redith aus Pennsylvanien, Schatz⸗Secretair; Thomas H. Ewing aus Ohio, Secretair für das Innere; W. Ballard Preston aus Virgi⸗
Kriegs⸗Secretair;
sti 1 in der Gegend
Mann starke centralistische Bande, die sich in der Gen
vasnhaome: hatte, erlitt ö Niederlage; 50 Ge⸗ ene wurden nach Barcelona geführt.
WE Namen des Pimentero kekannte Karlistenchef
wurde am 12ten in Burgos standrechtlich erschossen. Bis zu seinem
letzten Augenblick rauchte er eine Zigarre. Tags darauf überfiel der
„Estudiante“ das Städtchen Pampliega und erhob von den Einwoh⸗
gern tausend Piaster. nern taus Pfiche Botschafter, Herr Jerome N. Bonaparte, soll
Der franzoö . , 1 binnen “ Tagen hier eintreffen, jedoch gleich nach Uebergabe seiner Beglaubigungsschreiben nach Paris zurückkehren, um erst nach ortigen Wahlen seinen Posten definitiv hier einzu⸗
Beendigung der dor t 2 9 8 erste Secretair, Herr d'Harcourt, wird einstweilen als
Geschäftsträger fungiren.
Bereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ . X 5 b 2 unr Nork, 7. März. (J. d. D.) Das Kabinet des neuen Präsiden⸗ en ist nun definitiv aus folgenden Mitgliedern zusammengesetzt: John M. Clayton aus Delaware, Staats⸗Secretair; W. M. Me⸗
nien, Marine⸗Secretair; George M. Crawford aus Georgien, Jacob Collamer aus Vermont, Post⸗Direktor; Reverdy Johnson aus Maryland, General⸗Advokat.
Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen bei hiesiger Universität mit dem 24sten d. M. eingetreten ist, wird hiermit be⸗ kannt gemacht, daß das Sommer⸗Semester mit dem 16. April c.
Berlin, den 25. März 1849. “
Der Rektor der Universität. 1“ Meteorologische Beobachtungen.
Nach einmaliger Beobachtung.
1849. 26. März.
Nachmittags
Morgens 2 Uhr.
Abendss 6 Uhr. V
10 Ubr.
Luftdruck. . 335,06 Par. 334,62Par. 32 5,92 Par. Quellwärme 7,82* HB. Luftwärme †— 1,3 ° R. + 3,420 n. + 2,4 ⁰ R. Flasswärme 0,8 09 R.
Thaupunkt ẽ—+ 0,4° R. + 0,3° n. — 0,3° n. Hodonwürme Duustsättigung. 88 pct. 3
76 pot. 79 get ttee crüb. trüb. trüb. Niederschlag Z „ “ No. No. No. Wärmewechsel + 3,6 Wolkenzug... — NO. — 1 18
Tagesmittel: 335,20“ Par... + 24 °9 R..
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 28. März. Im Schauspielhause. 51ste Abonnements⸗ Vorstellung: Francis Johnston, Original⸗Lustspiel in 5 Abth., von Ch. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.
Donnerstag, 29. März. Im Opernhause. 43ste Abonnements Vorstellung. Zum erstenmale: Catharina, oder: Die Tochter des
† 0,1 ° R. 81 pct. so.
Banditen, großes romantisches
b 9
Lucile Grahn: Catharina, als Gastrolle.) und Frieden, Lustspiel in 1 Aufzug, von G. zu Putlitz.
h
Vorstellung:
₰
Ballet in 2 Aufzügen und 5 Ta⸗
leaux, von J. Perrot für Frl. Lucile Grahn gedichtet. In Scene
esetzt und arrangirt von derselben. Vorher:
alb 7 Uhr. Freitag, 30. März.
kow. Anfang halb 7 Uhr.
biere di Siviglia.
Königsstädtisches Theater.
Musik von Deldevéze. (Frl.
Familienzwist Anfang
Im Schauspielhause. 52ste Abonnements⸗ Ottfried, Schauspiel in 5 Aufzügen, von K. Gutz⸗
Mittwoch, 28. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) II Bar-
Komische Oper in 2 Akten.
Musik von Rossini.
(Im zweiten Akt wird Sgra. Fodor eine Cavatine aus der Oper
7„
einstudirt): Der zerbrochene Krug. neu bearbeitet von Schmidt. spieler: Dorfrichter Adam.)
Semiramis“, von Rossini, singen.)
Donnerstag, 29. März.
Hierauf (neu einstudirt):
Anfang 6 ½ Uhr. Zum Benesiz der Mad. Rott (neu ug. Lustspiel in 1 Akt, von Kleist, (Herr Döring, Königl.
Hof⸗Schau⸗ Der Mulatte.
Lustspiel in 3 Akten, nach Melesville und Beauvoir, von Theodor
Hell. Georges.) eree.
Puritani“, von Bellini.
(Herr Hendrichs, Königl. Hof⸗Schauspieler: Ritter von Saint⸗ Zum (Italienische Opern⸗Vorstellung): Der (Fräul. Tuczek,
Königl. Kammer⸗Sängerin: Elvira. Sgr. Labocetta: Arturo. Sgr.
Rinaldini: Ricardo.
Sgr. Pons: Giorgio.)
—y’
Berliner Börse vom 27
— —, 22 8 — —
—. —e —
———
März.
—
mechsel-Course.
Geld, 290 2 Mt. 142 ½ .300 Mk. Kurz 150 ⅔ . 300 Mk. 2 Mt. 50 ½ 150 ½ 1“ 3 Mt. 6 25 ½⅓ .300 PFr. 2 Mt. (81 150 Fl. 2 Mt. 6 ½ 863 150 Fl. 2 Mt. — 100 Thir 1 2 Mt. —-— 99 ¼ . 8 Tage 592 99½ 100 Thlr. 2 ht 99 % 100 PI. 2 Mt. 56 24 56 20
Leipeig in Courant im 14 Thlr. Fuss.
