1849 / 129 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Korrespondenz aus Berlin vom 5. Mai hinzufügen, daß zwei Ba⸗ taillone, 2000 Mann preußischer Truppen in Dresden einrücken ꝛc., und welche imposante Macht Preußen in verschiedenen Lagern auf⸗

ellt. B (Die Deutsche Ztg. bricht hier den Bericht ab und giebt nur noch Folgendes:) 1

Beschlossen wird die motivirte Tages⸗Ordnung über den An⸗ trag Wesendonck's in namentlicher Abstimmung mit 209 gegen 140 Stimmen. 1 .

Dann wurde eine lange Reihe von Anträgen, die sächsischen Angelegenheiten betreffend, eingebracht. Die Dringlichkeit ward anerkannt, die Behandlung nahm jedoch einen so gereizten Charakter an, daß die Sitzung auf eine halbe Stunde cfgfaben werden mußte. Ihr Ausgang war die Ueberweisung sämmtlicher auf

Fralgewalt hat einen Brief an den König von Württemberg gerich⸗ Sachsen bezüglicher Anträge an das Reichs⸗Ministerium zur Ergrei⸗ tet, worin er das Prinzip der Vereinbarung für das einzig richtige fung schleuniger Maßregeln.- erklärt, auf dem die Regierungen beharren müßten. (Bewegung.) Ein württembergischer Minister hat die Abschrift dieses Briefs 5 Frankfurt, a. M., 6. Mai. (O. P. A. Z.) In Folge der hen. (Stürmische Unwillensäußerungen von der Linken.) Der Red⸗ über die Bewegungen in der bayerischen Rheinpfalz am 5ten d. M. ner kritisirt das bisherige Verfahren dieser Reichsgewalt. Er fragt, eingekommenen Nachrichten hat sich Se. Kaiserl. Hoheit der Reichs⸗ wird das Reichs⸗Ministerium den bayerischen Truppen den Weg in verweser veranlaßt gesehen, den zweiten Vice⸗Präsidenten der Reichs⸗ die Pfalz verlegen, wo man nichts zur Vertheidigung für die Versammlung, Eisenstuck, als Reichs⸗Kommissär dorthin abzuordnen. Verfassung hat, als sein Herz. Wird es die Preußen aus Sachsen Heute erfolgte weiter die Ernennung des Großherzoglich sächsischen hinauswerfen? Das ist eben der faule Fleck der Sache, . man Staats⸗Ministers von Watzdorff zum Reichs⸗Kommissär fur das sich hier die Ohren verstopft gegen den Kriegslärmen, daß man Königreich Sachsen, zum Zweck der Wiederherstellung des gestörten zusteht und abwartet. Die Athener hatten ein Gesetz, welches den Reichsfriedens. Bürgern verbot, parteilos zu bleiben vor vaterländischen Fragen. dgen 8 (Zur Rechten) Ergreifen Sie also Ihre Partei, meine Herren, füuürur8— das Vaterland, oder für den Verrath aber ergreifen Sie Partei.“

L“ 8

wir müßten erst nähere Nachrichten aus Dresden abwarten. J will süß baen 8 hachrg Kaiser⸗Alexander⸗Regiment i mittelst Eisenbahn nach Sachsen abgegangen, um die Königlich

sächsischen Truppen in der Aufrechthaltung der Ordnung zu unter⸗

stützen. Die Zusammensetzung der provisorischen Regierung von

Sachsen zeigt, daß die unendliche Mehrheit des sächsischen olkes in dieser Regierung vertreten ist. Die deutsche Reichsfahne weht in Dresden, und gegen sie marschiren preußische Ba⸗ taillone die Centralgewalt schickt einen Reichs⸗Kommissär. Nach der Pfalz gehen bayerische Kürassiere, um die Kundgebung für die Reichs⸗Verfassung niederzudrücken, und hier geschieht? nichts, nichts und abermals nichts! Wir beantragen die Vereidigung, um

das Heer gegen den Verrath seiner Oberen zu schützen. Ich kann Ihnen noch eine Thatsache angeben: der Träger der deutschen Cen⸗

Spanien. Madrid, 30. April. Die am 27sten hier vo Perpignan über Bayonne eingegangene telegraphische Nachricht von der auf Uramgafischen Gebiet erfolgten Verhaftung Cabrera's und seiner Abführung nach Perpignan ist, wie die Gaceta ankündigt gestern durch amtliche Berichte des spanischen Konsuls in Perpi 6 nan bestätigt worden. Nicht so die übrigen Angaben, welche 9 ministeriellen Blätter in Bezug auf jenes Ereigniß enthielten, Ihnen zufolge wäre Cabrera in Folge einer entscheidenden Nieder⸗ lage genöthigt worden, sein Heil in der Flucht nach Frankrei z suchen, und die Truppen der Königin hätten am 22sten 800 Kar⸗ listen unter den beiden Tristanys gefangen genommen und Letztere erschossen. Die ministeriellen Blätter erklärten demnach den Krieg in Catalonien für beendigt. niens eingegangenen Briefe bis zum 26sten erwähnen aber einer solchen angeblichen Niederlage der Tristanys mit keiner Silbe, und die barcelonaer Blätter berichten, daß Cabrera nicht auf der Flucht sondern, um eine Geldsendung entgegenzunehmen, sich über die französische Gränze begeben habe und dort egthaste worden wäre An die Spitze sämmtlicher karlistischen Streitkräfte in Catalonien wäre nun, eben jenen Blättern zufolge, Sarragatal getreten.

