1849 / 87 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 der Dichtung ausgießt. P 2 nnt aneace hen, 58 henius mußte sich daher in besonders hohem

je Auf⸗ ezogen fühlen, 2 Grade durch aie Kefgabe angenesene sat u gestalten. Diese Musik ist duf⸗ Fcen scoaeeehaaaignocht, bald sanf ineinanderschwimmend wie eine Mondscheinlandschaft, bald schalkhast ausgelasfen, vieSesreneh . nia's munteres Völkchen. Mit der geistigen Eigenthümlichkeit Men elsol n's, dieses musikalischen Mährchendichters, hängt auch seine Vorliebe fuür Ton⸗ valeeet zusammen. In dieser freilich untergeordneten Gattung der Kunst hat ihn keiner seiner unzähligen Nachahmer erreichen können. Die Ringel⸗ tänze der Elfen, die tölpischen Späße Zettel’s und seiner plumpen Gesellen, die tausend Verwickelungen und Irrwege, in die ein neckischer Kobold die Liebenden verstrickt, sind in der geistreichsten Weise geschildert. Durch die vortreffliche Rnsftheeig des wurden alle Absichten des Kompo⸗ n Geltung gebr. . 1 zittrser Zennn, , Blgershr⸗ zur Entführung entschädigt für den Mangel eines tieferen Inhaltes durch ihre Keckheit und übersprudelnde Lebenskraft, sie scheint wie im Champagnerrausch improvisirt. In die fol⸗ gende Kavatine Belmonte’s hat Mozart alle Innigkeit gelegt, welche seinen idealen Liebhabern, den Ottavio's und Tamino's, eigen ist. Der Vortrag des Herrn Mantius zeichnete sich durch Geschmack und sinniges Eingehen auf die Intentionen des Komponisten aus, beides Eigenschaften, die wir Alle an diesem bewährten Künstler schätzen. So sehr wir auch die beiden verangegangenen Werke anerkennen, so konnten wir uns doch gleich bei den ersten Tönen der 9ten Sinfonie des Eindrucks nicht erwehren, als ob alles frühere nur Vorbereitung gewesen, und erst jetzt die wahre Musik anfinge. Wir fühlen uns verpflichtet, Herrn Taubert gegenüber den lebhaftesten Dank dafür auszusprechen, daß er sich durch die großen Schwierigkeiten dieses Werkes von drr Aufführung desselben nicht abhalten ließ. Beethoven macht hier an alle Mitwirkenden unerhörte Anforderungen; er verlangt von jedem Musiker, daß er nicht nur sein Instrument vollkommen beherrsche, dem Stabe des Dirigenten unbe⸗ dingt gehorche, sondern daß er auch in das tiefere Verständniß der Kunst eingedrungen, Künstler im höheren Sinn des Wortes sei, Er muthet der Singstimme zu, in den höchsten, anstrengendsten Tonlagen sich ohne Un⸗ terlaß zu bewegen, Takte lang auszuhalten, welche andere Komponisten kaum zu berühren wagen. Wenn wir daher noch bedenken, wie spärtlich die Zeit zum Einzustudiren dieses Werkes zugemessen war, so sehen wir gern über die einzelnen Verstöße, die hier und, da und besonders im Anfang des Fi⸗ nale vorfielen, hinweg. Der Chor aus der Sing⸗Akademie, dem Sternschen⸗ Verein und Domchor gebildet, löste seine Aufgabe im Ganzen recht befrie⸗ digend. Die Solostimmen waren von Frau Louise Köster, Fräulein Löwe, den Herren Mantius und Krause trefflich vertreten. Die Worte mit denen der Sopran einsetzt: „Wer ein holdes Weib errungen, mische seinen Ju⸗ bel ein,“ erhielten in dem Munde, der sie vortrug, eine besondere gluͤck⸗ liche Bedeutung. Im Allegro alla marcia Takt: „Stolz wie seine Sonnen fliegen,“ gelang es nicht an allen Stellen dem Herrn Mantius, die aus dem Orchester andrängenden Tonwellen zu beherrschen; es liegt dieses aber zum Theil in der Art der Instrumentation. Selbst ein Sän⸗ ger, dem das stärkste Organ zu Gebote steht, gleicht hier nur dem Schwim⸗ mer, der gegen das sturmerregte Meer ankämpfend, bald auf der Spitze einer Woge erscheint, bald nur mit dem Haupt oder dem Arm über die Fluth emporragt, bald ganz in ihr verschwindet. Der Chor, in dem sämmt⸗ liche Stimmen, mit dem Orchester vereint, die Freude verkünden, trat G hervor. Die Contra⸗Bässe, denen hier eben kein leichtes er

Mendelssohn's eigentliche Hei⸗ den Inhalt des Shakespeare-

„Seid umschlungen Millionen“ die den religiösen Grundgedanken des Werkes zuerst deutlich aussprechen und die im reinsten Kirchenstyl kom⸗ ponirt sind, treten zum erstenmal die bis auf diesen Punkt versparten Po⸗ saunen ein und der ehernen Gewalt der Drei mußte sich nun alles Uebrige beugen. Eine unbeschreibliche Wirkung machen die Verse: „Ihr stürzt nie⸗ der Millionen, ahnest du den Schöpfer, Welt, droben über’'m Sternenzelt, über Sternen muß er wohnen.“ Die Sylben Welt, Zelt, treffen auf un⸗ vorbereitete C- und D⸗=dur-Akkorde, von denen jeder durch einen Posan⸗ nendresklang verstärkt wird. Die letzte Zeile in Es-dur esungen, und durchgängig von Posaunenbegleitet, drückte mit ergreifender Wahrheit glaäu⸗ biges Vertrauen auf Gott aus. 1 5

