8
y111“ EE
5 28 “ 1 88 1““
b 11““ 2 8 4 . 8EE1131“ 8 “ v1“ “ igen Anwesenheit des berühmten Gastes her noch im guten An⸗] zelt da: sie ist das geistige Erbe der Zeit des großen Kurfürsten, der Zeit Vernichte jene Schergen 3 8 vhneose bo a um steht. Letzteres hatte sich daher äußerst des sgeße Königs und der großen Zeit von 1813; und es hieße, das or⸗ Die scheu 8 8 18 bergen!““ 9 8 ““ .““ W11“ ö 11““ 1 E ĩ 11“] ius Mieh W e guustbnhe tic-len 246 I „mhsira 85 Sa pn d 18n9 ISg 1A1AXA1AXAX“ —. 2. hes eurelrs vI“*“
ich eingefunden und wohnte der Vorstellung des beliebten Werkes, das, ganische Leben der Völker verkennen wenn man den Faden der Geschichte 3 .“ 8 a . Nefser der Titelrolle, doppelte Anregung bot, trotz der im und den Einfluß der Vergangenheit auf die Gegenwerz nicht anernemnden 1t 8 Err sprach's, ein Blatt in seinet Hand,
““ 8. * 7 11“ t9 8
“ 1“ Auslandes nehmen Bestellung auf
dSdieses Blatt an, für Berlin die
Hause herrschenden Hitze, mit größter Theilnahme bei. Tichatscheck an⸗ wollte. Auch unsere heutige getreue Armee wird noch in späten Tagen mit Worauf man ihm geschrieben, 8 b 3 * Nes 1 Expedition b des Preuß. Staats⸗ 88 ““ Anzeigers: 4 Behren⸗Straße Nr. 57. 6 8 G1“ E 24 8 ℳ 2 8 8
Das Abonnement beträgt: “ EE 16 8 bägs.
W1“
— b 2 Athtr. fur ½§ Jahr. 1 n. . Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und ar seine einstige Größe deutlich sprechen, sondern ihn auch jetzt noch aber sie wird sich selber auch durch die Erinnerung an ihre Ahnen von Scicch theilten nach Belieben. 4 Rthlr. ⸗ ¼ Jahr. W1“ “ 1 “ r wahrhaft groß erscheinen lassen. Namentlich leistet er im deklamato⸗ Fehrbellin, Leuthen und Belle⸗Alliance erquicken können. Schlüter's, DDer falsche Plan, er ward entdeckt 8 Athlr. ⸗ 1 Jahr. . rischen gesange noch immer höchst Bedeutendes. Der getragene Gesang Schadow's und Rauch's Statuen vergegenwärtigen die moralische Kraft Z3 u Dresden, eh' er ausgeheckt; in allen Theilen der Monarchie 8 8
war beiläufig niemals Tichatscheck's Forge, obgleich er auch in Rollen rein des Heeres und des Volkes zugleich, so wie Ramler's, Gleim's, Kleist's Zwei Kaiserinnen brüten, ohne Preis⸗Erhöhung. 1“
* lyrischer Natur (ein Stradella, Max u. s. w.) nicht ohne Glück aufgetreten und Stägemann’s patriotische Gesänge die epochemachenden Begebenheiten Ddrei Kön'ge ihn behüten! Bei einzelnen Rummern wird “ 8 20
8 ist. Durch Gestalt und Stimme zum Held en⸗T enor gleichsam ge⸗ beider preisen. Die Preußen sind ein kriegerisches Volk, welches immer gern ör fünfe? j ie der Bogen mit 2 ⅜ Sgr. berechnetrt.
schaffen, nahm auch saa. ganze gesang eKu diese Richtung, und selbst, von Schlachten singen hören wird, und unsere Schulen haben kein wirksa⸗ det h. 59 1T.. 1 8 b“
der Vortrag seiner Cantilene z. B., obwohl von hinreißendem Ausdruck, meres Lehrmittel, als die Erzählung dessen, was uns emporgebracht. Des Ich will erres eae L9. g ich kann, 8 b““ b 1““ 11“
Was Ihr so fein gesponnen. “ v “ in me rmne., vdansl i. 8 1 116“ Als Spielmann komm' ich in das Hau —
Wo Ihr noch sitzt beim Unheilschmaus; Ihr sollt mit ghe Ramen sch 8 Mai
ehend, so besitzt er in der That Mittel in seinem Organe, die nicht nur ihrer moralischen Kraft wirken und die poetische Begeisterung entzünden; MWiee schon die Gegner in sein Land
EE11212 “
N 8
gewinnt stets einen gewissen Anflug von heroischer Färbung, der dem Cha⸗ rakter getragenen Gesanges in der Regel fremd ist. Jenes leise Ansetzen, ebenmäßige Anschwellen und Abschwellen des Tones, das die italienische Gesangschule mit dem Ausdruck „messa di voce“ bezeichnet, läßt sein Vortrag gänzlich vermissen. Dafür entfaltet er aber eine Kraft und Prä⸗
großen Kurfürsten Scepter und Friedrich's Ehre am Himmel und das eben⸗ bürtige eiserne Kreuz sind die drei Kapitel⸗Ueberschriften für den patriotischen Docenten des preußischen Universal⸗Kompendiums.
Der siebenjährige Krieg, als Heldengedicht, ruft zu guter Stunde Friedrich's Ehre und die Thaten der Getreuen seiner Zeit zur
——————
b11“ 29.