Der Clamor sagt: „Der Frieden, dessen Spanien bedarf wird nicht durch die Flucht Cabrera's und die Versprengung seiner Parteigänger erlangt werden, so lange die Gründe der Unzufrie⸗ denheit bestehen bleiben, welche alle sechs Monate bei uns einen

Aufstand mit einer Menge von Schlachtopfern herbeiführen“. Zproz. 25 ½ G. 5proz. 10 ¾ P.

a sehebhs

(Stürmischer Beifall.) Herr Vogt läßt aus der constitutionellen

☛——

1 eine von 104 Morg. 79 ◻R., taxirt auf

750 Thlr.,

eine von 133 Morg. 19 ◻¶R., taxirt auf 1020 Thlr., zwei zu 88 Morg. 36 ◻R. und zu 131 Morgen 142 ◻., jede taxirt auf 1080 Thlr., b 5 eine zu 41 Morg. 67 ¶R., tarxirt auf

370 Thlr.,

b) des zum Abbruch bestimmten alten Viehstalls zu Luszkowo, tarirt auf 45 Thlr., und

8 der kleinen Scheune daselbst, taxirt auf 35 Thlr., 5) in Jerka am 4. Juni, Vormittags 8 Uhr,

zur Veräußerung des Streubruches bei Swiniec I1.“ von 80 Morg. 140 ◻R., taxirt auf 510 Thlr., . im Ganzen oder in einzelnen Patzellen, in Zbechy am 5. Juni, Vormittags 9 Uhr, zur Verpachtung des dem Fiskus reservirten Torf⸗ bbruches zwischen Zbechy und Luszkowo von 100 Mcorg. 106 R. zur Wiesennutzung, im Ganzen ree,F oder in einzelnen Parzellen. Das Minimum der Die Veräußerungs⸗Bedingungen können in dem Bü⸗ reau des Domainen⸗Amts Jerka, Kreis Kosten, der Landraths⸗Aemter zu Schrimm und zu Kosten, der un⸗ terzeichneten Regierungs⸗Abtheilung und der Domainen⸗ Abtheilungen der Königlichen Regierungen zu Liegnitz und Breslau eingesehen werden.

Die Behügelung der Dismembrations⸗Pläne wird bis zum 19. Mai c. beendet sein und jeder Kauflustige mit Hülfe der von da ab im Bürean des Domainen⸗Amts Jerka ausliegenden Karte und Dismembrations⸗Register ber die zu veräußernden Grundstücke sich informiren önnen.

Die Schlußstunde der Licitations⸗Termine, nach wel⸗ 3) cher kein neuer Bieter mehr zugelassen wird, ist Nach⸗ mittags drei Uhr. Die zu bestellende Bietungs⸗Caution ist ein Zehntheil des Gebots. 11

Posen, den 31. März 1849. 89

Königliche Regierung. Abtheilung für die direkten Steuern, Domainen und

Forsten.

1 [123 b] 1171] Bekanntmachung. vhg; Die im Kostener Kreise des Regierungs⸗Bezirks Po⸗ 8

sen belegenen drei Domainen⸗Vorwerke Jerka, Zbechy und Luszkowo werden zu Johanni 1849 dismembrirt und die gebildeten Etablissements mit den vorhandenen Gebäuden, jedoch ohne Inventarien, im Wege der öf⸗ fentlichen Versteigerung an den Meistbietenden veräußert. Zu diesem Zwecke sien nachstehende Licitations⸗Ter⸗ 8 mine vör dem Regierungs⸗Rath Meerkatz an: 1) in Jerka den 30. Mai c., Vormittags 9 Uhr, ur Veräußerung a) des Haupt⸗Etablissements in Jerka, enthaltend: 9 Morg. 91 R. Hof und Baustellen, 722 » 71 » Garten und Ackerland, 62 » 140 » Wiesen, 361 » 45 » Hütung, Summa 1178 Morg. 40 ◻R. mit den dazu belassenen Vorwerks⸗Gebäuden, taxirt auf 16,440 Thlr., b) des Haupt⸗Etablissements in Zbechv, enthaltend: 5 Morg. 140 R. Hof und Baustellen, 356 119 » an Garten und Acker,

89892 67 an Wiesen,

25 164 » Rohrnutzung am 3

chyer See, 1

Unland, 8 der Zbechyer See, 68 146 der Biezyner See, Summa 975 Morg. 10 N. 1“

mit den dazu belassenen Vorwerks⸗Gebäuden,

taxirt auf 12,450 Thlr.,

c) das Haupt⸗Etablissement in Luszkowo, ent⸗

haltend: 3 Morg.

d. M. auf. Potsdam, den 7. Mai 1849.

