1 eben. Wer wird denn ein Gebäude wissentlich auf unhalt⸗
ü. nSgens errichten und sich der Meinung hingeben, man könne,
wenn man nur einmal unter Dach sei, das Gebäude in seinen Grundla⸗
gen und in seiner Ausführung revidiren und da, wo man gefehlt, Aende⸗ rungen Een. Ist die Reichs⸗Verfassung einmal anerkannt, so wird
Deutschland se lange an ihr kränkeln, bis es zu einer Aenderung kommt,
wenn ja diese auf gesetzlichem Wege und bei der am 12. April 1849
zu Frankfurt beschlossenen Wahlordnung gehofft werden kann. Es ist weit
mehr Deutschlands Üntergang zu fürchten, als eine zweckmäßige Aenderung der Reichsverfassung zu hoffen. Bürgerkrieg und auswärtiger Krieg stehen uns näher in Aussicht, als eine Aenderung der Verfassung nur möglich ist, und dann ist die Aenderung der Verfassung so lange hinausgeschoben, bis Deutschland an dieser Verfassung und durch dieselbe ermattet und da⸗
hingewelkt ist. 8 5
§. 13. Noch ein Gedanke ist laut geworden zur Schande des deut⸗ schen Namens. Man sucht Deutschlands Unheil in der Zersplitterung desselben in 38 Staaten, wünscht die Verschmelzung in einen Einheits⸗ staat, fühlt wohl, daß man den größten Theil der deutschen Völker hier⸗ für nicht empfänglich und in der Treue gegen die Fürsten nicht wankend machen kann und sucht nun auf einem Schleichwege seinen Zweck zu er⸗ reichen. Die Reichsverfassung soll die Möglichkeit der Existenz der ein⸗ zelnen Staaten untergraben, durch den Verfall dieser Staaten alle Länder reichsunmittelbar machen, und wenn dieses geschehen, dann hat man durch die Wahlordnung und zum Theil selbst durch die Reichsverfassung schon für das Mittel gesorgt, den Kaiser zu entfernen und das ersehnte Ziel, die Republik, vielleicht mit Kommunismus oder doch Sozialismus zu erreichen. Die Rechnung ist falsch und es stehen ihr zwei Umstände entgegen: die Eintheilung Deutschlands in Volksstämme und die Anhänglichkeit beinahe aller Stämme an ihre Regenten. Wohl läßt sich denken, daß durch die vorliegende Verfassung die einzelnen Staaten Deutschlands zerrüttet würden, und daß vielleicht ein Einheitsstaat vorübergehend sich bilden könne; aber ale würde der Bayer verzessen, daß er Bayer, nie der Preuße, daß er Preuße, nie ein anderer Stamm, daß er ein deutscher Volksstamm ist; bald würde jeder Stamm wieder seine Eigenthümlichkeit erstreben, nach dem angestammten Herrschergeschlecht sich sehnen, und nach langen Stür⸗ men würde man wahrscheinlich wieder zum Alten zurückkommen. Die Verschmelzung wäre nur möglich, wenn Anarchie und Bürgerkriege Gene⸗ rationen hindurch und so lange herrschten, bis in den Nachkommen das Andenken an die ehemalige Stammverschiedenheit erloschen wäre; dafür aber wird Gott Deutschland bewahren. Man kann nicht auf Frankreich und Spanien hinweisen, wo im Laufe der Zeiten sich Einheitsstaaten bil⸗ deten: dort geschah diese Bildung allmälig, so daß immer die neue Er⸗ werbung sich dem Hauptlande schon ziemlich angeschlossen hatte, als eine abermalige Erwerbung hinzukam; gerade Spanien aber beweist jetzt noch durch seine Unruhen, wie lange der Provinzialgeist sich gegen politische Verschmelzungen sträubt.
„§. 14. Eine Reichs⸗Verfassung soll nicht nur das Vaterland zu einem kräftigen, sondern auch zu einem organischen Ganzen verbinden, die⸗ sem also auch ein Oberhaupt geben. In den §§. 68 bis 70 hat auch die Reichs⸗Verfassung bestimmt, daß ein regierender deutscher Fürst die erbliche deutsche Kaiserkrone erhalten soll. Es war doch wirklich ein eigenthüm⸗ liches Unternehmen, eine deutsche Reichs⸗Verfassung zu beschließen, welche einen deutschen Kaiser schafft, ohne zu wissen, ob denn Jemand Lust ha⸗ ben werde, die Kaiserkrone anzunehmen. Dieses Unternehmen hat die deutsche National⸗Versammlung mit schwacher Stimmenmehrheit gewagt und ist gescheitert. Preußens König hat die ihm angebotene deutsche Kaiser⸗ krone ausgeschlagen, und es ist zu zweifeln, ob irgend Jemand sich finden werde, der sich dazu entschließen möchte, eine Krone anzunehmen, die ihn zum Schatten⸗Kaiser auf den Grund einer Reichsverfassung und mit Beige⸗ sellung eines Wahlgesetzes erhebt, welche in sich den Grund zu seiner Ent⸗ thronung enthalten. Die Reichsverfassung, so wie sie vorliegt, gleicht ei⸗ nem testamentum destitutum: sie zerfällt, weil ihr Schlußstein, das Reichs⸗ Oberhaupt, nicht zu Stande kommt.
§. 15. Die hohe Kammer wird wohl kein Bedenken tragen, sich dahin auszusprechen, 1
daß die Königliche Staats⸗Regierung eine unbeschränkte Anerkennung der
deutschen Reichs⸗Verfassung nicht aussprechen möge.
III. Ist der deutschen Reichs⸗Verfassung mit Abänd erungen 8 beizustimmen? . „ S. 16. Deutschlands eeüngung, in einem Bundesstaate ist unerläß⸗ liches und dringendes Bedürfniß. as Bewußtsein dieses Bedürfnisses durchdringt das ganze deutsche Volk auf eine solche Weise, daß ihm schleu⸗ nig entsprochen werden muß, wenn nicht die gefährlichen Zustände, in denen wir leben, bis zum Gipfel gesteigert werden sollen. Ieder Tag Verzöge⸗ rung vergrößert die Gefahr. Jenes Bewußtsein ist es, welches benutzt wird, um die Massen, denen das Gefährliche und Schädliche der Reichs⸗ Verfassung nicht so einleuchtend ist, für Anerkennung der Reichs⸗Verfassung zu stimmen und auf diese Weise den Umsturz alles Bestehenden vorzube⸗ reiten. Mag es auch sein, daß die zu Frankfurt beschlossene Reichs⸗ Versammlung für Fürsten und Völker beschränkender ist, als es zur Ein⸗ heit und Kräftigung Deutschlands unumgänglich nothwendig; mag auch einzelnen Theorieen mehr gehuldigt worden sein, als der praktische Staats⸗ mann für sheeesah erachtet: es gilt der schleunigen Herstellung einer guten Reichsverfassung, es gilt der Ruhe des Vaterlandes, es gilt dem Glücke und Heile der Fürsten und der Völker. Mag man auch mit Ba⸗ sonetten die Unruhestifter unterdrücken: das Streben nach deutscher Ein⸗ heit, nach vernünftiger Freiheit und nach Verwirklichung der Grundsätze der constitutionellen Monarchie ist so allgemein und so tief eingewurzelt, daß es höchstens vorübergehend unterdrückt werden könnte, bald aber mit hundertfacher, mit unbesieglicher Kraft wieder hervortreten und Alles zer⸗ malmen würde, was sich ihm entgegenstemmen wollte. Belgien ist uns ein Beweis, welche wohlthätigen Folgen eine gute Verfassung hat, wenn sie redlich erfüllt wird. Belgiens König sitzt sest und ruhig auf seinem Throne, und als neulich ein schwacher Versuch gewagt wurde, die Ruhe „Ien, da vereinigten sich alle Klassen, selbst jene, welche man ander⸗ wärts zur Unruhe anzustiften pflegt, für Erhaltung der Ordnung. Der Reichsverfassung wird daher so weit beizustimmen sein, als es nur immer möglich ist, und nur jene Bestimmungen derselben werden ausgenommen und dafür, so weit erforderlich, andere eingefügt werden müssen, welche die Kraft der Einzelnstaaten und den Wohlstand der Staatsbürger zu sehr beeinträchtigen, ohne daß diese Beeinträchtigung zum Wohle Deutschlands erforderlich wäre.
