Stimmen nicht anerkannt, derselbe aber an den betreffenden Aus⸗ schuß zur weiteren Begutachtung gewiesen.
Hannover. Hannover, 14. März. (Hamb. Kor.) Nach Eeftter heutiger Sitzung der zweiten Kammer (der letzten vor der nere Püeh hwurde das Schreiben des Ministeriums von gestern, die fer⸗ den 3e zu der deutschen Verfassungs⸗Angelegenheit und zu Berathun 8 hten betreffend, gedruckt vertheilt, vom Präsidenten die Er deh Zscnüher angekündigt, und diese von Stüve eröffnet. daß dem Seänscht, fagte er in seiner (bereits kurz erwähnten) Rede,
ekangt sei sieigen eans eben noch naß aus der Druckerei an⸗
ndeß einmal nicht eit zur Prüfung geschenkt worden wäre; daß sei sagen, Das Sa heliebt, und so wolle er einige Worte darüber — as Schreiben sei in per Ansicht erlassen, daß es nicht
zweckmäßig sei, den Prinzipienstreit fortzuführen. Diese Ansicht habe eine schlagende Bestätigung erhalten durch die, wie den Herren be⸗ kannt sein werde, aus Frankfurt angelangten Nachrichten, die ein rasches Ende der Verhandlungen über die deutsche Verfassungsfrage erwarten lie⸗ ßen. Man könne freilich noch nicht wissen, wie die Sache ausfalle; aber es sei doch gewiß nicht angemessen, sich hier zu entzweien und in eine unangenehme Lage zu bringen, während dort entschieden werde. Die Maßregeln in Wien vom Aten d. seien sehr entscheidend; wohin sie führen würden, könne man nicht wissen. In Frankfurt selbst fingen die Sachen erst an, sich zu entwickeln. Wenn man dort beschließe, den König von Preußen zum Kaiser zu wählen, so sei die Lage noch immer nicht ohne Bedenken, und man müsse fragen, was werde dann geschehen? Die Versammlung in Berlin werde vielleicht bei⸗ stimmen, das sei aber noch nicht Alles. Wenn Oesterreich aus Deutschland scheide, so scien doch noch die Fürsten da. Die Haupt⸗ sache hierbei sei, den Frieden zu sichern. Man könne die Befürch⸗ tung nicht von sich weisen, daß der Kriegszustand durch einen Schritt der Art eine ganz andere Bedeutung bekomme. Alter Zündstoff sei angehäuft. Ein unbedeutendes Ereigniß an der Elbe könne Europa⸗ in Flammen setzen. Daher scheine es ihm nicht rathsam, einen Prin⸗ zipienstreit jetzt fortzuführen, durch den Wenig gewonnen, aber Vieles verdorben werden könne; vielmehr wünschenswerth, die Sache gehörig zu erwägen und die Berathung darüber bis zum Montage auszusetzen, da am Sonnabend Nachrichten aus Frankfurt hier sein könnten. Die Sache sei an sich durchaus nicht dringend, daher er beantrage, die Verhandlungen bis zum Montage zu vertagen, und er glaube, daß das Haus durch Annahme dieses Antrags sich den Dank des Landes erwerbe. Freudentheil: Er könne sich diesem Antrage durchaus nicht anschließen. Daß man warten möge, sei schon früher gesagt und werde jetzt wiederholt. Die entscheidende Rücksicht liege in dem Beschlusse, den Stände gefaßt hätten. Es sei Pflicht der Regierung gewesen, die Grundrechte zu veröffent⸗ lichen. Und wenngleich der Regierung ein Veto zustehe, so stehe ihr dies nicht zu, der National⸗Versammlung gegen⸗ über. Man möge sich nicht irre und wankend machen lassen, die Grundrechte zu erreichen. Die Sache befinde sich schon in der Exccutions⸗Instanz. Wrede meinte, man könne doch nun auch wohl einige Rücksicht auf das Land nehmen und in die Hinaussetzung willigen; in den drei Tagen sei nichts verloren. Lang II.: Er verkenne das Bedentliche der Lage nicht, er finde aber keinen Zusammenhang zwischen derselben und der vorliegenden Angelegenheit. Es handle sich nicht mehr um ein Prinzip, sondern um die Veröffentlichung der Grundrechte. Die Regierung habe beantragt, um dem ständischen Beschlusse nur theil⸗ weise nachzukommen. Die Verhältnisse in Frankfurt möchten sein, wie sie wollten, hier handle es sich um die Publication der Grund⸗ rechte. Heute darüber zu diskutiren, da eine dreimalige Berathung vorgeschrieben sei, halte er nicht für nothwendig; eine Diskussion werde auch, da ein Jeder die Sache überdacht habe, nicht erforder⸗ lich. Er sei schon gestern mit sich im Reinen gewesen. Lehzen: Wenn man schon vorher so mit sich im Klaren sei, dann sei freilich alle Diskussion unnöthig und unnütz, und es sei nur abzustimmen. Ob das bei dem geehrten Herrn zutreffe, darüber sei er dadurch zweifel⸗ haft geworden, daß derselbe behauptet habe, zwischen der vorliegenden Sache und den Zuständen in Frankfurt sei kein Zusammenhang. Die Frage sei hier, ob die Beschlüsse der National Versammlung durch die Stände verkündet werden sollen. Werde in Frankfurt beschlos⸗ sen, die Verfassung von Deutschland als ein Ganzes zu betrachten, so erledige sich hier die Frage von selbst. 