1849 / 77 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„se nun groß im Bösen oder im Guten; gerade die meisterhafteste 848 Clavi 0 jedoch muß im Zuschauer gewöhnlichen Schlages ein gemischtes Gefühl interlassen. Er kann nicht gleich mit sich einig wer⸗ den, ob er den C. mehr verachten oder mehr bedauern soll und vergißt dar⸗ über entweder den Schauspieler oder grollt ihm, daß er ihn nicht zu einer Entscheidung in den Stand gesetzt hat. Eben darin liegt aber für diesen der Triumph: die Probe, daß er die Idee des Dichters verkörpert hat. Göthe's Freunde erschöpften sich seiner Zeit weidlich in Vermuthun⸗ was Göthe eigentlich mit dieser Figur „gewollt“ habe, Urtheile sielen und dieser soll endlich ärgerlich ausgeru⸗ fen haben, er begreife nicht, wie man alle möglichen Eingänge ersuche, ohne auf den natürlichsten zu fallen: durch die Thür. C. soll charakterlos, schwankend sein; er, thut immer das Gegentheil von dem, was r will, aber in seiner Halbheit ist er ein Ganzes, seine Seelenzustände wer⸗ en uns nicht in losen Brocken zugeworfen, sondern sein Herz vollständig losgelegt, so daß wir seinen Arbeiten Schritt für Schritt folgen können, mit ihm fühlen und leiden. Darin liegt der Unterschied von den charakter⸗ losen Geschöpfen der Einbildung unserer Modernen, welche sie so theils mit heila ahne Absicht eichnen. 2** Der C. selbst sann einen Schauspieler nicht begeistern, sondern dieser ich nur in der Rolle für die dramatische Kunst begeistern. Deshalb war Herr Hendrichs, Darstellung gelungen, als seine neuliche des Egmont. Dieser Letztere ist auch kein fester, haltvoller Charakter, aber mit ihm ist kein innerer Widerspruch anschaulich zu machen. Gefühle und Lei⸗ denschaften, Patriotismus, Tollkühnheit, Sorglosigkeit und Liebe liegen hier friedlich neben einander, und sein Geschick bringt ihn nicht in Lagen, wo mehrere Saiten zugleich dissonirend anklingen, sondern jede zur Zeit rein und voll austönen kann. Anders bei Clavigo. Selbstsucht und Liebe, Ruhm⸗

begier und Pflichtdrang, Ehrgefühl und Feigheit, stürmen mit gleicher Hef⸗“

tigkeit auf ihn ein. Um diesen Konflikt anschaulich zu machen, bedurfte es mehr und feinerer Farben, so daß immer eine die andere durchscheinen läßt, ohne sie zu decken. Daß Herrn H. diese Farbengebung nicht unbekannt ist, bewiesen die Momente, in denen der ältere Affekt dem neuen erliegt und nur noch in seinen letzten Schwingungen anklingt, z. B. bei der Ueberredung des Carlos; aber der stufenweise Gang, die Genesis des Kampfes um so schwerer auszudrücken, als ihr der Dichter nur spärliche Worte geliehen kam nicht vollkommen zur Anschauung und hätte namentlich während der langen Rede des Carlos mehr ausgeprägt werden müssen. Alle Hö⸗ henpunkte dagegen waren schön beleuchtet. In Herrn Döring’s Händen war die leichtere Rolle des Carlos wohl gebettet. Mit allen Mitteln des kalten Verstandes, bald in dringender Bitte der Freundschaft, bald in spottendem Tone, bohrte er das kalte Eisen feiner schonungslosen Logik in das schwache, krampfhaft erregte Ge⸗ müth seines Opfers. Die schneidende Schärfe seiner Sarkasmen und die Geschicklichkeit, mit der sich die Absicht verschleierte, machten einen anheimlichen, diabolischen Eindruck. Fr. Unzelmann gab uns ein rührendes Bild des gebrochenen Herzens, dessen erschütternde, tragische Wir⸗ lung sich bis zum Schlusse steigerte. Wer bei Künstlerinnen, die eine ideale Gesalt unserem Gemüthe so nahe zu führen wissen, noch an Einzelnheiten mäkeln kann, die außerhalb der Willenskraft des Menschen liegen, meint es mit der Kunst selbst nicht aufrichtig. „Das Organ ist zu schwach, es füllt das Haus nicht aus“, hört man sagen. Es giebt allerdings weithin tönende Stimmen, die das Haus nebst Korridors „auszufüllen“, wie es die Tamtams, Pauken und Posaunen auch pflegen, aber damit ist schwer⸗ lich die Aufgabe einer Bühnenkünstlerin gelöst; sie soll nicht „das Haus“, sondern Herz und Gemüth des Hörers ausfüllen und das thut jene Stimme bei Jedem, der nicht blos mit dem Trommelsell hört, sondern sich seiner Ohren nur als untergeordneter Werkzeuge der Seele bedient. Er wird finden, daß in jener Stimme eine Seele wohnt, der auch ein beredter und erschöpfender Ausdruck zu Gebote steht. Gerade die edel⸗ sten Metalle werden auf der Oberfläche nur spärlich gefunden, die unter⸗ irdischen reichen Minen wolle man nur aufsuchen und wird sie finden. Der Stimme des Fräuleins Unzelmann wäre eine reichere Klangfülle zu wünschen, wozu aber immer von neuem davon reden, abtrotzen läßt sich die Natur nichts. Das Gerücht geht, Fräulein Unzelmann werde unsere Bühne bald verlassen. Wenn dem so ist, was wir nicht hof⸗ sen, so können wir es nur tief beklagen, denn der Verlust trifft gerade eine Region der Kunst, in der das tadellos Treffliche sehr selten ist! Herr Wagner widmete seinem Beaumarchais Liebe und Fleiß und ver⸗ dient Dank.

weite Sinfonie⸗Soirée des zweiten Cyklus. Am 14. März.