§. 17. Mit wahrer Freude muß daher die Vorlage des Königl. Ge⸗ sammt⸗Ministeriums vom 18ten l. Mts. aufgenommen werden, wo diese Grundsätze angewendet sind.
Ohne Oesterreich ist Deutschland nicht so kräftig, als es sein kann und soll; mag auch Oesterreich vorübergehend verhindert sein, sich allen Bestimmungen der Reichsverfassung zu sügen, es liegt in seinem und des übrigen Deutschlands Interesse, das bisherige Band nicht aufzulösen, son⸗ sesn möglichst fester zu knüpfen. Die Befugnisse der Centralgewalt dür⸗ a bch so weit ausgedehnt werden, daß die einzelnen Staaten gelähmt üs : ist hierüber hinsichtlich des Finanzwesens oben schon das Geeig⸗
e gesagt, und was die gesetzgebende Gewalt betrifft, so darf solche nicht weiter beschränkt werden, als der Zweck des Bundesstaats erfordert.
Ob das Reichs⸗Oberhaupt ein Direktorium oder cine phosische Person sei, ist im Allgemeinen von so wesentlichem Einflusse nicht, sobald dafür gesorgt wird, daß das Oberhaupt in gehörigen Schranken die erfor⸗ derliche Kraft habe. Oesterreich wird sich nicht einem preußischen, Preußen nicht einem österreichischen Kaiser unterwerfen. Möge es den Regierungen gelingen, eine haltbare kräftige Spitze zu begründen.
eichstag und Wahlgesetz müssen dahin zielen, daß die Völker
freie kräftige Vertretung haben und nicht zurückgedrängt werden können in die Fesseln des Absolutismus. Die Vertreter des Volkes müssen Män⸗ ner sein, ausgerüstet mit natürlichen Anlagen und Lebenserfahrung, stets bereit für zeitgemäßen das Wohl des Landes begründenden Fortschritt, aber auch stets für die Erhaltung des bestehenden Guten besorgt und abhold aller politischen Schwärmerei. Solche Männer als Vertreter zu erhalten, muß das Wahlgesetz den Weg bahnen: deshalb wird es einiger Aende⸗ rung bedürfen. 1 8 1 1 Der Abschnitt vom Reichsgericht bietet keinen Anlaß zu erhebli⸗
em Bedenken. * Daß im Abschnitte von den Grundrechten zu sehr in die Gesetz⸗
men, um nur zum Abschluß zu kommen, ist erforderlich. Gewiß kann jeder Einzelstaat die Uebersiedelung von einem Orte in seinem Innern in den anderen Ort durch Gesetze an gewisse Bedingungen knüpfen, um Ue⸗ bervölkerung einzelner Orte und Bezirke und andere Nachtheile zu verhü⸗ ten. Aber nach §. 133 soll jeder Deutsche an jeden Ort Deutschlands übersiedeln und dort jeden Nahrungszweig betreiben dürfen. Es wird die⸗ ser Paragraph dahin zu ändern sein, daß jeder Deutsche in solchem Falle nur denselben Bedingungen unterliege, welche für die Uebersiedelung und die Gewerbe⸗Ausübung des Unterthans des treffenden Staates gelten. Ab⸗ schaffung der Standes⸗Vorrechte im §. 137 entsprechen einem Zeitalter, wo Menschenwürde der höchste Stand ist, und der Mensch nur nach seinem nicht nach Anderer Werth geschätzt wird, aber ungerecht und ohne allen Gewinn für das Vaterland wäre es, dem Adel zuzumuthen, die Adelsprä⸗ dikate abzulegen. Diese kann man ihm so wenig als seine historischen Erinnerungen nehmen. Abschaffung nichtssagender Titel ist zwar unbe⸗ denllich; ob aber die deutsche Einheit oder Deutschlands Kraft gefährdet wäre, wenn der Eitelkeit diese Freude gelassen worden wäre, dürfte doch zu bezweifeln sein. Eigenthümlich ist es, daß in einem Zeitalter, wo Alles für die Freiheit glüht und von Freiheit spricht, dem Wehrpflichti⸗ gen die Freiheit genommen werden will, für sein Geld einen Ersatzmann zu stellen und eben so dem Anderen die Freiheit, sich als Ersatzmann ein Ver⸗ mögen zu erwerben. (§. 137.) Sehr häufig ist der vermögende Theil der Bevölkerung der verweichlichte, der ärmere mehr an Strapazen gewöhnt; wird es denn für Deutschlands Kraft ersprießlich sein, wenn der Verweich⸗ lichte die Wehrpflicht persönlich erfüllt und der Kräftigere zu Hause bleibt?
Abschaffung der Todesstrafe ist Humanität. Ob sie aber jetzt schon in allen Theilen Deutschlands, und insbesondere auch in allen Theilen Bayerns ausgeführt werden könne, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden, dürfte zu bezweifeln sein, und Referent bemerkt, daß er diesen Zweifel nicht erst jetzt ausspricht, sondern schon im Jahre 1843 im Archive für Kriminalrecht ausgesprochen hat. Der Versuch der Abschaf⸗ fung ist schon öfters in verschiedenen europäischen Staaten (schon im vo⸗ rigen Jahrhundert im Fürstenthume Bamberg) gemacht, gewöhnlich aber die Todesstrafe für einzelne Fälle wieder eingeführt worden. Die Ab⸗ schaffung dieser Strafe ist nicht zur deutschen Einheit erforderlich, allein eben weil sie im Allgemeinen ein Gebot der Humanität und für den Fall, daß durch die Abschaffung eine zu große Störung der öffentlichen Sicher⸗ heit herbeigeführt würde, die Wiedereinführung gesetzlich möglich ist; weil ferner das Prinzip festgehalten werden muß, so wenig als möglich an der Reichs⸗Verfassung ändern zu wollen, aus diesen Gründen wird dem §. 139 ein Widerstand nicht entgegenzusetzen sein.