Wenn wir früher die Bedeutung der neumen Sinfonie dahin bestimm⸗ ten, daß sie den Kampf des Menschen zum Gegenstand hat, in dem er sich vom Zweifel und Unglauben zur höheren Erkenntniß und Versöhnung im Glauben durcharbeitet, so läßt sich derselbe Grundgedanke, vielleicht noch entsprechender, so angeben, daß in ihr die Erlösungsgeschichte der Mensch⸗ heit durch das Christenthum dargestellt wird. Außer den schon oben ange⸗ führten inneren Gründen spricht für die entschieden christliche Beziehung der neunten Sinfonie, daß zwischen ihr und der Missa solemnis nur ein Werk in der Mitte liegt. Beethoven's ganze Lebensanschauung war von da an bis zu seinem Tode eine religiöse. Daß ein Komponist, der eine solche Aufgabe gewählt hatte, sie nicht in der hergebrachten Weise lösen konnte, liegt in der Natur der Sache. Mit demselben Recht, wie Beethoven, kann man auch Platon, den Aposteln und den heiligen Augustin den Vorwurf der Unverständlichkeit und Verworrenheit Naehe. Wer von den höchsten Dingen handelt, kann eben nicht die Sprache des gemeinen Menschenverstandes reden. Die Wiederholung der Zeile „Ueber Sternen muß er wohnen“, fällt auf einen Akkord, der wun⸗ derbar tief ist, wie die Mystik, in die sich der Künstler versenkt. Von hier an verschwindet die Erde unter seinen Füßen und alles Folgende soll die Visionen wiedergeben, die seinem inneren Auge vorschweben. Noch einmal kehrt er zu den irdischen Regionen zurück, aber sie sind ihm schon durch den Wiederschein des Jenseits verklärt.

Das Quartett der vier Solostimmen, unmittelbar vor dem Schluß⸗ Presto, das zu den schwierigsten Theilen des Werkes gehört, wurde über⸗ aus schön vorgetragen. Frau Louise Köster übertraf in einzelnen Mo⸗ menten noch jene Scene, in der sich Leonore zu erkennen giebt und in welcher wir früher Gelegenheit hatten, die Künstlerin zu bewundern.

wurde weniger durch die einzelnen Fehler des Vortrages, als durch die

schrift geschrieben, daß sie gar nicht wußten, was mit ihnen vorging. Man klagt über den Verfall der Kunst in unserer Zeit, aber die Schuld an der

als in denen, für welche sie komponieen. wasser, denn der Feuergeist macht sie schwindeln. 15.

112n, 2 Rheinische Eisenbahn. 2 un on Auf der Rheinischen Eisenbahn wurden im Laufe des Monats

zugetheilt ist, bewährten sich vortrefflich. Bei den Worten:

deutend, daß sie nicht alsbald könnten ersetzt werden.

Der Eindruck, den die ganze neunte Sinfonie auf den Zyuhörer machte,

unglaubliche Theilnahmlosigkeit, welche der größte Theil des Publikums an den Tag legte, gestört. Auf den langen Gesichtern Vieler stand mit Fraktur⸗ 1

Mittelmäßigkeit der neueren Productionen liegt weniger in den Komponisten, Sie verlangen nach süßem Thee⸗

zu schenken.

Februar d. J. 27,705 Personen und 214,002 Centner Güter be⸗-

für Güter 19,300 Rthlr. 20 Sgr., zusammen 35,240 Rthlr. 1 Sgr. (exkl. der Postgüter.)

Bekanntmachung. 3 Die Anfertigung von 1500 Röͤcken und 1500 Beinkleidern für die Schutzmannschaft soll 150 übertragen werden, daß jeder der der zu machen hat. Das Tuch thaten, exkl. der Nähseide ꝛc., Rock 2 Rthlr., per Hose 20 Sgr. Macherlohn bezahlt werden. Wer sich an dieser Arbeit betheiligen will, möge sich im Büreau des Kommando's der Schutzmannschaft melden und die dort aus⸗ liegenden näheren Bedingungen einsehen. Es wird jedoch nur mit solchen Schneider⸗Meistern kontrahirt werden, ihres Revier⸗Polizei⸗Kommissarius nachweisen, daß ihr Vermögen für den Werth des ihnen anzuvertrauenden Materials (cirea 120 Rthir.) eine hinreichende Garantie darbietet, oder welche einen. mit solchem Attest versehenen Bürgen gleich mit zur Stelle bringen. Berlin, den 26. März 1849. 1— Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.