Die vorletzte Sinfonie⸗Soirée, die wegen mannigfacher Hindernisse von einer Woche zur anderen verschoben werden mußte, fand endlich am 14. März statt. Diesmal brachte uns der Abend nur Beethovensche Com⸗ positionen, nämlich die zweite Sinfonie, die Ouvertüre zu „König Stephan“ und die vollständige Musik zu Egmont.

Die D-dur⸗Sinfonie gehört in die Reihe derjenigen Werke, in welchen Beethoven noch nicht die Eigenthümlichkeit seines Genius entfal⸗ tete, vielmehr die Bahn verfolgte, die ihm ältere Meister vorgezeichnet hatten. Eine gleiche Erscheinung begegnet uns auf allen übrigen Gebieten der Kunst. Die ersten Productionen solcher Künstler, die zu Trägern des

historischen Fortschritts berufen waren, zeigen uns immer den vollendetsten Ausdruck derjenigen Richtung, die zu ihrer Zeit die herrschende war; man denke nur an Göthes Werther und an die ersten Tragödieen Schillers. Solche Heroen der Kunstgeschichte stehen zwischen der Vergangenheit und der Zukunft, sie schließen die vor ihnen liegende Entwickelung ab und er⸗ öffnen zugleich eine neue Periode.

Während die erste Sinfonie den Charakter der Haydn'schen Mufik trägt, hat sich Beethoven in der zweiten Mozart zu seinem Vorbild gewählt. Nicht nur die Seelenstimmung, welche dieses Werk ausdrückt, sondern auch seine ganze innere Architektonik, die Einfachheit der Entwickelung, ja sogar ganz bestimmte Uebergänge, Modulationen und Schlüsse erinnern an die Mozartsche Weise. Nur an vereinzelten Stellen ist es so, als ob eine unbestimmte Ahnung von den neuen Welten, die er zu entdecken berufen war, vor dem inneren Auge des Meisters, dieses Kolumbus der Instrumental⸗ musik, vorüber gezogen wäre. Dann fühlen wir, daß die Geister seiner späteren Sinfonie uns umschweben, und wir werden plötzlich aus der träumerischen Ruhe aufgerüttelt, in welche diese sanfte, mit den schönsten Melodieen ausgestattete Musik uns gewiegt hat. Melodischer Ueber⸗⸗ fluß ist das erste Kennzeichen jeder wahren produktiven Kraft. Haydn, Mozart und Beethoven bekundeten gleich von Anfang an ihren Genius durch die Fülle der entzückendsten Melodieen, die sie über ihre ersten Werke ausgossen. Gerade der süßeste Most giebt später den feurigsten Wein. Der Eindruck, den die zweite Sinfonie auf den Hörer macht, ist ein über⸗ aus wohlthuender; denn als Beethoven diesen Jünglingstraum dichtete, G noch keine Schmerzen und Zweifel sein Gemüth gequält. Das

arghetto, der gelungendste Theil des Werks, ist eine reizende

Idylle voll Unschuld und Seligkeit, wie eine erste Lebe. Die folgende Menuett schildert nach der Art Mozart's und Haydn's eine unbefangene Heiterkeit; wir finden hier noch keine Spur von dem wilden Humor, der unheimlichen Ausgelassenheit, die in seinen spätern Sinfonieen gerade diesen Theil charakterisiren. Uebrigens verdient die durch⸗ aus präzise und im Einzelnen fein schattirte Ausführung der ganzen Sin⸗ fonie durch das Orchester die vollkommenste Anerkennung.

Die Ouvertüre zum „König Stephan,“ welche nun folgte, ist in unglücklicher Stunde geschrieben. Wie die Ruinen von Athen, die Schlacht von Vittoria und die anderen Stiefkinder Beethoven's verdankt sie ihre Ent⸗ stehung keinem inneren Impuls, sondern einem äußeren Anlaß. Dieses Werk ist, auch wenn wir einen ganz gewöhnlichen Maßstab anlegen und nicht die Anforderungen machen, zu denen uns der Name des Meisters berechtigt, eine in jeder Beziehung mittelmäßige Composition. Auch Beethoven schlief manchmal den homerischen Schlaf, und mitunter einen recht tiefen, wie bei dieser Ouvertüre. Sie ist einem bloßen Effektstücke nicht unähnlich, und das meiste in ihr kann nur in der folgenden Handlung, die aber, wie uns, wohl den meisten Zuhörern unbekannt war, seine Erklärung finden. So viel ist gewiß, in der Ouvertüre als solcher (und jedes Kunstwerk soll doch in sich sein Verständniß tragen) erscheint fast Alles unmotivirt. Dazu kommt noch, daß die einzelnen nach einander auftretenden Themen, deren Charakter bisweilen bis an die Trivialität streift, uns nicht für die fehlende Einheit und Abrundung des Ganzen entschädigen können.

