1849 / 117 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Aufhebung der Leipziger Zeitung beschließe, es de

gewinnen, als wolle man die Preßfreiheit nicht auch für die entgegen⸗ gesetzte politische Richtung gelten lassen. Uebrigens sei der Einflaß die⸗ ses Blattes nicht zu hoch anzuschlagen. Abgeordneter Todt spricht sich für das Fortbestehen der Zeitung aus, obschon r 1t zu den Liebhabern derselben gehört habe. Er findet um so einen Dringlichkeitsgrund für das Eingehen der Zeitung, da sich außer der vereinzelt dastehenden radeberger Petilion keine Stimme aus dem Volke dafür, wohl aber mehrere dagegen hätten vernehmen lassen. Abgeordneter Dufour⸗Feronce: Er hebe; die Leipziger Zeitung gelesen, weil sie ei⸗

1 Farbe gehabt h b 2 8 1 von keine Farte ZcRedachion abgewiesene Aufsatz für den redactio⸗ nellen Theil der Zeitung oder für die Inserate bestimmt gewesen sei. Als ede wen. Nachdem die Abgeordneten Heubner, Böricke, Hitzschold und Hohlfeld das Register der tendenziösen Sünden der Leip⸗ ziger Zeitung durch ihre Beiträge vermehrt hatten, ergriff auch Abgrord⸗ neter Sberländer das Wort, um in einem längeren Vortrage die Man⸗

gelhaftigkeit dieses Blattes darzuthun, namentlich auch, um der vielen CTaktlosigkeiten der vormaligen und jetzigen Redaction zu erwähnen und schließ⸗ lich der Regierung dringend ans Herz zu legen, darauf hinzuwirken, daß die Leipziger Zeitung von der parteiischen Richtung ablasse, die sie in der letzten Zeit eingeschlagen habe; jedoch kann er es nicht für zweckmäßig erachten, der n gänzliches Eingehen zu dekretiren. Abgeordneter Jahn wirft der Leipziger Zeitung vor, daß sie zur Corruption des Volkes beitrage, und der Abgeordnete Floß will sie als Werkzeug der Reaction vernichtet wissen, wo möglich aber die Reaction selbst. Das Eingehen der Leip⸗ ziger Zeitung wird endlich gegen 11 Stimmen und die Begründung eines „Staats⸗-Anzeigers“ gegen 8 Stimmen beschlossen. Gestern wie heute war in den Kammer⸗Sitzungen kein Minister gegenwärtig.

In der zweiten Kammer beantwortete heute Staatsminister Dr. Held die Grunersche Interpellation: „In welchem Stande sich die Gesetzgebung bezüglich der bei Eröffnung des Landtags verheißenen Gesetze befinde?“ Er zählt die von jedem Departement bis jetzt erschienenen Gesetzvorlagen, owie die noch rückständigen, auf, von welchen letzteren er die Versicherung giebt, daß sie theils schon vollendet, theils mit wenigen Ausnahmen der

Vollendung nahe seien, und weist dabei die unausgesetzte Thätigkeit des Ministeriums nach. Abgeordneter Gruner: Er erkenne die Thätigkeit des Ministeriums an, sei aber dennoch nicht befriedigt. Weitere Au⸗ träge zu stellen halte er bei einem Ministerium, dem ein Mißtrauensvotum beschlossen worden, nicht für angemessen, und er könne nur den Wunsch aussprechen, daß das jetzige Ministerium recht bald einem anderen Platz mache, das der Majorität der Volksvertretung entspreche.

Abgeordneter Schmidt trägt hierauf den Bericht des Finanzausschus⸗ ses über die geforderten Beiträge zur deutschen Marine und zur Verpfle⸗ gung deutscher Reichstruppen vor. Der Ausschuß beantragt: 1) 113,256 Rthlr., erste Hälfte des auf Sachsen berechneten Beitrags zur Begründung einer deutschen Flotte, zur Auszahlung an das Reichsministerium zu bewilligen; 2) vor Auszahlung der zweiten Hälfte dieses Beitrags und des bezeichneten Beitrags (31,836 Rthlr.) zur Umlage für Vergütigung von Naturalver⸗ pflegung der Reichsnuppen, genaue Berechnung der von der Regierung be⸗ reits für Stellung der Reichstruppen aufgewendeten Kosten zu fordern und die Regierung zu veranlassen, wegen Gegenberechnung dieser Kosten mit dem Reichsministerium in Verbindung zu treten. Regierungskommissar Behr erklärt, daß die Regierung mit diesen Anträgen einverstanden und wegen des zweiten bereits mit dem Reichsministerium in Verhandlung ge⸗ treten sei. Abgeordneter Bertling beantragt, „daß die Auszahlung der er⸗ wähnten Summe erst dann erfolge, nachdem die Reichsverfassung und das Reichswahlgesetz im Gesetz⸗- und Verordnungsblatte bekannt gemacht wor⸗ den seien.“