lben 10 Röcke und 10 Beinklei⸗

Beim Herannahen des Frühlings laden wir die Freunde der Natur abermals in den zoologischen Garten ein, wo sie den Bestand an lebenden Thieren unvermindert finden werden. Denn der Winter war milde und der Gesundheitszustand befriedigend. Die Abgänge sind nicht so be⸗ 8 Doch hat das In⸗ stitut allerdings durch die im vorigen Jahre fühlbar geschwächte Theilnahme des Publikums in einer andern Art gelitten, und nur einer wohlwollenden

höheren Unterstützung, so wie dem edlen Sinn unserer Actionaire, die ne⸗

ben so vielen anderen Opfern auch noch durch freiwillige Beiträge die Er⸗ haltung während der Wintermonate möglich gemacht haben, ist es zu dan⸗ ken, daß es bis jetzt vor der Auflösung bewahrt blieb. Möchten sich doch auch außerhalb dieses engeren Kreises ähnliche Regungen bewährt haben und vermögende Personen, die dem Unternehmen wohlwollen, sich uns an⸗ schließen zu gemeinsamem Streben für die Erhaltung einer in ihrem fast fünfjährigen Bestehen als Volks⸗ und Jugend⸗Bildungsmittel bewährten Anstalt. Schon Geschenke von interessanten Thieren, die der Vorstand aus eigenen Kräften nicht herbeizuschaffen vermag, müßten als wesentliche Unter⸗ stützung betrachtet werden.

Unter den hier berührten Umständen muß der Vorstand es sich versa⸗ gen, die im vorigen Sommer herabgesetzten Eintrittspreise an Sonn⸗ und Festtagen, da sie einen fühlbaren Ausfall in der Einnahme herbeigeführt haben, auch für die bevorstehende Sommerzeit bestehen zu lassen, und wer⸗

den daher mit dem Anfang des Monats April die früheren Bedingungen des Eintritts wieder in Kraft treten. des Instituts unerläßliche Maßregel

Wir hoffen, daß diese zur Erhaltung das Publikum nicht abhalten wird, dem zoologischen Garten dieselbe Theilnahme, wie in den früheren Jahren, Die Vorsteher von Vereinen, Schul⸗Anstalten u. s. w. wollen sich aufs neue bei dem Vorstand melden, damit ihnen diejenigen Erleich⸗ terungen gewährt werden, welche die Umstände nur irgend gestalten. Der Vorstand des Nasl ne Perelms für den zoologischen 8 arten.

fördert.

BEEVr

Bekanntmachungen. 2

[127] Veräußerung zweier Domainen⸗Vorwerke in Parzellen.

h N Sachsen. . Liste der Landrentenbriefe,

welche in der 25sten Ziehung Ostern 1849 ausgeloost worden sind und

74 b . f 1891 Die Bank von Nr. 6552. (Warschau, den

Es wird hiermit zur allgemeinen daß nach erfolgtem Verkauf von

in Folge dessen im Termine Michael 1849 fällig werden.

Die Vorwerke Paalow und Nitzlin, gelegen im frucht⸗ barsten Theile des Schlawer Kreises, 1 ½ Meile von ILt. A. der Stadt Schlawe, 2 Meilen von Stolp, eben so weit zu von dem Seehafen Stolpmünde und ½ Meile von der 1000 Stettin⸗Danziger Chaussee, sollen meistbietend zu freiem Thlr. Eigenthum verkauft werden. Es kommen zum Ausge⸗ Kapi⸗ bot eine Haupt⸗Parzelle von circa 520 M. Fläche, 33 tal.

Litt. B.

zu 500 Thlr. Kapital.

Lt. D. ILt. E. Lt. F. d. h. eines Theiles von den im

zu 50 zu 25 zu 12 ½ Thlr. Thlr. Thlr. Kapi⸗ Kapi⸗ Kapi⸗ tal. tal. tal.

Litt. C. zu 100 Thlr.

Kapital. allem daselbst

20. April

zu kräftigen Bauerwirthschaften geeignete Parzellen von Nr. [Nummer.

Nummer. Nr. Nr. Nr.

50 115 M. und eine für einen Schmied geeignete 52 25576820 Wohnung mit 5 M. Land. Die Haupt⸗Parzelle erhält 530 81/6826 die nöthigen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäude, und 635] 129/6941 werden auch 287 der kleineren Parzellen Gebäude 659] 197/7196 beigelegt. Das Minimum des Kauspreises beträgt für 724] 303 7297 die Haupt⸗Parzelle 13,689 Thlr., das der übrigen Par⸗ 730] 644 7483 zellen 900 bis 1800 Thlr., und muß davon ¾ vor der 1377 Uebergabe, nach Jahresfrist und die übrigen ³ binnen 1546 3 Jahren gezahlt werden. Die Ausbietung erfolgt am 1680 3. Mai d. J. in Paalow, und wird den das Mini⸗ 1822 mum erreichenden Geboten sofort der Zuschlag ertheilt 2191 werden. Die Bestbietenden haben sich bei dem Aus- 2660 bietungs⸗-Kommissarius über ihre Zahlungsfähigkeit 2937 2637 auszuweisen und wenigstens „des Gebots baar oder 3294 2671 in preußischen Staatspapieren zu deponiren. Die Ueber⸗ 3345 2788 gabe erfolgt nach Auflösung des am 1. Juli endenden 3368 3096 Zeitpachtverhältnisses. 3673 3194 Der Veräußerungs⸗Plan und die allgemeinen und 3746 3256 besonderen Verkaufs⸗ und Licitations⸗Bedingungen wer⸗ 3804 3594 den nach erfolgter Feststellung in unserer Registratur 3968 3890 und in dem landräthlichen Hürban zu Schlawe zur 4416 4181 Einsicht ausgelegt werden. 4750 4486 Cöslin, den 26. März 1849. 4805 4684 Königl. Regierung; Abtheilung für die Verwaltung der 4814 5174 direkten Steuern, Domainen und Forsten. 4918 5352 8 Sihn. 56565447