Den Schluß des Konzerts machten die Ouvertüre, Lieder und Entreacts zu Egmont mit den dazu gedichteten Worten von Mosen⸗ geil. Weil diese Musik, sobald man sie vom Götheschen Drama löst, nur aus einer Reihe von zusammenhangslosen Fragmenten besteht, hat es Mosengeil unternommen, einen die einzelnen Stücke verbindenden Text zu schreiben. Er führt uns als geschwätziger Cicerone von einer Nummer zur anderen und erklärt uns in langweiligen schillerisirenden Phra⸗ sen die Bedeutung von Allem und Jedem. Herr Gruna, der die Worte deklamirte, that, was in seinen Kräften stand, um die undankbare Aufgabe befriedigend zu lösen. Wenn man übrigens auch die Musik zum Egmont, ohne die Mosengeilschen Zuthaten in Verbindung mit dem Trauer⸗ spiel, zu dem sie komponirt wurde, hört, wird der Eindruck nicht viel er⸗ quicklicher. Es liegt dies in der Unnatur dieser Behandlungsweise. Ueberall, wo zwei Künste nicht wahrhaft innerlich verbunden sind, sondern nur äußerlich neben und nach einander erscheinen, thun sie sich gegen⸗ seitig Abbruch. Es giebt bekanntlich nichts Häßlicheres, als bemalte Sta⸗ tuen; auf ähnliche Weise wird auch das Gefühl durch die Aufführung eini⸗ ger Dramen verletzt, wie sie jetzt auf den Theatern üblich sind, z. B. der Braut von Messina und namentlich des Faust, wo überdies das sentimen⸗ tale Tongeklingel den widrigsten Gegensatz zum unsterblichen Stücke bildet. In dem Drama erschöpft die Poesie den ganzen gegebenen Inhalt, so daß der Musik nichts übrig bleibt, was sie hinzuthun könnte. In der Oper ist das Verhältniß ein ganz anderes, hier spielt der Text immer nur eine mehr untergeordnete Rolle; er giebt nur die Grundzüge an, welche die Musik dann auf ihre Weise ausmalt. Außer⸗ dem wird ihr hier der gehörige Raum gestattet, während dort der Kompo⸗ nist auf ein paar perlorene Augenblicke, meistens nur auf die Zwischenakte, beschränkt bleibt. Da auf diese Weise der Musik Alles fehlt, um sich ge⸗ hörig entfalten zu können, muß sie Einzelheiten willkürlich herausgreifen, mit denen sie dann ihr Spiel treibt, und sie ist so zu weiter nichts gut, als unsere Aufmerksamkeit von der eigentlichen Handlung abzulenken. Noch ein anderer Grund spricht gegen die unorganische Verbindung der Musik mit dem Drama oder der Declamation. Mag jene die gesprochenen Worte begleiten, oder ihnen vorangehen, so kann sie nur den Gesammt⸗

eindruck schwächen, da die Sprache, wenn sie sich mit der sinnlich weit schö⸗

neren Klängen der In in ei inlã im va. öcer des Jnftrumente in ein Wettkampf einläßt, stets im höchsten Se ein Geuius, wie Beethoven's, konnte nicht ungestraft diese Grund⸗ gesetze der Kunst mißachten. Die Ouvertüre freltiche 8 Egmont gepön zu den vollendetsten Leistungen, die überhaupt die Musik aufzuweisen hat, aber hier war auch der Komponist frei von jenem unnatürlichen Zwang, der späterhin ihm jede freie Regung unmöglich machte. Diese Huver⸗ türe ist die großartigste Verherrlichung der Freiheit. Zuerst ist die dumpfe Unzufriedenheit des gemißhandelten Volkes überaus schön mit den Mitteln, die das Orchester bietet, dargestellt; alle Instrumente tragen das Ihrige dazu bei, ein lebensvolles Bild zu geben von der heimlichen Unruhe, der peinlichen Spannung, die dem Freiheitskampf voranging; endlich im For⸗

tissimo bricht der Sturm aus; vorüber schweben die Gestalten Klärchenz

und Egmont's; mit seinem Tode schließt das Allegro, und in dem gleich sich daran reihenden Presto der Sieges⸗Sinfonie feiert die Freiheit den sesski⸗ Triumph.

on den Stücken, die derz Ouvertüre folgten, erheben sich wenige über die Mittelmäßigkeit. Für die ansprechendsten halten wir die beiden Lieder, welche Fräul. Tuczek vortrug und die Schilderung der Liebesscene über 8 . J. anea s die Seele, die liebt“, mit dem darau

olgenden Marsch. Am des ganzen Werks wiederholt sich der Schluß der Ou die Sieges⸗Sinfonie. 8 sich 8

8

Eisenbahn⸗Verkehr.

11“”“ eipzig⸗Dresdener Eisenbahn⸗Compagnie im Monat Februar 1849. Für 26,269 17,406 Rthlr. 27 Ngr. 4 Pf 76,652 Centner Fracht AI“ Summa 31,652 Rthlr. 23 Ngr. Pf.

Bahnhof Leipzig, den 15. März 1849. Haupt⸗Büreau der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn⸗ Compagnie.

der

Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipzige Eisenbahn. Bis inkl. 3. Februar c. wurden befördert Vom 4. Februar bis inkl. 10. Februar c. inkl. 1042 Personen aus dem Zwischenverkehr 9,361 8 sin Summa 80,982 Personen

Markt⸗Berichte.

