entlich an sich, und unmittelbar als Mittel zur Herbe
S. nsenahec 5gSs Bedürfnisse dieses großen Volks, mit⸗ telbar noch wichtiger ist, als die Stütze und Pflanzschule der gro⸗ ßen Seemacht dieses Reichs, der wir mit Gottes Hülfe nicht blos den Reichthum, nicht blos die Größe oder den Ruhm, sondern selbst ie Unabhängigkeit und die Existenz dieses Landes unter den Natio⸗ en verdanken.“ Nachdem noch Lord Lansdowne die Anschuldi⸗ ungen zurückgewiesen, daß das Kabinet durch Androhung seines Rücktritts die Bill durchzusetzen versuche, da es sich doch habe er⸗ klären müssen, ob es aus derselben eine Kabinets⸗Maßregel mache oder nicht, stimmte das Haus ab, die Bill erhielt (wie bereits ge⸗ meldet) die zweite Lesung mit 173 gegen 163 Stimmen.
Unterhaus. Sitzung vom 7. Mai. Heute kam (wie schon erwähnt) die Frage zur Verhandlung, ob Juden zu einem Sitz im Parlamente befähigt sein sollten oder nicht. Schon in voriger Ses⸗ sion war diese Bill durch das Unterhaus gegangen, aber im Ober⸗ hause verworfen worden; für heute war ihre zweite Lesung unter der neuen Bezeichnung einer Bill, betreffend den Parlaments⸗Eid, beantragt. Die Juden besitzen in England längst das Wahlrecht und können auch zu Gemeinde⸗Aemtern erwählt werden, ihren Ein⸗ tritt ins Parlament aber verhindert der Wortlaut des Parlaments⸗ Eides nach der unter Wilhelm III. erfolgten Abänderung dessel⸗ ben, welche zuerst den Satz: „auf den wahren Glauben eines Christen“ aufnahm. Die von Lord John Russell einge⸗ brachte Bill bezweckte die Abänderung der fraglichen Worte, wo⸗ durch der Bedeutung des Eides kein Eintrag gethan wird. Sir R. Inglis beantragte sechsmonatlichen Aufschub der zweiten Lesung, also Verwerfung der Bill, die dem Hause seinen christlichen Charak⸗ ter nehme. Major Beresford unterstützte dies Amendement. Herr F. Peel, der Sohn Sir Robert's, der heute seine erste Rede im Parlamente hielt, sprach die Ueberzeugung aus, daß man keinen Juden mehr vom Parlament ausschließen könne, da er zu allen an⸗ deren Aemtern und Würden bereits zugelassen worden sei und kein politischer Grund die Ausschließung länger rechtfertige. Uebrigens sei der alte Unterthänigkeits⸗ und Abschwörungs⸗Eid nicht auf Aus⸗ schließung der Juden berechnet gewesen, indem die Worte auf den wahren Glauben eines Christen gar nicht zum Wesen dieses Eides gehörten. Ferner sei es nicht mehr an der Zeit, aus reli⸗
zunehmen. Lord J. Russell nahm auch das Wort und machte sich über d'Israeli lustig, welcher in voriger Session die Bill mit Kraft verfochten und jetzt aus Parteigründen schweige. Er spottete ferner über die angeblichen Gefahren, die dem englischen Christen⸗ thum daraus erwachsen sollten, daß drei oder vier Juden etwa im Hause säßen. Herr Röbuck sprach unbedingt für die Zulassung der Juden und meinte, es dürfe ein Jeder im Hause sitzen, der an die zehn Gebote glaube. Die zweite Verlesung wurde darauf (wie gestern berichtet) mit 278 gegen 185 Stimmen genehmigt.
Sitzung vom 8. Mai. Herr Headlam begehrte Erlaubniß zum Einbringen einer Bill für Errichtung von Actienbanken mit be⸗ schränkter Verantwortlichkeit der Actionalire, nahm aber seinen An⸗ trag zurück, da er sowohl vom Kanzler der Schatzkammer, wie von mehreren anderen Mitgliedern des Hauses bekämpft und
nur von Herrn Ewart und Sir W. Clay unterstützt wurde.
giösen Differenzen den Grund zu bürgerlicher Nichtberechtigung her⸗
—
Sitzuug vom 9. Mai. Die von Herrn Poulett Scröope eingebrachte Bill, welche bezweckt, dem irländischen Volke durch Verbesserung wüstliegender Ländereien die Mittel zu Beschäftigung zu geben, wurde zum zweitenmal verlesen, darauf aber, als sie in den Ausschuß gebracht werden sollte, durch Annahme eines Amende⸗ ments des Secretairs für Irland, Sir W. Somerville, mit dem derselbe sich auf dem vorhergehenden Stadium der Bill ver⸗ 1228 hatte, mit 166 gegen 41 Stimmen verworfen. Der Minister
ließ den Absichten des Urhebers der Maßregel vollkommene Gerech⸗
tigkeit widerfahren, meinte jedoch, daß die beantragte Ernennung
einer Kommission für diesen Gegenstand übertriebene, nicht erfüll⸗ bare 88. in Irland erregen und daß der beabsichtigte Zweck auf solchem Wege nicht erreicht werden würde.
London, 10. Mai. Die Königin Victoria machte gestern der ves ieehehen Aönigm in Marlborvughhause einen Besuch. Dann hatte der General⸗Auditeur eine Aubienz im Buckingham Palaste und legte Ihrer Majestät einige kriegsgerichtliche Verhandlungen vor. Durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten wurde Viscount Ponsonby, der britische Gesandte in Wien, der von dort hier eingetroffen, der Königin vorgestellt, und später hatte Lord J. Russell eine Audienz bei Ihrer Majestät. Abends fand ein großes Konzert im Buckingham⸗Palaste statt, zu welchem eine Gesellschaft von dreihundertundfunfzig Personen eingeladen war. Die Gesang⸗ stücke wurden von den Damen Lind, Parodi und Angri und von den Herren Mario, Tamburini und Lablache ausgeführt. Nach dem Konzert war Souper im Bankettsaal.
