1849 / 82 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

visori eschäftsordnung, das andere wegen der Pankte B, vegasriscen, anf s.sheas Grund und Boden began⸗ zu er hagdvergehen, wobei indeß die Beschränkung eintreten soll, daß ge aufgetaufenen Untersuchungskosten, sobald der Fall schon zur 89 nrlichen Entscheidung gelangt ist, den Gerichten nicht vorenthalten

ee Kammer mehrere Beurlaubungen genehmigt hatte, ergriff Ewatsminäser Dr. Held das Wort, um zunäͤchst auf die Fvexbe necen des Abgeordneten Müller aus Taura, wann die Amnestirung der Jag

n eintreten werde, zu bemerfen, daß diese Interpellation durch das eben 2 lesene Königl Dekret wohl ihre genügende Erledigung gefunden haben 657 .*““ alsdann die Interpellation des Secretairs Hohlfeld be⸗ - b die Regierung Kenntniß davon habe, daß der Staatsanwolt 6n u 5. der sogenannten Hagedornschen Adresse ein Unter⸗ A“ 8 so bemerke er, daß die Regierung

8 er itet d abe 2 8 suchungsverfahren eingeleitet he C““ eine dessallsige

23. eine Kenntniß davon erhalten, zur Zeit keine a 1 assen zu müssen geglaubt habe, doppelten Grunde unter s z dessallige wünsche,

. sj ; weil gewöhnlich derartigen Anfragen ”v daß Mnisterium cin Verfahren

1une f nac der Ansicht des Ministeriums dem angezegenen §. 96 des Kriminalgesetzbuchs eine andere Interpretation gegeben werden müsse, als ihm der Interpellant gegeben. In dem Paragraphen sei von Thatsachen die Rede, die geflissenlich mit dem Bewußtsein der Falschheit verbreftet würden, die Adresse enthalte blos Urtheile; das Ministerium könne nicht die Verantwortung übernehmen, hier eine Untersuchung einzuleiten, abgese⸗ hen davon, daß das Justizministerium sich niemals ein Eingreifen in die Befugnisse der Staatsanwaltschaft gestatten werde. Secretair Hohlfeld findet sich durch die Antwort des Ministers nicht vollständig befriedigt, zumal er sie im Widerspruche mit dem Verfahren einer anderen Justizbehörde, des Appella⸗ tionsgerichts zu Bautzen, findet, das in einem analogen Falle dem Landgerichte zu Löbau ein Untersuchungsverfahren angeordnet habe, obschon letzteres dazu einen Grund nicht aufzufinden vermocht hätte. Staatsminister Dr. Held: Das Ministerium sehe sich außer Stand, auf spezielle Fälle eine Antwort zu geben; würden ihm aber solche Sachen zur Prüfung vorgelegt, so weide es sich bei seinem Entscheid über den Parteien zu halten wissen. Regie⸗ rungs⸗Kommissar Todt beantwortet hierauf die Interpellation des Abgeord⸗ neten Böricke wegen Einführung der definitiven Geschäfts⸗Otdnung dahin, daß der darauf bezügliche Gesetz⸗Entwurf sammt den Motiven bereits vor⸗ bereitet sei. Abgeordneter Böricke sieht in diesem fortwährenden Hinaus⸗ schieben, in dem Mangel einer Zeitbestimmung eine gewisse Halbheit und stellt deswegen den Antrag: die Staats⸗Regierung zu er⸗ suchen, das hierauf bezügliche Dekret und den in Rede stehenden Gesetz⸗Entwurf bis Ende März an die Kammer gelangen zu lassen. Nach⸗ dem Regierungs⸗Kommissar Todt bemerkt hatte, daß dieser Antrag auf die Entschließung des Ministeriums einzuwirken wohl kaum vermögen werde, und daß er außer Stande sei, über die Zeit, wann die Vor⸗ lage an die Kammern gelangen werde, eine bestimmte Antwort zu ge⸗ ben, beschließt die Kammer, die Berathung über den Börickeschen Antrag auf eine der nächsten Tagesordnungen zu bringen.

Vicepräsident Tzschucke erstattet hiernächst mündlich einen kurzen Be⸗ richt über die Differenzpunkte in den Beschlüssen der zweiten (Nr. 77) und ersten Kammer hinsichtlich des Gesetzentwurfs wegen der den Kammern zu gewährenden Initiative in der Gesetzgebung; da die Abweichungen nicht wesentlicher Natur sind, so räth der Ausschuß an, den Beschlüssen der jenseitigen Kammer beizutreten, was auch einstimmig geschah, und es er⸗ hält die alebald vorgekragene, darauf bezügliche Landtagsschrift die Ge⸗ nehmigung der Kammer. ECben so ertheilt sie ihre Zustimmung zu zwei anderen Landtagsschriften, die Bewilligung eines weiteren Kredits von 14,000 Rthlr. für die Arbeits⸗Kommission und die Fixration der Immo⸗ biliar⸗Brandversicherungs⸗Beiträge für die Finanz⸗Periode 1849 51 be⸗ treffend.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer interpellirt Abgeordn. Wehner das Ministerium: Mit Ende dieses Jahres laufe das Privi⸗ legium der leipziger Bank ab, denn sie habe ihre Thätigkeit 1840 be⸗ gonnen. Er wisse nun nicht, ob die Actionaire ein Fortbestehen beschlossen und ob sie um Verlängerung des Privilegiums nachgesucht haben. Ver⸗ schicdentlich sei darauf aufmerksam gemacht worden, daß dieses Institut zu einem Staatsinstitut zu machen sci. Es sei dies freilich eine sehr schwie⸗ rige Frage, die reiflicher Erwägung bedürfe. Wenigstens wünsche er, daß eine Genehmigung dieses Privilegiums nur auf eine kürzere Zeit gewährt werde. Vorläufig frage er an: 1) Ist die Regierung von Seiten der Actio⸗ naire angegangen worden, das Fortbestehen der Bank zu genehmigen, und 2) wenn dies der Fall ist, hat die Regierung bereits Entschließung gefaßt, und welche? Staatsminister Weinlig: Bereits vor zwei Monaten sei auf Ansuchen jener Actionaire vom vorigen Ministerium die Verlänge⸗ rung der Konzession auf zehn Jahre erfolgt. (Sensation.) Daher sei in der Sache nichts zu ändern. Die Verlängerung sei aber gewährt worden unter der Bedingung einer Aenderung der Statuten zum Vor⸗ theile der Industrie, richtung von Filialbanken. Abgeordn. Wehner: Obwohl seine Inte pella⸗ tion formell erledigt sei, behalte er sich doch weitere Anträge darüber vor. Abgeordneter Rewitzer erstattet hierauf Vericht über die Petition der Flachsmaschinen⸗Spinnerei zu Hirschfeld uvm Uebernahme von 250 Stück Obligationen oder um einen baaren Vorschuß von 25,000 Rthlr. von Sei⸗ ten des Staats. Der Ausschuß erkennt die Wichtigkeit dieses Unterneh⸗ mens für die Industrie wie für die Landwirthschaft an, räth aber den⸗ noch, im Einverständnisse mit der Staatsregierung, das Gesuch abzu⸗ lehnen, hauptsächlich aus dem Grunde, weil die Staatskasse gegenwärtig zu anderen unabweisbaren Bedürfnissen zu sehr in Anspruch genommen werde. Die Abgeordneten Kretzschmar, Birnbaum, Garbe, Kellermann, welche Letztere beantragt, die Pesition der Staateregierung zu thunlich⸗ ster Berücksichtigung zu empfehen, verwenden sich für das Gesuch. Staats⸗ Minister Weinlig spricht seine volle Anerkennung über die Leistun⸗ gen und Aufopferungen des Vorstandes jenes Unternehmens aus. Das CEtablissement sei ein Muster⸗Etablissement zu nennen. Die Regierung erkenne auch ferner die Wichtigkeit der Flachsspinnerei, und die frühere Unterstützung von 50,000 Rthlr., welche dem Etuablissement gewährt worden, könne nach dem, was in anderen Ländemn für jenen In⸗ dustriezweig geschehen, nicht als exorbitant angesehen werden. Den⸗ noch könne das Ministerium sich nicht gegen den Ausschußantrag er⸗ klar’n, weil der jetzige Bestand der Staarskasse die Unterstuͤtzung einer solchen Sache, an deren Wichtigkeit und Nothwendigkeit man nicht zweifle, unmöglich mache. Abgeordneter Garbe beantragt, die Unterstützung unter der Bedingung zu gewähren, daß die genannte Spinnerei sächsischen Fabri⸗