Danzig, 13. März. Am 3ten d. M. wurde die plehnendor⸗

fer Schleuse für die Strom⸗ Fahrzeuge geöffnet. Man erwartete

sofort Zufuhren, allein es ist erst ein esLadung von 19 Lasten Wei zen aus Graudenz eingetroffen, die gestern und heute an der Börse ausgeboten wurde; die Gattung ist feinbunt, 131 pfd., die Forde⸗ rung 430 Fl., wozu sich bisher kein Abnehmer fand. Sobald das stürmische mit Schnee und Frost begleitete Wetter sich ändert, wer⸗ den ohne Zweifel die Zufuhren zahlreicher werden, indem schon eine Anzahl Connoissemente eingetroffen sein soll; ob sie jedoch nachhal⸗ tig sein werden, ist zweifelhaft, denn die Weichselgegend unterhalb Thorn hat bereits im vorigen Herbst sehr bedeutende Quanta her⸗ geliefert, in der Gegend von Wloclaweck und Plock aber scheinen die sanguinischen Ansichten der Gutsbesitzer für jetzt keine bedeutende Zufuhren zuzulassen. Nur dieser letztere Umstand dürfte die Meinung verbreiten, daß überhaupt wenig Weizen da sei; es scheint vielmehr die letzte Aerndte wirklich einen sehr reichlichen Ertrag geliefert zu haben, der aber freilich gar keine alten Bestände aus früheren Aerndten hinter sich hat. Was die Vorräthe in dem oberen Weichsel⸗Gebiet betrifft, so scheint ebenfalls nach Mittheilungen von Augenzeugen der Aerndte⸗Ertrag entschieden ein reichlicher gewesen zu sein, doch fehlten auch dort allerdings alte Bestände; die An⸗ sicht, daß wir aus Polen nur sehr mäßige Zufuhren bekommen werden, dürfte demnach darauf zurückzuführen sein, daß die Eigen⸗ thümer, verwöhnt durch die hohen Preise der letzten Jahre, geblen⸗ det von den Berichten über die mangelhafte Aerndte in England und unbekannt mit den heutigen Zuständen des Welthandels, jetzt nicht verkaufen wollen.

71,621 Personen.

Frankreich.

Bekanntmachungen.

[107] Belanntmachung. Das im Schildberger Kreise des hiesigen Regierungs⸗ Bezirks belegene Vorwerk Strzyzew, zu welchem

an Obstgärten 19 F. LET 1X1I1“

Feldgärten 56 147 8

Aeckern 89 8 Wiesen 111 Hütungen 90 Hof und Baustellen.. 159 T 71 111

.“ zusammen 744 M. 150 OR. gehören, welches mit Berücksichtigung der Reallasten von jährlich 113 Thlr. auf 11,720 Thlr. taxirt und 88 noch bis Johannis d. J. verpachtet ist, soll mit Zubehor im Ganzen öffentlich meistbietend veräußert werden. Wir haben zu diesem Behuf einen Termin auf

. den 14. Mai dieses Jahres,

ormittags 10 Uhr, in loco Strzyzew vor dem Regie⸗ erNa Meerkatz anberaumt und laden dazu Kauf⸗ *B e mit dem Bemerken ein, daß die Veräußerungs⸗ gungen zu jeder Zeit in unserer Registratur, fer⸗ omainen⸗Rentamte zu Schildberg und ern von Zerboni auf Strzyzew, das Bonitirungs⸗Re⸗ den 16. Februar 1849.

Königliche Regierung III.

v. Scheekl.

*

v

wegen des Gutes Sän Zur Subhastation des in der Kon glicen Freußische Ober⸗Lausitz und deren Rothenburger Kreise under 89 Gerichtsbarkeit des Königlichen Ober⸗Landesgerichts 6 Glogau belegenen, nach der landschaftlichen Taxe auf 30,511 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. abgeschätzten, mit dem Vor⸗

behalte des Verreichs von Fällen zu Fällen in E verwandelten Gutes ist ein Bietungs⸗Termin 8

den 31. Mai 1849, e worden.

ormittags um 11 Uhr,

esitz⸗ und zahlungsfähige Kauflustige werden daher vorgeladen, in diesem Termine vor dem ernannten De⸗ putirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor von Rottengatter,

auf dem hiesigen Schloß entweder in Person oder durch

ehörig informirte und gesetzlich legitimirte Mandatarien sch einzufinden, ihre Gebote abzugeben und demnächst den Zuschlag an den Meist⸗ und Bestbietenden zu ge⸗ wärtigen.

Die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die etwa noch zu entwerfenden besonderen Kaufbedingungen kön⸗ nen während der gewöhnlichen Amtsstunden in der hie⸗ sigen Registratur eingesehen werden.

Gleichzeitig werden der seinem Aufenthalte nach un⸗ bekannte eingetragene Besitzer Kaufmann Alexander Karl Friedrich Lietzmann und die unbekannten Real⸗Präten⸗ denten mit vorgeladen. Letztere werden bei ihrem Aus⸗ bleiben mit ihren etwanigen Real⸗Ansprüchen auf das Gut präkludirt, und wird ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Glogau, den 3. November 1848. 8

Königliches Ober⸗Landesgericht. I. Senat. von Forckenbeck.

[694] Subhastations⸗Patent wegen des Gutes teinbach.

Zur Subhastation des unter der Gerichtsbarkeit des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Glogau in der Kö⸗ niglichen Preußischen Ober⸗Lausitz und deren Rothen⸗ burger Kreise belegenen, nach der landschaftlichen Taxe auf 24,472 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf. abgeschätzten Mann⸗ lehngutes Steinbach oder Stimpach nebst der Hutung auf der Rietschener Haide ist ein Bietungs⸗Termin auf

den 31. Mai 1849, Vormittags um 11 Uhr,

angssch 8 8

esitz⸗ und zahlungsfähige Kauflustige werden daher

e in diesem Termine ang acrg ernannten De⸗

Heer Landesgerichts⸗Assessor von Rottengatter,

gehöri hiesigen Schloß entweder in Person oder durch

5 18 formniste und gesetzlich legitimirte Mandata⸗

nächst den Pasanen, ihre Gebote abzugeben und dem⸗

zu Fwabtigen g an den Meist⸗ und Bestbietenden

ie Taxe, der neu . noch zu enterfenden escozborhekenschein und die erwa

nen während der gewokeonderen Kaufbedingungen kön⸗ sigen Registratur? ngeehechen Amisstunden in der hie⸗ Zugleich werden zur Wahrnehmung ihrer Rechte:

1) der eingetragen dviehmann, gene Besiver Alerander Carl Ftiebrich

2) die von dem Vorbesitzer, Gutsbesitzer Rötschke, zu Spezial⸗-Mitbelehnten in die gesammte Hand auf⸗ genommenen männlichen Leibes⸗Lehnserben:

a) des Rittergutsbesitzers Johann Siegmund Adolph von Dallwitz auf Siegersdorf, b) des Kammerherrn Moritz von Bissing auf Ober⸗ und Mittel⸗Bellmannsdorf, 3) die unbekannten Real⸗Prätendenten 1 mit vorgeladen. 1 Letztere werden bei ihrem Ausbleiben mit ihren etwa⸗ nigen Real⸗Ansprüchen auf das Gut präkludirt, und wird ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Glogau, den 3. November 1848. Königliches Ober⸗Landesgericht. I. Senat. SIWEsenbes

[746] Nothwendiger Verkauf. Das im Kreise Thorn belegene Erbpachts⸗Vorwerk Zielen, bestehend aus 674 Morgen 120 Nuthen Mag⸗ deburgisch, und im Jahre 1843 auf 8314 Thlr. 3 Sgr. gerichtlich abgeschätzt zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll zum Zweck der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern an ordentlicher Gerichtsstelle in termino den 9. Juli k. J., Vormittags um 10 Uhr, resubhastirt werden. Thorn, den 30. November 1848. Königliches Land⸗ und Stadtgericht Loeffler.

[108] 1“ In Gemäßheit des §. 25. der Geschäfts⸗-? nweisung vom 7. Juni 1845 bringen wir nachstehendes Attest des hiesigen Königlichen Land⸗ und Stadtgerichts; „Nachstehende Schuldverschreibungen der Eichsfeldi⸗ schen Tilgungs⸗Kasse zur Beförderung der Ablösung von Reallasten, als: 1) Nr. 82 über 500 Thlr.

83³ 500

84 100

85 100

105 25

106 5

127 50

128 25

9) Nr. 129 über 10

10) 130 10

11) 1 5

12) 199 50

13) 200 10

14) 201 25

15) 203 10

16) 204 10

47) 205 10

18) 206

19) 207

20)0 208 8* nebst den dabei befindlichen Zins⸗Coupons pro 1848 und 1849, sind am 27. Februar vernichtet worden, . was auf den Grund der darüber aufgenommenen Verhandlung attestirt wird. 3

Heiligenstadt, den 5. März 1849. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. EE“ hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Heiligenstadt, den 10. März 1849. 8 Königliche Direction der Eichsfelbischen Tilgungs⸗Kasse Beck.

[106] Bekanntmachung. Die Königliche General⸗Direction der Seehandlungs⸗- Sozietät beabsichtigt, das dem ehigh⸗ gehörige, hierselbst in der Fischergasse der tikolai⸗Vor⸗- stadt belegene Kammgarn⸗Spinnerei⸗Etablissement mit sämmtlichen dazu gehörigen Maschinen und Utensilien an Private verkäuflich zu überlassen, und hat mich be- auftragt, Kauflustigen über die Verhältnisse dieser Fa-⸗ brik nähere Auskunft zu ertheilen, auch mit denselben in vorläufige Verhandlungen über die Bedingungen der Ueberlassung zu treten. 3

Ich werde demnach bereit sein, Kauflustigen sowohl auf frankirte Briefe, als auch mündlich nähere Mitthei⸗- lungen zu machen, die Besichtigung der Fabrik zu ge⸗ 8 statten und ihnen einen Prospektus derselben auf Er fordern zugehen zu lassen, bitte aber, sich vor dem 10 Juni d. J. dieserhalb an mich zu wenden, da die Kö⸗ nigliche General⸗Direction im Laufe des Monats Juni sich über die eingegangenen Gebote entscheiden will.

Breslau, am 17. März 1849.

Lüdersdorff,

Disponent der Kammgarn⸗Spinnerei der Seehandlung

Oas Abonnement beträgt: Rthlr. für ¼ 2 4 Rthlr. ½ Jahr. qTT6 n allen Theilen der Monarchte ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

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Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Rr. 5

Berlin, Dienstag den 20,.

Mit dem Preußischen Staats⸗Anzeigar werden die vollständigen stenographischen Berichte über die Sitzungen beider Kammern auch fernerhin ausgegeben werden. Wir bitten die verehrlichen Abonnenten ergebenst, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. April c. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß dieselben in der regelmäßigen Zusendung keine Unterbrechung erleiden und wir in den Stand gesetzt werden, die Stärke der Auflage gleich zu Anfang danach bestimmen zu können.

Der vierteljährliche Pränumerations⸗ derselben, 2 Rthlr.

Amtlicher Theil.

Deutschland.

Oesterreich. Wien. Ernennungen.

Bayern. München. Erklärung der bayerischen Regierung über den deutschen Verfassungs⸗Entwurf. Die Truppenbestimmung für Schleswig⸗ Fesip. Exzesse in Orb. Widerlegung. Erklärung der Reichs⸗ rathe.

Sachsen. Dresden. Truppen⸗Bewegungen.

Hannover. Hannover. Ueber die Vertagung der Kammern.

Württemberg. Stuttgart. Kammer der Abgeordneten: Mittbeilun⸗ gen über dissentirende Voten der Kammer der Standesherren; Diskus⸗ sion der Civilliste; die Apanagen und Witthume; das Post⸗Regal.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Verordnung. M

Sachsen⸗Gotha. Gotha. b

Sachsen⸗Altenburg.

Schleswig⸗Holstein. Versammlung.

Altenburg. Schl eswig.