Verherrlichung der neuen
zision im Ansatze des Tones, die ihn noch musikalisch zum echten Helden⸗ mung sagt:
änger stempeln. Im Felde des deklamatorischen Gesanges ist es dann voorzugsweise wieder das Recitativ, in welchem Tichatscheck das Höchse leistet. Die Behandluug desselben ist wirklich musterhaft, sowohl durch deutliche Aussprache der Textworte, als auch durch charaktervolle und schwungreiche Auffassung. Seine Art der Ausführung des Recitatives steht daher mit der der meisten heutigen Sänger, die fast immer durch einen zu breiten, psalmodisch⸗gedehnten Vortrag fehlen, in direktem Widerspruch und berührt doppelt angenehm, wie denn überhaupt sein Gesang durch Kunstbildung und seelischen, dramatisch belebten Ausdruck stets in befriedi⸗ endster und anregendster Weise auf den Hörer einwirkt. Auch diesmal blieb diese Wirkung nicht aus, um so weniger, als die Rolle des Robert bekanntlich eine durchaus geeignete und dankbare für den Gast ist, in wel⸗ cher er sowohl seine Vorzüge als Sänger, wie als Darsteller herauszustel⸗ len Gelegenheit erhält. Seine echt ritterliche Erscheinung, sein mächtiges Organ, seine vollendete Kunst des Vortrages und der Darstellung wirkten wieder im glücklichsten Verein und hinterließen den größten und allgemein⸗ sten Eindruck. — Die nächste Gastrolle des Herrn Tichatscheck, Hüon in Weber's „Oberon“, dürfte die Musikfreunde doppelt insofern in⸗ teressiren, als der Sänger, unseres Wissens, in Berlin zum erstenmale
dengedichts vergegenwärtigen.
darin auftriit. — 9 “ 8
Der siebenjährige Krieg, als Heldengedicht gewi mmet dem alten Ruhme und den neuen Ehren des ppreußischen Heeres. Aus des Großvaters Er⸗ zählungen. Berlin, 1849. Verlag der Deckerschen Ge⸗ Erstes Heft, 27 Oktav⸗
Für mich ein
heimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Die Glorie, welche unsere heutige Armee umstrahlt, steht nicht verein⸗
Bekanntmachungen. [33] Gerichtlicher Verkauf.
Die dem Bauergutsbesi 8 Gottlieb Müller gehörige, in dem Dorfe Droskau, Sorauer Kreises, belegene, im Hypothekenbuche dieses Dorfes Vol. I. pag. 85. ver⸗ zeichnete Bauernahrung von 2 Hufen Land nebst der darauf erbauten Bierbrauerei Nr. 18, welche nach der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 13,150 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf. abgeschätzt ist, soll in nothwendiger Subhastation am 29. August 1849, Vormittags um 11 Uhr, in unserem Gerichtszimmer Nr. I. auf dem Königlichen Schlosse hierselbst bffentlich verkauft werden.
Sorau, den 16. Dezember 1848.
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. Der Richter: (gez.) Lochmann, Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius.
Krakau⸗Oberschlesische f5 n Eisenbahn.
sonst auf eine der Direction genügende Weise die am dritten Orte erfolgte Niederlegung nachweisen, zugleich aber ein von ihnen unterschriebenes, die Nummern der Actien enthaltendes Verzeichniß in doppeltem Exemplare übergeben, von denen das eine zurückbleibt, das andere mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerke der Stimmzahl versehen, zurückgegeben wird, um als Ein⸗ laßkarte zu dienen.
Abwesende können sich nach §. 28 des Statuts mit⸗ telst schriftlicher Vollmacht durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtigten ver⸗ treten lassen, welcher in der vorstehend gedachten Art die Vollmacht zu produziren und die Legitimation sei⸗ nes Machtgebers zu führen hat.
Breslau und Krakau, den 24. Mai 1849.
Das Direktorium der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn.
[262]
Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn. Aanöü, Nach Vorschrift des Art. 29. und mit Bezugnahme auf die Art. 24. und 61.
3, der Statuten werden die Aetionaire un⸗
Iserer Gesellschaft zu der diesjährigen re⸗
gelmäßigen General⸗Versammlung auf
=ZSonnabend den 30. Juni 1849,
laden 1 Vormittags 10 Uhr,
jährigen ordentlichen tr Kethcnn a ⸗ zu bierm eingeladen. 8 9 or⸗ er Nachweis über den Besitz der Actien und die
General⸗-Ver⸗ Ausgabe der Eintrittskarten erfolgt an den beiden letz⸗
agen vor der Versammlung in dem Büreau der
n sammlung auf “ zu Aachen, Wirichsbongard Nr. 1301, und
9 d. 13. Juni c.,
E11“
Die Herren Actionaire
ME laden wir zu der dies⸗
von 10 — 12 und Nachmitiags von 3 — 5 Uhr.
Nachmittags 3 Uhr, Aachen, den 24. Mai 1849. 1 im Bahnhofe zu Krakau, ergebenst ein. In der⸗ Die Direction 8 selben werden die im §. 23 des Statuts bezeichneten der Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn⸗Gesellschaft. Gegenstände erledigt, insonderheit zur Wahl des Di⸗ rektoriums und Ausschusses geschritten werden. Sollten sich jedoch die in letzterer Beziehung statutarisch festge⸗ gesetzten Bestimmungen als unausführbar erweisen, so wird über eine Abänderung des Statutes berathen und beschlossen und die Wahl der Gesellschasts⸗Vorstände nach Maßgabe des Beschlusses erfolgen.
Nach §. 27 des Statuts müssen Actionaire, welche der Versammlung beiwohnen wollen, ihre Actien späte⸗ stens am 11. Juni entweder in dem Büreau der Ge⸗ sellschaft zu Breslau (in dem Direktorial⸗Gebäude der Oberschlesischen Gesellschaft) oder bis zum 12. Juni in dem Büreau der Gesellschaft zu Krakau produziren oder
Achtundzwanzigster Rechnungs⸗Abschluß e r
[246] Bekanntmachung.