Wehner: Er sei gegen die Verwilligung, so lange an⸗ dere Staaten sich noch weigerten, und die Reichsverfassung noch nicht an den Mann gebracht worden sei. Die Oberhauptsfrage sei noch nicht erle⸗ digt. Der König von Preußen wolle die Krone nur bedingungsweise an⸗ nehmen, die National⸗Versammlung zu Frankfurt wolle aber nicht ein Jota an der Verfassung ändern lassen. Unter solchen Umständen sei eine Zerrei⸗ ßung Deutschlands leicht möglich; von wem solle dann das Geld wieder verlangt werden? Er beantrage daher, daß die Auszahlung bis zu dem Zeitpunkte vertagt werde, wo sich das Schicksal des deutschen Verfassungs⸗ werkes herausgestellt habe. Abgeordneter Haberkorn will, daß die Zah⸗ lung der Beiträge erst nach genauer Rechnungsablage erfolge. Abgeordne⸗ ter Blöde erklärt sich für den Wehnerschen Antrag und will, daß demsel⸗ ben, um dem Vorwursfe des Partikularismus zu begegnen, folgende Fassung gegeben werde: „Die Kammer erklärt sich zwar zu den ge⸗ forderten Beiträgen bereit, kann aber deren Auszahlung nicht eher ge⸗ schehen lassen, als bis das Schicksal der Reichsverfassung sich übersehen läßt. Referent Schmidt: Der größte Partikularismus sei es, ruhig ab⸗ zuwarten und nicht thätig einzugreifen. Abgeordneter Köchly beantragt zum Wehnerschen Antrage folgenden Zusatz: „daß die Kammer ihre Be⸗ reitwilligkeit erkläre, die Summen zu bewilligen, sobald die deutsche Verfassung zur Wahrheit geworden sei.“ Ehe man eine deutsche Flotte habe, müsse man erst ein Deutschland haben. Dazu sei aber jetzt leider nur gexringe Aussicht. Würde man ein Deutschland haben, wie es gewünscht werde, so werde Sachsens Volk nicht das letzte sein, welches sür die deutsche Flotte und das Heer eintrete. Abgeordneter Schieck für die Deputationsanträge. Eine gemeinsame Flotte würde zur Einigung der deut⸗ schen Völker beitragen. Abgeordneter Müller aus Dresden wund tt sich über die Politik der äußersten Linken hierbei, dem Prinzip der Passivität zu huldigen, und spricht sich nebenbei für den Bertlingschen Antrag aus. Nach⸗ dem noch der Referent im Schlußworte hervorgehoben, daß man der Na⸗

tional⸗Versammlung durch die Verwilligung ein Vertrauensvotum geben und erklären müsse, daß man zu ihr stehe und halte, erfolgt die Abstimmung.

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er bekennt, daß er niemals

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teres bestätigt, findet auch er das Verhalten der

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Der Wehnersche Antrag wird mit 35 gegen 21 Stimmen verworfen, wo⸗ durch zugleich der Köchlysche erledigt ist. Die Ausschußanträge, so wie der Bertlingsche werden angenommen, eben so das Dekret mit 39 gegen 21 Stimmen. Abgeordneter Auerswald berichtet nun noch über die Petition des Dr. E. Bauer (deutsch⸗katholischen Pfarrers zu Dresden), die Beseitigung oder Abänderung der die Religions⸗ und Gewissensfreiheit noch beschrän⸗ kenden Gesetze vom 20. Februar 1827 und vom 1. November 1836 be⸗ treffend. Der Ausschuß trägt darauf an: a) den Antrag des Petenten durch die Grundrechte für erledigt zu achten, und beantragt b) ein Gesetz folgenden Inhalts: „1) Die Bestimmung über die religiöse Erziehung che⸗ licher Kinder steht dem Vater, unchelicher der Mutter zu; 2) wird unter den Ehegatten vor oder nach Engehung der Ehe eine andere Ueber⸗ einkunft getroffen, so ist eine solche an keine anderen Bedingungen und Formalitäten gebunden als jeder andere Privatvertrag; 3) der Staat hat sich nur auf Anrufen des einen oder des anderen Theiles, die Geist⸗ lichkeit irgend eines religiösen Bekenntnisses aber niemals einzumischen; 4) die Entscheidung über solche Differenzen gehört vor die ordentlichen Gerichte.“ Nach eiaiger Debatte wird der Ausschußantrag a) gegen 3 Stimmen angenommen, die übrigen werden verworfen. Annahme findet

ein Antrag des Abgeordneten Wagner, daß die über die religiöse Erziehung

der Kinder gemischter Ehen bestehenden Bestimmungen durch die Publication der Grundrechte für erledigt zu achten seien, ebenso der des Abgeordneten Helbig, daß die Aufhebung des Mandats vom 20. Februar 1827 ausdrücklich ausgesprochen werde.

Dresden, 26. April. (D. A. Z.) Das Gerücht, als habe das Ministerium seine Entlassung bereits eingereicht, bestätigt sich nicht.

Württemberg. Stuttgart, 25. April. Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer um vier Uhr Nachmittags. Der Zudrang ist heute noch ungleich stärker els gestern. Im Hause das vierte und fünfte Banner der Bürgerwehr. Unten im Saal hinter den Abgeordneten ist den zahlreichen Deputationen der Gemeindebehörden, welche hier au⸗ wesend, Zutritt gestattet. Am Ministertisch sind die 6 Departements⸗ vorstände. Der Präsident kündigt an, daß von dem Ministerium eine Mittheilung im Namen des Königs werde gemacht werden. Hierauf verliest er das (in Nr. 114 des Preußischen Staats⸗Anzei⸗ gers mitgetheilte) Schreiben des Präsidiums der Reichs⸗Versammlung.

Staatsrath Duvernop verliest nun die vom hentigen Tage unter⸗ zeichnete Erklärung des Königs, mit welcher sämmtliche Minister einverstan⸗ den sind. (S. das gestrige Blatt des Staats⸗Anzeigers.) In derselben ist blos „die von selbst sich verstehende Voraussetzung“ weggelassen, und lautet folgendrrmaßen:

„Seine Majestät der König von Württembe-g nimmt in Uebereinstim⸗ mung mit seinem Ministerium die deutsche R.ichsverfassung einschließlich des Kapitels über die Reichs⸗Oberhauptfrage und der im Sinne dieser Ver⸗ fassung zu verwirklichenden Lösung derselben sammt dem Reichswahlgesetze an. Zugleich soll der württembergische Bevollmächtigte dahin instruirt wer⸗ den, zu erklären, daß die württembergische Regierung nichts dagegen einzu⸗ wenden habe, wenn Se. Majestät der König von Preußen, welcher das Erbkaiserthum nicht ann hmen will, unter den vorliegenden Umständen sich für jetzt mit Zustimmung der deutschen National⸗Versammlung an die Spitze Deutschlands stelle.“

Reyscher: Ihre Kommission wünscht der Kammer, dem Lande und der Regierung Glück zu der friedlichen und ehrenvollen Lösung der großen Frage des Tages. Sie glaubie schen gestern an diesem Ziele angekommen zu sein, indem nur noch ein Satz war, welcher etwanigen Mißverständnissen hätte unterliegen können. Dieser Skrupel ist heute durch die Sendung nach Ludwigsburg vollkommen gelöst, und die Kommission ist einstimmig der Ansicht, daß diese Erklärung vollkommen genüge. Die Kommissson trägt deshalb darauf an: die Bitten der Kammer vom 13ten und 20sten an die Regierung durch die Erklärung Sr. Majestät des Königs als erledigt zu betrachten. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Holzinger: Sie Alle wissen, was in öffentlichen Blättern über den Fünfzehner⸗Ausschuß gesagt wurde, meine Stimme sei die einzige in dieser Sache widersprechende gewesen. Hierdurch ist das Recht auf Wahrheit ver⸗ letzt, denn die Ansicht des Ausschusses war, wie schon Nepscher bemerkte, einstimmig.

