ie S i ittelst fer⸗ 8 en Kammer die Staatsregierung ersuchen, mit 2 ee. die körperlichen Züchtigungen in den St. g8 und Corrections⸗Anstalten, so wie in den Gerichts⸗ und Peolizei⸗ — befaäng- n2. ebenfalls in Wegfall zu bringen.“ Es stützte sich der Aus⸗ swcigbericht hierbet besonders auf §. 9 („Die Strafe der körper⸗ . Züchti gung ist abgeschafft“) der Grundrechte. Der Regierungs⸗ Iehae Pnr. nicht damit einverstanden erklären,
nissar Lucius kann sich n G S er auch die körperlichen Züchtigungen als Strafe in
ich findet, so ist er doch der Ansicht, daß sie
iger Zeit unthunlich findet, so ist er doch der 8* ee 28 als Disziplinarmittel in genannten An⸗
3 alten nicht zu umgehen sein dürften. Der §. 9 der Grundrechte se hier nicht anwendbar, denn dann müßte ja auch die körperliche
Züchtigung als Schulstrafe abgeschafftz werden⸗ Eu“
chen die Abgeordneten Theile, Gautsch, Hitzschold, der Fesager id Weise, wie diese sogenannten Disziplinarstrafen in den II tt I zggeübt würden und zum großen Theil in die Strafanstalten ausgeübt wurg führt. Abgeordn. Oberlän⸗ Willkür der Aufseher gelegt seien, anführt. geordn. Oberlän⸗ der: Wenn nach den Grundrechten die körperlichen Züchtigungen nach einem richterlichen Erkenntniß nicht mehr gestattet seien, so seien sie als Zwangsmaßregel, als eine Sache der Willkür, noch viel we⸗ niger zulässig. Schließlich wird der obige Ausschußantrag einstim⸗ mig angenommen. 1
Als weiterer Gegenstand befindet sich auf der Tagesordnung der Bericht über den Antrag des Secretairs H ohlfeld, die Er⸗ lassung veränderter gesetzlicher Bestimmungen bei den Wahlen der Abgeordneten, Geschworenen ꝛc. betreffend. Derselbe hatte vier Punkte aufgestellt, die der neuen Gesetzvorlage zu Grunde gelegt werden sollten, und die der Ausschuß in folgender Weise modifizirt hatte: 1¹) Die Leitung der Wahlen liegt in den Städten und auf dem Lande den Gemeindebehörden und den Gemeindevertretern ob; 2) den unter I. gedachten Gemeindebehörden und Vertretern ist es nachgelassen, das Waͤhlgeschäft durch besonders von ihnen zu er⸗ nennende Ausschüsse zu vollziehen; 3) der Zuziehung eines zum Registriren gesetzlich befähigten obrigkeitlichen Beamten oder Proto⸗ kollanten bedarf es hierbei allenthalben nicht; 4) jeder Ort, in wel⸗ chem eine eigene Gemeindebehörde und Gemeindevertretung be⸗ stehe bildet eine Wahl⸗Abtheilung; 5) die unter II. gedachten lusschüsse haben ganz dieselbe Zuständigkeit, die den Wahl⸗ Ausschüssen im provisorischen Wahlgesetz vom 15. November 1848 zugetheilt ist; 6) bei Landtags⸗ und Reichstags⸗Wahlen (so wie bei den Wahlen zu dem oberlausitzer Provinzial⸗Landtage, so lange die⸗ ser noch besteht; Amendement des Abgeordn. Unger) wird ein Tag bestimmt, an welchem zu gleicher Zeit im Lande die Wahlen statt⸗ finden. An diesem Tage ist das Protokoll zur Stimmzettel⸗Abgabe von früh 6 Uhr bis Abends 10 Uhr offen zu halten (Amendement des Abgeordn. Theile: und auf dem Lande von früh 5 Uhr an); 7) zur Abholung der Stimmzettel sind ebenfalls an einem Tage die
Expedirstunden von früh 6 Uhr bis 10 Uhr Abends offen zu halten. Sämmtliche Ausschuß⸗Anträge und die angegebenen Amendements, zo wie der Zusatz⸗Antrag des Abgeordn. Böricke zu II.: „Die des⸗ halb vereinigten Corporationen bilden für ein und denselben Wahl⸗ Akt ein Kollegium“, werden einstimmig angenommen, nachdem vor⸗ her der Regierungs⸗Kommissar Todt erklärt hatte, daß die Regie⸗ rung im Wesentlichen damit übereinstimme. Endlich wurde auch der Schluß⸗Antrag des Ausschusses — die Staats⸗Regierung wolle sämmt⸗ liche unter 1— 7 aufgestellte Grundsätze in die vorzulegende Gemeinde⸗ Ordnung und in das definitive Wahlgesetz, welches in einem Anhange zugleich die Reichstags⸗ und Geschworenenwahlen behandelt, auf⸗ nehmen, dafern aber das eine oder das andere dieser Gesetze in allernächster Zeit noch nicht eingebracht werden könnte, zu praktischer Einführung dieser Grundsätze alsbald eine besondere Vorlage an die Kammern gelangen lassen — in seinen einzelnen Theilen einstimmig, beziehendlich gegen 1 Stimme angenommen. Die Schönburgischen Rezeß⸗Verhältnisse waren Gegenstand der ferneren Berathung. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer befand sich auf der Re⸗ gistrande eine Petition um Ernennung des Abgeordneten Ober Lieutenants Müller zum Kriegs⸗Minister, die Abschaffung der Ehren⸗ gerichte und Verwahrung gegen den Armeebefehl des Kriegs⸗Mini⸗ sters Rabenhorst; desgleichen ein Gesuch um 4 Millionen Thaler zur Unterstützung der Arbeiter⸗Associationen.
Nach dem Vortrage der Registrande machte Staats Minister Weinlig folgende Mittheilung: Nach so eben eingegangenen Nach⸗ richten habe gestern Nachmittag der Durchmarsch der nach Schles⸗ wig⸗Holstein bestimmten bayerischen Truppen auf der Sächsisch⸗Baye⸗ ischen Eisenbahn begonnen, weil dies der geradeste Weg nach den nordischen Bahnen sei. Diese Truppen würden zwischen Reichen⸗ bach und Plauen, wo jene Bahn noch nicht vollendet sei, ein Nacht⸗ ager halten müssen. Damit nicht irrige Deutungen veranlaßt wür⸗ den, theile er die Nachricht vom Durchmarsche dieser Truppen mit.