[121 b]

)

In derselben sollen:

14 2 1460

421 128 1 tungsjahr vertheilt,

1 QR. an Hof und Baustellen, 8829 3 —, Garten und Acker, 1““ G » Wiesen, 84 Eebe [172] Bekauntmachung. 244 Morg. 123 NRNR. 1 Die Grundstücke des dem Fiskus zugehörigen, im mit den dazu belassenen Vorwerks⸗Gebäuden, Bukker Kreise des Regierungs⸗Bezirks Posen, 2 Meilen Ptarirt auf 4910 Thlr. von Bentschen, Pinne und von der Berlin⸗Posener 85 Den Kauflustigen, welche sich Tags zuvor zur Chaussee, 5 Meilen von Samter und von der Star⸗ Bebsichtigung der Haupt⸗Etablissements in Jerka gardt⸗Posener Eisenbahn, 6 Meilen von Züllichau und eenfinden wollen, wird der Vermessungs⸗Revisor 8 Meilen von Posen entfernt belegenen, bereits sepa⸗ Ziehlke die behügelten Gränzen am 29. Mai, von rirten Vorwerks Bolewice sollen im Wege der Dismem⸗ . Vormittags 9 Uhr ab, auweisen, bration öffentlich verkauft werden. Sie sind zu diesem 2) in Jerka den 31. Mai, Vormittags 8 Uhr Behuf in 3 Haupt⸗Etablissements, jedes von circa 300 zur Veräußerung der daselbst gebildeten 6 Acke⸗ Morgen, unter welche die vorhandenen Vorwerks⸗Ge⸗ nahrungen und 3 Etablissements: bäude vertheilt sind, in 17 Acker⸗Parzellen, eine jede an) einer Ackernahrung von 95 Morg. 167 DR. von 50 Morgen, in 26 Wiesen⸗Parzellen von 9 bis UR.

nahme herbeigeführt, und

niederlegen und

mit Gebäuden, taxirt auf 920 Thlr., 16 Morgen Flächen⸗Inhalt und in eine isolirt belegene einer Ackernahrung von 92 Morg. 21 Wald⸗Parzelle von 271 Morgen 172 ¶Ruthen zerlegt mit Gebäuden, taxirt auf 1360 Thlr., worden. Das Ackerland besteht überwiegend aus Gerst⸗ einer Ackernahrung von 86 Morg. 113 land zweiter Klasse und aus Haferland erster Klasse. mit Gebäuden, taxirt auf 920 Thlr., Die Wiesen sind durchschnittlich zu 6 Centner Heu⸗Er⸗ einer Ackernahrung von 93 Morg. 166 R. trag pro Morgen bonitirt. Die Gegend von Bolewice mit Gebänden, taxirt auf 1220 Fhlr⸗ ist holzreich. einer Ackernahrung von 99 Morg. 162 ◻R.l) Zum Verkauf der drei Haupt⸗Etablissements steht mit Gebäuden, taxirt auf 920 Thlr., am 19. Juni c., Vormittags 10 Uhr, einer Ackernahrung von 92 Morg. 110 R. zum Verkauf der 17 Acker⸗Parzellen

mmit Gebäuden, taxirt auf 1270 Thlr.,

9) des Krug⸗Etablissements von 20 Morg. 73 S. mit Gebäuden, taxirt auf 560 Thlr., hh) des Windmühlen⸗Etablissements von 16 Morg.

b 166 ◻R. mit Gebäuden und Mühle, taxirt

zur General⸗Versammlung dient. Karte ausgefertigt wird.

am 20. Juni c., Vormittags 10 Uhr, zum Verkauf der 26 Wiesen⸗Parzellen und der isolirt belegenen Forst⸗Parzelle von 271 Morgen 172 Ruthen am 21. Juni c., Vormittags 10 Uhr,

der Licitations⸗Termin auf dem Vorwerke Bolewice an,

Kauflustige, welche ausreichende Zahlungsmittel nach⸗ zuweisen und eine Caution bis zu ein Zehntheil ihres Magdeburg, den 4. Mai 1849. Gebots zu bestellen vermögen, werden hierdurch zu den 2¶Der gedachten Licitations⸗Terminen eingeladen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zum freien Eigenthum. Die Käufer der Haupt⸗Etablissements haben den dritten Theil, der Käufer der Wald⸗Parzelle von 271 Morgen 172 ◻Ruthen hat die Hälfte, die Käufer der übrigen Parzellen haben den vierten Theil des Kaufgeldes vor der Uebergabe zu berichtigen. Die sonstigen Verkaufs⸗ Bedingungen liegen auf dem Vorwerke Bolewice und in der Domainen⸗Registratur der Königlichen Regie⸗ rung zu Posen zur Einsicht bereit. Auch wird der Ba⸗ ron von Massenbach zu Bialokosz bei Pinne auf Er⸗ fordern nähere ves nthahen⸗ 3 S g Bpolewice, den 20. März 1849. 1 2*,S’nKé*2,) . 1 6 Die Königliche Administration. Maen 2

16A“

werde.

8 auf 820 Thlr., 1¹) des Schmiede⸗Etablissements von 1 Morg. 75 ◻R. mit Gebäuden, taxirt auf 870 Thlr., ferner einer Hütungs⸗Parzelle an der Kriewener Gränze von 6 Morg. 64 ◻R., taxirt auf 13 Thlr., und des zum Abbruch bestimmten Amtshauses, . taxirt auf 95 Thlr., 3) in Zbechy den 1. Juni, Vormittags 8 Uhr, 8; 8 Pitas us ae) der gebildeten 8 Ackernahrungen von der Größe von 85 Morgen bis 112 horgen, mit 8” ohne Gebäude, taxirt drei jede zu 520 Thlr., zwei jede zu 560 Thlr., eine zu 1000 Thlr. ;8 88b 38 8 eine zu 1760 Thlr. 8* es; ru estimmte 1 taxirt auf 30 Thlr., n Vorwerkshauses, 4) in Luszkowo den 2. Juni, Vormittags 8 Uhr 1 Har Veräußerung 8 90) der außer dem Haupt⸗Etablissement gebildeten 14 Ackernahrungen vpon 77 Morg. 120 —R. mit Gebäuden, 1. tarirt auf 1590 Thlr., ’“ von 65 Morg. 155 ¶R. mit Gebänden, . taxirt auf 1630 Thlr., “““ die übrigen ohne Gebäude, und zwar: sfeeben von 68 Morg. bis 110 Morg., jede 1] taxirt auf 720 Thir⸗

[113 bz

naire

W1“

[220] Bekanntmachung. Der auf den 15. Mai c. zum Verkaufe des Allo⸗ dial⸗Ritterguts Ostrowitt anberaumte Termin wird hier⸗ durch aufgehoben, weil der Antrag auf Subhastation zurückgenommen ist. 1e- Schwetz, den 4. Mai 1849. hizs Königliches Kreisgericht. I.

tragen,

h““

I

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.