963 7657 1019 7661 1042 7967 1051 8130 1379 8148

1641 2096 893 7609 [2702 3055 3541 3659 4163 4215 4338 10052 15111 4478 10829 15368 4635 1 1018 15427 4882 11193/15433 5232 11223 15476 5361 1 1285/15608 5912 11525 15696 6314 [11542 15733 6382]11578 15763 7091 11618 15813 7142 ]12199]15903 . 7184 12320 15909 7360 12822]15914 7365 13113 16042

1125] Bekanntmachung. 106225 Die Subhastation des Gutes Nieder⸗Harpersdorf, Goldberger Kreises, erfolgt wegen Umwandlung der Ge⸗

7471113843

Die im Termine Michael 1848 ausgeloosten, jetzt fäl⸗ ligen Kapitalien sind von dato an bei der Landrenten⸗ bank abzuheben. Zugleich werden die Inhaber der nach⸗

321 336 y156 639 682 847

7976/13853]1 557 8113 [13896 9 831 464 8446140331 784 906 712 8447 [14043] y902] 1192] 813 8544/140931 959] 1235] 1618 8631 141831 1294] 1310] 1664 9077/145361 1733 1450 2188 9094/14804] 2019 1772 2195 9364 88 2105 2360] 2374

Käufer vom 1. Juli 1849.

9681 14849] 2266 2562 2520 2322 3021 2538 2487 3051] 2542 2597 3207] 2569 2612 3211] 2792 2766 3218 2845 verbleibt; 3227 3239¹ 2996 öpb,) wird die Bank bei den 3651 8v Gütern belassen 3842 le) den eo f. d. Gü⸗ 3922 Iris ter 292,201 S. R. 44 K. 4277 und für die 438656 Inventarien 66,347 81 ½ von welchem die Verstei⸗

4466 Zusammen Hee. gh gerung beginnen wird,

so wie den ½ Theil davon, was in der Licitation über die ad c. erwähnte Summe mehr gegeben wird, wird der Kaufer verpflichtet sein, der Bank im Laufe von drei Mo⸗

9696 14962 9882 15008

8 71A ““

Die Einnahme betrug für Personen 15,939 Rthlr. 21 Sgr., Polen. 22. Februar

—yö—

6. März

Kenntniß gebracht, Rudka Kyanska, . Gouvernement, Kreis und Bezirk von Lublin belegenen Gütern L tow, der Verkauf der übrigen Güter im Ganzen, nebst daselbst befindlichen lebendigen und todten In⸗ ventarium im Büreau der Bank von Polen in Warschau

am Ma l. J., um 10 Uhr Vormittags, unter

den schon früher veröffentlichen Bedingungen, stattfinden wird, jedoch mit nachfolgenden Abänderungen: 1) Das Eigenthums⸗ oder Besitzrecht beginnt für den

2) Die Bezahlung des Werthes der Güter sammt le⸗ bendigen und sonstigen Inventarien, betragend 9 1,135,349 S. R. 35 K. wird auf folgende Art stattfinden:

a) Außer der auf den Gütern haftenden Anleihe

des Landschafts⸗Kredit⸗Vereins von 2,767,500

Fl. poln., wovon, nach Abschlag der bis ein⸗

schließlich im Juni 1849 fälligen und bezahl⸗ ten-Raten, eine Restschuld von

301,800 S. R. 9 ½ K.

475,000 »

358,549 »

63

teren hypothekarischen Forderungen benutzen können.

Mehr detaillirte Auskunft ist den Bedingungen der Versteigerung beigefügt, welche die Kauflustigen jederzeit im Büreau des Kanzlei⸗Chefs oder in der geeigneien Abtheilung der Bank von Polen in Warschau durch⸗ sehen können; auch finden sich dabei spezielle Nachwei⸗ sungen zur Information der Konkurrenten.

Besagte Bedingungen besinden sich zur Durchsicht anch auf den Gutern selbst, und sind außerdem den Herren Stieglietz & Co, in St. Petersburg,

F. Mart. Magnus in Berlin

und Eichborn & Co. in Breslau die erheblichsten unter den Versteigerungs⸗Bedingungen begriffenen Vorbehalte auszugsmäßig mitgetheilt worden.

Es steht übrigens Jedem frei, die Güter zu besehen und sich von Allem selbst zu überzeugen, wozu von Seiten der örtlichen Administration jede Erleichterung gewährt wird. -

Der Präsident Geheime Rath (unterz.) J. Tymowski.

Der Kanzlei.Chef (unterz.) Lubkowski.

1849.

Lubar⸗

7 72

[560 b]

Gesellschaft. Der Inhaber der Dividendenscheine Nr. 4. von den Stamm⸗Actien unserer 8—*e Gesellschaft Nr. 5381 bis 5385 hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm dieselben 6 8 Jabhanden gekommen seien, und hat da⸗ WMgher auf die Mortification dieser Papiere

bei uns angetr agen.

Auf Grund des §. 22. der Statuten der Gesellschaft fordern wir demnach den gegenwärtigen Besitzer jener Dividenscheine hierdurch auf, längstens binnen zwölf Monaten von heute ab, entweder dieselben an uns ein⸗ zuliefern oder seine etwanigen Rechte auf dieselben gel⸗ tend zu machen.