8 Zudem müsse sich Jeder sagen, daß die hiesigen Beschlüsse in Frankfurt, keinen Einfluß äußern. Lang II.: Er gebe zu, daß für diejenigen, die auf Seiten der Regicrung ständen, ein Zusammenhang gefunden werde, für ihn, der die Publication der Grundrechte wolle, sei kein Zusam⸗ menhang da. Stüve: Es lasse sich schwer streiten, wenn Jemand sage, für ihn sei kein Zusammenhang da, das sei individuell; in der Sache selbst aber liege gewiß ein Zusammenhang. Der hiesige Streit beziehe sich nur auf den jetzigen provisorischen Zustand. Werde in Frankfurt festgestellt, daß die Grundrechte als Theil der Verfassung Gültigkeit haben, so habe die Regierung keinen Grund mehr, damit zurück⸗ zuhalten; sollte aber unglücklicherweise in Frankfurt nichts zu Stande kommen, so würden die Grundrechte der Staaten⸗ Gesetzgebung an⸗ heimfallen. Was übrigens die Aeußerung anlange, daß man schon eine fertige Ansicht hierher bringe, so werde dadurch das ständische Prinzip zu Grunde gerichtet. Hier sollten doch die Ansichten ausge⸗ tauscht, nicht vorher Alles abgemacht und darüber blos abgestimmt werden. Wozu man denn Minister in der Kammer habe, wenn Alles vorher ohne sie abgemacht werden selle? Der Antrag auf Ver⸗ tagung der Debatten bis Montag wurde mit 54 gegen 20 Stimmen abgelehnt. In der nun folgenden Verhandlung tsug Stüve den Gang der Dinge in Betreff des Rücktritts und des Wiehderrintritte der Minister vor, wobei er andeutete, wie zwischen der Aeußerung von Lang IJ., bei Gelegenheit der Verhandlungen mit demselben über ein neues Ministerium, daß der Gehorsam gegen Frankfurt seine Gränzen habe, und in den Grundsätzen der jetzigen Regierung keine Verschiedenheit sei, und ging dann auf den Regierungs⸗Antrag auf Abänderung des §. 2 der Verfassung über. Ohne die verfassungs mäßige Zustimmung der Stände hätten die Grundrechte 1e gesetz⸗ liche Gültigkeit nach der jetzigen Verfassung. Ohne die Abänderung des §. 2. könne die Regierung die Grundrechte nicht als Gesetz publiziren, sondern sie nur etwa im Verwaltungswege den Behör den zur Nachachtung aufgeben. Neulich sei das Vereinbarungs⸗ Prinzip noch viel mißliebiger gewesen als jetzt, wo selbst das Reichs⸗ ministerium nsicht sei,
zulassen. Der Weg sei jetzt gezeigt Zeit, den Prinzipienstreit fortzuführen. merksam, daß das Ansehen der Regierungen in letzter geschwächt sei, und Regierungen seien doch nothwendig, wenn man die Vortheile der Civilisation genießen wolle. Frage man, woher der Verlust der Achtung rühre? (Gemurmel auf der Gallerie. Stüve: Er freue sich, daß diese Unruhe nicht in der Versammlung sei⸗ die Sache 8 sehr ernst.) Man müsse leider auf jene Frage die Fttfbe⸗ in dem der Regierung selbst suchen. Man habe Versprechungen gegeben und nicht gehalten. 5e Regierung müsse nichts Persn e chen, was sie nicht halte. Die Grundsätze der Schlauheit müßten aufgegeben und wieder zur Offenheit und Aufrichtigkeit zurückgekehrt
werden. Deswegen weise er die Rathschläge, sie möchten die Grund⸗ rechte publiziren,
auszuführen brauchten sie sie süct. von sich. Er . die Vörsammlung, der Regierung es möglich . Pscte Acs, 1 Aufrichtigkeit fortzufahren; er wbitte die Versamm⸗ lung, nicht übereilt zu Werke zu gehen. FlltJeci rnte nte e. greifen, wie noch ein Ministerium, das die Besch üsse der Stände nicht ausführen wolle, mit diesem unter einem Dache sich befinde; man möge die Kammer auflösen und an das Land appelliren. Leh⸗ zen wünschte, daß er Regie e M kei geben möchten, wenn nicht, so müsse die Sache bis zur definitiven Ver⸗ fassung verbleiben. Lang II.: Es sei ein Grund angegeben, v.e die Regierungen so gering standen; aber das sei nicht Alles. S schon früher einmal ein Niemals ausgesprochen, und man habe da⸗
