der abscheulichsten Demagogie zu
2 2 2 ren Käuptern, und namentlich von Bem und Dembinski, gin⸗ gen
den Schauplatz des Aufstandes nach Galizien und durch Gegenstoß schon Wurzel geschlagen in Galizien und Krakau. Von Siebenbür⸗
8 gen her bestreben sie sich durch Aufwiegelung und Ermuthigung der unzufriedenen Moldo⸗Walachen die Bemühungen zu vereiteln, die
8
Krisis angenommen.
halten einen fortdauernden Zustand von Unruhe auf der weiten
it dem Heerde seiner Thätigkeit hat sich auch der Kreis seines E“ Einflusses erweitert. Die Keie ist keine eigentlich ungarische mehr. Sie ist zur Hälfte eine po -;2 geworden. Sie dient einem weit umfassenderen, weit hochfahrenderen Aufstande zur Grundlage, der darauf ausgeht, alle Landschaften des allen Polens aufzuwiegeln und für uns die Widerwärtigkeiten und das Unheil des Jahres 1831 wieder heraufzubeschwören. Die⸗ ser neue Geist ist offenbar geworden seit dem Tage, wo das Ma⸗ waren⸗Lager zum Sammelplatz der Trümmer der polnischen Emi⸗
gration gew
wa⸗ lt.
orden ist, dieser Soldaten der Anarchie, die man in al⸗ len Ländern im Dienste jedes Aufruhrs, im Hintergrunde aller Ver⸗ schwörungen wiederfindet, deren Zweck es ist, die Grundlagen der Gesellschaft umzustürzen, um an ihre Stelle die blutigen Träume
setzen. Mehr als zwanzig⸗ tausend Indivlduen, in diese Kategorie gehörend, sind zur Stunde zu den Fahnen der ungarischen Armee gestoßen. Sie bilden Regimenter, ganze organisirte Heerkörper. Von ih⸗
vorzüglich der Entwurf der Kriegspläne und die Leitung Ihre Absichten gegen uns sind
der militairischen Operationen aus. Sie wollen
nicht versteckt. Sie tragen dieselben offen zur Schau.
nach unseren polnischen Provinzen verlegen. Ihre Umtriebe haben
wir im Einverständniß mit der Türkei übernommen, um die Ruhe in den Fürstenthümern herzustellen. Mit einem Worte, sie unter⸗
Linie unserer Gränzen. Eine solche Aufregung kann nicht fortwäh⸗ ren, ohne unserer Lage Gefahr zu bringen. Sie erheischte von unserer Seite augenblickliche und entschiedene Maßregeln. Es ist ohne Zweifel zu bedanern, daß Rußland nicht fernerhin in der passi⸗ ven Haltung verharren kann, die es seit dem Beginne der europäischen Man wird Rußland die Gerechtigkeit wider⸗
daß es seit länger als einem vollen Jahre
sfahren lassen,
kein Verlangen gezeiste, keine Ungeduld an den Tag gelegt hat, sich vorschnell in den Kampf der beiden Prinzipien der moralischen Ordnung und der Anarchie zu mischen, welcher fort⸗ fährt, die europäische Völkerfamilie zu spalten. So lange das soziale Unwetter in der Ferne wüthete, ist Rußland ruhig und unbeweglich der aufgeregten Welt gegenüber geblieben; es sah den Krieg sich entzünden, die Institutionen zusammenstürzen, die Re⸗ gierungsformen wechseln, ohne aus der Neutralität zu treten, die es sich selbst aufgelegt hatte. Aber der Zeitpunkt, wo es würde handeln müssen, war nicht ausgeschlossen aus der Voraussicht der Kaiserlichen Regierung, und wenn diese endlich wider Willen ihre beobachtende Rolle aufgiebt, so bleibt sie nichtsdestoweniger dem Geiste ihrer vorhergegangenen Erklärungen treu. In der That, indem sie bei Gelegenheit des Manifestes vom 26. März vorigen Jahres aussprach, daß sie sich jeder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der fremden Staaten enthalten und es einem jeden von ihnen überlassen wolle, seine Be e Belieben umzugestalten, hatte sie nichtsdestoweniger bereits Sorge getragen,
im voraus eine völlige Freiheit der Handelns vorzube⸗ halten für den Fall, daß der Gegenstoß der Revolutionen von außen die eigene Sicherheit gefährdete, und daß das Territorial⸗ Gleichgewicht, durch Verträge auf Rußlands Gränzen hergestellt, diesem zum Nachtheil gestört oder geändert zu werden Gefahr liefe. Daß nun unsere Sicherheit bedroht ist durch die Vorgänge in Un⸗ garn, das ist es, was aus den Plänen und eingestandenen Bestrebun⸗ gen der Insurgenten offenbar hervorgeht, und jeder Angriff, den, wenn auch nur für eine Zeit, eine revolutionaire Regierung von dieser Seite auf die Integrität und Einheit der österreichischen Monar⸗ chie machen würde, wäre zugleich ein Angriff auf den Besitzstand, den Se. Majestät der Kaiser, in Uebereinstimmung mit dem Geiste der Verträge, für nöthig hält zur Aufrechthaltung des eu⸗ ropäischen Gleichgewichts, wie auch der Ruhe seiner eigenen Staa⸗ ten. Die Fejerig Regierung sieht sich also in dem Falle. Sicherheits⸗Maßregeln zu ergreifen gegen die Wendung der Ereig⸗ nisse, die sie als möglich vorausgesehen hatte, und die gegen⸗ wärtige Lage trägt zu viel Verwickelungen in sich, als daß es
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1
erlaubt sein könnte, den Keim derselben wachsen zu lassen. In⸗ dem Rußland diesen Verwickelungen vorbeugt, indem es durch Zusammenwirken mit seinem Verbündeten das Löschen der Feuers⸗ brunst beschleunigt, welche von der Donau nach der Weichsel um sich zu greifen droht und alle Nationalitäten auf diesem großen⸗ Raume in Gährung erhält, macht es nicht nur von dem unbe⸗ streitbaren Rechte Gebrauch, welches ihm das Interesse seiner Selbst⸗ erhaltung verleiht, sondern es glaubt auch in dem Interesse aller wirklich friedliebenden Mächte zu handeln und zur Aufrechterhal⸗ tung der 9 in der Gesellschaft wie zu der des Gleichgewichts von Europa beizutragen.“
Italien. Rom, 6. Mai. (Franz. Bl.) Der Con⸗ temporaneo meldet: „Die neapolitanische Avantgarde, 1000 Mann stark, wurde bei Marino total geschlagen. Garibaldi übersiel sie und hat sie völlig aufgerieben.“
In der Stadt sind einige kecke Diebstähle verübt worden, welche die Triumvirn exemplarisch strafen ließen. Daher das Gerücht von Unruhen im Innern. Mazzini hat befohlen, daß der Austausch der franzoöͤsischen Gefangenen zu Palo stattfinde. Dies ist geschehen.