Verbandlungen der Landschaft. Wiedereröffnung der Landes⸗

Ausland.

kreich. National⸗Versammlung. Krreditforderung für die republikanische Garde. Das Verantwortlichkeits⸗Gesetz. Das Budget. Paris. Das Ministerium und die italienische Interven⸗ ions⸗Frage. Gesandtenwechsel. Die Verhandlungen in Buenos⸗ Avres. Das Marine-, Handels⸗ und Ackerbau⸗Budget. Die Wahl⸗Comités. Bankbericht. Das Steuererhebungs⸗Geser. Vermischtes. 1

Großbritanien und Irland. London. Verwerfung des Antrags D'Israel’'s. Die Kirchensteuern. -Die österreichische Verfassung. Dampfschiffdienst zwischen Kalifornien und Südamerika. Vermischtes.

Niederlande. Aus dem Haag. Erkrankung des Königs. Ableben des Königs der Niederlande.

Italien. Nom. Aenderung des Ministeriums. Neapel. Der sici⸗ lianische Waffenstillstand vom Könige gelünd gt.

Türkei. Konstantinopel. Verfassungs⸗Entwurf für die Moldau und

Walachei. Rüstungen.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten

mtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bei dem Ministerium des Innern angestellten Geheimen c;pedirenden Secretair und Kalkulator Nobiling den Charakter

als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchste Ordre vom A4sten v. M. die Wahl des Professors und Senats⸗Mitgliedes riedrich Wilhelm Herbig zum Vice⸗Direktor der Königlichen

Akademie der Künste für das Studienjahr vom Anfang April 1849

bis dahin 1850 huldreichst zu bestätigen geruht.

Berlin, den 18. März 1849.

Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.

Dr. G. Schadow, WEm Direktor.

Der Fürst zu Lynar, nach Dresden.

gereist: Wirkliche Geheime Rath Camphausen,

Se. Excellenz der nach Köln.

Se. Excellenz der Großherzoglich sächsische Wirkliche Geheime Rath und Staats⸗Minister von Watzvorf, nach Weimar.

¶‿ me

Dentschland.

Oesterreich. Wien, 17. März. (Wien. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser hat die Feldmarschall⸗Licutenants Baron Welden, Graf Wratislaw, Baron Puchner, Baron d'Aspre, und den Banus von Croatien, Feldmarschall⸗Lieutenant Baron Jella⸗ chich, zu Feldzeugmeistern, respektive Generalen der Kavallerie er⸗

nannt.

Bayern. München, 16. März. Die Mün chener Ztg. enthält nachstehende Erklärung der Königlich bayerischen Regierung

zu den von der deutse n angenommenen Abschnitten des Verfassungs⸗Entwurfs:

Die Königlich bayerische Regierung hat in der unter dem 16ten

dieses übergebenen Note ihre Bereitwilligkeit, ja noch mehr ihre volle

Zustimmung zu dem 8 2 ung zeitgemäße Umbildung der deutschen Verfassung ausgesprochen, und

in der Lösung dieser Aufgabe nicht nur diejenige erkannt, deren

Wichtigkeit keine andere gleichkomme, sondern von welcher die Stärke und Wohlfahrt des gesammten deutschen Vaterlandes und aller sei⸗

ner einzelnen Theile, so wie auch die Zukunft und der Friede Eu⸗

ropa's, wesentlich bedingt sei. Sie hat sich damals unter Anführung einiger allgemeinen Haupt⸗Ansichten, an welchen sie unverändert fest⸗ hält, vorbehalten, ihre Erinnerungen zu diesem Zwecke schleunigst nach Frankfurt gelangen zu lassen, und entspricht der cingegangenen Verbindlichkeit durch gegenwärtige Erklärung. I

Verhandlungen der Abgeerdneten⸗Kammer.

Allgemeine Bemerkunznz

wdie Ansichten der einzelnen Bestimmungen des Verfassung Entwurfs zu begründen, ist wohl vor Allem die Feststellung der Grundlagen unerläßlich, auf welchen der neue Verfassungsbau sich (rheben soll. Diese Grundlagen aber sind nach der Ueberzeugung der Königlich bayerischen Regierung nur in folgenden Punkten zu finden. I. Das neue Verfassungsband muß alle Theile Deutsch⸗ lands in gleichmäßiger Weise umschlingen. Die Lostrennung einzel⸗ ner Theile aus dem bisherigen Gesammtverbande oder die Versetzung derselben in eine Sonderstellung würde mit dem vorgesetzten Zwecke der festeren Einigung und größeren Kräftigung Deutschlands in un⸗ ausgleichbarem Widerspruche stehen. II. Es muß eine Reichsgewalt gebildet werden, ausgestattet mit der nöthigen Macht, um Deutschland nach außen mit Wurde zu vertreten und seine allgemeinen Interessen nach innen mit Nachdruck zu wahren und zu fördern. Aber in ei⸗ nem Gesamntstaate, unter dessen Mitgliedern zwei curopäische Groß⸗ mächte und vier andere Königreiche sich befinden, stellt sich die Ueber⸗ tragung der obersten Reichsgewalt an ein einheitliches Oberhaupt als eine politische Unmöglichkeit dar, und es ist hier nur die Bil⸗ dung cines Kollektiv⸗Oberhauptes, oder mit anderen Worten eines Reichs⸗Direktoriums ausfuührbar, und zwar eines Direktoriums, in welchem Oesterreich eben so seine Stelle einnehmen würde, als die