Die bisherigen ermäßigten Preise für auf 2 Tage gültige Bil

und Rückfahrt zwischen Berlin und Burg

Fresp. Magdeburg und zwischen Potsdam

Pund Magdeburg hören mit dem 11ten 8 G Von diesem Tage an wer⸗

den also solche Doppelbillets nicht mehr verkauft.

Da s Direktorium.

Magdeburg⸗Wittenbergesche Eisenbahn.

Die geehrten Actionaire der Magde⸗ burg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Ge⸗ „sellschaft werden hierdurch eingeladen, sich

Freitag d. S. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, e zu der im §. 24. des Gesell⸗

schafts⸗Statuts angeordneten ordentlichen General⸗Versammlung einzufinden.

1) der Geschäftsbericht des Direktoriums vorgetragen, 2) der Rechnungs⸗Abschluß über das letzte Verwal⸗

die Wahlen für das ausscheidende Drittheil der Ausschuß⸗Mitglieder vorgenommen,

die von der Staats⸗Regierung an die Bewilligung einer Zinsgarantie für die zur Beschaffung der zur Vollendung der Bahn noch erforderlichen Geldmit⸗ tel zu kreirenden Prioritäts⸗Actien geknüpften Be⸗ dingungen mitgetheilt und hierüber die Beschluß⸗

) folgender Antrag des Herrn Carl W. Aue hier⸗ selbst ebenfalls zur Beschlußnahme vorgelegt werden:

Daß die General⸗Versammlung in Ausübung des nach §. 39. des Statuts ihr zustehenden Rechts das Verlangen ausspreche, daß der Kom⸗ merzienrath Heymann und der Dr. Tappert

ihr Amt als Mitglieder des Ausschusses sofort

schon in dieser bevorstehenden General⸗Versamm⸗ lung zur Wahl neuer Ausschuß⸗Mitglieder an Stelle dieser beiden Herren schreite.“

An dieser General⸗Versammlung können nur solche Aectionaire Theil nehmen, welche mindestens drei Actien besitzen, diese in den Tagen des 4. und 5. Juni in dem Büreau der Gesellschaft, Neue Fischerufer Nr. 22, nie⸗ dergelegt und darüber eine Bescheinigung empfangen haben, auf welcher die Zahl der ihnen gebührenden Stimmen vermerkt ist und die zugleich als Einlaßkarte Es steht den Herren Actionairen jedoch auch frei, die Actien an jenen Ta⸗ gen im Bürean nur vorzuzeigen, worüber eine ähnliche Da jedoch in diesem Falle dieselben Actien beim Eintritt in die Versammlung noch⸗ mals vorgezeigt werden müssen, so ist es zur dung von Verzögerungen wünschenswerth, daß nur der erstgedachte Weg der Legitimationsführung eingeschlagen

Die deponirten Actien können am 9. und 11. Juni gegen Rückgabe der Bescheinigungen über deren Einlie⸗ ferung wieder in Empfang genommen werden.

Ausschuß 8 der Seseeeg ihr Eisenbahn⸗Gesellschaft. eneke, Vorsitzender.

ekanntmachung.

Die geehrten Actio⸗ der Magdeburg⸗

Cöthen⸗Halle⸗Leipziger

Eisenbahn ⸗Gesellschaft

werden mit Bezugnahme IIl, auf die Bestimmungen 21 unseres Ge⸗ 22 sellschafts⸗Statuts hier⸗ mit eingeladen: sich

Donnerstag, den 31. Mai c.,

Vormittags 10 Uhr, im Saale des hiesigen Administrations⸗Gebäudes zu der

im §. 23 des Statuts vorgeschriebenen General⸗

Versammlung einzufinden, in welcher 1) der Geschäfts⸗Bericht des Direktoriums vorge⸗

Him §.

2) der Rechnungs⸗Abschluß pro 1848 vertheilt,

3) für die statutgemäß ausscheidenden Ausschuß⸗Mit⸗ glieder und Stellvertreter eine anderweite Wahl getroffen,

4) der Vorfrag des von der dazu ernannten Kom⸗ mission aufgenommenen Protokolls’ vom 17. No⸗ vember 1848, betreffend:

1. die Sicherstellung unserer Beamten gegen willkürliche Entlassung, 2. ihre Versorgung im Alter, 3. Berücksichtigung derselben im Avancement, Behufs Genehmigung der General⸗Versammlung gehalten werden soll.