Becher: Ich erkläre, daß die Mittheilung Holzinger's über seine Ab⸗ stimmung vollkommen der Wahrheit gemäß ist.

Staatsrath Römer erklärt, daß Repscher's Erläuterung die Ansicht des Ministeriums wie Sr. Majestät des Königs enthalte. Da das Akten⸗ stück nicht von den Ministern unterzeichnet ist, so erkläre ich Namens des Ministeriums zu Protokoll, daß diese Erklärung von uns jederzeit anerkannt und vererreten werden wird. (Allgemeines Bravo.)

Reyscher beantragt Namens des Fünfzehner⸗Ausschusses: 1) den Bezirken und Gemeinden des Landes in Antwort auf die eingelaufenen Adressen den Dank der Kammer für die in diesen Tagen der Gefahr be⸗ wiesene Haltung auszusprechen. Schoder verliest den Entwuf dieser Proclamation. Die Kammer tritt durch Erheben von ihren Sitzen dem Antrage bei; blos von Varnbüler bleibt sitzen. Die Proclamation lautet:

„Mitbürger! Die Sache des Volkes, die deutsche Sache hat gesiegt; der Grundsatz der Nationalsouverainität hat sich wirderholt Anerkennung errungen. Das Staatsoberhaupt hat heute die unbedingte Anerkennung der Reichsverfassung einschließlich des Wohlgesetzes unterzeichnet. Wir ver⸗ danken diesen Sieg der gerechten Sache neben der Entschiedenheit des Ministeriums vor Allem dem Volke, welches durch den an den Tag gelegten echt deutschen Sinn und durch seine entschiossene Haltung die Forderungen der Kammer der Abgeordneten so fräf⸗ tig unterstütt hat. Das Volk hat sich dadurch der im

[März v. J. errungenen Freiheit würdig gezeigt; es hat den Bürgern der⸗

jenigen deutschen Staaten, deren Regierungen die Reichsverfassung no

nicht anerkannt haben, ein Vorbild gegeben, welches seine Wirkung nicht verfehlen wird. Bald wird ein deutsches Reich in Wahrheit gebildet sein und die Geschichte wird den Namen des württembergischen Volkes in ihre Tafeln schreiben. Heil dem einigen, dem freien Deutschland! Stuttgart, den 25. April 1849. Die Kammer der Abgeordneten. In deren Namen; Präsident Murschel. Die Secretaire: Vogel. Ruoff. n-

2) Die Regierung zu bitten, die Reichsverfassung, nachdem sie dim Regierungsblatt beigelegt worden, in allen Gemeinden des Landes feierligh zu verkünden; 3) die Nationalversammlung zu bitten, die Verpflichtung de Staatsbürger, insbesondere der Staatsdiener und des Militairs gem §. 14, 91 und 193 der Verfassung, alsbald in Ausführung zu bringe., Beide Anträge werden angenommen.

Schnitzer: Es ist gewiß ein großer und glücklicher Tag für das württembergische Volk und Land, wo der König sich wieder mit dem Volk und seinen Räthen ins Einverständniß gesetzt. Dieses ist herbeigefül: durch eine schöne, gesetzliche Erhebung des Volkes, auf welche jeder Wü. temberger mit Stolz zurückblicken kann. Wenn man aber im Glück 4. soll man sich auch des Unglücklichen erinnern. Es ist noch eine kleine Za. politischer Gefangener und in Untersuchung Befindlicher vorhanden, ich möchte, daß für diese zum Schlusse des heutigen schönen Tages eine An. nestie ausgesprochen werde. An ldem Tage, wo das dentsche Volk. d Thron besteigt, wünschen wir auch eine Amnestic. Ich möchte diesen Antrag auf die morgende Tages⸗Ordnung gesetzt wissen. 1 2

Seeger: Ich möchte dies heute schon. Wir dürfen in dieser schöͤ⸗ nen Stunde wohl an die Verirrten denken, ich stelle den Antrag, daß jer schon dieser Alt der Versöhnung in C gezogen werde. P. Ich unterstütze diesen Antrag. Eben so Rettenmair. Mit 67 9, 15 Stimmen wird die alsbaldige Berathung beschlossen. Schnitzer: Mes Antrag lautet, die Regierung zu bitten, für die politischen Gefangenen ein⸗ Amnestie zu erlassen. Die Abstimmung wird auf allgemeines Verlangen sogleich vorgenommen, und der Antrag mit 79 gegen 3 Stimmen zum Pe⸗ schluß erhoben. Mit Nein stimmen die Freiherrten von Wöllwarth, von Linden und Becher (weil nicht blos politische Straf⸗, sondern auch Untersuchungs⸗Gefangene darunter begriffen sind, und er für solche nicht Gnade will). Staaterath Römer: Die Regierung wird in dieser Sache thun, was möglicherweise geschehen kann. Murschel: Erlauben Sie mir, die Zeit der nächsten Sitzung später zu bestimmen. Schweickhardt wl die Beschlüsse der Kammer aus diesen Tagen der National⸗Versamm⸗ lung amtlich mittheilen. (Angenommen. 8

Präsident Murschel: Ich werde stolz darauf bleiben, am 25. Apr⸗ in Ihrer Mitte mitgewirkt zu haben, wo sich Stände, Regierung und Krone über die deutsche Frage geeinigt haben.