Am 16. Februar d. J. verstarb dahier der quiescirte Königl. Bayer. Regiments⸗Arzt Wilhelm Karl Offen⸗ häuser. Wer an seinen Nachlaß als Erbe oder Gläu⸗ biger Ansprüche zu machen gedenkt, wird hiermit auf⸗ gefordert, sich bis zum
Montag den 2. Juli d. J., Vorm. 9 Uhr, zur Geltendmachung derselben, bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung, dahier einzufinden. 8
Dinkelsbühl, den 8. Mai 1849.
Königliches Landgericht. 9 S.) Meyer, Verweser.
Feuer⸗Versicherungs⸗Bank für Deutschland a
v o m hre 1848. .
„ Der Rechnungs⸗Abschluß vom Jahre 1848, welcher den Theilnehmern der Feuer⸗Versicherungs⸗Bank für Deutsch⸗
land nachstehend vorgelegt wird, ergiebt, daß die Summe der bestandenen Versich 1 88. „ „ 1 herungen 340,007,288 Thlr. und der Netto⸗Prämien⸗Betrag 4,1410,288 Thlr. 15 Sgr. betrug. Die Summe der ausgezahlten Brand⸗ Entschädi⸗ früzeen — Verluste beläuft sich auf 486,616 Thlr. 9 Sgr. für das Jahr 1818 und 27,704 Thlr. 5 Sgr. für Fün ah heeeelenmen. ö an Sgr. d h5 Pae han 98 Thlr. 5 Sgr. ]] b nüh ußerdem 5 hlr. 21 Sgr. zu späterer Berechnung zurückgestellt Baef ich senenbcben 18 derjenige Verlust vorgesehen worden ist, welcher aus der Umsetzung der im Besitze der 89 4, uden landschaftlichen und Kredit⸗Verei 8⸗ b 3 1 g entstehen könnte. Die mit dem Rech eins⸗Papiere während des gesunkenen Courses dieser Effekten Nachweisung B. gibt über de )nungs⸗Abschlusse bei jedem Agenien zur Ansicht der Theilnehmer niedergelegte Die Besorgniß, daß die Stürme der es einzelnen Eö“ mische und sittliche Zustände, auch in Beuf erblicher Einfluß auf Handel und Verkehr, auf ökono⸗ Pgen sich n nchc n 1 Lnweisem windBenehung auf Brandschaden und Einbußen aus Veranlassung von Feuers⸗ e.bandenen Kafwanke giede baode e ha er Purch die Erfahrung bestätigt, und die große Summe des Summe von 570,447 Thlr. 21 Sgr zu bev 2 en anhe secnngen, ncaden, Paam egs einnaphme eine erstattet werden wird. Die Bank⸗Verwaltung i n mi ihrer Einlagen zurück⸗ aller nöthigen Vorsicht zu leiten, und bei der S ung i 8 ,d zu vereinigende Sorgfalt in der Erforschung der Wahrheit anzumenden, Ieee wehcnühreh 8 Verhältnissen hervorging, mußte diese Vorsicht und Sorgfalt noch mehr schärfen und 8 K. aecc⸗ aus den Zeit⸗ dem Abschlusse neuer Versicherungs⸗Verträge auferlegen, welche unter anderen Umständen icht düemeenn. in sein würden und in demselben Maße aufhören werden, in welchem bei zu hoffender Wiederkehr ee. stände das Vertrauen und die Achtung vor dem Gesetze Bestand gewinnen. Gleichwohl hat, wie die . 9 Versicherungen im Jahre 1848 — 340,007,288 Thlr. — im Vergleiche mit der Summe des Jahres 1847 8* 335,509,574 Thlr. — zeigt, eine Erweiterung des 6 eschäfts⸗Umfanges der Bank stattgefunden. Am Werthe des Bankgebäudes sind in der Gewährschaft wiederum 400 Thlr. abgesetzt worden, um den durch die Abnutzung entstehenden Minderwerth auszugleichen. 1 Schließlich wird aufs Neue darauf aufmerksam gemacht, daß mit dem laufenden Jahre 1849, nach der Be⸗
Ehren ins Gedächtniß.
„Was giebt es noch, worauf man schaut “ Mitit Freuden in der Welt, “ Vor Allem, dem man sonst vertraut, 1 5 Was noch zusammenhält? “ Wes Ruhm ist alt und doch auch neu, Wer blieb erprobten Ehren treu? Weer ist der wackre Held?“ „Das Preußenheer!“ 2c. ꝛc.
Von dem Gedichte selbst liegen die drei ersten Erzählungen oder Gesänge vor, enthaltend die Schlachten bei Lowositz, bei Prag und bei Kollin. Jede Erzählung hat ihr eigenes Versmaß. Drei Proben werden dem Leser am leichtesten Ton, Spra
Die erste Erzählung beginnt: „Held Friedrich stand im Morgenstrahl Auf L“ Förosfen. 8 „„Rings mehrt sich meiner Feinde Zahl Gleich jenen Wolkenmassen, 8 1 8 8 8 Die dort auf Phöbus dringen ein; 8 8 “ Doch schlägt er ihren Wetterschein 11 1“““ 8 8 8 Mit goldnen Strahlen nieder; “ Heil Dir, du Gott der Lieder! b Der Sieg, den dort Du feierst, sei 1 ünstig Zeichen! en 8 .vi. Klerisei . Vergehn vor Deinen Streichen Seeiten. Du GCott des Lichtes, der dem Geist Auf hoher Bahn die Pfade weist,
zu Mastricht, Kapuzinerstraße Nr. 1101, Vormittags
Nach meiner Pfeise tanzen!““
Aus der zweiten Erzählung. „Das 8 Schlacht von Prag; Griechen und Röme prei 8 Um Heldenthaten die Nachwelt, doch festeren Kriegergeist 8
Die Wid⸗
4 Schwerin Dort über die Nebelwiesen, Trommeln umwirbeln ihn,
Dem Helden folgen sie Alle, um's Ehrenbanner vereint.“ In Folge der ersten großen preußischen Niederlage singt der Erzähler: „Den alten Muth von Mollwitz nimmer verloren wir den, Und es auch noch viel schlimmer, als bei Kollin,
ergehn; Wenn une das Glück verließ, wenn wir auf's Haupt ge⸗ hlagen, Dann haben wir das Haupt erst recht in die Höhe getragen; Und denen, die selber sich helfen, hilft der allmächtige Gott, Das merkt ihr Jungen: es sieget Muth über jede Noth.“
Der Sänger des vorliegenden siebenjährigen Krieges erinnert durch seine Auffassungs⸗ und Darstellungsweise an Archenholtz, dessen histo⸗ risches Volksbuch unglaublich gewirkt hat; möge sein Heldengedicht in “ dringen und die Freude an einer großen Vergangenheit neu beleben.