1 ¹ Oudinot soll gegen das Einfallen der Neapolitaner protestirt haben. 8
Königliche Schauspiele. Sonnabend, 19. Mai. Im Schauspielhause. 78ste Abonnements⸗
Vorstellung: Eigensinn, Lustspiel in 1 Akt, von Benedix. Hier⸗
Die Einfalt vom Lande, Lustspiel in 4 Abth., von Dr. C. (Fräul. Malvine Erck, neu angestelltes Mitglied des Sabine, als Antrittsrolle.) Anfang halb
auf: Töpfer. Königlichen Theaters: 7 Uhr. Königestädtisches Theater. “ Sonnabend, 19. Mai. Berlin bei Nacht. e Sonntag, 20. Mai. Zum Erstenmale: Rouget de ''le, oder: Die Marseillaise. Dramatisches Gedicht in 1 Akt, von R. Gottschall. Vorher, zum erstenmale: Ein Lustspiel⸗Honorar. Original⸗Lustspiel in 3 Akten, von H. F. Heine.
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Berliner Börse
vom 18. Mai.
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Wechsel-Course.
Amsterdam do. Hlamburrg 300 MMk. do. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. Wien w 20 Xr. .. . .... .... 150 Fl. Augsburg Breslau
London
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss .. 100 Thlr.
Frankfurt a. M. südd. W PetersbugF. . 100 sRbl. 3 Wochen
Inländische Fonds, Lfandbries-, Kommunal -Papiere und Geld-Course.
Zü. Brief. Geld. Gem. zf.] Brief.
Preufs. Frexw. Anl 5 101¾ Pomm. Pfdbr. 3 ½ 93 ½ St. Schuld-Sch. 3 ¾ 79 ½ Kur- u. Nm. do. 3½ 932 ¾
Seeh Präm. Sch — — Schlesische do. 3 ½ —
K. u. Nm. Schuldv.: 3 do. Et. B. gar. do. 3 ½ —
Berl. Stadt-Obl. 5 Pr. Bk-Anth-Sch — — da. do. 8 Westpr. Pfandhr. 3 Friedrichsd'or. — Grossh. Posen do. And. Goldm. à 5th. — do. .3 . Disconto. —
Ausländische Fonds.
Poln. neue Pfdbr. 4
do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl IIoll. 2 ½ % Int.
Kurh. Pr. 0.40th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.
Russ. Hamb. cert. 5 do. beillope 3.4. S. 5 do. do. 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 do. do. 5. A. 4 5
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do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. SchatzO. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.
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z 9. 66 189 8 1 Eisenbahn -Actien. 1
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Stamm-Actien. V Kapilal.
Tages-Cours. S
Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertrag 1848.
Der Reinertraß wird nach Fenlften Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.
Die mit 3 ⅜ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Prioritüts- Actien. Kapital.
Zinsfuss.
Tages-Courgs. Sümmiliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,390,600 9,000,000 13,000,000 4.500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200.000 1.700,000 1,800,000 4,000,000 5,090,000 1,100,000 4,500,000
Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger. Halle-Thüringer Cöln-Minden do. Aachen. Bonn-Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel.. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.. do. Litt. B. Cosel-Oderberg... Breslau - Freiburg.,. Krakau-Oberschl... Berg.-Märk.. .. Stargard-Posen Brieg-Neisse.. Magdeb.-Wittenb...
76 ¾ bz. °.6.ß 86 „ 87 b-. 1 8 51 ¾ Lz.
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Quittungs- Bogen.
Aachen- Mastricht 88 2,750,000
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nerdb.
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Schluss-Course von Cöln-Minden 76 ¼ 5
87 B. 8— 91 B. 90 ½ c.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 80 6,000 1,788,600 4,00,00 0 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000
Berl.-Anhalt do. Hamburg do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd... do. do. 8* do. Stettiner Magdeb.-I. eipziger.. Halle-Thüringer... Cöln -Minden Rhein. v. Staat gar. do. 1. Prioritàt.. do. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. III. Serie. Zweigbahn do. do. Obersechlesische Krakau-Oberschl... Cosel-OQderberg.. Steele-Vohwinkel .. do. do. II. Ser. Breslau-Freiburg... Berg.-Märk
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Ausl. Stamm-Act.