Abgeordn. Haußner beantragt, daß die erste Kammer die Berathung des Berichts über die Aufhebung der nach §. 116 der rmen⸗Ordnung angeordneten körperlichen Züchtigung aussetze, bis der Bericht über §. 3 des Gesetzes vom 13. März 1849, die Auf⸗ hebung aller Bestimmungen über körperliche Züchtigung betreffend, fertig sei. Sodann begründet Abgeordn. Wehner seinen Antrag wegen Verlängerung des leipziger Bank⸗Privilegiums. Es sei nicht unwichtig, zu crwähnen, daß das vorige Ministerium das bereits in der Gesetz⸗Sammlung vom Januar d. J. enthaltene, diese Angele⸗ genheit betreffende Dekret nicht noch während der Zeit seiner Wirk⸗ samkeit abgesendet habe. Es frage sich nun, ob der Regierung ge⸗ stattet sein solle, einseitig ein solches Privilegium zu verlängern. Es greise dasselbe tief in unsere Geldverhältnisse ein, denn durch die Emission seiner Banknoten trete es der Emission von unverzinslichen Staatspapieren entgegen. Ferner werde durch die unerwartete Verlängerung dieses Privilegiums die Frage, wie es mit dem Bank⸗ vesen gehalten werden solle, wieder auf 10 Jahre hinausgescho⸗ mäffe Uhes visg. hen auch das Bankwesen, wie es jetzt bestehe, so Ue den Aectonagt e daß für die unermeßlichen Vortheile, Ft ren bringe, Gegenleistungen für den Staat gefor⸗ würden, daß vielleicht gegen bestimmten Zinsf d en P unter Zustimmung der Stände d veccht esgfuß ius gecgen f fäc geteiten weaven güder S 88 em Staate in Nothfällen Vorschüsse n. Lin daunptscchlicher Gewinn für jene Actio⸗
naire entsteh 1 egen 300 90 Sennch, vaß der Bank das Privilegium eingeräumt sei Füßele Geld in e.an agehch Noten auszugeben wofür sie kein Ee 8 en 88 4 8 mindeste Gegenleistung menöhee Hne 81 daß dem Staate die
bestimmt, daß die Fortdauer senes Poeh Es sei nun gesetzlich freilich be Regierun Aücügchs üet Pendilegzums von der eneheftelnch Statuten, besonden in Bezug auf vzauch nc die Veränderung der das Doppelte erhöht worden, zu deziehen sei, vefapital⸗ das jetzt auf die Regierung jedenfalls ihre Befugniß Aehc bel er. Hier habe Volksvertretung nicht zu Rathe gezogen. Wentten, indem sie die das bei den Sparkassen der Fall sei, ein en mi se, wie Verhältnisse regeln. Er stelle daher den Antrag: 8 X esetz diese wolle den ersten Ausschuß beauftragen, vie Frage, vb 2 die Kam die Staagtsregierung durch das Dekret wegen Bestätigung
Bestätigun bes Lande
““
mmer und inwieweit Nacherage z1 den Statuten der Bank, so wie überhaupt durch die der Statuten der seit 1831 in verschiedenen Stäpten
errichteten Sparkassen ihre verfassungsmäßigen Befug⸗
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nisse überschritten habe, zu erörtern und die hiernach etwa erforder⸗
lichen Anträge an die Kammer zu bringen.“ 8 Abgeorkn. Kell aus Dresden trägt nun den Bericht des vier⸗
ten Ausschusses über das Todtenschau⸗Gesetz vom 22. Juni 1841 vor. Der Ausschuß beantragt: „Daß das beregte Gesetz aufgeho⸗ ben werde und durch eine zu erlassende Verordnung die Ausübung der Todtenschau, unter Besecitigung aller kostspieligen Formalitäten, den Leichenweibern übertragen und dieselben deshalb mit der erfor⸗ derlichen Instruction versehen würden.“ Nach einiger Debatte fin⸗ det der Ausschuß⸗Antrag Annahme. Eben so werden genehmigt: Der Antrag des Abgeordn. Blöde, daß jene Aufhebung durch die Vorlage eines Gesetz⸗Entwurfs erfolge; ferner der Antrag des Ab⸗ geordn. Hähnel, hinter dem Worte Leichenweiber einzuschalten „und Hebam men“ (bei neugeborenen Kindern).
Dresden, 23. März. (D. A. Z.) Heute Morgen 9 ¼ Uhr kamen der König, Prinz Johann und dessen Sohn, Prinz Georg, von Leipzig wieder hier an und ritten gleich nach ihrer Ankunft mit einer zahlreichen Suite nach dem kleinen Exerzierplatz an der Prieß⸗ nitz, um dort das nach Schleswig⸗Holstein beorderte Linien⸗Infan⸗ terie-Regiment Maximilian und den für den Feldzug bestimmten Artilleriepark die Revue passiren zu lassen. Der genannte Truppen⸗ körper wird auf der Sächsisch⸗Schlesischen Bahn nach Berlin beför⸗ dert werden. Man sah dabei auch Pröͤbemannschaften in dem neuen Ajustement mit Waffenrock und das Lederzeug um die Hüften.
Hessen. Kassel, 22. März. (Kass. Ztg.) Gestern Nach⸗ mittag waren die Mitglieder der Stände zu einer außerordentlichen Sitzung beschieden weorden. Der Präsident setzte die Versammlung davon in Kenntniß, daß die Deputation zur Ueberreichung der Adresse wegen Verminderung der Hofdotation vom Kurfürsten heute angenommen worden sci und die Adresse übetrreicht habe; dieselbe sei indessen bis jetzt noch ohne Erfolg gewesen, da der Kurfüurst sich seine Entschließung vorbehalten habe.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 23. März. (D. A. Z.) In der Sitzung der Landschaft am 2. Maͤrz stellte Abg. Dö⸗ litzsch, in Betracht dessen, daß beim Militair noch ein sklavischer Dienstgehorsam herrsche und dem Soldaten Manches zugemuthet werde, was für einen Staatsbürger nicht passe, folgende Anträge: 1) Außer dem Dienste giebt es für den Soldaten keinen Dienstge⸗ horsam; 2) außer dem Dienst ist der Soldat nicht verpflichtet, die Dienst⸗Uniform zu tragen. Die Anträge des Abg. Dölitzsch wur⸗ den mit 12 gegen 11 Stimmen für nicht dringlich erklärt. Alsbald erhob sich Abg. Dölitzsch zu einer Interpellation, was das Ministe⸗ rium auf die früheren Beschlüsse der Landschaft in Betreff der Ent⸗ fernung der „fremden“ Truppen aus dem Lande gethan habe? Die Landschaft möge beschließen, daß das Ministerium aufgefordert werde, die betreffenden Papiere der Landschaft vorzulegen. Das Ministerium möge seine schon längst gegebene Zusage wahr machen und die Bürgergarden wieder ins Leben rufen. Diese würden die Ordnung besser aufrecht erhalten, als das fremde Militair. Ueberhaupt seien die Zustände keinesweges so, daß man fremdes Militair nothwendig habe. Das Reichsministerium und Mühlenfels selbst hätten erklärt, daß Ruhe und Ordnung wieder zurückgekehrt und fremdes Militair nicht mehr nöthig sei. Minister Graf Beust bemerkte darauf, daß die Zurück ziehung der Reichstruppen lediglich in der Hand des Reichsmini⸗ steriums liege. Vor einigen Wochen sei von Seiten des Reichsmi⸗ nisteriums eine Anfrage an sämmtliche thüringische Ministerien da⸗ hin ergangen, ob eine Konzentrirung von Reichstruppen noch länger in den betreffenden Ländern nöthig sei, und in welcher Ausdehnung sie eintretendenfalls nothwendig erscheine. Gleichzeitig sei erklärt worden, daß im hiesigen Lande natürlich hinfort auswärtiges Mili⸗ tair bleiben würde, so lange die hiesige Garnison als Reichs⸗ truppen verwendet würde. Das diesseitige Ministerium habe darauf crwiedert, daß das Hierbleiben von auswärtigem Militair allerdings nothwendig sei, auch schen wegen der Gerüchte einer allgemeinen republikanischen Schilderhebung in den thüringischen Ländern, daß aber eine Verminderung bis auf zwei Bataillone In⸗ fanterie und eine halbe Batterie hinreichend wäre, einer beabsichtig⸗ ten Schilderhebung vorzubeugen. Das Reichs⸗Ministerium habe darauf verfügt, daß auch Kavallerie, und zwar aus militairischen Rücksichten, hier verbleiben müsse. Nach längerer Debatte wurde der Antrag des Abgeordneten Dölitzsch mit 15 gegen 12 Stimmen für nicht dringlich erklärt. Die Kammer ging nun über zur Be⸗ rathung über die Errichtung einer Auswechselungskasse für das alten⸗ burgische Papiergeld, welche genehmigt wurde, hauptsächlich auch aus dem Grunde, weil der Königlich sächsische Finanz⸗Minister eine Aeußerung gethan habe, welche eine Warnung vor Annahme des
hiesigen Papiergeldes in Aussicht stelle.