Antheil zu finden hätten. In dem Direktbrium wären alle Be⸗ schlüsse nach Stimmenmehrheit zu fassen, und daneben Vorsorge zu treffen, damit nicht die Thatkraft desselben durch die an Instructions⸗ ECrholungen gewöhnlich sich knüpfenden Zögerungen gelähmt werde. III. Dem deutschen Volke muß durch eine aus gesetzlich festgestellten Wahlen hervorgehende Volksvertretung, durch ein Volkshaus, und dancben durch die Bildung eines die staatlichen Verhältnisse wah⸗ renden Staatenhauses, Theilnahme an der Besorgung der gemeinsa⸗

deutschen National⸗Versammlung in erster Lesung

angcbahnten Weg der Verständigung über die

men Angelegenheiten des gesammten deutschen Vaterlandes gesichert werden. 1V. Während auf der einen Seite in dem Machtkreis der Reichsgewalt alle jene Zuständigkeiten zu legen sind, welche zur Er⸗ füllung der unter Ziffer II. bezeichneten Aufgaben erforderlich er⸗ scheinen, sollen auf der anderen Seite die Zuständigkeiten der ein⸗ zelnen Staaten nicht weiter beschränkt werden, als der oben er⸗ wähnte Zweck solches gebietet, denn nicht die Bildung eines Ein⸗ heitsstaates, in weälchem die Unabhängigkeit und Selbstständig⸗ keit der cinzelnen Staaten aufzugehen hätte, sondern die Einigung dieser Staaten zu einem lebenskräftigen organischen Ganzen, in welchem den einzelnen Glicdern die zur Ordnung ihrer eigenen be⸗ sonderen Angelegenheiten erforderliche freie Bewegung und das Recht der Selbstregierung erhalten und gesichert werde, insoweit nicht der Gesammtzweck dessen Beschränkung erheischt, soll durch die neue Verfassung angestrebt werden. V. Endlich werden in der deutschen Verfassung auch jene Freiheiten und Rechte zu bezeichnen sein, welche allen Deutschen gewährt werden sollen, ohne jedoch die⸗ sen Rechten und Freiheiten eine L“ zu geben, welche von einzelnen deutschen Volksstämmen das Opfer von Interessen und Einrichtungen forderte, deren Fortbestand mit der Macht und Wohl⸗ fahrt des Gesammtvaterlandes nicht unvereinbar ist. Denn die Ver⸗ letzung solcher Interessen und die Vernichtung derartiger Einrich⸗ tungen würde die Macht und Wohlfahrt des en nicht fördern, vielmehr schwächen und 1ge 1 1

Spezielle Bemerkungen.

Geht man von den eben bezeichneten Grundlagen zur näheren Prüfung des aus der ersten Lesung hervorgegangenen Verfassungs⸗ Entwurfs über, so 6o0oOoOL Zedenken:

b Das Reich und die Reichsgewalt.

1) Die §§. 2 und 3 würden Oesterreich zum Austritte aus dem engeren deutschen Verbande nöthigen und anderweitige Verwik⸗ kelungen herbeiführen, daher ist ihre angemessene Beseitigung im Interesse des Gesammt⸗Vaterlandes unerläßlich. 2) Bezüglich der §§. 7 und 8 wäre um so mehr eine Verständigung und Abänderung nothwendig, als es sich in denselben nur um Feststellung des Prin⸗ zips handeln dürfte, nach welchem der Reichsgewalt die Vertretung des Gesammtstaates mit dem Auslande, unbeschadet der damit nicht in Widerspruch tretenden Ausnahmeberechtigungen, da, wo solche noth⸗ wendig erscheinen sollten, zusteht. 3) Der zweite Absatz des §. 9 wäre in nachstehender Weise zu fassen: „ihre Befugniß zu Verträgen mit nichtdeutschen Regierungen beschränkt sich auf Gegenstände, welche nicht der Zuständigkeit der Reichsgewalt zugewiesen sind.“ 4) Die Be⸗ stimmung des §. 15 über die Verpflichtung der deutschen Truppen dürften spezieller Vereinbarung vorbehalten bleiben. 5) Der §. 18 wäre zu streichen. Die Bestimmungen der noch in Kraft bestehenden deut⸗ schen Kriegs⸗Verfassung haben sich in der Erfahrung als vellkommen ausreichend erwiesen. 6) Der Reichsgewalt soll die Oberaufsicht über alle dem allgemeinen deutschen Verkehr dienenden Anstal⸗ ten, die Sorge fur die Förderung dieses allgemeinen Verkehrs und für die Entfernung seiner Hemmnisse, dann die Erlassung der

üͤbrigen Glieder des Bundes nach Maßgahe ihres Belanges darin

enzahl

Aber die Bestimmungen der §§. 25, 27, 29, 30 und 32 geben den desfallsigen Zuständigkeiten der Reichsgewalt eine durch den Zweck keinesweges geforderte und zum Einheitsstaate führende Ausdeh⸗ nung. Es wird demnach der Verständigung vorbehalten, dieselben entweder ganz zu beseitigen, oder auf einen richtigeren Standpunkt zurückzuführen. 7) Daß das deutsche Reich ein Zoll⸗ und Handelsgebiet bilde und daß auch für außerdeutsche Theile und Landestheile der Anschluß an das deutsche Zollgebiet mit⸗ telst besonderer Verträge vorbehalten bleibe, ist eine Grundbe⸗ dingung des Aufbluhens deutschen Gewerbfleißes und Handels. Daher muß auch der Reichsgewalt die Gesetzgebung und Oberaufsicht uüber Alles, was zur Ordnung des gesammten deutschen Zollwesens crforderlich ist, zustehen. Aber daß der Reichsgewalt auch die An⸗ ordnung gemeinschaftlicher Productions⸗ und Verbrauchssteuern, die Bestimmung solcher Steuern, welche gemeinschaftlich sein sollen, ja sogar die Fesesetung der Gegenstände, 8 welche die einzelnen Staa⸗ ten Productions⸗ und Verbrauchssteuern

oder cinzelner Gemeinden legen dürfen, wohl zu tief in die Rechte und in den f . Einzelstaaten ein. Unstreitig muß bezüglich der in den einzelnen

zustehen soll, dies greift

steuern den allgemeinen Interessen und Anforderungen des deutschen Gewerbfleißes und Handels Rechnung getragen werden, wie solches auch in dem bestehenden Zollvereine längst anerkannt und zur Geltung gebracht worden ist. In §. 33, im ersten Absatze, hät⸗ ten die Worte: „mit Wegfall aller Binnenzölle“ wegzublei⸗

gangsabgaben verstanden werden, da dieselben zur Aufrechthaltung

ductions⸗ und Verbrauchssteuern und der Cinnahmequellen hieraus nicht zu entbehren sind.