Nach Ablauf der in dem citirten Paragraphen des Statuts festgesetzten Frist werden jene Dividendenscheine, falls sie nicht eingeliefert oder die Rechte darauf nicht geltend gemacht worden sind, öffentlich für nichtig und verschollen erklärt und an deren Stelle dem Inhaber der Stamm⸗Actien Nr. 5381 —5385. neue Dividenden⸗

25 ½; I“ httig 1 nu

hiesigen Schneidermeistern in der Art e

wird zugeschnitten mit allen Zu⸗ den Arbeitern übergeben und per

welche durch ein Attest

Rheinische Eisenbahn-⸗

richts⸗Organisation bei dem Königliche isgeri zu Geldberg im Termine am 27. Nücher Glo au, den 25. März 1849. bnigliches Ober⸗Landesgericht. I. Senat.

S 8

en und im Hypothekenbuch r-S

sir Blatt 7. denheschnelen ecütengdad Kessen Band

auf befindlichen Gebäuden nebst Zubehäö

aus 5 8 20 Sgr. 9 Pf., soll 88 am 1. September d. J.“ .

vor dem Deputirten, Herrn D.s Votm. i4 Utr

Dechend, an hitsiger Gerichtsstelle andesgerichts⸗Assessor

Die Taxe und der Hypothekens sachastitt werden.

Registratur einzusehen und die K den im Termine bekannt gemacht werden.

Alle unbekannten Real⸗Prätendenten w 1 boten, sich bei Vermeidung der Präklusion neenezufgs⸗

Termine zu melden. Cprossen, den 15. Januar 1849. 9% Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

122 ¼ 9e; gg88⸗

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latze mit den dar⸗ abgeschätzt

chein sind in unserer 1 aufbedingungen wer⸗

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88* dcn

Dresden, am 20. *

bemerkten, bereits in früheren Terminen fällig geworde⸗ nen Landrentenbriefe nochmals erinnert, die Kapitalien unverweilt bei der Bank resp. baar oder in unausge⸗ loosten Rentenbriefen in Empfang zu nehmen, als: Litt. A. Nr. 3062. 3576. B. » 233. 870. 880. 1760. 1979. 2660. 2955. 3694. 3995. 4287. 4948. 5056. 5835. 6395. 6829. 7405. 7906. 323. 1833. 2197. 2306. 2756. 3371. 4838. 4916.5542. 5761. 6068. 6583. 6660. 6791. 7088. 8344. 8949. 9169. 19 9482. 10172. 10180. 10257. 10407. n: 10819. 10901. 11236. 11061. 11663. 11785. 12348. 12572. 12585. 13438. 143450. 13711. 13716. 14013. 14040. 14186. 14762. 15114. 15144. 232. 584. 1620. 1672. 2078. 2327. 2511. 2858. 3257. 3415. 86 3971. 202. 985. 1081. 1114. 1206. 1231. 8 7 1882. 1962. 1988. miat. 292. 2348. 2736. 2799. 3 1014. 68. 2155. 2772. 299 . 8 v.en Eeng 59. een 18 Landrentenbank⸗Verwaltung. S02 8 8 8 . 88 hsc i AIr Anas vrhs ii zan Set. Ind lbeee .,e9he

2199. 3507.

F. 2)

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494. 512. 619. 744. 843. 1354. 1524. 1624. 1746, Ium

Fert *ꝙg

ten vom Tage der Ver⸗ steigerung an zu bezahlen.

Zusammen wie oben 1,135,349 S. R. 35 K.

3) Den Betrag ad c. wird die Bank in polnischen 4 % Schatz⸗Obligationen zum Course von 86 % annehmen.

4) Wenn der Käufer in dem zur Bezahlung für die Summe ad c. bestimmten Termine den Betrag ad b. oder einen Theil desselben zu bezahlen Wil⸗ lens wäre, so wird die Bank auch diese in 4 % Schatz⸗Obligationen zum Course von 860% an⸗ nehmen; alle späteren, d. h. Ratenzahlungen, kön⸗ nen dagegen, wie natürlich, nicht anders als baar geleistet werden.

Bei regelmäßigen Zahlungen der Zinsen⸗ und Amortisations⸗Raten von der Summe 475,000 Silb.⸗Rub. ad b. oder von derjenigen, welche im Fall der Abzahlung eines Theiles derselben in 4 % Schatz⸗Obligationen à 86 % verbleiben würde, und nach geschöpfter Ueberzeugung, daß der Käufer Ameliorationen in den Gütern einführt, wird die Bank, falls seitens des Landschafts⸗Kredit⸗Vereins eine Erneuerung der Anleihe stattfinden sollte, den vorschriftsmäßigen Vorrang in der Hypothek vor ihrer Forderung von 475,000 Silb.⸗Rub. abtreten; guch wird der Käufer die erneuerte Anleihe selbst erheben oder solche zur Abtragung der etwa wei⸗

hagerhFraske

scheine Nr. 4. ausgefertigt werden. 111“— Köln, den 23. November 1848. E““

Ae gn Hirte, Spez.⸗Direktor.

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Dampfschiff Prinzvon Preußen.