Börsen- Zinsen Reinertr. 1848.
4,500,000 8,525,000 2,050,000 6,500,000 4,300,000
Leipzig - Dresden ... Ludw.-Bexbach 24 Fl. Kiel-Altona Sp. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
31 B.
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von Preussischen Bank-Antheilen 86 ½ 87 ⅛ * X bz. a G.
Die Nachrichten von der Herstellung der Ruhe in den Städten Elberfeld und Iserlohn haben auf die Course günstig gewirkt, und es wurde zu höheren Notizen Mehreres in Eisenbahn-Actien
und Lank-Antheilen umgesetzt.
Auswärige Börsen. Frankfurt a. M., 15. Mai. Der Umsatz an heutiger Börse war von einigem Belang. In Folge der Ereignisse in Ba⸗ den wurden die badischen Fonds zu billigeren Preisen als gestern abgegeben. Holländische, polnische, belgische und spanische Fonds hielten sich begehrt und steigend. Oester. Actien und bexbacher Eisenbahn von mehreren Seiten sehr offerirt. Alle übrigen Gat⸗ tungen preishaltend. —
Oesterr. 5proz. Met. 73 ¾ Br., 73 ½ G. Bank⸗Actien 1120 Br., 1115 G. Baden Partiallose a 50 Fl. 47 ¼ Br., 47 Gld., a 35 Fl. 26 i Br., 25 ½ G. Hessen a 40 Rthlr. 27 ¼ Br., 27 Gld. Sardinien 20 Br., 255 G. Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl.
zu 90, ¼, *¼, u. a. Z. 90, ¼, ; sie schlossen 90, ¾ p. C. und 90 ¾, a. Z. Ard. 17 ½, 16 ½. “
2 Uhr. Cons. p. C. 91 ¼, a. Z. 91.
Amsterdam, 15. Mai. Markt war heute im Allgemeinen minder günstig. Int., österr. Fonds und span. war giemlich belebt.
Holl. Integr. 49 ¼, . 3 proz. neue 58 ½¼, . Ard. 12 % ½. Gr. Piecen 12 ½, . Russe nalte 100 ½. Stiegl. 81 ⅛. Oest. Met. 5proz. 71 ⅞%S, 71, ½¼. 2 ½proz. 37 ¾. Mex. 278.
Markt⸗Berichte. .X“ Berliner Getraidebericht vom 18. Mat. Anm heutigen Markt waren die Preise wie folgt: 8
e“ 1“
Die Stimmung am holl. Fonds⸗ Der Handel in
Span.
25½ 69 ⅞⅜ Br., 69 ½ G., a 25 Fl. 21 ¾ Br., 21 ¼ G. Spanien Zproz. 24 ⅛ Br., 24¾ G. Polen 300 Fl.⸗Loose 98 ¾ Br., 98 Glvd., a 500 Fl. 73 Br., 72 ⅞ G. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 32 ½ Br., 32 G. Ludwigshafen⸗Bexbach 69 ½ Br., 68 ¾ G. Köln⸗Minden 76 ¾ Br., 75 ½ G. Hamburg, 16. Mai. 3 proz. p. C. 78 Br., 788 G. St. Pr. Ob. 84 Br. E. R. 112sSe., 101 G. Stiegl. 81 ¾ Br. Dän. 64 Br. Ard. 10 ¾ Br. 3proz. 23 Br., 22 ½ G. Hamb.⸗Berl. 54 ¾ Br., 54 ½ G. Bergedorf 73 Br. Altona⸗Kiel 89 Br. u. G. Rendsb.⸗Neum. 108 Br. Mecklenburg 31 ¾ Br. Die Course behaupteten sich heute sehr fest; das Geschäft be⸗ stand jedoch hauptsächlich nur in Berl.⸗Hamb. Eisenbahn⸗Actien. Paris, 15. Mai. Unser Effektenmarkt hielt sich so ziemlich, weil die Geschäftswelt den Sturz Faucher's nicht als die Lage des Ministeriums wesentlich ändernd betrachtet. Sonst wäre das Sin⸗ ken unserer Fonds stärker. Z proz. 56.60 baar, 56.90 Zeit. 5proz. 88. 60 baar, 89 Zeit. Bank 2390. Spanische 3proz. 33 ½. Nordb. 441 ½. London, 15. Mai. 3proz. Cons. p. C. und a. Z. 91 ½⅞. 3 ½proz. 90 ½. Ard. 16 ½. 3 proz. 33. Pass. 3 ½. Port. 4prez. 28 8. Int. 49 ¼. 4proz. 76 ½. Bras. 78. Chili 90. Mex. 314¼, . Engl. Fonds sind heute etwas gewichen. Cons. eröffneten p. C.