Reichsgewalt das Recht eingeräumt werden, neben den in den Einzelstaaten zur Erhebung kommenden Productions⸗ und Ver⸗ brauchssteuern neue für Rechnung des deutschen Reichs einzufüh⸗ ren, und dann waͤre dadurch die gänzliche Zerrüttung des Finanz⸗

wesens der Einzelstaaten angebahnt, weil unmöglich in einem und demselben Staate zwei verschirdene Finanzwesen und Fi⸗ nanzgewalten neben einander bestehen können, oder es soll der Reichsgewalt die Befugniß beigelegt werden, einzelne von den in den verschiedenen Einzelstaaten bereits bestehenden Pro⸗ ductions⸗ und Verbrauchssteuern für die Deckung der Reichsaus⸗ gaben an sich zu ziehen und zu gemeinschaftlichen zu erklären, und dann ist nicht nur die nothwendige Gleichheit der Belastung aller deutschen Volksstämme für die Gesammt⸗Ausgabe aufs höchste ge⸗ fährdet, sondern auch der Sonderhaushalt der Einzelstaaten durch den entstehenden Ausfall mit den schwersten Verwickelungen bedroht. Auch die Bestimmung des §. 35, welcher die Reichsgewalt ermäch⸗ tigt, aus dem Ertrage der Zölle einen bestimmten Theil nach Maß⸗ gabe des Budgets für die Ausgaben des Reiches hinwegzunehmen und den Ueberrest an die einzelnen Staaten zu vertheilen, geht zu weit. Es genügt, daß die Reichs⸗Ausgaben nach einem gleichheit⸗ lichen fest zu bestimmenden Maßstabe auf die Einzelstaaten vertheilt und für die rechtzeitige Einzahlung der Matrikular⸗Beiträge Vor⸗ sorge getroffen werden. Die Erhebung und Ablieferung dieser Bei⸗ träge ist sodann Sache der Einzelstaaten. 8) Die Bestimmungen des §. 38 werden auf die allgemeine deutsche Schifffahrt und den allgemeinen deutschen Handel zu beschränken, im §. 39 aber der Reichsgewalt die Befugniß zur Ertheilung von Erfindungs⸗ Patenten, wenigstens nicht ausschließlich, beizulegen sein. Weit zweckmäßiger dürfte es sein, wenn die Grundsätze, nach welchen bei der Ertheilung der Erfindungs⸗ oder Einführungs⸗Pa⸗ tente zu verfahren, für ganz Deutschland gleichförmig festgesetzt, hiernach aber die Ertheilung der Patente den Einzelstaaten über⸗ lassen und diesen Patenten, bei Erfüllung bestimmter Formen, all⸗ gemeine Gültigkeit zugestanden würde. 9) Auch die in den 8§. 40, 41 und 42 enthaltenen Bestimmungen scheinen zu weit zu gehen. Wenn der deutschen Reichsgewalt die Befugniß übertragen wird: a) die Gesetzgebung und Oberaufsicht üͤber die Einheit und das Ineinandergreifen des Postwesens im deutschen Reiche zu üben, d) allgemeine Postverträge mit auswärtigen Postverwaltungen zu schließen, so dürfte hierin schon das Genügende zur Erzielung einer gleichheitlichen Ueberwachung des Postwesens liegen. 10) Die Einführung eines gleichen Münzsystems für ganz Deutsch⸗ land ist gewiß eine der wichtigsten Aufgaben der Reichsge⸗ walt. Wenn aber im §. 44 unter der Gleichheit des Münzsystems auch die Gleichheit der Münz⸗Einheiten und ihrer Unter⸗ Abtheilungen verstanden werden wollte, so wären hierdurch die In⸗ teressen der Einzelstaaten aufs Aeußerste und ohne zureichenden Grund gefährdet. Eben so wenig möchte zu rechtfertigen sein, wenn durch das einzuführende gleiche Maß⸗ und Gewicht⸗System der Fortgebrauch des in Einzelstaaten hergebrachten Maß⸗ und Ge⸗ wicht⸗Systems gänzlich und zwangsweise ausgeschlossen werden wollte. Daß die Bedürfnisse des Verkehrs, weder in Ansehung des Münz⸗Systems, noch in Bezug auf Maß und Gewicht, gen der so eben als höchst bedenklich bezeichneten Art S dafür geben die im Zollvereine darüber geschlossenen Nera. 5 genugsame Belege. In §. 46 würde die Füe 99 8 das der Reichsgewalt das Recht zustehe, üher das Ban⸗

dafür erforderlichen Gesetze und Anordnungen übertragen werden.

Ausgeben von Papiergeld die Ober⸗Aufsicht zu fuͤhren und allge⸗

ür Rechnung des Staates

finanziellen Haushalt der

Staaten zur Erhebung kommenden Productions⸗ und Verbrauchs⸗

ben, insofern hierunter auch die im Zollvereine bestehenden Ueber⸗ der den Einzelstaaten zustehenden Gesetzgebung über innere Pro⸗

Auch die §§. 34 und 37 gehen weiter, als der bezeichnete Zweck erfordert, denn entweder soll dadurch der