Die Times glaubt nicht, daß die Schifffahrts⸗Bill jetzt auf ferneren Widerstand bei der Berathung im Ausschusse des Ober⸗ hauses stoßen werde, da die Prinzipfrage von der Majorität einmal anerkannt sei und die Pairs viel zu verständige Gegner seien, um den Sieg, nachdem er prinzipiell entschieden, noch einmal streitig zu machen. 8 8
Len. die Schiffe der allgemeinen nacfschcffohee gonhegan in die von den Dänen blokirten deutschen Häfen außer den Briefen und Passagiergepäck, auch Handelsgüter einfüͤhren dürfen, so hat die englische Regierung den Schiffen, welche in London Ladung nach den deutschen Häfen eingenommen haben und von den däni⸗ schen Kreuzern zurückgewiesen worden sind, erlaubt, ihren Cargo in
die Schiffe der obengedachten Compagnie umzuladen, welche diesel⸗
ben nun nach dem Bestimmungsort bringen werden.
In der Morning Chroniecle liest man: „Das Problem über die Lage der Nilquellen, welches so viele Jahrhunderte hin⸗ durch aller Forschung gespottet, soll, scheint es, endlich gelöst wer⸗ den. Der Geistliche, Herr Rebmann, von der Kirchen⸗Missions⸗ Gesellschaft, der bei Mombas an der afrikanischen Ostküste, 4 Grade fsanena vom Aequator, wohnt, ist unlängst 100 englische Meilen andeinwärts vorgedrungen und da auf ein Tafelland gelangt, von wo er einen auf dem Gipfel mit ewigem Schnee bedeckten hohen Berg, Namens Kilimandjars, vor sich sah. Im vorigen Sommer brach Dr. Bialloblotzky aus England zu einer Erforschungs⸗ Reise im östlichen Afrika auf, und gerade in der oben⸗ erwähnten Richtung gedenkt er die Nilquellen zu suchen, in Ueber⸗ einstimmung mit der Hypothese Dr. Beke's, des bekannten Durch⸗ wanderers von Abyssinien, auf dessen Zureden er seine Reise unternommen hat. Rebmann's Entdeckung verspricht dem Unter⸗
nehmen Erfolg, da man Gruud hat, den Kilimandjars als einen Theil der Mondgebirge zu betrachten, aus deren Schnee nach Pto⸗
lemäus der Nil entspringt. Die Kosten der Reise Dr. Bialloblotz⸗ ky's werden durch Geldzeichnungen von Freunden der Erdkunde ge⸗
deckt, an denen sich Prinz Albrecht mit 10 Pfd. St. betheiligt hat.“
Bei der immer steigenden Wichtigkeit der Verbindung mit In⸗ dien und China hatten die Direktoren der Peninsular⸗orientalischen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft Sir John Pirie nach Aegypten ge⸗ sandt, um Abbas Pascha zu seinem Regierungs⸗Antritt Glück zu wünschen und zugleich einen Vertrag mit ihm abzuschließen behufs der Verbesserung des Transits über die Landenge von Suez. Man
erfährt jeht daß der Pascha den englischen Abgesandten höchf schmei⸗ chelhaft aufgenommen und ihm die bereitwilligsten und umfassend⸗ sten Zusagen gemacht hat.
Es ist hier die vffizielle Anzeige eingegangen, daß die perua⸗ nische Regierung den zwischen dem peruanischen Gesandten am hie⸗
sigen Hofe und dem Vor biger abgeschlossenen Ve Staatsschuld ratisizirt hat.
Lord Palmerston soll dem hierher geschickten Ge Republik Haiti, General Delva, den Bescheid gegeben er die Anerkennung der Unabhängigkeit der dominikani blik aufrecht zu erhalten gesonnen sei.
sitzer des Comité's der peruanischen Glänu⸗ g über Regulirung der peruanischen
sandten der
schen Repu⸗ ist jetzt in
n aus Kanada hatte Lord Elgin
Herr Delva
Nach den neuesten Nachrichte der Indemnitäts⸗Bill seine Sanction noch nicht ertheilt. destoweniger steigerte sich die Aufregung unter der britischen P immer mehr, und es wurde bereits ganz offen damit nach Montreal einberufene Kongreß von Delegirten aller britisch⸗ amerikanischen Kolonieen sich an der Stelle des jetzi französischen Partei beherrschten Parlaments zum P Kanada erklären werde.
Italien.
gedroht, daß der
gen von der arlamente von
Turin, 3. Mai. Heute stand Geny Ramorino vor einem Kriegsgericht unter dem Vorsitz des Der Anklage⸗Akt lautete: „General Ramorino wird der absichtlichen Verletzung des Artikels 259 des Milttir⸗ Strafgesetzbuches angeklagt, weil er wissentlich unterlassen hat, an 20. März die fünfte Division, die er als General befehligte, ber Cava (einem Flecken zwischen Ticin und Po) eine starke Position einnehmen zu lassen, weil er sich auf dem rechten Po⸗Ufer mit dem seiner Division Bataillone
schalls della Torre.
auf dem Ulinken zurückgelassen und dadurch das Einrücken des Feindes zum größten Nachtheile der Armee erleichtert Der Strafantrag lautete auf Tod. leugnete, daß ihm genaue Befehle über sein Verhalten zugekommen; zugleich griff er Chrzanowski's Dispositionen an. . ausgedehnten und dünnen Schlachtlinie, die man einem konzentrir⸗ . sei an einen Ober⸗Befehl und an einen Ungehorsam dagegen konsequent nicht zu denken gewesen, denn es
hätte ja viele Stunden gekostet, ehe eine Meldung hin⸗, ein Befehl
hergekommen wäre. Jeder Divisions Kommandant sei eigentlich da⸗
durch absoluter Befehlshaber geworden, weil immer nur er die wech⸗ selnden Kriegs⸗Operationen beurtheilen und Gegen⸗Operationen
Das Kriegsgericht saß von 11 Uhr Mor⸗ gens und war 11 Uhr Nachts noch zu keinem Resultat gekommen.
aufgehalten,
General Ramarino
Bei einer so
ten Feind entgegensetze,
hätte anstellen können.
Königliche Schauspiele. Montag, 14. Mai. Im Schauspielhause. 77ste Abonnements⸗ Ein Sommernachtstraum, nach Shakespeare, von Schlegel, in 3 Akten. Musik von Felix Mendels⸗ Tänze von Hoguet. (Fräul. Malvine Erck, neu angestelltes Mitglied Anfang halb 7 Uhr.
Königsstädtisches Thrater. Einmalhunderttausend Thaler. e; Musik vom Königl.
— —
Vorstellung. Auf Begehren:
ecoration von Gerst.
sohn⸗Bartholdy. des Königlichen
Montag, 14. Mai. r Gesang in 3 Abtheilungen, von D. Kalisch. Musik⸗Direktor Gährich.
