Würfel fallen mögen, Oesterreich kann sich das p ö dem Kriege, zu welchem es durch
„Wie auch die eise gezwungen wird, keinerlei Veranlassung ge⸗
bperuhlgende Zeugniß geben, 1. Uebermuth abermals
geben.
Nich ebrgeizige Absichten verfolgte Oesterreich⸗ nicht nach fremden
G zjustern, es wollte nur, was Jeder wollen darf, das Seinige veashercn, aacg feierliche Verträge anerkannte, daschthis rlichfe a. Lemavre, und die Reichsverfassung vom 4ten d. M.teuerlich Hekrchsch der Monarchie, welche die erste Grundbediggung der. Frßn eiß Zäutgetnt, Blüthe ihrer Völker ist, gegen Angerechfe Beeintz öganc schü gen. In diesem Kampfe für die heiligsten Güter vr. Völbab⸗ anh. Oe⸗ 1 bec Kiiser auf die Svmpatbhie aller derer, in deren L rust das Rechts⸗ en- ch sich erstorben ist, auf die unerschütterliche Treue und den Rl⸗ gefühl n⸗ ruhmgekrönten Armee, auf die Hingebung und die Ausdauer “ 1 endlich auf den Schutz und Beistand des Herrn der Heer⸗ seiner Völkeꝛ⸗ welcher die gerecht Sache nicht unterliegen lassen wird.“
schaaren zäͤhlen, 8 28 1 8 Wien, 17. März. (Allg. Oest. Ztg.) Der Vice⸗Admiral
Feldmarschall⸗ Lieutenant von Martini ist zum außerordentlichen
Gesandten am neapolitanischen Hofe ernannt worden.
Gesacgo pb.). Die Nationalbank widerspricht der Nachricht, daß
bie neuen, in der Anfertigung begriffenen Noͤten zu 1 Fl. behufs
ihrer Zerstückelung in 4. Carrés eingetheilt werden, unds erklärt, daß sie dahin trachtet, durch eine dem Bedürfnisse des Kleinverkehrs entsprechende Vermehrung der Scheidemünze auch dem dermalen herrschenden Uebelstqude der Zerstückeluug der Banknoten zu 1 und
2 Fl. in möͤglichst kurzer Frist abzuhelfen. .
Auf die Nachricht von der Aufkündigung des Waffenstillstandes von Seiten Sardiniens hat der Gouverneur des österreichisch⸗illyri⸗ schen Küstenlandes Triest und die ganze Provinz unterm 17ten d. M.
in Kriegszustand erklärt.
Bayern. München, 16. März. (A. 3) Das ⸗Ministe⸗
rium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ist vom Ministerium
des Innern wieder getrennt und Ringelmann zum betreffenden
Minister ernannt worden. gnE 8. ¶ Forn.
Das Kommando des nach Schleswig⸗Holstein bestimmten bäye⸗
risch sächsischen Armee⸗Corps hat der Prinz Evduard von Sachsen⸗
Altenburg, Bruder Ihrer Majestät der Königin Therese von Bayern, erhalten. Der tapfere Oberst⸗Lieutenant d. d. Tann, Ad⸗
jutant Sr. Majestät des Fens der im vorigen Jahr das be⸗
annte Freicorps befehligte, ist Chef des Generalstabs des geuann⸗ ten Armee⸗Corps. Ein anderer der bayerischen Offiziere, die ver⸗ gangenen Sommer in Schleswig fochten, der Hauptmann Aldosser vom General⸗Quartiermeisterstab, ist dem Generalmajor von Schmalz zugetheilt, der die bayerische Brigade kommandirt.
Se. Majestät der König hat die in dem vormaligen Gallerie⸗
Gebaͤude am Königlichen Hofgarten vereinigten Sammlungen einer eigenen, der Central⸗Gemälde⸗Gallerie⸗Direction koordinirten, dem Staats⸗Ministerium des Innern unmittelbar untergebenen Direction zu unterstellen und zum Direktor der vereinigten Sammlungen den Professor der Historienmalerei au der Königlichen Akademie der bildenden Künste, Heinrich von Heß, zu befördern geruht.
Sachsen. Leipzig, 17. März. In einer außerordentlichen Beilage der Leipziger Zeitung wird eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern zur Kenntniß des Publikums gebracht, worin es heißt: „Nach einer Mittheilung des Reichs⸗Ministeriums
des Innern haben mehrere Individuen von Genf aus die deutsche Gränze überschritten, um in den verschiedenen deutschen Staaten einen republikanischen Aufstand zu leittu. Das Ministerium bringt solches hierdurch zur⸗Kenntniß sämmtlicher Polizei⸗Behörden, indem es’ dieselben zugleich anweist, nicht allein im Allgemeinen allen etwa vorkommenden aufständischen Bewegungen mit energischer Benutzung der bereitesten Mittel entgegenzutreten, sondern namentlich auf die in dem Verztichnisse angegebenen Personen — von denen drei zu⸗ nächst für das Königreich Sachsen ausgesendet sein sollen — ihr besonderes Augenmerk zu richten, dieselben im Betretungsfalle zu verhaften und schleunigsten unmittelbaren Bericht anher (nach Dres⸗ den) zu erstatten, sofern nicht Grund zu sofortiger Abgabe an die Justiz⸗Behörde vorliegt.“
Oldenburg. Oldenburg, 12. März. (D. A. Z.) Un⸗ term . März ist ein Gesetz üher die Freizuͤgigkiit erschienen. Häus⸗ liche Niederlassung in einer Genleinde, und dafür gilt jede Pacht oder Hcuer zu landwirthschaftlichem oder gewerblichem Betriebe, giebt Gemeinde⸗Angehörigkeit; die Niederlassung kann keinem Inländer verweigert werden, der in den drei letzten Jahren weder Armenun⸗ terstützung erhalten hat, noch wegen entehrenden Verbrechens bestraft worden ist, und unter dieser Bedingung erwerben alle jetzt auf Wie⸗ deraufnahme⸗Schein ihrer Gemeinde in einer anderen Wohnenden
sofort die Gemeinde ⸗Mitgliedschaft an ihrem gegenwärtigen
Wohnorte.
Schleswig⸗Holstein. Kirl, 17. März. (H. C.) Es ist von der Reichsgewalt verfügt worden, daß nach Ahlauf des Waf⸗ fenstillstandes eine aus Beseler, Graf Reventlou⸗ Preetz und einem von der Landes⸗Versammlung zu wählenden Mitgliede bestehende Regierung eintreten soll. Man meint, daß die Wahl auf den Prä⸗ sidenten der Landes⸗Versammlung, Bargum, fallen werde.
Das Reserve⸗Jäger⸗Bataillen unter Kommando des Majors von Hedemann ist heute hier eingerückt, um eingeübt zu werden.
