1849 / 77 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3 sse (Eb so i. in -e⸗ 8 Fassung dafür anzunehmen. 1“ 5 sich gen die Auflegung und Erhebung von heichs⸗ 5 de 3 b darbietenden Bedenken ist schon oben unter Ziffer 7* 92 Die forderliche bemerkt, hiernach durfte §. ““ Hb“ bes Ertheilung der grsetzlichen Normen für den Erwer und Feh e Staatsburger⸗Rechts in den Einzelstaaten muß digscn 8 te⸗ bleiben, weil hieran der Genuß Ich gekuüp hh. Aus diesem Gesichtspunkte wird eine Modification, ke §. ee zu umgehen sein. Auch §. 55 scheint nicht binrc nd Fn 5 sein, da nach seiner allgemeinen Fassfung dir ö SH. 8⸗ Polizei der Einzelstaaten in das Bereich der Reichsgewa gezoßen werden könnte. Es wird genügen, wenn der Reichsgewa lten wird, im Interesse des Gesammtwohls, allgemeine Maßre⸗ 8 aur Abhaltung von Krankheiten von den Gränzen Deutschlands ee 113) §. 58 in dem Schlußsatze giebt der Reichs⸗Gesetz⸗ gilöung tine Ausdehnung, welche das Recht der Selbstgesetzgebung der Einzelstaaten mit Bernichtung bedroht. Denn wenn die Reichsgewalt befugt ist⸗ in allen Fällen, wo sie für das Gesammt⸗Interesse Deutsch⸗ lands die Begründungen gemeinsamer Einrichtungen und Maßregeln für nothwendig erachtet, das Recht der Gesetzgebung über die Ein⸗ zelstaaten auszudehnen, so kann von Unabhängigkeit und Selbst⸗ ständigkeit nicht mehr die Sprache sein. Diese Unabhängigkeit und Selbstständigkeit kann nur durch die Anerkennung des Grundsatzes gewahrt werden, daß den Einzelstaaten die gesetzgebende Gewalt zber alle Gegenstände zustehe, welche nicht ausdrücklich der Reichs⸗ Gesetzgebung vorbehalten sind. Weshalb auf Wegfall des Schluß⸗ satzes angetragen wird.

Her N 1 2) Bei der Vertheilung der Mitglieder, aus welchen das Staatenhaus gebildet werden soll, sind die süddeutschen Staaten ge⸗ gtnüͤber den norddeutschen auffallend benachtheiligt. Denn es wür⸗ din dieselben nach §. 3 selbst mit Einschluß von Hessen⸗Darmstadt und Nassau von 176 Stimmen nur 80 erhalten, während 96 auf Nord⸗ utschland sielen. Dieses Mißverhältniß wird entweder durch Ver⸗ mehrung der von Suüddeutschland zu stellenden oder durch Vermin⸗ derung der Norddentschland zugetheilten Mitgliederzahl ausgeglichen werden müssen. b) Im §. 9 wird beizusetzen sein, daß die austre⸗ tenden Mitglieder wieder erwählt werden dürfen, c) Der §. 19 Ziffer 2 und 4 dürfte nach den oben unter I. 7 und 11 gemachten Erinnerungen zu modifiziren sein. d) Nicht minder wird die Be⸗ stimmung des §. 19 a., Ziffer 6 noch in nähere Erwägung zu neh⸗ men sein, nach welcher das Staatenhaus nur Erinnerungen und Ausstellungen bezüglich des Budgets zu machen befugt sein soll, und zwar um so mehr, als das Staatenhaus gemäß §. 4 zur Hälfte durch die Volksvertretung der Einzelstaaten gebildet werden soll.

IE11 Das Reichs⸗Oberhaupt und der Reichs⸗Rath.

17 der s bringen, legen wir hier v

Was hierüber in den §§. 1— 16 des Entwurfes bestimmt wird, bedarf nach den im Eingange der gegenwärtigen Erklärung in An⸗ soruch genommenen Grundlagen der künftigen Reichs⸗Verfassung gänzlicher Umarbeitung; und es würde insbesondere der von dem Reichs⸗Rathe handelnde Abschnitt im Falle der Bildung einer kollektiven Reichsgewalt hinwegzufallen haben.

N In der N. Münch. Ztg. liest man: „Wie wir vernehmen, ist die Angabe der Allg. Ztg. von Mobil⸗ machung baytrischer Truppen für den etwaigen Kricg in Schleswig⸗ Holstein irrig, für den Augenblick von solcher noch nicht die Rede. Die Centralgewalt hat blos für den Fall, daß der Krieg gegen Dä⸗ nemark wirklich aufs neuec zum Ausbruch käme, die Stärke der von Bayern dafür zu stellenden Truppen auf 6000 Mann (5 Bataillone Fußvolk, 6 Schwadronen Reiter und 2 Batteriben Geschütze) be⸗ stimmt. Außerdem werden von Bayern für den Fall des Abzuges der K. sächsischen Reichstruppen aus dem Altenburgischen noch wei⸗

München, 14. März.

tere 3000) Mann (in 3 Bataillonen und einer Batterie Geschütze) in Anspruch genommen, um die abziehenden K. sächsischen Truppen dort zu ersetzen.“

Ueber die Vorgänge in Orb am 2. März entnimmt dasselbe Blatt einem Berichte, der wahrscheinlich aus amtlicher Quelle her⸗ vorgehe, Folgendes: „Schon am Abend des 1. März war es in ei⸗ nem Wirthshause zwischen mehreren Unteroffizieren und Soldaten, welche von einem Haufen Holzfrevler und Wilderer ernstlich bedroht wurden, zu ernstlichen Thätlichkeiten gekommen, indem Erstere ge⸗ zwungen waren, sich nach ihrer Kaserne durchzuschlagen, wobei ein Mann leicht verwundet wurde. Während der Nacht vom 1. auf den 2. März war die Kaserne fortwährend von verdächtigem Gesindel umgeben. Am 2. März selbst gegen 4 Uhr Nachmittags ertönte die Sturmglocke, und 8 900 Personen mit Säbeln, Gewehren, Sensen und gluhend gemachten Eisenstangen rückten zum Sturm auf rie Kaserne hoeran, Schützen besetzten die Nebenhäuser, und Pechkränze und anderes Brandmaterial wurde aufgehäuft. Unter riesen Umständen beschloß der Kommandant, Herr von Hellingrath, den Rückzug nach Aschaffenburg anzutreten. Er traf die nöthigen Anerdnungen, zog noch den Schlüͤssel der Kaserne ab, und begann sich mit der Trurpe in Marsch zu setzen. Nun sielen von Seiten der Aufrührer Schüsse, begllitet von einem Steinhagel. Der Of⸗ stzier war genöthigt, zum Schutze ver ihm anvertrauten Mannschaft öfter Halt machen und Feuer geben zu lassen. Helme, Tornister und andere Rüstungsgegenstände der Truppen trugen häufige Spu⸗ ren pon gut gezielten Schüssen, und vas Detaschement hatte einen schwer Verwundeten, wie mehrere leicht Verwundete; 45 Stunden Kter rückte jedoch dasselbe Detaschement an der Spitze von 4 Com⸗