Fraukfurt a. M. sücd. W... Petersburg
Inländische Fonds, Pfandbrigfe, Kommunal- Papiere und geld-Course. Geld -C.
zf.] Brief. Geld. Gem. 3 ⅔ 92 ¾½ 92 ½ 3 3
Zf. Brief. Geld. Gem.
Preufs. Freiw. Anl 5 101 100 ¼
St. Schuld. Sch. 3 ½ 79 , 79* Kur- u. Nm. do. 98 ¾ Schlesische do.
— do. Lt. B. gar. do. 3 ½
Pr. Bk-Anth Sech —
84 ⅔ Friedrichsd'or. — —. And. Goldm. à 5th. 80 ¼ 1 Discento.
89 ⅔.
Pomm. Pfdbr.
’ w
Seeh. Präm. Sch. — 99 ½ V K. u. Nm. Schuldv. 3 ½½ — Berl. Stadt-Obl. 5 98 ¼⅔ V o “ 3 ½ — Westpr. Pfandbr. 3 ¾ 85 ½ Grossh. Posen do. 4 96 ⅔ V
do. do. 3 ½ 80 ⅔ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 90 ¼
Auständische Fonds.
Russ. Hamb. Cert.
5 do. beiHHope 3.4. S. 5 do. Part. 500 Fl.]*
4
4
— — V Poln. neue Pfdbr. do. do. 1. Anl. 4 — — do. do. 300 Fl. do. Stiegl. 2. 4. A. 85 ½ 8 5 ½ Hamb. Feuer-Cas.
do. do. 5. A. 4 — do. Staats-Pr. Anl do. v. Rthsch. Lst. 5 1042 Holl. 2 ½ 0 Int. 2 ½ do. Poln. Schatz0. 4 70¾⅔ Kurh. Pr. 0.40 th. — do. do. Cort. L. A. 5 81 ½ 1““ Sardin. do. 36 Fr. — do. do. L. B. 200 Fl. — — V N. Bad. do. 35
Pol. a. Pfdbr. a. C. 4 —
Eisenbahn- Actlen
g
Stamm-Actien. V Kapilal.
2 . — ages -Cours. Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekannun. Se G S in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ⅓ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnun
Prioritäts-Actien. Kapital.
Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
Zinssuss.
Tages-Cours.
— 21
I 50 B
52 a 51 ½˖ ; 109 p.
48 12
47 ½ B. 102 G.
33 B.
71 . 03
6,000,000 8,000,000 4,824,000
Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hamburg. .. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... 4,000,000
Magd.-Halberstadt .. 1,700,000 do. Leipziger 2,390,000
Halle-Thüringer. 9,000,000
Cöln-Minden 13,000,000 do. Aachen . . . ..... 4,500,000
Bom ́ 1,051,200
Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000
Steele - Vohwinkel 1,300,000
Niederschl. Märkisch. 10,000,000
do. Zweigbahn 1,500.000
Oberschl. Lit. A. 2,253,100
do. Ihün 183 2,400,000
Cosel -Oderberg . ... 1,200.000 Breslau-Freiburg. .. 1,700,000 Krakau-Oberschl.... 1,800,000 B 4,000,000 Stargard-Posen 5,000,000 Brieg-Neisse.. . 1,100,000 Magdeb.-Wittenb... . 4,500,000
88
w
2—
89 89
—’
37 B. 54 ¼ B. 70 B. 69 ½ c.
Quittungs-Hogen.
Aachen-Mastricht
Ausländ. Actien.
18,000,000 8,000,000
Besthen .28 ! Friedr. ordb.
Schluss-Course von Cöln-Minden 74 ½¼ g.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800
800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000
Bor J„ do. Hamburg do. do. II. Ser do. Potsd.-Magd... do. dOo; 8 do. Stettiner Magdeb.-L eipziger .. Halle-Thüringer.... Glh Nee Rhein. v. Staat gar. do. 1 Prioritat 2 487 250 do Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000 Oberschlesische ..... 370,300 Krakau-Oberschl. .. 360,000 Cosel-OQderberg. 250,000 Steele -Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau -Freiburg . .. 400,000 Berg.-Märk. 800,000
87 ¼ B. 90 ⅔˖ 6. 83 ¼ B. 94 a 932 ½⅔ bL 102 ½˖ G. 92 ¼ G.
— —
S9Fn
△
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anSnSSnnhSc⸗
ZLinsen.
“
Börsen-
Ausl. Stamm-Act.
Leipzig- Dresden ... 4,500,000 FüS s. bech 24 Fl. 8,525,000 Kiel Altona 8Sp 050,000 d. mI. 6 4
86 ½
00,000
Amsterd.-Rotter 5 300,000
Mecklenburger Thlr.
33 ½
1“
von Preussischen Bank-Antheilen 86 † bz. a.
Die Börse war heute in schwankender Bewegung, und die Ceurse der Actien sind etwas gewichen.
russ. und Stieglitz sehr begehrt.
Preufs. Fonds wenig verändert, dagegen ausländische Effekten gestiegen, besonders engl.-
Auswärtige Börsen.
Breslau, 26. März. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 Gld. Friedrichsd'or 1135 Gld. u. Br. Louisd'or 112 ½ Br. Poln. Papiergeld 93 ¾ bez. Oesterr. Banknoten 88 ½ bez. u. Gld. Staats⸗ schuldscheine 79 ⁄¾ Br. Seehandlungs⸗Prämien⸗Scheine a 50 Rthlr. 99 Br. Pos. Pfandbriefe 4proz. 96 ¼ Br., 96 Gld., do. 3 ⅞ proz. 80 ½ Br. Schles. do. 3 ⁄proz. 89 ⅜ bez., do. Litt. B. 4 proz. 91 ½ Br., do. 3 ½ proz. 82 ¼ Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 91 ⁄¾ Br., do. neue 4proz. 91 ¼ Br. do. Part.⸗Loose a 500 Fl. 74 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 ⅞ Br. Russ.⸗Poln. Schatz⸗Oblig. a 4 pCt. 70 ½ Br.