.
ae; Auslan ö 1X““ Oesterreich, Mailand, 12. März. (Wien. Zkg.) Die 6 rrreich. Mailand, 12. März. (Wien. Ztg.) Die Re⸗ Felgtonsharkt in Turin hat die Oberhand ganz gewonnen und der Frehecder mgiländer Nobili und Signyri die gemäßigte Partei⸗ E“ Karl Alvbert soll gezwungen worden sein, den Wassen⸗ u zu künden, und schon bereiten sich die lom⸗ bn —— den Ticinp zu uͤberschreiten. Am 9ten zogen Erilaraede Fer Albert's von Turin aus. Am 40ten erfolgte die gygrische Ageht r den Waffenstillstand aufgekündet habe. Der ma⸗ daß Kar⸗ Fbert ope Hesei ade schon am 8ten längs des Tiecino, Hülfe zu kammen. Nach dergFhs masis⸗ Hnas ben ngetn zu 8 vsg hee Dinge schickt sich der behels Cns cavsgfschenen Wen⸗ rücken an. Es herrschte übrigens vollkon grschall Radetzth zum Vor⸗ 8 Maclann tmmweisel man, nicht, daß 1 enetsndahe „ Und selbst in 1 8 2 hür, zwar zur Rettung des constitntionellen 8 lien, diktiren werde. Prinzips in Ita⸗
a. Mallqnb 18. März, (R. Z.) n Fsenun echessgen.
des Waffenstillstandes hat der 8eneehrnböige der Auftündigung Tagesbefehl erlassenz 3 adetzky nachstehenden f „Hauptguartijer Mailand, 12. März 184 2 Muünsche sind erfüllt. Der Feind, hat ans ve Femeen Enke heißesten vigt. Noch einmal streckt er seine Hand nach der Kr ffengtillstand ausgelün⸗
eerr soll erfahren, daß sechs Monate nichts an enrer Hesea. , ve es
haben. Als shr
2 ellend den
währtet ihr ihm großmüthia 21
Waßfenstillstand, denn er wollte den. Frieden ”n g* e —. gr. 7 8 2
Krieg gerüstet. Wohlan denn, auch wir
keit, an eurer Liebe für euren Kaiser und König geänder — aus den. Thoren Verona's auszoget und, von Sieg zu Tce geind in seine Gränzen zurücktriebet,
nur noch um die Art der Ausführung handle. ach d Wunsche des Papstes einzurichten, seien die Vertreter der genannten
Frieden, sehr Executionszug, und auf dem Hinrichtungsplatze war In
8 E 8 10 2 hbt.. 1 2
d gerüstet, den Frieden, den s;ir ihn großmüthig gehoten, wollen wir in seiner 1a8 809 veahega⸗ Soldas en! Der daa iüd kürz fein, es ist der⸗ selbe Feind, den ihr bei St. Lucia, bei Sommacampagna, bei Eustozza, bei Volta und vor den Thoren Mailands besiegt habt. Gott ist mit uns, denn ünsere Sache ist die gerechte. Auf, guf Soldaten, noch einmal folgt eurem greisen Führer zum Kampf und Fiege. Ich werde Zeuge eufer tapfern Thaten und eße wird Per letzte ssohee Akt meines langen Solr senlebeus sinj. wenn ich in der anpistadt Fines treulosen Feindes die Bru⸗ wgskeren Gefähtten mit dem blntig und ruhmpoll errungenfen Zeichen ihrer Tapferkeit Wenoe schmücken können. Vorwärts ns Sosta
lebe der Kaiser! Es lebe das Vaterland!“
Mailand, 13. März. (Allgemeine Zeitung.) Gestern traf ein piemontesischer Ingenieur⸗Major im Hauptquartier zu Mai⸗ land ein, der dem Marschall die (bereits gemeldete) Aufkündigung des Waffenstillstandes uͤberbrachte.. Motivirt, war diese Aufkundi⸗ gung dadurch, daß der Marschall durch die Heimsuchung Ferrara's, dann durch die Vorberritungen, Venedig anzugreifen, endlich durch Ueberschreitung des. Schweizergebietes den Waffenstillstand gebrochen hätte. Bemerkenswerth ist es, daß vieses Aktenstück weder vom
König, noch von dem Chef der Armee, sondern nur von dem Mi⸗
nister der auswärtigen Angelegenheiten ünterzeichnet war. Der Marschall Radetzky gab Zar keine Erwiederung darauf, sondern nur tine einfache Bestätigung, daß er das Schreiben empfangen habe. Unter Hochrufen für den Kaiser und den greisen Führer der ita⸗ lienischen Armee verließ jener Offizier die Wohnung Radetzky's, ohne dessen freundliche Einladung zur Mittagstafel anzunehmen. Die Nachricht verbreitete sich bald durch die ganze Stadt, erregte
ungemeine Freude in der Garnison, Bestürzung bei den Be⸗
wohnern Mailands. Abends war großer Zapfenstreich, don⸗ nernde Vivats wurden dem Marschall dargebracht. Sogar in dem Scala⸗Theater mußten die Sänger die Volks⸗Hynme zum Besten geben. Der Armee⸗Befehl Radetzky’s lautet ungefähr: „Soldaten! Endlich hat die heißersehnte Stunde geschlagen! Der Feind, dem wir großmüthig einen Waffenstillstand gewährten, hat denselben be⸗ nutzt, um uns nochmals mit Krieg zu überziehen. Der verrätherische König streckt nochmals seine Hand nach der Krone Italiens aus! Soldaten, es sind dieselben Frinde, die ihr bei S. Lucia, Volta und Custozza besiegt habt; darum vorwärts, in ihrer Hauptstadt wirden wir den Frieden diktiren, Turin ist unsere Losung!“ Die Corps werden nun konzentrirt, in den Städten, die größtentheils befestigt wurden, bleiben schwache Garnisoönen zurück; der Marschall wirdeüber 55,000 bis 60,000 Mann zu verfügen haben, mit denen er manövri⸗ ren kann. Das Hauptquartier dürfte in einigen Tagen nach Crema abgehen. Aus Mailand flüchtet sich nun Alles, was sich den Oester⸗ reichern geneigt gezeigt hat. Verona und Südtyrol sind die Zu⸗ fluchtsorte. Ueberhaupt dürften der Stadt Mailand noch trübe Tage beverstehen — eine schwache, auf das Kastell beschränkte Garnison —eine Unzahl Gesindel, das auf Raub und Plünderung erpicht ist. Es wird vaher aus den gutgesinnten Bürgern jedes Brzirks eine Guardia di sicurezza errichtet, welche die Ruhe aufrechterhaͤlten soll.
Ver Venedig, 6. März. (Const. Bl. aus Böhmen. In der Sitzung der Deputirten⸗ Kammer vom 28. Frbruar wurde eine Petition der beiden Vereine Circolo italiano und popolare ver⸗ lesen, welche die Regierung auffordern, die Offensive zu ergreifen und den Feind durch häufige Ausfälle zu beunruhigen. Manin be⸗ hauptete zwar, die Circoli haben nicht das Recht, sich in die Maß⸗ regeln der Regierung einzumischen, und wenn ihr Einfluß unter der Diktatur erträglich war, so sei er jetzt nicht zu dulden, da die Sou⸗ verainetät einzig und allein der National⸗ Versammlung gebührt. Nichtsdestoweniger wurde beschlossen, die Petition in Erwägung zu ziehen, und sie wurde den Abtheilungen zugewiesen.