kagnieen mit Artillerie wieder in Orb ein.“

„De Fenöh dee9 SSng. lüest man nachstehende Widerlegung: mehrere bayerische Blätder Fe s ferag, der Lüge, welche durch genzutreten, als häͤtte - P. e Zeit verbreitet wird, entge⸗ jestät dem Könige ee Nr. F ohmer Zutritt, bei Sr. Ma⸗ gezegen. Die Absicht, die hned⸗Perestäer⸗ Majestät selber heran⸗ gemein, als daß sie einer 86 88 üge zu Grunde liegt, ist zu Partei, welche sie ausstreut, ist durch zeichnung bedürfte; aber die Augen aller Männer, wesche noch 9. die Ersindung derselben in den selhhe. 1r heinen Funken Ehre besitzen, von

DTie Augsburger Abenvdzei .

rung, welche die Reichsräthe S8g Cun 8 enthält folgende Erklä⸗ theid, Graf Friedrich zu Castelt, R. Gruf dan hönborn⸗Wiesen⸗

8 . ra berg und Weissenhern, Furst Fugger 868 Vah⸗ Fugger ven Kirch⸗ ger⸗Elött, Eberhard Graf zu Erbach, F. L. Iecön, Graf Fug⸗ Limpurg, Graf ven W.⸗Bassenheun und Baron Schent Rechtern⸗ fenberg sur sich und rie Mitglieder der vormals reichsunmittfltadfn Rilterschaft in Würzburg dem Protekolle der 18ten Sitnng pen

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Kammer der Neichsräthe beigelegt haben, die eine von National⸗Versammlung erlassene Ksreteaneeeche 1 1 chten limm gezen den Adel in sich faßt, die folgenderweise foxmnlirt Afr 3 hohen National⸗ Versammlung rie Rochtsbegründung unserer Ansprüche noch einmal zur Sprache

an die

zug auf die in den Grundrechten

enthaltenen Be⸗

Indem wir heute vor einer

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den Augen Deutschlands gegen die ausnahmsweise Aufhebung des Adels als Stand, so wie gegen die Aufhebung der bestehenden Fideikommisse und gegen die ohne Ent⸗ schädigung vorzunehmende Eigenthums⸗Enteignung Verwahrung mit dem Vorbehalte nieder, unsetre desfallsigen Reclamationen nach voll⸗ endetem Verfassungswerke vor jenen Organen, welche demzufolge in Wirksamkeit zu treten haben werden, wieder anzuregen.“ Diese Vorstellung, so wie die dar bezüglichen Denkschriften, sind dem Protokolle der Reichsräthe beigelegt, in welchem sich die ebengenann⸗ ten Herren noch überdies auf den ihnen „zur Seite stehenden In⸗ halt der vom König und vom Volke beschworenen Verfassung unseres engeren Vaterlandes“ berufen.

Sachsen. Dresden, 17. März. Heute srüh 9 Uhr verließ uns das 1ste Bataillon des 2ten Linien⸗Infanterieregiments vac. Prinz Max, und Nachmittags 3 Uhr das 2te Bataillon. Montag früh soll dem Vernehmen nach das 3te Bataillon nachrücken. Diese 3 Bataillone werden zunächst längs der Leipzig⸗Dresdner Eisen⸗ bahn Kantonirungen beziehen, um für den eventuellen Marsch nach Schleswig⸗Holstein bereit zu sein. Im Laufe des Tags sind bereits 2 Bataillone des Infantericregiments Prinz Albert hier wieder ein⸗ gerückt.

Haunnover. Hannover, 16. März. Die H annoversche Zeitung sagt: „Die Nachricht von der Vertagung der Stände, die uns uͤberrascht hat, ist von allen Parteien, einzelne Individuen ausgenommen, mit Wohlgefallen aufgenommen. Es war schon von sehr verschiedenen Seiten seit längeren Tagen darauf hingedeutet, daß dies das einzige Heilmittel sei, um die gänzlich verworrene nach allen Seiten hin verschränkte Lage der Dinge zu lösen. Ja, diese Berwirrung ging so weit, daß selbst die bisherige Mehrheit unter sich nicht mehr einig war, wie man von eifrigen, doch redlichen Par⸗ teimännern selbst der systematischen Opposition vernehmen konnte. In den letzten Tagen war ohnedies eine wirkliche Berathung initer⸗ halb der ständischen Sitzungen gänzlich gehemmt; nicht deshalb, weil keine Minister zugegen waren, um sich interpelliren zu lassen, son⸗ dern besonders deshalb, weil ein wichtiger Theil der Be⸗ schlüsse in den Vorversammlungen bereits abgemacht, also das eigentlich ständische Berathen nur ein Schein war. Am Schlusse der gestrigen Sitzung haben viele Mitglieder der Opposition erklärt, wie lieb ihnen sei, jetzt vertagt zu werden, weil jene Art Beschlußfassung ihnen zuwider geworden; ein anderesmal würden sie sich nicht wieder zuvor verpflichten zc. Syn⸗ dikus Lang I. hatte folgenden Antrag gestellt: „„Stände können