Vorgestern sind hier fünf Compagnieen preußischer Infanterie und zwei Schwadronen Husaren nebst einer halben reitenden Batte⸗ 2 Fysatze ger aßaee 8 vn ich sächsisch ITr in⸗ rie zum Ersatze der abgezogenen Koͤniglich sächsischen Truppen ein⸗
. “
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 18. März. (D. A. Z.) Das Ministerium Speßhardt hat seine Entlassung gegeben, und die⸗ selbe ist vom Herzog angenommen worden. Der Vürger⸗Verein sah sich vcranlaßt, eine allgemeine Volksversammlung auszuschreiben, in welcher zwei Adressen an den Herzog und den Landtag mit den zahlreichsten Unterschriften bedeckt wurden, in welchen die Beibehal⸗ tung dieses volksthümlichen Ministeriums gewünscht wird. Die er⸗ stere wurde sofort dem Herzog überreicht.
Auhalt⸗Deßau. Deßau, 2. März. (Magdeb. Ztg.) In Folge eines unter dem heutigen Tage erlassenen Reskripts Sr. Hoheit des Herzogs macht das Ministerium auf Grund des Wahl⸗ gesetzes §. 5 bekannt, daß die Wahlen in sämmtlichen Wahlbezirken des Landes, mit Ausnahme derer in den Städten Deßau und Zerbst, Dienstag den 10. April Vormittags stattfinden sellen. In den bei⸗ den genannten Städten ist die Wahl nach den einzelnen Bezirken auf den nämlichen und folgenden Tag Vormittag und Nachmittag festgesetzt.
Gestern fand die letzte Sitzung des Landtags statt; sie begann mit dem dringlichen Antrag des Abgeordn. Patzig, daß eben so wie für die christlichen, auch für die juͤdischen Lehrer 200 Rthlr. als Minimum des Gehaltes festgestellt werden sollten. Das Ministerium erklärte hiermit seine volle Uebereinstimmung, so weit diese Lehrer nicht blos an Kultusschulen angestellt seien. Nachdem das Ministe⸗ rium über eine von früher her noch unbeantwortete Interpellation sich erklärt hatte, erstattete Abgeordn. Lagemann den sehr aus⸗ facelichen Beriche siber die hier mit Staats⸗Unterstützung zu errich⸗
6G Regllspinnerei. Das Kommissionsgutachten war dem Antrage eioman unß nicht günstig und wurde von der Versammlung an⸗ sich derselbe 82 folgten dann drei Anträge von Pruschenk, welche dem hierauf 89 sämmtlich zurückzuziehen bewogen fand. Nach⸗
8 r hiesigen jüdischen Gemeinde eine kleine Bauunter⸗
stützung bewilligt x ge, er mehrere Anträge zur Tagesordnung über⸗
der Abgeordnete
gegangen und der gestern gestellte des Abgeordneten Schlesier von diesem zurückgezogen war, beschloß die Versammlung, die noch vorbehaltene Auseinandersetzung mit der Krone wegen der Pen⸗ sionen und wegen des Dotal⸗Vermögens der Herzogin dem nächsten Landtage zu überlassen und schritt dann zur Wahl der vier vom Landtage zu ernennenden Taxatoren, welche den Werth der Doma⸗ nial⸗ und Forstgrundstücke, auf die ein Theil der Civilliste reduzirt werden soll, festzustellen haben. Außerdem wurden eventuell, wenn etwa einer oder der andere der Gewählten ablehnen sollte, noch drei Mitglieder gewählt. Das Ministerium bat hierauf. noch um ein Vertrauens⸗Votum bezüglich der durch den Neubau der erforder⸗ derlichen Landtags⸗ und Gerichts⸗Gebäude und durch Ausrüstung und etwaige Dienstleistungen unseres Militairs nothwendig werden⸗ den Mittel, so wie bezüglich des Abschlusses eines Vergleichs in den hier schwebenden Eichen⸗Prozessen, worüber schon dem jetzigen Land⸗ tage spezielle Vorlagen zu machen, dem Ministerium nicht möglich sei, während diese Sachen doch auch nicht bis auf den näch⸗ sten Landtag verschoben werden könnten. Die Versammlung ertheilte dieses Vertrauens⸗Votum mit Freuden. Nachdem Martini noch einen angeblich dringlichen Antrag zu stellen versucht, denselben aber bei den hef⸗ tigen Remonstrationen, die dagegen laut wurden, sofort zurückgezo⸗ gen hatte, beschloß der Landtag, auf den Antrag des Abg. Fiedler, um auch den Schluß des Landtages zu „vereinbaren“, seine nun⸗ mehrige Auflösung; Minister Habicht erklärte sofort Namens Sr. Hoheit die Krone mit diesem Beschlusse einverstanden, und nachdem er in einer längeren Rede treues Festhalten des Ministeriums an seinen Grundsätzen und an der Verfassung gelobt, die es stets nach oben und unten wahren und gegen Angriffe schützen werde, wurde vom Präsidenten Imme Sr. Hoheit dem Herzoge, Lom Abg. Patzig dem Ministerium und vom Abg. Fiedler dem gesammten anhal⸗ tischen Volke ein dreimaliges Lebehoch ausgebracht un 3 anhalt⸗deßauische Sonder⸗Landtag für geschlossen erklärt.