— Es wird jetzt in Venedig ein auserlesenes Corps unter dem Namen Veliti gebildet, welches aus Studixenden, Doktoren, Genie⸗ Offiziexen u. A. besteht. Wer in diese Kohorte eintritt, muß sich
über seine Moralität, über stine Studien, geleisteten Dienste zc.
ausweisen, muß für seine Equipirung und Bewaffnung selbst sorgen und sich mit einem jährlichen Einkommen von wenigstens 400 Lire ausweisen.
Frankreich. Paris, 17. Maͤrz. Der für die auswärti⸗ en Angelegenheiten bestimmte Ausschuß der Nati onal⸗Versammlung zörte gestern den Bericht über den Vorschlag Francisgue Bouvet's
an, der auf einen Kongreß aller Mächte der Welt zur Abschließüng
eines allgemeinen Fricdens⸗Vertrages abzielte. Der Ausschuß er⸗ kannte zwar das Verdienstliche der Absichten des Anttagstellers an, tam jedoch zu dem Schluß, daß ver Vorschlag unter den gegenwär⸗ tigen Umständen abzulehnen sei.
Die Presse hofft noch immer, daß Sardinien und Oesterreich, da sie die englisch französtsche Vermittelung einmal angenommen, die Feindseligkeiten nicht eher beginnen würden, als bis Cngland md Frankreich erklärt hätten, daß ihre Vermittelung zu keinem Ziele kommen könne. Gegenwärtig werde von den beiden Regie⸗
rungen noch ein letzter Versuch gemacht, den König Karl Albert den
nachtheiligen Einflüͤssen, welche ihn zum Kriege drängten, zu ent ziehen, und Herr Drouyn de Lhuys habe einen Diplomaten in außer⸗ ordentlicher Mission an den König von Sardinien geschickt, um ihn
„von seinem gefährlichen Unterfangen abzumahnen. Noch energischer
habe sich das englische Kabinet ausgesprochen, das den turiner Hof für alle durch die Wiederaufnahme des Kriegs entstehende Ver⸗
wickelungen in den Angelegenheiten Italiens verantwortlich mache. Hinsichtlich der römischen Frage theilt die Presse mit, daß das Prinzip der durch Pius IX. von Frankreich, Oesterreich, Spanien
2
und Neapel geforderten Intervention anerkannt sei, und daß es sich
Um diese nach dem
Mächte in Ggeta mit pffener Vollmacht versehen. England werde der Intervention durch vas Erscheinen seiner Flotte vor Civitavec⸗ chia seine moralische Unterstützung verleihen.
Heute früh um 7 Uhr wurde die Hinrichtung Daix's und Lahr'’s, die wegen Ermördung des Generals Brea und des Capitains Mangin bei vem Iuni⸗Aufstande zum Tode verurtheilt worden, an
derselben Stelle vollzogen, wo jener Mord stattgefuͤnden, an der Barridre
von Fontainebleau. Das Schaffot war in der Nacht errichtet wor⸗
den. Starke Abtheilungen Dragoner und Lanciers begleiteten den sünectie auf⸗
gestellt. Das gegen Choppart, Nonrrey und Vappreaux wegen Theil⸗
nahme an eben dieser Mordthat gefällte Tobesurtheil ist, aus Rück⸗ sicht auf das jugendliche Alter dieser Verurtheilten, auf den Antrag des Staatsraths vom Präsidenten, der Repuͤblik in lebenslängliches
Gefängniß mit schwerer Zwangsarbeit umgewandelt worben.
In ver Dienstag⸗Sitzung des hohen Gerichtshofes zu Bourges wurde das Zeugen⸗Verhör fortgesetzt, nachdem ein von Raspail ge⸗ gen den Bericht des Moniteur über die Vorgänge des 15. Mai rhobener Protest für nichtig erklärt worden war. Der zuerst auf⸗ gerufene Zenge war Yantier, Oberst ver neunten Legion der Natio⸗ nal⸗Garve. Er fragte, wie es zugehe, vaß er der einzige Legion⸗ 1 1 e sei, ven man vorbeschieven habe, um über dir allgemeinen 1e Zeugniß chzulegen. Der Präsibent entgegnete, er sei r Frage nicht berechtigt, sondern habe blos die an ihn ge⸗
meiner
IUsWee Ilceg. sen, nach Turin lautet die Losung; dort ünden mir den Frieden, um den wir kämpfen. Es
den Vernommenen war auch Lamartine.
richteten Fragen zu beantworten. Der Oberst gab nun seine Aus⸗ sagen ab, und ihm folgten neun andere Zeugen, gegen deren An⸗ gaben Blanqui und Barbeès öfters Einsprache erhoben und mit deren Verhör die Liste derjenigen Zeugen, welche blos über die all⸗ gemeinen Vorgänge des 15. Mai auszusagen hatten, erschöpft war. Die Sitzung wurbe hun kurze Zeit ausgesetzt, und nach der Wie⸗ dexerbffniths begann des Verhör der blos in Bezug auf den An⸗ geklagten Bkanqiti vorgeferderten Zeugen. Bevor der erste aufge⸗ rufen wurde, wandte sich Blanqui an die Jury, um, wie er sagte, den Zweck der Kündgebung des 15. Mai kurz anzugeben. Er be⸗ hallptete, vdaß in seltem Klub, trotz dessen entschiedener Opposition gegen die Regierung, nie zu Gewaltthätigkeiten gegen dieselbe auf⸗ gefordert worden sei. Die beschlossene Kundgebung zu Gunsten Po⸗ lens habe er, Schlimmes fürchtend, laut gemißbilligt; bei der Ma⸗ jorität seines Klubs aber habe er mit seinem Abrathen nicht durch⸗ dringen können. Beim Eintritte in die Versammlung am 15. Mai habe er jedes Mittel angewendet, um Gewalthandlungen des Volkes
zurückzuhalten und eine friedliche Ueberreichung der Petition zu be⸗
wirken, deren Annahme jedoch von der Versammlung verweigert worden sei. Nicht ihm also könne das Vorgefallene schuldgegeben werden. Nach Verlesung der Petition durch Raspail sei der Tu⸗ mult ärger geworden, und er habe viele Stimmen rufen hören: „Blanqui! Bkanqui! Auf die Tribüne!“ er habe den Aufruf aber nicht beachtet. Da habe ihn das Volk bei Armen und Beinen er⸗ griffen und auf die Tribüne gehoben, wo er, nachdem der Lärm erst ärger geworden, dann aber Stille eingetreten sei, die bereits aus dem Moni⸗ teur vorgelesene Rede gehalten habe. Kurz darauf sei noch mehr Volk eingedrungen und er von der Menge, die den ganzen Sagl gefüllt habe, niedergeworfen, bedeutend verletzt und durch eine Seitenthür weggetragen worden. Später habe er Huber die Auflösung der Versammlung aus⸗ sprechen hͤren und, wie vom Blitze getroffen, den Palast verlassen, ohne Widerstand zu finden. Es wurden nun vier Zeugen vernom⸗ men, gegen deren Aussagen Blanqui jedesmal Einwendungen zu machen sich veranlaßt fand. In der Mittwochs⸗Sitzung wurde das Verhör der in Betreff Blanqui's vorgrladenen Zeugen fortgesetzt, nachdem Blanqui sich über die Ungenauigkeit der in den Journalen
über die Prozeßverhandlungen vtröffenklichten Berichte beschwert und