lanten zund Maschinenbauern Gelegenheit gebe, die Einrichtung einer Ma⸗ schinenspinneri tennen zu lernen. Referent Rewitzer vertheidigt den Aus⸗ 1“ schuß⸗Anmag. kommt unter Anderem auf die weitere Verlängerung des leip⸗ 88 Fort.Prisilegiuns zurück und spricht seine Verwunderung darüber scchi 8. die Regierung auf die Wünsche des Landes so gar keine Rück⸗ 8 *¾½ ommen und die versammelte Volks⸗Vertretung nicht erst darüber Ievört vabe. Der Ausschuß⸗Antrag wird 3 S Es soigt sodann die Ber‚ tg ig wird gegen 13 Stimmen angenommen. schusses (Referent Büöde), ’- üͤber den Bericht des zweiten Aus⸗ Besummung zu §. 15 vdes Simn Feldnerschen Antrag auf eine Zusatz⸗ rag aph lautet: „Bei ver e ner⸗Geleßes betreffend. Dieser Pa⸗ eigee Jahres nachgesuchten Tiebenpene Zeit als zwei Monate während den dritten Monat ein Abzug Ueüeten von Dienstgeschäften tritt für für die weitere Urlaubszeit 7 Hälste des monatlichen Gehalts ein; behörde die Einzichuug des ganz 8 dem Ermesen der Anstellungs⸗ laubezeit verfügt werden. Adsgeme Behalts für die Dauer der Ur⸗ der Urlaub zur Herstellung e vommen hiervon ist der Fall, wenn

oder behufs der Theilnahme an Gesunheit erweislich nothwendig war g, ertheilt ward.“

Der Feldnersche Zusatz lautet: In ta herlammlun

diener, welcher zum Abgrordnelen erwählt b hat der Staats⸗ angenommen hat, den durch seine Stellpertrelun L. und die Wahl wachsenrden Aufwand zu ersetzen.“ Pie Tryvutauhn 7. Sianatskasse er⸗ teresse der Staats⸗Kasse und Wahlfreiheit vem kanttagt i:m In⸗

2 hec . geben: „Wenn durch die Wahl und ven 8.eSn., ge⸗ Bassung zu

die Volksvertretung eine Ergänzung der papuich selnem Ge⸗ 8ene 2

gehenden Arbeüskraft durch Zuziehung eines Hul Larbesien

wird, so hat der zum Abgeordneten gewählte Beamie di 8 nothwenb

so wie einer ausgedehnteren Verbindlichkeit zur Er⸗

6 e S 8 8 den barurch entstehenden Mehrauswand zu entschaͤbigen, -g 8

weder zum vollen Betrage dieses Mehrauswandes, wenn derselbe ven vier⸗

ten Theil des ordentlichen Dienstgehalts des gew

erreicht, oder 2) zum Betrage dieses vierten Theils des Dienstgehalts, wenn jener Mehraufwand diese Quote übersteigt.“ Nach einiger Debatte wird der erste Satz des Deputations⸗Antrags bis „entschädigen“ angenommen. Sodann wird ein Tzschirnerscher Antrag, daß im Deputations⸗Antrage statt des Viertels die Hälfte gesetzt werde, mit 35 gegen 31 Stimmen ver⸗ worfen. Der Deputations⸗Antrag 1 wird gegen 22 Stimmen, Antrag 2 gegen 4 Stimmen angenommen. Schließlich schreitet die Kammer zur Wahl des außerordentlichen Ausschusses zur Reform im Verwaltungs⸗

Wesen.

Dresden, 22. März. (D. A. Z.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer fand die Berathung des Heinzeschen Antrags statt; derselbe lautete:

„In Erwägung, daß die von dem Bevollmächtigten der Kö⸗ niglich sächsischen Regierung bei der provisorischen Centralgewalt abgegebene Erklärung in Bezug auf das Recht des Staatenhauses, das absolute Veto und den Census von 50 Thalern fur ersteres, weder von Freiheitsliebe noch von Achtung des klaren Volkswillens zeugt u. s. w., wird beantragt, die Kammer möge erklären, daß jene Erklärung den Ansichten und dem Willen der sächsischen Volks⸗ vertretung entschieden entgegen ist, und daher die Regierung auf⸗ fordern, die über jene drei Punkte des dentschen Verfassungswerks an die Centratgewalt abgegebene Erklärung schleunigst zurückzuneh⸗ men und den diesseitigen Bevollmächtigten anzuweisen, sich im ent⸗ gegengesetzten Sinne gegen die Centralgewalt auszusprechen.“