ihren Antrag vom 3. März d. M., nach welchem sie die Veröffent⸗

lichung der Grundrechte in ihrem vollen Umfange verlangt haben, nur wiederholen. Sie vermögen auch nicht anzutrkennen, daß der §. 2 des Landes⸗Verfassungs⸗Gesetzes der sofortigen Veröffentlichung ein Hinderniß habe entgegenstellen können, zumal da selbige aus⸗ drücklich von den Ständen beantragt ist. Wenn nun aber Stände zugleich entschieden ablehnen, auf eine Umgestaltung des Landes⸗ Verfassungs⸗Gesetzes §. 2 in vorgeschlagenem Maße einzugehen, so müssen sie zugleich aussprechen, daß jedem Ministerium das Ver⸗ trauen des Landes fehlen wird, welches dem ständischen Antrag vom 3ten d. M. im vollen Maße Folge zu geben sich wrigtrt.““ Präsident Lindemann schlug als Minderheits Antrag folgende Erwiederung vor: „„Stünde können sich der in dem Mi⸗ nisterialschreiben vom 13ten d. M. dargelegten Ansicht der König⸗ lichen Regitrung über die Publication der deutschen Grundrechte, so wie mit dem in dem Schreiben enthaltenen Antrage der König⸗ lichen Regierung, einverstanden nicht erklären. Stände müssen viel⸗ mehr bei ihrer in dem Schreiben vom 3ten d. M. enthaltenen Er⸗ klärung lediglich beharren und den darin enthaltenen Antrag drin⸗ gend wiederholen.““ Jenen Langschen Antrag wollte Freudentheil noch nach der Vertagung durchbringen; Lindemann weigerte es, weil es gegen die Geschäftsordnung sei. Als Freudenthal dennoch beharrte, trat Lang J. auf und nahm, jedes bevermundende Fürwort ablehnend, seinen Antrag freiwillig zurück. Der Versuch eines Miß⸗ trauens⸗Votums würde auch, wir wir hören, einen nicht nnerheb⸗ lichen Theil der Opposition bewegt haben, ihr Vertrauen öffentlich auszusprechen.“ .

Württemberg. Stuttggrt, 14. März. (O. P. A. Z.) Zur Berathung in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer lag die Exigenz für die Apanagen und Witthume vor, für welche auf das Etatsjahr 1848—49 die Summe von 305,1905 Fl. gefordert wird. Der Abgeordnete Becher trat mit dem Antrage auf, die Tagesordnung auszusetzen, bis die Finanz⸗Kommission übtr die Be⸗ steuerung der Apanagen Bericht erstattet haben werde, indem die Ansicht sehr vieler Mitglieder über die Apanagen von der Bestrue⸗ rung derselben abhänge. Dieser Antrag wurde beim Namensaufruf von der Kammer einstimmig angenommen, zugleich aber fielen sehr starke Aeußerungen, z. B. mit den Standesherren könne man ein Hausgesetz ohnedies nicht berathen, und es frage sich jetzt nicht, wie viel erhalten, sonvdern wie viel bezahlen die Herren (Zwerger); Prinz Paul von Württemberg habe bisher 2 ½ Millionen Gul

den crhaͤlten und außer Landes verzehrt, womit man zehn Jahre lang den Landtag erhalten könne, welcher doch gewiß so viel werth sei, als jener Prinz (Menzel); allgemein würde bedauert, daß die Betheiligten nicht, schon aus politischen Gründen, Nachlässe freiwillig gewährt haben, wie in anderen Ländern. Hinsichtlich des Postregals, welches mit 70,000 Fl. in den Etat aufgenommen wurde, da bekanntlich die württembergischen Posten an das Haus Thurn und Taxis seit 9. September 1819 in der Cigenschaft eines Erb

Mann⸗Thron⸗Lehens überlassen sind, wurde mit 52 gegen 20 Stim⸗ men der Kommissions⸗Antrag zum Beschluß erhoben: Die Staats

Regierung zu bitten, sie möge die günstige Wendung der Verhält

nisse benutzen, um den mit dem fürstlichen Hause Thurn und Tarxis im Jahre 1819 abgeschlossenen Postvertrag mit einem möglichst un⸗ erheblichen Opfer der Staatskasse auf dem Wege der Vereinbarung oder der Gesetzgebung vollends aufzuheben und die Postanstalten in Stlbstverwaltung des Staates zuruͤckzunehmen. Die für diesen An⸗ trag Stimmenden waren der Ansicht, daß bei Auflösung dieses Lehens⸗ Verbandes der Ablösungs⸗Schilling in einer Weise bestimmt werden müsse, daß die Stgatskasse nicht in Verlegenheit kommen könne(Seeger), der Werth des vielleicht nicht wiederkehrenden Augenblickes sei zu ergreifen, und aus den Grundrechten die Angriffswasse gegen den Postvertrag zu

schmitden (Menzel), es sei ein historischer Mißgriff, daß diese

Dienstvermiethung in Form eines Lehen⸗Vertrages stattgefunden habe, und das Recht des Hauses Taxis auf diesen Pacht könne so⸗ Lar unentgeltlich aufgehoben werden, wonach die Entschädigungs⸗ Frage für sich zu behandeln sei (Becher), man müsse um so ra⸗ d, verfahren, weil bereits Hindernisse sich zeigen, indem, wie ver⸗ sich vbe cgee ascht Pfepoltung beschwerend an die Reichsgewalt Ldn den⸗ vi öbe ssee ge —d.; Darauf antwortete Freiherr von tikulgristische ee ss che Betreibung der Vertragslösung eine par⸗ des Pestseriraas tzge lung wäre, daß überhaupt bei der Aufhebung währe, nicht e 9 Ferh Juhaber ein nutzbares Kapital ge⸗ wie bii vden nchi erse be Maßstab angelegt werden könne, Erwägung der Regben Lehen. Wenigstens sellte man es der ens jetzigen Au⸗

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genblicke räthlich und ausführbar wäre, die Lösung vorzu⸗ nehmen, obwohl, wie Reyscher hinzufügte, der Staatskasse jetzt das große Opfer, die Vertragslösung, das die Uebernahme eines so großen Personals erfordere, zuzumuthen, ob nicht vielmehr abzuwar⸗ ten sei, bis das deutsche Reich das ganze Postwesen in seine Hände nehme. Auch Linder bezweifelte, ob für den Staat jetzt aus der Uebernahme ein großer Nutzen entspringen werde, und Platz be⸗ rechnete die Kesten der Uebernahme für den Staat auf die jetzt fast unmögliche Ausgäbe von beinahe 1 ½¼ Millionen Gulden. Darin waren aber Alle Linverstanden, daß die Vertragslösung fur das Land höchst wünschenswverth wäre, und Staatsrath Goppelt erklärte, daß die Regierung bereits hiermit sich beschäftige, daß aber der Gegen⸗ stand so viele Seiten der Erwägung biete, daß bisher unmöglich habe rascher verfahren werden können. Der fernere Kommissions⸗ Antrag, das Gewerbe der Post⸗Anstalt, so wie jedes andere im Staate, für das laufende Jahr und fur so lange, als die Pest nicht wirklich in die Staatsverwaltung übergegangen, zu besteuern, fand keinen Widerspruch.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 17. März. Das heute erschienene Regierungsblatt enthält die Verordnung wegen Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen.