der Präͤsident die Journalisten zur größten Genauigkeit ermahnt hatte, was Letztere zu Protsstationen veranlaßte. Es wurden 20 Zeugen vernommen, deren Aussagen wieder ein Menge Einreden und Bestreitungen von Seiten Blanqui's hervorriefen. Gestern rückte das Berhör vom 59sten bis zum 80sten Zeugen vor; unter Ihm zufolge theilte sich der Sturm des 15. Mai in zwei Richtungen; die eine ging auf die röthe Republik und den Sturz der National⸗Versammlung hin, die andere war eine Demonstration für die polnische Sache. Die gestrige Sitzung wurde, nach dem Verhör des 80sten Zeugen, gegen 6 Uhr Abends geschlossen. Die Aussagen Lamartine's, der als Mit⸗ glied der ehemaligen provisorischen Regierung zum Zeugen Verhör geladen war, verbreiteten sich hauptsächlich üver sein Verhalten beim Andringen der Massen am 15. Mai, ohne den Angetlagten Albert und Quentin, mit denen er dabei in Berührung kam, irgend etwas zur Last zu legen. Hinsichtlich Borme’s war Lamartine mehrmals vor Mordabsichten desselben gewarnt worden; seine Aussagen legen
ihm aber nichts zur Läst. Ueber General Courtais äußerte sich Herr von Lamartine vurchaus günstig; verselbe war nach stiner Ansicht
dem Ueberfalle des 15. Mai durchaus fremd, und er versicherte, auch nicht den mindesten Verdacht gegen ihn hegen zu können. Er erklärte sodann, daß er das Attentat vom 15. Mai weit mehr für ein zufälliges als für ein vorher beabsichtigtes halte; es sei eine große Volks⸗Unbesonnenheit gewesen; das Ausland aber habe dabei ohne Frage eine große Rolle gespielt. Aus den weiteren Aussagen des Zeugen ging her⸗ vor, daß er unter Ausland hier die Volksvereine zu Krakau und Warschau verstand, welche schon Anfangs Mai in alle pariser Klubs ihre Organe abgeschickt hätten, um Frankreich zu nöthigen, daß es gegen sein Interesse Krieg führe. Ueber die Häupter der Bewe⸗ gung des 15. Mai erklärte Lamartine blos Muthmaßungen zu he⸗ gen, welche einer Aussage vor der Jury nicht zur Grundkage die⸗ nen könnten. Ueber Blanqui's Thun auf dem Stadthause befragt, sagte Lamartine nichts aus, was denselben sonderlich graviren könnte. Auf Lamartine folgte eine Reihe ven Zeugen, deren Verhoör nichts Bemerkenswerthes darbot. Blos die Aussagen des Substituten des K. Prokurators zu Paris, Avond, crregten einiges Interesse. Er, behauptete, daß Barbeès gesagt habe: „Eine Re⸗ publik der Theilung ist, was wir haben müssen, und wir wollen nichts Anderes.“ Barbes leugnete heftig und unter. Beleidigungen gegen den Zeugen, diese Werte gesprochen zu haben. Herr. Avond hökrte aber auf seiner Behauptung.
Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ haus⸗Sitzung vom 14. März. Herr Herries reichte wieder eine Bittschrift um unveränderte Beibehaltung der Schifffahrtsge setze ein. Sie war aus Liverpool und hatte 10,000 Unterschriften. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete dann die fortgesetzte Berathung über D'Israeli's Antrag auf Respeist bung. einer Kom⸗ mission zur Prüfung der auf dem ländlichen Grundbesitze lastenden Abgaben. Diesmal ergriff zuerst der K anzler der Schatzkam⸗ mer, Sir Ch. Wood, das Wort, um die Ansichten der Regierung über den vorliegenden Antrag zu entwickeln. Er wandte sich zuvör⸗ derst gegen Hume’'s Amendement auf Abschaffung von 10 Millionen Steuern, in dessen Hintergrund c- der Antrag lauere, die Ausgabe für die Vertheivigungs⸗Anstalten des Landes um 1 ihres Betrags zu vermindern, ein Antrag, der schon bei Gelegenheit von Cobden's Motion genügend besprochen worden, weshalb er nicht nochmals darauf eingehe und das Haus blos bitte, seine da⸗ malige Verwerfung zu wiederholen. Hinsichtlich D'Israeli's An⸗ trag stimme er in Vielem mit den Ansichten des Redners überein. Er stimme ein in das Lob, welches er den englischen Grundbesitzern ertheilt habe, er gebe zu, daß die Lokal⸗Abgaben vornehmlich auf das Grund⸗ Eigenthum drückten, und daß sie sich auf fast 12 Millionen beliefen. Aber das sei auch Alles. Unrichtig sei D'Jsraeli's Behauptung, daß diese Lokal⸗Abgaben von dem Viertel dess Gesammt⸗Einkommens des Landes erhoben würden. D'Israeli schlage die Grundrente zu 67 Mill., das Gesammt⸗Ein⸗ kommen zu 249 Mill. an; erstere betrage aber nach der fü die Armensteuer gemachten Abschätzung 105 Mill., so daß die Lokal⸗ Abgaben nicht auf ein Viertel, sondern auf zwei Fünftel des Ge⸗ sammt⸗Einkommens sielen. Die von D'Israeli beccsgte Verän⸗ verung werde nicht einmal zu einer gleichmäßigen Vertheilung der Erfeicterung führen. Nicht die Hälfte 2 die Lokal⸗Abgabe zah⸗ lenden Eigenthums bestehe aus lanvlechem egehg. sondern ein großer Theil aus Eisenbahnen, Ben. Häusern, und diese wären doch sicherlich nicht durch die Veränverung in der Getraide⸗ Gesetzgebung, die der Antrag eller als Hauptgrund für die Noth⸗ wendigkeit der gewünschten Veränderung anführe, benachtheiligt worden. Um so unbilliger würe ee Kosten. Anderer zu be⸗ vorzugrn. D.Jsraeli trete als Bssüße der Pächter auf, aber die Interessen dieser Klasse würven durch eine andere Vertheilung der Lokal⸗Abgaben nicht gefördert, da jeder Pächter diese Steuer von dem Werthe der achtung abrechne. Eiu Hauptpunkt sei noch
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gegen den Antrag anzuführen: der Umstand, daß die vom ländlichen Grundbesitze bezahlten Armen⸗Steuern in ein immer geringer wer⸗ dendes Verhältniß zu den vom städtischen Besitze bezahlten treten. So habr 1826 das ländliche Grundeigenthum 60 pCt., in diesem Jahre blos noch 47, pCt. beigetragen, während der Beitrag der Städte in derselben Zeit von 31 auf 52 ½ pEt. gestirgen sei. Die
Behauptung D'Israelles, daß die Ackerbau⸗Distrikte durch die Manu⸗