8* 88 “ 9 AEEIE11“ A. 2 8EEE11121“
Weizen nach Qualität 53—58 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 24 — 25 Rthll. » pr. Frühjahr 82 pfd. 25 Rthlr. bez. u. G. 8 Mai / Juni 25 ¼ a 25 Rthlr. Juni/ Juli do. 1“ 8 Juli /Aug. 25 ¼ Rthlr. Br., 25 G. “ „ » Sept./ Oktbr. 26 ¾ Rthlr. Br., 2 ½ G. Gerste, große loco 20 — 22 Rthlr. “ 1 leine 18 — 20 Rthlr. 8 Hafer loco nach Qualität 14— 16 Rthlr. Rüböl loco 13 ⁄ Rthlr. Br., 13 ⁄2 G. Mai / Juni 13 ¼ Rthlr. bez., 13 ½ G. e /Juli do. 6 uli /Aug. 13 ½ Rthlr. Br., 13 G. Aug./Sept. 13 Rthlr. Br., 12 v½ G. Sept./ Okt. 12 ½ Rthlr. Br., 12 & G. »„ Oktbr./Novbr. 12 ⅞ Rthlr. Br., 12 ½ G. 8. Leinöl loco 10 ½ Rthlr. 1 Spiritus loco ohne Faß 14 ½ Rthlr. bez. u. G. 2 8 Mai /Juni 14 ½ Rthlr. bez. u. Br. uni/Juli 15 Rthlr. Br., 14 ½ ö.
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8
6 Pf., auch 18 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte). 1
Spiritus Juli / Aug. 15 ¼ Rthlr. Br., 15 ⅞ G. „ Aug./Sept. 16 Rthlr. Br., 15 ¾ G.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 16. Mai.
„Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf.; große Gerste 28 Sgr. 9 Pf.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., e. Sch. „eef. Erbsen 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. gr. 5 Pf.
8 Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., und 2 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. ; Roggen 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 1 Rthlr.; kleine Gerste 27 Sgr. 6 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.; Hafer 22 Sgr.
3 Sgr. 9 Pf.,
““ Shiemt.
Mittwoch, den 16. Mai. Das Schock Stroh 7 Rkhlr., auch 6 Rthlr. Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 18 Sgr. Kartoffel⸗Preise. Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf.; metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Sgr. II Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am
5 » (p. 200 Quart 2 54 % 1 vss oder 10,800 9% nach 1 4* iet Tralles. 8 3 e Geschäft. I1“; Herne Sbtenuts nen 1 1“ Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
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Decherschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. 1
zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Deutschland.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Ausland. Oesterreich. Krakau. Bekanntmachungen.
Frankreich. Paris. Beilegung des Streits zwischen Marrast und Changarnier. — Vermischtes. 888 ““ Spanien. Madrid. Die Intervention in Italiin.
Wissenschaft und Kunst. Die Finanzen der österreichischen Monarchie. (Fortsetzung)) Auswärtige Börsen. “
Nichtamtlicher Theil. Deutschland.
Frankfurt a. M., 15. Mai. (O. P. A. Z.) 220ste Sitzung
der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Die Sitzung wird um 11 ¾ Uhr durch den ersten Vice⸗Präsidenten Biedermann eröffnet. Der Vorsitzende meldet, daß die Abgg. Renger und Demel in den Dreißiger⸗Ausschuß gewählt worden, ferner den Austritt der Abgg. Hoppenstedt aus Hannover und Radebusch. Der Ersatz⸗ mann für Letzteren ist bereits eingetroffen. Eingelaufen sind ferner ein Flottenbeitrag und viele Zustimmungs⸗Adressen aus Hannover, Sachsen, Preußen.
Der Vorsitzende Reh, welcher auf dem Büreau erscheint, theilt hierauf der Versammlung mit, daß er so eben von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzoge Reichsverweser komme, welcher ihm eroͤffnet, daß er eine weitere telegraphische Depesche aus Berlin erhalten habe, welche ihm melde, daß am 14ten d. M. Abends der K. Kommissär Berlin verlassen habe, also bis morgen Mittag längstens eintreffen werde. Der Reichsverweser habe gefragt, ob sich wohl die Natio⸗ nal⸗Versammlung bestimmen lassen könne, die Ankunft desselben ab⸗ zuwarten. (Nein links.) Der Vorsitzende habe hierauf erklärt, daß er dies nicht im Namen der Versammlung beantworten könne und sodann Se. Kaiserliche Hoheit gefragt, ob er nicht in der jetzigen dringlichen Lage des Vaterlandes das ihm vorgelegte bekannte Pro⸗ gramm anerkennen und diejenigen Männer wieder mit der Regie⸗ rung betrauen wolle, welche sich des Zutrauens der Mehrheit der Nation erfreuten. Se. Kaiserliche Hoheit habe erklärt, er erkenne die dringliche Lage des Vaterlandes nur zu sehr an und werde wohl morgen in der Lage sein, eine genauere Antwort zu ertheilen. Se. Kaiserl. Hoheit jußerie sich: Niemand kann die Lage des Va⸗ terlandes tiefer sühlen, als ich; was ich dazu thun kann, die Lage zu verbessern, das wird geschehen. Er versicherte den Vorsitzenden, daß er nicht nur keinen Angriff auf die Versammlung zugeben, sondern daß er nöthigenfalls sein Leben einsetzen werde, um dieselbe zu schützen. (Großer Beifall.)