Anhalt⸗Bernburg. Bernburg, 23. März. Eine Exkra⸗
Beilage zum Regierungs⸗ und Intelligenz⸗Blatte enthält folgende ministerielle Bekanntmachung:
Ueber den Grund und die Veranlassung zu dem über Bernburg ver⸗ hängten Belagernngs-Zustand bringen wir Folgendes zur öffentlichen Kenntniß:
11g Herzogliche Justizamt zu Ballenstedt hatte in einer von demselben gegen den Lohgerbermeister Joseph Calm und Komplizen wegen Aufforde⸗ rung zu Gewaltschritten gegen die bestehende Regierung, zum Aufruhr und zur Empörung eingeleiteten Untersuchung, die aus den bercits aufgenomme⸗ nen Zeugenaussagen zur Genüge erhelle, unterm 15ten d. M. das hiesige Stadt⸗ und Land⸗Gericht in Hinsicht des vorliegenden schweren peinlichen Verbrechens und zur Verhütung von Kollisionen um Verhaftung des Loh⸗ gerbermeisters Johann Calm zu Bernburg und dessen Ablieferung 1 das Untersuchungsgericht requirirt. Das Herzogliche Stadt⸗ und Land⸗Gericht hatte, in Rücksicht dieser Requisition eines inländischen Gerichts, dessen Versich rung vollen Glauben beizumessen kein Bedenken ohwaliete, nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Vorschriften die Verhastung und den Transport des ꝛc. Calm nach Beallenstedt beschlossen und das Herzogliche Gendarmerie Kommando zur Vollziehung des Kollegialbeschlusses requirirt. Die Verhaftung des zꝛc. Calm war am f6ten d. M. früh erfolgt und seine Abführung nach Ballenstedt auf 10 Uhr Vormittags bestimmt, da derselbe wegen dringenden Verdachts anderer bier begangenen Verbrechen, über welche die Untersuchung vor dem Herzogl. Stadt⸗ und Landgrrichte allhier obschwebte, erst hier vom Untersuchungs⸗ richter vernommen werden sollte. Durch mehrere Personen von hier und aus anderen Orten, die zur Sache in keiner Weise legitimirt waren, wurde wiederholt der Versuch gemacht, das Herzogl. Stadt⸗ und Landgericht zu bewegen, die Verhaftung des ꝛc. Calm gegen juratorische oder Geld⸗Caution wieder aufzuheben. Nach Kollegialbeschlusse dekretirte das Gericht sofort, daß, da die Verhaftung auf Requisition eines zuständigen Untersuchungs⸗ richters, welcher zu deserwen dasselbe rechtlich verpflichtet gewesen, geschehen sei, es sich außer Stande befinde, auf die gestellten Anträge einzugehen. Dieser Ansicht lag hauptsächlich außer den noch in Geltung bestehenden älteren gesetzlichen Regeln über Verhaftung, Caution und Entlassung auf die Bestimmung des §. 5 des Landes⸗Verfassungs⸗Gesetzes vom 14. De⸗ zember 1848 zum Grunde: 8 “
„Jeder Angeschuldigte soll gegen Stellung einer vom Gerichte zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, sofern nicht dringende Anzeigen eines schweren peinlichen Verbre⸗ 8— chens gegen denselben vorliegen.“ Inzwischen hatten sich mehrere Personen, angeblich Deputationen, die aber sonst nicht legitimirt waren, mit der Bitte an das Herzogliche Staats⸗ Ministerium gewendet, die Entlassung des Lohgerbers Calm zu verfügen. Dasselbe mußte die rechtiiche Bescheidung den kompetenten Gerichten über⸗ fassen, wies auf die Entscheidung des Appellations⸗Gerichtes hin und ver⸗ fügte nur, um diesem die dazu nöthige Zeit zu gewähren, daß der Trans⸗ port nach Ballenstedt ausgesetzt würde, bis der Ausspruch des Aßpegtanons⸗ Gerichts erfolgt sein würde. Es ward nun auf diesen von mehreren Per⸗ sonen, die nach ihrer Angabe mit Bezug auf die hervorgerufene bedenkliche Aufregung, übrigens auch ohne Legitimation, für Calm auftraten, provozirt. Inzwischen und beziehentlich gleichzeitig waren die Voltsmassen auf den Straßen immer größer, der Tumult der von mehreren Seiten aufgeregten Menge immer stärker geworden. Menschen⸗Massen hatten sich vor dem Gefängniß⸗Lokale auf der Straße versammelt und waren durch, Vorstellun⸗ gen von Offizieren der dort in der Nähe aufgestellten Abtheilungen des Herzoglichen Jäger⸗Corps und des Commandeurs der Gendarmerie nicht zum Auseinandergehen zu bewegen, ja mehrere Menschen stießen sogar starke Drohungen aus, und einige erklärten laut, daß sie die Abführung des Ver⸗ hafteten mit Gewalt hindern würden; auch beleidigten ö1 schon sster pie Soldaten wörtlich und thätlich. Dennoch enthielt das Militair sich aller An⸗ griffe und ertrug mit größter Geduld solchen Hohn. Das Gefängniß ward von Menschen, die auf anderen Seiten ubergestiegen und I.“ Lokalitä⸗ ten eingedrungen waren, erbrochen und der verhaftete Joseph Calm von einem großen Haufen Tumultuanten mit Jubel und Peschie⸗ durch die Straßen nach dem Appellationsgerichte geführt, das von den ; Bea⸗ und außen umlagert gehalten ward. Der ꝛc. Calm hatte vom T ungestüm Einlaß verlangt und sich, che dieser ihn 1 in r Kanzlei des Appellationsgerichts eingedrängt. Ihm war eine Menge G Knitteln nachgefolgt, lärmend, tobend und drohend: „den Commandeur Sev. Jägercorps und die Behörden aufzuhängen und todt uschlagen. “ war das Leben des Personals des Appellationsgerichts bedroht und dasselbe eine Zeit lang ohne Schutz. Ueber das Verfahren dieses Gerichts und die weiteren Vorgänge vor demselben giebt eine besondere Beilage aktenmäßige Aus f 9 1 3 Nüssahe Staatsministerinm hatte von viesen Vorgängen keine alebes⸗ Erst später ward ihm von der gewaltsamen Besreiung des Verhafteten 1 dem tumultuarischen Verhalten großer Volksmassen vor und in dem Appe
tionsgerichte Anzeige gemacht. 16“ i Hierauf ward e8E nmanbeur des Herzoglichen Militairs angewiesen, den
mit Gewalt aus der Haft Befreiten festzunehmen, dem Appellationsgerichte Schüutz zu bringen und Ordnung und Ruhe herzustellen. Die sosortige Re⸗
12n 11 r 1 9 9 Ir ) vfol 9 il bei des Militairs mit Uebergehung der Burgerwehr erfolgte, weil 9 Pesegen n vom 12ten bis 14ten d. M. vorgekommenen groben nächt⸗
gegeghaeh. die Bürgerwehr⸗Offiziere am 14ten d. M. erklärt hatten, daß