faktur⸗Industrie verarmten, stehe mit der notorischen Thatsache im Widerspruche, daß in den Manufaktur⸗Distrikten der ländliche Grundbesitz weit mehr im Werthe gestiegen sei, als in den blos ackerbauenden. Eben so ungereihzt sei die Klage D⸗Israeli's, daß die Regierung nichts für das Ackerbau⸗Interesse gethan habe, wüͤhrend es doch seit 1815 von für nahe an 7 Millionen Pfd. St. jährlich betragenden Accise⸗Abgaben befreit worden sti. Ueberhaupt sei in England der ländliche Besitz weniger hoch “ als auf dem Kontinente. Noch eine Hauptfrage sei zu erledigen, wodurch nach der Aufhebung dieser Lokal⸗Abgaben das daraus entstehende Defi⸗ zit gedeckt werden solle? Der Konsequenz wegen müßte der Staatsschatz, wenn er auf D'Israeli's Antrag einginge, die städti⸗ schen so gut, wie die ländlichen Abgaben, auf sich nehmen, also die Hälfte von 14 Millionen. Diese ließe sich nicht anders decken, als durch eine erhöhte Einkommensteuer, und in Folge duvon wür⸗ den nach dem jetzt angenommenen Verhätrniffe 3 ½ Millionen nuf die Pächter fallen, die sich gerade D’IJsraeli zum besonderen Schutz auserlesen. Sein Hauptgrund gegen eine durchgreifende Uebernahme der Lokal⸗Abgaben von Seiten des Staats sei die Gefährlichkeit einer solchen Maßregel, indem dadurch die Staatslasten vermehrt und die Stabilität der Jnstitutionen Englands durch ein Lossagen von dem heilsamen Prinzipe der Selbstregierung erschüttert werde. „Als ich neulich“ so schloͤß der Kanzler der Schatzkammer seine Rede unter lebhaftem Beifall des Hauses, „mit meinem ehrenwerthen Freunde Cobden sprach, drückte ich die Ansicht aus, daß die Ruhe, deren England voriges Jahr genoß, insbrsondere der Wohlfahrt zugeschrie⸗ ben werden müsse, deren sich die Arbeiterklassen in Folge der wohl⸗ feilen Lebensmittelpreise und des geringen Getraidezolls erfreuten. Ich bin überzeugt, daß diese Ansicht begründet ist; ich glaube, daß diese Erleichterung der Lage der ärmeren Klassen nothwendig war, und ich glaube auch, daß es die Pflicht der Regierung ist, daruber zu wachen, daß sie die zu ihrem Unterhalte nöthigen Gegenstände zu niedrigen Preisen erhalten. Es ist keine Wohlfahrt für die eine Klasse möglich, wenn nicht die anderen ebenfalls sich wohl brfinden. Sollten auch die Reichen sich deshalb eines Theiles ihres Ueberflusses berauben müssen, so ist es doch sevenfalls nöthig, daß die dürftigen Klassen zu leben haben. Niemand ist aber mehr dabei interessirt, ihmen dies zu verschaffen und dadurch die Ruhe des Landes zu sichern, als die Grundeigenthümer.“ Nachdem noch mehrere Mit⸗ glieder über die Frage gesprochen hatten, wurde die weitere Erör⸗ terung vertagt.
—Unterhaus⸗Sitzung vom 15. März. Die heutige Schluß⸗ Debatte über D'Israeli's Antrag auf eine Reform der Lokal⸗Grundabga⸗ ben wurde von Herrn Milner Gibson, ehemaligem Vice⸗Präst⸗ denten des Handelsamts und zu Cobden’'s Anhängern gehörig, er⸗ öffnet. D'Israeli's Plan, den er durch die Rede des Kanzlers der Schatzkammer für genügend widerlegt hielt, tadelte er, da er den Ge⸗ sammtbetrag der öffentlichen Lasten nicht vermindere, sondern nur einen Theil derselben auf andere Schultern lege; besser sei Hume's Plan, weil er auf die Erleichterung aller Klassen ohne Unterschied durch Verminde⸗ rung der Staats⸗Ausgaben und Verwendung des Ueberschuͤsses zu Ab⸗ schaffung von Steuern, die auf dem Ackerbau und dem Handel lasten, gerichtet sfei. Außerdem gebe⸗D.' IJsraeli’s Plan keine Gewähr, daß das Parlament später die neuen Steuern bewilligen werde, welche die vermehrten Ansprüche an die konsolidirten Fonds nöthig machen würden. Schließlich forderte er die Proteetionisten auf, mit ihm auf eine Verminderung der Staats⸗Ausgaben hinzuwirken, das ein⸗ zige Mittel, zu einer Abgaben⸗Erleichterung zu gelangen. Einige Redner brachten Beschwerden über die nachtheiligen Folgen des freien Handels auf die Ackerbau⸗Interessen vor, was Herrn Bright zu einer Vertheidigungs⸗Rede des Freihandels⸗Systems veranlaßte. Auf den Vorwurf mehrerer Mitglieder, daß Herr. D'Israeli anzu⸗ geben versäume, wie er den Ausfall decken wolle, beantragte Herr Cayley die gänzliche Abschaffung aller ⸗Accise. ⸗Abgaben und Zölle und eine Auflage von 10 pCt. auf alle Consumtions⸗ Gegenstände. Herr Sidney Herbert, zu Peel's Partei gehörend, gab zu, daß in vielen Ackerbau⸗Distrikten Englands große Noth herrsche, zweifelte aber, ob D'Jsraelt's Plan ihr ab⸗ helfen werde, um so mehr, da der Antragsteller das Haus über seine weiteren Pläne ganz im Dunkeln lasse. Sein Hauptrinwand gegen
den ganzen Plan war, daß seine Durchführung unfehlbar zu einer
größeren und nachtheiligen Centralisation von Lokal⸗Angelegenheiten
in Hände führen müsse, die zu ihrer Beurtheilung nicht kompetent
wären. Herr Goulburn, ebenfalls ein Anhänger Peel's, sprach
sich vornehmlich gegen eine Auflage auf die englischen Staatsgläubi⸗
ger aus, die er einen versteckten Bruch der eingegangenen Verpflich⸗
tungen, einen halben Staats⸗Bankerott nannte, so wie gegen Cay⸗
ley's Plan, der die Anwesenheit eines Accise ⸗ Beamten
Hause nothwendig mache. Lord J. Russel! zweifelte, daß der
Grundbesitz gegenwärtig höher besteuert sei als früher; die Grund⸗
steuer sei sicherlich geringer, als unter Sir R. Walpole. Auch
er wünschte nicht den Kirchspielen die Verwaltung der Lo⸗
kal ⸗ Angelegenheiten entzogen zu sehen, vertheidigte sein Benehmen bei der Abschaffung der Korn⸗Gesetze und er⸗
klärte sich schließlich gegen D'Israeli's Antrag, weil er das Sig⸗
nal zu einem neuen Kampfe zwischen den ackerbautreibenden und anderen Intevessen geben werde, so wie auch gegen Hume’s Amen⸗
vement. Herr Cobden bekämpfte hauptsächlich die Ansicht, daß von D'Israeli's Plan die Püchter Nutzen ziehen würden, und daß ver Freihandel an etwanigem Elend in den Ackerbau⸗Distrikten schuld wäre, wo es vorhanden sei, könne nur der ungeschäftsmäßige Be⸗ trieb des Ackerbaus daran schuld sein. Es war für Hume's Plan. Vor der Abstimmung ergriff Herr D'Jsracli nochmals zur Ver⸗ theidigung seines Antrags das Wort und richtete sich hauptsächlich gegen die Einwürfe, daß seine Anführungen nicht begründet, seine Pläne nicht praktisch und nicht von Nutzen für die Pächter seien. Hauptsächlich bet dem letzten Punkte suchte er nachzuweisen, welche große Erleichterung die Pächter durch eine veränderte Vertheilung der Lokal⸗Abgaben genießen würden, und versprach, in der Aus⸗ schuß⸗Berathung einen Plan vorzulegen, der die gegen die Staats⸗ gläubiger eingegangenen Verpflichtungen nicht im mindesten verletzen werde. Bet der Abstimmung wurden indeß, wie schon gemeldet, so⸗ wohl Hume's wie D' Israeli's Antrag verworfen.