Sachsen⸗Gotha. Gotha, 15. März. In das Wahl⸗ gesetz, dessen Berathung noch immer nicht vollendet ist, sind folgende Bestimmungen aufgenommen worden: „Wahlberechtigt ist jeder un⸗ bescholtene männliche Staatsangehörige, welcher das 25ste Lebens⸗ jahr zurückgelegt und entweder seit Anfang des der Wahl voraus⸗ gegangenen Jahres eine direkte Staatssteuer entrichtet hat oder im Herzogthum Gotha angesessen ist. So lange indessen eine allge⸗ meine Einkommensteuer nicht eingeführt ist, ist jeder unbescholtene männliche Staatsangehörige wahlberechtigt, welcher das 25ste Lebens⸗ jahr zurückgelegt hat und selbstständig ist. Als unselbstständig sind anzusehen: Haussöhne, Dienstboten und Handwerlsgesellen, die kei⸗ nen cigenen Hausstand haben, so wie Handlungesdiener und an⸗ dere Geschäftsgehülfen.“ Der Abgeordn. Schwerdt war der Ein⸗ zige, welcher die allgemeinen Normen der frankfurter Beschluͤsse fest⸗ gehalten wissen wollte und seinen Vorschlag dahin formulirte: „Wahl⸗

[berechtigt und waͤhlfähig (mit Vorbehalt der in den folgenden Para⸗

graphen ausgesprochenen Beschränkungen) ist jeder Staats⸗Angehö⸗ rige, welcher das 25ste Lebensjahr zurückgelegt hat.“ Der Ernsus und damit das Privilegium des Besitzes wurde durch die Majorität einer einzigen Stimme sanctionirt, während die beschränke nden Br⸗ stimmungen der Selbstständigkeit, über die sich, keine feste Ansicht ge⸗ bildet zu haben schien, durchweg nur von dem Abgeordneten Schwerdt verworfen wurden. Derselbe schien uüͤber die gefaßten Beschlusse so tief verletzt, daß er sich an den weiteren Verhandlungen über das Wahlgesetz mit keinem Worte mehr betheiligte. Ein von der Staats⸗Regierung vorgelegter Gesetz⸗Entwurf, die Abschaffung der Todes⸗ und Prügelstrafe betressend (Ausführung der §§. 9 und 40 der deutschen Grundrechte) ist von der Abgeordneten⸗ Versammlung fast ohne alle Debatte angenommen worden. Ein Er⸗ laß der Staats⸗Regierung, daß ein von der Kammer wiederholt beantragtes Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister bei der gegenwärtigen Regierungsform überflüssig erscheine, führte zu dem Beschlusse, daß ein solches Gesetz die Spitze der constitutionellen Staatsform sei, daß man aber von demselben vorläufig absehen wolle, bis das Reichsgericht, das wahrscheinlich allgemeine Normen über die Verantwortlichkeit der Minister aufstellen werde, konstituirt sei.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 17. März. (D. A. 3.) In der Sitzung der Landschaft am 23. Februar wurde das Gesetz über die Abänderungen bezüglich der Militairpflicht berathen. Ein Antrag des Abgeordn. Hesse faͤnd allgemeinen Anklang und wurde der Finanz⸗Deputation überwiesen. Dieser Antrag geht da⸗ hin, die Landschaft möge an die Staats⸗Regierung das Gesuch stel⸗ len: 1) daß bei dem Etat auf 1849—50 von der Einfüuhrung einer allgemeinen und einzigen, so wie einer aushülflichen Einkommen⸗ steuer abgesehen werde; ²2) daß alle steuerfreien Grundstücke der Rittergüter, Kirchen, Pfarreien, Gemeinden und Privaten ohne Entschädigung mit Grund⸗, resp. Landsteuer belegt werden, und zwar nach Maßgabe der auf den benachbarten Grundstücken ruhenden Steuern; 3) daß die vorhandene Land⸗, resp. Gewerbesteuer für die laufende Finanzperiode forterhoben werde, die Vorarbeiten zur Einkommensteuer aber, so weit thunlich, dazu benutzt werden, um die Kapitalien, Ren⸗ ten, Besoldungen und Pensionen mit entsprechender Stcuer zu be⸗ legen; 4) die Resultate der bezüglich der Einkommensteuer angestell⸗ ten Erörterungen mögen der Landschaft nach Berathung der Etats anderweit zur Beschlußfassung daruber vorgelegt werden, ob die Ein⸗ führung einer allcinigen Einkommensteuer räthlich und ausführbar eder ob die Einkommensteuer blos aushülflich zur Ausgleichung zu benutzen sei, damit ihre durchgreifende eder theilweise Anwendung bei dem Etat für 18251—52 Berücksichtigung finden kann. Die statt⸗ gefundenen Erörterungen, bezüglich der Einkommensteuer, hätten nämlich kein günstiges Resultat geliefert. Durch Beschlüsse der Landschaft seien dem Staate ferner bedeutende Einnahmen von 80 bis 90,000 Rthlr. jährlich entzogen worden, und es sti rein un⸗ möglich, den Etat zu prüfen und festzustellen, ohne die neuen Ein⸗ nahme⸗Quellen genauer zu wissen.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 16. März. (Alt. Merk.) Die Landesversammlung ward heute um 12 Uhr eröffnet. Der Präsident berichtete über die Berathungen des Bureau's und dessen Motive für die Berufung der Versammlung zum heutigen Tage und legte die Korrespondenz vor, die von dem Büreau mit dem Reichskommissar Stedmann und dem Departements⸗Chef des Innern und des Auswärtigen darüber geführt war. Die Berichte des diesseitigen Regierungs⸗Bevollmächtigten bei der Centralgewalt bestätigen, daß sowohl das französische als das britische Kabinet dem dänischen die Verlängerung des Waffenstillstandes unter Erhaltung des statas quo dringend empfohlen haben, von dänischer Seite je⸗ doch nur eine Geneigtheit geäußert worden, eine stillschweigende Verlängerung von 4 zu 4 Wochen eintreten zu lassen.

Auf die von der gemeinsamen Regicrung an die Centralge⸗ walt gerichteten Anträge wegen Niederlegung ihrer Function im Falle des Erlöschens der malmoöer Convention und der alsdann cr⸗ forderlichen Bildung einer anderweitigen Regicrung im Einverständ⸗ niß mit der Landes⸗ Bersammlung, war aus Frankfurt noch keine Antwort eingegangen, und da selbige muthmaßlich nicht vor morgen oder übermorgen zu erwarten ist, kundigte der Präsident die nächste Sitzung auf Montag, den 19ten d. an, jedoch mit dem Verbehalt ciner früheren Vereinigung, wenn diese durch eintreffende Nachrich⸗ ten dringlich erscheinen sollte, weshalb die Mitglieder aufgefordert

wurden, sich in diesen Tagen aus Schleswig nicht zu entfernen. 8 1ö1“ 11““ 8

Auslaud.