Jeder Actionair und Bevollmächtigte, welcher an der General⸗Versammlung Theil nehmen will, hat sich selbst und resp. seinen Machtgeber am 26., 29. oder 30. Mai, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Adminnistrations⸗ Gebäude hierselbst als Eigenthümer von 5 oder mehr Actien zu legitimiren und darauf eine Eintrittskante zu empfangen, worauf die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist, und ohne welche Niemand zu der General⸗Versammlung zugelassen werden kann.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsichtigen, ei⸗ nen das gemeinschaftliche Interesse berührenden Gegen⸗ stand in der General⸗Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben mit ausführlicher Angabe der Motive spätestens bis zum 20. Mai c. dem Vorsitzenden des Ausschusses und zwar durch Ab⸗

ets zur Hin⸗

am Fürstenwall anzuzeigen. Magdeburg, den 14. April 1849. Der Vorsitzende im Ausschuß der Magdebung⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) Nuland.

1 8 1“

Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis Glad⸗ bacher Eisenbahn⸗-Gesellschast.

Die Herren Aectionaire der Ruhrort⸗ Crefeld⸗Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft werden unter Bezugnahme auf Iden §. 11. der Statuten hierdurch auf⸗ gefordert, die neunte Einzahlung von zehn EProzent ihres Actien⸗Betrages, je nach

. Anenenen

ihrer Wahl,

in Crefeld bei den Bankhäusern von Beakrath⸗ Heilmann oder Gebrüder Molenaar,

in Köln bei den Bankhäusern Sal. Oppenheim

jun. C Co. oder dem Abraham Schaaff⸗ hausenschen Bankverein,

in Düsseldorf bei dem Bankhause Wilhelm

Cleff und

in Berlin

spätestens bis zum 16. Juli d. J. zu leisten und hier⸗

bei die Quittungen über die bisherigen Zahlungen

stende Einzahlung quittirt werden muß. Zugleich verweisen wir die Herren Actionaire wegen der Folgen der Nichteinzahlung und der Verpslichtung der ursprünglichen Zeichner auf die §§. 12. und 13, der

Statuten. 1 Crefeld, den 7. Mai 1849. 1 Die Direction.

‚Hamburger Eisenbahn. Mit dem 15. Mai d. J. wird unser Tarif für die Personen⸗Beförderung 16 a die Tour von Berlin bis Hamburg un Lumgekehrt 1 7 8 II. Wagenklasse von 5 Thlr. auf 8 5 Thlr. 10 Sgr., „6 in III. Wagenklasse von 3 Thlr. auf 3 Thlr. G- und verhältnißmäßig für die einzelnen Statonen 3 127 wovon wir das betheiligte Publikum in Kenntniß 6 Die umgeänderten Tarife werden seiner Zeit a Stationen ausgehängt werden. 1 Berlin und Hamburg, den 28. März 1849. Die Direction.

ermei⸗ 8 8 8

[80 b]

122 b ¹ 8 1 Nederlandsche Cigas esen; vom 2. Mai c enthält folgende Bekanntmachung: ,112 daa s eaaa Tresorier des Königl. bauße ersucht, als hierzu beauftragt, alle diesenigen, Wit⸗ an den Nachlaß Sr. Majestät des 1n 0 helm II. noch Forderungen haben oder dem selsealsigen schulden, ihm vor dem 15. Inni c. ihre de e maeh;. S L. des Hauses weiland Sr. Majeßa In 2 König Wilhelm's II. 5 1 D. Ragay..

81nq“ 3131ö1öqöqp“

Die heute aus allen Theilen Catalo⸗

gabe dieser Schrift im Geschäfts⸗Lokale der Gesellschaft

Anwalt für den Bezirk des dortigen Kreisgerichts,

bei dem Bankhause Mendels sohn tuung seines deh in Dahme bis Michaelis d.

vorzulegen, indem unter denselben über die jetzt zu lei⸗

5„*

Das Abonnement beträgt: . 2 Athlr. für †¼½ 23 w

8 Athlr. ahr. .

llen Theilen der Monarchte

8 ohne Preis⸗Erhoͤhung. 1

i einzelnen Nummern wird

Zogen mit 2 Sgr. berechnet. 2

3 8 2 5 4 1 1“ 8 8

1

1“ 61

8.

8

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Zestellung auf dieses Blatt an, für Verlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: *

1 a ß e Nr. 57

Amtlicher Tbeil. 1 Deutschland.

Preußen.

Berlin. Die Sendung preußischer Truppen nach Sachsen.

rivilegtzum. Breslau. Die Ruhe nicht wieder gestört. Köln.

Bekanmmachung des Ober⸗Präsidenten. Oesterreich· n Fenlaner. Prag. Rnhestörung.

en Partei. e1e. Neustadt a. d. Haardt.

des Reichs⸗Bevollmächtigten Eisenstuck. Sachsen. Dresden. Ende des Kampfes. Bekanntmachungen. Leipzig. Beerdigung der Gefallenen. Ankunft des Reichs⸗Kom⸗

missärs.

8 Kassel. Erlaß des Ministeriums des Innern. chleswig⸗Holstein. Christiansfeld. Proclamation des Gene⸗ rals von Prittwitz. Schleswig. Sieg über die Dänen. Land⸗ sturm in Nordfriesland. Altona. Die Preußen in Veile. Frie⸗ dericia beschossen. Gravenstein. Vermischtes.

Frankfurt. Franlfurt a. M. Frau Karoline Rothschild †.

Hamburg. Hamburg. Einweihung der St. Peterkiche.