Abg. Arndt benutzt die Gelegenheit, um den Vorzügen und den Verdiensten Sr. Kaiserl. Hoheit die gebührende Anerkennung zu zollen und einige Reden zu tadeln, welche seit Kurzem gegen den⸗ selben hier gehalten worden. Er befürwortet den Wunsch des Reichsverwesers. (Beifall; zeitweilige Unterbrechungen von der lin⸗ ken Seite.) Abg. Wigard, der das Wort erhält, meint, der preußische Bevollmächtigte hat sich in unsere Angelegenheiten gar nicht zu mischen, und stellt den Antrag: die National⸗Versammlung beschließe, in Erwägung, daß sie nicht zugeben kann, daß die Bil⸗ dung eines Reichs⸗Ministeriums von den Instructionen eines preußischen Kommissärs abhängig gemacht werden könne, sofort eine Deputation an den Reichsverweser zu senden, um ihn zu veranlassen, noch heute ohne Berücksichtigung des preußischen Bevollmächtigten zur Bil⸗ dung eines neuen Ministeriums zu schreiten. Abgeordneter Bres⸗ gen beantragt, die National⸗Versammlung beschließe, aus den re⸗
jerenden Fuüͤrsten, welche die Verfassung anerkannt haben, einen Reichs⸗Statthalter mit absoluter Stimmenmehrheit zu wählen, und bis zur absoluten Uebernahme durch denselben werde eine Reichs⸗ Regentschaft von 5 Mitgliedern gebildet, welche vor der National⸗ Versammlung den Eid auf die Verfassung zu leisten haben. Die National⸗Versammlung bleibt permanent bis zum Zusammentritte eines neuen Reichstages. Dem Antrage des Abgeordneten Bresgen wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, er wird an den Dreißiger⸗ Ausschuß verwiesen. Abgeordneter Biedermann und Genossen haben einen Antrag in ähnlicher Richtung wie der des Abgeordneten Bres⸗ gen eingereicht; derselbe lautet:
„Die verfassunggebende Reichsversammlung, in Anbetracht der gefährlichen Lage des Vaterlandes und der dringenden Nothwen⸗ digkeit, alsbald einen festen, verfassungsmäßigen Zustand für Deutsch⸗ land herbeizuführen; in Erwägung, daß eine kräftige Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung erst dann möglich, wenn dieselbe in allen ihren Theilen vollendet, insbesondere für Ausübung der Befugnisse des Reichs⸗Oberhauptes Fürsorge getroffen ist; in Er⸗ wägung, daß eine kräftige, selbstständige Regierungsgewalt bei den täglich drohender werdenden Ereignissen nicht länger entbehrt wer⸗ den kann, zur Zeit aber nicht einmal ein Ministerium mit voller Verantwortlichkeit besteht, . auf Grundlage und zur Er⸗ gänzung ihrer Beschlüsse vom 4. Mai: 1) Die Versammlung wählt sofort, wo möglich aus der Reihe der regierenden Fürsten, einen Reichs⸗Statthalter, welcher bis zu dem im Beschlusse vom 4. Mai (Nr. 5 u. 6) vorgesehenen Zeitpunkte die Rechte und Pflichten des Reichs⸗Oberhaupts nach Abschn. III. der Verfassung aus⸗ übt. 2) Der Reichsstatthalter leistet den in §. 190 der Verfassung vorge⸗ schriebenen Eid auf die E“ vor der verfassunggeben⸗ den Reichs⸗Versammlung und tritt dann die Regierung an. 3) Der Reichs⸗Statthalter hat sofort nach Antritt der Regierung we⸗ gen Leistung des in den §§. 191 und 193 vorgeschriebenen Eides
er Reichsbeamten und der Angehörigen der Einzelstaaten auf die Reichsverfassung das Nöthige zu verfuüͤgen. 4) Er hat ferner we⸗ gen Vollziehung der Wahlen zum ersten Reichstage und Berufung des Reichstages, in Gemäßheit der Beschlüsse vom 4. Mai (Nr. 2 und 3) Vorkehrung zu treffen. 5) Zur Ausführung der §§. 77 ff., 85 ff. der Verfassung tritt, bis zur Zusammenkunft des ersten Reichstags, die Versammlung in alle Rechte und Pflichten des Reichstags ein und übt solche nach Maßgabe des Abschnitts 4, Art. 5, 6, 7, 8, 9 der Reichsverfassung. Ausgenommen hiervon ist die Bestimmung wegen der beschlußfähigen Mitgliederzahl, rücksichtlich welcher es bei dem Beschlusee vom April ver⸗ bleibt. 5) Sollten der in Nr. 5 und 6 der Beschlüsse vom 4. Mai vorgesehenen Uebertragung der Oberhauptswürde auf den Monarchen des größten oder eines der nächstgrößten Staaten Deutsch⸗
Ands nicht zu beseitigende Hindernisse im Wege stehen, so führt
der gewählte Reichsstatthalter sein Amt auch nach dem Zusammen⸗ tritt des Reichstages fort, und es hat sodann Letzterer wegen Aus⸗
mit