Frankreich. National⸗Versammlung. 16. März. Vice⸗Präsident Lamoricière eröffnet um 1 ¼ Uhr die

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Sitzung. Nach Ablesung des Protokolls genehmigt die Versamm⸗ lung mehrere Kredite aus den Jahren 1845 und 1840. Rut⸗ hireres, Kriegs⸗Minister, legt einen Gesetz⸗Entwurf vor, der 2,571,000 Franken zur Unterhaltung der republikanischen Garde pro 1849 verlangt. Geht an den Finanz⸗Ausschuß. Es wird der Bericht darüber verlesen: Ob das legitimistische Blatt Voeu Na⸗ tional wegen seiner Angriffe gegen die National⸗ Versammlung gerichtlich verfolgt werden soll? Eine Stimme links ruft: Mag es sich anderswo hängen lassen! (Gelächter.) Damit läßt man die Sache fallen. An der Tagesordnung befindet sich demnächst das Verantwortlichkeits⸗ gesetz. Hubert Delisle bekämpft das Gesetz. Dasselbe sei wi⸗ dersinnig. Angenommen, die Kammer sinde das Handeln der Mi⸗ nister verfassungswidrig und wolle sie in Anklage versetzen. Der Präsident der Republik aber fände dieses Handeln vortrefflich und widersetzte sich der Anklage seiner Minister. Was wolle die Kam⸗ mer thun? Angenommen, der Präsident der Republik ließe Truppen gegen die Kammer marschiren, und die Kammer wollte ihn dafür in Anklage versetzen. Was würde die Welt sagen? Wie könne der Präsident der National⸗Versammlung oder gar einer ihrer Vice⸗ Präsidenten den Staats⸗Chef arretiren? Also nichts als Gefahren! ruft Herr Hubert Delisle und bekämpft die Absicht der Versammlung, zu einer zweiten Lesung zu schreiten. Waldeck⸗Rousseau findet aber die Gründe des Vorredners im Namen des Ausschusses nicht stichhaltig und befürwortet die zweite Lesung. Die Versammlung beschließt dieselbe. Nächstdem geht sie zur eigentlichen Tagesfrage, dem Bud

get, über. Lacrosse, Minister der öffentlichen Arbeiten, erklärt, daß das Kabinet bereit sei, in eine allgemeine Diskussion vor den cinzelnen Kaviteln einzutreten. von Mornay hebt hervor, daß kein General⸗Bericht vorliege. Um eine General⸗Diskussion einzu⸗ leiten, müsse doch erst ein General⸗Bericht vorliegen. Dieser Einwand ruft einige Verwirrung hervor, nach deren Beilegung die Versamm

lung entscheidet, sofort zur Debatte überzugehen. Matthieu (Dröme) nimmt zuerst das Wort. „Ich will Ihnen“, sagt er, „die Ideen der rothen Republikaner über die Finanz⸗Verhältnisse der Repu⸗ blik im Allgemeinen mittheilen.“ (Heiterkeit.) Unter vielen Unterbrechun⸗ gen erklärt er, daß er, gleich Girardin, die Armee, wenn nicht abschaffen, so doch verringern oder produktiv machen wolle. „Sonst“, ruft er unter allgemeinem Gelächter aus, „werden Euch 35 Millionen Fran⸗ zosen immer so theuer zu stehen kommen, als 150 Millionen Preu⸗ ßen, Oesterreicher und Deutsche zusammengenommen!“ Der Redner schlägt vor, die Armee auf 50 60,000 Mann zu verringern und in einer Reserve die Stärke des Landes zu suchen. Bezüglich der Einnahme dringt das Mitglied des Berges auf vernunftgemä⸗ ßere Vertheilung der Steuern, nicht nach der Quantität, son⸗ dern nach der Qualität. Bedeau und Changarnier erheben sich. Die beiden Generale bekämpfen die von Matthieu aufgestellten Be⸗ hauptungen, daß große Heere unnütz seien, selbst im Burgerkriege. (Pause.) Guichard folgt ihnen auf der Tribüne. Er seätzt sowohl für das öffentliche, als für das Privat⸗Vermögen die Nothwendig⸗ keit strenger Oekonomie auseinander. JulesdeLasteyrie theilt ganz die Ansichten Matthieu's, daß man die Abgaben und Lasten des Volkes erleichtern und gleichmäßiger vertheilen müsse. Die größten Leiden im Handel und Wandel von 1848 seien von der 45 Centimensteuer hergekommen, welche Ledru Rollin dekretirt habe. Links: „Das ist falsch! Ledru Rollin hat sie nicht dekretirt!“ Lasteyrie: „Sein Name steht wenigstens unter dem Dekrete.“ Der Rid⸗ ner fährt fort, aus dieser Steuer alles Unheil zu leiten. Garnier Pag?ẽs: Man thue Unrecht, wenn man die Republik wegen des Elendes verantwortlich mache. Dasselbe entspringe aus dem alten monarchischen Zustande der Gesellschaft. Die 45 Centi⸗ mensteuer sei nur ein Vorwand der Reaction, eine Kriegslist, mit⸗ telst welcher man das Land aufwiegle. Der Redner geht in eine lange Erörterung der Finanzpläne der provisorischen Regicrung ein. Er sagt, Ledru Rollin habe die 45 Centimensteuer erfunden, um das Land vor Papiergeld zu retten. Schließlich bedauert er, daß Ledru Rollin in Bourges sei und nicht antworten könne. Goud⸗ chaux zeigt sich auf der Tribüne. (Auf morgen! Auf morgen!) Die Versammlung trennt sich um 6 Uhr.