Abgeordn. Feldner Bericht darüber und empfiehlt die Annahme desselben. Im Berichte wird unter Anderem auch nach⸗ zuweisen gesucht, daß der frühere Staatsminister von der Pfordten sich einer Unwahrheit schuldig gemacht, als er am 5. Februar bei Beantwortung der Tzschirnerschen Interpellation wegen der preußi⸗ schen Cirkularnote erklärt habe, „daß die Regierung sich zu einer definitiven und bindenden Erklärung uber jene Verhältnisse nicht für verbunden halte, daß sie aber, sobald eine solche nöthig sein sollte, die Kompetenz der Kammern nicht umgehen werde.“ Zwei Tage vor⸗ her sei aber jene bekannte Erklärung der Regierung über das deut⸗ sche Verfassungswerk bei der Centralgewalt durch den sächsischen Bevollmächtigten abgegeben worden, ohne daß die Kammern vorher gefragt worden wären. Abgeordn. Schieck: Er sei mit dem Antrage aus formellen Gründen nicht einverstanden. W ezu, meint er, sollten die Verhandlungen hierüber führen; auf Frankfurt würden sie gewiß keinen Einfluß üben. Die National⸗Versammlung habe ja auch erklärt, daß sie sich nicht durch die Beschlüsse der einzelnen Staaten binden lassen werde. Uebri⸗ gens sei die zweite Lesung der deutschen Verfassung vorbereitet und eine Aenderung daher unmöglich. Auch auf das Ministerium koͤnn⸗ ten diese Verhandlungen von Einfluß nicht sein, da das Ministerium, welches jenes Gutachten abgegeben, abgetreten sei. Was jene Er⸗ klärung nun anlange, so koͤnne er die Ansicht des vorigen Ministe⸗ riums nicht mißbilligen, daß das Staatenhaus ein konservatives Ele⸗ ment haben müsse; er verstehe nämlich unter Konservatismus den Grundsatz, alles das beizubehalten, was gut ist und nicht zu je⸗ nen mittelalterlichen Uebelständen gehört. In diesem Sinne scheine sich auch das Ministerium erklärt zu haben. Man sti ja selbst konservativ, indem man die Eigenthümlichkeit der einzelnen Stämme nicht verletzt wissen wolle. Der Census von funf⸗ zig Thalern scheine ihm freilich zu hoch, allein einen mäßigen

Census halte er für nöthig, um einen Damm gegen demokratische Uebergriffe zu haben. Was aber das absolute Veto betreffe, so halte er dies für eine mehr constitutionelle Spitze, wie sie das deutsche Oberhaupt einnehmen werde, für zweckmäßig. Es würde sich wohl auch kaum ein mächtiger Fürst finden, der die deutsche Kaiserkrone ohne jenes Veto annehmen werde. Abgeordn. Rewitzer hält die Verhandlung über diesen Gegenstand nicht für überflüssig, eben so Abgeordn. Kell aus Dresden; leider habe die National⸗ Versammlung verlernt, auf die Wünsche des Volks Rücksicht zu nehmen; dennoch dürfe aber von einer Berathung nicht abgesehen werden. Man müsse sich klar werden, in welchem Verhältnisse man zum jetzigen Ministerium stehe. Man wolle sehen, ob das Ministe⸗ rium ein parlamentarisches, ob es parlamentarischer als das vorige sei, welches trotz seiner Erklärung in der Kammer vorher schon jene Instruction ertheilt habe.

Abgeordn. Köchly: Es handle sich hier nicht um das Prin⸗ zip des Ein⸗ oder Zweikammer⸗Systems und das Veto, sondern um einen vorliegenden Punkt des Verfassungs⸗Entwurfs. Das Staatenhaus habe den Zweck, die eigenthumlichen Sonder⸗Inter⸗ essen der einzelnen Staaten geltend zu machen, und könne daher das konservative Element nicht in sich tragen, denn dieses, wie es in der Erklärung der Regierung gemeint sei, vertrete die Interessen der bevorzugten Stände, des Reichthums, des Besitzes und der Pri⸗ vilegien. Daher könne auch prinzipiell kein Census verlangt wer⸗ den. Wenn es sich um die Interessen des Volks handle, so sei dem Volke zu überlassen, wen es für seine besten Vertreter halte. Daß aber das suspensive Veto in einem gesunden constitutivnellen Staate recht gut bestehen könne, beweise die kürzlich erschienene Schrift eines Mannes, des früheren Ministers von Wietersheim, dem man gewiß nicht kommunistische Tendenzen beimessen könne. (Die Demokratie in Deutschland.) Es handle sich jetzt darum, ein Zeugniß abzulegen. „Sollte es nicht gehört werden und trotz un⸗ serer Beschlusse in Frankfurt jenem Vorschläge gemäß die Verfassung geschaffen werden, so wollen wir als Besiegte uns vorläufig dem Vertrauen hingeben, daß unsere Sache dennoch einst siegen wird.“ (Bravo!) Abgeordn. Schieck rechtfertigt seine Aeußerungen.

Vice⸗Präsident Tzschirner tritt der Ansicht des Abgeordn. Köchly bei und fügt hinzu: Das Staatenhaus solle dem Oberhaupte gegenüͤber auftreten. Es solle nicht gegen das Volkshaus sein, son⸗ dern vielmehr die Macht des Oberhauptes, wenn sie nach innen zu hech steige, schwächen. Solle man denn dasselbe lediglich wieder in die Hände der alten Aristokratie und des Besitzes geben? Der Cen⸗ sus sei offenbar auch ganz gegen die Grundrechte, welche die Gleich⸗ heit und das Aufhören aller Vorrechte vorzeichneten. Kein Staat, gußer Sachsen, habe einen solchen Vorschlag gewagt. Das absolute Veto aber vernichte die Volks⸗Souverainetät. Wenn erwähnt worden sei, daß sich nicht leicht ein Oberhaupt zur Ueber⸗ nahme der deutschen Krone ohne jenes Veto bereit finden werde, so spreche dies nur für die von der Kammer früher ausge⸗ sprochene Ansicht, daß ein Kaiser nicht rathsam sei. Uebrigens habe bereits ein Staat, Norwegen, das suspensive Veto, und dieser Staat sei noch nicht zerfallen. Es könne also eine Monarchie recht ut damit bestehen. Das demokratische Prinzip müsse zur Geltung ommen. Die Gesetze würden für das Volk, nicht für die Krone gegeben. Ein Beschluß der Kammer komme nicht zu spät, die Regierung werde daraus ersehen, daß, wenn die deutsche Verfassung hierher gelange, sie keine Zustimmung erhalten werde, wenn sie solche Bestimmungen enthalte. Der Redner spricht noch die Zuversicht aus, daß die De⸗ Sene segen werde, und bemerkt zugleich, daß er mit seinen Freun⸗ Seeeg- vorbehalte, die noch weiter gingen. Abgeordn.

told meint, daß die heutige Verhandlung doch noch von Ein⸗ fluß für die einzelnen Absti igen i 8” in könne. Auch wolle man damit ei A e .hen i Frankfurt sein könne. Auch S She en auf das jetzige Ministerium üben.

taat 5 1 88 ü er. von 2 Er halte es für seine Pflicht,

lten Staatsdieners nicht

seinen Vorgänger gegen den Vorwurf der Täuschung und Unwahr⸗ heit in Schutz zu nehmen. Aus der angezogenen Rede des Mi⸗ nisters von der Pfordten gehe hervor, daß dessen Versprechen, ohne Zuziehung der Kammern eine entscheidende Erklärung nicht abzu⸗ geben, sich nur auf die Oberhaupts⸗Frage, nicht auf die hier an⸗ geregte bezogen habe. Der Bevollmächtigte habe übrigens durch⸗ aus keine bindende Erklärung abgegeben, eine solche sei in der be⸗ treffenden Rote ausdrücklich vorbehalten, und zugleich darin auf die nach §. 2 der Verfassungs⸗Urkunde bedingte Zustimmung der Kam⸗ mern hingewiesen worden. Was die Anträge selbst betreffe, so müsse das Ministerium erklärrn, daß auch der obersten Macht das absolute Veto zu geben sei, damit, nachdem die Initiative gewährt worden, ein Gleichgewicht hergestellt werde. In Bezug auf die Modalitä⸗ ten der Zusammensetzung des Staatenhauses könnten sich die An⸗ sichten der Regierung modifiziren, eben so halte sie einen Census von 59 Rthlr. nicht gerade fur nöthig. Allein der Uecberzeugung sei sie, daß ein Census bestimmt werden müsse, da sie dem Staatenhause den Charakter eines Oberhauses oder einer ersten Kammer beilege. Nachdem noch Abgeordn. Berthold Einiges hierauf entgegnet und Referent Feldner zum Schlusse gesprochen hatte, erfolgte die Ab⸗ stimmung. Der erste Theil des Antrags (sich gegen die Organisation des Staatenhauses als Oberhaus zu erklären) wird gegen 2 Stim⸗

S

men, der zweite Theil (Census von 50 Rthlr. betreffend) einstim⸗ 8

mig, der dritte Theil (absolutes Veto betreffend) gegen 2 Stimmen und der vierte Theil (Erklärung der Regierung im entgegengesetz ten Sinne betreffend) gegen 6 Stimmen angenommen.