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führung des §. 79 der Verfassung die nöthigen Bestimmungen zu treffen. 7) Bis zum Regierungs⸗Antritt des gewählten Reichsstatt⸗ halters führt der Präsident des bisherigen Reichs⸗Ministeriums, Heinrich von Gagern, die Regierung im Namen desselben selbstständig fort und wird demselben die Bildung eines Ministeriums unter seiner Verantwortlichkeit anheimgegeben. 8) Mit dem Vollzuge dieses Be⸗ schlusses, als wodurch das Verfassungswerk in Deutschland zu seiner Ausführung gebracht wird, hört, gemäß dem Gesetze vom 28. Juni 1848 §. 15. die Thätigkeit der provisorischen Centralgewalt auf, und es gehen deren Befugnisse in dem erweiterten Umfange, wie solches der Abschnitt „die Reichsgewalt“ bestimmt, auf den Reichs⸗ statthalter über.“ Ferner stellt der Abgeordnete Schneer den Antrag: 8 „In Erwägung, daß die Reichsverfassung im §. 87 die Mög⸗ lichkeit eines engeren und weiteren Bundes in Deutschland zuläßt. In Erwägung, daß diese in Aussicht gestellte Möglichkeit durch die Anerkennung der Verfassung von 29 deutschen Staaten und Nicht⸗ anerkennung derselben von den übrigen deutschen Staaten verwirk⸗ licht erscheint und in dem Beschlusse vom 4. Mai d. J. ihre Be⸗ rücksichtigung gefunden. In Erwägung, daß der einzige Zusam⸗ menhang des weiteren Bundes (als Fortsetzung des Bundes im Umfange der Verträge von 1815) in der Centralgewalt beruht, und daß es nicht die Absicht derjenigen Staaten sein kann, welche sich um die Verfassung schaaren, jede Verbindung den deutschen Staaten aufzuheben, die sich der Ver⸗ fassung bisher nicht angeschlossen haben. In Erwägung, daß somit bis zur Durchführung der Verfassung in allen deutschen Staaten oder bis zur näheren vertragsmäßigen Festsetzung der dies⸗ fälligen Verhältnisse des engeren und weiteren Bundes zwischen den Staaten, welche in, und denen, welche außerhalb der Verfassung ste⸗ hen, die Centralgewalt nach dem Gesetze vom 28. Juni v. J. in Wirksamkeit erhalten werden muß. In Erwägung, daß die Mit⸗ wirkung der Centralgewalt bei Errichtung der Reichs⸗Verfassung ausgeschlossen ist. In Erwägung endlich, daß die schleunigste Ein⸗ führung der Reichs⸗Verfassung in den Staaten, welche die Ver⸗ fassung schon anerkannt haben, dringendes Bedürfniß ist, solche Ein⸗ führung jedoch nur demjenigen möglich ist, dem die Gewalt ganz zusteht, welche die Verfassung dem Reichs⸗Oberhaupte ertheilt hat: beschließt die National⸗Versammlung in Uebereinstimmung mit ihren Beschlüssen vom 4. Mai d. J. und in Vervollständigung derselben: 1) Dem Inhaber der provisorischen Centralgewalt wird neben der provisorischen Centralgewalt, nach dem Gesetze vom 28. Juni 1848 für die gesammten deutschen Lande, die Gewalt des Reichsoberhauptes nach den Bestimmungen der Reichs⸗ verfassung für diejenigen deutschen Staaten provisorisch über⸗ tragen, welche die Verfassung bereits anerkannt haben. Der Inhaber der provisorischen Centralgewalt beginnt die
Reichsregierung über die ad 1 näher bezeichneten Staaten, sobald er sich auf die Verfassung unter Bezugnahme auf ge⸗
genwärtige Beschlüsse vor der National⸗Versammlung ver⸗ pflichtet hat.
3) Sobald die nach dem Beschlusse vom 4. Mai d. J. im Mo⸗ nat August d. J. zu konstituirende Reichsregierung bestellt sein wird, legt der Inhaber der provisorischen Centralgewalt die provisorische Gewalt des Reichsoberhaupts für die in der Verfassung stehenden Staaten nieder.“
Beide Anträge gehen an den Ausschuß. Dem Antrage des Abg. Wigard wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt und derselbe als erledigt beseitigt.
Abg. Raveaux bringt einen Berichte des 11““ über einen vom Abg. Umbscheiden gestellten Antrag, die Bewegung der Pfalz unter den Schutz des Reichs zu stellen und die Central⸗
ewalt aufzufordern, einen Reichs⸗Kommissär dahin abzusenden, um für die Reichs⸗Verfassung zu wirken. Der Ausschuß erkennt die Dringlichkeit des Antrags des Abgeordneten Umbscheiden an, er wünscht den Bericht des Reichs⸗Kommissärs Eisenstuck und die Er⸗ öffnungen des interimistischen Reichs⸗Ministeriums zu vernehmen und behält sich seine Anträge vor. Dem Wunsche des Herrn Eisen⸗ stuck, jetzt über seine Sendung Bericht zu erstatten, wird von der Versammlung nicht entsprochen. Abg. Raveaux stellt den Antrag, die Sitzung auf eine Stunde zu vertagen. Bis dahin sollte der Ausschuß Bericht erstatten. Abg. Langerfeld will, daß man die Sitzung bis 4 Uhr vertage. Der letztere Antrag wird angenommen - Uümnt die Sitzung bis 4 Uhr vertagt. Schluß der Sitzung 12 ¼ r.
Frankfurt a. M., 14. Mai. (Frankf. Bl.) Nach⸗ mittags⸗Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Ver⸗ sammlung. Tagesordnung: Berathung des Antrages des Drei⸗ ßiger⸗Ausschusses über mehrere die Garnison Frankfurts betreffende Dringlichkeits⸗Anträge. 859
Die Sitzung wird um 4 Uhr eröffnet. Der Vorsttzende verliest eine Eingabe der konstituirenden Versammlung des Freistaates Frankfurt, worin dieselbe die hohe Versammlung bittet, ihr an das Reichs⸗Ministerium gestelltes Gesuch um Abänderungen in der Garnison Frankfurts zu unterstützen. Dasselbe spricht sich für Ent⸗ fernung der Truppen und dahin aus, daß die National⸗Versamm⸗ lung unter den Schutz der frankfurter Bürgerschaft gestellt werde. (Beifall links.)