und es daher nicht an der Er mache noch darauf auf⸗ Zeit sehr
Verfahren
von zurückkommen müssen. Aber 11
seien gesunken, wenn sie nachgegeben. Lang I. behielt sich für mor⸗
Verkehrs und Handels allerdings Ursache gehabt, über Baden uns zu be⸗
der Ansicht sei, sich auch damit auf die Grundrechte eita
zu machen, auf
die Stände der Regierung die äußere Möglichkeit
legislative Versammlungen
gen einige Berichtigungen über Darstellungen der Ereignisse in Be⸗ treff der Ministerkesis vor und aqsebea oa ein deißriste an. des Landes die Inkraftsetzung der Grundrechte verlange. In diesem Konflikte müsse ein Theil nachgeben, aber die Stände könnten das 8 nicht. Die hiesigen desfallsigen Beschlüsse hätten auf die Gestaltung Deutschlands keinen Einfluß, denn hier hätten wir es nur mit unse⸗ rem Volke zu thun. Der Himmel möge geben, daß Deutschland ei⸗ nen gesicherten Zustand belomme. Der Regierungs⸗Antrag, den §. 2 der Verfassung abzuändern, um dadurch die Publication der Grund⸗ rechte verfassungsmäßig zu gestalten, wurde mit 68 gegen 7 Stim⸗ men abgelehnt und die zweite Berathung auf die nächste Tagesord⸗ nung gesetzt.
ZWürttemberg. Stuttgart, 12. März. (Schwäͤb. Merk.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten befanden sich am Ministertisch General Rüpplin, Direktor Hölder Staatsrath Goppelt und Regierungs⸗Rath Oppel. Menzel ergreift das Wort. „Wir hätten, wie mir es scheint, Recht“,
sagt er, „wenn wir uns über einen Vorfall in der badischen Kammer, wenn auch nur kurz, äußerten. Man hat dort nämlich von den großartigen Me⸗ diatisirungen, deren Staatsrath Römer gedachte, in einer ungeeigneten Weise gesprochen. Wir sind aber gewiß Alle weit entfernt von diesem Gedanken und sollten zu Protokoll geben: wir erklären, daß wir in der verdächtigten allgemeinen Aeußerung des Staatsraths Römer einen Usur⸗ pationsgedanken im entferntesten nicht haben erkennen können.“ Schweick⸗ hardt: Ich glaube, wir sollten von Usurpationsgedanken, die wir als zweite Kammer hegen könnten, gar nicht sprechen, denn dies käme sonderbar heraus, auch ist die Regierung so weit entfernt davon, daß man kein Wort darüber verlieren sollte. Frhr. von Hornstein: Wir sind als Ständeversammlung gar nicht im Fall, uns auszusprechen. Reyscher: Wir haben früher hinsichtlich des
klagen, allein jetzt sollte von allen derartigen Empfindlichkeite schwi werden, die Sache ist überhaupt nicht der aussprechen sollten. Die Badenser werden auch ohne unsere Versicherung glauben, daß wir keine Eroberungsgedanken haben; das einzige Gefühl welches alle deutschen Staaten in diesem Augenblicke haben sollten wäte, in Deutschland auszugehen, und die Badenser dürfen überzeugt sein daß wir in diesem Punkte gleiche Gesinnungen mit ihnen hegen. Zwerger beannragt Tagesordnung. Schnitzer äußert, die Sache sei rein dem Staats⸗ fact Raneh tnnses ee 5* eickhardt fügt bei, der Abgeordnete Schaaff EE“ — Ausdruc der badischen Kammer. Die Sache wird hier⸗
verlassen. er Secretair verliest eine Note vom Präsidenten der hn sächsischen Kammer, welche einhellig ihre volle Uebereinstimmung Eb1114“*“ zweiten Kammer dargelegten deutschen “ Fricht Ferner verliest derselbe eine eingelaufene Note vom Königl. Finanz⸗Ministerium, betreffend eine Nach⸗Exigenz zur Verpflegu der im Reichsdienst befindlich e; . 275 9597 & 6. s pflegung 5* ienst efindlichen Truppen; 76,827 Fl. sind hiernach der ““ Da 10,000 Fl. vom Reichs⸗Ministerium “ den. so beträgt die Exigenz noch 60,000 Fl. . lh p * on einer Eingabe von Leonberg, die ihm erst nach
chten Sitzung zugekommen sei, und welche von der Kam⸗