s s ir die nächste ie Bü behr bei den in derselben herrschenden Parteiungen für die nächst de Margene fcegtbaltung der Ruhe und Ordnung vEE ge. eignet sei, so daß das Staatsministerium bereits nenr dem Militgir nöchigt sah, die Aufrechterhaltung der öffentlichen enn Sehlosfh nach der nn ee; 8 Herzogliche Iüͤg reo⸗ds, awacht vor nn Uneraseeben Altstadt; der Commandeur ließ an der Bruckwach 8 ö“ die erforderlichen militairischen sns erließ nach jedem Signale mit lauter ee; Ffalls eschr ufforderung an den Voltshaufen, anseinanderzugehen, widrigenfa 6 ges hossen werden ü Vor d mit gefälltem Bajonett anrückenden Militair wichen die müsse. Vor dem W 1“
Massen zurück, schlossen sich aber sogleich in dichten Haufen wieder zusam⸗ men. Die Offiziere und Soldaten wurden vielfach verhöhnt, geschlagen, gestoßen und sonst mißhandelt, endlich auch auf sie aus dem Appellations⸗ gerichts⸗Gebäude und von anderen Stellen aus geschossen. Drohend, mit Waffen verschiedener Art, auch mit einer Fahne versehen, hatte sich ein gro⸗ ßer Haufen dem Militair entgegengestellt. Der Commandeur forderte auch vor dem Appellationsgerichtshause die Massen wiederholt auf, auseinanderzugehen und suchte einzelne ihm bekannte Personen durch gütliche, aber ernste Vorstellung dazu zu bewegen, jedoch fruchtlos. Es wurde ihm sogar geantwortet, nur über die Leichen werde er weiter vorrücken können. Nun erst wurde es unvermeidlich, von der Feuerwaffe seitens des Mil tairs Gebrauch zu machen und zur Aus⸗ führung dieser Maßregel geschritten. Es sind nach dem bis jetzt ermittelten Resultate 9 Personen getödtet und 11 verwundet. Inzwischen waren Men⸗ schen mit Knitteln in das Sessionszimmer des Appellationsgerichts einge⸗ drungen. Dem Kommando, welches den Joseph Calm aus dem Appel⸗ lationsgerichte abholen und wieder zur Haft bringen wollte, wurde von die⸗ sem Gerichte eröffnet, daß von der militairischen Verhaftung des ꝛc. Calm abzusehen sei, weil das Appellationsgericht bereits sein Dekret, denselben gegen Caution zu entlassen, eröffnet habe.
Die Untersuchung ist vom Stadt⸗ und Landgerichte eingeleitet. Aus derselben hat sich außerdem ergeben, daß während des ersten Zusammen⸗ stoßes des Militairs mit dem Volkshaufen im Rücken des letzteren Schuß⸗ waffen geladen und nach den Soldaten hin abgeschossen sind, daß, nachdem der Volkshaufen durch das Militair mit der Schußwaffe zersprengt worden, in einigen Theilen der Stadt versucht worden ist, mit umgestürzten Wagen die Straße zu verbarrikadiren, einem Geistlichen die Fenster eingeschlagen
und eingestoßen, demselben in drohender Sprache die Kirchthurmschlüssel
abgefordert sind und Glockengeläut zum Sturmläuten vernommen worden ist, auch nach dem Schießen in den Straßen öffentlich zur Bewaffnung der Volksmenge aufgefordert worden. Schon am 13ten d. Abends spät hatten Haufen von Menschen, mit Stöcken versehen, die Straßen lärmend durch⸗ zogen; mehrere Männer waren gewaltthätig angegriffen und einer in seiner Wohnung belagert worden. An diesen Erzessen hatte sich der Lohgerber Calm betheiligt. Was von dem allgemein verbreiteten Gerüchte, daß es auf den Umsturz der Regierung, den Mord der Beamten und wohlhabenden Eir wohner, Raub und Plünderung abgesehen, zu halten sei, wird sich erst später beurtheilen lassen. Daß viele Handarbeiter aus den nächstén Dörfern herbeigezogen waren, steht außer Zweifel. Der verhaftet gewesene und ge⸗ waltsam befreite Joseph Calm, so wie die meisten bisherigen Anführer 8 Vontsmenge, haben sich seit dem 16ten d. M. Abends aus der Stadt nifernt.
Zur Herstellung der Gesetzlichkeit war bei einem solchen Zustande die schnellste Ergreifung außerordentlicher, energischer Maßregeln höchst nothwen⸗ dig. Es wurde daher, da es auf eine allgemeinere Schilderhebung der durch Volksvereine und deren Führer aufgeregten unteren Volksklassen ab⸗ gesehen zu schien, zur etwa erforderlichen Aushülfe cöthensches und 11““ requirirt, welches zeitig eintraf und bereitwillig seine
Bernburg, den 18. März 1849.
Herzogl. anhalt. Staats⸗Ministerium.
von Krosigk. V. Hempel.“
8 Oldenburg. Oldenburg, 18. März. (Wes. Ztg.) Das in Folge des Landtags⸗ Beschlusses von unscrem Ministerium der Reichsgewalt gemachte Anerbieten, statt eines Reiter⸗Regiments eine größere Anzahl von Fußsoldaten stellen zu wollen, ist nicht annehmbar befunden worden. In dem desfallsigen Erlaß des Reichs⸗
Ministeriums vom 6ten d. M. heißt es unter Anderem: „Das
Reichs⸗Kriegs⸗Ministerium hat diesen Gegenstand im Reichsrathe und demnächst bei dem Erzherzog⸗Reichsverweser zum Vortrage ge⸗ bracht und es ist der Beschluß gefaßt worden, alle Befreiungen von der Stellung der Spezialwaffen ohne Ausnahme aufzuheben. Trup⸗ pen⸗Kontingente von der Bedeutung des Großherzoglich oldenbur⸗ fischen können unmöglich ohne Kavallerie bleiben, und es kann da⸗ her die Stellung eines Aequivalents in größerer Zahl Infanterie
nicht angenommen werden.“
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 22. März. (H. C.) Durch Bekanntmachung vom heutigen Datum ist der Rest der schleswig- holsteinischen Kassenscheine, zum Betrage von 1,600,000 Mk. Cour., emittirt. 8
Altona, 23. März. (Alt. Merk.) Der Zu⸗ und Abzug der deutschen Truppen geht jetzt seinen regelmäßigen Gang. Außer dem Bataillon hannoverscher Infanterie, das übrigens nicht auf hier, sndern auf Blankenese dirigirt worden und von dort nach Uetersen gehen sollte, war gestern auch ein hannoverscher Artilleripark von Harburg herübergekommen, nachdem die braunschweigische Artillerie bereits früher nach Norden abgegangen. Die gestern angekommenen Kurhessen (800 Mann) sind von Sachsen⸗Weimaranern abgelöst worden. W
Hamburg. Hamburg, 23. März. (H. C.) Gestern ist der General von Prittwitz, von Berlin kommend, nach den Herzog⸗ thümern hier durchgereist, um den Oberbefehl über die Reichstrup⸗ pen dort zu uͤbernehmen. 8
Aus Harburg wird gemeldet, daß dort die preußischen Truppen aus Westfalen eingetroffen sind. 88
Der neue französische Gesandte bei den Hansestädten, Herr Klein, ist gestern hier angelangt.