Der interimistische Reichs⸗Kriegs⸗Minister von Peucker giebt 1 die gestrigen in Frankfurt vorgefallenen Exzesse folgende Er⸗
ärung:
„Die Centralgewalt beklagt wie irgend Jemand in dieser hohen Versammlung die bedauernswerthen Exzesse, welche gestern hierselbst durch Soldaten der Garnison verübt worden sind, und es bedarf wohl nicht erst der Versicherung, 988 die strengste Untersuchung gegen alle unmittelbar und mittelbar Betheiligten bereits im Gange ist und die ermittelten Schuldigen nach aller Schärfe des Gesetzes werden bestraft werden. Die Aufrechthaltung der Disziplin, welche die unerläßliche Grundlage militairischer Tüchtigkeit ist, wird vom Reichs⸗Kriegsministerium als eine der wichtigsten Aufgaben erkannt. Es liegt die Anordnung der nöthigen Maßregeln vor zur Vorbeu⸗ 1s einer Wiederholung ähnlicher Unfälle, so wie auch zum wirk⸗ amen Schutze dieser hohen Versammlung, eben so sehr in seinen Pflichten wie in seinen Rechten. Dasselbe bittet daher die hohe Versammlung: mit Vertrauen ihm diese Anordnungen nach Maß⸗ gabe dessen zu überlassen, was auf den Grund der Ergebnisse der Untersuchung selbst als zweckmäßig erachtet werden kann.
Das Ober⸗Kommando der hiesigen Truppen hat in Bezug auf die für die nächste Zeit zu nehmenden Vorsichtsmaßregeln bereits heute Mittag die Commandeure sämmtlicher Truppen mit den er⸗ forderlichen Weisungen versehen.
Die Frage: ob den Soldaten das Tragen der Waffen außer Dienst zu gestatten sei, ist ziemlich in allen Armeen vielfach bera⸗ then, und es sind dabei die Gründe, welche für die Bejahung stim⸗
I
men, aus allgemeinen militairischen Beziehungen stets als überein⸗ stimmend erkannt worden.
Das Reichs⸗Kriegsministerium kann daher aus dem vorliegenden einzelnen Falle, so beklagenswerth es auch immer ist, nicht eine Be⸗ rechtigung zur Anordnung allgemeiner Maßregeln ableiten, welche tief in das militairische Leben eingreifen.“ 8
Nachdem der Herr Kriegs⸗Minister diese Erklärung gegeben, erhält das Wort Abg. Backhaus, welcher verkündet, daß die Ma⸗ jorität des Dreißiger⸗Ausschusses folgenden Antrag stelle: Die Na⸗ tional⸗Versammlung beschließe: Die Centralgewalt anzugehen, ei⸗ nen Wechsel der frankfurter Garnison sofort in der Art zu veran⸗ lassen, daß nur Truppen solcher Staaten nach Frankfurt zu legen seien, welche die Verfassung anerkannt haben. Der Redner stellt diesen Antrag nicht nur als durch die Schwierigkeit der Lage gebo⸗ ten, sondern findet diese Maßregel auch in dem Umstande begrün⸗ det, daß viele Truppen durch ihre Entfernung von hier einer uner⸗ träglichen zweifelhaften Stellung entzogen würden. Abg. Sted⸗ mann, Berichterstatter einer Minorität von neun Mitgliedern des Ausschusses erklärt, daß die Minorität auf motivirte Tagesordnung antrage. Jetzt, wo sie die Erklärung des Herr Kriegs⸗Ministers vernommen, behalten sie sich fernere Berathungen und Anträge vor. Hierzu werden mehrere Verbesserungs⸗ und Zusatz⸗Anträge gestellt.
Der interimistische Reichs⸗Kriegsminister von Peucker, wel⸗ cher hierauf das Wort erhielt, giebt ungefähr folgende Erklärung: Die Centralgewalt hat bis jetzt die Stellung der hohen Versamm⸗ lung in ihrer vollsten Bedeutung anerkannt. Sie erkennt aber auch ihre Pflichten gegen sich selber und unter diesen Pflichten vor allen die, auf ihrem Rechte, auf der Exekutive zu bestehen. Ich muß daher im Namen der Centralgewalt bitten, nicht in die Rechte pes Ge einzugreifen. (Beifall rechts und im Centrum, Zischen inks.)
Bevor zur Diskussion des Ausschuß⸗Antrags geschritten wird, verlangt die Versammlung den ersten Gegenstand der Tagesord⸗ nung, die Wahl des Vice⸗Präsidenten. Abgeordneter Biedermann wird mit 157 Stimmen zum ersten Vice⸗Präsidenten erwählt. Ab⸗ geordneter Löwe aus Kalbe erhielt 141 Stimmen. Erster Vice⸗ Präsident Biedermann richtet einige Worte des Dankes für das ihm geschenkte Vertrauen an die Versammlung, welche mit Beifall aufgenommen werden.
