1849 / 149 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4 nadsoase ZIIII end er epieres für unwahrscheinlich häͤlt, ich es für das wahrscheinlichere

altr. nsse mich nicht. jeht theils absichtlich

mich nicht irren durch das, was man jetz sichtlich, vHeis Wwakasgnich sen Monaten verbreitet; es habe sich Oesterreich eine Fentral⸗Verfassung gegeben, und dadurch sei sein Eintritt in den deutschen 8 Wenn man die octropirte österreichische Ver⸗

öglich geworden. . Bftante hrem Zusammenhange ruhig prüft, muß man zur entgegengesetzten Ansicht kommen. Es wird allerdings durch sie ein Gesammt⸗Reichstag ge⸗

sich r ützt sie i die Verfassung der einzelnen Pro⸗ üech. Feee 8nen die Beselaha ene. e.s. he. gäbildet sein werden. Und wann werden sie das sein? Wenn der Krieg in Pnee ist, wann der Friedensschluß zu Stande kommt, wann das Italien zu Ende ist, war Verhältniß der Provinzen zum Gesammtstaat festgestellt ist. Ich glaube aber, so jung meine staatsmännische Erfahrung ist, behaupten zu dürfen, daß kein anderes Resultat erfolgen kann, als daß der föderative Grundzug überwiegt, und daß dadurch die Stellung Oesterreichs zu Deutschland auf

die richtige Bahn geleitet wird. . . t

„Es ist ferner angegriffen worden, was die Regierung über die Be⸗ stimmungen der deutschen Verfassung über die Finanzen sagt. Es ist von dem durchlauchtigen Sprecher zugegeben worden, daß eine Gefahr in die⸗ sen Bestimmungen der Reichsverfassung liegen könne; er hat aber zur Beruhigung gesagt, die gesetzgebende Gewalt in Frankfurt werde keinen Mißbrauch von dieser Bestimmung machen.

„Hierauf erwiedere ich: Die Finanzverhältnisse eines jeden Staates sind so sehr mit der Existenz des Staates verbunden, daß hier die Regierung mit bloßer Hoffnung sich nicht beruhigen kann, sondern Gewißheit for⸗ dern muß. Ich möchte die Verantwortung nicht übernehmen, zu einer Ver⸗ fassung zuzustimmen, die auch nur die entfernte Möglichkeit darböte, daß Bayerns Finanzzustände vollem Ruin preisgegeben würden. Die vollstän⸗ digste Sicherheit zu verlangen halte ich für Pflicht, so lange ich Rathgeber der Krone zu sein die Ehre habe. . 1

„Diese volle Sicherheit enthält die deutsche Reichsverfassung nicht.

Denn wie kann diese vorhanden sein, wenn man das Verhältniß der Stimmen im Staaten⸗ und Volkshaus betrachtet? Die Vertreter Bayerns werden immer in der Minderzahl sein, überhaupt die Vertreter von Süddeutschland. Es handelt sich hierbei wesentlich um die verschiedenen materiellen Zustände von Nord⸗ und Süddeutschland, und in dieser Beziehung wird Süddeutsch⸗ land von Norddeutschland immer überstimmt werden. Ich bin weit entfernt, so großes Mißtrauen gegen die norddeutschen Brüder zu hegen, daß sie ab⸗ sichtlich zum Nachtheile für uns Süddeutsche etwas beschließen würden; in⸗ deß was möglich ist bei politischen Kämpfen, bei einer Aufregung, wie sie inzunseren Tagen herrscht, haben wir gesehen.

„In der National⸗Versammlung zu Frankfurt saßen die bayerischen Vertre⸗ ter; sie haben einstimmig darauf hingewiesen, daß jene Bestimmungen Bayern ge⸗ fährden, daß es der bayerischen Regierung unmöglich sein wird, ie re Zustimmung zu diesen Sätzen zu geben. In Privatgesprächen, in Ausschüssen, in Druckschriften, in Zeitungen, in Vereinsbesprechungen wurde es kundgegeben, daß solche Bestimmungen verwerflich seien. Es war vergeblich. Die politische Lei⸗ denschaft, die um jeden Preis diese Form der Einigung erstrebte, war taub dagegen; sie hat die materiellen Interessen der einzelnen Staaten hinten⸗ angesetzt der Begeisterung für eine politische Idee. Ich gebrauche hier den mildesten Ausdruck der Begeisterung für eine politische Idee, um alle Ne⸗ benzwecke bei Seite zu lassen, die auch stattgefunden. Wenn also hier ge⸗ rade die Art und Weise, wie diese Finanz⸗Bestimmungen zu Stande gekom⸗ men, zeigt, daß die noch so laut erhobenen Stimmen der Vertreter Bayerns fruchtlos verhallen können, so kann ich es nicht mit meiner Pflicht vereini⸗ gen, dazu meine Zustimmung zu geben, daß diese Gesetze für alle Zukunft zur Geltung kommen sollen,

Man hat vielfach, auch bei den Erörterungen der Presse, darauf hin⸗ gewiesen, es sei ja nicht gesagt, daß die Verbrauchssteuern der einzelnen Länder durch Beschluß der National⸗Versammlung denselben entzogen wer⸗ den können; der bayerische Malzaufschlag sei nicht gefährdet. Hier muß ich aber auf den §. 34 der Reichsverfassung hinweisen, worin es heißt: „welche Productions⸗ und Verbrauchssteuern gemeinschaftlich sein sollen, bestimmt die Reichsgesetzgebung.“ Wenn diese Bestimmung einmal deutsches Gesetz ist, so kann die Reichsgesetzgebung sagen; der Malzaufschlag soll gemein⸗ schaftliche Steuer für das Reich sein, und wenn die bayperischen Abgeord⸗ neten auch dagegen stimmten, so können sie überstimmt werden, und dann ist der Malzaufschlag gemeinschaftliche Steuer.

„Es ist angeführt worden, diese Bestimmung gefährdete mehr das Reich selbst als Bavern. Wenn das so ist, so ist das ein Grund mehr für mich. Deun ich kämpfe gegen die Reichsverfassung nicht für Bayern, sondern für Deutschland. Man hat mir fast den Vorwurf gemacht, daß ich Partikularist bin, ich nehme diesen Vorwurf ruhig hin, ich bin daran gewöhnt seit 3 Jah⸗ ren. Ich werde nicht manche Jahre lang mit meiner Begeisterung für die deutsche Sache abgeschlossen und ruhig für mich gestanden sein, um, wenn es gilt, dieselbe durchzusetzen, sie zu bekämpfen. Mein Standpunkt eht aus der tiefsten Ueberzeugung hervor, daß Deutschland durch diese Ver⸗ fassung verderbe. Ich habe deutsches Herz genug, um des Interesse des einzelnen Staates, wenn es zum Wohl der ganzen deutschen Nation nöthig ist, für dieselbe hinzugeben. Dies ist demnach ein Grund mehr für mich, um gegen die Verfassung zu stimmen und ich danke dem durchlauchtigen Sprecher dafür, daß er mir diesen Grund mehr für meine Ansicht an die Hand gegeben.