Actien: Ober⸗Schles. Litt. A. und Litt. B. 90 u. 90 %¾2 bez. u. Br. Breslau⸗Schweidn.⸗Freiburg. 80 Gld. Niederschles.⸗ Märk. 71 ½ Br. do. Ser. III. 94 Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 74 ½ Gld. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗Görlitz) 75 Br. Neisse⸗Brieg 34 Br. Krakau⸗Oberschles. 35 ½ Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ bahn 32 ½ bez.
8 Wechsel.
Amsterdam 2 M. 142 ¼ Br.
Hamburg a vista 150 ¾ Br.
do. 2 M. 149 ½ Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6.24 Gld. Berlin a vista 100 ¼ Br. do. 2 M. 99 ¼ Gld. Wien, 25. März, So Met. öprog. 4208, 9 Sonntag.
6. März. Leipz. Dr. P. Oblig. 972 Leip .N. 442 ⅜˖ Be. L. Dr. E. A. 95 Br. Sächs. Banr *⸗ Schles. 72 v½a Br. Chemnitz⸗Riesa 18 Br., 8b. 13 ½ G. Magdeb. ⸗Leipz. 105 5 Br. Berl.⸗Anh. K. u. 5. 719 73 ½ G. Altona⸗Kiel 86 G. Deß. B. A 102 Br. 1 Br., Pr. B. A. 87 ½ Br., 86 ½ G. u“ 2 Br., 101 G.
8
Frankfurt a. M., 25. März. (In der Effekten⸗Sozie tät.) Für österr. Fonds bewilligte man heute in Folge der steige den Notirungen der wiener, pariser und amsterdamer Börse beffere Preise als gestern. Auch hielten sich die Integrale, 3proz. Spanier und bexbacher Actien mehr begehrt. Alle übrigen Gattungen ganz ohne Bewegung. Der Umsatz war jedoch im Ganzen höchst unbe⸗
deutend. 1 8 Oesterr. 5 proz. Met. 73 Br., 73 ½ G. Bank⸗Actien 1168
Br., 1166 G. Baden Partialloose a 50 Fl. 47 ½ Br., a 35 Fl. 27 ¾ Br., 27 ½ G. Darmstadt 50 Fl. 69 ½ Br., 69 G., 25 gl. 22 ⅞ Br., 22 G. Hessen 26 ¾ Br., 25 ⅛ G. Sardinien 27 ½ Br.,
Spanien 3 proz. 22 Br., 21 ¾ G. Polen 500 Fl. Loose Ludwigshafen⸗Bexbach 71 ½ Br., 71 ½ G. Frie⸗ Köln⸗Minden 75 ½
27 % G. 74 ⅞˖ Br., 74 G. — drich Wilhelms⸗Nordbahn 34 Br., 33 ¾˖ G. Vr., 76 G.
Paris, 24. März. Etwas mehr Fluctuation darum etwas höhere Preise in Renten und Actien.
3proz. 52. 75 baar, 52. 70 Zeit.
5proz. 82.80 baar, 82. 95 Zeit.
5proz. Anleihe 82. 55 baar.
Bank 2265.
Nordbahn 445.
Amsterdam, 24. März. Holl. Fonds bei einigen Geschäf⸗ ten in Int. fest. Span. wenig oder gar nicht verändert. Portug. bleiben gefragt. Alle Gattungen Süd⸗Amerik. Fonds waren wie⸗ verum zu mehr oder minder höheren Preisen gesucht.
Holl. Int. 49, 48 ⅛. 3proz. Neue 57 †, F. Span. Ard. 10 %%, ½. Gr. Piecen 10 %. Coup. 7 ⁄, 8 ¼. Russen Stiegl. 81 ½. Oest. e 6proz. 69 ½, ½¼. Bras. 88. Mex. 32, 31 ½. Peru 43 ¼, 44 ¼½, 43 ½.
8
als gestern,
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 27. M Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 54—56 Rthlr. Roggen loco 24—25 Rthlr. „ schwimmend 23—24 ½ Rthlr. pr. Frühjahr 82 pfd. 22 ¼ Rthlr. Br., Mai/ Juni 23 ¼ Rthlr. Br. Juni./ Juli 24 Rthlr. verk. u. Br. „ Juli / Aug. 25 Rthlr. Br., 24 ½ G. Gerste, roße loco 21 — 22 Rthlr. „ leine 17—19 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 13—14 Rthlr. „ pr. Frühjahr 48pfd. 13 a 12 ½ Rthlr. Rüböl loco 14 ⅞ Rthlr. Br., 14 ½ G. pr. März 14 ¼ Rthlr. Br., 14 ½ ’üGöG. März/ April 14 Rthlr. Br., 13 ½ üGüG. April / Mai 13 ⅔⅜ Rthlr. Br., 13 ½ bez. u. G. Mai /Juni 13 , Rthlr. Br., 13 ⅞ bez. u. G. Juni / Juli 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G. Juli /Aug. 13 ½ Rthlr. Br., 13½ G. Aug./Sept. 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G. Sept./Okt. 13 ⅞ Rthlr. Br., 13 ¾ bz. Oktbr./ Novbr. 13 ¾ Rthlr. Br., 13 ¼, G.
2 1
6
2
Sgr.
g
Leinöl loco 119 a 11 ½ Rthlr.
„ Lieferung p. April/Mai 10 ½ Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 14 ¼ a ½8 Rthlr. verk. u.
pr. März 14 ¼ Rthlr. Br. April / Mai 14 ½, Rthlr. verk. 5
Mai/ Juni 15 ½ Rthlr. verk. u. Br. Juni /Juli 15 ¾ Rthlr. Br., 15 ½ G.