Lübeck. Lübeck, 22. März. (H. C.) Dem gestern zuerst versammelten, neu erwählten Bürger⸗Ausschusse sind sofort mehrere sehr wichtige Senats⸗Anträge zur Begutachtung vorgelegt, welche, wenigstens zum größeren Theile, schon an die nächste, Mitte April⸗ monats wieder zusammentretende Bürgerschaft gelangen sellen. Der erste Antrag betrifft die Anwendung des Expropriations⸗Gesetzes auf das lübeck⸗büchener Eisenbahn⸗Unternehmen, die Konzessionirung einer für den Bau zu bildenden Actien⸗Gesellschaft mit einem Baukapitale von 2,460,000 Rthlr. preuß. Cour., so wie die unentgeltliche Ueber⸗ lassung des im Staats⸗Eigenthum befindlichen und für die Bahn in Anspruch genommenen Grund und Bodens an jene Gesellschaft. Die zweite Vorlage besteht in einem umfänglichen Plane zur Correction und Vertiefung des Travestroms, wonach derselbe von Lübeck bis Travemünde auf 14 Fuß Tiefe gebracht und durch Ufer⸗ Abrundungen, so wie durch einen größeren Durchstich, so weit rektifi⸗ zirt werden soll, daß größere See⸗Dampfschiffe ohne Schwierigkeit bis an die Stadt kommen können. Die Kosten sind, da gleichzeitig der travemünder Hafen mit seiner Einfahrt, um für die größten Schiffe zugänglich zu sein, bis auf 18 Fuß Tiefe gebracht werden soll, auf 510,000 Rthlr. preuß. Cour. veranschlagt. Endlich sind auch drei Gesetz⸗Entwürfe, die Anwendung der bereits im Dezember v. J. hier publizirten allgemeinen deutschen Wechselordnung im Frei⸗ staat Lübeck, das Verfahren beim Schuldarrest und die Errichtung eines Firmen⸗Büreau's, in dem fortan alle Handlungs⸗Firmen, auch Handlungs⸗Prokuren registrirt werden müssen, betreffend. B“
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Ausland.
Oesterreich. Venedig, 14. März. (D. A. Z.) Mit 95
gegen 13 Stimmen hat die konstituirende Versammlung Daniel Ma⸗
nin zum Oberhaupte der Exekutivgewalt unter dem Titel eines Prä⸗
Antrag ruft Lärm hervor. nicht mit Euren Plänen herausrücken!
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sidenten ernannt. Der Präsident hat zugleich unumschränkte Voll⸗ macht, Maßregeln zur inneren und äußeren Landesvertheidigung an⸗ zuordnen und nöthigenfalls auch die gegenwärtige konstituirende und legislative Versammlung aufzulösen. inamn
Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 22. März. Havin, einer der Vice⸗Präsidenten, eröffnet um 12 Uhr die Sitzung. Die Bänke sind ziemlich voll; die Gallerieen, wie in den letzten Tagen, stets zum Erdrücken voll. Das Protokoll wird verle⸗ sen. Havin: So eben erhalte ich von der Klubgesetz⸗Kommission (Minorität) ein Schreiben, worin sie um Vertagung der Debatte auf Montag bittet. (Ah! Ah!) Arago (Emanuel): Man will versöhnen. Ich fürchte jedoch, dies wird nicht gelingen. Das Beste wäre, den Entwurf mit sammt der Berathung aufs Unbestimmte zu vertagen. (Ja, ja! Nein, nein!) von Charencey (von der Minorität): Wir bitten um Aufschub, weil wir uns in einer ex⸗ ceptionellen Lage befinden. Die Majorität hat sich zurückgezogen; wir wollen daher eine Fassung finden, die allen Dispositionen des Gesetzes entspreche. (Stimmen rechts: Aufschub! Aufschub!) Chavoix: Ich unterstütze die von Arago beantragte unbestimmte Vertagung. (Ja, ja! links.) Lacrosse, Minister der öffentlichen Arbeiten, widersetzt sich der Vertagung auf unbestimmte Zeit. Sein Buvignier (vom Berge): Ihr wollt Ihr habt Furcht, Ihr Mo⸗ narchisten! (Heftiger Tumult.) Bavoux von der Rechten eilt auf Buvignier zu und schreitet mit ihm aus dem Saale. Terrier erringt sich endlich Gehör und meint, man könne der Mino⸗ rität doch wohl Zeit bis Montag gönnen. (Ja, ja! Nein, nein!) Sevestre: Wenn Sie den Aufschub bewilligen,
7 „ C 32 . 4 so entsteht eine große Gährung im Lande, das dann glauben wird,
das Ministerium habe wirklich ein verfassungswidriges Gesetz vor⸗ gelegt. (Der Tumult bricht wieder los.) Havin gelingt es jedoch, die Debatte zu resumiren und die Versammlung zur Abstimmung zu bringen. Es wird der Aufschub bis Montag bewilligt, und die Versammlung kehrt darauf zum Budget zurück, das sie neulich ab⸗ gebrochen. Die frühere Debatte hatte mit den öffentlichen Arbeiten begonnen, als einem derjenigen Posten , auf welche am meisten er spart werden soll; sie war bis Kapitel 3 vorgeschritten. Kapitel 3, noch nicht ganz erledigt, wird reservirt. Die Kapitel 4 bis 10 gehen ohne alle Erörterung durch. Kapitel 11 bis 17 rufen eine nochmalige General⸗Debatte hervor. Pierre Lerour, Dufaure und Goudchauxr nehmen daran Theil. Jene Kapitel handeln von Kanalbauten, Brücken, Schifffahrt u. s. w. Die beabsichtigte Er⸗ sparniß beträgt 47 Millionen Franken. Pierre Leroux greift die ganze Staats⸗Ockonvmie an und stellt den Zins des Kapitals als den Krebs dar. Der Staat verzinse jährlich 4008 Milliarden mit baaren 400 Millionen, die nicht einen Heller produzirten. Das sei der wahre Krebsschaden. Diesmal wurde dem Redner vom An⸗ fang bis zum Ende seines Vortrages von der Versammlung auf⸗ merksam zugchört. Dufaure sagt: „Wollen Sie lieber Almosen, oder wollen Sie Lohn zahlen? Jeder Pfennig, den Sie am Arbeiter⸗ Budget abzwacken, wirft einen Arbeiter aufs Pflaster.“ Er bekämpft die Reduction und ärndtet von der Linken vielen Beifall. Goud⸗ chaux erscheint mit großen Foliobänden auf der Tribüne. Aber die Versammlung hört ihn kaum zchn Minuten an und verschiebt die Fortsetzung auf morgen. Zwischen dem Budget wurde eine Bestim⸗ mung rücksichtlich der in Frankreich geborenen Fremden debhattirt. Schluß 6 ½ Uhr.