„Man hat ferner die Stelle über die Kompetenz der Centralgewalt in der Erklärung der Regierung getadelt. Ich glaube, daß hier ein kleines Mißverständniß eintrat. Die Stelle sagt nicht, was der Centralgewalt ent⸗

zogen werden soll, sondern umgekehrt, was nach Ansicht der bayerischen

Regierung ihr gebührt.

8 „Allerdings heißt es, gebührt ihr die völkerrechtliche Vertretung dem Auslande gegenüber, die Entscheidung über Krieg und Frieden, die Ober⸗ leitung der bewaffneten Macht, des Zoll⸗ und Handelswesens, der allgemei⸗ nen Anstalten und Mittel des Verkehrs, die Wahrung des Reichsfriedens und die Reichsgesetzgebung, aber es müssen die Gränzlinien dieser Central⸗ gewalt schärfer bezeichnet werden. Beim Recht über Krieg und Frieden, über die Vertretung der allgemeinen deutschen Angelegenheiten nach außen braucht es keine schärfere Bezeichnung; aber das Recht in Bezug auf Zoll⸗

unnd Handelswesen, auf Verkehrs⸗Anstalten und namentlich die Rechte, die

in Bezug auf die Gesetzgebung der Centralgewalt eingeräumt sind, bedürfen allerdings einer genaueren Bestimmung.

„Ich glaube, daß ich mich mit dem durchlauchtigen Sprecher, wenn ich diese Punkte mit ihm im Einzelnen durchgehen würde, hier leicht vereinigen könnte, doch die Geduld der hohen Kammer will ich nicht länger ermüden. Nur Eines: die allgemeine Klausel, wonach die Reichs⸗Gesetzgebung in ihren Bereich ziehen darf, was sie für nöthig hält, soll nicht gefährlich sein, weil sich dieses schon beim alten deutschen Reiche eben so verhalten habe.

Darauf erlaube ich mir zu erwiedern; der alte Reichstag hatte eine ganz andere Zusammensetzung, als der künftige Reichstag haben wird, und ich glaube, guch der Herr Sprecher werden mir das zugeben, daß die früheren

teichsstände den Einzelstagten eine ganz andere Garantie boten, als die künftigen Reichstags⸗Abgeordneten; dann erlaube ich mir, den Geschichts⸗ und Rechtskundigen daran zu erinnern, daß früher die sogenannte clausula salvatoria bestand, vermöge welcher alle Bestimmungen, welche Nachtheili⸗ ges für das einzelne Land enthielten, durch die Landesgesetzgebung modi⸗ fizirt werden konnten. Von einer solchen Sicherung kann ich wenigstens in der jezigen Reichsverfassung nichts finden.

„In Vezug auf den Erbkaiser habe ich eigentlich nichts zu erwiedern, denn 5' ist allgemein anerkannt worden, daß diese Frage eine offene sei. Natien ahegeesnes möchte ich hervorheben. Wenn man behauptet, daß die die Verfassun An ung zu Frankfurt allein und ausschließlich berechtigt sei, 7. ℳ. Mhanu Seesn. so darf man auch gegen den Beschluß nichts ein⸗ dr daß sis Nehin en Fösleasee wählte, und nicht die feine Distinction

7 7 p 7

„wüne Gräͤnze. hr Mandat überschritten hat. Das Unbedingte hat

8 „Hat die National⸗Versamm z enJ. 2 Je-h nnie he eas he eng das Necht, allein die Verfassung zu

Fnanh 8 rbkaiser machen, sie konnte die übrigen

Fürsten absetzen, sie konnte Deutschland zur Republik erklären. Entweder

sist sie nicht allein befugt, oder sie ist es in j hiia.

8 tes in jeder Hinsicht und zu Allem.

„Ueber das Wahlgesetz lassen sich allerdings sehr verschiedene Meinun⸗

gen denken, und wie schwierig diese Frage ist hat die Regierung dadurch anerkannt, daß sie diese Punkte nur im Allgemeinen berüße enn sie aber gegen die allzu demokratische Färbung dieses W 3 Awei 8

58” ische 8 es ahlgesetzes Zweifel er hoben hat, so verweise ich auf die ganze eschichte, nicht blos unseres Vol⸗ kes, sondern aller Völker; eine demokratische Verfassun in dieser

8 8 2 5 K b 2 4 18 . istirt nung hat eigentlich bei irgend einem größeren Volke noch gar nie existirt.

Die Staaten des Alterthums, die man als Beweis anführt, ruhten auf der breiten despotischen Grundlage der Sklaverei; die nordamerikanischen Frei⸗ staaten, die man aus unserer Zeit als Beispiel anführt, haben eine ganz abnorme Stellung und stehen zum Theil an sich noch so in der Kindheit stgatlicher Entwickelung, daß für jedes Streben, jedes eösfefniß, ede⸗ 88 dividuum noch Raum genüg ist auf dem großen Kontinente. ie haben um sich her den friedlichen Ocean und keine Nationen um sich, stark, kampf⸗. geif wvnchee enngsluffig, mit einem Wort, sie haben keine möglicher⸗ weise feindlichen Nationen um sich. 8

„Schon aus diesen eanch ist jeder Vergleich mit Deutschland un⸗ möglich. Der Vergleichung mit unseren Zuständen am nächsten liegt die Geschichte Roms, in welcher zu den Zeiten Cicero's eine ähnliche Bewegung stattgefunden hat, wie jetzt bei uns, 1 1

„Das Nesultat dieser Bewegung war die Tyrannei der römischen Cä⸗ saren; und ich glaube, mit gutem Grunde behaupten zu können, wer die Freiheit liebt, zweifelt an diesem Wahlgesetz.

„Zum Schlusse ist in der Rede, welche ich beantworte, gesagt worden: mit tiefem Schmerz müsse man bekennen, daß die Lage des Vaterlandes traurig und einem brennenden Hause vergleichbar sei. Darin stimme ich aus vollem Herzen bei und will auch nicht widersprechen, daß die Schuld dieser Zustände auf beiden Seiten liege. 8,&

„Die Vertreter des Volkes und die Regierungen haben ihren Theil der Schuld. . 1 . 3

„Darüber ins Einzelne zu gehen, ist unnöthig, denn nicht, warum wir in dieser Lage sind, haben wir ins Auge zu fassen, sondern, was zu thun sie uns gebietet, welche Mittel angewendet werden sollen, um das Vater⸗ land vom Verderben zu retten. 2

„Es ist dabei hingewiesen worden auf die National⸗Versammlung zu Frankfurt und auf den drohenden Untergang derselben. Man kann sagen, die Regierungen haben ihn verschuldet; wenn man sich blos an die äußeren Thatsachen hält, so kann man sagen, die Abberufung der Vertreter zu Frankfurt ist der Grund, daß das Parlament sich auflösen könne und werde. 1 „Ich glaube, man muß bei Beurtheilung der Geschichte der Völker et⸗ was tiefer blicken. Ich finde den letzten Grund dafür, daß diese seit einem Jahre tagende, aus den besten Männern des deutschen Volkes bestehende Versammlung vielleicht ftuchtlos auseinandergeht, ich finde den tiessten Grund darin, daß sie sich überhoben hat. 8.