Juli / Aug. 16 ¾ Rthlr. verk. u. Br.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 26. Maͤrz. Zu Lande:
Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.
Weizen 2 Rthlr. 10 Sgr.; Roggen 1II.ö Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 8 Pf.; Hafer 21 Sgr 3 Pf.; Erbsen
Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr.
Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr.
Pf. (schl. Sorte). 8 Sonnabend, den 24. März. Das Schock Stroh 5 Rthlr. 20 Sgr., auch
Breslau, 26. März. Weizen, weißer 53, elber 51, 56, 60 Sgr.
Roggen 30, 31 ½¼, 33 ½ Sgr.
Gerste 20, 22, 24 Sgr.
Hafer 16, 17, 18 Sgr. 8
Kleesaat rothes mehr gefragt 6 bis
do. weißes ohne besondere Frage 3
Spiritus 6 ¾ bez. 6½ Gld.
Rüböl 15 Rthlr. Gld.
Zink 3000 Ctr. ab Gleiwitz zu 4 ½ bez.
1 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 28 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 27 Sgr. 6 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.; Hafer 21 Sgr. 3 Pf., auch 18 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf, auch 1 Rthlr.
3 Sgr.
4 Rthlr. 20 Der Centner Heu 21 Sgr., geringere Sorte auch 14 Sgr.
58, 6.
Unser Markt war heute bei mäßigen Zufuhren fester und Roggen besser bezahlt. 1
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 33 und 34 der Verhandlungen der ersten Kammer ausgegeben worden.
Druck und Verlag der Deckers ““ 3 1
“ uchdr
Beilage
März.
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.
Ausland. Oesterreich. Mailand. Manifest Radetzky's. Italien. Neapel. Ultimatum,
Dertschlaud.
Sachsen. Dresdeu, 24. März. (D. A. Z.) In der ge⸗ sirigen Sitzung der ersten Kammer kam nach Berathung des Berichts “ den Antrag in Betreff der Erlassung veränderter gesetzlicher Bestimmungen bei den Wahlen der Abgeordneten, Geschworenen 48 der sehr umfängliche Bericht über den Börickeschen Antrag, die Um⸗ gestaltung der schönburgischen Rezeßverhältnisse betreffend, zur Be⸗ rathung. IJener Antrag berührt nach dem Ausschußberichte hauptsächlich drei Fragen: A. die Frage über die Verfassungsmäßigkeit und rechtliche Gültig⸗ teit des Erläuterungs⸗Rezesses überhaupt; B. die Untersuchnng, welche Be⸗ stimmungen des Erläuterungs⸗Rezesses mit den als Gesetz publizirten Grund⸗ rechten des deutschen Volkes nicht im Einklange stehen und nach dem Schli ß⸗ satze des Artikel I. vom Einführungsgesetz außer Kraft treten, und C. die Frage über die Rechtmäßigleit und Rechtsverbindlichkeit gewisser Bestim⸗ mungen des Erlänterungs⸗Rezesses gegen die steuerpflichtigen Bewohner des dortigen Landestheils, welchen willkurlich die Empfangnahme und Dis⸗ position über die ihnen zufallenden Entschädigungsgelder entzogen und jeg⸗ 168 G G versagt worden ist. Der von der Kammer gewählte ßerordentliche Ausschuß ist zuvörderst darüber einig gewesen, in Betreff der Frage X. vorerst die Beschlüsse der zweiten Kammer über denselben da8. g abzuwarten und hat sich begnügt, nur folgende Grundsätze auf. 9 2) Je größer eine Verbindlichkeit ist, welche die Regierung für c ümmtlichen Staatsangehörigen zu übernehmen gesonnen ist, desto un⸗ rbittlichen muß an der Form des Gesetzes, an der constitutionellen Gesetz⸗ gebung, festgehalten werden, und 2) je allgemeiner und nachtheiliger die Last ist, welche durch eine von der Staatsregierung übernommene Verbind⸗ lichteit auf alle steuerpflichtigen Staatsangehörigen drückt, desto weniger darf die Vertretung der Gesammtheit des Volks auf das Bewilligungsrecht und auf die Pflicht der Erörterung verzichten. Auf die Frage B. näher einge⸗ hend, sagt der Bericht: „Den Grundrechten des deutschen Volks hat sich ie sächsische Regierung unterworfen. Jeder Staatsangehörige in Sach⸗ sen muß sie daher anerkennen. Dagegen schützt kein Vertrag, wenn auch der Vertrag noch so formal sein sollte. Daraus folgt im Allgemeinen, daß im Zusammenhange mit der Ausführung der festzusetzenden Verwaltungs⸗ Reorganisation im sächsischen Staatsgebiete: 1. alle im schönburgischen tezeßgebiete, nur in Gemäßheit des Erläuterungs⸗Rezesses zeither bestan⸗ denen besonderen Verfassungs⸗ und Verwaltungs⸗Einrichtungen in Wegfall 'mmen und II. an deren Statt alle diejenigen allgemeinen sächsischen Berfassungs⸗ und Verwaltungs⸗Einrichtungen Platz greifen müssen, welche die Regierung anordnen würde, wenn rücksichtlich des bezeichneten Gebiets gar kein Rezeß⸗ oder Erläuterungs⸗Rezeß existirt hätte, daß aber auch III. der Staats⸗Regierung schon gegenwärtig das unbeschränkte Recht zusteht, ie allerdringendsten Verwaltungs⸗Organisationen in dem Nezeßgebiete ohne alle Rücksicht auf entgegenstehende Rezeßbestimmungen schleunigst zu reffen.