London, 17. März. Gestern votirtr das Unterhaus im Aus⸗ schusse eine Reihe von Posten des Marine⸗Budgets. Ein Antrag des Herrn Hume, daß vor jedweder Subsidienbewilligung für den Staalsdienst eine allgemeine Veranschlagung der zu erwartenden Einkünfte und der beabsichtigten Ausgaben vom Ministerium vorge⸗ legt werden solle, wurde mit 97 gegen 48 Stimmen verworfen. Das Marine⸗Budget ist übrigens, nach den Regierungs⸗Vorlagen, welche Herr Ward dem Hause machte, gegen das vorige Jahr um 938,856
Pfd. St. vermindert. Herrn Hume aber erschien die Stärke der
britischen Seemacht auf auswärtigen Stationen noch zu groß, und er wollte die beantragten 40,000 Rann Seeleute auf 35,000 her⸗ abgesetzt sehen, was jedoch mit 144 gegen 59 Stimmen verworfen wurde.
Die Times hat Berichte von Neapel vom 6. März, wonach die Admirale nach einer Unterredung mit dem Könige in der Nacht des 4ten mit ihrem Gaschwader nach Palermo abgefahren wartn. Man will daraus schließen, daß der König in die Modificationen der Bedingungen an die Sicilianer, die den Admiralen bedenklich schienen, eingewilligt habe, besonders in Betreff der Amnestiefrage. Man glaubte, daß im Fall der Annahme der Friedensbedingungen der sicilianische Fürst Cassaro, der sehr populgir ist, zum Vice⸗König ernannt werden würde. Derselbe Korrespondent der Times deutet an, daß König Ferdinand im Kirchenstagte interpeniren wolle, so⸗ bald die sicilianische Frage geschlichtet wäre. Dabei geht er von der Voraussetzung aus, daß die Oesterreicher bereits in den Kirchen⸗ staat und Toskana eingerückt seien. Nach dem Globe verlautet, daß in England mehrere Dampf⸗ schiffe für den Dienst der Sicilianer ausgerüstet würden, und daß mehr als 1200 Mann, vollständig bewaffnet, uniformirt und ein⸗ geübt, bereit seien, sich auf jenen Dampfböten einzuschiffen, um auf Seiten der Sicilianer gegen Neapel zu fechten.
Die Times bringt auch Nachrichten aus Pernambuco bis zum 8. Februar. Der Aufruhr war unterdrückt, und die Rädelsführer sind entweder gefangen oder gefallen. Man erwartet, daß der Han⸗ del jetzt dort wieder aufleben wird.
In der gestrigen Halbjahrs⸗Versanunlung der Actienaire der Bank von England, wilche sehr zahlreich besucht war, zeigte der Gouverneur an, daß, nach Zahlung der Dividenden für das letzte Halbjahr, eine Bilanz von 35,318 Pfd. St. verbleiben und zur Reserve geschlagen worden sei, welche sich, den während des laufenden Jah⸗ res sich ergebenden Gewinn hinzugerechnet, gegenwärtig auf 3,843,862 Pfd. St. belaufe. Da die Versammlung früher die Ansicht ausge⸗ sprochen habe, daß die Reserve auf drei Millionen beschränkt werden solle, so habe der Direktorenhof die Sache erwogen und sehe keine Gefahr dabei, die Reserve auf jenen Betrag zu vermindern; der⸗ selbe schlage daher vor, daß die Actionaire 5 ½ pCt. empfangen soll⸗ ten, nämlich 3 ½ pCt. als die ordentliche Halbjahrs⸗Dividende und 2 pCt. aus dem Ueberschusse der Reserve, die dann immer noch 3,043,447 Pfd. St. betragen werde. Lauter Beifallsruf begleitete diesen Vorschlag, der nach einigen Erörterungen zur Abstimmung ge⸗ bracht und genehmigt wurde. “
Der Betrag der vom Ministerium für das Budget von 1849 bis 50 im Vergleich mit dem vorjährigen Budget vorgeschlagenen Erspar⸗ nisse beläuft sich zusammen auf 2,003,553 Pf. St., wovon 7300,856 auf die Marine, 337,873 auf die Artillerie, 378,624 auf das Land⸗ heer und 556,200 auf die Civil⸗Verwaltung kommen.
In der vorgestrigen Sitzung des Oberhauses beantragte Lord Wicklow offizielle Vorlagen über den Betrag der aus Irland bezo⸗ genen und in England mit der Einkommensteuer belegten Revenuen.
Schweiz. Bern, 13. März. (Eidg. Z.) Die in neapolitani⸗ schen Diensten stehenden Schweizer bilden vier Regimenter, jedes aus 1472 Mann oder zwei Bataillonen zu 736 Mann zusammengesetzt. Die kapitulirten Kantone sind: Luzern für 1 Bataillon (Vertrag vom 3. Juli 1824); Uri, Unterwalden und Appenzell J. Rh. für das 2. Bataillon des 1. Regiments (15. Juni 1829); Freiburg und Solothurn für das 2. Regiment (15. Juni 1825); Wallis fuüͤr ein Bataillon des 3. Regiments (11. August 1826); Schwyz und Grau⸗ bündten jedes für ein halbes Bataillon des 3. Regiments (8. März 1827 und 7. Dezember 1828); Bern für das 4. Regiment (6. Sep⸗ tember 1828). Die Dauer der Capitulationen ist 30. Jahre. Die Pension ist auf die Hälfte des Soldes für 20 Dienstjahre, zwei Drittheile für 25 Jahre, drei Viertheile fur 30 Jahre und den gan⸗ zen Sold für 35 Jahre festgesetzt. Im Falle der Auflösung haben sie auf Entrichtung des halben Soldes Anspruch.