„Jede absolute Macht stürzt sich selbst. Der Absolutismus der Für⸗ sten ist in der Geschichte immer gestraft worden, und über kurz oder lang ist die auf ihn gestützte Willkürherrschaft gebrochen, aber der Absolutismus der Volksvertreter verfällt demselben Gerichte. Es giebt nicht eine andere sittliche Negel für die Fürsten, und eine andere für die Völker. Wir sind alle demselben ethischen Gesetze unterthan, das jene Macht gezeichnet hat, die die Welt geschaffen. Die National⸗Versammlung zu Frankfurt, indem sie das bestehende Recht mißachtet und sich über ihr Mandat erhob, indem sie alle bestehenden Regierungen Deutschlands durch den Hauch ihres Mun⸗ des zu zerbrechen glaubte, hat sich selbst das Grab gegraben, und wenn sie in dasselbe hineinstürzt, so ist die sittliche Macht der Weltordnung die Ur⸗ sache davon. 1 1

„Was ist aber nun zu thun bei diesem Zustande? Ich weiß nur Eine Hülfe, aber ich bin auch überzeugt, daß sie genügt. Jeder Einzelne halte fest an den ewigen Prinzipien, auf denen der Staat ruht, auf wel⸗ chen die Wohlfahrt des Ganzen, wie des Einzelnen ruhen muß, an dem Rechte und der Achtung vor dem Gesetze; an der Achtung vor dem Sit⸗ teugesetze, welches die tiefere Basis des Rechtes ist, vor der heiligen Ordnung der Dinge, die wir nicht gemacht haben, und die wir auch nicht

zerbrechen können. 1 1 sei⸗ „Von dieser Achtung erfüllt, thue Jeder, was seines Amtes ist, auf sei

nem Posten, und Alle lassen sich leiten von der Liebe zum Vaterlande, von der or zu unseren Brüdern, die das höchste Gesetz ist. Wenn dies die Gesinnung der Mehrheit wird: dann ist uns geholfen. 82 welcher Form, 85 welchem Wege, das vermag ich noch nicht zu sagen, aber überzeugt bin ich, daß uns dann geholfen wird. 8 1 8 „Dringt aber diese Gesinnung nicht durch, so mögen die Räthe der Fürsten und die Fürsten selbst sinnen und ihun, was sie wollen, und die Vertreter des Volks mögen rathen und beschließen, was sie wollen, es wird Elend über Elend über das deutsche Volk hereinbrechen, und nach langen unabsehbaren Kämpfen wird die gewaltige Hand, die über den Menschen ist, die Ordnung wieder aufrichten, welche der Uebermuth der Menschen frevelnd

vernichtet.“

Würzburg, 28. Mai. (O. P. A. Z.) Vorgestern Abend 6 Uhr kamen die Studenten, die aus Wertheim noch bis Eichel feierlich waren begleitet worden, hierher zurück. Fast sämmt⸗ liche Professoren der Universität, eine Deputation des Stadt⸗Magi⸗ strats, der Landwehr, die Liedertafel und eine Unzahl von Einwoh⸗ nern hiesiger Stadt aus allen Ständen war ihnen bis an den Zeller Felsenkeller entgegengekommen. Von dort aus bewegte sich der feierliche Zug, an dessen Spitze der Rektor zwischen dem deut⸗ schen Banner und der Universitätsfahne ging, durch die Stadt, welche (namentlich die Domstraße) wegen des Empfanges der An⸗ kömmlinge geschmückt war. Sowohl vorgestern als gestern Abend fanden wegen dieser glücklichen Rückkehr der Studenten heitere Feste im Theatergarten statt.

Speyer, 19. Mai. (O. P. A. Z.) Folgende „Ansprache an die Bewohner der Pfalz“ ist hier veröffentlicht worden: „Durch eine Versammlung von sogenannten Vertrauensmännern der Kan⸗ tone am 17. Mai 1849 zu Kaiserslautern wurde in der Mehrheit von 15 gegen 13 Stimmen eine provisorische Regierung für die Pfalz eingesetzt, und in Folge einer sofort stattgehabten Wahl ha⸗ ben sich nachgenannte pfälzische Bürger als Mitglieder dieser Re⸗ gierung kundgegeben: die Herren Reichard, Dr. Hepp, Dr. Greiner, Fries und Schmitt.

Nachdem die also gebildete provisorische Regierung varch eine Proclamation, d. d. Kaiscrslautern den 18. Mai 1849, ihr este⸗ hen der pfälzischen Bevölkerung eröffnet hatte, erhielt der Präsident

1849 nachstehende Aufforderung: An den Präsidenten der Kreisregierung der Pfalz, Herrn Alwens. Die provisorische Regierung der Pfalz hat Speyer zu ihrem Sitze bestimmt. Sie sind ersucht, sämmtliche Beamte der Kreisregierung auf

woselbst wir denselben den Eid auf die deutsche Reichsverfassung abnehmen werden.

Speyer, den 19. Mai 1849.

Die provisorische Regierung der Pfa)lz.

In deren Auftrag: 1g h Reichard. Fries. Dr. Hepp. Greiner.

In der That erschienen auch die Herren Reichard, Dr. Hepp⸗ Dr. Greiner und Fries am 19. Mai, Abends 5 ½ Uhr, im Regie⸗ rungsgebäude zu Speyer zum Zwecke der Eidesabnahme, welche die

Anerkennung der provisorischen Regierung zugleich in sich schließen

sollte; allein das 1“ erklärte nhianrse daß es ge

der gestellten Anforderung nicht entspreche, und da in Folge dieser Ablehnung seine Wirksamkeit in Speyer der faktischen Gewalt ge⸗ Jgenüber unmöglich geworden, begab sich dasselbe in Gemäßheit einer hüher schon eventuell ertheilten ausdrücklichen Weisung des König⸗ lichen Staats⸗Ministeriums nach Germersheim, um daselbst seine Amtsthätigkeit fortzusetzen.

Die Ablehnung hatte ihren Grund in beschworenen Pflichten, das Regierungs⸗Kollegium konnte aber auch den Personen, von

der Königlich bayerischen Regierung der Pfalz unterm 19. Mai

heute Nachmittag 5 Uhr im Regierungs⸗Gebäude zu versammeln,

welchen die Aufforderung ausging, keinerlei Befugnisse zu verselben sdeh⸗ einrãäum 1 1

Die Wahl der Vertrauensmaͤnner, welche in der Mehrheit eine provisorische Regierung für die Pfalz konstituirten, beruht lediglich auf der Anordnung des Landes⸗Ausschusses, und so wie dieser aller Jesetzlichen Grundlage entbehrt, sind auch die Handlungen seiner „Organe als nichtig und wirkungslos anzusehen.