“ 1 . „Die Debatte über diese allgemeinen Grundsätze eröffnet Staatsmi⸗ nister Weinlig; Die Berufung des Berichts auf die Uebereinstimmung des Regierungs⸗Kommissars mit den Ausschußanträgen mache es dem Ministerium zur Pflicht, die Stellung anzudeuten, welche dassele in dieser Frage zu nehmen habe. Das jetzige Ministerium erkenne die sormale Gültigkeit des Rezesses in gleicher Weise an wie das vorige Ministerinm; das schließe jedoch nicht aus, daß nach der Publication der Grundrechte sich Einzelnes anders gestalte. Die Aeußerung des Regierungs⸗Kommissars könne sich blos auf das Hauptprinzip bezogen haben. Eine Uebereinstimmung des Ministeriums mit dem Ausschuß⸗ berichte findet nicht staft in Bezug auf die einzelnen Vorschläge, noch viel weniger auf die Unterabtheilungen derselben. Wenn das Ministe⸗ rium auch mit dem Hauptprinzip einverstanden sei, so gebe das doch noch immer keine Veranlassung zu einem so rücksschtslosen Verfahren, wie der Ausschuß vorgeschlagen. Uebrigens könnte alienfalls auch die Betrachtung geltend gemacht werden, daß die Grundrechte als sächsisches Gesetz viel von ihrer vis major den Rezessen gegenüber verloren hät ten. Im weiteren Verlaufe seiner Rede empfiehlt er um so mehr den Weg der Verständigung einzuschlagen, als von der anderen Seite ein freundliches Entgegenkommen stattgefunden hätte. Schließlich kann er die Bemerkung nicht unterdrücken, daß unter diesen Umständen die Art und Weise, wie der Gegenstand von dem Ausschusse behandelt worden sei, den Ansichten des Ministeriums keineswegs entsprochen hätte. Nachdem die Abgeordneten Gautsch und Jahn die eben geäußerten Ansichten des Staatsministers bekämpft hatten, namentlich auch von Letzterem „der Weg der Verständigung,“ den die Grafen und Herren bisher gewandelt hätten, an⸗ gegriffen worden war, gab der Minister die beruhigende Versicherung, daß Hoffnung vorhanden waͤre, auf diesem milderen Wege das vollstandigste Resultat zu erreichen. Abgeordneter Oberländer spricht für den Aus⸗ schußbericht und meint,⸗die Härte des Ausdrucks habe der Referent (Böricke) zu verantworten. Vor den Grundrechten, setzte er hinzu, müßten alle Sonderrechte fallen, und wenn man auch die Betheiligten einen Au⸗ genblick beklage, so dürfe man die Verständigung auf Kosten des Volks doch nicht zu weit treiben. Das aber müsse er anerkennen, daß die Gra⸗ sen von Schönburg nicht schlechter gestellt werden könnten als die übrigen Grundbesitzer. Wegen schon sehr vorgerückter Zeit wird die Sitzung hier⸗ auf von dem Präsidenten auf morgen vertagt.
In der heutigen Sitzung der ersten Kammer interpellirte nach dem Vortrage der Registrande der Abgeordnete Jahn das Staatsministerium und fragte, mit Bezugnahme auf eine amtliche Bekanntmachung, welche die Enthebung des geheimen Ministerialraths von Weber von seiner Function als vortragender Rath im Ministerium des Aeußern und mit Belassung sei⸗ nes Titels dessen Ernennung zum Hauptarchivar meldet, ob diesem dem §. 7 der Grundrechte zuwider dieser Titel belassen worden sei und welches Ministerium sich mit Verleihung von Titulaturen befasse. Da er einmal das Wort hat, richtet er noch eine andere Interpellation an das Ministerium, indem er fragt, in welcher „Gesammtlage“ der von dem ehemaligen Staatsminister von der Pfordten angtkündigte Gesetz⸗ entwurf wegen des Patronats sich besinde? Hierauf wird in der Be⸗ rathung über den Bericht des außerordentlichen Ausschusses, die völ⸗ lige Umgestaltung der schönburgischen Rezeßverhältnisse betreffend, fort⸗ gefahren und dieselben mit Annahme der betreffenden Anträge beendet.
Am Schlusse der Sitzung las der Präsident noch eine Zuschrift des Kriegsministers vor, worin der Letztere von dem stattgefundenen Abmarsche sämmtlicher sächsischen Truppen aus dem Altenburgischen und Thüringischen Anzeige macht, und schloß mit der Anzeige, daß nächsten Dienstag, den 27. Maͤrz, eine geheime Sitzung abgehalten werden solle (angeblich über Nicht⸗ abberufung des sächsischen Gesandten in Olmütz). “
Ausland.
DOesterreich. Mailand, 17. März. (Wiener Ztg.) Heute sind hier nachstehende Bekanntmachungen von dem Felomar⸗- schall Radetzty und dem Feldmarschall⸗Licutenant Wimpfen er⸗ schienen:
„Cinwohner des lombardisch⸗venetianischen Königreichs.
„Ich hatte gehofft, daß ein schleuniger Frieden auf meinen Sieg fol⸗ gen würde, allein derselbe Feind, der schon einmal verrätherischer Weise den Frieden brach, bedroht jetzt neuerdings, von thörichtem Wahnsinn er⸗ griffen, die Gränzen der Monarchie. Es ist nicht euer Glück, nicht euer Wohl, wohl aber die Sucht nach Herrschaft, der Wunsch nach Eroberung, 1“” leitet. Ich rüste mich, diesem neuen Angriff zu begegnen und den Krieg auf das Gebiet des Feindes zu tragen und euch solchergestalt die Gesahren, die Verwüstungen und alle die Gräuel zu ersparen, welche un⸗ vermeidlich sein würden, wenn es dem Feinde vergönnt wäre, den Kriegs⸗ schauplatz in euer schönes Land, auf eure fruchtbaren Ebenen zu versetzen.