Zwerger: Rusen wir: Deutschland hoch! Die Kammer und die Zuhörer stimmen begeistert in diesen Ruf ein, welcher, für Deutschland und die württembergische Kammer ertönend, außerhalb des Ständehauses noch lange erschallt. 1 5

Außen auf der Straße harrt das ungeheuer zahlreich versammelte Volk. Der Präsident und die Secretäre treten auf den Balkon; es wird die Kö⸗ nigliche Entschließung und die obige Proclamation verlesen. Die Trommeln

der Bürgerwehr fallen ein und der tausendstimmige Ruf erschallt: Deutsch⸗

land hoch!

Braunschweig. Braunschweig, 24. April. (D. A. 3) In der heutigen Sitzung der Stände war ein Schre ben vom Staate⸗ ministerinm eingangen, mit dem die von der Kammer in der vbitang am 21. April beantragten gesetzlichen Bestimmungen, das Verhältni der Reichegesetzgebung zur Lendesgesetzgebung betreffend, als Gesetzes⸗ proposition überreicht werden. Es heißt in diesepi Schreiben:

Wir erklären wiederholt, daß wir Abänderungen der von der National⸗ Versammlung als endgültig beschlossenen und von der hiesigen Landcsregie⸗ rung anerkannten Verfassung auf anderem als dem verfassungsmäßigen Wege nicht für zulässig halten und ihnen daher entgegenwirken werden. Die Landesregierung ist seit Beginn der Verhandlungen über die deutsche Verfassungsfrage der Ansicht gewesen, daß die Verfassung eines Bundes⸗ staates nur auf zwei Wegen rechtlich möglich sei, nämlich entweder auf dem jetzt betretenen, durch Beschlüsse der National⸗Versammlung und de⸗ ren Anerkennung durch die Regierungen, oder falls sich der Ausführung des Verfassungs⸗-Werkes auf diesem Wege unüberwindliche Schwierig⸗ keiten entgegenstellen sollten, durch Vereinbarung der Regierungen un⸗ ter Vorbehalt der Zustimmung der Volks⸗Vertretung der einzelnen Staaten, und durch diese Zustimmung, diesen Ansichten gemäß, ist der hiesige Bevollmächtigte bei der Central⸗Gewalt schon seit längerer Zeit instruirt, und die geehrte Versammlung wird daher hieraus ersehen, daß die Landesregierung auch vor der an sie ergangenen Mahnung deu §. 8 des Landesgrundgesetzes nicht aus den Augen verloren hat. Die be⸗ antragte Veröffentlichung der Reichsverfassung mit den Anzeigen ist bereits erfolgt. Wir sind schließlich mit der geehrten Versammlung der Abgeord⸗ neten des Landes darin einverstanden, daß der Augenblick ein gefahrdro⸗ hender sei und zu raschem und entschiedenem Handeln mahne. Wir sind zugleich aber der Ansicht, daß gerade in solchen Angenblicken die Bewabrung der schwersten politischen Tugenden, nämlich der Besonnenheit und Mäßi⸗ gung, eine doppelte Pflicht sei, und geben auch noch jetzt die Hoffnung nicht auf, daß, wenn überall diesen Grundsätzen nachgelebt wird, die Um⸗ gestaltung Deutschlands zu einem Bundesstaate, die zu einer unabweislichen politischen Nothwendigkeit geworden ist, sich Bahn brechen werde.“

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Bekanntmachungen.

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Subhastations⸗Patent. 1] Land⸗ und Stadtgericht Crossen.

Die Erbpachts⸗Gerechtigkeit an dem hierselbst vor dem Steinthore belegenen, dem Gutsbesitzer Doherr gehöri⸗ gen und im Hypothekenbuche der Stadt Crossen Band III. Blatt 7. verzeichneten Schützenplatze mit den dar⸗ auf befindlichen Gebäuden nebst Zubehör, abgeschätzt auf 5652 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf., soll

am 1. September d. J., Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Dechend, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die Taxe und der Hopothekenschein sind in unserer Registratur einzusehen und die Kaufbedingungen wer⸗ den im Termine bekannt gemacht werden.

Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens im Termine zu melden.

Crossen, den 15. Januar 1849.

Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

[197]

128]

anzuzeigen:

[1951 Oeffentliche Beka

Das unterzeichnete Gericht, a den Be⸗- stimmungen des Herrn Justiz⸗Ministers, fäͤr di ““ Verlin und den Nieder⸗Barnimer, so ne de kelf E1 Kreis, die Abhaltung der Schwur erichte ben sch vheeghan, Verbrechen obliegt, briugt hierdurch in Gemäßhb 1” . §. 69. der Verordnung vom 3. Januar 1849 88 zffenne lichen Kenntniß, daß die Schwurgerichts⸗Sitzungen bei demselben allmonatlich stattfinden, mit jedem isten Mo⸗ natstage beginnen und, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme erheischen werden, allwöchentlich viermal des Montags, Mittwochs, Freitags und Sonnabends“ abgehalten werden sollen. 8 8 ““

Auff o

Die untengenannten Schiffsführer und Steuerleute, welche sich in Folge ergangener Aufforderung oder aus eigenem Antriebe bereit erklärt haben, in den Königli⸗ chen Marinedienst zu treten, werden hiermit ersucht, den Ort ihres Aufenthalts möglichst schleunig dem Marine⸗ Kommando in Swinemünde

Spiegelberg, Peter Friedrich, Wagner, Georg Albert, Zillmer, Karl Martin, Wachsen, Johann Friedrich, Bugisch, Emil Karl Herrmann, Reyer, Christian Bertold,

Block, Georg Peter,

Henkel, August Wilhelm,

von Cosel, Carl Friedrich Ferdinand,

rderung. gewöhnliche jährliche

wird.

schriftlich und portofrei e

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[196]

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mittags 10 Uhr,

in folgender Weise:

Berlin, den 24. April 1849. 1

Kbönigliches Stadtgericht. 1öu““ 8 Abbtheilung für Untersuchungssachmn. 8 b 8 Harrassowitz Ie. Fr 1“ 1 n 11“ 8 a.