mer eine Herabsetzung der Diäten noch für den jetzigen Landtag verlange. Diese Eingabe geht an die Petitions⸗Kommission. — Scherr: „Von einer großen Anzahl der Bürgerschaft (190 an der Zahl) in Offenburg in Baden habe ich eine Petition an diese Kammer er⸗ halten. Sie gehen als „deutsche Reichsbürger“ von der Ansicht aus, daß sie, da sie bei ihrer eigenen Kammer kein Gehör finden, an die württem⸗ bergische Kammer sich wenden dürfen, damit diese sich verwende für die Zu⸗ rückziehung der Occupations⸗Truppen aus Baden.“ Die Petition, sagt Scherr, habe, was er voraussagen wolle, eine sehr derbe Sprache. Ku⸗ hn: Vor Allem fragt es sich, ob diese Petenten aus einem anderen Staat be⸗ fugt sind, an diese Kammer sich zu wenden. Becher: Uns aber steht ein Petitionsrecht gegenüber unserer Regierung zu. Es handelt sich überdies nicht um eine württembergische, sondern allgemein deutsche Angelegenheit. In dieser haben wir das Petitionsrecht gegenüber unserer Regierung und der Nationalversammlung. Ich bitte also, daß man über der Formfrage die deutsche Angelegenheit nicht vernachlässige, und bin für Zulassung des Antrags. Veiel: Man möge die Prtition ganz wie die von unserem Lande eingelaufenen behandeln, nämlich an die Kommission verwei⸗ sen. Wir haben keinen Grund, dieser Petition einen Vorzug vor den württembergischen Petitionen einzuräumen. Freiherr von Horn⸗ stein: Ich möchte mich nicht dazu hergeben, daß wir nur der Keil sein sollen, mit welchem Andere auf die National⸗Versammlung einwirken wol⸗ len. Die Anhörung schon gäbe ein Präjudiz. Scherr: Ich will den Formstreit dadurch beenden, daß ich die Sache als einfache Interpellation an den Ministertisch abmache. Es hat der Ausdruck vom Ministertisch, die Regierung könne nichts dafür, daß die württembergischen Truppen Ba⸗ den hüten muͤssen, in Baden große Sensation erregt, selbst das „zahmste Schaaf“ hat sich dagegen ausgelassen. Nun hat sich erwiesen, daß auch das neueste Putschgerücht nichts war als eine reactionaire Erfindung, um die Angstmänner aufgeregt zu erhalten. Es kömmt mir bar vor, daß unsere Reichsgewalt gerade gegen Frankreich und die Schweiz Beobachtungs⸗Truppen aufstellt. Wenn irgendwo, so sind solche Truppen an der Ostgränze an ihrem Plaͤtze. Ich wünsche, unsere Regierung möge immer wieder und fort und fort die Central⸗Gewalt bitten, unsere Truppen aus Baden zurückzurufen. Genecral Rüpplin: Ich antworte nur auf den letzten Theil und will nicht in das Gebiet der höheren Politik folgen. In Baden waren die Truppen nicht gegen Frank⸗ reich aufgestellt, unr das Kriegs⸗Ministerium hat lediglich in Verbindung mit Baden und mit der Reichsgewalt gehandelt, welche den jetzigen Zeit⸗ punkt für die Zurückrufung der Truppen noch nicht für geeignet hält. Nach Ablauf der nächsten Wochen wird nach Umständen eine Zurückberufung stattfinden können, von Seiten der Regierung wird kein Gesuch an die Central⸗Gewalt unterlassen werden, und ich glaube, meine Bereitwilligkeit zu einem neuen Gesuch aussprechen zu können. Scherr: „Ich bin dafür sehr dankbar und glaube auch, daß die Badenser mit dieser Erklärung sehr zufrieden sein werden.“ Auf eine Anfrage Wiest's wegen des Pferde⸗Ausfuhrverbots entgegnet General von Rüpplin: Das Kriegs⸗ ministerium wird der Ausführung der Aufhebung des Pferdeausfuhrverbots von seiner Scite kein Hinderniß in den Weg legen. — Egelhaf bringt zur Sprache, daß bei dem Bataillon des achten Infanterie⸗Regiments, wel⸗ ches als Besatzung in Rendsburg zurückgeblieben, wenn er recht unter⸗ richtet, mehr als hundert Soldaten seien, welche am 1. März ihre Capitulation geendigt hätten, und bittet deshalb den Kriegsdeparte⸗ ments⸗Chef, daß gedachte Soldaten auf den Grund der zurück⸗ gelegten Dienstzeit baldmöglichst beabschiedet werden möchten, indem unter den Aeltern der Soldaten solche Familien begriffen, welche ihrer Söhne zur häuslichen Unterstützung höchst bedürftig seien. General von Rüpplin: Es ist ein diesfaälliges Ansinnen an das Reichskriegsministerium gestellt, aber von demfelben erwiedert worden, daß eine Ablösung im Augenblick stattfinden könne, die Sache werde aber in der nächsten Zeit erledigt werden.