Religionsfreiheit ist kräftiger Hebel wahrer Religiosität. Erzwun⸗ gene Religiosität, sei sie auch nur indirekt erzwungen durch Begünstigung einzelner Kirchen oder Konfessionen, ist Heuchelei. Jede wahre Religion bedarf keines Privilegiums, am allerwenigsten die christliche, deren göttlicher Stifter seine Lehre nicht nur ohne, sondern trotz der weltlichen Gewalt herrschend machte über den Erdkreis. Sollte je aus Gestattung voller Re⸗ ligionsfreiheit die christliche Religion einen Kampf zu besteben haben, sie wird ihren göttlichen Ursprung bewähren und aus dem Kampfe siegreich und nur noch reiner und erhabener hervorgehen, ein Phönirx aus der Asche. Aber voller Staatsschutz muß jeder Kirche werden; jede Kirche muß zwar in ihrem Innern unabhängig vom Staate, mit diesem aber auf das innigste verbunden sein.
Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre ist nothwendig in einem geistig gebildeten Lande wie Deutschland. Daß die Wissenschaft nicht mißbraucht werde zur Vernichtung der Rechte und der Sittlichkeit, das ist Gegenstand der Gesetzgebung der einzelnen Staaten: die Beschränkung des Mißbrauchs der Wissenschaft darf aber nicht dahin ausarten, die Wissen⸗ schaft selbst oder ihre Lehre verkümmern zu wollen.
„Allen öffentlichen Lehrern die Rechte der Staatsdienerr zu verleihen wird zwar kostspielig sein, aber eine bisherige Ungleichheit besei⸗ tigen. Ob das Schulgeld für den Unterricht in Volksschulen aufgehoben und dagegen eine Umlage eingeführt oder die Besoldung der Lehrer auf Gemeinde⸗, Kreis⸗ oder Staatskassen übernommen wird oder nicht, ist im F iemlich gleich: immer fällt die Zahlung auf das Volk zurück, nur der Maßstab und die Zeit und Art der Erhebung ist verschieden. In dieser Beziehung dürfte also der Reichsverfassung kein entschiedener Wider⸗ stand en tgegenzusetzen sein.
Das Versammlungsrecht und das Recht der Vereine kann kein Recht sein, Unrecht zu thun oder Rechte zu gefährden: Diese Be⸗ schränkung liegt im Begriffe des Rechtes und also auch in den §§. 161 und 162.
Insofern der §. 165. eine unbeschränkte Theilbarkeit des Grund⸗Ei⸗ genthums erlauben wollte, wäre er gefährlich: er behält aber Gesetze der Einzelstaaten zur Ausführung vor, und es wäre sachgemäßere Redaction des Paragraphen zu wünschen, gemäß welcher die nach den Verhältnissen jedes Einzelnstaates erforderlichen Beschränkungen möglich sind. Aufhebung der aus der ehemaligen Schutzherrlichkeit stammenden und Fixirung, so wie Ablösbarkeil der gutsherrlichen Lasten, dann Anfhören der Jagd auf fremdem Grund und Boden, so wie Aufhebung des Lehenverbandes, sind in Bayern bereits esetzlich. 8 Sebr weise kündigt uns die Staatsregierung an, daß die Errich⸗ tung von Familien⸗Fideikommissen künftig kein Privile⸗ gium des Adels mehr sein soll: ob nun aber solche Errichtung künftig allgemein gestattet oder ob und in welcher Art die Möglichkeit der Aufhe⸗ bung der schon bestehenden Familienfideikommisse herbeigeführt werden soll, hierüber wird sich hier nicht bestimmt zu äußern sein, um der Staatsregie⸗ rung bei den Unterhandlungen über die Reichsverfassung und Grundrechte möglichst freie Hand zu lassen. — .“ Was die Reichsverfassung über Gerichtsbarkeit, privilegirten Gerichtsstand und Verfahren vor ,Gericht, über Gemeinde⸗ wesen und Volksvertretung bestimmt, ist bereits in Bapern theils gesetzlich, theils gesetzlich vorbereitet. 1 Die Bestimmungen über Gewähr der Reichsverfassung unter⸗ liegen keinem erheblichen Bedenken, ausgenommen, daß jene Paragraphen, welche den Kaiser voraussetzen, einer Aenderung unterlicgen müssen, wenn kein Kaiser zum Reichsoberhaupte ernannt wird. §. 18. Wenn nun das Königl. Gesammt⸗Ministerium den Grundsatz ausspricht, daß der Reichsverfassung mit Modisicationen, wie sie solche an⸗ gedeutet hat, beizustimmen sei, so wird die hohe Kammer hierin im Allge⸗ meinen nur einverstanden sein können. §. 19. Die Staatsregierung hat den beiden Kammern der Volks⸗ vertretung durch die Borlage vom 18ten, eben so wie durch die Erklärung vom 17ten l. Mts. gezeigt, daß sie ein 99 und kräftiges Deutschland will und die zu diesem Zweck erfonderlichen Opfer zu bringen bereit und willig ist; daß sie mit Ernst und Aufrichtigkeit die Durchführung des con⸗ stitutionell⸗monarchischen Prinzips und die Befestigung der Rechte und der Freiheiten des Volkes will. Pflicht der Kammern und des Volkes ist, sie hierin zu unterstützen und ihr die Kraft zu verleihen, den drohenden Be⸗ wegungen des Umsturzes und der Anarchte entschieden entgegen zu wirken, und der schöne Erfolg solchen Zusammenwirkens wird Ruhe, Sicherheit, Freiheit und Wohlstand nicht nur im bayerischen, sondern im ganzen Va⸗ terlande sein.
§. 20. Indem der Unterzeichnete bemerkt, daß er in diesem Vortrage auch die in Beziehung auf die Reichs⸗Verfassung sowohl, als in Beziehung auf die Grundrechte zahlreich an die hohe Kammer gelangten Adressen be⸗ rücksichtigt hat, glaubt er, den Antrag stellen zu müssen:
es möge der hohen Kammer gefallen, der Königlichen Staats⸗Regierung zu eröffnen, die Kammer der Reichsräthe stimme den von dem Königli⸗ chen Gesammt⸗Ministerium unterm 17. l. Mts. über die Grundsätze der Staatsverwaltung, und unterm 18. 1. Mts. über die Reichsverfassung kund gegebenen Aeußerungen im Allgemeinen bei, vertraue, daß die Kö⸗ nigliche Staats⸗Regierung auf schleunige Vereinbarung der Reichsverfas⸗ sung ohne Zaudern hinwirke und dabei, festhaltend an dem Prinzip der Einigung und Kräftigung Deutschlands, die Integrität und Rechte des baperischen Staats, so wie die Rechte der bayerischen Staatsgenossen, möglichst wahre, erwarte übrigens die baldige Vorlage der angekündigten Gesetzentwürfe zur verfassungsmäßigen Berathung. (Unterz.) Arnold, Reichsrath. München, 21. Mai 1849.
Landau, 20. Mai. (A. Z.) In der Nacht vom Sonnabend
Frnsaercc; der einzelnen Staaten übergegriffen wurde, wird man mit
echt nicht bestreiten können. Aber dennoch so weit möglich beizustim⸗
auf Sonntag begannen die Versuche der Freischaaren sich ver Reichs⸗ festung Landau zu bemächtigen, die sogar nach einem Artikel 8
Speyerer Zeitung „ohne Schwertstreich in unseren Händen sein wird.“ Auf der Seite des deutschen Thores fallen zahlreiche Schüsse. Heute Morgen fielen auch Schüsse auf der Seite des französischen Thores, doch mehr vereinzelt. Die Bürgerwehr leistet Patrvuillen⸗ dienst und hat auch einzelne Wachen bezogen. An den Pulverma⸗ gazinen steht je ein Liniensoldat mit einem Bürgerwehrmann Wache.