Paris, 22. März. Der Moniteur meldet, daß der neue brasilianische Gesandte, de Amazal, dem Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten seine Vollmachten überreicht habe.
Pierre Bonaparte protestirt heute gegen die vollständige Wahr⸗ heit der gestern von pariser Blättern erzählten Scene mit Clement Thomas im Rauchzimmer der National⸗Versammlung. Die Dar⸗ stellung der Blätter sei voller Falschheiten und Entstellungen. Er habe erklärt, der Prinz habe niemals um die Sympathieen der Anar⸗ chisten und Kommunisten gebuhlt; er werde sie, sogar eventuell mit anderen Waffen als mit bloßen Worten zu bekämpfen wissen, wenn sie die demokratische Republik angreifen sollten. Auch Clement The⸗ mas schreibt an die Revolution, daß ihre Darstellung des Vor⸗ gefallenen ungenau sei. 1 1
Gestern Abend mußten zwei Theater, Variétés und GC ymnase, durch die Polizei geleert werden. In den Variétés rief ein Stück: „Ein Tropfen Milch“ oder „die Amme eines Prinzen“ und im Gymnase: „Der Thaler⸗Tanz“, worin sich Proudhon sellst als Dieb erklärt, einen solchen Sturm hervor, daß die Polizei die Säle schloß. Wie es heißt, hat der Minister Faucher die fernere Auffuhrung bei⸗ der Stücke untersagt. 3
Aus Marseille vom 18. März wird die Ankunft des General⸗ Licutenants Geiswiller gemeldet.
Ueber die Entdeckung einer neuen Nahrungspflanze: Psoralea esculenta oder Picquotisne, in West⸗Amerika, befindet sich im heu⸗ tigen Moniteur ein ausführlicher Bericht.
Großbritanien und Irland. London, 21. März. Bei dem Bankett, welches dem General Napier von der ostindischen Compagnie gegeben wurde, hielt anch der Präsident der ostindischen Kontrolle, Sir John Hobhouse, eine längere Rede, in welcher der⸗ selbe an die früheren weit bedenklicheren Zustände im Mahratten⸗ Kriege, im Feldzuge von Mysore und Bhurtpore erinnerte, wo die Bedrängniß viel größer gewesen sei und doch Niemand verzweifelt habe. Lord Hardinge endlich nahm sich des vielfach angefeindeten Lord Gough an, dessen Tapferkeit und hohe Verdienste im Feldzuge am Sudletsch er hervorhob. Zugleich machte er bemerklich, daß Lord Gough jetzt im Pendschab über 60,000 Mann mit 150 Geschützen zu verfuͤgen habe, ein größeres Heer, als je in Ostindien versam⸗ melt gewesen sei.
Die Times hat Nachrichten aus Palermo vom 8ten, denen zufolge über die Vergleichs⸗Anträge noch nichts entschieden war. Man glaubte, daß ein neues Parlament werde einberufen werden, um über die Frage zu entscheiden. Das englisch⸗französische Geschwader sollte noch einige Zeit dort bleiben. Ueber die Kriegserklärung Sardiniens gegen Oesterreich spricht sich die Times dahin aus, daß Karl Al⸗ bert, wie es auch kommen möge, das Schicksal Leopold's und Pius IX. haben werde, indem die unitarischen Republikaner ihre Pläne verfolgen würden, gleichviel ob er Sieger oder Ueberwunde⸗ ner sei. Uebrigens glaubt sie, daß der Präsident der französischen Republik nicht in Italien interveniren werde, und beharrt bei der Ansicht, daß überhaupt keine nicht⸗italienische Macht in Italien in⸗ terveniren solle.
Nach dem Comercio de Cadiz wären die Unterhandlungen Englands mit dem Kaiser von Marokko noch nicht definitiv zum Abschlusse gekommen, da jenes außer der früher erwähnten Ent⸗ schädigungssumme von 10,000 Piaster für die Zurücknahme der einem englischen Unterthanen ausgestellten Ausfuhr⸗Licenz noch 18,000 Piaster für jeden bei der Wegnahme der Brigg „Three Sisters“ Verwundeten und eben so viel für die Familie jedes bei der Ge⸗
im Ganzen 400,000 Piaster verlange und außerdem fordere, daß die Bewohner des Riff die Piraten, welche jenes Schiff genommen haben, selbst bestrafen, welche Bedingungen sämmtlich noch zu er⸗ füllen sind.
Nach den Berichten aus Lissabon vom 13ten d. sah es dort unruhig aus. Ein Theil der Chartisten und der Progressisten schie⸗ nen sich dem System Saldanha's, dem man vorwirft, daß er dem spanischen Minister Narvaez Alles zu Gefallen thue, widersetzen zu wollen. Neulich war ein angesehener Spanier, Namens Santiago Garcia, der in Porto lebte und sich daselbst mit einer Portugiesin vermählt hatte, plötzlich auf Verlangen des General Narpaecz ins Kastell Foz gebracht werden. Er. ist zwar auf die Bemuhungen seiner Gemahlin wieder in Freiheit gesetzt, soll aber Porto verlassen. Nach Setubal hatte man tinige hundert Mann geschickt, um den Aus⸗ bruch einer Bewegung zu verhindern. Lord Palmerston fordert 1600 Pfd. St. als Entschädigung für den Missionsprediger Dr. Kelly wegen seiner Ausweisung aus Madeira.
Nachrichten aus Rio Janeiro vom 8ten und aus Pernam⸗
buco vom 20. Februar zufolge, war es am 16ten desselben Mo⸗ nats bei Gayanna wieder zu einem Treffen mit den Rebellen ge⸗ kommen. Letztere, etwa 1500 Mann, wurden geschlagen und verlo⸗ ren mehrere hundert Mann. Seitdem crhielten die Kaiserlichen 300 Mann Verstärkung aus Bahia, und 1800 wurden aus Rio Jane iro erwartet, so daß man in Pernambuco wieder Muth zu schöpfen begann. Die mexikanischen Fonds sind in Folge einer Ankündigung aus Mexiko, daß den Bons⸗Inhabern durch die hiesige mexikanische Agentur 500,000 Dollars zugewiesen werden sollen, ziemlich ge⸗ stiegen.