Das Königliche Dekret, die wegen der Jagdvergehen ertheilte Amnestie betreffend, lautet wie folgt: „Se. Königliche Majestät lassen den Kammern auf die Landtagsschrift vom 5. Februar d. J. cröffnen, daß Allerhöchstdieselben die gewünschte Amnestie für Jagd⸗ vergehen, jedoch mit der Beschränkung auf solche Vergehen dieser Art, welche von Grundstücksbesitzern auf ihrem eigenen Grund und Boden oder von anderen Personen im ausdrücklichen oder voraus⸗ setzlichen Einverständnisse mit dem Grundbesitzer auf dessen Grund und Boden begangen worden, ertheilt haben. Die gedachte Be schränkung scheint, den angeführten Motiven nach zu urtheilen, im Sinne des von den Kammern gestellten Antrages selbst zu liegen

und ist in der Natur der Sache begründet, da Jagdvergehen auf fremdem

Grund und Boden auch nach den Grundrechten nach wie vor strafbar

bleiben. Indeß behalten Allerhöchstdieselben sich vor, auch bei Vergehen

der letzteren Art, wenn ihnen eine unrichtige Auffassung zu Grunde

gelegen haben sollte, in einzelnen hierzu geeigneten Fällen auf be⸗ sonderes Ansuchen Gnade für Recht ergehen zu lassen. Wegen der in Untersuchungssachen der zuerstgedachten Art erwachsenen Kosten ist dieselbe Bestimmung, wie in der Amnestie⸗Verordnung vom 217. April 1848, getroffen worden, da den Gerichten das Recht auf Be⸗ zahlung der Kosten, in welche die Angeschuldigten bereits verurtheilt

„0 9 L. 40 worden sind, nicht entzogen werden kann. Dresden, 7. März 1849.

(gez.) Dr. He 8 Folgender Tagesbefehl, datirt Dresden, 22. Maͤrz, ist an die nach Schleswig⸗Holstein befehligte Brigade erlassen: 8 „Soldaten! Das Vaterland ruft euch, zugleich mit Waffen⸗ brüdern anderer deutschen Armeen, ins Feld! Ihr werdet euch

hierdurch geehrt fühlen!

Ihr werdet euch bestreben, den Ruhm der

sächsischen Waffen aufrecht zu erhalten, welchen cure Vorfahren auf

zahlreichen Schlachtfeldern mit ihrem Blute errungen haben. Seid 8 9 8 8 1 C.2 8s r.. stets eingedenk eures Eides als brave Söhne des Vaterlandes, seid getreue Kameraden und würdige Waffengenossen der Soldaten an⸗

derer deutschen Stämme, gehorsame Untergebene des Ober⸗Befehls⸗

habers, den die deutsche Centralgewalt an die Spitze des Heeres stellen wird. Vergesset aber auch nie, daß neben der Tapferkeit Gehorsam und Bewahrung der Disziplin unerläßlich sind fur Er⸗ haltung der kriegerischen Ehre. Prinz Albert, mein geliebter Neffe, wird euch begleiten; er ist bereit, Gefahren und Anstrengungen, mit euch zu theilen. Ich empfehle ihn eurer Kameradschaft. 1 Meine besten Wünsche begleiten euch! Friedrich August. Bernhard Rabenhorst.“

Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat unterm 16. März eine Bekanntmachung, die Errichtung einer Turn⸗ lehrer⸗Bildungs⸗Anstalt in Dresden betreffend, erlassen.

Dresden, 21. März. (D. A. Z.) Vorgestern ist folgen⸗ des Koͤnigl. Dekret an die zweite Kammer gelangt: „Se. Königl. Majestät erkennen die Herng he Nothwendigkeit einer bal⸗ digen Erledigung sowohl der durch Dekret vom 17. Januar d. 3. an die Kammern gelangten Budget⸗Vorlage auf das Jahr 1849, als auch der nach Inhalt des Dekrets vom 18. Januar d. 8. be⸗ absichtigten Ergänzung und Abänderung der Gewerbe und Perso⸗ nalsteuer, indem eine längere Verzögerung unausbleibliche Störungen in dem regelmäßigen Gange der Verwaltung bei den betreffenden Zweigen der Staats⸗Einnahme und Ausgabe zur Folge haben würde. Allerhöchstdieselben finden Sich demnach veranlaßt, den versammelten Kammern die thunlichste Beschleunigung dieser Gegenstände, nament⸗ lich aber die unverweilte Berathung der ihnen vorgelegten Gesetz⸗ Entwürfe wegen der auf das Jahr 1849 zu erhebenden Steuern und Abgaben, imgleichen über die Gewerbe und Personalsteuer, insbesondere auch wegen des mn ce Budgets, hiermit anzuempfehlen.

zez.) Karl Wolf von Ehrenstein.“ 8 zec Betanntmüͤchüng des Ministerium des Innern vom 19. März wird der Anfang der Verhandlungen der Kommission für Erörterung der Gewerbs⸗ und Arbeiterverhältnisse auf den 12.

vril festgesetzt. 8 Sög vc ncrsch der Artillerie ist heute noch nicht Erfolgt, viel⸗ mehr wird ein Theil des Trains, bis bestimmte Marsch⸗Ordre kommt, in der hiesigen Antonstadt einquartiert werden. Wie man vernimmt, soll der Koͤnig die Erlaubniß gegeben haben, daß Prinz Albert als Artilleriehauptmann der Expedition nach Schleswig beiwohne.

ipzig, 22. März. (Leipz. Ztg.) u Se

Majchen vnr Agnhg die be nach Schleswig⸗Holstein bestin Truppen die Revue passiren. b bisenesn 88 Geceennah des Prinzen Johann und dessen Soh⸗

s, des Prinzen Ge en, U ahn de ihe hicr angelangt und im Gasthof zum großen Blumen⸗ berg abgestiegen. Um 11 Uhr erschien der König mit den auf dem Exerzierplatze, wo die Truppen, bestehend aus dem Garde⸗