Bekanntlich sind, nachdem eine Fraction der pfälzischen Bevöl⸗ kerung zu Kaiserslautern einen Landes⸗Vertheidigungs⸗Ausschuß für die Pfalz bestellt hatte, in diesem Lande unselige Wirren ent⸗ standen, und die provisorische Centralgewalt fand sich veranlaßt, in der Person des Herrn Eisenstuck, zweiten Vice⸗Präsidenten der Na⸗ tional⸗Versammlung, einen Reichs⸗Kommissär abzuordnen. 1

Dieser Reichs⸗Kommissär empfing von der provisorischen Cen⸗ tralgewalt die Vollmacht. (Beilage I.) *) 2&

Wie der Herr Reichs⸗Kommissaͤr dem Auftrage nachgekommen und was seinerseits zur Beschwichtigung der Aufregung im Lande vorgekehrt wurde, darüber ist blos der Akt seiner Bekanntmachung, d. d. Kaiserslautern, den 7. Mai 1849, zur Oeffentlichkeit gelangt. (Beilage II.) 4

Indem hiernach der Herr Reichs⸗Kommissär den Landes⸗Ver⸗ theidigungs⸗Ausschuß in einen Landes⸗Ausschuß umgestaltete, hat er dessen Befugnisse in bestimmte Gränzen eingeengt, demselben jeden Eingriff in die Befugnisse der zu Recht bestehenden Landes⸗Behoͤr⸗ den untersagt, was von vornherein auch die leiseste Andeutung eut⸗ fernt, als sei in die Macht des Landes⸗Ausschusses gelegt, eine pro⸗ visorische Regierung zu bilden, und in Beziehung auf die Eides⸗ Abnahme ist unter 2 b. der Bekanntmachung mit klaren Worten be⸗ stimmt, daß der Landes⸗Ausschuß nur zu der Eides⸗Abnahme zu schreiten habe, wenn ste von den Volkswehren, Truppen⸗Abtheilun⸗ gen und Beamten verlangt werden sollte, folglich Aufforderung und Zwang zu diesem Gewissensakte ihm durchaus nicht zustehen. Allein auch selbst die unterm 7. Mai 1849 veröffentlichte Anordnung des Reichs⸗Kommissärs wurde von Reichs wegen verworfen, wie aus

hervorgeht. (Beilage III. und IV.) . An vorbezeichnete Aktenstücke schließen sich nun noch die Be⸗ schlüsse der National⸗Versammlung, welche erstens ihren Willen

Eidesabnahme nicht zu bestehen sei, 2tens den Antrag des Abge⸗ ordneten Umbscheiden auf Billigung alles dessen, was in Beziehung auf die Durchführung der Verfassung in der Pfalz bisher ge⸗ schehen sei, verwerfen, dagegen drittens die Pfalz lediglich den Schutz des Reiches stellen, mit Wahrung aller Rechte und aller vorstehenden Erörterungen wird kein Unbefangener ver⸗ kennen, daß, abgesehen von der Landesgesetzgebung, die bezeichneten Schritte des pfälzischen Landesvertheidigungs⸗Ausschusses dem Wil⸗ len des Reiches entgegen und mit der Absicht der Durchführung der Reichsverfassung im grellsten Widerspruche stehen; denn der §. 195 der Reichsverfassung sagt ausdrücklich: „Eine Aenderung der Regierungsform in einem Einzelstaate kann nur mit Zustimmung der Reichsgewalt erfolgen. Diese Zustim⸗ mung muß in den für Aenderungen der Reichsverfassung vor⸗ geschriebenen Formen gegeben werden.“

Indem nun die Königliche Kreisregierung von heute an ihre amtliche Thätigkeit in Germersheim fortsetzt, legt sie feierliche Ver⸗ wahrung ein gegen jeden Eingriff in die Rechte der Landesverwal⸗ tung und der gesetzmäßigen Obrigkeit und protestirt ebenmäßig ge⸗ gen die gewaltthätige Verhinderung der Verbringung der Akten der Kreisregierung und der Kreiskasse von Speyer an ihren nunmehri⸗ gen Amtssitz.

Sie fordert alle Behörden und Beamten auf, unerschütterlich festzuhalten an ihrer Amtspflicht und ihrem Diensteide und mit den gesetzlichen Stellen und Behörden fortwährend in amtlicher Be⸗ ziehung zu bleiben.

Germersheim, den 22. Mai 1849.

Königlich bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern

und der Finanzen.

Alwens, Präsident. Mark, Direktor.

Kaiserslautern, 26. Mai. (O. P. A. Z.) Die pfälzi⸗ schen Deputirten sind von München zurückgekehrt.

Der katholische Pfarrer von Iggelheim ist gefänglich einge⸗ bracht worden, weil er von der Kanzel herab das Volk gegen die provisorische Regierung aufreizte. Die Verhaftungen sind uͤberhaupt nichts Seltenes mehr. General Snayde ist hier angekommen und wird den Oberbefehl übernehmen. Trotz der Cernirung Landau's, welches von Geld und theilweise auch von Lebensmitteln gänzlich 1 ist, ist es gelungen, von Germersheim aus eine Geldsen⸗ dung in jene Festung einzubringen. Hätte man dieselbe abfassen können, es wäre der provisorischen Regierung gewiß erwünscht ge⸗ wesen, denn da sie alle Staats⸗Kassen leer gefunden, so braucht sie Geld, weshalb sie auch eine Zwangs⸗Anleihe ausgeschrieben hat, die aber vorläufig nur auf diejenigen Bewohner der Pfalz ausgedehnt wird, welche über 40,000 Gulden Vermögen besitzen. Die eingezahlten Summen sind zu 2 pCt. verzinslich, die Coupons werden als Steuerzahlung angenommen, und das Kapital soll in fünf Jahren zurückbezahlt werden.

Sachsen. Dresden, 28. Mai. Das Ministerium des Innern hat nachstehende Verordnung erlassen: 1 „Aus den amilichen Berichten über das Verhalten der städtischen Be⸗ hörden und Gemeinde⸗Vertreter während der neuerlich stattgefundenen auf⸗ rührerischen Bewegungen geht hervor, daß an mehreren Orten Geldbewilli⸗ gungen aus städtischen Fonds zur Bewaffnung, Aussteuerung und Fort⸗ schaffung von Individuen, welche behufs der Theilnahme am Kampfe nach Dresden abzugehen sich bereit erklärt haben und zum Theil auch wirklich abgegangen sind, mit Zustimmung der Stadtverordneten beziehendlich der größeren Bürger⸗Ausschüsse erfolgt sind. Da nun abgesehen von der der Beurtheilung der Kriminal⸗Behörden unterliegenden Frage, ob und inwie⸗ weit hierin eine Begünstigung einer verbrecherischen Unternehmung liege, derartige Bewilligungen offenbar zu anderen als heesamen städtischen Zwecken geschehen und daher nach den hierbei einschlagenden Vorschriften in §§. 28, 30 und 32 der allgemeinen Städte⸗Ordnung vom 2. Februar 1832 als eine esetzwidrige Gebahrung mit dem Kommunal⸗Vermögen an⸗ zusehen sind, so unterliegt es nach der ausdruͤcklichen Vorschrift im §. 32 der allgemeinen Städte⸗Ordnung keinem begründeten Zweifel, daß die Mit⸗ glieder der Stadträthe, welche bei derartigen Beschlüssen mitgewirkt haben, den Stadtgemeinden und der Staatsregierung für derartige Verausgabun⸗ en, auch wenn sie mit Zustimmung der Gemeinde⸗Vertreter erfolgt sein sollen, verantwortlich und demnach zur Schadloshaltung der städtischen Kassen aus eigenen Mitteln anzuhalten sind. Insoweit daher nicht von Seiten der Gemeinde⸗Vertreter selbst die nöthigen Einleitungen zur Sicher⸗ stellung der Ansprüche der Stadtgemeinden etwa bereits getroffen worden sein sollten, werden die Kreis⸗Directionen vom Ministerium des Innern hierburch angewiesen, da, wo es nöthig, sofort die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, zu dem Ende aber die betheiligten Stadtraths⸗Mitglieder zum alsbaldigen Wiederersatz des aus städtischen Kassen Verwendeten auffordern zu lassen, und im Weigerungsfalle das Erforderliche im Inkeresse der be⸗ treffenden Gemeinden anzuordnen. 1 8 Dresden, am 25. Mai 1849. rIe hechitne Ministerium des Innernr. namgh.