Dienstag, 15. Mai. in 3 Akten, ponirt, theils nach (Decorationen
sind vom Theatermeister Herrn Brandt. 8 zweiten Akt: Die Linden⸗Promenade mit der Aussicht aufs Bran⸗ denburger Thor — im dritten Akt: Das Innere des Krollschen Lokals ꝛc. — sind vom Decorationsmaler Herrn Schwedler. große Maskenzug im dritten Akt ist nach vorhandenen Skizzen arran⸗ girt. (In Seene gesetzt von den Herren Edm
Posse mit G
irt von F. W. Maschinerieen Die Decorationen — im
Berlin bei Nacht. Die Musik bekannten Melodieen arran und Kostüme neu.)
und Grobecker.)
—
Berlin, 12. Mai. Durch die betrübenden Ereignisse in Sachsen, so wie durch Nachrichten von weiteren unruhigen Bewe⸗ gungen in Deutschland, blieb das Geschäft im Laufe dieser Woche nicht allein sehr beschränkt, sondern die Course sämmtlicher zinsbaren Effekten erlitten einen ziemlich beträchtlichen Rückgang. Besonders besorgt wurde die Börse durch die übertriebenen, mitunter ganz falschen Darstellungen der Zustände in unseren westlichen Provin⸗ zen, weshalb auch die Beendigung des Kampfes in Dresden nicht wesentlich zur Besserung der allgemeinen Stimmung beitragen und nur Einfluß auf einzelne Effekten ausüben konnte. Unleugbar ist, den vielfachen Wirren gegenüber, die Haltung der Börse im Allgemeinen noch eine günstige zu nennen; wir bemerkten nicht, daß die Besitzer diesmal, wie bei früher gefährlichen Lagen, zum Ver⸗ kauf eilten, und geschah dies auch wirklich in den ersten Tagen die⸗ ser Woche, so war der Eindruck der völligen Ermattung nur ein vorübergehender, und meistentheils entstand derselbe aus den Mittheilungen von Leipzig, wo zuletzt der Kampf gegen den Besitz geführt wurde und dadurch die Gefahr großer Verluste bevorstand, wobei auch unser Kaufmannstand nicht unbetheiligt geblieben wäre. Dies war ein Moment, in welchem Staatsschuldscheine a 77 ℳ offerirt wurden und keine Käufer fanden; am Schlusse der Börse war wieder 78 Geld und bis heute hat der Cours den Stand von 79 ½ P erreicht, wozu noch Käufer blieben. 5proz. freiw. Anleihe,
Berliner Börsse. bis 100 5 gewichen, bleiben a 101 ⅛ begehrt. Mit dem Steigen der preuß.
Effekten nahmen 1u“ übrigen Fonds einen kleinen Aufschwung, zeigten dabei aber wenig
culationen getragen werden mußten, an denen es augenblicklich in Rücksicht auf die anhaltenden Unruhen gänzlich fehlt. So war denn der Fall wie die Besserung der Course keinesweges von re⸗ gen Umsätzen begleitet, sondern blieb mehr eine Folge der allge⸗ meinen Stimmung, jenachdem sie sich durch Nachrichten von außer⸗ halb gestaltet. Bedeutend waren im Laufe dieser Woche die Schwan⸗ kungen der ausländischen Fonds, obwohl auch darin das Geschäft höchst unbedeutend blieb. Engl. 5proz. Russ. bis 104 ½˖ % verkauft, schließen 105 ¾ Gld. Poln. Schatz⸗Obligationen bis 64 % ver⸗ kauft, blieben heute 67 ½ % geboten, Lifl. A. bis 75 ¾ gewichen, schließen 78 % bezahlt. In poln. Pfandbriefen kein Geschäft und eben so vernachlässigt blieben süddentsche Effekten.
egsamkeit, weil deren Bewegungen durch Spe⸗
In unseren Eisenbahn⸗Actien wird täglich weniger spekulirt, da⸗
her auch die Coursschwankungen äußerst unbeträchtlich waren. Ber⸗ lin⸗Anhalter 75 ½ a ½ bez. Stettiner 84 ¾ a 85 ¼ bez. Potsdam⸗ Magd. 50 a 51 ¼ %. Berlin⸗Hamburg 52 ½, „¼ a ½⅞ bez. und Gld. Magdeb.⸗Halberstädter 112 ½ a ¾ % bez. Oberschles. Litt. A. u. B. 91 ¼ a 90 ½ bis 91 ½ % bez. und Geld. Niederschles.⸗Märk. bis 70 gewichen und dann bis 70 ¾ % bez. Stargardt⸗Posen bis 69 ½ % verk. und 70 bez. Köln⸗Minden von 76 ½ a 75 ½ verk. und 76
Halle⸗Thüringer 49 a
Rheinische a 40 % Mehreres gemacht. und ½˖ P bezahlt.
4½ bez. und Gld. Friedr. W. Nordb. von 33 ⅓ a 3
In einzelnen Prioritäts⸗Actien waren die Schwankungen ein⸗ zelner Gattungen viel bedeutender; so wichen Potsdam⸗Magdebur⸗ ger 4proz. bis 80 ½ %, stiegen aber rasch wieder bis 82 ¼ %, 5prez. bis 91 ½, bleiben heute 9 bez., Köln⸗Mindener von 93 bis 92 ⅞ % gewichen; alle übrigen Gattungen wenig varirrt.
In preuß. Bank⸗Antheilen weniger Geschäft, als bisher, aber im Ganzen willigere Verkäufer, was seinen Grund in dem geringen Umfang der Geschäftsthätigkeit dieses Instituts und in dem augen⸗ blicklich billigen Zinsfuß beim Privat⸗Geschäftsverkehr haben mag. Diese Effekten wichen von 87 ¼ a 85 ½ %, bleiben aber 80 ½ % bez. Auf sixe Lieferung billiger offerirt. Auch das Wechsel⸗Geschäft bot wenig Regsamkeit dar, und wechselte der Coursstand der einzelnen Devisen je nach Bedarf oder Angebot; so ist heute nur in Amsterdam in k. S. a 142 ½ % und Hamburg k. S. a 150 ½ % etwas umgegangen. 2 M. blieb a 142 ½ % offerirt, letztere 2 M. a 150 Außerdem ist London a 6 Rthlr. 24 ½ Sgr., Paris a 81 , Frank⸗ furt a 56 Rthlr. 24 Sgr. zu lassen gewesen, es fehlte aber an Abgebern. Petersburg mußte von 103 ⅔⅞ bis 104 ½ % erhöht werden, doch mangelt diese Devise. Wien, im Laufe dieser Woche a 87 % . bezahlt, ist seitdem bis 86 ¾ % Br. gewichen. .