e und Gehalt des populairen Hel⸗
din scheint nur ein Druckfehler zu sein.
stimmung vom 3. Dezember 1840 und nach §§. 9 und 11 der Bank⸗Verfassung vom 1. Januar 1845, die Ver⸗
jährung der fünf Jahre hindurch unerhoben gebliebenen Dividenden⸗Antheile zum erstenmale zur Anwendung kommen wird. Gleichzeitig werden die Theilnehmer, welche an die noch mit 1569 Thlr. 19 Sgr. unerhoben ge⸗ bliebenen Nachschuß⸗Rückzahlungen Anspruch haben, aufgefordert, diesen Anspruch baldigst geltend zu machen. Einnahme. Thlr. Sgr Der Prämien⸗Uebertrag vom Jahre 1847 betrug laut 27. Rechnungs⸗Abschluß 561,404 2 Hiervon ab für nach Abschluß ristornirte oder veränderte Versicherungen laut Nachweisung A
Für unermittelt gebliebene Schäden und Kosten wurden laut 27. Rech⸗ nungs⸗Abschluß zur Reserve geschrieben..
Die ganze Prämien⸗Einnahme im Jahre 1848 belrägt laut Nachwei⸗ sung A. nach Abzug der Agentur⸗Provisionen 1,110,288
Die in diesem Jahre fällig gewordenen Zinsen (von welchen keine Reste vorhanden sind) kommen in Einnahme mit 37,092
Für Agio⸗Gewinn kommt in Einnahme 8 327 Ausgabe. 8 1,791,410
Für Brandschäden, Rettungs⸗ und Ermittelungskosten u. dgl. u“ “ a) aus dem Jahre 1847 und früher herstammend, einschließlich 1482 Thlr.
6 Sgr. Verlust beim Konkurs zweier Agenten, laut Nachweisung Ba. 27,704 für Provision für die Dividenden⸗Rückzahlung aus 1844. 8,164 b) aus dem Jahre 1848 laut Nachweisung B. c 486,616
Für kurrente Unkosten laut Nachweisung C. ............HH 36,407 4 Keserve.
Für unerledigte oder noch unermittelt gebliebene Schäden, Verluste, Kosten u. s. w. aus 1848 und früheren Jahren, so wie für Provision, mit Berücksichtigung des Bruchs bei der Dividende 116,437 Thlr. 21 Sgr.
Zur Deckung des Risiko der in künftige Jahre über⸗ laufenden Versicherungen .. H
560,28 83,417
1,119 18
545,632 » 21 » 1 8 662,070
*
1,220,962 570,447
„8 88
8 Es bleibt mithin 11““ reiner Ueberschuß welcher von der an der Ersparniß dieses Jahres theilnehmenden Summe von 1,188,432 Thlr. 22 Sgr., laut Nachweisung A., eine Dividende von 4 8 Prozent giebt. Die Gesammtsumme der in dem Jahre 1848 in Kraft gewesenen Versicherungs⸗Kontrakte beträgt 8 die der eingelegten Nachschuß⸗Bürgschaften g wovon für 1848 4,744,528 — für 18 0c0. 2,007,2088 — Die speziellen Nachweisungen A. B. C. dieser Rechnung sind bei den Agenten der Bank zur Einsicht der Theil⸗ nehmer niedergelegt. Gotha, den 15. März 1849. 1 für den Direktor. Bevollmächtigter. Buchhalter. Es wird hiermit attestirt: “ 111“ daß die in diesem 28sten Rechnungs⸗Abschluß für 1848 aufgeführten: 28 16 545,632 Thlr. 21 Sgr. Prämien⸗Uebertrag auf die Jahre 1849 bis 18556,ä 1 116,437 » 21 » reservirt zur Abmachung sämmtlicher für 1848 ꝛc. angemeldeten und noch nicht genau ermittelten Schäden, Unkosten und Verluste, 8 570,447 » 21 » Ueberschuß vom Jahre 1848, 11 1,232,518 Thlr. 3 Sgr. — außerdem aber noch deponirt: 8
340,007,288 6,751,736
Kassirer.