Reiter⸗Regiment, dem Linien⸗Infanterie⸗Regiment Prinz Gevrg,

einem mobilen, aus sechs Compagniern formirten Schützen⸗Bataillon und

einer sechspfündigen Fußbatterie, in Parade aufgestellt waren, ritt an

unt verselben hinab und ließ dieselben sodann vor sich vorbe

verselten. Zaat der is der bei seinem Erscheinen von lebhaftem Zurufe der versammelten Menge wie der Fruypen 2* pfangen wurde, schien sich des besten Wohlseins und der besten Stimmung zu erfreuen, gefallen an den trefflichen Kriegern. tete der König eine An Herz legte, ihrem alten Rufe Ehre dauer, Treue nnch ee

mi 8 Kecesheatzfg Ses eben so herzlichen als freudigen Zuruf der Truppen erwiedert. Unter fortdauerndem Zurufe des Publikums

1

zu machen, sie zu Muth, Aus⸗

Se. Majestät waren zu

org, Königl. Hohciten, auf der Eisenbahn die⸗

Heute früh ließ Se.

die sichtlich ge eigert wurde durch das Wohl⸗ 4 3 ben Schlusse der Revue rich⸗ sprache an die Truppen, in der er ihnen ans

szucht ermahnte und ihnen zuletzt ein Lebe⸗ Manneguch lichsten Worten geschehene Ansprache

ritt sodann der König nach der Stadt zurück. Die gleiche Theil⸗ nahme bewies das Publikum auch während der ganzen Revue durch das lebhafte Interesse, welche es durchgängig an der Person des Königs und der ihn begleitenden hohen Prinzen nahm. Während des Nachmittags nahmen Se. Majestät nebst den beiden Prinzen das städtische Museum in Augenschein, und beabsichtigte Abends das Gewandhaus⸗Konzert zu besuchen. Die Rückkehr nach Dresden soll morgen früh auf der Eisenbahn erfolgen.

Baden. Karlsruhe, 18. März. (Karlsr. Ztg.) Das heute ausgegebene Regierungsblatt verkündigt die Gesetze über die Verhaftung von Verbrechern, die Vornahme von Haussuchungen und die Beschlagnahme von Papieren und Briefen, die Bewilligung eines Kredits zur Einkleidung und Ausrüstung der Kontingents⸗ Vermehrung auf 2 pCt. der Bevölkerung. Ferner enthält dasselbe eine landesherrliche Verordnung über die Ausscheidung der Mili⸗ tairverbrechen und Vergehen, und eine Verordnung des Ministe⸗ riums des Innern über die Gründung und Beaufsichtigung der Privat⸗Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗Anstalten.

Hessen. Kassel, 20. März. (Kass. Ztg.) In einer ge⸗ stern Mittag stattgefundenen außerordentlichen Sitzung des Landat⸗ ges berichtete Herr Rauh für den mit Entwerfung einer Adresse an Se. Königl. Hoheit den Kurfürsten wegen Verminderung der Hof⸗ Dotation beauftragten Ausschuß und verlas folgenden Entwurf:

„Königliche Hoheit! Die Stände, von der immer mehr zunehmenden Noth und Bedrängniß des Landes tief durchdrungen, halten es für ihre hei⸗ lige Pflicht, offen Ew. Königl. Hoheit die feste Ueberzeugung auszusprechen, daß es die Kräfte eines großen Theiles der Einwohner völlig erschöpfen würde, wenn bei den schweren Ausgaben des Staates, Angesichts des weit verbreiteten Elendes, eine Steuer⸗Erhöhung eintreten müßte. In diesem Augenblick sind die Ausgaben des Staates fast unerschwinglich und es ist nicht abzusehen, inwieweit sie sich noch fernerhin vermehren werden. Ew. Kö⸗ nigl. Hoheit trenergebene Stände sind innigst überzengt, daß einem Uebel wie dem der allgemeinen Verarmung, nur allein wirksam vorzubeugen ist, wenn die Hülfe zeitig und in angemessener Weise geschafft wird. Die Stände hoffen zuversichtlich, Ew. Königliche Hoheit werde die von hochwichtigen Ereignissen, wie wir sie erlebt haben, unzertrennlichen Bedrängnisse sicher und mit warmem Herzen erkennen und Opfer nicht scheuen. Denn das wahre Wohl des Landesfürsten beruht in dem Glück und Wohlstand der Bürger, in dem Wohle Aller. Die Stände richten daher das ehrfurchts⸗ volle dringliche Ersuchen au Ew. Königliche Hoheit: es mögen Höchstdiesel⸗ ben eine angemessene Verringerung der Hofdotation eintreten laßen.“

Dieser Entwurf wurde von der Versammlung einstimmig ange⸗ genommen und beschlossen, daß derselbe von einer aus sieben Mit⸗ gliedern bestehenden Deputation Sr. Königl. Hoheit dem Kurfürsten überreicht werden solle. Zu dieser Deputation sollten außer den fünf Mitglicdern des Adreß⸗Ausschusses noch zwei weitere Mitglie⸗ der gewählt werden; letztere Wahl fiel auf die Herren Meyer und Bax. Es wurde ferner beschlossen, der Landtags⸗Kommission von dem heutigen Beschluß Mittheilung zu machen mit dem Ersuchen, eine Audienz bei Sr. Königl. Hoheit für die Deputation zu erwir⸗ ken. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 21. März. (Alt. Merk.) Vorgestern Vormittag traf der kommandirende General von Bonin hier ein und musterte die neuformirten 4 Reserve⸗In⸗ fanterie⸗Bataillone, welche in einem offenen Quarré 8 dem Pa⸗ radeplatz aufmarschirt standen. Obgleich erst seit wenigen Tagen eingeübt, zeigten sie doch schon eine gute Haltung und werden nach wenigen Wochen im Stande sein, ins Feld zu rücken. Das 3te dieser Bataillone ist gestern nach Eckernförde marschirt. Gestern pas⸗ sirten die beiden neuen Kanonenböte von Glückstadt und Elmshorn die hiesige Schleuse, um nach Kiel zu gehen; der Kriegs⸗Schooner „Elbe“ liegt auf der Unter⸗Eider, wo er des niedrigen Wasserstan⸗ des wegen bis jetzt hat zurückbleiben müssen. Er wird, so bald cs thunlich ist, den Kanonenböten folgen. Heute Morgen brachen zwei zwölfpfündige Feld⸗Batterieen unserer Armee nach dem Norden auf.

Ausland.

2 National⸗Versammlung. Corbon eröffnet die Sitzung zum erstenmale um 11 ½ Uhr. Die Bänke sind ziemlich besetzt, aber bei Gelegenheit eines Lokal⸗ gesetzes gehen die Urnen herum, und die bedruckten Zettel weisen

Frankreich.