Erstere Devisen
Auswärige Börsen. Breslau, 12. Mai. Poln. Papiergeld 93 ½ Br. Oester. Banknoten 87 G. Poln. Pfdbr. neue 89 ½ G. B. Cert. 200 Fl. 13 ⅔ Br. Russ. poln. Sch. Ob. 66 G. Oberschl. A. u. B. 92 ½ Br. Freiburg 79 ¾ Br. Köln⸗Minden 76 G. Niederschl. 71 ¼ Br. Neisse⸗Brieg 34 Br. Krakau⸗Oberschl. 33 ¾ G. Fried. Wilhelm. Nordb. 33 ¼ G.
b Wien, 10. Mai. Met. 5proz. 89 ½, ½, †, X. 4proz. 71, „, 71½, 2 proz. 40 ½, ½, 47. Anl. 34: 146 ½, ¼, 147. 39: 90 ¾ 91, 91 ¼. Nordb. 91 ¾, 92 ¼, „½. Gloggn. 92 ½ — 93. Mail. 67. 8 Livorno 60 ⅝, a 61 ¾, . Pesth 62 ½ — 63. B. A. 1118.
82 *
K. G. 26.
LAnsterd. 1648 9; .
Frankf. 118.
1 Hamb. 174 ½.
1 LgLoondon 11.658. 4198 Paris 141.
Fonds fest und zu Ende höher. Eisenbahnen au, er
sich zu Ende; fremde Valuten fehlend und ö. Tgee LSLeipz 2 12. Mai. Leipz. Dr. P. Oblig. 98 ½ G. Leipz. B. A. 142 ½ Br. L. Dresd. E. A. 95 Br. Saͤchsisch⸗Bayerische 78 Br. Schles. 73 Br., 72 G. Chemnitz⸗Riesa 18 G. Löbau⸗ Zittau 14 Br. Magdeb.⸗Leipz. 169 Br. Berl.⸗Anh. A. u. B. 76 ½ Br. Altona⸗Kiel 89 ¾ Br., 88 ½ G. Deß. B. A. 100 ¾8 Br.
Frankfurt a. M., 10. Mai. Die Umsätze in Fonds so⸗
wohl, als in Eisenbahn⸗Actien, waren an heutiger Börfe höchst un⸗ bedeutend. Mehrere Gattungen derselben stellten sich indessen im Cours niedriger, und alle übrigen blieben auf ihrer Höhe von ge⸗ stern. Die fremden Wechsel waren in langer Sicht gesucht. Wien offerirt. Nach Goldsorten viel Frage. Nach der Boͤörse etwas matter.
Oesterr. 5 proz. Met. 74 ½¾ Br., 73 ½ G. Bank⸗Actien 1142
Br., 1138 G. Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. 48 Br., 47 ½ G., a 35 Fl. 27 ⅞ Br., 27 ¼½ Gld. Hessen 2 40 Rthlr. preuß. 27 ¾ Br., 25 ¾ G. Sardinien 25 ⅞ Br., 25 ½ G. Darmst. Partial⸗Loose a 50 Fl. 70 ¾ Br., 70 G., a. 25 Fl. 22 ½ Br., 21 ¾ G. Spa⸗ nien 3 proz. 24 ¼ Br., 24 ½ G. Polen 300 Fl.⸗Loose 98 Br., 500 Fl. 72 ⅞ Br., 72 ½ G. Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn 32 ½ Br., 32 ½ G. Bexbach 70 Br., 69 ¾ G. Köln⸗Minden 75 ¾ Br., 75 ½ G.
Hamburg, 11. Mai. 3 proz. p. C. 78 ¼ Br., 78 ½ G.
E. R. 101 ½ Br., 101 G. Stiegl. 82 Br. Dän. 64 Br. Ard. 10 ¾ Br. 3proz. 23 ½ Br., 22 ½ G. Hamb.⸗Berl. 52 ½ Br., 52 ½ G. Bergedorf 73 Br. Altona⸗Kiel 88 ¾ Br., 88 ½ G. Gl.⸗ g; 25 Br. Rendsb.⸗Neum. 108 Br. Mecklenburg 31 ½ Br., 2 1 4 8
Wechsel. Paris 187 ½ . Petersb. 32» ½2H. London 13. 9. Amsterdam 35. 60. Frankf. 88 ¾. Breslau 152 ½. Louisd'or 11.3
Preuß. Thaler 50 ½.
Fn Gold al Marco 439. In Wechseln war wenig Geschäft. n bei geringem Umsatz fest.
3proz. 57 baar, 57. 10 Zeit. 5proz. Anleihe 88.90 baar. Neapol. 86.90. Spa⸗ Nordb. 448 ⅛.
Fonds und Eisenbahna⸗
88.80 baar, 89.30 Zeit. Belg. 5proz. 90 ½⅞. 2 Piemont 870. Römische 76. 840. Straßburg 371 ¼.
London, 10. Mai.
panische Innert
3proz. Cons. p. C. 91 ¼, g. 3 ⁄proz. 90 r, Span. Z proz. 32 ½. Int. 49 ½. 4proz. 77 .
Engl. Fonds erlitten heute einen kleinen Rückgan 91 ½%, 90 %, p. C. u. 91 ½, ½ a. Z. eröffnet, gingen au rück. 3 ½ proz. 90 ½, ½.
Von fremden waren Ard. 17 ½¼, 1
2 Uhr. Cons. p. C. 91 ½, 91. a. Z. 91 ¼,
Staats⸗Anzei⸗
Verhandlun Geschäftsorb⸗
6 ½. Zproz. 33 ½, 322. Chit
Mit der heutigen Nummer des gers ist Bogen d, der Schluß der zweiten Kammer, die provisorische G nung und Geschäftsordnung enthaltend, au worden. 8 88
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen O
Deutschland.
Preußen. Berlin. Verordnung und Allerhöchste Kabinets⸗Ordre.
Ddu des⸗ Angelegenheiten. Frankfurt ga. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. — Widerlegung. — Truppen⸗ Bewegungen.