5 “ “ 8 8 15,654 Thlr. 27 Sgr. für noch unerhobene deponirte Dividenden aus den frühere Rechnungs⸗Abschlüssen, 4,5699 « 19 » für noch nicht erhobene Nachschuß⸗Rückzahlungen, 17,224 „ 16 » . 1 1,249,742 Thlr. 19 Sgr. in Summe, durch disponible Fonds, und zwar in 8 h 9 3 1,003,979 Thlr. 21 Sgr. 89 Grund rechtlscher Gutachten und mit Genehmigung des 1 Vorstandes verzinslich angelegten Geldern, Guthaben bei den Herren Agenten und Banquiers, 8 baarer Kasse und laufenden Wechseln, 2 für das Bankgebäude, 1 8 1,230 3 » für das Inventarium, “ 7,225/772 Thir. 70 Sgr. Summe wie oben; ferner: 8 5,000 9 2 8 Caution von dem Herrn Bevollmächtigten, 20,000 „ — » Caution von dem Herrn Kassirer, bei der heutigen Revision nachgewiesen, sämmtliche der Bank gehörige Schuld⸗Dokumente deponirt und in gehöri⸗ ger Integritaͤt befunden, auch sämmtliche berechnete Ausgaben mit richtigen Quittungen belegt worden sind. Nach erfolgter genauer Revision der Bestände, Nachrechnung der Bank⸗Rechnungs⸗Bücher und der Abschluß⸗ Rechnungen wird diese Rechnung von uns als richtig anerkannt. Gotha, am 3. April 1849. v1“ Die Bank⸗Revisions⸗Kommission. 8 Chr. Heinr. Wellendorf aus Arnstadt. F. A. Morgenroth aus Erfurt. C. G. W. Trebsdorf, Spezial⸗Revisor. 8 Den vorstehenden 28sten Rechnungs⸗Abschluß der Feuer⸗Versicherungs⸗Bank f. D. erkennen wir auf den Grun erfolgter Revision als richtig an und genehmigen dessen Veröffentlichung durch den Druck. Derselbe wird jedem Herrn Banktheiluehmer zugesendet. In der heutigen Vorstands⸗Versammlung ist Herr Hofrath Becker von neuem für ein Jahr, vom 1. Juli 1849 bis dahin 1850, zum Bank⸗Direktor und Herr Adolph Matthäi zu dessen Stellvertreter ernannt worden. Gotha, am 19. April 1849. Der Vorstand der Feuer⸗Versicherungs⸗Bank für Deutschland. Werneburg, Benj. Kiesewetter, Vorsteher für Arnstadt. Dirigent. 88, Wilh. Hoffmann, Vorsteher für Erfurt. 4 GSFeorg Zichner, Vorsteher für Gotha.
124,334 29 » 99,997 26 »
— 2
16
1““
Und größerer Tapferkeit Wunder kein Volk ausweisen mag, Als dort die Preußen vollbrachten am blutigen Tage bei
Prag. Nächtlicher Weile noch schreitet die Fahn' in der Hand
Und schwankende Kriegergestalten, Tausende, Freund und Feind,
Sachsen⸗Weimar.
Bewern muß allemal Bevern heißen. Ludin (S. 13) für Bu-
Denutschland. Preußen. Berlin. Verein zur Förderung des Steinkohlen⸗Betrieb in der Grafschaft Mark. — Königsberg. Erlaß des Ober⸗Präsiden⸗ ten. — Breslau. Reise des Kaisers von Oesterreich. — Bekanntmachung, Oesterreich. Wien. Rückkehr des Kaisers. — Vermischtes. Bayern. München. Truppenbewegungen. — Die Besatzung von Landau. — Würzburg. Die Studenten. Sachsen. Dresden. Abmarsch preußischer Truppen. Württemberg. Stuttgart, Kammerverhandlungen. Baden. Karlsruhe. Erlasse. — Vermischtes. — Mannheim. Er⸗ klärung der Mitglieder des Oberhof⸗ und Hofgerichts. — Freiburg. Dienst⸗Entlassungen. — Die Vorlesungen an der Universität nicht unter⸗ brochen. — Rücktehr von Flüchtlingen. — Villingen. Rückkehr des General Miller nach Württemberg. Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Hülferuf aus Baden an das hessische Volk. — Auflösung der Kammern. - Weimar. Landtags⸗Verhandlungen. Nassau. Wiesbaden. Kammer⸗Verhandlungen. Schleswig⸗Holstein. Flensburg. Bekanntmachung des Generals von Prittwitz. — Altona. Corpsbefehl des Generals von Bonin. — Die Einnayme des Blockhauses vor Friedericia. — Capitain Delius †. Frankfurt. Frankfurt a. M. Ankunft des Prinzen Friedrich von Baden und der Minister Beck und Dusch. Ausland. Frankreich. National⸗Versammlung. Beschluß wegen eines Denk⸗ mals für Changarnier. — Einfache Tages⸗Ordnung über Ledru Rollin's Antrag auf Untersuchung des Verfahrens Changarnier's. — Paris. Die letzten Sitzungen der National⸗Versammlung. — Ministerliste. — Die Wahlen. — Die Rückkehr Normanby's. — Devpeschen aus Rom. — Offizielle Beglaubigung des russischen Geschäftsträgers. — Bahkbericht. Großbritanien und Irland. London. Ankunft Rusconi's. — Lord Cowley. — Die schleswig⸗holsteinsche Frage. Rußland und Polen. Warschau. Abreise Oesterreich. Italien. Rom. Kommission zur Unterhandlung mit Lesseps. — Turin. Vermischtes. 8 Börsen⸗ und Haudels⸗Nachrichten.
K.IWeilt
1
des Kaisers von
Münster.
Kammer⸗Verhandlungen. —
J“
4 2
icher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 198 Dem ersten Töchterlehrer Kläber zu Belzig das Allgemeine
Ehrenzeichen; so wie dem Gendarmen Scheske der 1. Gendar⸗ merie⸗Brigade die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. en.
11“
g kR-EtsteEs.Sntb F.ʒ EnbaL.
E1ö1A“ C11““
82
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 22. Dezember v. J. zu dem von den Gemeinden Breitenworbis, Haynrode und Neustadt unternommenen chausseemäßigen Ausbau der ersten Meile der Straße zwischen Breitenworbis und Mackerode von Breitenworbis aus Meine Genshmigung ertheilt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhal⸗ tungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen
eltenden Bestimmungen auf die obengedachte Chaussee Anwendung sinden soll. Zugleich will Ich den Unternehmern das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 bewilligen, auch sollen die diesem Tarife angehäng⸗ ten Vorschriften wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die Ein⸗ gangs bezeichnete Straße Anwendung finden.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenburg, den 9. März 1849.
i (gez.) Friedrich Wilhelm.