„Bewohner der Lombardei und Venedigs! Ich weiß, daß es unter euch eine verderbte Partei giebt, welche auf die Wiedereröffnung der Feind⸗ seligkeiten wartet, um neue Unordnungen zu erregen. Traut diesen Men⸗ schen nicht, stoßt ihre Rathschläge zurück, unermeßliches, unsägliches Elend, der Ruin des Landes auf viele Jahre würden die Folge eines neuen Ver⸗ suchs zum Aufstande sein. Ihr sahet meine Mäßigung im Siege, zwingt mich nicht, euch meine Kraft zu zeigen. Rasch wie der Blitz wird die Strafe auf jede Provinz, auf jede Stadt, auf jede Gemeinde hereinbrechen, die es wagen sollte, meine Armee im Rücken zu beunruhigen und durch Empörung die Sicherheit meiner Soldaten zu gefährden.
„ Bewohner der Lombardei und Venedigs! Euer Kaiser und König bietet euch, mit großmüthiger Vergessenheit des Vergangenen, die liberalsten Institutionen an, die Alles verbürgen, was ein Volk vernünftiger Weise nur wünschen kaun; stoßt sie nicht, darch Fanatismus verblendet, zurück; zu spaͤt werdet ihr es bereuen, leichtgläubig den verführerischen Schmeichel⸗ reden einer Rotte von Aufrührern Gehör geschenkt zu haben, werst einen Blick auf das unglückliche Rom, auf das uuglückliche Toscaua, und ihr werdet das Muster des Zustandes vor Augen haben, den eure Ausgewan⸗ derten euch bereiten wollen. Ihr aber habt dann nicht, wie sie, mit zwei schwachen Regierungen zu schaffen, ihr würdet gegen die Macht eines gro⸗ ßen Reiches zu kämpfen haben. — Denkt darüber nach, und ihr werdet selbst die unheilschwangeren Folgen einer neuen Revolution erkennen.
Mailand, den 17. März 1849.
8 Radetzko, Feldmarschall.“ „Einwohner von Mailand!
„Ich breche an der Spitze meines Heeres auf, um einen neuen treu⸗ losen Angriff abzuwehren und den Kriegsschauplatz auf das feindliche Ge⸗ biet zu versetzen. Zum Schutze der friedlichen Einwohner lasse ich jedoch eine hinreichende Besatzung, ein wohlversehenes und befestigtes Kastel zurück. Wem das Wohl der eigenen Familie und die Erhaltung seines Hab und Gutes am Herzen liegt, der vereinige seine Sorge mit der meinigen, um Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten. Ich hoffe, daß Mailand ruhig den Ausgang meines Kampfes erwarten wird, der nicht zweifelhaft sein kann. Bereits steht ein zweites Heer zum Kampfe bereit, um die Rechte des Kai⸗ sers, unseres Herrn, um die Integrität der Monarchie zu vertheidigen und aufrecht zu erhalten.
„Mailänder! Schon einmal erfuhret ihr die verderblichen Folgen des Aufruhrs gegen die rechtmäßige Autorität eures Monarchen; erneuert nicht zum zweiten Male diesen Versuch. Ohne Haß und ohne Rache kehrte ich in die Mauern eurer Stadt zurück, die ein langer Aufenthalt mir theuer gemacht hatte. Wenn es nicht in meiner Macht stand, euch alle Beschwer⸗ nisse zu ersparen, die vom Kriege nnzertrennlich sind, so habe ich doch alles Mögliche gethan, um sie euch zu erleichtern.
„Leihet den schmeichlerischen Versprechungen einer Partei kein Gehör, die euch abermals im Stiche lassen wird, um im Auslande gegen den Frie⸗ den und die Wohlfahrt eines Vaterlandes zu konspiriren, für welches sie nie das Mindeste gethan hat.
„Wenn jedoch wider meine Erwartung der Aufruhr noch einmal ver wegen das Haupt zu erheben wagen sorlte, dann wird die eben so rasche als fürchterliche Strafe die Schuldigen erreichen, weil ich stark genug bin, um jeden inneren Feind zu überwinden und siegreich den äußeren zu be⸗ kämpfen. Deshalb, ich wiederhole es, höret meine Stimme, die euch er⸗ mahnt, stürzt eure Stadt nicht in unvermeidliches Verderben, indem ihr thörichte Versuche erneuert, die nur dazu führen könnten, den Wohlstand
derselben für immer zu zerstören. 1
Es fällt mir schwer, Worte der Drohung an euch zu richten, aber ich bin für euer eigenes Heil dazu genöthigt, vergleicht mit dem gegenwärtigen Zustande die Blüthe, in der Mailand vor der Revolution stand, und ihr werdet über die Wahl nicht im Zweifel sein. 8
Mailand, den 17. März 1849.
Radetzky, Feldmarschall.“ 1113““
„Der König von Piemont hat den zwischen seinen Truppen und denen Sr. Kaiverl. Majestät abgeschlossenen Waffenstillstand förmlich aufgekündigt und schickt sich an, neuerdings das Loos der Waffen zu versuchen.
„Se. Exrcellenz der Feldmarschall Graf Radetzky verläßt diese Haupt⸗ stadt mit dem größten Theile der hier befindlichen Truppen, um die heiligen Rechte unseres Monarchen zu vertheidigen und einen so ungerechten und treulosen Angriff abzuwehren.
„Das Militair⸗Gouvernement, welches am 7. August v. J. nach dem siegreichen Einzug der K. K. Truppen eingesetzt wurde, übernahm damals die Aufgabe, die Ordnung und Ruhe aufrecht zu erhalten und auch die Sicherheit der Personen und des Eigenthums der Bewohner dieser Stadt zu schützen.
„Dieses Gouvernement, mit unablässiger Sorgfalt und Eifer wachend, ünermüdet für das Wohl der Bürger, glaubt, in den beinahe 8 Monaten seines Daseins diese Pflichten gewissenhaft erfüllt zu haben, indem es zur Richtschnur seines Handelns die heiligen Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit genommen hat.