Württemverg. Stuttgart. Kammer⸗Verhandlungen. — Ulm. Er⸗ klärung der Garnison. 8 3
Baden. Karlsruhe. Gesetz⸗Entwurf über die Zyusammensetzung der beiden Kammern. — Gesetz über paritätische Volkaschulen. — Gesetz über Vergehen und grobe Versehen öffentlicher Diener.
Markt⸗Berichte.
Uichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 13. Mai. Das Militair⸗Wochen⸗ blatt enthält die nachstehende Verordnung in Betreff der Beklei⸗ dung und der Rang⸗Abzeichen fur die Marine:
„Nachdem Se. Majestät der König die Vorschläge des Ober⸗Komman⸗ do's der Marine über die Bekleidung und die Rang⸗Abzeichen der Marine Allerhöchst genehmigt haben, werden solche nachstehend zur Kenntniß der Armee gebracht.
Berlin, den 27. April 1849.
Der Kriegs⸗Minister. ZEö1“ A1“ von Strotha. 1ö1öI 8 ⸗ formen.
J1““ ³) Der Offiziere. “ 1) Der Frack.
Die bis jetzt von den Offizieren der Amazone Füencene große Uniform mit weißem goldgestickten Kragen, wird bis auf Weiteres nicht mehr ge⸗ tragen.
8 Der dunkelblaue Frack ist dem Civil⸗Frack nach englischem Schnitt so ähnlich als möglich; er wird mit zwei Reihen Ankerknöpfen, jede zu sechs getragen und hat, wie es sich, wenn er einem Civil⸗Frack ähnlich sehen soll, von selbst versteht, einen umgelegten Kragen, der aber nicht zu lang nach vorn herxunter] gehen muß, damit der Rock nach Belieben bis dicht unter das Kinn zugeknöpft werden kann. 1b
Die überzuknöpfenden Klappen müssen breit, also die Knöpfe nach oben weiter zurückgesetzt sein, als nach unten, zum Unterschiede von der Armee. Hinten unter jeder Platte sitzen drei Knöpfe, zwei auf beiden Enden, der dritte in der Mitte; eben so sitzen drei Knöpfe an beiden Schößen: der erste am Ende der Taillennath, der zweite unten am Ende des Schoßes und der dritte in gleicher Entfernung von beiden in der Mitte.
Die Aufschläge der Aermel sind rund, können unten ein wenig ausge⸗ schnitten sein, um den Frack bequemer anziehen zu lönnen, sind dann aber mit zwei mit blauem Tuche bezogenen Knöpfen wieder zu schließen, auf solche Weise, daß die Knöpfe nicht bemerkt werden können; um die Auf⸗ schläge werden, wie bei der früheren großen Uniform der Offiziere der Ama⸗ zone, drei große Knöpfe herumgesetzt.
Der Rock ist mit Seide gefüttert.
Zu, diesem Frack wird eine weiße einreihige Kasimir⸗Weste mit acht Ankerknöpfen getragen, die sich bis oben zuknöpfen läßt, aber so eingerich⸗
tet ist, daß der Kragen umgeschlagen und die Weste immer oben offen ge⸗
tragen werden kann, was gewöhnlich geschieht.
Der Frack darf nie ohne Epauletts getragen werden.
2) Die Hose. Dunkelblaue Civil⸗Hose. Bei großer tenue wird die Hose mit einem * engl. breiten Goldstreifen (er hat dieselbe Breite und dasselbe Muster
mwie die Goldborte an der Mütz) getragen.
3) Der Ueberrock. Dunkelblauer Ueberrock mit dem gewöhnlichen Umschlagekragen der Ci⸗
vil· Röcke; der Kragen muß ebenfalls so kurz geschnitten sein, daß man den Rock bis unter das Kinn zuknöpfen kann, was jedoch selbst im Dienst, da der Rock wie ein Civil⸗Rock getragen wird, nicht nöthig ist. Er hat eben⸗ falls zwei Reihen Knöpfe, auf jeder Seite sechs. Hinten an den Schößen ist eine Pa te angebracht, die von den Taillenknöpfen, wo sie spitz anfängt allmälig breiter nach unten ausläuft. Sie ist 11—13 Zoll lang und unten ungefähr 1 ½“ breit. An dieser Pat e sitzen ebenfalls drei Knöpfe, wobei der Taillenknopf als der oberste miigerechnet ist; sie sitzen in gleich r Entferuung von einander, der zweite in der Mitte, der dritte am Ende der Patte.
Die Aufschläge sind nicht, wie beim Frack, mit drei großen Knöpfen
besetzt, sondern der Aermel ist unten aufgeschnitten und wird von drei llei⸗ nen Knöpfen zusammengehalten, auch hat der Aufschlag keine Schnibbe, sondern ist rund weggeschnitten. (Der Rock wird im Dienst mit Epauletts getragen, außer Dienst jedoch bleibt es Jedem überlassen.)
1 4) Der Säbel. Der Säbel hat das englische Modell, der Griff ist aber Elfenbein
(Knochen) statt der Fischhaut. Er wird als Schleppsäbel getragen. Di Degenquaste wird an einer Schnur, nicht an einem Bande ägrce⸗
5) Das Koppel. Das Koppel ist von schwarzlackirtem Leder gemacht und wird vorn
durch ein Schloß, das einen Kreis bildet, dessen Peripherie eine Ankerkeite ist, und innerhalb welcher sich ein Anker mit unklarem Tau befindet, zu- sammengehalten.
6) Der Dolch.
Der Dolch, 17— 19 Zoll lang, mit metallener Scheide und elfenbei⸗ Aheh; 3 ’” 4 . 9. 1. bat die Ferm eines Kreuzes; er wird an einer dunkelblauen Nöthig aus Weißholz, Schrott aus Wien, Stieber aus Budissin, Schnur getragen.
2) Epauletts. Die Epauletts sind im Medell dieselben, wie die englischen. Das
Feld derselben ist Gold und wird von 6— ¾% breuten Streifen durchzogen;
die Einfassung ist dieselbe silberne Tresse mi . Streif i sie in der Are! genüaee Fg sse mit dem schwarzen Streifen, wie
Der Commordore nägt an den Epauletts die Bouillons von derselben
Dicke, wie die englischen Commandeurs. Auf das goldene Feld ist der
silberne Anker mit unklarer Kette gestickt, darüber der Adler. Die Capitaine und Korvetten⸗Capitaine tragen dieselben Bouillons,
der Adler fehlt; der Capitain hat zwei silberne Sterne im e 1 Seiten des Ankers, dem Korvetten⸗Capitain fehlen vesnn.8 en ennen Cs 1b und 2ier Klasse tragen die Franzen (Kandillen) der preußischen 88 ⸗ Difiziere; der Lieutenant 1ster Klasse hat zu beiden Seiten des An⸗ ers zwei Sterne auf dem goldenen Felde, der Lieutenant 2ter Klasse keine.