(gegengez.) von Manteuffel. von der Heydt. von Rabe.
An die Staats⸗Minister von der Heydt und von Rabe.
Angekommen: Der außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ mächtigte Minister am Königlich hannoverschen Hofe, Freiherr von Schleinitz, von Hannover.
tamtlicher Theil 8
D5D eutschland.
Preußen. Berlin, 28. Mai. Der Absatz der Steinkohlen aus den Gruben in der Grafschaft Mark hat sich in der Richtung nach Osten, trotz der durch den Bau der Köln⸗Mindener Eisenbahn dargebote⸗ nen Erleichterung des Transports, bis jetzt nicht über Bielefeld hinaus erstreckt. Eine weitere Ausdehnung des Absatzes in dieser Richtung ist vor Kurzem von mehreren westfälischen Bergwerksbe⸗ sitzern ins Auge gefaßt, welche einen Verein zu dem Zwecke gebil⸗ det haben, um aus dem Märkischen Bergbezirke, vermittelst der Köln⸗Mindener und der sich daran anschließenden Eisenbahnen, Steinkohlen und Koaks nach den mittleren und östlichen Provinzen des Staats zu schaffen, und damit so weit vorzudringen, als dies nach Maßgabe der Transportkosten und der Preise der Brennmate⸗ rialien a 1 den vorliegenden Plätzen möͤglich sein wird. Zur Er⸗
1u“
8
8 2 4 9 4 4 88 8* 8. 8 8 ] v11““ FE 8 EWEI11“ b““
reichung dieses Zweckes kam es darauf an, sich mit den betreffenden g über möglichst niedrige Frachtsätze zu verstän⸗ digen, ferner einen Erlaß der in Hannover conventionsmäßig zu entrichtenden Durchgangsabgabe von 3 Pfennigen pro Centner zu erlangen und endlich eine Ermäßigung des Kostenpreises der Koh⸗ len durch Auswirkung eines Nachlasses an den dem Staate zuste⸗ henden Zehntgefällen möglich zu machen. In ersterer Beziehung ist es gelungen, mit der Köln⸗Mindener Eisenbahngesellschaft einen Frachtsatz von ungefähr 2 Pfennigen pro Centner und Meile für Steinkohlen und Koaks zu vereinbaren; die Bewilligung eines gleich billigen Frachtpreises auf der hannöverschen Staatsbahn und der Erlaß der Durchgangs⸗Abgabe ist von Seiten der Staatsregierung dringend und, wie zu hoffen ist, mit Erfolg bei der hannoverschen Regierung beantragt. Endlich ist durch einen auf den Antrag des Handelsministers und des Finanz⸗Ministers in diesen Tagen ergan⸗ genen Königlichen Erlaß das wichtige Zugeständniß gemacht wor⸗ den, daß für diejenigen Quantitäten Steinkohlen, welche aus den westfälischen Gruben roh oder als Koaks auf der Köln⸗Mindener Eisenbahn über die Station Bielefeld hinaus verfahren werden, vom 1. Juni d. J. ab, bis zum Erlaß eines neuen Gesetzes über die zu entrichtenden Bergwerks⸗Abgaben, eine Zehnt⸗Remission und zwar bei rohen Steinkohlen von 3 Pfennigen und bei Koaks von 4 ½ Pfennig pro Zoll⸗Centner bewilligt und von der betreffenden Zehntkasse getragen wird. Es ist demnach zu hoffen, daß der für den westfälischen Kohlenbergbau und für die Verbraucher von Stein⸗ kohlen gleich forderliche Zweck des Vereins in vollem Maße erreicht werden wird.
Königsberg, 25. Mai. Die Königsb. Ztg. enthält nachstehenden Erlaß des Ober⸗Präsidenten:
„Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs hat das Königliche Staats⸗Ministerium mir die kommissorische Verwal⸗ tung des Ober⸗Präsidiums der Provinz Preußen übertragen. Die⸗ sem Rufe bin ich gern und freudig gefolgt, weil er mich einem Landestheil wieder zuführt, dem ich durch Geburt, Erziehung und vieljährige amtliche Wirksamkeit angehöre, und an dessen Wohl und Wehe ich beständig und in allen Verhältnissen den lebendigsten und, so weit es mir vergönnt war, auch den thätigsten Antheil genommen habe. Ich trete demnach in die Mitte meiner geliebten Landsleute mit dem redlichen Willen, ihnen ein treuer Beistand zu sein, ein Führer und Helfer in Allem, was die Wohlfahrt des Landes zu begründen und zu fördern vermag; aber ich trete in diesen Wirkungs⸗ kreis auch mit der festen Zuversicht, daß die Gesinnung, welche, so lange ich denken und urtheilen kann, in unserem Preußen einhei⸗ misch war und die sich nicht blos in den Jahren der Noth und des Kampfes für das theure Vaterland, sondern auch in späteren Zei⸗ ten so groß und herrlich bewährt hat, noch heute darin lebt, ja, daß heute, wo die Verfassung die Rechte des Landes schützt, wo die Vertretung des Volkes sie und ihre Fortentwickelung verbürgt, mehr als je der Wahlspruch sich hier geltend machen werde:
Die Furcht vor Gott, die Treue für den König, die Ach⸗ tung vor dem Gesetz und die Begeisterung für alles Edle
und Große! Konigsberg, den 24. Mai 1849. 181 Der Staats⸗Minister und Ober⸗Präsident. 8 Flottwell.“ 1I1G6“¹“¹
Breslau, 25. Mai. (Bresl. Ztg.) Gestern bereits hat der Kaiser von Oesterreich mittelst Extrazuges auf seiner Rückreise von Warschau nach Wien Kosel passirt.