Baden. Karlsruhe, 16. März. (Karlsr. Ztg.) Die Ta⸗ gesordnung der ersten Kammer führte heute zur Berathung des von Hofgerichts⸗Präsident Obkircher erstatteten Kommissions⸗Berichtes über den Gesetz⸗Entwurf, die Abschaffung der Todesstrafe betreffend.
Staatsrath von Rüdt: So oft es sich, wie bei dem vorlie⸗ genden Gesetze, um die Einführung von Bestimmungen der Reichs⸗ gesetze in unsere Spezialgesetzgebung handle, könne nicht mehr die Frage erstehen, ob man dieselben annehmen wolle oder nicht, sondern lediglich die, in welcher Weise dieselben in Vollzug gesetzt werden sollen. Auch die Vertreter der Regierung hätten schon bei früheren Berathungen die Ansicht ausgesprochen, daß die Bestimmungen der Reichsgesetze auch ohne deren ausdrückliche Aufnahme in unsere Gesetzgebung Geltung und Anwendung finden müssen, und die Gerichtshöfe hätten bereits Prozesse nach dem gleichen Grundsatz entschieden. Hiernach scheine es ihm voöllig überflüssig, daß Reichsgesetze, welche eine Bestimmung kategsrisch aufstellen, wie
bungen aufgenommen werden. Insofern aber hinsichtlich des Voll⸗ zugs Anordnungen nöthig seien, zu welchen die ständische Zustim⸗ mung erfordert werde, so möge eine Fassung gewählt werden, durch welche die Berathung üͤber den Inhalt des Reichsgesetzes ausge⸗ schlossen sei; die Mitglieder der Kammern könnten sonst moralisch genöthigt werden, entweder dem geleisteten Eide, der ihnen die Pflicht auferlege, nach ihrer inneren Ueberzeugung zu berathen, nicht treu zu bleiben, oder Gesetzen ihre Zustimmung zu versagen, die durch eine höhere gesetzgebende Gewalt bereits sanctionirt seien. Er stellt den Antrag, dem einzigen Artikel des vorliegenden Ge⸗ setzes etwa folgende Fassung zu geben: „An die Stelle der Todesstrafe, welche, mit Ausnahme der im Kriegsrechte damit be⸗ drohten Verbrechen, durch §. 9 der deutschen Grundrechte abgeschafft ist, tritt in allen übrigen Fällen, für welche die Strafgesetze dieselbe androhen, lebenslängliche Zuͤchthausstrafe.“ Staatsrath von Sten⸗ gel bemerkt, die Regierung habe in ihrer Vorlage nichts Anderes ausdrücken wollen, als was der Herr Antragsteller bezwecke. Der erste Satz des Artikels, worin, mit Beibehaltung des Wortlauts des betreffenden Artikels der Grundrechte, die Abschaffung der Todes⸗ sagf⸗ ausgesprochen werde, sei als eine historische Anführung aufzu⸗ assen; der zweite Satz, welcher das Surrogat bestimme, sei der verfügende Theil des Gesetzes. Geh. Rath Klüber: Er werde, abgesehen von materiellen Bedenken, für das Gesetz stim men. Den Grund seines Votums entnehme er aus dem §. 2. der Verfassungs⸗Urkunde, nach welchem alle die Verhältnisse deutscher Staatsbürger im Allgemeinen betreffenden organischen Beschlüsse der Bundes⸗Versammlung, an deren Stelle die Central⸗ gewalt in Verbindung mit der National⸗Versammlung getreten sei, einen Theil des badischen Staatsrechts ausmachen, nachdem sie von dem Staats⸗Oberhaupt verkündet worden. Prälat Hüffell: Er würde niemals für die Abschaffung der Todesstrafe stimmen, weil er in ihr die einzig mögliche moralische Sühne erkenne, und weil die Erfahrung lehre, daß sie meist die Besserung des Verbrechers be⸗ wirke. Der Fassung des Staatsraths von Rüdt, nach welcher die Abschaffung als eine vollendete Thatsache angesehen werde, könne er beistimmen. Freiherr von Andlaw erkennt vorerst den Grundrech⸗ ten, welche nur einen Theil eines Ganzen bildeten, das erst geschaffen werden solle, keine unbedingte Gültigkeit zu. Er wahrt sich das Recht, gegen jedes durch die Grundrechte hervorgerufene Gesetz zu stimmnen, welches, wie das vor⸗ liegende, seiner Ueberzeugung nicht entspreche. Nachdem noch einige Redner über den Gegenstand gesprochen haben, wird das Gesetz in der von Staatsrath von Rüdt beantragten Fassung mit 12 gegen 3 Stimmen (Graf von Hennin, Freiherr Karl von Gemmingen und Freiherr von Andlaw) angenommen. 8
Karlsruhe, 12. März. In der heutigen Sitzung der zwei⸗ ten Kammer zeigte der Präsident an, daß die erste Kammer den an sie gelangten beiden Gesetzentwürfen wegen Aufhebung der Todes⸗ strafe und wegen des Eingangszolles von ungereinigter Soda beige⸗ treten sei, dem ersteren jedoch eine andere Fassung gegeben habe, worüber die betreffende Kommission noch Bericht erstatten müsse.