Die Auriliar⸗Offiziere haben dieselben Epauletts, ohne Sterne und
ohne Kandillen; ebenfalls tragen die Auxiliar⸗Offiziere bis auf Weiteres
keinen Säbel, sondern nur den i if vesen bae beh wennann Dolch, wie auch der goldene Streif an den
„Das Feld der Epauletts ist bei säͤmmtlichen Offizieren Golt.
Der Aerzte. I“
„. Die Aerzte tragen dieselben E s da
g 3 b Epauletts derjenigen i
Range sie steihen, mit blautuchenem Felde 88 vie ae e seboen wird der Frack sowohl, wie der Ueberrock, zum 1 9
rme⸗Offiziere nur mit einer aus sechs Knöpfen bestehenden Reihe versehen.
nterschied gegen die Ma⸗
— c) Der Zahlmeister. Die Zahlmeister haben an ihren Un nnift zwei Reihen silberne Knöpfe,
tragen Cpe⸗ 1 hehlete mit silbernen Kandillen und blauem Felde mit silbergestick⸗
1.ne Achseltressen (Stege) und Tresseneinfassung der Epauletts bleibt 11““ 1
„wie bei der Armee. d) Der Marine⸗Unterofsizi . Blautnchene) Der Marine- Unteroffiziere 1ster Klasse.-
3 Matrosen⸗ 1 i Rei 1 1 Kragen zur Jacke mit zwei Reihen kleiner A b
sticten Ante umschsagen und auf dem linken Söbenanei Fina ees 89 eder vei be ene Beinleirer efindlicher goldgestickter Krone. Blautuchene mi auem Lei * vber ein blau woledeg en und 3 weißleinenen Streifen auf demselben, Schwarz seidenes Halstuch ” sche einem weiß besetzten Ueberlegekragen.
vorn mit einem Latze. Weiß leinenes Hemde
arz wollener Schawl. Buumwollene
An sämmt e Königliche General⸗Kommando's zꝛc.“
793
zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Strümpfe, lederne Schuhe und eine blauwollene Mütze mit den eingenäh⸗ ten Buchstaben K. M. (Königliche Marine) auf dem Streifen derselben,
oder statt der Mutze einen niedrigen Matrosen⸗Suwohhut mit schwarz seide⸗
nem Bande, auf welchem der Name des Kriegs⸗Fahrzeuges oder „König⸗ liche Marine“ in goldener Schrift gedruckt c. Bei nassem und kaltem Wetter einen blautuchenen, mit blauwollenem Zeuge gefünerten und mit schwarzen Hornknöpfen besetzten Ueberzieher (Peajacket) statt des Mantels der Land⸗Armee. 2) Marine⸗Unteroffiziere 2ier Klasse.
Eben so wie die Marine⸗Unteroffiziere 1ster Klasse, nur fehlt die gold⸗
gestickte Krone über dem Anker auf dem Oberärmel. e) Matrosen.
Derselbe Anzug der Unteroffiziere, nur fehlt auf dem linken Oberärmel
der goldgestickte Anker ꝛc.“
Dasselbe Blatt enthaäͤlt ferner die Allerhöchste Kabinets⸗
Ordre vom 28. April 1849, die am 1. Juli d. J. stattfindende
Auflösung sämmtlicher Halb⸗Invaliden⸗ und Veteranen⸗Sectionen betreffend:
„Im Verfolg Meiner, die Auflösung der Invaliden⸗Compagnieen be⸗ treffenden Ordre vom 27sten vorigen Monats genehmige Ich hierdurch, daß auch sämmtliche Halbinvaliden⸗Sectionen und Veteranen⸗Sectionen mit dem 1. Juli dieses Jahres aufgelöst werden, und setze zugleich über die Keompetenzen der Ausscheidenden Folgendes fest:
1) Die Mannschaften der Halbinvaliden⸗Sectionen haben die Wahl, ob sie in ein kombinirtes Reserve⸗Bataillon eintreten oder mit der ein⸗ fachen Invaliden⸗Pension nach den bisherigen Sätzen,
der Feldwebel ꝛc. und Vice⸗Feldwebel mit 3 Rthlr. der Sergeant und Unteroffizier mttF . 2. „ Hnbh d öö 1 »
— alle aber mit einer persönlichen Zulage von 1 Thaler monat⸗
lich — entlassen werden wollen.
2) Denjenigen, welche 12 Jahr gedient und sich stets gut geführt haben, kann ausnahmsweise neben der Invaliden⸗Pension, statt der persön⸗ lichen Zulage der Civil⸗Versorgungs⸗Schein gewährt werden.
3) Die Veteranen mit höherem Anspruch erhalten die höchste Invaliden⸗ Pension nach den bisherigen Sätzen, 1
der Feldwebel ꝛc. und Vice⸗Feldw bel 5 Rthlr. 10 Sgr. der Sergeant und Unteroffizuieret.. 4 » 10 „ oooooooo 2 „ 225 *
monatlich, und neben diesen Kompetenzen ohne Unterschied der Charge noch eine persönliche Zulage von 1 Rthlr. monatlich.
4) Die Veteranen ohne höheren Anspruch erhalten die einfache Invaliden⸗
Pension nach den bisherigen Sätzen,
der Feldwebel ꝛc. und Vice⸗Felodwebel ......... ........ 3 Rthlr. dder Sergeant und Unteroffizirr 2 » 11111X““ 1
monatlich, und neben diesen Kompetenzen ohne Rücksicht auf die
„Charge eine persönliche Zulage von 1 Rihlr. 15 Sgr. monatlich.
5) Veteranen, welche sich stets gut geführt haben, können neben diesen Kompetenzen mit dem Civil⸗Versorgungsschein versehen werden.
6) Die Führer der Veteranen⸗Sectionen scheiden am 1. Juli d. J. mit der erdienten Pension und einem Zuschuß im Betrage des Garnison⸗ orts⸗Services aus.