Münster, 27. Mai. (Westph. Merk.) Hier ist nachstehende Bekanntmachung erschienen: „Da der General⸗Major von Hanneken mit seiner mobilen Division zu seiner weiteren ve anen nach dem Rhein abmarschirt, so geht 1) die vollziehende Gewalt in den Kreisen Solingen und Elberfeld, soweit der letztere in den Belage⸗ rungszustand erklärt ist, am 25sten d. an den General⸗Major Chlebus in Düsseldorf, 2) in dem Kreise Hagen, soweit er in den Belagerungszustand erklärt ist, an den Major Wilm, Bataillons⸗ Commandeur im 13. Infanterie⸗Regiment, und 3) in dem Kreise Iserlohn an den Major von Gliseczinski, Commandeur des Landwehr⸗Bataillons Bielefeld, über.
Münster, den 24. Mai 1849.
K. Graf von der Gröben, General⸗Lieutenant und interim. kommandirender General des 7ten Armee⸗Corps.“
Oesterreich. Wien, 26. Mai. (Wien. Ztg.) Gestern früh um 5 ½ Uhr ist Se. Majestät der Kaiser, in Begleitung des General⸗Majors Grafen von Grünne, aus Warschau über Olmütz hier angekommen. Der Ministerpräsident Fürst von Schwarzenberg und die Flügel⸗Adjutanten waren Sr. Majestät vorausgeeilt und schon vorgestern mit dem letzten Zuge in Wien eingetroffen.
Im Lustschlosse zu Schönbrunn, wo seit längerer Zeit die Apparte⸗ ments zum Empfang Ihrer Kaiserlichen Hoheiten des Erzherzogs Franz Karl und der Frau Erzherzogin Sophie eingerichtet sind, werden diese hohen Gäste heute Abend erwartet.
„Dem Lloyd schreibt man aus Gran, daß die Husaren end⸗ lich zur Kenntniß gekommen seien, der Kampf gelte nicht König
.““
““ ün.
Ferdinand, sondern geschehe blos zu Gunsten Kossuth's, und eine
Kaiserl. russische Armee habe sich der Bekämpfung der Rebellen an⸗ geschlossen; die nächste Folge davon war, daß mehrere Schwadronen, als Retraite geblasen wurde, auf und davonritten, um nicht mehr gegen die Kaiserliche Armee kämpfen zu müssen. Ueberhaupt wirkt die immer mehr sich Bahn brechende Gewißheit der russischen Inter⸗ vention in der Art entmuthigend auf die Insurgenten, daß sie be⸗ reits anfangen, sich von Pesth gegen Debreczin zurückzuziehen. Ko⸗ morn wird von ihnen stark verproviantirt; doch soll die Besatzung sich nicht mehr als auf 6—700 Mann belaufen.
Bayern. München, 25. Mai. (Münch. Z.) Das zweite Infanterie⸗Regiment „Kronprinz“ hat Ordre erhalten, jeden Au⸗ genblick marse serng zu sein.
““ E
“ “
Se G zabnth et i Ee⸗
1 Die Münch. Zeit. meldet: „Nach einem Schreiben aus Landau zählt die dortige Garnison noch 1000 dem Könige und ihrem Eide treuergebene Soldaten; alle nicht eingetheilten Offiziere thun Dienst als gemeine Soldaten; die Außenwerke sind verlassen, die Gräben mit Wasser angefüllt, die Thore geschlossen, und die tapfere Besatzung ist entschlossen, eher die Stadt und die Festung in die Luft zu sprengen, als solche in die Hände der Insurgenten gelangen zu lassen.“”
Würzburg, 23. Mai. (Nürnb. Korr.) Die nach Wert⸗ heim gesandte Professoren⸗Deputation, die Herren Hofrath Osann (Rektor), Hofrath Textor, Professoren Albrecht, Kölliker, ist hierher zurückgekehrt und hat über die würdige Haltung der Studenten in Wertheim nicht nur Erfreuliches berichtet, sondern auch die Gewiß⸗ heit mitgebracht, daß sie die Rückkehr der Studenten in den näch⸗ sten Tagen bewirkte. Nur von der Erledigung eines Punktes soll dieselbe noch abhängen.
Sachsen. Dresden, 25. Mai. Heute morgen um 7 Uhr zogen die bisher in Dresden und Umgegend einquartierten preußi⸗-⸗ schen Truppen mit klingendem Spiele ab. Das Einrücken der sie ersetzenden kombinirten pommerschen und polnischen Regimenter wird von heute an erfolgen; vor der Hand haben sächsische Truppen die Wachen bezogen. Den abmarschirten Truppen folgt allgemeines Lob über ihr Verhalten nach; einige Abtheilungen derselben waren erst noch vor fünf Tagen, der Train ꝛc. erst vorgestern eingerückt.