Paris, 16. März. Während die Estafette von Meinungs⸗ Verschiedenheiten im Kabinet uüͤber dte Frage einer römischen Inter⸗ vention spricht, versichert die Patrie, daß das Kabinet einiger als je uͤber die von ihm in Italien zu befolgende Politik sei. In einer Versammlung von Deputirten aller Nüancen der Linken, welche bei Marrast stattgefunden, handelte es sich darum, den Antrag des Herrn Lanjuinais einzubringen, im Falle der Krieg in Italien wieder be⸗ gönne. Vorläufig wollte man das Amendement des Herrn Dupeau unterstützen, welches eine Aufschiebung der Bekanntmachung des Wahlgesetzes, also ebenfalls die Berufung der Wähler, um einen Monat fordert. Der General Renaud und einige Corpschefs der Alpen⸗Armee, die in persönlichen Angelegenheiten nach Paris ge⸗ kommen warecn, sollen Befehl erhalten haben, sich zu ihren Divisio⸗ nen zu begeben. In Lyon hieß es, nach Berichten vom 14ten Abends, die Division des Generals Arbouville würde, im Fall einer Inter vention, zuerst die Alpen überschreiten.

Der heutige Moniteur meldet: „Der außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister Sr. Majestät des Königs der Niederlande, General Baron Fagel, hat dem Präsidenten der Re⸗ publik das von seinem Souverain an den Präsidenten gerichtete Er wiederungsschreiben auf die Anzeige von der Abberufung des Herrn von Lurde, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mini⸗ sters der Republik im Haag, der in derselben Eigenschaft bei Sr. Majestät dem Könige von Preußen beglaubigt worden ist, über geben.“ Nach dem Journal du Havre hat die Regierung der fran⸗ zöͤsischen Republik Nachricht erhalten, daß der englische Gesandte in Bucnos⸗Ayres, Herr Southern, welchen General Rosas anfangs nicht empfangen wollte, endlich mit dem Diktator zu einem vell⸗ kommenen Verständniß gekommen sei. In dem von ihm abge⸗ schlossenen Vertrage solle aber Frankreich, das bis jetzt in dieser Angelegenheit mit England gemeinschaftlich gehandelt habe, ganz ver⸗ nachlässigt, und nur für England günstige Bedingungen stipulirt worden sein.

Das Ministerium hatte für das Marine⸗Budget von 1849 129,825,686 Fr. verlangt, 22 Millionen weniger als voriges Jahr. Die Finanz⸗Kommission der National⸗Versammlung dringt aber auf cine Reduction von 40 Millionen, und in Folge davon ist, außer Reductionen im Offizier⸗Corps, die Artillerie noch um 500, die Marine⸗Infanterie um 1300, die Matrosen um 300 Mann ver⸗ mindert worden. Der Bericht über das Budget des Handels und Ackerbaues ist ebenfalls vertheilt worden. Dte Kommission schlägt eine Verminderung von 17,928,000 auf 16,043,000 Fr. vor. Der größte Theil dieser Ersparnisse soll die neuen landwirthschaftlichen Lehr⸗Institute treffen. Die Kommission klagt auch über die gewis⸗ sen öffentlichen Beamten kostenfrei zugewiesenen Pracht⸗Wohnungen und verlangt in dieser Beziehung eine durchgreifende Reform. Sie will sogar, daß den Ministern ihre bisherigen Hotels nicht belassen werden sollen. Die mit Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs für Voll⸗ endung des Louvre beauftragte Kommission hat sowohl dies Gebäude, als das der Bibliothek und die Tuilerieen, besucht. Sie berieth sodann

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über die Frage, ob der Stadt zu den nöthigen Grundstück⸗Ankäu⸗ fen, um die Rivolistraße bis zum Leuvre fortzusetzen, Geldbeihuüͤlfe geleistet werden solle, und beschloß, die definitive Beschlußfassung so lange zu vertagen, bis die Stadt sich mit den Eigenthümern über die Preise der zu erwerbenden Grundstücke geeinigt haben werde. Die Zahl sämmtlicher in Louvre, den Tuileriecn, dem Palais Na⸗ tional, den Gobelins, zu St. Cloud, Versailles, Fontaineblcau, Sevres ꝛc. anzustellenden Beamten ist durch gemeinsamen Beschluß der Minister auf 550 festgesetzt.

Nächstens will in Angouleme ein Kongreß konservativer Freunde zusammentreten, um sich als Wahl⸗Comité für die Departements zu konstituiren, dem pariser Vereine der Rue de Poitiers aber nicht unterzuordnen. Das Wahl⸗Comité der Rue de Peitiers soll schen Subscriptionen für 500,000 Fr. zusammengebracht haben.

Das Wahl⸗Comité des Palais national hat sich mit den Co⸗ mités der Beaux⸗Arts und des Staatsraths⸗Palastes in Verbindung gesetzt. Alle drei haben zur Grundlage ihres Programms die Con⸗ stitution und die Wahl vom 19. Dezember genommen.

Nach dem Bankbericht der letzten Woche stieg das Verkehrs⸗ Portefeuille in Paris von 50 ¾ Millionen auf 52, 251, 117 Fr. 7 Cent., fiel dagegen in den Departements von 89 Millionen auf 85,836,467 Fr. 24 Cent. Die Baarvorräthe in den Kellern stiegen von 180 Millionen auf 187,878,692 Fr. in Paris und von 131 ½ Millionen auf 132,235,529 Fr. in den Departements.

Der Moniteur bringt das Geseätz, welches zur Forterhebung der Steuern und indirekten Einnahmen bis zum 1. Juni ermächtigt und den Ministern für den Dienst ihrer verschiedenen Departements in den Monaten April und Mai einen neuen provisorischen Kredit von 166 Millionen Fr. eröffnet, der durch Verfügung des Präsi⸗ denten der Republik unter sie vertheilt werden wird.

Am Mittwoch wurden vom Assisenhofe der Geschäftsführer des Peuple, G. Duchene und Herr L. Menard, wegen zahlreicher mit „Prolog einer Revolution“ überschriebener und von Menard unter⸗ zeichneter Artikel, als der Aufregung zu Haß und Verachtung der Regierung, so wie zu gegenseitigem Hasse der Bürger, schuldig be⸗ funden und kontumazialisch jeder zu 4 Jahren Gefaͤngniß und 5000 Fr. Geldstrafe verurtheilt.

General Dulac hat allen Obersten der in Paris und der Um⸗ gegend liegenden Regimenter befohlen, allen Soldaten unter ihren Befehlen den Besuch der Klubs zu verbieten, wo sie blos dema⸗ gogische und sie ihrer Pflicht abwendig machende Lehren hören könnten.

Nach Gaeta sind wieder 13,000 Fr. vom Bischef von Rodez und 7530 Fr. vom Bischof von Chartres geschickt worden.

In Toulouse wäre es beinahe zu blutigen Gefechten zwischen mehreren Compagnieen der Nationalgarde gekommen. Eine Com⸗ pagnie hatte rothe Mützen aufgesetzt und wollte auch die übrigen Compagnieen zwingen, ihrem Beispiele zu folgen. Darüber entstand eine Rauferei und der Präfekt mußte einschreiten.