„Da auch ich mich aus dieser Stadt entferne, wende ich mich an die Bewohner von Mailand, in der Ueberzeugung, daß sich die guten und red⸗ lichen unter ihnen nach Aufrechthaltung des inneren Friedens und der Ruhe sehnen und daß sie nichts zu fürchten haben, wenn sie mit Eifer und gutem Willen mitwirken, die Thätigkeit der Regierungsbehörden zu unterstützen, welche jetzt auf Befehl Sr. Excellenz des Feldmarschalls Ober⸗Befehlsha⸗ bers eingesetzt werden. .
„Den Oberbefehl über die Truppen, die in Mailand bleiben werden, wird der Herr Oberst von Heyntzel als Ober⸗Kommandant übernehmen und seinen Wohnsitz im Kastell aufschlagen, wo die Truppen der Besatzung in mehr als hinreichender Anzahl bleiben werden, um die öffentliche Nuhe zu verbürgen.
„Der Herr Oberst von Duodo, Kommandant des Gendarmerie⸗Corps, ist zum Militair⸗Kommandanten der Stadt ernannt.
„Dem solchergestalt eingesetzten Militair⸗Kommando der Stadt werden beigegeben werden: der Direktor der K. K. Lokal⸗Provinzial⸗Delegation, der Podesta der Stadt Mailand und der Chef des öffentlichen Sicherheitsamts, mit den von selbem abhängigen Personal, welche im Einklang mit dem Obersten Kommandanten die öffentlichen Angelegenheiten zu leiten haben. — Der Sitz des besagten Kommando's wird in das Haus Litta verlegt wer⸗ den; unter ihm wird auch die Munizipalgarde stehen, die von Sr. Excellenz dem Herrn Feldmarschall huldreich gewährt wurde, deren Organisation, die gehörig angezeigt werden wird, der Munizipalität der Stadt anvertraut wor den ist.
„Diese Behörden, welche errichtet worden sind, um die Sicherheit der Personen und des Eigenthums der Einwohner zu verbürgen, werden hierzu vollständig genügen, und ihr Wirken wird um so erfolgreicher sein, wenn ihnen die Bürger selbst durch ihren Beistand und durch ihre Thätigkeit die Ausführung der zu einem so edlen Zwecke ergriffenen Maßregeln erleich⸗ tern werden. .
v
Der Militair⸗Gouverneur der Stadt Mailand, FSeldmarschall⸗Lieutenant Graf Franz Wimpfen.“
„Italien. Neapel, 4. März. Das von Sr. Majestät dem Könige an die Sicilianer gerichtete Ultimatunr lautet solgendermaßen:
„Zerdinaund 11, von Gottes Gnaden König beider Sicilien ꝛc.
„Siecilianer! Wenn die Verirrungen einiger Wenigen für einen Au⸗ genblick Einige unter Euch von der alten Anhänglichkeit an Unsere Dynastie abwendig machen konnten, die seit länger als einen Jahrhundert Eure Ge⸗ schicke leitet, so konnten Wir, die Wir in Eurem Lande geboren sind und niemals aufgehört haben, Euch mit väterlicher Zärllichkeit zu lieben, nicht länger zögern, Euch zu sagen, daß Wir einem Bedürfnisse unseres Herzens solgen und zugleich die theuerste Pflicht, welche uersere erhabene und heilige Religion uns auferlegt, wenn Wir Euch versicherer, daß Wir alle politischen Vergehen, die leider seit dem Jahre 1848 stattg efunden haben, als nicht geschehen betrachten. b 1
„Kehret daher zu Euren häuslichen Geschäften zurück, bebaut in Frie⸗ den Eure fruchtbaren Felder, gebet dem Boden der Ceres durch fleißige Ar⸗ beit seine ehemalige Furchtbarkeit wieder, jene Fru chtbarkeit, welche die gött⸗ liche Vorsehung dem Menschen als Belohnung für eine von ihr vorgeschrie⸗ bene Arbeit verleiht; gebt Eurer Industrie, Eurem Handel, Eurer Schiff⸗ sahrt wieder die frühere Lebendigkeit; verschließet Eure Ohren den Rath⸗ schlägen dersenigen, welche Euch zum Aufstande, zur Nebellion und zur Anarchie, welche die unvermeidliche Folge davon ist, verführen wollen. „Nach reiflicher Ueberlegung und sorgfältiger Prüfung Curer Bedürf⸗ nisse und derjenigen Eurer Wünsche, welche vernünftigerweise und mit Nutzen erfüllt und in Ausführung gebracht werden fönnen, und indem Wir alle Handlungen, welche seit dem 12. Januar 1848 in Sicilien stattgehabt haben, als nicht geschehen und als null und nichtig betrachten, bewilligen Wir diesem Lande ein Statut, welchem die Verfassung vom Jahre 1812
zum Grunde liegt, mit Ausnahme derjenigen Modificationen, welche die veränderten Umstände und die bestehende Gesetzgebꝛung erheischen. 1
„Dieses Statut, dessen weitere Ausführung Wir uns bis zum Ende des Juni d. J. vorbehalten, wird in seinem wesentlichen Theile folgende Bestimmungen enthalten: . 8
1) Die herrschende Religion, mit Ausschließung jeder anderen, ist die katholische, apostolische, römische Religion. 3
2) Die persönliche Freiheit ist garantirt; niem and kann verhaftet ode gerichtlich verfolgt werden, als in den von denn Gesetze vorhergesehene Fällen und in der durch dieselben vorgeschriebenen Form.
2) Niemand kann gezwungen werden, sein Eig enthum abzutreten, außer zum allgemeinen Besten und gegen Entschädigung. Das Parlament wird in Gemeinschaft mit dem Könige ein besonderes Gesetz erlassen, um die Kompetenz und die Form der gezwungenen Expropriationen zum allgemei nen Besten festzustellen. .
4) Die Sieilianer haben das Recht, ihre Meinungen zu veröffentli⸗ chen und drucken zu lassen, indem sie sich den Bestimmungen fügen, welche den Zweck den Mißbrauch dieser Freiheit zufügen. Der König behält sich das Recht vor, ein besonderes Gesetz in dieser Beziehung zu erlassen.