Sitzung vom 21. März. 1

nur die Anwesenheit von 485 Mitgliedern nach. Präsident Cor⸗ bon: Inzwischen haben sich wohl mehr Mitglieder eingefunden und wir können also die Debatte über die Klubs fortsetzen. Stimme links: Wir sind noch nicht beschlußfähig, die Zahl der Stimmzet⸗ tel sagt es Ihnen ja. Stimme rechts: Wir sind allerdings be⸗ schlußfähig. Es sitzen mehr als 500 Mitglieder auf ihren Plätzen. Präsident Corbon: Es ist klar, daß die Versammlung beschluß⸗ fähig ist. Ich schreite zur Fortsetzung der Debatte über die zweite Lesung des Klubgesetz⸗Entwurfs. Valette besteigt die Tribüne, um den ersten Artikel zu bekämpfen. Rechts: Der erste Artikel ist angenommen. Valette: Nur der erste Satz: „die Klubs sind untersagt“ ist angenommen. (Mit 378 gegen 359, also mit einer Majorität von 19 Stimmen, mittelst geheimen Skrutiniums, zu wel⸗ chem vor dem Schluß der gestrigen Sitzung noch geschritten wurde. Dieser erste Satz des Artikels war uübrigens in dem ursprünglichen Regierungs⸗Entwurf und von der Minorität des Ausschusses in ganz gleicher Fassung vorgeschlagen. Die Abweichung in beiden Entwür⸗ fen beginnt erst mit dem zweiten Satz des ersten Artikels; doch hatte bekanntlich gestern das Ministeriam erklart, daß es sich dem Ent⸗ wurf der Minorität des Ausschusses, im Gegensatz zu dem der Majorität, an⸗ schließe. Ich will aber, fährt Valette fort, den ganzen Artikel bekämpfen. Ich habe ein Recht hierzu. Der ganze Artikel wirft das Vereins⸗ und Associationsrecht nieder; er ist cin Verfassungsbruch. Ich kann diesem Bruch meine Zustimmung nicht geben. (Unruhe zur Rech⸗ ten.) Cremieux: Als der Ausschuß bei Prüufung des Klub⸗ Entwurfs ein neues Gesetz dem Regierungs⸗Entwurf gegenuber vorlegte, hatte er die Absicht, das Vereinsrecht zu regeln. Er ver⸗ warf den ministeriellen Entwurf, weil er das Vereinsrecht radikal abschafft, indem er mit den Worten beginnt: „Die Klubs sind untersagt.“ Inmittelst hat das Ministerium transigirt und den Entwurf der Minorität angenommen, der sich in diesem Punkte von dem seinigen in nichts unterscheidet. Die Majorität des Ausschusses kann sich einem solchen Verfassungsbruch nicht beigesellen. Sie zieht darum ihren Entwurf zuruck und erklärt, keinen Theil mehr an der Debatte zu nehmen. (Aufregung im Saale.) von Cha⸗ rencey protestirt im Namen der Minorität des Klubgesetz⸗Aus⸗ schusses gegen dieses Verfahren und erklärt daͤsselbe für gefährlich. (Heftige Unterbrechungen.) „Bouhier de l'Ecluse“, sagt Corbin, „hat im Gegensatz zum Minoritäts⸗Antrage den Nachsatz vorgeschlagen: „Als Klub wird betrachtet jede Organisation von Individuen mit öffentlichen periodischen Sitzungen, oder zu unbe⸗ stimmten Zeiträumen, mit Rednern, Mitgliedern und Assoziirten, de⸗ ren gewöhnlicher Gegenstand die Berathung von Theorieen oder Thesen ist, welche die Rechte des Nächsten und die öffentliche Si⸗ cherheit stören konnten.“ De la Boulie schließt sich im Namen der Minorität dieser Fassung an und dringt auf Abstimmung. Vom

Berge: Zettelabstimmung! Die Abstimmung bei vollen Bänken ergiebt 422 Stimmende, von denen 402 dafür und 20 dage⸗ gen stimmten. Präsident Corbon: Das Resultat ist Null! Luneau und Andere: Unerhört, wir beantragen Kugel⸗Abstim⸗ mung. Diese geheime Kugel⸗Abstimmung mit Namens⸗Auf⸗ ruf verursacht gewaltige Aufregung. Der Berg stimmt nicht. (Pause.) Der ganze erste Artikel geht endlich mit 404 gegen 303, also mit einer Majorität von 101 Stimmen durch. Unterdessen verhandelte der Berg mit der Linken in einem Büreausaale. Nach⸗ dem die Linke sich wieder eingefunden hatte, wurde das Resultat der Abstimmung bekannt gemacht. Der nach dem Entwurf der Ausschuß⸗Minorität angenommene erste Artikel lautet nun: „Die Klubs sind untersagt. Es sollen jedoch nicht als Klubs betrachtet werden diejenigen öffentlichen und politischen Versammlungen, welche nur zur Berathung eines bestimmten Gegenstandes und ohne Be⸗ ständigkeit zusammenkommen.“ Ducoux: Ich nehme mir die Frei⸗ heit, das Ministerium wegen eines Faktums zu interpelliren, das die Familie des Präsidenten Bonaparte betrifft. (Hört, hört!) In der Rue Saint Honoré cxistirt cin Wahlbureau, das wöchentliche Rund⸗ schreiben in alle Departements sendet, worin den Bauern eine neue Generation, ein Wahl⸗Kaiserthum auf 10 Jahre und sonstige schöne

Dinge versprochen werden. (Die Linke klatscht Beifall; die Rechte murrt.) Sie sehen, Mitbürger, daß die Republik in demselben Au⸗

genblick von den fanatischen Anhängern der Familie Bonaparte grö⸗

ßerer Gefahr ausgesetzt ist, als in den Klubs, die etwa hier und da noch

ihre einsame Existenz fristen. Ich verlange Auskunft vom Ministe⸗

rium. (Der Redner besitzt mehrere solcher Rundschreiben). O. Barrot:

„Ich erkläre, daß die Regierung nicht die geringste Kenntniß von

der angeregten Thatsache hat. Sie beklagt sich mit vollem Recht,

daß der Interpellant sie nicht vorher benachrichtigte, damit sie sich

hätte unterrichten können. (Oh! Oh!) Ich erklaͤre, daß kein Wahl⸗

Ausschuß die besondere Gönnerschaft des Ministeriums genießt.

Ist jenes Faktum wahr, so wird die Regierung ihre Pflicht erfüllen.“

Hierauf schreitet die Versammlung zum Artikel 2 des Klubgesetz⸗

Entwurfs. Vietor Lefranec, Valette, Dupont (Bussac) und

Andere stellen an das Ministerium die Frage, ob dieser Artikel nicht dem Associationsrecht schade. Odilon Barrot erwiedert: Keines⸗ wegecs. Das Associationsrecht ist von dem Klubrecht gefondert. Nur dürfe die Association keinen Klub bilden. Etienne Arago

findet dies nicht klar genug. Indessen bricht die Versammlung die Debatte ab und trennt sich in großer Aufregung um 5 ½ Uhr.

Paris, 21. März. Das Handels⸗Ministerium zeigt durch den Moniteur den Wiederbeginn der Blokade der schleswig⸗ holstein⸗ schen Häfen an. Diese Blokade, habe Dänemark dem Vertreter der französischen Republik in Kopenhagen am 7. März dem offiziellen Blatt zufolge erklärt, habe keinen anderen Zweck, als die Wieder⸗ herstellung der dänischen Autorität auf allen Punkten, wo dieselbe mißkannt worden sei, und sie würde überall, wo und sobald die Kö⸗ nigliche Gewalt wiederhergestellt worden, auch wieder aufgehoben werden. Eine ähnliche Mittheilung ist durch den englischen Konsul Fletscher Wilson an das Kabinet in London gemacht worden.