[106 b] für

Anonyme Ge Bergbau u.

Wir beehren uns, den Herren Actionairen unserer

sellschaft

Zinkfabrication zu Stolberg. en

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Rathhauses zu Köln stattfinden wird. Außer den nach §. 26. des Statuts zu machenden Vorlagen wird zur Deckung der Mehr⸗Ausgaben, in besonderer Berücksichtigung der Nothwendigkeit, die 16 Beaͤhnhofs⸗Anlage bei Köln zu vollenden, und in Be⸗ (uücksichtigung der Thatsache, daß die 3 ½ % vom Staate garantirten privilegirten Obligationen bisher nicht ha⸗ ben versilbert werden können, der General⸗Versammlung der Antrag zur Beschlußnahme vorgelegt werden: eine Anleihe unter Zins⸗Garantie des Staats zu kreiren und zu diesem Ende das Statut (Tit. VII. §§. 58., 59. 60. und 61.) nach den dieserhalb von der Staats⸗Regierung gestellten Bedingungen ab⸗ zuändern resp. zu vervollständigen. Auch ist von Seiten eines Actionairs der Gesellschaft ein Antrag auf Abänderung des §. 31. des Statuts

Gesellschaft hierdurch die Anzeige zu machen,

General⸗Versammlung Donnerstag den 31. Mai d. J. in Aachen, im Gasthof zum großen Monarchen, Morgens 10 Ühr, stattfinden Aachen, den 1. April 1849.

Der Verwaltungs⸗Rath.

Rh einische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Unter Bezugnahme auf die §§. 33 und 34 des Statuts benachrichtigen wir die 89. 1-g or⸗

1 1 86 . 8 dentliche General⸗Versammlung am Don⸗

Topp, Carl Ludwig Christian, dent d. 8 2 Brockhausen, Eduard Friedrich Ferdinand, Berg, Theodor Friedrich,

Becker, Friedrich, Wichards, Wilhelm Julius Eduard,

Lewerenz, Rudolph Heinrich August,

Manouwski, Heinrich August,

Peterson, Lebrecht Gebhardt Robert,

Baudech, Carl Julius,

Rindfleisch, Wilhelm Heinrich Albert,

Kuhn, Albert Theodor.

Zugleich werden alle Provinzial⸗, Kreis⸗ und Lokal⸗ Blätter der Ostsee⸗Küste hiermit ersucht, im Interesse der Sache des Vaterlandes diese Aufforderung, damit sie zur Kenntniß der Betheiligten gelange, in ihren Spalten aufzunehmen.

Swinemünde, den 25. April 1849.

(gez.) Der Commodore Schroeder.

„Die zur General⸗Versammlung erscheinenden Ac⸗ tionaire können ihre Aetien in den letzten drei Ta⸗ vor derselben bei der Direction anmelden. ctionaire, die von außerhalb zur General⸗Ver⸗

daß die sammlung kommen, dürfen diese Anmeldung auch beim Eintritt in die Versammlung bewirken. Die Anmeldung selbst geschieht durch Vorzeigung der Actien.“ für die bevorstehende General⸗Versammlung bei uns angemeldet worden. Schließlich machen wir die Actionaire, welche der General⸗Versammlung beizuwohnen gedenken, auf die pünktliche Befolgung der bestehenden §§. 30. und 31. des Statuts au merksam. Die Direction.

bahn.

Die Auszahlung der Dividende für

194 b] Menne

i Fest. he 8 Actie findet vom 12ten d. M. an 88 im Haupt⸗Büreau zu Kopenhagen gege⸗ Verabreichung der entsprechenden Loc⸗

pons. Kopenhagen, den 10. April 1849.

Seeländische Eisen⸗ 1wvva bahn.

11A“ Die jährliche ordentliche , „General⸗Versammlung swird hierselbst am Mittwoch 8 den 30. Mai d. J. Kopenhagen, den 20. April 1849.

er Ausschuß. Ehlers, Vor

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hreM 5n.

das Semester 1847 von 2 ½ Rbthlr. pro

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Mndes⸗Angelegenheiten.

Oesterreich. Czernowitz. Russische Hülsstruppen.

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Das Abonnement berraͤgt: Jüines C11ö1““ EE“ 7 Athlr. Jahr. I ran. 8 Athlr. 1 Jahr. no aullen Theilen der Mnarchie

ohne Preis- Erbéhüinds. dei einzelnen Nummern wird „er Bogen mit 2⅛ Sgr. berechnet. Führ. r12

10 2f

mtlicher Theil.

Inhalt.

Deutschland. Preußen. Berlin. Schreiben der Königl. Regierung an den Königl. Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt. Die dänische ¹9 Blokade; Maßregeln dagegen. Pillau. Die Blokade. 38 Frankfurt a. M. Erklärung der nn Vaperischen Regierung über die deutsche Verfassung. Oesterreich. Wien. Pesih von den Ungarn besetzt. Nachrichten *. vom Kriegsschauplatze. Brünn. Ankunft des Grafen und der Grä⸗ sin von Chambord. Olmütz. Truppenmärsche nach Ungarn. Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Verhandlungen der La⸗ er⸗ sammlung. Eckernförde. „Christian VIII.“ und „Geston“. Apenrade. Verlust der Dänen bei Kolding. -Aus dem nördlichen Schleswig. Vermischtes. 8

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Frankreich. National⸗Versammlung. Das Marine⸗Budget n Paris. Absetzung Napoleon Bonaparte's von seinem Gesandtschafts⸗ Posten. Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. Lord⸗ mavors⸗Bankett zu Ehren der Minister. Belgien. Brüssel. Ankunft des Herzogs und der Herzogin von Parma. Italien. Rom. Prokllamation des Triumvirats. Ankunft Avezzana's. 8 Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhtt:;! Dem bisherigen Ober nesgt sch ⸗Deposital⸗Rendanten Schurig zu Bromberg den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen; und Den Amtsrath Weyhe zu Wegeleben, Mitglied des Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegiums, zum Landes⸗Oekonomie⸗Rath zu ernennen.