Die eidgenössische Gesetzgebungs⸗Kommission ist gistern wieder in Bern, zu Fortsetzung der ihr obliegenden, einige Zeit unterbro⸗ chenen Arbeiten zusammengetreten. Ohne Zweifel wird die Bundes⸗ gerichtsordnung Gegenstand ihrer Berathung sein, wozu der Ent⸗ wurf bereits von Herrn Bundesrath Druey ausgearbeitet ist.
Der Große Rath von Bern hat gestern ein Gesetz über Un⸗ vereinbarkeit von Stellen berathen. Der wichtigste Paragraph ist der §. 1: „Unvereinbar mit einer vom Staate besoldeten Stelle ist jede eidgenössische Beamtung und die Stelle als Mitglied der schweizerischen Bundesversammlung und des Bundesgerichts. Die Bekleidung eines militairischen Ranges oder Grades im eidgenössi⸗ schen Dienste ist ausgenommen.“ Das war den Bernern aber doch zu stark, der Paragraph wurde in folgender Fassung angenommen: „Unvereinbar mit einer vom Staate besoldeten Stelle ist jede eid⸗ genössische Beamtung. Die Stelle als Mitglied der schweizerischen Bundes⸗Versammlung, des Bundesgerichts, die Bekleidung eines militairischen Ranges oder Grades im eidgenössischen Dienste sind ausgenommen.“
Italien. Turin, 11. März. (D. A. Z.) Der König hat an den Papst ein Schreiben nach Gaeta gerichtet, worin er dem⸗ selben anzeigt, daß er im Begriff sei, den Krieg zur Vertreibung der Ausländer vom italienischen Boden neuerdings zu beginnen, und daß er, sobald dieser Zweck erreicht sein werde, sich auch mit nen den päpstlichen Stuhl betreffenden Fragen näher beschäftigen wolle.
Nicht weniger als 109 Generale, Obersten und andere Stabs⸗ Offiziere der piemontesischen Armee, die der revolutionairen Partei verdächtig sind, sollen zur Disponibilität gestellt und durch polnische, französische und andere Offiziere ersetzt werden.
Im Mittel⸗Italien soll der Plan entworfen worden sein, Karl Albert zum Präsidenten der italienischen Gesammt⸗Republik auszu⸗ rufen und ihm dadurch indirelt seine Krone zu nehmen.
Neapel, 5. März. (D. A. Z.) Das Ultimatum, welches der König an die Sicilianer unterm 28sten v. M. erlassen hat, verspricht ihnen eine Verfassung auf den Grundlagen der Constitution von 1812, die vor Junt dieses Jahres verkündet werden soll. Die hauptsächlichsten Bestimmungen dieser neuen Verfassung sind: Die Staats⸗Religion ist mit Ausschluß jeder auderen die katholische; die persönliche Frei⸗ heit ist garantirt: Niemand darf anders als nach der gesetzlich vor⸗ geschriebenen Form verhaftet oder gerichtlich verfolgt werden; Kei⸗ ner ist gezwungen, sein Eigenthum anders als zum Nutzen des Staats und gegen vorherige Entschädigung abzutreten; Preßfreiheit mit Repressivgesetzen ist zugesichert; Sicilien bildet einen Theil des Königsreichs der beiden Sicilien und wird als constitutionelle Mo⸗ narchie regiert. Der König übt allein durch verantwortliche Mini⸗ ster die vollziehende Gewalt aus, die gesetzgebende dagegen in Ge⸗ meinschaft mit den Kammern, die er zusammenberuft, vertagt und auflöst. Wenn der König nicht in Sicilien residirt, ersetzt ihn ein Vice⸗König. In seiner Umgebung befindet sich bestän⸗ dig ein mit den sicilianischen Angelegenheiten beauftragter Mini⸗ ster. Alle Staatsbeamte sind Sicilianer, von den Ministern sind nur die beiden des Kriegs und der Marine der Centralregierung
Dukati jährlich. Außerdem eutschädigt es Neapel für die durch die
Ereignisse von 1848 und 1849 veranlaßten Rüstungen mit 590,000 Unzen. Die Volksvertretung besteht aus zwei Kammern, einer auf Lebenszeit von dem König ernannten Pairskammer und einer Volls⸗ kammer. Um an der Wahl zu letzterer Theil nehmen zu können, muß man ein Einkommen von 300 Unzen und in Palermo von 500 Unzen haben; derselbe Census ist zur Wählbarkeit erforderlich. Wenn die Sicilianer auf diese Anerbietungen nicht eingehen, so werden sie als nicht geschehen betrachtet. Zwischen den Admiralen Frankreichs und Englands, welche das Ultimatum vermittelt haben, und dem König herrscht noch eine Meinungsverschiedenheit über die zu erthei⸗ lende Amnestie. Erstere verlangen eine unbeschränkte, Letzterer will wenigstens 30 der Hauptanführer des Aufstandes auf ein Jahr von der Insel entfernt wissen. Wenn die Sicilianer die Anerbietungen annehmen, so wird wahrscheinlich Fürst Cassaro Vice⸗König werden. Der Kardinal Antonelli, welcher die Functionen als Staats⸗ Secretair Sr. Heiligkeit versieht, hat an den Kaiserl. österreichischen Gesandten beim heiligen Stuhle, Grafen Moritz Esterhazy, folgende Note gerichtet:
„Jener Verein von Aufrührern, welcher, den Namen von Volks⸗Depu⸗ tirten widerrechtlicher Weise sich anmaßend, in der Hauptstadt des päpstli⸗ chen Staates unter dem Titel einer römischen konstituirenden Versammlung sich festsetzte, hat mit tollem Ungestüm, in seinem System von Gottlosigkeit, Ungerechtigkeit und Zerstörung fortschreitend, in den letztverflossenen Tagen sich beeilt, mit einem doppelten Gesetzentwurfe sich zu beschäftigen, in wel⸗ chem alle im Besitz der todten Hand befindlichen Guüter als Staats⸗ güter erklärt und einstweilen einige direkte Anordnungen getroffen werden, um die Wirkung dieses selben gottlosen Naubes alles beweglichen und un⸗ beweglichen Eigenthums sicherzustellen, den sie, gegen die Kirchen⸗ und gegen 1 föo Stiftungen ohne irgend eine Ausnahme zu dekretiren Wil⸗
ens ist.