Die Diskussion über den Ausschuß⸗Antrag wird hierauf er⸗ öffnet. Abgeordneter Plathner erhielt zuerst das Wort. Er er⸗ klärt sich gegen den Antrag. Der einzeln dastehende Fall der ge⸗ strigen Ereignisse muß seine Erledigung im Wege der eingeleiteten
Untersuchung finden. Wichtiger ist der allgemeine in Betracht kom⸗
mende Gesichtspunkt. Es handelt sich, wenn diese Versammlung cine Verfügung über einzelne Truppen⸗Corps erläßt, um eine Exe⸗ kutivmaßregel. Nach dem von der National⸗Versammlung gegebenen Gesetz über die provisorische Centralgewalt steht aber die Exekutive der provisorischen Centralgewalt allein zu. Es wäre also ein Ein⸗ griff in die Rechte der Centralgewalt. Es wäre aber auch eine Vernichtung der militairischen Disziplin, wenn eine konstituirende Versammlung sich die Verfügung über die höchste Spitze der Exe⸗ kutive, das Militairwesen, anmaßte. Noch wichtiger aber ist folgender Gesichtspunkt: Bereits ist der Aufstand offen ausgebrochen, bereits befindet sich eine Reichs⸗Festung im Besitze der Aufrührer, es darf also nicht in die Maß⸗ regeln der Centralgewalt, welche das Recht, die Pflicht hat, für die Wohlfahrt des Vaterlandes zu sorgen, eingegriffen werden. Durch eine solche Maßregel wird auch eine unheilvolle Spaltung in das Militair gebracht werden, und nicht blos ins Militair, son⸗ dern in das Volk, denn diese Maßregel träfe die österreichischen, preußischen, bayerischen Truppen. Man wird damit namentlich das preußische Volk verletzen, denn in Preußen ist das Heer und das Volk identisch, denn Jedermann ist dort wehrpflichtig. (Beifall rechts und im Centrum. Widerspruch links. Ruf: Elberfeld.) Man klagt immer über Reaction, treibt aber durch derartige Maß⸗ regeln in die Reaction hinein. Noch haben wir, wie schon mehr⸗ fach bemerkt, einen Einheitspunkt, wofür die deutsche Ehre verpfän⸗ det ist; die deutsche Ehre verlangt, daß die Disziplin nicht gestört werde. Wenn Sie hier eine Spaltung dekretiren, so säen Sie auch Zwietracht in die deutschen Stämme, in die deutsche Armee, und 9 hneiß vefuüeren 1gf 86 Truppen in Schleswig⸗Hol⸗ ein. Ein solcher Beschluß würde daselbst zu einem ähli Ende führen. (Beifall.) ffl Abgeordneter Raveaux. Ich protestire gegen den Ausspruch meines Vorredners, daß das preußische Volk identisch ist mit dem preußischen Heere. Ich würde mich schämen, ein Preuße zu sein und das zu sagen. Ich sage Ihnen, daß jeder Preuße Ursache hat, auf die militairische Geschichte seines Landes stolz zu sein aber diese Ehre ist sehr befleckt worden. Die preußischen Solda⸗ ten, welche in Dresden fochten, sind nicht identisch mit dem preu⸗ ßischen Volke (großer Beifall), sie sind die leidenden Werkzeuge einer verstockten verrätherischen Regierung. Sehen Sie nach Rhein⸗ preußen, wo der Kampf noch nicht entschieden ist. Gehört die Landwehr Rheinpreußens nicht auch zum preußischen Volke und zum preußischen Heere? Der preußische, der österreichische Sol⸗ dat ist uns eben so werth wie der Hesse, der Württem⸗ berger, der Nassauer, wenn er deutsche Gesinnung hat. Allein anders ist es, wenn er zum Werkzeuge feindlicher Regierun⸗ gen wird. Haben wir nicht allen Grund zu mißtrauen? Der Red⸗ ner kritisirt hierauf das Wirken der Centralgewalt, welche eine Anarchie von oben nicht kenne, erwähnt des gestrigen Tagesbefehls derselben, wo die Truppen an die „alte Treue“ gemahnt würden, und kommt zuletzt auf die Erzesse und die militairischen Reibereien unter einander zu reden. Indem er einer solchen so eben zwischen Oesterreichern und Frankfurtern vorgefallenen Schlägerei erwähnt, meint er: So werde man Gelegenheit finden, einen Putsch herbei⸗ zuführen und dann den Belagerungszustand zu verhängen. Er er⸗ wähnt ferner eines Reskripts des Kriegs⸗Ministers an das nassaui⸗ sche Ministerium, worin derselbe auf eine von dorther gestellte Anfrage um Vereidigung dieselbe abschlägt. (Hört! links.) Wie können wir Vertrauen zur Centralgewalt haben? In einem solchen Augenblicke, wo die Disziplin gelockert ist, finde ich es ganz natürlich, daß man zweifelhafte und zweifelnde Truppen von Frank⸗ furt entferne. Der Redner wendet sich alsdann mit Vorwürfen an die Mehrheit der Versammlung. In Vaden ist die halbe Armee in Aufruhr, fährt er fort, in einer Bundesfestung halten die Soldaten Volks⸗Versammlungen, ohne daß es die Centralgewalt verhindern konnte. Was ist daran schuld? Sie sind daran schuld, weil Sie nicht gehandelt haben. Alles blickte auf die Versammlung, es ge⸗ schah nichts. Das Militair befand sich in der schlimmsten Lage im Kampfe zwischen Pflicht und Gewissen. Ich habe das auch an den Preußen selbst erfahren, die mir erklärten, sich in der⸗ selben Lage zu befinden. Sie sind an Allem schuld. (La⸗ chen rechts.) Lachen Sie, es wird eine Zeit kommen, wo