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Aus den gestrigen Vorfällen auf dem Dönhofoeplatz und dessen umgegenb, bei denen die Schußwaffe nachdrücklich hat gebraucht werden müssen, scheint hervorzugehen, daß ein Theil der hiesigen Einwohner irrthümlich die Meinung hegt, daß der Belagerungszu⸗ stand in Berlin und seinem zweimeiligen Umkreise nicht mehr bestehe;

—hiich nehme daher Veranlassung, hiermit öffentlich auszusprechen, daß versanch keinesweges aufgehoben ist, sondern noch in voller Kraft besteht.

Berlin, den 28. April 1849. 1 Der Ober⸗Befehlshaber in den Marken von Wrangel.

Das dem Uhren⸗Fabrikanten Ferdinand Leonhardt in Berlin unter dem 10. Dezember 1846 ertheilte Patent auf eine, für neu und eigenthümlich erachtete Weise, den elektrischen Strom zur Bewegung eines Typo⸗Telegraphen u benutzen, ohne Jemand in der Benutzung bekannter heile des Apparats zu beschränken,

ist erloschen.

Michtamtlicher Theil 8 Deutschland.

Preußen. Berlin, 29. April. Die Königl. Regierun hat unter gestrigem Datum folgendes Schreiben an den Königl. evollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt erlassen:

„Als 8. . Majestät dem Könige durch die Deputation der deut⸗ schen National⸗Versammlung am 3ten d. M. die Botschaft von der auf ihn gefallenen Wahl zum deutschen Kaiser überbracht wurde, sprach Se. Majestät, im Gefühle der hohen Bedeutung des Augen⸗ blicks für die ganze Zukunft Deutschlands, feierlich aus, daß Er in dem an Ihn ergangenen Rufe die Stimme der Vertreter des deut⸗ schen Volkes erkenne und den Werth des Ihm durch dieses Ver⸗ trauen gewordenen Anrechts zu schätzen wisse, daß Er aber ohne das freie Einverständniß der Fürsten und der freien Städte Deutsch⸗ lands eine Entschließung nicht sashen könne, welche für sie und die von ihnen regierten deutschen Stämme die entscheidendsten Folgen haben müsse.

Dieser Antwort des Königs gemäß, hat die Regierung Sr. Majestät an demselben Tage an sämmtliche deutsche Regierungen die Einladung ergehen lassen, sich offen und umfassend über ihre Absichten und Wuünsche auszusprechen.

Sie hat dieselben um bestimmte Erklärungen sowohl über die Sr. Majestät zugedachte Stellun als über die ganze aus den Berathungen der National⸗Verfummlun hervorgegangene Ver⸗ fassung ersucht; sie hat es dabei nicht verhehlt, daß sie selbst diese eben erst durch rasche Beschlüsse zur Vollendung gelangte Verfassung einer reiflichen Prüfung und gründlichen Erwägung unterziehen müsse, ehe sie dem Könige ihren Rath über die Annahme derselben vorlegen dürfe. G

indem die Königliche Regierung diesen Weg einschlug, ist sie den Grundsätzen treu geblieben, welche sie von Anfang an für ihr Verfahren in der großen Angelegenheit der Neugestaltung der deut⸗ schen Verfassung sich vorgezeichnet hatte, und welche sie eben so offen und klar ausgesprochen, als mit ernster und aufrichtiger Konsequenz festgehalten zu 7883 sich bewußt ist.

Diese Grundsätze sind in der Note vom 23. Januax d. J. nie⸗ dergelegt. Sie beruhen auf der gewissenhaften Achtung aller Rechte der Regierungen, wie der National⸗Versammlung, und auf der fefhewurzclgen ÜUeberzeugung, daß es vgrzaßoweise Preußens Beru ei, auf dem Wege des Rechts und Friedens auf die von der Nation geforderte Einheit, Freiheit und Macht D

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Berlin, Montag den 30.

Aus dieser nie verleugneten Ueberzeugung ging

daß die Verfassung Deutschlands der Verständigung zwischen den Re⸗ n 1 werden müsse,

hinzuwirken. die Erklärung hervor, nur auf dem Wege gierungen und der National⸗Versammlung fest den; und der Entschluß, zu dieser Verständigung selbst die Initiative zu ergreifen. Indem Preußen sich bereit beigt, alle im Interesse der Gesammtheit von ihm zu verlangenden Dienste dem deutse en Va⸗ terlande, auch mit eigenen Opfern, zu erweisen, und zugleich den festen Entschluß aussprach, keine ihm angebolene Stellung anzuneh⸗ men, als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen, durfte es als Lohn für seine uneigennützigen Bestrebungen hoßfen, daß durch ein eintträchtiges Zusammenwirken der Regierungen das große Werk der deutschen Sg Pen zu Stande kommen werde.

Die Königliche Regierung betrat daher mit Vertrauen und Zu⸗ versicht diesen Weg der Verstaäͤndigung, auf welchem die Mehrzahl der übrigen Staaten sich ihr mit demselben Vertrauen Eehäofsth Sie erkannte das aus den Berathungen der Nätkwnal Verlapim ung in erster Lesung hervorgegangene Werk feiner vollen Bedeutung nach an, indem sie die Ueberzeugung aussprach, daß der Entwurf im Wesentlichen die Grundlagen eines kraͤftigen und den Anforderungen der Zeit gemäß gestalteten Bundesstaates enthalte; sie mußte aber nach gewissenhafter Prüfung desselben auch erklären, daß sie Abän⸗ derungen desselben für nothwendig und zum Heile des Ganzen, wie der Einzelnen, erforderlich halte. Die Gesichtspunkte, von welchen sie bei diesen Abänderungs⸗Vorschlägen ausging, sind in der In⸗ struction vom 16. Februar dahin ausgesprochen, daß es darauf an⸗ komme:

1) die Kompetenz der Bundesgewalt genauer zu begränzen, in⸗ nersal⸗ dieser Kompetenz aber ihr eine kräftige Handhabung zu sichern;

2) die Existenz der Einzelstaaten als selbstständige Organismen

moöglichst zu wahren und 5. nicht weiter zu beschränken,

als zur Erreichung der wesentlichen Bedingungen des Bun⸗ ddesstaats nothwendig sei.