Sämmtliche waffenfähige Männer vom 18ten bis 60sten Jahre sind 8
verzeichnet, die bis zu 30 Jahren als Mobile, die anderen in zwei Reser⸗ ven — eine Anordnung der städtischen Behörde. Wohlhabende Bürger haben seit einigen Tagen Frauen und Kinder nach Frankreich geflüchtet,
viele Landleute dagegen werthvolle Effekten in die Festung. Das
Wasser ist nunmehr auch in die inneren Gräben, unmittelbar vor dem Thor, eingelassen. Scheinangriffe, die einige Tage und Nächte währen würden, müßten die wenige Mannschaft und namentlich die Offiziere, die überall Posten stehen, bedenklich ermüden. Gemeinden weigerten sich, den Anfordernngen des Landesvertheidi⸗ gungs⸗Ausschusses zu gehorchen und Mannschaft und Beiträge zu leisten, so das wohlhabende Rhodt, am Fuß der Villa, wohin Stu⸗ denten als Execution gelegt wurden. Dieser Ort ist ganz protestan⸗ tisch, man kann also seine ablehnende Haltung nicht, wie anderwärts, dem Pius⸗Verein zur Last legen. Zwischen 8 und 9 Uhr werden von Zeit zu Zeit Kanonen abgefeuert ins Freie hinaus. Gleichzeitig wer⸗ den ein paar Männer vom Civil verwundet herein und auf die Hauptwache gebracht, sei es als betheiligt an dem Angriff oder nur wegen 188 Fendeßenng an den Vorwerken. Um 10 Uhr Er⸗ klärung der Festung in Belagerungsstand. Von den Angreifern ist nirgend mehr etwas zu erblicken. Ein Trupp, der bis vor das deutsche Thor selbst, also innerhalb des Ravelins und der Barridren, vorgedrungen war, ward durch Kartätschen vertrieben und soll nicht wenig Verwundete haben, auch mehrere Todte. Von Geschütz be⸗ merkte man nur ein einziges leichtes Feldstück bei den Aufständi⸗ schen. Hauptmann Graf Joner ist bei einer zweiten Tour, die er unternommen hat, in Ludwigshafen verhaftet und nach Kaiserslau⸗ tern ins Hauptquartier abgeliefert worden.
Landau, 21. Mai. (A. Z.) Gestern mit Einbruch der Nacht begann das Schießen aufs neue von den Wällen, nachdem bereits Nachmittags sich im Feld wieder Annäherung von Frei⸗ schaaren gezeigt hatte. Mit Unterbrechungen heftiges Feuern von Kleingewehr und Kanonen. Die zurückgebliebenen Truppen sollen großen Eifer zeigen, angefacht durch das Beispiel der Führer, die den Dienst von Unteroffizieren und Gemeinen unermüdet verrich⸗ ten. Selbst Hauptleute unterziehen sich dieser Nothwendigkeit. Die Festung hält sich hoffentlich; entgegengesetztenfalles stünden schlimme Tage bevor, denn Alles zöge vom Land in den einzigen festen Punkt, um sich da zu halten, und einer Wiedereinnahme der Festung durch Reichstruppen würde sicherlich erst ein großer Konflikt im Innern vorangehen. Auch vor Germersheim pollen sich Freischaaren ge⸗
zeigt haben.
Freischaaren abgefangen hatten.
Sachsen. Dresden, 23. Mai. (D. A. Z.) Die Vorun⸗ tersuchung über die letzten Ereignisse, womit die Herren Stadtrichter
Burkhardt und Stadtgerichtsräthe Dr. Mannfeld und Dr. Flem-⸗
ming beauftragt sind, ist jetzt so weit gediehen, daß demnächst die Hauptuntersuchung wird beginnen können. Daß die Voruntersu⸗ chung bei 597 Verhafteten (auf so hoch war bis gestern Abend de⸗ ren Zahl gestiegen) eben so mühsam als aufhaltend ist, begreift sich von selbst, und gleichwohl war es nöthig, vor Allem die Legitima-⸗ tions⸗Verhältnisse festzustellen, um gar nicht oder minder Gravirte sofort entlassen zu können. Es sind auch demzufolge bis gestern Abend 138 gänzlich und 38 gegen Handgelöbniß entlassen, 12 aber
den kompetenten Behoͤrden zur weiteren Entschließung zugestellt wor-⸗ den.
Unter Letzteren befindet sich auch der vormalige Abgeordnete Seltmann. Den resolvirten Entlassungen ist übrigens, mit Aus⸗ nahme eines einzigen Falles, seitens der obersten Militairbehörde niemals irgend eine Schwierigkeit entgegengesetzt worden, und sind die darüber umlaufenden Gerüchte daher völlig unbegründet. Unter den neuerdings Verhafteten befindet sich der vormalige Abgeordnete Gautsch aus Roßwein. Der Belagerungszustand wird übrigens ziemlich mild gehandhabt; nächsten Sonntag dürfen auch die Tanz⸗ musiken wieder ihren Anfang nehmen.