Der Minister des Innern hat Herrn Emil Thomas, Schüler des Herrn Pradier, beauftragt, eine Marmorbüste des Präsidenten der Republik zu licfern.

Die Prezeß⸗Verhandlungen wegen der sozialistischen Unruhen zu Limoges sind gegenwärtig vor dem Assisenhefe zu Poitiers im Gange. Die Zahl der Angeklagten, die fast allen Ständen ange⸗ hören, beträgt 36, von denen jedoch ein Theil sich durch die Flucht der Justiz⸗Verfolgung entzogen hat.

Ein ehemaliger Offizier der Königlichen Garde, der als Theil⸗ nehmer an dem Juni⸗Aufstande zu Angers verhaftet wurde, ist in ein hiesiges Militair⸗Gefängniß gebracht worden.

General Changarnier, der nach dem neuen Wahlgesetz in Pa⸗ ris gewählt werden kann, ist für Bordeaux als Kandidat für die nächste gesetzgebende Versammlung aufgestellt.

Die mit Anfertigung der Kandidatenliste für den Staatsrath. beauftragte Kommission der National⸗Versammlung hat sich für die Aufnahme der Herren Vivien, Cormenin, V. Lefranc, Parrieu, Charton, Boulatignier, Mortimer Ternaurx, Wolowski und F. de Lasteyrie unter die Kandidaten so gut wie entschieden.

Gestern wurden die drei Chefs des Klubs der Bruüderlichklit, Arthur de Bonnard, von Serignac und Clovis Mortier, in Prä⸗ ventivhaft gesetzt. Bonnard wurde in seinem Bett, die anderen Beiden auf der Straße arretirt. Diese Präventiv⸗Maßregel hängt mit einer Klage zusammen, die der Juni⸗Deportirte Cornu, wegen angeblicher Unterschlagung einer Kollekte für ihn im Fraternitäts⸗ Saale, gegen sie erhoben hat.

Die Liste des neuen Staats⸗Rathes ist fertig. Ein Drittel sind neue Mitglieder, zwei Drittel gehören dem alten Staats⸗ Rathe an.

An sämmtliche Präfekturen ist bereits der Befehl abgegangen, Alles für Anfertigung der Wahllisten bereit zu halten. 8

Aus St. Petersburg kehrte vor einigen Tagen der als Vertre⸗ ter der französischen Republik dorthin gesandte General Leflo zurück.

Heute findet die Eröffnung der Zweigbahn von Calais nach Lille im Beisein Rothschild's statt.

Die demokratischen Blätter, auch der National, sind sehr un⸗ zufrieden damit, daß die Nationalversammlung dem Präsidenten der Republik 600,000 Fr. mehr, als die Verfassung will, unter dem Namen von Revpräsentations⸗Aufwand bewilligt hat, und sehen darin eine Rückkehr zu der Civilliste der Monarchie, welche man auf diesem Wege bald erreichen werde. Das Journal des Débats dagegen und andere Journale von ähnlicher Farbe billigen die Maß⸗ regel aufs entschiedenste. G

Aus mehreren Orten der Departements wird wieder ven Ex⸗ zessen berichtet, die aber nur geringfügig waren und rasch unter⸗ drückt wurden. Bei St. Etienne fand am Sonntage ein demokra⸗ tisch⸗sozialistisches Bankett statt, dem etwa 40000 Personen beiwohn⸗ ten. Ein Soldat, der dabei eine Rede hielt, wurde Tages darauf verhaftet.

Die Sapeur⸗Compagnie des in Metz garnisonirenden Genie⸗ Regiments hat Befehl erhalten, zur Alpen⸗Armee abzumarschiren.

Großbritanien und Irland. London, 16. März. Gestern hat das Unterhaus, nach wieder aufgenommener Debatte, den Antrag d'Israeli's auf Erleichterung der Grundbesteucrung mit 280 gegen 189, also mit einer Majorität von 91 Stimmen, verworfen, nachdem vorher auch das von Hume dazu beantragte Amendement, und zwar dieses mit 394 gegen 70, also mit einer Majorität von 324 Stimmen, durchgefallen war.

Bei den Verhandlungen über die von Herrn Trelawney bean⸗ tragte Resolution, daß nach der Ansicht des Unterhauses sofortige Maßregeln zur Abschaffung der Kirchensteuern zu treffen seien, die zur Erhaltung der gottesdienstlichen Gebäude der bischöflichen Kirche bestimmt sind, werden von den Gemeinde⸗Mitgliedern selbst ausge⸗ schrieben und auch von Dissenters, welche Grundbesitzer in der Ge⸗ meinde sind, erhoben werden, erkannte zwar das Haus fast einstim⸗ mig die Uebelstände dieser Steuer an, sprach sich aber gegen die Annahme einer so allgemein gefaßten Resoluti n aus. Sir G. Grey und Lord J. Russell erklärten, daß, wenn ein Mitglied cinen be⸗ stimmten Antrag auf eine Abgabe machte, welche geeignet wäre, die Kirchensteuer zu ersetzen, so würden sie dafür stimmen, hielten aber

9 Resolution für gefährlich im Prinzip und nachtheilig in ihren Folgen. 2 Ueber die österreichische Verfassung sagt die Times: „Die Krone hat, was an ihr lag, gethan, indem sie die öffentliche Ord⸗ nung wiederherstellte, ohne die Freiheit zu vernichten, noch ein ein⸗ ziges Versprechen der letzten Regierung unerfüllt zu lassen. Die Be⸗ dingungen der neuen Constitution sind ausfuhrbar, und ihr endliches Zicl ist, das vereinte österreichische Reich zu cinem Rang zu erheben, welchen es seit dem westfälischen Frieden nicht in der Welt einge⸗ nemmen hat. Seitens Englands rufen wir diesem großen Unterneh⸗ men herzlichen Beifall zu, indem wir fest dem großen Prinzipe der britischen Politik anhängen, daß die Unabhängigkrit und der Flor Oesterreichs vom hoöͤchsten Kontinental⸗Interesse für uns selbst sind, und daß wir mehr denn je berufen, mit dem wiener Hofe zu halten, wenn er das Lager des Absolutismus verlassen und Rigirrungs⸗ Prinzipien angenommen hat, die so liberal und so gemäßigt sind wie die unserer eigenen Monarchie.