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Hessen. Kassel, 15. März. (Kass. Ztg.) strigen Sitzung der Stände verkündigte der Präsident eine Inter⸗ pellation des Abgeordneten Theohald über das seit einiger Zeit verbreitete Gerücht einer polizeilichen Vereinbarung zwischen Frank⸗ furt, den beiden Hessen, Nassau und Homburg, wonach es den Po⸗ lizeibehörden dieser Länder erlaubt sein soll, beliebige Verhaftungen vorzunehmen. Ob eine solche Vereinbarung wirklich bestehe? Ob Kurhessen dabei betheiligt sei und welche Instruction in diesem Falle die kurhessischen Behörden erhalten haben? Hierauf folgte die Berathung uber den gestern erstatteten Bericht des Budget⸗ Ausschusses, die Unterstützung der Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn durch ein unverzinsliches Darlehn von 500,000 Rthlr. betr. Der Antrag des Ausschusses, die Unterstützung zu bewilligen, wurde gegen nur wenige Stimmen angenommen. Es wurde hierauf die Bera⸗ thung des Budgets, und zwar über den Militair⸗Etat, fortgesetzt. Der Ausschuß hatte die Kosten der General⸗ und Flügel⸗Adjutantur als eine nicht gerechtfertigte Ausgabe abzulehnen beantragt. Es f den Antrag des Abgeordn. von Sybel die Aus⸗
In der ge⸗
wurde jedoch auf r
setzung dieses 8280 Rthlr. betragenden Postens beschlossen, mit dem Ersuchen an die Regierung, auf Feststellung eines baldigen Etats hin⸗ zuwirken. Auf den Antrag des Abgcordn. Bayrhoffer wurde endlich noch beschlossen, die Regierung um Beseitigung der General⸗ und Flügel⸗Adjutantur zu ersuchen.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 15. März. Das heu⸗ tige Regierungsblatt enthält eine Bekanntmachung, das vorläu⸗ fige Fortbestehen der Stellvertretung im Militairdienste, insbesondere die Stellung von Einstehern des zweiten und pritten Aufgebots vom Musterungs⸗ und Ziehungsjahr 1848 betreffend.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 15. März. Heute haben uns die letzten Reichstruppen, Königl. sächsische Garde⸗Dragoner und Artillerie, verlassen und sind ihrer Heimat zugezogen.
Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 12. März. (Alt. Merk.) An den zur Mitbegründung der deutschen Flotte in Rends⸗ burg gestifteten Frauenverein ist nachstehendes Schreiben einge⸗ gangen:
„Nachdem nunmehr das in Rendsburg erbaute Kanonenboot „Frauenverein“ dem Staate überliefert worden ist, spricht die ge⸗ meinsame Regierung dem dort zur Mitbegründung der deutschen Flotte zusammengetretenen Frauenverein ihre dankende Anerkennung für die erfolgreichen patriotischen Bestrebungen desselben aus. Got⸗ torf, den 9. März 1849. Die gemeinsame Regierung. Th. Re⸗ ventlow. A. Moltke. — Jacobsen. — Springer.“
Das Kanonenboot ist in voriger Woche durch den Marine⸗Lieu⸗ tenant Sondergaard aus Rendsburg auf Befehl der Regierung nach dem kieler Hafen gebracht und wird dort armirt. Das Urtheil Sachkundiger über die Bauart dieses Bootes lautet sehr günstig.