5) Siecilien bildet auch fernerhin einen integrirenden Theil des König⸗ reichs beider Sicilien und wird nach dem System der constitutionellen Mo⸗ narchie mit folgender Eintheilung der Gewalten regiert:
Die Exekutiv⸗Gewalt.
6) Die Erekut v⸗Gewalt gehört ausschließlich dem Könige, dessen Per⸗ son heilig und unverletzlich ist. b
7) Der König repräsentirt die Nation bei den auswärtigen Mächten. Er hat das Recht über Krieg und Frieden zu bestimmen, Friedens⸗, Freund⸗ schafts⸗ und Handelsverträge vorzuschlagen und mit den auswärtigen Mäch⸗ ten abzuschließen. 38
8) Er übt, gemeinschaftlich mit dem Parlamente, die gesetzgebende Gewalt aus, sanctionirt und veröffentlicht die Gesetze und erläßt die für die Ausführung der Gesetze und die Sicherheit des Staates nöthigen Ver ordnungen.
9) Er berust, vertagt und löst das Parlamen t auf.
10) Er befehligt die See⸗ und Landmacht und bestimmt über ihre Verwendung.
11) Er führt die Ober⸗Aufficht über den inneren und auswärtigen Handel, über alle öffentlichen Arbeiten und über den öffentlichen Unterricht
12) Er ernennt und erwählt die öffentlichen Beamten des Staates. 123) Er verleiht Adelstitel und Orden und übt das Recht der Begna digung aus.
14) Er verleiht die geistlichen Pfründen, welche von dem Königlichen Patronate abhängen, und nimmt in der üblichen LBeise die geistlichen Be⸗ förderungen vor.
15) Er übt kraft der Konkordate die erbliche aPostolische Legation aus.
16) Die von dem Könige Karl III. am 6. Oktober 1759 feierlich ein⸗ gesetzte Thronfolge⸗Ordnung, welche von dem Könige Ferdinand I. im Art. 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 1816 bestätigt wurde, so wie die sonverainen Akte vom 7. April 1829, vom 12. März 1836 und alle auf die Königliche Familie sich beziehenden Akte, bleiben in voller Kraft.
17) Hält der König sich nicht in Sicilien auf, so wird er daselbst durch einen Vice⸗König repräsentirt, dessen Vollmachten und Befugnisse durch den König bestimmt werden.
18) Sicilien erhält eine genügende Zahl von Ministern für die fol⸗ genden Departements: IJustiz und Gnaden; Inneres; Finanzen; öffent⸗ liche Arbeiten; Ackerbau und Handel; geistliche Angelegenheiten; öffent⸗ licher Unterricht und Polizei.
Da die Verfassung dem Könige die Verfügung über die Land⸗ und Seemacht und die oberste Leitung der auswärtigen Angelegenheiten vorbe⸗ hält, so bedarf es für die ganze Monarchie nur eines Kriegs⸗ und Ma⸗ rine⸗Ministers und eines Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, die beide sich bei dem Könige aufhalten. Die etwa vorkommenden militairi⸗ schen oder internationalen Fragen werden im Auftrage des Königs ent⸗ weder durch den Vice⸗König von Sicilien oder durch einen der Minister verhandelt.
19) Außerdem befindet sich bei dem Könige noch ein Minister für die sicilianischen Angelegenheiten.
20) Die Minister bilden den geheimen Rath, dem der König einen oder mehrere Staatsräthe beigeben kann. 1
21) Die Minister unterzeichnen entweder sämmtlicch oder jeder Einzelne für sein bestimmtes Departement alle von der Erekutiv⸗Gewalt ausgehen⸗ den Aktenstücke.
22) Die Minister sind verantwortlich.
23) Der König kann die verurtheilten Minister nicht begnadigen, wenn dies nicht ausdrücklich von einer der beiden gesetzgebenden Kammern ver⸗ langt wird.
24) Die Verwoltung der Justiz und alle anderen öffentlichen Verwal⸗ tungen geschehen nach den bestehenden organischen Gesetzen, vorbehaltlich verjenigen Modisicationen, welche das Parlament, in Uebereinstimmung mit dem Könige, für nothwendig erachtet, um sie mit dem gegenwärtigen Sta⸗ tut in Einklang zu bringen oder um sie zu verbessern.
25) Bis dahin, daß diese Modisicationen eingetreten sind, bleiben die gegenwärtig bestehenden Gesetze, Dekrete und sonverainen Alte vollständig in Kraft, sowohl für die Territorial⸗Begränzungen, die Kompetenzen der Jurisdiction und die hierarchischen Angelegenheiten, als auch in allen ihren einzelnen Bestimmungen. 8 b
26) Die Richter sind unabhängig; die Magistrats⸗Persouen sind un⸗ absetzbar, wenn sie drei Jahre von dem Tage ihrer definitiven Ernennung an ihr Amt untadelhaft verwaltet haben.
27) Die Agenten des öffentlichen Ministeriums und Tribunalen sind unabsetzbar. 8 8 3
28) Die Richter werden zwar auf Lebenszeit erwählt, können aber, in Gemäßheit des Gesetzes vom 7. Juni 1819, von einem Gerichtshof an einen anderen versetzt werden.
29) Da alle Vermischung der Aemter zwischen Sicilien und Neapel aufgehört hat, so werden die Minister, die öffentlichen Beamten und 5. Verwaltungs⸗Beamten fortan Sicilianer sein, wie auch lünstighin die Pfründen und geistlichen Würden nur an Sicilianer verliehen werden.
“ See 1 e den beiden Siecilien
30) Das Budget wird gänzlich getrennt und die E gemeinsamen Ausgaben, werden zwischen beiden Theilen des nac
bei den Gerichtshöfen