Die irländischen Unterhaus⸗ Mitglieder, welche gegen die ir⸗ ländische Hulfssteuerbill sind, haben in einer gestern abgehaltenen Versammlung beschlossen, sich der zweiten Verlesung dieser Maßregel nach Kräften zu widersetzen.
Der Festtag des Schutzpatrons Irlands, des heiligen Patrick, der auf den 17. März fällt, ist von der irländischen Repealpartei von jeher zu festlichen Umgängen und von den Orangisten zu Gegen⸗ demonstrationen benutzt worden. Diesmal kam es in der Provinz Ul⸗ ster in Croßgar bei Downpatrick zu einem gewaltsamen Zusammen⸗ stoß mit den Orangisten, wobei ein Polizeimann und eine Frau er⸗ schossen und mehrere verwundet wurden. Die Agitation gegen die Zuschuß⸗Armensteuer dauert zwar noch fort, hat sich aber etwas ge⸗ legt, da man der Hoffnung lebt, das Ministerium werde seinen Plan zurücknehmen und eine Einkommensteuer vorschlagen, die uͤbrigens im Westen und Suden auf eben so viel Widerstand zu stoßen verspricht, wie die Zuschußsteuer im Norden. Der Lordlieutenant von Irland, Lord Clarendon, wollte dieser Tage auf einige Zeit nach England reisen.
— Der hannoversche Gesandte am britischen Hofe, Graf von Kielmansegge, ist von einer langen und schweren Krankheit ge⸗ nesen. Commodore Hotham, Befehlshaber des Geschwaders an der afrikanischen Küste, hat dem Häuptling der Gallinas den Krieg er⸗ klärt und blokirt deshalb einen Theil der Westkuste Afrika's.
Die Stadt Glasgow, deren Universität Herrn Babington Mac⸗ aulay, den berühmten Redner und Geschichtschreiber, zum Rektor erwählt hat, hat ihm das Ehrenbürgerrecht ertheilt. 18 MNiederlande. Aus dem Haag, 22. März. (J. de Haye.) Das Staats⸗Courant enthält nachstehende Procla⸗ mation Sr. Majestät des Königs Wilhelm III.:
„Wir Wilhelm III., von Gottes Gnaden, König der Nieder⸗ lande u. s. w.
Geliebte Landesgenossen und Unterthanen aller Klassen und
Stände! Durch den Hintritt meines unvergeßliches Vaters auf den Thron der Niederlande berufen, fühle ich tief das Gewicht der Auhabes die auf mir ruht. Im Hinblick auf Gott und voll Vertrauen auf ein Volk, das so innig mit meinem Hause verbunden ist, trete ich die Regierung an. Meine Obliegenheit war, dies aus meiner Re⸗ sidenz öffentlich küundzuthun, obschon schmerzliche und heilige Pflich⸗ ten mich unverweilt anderswohin rufen. Wilhelm I. nahm die sou⸗ veraine Gewalt an, um sie nach einer Constitution zu üben. Wil⸗ belm II. modifizirte, in Erwaͤgung der Verhaͤltnisse, die Verfassung nach den Erfordernissen der Zeit. Meine Aufgabe wird es sein, in derselben Weise die Verfassung zur vollständigen Ausführung zu
bringen. Ich rechne bei Erfullung dieser Aufgabe auf die treue Mitwirkung aller verfassungsmäßigen Gewalten. Beamte, alle Offiziere der Armee, der Flotte und Schutterey, in wel⸗ chem Range sie auch stehen mögen, in ihren Stellungen. Niederländer!
Ich bestätige alle
bleibt getreu dem Spruch Eurer Ahnen: „Eintracht giebt Macht“, und sucht mit mir die wahre Freiheit in Unterwerfung unter das Gesetz!“
„Wir befehlen und verordnen, daß die gegenwärtige Proclamation
in einer öffentlichen und feierlichen Sitzung des hohen Rathes der Niederlande, der Provinzial⸗Gerichtshöfe und der Bezirks⸗Gerichte, so wie von dem Rathhause jeder Provinzial
und Bezirks⸗Haupt⸗ stadt verkündigt, an allen öffentlichen Orten angeschlagen und in das offizielle Blatt aufgenommen werden soll. “ „Geschehen im Haag, den 21. März 1849. “ I “ (Folgen die Unterschriften sämmtlicher Minister.) Der König ist gestern Abend um zehn Uhr nach Tillburg ge⸗ reist und wird heute Abend zurückerwartet.
Dänemark. Kopenhagen, 21. März. (Börs. H.) Das Dampfschiff „Waldemar“ ist gestern früh sudwärts abgegangen. In derselben Richtung sind gestern Vormittags die, Fregatte „Ge⸗ fion“ und der Orlogsschooner „Delphinen“ abgesegelt. Das Dampf⸗ schiff „Aegir“ ist gestern Nachmittags nach Helsingör und der „Skir⸗ ner“ nach Sonderburg abgegangen. Die Fregatte „Rota“ legte gestern Nachmittags aus. Die Fregatte „Thetis“ ist gestern Nachmittags nordwärts abgegangen und hat sich bei Helsingör vor Anker gelegt. Flyveposten zufolge, fährt der König heute von Helsingör aus auf dem „Aegir“ nach Alsen ab, von wo er sich nach kurzem Aufenthalte nach Frederiksgave auf Fühnen und sodann nach Jütland begeben wird. (Der Lübecker Zeitung vom 22. März zufolge, hat die Einschiffung am 2lsten gegen 12 Uhr Mit⸗ tags stattgefunden.)
Gestern wurde die Subscription auf die neue Anleihe an der biesigen Börse eröffnet. Es wurden augenblicklich 55,000 Pfd. zu 92 gezeichnet, und es wäre eine noch weit größere Summe gezeich⸗ net worden, wenn nicht, Etatsrath Hvidt erklärt hätte, daß eine grö⸗ ßere Subscription nicht entgegengenommen werden könne. 8
Italien. Rom, 12. März. (D. A. Z.) In der Nieder⸗ .2 8
Romagna ist die Verwirrung gränzenlos; die Schilderhebung zahl⸗ reicher Banden für den Papst ist der Deckmantel für jederlei poli⸗ tische Attentate geworden; Meuchelmord ist die Tagesparole der Parteien. Seit dem 1. März ist gegen die Banden eine Militair⸗ Kommission mit standrechtlicher Gewalt in Lugo eingesetzt.
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legenheit getödteten Engländers, nebst Entschädigung für die Rheder,
Der preußische Kabinets⸗Courier Theremin ist nach Gaeta und