Advokat Krause ist nicht verhaftet und in die wegen der Mai⸗Ereignisse eingeleitete Untersuchung nicht verwickelt. Dagegen ist der Geschäftsführer der Dresdener Zeitung, Krause, mit Steckbriefen verfolgt worden. . 8
Die gegenwärtig im Königreich Sachsen vereinigten sächsischen und preufischen Truppen werden am 24sten d. M. folgendermaßen vertheilt sein: A. Sächsische Truppen: Leib⸗Infanterie⸗Re⸗ giment, 1stes Bataillon in Dresden, 2tes Bataillon in Freiberg, Zwickau und Waldheim, 3tes Bataillon in Plauen. 1stes Linien⸗ Infanterie⸗Regiment, 1stes und 2tes Bataillon in Dresden, 3tes Bataillon in Meißen, Pirna, Radeberg. Leichte Infanterie, 1stes Bataillon in Leipzig, 2tes Bataillon Ite Compagnie in Riesa, 4te Compagnie in Chemnitz. 1stes leichtes Reiter⸗Regiment, in Frei⸗ berg, Chemnitz, Pirna, Bautzen (je 1 Schwadron), in Plauen 2 Schwadronen. tes leichtes Reiter⸗Regiment, 1 Schwadron in Riesa, 3 Schwadronen in die Umgegend von Leipzig, 1 Schwadron in Leipzig und 1 Schwadron in Grimma. Reitende Artillerie, 2 Geschütze in Radeberg, 2 Geschütze in Plauen, 2 Geschütze in Leipzig. Fußartillerie, 2 Geschütze in Leipzig und 2 Ge⸗ schütze in Bautzen. — B. Preußische Truppen: 20stes In⸗ fanterie⸗Regiment in Dresden. 5tes Jäger⸗Bat., 2 Comp. in Dres⸗ den, 1 Comp. in Plauen. 8tes Landwehr⸗Regiment, 1stes Bat. in Dresden, 2tes Bat. in Wilsdruff, Tharandt, Dippoldiswalde und Rabenau, 3tes Bat. in Bautzen. 12tes Landwehr⸗Regiment, 1stes Bat. in Chemnitz, 2tes Bat. in Zwickau und Werdau, 3tes Bat. in Plauen. 35stes wrietzner Landwehr⸗Regiment, Dresden. 4tes Kürassier⸗Regiment, Dresden, Meißen, Wilsdruff, Dippoldiswalde (je 1 Schwadron). 3tes Husaren⸗Regiment, in Plauen und Chem⸗ nitz je 2 Schwadronen. Fußbatterie Nr. 22 zu 8 Geschützen, Dres⸗ den. Reitende Batterie Nr. 18, 4 Geschütze in Chemnitz, 2 Ge⸗ schütze in Wilsdruff, 2 Geschütze in Dippoldiswalde. — Es stehen demnach am 24. Mai in Dresden selbst 3 Bataillone sächs. und 8 Bataillone preuß. Infanterie, 1 Schwadron preuß. Kürassiere und 1 preuß. Fußbatterie, außerdem aber noch in den naheliegenden Städten Pirna, Meißen, Radeberg, Tharandt, Wilsdruff u. s. w. 1 Bat. sächs. Inf., 1 Bat. preuß. Landwehr, 1 Schwadr. sächs. Kavallerie 3 Schwadronen preußische Kürassiere, 2 Seaet⸗ der sächsischen und 4 Geschütze der preußischen reitenden Batterie, so daß im Ganzen in und um Dresden etwa 10,000 Mann mit 14 Geschützen vereinigt sind. In und um Leipzig dagegen liegen nur 1 Bataillon und 4 Schwadronen sächsischer Truppen mit 4 Geschützen. In Bautzen stehen 1 Schwadron sächsischer Kavallerie, 2 sächsische Ge⸗ schütze und 1 Bataillon Landwehr; in Chemnitz 2 Ba⸗ taillone und 3 Schwadronen sächsischer und preußischer Truppen nebst 4 Geschützen der preußischen reitenden Batterie; in Zwickau und Werdau 1 preußisches Landwehr⸗Bataillon und 1 Compagnie sächsischer Infanterie und in Plauen 1 Bataillon sahccer Infan⸗ terie, 1 Bataillon preußischer Landwehr, 1 preußische Jäger⸗Com⸗
Aber den Gesetz⸗Entwurf, ein neues Anlehen von zwei betreffend.
Einzelne
Am 18ten zogen 50 Chevaulegers mit 2 Kanonen über den Rhein, zur Befreiung eines Transports Ochsen, den die
1 Schwadronen sächsischer Kavallerie, 2 Schwadronen preu⸗ pescher⸗ “ und 2 Geschütze der sächsischen reitenden Batterie. Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 22. Mai. (Frankf.
Heute berieth die zweite Kammer in ihrer Sitzung weiter
5 illionen Der Beitritt zu dem Vorschlage der ersten Kammer, das Gesetz anzunehmen, wenn das Anlehen auf eine Million be⸗ schränkt werde, ward einstimmig verweigert. Auch der Ausschuß⸗ Antrag, die Kammer möge auf ihrem früheren Beschlusse beharren, d. h. blos die von dem früher unter nunmehr unausführbar ge⸗ wordenen Bedingungen verwilligten Anlehen von einer Million noch nicht realisirten 700,000 Fl. unter den Bestimmungen des vorlie⸗
genden Gesetzes zu gestatten, dabei aber die Regierung außerdem
zu weiteren 300,000 Fl. Papiergeld ermächtigen, wenn dies nöthig, ward mit 22 gegen 21 Stimmen verworfen. Da der Direktor des Finanz⸗Ministeriums, Freiherr von Schenck, wiederholt erklärte, daß die Regierung durch Nichtverwilligung der nöthigen Mittel leicht in die Lage kommen könne, die Eisenbahn⸗Arbeiten in Ober⸗
essen unterbrechen zu müssen, so ist es bemerkenswerth, daß die oberhessischen Abgeordneten Kloß, Koch, Franck, Keil aus Melbach, Hillebrand, Köster, Cretzschmar, Stoll unter den 22 Verneinenden waren; auch der Abgeordnete Kahlert von Darmstadt, der vorher für das ganze Anlehen gestimmt hatte, stimmte jetzt gegen das vom Ausschuß beschränkte und gab somit den Ausschlag zu dessen Ver⸗ werfung, da diese durch eine Stimme erfolgte. Ein Antrag des Abgeordneten Chr. Zöppritz, der Regierung zu gestatten, von dem verwilligten Anlehen von 700,000 Fl., wenn es angemessen erscheine, 300,000 Fl. durch Papiergeld zu realisiren, ward mit 26 gegen 17 Stimmen angenommen. Der Ausschuß hat auf Veswersaig der dringlichen Anträge Lehne's angetragen und sich dabei stark gegen den badischen Aufstand und über den Eidbruch, die Pflichtvergessen⸗ heit und Verrätherei der badischen Soldaten ausgesprochen. Der Bericht wird gedruckt und sofort Berathung erfolgen. Es herrscht hier fortwährend ungestörte Ruhe und Ordnung.
„Mainz, 21. Mai. (Darmst. Ztg.) Gestern ging das Fü⸗ silierbataillon des 28. Regiments rheinab; denselben Weg nahm diesen Morgen das 35ste Regiment. Heute rückt ein Bataillon des 38sten Regiments von Frankfurt hier ein. Vor dem Gauthor und auf der Mainspitze werden die Glacis rasirt.
„Hohenzollern⸗Sigmaringen. Sigmaringen, 20.
Mai. (Schwäb. Merk.) Se. Durchlaucht hat die Beeidigung der Beamten, des Militairs und der Bürgerwehr auf die Reichs⸗ verfassung angeordnet; die Beeidigung der präsenten Militair⸗ mannschaft mit Einschluß der Offiziere hat (wie gemeldet) bereits vor ihrem Ausmarsch stattgefunden. Zum Vollzug des §. 16 der Grundrechte des deutschen Volkes werden alle Gesetze und Verord⸗ nungen, welche eine Beschränkung der bürgerlichen oder staaksbür⸗ gerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen anderen Staats⸗ bürgern gegenüber enthalten, insbesondere auch die Verordnung, die Abschließung von Verträgen zwischen Juden und Christen betreffend, aufgehoben. „Unnser ganzes Kontingent nebst den liechtensteiner Scharfschützen ist vorgestern von hier abmarschirt und hält heute in Hechingen Rasttag; von dort wird das vereinte Bataillon, 600 Mann stark, zu den Truppen des Generals von Miller stoßen, um die Reichs⸗ festung Rastatt zu besetzen; die frühere Ordre war nach Altona.