Diese Gesichtspunkte waren nicht auf das augenblickliche Be⸗ dürfniß berechnet, sondern liegen so wesentlich in der Natur der Sache und der eigenthümlichen Verhältnisse Deutschlands, daß die Königliche Regierung dieselben unter allen Umständen festhalten mußte und davon nicht abgehen konnte, ohne die Gesammt⸗Ent⸗ wickelung Deutschlands auf das Ernstlichste zu bedrohen. Eine Ver⸗ fassung, welche diese Grundlagen beseitigte, sönnte Deutschland nicht zum Heile gereichen. 2

Die meisten deutschen Regierungen schlossen sich den Abänderungs⸗ Vorschlägen Preußens an, welche sich auf dasjenige beschränkten, was aus den oben aufgestellten Grundsätzen mit unabweisbarer Nothwen⸗ digkeit hervorging; andere haben besondere Vorschläge an das Reichs⸗ Ministerium gelangen lassen, welche aber im Wesentlichen von den⸗ selben Gesichtspunkten ausgehen.

Die Regierungen gaben diese Anträge der National⸗Versamm⸗ lung hin, in dem Vertrauen, daß dieselbe sie einer eingehenden, gründlichen Berathung und Berücksichtigung würdigen werde. Wir können noch jetzt die Ansicht nicht aufgeben, daß, wenn dies in der erwarteten Weise geschehen wäre, eine Verständigung würde zu erzielen gewesen sein.

Es hätte alsdann aus der gemeinsamen Arbeit der National⸗ Versammlung und der Regierungen der Bau einer Verfassung her⸗ vorgehen können, unter deren Schutz alle deutschen Stämme einer gemeinsamen, tüchtigen Entwickelung entgegengegangen wären. Und wenn einzelne deutsche Staaten noch durch ihre eigenthümlichen Ver⸗ hältnisse an der Theilnahme daran verhindert worden wären, so hätte sich doch durch die Mitwirkung der National⸗Versammlung und eine redliche Verständigung der Regierungen unter einander auch innerhalb des großen, bestehenden und unter allen Umständen heilig zu achtenden Bundes eine engere Gemeinschaft bilden können, welche denen, die sich ihr angeschlossen, die Gelegenheit und die Bedingun⸗ gen zu einer kräftigeren Entfaltung nach innen und außen dargebo⸗ ten haͤtte.

beue ßen hatte, nach der einen wie nach der anderen Seite hin, gethan, was an ihm war, um die Verständigung herbeizuführen. Es wartete mit Ruhe und Vertrauen die Beschlüe der National⸗ Versammlung ab; es hat nicht versucht, irgend welchen weiteren Einfluß auf ihre Berathungen auszuüben, sondern dem Patriotismus und der Weisheit der Vertreter des deutschen Volkes vertraut. Die Königl. Regierung hielt an dem eingeschlagenen Gange ihrer Poli⸗ tik um so freudiger fest, als die allgemeine Stimme des preußischen v sich auf unzweideutige Weise damit einverstanden erklärt

atte.

In dieser Stellung fand sich die Königliche Regierung, stark durch die Loyalität und die Treue, mit der sie an den von ihr selbst aufgestellten Grundsätzen des Rechts und der Versöhnung festhielt, als die Beschlüsse der National⸗Versammlung über die zweite Lesung der Verfassung und die Wahl Sr. Majestät des Königs erfolgten.

Diese Beschlüsse bewiesen, daß die National⸗Versammlung auf den von uns dargebotenen Weg der Verständigung nicht eingegangen war. Die Vorschläge der Königl. Regierung, so wie die der übri⸗

en, waren gar keiner Berathung im Schoße derselben unterzogen;

ie hatten selbst nicht in dem Mae, wie sie durch den vorbereitenden

Ausschuß aufgenommen waren, bei der Versammlung selbst Berück⸗

sichtigung gefunden; dagegen waren wesentliche Bestimmungen des früheren Entwurfs in beeilter Beschlußnahme weggefallen, andere aufgenommen, welche dem ganzen Werke einen durch⸗ aus neuen Charakter verliehen. Als der Schlußstein die⸗ ses neuen Werks war die Wahl Sr. Majestät des Königs zum Kai⸗ ser vorgenommen, und das so vollendete Ganze als ein unantastba⸗ rer Organismus zur Annahme hingestellt und Sr. Majestät dem Könige dargeboten.

Die Königliche Regierung mußte sich in diesem ernsten Augen⸗ blick die Frage vorlegen: ob sie dadurch sich veranlaßt fühlen dürfe, auch ihrerseits von dem bisherigen Wege abzuweichen und dem Kö⸗ nige zu einer unbedingten Annahme des Dargebotenen zu rathen?

Rechtes und des Friedens, Majestät der König selbst haben keinen Augenblick daran zwei eln können, daß auf dieß

für Ihn selber und Sein Haus Heil und Ehre

sen Standpunkt haben daher auch die Antwort des Königs an die Deputation und das Cirkular der Königlichen Regierung von dem⸗

selben Tage offen und aufrichtig festgehalten.

nig erst jetzt, nachdem die durch j gen der verbündeten Regierungen erfolgt, und unsererseits die Be⸗ stimmungen der in zweiter Lesung beschlossenen Verfassung noch der gründlichsten und sorgsamsten Erwägun Sich in der Lage, Seinen desinitiven Entschluß über den an Ruf der National⸗Versammlung auszusprechen.

gezeigt, wie weit die Ansichten, namentlich in der auseinandergehen, und wie wenig Hoffnung auf Erzielung eines umfassenden Einverständnisses vorhanden war. Fürsten mit einem Vertrauen, welches Se. Majestät nur mit hoher Genugthuung anerkennen kann, den Wunsch ausgesprochen haben, der König möge die dargebotene Krone annehmen: haben Andere

in der Errichtung eines erblichen Kaiserthums selbst die größte Ge⸗ fahr für Deutschland erblickt, und ihre Abneigung oder ihren festen Entschluß ausgesprochen, einem anderen deutschen Fürsten als Kaiser sich nicht unterzuordnen. haben die Verfassung in der Form, wie sie vorliegt, nicht annehmen zu können erklärt. .