Das riesige Dampfschiff „Great Britain“ ist für 25,000 Pf. St. an eine Gtsällschaft verkauft worden, welche einen Dampfschiff⸗ dienst zwischen San Francisco in Kalifernien und irgend einem Punkte der Küsten von Sud⸗Amerika einzurichten bezweckt.

Zwölf der in Irland befindlichen Kavallerie⸗Regimenter haben Befehl zur Rückkehr nach England erhalten.

Unter dem Vorsitze von Lord Nugent und Lord Dudley Stuart sind in London gleichzeitig zwei zahlreich besuchte Versammlungen zu Gunsten der Finanz⸗Referm und billigerer Vertheilung der öffent⸗ lichen Lasten, insbesondere aber der Armensteuer, gehalten worden. Mehrere Beschlusse in diesem Sinne wurden genehmigt. In vielen Städten des Landes finden jetzt ähnliche Versammlungen statt.

In den letzten Tagen sind hier und in der Umgegend 35 Per⸗ senen an der Chelera gestorben.

In Irland, besonders im Norden, dauert die Aufregung wegen der Küͤlfsstcuer fort. Die Versammlungen folgen rasch auf einan⸗ der, und an vielen Orten wird in deuselben die heftigste Sprache gegen die Regierung gefuhrt.

Die Nachrichten aus der Capstadt bis zum 10. Januar schildern die Lage der Kolonie als äußerst günstig und vielverspre⸗ chend. Ueberall herrschte Ruhe; Handel und Verkehr bluhten wie nie zuver.

Der Patriot kündigt an, daß der Papst den Dr Wiscman an die Stelle des verstorbenen Dr. Walsh zum axpostolischen Vikar fur London ernannt habe.

Niederlande. Aus dem Haag, 16. März. (T. de la Haye.) Se. Majestät der König ist in der Nacht vom 13. zum 14. März in Tilburg an der Lungenentzündung erkrankt. Dats neueste Bulletin uber das Besinden des Königs, welches am 15. März um 6 Uhr Abends ausgegeben wurde, lautet: t

„Der heutige Tag war sehr angreifend fur den hohen Kranken. Das Fieber und die Beängstigung waren weit hefriger; namentlich gegen Mittag; um 2 Uhr trat ein starker Schweiß ein, welcher noch fortdauert.

Tilburg, den 15. März, 6 Uhr Abends.

Everard. van Hees. Maes.“

Ihre Majestät die Königin und der Prinz Heinrich haben sich

nach Tilburg begeben.

Aus dem Haag, 17. März, 5 Uhr Nachmittags. (Tel Depesche.) König Wilhelm II. ist heute 2 ½ Uhr fruh in Tilburg gestorben.

Wilhelm III. ist hier proklamirt worden. 8

Das Militair ist vereidet, und eine Daputation geht diesen Abend nach London, um den neutn König einzuladen, unverzuglich hierher zurückzukehren. S

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Italien. Rom, 7. März. (Fran z Bl.) Das Ministe⸗ rium ist in folgender Weise geändert: 1) Manzoni, Finanzen; 2) Saffi, Innecres; 3) Rusceni, Auswärtiges; 4) Lazzarim, Justiz; 5)

Montechi, Bauten; 6) Sturbinctti, Unterricht und Kultus; 7) Rilliet⸗ Constant aus Genf, Kriegs⸗Minister; da derselbe jedech noch nicht eingetroffen, so verwaltet Calandrelli interimistisch dies Departement.

Die Deputirten aus Toscana sind zur Theilnahme an den Siz⸗ zungen der Constituante eingeladen.

Neapel, 5. März. (Franz. Bl.) Der König Ferdinand hat den ficilianischen Waffenstillstand, der heute abläuft, gekundigt. Es können demnach die Feindseligkriten am 15. März wieder be⸗ ginnen.

Türkei. Konstantinopel, 28. Febr. (A. Z.) Der Divan hält fortwährend häufige Sitzungen, und der Großherr selbst wohnt jetzt öfter den Sitzungen bei. Wie man versichert, hat die Pforte dem russischen Kabinet den Entwurf einer Verfassung für die Mol⸗ dau und Wallachei vorgelegt, mit zwei Kammern, einem auf steben Jahren zu wählenden Präsidenten, Wählbarkeit jedes Burgers zum Präsidenten ꝛc.

Ddie Pforte setzt ihre Rüstungen beständig fort. Vierzig Kriegs⸗ schifse sollen jetzt vollkommen ausgerustet im Hafen liegen. Vorige Woche segelte der Vice⸗Admiral Mustapha Pascha auf dem „Wasi⸗ tai⸗Tidscharet“ ins Schwarze Meer. Einige Tage später gin-⸗ gen mehrere Schiffe mit Geschütz und anderem Kriegsmattrial an die Donau ab. Dies scheint großentheils für die Festungen an der Donau bestimmt zu sein. Alle diese Festungen sind indessen so sehr verfallen und in cinem so ganz unhaltbaren Zustand, daß blos deren bessere Versorgung mit Geschuütz, mit dem sie auch bis jetzt sehr schlecht versehen waren, keinesweges ihren schnellen Fall ver⸗ hindern würde. Emin Bei wurde für Osman Pascha, der von die⸗ sem Peosten abberufen ist, zum Kommandanten der im Archipel statio⸗ nirten Schiffsabtheilung ernannt und ging am L’nsten d. auf seinen Posten ab. Das in England gebaute neue Dampfboot „Medari⸗ Tidscharet“ kam am 21sten d. hier an.

Seit einigen Tagen scheint uns endlich der Winter verlassen zu wollen. Doch sind noch vorigen Sonnabend auf einem Schiffe, das Mekkapilger hierher brachte, während der Nacht auf dem Deck zwei Menschen erfroren.

Bekanntmachung. Es sollen für die hiesige Schutzmannschaft’

1500 schwarze Filzhüte beschafft werden. Lieferungslustige werden eingeladen, den im Bü⸗ reau des Kommando’s der Schutzmannschaft befindlichen Probehut und die ebendaselbst ausgelegten Lieferungsbedingungen einzusehen und demnächst bis zum 22. d. M. Abends ihre Preis⸗Offerten verschlossen an das unterzeichnete Polizei⸗Präsidium einzureichen; sich auch am 23sten d. M. Morgens 9 Uhr im Sitzungssaale des Polizei⸗Präsidiums einzufinden, um der Eröffnung der Preis⸗Offerten und der Uebn. gung der Lieferung an den Mindestfordernden be zuwohneu⸗ drücklich wird bemerkt, daß die Preis⸗Offerten sich dn nup obeput Büreau des Kommando's der Schutzmannschaft ausgestellten 6

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