8

15 General⸗Versammlung am Mittwoch den 4. April c.

ehufs der projektirten Vermiethung un⸗ hücech Uasebln 82 die Marine ist die Genehmi⸗ ung der Actionairs zu den gemachten Bedingungen schleknig erforderlich, daher unter Bezugnahme auf §§. 11. 12. der Statuten eine recht zahlreiche Ver⸗ tretung nothwendig in der schon künftigen Mitt⸗ woch den 4. April, Abends 6 Uhr, im hiesigen Börsen⸗ hause 1 Treppe hoch anberaumten General⸗Versamm⸗ lung dringend empfohlen wird, in welcher auch Vor⸗ schläge zu Abänderungen in den Statuten vorkommen werden. 8

Berlin, am 27. März 1849. 1

Das Direktorium der Stettin⸗Swinemün⸗

der Dampfschifffahrt⸗Gesellschaft. b 3

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Das Abonnement berraͤgt:

2 Athlr. für ½¼ Jahr. 4 Aͤthlr. ⸗„ ½ Jahr. 8 Rthlr. „1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie 8

ohne Preis⸗Prhöhung. 3 Bei einzelnen NRummern wirrrird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

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ng. vmn eex“ Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

ZBehren⸗Straße Nr. 57.

Berlin, Freitag den 30. März

8

116 8 88 Mit dem Preußischen Staats⸗Anzeiger werden die vollständigen stenographischen Berichte über die Sitzungen beider Kammern auch fernerhin ausgegeben werden. Wir bitten die verehrlichen Abonnenten ergebenst, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. April c. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu⸗

wollen, daß dieselben in der regelmäßigen Zusendung keine Unterbrechung erleiden und wir in den Stand gesetzt werden, die Stärke der Auflage gleich zu Anfang danach bestimmen zu können. Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte und ohne Rücksicht auf die Bogenzahl

Oesterreich. Wien.

*

Sachsen⸗Altenburg⸗

Majestät der König haben heute Uhsc⸗

derselben, 2 Nthlr.

3nhal:.

Amtlicher Theil. Deutschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der

verfassunggebenden Reichs⸗Bersammlung. Telegraph. Depesche: bstimmung über das Reichs⸗Oberhaupt.

h Das neueste Armee⸗Bülletin. Abdication des Königs von Sardinien.

Hannover. Harburg. Truppenbewegungen. aden. Karlsruhe. Annahme des Gesetz⸗Entwurss über die Klagen gegen öffentliche Beamte. Annahme der Gesetz⸗Eniwürfe über die Presse und den Geschäftskreis der Verwaltungs⸗Behörden. essen. Kassel. Antrag in Bezug auf das deutsche Verfassungs⸗

hsen ücess e Gesetz wegen Beförderung im Militairdienst. Verhandlungen der Landschaft. Hamburg. Hamburg. Verhandlungen der lonstitkuirenden Versamm⸗

lung. Ausland. Frhe eich. Italienische Nachrichten, Guizot. Ver⸗ mischtes. Großbritanien und Irland. London. Oesterreichischer Kongreß⸗ Vorschlag. Unpäßlichkeit Lord J. Russell's. Vermischtes. Belgien. Brüssel. Oesterreichische Mission nach Paris. Niederlande. Aus dem Haag. Eidesleistungen. Audienz des diplomatischen Corps bei dem Könige. 1 Italien. Turin. Nachrichten vom Kriegsschauplatz. Rom. Natio⸗ nalgarde⸗Gesetz. Florenz. Zwange⸗-Anleihe. Die Abgeordneten von Rom und Piemont. . Moldau und Wallachei. Buchar est. Russische Cirkular⸗Depesche über das Einrücken der russischen Truppen in Siebenbürgen. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Beilage. rin

Paris.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 29. März 1849. im Schlosse zu Charlottenburg dem bisherigen Kaiserlich österreichischen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Hofe, Grafen von ⸗Weinsberg, eine Privat⸗ Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich E geruht, wodurch derselbe von dem gedachten Posten abberufen worden ist. Unmittelbar darauf haben Allerhoöͤchstdieselben den Kaiserlich österreichischen Feldmarschall⸗Lieutenant, Freiherrn von Prokesch⸗ Osten, welcher an Stelle des Grafen von Trauttmans⸗ dorff zum Kaiserlich österreichischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister ernannt worden ist, zu empfangen und sein Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen geruht. —ᷓ́ᷓ́NN

Najestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Professor Wiggert zum Direktor des Dom⸗Gymnasiums

zu Magdeburg zu ernennen.

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Dem Oberlehrer Dr. Hornig, an der Ritter⸗Akademie zu Brandenburg, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Dem Justiz⸗Kommissarius Caspar in Revppen ist die beantragte Verlegung seines Wohnsitzes nach Zielenzig gestattet worden.

Bekanntmachung. Durch den kürzlich zwischen Großbritanien und den Vereinig⸗ ten Staaten von Nord⸗Amerika abgeschlossenen Post⸗Vertrag ist das Seeporto für die zwischen beiden Ländern zu befördernde Kor⸗ respondenz von einem Schilling (10 Sgr.) auf acht Pence (6 § 85 für den einfachen, bis ½ Unze (1 Loth) schweren Brief herabgesetzt worden. jese Porto⸗Ermäßigung findet auch auf die über Eng⸗ land zu beförbernden Briefe zwischen Preußen und irgend einem Theile der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika Anwendung. Das diesseits für die gedachte Korrespondenz zu entrichtende Sehhe Porto, welches früher 20 Sgr. betrug, stellt sich hiernach künftig auf 16 ¼ Sgr. für den einfachen Brief.