Der Weg, 8*

den sie hätte verlassen sollen, war der Weg des der Konsequenz und der Treue. Se.

em Wege allein für Deutschland, für Preu en,

zu finden sei. Die⸗

Von eben diesem Standpunkte aus sieht Se. Majestät der Kö⸗ jenes Cirkular erbetenen Erklärun⸗

unterzogen worden sind,

ie Erklärungen der deutschen Fürsten und Regierungen haben berhauptsfrage,

Während einzelne

Die bedeutendsten deutschen Regierunger

Dagegen hat eine große Anzahl deutscher Regierungen die Be⸗

denken, welche sie früher mit uns getheilt, jetzt um der Dringlich⸗ keit der Umstände willen aufgeben zu müssen geglaubt, und noch ehe wir die Berathungen mit ihnen eröffnen konnten, sich gegen das Reichs⸗Ministerium dahin erklärt, daß sie die Verfassung un⸗ bedingt anzunehmen und Veränderungen derselben nur auf dem in

ihr selbst bestimmten Wege zuzulassen bereit seien. Sie sind dabe

von der durch den Erfolg nicht bestätigten Voraussetzung ausgegan⸗ gen, daß dieselbe durch den Beitritt der übrigen Staaten in ganz Deutschland wirklich zur Geltung kommen werde.

s ist schon oben angedeutet worden, daß diese Verfassung bei der zweiten Lesung in ihren Grundlagen wesentlich modifizirt worden sei, und zwar nach einer Richtung hin, welche es der Koöͤ⸗ niglichen Regierung unmöglich machte, Sr. Majestät die Annahme derselben zu rathen. Dies hat das Ministerium schon der eigenen Landes⸗Vertretung gegenüber erklärt. Die weitgehenden Bestim⸗ mungen des ersten Entwurfs über die Befugnisse der Reichsgewalt zum Eingreifen fast in alle inneren Verhältnisse der einzelnen Länder, welche eine selbstständige Verwaltung der letzteren unmöglich machen und sie mit der Zeit absorbiren wür⸗ den, sind nicht beseitigt worden. Die in die Verfassung aufgenommenen Grundrechte enthalten einzelne, so tief ein⸗ greifende und in mancher Hinsicht noch zweifelhafte Grundsätze, daß es bedenklich scheinen muß, dieselben, als für alle Zeiten bindend, den einzelnen Staaten aufzudrängen. Daneben ist den letzteren durch den Wegfall des ganzen Kapitels vom Reichsrath jede Mitwirkung bei der Ausübung einer sie selbst so vielfach nahe berührenden Exe utivge⸗ walt genommen; und dennoch ist dem so isolirt und in scheinbar einziger Machtvollkommenheit hingestellten Reichs⸗Oberhaupte durch die Annahme des suspensiven Veto und die Ausdehnung desselben selbst auf Verfassungs⸗Aenderungen in Wahrheit eine Stellung ge⸗ geben, bei der weder die Würde, noch die zum Heile des Ganzen, wie der Einzelnen erforderliche Macht gewahrt werden kann. Das konstitutionell monarchische Prinzip, an welchem die große Mehrzahl des deutschen Volkes mit Liebe und Vertrauen festhält, ist durch diese Stellung in seinem Wesen bedroht; und in Verbindung mit dem alle Schran- ken niederwerfenden Wahlgesetz erhält die ganze Verfassung dadurch einen Charakter, welcher sie nur als das Mittel erscheinen läßt, um allmälig und auf anscheinend legalem Wege die oberste Gewalt zu beseitigen und die Republik einzuführen.

Durch die Annahme einer solchen Verfassung würde die Kö⸗ nigliche Regierung nicht nur die oben als maßgebend bezeichneten Gesichtspunkte gänzlich verläugnet, sondern auch die besonnenen, nach wahrer Freiheit strebenden und konservativen Elemente Preu⸗ ßens und Deutschlands in ihrem innersten Wesen verletzt haben.

Ein Hinweggehen über diese ernsten Bedenken um des Dran⸗ ges augenblicklicher Schwierigkeiten und Gefahren willen, würde um o weniger zu sein, als es sich nicht allein um die Be⸗ friedigung eines augenblicklichen Bedürfnisses, sondern um die Schaf⸗ fung eines Werkes handelt, welches durch sein eigenes Wesen Dauer verbürgen und die Zukunft Deutschlands sicher stellen soll.

Se. Maäjestät der König hat sich demnach nicht verhehlen koͤnnen, daß die Vorbedingungen fehlen, welche allein Ihm eine Annahme der auf Ihn gefallenen Wahl möglich machen konnten; und in ernster Erwägung der Pflichten, welche Ihm gegen Deutschland und gegen Sein eigenes Land obliegen, so wie der Verantwortlich⸗ keit, welche auf Ihm persönlich dabei ruhen würde, hat Er Sich in Seinem Gewissen nicht für berechtigt halten können, an Sein Land und Volk diejenigen Anforderungen zu machen, welche diese neue Stellung bedingt haben würde, und hat Sich daher mit dem Rath Seines Staats⸗Ministeriums entschlossen, die auf Grund der in Frankfurt beschlossenen Verfassung Ihm dargebotene Kaiserwürde ab- zulehnen. ben sind nicht die schweren Pflichten, es sind nicht die Opfer, welche dieselbe Ihm auflegen würde, vor denen der König zurück⸗ scheut. Deutschland hat von seinen Fürsten jedes Opfer zu for⸗ dern, außer dem des Rechtes, der Wahrheit und der Treue; ein solches Opfer würde niemals zum Heile des gemeinsamen Vater⸗ landes gereichen. Se. Majestät hegt daher auch das feste Ver⸗ trauen, daß sowohl die National⸗Versammlung, wie die ganze deutsche Nation die Gesinnung anerkennen werden, aus welcher

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Sie hat diese Frage nach Pflicht und Gewissen beantwortet.

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