Ausland. 8

Oesterreich. Preßburg. Das Hauptquartier Welden's nach preßburg

verlegt. Vermischtes. Frankreich. National⸗Versammlung. Annahme einer motivirten

Tagesordnung in Bezug auf die römische Expedition. Das Ministe⸗ rinse 9 s. Die römischen Ereignisse. st Großbritanien und Irland. London. Erklärung aus dem Mi⸗ nisterium der auswärngen Angelegenheiten in Betreff der dänischen

Blokade. Italien. Rom. Vertreibung der Nonnen aus den Klöstern. Ver⸗

theidigungs⸗Anstalten. Beginn des Kampfes mit den Franzosen. und Handels⸗Nachrichten.

veias,

Amtlicher Theil.

Deer bisherige Ritterschafts⸗Syndikus und Justitiarius Schröt⸗

ter zu Prenzlau ist zum Rechtsanwalt für den Bezirk des dorti⸗

gen Kreisgerichts, mit Anweisung des Wohnorts daselbst, und zu⸗

Notar im Departement des Avppellationsgerichts zu rlin;

Der bisherige Justitiarius Grieben zu Angermünde zum Rechtsanwalt für den vfitn des dortigen Krlisgerichts, mit An⸗ weisung des Wohnorts daselbst, und zugleich zum Notar im De⸗ partement des Appellationsgerichts zu Berlin;

Der Justitiarius Braumann zu Puttlitz zum Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Wittstock, mit Anweisung des Wohnorts daselbst, und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Berlin;

Der Obergerichts⸗Assessor Ilzing in Pritzwalk zum Rechts⸗ anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Wittstock, mit Anwei⸗ sung des Wohnorts daselbst, und zugleich zum Notar im Departe⸗ ment des Apellationsgerichts zu Berlin;

Der Obergerichts⸗Assessor Bendel zu Brandenburg zum Rechts⸗ mit Anweisung des Wohnortes daselbst, und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Berlin;

Der bisherige Justitiarius Glöckner zu Dahme zum Rechts⸗ Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Jüterbogk, mit Anwei⸗ sung des Wohnorts daselbst, jedoch unter Gestattung der Beibehal⸗

1 8. und zugleich Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Berlin; Der Obergerichts⸗Assessor Fleischer zu Potsdam zum Rechts⸗ Anwalt für den Bezirk des dortigen Kreisgerichts, mit Anwei⸗ sung des Wohnorts daselbst, und zugleich zum Notar im Departe⸗ ment des Appellationsgerichts zu Berlin; 1

Der bisherige Appellationsgerichts⸗Secretair Lamprecht hier⸗ selbst zum Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Pots⸗ dän. mit Anweisung des Wohnorts daselbst, und zugleich zum

Fün. im Departement des Appellationsgerichts zu Berlin;

Rer bisherige Justitiarius, Justizrath Hanckwitz zu Wrietzen, bei etzangealt im Bezirk des dortigen Kreisgerichts, mit An⸗ weisung des Wohnorts daselbst, und zugleich zum Notar im De⸗ Appellationserichts zu Berlin;

Notar 9 8 4 ter zu Wernigerode auch zum f 9 ernannt; ferner sind verseht⸗ ppellationsgerichts zu Halberstadt

ncHheeSren zu Charlottenburg 88 16 zu Sgenga e sven 88 8 Mittenwalde an das Feelsgersit T.en.. ietert zu Neustadt⸗Eberswalde an das zu Spandau; Anwalt Goldbeck von Berlin an das Kreisgericht wregen. Rechts⸗Anwalt Cremer von Alt⸗ Landsberg nach er Rechts⸗An 1 ereeceveder 11 Feheveng gung seines Wohnsttes nach ensg —122* bWaee

paltung der polnisch⸗magyari⸗ Erlasse der Kreis⸗Regierung und

zum

Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetes vom 15. April

Wien. Ernennung. FIesn Radetzky's an die

von Rabe.

Bekanntmachung.

Bei der heute unter Zuziehung der zur vormals saͤchsischen, jetzt preußischen Steuer⸗Kredit⸗Kassen⸗Schuld verordneten ständischen Herren Deputirten allhier erfolgten Verloosung der im Jahre 1764, so wie der anstatt der früheren 2ees ahc und unverloosbaren Steuerscheine im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer⸗Kredit⸗Kassen⸗ Scheine sind behufs deren Realisirung im Michaelis⸗Termine 1849 folgende Nummern gezogen worden:

1. Von den Steuer⸗Kredit⸗Kassen⸗Scheinen aus dem Jahre 1764. „„o von Litt. A. à 1000 Rthlr. Nr. 145. 978. 1006. 1435. 1913. 2012. 2891. 3331. 3527. 14011. 4208. 4434. 4573. 4882. 6036. 6056. 6317. 6718. 1 21 6e 8411. 9101. 9346. 9705. 9800. 10,229. 11,324. 13,901 11,359. 12,135. 12,560. 13,234. 13,318. 13,400. von Litt. B. à 500 1 Nr. 346. 425. 1188. 2126. 2241. 2922912999 3911. 3913. 3963. 4854. digt 5826. 6121. 6629. 6729. 6836. 7870. von Litt. D. à 100 Rthlr. Nr. 688. 726. 814. 937. 1173. 1287. 1 1427.1544. 2058. 3 2131. 2441. 4153. 4606. 4738. 5827. 5962. 6109. 2. Von den Steuer⸗Kredit⸗Kassen⸗Scheinen aus dem von Litt. A. à 8 Nr. 14. 51. 97. 212. vpon Litt. B. à 500 Rthlr.

von Litt. C. à 200 Rthlr. von Litt. D. à 100 Rthlr.