. zann⸗ *) Die Beilagen sind bereits früher mitgetheilt. D. Se

den Erlassen des Reichs⸗Ministeriums vom 8. und 10. Mai 18419

len veröffentlicht heute folgende Aktenstücke: aussprechen, daß vor Erledigung der Oberhauptsfrage auf eine

8 ihr Lohn sein. . Opfer, welche in der Erfüllung ihrer Pflicht gefallen sind.

ö““

Dresden, 29. Mai. (Leipzg. Ztg.) Hier ist nachstehende Verordnung, die Forterhebung der bestehenden Steuern und Abga⸗ ben bis zu Ende des Monats April 1850 betreffend, erschienen:

„Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen ꝛc. Durch Unsere auf Grund des §. 88 der Verfassungs⸗Urkunde unterm 18. Dezember 1848 erlassene Verordnung ist zwar, nach mit dem Jahte 1818 erfolgtem Ablaufe der letzten Finanzperiode, die Forterhebung der bestehen⸗ den ordentlichen Staats⸗Abgaben und Steuern, wie solche durch §§. 2 und 3 des Finanzgesetzes vom 20. Juni 1846 und, soviel die vereinsländischen betrifft, durch spätere gesetzliche Anordnungen, festgestellt sind, bis auf Wei⸗ teres angeordnet, von den hierauf einbernfenen Kammern jedoch diese Fort⸗ erhebung nur bis zum Ende des Monats April d. J. bewilligt, auch bis zu ihrer mit Ablauf dieses Zeitraums erfolgten Auflösung eine weitere Be⸗ willigung in dem verlangten Maße nicht ertheilt worden. Nun werden Wir zwar keinen Anstand nehmen, die Wahl neuer Abgeordneter und die Ein⸗ berufung des Landtags, sobald die erforderlichen Vorarbeiten beendet sind, und jedenfalls innerhalb der verfassungsmäßigen Frist zu veranstalten, auch den Kammern sogleich nach ihrem Zusammentritt die verfassungsmäßigen finanziellen Vorlagen mittheilen lassen;z da jedoch inmittelst der Staatshauehalt der Gefahr und den Folgen einer Störung nicht blosgestellt sein kann: so sehen Wir Uns in der Nothwendigkeit, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf §. 103 der Verfassungs⸗Urkunde, die Eingangs gedachten ordentlichen, wenngleich für die durch die Zeitverhält⸗ nisse herbeigeführten anßerordentlichen Bedürfnisse nicht ausreichenden Staats⸗ Abgaben und Steuern hierdurch in unverändertem Maße noch auf Ein Jahr, nach Ablauf der Bewilligungszeit, demnach bis mit Ende des Monats April 1850, ausschreiben und forterheben zu lassen. Unser Finanz⸗Ministerium ist mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt. Urkundlich haben Wir dieselbe eigenhändig vollzogen und unter der Kontrasignatur Unserer sämmt⸗ lichen Staats⸗Minister mit Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. Gegeben Festung Königstein, am 25. Mai 1849.

Friedrich August. Dr. Ferdinand Zschinsky. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Vernhard Rabenhorst. Richard Freiherr von Friesen. Johann Heinrich August Behr.“

Leipzig, 30. Mai. (Leipz. Ztg.) Das hiestge Tageblatt

„Tagesbefehl an die Kommunalgarde zu Leipzig den 29. Mai. Indem ich nachstehenden Tagesbefehl des Königlichen General⸗Kommando's, hoher Ordre zufolge, hierdurch zur Kenntniß der Kommunalgarde bringe, ergreife ich zugleich die Gelegenheit, derselben hiermit auch öͤffentlich meinen auf⸗ richtigen Dank fur die treue und aufopfernde Pflichterfüllung auszusprechen, die sie in diesem verhängnißvollen Monate aufs Neue in so ausgezeichneter Weise bewährt hat. Näachstdem verbinde ich mit diesem Danke die erfreu⸗ liche Mittheilung, daß auch das Brigade⸗Kommando unserer braven Trup⸗ pen in Schleswig⸗Holstein, so wie das Kommando unserer leichten Infan⸗ terie daselbst, in Zuschriften der Herren General⸗Major von Heintz und Oberst⸗Lieutenant Schubauer an das unterzeichneie Kommando, die Lei⸗ stungen der Kommunalgarde in jüngster Zeit aufs Ehrenvollste anerkannt und ihre wärmsten Sympathieen für dieselbe echt kameradschaftlich ausge⸗ haben. Das Kommando der Kommunalgarde. H. W. Neu⸗ meister.“

„Tagesbefehl an die Kommunalgarde zu deipzig. Dresden, am 26. Mai 1849. Das Königliche General⸗Kommando der Kommunalgarden hat aus den über das Verhalten der Kommunalgarde zu Leipzig eingegangenen Be⸗ richten ersehen, daß das Kommando derselben, wie früher schon zu wieder⸗ holtenmalen, so auch in der verhängnißvollen Zeit vom 2. bis zum 10. Mai dieses Jahres mit großer Umsicht und Ausdauer verfahren ist, daß aber auch die Mannschasten in ihrer Mehrheit ihren Beruf erkannt und ihre Ver⸗ pflichtung, für Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung einzustehen, im reich⸗ sten Maße erfüllt haben. Insbesondere haben sich diejenigen Freiwilligen aus allen Compagnieen und das 4te Bataillon, durch welche die Barrikade am Café frangais in der Nacht vom üten zum 7ten d. M. erstürmt worden ist, durch ihren Muth und ihre kühne Entschlossenheit rühmlichst ausgezeich⸗ net. Die Verdienste, welche sich der größere Theil der Kommunalgarde

zu Leipzig um ihre schöne Stadt und um das geliebte Vaterland erworben Jeb”c, jeben fort, und der Dank und die Anerkennung ihrer Mitbürger mag

Mit der Kommunalgarde betrauert das Vaterland die Sie haben für eine gute Sache ihr Leben, gegeben und ihr Gedächtniß bleibt in der Brust

ihrer treuen Kameraden. Sind aber Einzelne und leider sogar ganze Ab⸗

theilungen ihrer Pflicht, zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit mitzu⸗ wirken, nicht oder nicht genügend nachgekommen, so ist bereits Einleitung

getroffen worden, daß gegen dieselben im Wege des Gesetzes verfahren und das ehrenwerthe Corps von solchen besreit werde, welche nicht verdienen, den Ruhm zu theilen mit denjenigen, welche sich denselben treu und durch schwere Opfer verdient haben. Garden.