Der bisherige Frankirungszwang für die in Rede stehende Korrespondenz muß für jetzt noch bestehen bleiben, dergestalt, daß die diesseitigen Korrespondenten hinwärts stets das Porto bis zum ame⸗ rikanischen Landungshafen, herwärts dagegen das Porto von dem amerikanischen Ausgangshafen ab zu entrichten haben, während die Bezahlung des nordamerikanischen Landporto's stets den dortseitigen Korrespondenten anheimfällt. 1 5

Cours⸗Berichte, Preis⸗Courante und überhaupt alle Drucksachen unter Kreuzband, welche zwischen Preußen und den nordamerikanischen Freistaaten über England versendet werden, un⸗ terliegen nach wie vor dem vollen Briefporto, mit alleiniger Aus⸗

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nahme der Feitungen, für welche die bisherigen ermäßigten Sätze

unverändert bleiben. Berlin, den 22. März 1849. 1 . General⸗Post⸗Amt.

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Das dem Stempel⸗Revisor und Techniker C. D. N. Men⸗ delssohn zu Berlin unterm 5. Juli 1848 ertheilte Patent

auf einen Dampfhammer in zwei durch Zeichnungen und nachgewiesenen Zusammensehungen, ohne die Benutzung bekannter Theile zu beschränken,

ist erloschen.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

reußen. Berlin, 29. März. Se. Majestät der Kaiser von Brheusic haben dem Hauptmann Paris des 39sten Infan⸗ terie⸗-Regiments (7ten Reserve⸗Regiments) die dritte Klasse des Ordens der eisernen Krone zu verleihen geruht.

Bundes -Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 26. März. (D. Z.) 194ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. (Nach⸗ mittags⸗Sitzung.) Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Lesung der deutschen Reichs⸗Verfassung. -

Vorsitzender Präsident Herr Eduard Simson. Zu §. 95 (Verfassungs⸗Abschnitt: der Reichstag) haben die Herren Goltz und Genossen den Verbesserungs⸗Antrag gestellt:

„Die Mitglieder des Staatenhauses werden in der Weise ge⸗ wählt, daß die eine Hälfte derselben die Volksvertretung der be⸗ treffenden Staaten ernennt, für die andere Haͤlfte aber die Volks⸗ Vertretung die dreifache Zahl, aus welcher das betreffende Gouver⸗

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nement wählt.“

Darüber findet Abstimmung durch Namens⸗Aufruf statt, mittelst welcher der Antrag von 316 gegen 188 Stimmen verworfen wird. Angenommen wird dagegen auf dem Wege der Zettel⸗Abstimmung mit 260 gegen 247 Stimmen, der vrnnag der Herren Pretis, Mö⸗ ring und Genossen. Es lautet demgema

§. 95. „Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Haͤlfte durch die Regierung und zur Häaͤlfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt.

In denjenigen Staaten, welche aus mehreren Provinzen oder Ländern mit abgesonderter Verfassung oder Verwaltung be⸗ stehen, sind die durch die Volksvertretung dieses Staates zu er⸗ nennenden Mitglieder des Staatenhauses nicht von der allgemei⸗ nen Landes⸗Vertretung, sondern von den Vertretungen der ein⸗ zelnen Länder oder Provinzen (Provinzialstäͤnden) zu ernennen.

Das Verhältniß, nach welchem die Zahl der diesem Staate ukommenden Mitglieder des Staatenhauses unter die einzelnen änder oder e zu vertheilen ist, bleibt der Landesgesetz⸗ gebung vorbehalten.

o zwei Kammern bestehen und eine Vertretung nach Pro⸗ vinzen nicht stattfindet, wählen beide Kammern in gemeinsamer Sitzung nach absoluter Stimmenmehrheit.“

Angenommen wird nach dem unveränderten Vorschlage des

Verfassungs⸗ 88egg es:

§. 96. enjenigen Staaten, welche nur ein Mitglied

in das Staatenhaus senden, schlägt die Regierung drei Kandi⸗

daten vor, aus denen die Volksvertretung mit absoluter Stim⸗ menmehrheit wählt.

Auf dieselbe Weise ist in denjenigen Staaten, welche eine ungrade Zahl von Mitgliedern senden, in Betreff des letzten der⸗ selben zu verfahren.“

.97. „Wenn mehrere deutsche Staaten zu einem Ganzen verbunden werden, so entscheidet ein Reichsgesetz über die dadurch etwa nothwendig werdende Abänderung in der Zusammensetzung

des Staatenhauses.“ S§. 98. „Mitglied des Staatenhauses kann nur sein, wer

8 8 1) Staatsbürger des Staates ist, welcher ihn sendet,

2) das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt hat, 3) sich im vollen Genuß der bürgeelichen und staatsbürgerli⸗ chen Rechte besindet“.

§. 99. „Die Mitglieder des Staatenhauses werden auf sechs Jahre gewählt. Sie werden alle drei Jahre zur Haͤlfte erneuert.

Auf welche Weise nach den an drei Jahren das Ausschei⸗ den der einen Hälfte stattfinden soll, wird durch ein Reichsgesetz bestimmt. Die Ausscheidenden sind stets wieder wählbar.

Wird nach Ablauf dieser drei Jahre und vor Vollendung der neuen Wahlen für das Staatenhaus ein außerordentlicher Reichs⸗ tag berufen, so treten, so weit die neuen Wahlen noch nicht statt⸗ gefunden haben, die früheren Mitglieder ein.“

Art. III. §. 100. „Das Volkshaus besteht aus den Abge⸗

ordneten des deutschen Volks.“

II Ab no Reeichsgewalt ernannt werden.