Aus Marseille meldet man vom 18. d., daß ein telegraphischer Befehl die Rüstungen suspendire. Aus Lyon wird unterm 20sten noch von keiner Bewegung der Alpen⸗Armee gemeldet. Dagegen ist Bugeaud auf einer Inspections⸗Reise nach Grenoble und Valence begriffen. Pariser Morgenblätter wollen gehört haben, daß die Di⸗ plomatie (Mercier für Frankreich) eine neue Verlängerung des Waf⸗ fenstillstandes zwischen Piemont und Radetzky erreicht hätte. Frank⸗ reich und England wollten Piemont die Addalinie und die Herzog⸗ thümer Parma und Modena zusprechen.

Im Rauchzimmer der National⸗Versammlung ging es während der gestrigen Debatte uͤber die Klubs nicht weniger stürmisch zu, als im Saale selbst. Clement Thomas und einige Bonapartisten geriethen heftig aneinander. Es sei schändlich, sagte Clement Tho⸗ mas, daß Louis Bonaparte den Daix und Lahr wie gemeine Mör⸗ der habe hinrichten lassen. Ihr Verbrechen, so schauderhaft es auch immer sei, habe doch während eines Burgerkrieges stattgefunden und gehöre in die Kategorie politischer Verbrechen. Aber gerade Louis Napoleon hätte es am allerwenigsten wagen dürfen, ihr Todesurtheil zu

unterschreiben, denn er selbst habe seine politische Laufbahn in Frank⸗

reich mit Pistolenschüssen auf die Brust französischer Offiziere und Soldaten in Straßburg und Boulogne begonnen und sei darum ebenfalls so habe Herr Thomas sich ausgedrückt, sagt die Re⸗ volution, wenn sie rocht berichtet sei ein politischer Meuchel⸗ mörder. Bei diesen Worten näherte sich Pierre Bonaparte dem Redner und stellte ihn im Namen seines Vetters zur Rechenschaft. Clement Thomas erklärte darauf angeblich, daß Herr Pierre Bona⸗ parte nur die Akten des Pairshofes nachzulesen brauche. Darüͤber erhitzten sich beide dergestalt, daß es ohne das Dazwischenspringen des Obersten Guinard vom Berge zu Thätlichkriten zu kommen drohte. Man glaubt, daß die Sache sich im Gehölz von Boulogne durch einen Zweikampf auflösen werde. Thomas soll indeß, wie berichtet wird, erklärt haben, daß er sich nur mit dem eigentlichen Beleidigten, mit dem Präsidenten selbst, schießen wolle.

Eine Verfügung des Polizei⸗Präfekten, die gestern angeschla⸗ gen wurde, widerruft die den Straßen⸗ Journalverkäufern seit dem Februar v. J. verliehenen Patente, weil dieser fliegende Journal⸗ Verkauf den Straßenverkehr hindere.

Die Gazette des Tribunaux will wissen, daß Odilon Bar⸗ rot als Justiz⸗Minister die Geschäftsführer des Peuple und der Revolution direkt vor die Seine⸗Assisen stellen lassen werde.

Die Assemblée sagt: „Die sozialistische Propaganda unter den Soldaten nimmt einen so drohenden Charakter an, daß wir darauf antragen, Jeden vor ein Kriegsgericht zu stellen, der es wagen sollte, einen Soldaten zum Sozialismus zu bekehren.“

Graf Duchatel, der im letzten Kabinet Ludwig Philipp's Minister des Innern war, ist hier eingetroffen.

Der Jesuiten⸗General Rothaan, der sich in diesem Augen⸗ blick in Paris befindet, will sich von hier, wie es heißt, nach Lissa⸗ bon begeben.

Großbritanien und Irland. London, 21. März. Der Hof ist von der Insel Wight wieder nach London zurückgekehrt. Gestern machte die Königin Victoria der verwittweten Königin einen Besuch in Marlborough⸗House. Nachmittags langte die Königin der Belgier zu einem Besuch bei der Königin Victoria im Buckingham⸗ Palast von Claremont an, wo sie einige Zeit bei ihren erlauchten Aeltern verweilt hatte. Prinz Albrecht war zu ihrem Empfange nach der Eisenbahn⸗Station von Vaurhall gefahren und begleitete sie nach dem Buckingham⸗Palast.

Im Unterhause beantragte gestern Herr Horsman eine Adresse an die Königin, um Ihre Majestät zu bitten, daß eine Kommission zur Untersuchung von Beschwerden aus den Kirchspielen von Wear⸗ mouth und Sunderland über die Verwendung des dortigen Kirchen⸗ Einkommens ernannt werde. Der Antragsteller bemerkte, der gegen⸗ wärtige Premierminister sei der erste Staatsmann, der die Lehre von bischöflicher Unverantwortlichkeit aufgestellt habe. Lord John Russell erwiederte, er habe niemals eine solche Lehre aufgestellt,

1““

theidigt; übrigens halte r ,8 für angemessener, daß das Parla⸗ ment in Bezug auf solche Gegenstände eine allgemeine Anordnung, als daß es über einen einzelnen Fall eine Entscheidung treffe. Sir F. Baring trug auf die vorläufige Frage an, und der Antrag wurde auf diesem Wege mit 52 gegen 39 Stimmen beseitigt. Lord John Russell erklärte hierauf unter lebhaftem Beifall des Hauses, daß er nicht verfehlen werde, den Bischof von Durham von den Ansichten in Kenntniß zu setzen, welche im Lauf dieser Diskussion uüber die angeregten Beschwerden hervergetreten.