Die Realisirung dieser Scheine wird zu Michaelis 1849 deren Verzinsung aufhört, bei der hiesigen Regierungs⸗Heupikasse egen Rückgabe derselben nebst den dazu gehsrenden Talons und oupons in Conventionsgelde erfolgen. Merseburg, den 1. Mai 1849.

Der Regierungs⸗Präsident von Witzleben.

Nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 11. Mai. Es hat Riemanden befrem⸗ den können, daß ein Theil der radikalen Presse sich mit einer wah⸗ ren Wuth gegen die der Königlich sächsischen Regierung von Preu⸗

en Flacstes⸗ Bundeshülfe erhoben hat. Erfreulich ist es, daß die

preußische Presse sich wenig an diesem Geschrei betheiligt hat; da⸗ gegen kann es in jedem wahren Freunde des Vaterlandes nur ein schmerzliches Gefühl erwecken, daß auch die Räume der Paulskirche von dem Echo desselben wiederhallten und zwar selbst in den Reden von Männern, von denen man sonst Anderes zu hören gewöhnt war; obgleich auch dies nach dem Geiste, von dem schon die in der vorigen Woche gefaßten Beschlüsse Zeugniß gaben, nicht mehr befremden konnte. Es ist schmerzlich, weil es immer mehr beweist, daß die Versammlung jeden Halt verloren und sich auf einen Weg hat hinreißen lassen, der alle an sie geknüpften Hoffnungen zu zer⸗ stören droht. 8

Die preußische Regierung würde es unter ihrer Würde halten, sich gegen solche Angriffe zu vertheidigen; aber sie ist es ihrem eigenen Lande und den Kriegern, die für die Sache der Ordnung und des Rechtes in einem innig befreundeten Nachbarlande ihr Blut vergossen haben, schuldig, zu verhüten, daß die öffentliche Meinung nicht länger irre geleitet werde, und auch nicht der Schatten des Vorwurfs eines eigenmächtigen Eingreifens in fremde Rechte auf ihr haften bleibe.

Wir sind zu dem Ende ermächtigt, das unten folgende aus⸗

drückliche Gesuch der sächsischen Regierung um bun⸗

desgesetzliche Hülfe zu veröffentlichen.

Die preußische difs eahn konnte sich diesem Gesuche ohne di⸗ rekte Verletzung ihrer Bundespflichten nicht entziehen. Sie hat im Art. 11 der Bundes⸗Akte mit „allen Mitgliedern des Bundes ver⸗ sprochen, sowohl ganz Deutschland, wie jeden einzelnen Bundesstaat segen jeden Angriff in Schutz zu nehmen“ und sie wird diesem

ersprechen immer treu bleiben. Von eigenmächtigem Einschreiten, von gewaltsamem Friedensbruch kann ohnehin da niemals die Rede sein, wo eine Regierung von einer anderen befreundeten Hülfe begehrt; die Gewährung derselben steht einem jeden Staate von selbst als Recht zu hier aber kam noch die ausdrückliche Bundespflicht dazu, und sie war in diesem Falle um so dringender, als durch den Aus⸗ bruch der revolutionairen Partei, welche die Reichsverfassung nur als Maske benutzt, in dem einzelnen Lande in der That ganz Deutschland bedroht war. 1

Die Treue und Tapferkeit der preußischen und sächsischen Trup⸗ pen haben eine große Gefahr von dem Vaterlande abgewandt.

Niemals ist es klarer hervorgetreten, daß für diese Partei die Bestrebungen für die deutsche Einheit nur der Vorwand sind, um die Besseren über ihre wahren Pläne zu täuschen. Selbst von der National⸗Versammlung sollte man erwarten, daß sie endlich ein⸗ sehen werde, wie sie selbst von dieser Partei nur als Aushaäͤngeschild und Werkzeug betrachtet wird.

Die sächsische Regierung aber hatte um so mehr Anspruch auf

Im Auftrage der Königlichen Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

die Hülfe ihrer deutschen Bade ephegens. als sie einen so bedeu⸗ tenden Theil ihrer eigenen Streitkräfte der Führung des gemein⸗ Krieges in den Herzogthümern gewidmet hat. Die Abwe⸗ enheit dieser braven Truppen ist von den Aufrührern benutzt wor⸗ den; und da hätte Preußen es geschehen lassen sollen, daß, während in Schleswig Sachsen und Preußen neben einander kämpfen, die braven Kameraden dieser Waffenbrüder im eigenen Vaterlande sich ohne Hülfe und im Kampf gegen eine von Frem⸗ den aufgereizte, zum großen Theil aus Fremden zusammengesitzte Schaar von Aufrühren aufriebe? und der Regierung die treue Erfüllung ihrer Bundespflichten gegen den auswärtigen Feind durch Anarchie im eigenen Lande gelohnt würde?

„Seit mehreren Tagen waren an Se. Majestät den König seitens hierländischer Gemeinden und Corporationen Adressen und Gesuche Feshh worden, welche die Anerkennung der von der deutschen National⸗Versammlung in zweiter Lesung beschlossenen Reichs⸗Verfassung zum Gegenstande hatten. Se. Majestät aber haben bei der Allerhöchstihnen beiwohnenden Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer Verbesserung jener Verfassung und im voll⸗

ständigen Einverständniß mit der von Sr. Königlich preußischen

Majestät in dieser Beziehung ausgesprochenen Ansicht, gerechtes Bedenken getragen, diesen Gesuchen zu willfahren, um so mehr, da die hiesige Regierung ihre Geneigtheit, an weiteren Verhandlungen über eine neue modifizirte Reichs⸗Verfassung theilzunehmen, bereits mehrfach zu erkennen gegeben hat.