Württemberg. Stuttgart, 21. Mai. In der heuti⸗ gen Abend⸗Sitzung der Kammer der Abgeordneten waren am Mi⸗ nistertische die Staatsräthe Römer, Duvernoy und General Rüpp⸗ lin. Tagesordnung: Berathung eines Berichts des Funfzehner⸗ Ausschusfes, Berichterstatter Schoder. Die Kommission stellt fol⸗ gende Anträge: Die Kammer möge beschließen, die Regierung zu bitten:
1) Mit denjenigen Regierungen, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, in Beziehung auf die zum Schutze der National⸗Versammlung und Reichsverfassung zu ergreifenden gemeinsamen Maßregeln sich ins Benehmen zu setzen. 2) Unverweilt dafür Sorge zu tragen, daß das württembergische Militair nicht zu einem Angriffe anf die National⸗Versammlung verwendet werde. 3) Unter den vorliegenden dringenden Umständen die bereits bean- tragte Beeidigung der württembergischen Truppen auf die Reichsverfassung so schleunig als möglich vorzunehmen. Schoder begründet diese Anträge auf folgende Weise: „Die Stellung der württembergischen Regierung und der württembergischen Kammer zu der National⸗BVersammlemng und zu der Reichs⸗Verfassung ist in diesem Saale schon so oft besprochen worden, und es herrscht darüber zwischen der Kammer und der Regierung ein sol⸗ ches Einverständniß, daß es überflüssig wäre, hierüber etwas Weiteres zu sagen. Die württembergische Staats⸗Regierung hat im Einverständnisse mit der Kammer die National⸗Versammlung als den einzig und allein zur Errichtung des Verfassungswerks berufenen gesetzgebenden Körper und die Reichs⸗Verfassung als für ganz Deutschland gültiges Gesetz anerkannt. Aus diesem Anerkenntniß folgt von selbst die Verpflichtang des württember⸗ gischen Staates, die National⸗Versammlung sowohl als die Reichs⸗Verfas⸗ sung zu schützen und alle ihre Kräfte aufzubieten, um diesen Schutz wirk⸗ sam werden zu lassen. Dieser Satz und nichts Anderes ist in den Anträ⸗ gen unter Nr. 1 und 2 ausgesprochen, und die Frage, von deren Erörte⸗ rung es sich handelt, ist deshalb blos die, ob die Verhältnisse wirklich von der Art sind, daß es nothwendig ist, dies nur ausdrücklich aus⸗ zusprechen und in dieser Beziehung an die Regierung Anträge gelangen zu lassen. Daß nun aber die Verhältnisse wirklich so sind, ist ge⸗ wiß klar. Die Verhältnisse sind wegen der Stellung, welche die preußische Regierung in Verbindung mit einigen anderen Regierungen, und welche in neuester Zeit die provisorische Centralgewalt gegenüber der National⸗Ver⸗ sammlung eingenommen hat, im hohen Grade bedenklich. Man sagt, der Erlaß einer zu octroyirenden Verfassung sei in den Kabinetten von Olmütz Hannover u. s. w. bereits angelangt. Welche Stellung die National⸗Ver⸗ sammlung, wenn sie nicht aller Ehre baar sein will, gegenüber von diesem Octroy rungsakt einzunehmen hat, ist ebenfalls klar. Sie wird antworten auf eine Weise, die die octroyirenden Regierungen veranlassen wird, mit Gewaltmaßregeln gegen die National⸗Versammlung einzuschreiten. In die⸗ ser Hinsicht liegt also Gefahr auf dem Verzuge. Noch größer ist die Ge⸗ fahr wegen der Stellung, welche die Centralgewalt gegen die National⸗ Versammlung angenommen hat. Diese hat ein Ministerium ernannt, das nur über wenige Stimmen in der National⸗-Versammlung zu verfügen hat, und mit dessen Programm die National⸗Versammlung wahrlich verhöhnt wurde. Es ist zwar in dem Gesetz über die provisorische Centralgewalt nicht aus⸗ drücklich veg⸗ daß der Reichsverweser sich blos mit einem Ministerium umgeben dürfe, welches mit der Mehrheit der National⸗Versammlung im Einklang sei; allein dies versteht sich so sehr von selbst, daß derjenige, der zu jener Zeit den Antrag eingebracht hätte, eine Bestimmung dieser Art in das Gesetz aufzunehmen, als ein Tollhäusler betrachtet worden wäre, indem die rechte Seite des Hauses damals und immer erklärt hat, es verstehe sich von selbst, daß fortan in Deutschland sowohl an der Spitze des Ganzen als in den einzelnen Staaten kein anderes Ministerium mehr bestehen könne, als ein solches, das im Einklang mit der Mehrheit des betreffenden gesetz⸗ gebenden Körpers sei. Diesen 88⁸ hat bei Berathung jenes Gesetzes selbst von Radowitz, bekanntlich die Seele des jetzigen Kabinets in Preu⸗ ßen und der Handlungen dieses Minoritäts⸗Ministeriums, aufgestellt. Als ich heute die Reden der Mitglieder der rechten Seite der National⸗Versammlung bei der Berathung des fraglichen Gesetzes las, habe ich mich geschämt, daß in Deutschland solche Männer existiren können. Wenn irgend etwas geeignet ist, vollends jeden Rest von Ver⸗ trauen zu beseitigen, so ist es die Durchlesung dieses Theils der stenogra⸗ phischen Berichte über jene Verhandlung. Wenn man die Schlechtigkeit der betreffenden Abgeordneten erkennen, den Mangel an politischer Einsicht und Takt kennen lernen will, so rathe ich Jedem, jene Verhandlungen zu lesen und damit zu vergleichen, in welchem Zustande wir heute sind. Schon die Ernennung des Minoritäts⸗Ministeriums durch den Reichsverweser ist ein Wegsetzen über das Gesetz wegen Gründung der provisorischen Central⸗ gewalt und ist der Anfang des Verraths, welcher von Seiten derjenigen begangen zu werden droht, in deren Hände das deutsche Volk mit Vertrauen seine Geschicke gelegt hat. Es ist ein Verrath, der dem deutschen Volke zu drohen beginnt, so unnatürlich und schnöde, wie er nie von einem Kinde an seiner Mutter begangen worden ist.“ Der Redner geht auf das Programm des neuen Ministeriums über und sucht aus dem Gange, den die Verhandlungen über das Gesetz über die Centralgewalt genommen haben, nachzuweisen, daß lediglich die Centralgewalt es sei, welche die Reichs⸗Verfassung zur Durchführung n bringen habe. Was den dritten Antrag beirifft, so habe bekanntlich die