Königl. General⸗Kommando der Kommunal⸗ von Mandelsloh.“

Württemberg. Stuttgart, 26. Mai. Ein Extrablatt

des Schwäb. Merk. enthält nachstehende Ansprache an die Be⸗

wohner Stuttgarts: „An die Bewohner Stuttgarts. „Eine heute von unserem Ministerium veröffentlichte Ansprache „an das württembergische Volk“ hat uns die Gefahren vor Augen gelegt, von

denen unser Vaterland, so wie selbst die Rechte und Freiheiten bedroht sind. welche in der von uns Allen anerkannten Reichsverfassung ihren Ausdruck

erhalten haben.

„Im Angesichte dieser Befürchtungen, deren Eintreffen eine gütige Vor⸗

sehung von uns abwenden wolle, drängt es uns, mit Offenheit die Ver⸗

sicherung auszusprechen, daß wir dem Versuche einer Gefährdung der durch die Reichsverfassung erworbenen Rechte, so wie einem Angriffe auf unsere con⸗ stitutionelle Regierung, welche gleichmäßig das Vertrauen des Staatsober⸗

hauptes wie der Staatsbürger besitzt, so viel an uns ist, entgegentreten

werden. „Je schwieriger die politischen Zustände geworden, mit desto größerer Entschiedenheit hat unsere Regierung für die Reichsverfassung gewirkt, und

sie wird auch, wie wir zuversichtlich hoffen, treu ihrer Versicherung, die große

Sache der deutschen Freiheit und Einheit zu fördern nicht aufhören. Das Volk wird einer solchen Regiexung stets mit Treue, Muth und Kraft zur Feöhtescheben und, wo es ihre Unterstützung gilt, selbst Gefahren und Opfer nicht scheuen. „Ihr wird es auch „in den Reihen der Bürgerwehr wie im Heere an Vertheidigern nicht fehlen“, und ihr Vertrauen zu den Mitbürgern wird seine volle Rechtfertigung finden.

„Mit diesen Gesinnungen begrüßen wir jene Ausprache des Ministe⸗ riums und seinen Entschluß: in der Stunde der Gefahr auf seinem Posten erharren, das Gesetz handhaben und der Gewalt widerstehen zu wollen.

„In diesem Streben werden auch wir, die Vertreter der Gemeinde,

wie die Volkswehr und die gesammte Bürgerschaft ihrem Beispiel folgen

und das Unsrige dazu beitragen, daß im Vaterlande wie in unserer Ge⸗ meinde Ruhe und Friede, Gesetz und Ordnung fortbestehen und das Un⸗ glück fern gehalten werde, wozu uns Gott helsen möge!

Stadtrath und Bürger⸗Ausschuß.

Der interimistische Ober⸗Befehlshaber und die Bataillons⸗

Uund Abtheilungs⸗Kommandanten der Bürgerwehr.“

Schleswig⸗Holstein. Altona, 26. Mei.⸗ Dem Alt. Merk. wird aus dem Lager vor Friedericia vom 24. Mai ge⸗ chrieben: „Das in die Zeitungen übergegangene Gerücht, als würden jütische Bauern zu unseren Schanzarbeiten verwendet, ent⸗ behrt aller Begründung; das hinzugefügte Motiv, daß men hier⸗

durch die Besatzung der Festung zwingen wolle, diese Arbeit durch ihre Bomben nicht zu stören, weisen wir mit Entrüstung zurück.

der Erfinder dieses Gerüchtes möchte wohl der Einzige sein, der ei⸗

ner solchen fei gen Grausamkeit fähig wäre.“

Schleswig, 26. Mai. (H. C.) Das Büreau der Landes⸗ —— hat folgenden Beschluß gefaßt: „Das Büreau der Landes⸗Versammlnng bringt hierdurch zur öffentlichen Kunde, daß

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es, in Folge des ihm ertheilten Auftrages, die Versammlun

einzu⸗ berufen, wenn es deren Zusammentritt für nothwendig halte, 1— sammengetreten ist. Die Frage, ob die Voraussetzung eingetreten sei, unter welcher dieser Auftrag auszuführen, ist wiederholt und namentlich auch in einer am heutigen Tage stattgefundenen Bespre⸗ chung über diese Frage durch Majorität verneinend entschieden wor⸗ den; zugleich aber, da alle unterzeichneten Mitglieder die Verpflich⸗ tung anerkennen, die Einberufung der Versammlun vorzunehmen, sobald es möglich geworden, die politischen Ereignisse, welche auf die Haltung unseres Landes entscheidenden Einfluß üben müssen, genügend zu übersehen, den Beschluß gefaßt, am 29sten d. M. eine neue Zusammenkunft zu halten. Schleswig, den 25. Mai 1849. J. Olshausen. Prehn. L. Lorentzen. Klenze. Dr. Lorentzen. Matthiesen.“

Der unglückliche Hauptmann von Delius lebt noch immer, ob⸗ gleich völlig ohne Bewußlsein. Die Kugel ist in die linke Schlãfe eingedrungen, mitten durch das Gehirn gegangen, wovon schon eine Tasse voll herausgequollen sein soll, und steckt in der rechten Schläfe.

Sie herauszunehmen ist keine Möglichkeit; Delius ist von den Aerz-

ten aufgegeben. Es ist beklagenswerth, daß seine riesige Lebenskraft so lange mit dem Tode ringen muß. Trotz seiner Bewußtlosigkeit nämlich fühlt Delius offenbar die Schmerzen. Er hat unter An⸗ derem eine kleine Feder, die ihm ins Auge gekommen war, mit der Hand weggenommen, und das Blut, das ihm an den Händen klebt, sucht er immer abzuwischen. Als Generalstabsoffizier war Delius oft genöthigt, sich der größten Gefahr rücksichtslos auszusetzen, weil er die jedesmalige Stellung des Feindes immer genau erforschen mußte. Er wurde getroffen, als die Dänen den vergeblichen Ver⸗ such machten, das Blockhaus wiederzunehmen.