Die aus dieser Veranlassung im Lande sich kundgebende und von Uebelwollenden genährte vagegung war immittelst im bedenk⸗ lichen Grade gestiegen, und es sind am heutigen Morgen in hiest⸗ Er Residenzstadt Exzesse ausgebrochen, welche die Anwendung der

chußwaffe schon mehrfach nothwendig gemacht haben. Bei dem sich seefe steigernden Anwachsen der aufrührerischen Masse ist aber eine baldige größere Ausdehnung der Unruhen zu besorgen, welche offenbar auf den Ausbruch einer weitverzweigten Bewegung hindeuten.

Unter diesen Umständen und da die dermalen im Lande be⸗ findlichen militairischen Kräfte nach erfolgter Entsendung einer Kö⸗ niglich sächsischen Brigade nach Schleswig⸗Holstein nur von be⸗ schränktem Umfange sind, muß es der diesseitigen Regierung daran gelegen sein, zu schneller Wiederherstellung der in hiesigen Landen

estörten Ordnung auf die freundnachbarliche eines undesgenossen mit Sicherheit xechnen zu können. Das unter⸗ zeichnete Ministerium sieht sich daher, auf Befehl Sr. Majestät des Königs, in dem Falle, an die Königlich preußische Regierung das ganz ergebenste Ersuchen zu richten, daß es derselben gefällig sein wolle, einige Bataillone wohlgeübter Truppen, mit thunlichster Beschleunigun in die Nähe hiesiger väfstdens vorrücken zu lassen, so wie demnäch eine noch größere Anzahl Königlich preußischer Truppen in Bereit⸗ schaft zu halten, um davon, im Falle eintretenden Bedürfnisses, den entsprechendsten Gebrauch machen zu können.

Die diesseitige Regierung glaubt, nach den Königl. preußischer⸗ seits in dem neuesten jenseitigen Cirkularschreiben vom 28slen v. M. erklärten Ansichten, der diesfallsigen jenseitigen Willfährigkeit mit Zuversicht entgggegsehen zu können, indem sie diesen ihren An⸗ trag in dem Art. XI. der Bundes⸗Akte und Art. XXV. und XXVI. der Wiener Schluß⸗Akte enthaltenen bundesrechtlichen Bestimmun⸗ gen hinreichend begründet findet.

Indem das unterzeichnete Ministerium zu dem obgedachten Endzweck die gefällige Vermittelung des Königl. preußischen Staats⸗ Ministeriums in Anspruch nimmt und einer baldgefälligen geneig⸗ ten Rückaͤußerung ergebenst entgegensieht, benutzt dasselbe mit 82 Fisch neesnh Möchtarfsen um dem gedachten Königl. preu⸗

en Staats-⸗Ministerium die Versicherung seiner ausge Hochachtung zu wiederholen. Rc 8

3 Dresden, am 3. Mai 1849. Königl. sächsisches eGa0,,g der vnawtigen Angelegenheiten.

1 gez.) von Beust. 8

An das Königl. preußische Zrats Miniiltium zu Berlin.“

Berlin, 11. Mai. Die heute ausgegebene Nr. 14 der Ge⸗ setzsammlung enthält das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender kölner Stadtobligationen zum Betrage⸗ von Einer Million Thalern:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden,

Preußen zc. ꝛc.

Nachdem der kommissarische Oberbürgermeister und der Gemeinderath der Stadt Köln darauf angetragen haben, zu verschiedenen, für Rechnung der Stadt auszuführenden öffentlichen Arbeiten und anderen außerordent⸗ lichen Ausgaben, insbesondere zur Abbürdung der auf Grund Unseres Pri⸗ vilegiums vom 31. Mai 1848 (Gesetz⸗Sammlung S. 203) aufqgenomme⸗ nen städtischen Anleihe von 200,000 Rthlrn., eine Anleihe mittelst auf den Inhaber lautender, mit Fünf vom Hundert jährlich zu verzinsender Stadt⸗ Obligationen aufnehmen zu dürfen, ertheilen Wir zu diesem Zwecke unter Aufhebung des von Uns unter dem 4. Dezember 1848 (Gesetz⸗Sammlung S. 445.) der Stadt Köln verliehenen Privilegiums in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Pa⸗ pieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, zur Ausstellung von auf den Inhaber lautenden kölner Stadtobligationen zum Betrage von Einer Million Thalern, und zwar in Scheinen zu 50 Rthlr. oder zu einem durch 50 theilbaren Betrage, welche nach dem anlie⸗ genden Schema auszustellen, mit Fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und von Seiten der Stadt Köln nach sechs Jahren kündbar sind, und zu deren Tilgung vom 1. Januar 1851 ab jährlich ein halb Prozent nebst den Zinsen der getilgten Obligationen zu verwenden ist, durch gegenwärti⸗

es Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervor⸗ Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dür⸗ en, geltend zu machen befugt ist.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obli⸗ gationen in keinerlei Weise Gewährleistung seitens des Staats übernommen.

Gegeben Charlottenburg, den 1. Mai 1849. 8 8 88 (L. S.) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. von der Heydt. von Rabe. (Folgt das Schema der kölner Stadt⸗Obligation.)

König von