7) Alle durch Auflösung der Halbinvaliden⸗ und resp. Veteranen⸗ Sec⸗
tionen entstehenden Ersparnisse fließen dem Fonds zur Pensionirung
der J validen vom Oberfeuerwerter, Feldwebel und Wachtmeister zc⸗
acbwaͤns, — so weit sie dazu erforverlich sind — zu. Hiernächst be⸗
sin Fidch. 39 in Beziehung auf Meine vorgedachte Ordre vom 27sten v. M. noch:
8) daß die Anerkennung der Ganzinvaliden des Garde⸗Corps zur ein⸗ fachen Invaliden⸗Pension an die Abtheilung für das Invalidenwesen übergehen soll.
Die zur Auszührung erforderlichen weiteren Verfügungen hat das
Kriegs⸗Ministerium zu neffen.
Cyarlottenbu g, den 28. April 1849. Friedrich Wilhelm.
von Strotha.
An das Kriegs⸗Ministerium.
Die mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 28. April 1849 bewil⸗
ligte persönliche Zulage von resp. 1 Rthlr. und 1 Rehlr. 15 Sgr. monat⸗ lich ist nur als eine, die Erleichterung der Auflösung der Halbinvaliden⸗ und Veteranen⸗Sectionen bezweckende Begünstigung anz sehen, deren Ge⸗ währung mit dem 1. Juli d. J. — d. h. mit dem Auflösungs⸗Termine — bestimmt aufhö t.
Berlin, den 6. Mai 1849. 8 Kriegs⸗Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen. Kroll. von Kraut. Ilgner.
Bundes-Angelegenheiten
Frankfurt a. M., 10. Mai. (O. P. A. Z.) 216te Sitzung
der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Tages⸗ ordnung: Wahl des Präsidenten und der Vice⸗Präsidenten. Ver⸗ handlungen über den i der außerordentlichen Sitzung vom 8.
Mai a. c. von den Abg. L. Simon und Vogt eingebrachten Antrag. Die Sitzung wird um 9 ½ Uhr eröffnet. Auf der Ministerbank: Niemand. — Der Vorsitzende meldet den Austritt der Abgeordneten
Heimbrod aus Schlesien, und den Eintritt des Abg. Schubert aus Annaberg. Eingelaufen ist ein Flottenbeitrag von 100 Fl. (von deuischen Frauen in Mannheim). — Der Vorsitzende verkündet hierauf der Versammlung, daß mehrere 11““ vor⸗ liegen, unter ihnen eine durch den Abg. Zell übergebene von den Gemeinden und Stadtverordneten der Rhein⸗Provinz, worin die⸗ selben erklären, daß sie die Verfassung als endgültig anerkennen und bei dem mit Preußen bevorstehenden Konflikle auf Seiten der National⸗Versammlung stehen. Sie bitten um eidliche Verpflich⸗ tung der Reichstruppen, verlangen die Entfernung des Ministeriums Brandenburg, erklären die Einberufung der Landwehr als friedens⸗ störende Maßregel und bitten das Ministerium schleunigst um kräf⸗ tige Anordnungen, da sonst das Vaterland in höchste Gefahr ge⸗ rathen könne.
Der Vorsitzende giebt hierauf der Versammlung Kenntniß von folgender heute angelangten Zuschrift des interimistischen Minister⸗ Präsidenten:
„Der interimistische Präsident des Reichsministerrathes an den Herrn Präsidenten der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung dahier. Wie bereits gestern der hohen National⸗Versammlung mit⸗ getheilt wurde, hat das Reichsministerium Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog Reichsverweser ein Programm vorgelegt, welches die Regel des Verhaltens des Reichsministeriums zu den Bewegungen “ sollte, die zum Zwecke der Durchführung der Reichsver⸗ assung in einigen Theilen Deutschlands entstanden sind und zu Burgerkrieg und Zerstörung leider geführt haben. Der Reichsver⸗ weser hat diesem Programm seine Genehmigung nicht ertheilt.
Das Ministerium hat sich dadurch genöthigt gesehen, um seine de⸗
finitive Entlassung Se. Kaiserl. Hoheit zu ersuchen, und es ist die⸗
sem Gesuche heute stattgegeben worden. Der Reichsverweser hat dabei erklärt, daß er ein anderes Ministerium nach seiner Pflicht und “ zu bilden sofort versuchen werde. Das Reichs⸗ ministerium
dringende Nothwendigkeit, ein anderes Ministerium zu bilden, vor⸗ zustellen. Frankfurt, den 10. Mai 1849. H. Gagern.“
at nicht versäumt, Sr. Kaiserl. Hoheit die unmit elbar
Abg. Raveaur schläat vor, eine Deputation zu Sr. Kaiserl.
Hoheit zu senden und ihn um die Erklärung zu bitten, ob er unter
in Berathung ziehe. Der [Befugnisse der provisorischen Centralgewalt nicht das Verfassungs⸗
man sich wundern kann, daß ich heute noch nicht auf dieser Tri⸗ büne erschien; ich glaube, daß ich es in jedem entscheidenden Mo⸗ ment gethan. Ich kann dem Antrage, das Programm vorzulegen und zu berathen, nicht beistimmen; Trier daran zweifelt, daß ich meinen früheren Standpunkt noch innehabe, so ist er im Irrthum. Noch immer betrachte ich die deuts tig und rechtskräftig, und ich werde Alles, was ich zur Durchfuh rung derselben thun kann, beizutragen wissen. (Beifall.)
Ordnung. Erster Gegenstand derselben ist die Wahl des Präsi denten und der beiden Vice⸗Präsidenten. Herr E. Simsen wird mit 330 gegen 8 Stimmen zum Vorsitzenden gewählt. (Beifall.) Herr E. Simson ist wegen Unpäßlichkeit abwesend. Zum ersten Vorsitzenden⸗Stellvertreter wird Herr Reh aus Darmstadt mit 177 gegen 137 Stimmen ernannt. Herr Cisenstuck crhielt 123 Stim-⸗ men. Herr Reh aus Darmstadt dankt in kurzen Worten fur das ihm bewiesene Vertrauen und ubernimmt sogleich die Leitun Hauses. Zum zweiten Vorsitzenden⸗S ellvertreter wird Herr Ei⸗ senstuck mit 155 gegen 153 Stimmen gen ählt. Abgeordn. Wie⸗ denmann erhielt 143 Stimmen. zum zweiten Gegenstande der Tagesordnung über.
den jetzigen Umständen gesonnen sei, das Verfassungsmwerk durch “ (Bravo.) 6 v Hhcet g. Simon will, daß man zuvor seinen und Vogt’s Antra d.nen 8 hat nach dem Gesetz uber dis
werk durchzufuhren. Will er sich nicht dazu hergeben, so muß es von uns ausgefuhrt werden. Ich hätte erwartet, daß diejerigen Männer, welche die Bewegung von Anfang an an ihre Personen geknüpft haben, sich zuvor aussprächen, ehe sie sich zuruckziehen. In Bezug auf einen Ausspruch (der Redner verlas ihn), welchen Herr von Gagern von der Tribüne herab gethan, wundert es mich,
da dieser Mann in diesem Augenblickz nicht auf dieser Tribune erscheint. Das ist eine Thatsache, welche ich dem Urtheile der deut⸗ schen Nation anheim stelle. (Beifall links.)