§. 101. „Die Mitglieder des Volkshauses werden für das

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.

erhemnar auf vier Jahre, demnäͤchst immer auf drei Jahre ewaͤhlt. Die Waßh geschieht nach den in dem Reichs⸗Wahlgesetze ent⸗ haltenen Vorschriften.“ b 1

Art. IV. §. 102. „Die Mitglieder des Reichstags beziehen aus der Reichskasse ein gleichmäßiges Sageshech und eine gleich⸗ mäßige Entschaͤdigung für ihre Reisekosten as Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.“

§. 103. „Die Mitglieder beider Häuser können durch In⸗ structionen nicht gebunden werden.“ b

§. 104. Memand kann gleichzeitig Mitglied von beiden Häusern sein.“ 9 eworfen wird der Zusatz von Herrn Günther und Ge⸗ en auf Ausschließung von Beamteten, die durch die

Art. V. §. 105. „Zu einem Beschluß eines jeden Hauses des Reichstags ist die Theilnahme von wenigstens der Hälfte der gesetzlichen Anzahl seiner Mitglieder und die einfache Stimmen⸗ mehrheit erforderlich.

Im Falle der Stimmengleichheit wird ein Antrag als abge⸗ lehnt betrachtet.“

§. 106. „Das Recht des Gesetzvorschlags, der Beschwerde, der Adresse und der Erhebung von Thatsachen, so wie der An⸗ klage der Minister, 5. jedem Hause zu.“

§. 407. „Ein Reichstags⸗Beschluß kann nur durch die Uebereinstimmung beider Häuser gültig zu Stande kommen.“

Abgelehnt hierzu wird der Ju sa der Herren Schüler, Wigard und Genossen, wonach, wenn das Unterhaus einen Beschluß des Volkshauses verwirft, eine vereinigte

Sitzung beider Häuser mit einfacher Stimmenmehrheit entscheiden würde.

Angenommen wird dazu, und mit der bedeutenden Mehr⸗

heit von 385 gegen 127 Stimmen, der Antrag der Min⸗

derheit Gülich, Schreiner, Reh, Zell, Mittermaier des

Verfassungs⸗Ausschusses:

„Ein Reichstags⸗Beschluß, welcher die Zustimmung der Reichsregierung nicht erlangt hat, darf in derselben Sitzungs⸗ Periode nicht wiederholt werden. Ist von dem Reichstage in drei sich unmittelbar folgenden ordentlichen Sitzungs⸗Perioden derselbe Beschluß unverändert gefaßt worden, so wird derselbe, auch wenn die Zustimmung der Reichs⸗Regierung nicht erfolgt, mit dem Schlusse des dritten Reichstages zum Gesetze. Eine ordentliche Sitzungs⸗Periode, welche nicht wenigstens vier Wochen dauert, wird in dieser Reihenfolge nicht mitgezählt.“

9“ „Ein Reichstagebeschluß ist in folgenden Fällen er⸗

orderlich:

1) wenn es sich um die Erlassung, Aufhebung,

s‚ooder Auslegung von Reichsge etzen handelt; wenn der Reichshaushalt festgestellt wird, wenn Anleihen kontrahirt werden, wenn das Reich eine im Budget nicht vorgesehene Ausgabe übernimmt oder Matrikularbeiträge oder Steuern erhebt;

wenn fremde See⸗Flußschifffahrt mit hoͤheren Abgaben be⸗

legt werden soll;

beihn Landesfestungen zu Reichsfestungen erklärt werden

ollen;

wenn Handels⸗, Schisfahane⸗ und Auslieferungsverträge

mit dem Auslande 9. chlossen werden, so wie überhaupt

völkerrechtliche Vertr 9. insofern sie das Reich belasten;

Abänderung

wenn nicht zum Rei dem deutschen Zollge oder Gebietstheile von der Zolllini sollen; wenn deutsche Landestheile ab ventsce Gebiete dem Wieise mit demselben verbunden werden sollen. Unter den abgelehnten Zusatz⸗Anträgen heben wir hervor: 1.) wenn eine Vermehrung oder Verminderung des Reichsheeres eintreten son;

w etreten oder wenn nicht⸗ eiche einverleibt oder auf andere

2) wenn über Krieg oder Frieden entschieden werden soll

109. „Bei Feststellung des Reichs⸗Haushaltes treten fol⸗ gende Bestimmungen ein:

1) Alle die Finanzen betreffenden Vorlagen der Reichs⸗Re⸗ gierung ; zunächst an das Volkshaus.

2) ewilligungen von Ausgaben dürfen nur auf Antrag der Reichs⸗Regierung und bis zum Belauf dieses Antrags erfolgen. Jede Bewilligung gilt nur für den besonderen Zweck, für wel⸗ chen 1. bestimmt worden. Die Verwendung darf nur innerhalb der Gränze der Bewilligung erfolgen.

3) Die Dauer der ist ein Jahr.

4) Das Budget über die regelmäßi und über den Re T. so wie über die für Beides erfor⸗ derlichen Deckungsmittel, wird auf dem ersten Reichstage durch Reichstags⸗Beschlüsse festgestellt. Eine Erhöhung dieses Budgets 299 s Fzeffn eichstagen erfordert gleichfalls einen Reichstags⸗

eschluß.

5) Dieses ordentliche Budget wird auf jedem Reichstage zu erst dem 2. vorgelegt, von diesem in seinen einzelnen Ansätzen nach den Erlaͤuterungen und Belegen, welche die Reichs⸗

Finanz⸗Periode und Budget⸗Bewilligung