Alusland. “
Frankreich. Paris, 22. Mai. Im Konferenzsaale der National⸗Versammlung wurde gestern bereits erzählt, der russische Geschäftsträger, Herr von Kisseleff, habe im Auftrage seines Kabinets erklaͤrt, daß Rußland die französische Republik anerkennen wolle. Der National und auch die legitimisti⸗ sche Opinion publique erklärten, daß diese Anerken⸗ nung schon unterweges sei. Herr von Kisseleff, sagt der Natio⸗ nal, solle angeblich nun offiziell als Geschäftsträger Rußlands in Paris beglaubigt werden und erhalte in Herrn Happ, der am 12ten d. von St. Petersburg abgereist, einen Attachéê. „Man kann“, bemerkt dies Blatt, „nicht höflicher auf die fast kriegerischen Worte antworten, welche Herr Drouyn de Lhuys neulich auf der Natio⸗ nal⸗Tribüne sprach, als vom Einrücken der Russen in Ungarn die Rede war.“ (S. National⸗Versammlung.)
Herr Leon von Malleville soll, wie verlautet, mit einer be⸗ sonderen Mission nach Berlin abgehen.
Während heute einerseils der Constitutionnel wiederholt versichert, daß vor dem Zusammentritt der neuen gesetzgebenden Ver⸗ sammlung an keinen Ministerwechsel zu denken sei, und daß die Minister gar nicht einmal, wie die Patrie doch sehr bestimmt er⸗ klärt hatte, ihr Entlassungsgesuch eingereicht hätten, geschweige daß ein solches Gesuch anzunehmen beabsichtigt würde, wird andererseits immer noch behauptet, daß bereits an der Bildung eines neuen Ka⸗ binets gearbeitet werde, womit Marschall Bugeaud unter Theil⸗ nahme Remusat's und seiner Freunde, Thiers im Hintergrunde, be⸗ auftragt sei, weil Dufaure und Lamoricière, an die man sich zuerst gewendet, Amnestie für alle Juni⸗ und Mai⸗Gefangenen ohne Ausnahme, Abberufung Oudinot's und Krieg oder wenigstens Zurückweisung der Oesterreicher und Neapolitaner aus der römischen Republik verlangt hätten. Die Patrie bleibt auch dabei, daß die jetzigen Minister ihre Entlassung schon eingereicht, fügt aber nun hinzu, daß der Präsident der Republik die Annahme des Gesuchs nochmals verschoben habe.
Ueber das Ergebniß der Wahlen sprischt sich das Journal des Débats, nachdem dieselben nun fast vollständig bekannt sind, in Feügeng Weise aus: „Wir wiederholen, daß im Angesicht einer Majo⸗ rität von mehr als zwei Dritteln der gesetzgebenden Versammlung die Freunde der Ordnung an der Rettung der Gesellschaft nicht zu verzweifeln brauchen. Mit Disziplin, Geistesgegenwart und Mäßigung werden die Schwierigkeiten des jetzigen Zeitpunktes zu beseitigen und schnell zu bewirken sein, daß die Ruhe und das Vertrauen der Gemüther wiederkehren. Wir wissen, daß das Werk ein mühsames ist, daß es aber Menschenkräfte nicht übersteigt. Hoffen wir also! Die Anhänger der Sache der Ordnung haben sich zwar in ihren Vor⸗ aussetzungen eines fast ausnahmslosen Sieges geirrt; es würde aber unvernünftig und ungerechtfertigt sein, nun sofort von zu weit gehender Zuversicht in zu weit gehende Besorgniß überzuspringen. Noch ist kein Grund zur Muthlosigkeit vorhanden, wohl aber ge⸗ wiß, daß man kämpfen, unablässig fortkämpfen muß. Wir haben nie daran gezweifelt, daß man nicht blos die Unordnung in den Straßen sondern auch die Unordnung in den Ideen, in den Gesetzen werde bekämpfen müssen. Kindisch würde es sein, wenn man sich darüber wundern wollte, daß das allgemeine Stimmrecht jetzt zum theilweisen Ausdrucke der im Innersten der Gesellschaft gährenden Leidenschaf⸗ ten geworden. Dies berechtigt aber keinesweges die gemäßigte ” das allgemeine Stimmrecht deshalb zu verdammen, weil es lapt nicht alles das gegeben hat, was sie von ihm verlangte. Nein,
uns lieber das, was es uns, giebt mit Einsicht und Muth
zu benutzen verstehen. Jetzt ist nicht der Augenblick, sich zu beklagen oder zu spalten; es ist der Augenblick, sich zu ver⸗ einigen und zu organisiren. Unsere Gegner, wir dürfen sagen, unsere Feinde, geben uns Beispiele; sie handeln übereinstimmend, sie stim⸗ men wie Ein Mann. Dies ist eine Lehre; benutzen wir sie, und
—möge die neue Majorität in der National⸗Versammlung so verfah⸗
ren, wie die Minorität bei den Wahlen. Wir sehen übrigens gar keinen Grund zu übermäßiger Besorgniß. Der polilische Horizont ist nur für diejenigen arg verdüstert, welche ihn gar zu hell ge⸗ träumt hatten. Allem Ansehen nach wird die Partei der Ordnung wieder mit sehr starker Majorität, mit mehr als 500 auf 750, in die Versammlung treten. Eben so wenig darf man sich einbilden, daß die hier gewissen Kandidaten der radikalen Partei gegebenen Stimmen eben so viele der Anarchie und dem Aufstande gewonnene Kräfte seien. Jedermann weiß, daß viele Wähler, welche große Freunde der Ruhe sind, für diesen oder jenen Kandidaten der Armee gestimmt haben, wie sie voriges Jahr für Caussidieère stimmten. Dies sind so Launen, denen man sich hingiebt, wenn man glaubt, daß sie gefahrlos seien. Ueberdies hat man die Stimmgebung der Soldaten unseres Departements mit arger Ueber⸗ treibung ausgebeutet. Geht man genau auf die Zahlen ein, so findet man, daß das von allen Organen der demokratisch⸗socialen Partei ausgestoßene Triumphgeschrei nicht sonderlich gerechtfertigt ist. Die Besorgniß also, deren Zeugen wir jetzt sind, rührt wohl größtentheils nur von der Ueberraschung her. Sie kann und darf aber nicht anhalten. Was uns betrifft, so sind wir fest überzeugt, daß es besser ist, dem Uebel ins Gesicht zu schauen und ihm dreist entgegenzutreten, als sich einzuschläfern und sich im Dunkeln über⸗ raschen zu lassen. Wenn die Gesellschaft krank ist, so erforsche man, wo sie leidet, und wende Heilmittel an, statt über ihre Wun⸗ den einen trüglichen-Schleier zu werfen. Und in dieser Versamm⸗ lung, welche aus den aufgewühlten und zuckenden Eingeweiden un⸗ seres großen Landes hervorgegangen ist, wird sich, dessen sind wir gewiß, eine Majorität begegnen, welche fest entschlossen ist, die Freiheit auch in ihren Gefahren zu genehmigen und die Gesell⸗ schaft durch ihre eigenen Kräfte, durch Einsicht, Arbeit, Beharrlich⸗ keit und Muth zu retten.