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MUusland.;
Oesterreich. Pesth, 13. März. (Lloyd.) Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz hat folgende Proclamation an die Bewohner Ungarns erlassen:
„Die durch die Rebellion verfochtene Sache ist weder die des Landes, noch jene der Nationalität. Die Rebellen vertreten offen die Umwälzung und den Kommunismus. Sie wird verfochten durch Menschen, welche alle Länder Europa's von sich gestoßen haben. Diesen Auswurf der menschlichen Gesellschaft hat nun der Rebell Kossuth auf dem gesegneten Boden des Vaterlandes gesammelt. Die Hauptführer sind, bis auf Einige, durchaus Ausländer. Unter 100 Gefangenen findet man zum mindesten 60 Individuen verschiedener Nationalitäten, von den übrigen 40 magyarischer Zunge dient we⸗ nigstens die Hälfte gezwungen. Der arbeitsame Landmann, der fleißige Bürger, die Mehrheit des Adels wollen von der Rebellion
11.“
dies im §. 9 der Grundrechte der Fall sei, in die Spezialgesetzge⸗
Fmonmsl 111616““
nichts wissen. Bewohner Ungarns! Die Führer der Rebellen wollen nicht
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nur Ungarn, sondern in Verbindung mit ihren Helfershelfern wo möglich ganz Europa in Anarchie versetzen; sie predigen Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit und treten dabei die heiligsten Rechte der Menschheit, die Moralität, jeden Fortschritt, jeden Stand, jedes Ei⸗ genthum thatsächlich mit Füßen. Kräftige Maßregeln sind nöthig. Ich werde dieselben durchführen. Der sich meinem Wirken entgegen⸗ stemmt, wird vernichtet werden. Moge Jeder bedenken, daß es für das allgemeine Wohl ist, für welches ich streite, und sich daͤdurch aufgefordert fühlen, nach besten Kräften an meinem Werke und mei⸗ ner Aufgabe in seiner Sphäre eifrigst sich zu betheiligen. Graf Stephan von Szirmay hat bereits ein Bataillon Freiwilliger der Kaiserlichen Armee zugeführt. Se. Majestät geruhten diese patrio⸗ tische That durch seine Ernennung zum Kaiserlichen Major und Ba⸗ taillons⸗Kommandanten zu belohnen. Möge sie in allen Theilen Un⸗ garns zahlreiche Nachahmer finden.“
Venedig, 5. März. (Französ. Bl.) Der Deputirte Ovr⸗ sani trug wegen des Ernstes der Umstände auf Einsetzung einer Diktatur an. Die Legislativ⸗Versammlung hat diesen Antrag in Betracht gezogen und dem betreffenden Ausschuß befohlen, ihr schleu⸗ nig zu berichten.
Agram, 13. März. (Oest. Ztg.) Unsere heutige Zeitung bringt aus Carlovitz: „Fürst Windischgrätz hat dieser Tage dem Patriarchen und dem General Theodorovic brieflich die Weisung er⸗ theilt, die nationalen Gewalten, die in den dem Feinde rückerober⸗ ten Theilen der Vojvodovina konstituirt wurden, U aufzulösen und bei den serbischen Truppen außer der Kaiserlichen Fahne keine andere zu dulden.“ So lange ich Verweser der Vojvodschaft bin — antwortete der Patriarch — werde ich dies nicht zugeben und will eher resigniren als zulassen, daß so etwas unter meiner Verwaltung geschehe. Dies kann und darf nicht ausgeführt werden. Sollte es jedoch bei der Verordnung sein Bewenden haben, so will ich Alles resigniren, aber dann kann ich nicht dafür einstehen, was die Nation beschließen wird. Desgleichen that General Theodorovic.
Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 15. März. Anfang 1 ½ Uhr. Marrast präsidirt wieder. An der Tagesordnung ist die dritte Lesung des Wahlgesetzes. Artikel 84 handelt von der Art der Functionen, welche Deputirte trotz ihres Volksvertreter⸗-Mandats erfüllen können. Angenommen. Artikel 85 wonach die Prohibition sich noch auf 6 Monate nach dem Sessionsschluß erstreckt, wird ebenfalls angenommen. Artikel 86: „Jedes Departement wählt nach Stimmlisten diejenige Zahl von Vertretern, die auf dasselbe fal⸗ len.“ Links: „Wir sind nicht beschlußfähig. Wir verlangen Abstimmung durch bedruckte Zettel!“ Die Urnen zirkuliren und gewähren folgen⸗ des Resultat: Es stimmen 585 Mitglieder für den Artikel, er ist also angenommen. Artikel 87 bis 106 geben zu keiner ernsten De⸗ batte Veranlassung. Goudchaux und Marchal hatten zu 8t den Zusatz beantragt: „Kein Lieferant oder Eisenbahn⸗Direktor, Administrator u. s. w. darf Volksvertreter werden, ohne sein Amt nicderzulegen.“ Lefranc stattete im Namen des Aus⸗ schusses nach Erledigung des Artikels 106 Bericht uͤber diesen Zusatz ab, dessen erste Zeilen angenommen werden. Im Augenblicke, wo die Versammlung über den ganzen Zusatz voti⸗ ren will, beantragt L'herbette den Anhang: „Eben so können nicht zu Volksvertretern gewählt werden die Actionaire oder Chefs derjeni⸗ gen Industrie⸗, Handels⸗ oder Kredit⸗Institute, welche der Sanction der Kammern bedürfen.“ Dieser Vorschlag ruft einen heftigen Sturm auf der Rechten hervor. Billault, im Namen des Aus⸗ schusses, bekämpft den Anhang. Eine folche Prohibition werde die Bank⸗, Kanal⸗ und sonstigen Actien⸗Unter⸗ nehmungen ruiniren, um so mehr in einem Augenblick, wo der Kredit noch so tief erschüttert sei. L'herbette weist auf die Geschichte Englands hin und sagt, es hanbdele sich nicht um dieses oder jenes Institut, sondern darum, das Prinzip zu retten. Die Versammlung verwirft jedoch diesen Antrag mit 550) gegen 149 Stimmen. Dupont de Bussac stellt unter der Rubrik „Transito⸗ rische Bestimmungen“, folgenden Autrag: „Vom Tage der Promul⸗ gation des Wahlgesetzes an, bis zum Schluß der Stimmlisten darf jeder Bürger 18 Ansichten in Flugblättern oder periodischen Or⸗
ganen frei äußern, ohne die gesctzliche Caution zu stellen.“ (Ah!