„Dieses, wie nicht minder jedes andere vergangene oder künftige Atten⸗ tat der gedachten Aufrührer sind bereits in ihrem Ursprunge durch die frü⸗ heren Bekanntmachungen des heiligen Vaters und vorzüglich durch die feier⸗ liche von ihm am 1. Januar erlassene Akte verurtheilt. Da man aber die keuflischen Kunstgriffe und Listen voraussieht, welche die Urheber des ob⸗ besagten Raubes anwenden werden, um so schnell als möglich einen ihren eigennützigen Wünschen enisprechenden Vortheil daraus zu ziehen, so hat der heilige Vater in seiner doppelten Eigenschaft als Päapst und als Lan⸗ desherr der päpstlichen Staaten, für zweckmäßig erachtet, alle diejenigen zu warnen, welche sich in dem Fall befinden dürsten, in Bezug auf obgedach⸗ tes Eigenthum mit der sogenannten Regierung von Rom oder irgend einem von ihr Bevollmächtigten in Verhandlung zu treien. Die Anordnungen der römischen Versammlung, von denen hier die Rede ist, enthalten die empörendste Verletzung der unwandelbaren Vorschriften der natürli⸗ chen Gerechtigkeit, auf welche jedes Eigenthumsrecht gegründet ist, eine Ver⸗ letzung der alten und neueren bürgerlichen Gesetze, welche namentlich in den päpstlichen Staaten das Eigenthum der Kirche und der milden Stiftungen stets verbürgt haben, endlich eine Verletzung der geheiligten Rechte der
Kirche Jesu Christi und der Verordnungen, welche sie erlassen hat, um ihr Eigenthum zu bewahren, und zu verhindern, daß es den xreligiöbsen oder frommen Zwecken, denen es gewidmet ist, entfremdet werde. Wenn die so⸗ genannte Versammlung mit den algemeinen Ausdrücken, deren sie sich be⸗ dient hat, nicht blos das Eigentbum der Kirche und der frommen Stif⸗ tungen treffen wollte, so sind ihre Anordnungen auch in dieser Hinsicht von Rechts wegen immer null und nichtig, weil sie von riner Handvoll Aufrüh⸗
rern ausgegangen sind, welche durch jede Art von Gewaltthat, Betrug und Undankbankeit die rechtmäßige Autorität usurpirt haben, um die Staaten der heiligen Kirche zu unterdrücken, austatt sie zu regieren.
„Es ist demnach der Wille Sr. Heiligkeit, daß zur Keuntniß Aller und besonders der Fremden aller Staaten und Nationen gebracht werde, daß die Verkäufe, Erbpacht⸗Verträge und Veräußerungen jeder Art, wie auch die Konstituirungen von Hypotheken und was immer fuͤr andere Kontrakte, welche von der sogenannten Versammlung und Römischen Negicrung oder deren Bevollmächtigte über unbewegliche und bewegliche Kirchengüter und jedes andere Eigenthum der todten Hand geschlossen werden, vollkommen nichtig und ungültig sind und sein werden, und als von Leuten abgeschlossen betrachtet werden sollen, die mit öffentlichem und offenbarem Raub fremdes
Eigenthum unrechtmäßiger Weise sich angeeignet haben. Demzufolge kön⸗ nen dergleichen Kontralte aus keinerlei Ursache, Vorwand oder Grund in irgend einer Weise gültig gemacht werden, auch wenn es sich von gewöhn⸗ lichen Kontralten, die von den Kirchen oder Anstalten, welchen besagte Gü⸗ ter gehören, geschlossen werden sollen oder von Atten handelt, die un⸗
ter Autorisation des Papstes, oder der Bischöfe, oder and rer rechtmäßiger Oberen in den Schranken ihrer respeltiven Kompeten: be⸗ gonnen worden sind, indem sich hirraus und was immer für einem an⸗ deren Umstande niemals folgern lassen kann, daß ein offenbarer Usurpator dasjenige zu thun, zu vollziehen und zu vollbreingen befugt ist, was einzig und allein von dem Eigenthümer oder dem rechtmäßigen Administrator be⸗ werlstelligt werden konnte. Demnach werden die Kirchen oder die anderen
Stiftungen der todten Hand jederzeit das Necht haben, ihr bewegliches
und unbewegliches Eigenthum, frei und ledig von allen Lasten, welche die
unrechtmäßigen Besitzer darauf gelegt haben dürsten, wie auch die Früchte, die sie in der Zwischenzeit getragen haben, zurückzufordern; noch können diejenigen, welche sie gekauft oder irgend einen anderen Vertrag darüber abgeschlossen haben, von den rechtmäßigen Eigenthümern den bezahlten Kaufpreis oder eine andere Entschädigung fordern, wofür ihnen kein an⸗ derer Weg übrig bleibt, als der, ihre Klage gegen die Usurpatoren zu rich⸗
ten, mit denen sie die Kontrakte abgeschlossen haben.
„Indem der unterzeichnete Kardinal, welcher die Functionen als Staats⸗ secretair versieht, auf ausdrücklichen Befehl des heiligen Vaters Ew. Excel⸗ lenz hiervon in Kenntniß setzt, ersucht er Sie außerdem, Ihrer Regierung hiervon schleunige Mittheilung zu machen, damit der Inhalt der gegenwär⸗ tigen Note so viel als möglich bekannt werde, mittelst welcher diejenigen, die sich etwa dazu verleiten lassen dürften, Kontrakte über die in Frage ste⸗ henden Güter abzuschließen, gehörig gewarnt, keine Unkenntniß der Sache vorschützen können.
„Der Unterzeichnete hat die Ehre, Ew. Excellenz die Versicherung sei⸗ ner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuemn. Gaeta, den 19. Februar 1849. G. Kardinal Antonelli.“
Spanien. Madrid, 10. März. Aus Catalonien ist gestern die Nachricht eingegangen, daß es dem zu den Truppen der Königin üͤbergegangenen Brigadier Pons (Bep del Oli) fast gelungen wäre, Cabrera in einen Hinterhalt zu verlocken und acsatcgke zu nehmen. Das Pferd des Letzteren fiel in seine Hände. Er selbst entkam jedoch. In Igualada haben Fabrik⸗Arbeiter Feuer an mehrere Fa⸗ briken gelegt.
Der General⸗Capitain von Burgos, Ros de Olano, hat einen Preis von 200 0) Piastern auf den Kopf des Estudiante gesetzt. Ein Bruder dieses karlistischen Parteigängers wurde von 30 Kürassieren verfolgt und endlich, da er sich nicht ergeben wollte, erschossen. Der Estudiante ließ den Leichnam ausgraben und bedeckte ihn mit seinen Thränen. 3
Seit geraumer Zeit waren die Landstraßen Spaniens nicht so unsicher, wie gegenwärtig. Binnen der letzten acht Tage wurden vier Diligencen zwischen Madrid und Sevilla von berittenen Räu⸗ bern ausgeplündert. Eine von Saragossa nach Pamplona gehende Diligence erlitt dasselbe Schicksal. II Zproz. 23 ½ P. 8 b Sproz. 11 G. Unverzinsl. 3 ½ P.
Polizeiliche Bekanntmachung. * Wegen Reparatur der Aufzugsklappen der Spreebrücke bei Moabit muß dieselbe am 22sten und 23sten d. M. gesperrt werden.
Berlin, den 17. März 1849. g. Königliches Polizei⸗Präfidium. 2
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vorbehalten. Sicilien hat ein besonderes Budget von 3 Millionen
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von Hinckelbey. 8