“ Sehr trübe Ansichten von der Lage der Dinge, wie sie durch den Ausfall der Wahlen geworden, hat die Presse. „Kann (s“, fragt dieses Blatt, „eine Hand geben, die geschickt genug ist, mit einer Majorität, die keine noch richtig ausgesprochene Tendenz, keinen sesten Stützpunkt, kein genau be⸗ zeichnetes Ziel, kein Vertrauen im Volke und keinen Glauben in die Zukunft hat, zwei rivalisirende, wenn nicht gleiche Gewalten, die gesetzgebende Versammlung und den verantwortlichen Präsiden⸗ ten, in einträchtigem Zusammenwirken zu erhalten? Welche Stimme wird mächtig genug sein, um den Tumult der zu erwartenden stür⸗ mischen Debatten zu beherrschen, da die Schwächung der Mittel⸗ partei, welche in der konstituirenden Versammlung noch vorhanden war, in der gesetzgebenden National⸗Versammlung den Zusammen⸗ stoß der beiden entgegengesetzten Tendenzen noch heftiger machen wird?“ Die Presse erklärt, daß sie in dieser Lage nur Verwicke⸗ lungen ohne Lösung sehe. Die Opinion publique spricht ihre Ansichten in folgenden Betrachtungen aus: „Ist der Ausfall der Wahlen in Paris und Lyon nicht geeignet, den Leuten die Augen zu öffnen? Und vervollständigen nicht die unerwarteten Siege der Socialisten in einigen Departements die Lehre? Darf man etwa glauben, daß alle Wähler, die für die Socialisten gestimmt haben, zukünftige Unruhstifter und Feinde des Eigenthums sind? Nein, es sind Menschen, die körperlich oder geistig leiden, Betrogene, die sich verführen lassen, weil ihnen die wahren Führer fehlen; Kranke an Körper und Geist, die zu den Quacksalbern gehen, weil die wahren Aerzte nicht erscheinen. Die verkehrten und verderbten Naturen sind nur die Ausnahmen, die Menschen sind nicht vergif⸗ tet; sie gehören denen, welche sprechen, weil sie vergebens Leute suchen, welche handeln. Die Socialisten haben nicht Ürsache, über ihre theilweisen Siege besonders stolz zu sein: die Halbheit der Regierungspolitik hat mehr als ihre eigenen Bemühungen dazu beigetragen. Was die Majorität betrifft, so sollte sie, anstatt über den Ausfall der Wahlen zu klagen wie Kinder, sich daraus eine Lehre nehmen. Diese Lehre heißt: Es genügt nicht, der Anarchie auf Ordnung zu sehen, man muß auf Verbesserung, auf Fortschritt bedacht sein, man muß die großen Interessen, die edlen Empfindungen Frankreichs befriedigen und den Gedanken aufgeben, an⸗ ders als durch Zuvorkommen Widerstand leisten zu können.“ Das Peu⸗ ple stellt als Programm der Socialisten in der gesetzgebenden Ver⸗ sammlung folgende Bedingungen auf: „Eine allgemeine Amnestie; eine Politik in Einverständniß mit der Revolution, die gegenwärtig in Eu⸗ ropa vor sich geht; die Annullirung der Wahlen, wo die telegra⸗ phische Depesche des Herrn L. Faucher oder andere Mittel auf die⸗ selben Einfluß geübt haben; die Verfolgung aller Schriften, in welchen der Socialismus dem Haß und der Verachtung der Bürger denunzirt oder unter einem anderen Namen als dem der verfas⸗ sungsmäßigen Opposition bezeichnet wird. Ledru Rollin ist vier Mal gewählt, Napolcon Bonaparte, General Changarnier und der Socialist Felix Pyat drei Mal, die Herren Bac, Odilon Barrot Bixio, Cavaignac, Lamoricidèere, Montalembert, Lucian Murat Ney de la Moskowa, Oudinot, Passy, de Persigny, Adjutant des Prä⸗ sidenten, und Roger aus dem Nord⸗Departement zweimal. Der Tod des Letztgenannten wurde übrigens gestern in der National⸗ Versammlung angezeigt, so daß sofort eine neue Wahl stattfinden muß. Von parlamentarischen Notabilitäten der gemäßigten Partei sind auch die Herren Duvergier de Hauranne und Leoon von Male ville nicht wieder gewählt worden. In Montpellier, Cette und Lodère sind bei dem Bekanntwerden des Ausfalls der Wahlen Emeuten ausgebrochen. Durch telegraphische Depesche erhielt gestern die Regierung die Nachricht, daß der Staatsanwalt in Lodère an der Spitze einer Patrouille von einem Pistolenschuß getödtet wor⸗ den. Der Aufstand ist bereits unterdrückt, und 50 der Führer sind 85 1d Schesung vecae mit dem Rufe: Es lebe die so⸗ nokratische Republik! hi or
kaeaeen sein ch publik! und schien schon vor den Wahlen Die französische Armee besteht gegenwärtig aus 452,116
mit 95,024 Pferden. Auf “ .“ 275 8 8 dht Kavallerie 60,261, auf die Artillrrie 36,491, auf das Geniewesen 10,188, auf den Train 11,339, auf die Gendarmerie, Veteranen und Disziplinarcorps 30,587 und auf die Fremdenlegion 6000 Mann; der Offiziere aller Waffengattungen zählt man 17,625 Vertheilt ist diese Streitmacht, wie folgt: Afrita 71,000 Italien 13,000, Alpenarmee 70,000, Armee von Paris 60,000, Bestand der “ iezäger . leens. in Frankreich 242,116 Mann. Nach
i/ Reductionen im Budget soll di 42
nünven 8. udget soll die Armee um 42,460 Mann ver⸗ „Die National⸗Versammlung hatte im vorigen Herbst 1 schüsse niedergesetzt, welche die wichtigsten Interessen 88⁄ Panne nn. rühren, nämlich Arbeit und Erziehung. Der Arbeits⸗ Ausschuß sollte in allen Departements der Republik eine parlamentarische Un⸗ tersuüchung über die Lage des Ackerbau⸗ und Industrie⸗Proleta⸗ riats anstellen. Der Ausschuß erstattet nun Bericht im Moniteur über sein Wirken; 26 Departements haben vollständige, 44 Depar⸗
tements mangelhafte und 16 Departements, darunter das Seine⸗
Departement, noch gar keine Berichte eingereicht. 2 hofft, daß die gesetzgebende Versammlung diese interessante nicht ins Stocken gerathen lassen, sondern mit Eifer fortsetzen werde. Der Fallouxsche Unterrichts⸗Ausschuß, der sich an die Stelle des altenk Mai⸗Ausschusses, mit Thiers an der Spitze, setzte, verspricht, im Moniteur seinen Bericht in den nächsten Tagen zu veröffent⸗
lichen. Herr von Corcelles, den Cavaignac im vorigen Herbst nach Gaeta schickte, um den Papst nach Frankreich einzuladen, ist Ver⸗ fasser des Berichts. 8
Gestern hat auf dem Marsfelde das jährliche Pferderennen stattgefunden, dem auch der Präsident der Republik, Kavalleriebegleitung, beiwohnte.
unter starker
Großbritanien und Irland. London, 22. Mai. Prinz Heinrich der Niederlande, Bruder des Königs, hatte gestern eine Audienz bei Ihrer Majestät, um der Königin die In⸗ signien des Bath⸗Ordens zurückzustellen, welche der Prinz⸗Regent von England im Jahre 1815 dem verstorbenen Könige der Nieder⸗ lande nach der Schlacht bei Quatrebras übersandt, wo derselbe tapfer gefochten hatte und verwundet worden war.