Gestern Nachmittag sammelte sich im Belte eine Flotille von 2 Dampfschiffen, einer Korvette oder Brigg und 12 Kanonenböten und fing an, das verhängnißvolle Blockhaus mit Kugeln zu über⸗ schütten. Eine Batterie von 8 schweren Geschützen auf Fühnen half treulich mit. Diese donnernde Kanonade dauerte über drei Stun⸗ den. Als sie eingestellt war, erschien dänische Infanterie auf dem Damm, an dessen Ende südlich von Friedericia am Strande das Blockhaus nebst Schanze liegt, um dasselbe zu besetzen. Mit Ver⸗ gnügen sah man von Erritsöe aus, daß die Besetzung des Block⸗ hauses, welche das Feuern der Schiffe mit ihren Flinten natürlich nicht hatte erwiedern können, die feindliche Infanterie ungebroche⸗ nen Muthes empfing und zurückschlug. Noch mehr wurden die Unsrigen erfreut, als ihnen unsere Schanzarbeiter diesen Morgen die Rachrich brachten, daß die Besatzung keinen Mann verlo⸗ ren habe.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 29. Mai. Gestern Nachmittag ist die bisher hier befindliche Abtheilung Groß⸗ herzoglich hessischer reitender Artillerie und eine Schwadron der Großherzoglich hessischen Chevauxlegers auf der Main⸗Neckar⸗ bahn nach der hessisch⸗badischen Gränze abgegangen. Heute um die Mittagsstunde ist ein Bataillon mecklenburgischer Garde⸗Infanterie auf der Eisenbahn von Mainz hier angekommen und sofort auf der Main⸗Neckarbahn nach der Bergstraße weiter befördert worden. Die zu letzterem gehörige Schützen⸗Abtheilung ist bereits heute in den Frühstunden eingetroffen und in nahegelegene Dorfschaften ein⸗ öesrsise. sis

as vierte Großherzoglich hessische Infanterie⸗Regiment, unter Anführung des Obersten von Weitershausen, hat e früh die rheinpfälzisch⸗badischen Freischaaren nach ziemlich lebhaftem Kampfe aus Worms vertrieben. .

Ausland. FrVrankreich. Paris, 28. Mai. Pierre Bonaparte soll heute von einer Kugel Considerant's gefallen sein.

Die Ministerkrisis ist immer noch nicht zu Ende. Präsident Bonaparte, der sich überzeugt haben soll, daß ein Bugeaudsches

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Ministerium zu unpopulär sein würde, hatte sich, wie es heißt, end⸗

lich entschlossen, mit Dufaure, dem Repräsentanten der Versöhnung und des Fortschritts, anzuknüpfen. Dufaure verlangte aber die Entfernung Bugeaud's. Alles schien in Ordnung, und der Moni⸗ teur sollte morgen das neue Conciliations⸗Ministerium bringen. Da schrieb heute früh, wie man sagt, Dufaure an Bonaparte, daß er nach reiflicher Ueberlegung an keiner Minister⸗Combination in diesem Augenblick theilnehmen könne. Dieser Absagebrief soll den Präsidenten zu der Erklärung veranlaßt haben, daß er für jetzt keine neuen Unterhandlungen anknüpfen, sondern so lange warten 88 bis sich der Charakter der Kammer⸗Majorität herausgestellt habe.

Mehrere Journale, namentlich die Patrie, hatten angezeigt, das Volk beabsichtige, sich heute Mittag in Masse auf dem Revo⸗ lutionsplatz vor der Kammer einzufinden, um die neue gesetzgebende Versammlung zu nöthigen, gleich der alten National⸗Versammlung am 4. Mai, unter dem Säulen⸗Eingange: Es lebe die Republik; zu rufen. Es zeigte sich indeß nirgends eine Spur von einem sol⸗ chen Plane. Auf dem Revolutions⸗ oder Konkordienplatz war es allerdings lebhaft, aber von nichts als gaffenden Müßiggängern, deren Gruppen durchaus keinen feindlichen Charakter hatten.

Das Comité der Rue de Poitiers hat sich aufgelöst, um aber bald wieder in neuer Gestalt aufzutreten. Aus seinem Abschieds⸗ wort ersieht man, daß es 4,530,000 Exemplare von Broschüren zur Belehrung des Volks verbreitet hat. Das Comité benachrichtigt seine zahlreichen Freunde, daß es noch nicht alles Geld verausgabt habe, sondern noch einen Rest besitze, den es zu konservativ⸗sozialen Zwecken zu verwenden gedenke. Von den sogenannten Verfassungs⸗ Freunden soll dagegen ein neues Manifest bevorstehen, wodurch sich diese Herren dem Kommunismus vollends in die Arme werfen würden. Herr von Laissac, eines ihrer Mitglieder, protestirt gegen die Behauptung der Patrie, daß sich die Verfassungsfreunde je hätten der gemäßigten Partei anschließen wollen; dies sei eine Verleumdung. Proudhon fordert in seinem heutigen Blatte das Volk zur Achtung vor der Verfassung auf und empfiehlt ihm zugleich seinen spezifischen Sozialismus. Sein Zournal, Le Peuple, schuldet übrigens dem Fiskus an bereits fälligen Geldstrafen 47,405 Franken 90 Centimen. Es zeigt an, daß es von heute seinen Verkaufspreis verdoppeln müsse, wenn es nicht eingehen solle.

In den demokratischen Blättern befindet sich eine von Christian Ostrowski unterzeichnete Protestation der polnischen Emigration in Paris gegen das Manifest des Kaisers von Rußland.

In Havre werden Anstalten zum Empfange eines neuen Be⸗ suchs von Engländern getroffen.

Großbritanien und Irland. London, 28. Mai. In einem leitenden Artikel über die deutschen Zustände sagt die Times: „Die große Mehrheit der preußischen Nation hat auf die von ihrem Souverain und seinen Ministern an sie gerichtete Beru⸗ fung unzweifelhaft geantwortet. Die Barrikaden, welche sich in ei⸗ nigen Städten Schlesiens, Westfalens und des Rheins erhoben, wurden mehr durch die Macht der öffentlichen Lächerlichkeit und Miß⸗ billigung als durch die Macht der Waffen beseitigt, und wie wir

erwarten zu dürfen glaubten, ja sogar mehr als wir zu erwarten wagten, hat das preußische Volk im Ganzen seine Achtung und seinen Gehorsam für die deutlich zu erkennen gegebenen und kräftig unterstützen Maßregeln der Regierung bezeugt. Die erfolgreiche Einberufung der Landwehr ist eine Naßrege⸗ welche der Einsicht und dem Muth des Ministeriums, so wie der Treue des Volks, zur höchsten Ehre gereicht, und es wäre unsinnig, der Politik des preußischen Kabi⸗ nets eine Hinneigung zum Absolutismus schuldgeben zu wollen, während seine letzte patriotische Berufung sich an die bewaffnete Nalion wendet.“

Aus New⸗York hat man heute Nachrichten bis zum 16ten d. M. erhalten, wonach am 14ten zu Montreal in Kanada wieder ein Tumult stattgefunden hatte, der jedoch nur unbedeutend gewe⸗ sen und ohne Verlust von Menschenleben unterdrückt worden war. Im übrigen Kanada herrschte vollkommene Ruhe, wenn auch die Aufregung fortdauerte. Dagegen war es in New⸗York am 10ten d. M. durch einen Streit von Theater⸗Parteien, die einen für den englischen Schauspieler Macready, die anderen für den amerikani⸗ schen, Forrest, zu Blutvergießen gekommen, indem die Händel so heftig wurden, daß die Miliz einschreiten mußte, wobei zwanzig Leute aus dem Volk erschossen und viele andere schwer verwundet wurden. Der Pöbel wollte das Theater in Brand stecken, wurde jedoch von den Soldaten und der Polizei daran gehindert. Herr Macready reiste sofort nach Boston ab.