Abg. Wigard stellt den Dringlichkei 8⸗Antrag, daß das vom Ministerium dem Erzherzog⸗Reichsverweser vorgelegte Programm
vorgelesen und in Bera hung gezogen werde. Da das Risul at
der Abstimmung über die Dringlichkeitefrage zweifelhafe ist, so
nimmt der Abg. Wigard seinen Antrag zuruck.
H. von Gagern: Meine Herren! Ich begreife nicht, wie
aber wenn Herr Simon
Ich halte ihn noch immer fest. che Reichsverfassung als endgul⸗
Der Vorsitzende verkündet hierauf den Uebergang zur Tagee
g des
Die Versammlung geht hitrauf
Der Antrag der Abgcordn. Simon und Vogt lautet: „In Erwmägung, daß die Volkserhebungen in der bayerischen
Pfalz wie in Sachsen die Durchfuhrung der verkundeten Reichs⸗ Verfassung zum Gegenstande haben;
daß daher der Reichsefriede durch Unterstützung dieser Erhe⸗
bungen gegen die renitenten Regierungen, nicht aber durch Bekäm⸗ pfung derselben zu bewirken ist;
aus diesen Gründen beschließt die Natienal⸗Versammlung: Die Volkserhebungen in der bayperischen Pfalz und in Sach⸗ ssen sind zur Durchfuhrung der Reichsverfassung thatkräftig zu stutzen und zu schutzen.“ Akg. L. Simon erklärt, daß er sich dem Verbesserungsan’rag
des Abg. von Reden anschließe und den seinigen zurucknehme. Der Antrag des Abg. von Reden lautet:
„In Erwägung, daß die Reichsversammlung durch ihre Be⸗
schlüsse vom 28. April und 4. Mai d. J. die gesitzliche Mitwirkung des Volks zur Durchführung der Reichsverfassung in Anspruch ge nommen hat, indem sie die Regierungen, die ge j die Gemeinden der Einzelstaaten, gefordert hat, die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. Mͤä . z d. J. zur Anerkennung und Geltung zu bringen;
das gesammte deutsche Volk auf⸗
In Erwägung, daß der Widerstand einzelner Regierungen
gegen die zu Recht bestehende Reichsverfassung und die sehr alle⸗ mein für dieselbe ausgesprochenen Sympathieen des deutschen Volks in einigen Theilen Deutschlands zu Versuchen gewaltsamer Unter⸗ drückung gefuhrt hat oder vorzuschreiten droht.
In Erwägung, daß derartige Maßregeln, welche eben so ver⸗-
werflich sind, als anarchische Bestrebungen von unten, den Reichs⸗ frieden gestört haben oder bedrohen, dessen Bewahrung nach eben wie nach unten, durch Gesetz vom 28. Juni 18 18, alleinige Berech⸗ tigung und Verpflichtung der provisorischen Centralgewalt istz
In Erwägung, daß die gesetzliche Berechtigung der provi ori⸗
schen Centralgewalt, sowohl, — „als vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Woblfahr des deutschen Bundesstaates be reffen, als zur Oberleitung der ge⸗ sammten bewaffneten Macht“ — die Anwendung jedes innerhalb dieser Gränzen lie gestattet;
aus diesen Gründen beschließt die Reichs⸗Versammlung:
genden Mittels zur Herstellung des Reichsfriedens
1) dem schweren Bruche des Reichefriedens, welchen die preußi⸗ che Regierung durch unbefugtes Einschreiten im Königreich Sachsen sich hat zu Schulden kommen lassen, ist durch alle zu⸗ Gebote stehenden Mittel entgegen zu treten. 8 2) Neben Aufrechterhal ung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sind diejenigen Bestrebungen des Volkes und seiner Vertreter welche zur Durchführung der endgullig beschlessenen Reichs Verfassung geschehen, gegen jeden Zwang und Unterdruckun in Schutz zu nehmen. Die previsorische Centralgewalt ist zur Ausführung dieser Beschluüͤsse aufzufordern.“ Abgeordn. Zimmermann von Stuttgart unterstützt den Vor⸗ schlag, daß eine Deputation an den Reichsverweser gesandt werde. Entspricht derselbe nicht dem Wunsche, entschlossen zu handeln, so muß die Versammlung wissen, was sie zu thun hat, dann werden wir sehen, ob Herr H. von Gagern und seine Freunde in einem anderen Sinne die Worte: „nicht weil, sondern obgleich“, sorechen werden. Wir haben die Bewegung in der Pfalz und in Sachsen legalisirt, wir müssen sie unterstuützen und uns rasch enischlie en. An energische Charaktere klammert sich die Kofsnung eines Veolkes in gefährlichen Augenblicken an. Abgeordn. Grävell (Unruhe links): Ich habe früher, als im Hause noch einige Mäßigung herrschte, zuweilen mit der Linken gestimmt. Auch heute Hdec. ich bekennen, daß ich mit derseälben darin uüͤbereinstimme: die Zeit sei leider gekommen, wo das Wort eintrete: Je toller, desto besser! Wirklich ist es nun dahin gekom⸗ men, daß durch die in den letzten Wochen gestellten Anträge es klar vor Augen gelegt worden, wie die Antragsteller seit Monaten schon auf Nichts ausgegangen sind, als auf die Erwirkung der Erxneuc⸗ rung der Märzrevolution, auf Aufständigkeit des Volkes, Gewalt⸗ samkeit und rothe Republik. Es ist jetzt nicht mehr zu bestreiten, daß das Anerbieten der Kaiserkrone an den König von Preuß n nichts weiter gewesen ist, als ein hinterlistiger Versuch der von uns eigenmächtig uns angemaßten Souverainetät die preußische Regie⸗ rung zu unterwerfen. Alle die schöͤnen Redensarten, durch wilche
setzgebenden Körper,