Lord Clarendon war nach Loͤndon berufen worden, um an der Ausschußberathung der Schifffahrtsbill im Oberhause Theil zu neh⸗ men. Um der Gefahr einer Niederlage vorzubeugen, hatte das Ministerium alle Pairs, auf deren Unterstützung es rechnen konnte, und auch solche, die längst aus dem parlamentarischen Leben ge⸗ schieden sind, aufgefordert, an der Sitzung Theil zu nehmen. Die Times verwirft entschieden Lord Stanley's Amendement zur Schifffahrts⸗Bill und seine Reziprozitäts⸗Vorschläge. „ Nach des edlen Lords Ansicht“, sagt sie, „sollte England zu seinen Nachbarn sprechen: „„Liebe Nachbarn, wir wollen keine Liebe wegwerfen. Ich will euch gerade so viel geben, als ihr mir gebt, und nicht mehr. Wenn ihr meinen Schisfen erlaubt, ohne Hinderniß zwischen Land und der übrigen Welt Waaren zu spediren, so will ich Aber halt; eure Schiffe sollen nicht Alles laden dürfen, sondern ich will mir noch einige Waaren blos für meine, eure Häfen besuchenden Schiffe vorbehalten. Eure Schiffe sollen auch zwischen meinen Häfen und Asien, Afrika und Amerika handeln dürfen, wenn ihr mir dasselbe bei euch gestattet; aber auch hier kann ich euch nicht Alles erlauben. Einige Artikel muß ich für meine eigenen Schiffe behalten; sonst habe ich keinen Vortheil über euch, und das geht nicht. Aber wartet, noch Eins. Meine Kolo⸗ nieen gehören mir, und ich darf nicht dulden, daß sich Andere da⸗ mit befassen. Ihr könnt mir keine Kolonieen geben, und deshalb werde ich euch auch keine geben. Nur eine Ausnahme muß ich machen. Kanada hat sich in den Kopf gesetzt, nicht mehr blos von meinen Schiffen abhängen zu wollen, und will sein Getraide in allen Schiffen, die es in seinen Häfen finden kann, versenden. Ich glaube, ich muß mir das gefallen lassen. Aber wartet, ich will zwar frem⸗ den erlauben, Zimmerholz und Getraide den St. Lawrence hinab⸗ zufahren, doch hinauf müssen sie leer fahren, mit Ausnahme der paar Schiffe, welche Erzeugnisse ihrer eigenen Länder bringen.““ Im Uebrigen charakterisirt die Times Lord Stanley's Feirae. als eine vexatorische und leichtsinnige Opposition.“ Die Verwerfung des Stanleyschen Amendements, die in der vorgestrigen Oberhaus⸗ Sitzung erfolgte, ist bereits gemeldet.
Die Times zeigt an, daß Herr J. Parker, bisher Schatzse⸗ eretair, das Admiralitäts⸗Sekretariat erhält, das durch den Rück⸗ tritt Herrn Ward's, der als Lord-Oberkommissar nach den Joni⸗ schen Inseln geht, erledigt ist. Herrn Parker ersetzt Herr Hayter; Sir D. Dundas wird General⸗Auditeur.
Ueber die gegenwärtige Lage Frankreichs sagt die Times: „Die neue Regierung und die neue Versammlung müssen sich so⸗ fort entschließen, zu wählen zwischen dem gegenwärtigen Zustand, mit der beständig drohenden Insurrection und dem Umsichgreifen der Anarchie, oder einer Politik des Widerstandes gegen die maß⸗ lose Ausschweifung der Presse und die ungezügelte Macht der po⸗ litischen Vereine. Wir zweifeln nicht an dem Wunsch und der Absicht des Präsidenten, seines zukünftigen Kabinets und des Lan⸗ des, das Umsichgreifen des Uebels zu hemmen. Aber es läßt sich nicht leugnen, daß eine solche contrerevolutionaire Politik im höchsten Grade gefährlich ist und wieder, wie schon oft seit dem vorübergehenden Obsiegen der zerstörenden Elemente welche sie bekämpfen will, enden kann. In einem Staate, der durch seine Verfassung die Reife für das allgemeine Stimmrecht voraus⸗ setzt, ist es ein offenbarer Widerspruch, der Presse Fesseln anzule⸗
gen und jede Volksversammlung der polizeilichen Aufsicht zu unter⸗ werfen. Die einzige Rechtfertigung solcher Maßregeln, die willkür⸗ lich sein müssen, weil sie im Widerspruch mit den Prinzipien einer republikanischen Verfassung stehen, ist ihre unumgängliche und of⸗ fenbare Nothwendigkeit; aber die Form solcher Maßregeln ist, wenn sie zum Schutz der Gesellschaft erforderlich werden, kaum von der Militairgewalt zu unterscheiden. Wenn man auf die dauernde Befestigung freier Institutionen bedacht ist, so ist es bei der gegenwärtigen Lage der Welt weiser, einen großen Theil der vom Mißbrauch der Freiheit herrührenden Nachtheile mit hin⸗ zunehmen, als schroffen und unnachsichtigen Widerstand zu ver⸗ suchen. Die große Kunst, zu regieren, scheint sich gegenwärtig in vielen Staaten in die Frage aufzulösen: wo Zugeständniß aufhören und Hemmung beginnen soll. In Frankreich ist diese Frage doppelt schwierig, denn dieselben Maßregeln, welche einer Regierung Halt geben, geben auch einer mächtigen Opposition Halt. Sie kann die Unterstützung von Männern wie Bugeaud und Changarnier haben, aber auf der anderen Seite befinden sich in den hoöchsten Stellen der Armee und auf den Bänken der gesetzgebenden Versammlung Männer genug, deren Ehrgeiz und deren politische Ansichten durch die Wahl Louis Bonaparte's gekränkt sind, und die ihn mit demselben Auge betrachten, mit dem Moreau, Pichegru und Cadoudal den ersten Konsul ansahen.“ 8
Nach den Mittheilungen aus Palermo in der Times war der Parteigänger Scordati es gewesen, welcher, nachdem die Deputation
abgegangen, um die unbedingte Unterwerfung der Stadt anzubieten, mit den Bergbewohnern in die Stadt stürmte, die neue provisori⸗ sche Regierung stürzte und die Nationalgarden, die sich ihm nicht anschließen wollten, entwaffnete. Der neapolitanische General Filan⸗ gieri, wird berichtet, rüstete sich zum Sturme auf die Stadt, der ein schreckliches Schicksal bevorstehe, wenn nicht jene Parteigänger rasch wieder die Stadt verlassen. 8 Neueren Nachrichten aus Kanada zufolge, die bis zum 8. Mai reichen, war die Ruhe dort nicht weiter gestört worden, obwohl immer noch dieselbe Aufregung herrschte. 1b
Königliches Opernhaus. Robert der Teufel. Herr Tichatscheck: zweite Gastrolle. (Den 24. Mai.) Dem Auftreten als Raoul in den „Hugenotten“ folgte (am Don⸗ nerstag) als zweite Gastrolle des Herrn Enchatschech der Robert in
eurem euch das auch erlauben.
Robert, als
Meyerbeer's Oper „Robert der Teufel“, eine Leistung, die ebenfalls von
E 8½ 111““
Der Ausschuß Arbeit