Ah! rechts.) Die Linke unterstützt den Antrag sehr warm. Die
Versammlung beschließt aber mit 369 gegen 319 Stimmen in na⸗
mentlicher Abstimmung, denselben gar nicht in Betracht zu ziehen
Die starke Minorität erregt Erstaunen. Schluß 6 ¾ Uhr. Fe8
Paris, 15. März. Der Ball beim Präsidenten Bonaparte, von dem schon seit einigen Tagen viel gesprochen wurde, hat gester 1 stattgefunden. Er begann Abends um 9 und dauerte bis heute früh um 6 Uhr. Die Sonne stand bereits am Himmel, als sich die letzten Gäste trennten. Die Wagenreihe dehnte sich von der Ma⸗ delainen⸗Kirche bis zum Elysée aus. Louis Bonaparte hatte Alles aufgeboten, um diesen Ball zu einem der glänzendsten zu machen den das Elysée je gesehen. Hof und Park war in einen Zauber⸗ garten verwandelt. Auch nach dem legitimistischen Fänbourg St. Germain waren Einladungen durch Persigny ergangen, doch erschien Niemand aus diesem Stadttheil. Man hörte auf dem Ball viel deutsch sprechen; wie berichtet wird, waren die deutschen Diplo⸗ maten sämmtlich anwesend. Von den Mitgliedern der National⸗ Versammlung fehlte die Partei des National⸗Palast⸗Vereins ganz. Der National giebt daruͤber folgende Aufschlüsse: „Vier der Vice⸗ Präsidenten und fünf der Secretaire der National⸗Versammlung sind zwar diesmal einzuladen nicht wieder vergessen worden, aber sie er⸗ hielten ihre Einladungs⸗Briefe so spät, daß sie keinen Gebrauch davon machten. Es gehört sich, daß man Jemanden wenigstens zwei Tage vor dem Fest einlade; jene Herren erhielten aber die Briefe erst vorgestern und gingen deshalb nicht hin. Die Estafette und die Patrie lassen die Oesterreicher schon von den Piemontesen geschlagen werden. Man hört aber, 2 di französische Regierung keine anderen Nachrichten bis diesen Mitta hatte, als daß vermuthlich der Uebergang der sardinischen Armee über den Ticino erfolgt sei. Alles Uebrige wird für übertrieben gehalten. Aus Toulon reichen die Briefe und Journale bis zum 11. März. An jenem Tage war noch keines der gerüsteten Fahrzeuge abgesegelt. Seitdem soll aber der Telegraph den Befehl zur Einschiffung der Truppen nach Toulon befoöͤrdert haben. Das Journal des Dé⸗ bats bringt das im Wesentlichen schon erwähnte Ultimatum des Kö⸗ nigs von Neapel an Sicilien. Der Korrespondent dieses Blattes läßt durchblicken, daß König Ferdinand die Kammern auflösen werd Dem Temps zufolge, wäre aus Konstantinopel die Nachricht eingegangen, Herr von Titoff hat der Pforte eine neue Note zuge⸗ stellt, in der er alle Ansprüche Rußlands aufzähle und um Abhülfe der Beschwerden binnen möglichst kurzer Frist bitte. Herr von Ti⸗ toff habe dem türkischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Rizza Pascha, mündlich hinzugefügt, daß er Befehl habe, im Falle man den Beschwerden nicht abhelfe, seim Pässe zu verlangen. Es scheint aber, daß die Pforte nicht nachgehen wolle.— 8 sc Olozaga, 8 veehfbfehane der spanischen Progressisten. Pantri, ist von Paris nach Madrid abgereist, was man mit begesszeben 88 Veränderungen im spanischen Kabinet in Verbindung bringt, ohne
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