In Kanada herrschte, nach den letzten Berichten von dort,

große Aufregung. Sir Alan Mac Nab hatte in der Debatte über cine vom Ministerium unter dem Einfluß von Lafontaine und Pa⸗ pineau eingebrachte Entschädigungs⸗Bill, die 180,000 Pfd. für Liquidirung von Verlusten anweist, welche von den Rebellen von 1837 erlitten worden, in der gesetzgebenden Versammlung am 20. Februar erklärt, daß, wenn man diese Maßregel dem Lande aufns⸗ thige, es für die Bevölkerung Ober⸗Kanada's sich fragen würde, ob es nicht besser für sie wäre, von dem Velke jenseits des Stro⸗ mes (den Vereinigten Staaten) regiert zu werden, als von einer franzoͤsisch⸗kanadischen Majorität. Jene Maßregel, die Mac Nab als eine hoͤchst ungerechte bezeichnete, wurde aber mit 59 gegen 20 Stimmen angenommen. Die Debatte darüber hatte zwölf Tage gedauert. Zu Montreal, Quebek, Toronto, King⸗- ston und an vielen anderen Orten wurden nun sehr aufgeregte Versamm⸗ lungen gehalten, und die britische Bevölkerung befand sich überall in der leidenschaftlichsten Stimmung. Der Montreal Courier droht geradezu, daß, wenn man Scheine über jene Entschädigungs⸗ forderungen ausgebe, dieselben würden zurückgewiesen werden, denn nimmermehr würden die Briten Rebellions⸗Schuldscheine auszahlen. In den Haupt⸗Orten hatte man die Bildnisse der Minister verbrannt, und im Parlamente der Provinz waren die tumnltuarischsten Scenen vorgekommen. Die Zahl der Personen, welche nach dem Entschädigungs⸗ gesetz Zahlungen empfangen würden, beträgt 2176, die Gesammtsumme ihrer Ansprüche 241,965 Pfd. St. Einige der Forderungen betref⸗ fen zerstörtes Eigenthum, andere Ersatz für den Zeitverlust während der Haft oder im Exil, noch andere für die Ueberfahrtskosten von Bermuda nach Australien. Die Regierung erklärte, daß sie Forde⸗ rungen von Rebellen allerdings nicht bezahlen würde, aber sie be⸗ trachte nur diejenigen als Rebellen, die wirklich als solche über⸗ führt und verurtheilt worden. Aus Ostindien sind neue Nachrichten eingegangen; dieselben reichen aus Bombay bis zum 17. Februar. Lord Gough hat sich seit der Schlacht vom 13. Januar völlig unthätig verhalten und war bis zum 3. Februar, dem Datum der letzten Berichte aus sei⸗ nem Lager, damit beschäftigt, seine Stellung, in Erwartung der anrückenden Verstärkungen, zu befestigen. Im Ganzen will er 19,000 Mann, worunter fünf Regimenter Europäer, an sich ziehen und wird dann an der Spitze von 40,000 Mann den Sikhs bedeu⸗ tend überlegen sein. Ein Theil der Verstärkung besteht aus den bisher gegen Multan verwendeten Truppen; man erwartete dieselben zum 20. Februar im Lager Lord Gough's. Der Mulratsch war am 22. Januar Morgens an der Spitze von 3500 Mann aus der Citadelle von Multan ausgezogen und hatte sich den Engländern üͤberliefert. In der Citadelle sell ein Schatz von fast 1 Million Pfd. St. gefunden worden sein, der dem Durbar von Lahore aus⸗ geliefert werden sollte. Der Stadt Multan war eine Contribution von 200,000 Pfd. St. auferlegt worden. Aus China (Hongkong) reichen die Nachrichten bis zum 29. Januar. Man scheint nicht ohne Besorgniß zu sein, daß in Canton im April, wo der Zugang zur Stadt den Engländern freigegeben werden soll, Unruhen aus⸗ brechen.

Die Regierung hat allen Soldaten ihrer europäischen Regi⸗ menter, die sich freiwillig zum Dienst in Ostindien melden, eine Praͤ⸗ mie von 1 Pfd. St. versprochen. Sieben Infanterie⸗Regimenter werden auf 1000 Mann gebracht, um sogleich nach Bombay und

Haye.) König Wilhelm III. und die Königin hier angekommen. Wunsch des Königs waren alle Empfangsfeierlichkeiten unterblieben.

sondern nur den Bischof von Durham gegen Anschuldigungen ver⸗

Kalkutta abzugehen.

Die englische Dampfmarine besteht jetzt aus 4 Linienschiffen, 23 Fregatten, 48 Sloops und 28 Bombenschiffen, zusammen 103 Kriegs⸗Dampfschiffe, von 32,000 Pferdekraft und 100,000 Tonnen. Zu ihrer Bemannung sind 14,000 Mann erforderlich. Im Gan⸗ zen sind 230 Schiffe im aktiven Dienste.

Die Times verbreitet sich wieder über die Sträflingsfrage, worüber sie praktische Rathschläge ertheilt. Während sie fuͤr Bei⸗

behaltung der Transportationsstrafe ist, will sie eine solche Classifi⸗ cation der Verbrecher, daß die Unverbesserlichen und im Verbreche

Abgehärteten und Ergrauten nicht mehr der bürgerlichen Gesellschaft nachtheilig und eine Pest der Kolonieen werden könnten. den großen Kolonialbesitz, den England habe, sei dies grleichtert, in

dem England z. B. in Australien die Arbeitskraft dieser Verbreche

auf ersprießliche Weise verwenden und sie fern von den Ansiedelun

gen freier Menschen nutzbar machen könne. Australien bedürfe gro⸗ ßer öffentlicher Arbeiten, um die Ansiedelung freier Einwanderer zu erleichtern. bewässert, an den Nord⸗ und Ostküsten neue Häfen gebaut werden, hierzu könne die Thätigkeit der schlechtesten Verbrecher verwand werden, ohne daß sie die Kolonicen gefährdeten. Den größeren Theil der Transportirken aber, der mehr aus Leidenschaft, als Verderbt⸗

heit zum Verbrecher geworden, den möge man in die Lage versetzen, daß er nach Abbüßung seiner Strafzeit wieder in die Gemeinschaft der Gesellschaft zurückkehre. Und darum werde es nothwendig sein, in der Zukunft die Sträflinge, je nach ihrer Individualität, ihrer

Besserungs⸗ und Bildungsfähigkeit, in verschiedene Kategorieen zu sondern.

Durch

Flüsse müßten schiffbar gemacht, wasserarme Gegende

Niederlande. Aus dem Haag, 21. März. (J. de la Heute um zwei Uhr Nachmittags sind Ihre Majestäten der Auf den

Italien. Rom, 12. März. (Französ. Bl.) Der Exe⸗

kutiv Nusschuß hat den Erzbischof und Kardinal Deangelis (Fermo) verhaften lassen, weil er an der Spitze der Reaction stand.

Gaeta, 2. März. Se. Eminenz der Kardinal Antonelli, wel⸗ cher die Functionen als Staats⸗Secretair Sr. Heiligkeit versieht, hat im Namen des Papstes an die Mitglieder des diplomatischen Corps z Gaeta folgende Note gegen das Projekt des Verkaufs der Kunst werke im Vatikan gerichtet.

„Gaeta, 27. Febr. Unter die von der sogenannten Regierung von Rom ersonnenen Gewalthaten, und nachdem sie alle Staatskassen erschöpft, cine ungehenere Schuldenlast gehäuft, erdrückende Auflagen dekretirt hat, den päpstlichen Staat in das äußerste Elend zu stürzen, gehört auch das Projelt, mit einem Wechselhause in Unterhandlung über fine Anleihe zu ireten, für welche die Denkmäler der Kunst, die sich im Vatikan befinden, als Bürgschaft dienen sollen Man weiß, daß zu diesem Behufe hereits ein Kommissär nach London geschickt worden ist.“ 5

„Es ist unnöthig, ein solches Projekt neuer Spoliation, dessen Mon⸗ struosität, aus welchem Gesichtspunkte man es auch betrachten mag, in die Angen springt, näher zu bezeichnen.“ 1 b

„Der heilige Vater, als rechtmäßiger Souverain des Kirchenstaates, ist im Gewissen verpflichtet, ihn, so weit es von ihm abhängt, vor jeder wei⸗ seren Verwüstung zu bewahren. Deshalb, obwohl Se. Heiligkeit schon durch Ihre früheren öffentlichen Bekanntmachungen aus Gaeta olle von