Die Times erklärt sich für systematische Unterstützung des Auswanderns der armen Irländer und berechnet, daß mit den 10 Millionen Pfd., welche in den letzten drei Jahren für Irland ver⸗ schwendet worden, gegen 1 ½ Millionen irländischer Armen nach Ka⸗ nada und dem Vorgebirge der guten Hoffnung hätten gesandt wer-⸗ den können. Abgesehen von Australien und Neuseeland, wohin die Fahrt zu kostspielig sei, das Vorgebirge der guten Hoffnung gerade die Gegend, die an Ansiedlern Mangel habe, und fast kein Zei tungsblatt komme von der Kapstadt an, ohne auf die Nothwendig⸗ keit hinzuweisen, neue Hände zur Arbeit zu verschaffen. Die Kolo nisirung von Natal hat eben erst begonnen, und die Ansiedelung der unglücklichen Hunderttausende, welche in Irland elend hinstürben, werde eben so lohnend für das Mutterland wie segensreich für Irland sein, welches auf diese Weise allmälig seiner Armenbürde entledigt würde.

Dänemark. Kopenhagen, 26. Mai. (Alt. Merk.) In der heutigen Sitzung der National⸗Versammlung beantwortete der Minister des Innern zwei Interpellationen. Auf die erste Inter pellation, auf welchem Standpunkt die Unterhandlungen jetzt stän⸗ den, antwortete der Minister des Innern, sie ständen auf einem solchen Standpunkt, daß nähere Mittheilung darüber nicht allein zweckwidrig, sondern selbst unverantwortlich sein würde. Auf die andere Frage: ob die Versammlung aufgehoben, aber nicht aufge⸗ löst werden würde, erwiederte derselbe, das Ministerium habe zwar erwogen, daß es nothwendig werden könne, mit einer Volksreprä⸗ sentation zu einer Zeit zu unterhandeln, wo der ordentliche Reichs⸗ tag noch nicht gewählt sein könne, indessen stehe diese Frage in so naher Verbindung mit der Frage in Betreff der dem Grundgesetz zu verleihenden Königlichen Sanction, daß sie im jetzigen Augen⸗ blicke nicht beantwortet werden könne; die Regierung hoffe, sehr bald der Versammlung die Entscheidung beider Fragen vorlegen zu können. Einige Bemerkungen von B. Christensen und Tscherning, daß diese Frage doch als unabhängig von der Königlichen Sanction angesehen werden müßte, bewirkte keine weitere Erklärung.

Italien. Turin, 19. Mai. (Lloyd.) Heute verbreitet sich allgemein das Gerücht, dem Marquis Costa von Bauregard sei das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten übertragen worden, und der bisher damit betraute Ritter Tappazelli werde nur die Präsidentschaft des Ministerraths behalten.

Die Regierung hat beschlossen, den Freihafen von Genua noch zu erweitern und zu diesem Behufe das Kriegsarsenal in den Golf von Spezia zu verlegen. Die geräumigen Magazine des Arsenals sollen zu Waarendepots eingerichtet werden.

Turin, 22. Mai. (A. Z.) Gestern wurde die Entscheidung des Cassationshofes über den Rekurs des Generals Romarino ver⸗ öffentlicht. Der Cassationshof hat den Waffenstillstand für Kriegs⸗ zeit erklärt, hat somit den Rekurs verworfen und den General zur Tragung der Kosten verurtheilt. Eine Bittschrift, welche Verwandte von Romarino noch gestern Abend der Königin zustellen ließen, blieb ohne Erfolg, und so wurde denn heute Morgen um 6 Uhr das Urtheil des Kriegsgerichts vollstreckt. Die ganze Garnison war auf dem Exerzierplatz aufmarschirt und bildete ein Viereck dessen eine Seite offen war. Romarino kam in einem Wagen von zwei Priestern begleitet aus der Citadelle nach dem Platz. Dort stieg er aus, und mit festem Schritt trat er in die Mitte der Truppen. Der Auditeur verlas noch einmal das Urtheil, worauf Romarino sich zu dem Stabsmajor, welcher mit der Vollstreckung des Urtheils beauftragt war, wandte und mitbewegtem aber festem Ton noch einmal seine Unschuld betheuerte. „Ich habe nie einen anderen Gedanken gehabt, sagte er, als den an mein Vaterland. Man hat mich verurtheilt, aber ich hoffe, daß die Geschichte dereinst mir wird Gerechtigkeit wider⸗ fahren lassen. Ich sterbe unschuldig!“ Dann dankte er den Prie⸗ stern für ihren Beistand und umarmte sie. Sechs Grenadiere tra⸗ ten vor. Romarino warf seinen Hut bei Seite und, die Brust ent⸗ blößend, rief er den Grenadieren zu: „Soldats, faites votre de- voir!“ Die Soldaten rückten bis auf sechs Schritt vor, und auf das Kommando „Feuer!“ stürzte Romarino nieder. Vier Kugeln hatten ihm die Brust durchbohrt, zwei den Kopf über und unter dem rechten Auge.

Seit drei Tagen liegt der König Victor Emanuel an heftigem Gliederschmerz leidend danieder. Bereits neunmal in dieser kurzen Frist haben die Aerzte ihm zur Ader gelassen; sie fürchteten, das Uebel könne auch den Kopf ergreifen; doch soll der König diese Nacht ziemlich ruhig verbracht haben. b

Florenz, 16. Mai. (D. A. Z.) Der Monitore Tos⸗ cano erklärt in seinem nichtamtlichen Theile, daß der Großherzog die österreichische Intervention in seinen Staaten nicht begehrt hat.

Spanien. Madrid, 22. Mai. Der General D. Ma⸗ nuel Concha ist, in Berücksichtigung seiner Verdienste um die Wie⸗ derherstellung des Friedens in Catalonien, von der Königin zum Feldmarschall ernannt worden.

Die Karlisten der Provinz Toledo haben einen kühnen Hand⸗ streich ausgeführt. Vorgestern früh übersielen sie, 22 Reiter an der Zahl, das Städtchen Villamejor, zwei Meilen von Aranjuez, auf der von dort nach Toledo führenden Poststraße. Sie verweil⸗ ten dort mehrere Stunden, erhoben Geld und führten die Hengste des dortigen Königlichen Gestüts, so wie einen Börsen⸗Agenten mit sich fort, für dessen Freilassung sie ein Lösegeld von 10,000 Piastern verlangen. .

Man vermuthet, jene Freibeuter hätten in Erfahrung n daß der König vorgestern sich, nur von zwei Stallmeistern 89 be von Aranjuez nach Villamejor zu begeben beabsichtigte, v der K6 stüt in Augenschein zu nehmen. Glücklicherweise unterließ