1849 / 152 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8

ts⸗Anzeiger. Dienstag d. s. Junk.

bübee

1Theil des Geschwaders bilden sollte, geriet beim Auslaufen aus Mittwoch, 6. Juni. Im Opernhause. 71ste Abonnements

dem Hafen von Alicante auf den Strand. Das ganze Geschwader Vorstellung: Marie, oder: Die Tochter des Regiments, komisch wird seine Richtung nach Terracina nehmen und sich dort mit den Oper in 2 Abth., nach dem Franzoͤsischen des St. Georges. Must

8 ie i t „Observatorium ten, die ihre Beobachtungen mit dem Haupt⸗O unentgeltlich vertheilt.

K Riile hetemieeh. zna

11X““

. au, 2. Juni. Der Kaiser besuchte am Mittwoch das Hanpkear 4 Kindlein Jesu und⸗ das Cholera⸗Hospital. Vor⸗ estern begab sich Se. Majestät nach dem Lager bei Powonsk und besichigte die Baracken der dort stehenden beiden Regimenter. Von Bucharest ist der General⸗Major Skariatin in Warschau ange⸗ V

komnpzer Tagen starb zu Konskie der Graf Nalentsch Ma⸗

lachowski, e schen Armee,

emaliger Senator Kastellan und General der polni-⸗ Ritter des St. Annen⸗ und des St. Stanislaus⸗

Niederlande. Amsterdam, 31. Mai. Das Han⸗ delsblad meldet, daß die niederländische Regierung in diesen Tagen vier stark bemannte und mit Paixhans⸗Kanonen armirte

Kanonenboͤte nach der Waal geschickt, um oberhalb Nymwegen und Arnheim die Bewegungen in Deutschland zu überwachen und so iel möglich den Andrang der deutschen Auswanderer von den Nie⸗

derlanden abzuhalten.

Italien. Turin, 28. Mai. (D. A. Z.) Der Gesund⸗ eitszustand des Königs hatte sich vorgestern verschlimmert, so daß ffentliche Gebete für denselben angeordnet wurden. Heute ist er so eit gebessert, daß die Zeitungen seine rasche Genesung erwarten.

Turin, 28. Mai. (Fr. Bl.) Mit dem Befinden des Kö⸗

nigs geht es besser.

Pisa, 20. Mai. (Const. Bl. a. B.) Durch einen Befehl

des Königlichen Generals Liechtenstein wurden heute sämmtliche Einwohner aufgefordert, binnen 24 Stunden ihre Waffen abzulie⸗ fern, widrigenfalls sie nach den Militairgesetzen bestraft würden.

Spanien. Madrid, 27. Mai. Am 22sten Nachmittags wurden in Barcelona sämmtliche nach dem Kirchenstaate bestimmten Interventionstruppen eingeschifft, um, falls der Wind es gestattete, m folgenden Tage unter Segel zu gehen. Die Truppen erhielten zuvor neue, sehr glänzende Uniformen, und sind besser als je aus⸗ gerüstet. Sie bestehen im Ganzen aus 14 Generalen, 188 Offi⸗ ieren, 4689 Soldaten mit 59 Pferden, und werden auf zehn Schif⸗ en abgehen. Das Linienschiff „Soberano“, welches von Cadix er⸗

von dem General Cordova befehligten Truppen unter die Leitung

des spanischen Botschafters, Herrn Martinez de la Rosa, stellen. Zur Bestreitung der laufenden Kosten dieses Truppencorps sind vorläufig 300,000 Piaster aus der Staatskasse verabfolgt worden.

nister darauf aufmerksam, daß die friedliche Lage, deren Spanien den übrigen europäischen Mächten gegenüber sich er⸗

artet wurde, mußte widriger Winde halber nach letzterem Hafen urückkehren, und die Korvette „Ferrolana“, welche gleichfalls einen

Im Kongresse der Deputirten machte Herr Cortina die Mi⸗

reue und deren es so sehr bedürfe, leicht durch das Einschreiten in die Angelegenheiten Italiens erschüttert werden könnte, und zwar um so mehr, als der von der spanischen Regierung vermittelst ihres Interventionscorps verfolgte Zweck im Widerspruche zu demjenigen stände, welchen andere intervenirende Mächte sich zum Ziel gesetzt zu haben schienen. Herr Cortina bestand vielmehr auf der Noth⸗ wendigkeit einer Verminderung der Armee aus Rücksichten auf die finanzielle Lage des Landes. Der Finanz⸗Minister widersetzte sich diesem Antrage mit folgenden Worten: „Die Umstände sind um so schwieriger, als der Kaiser von Rußland in seinem Manifeste er⸗ klärt hat, daß er sich rüste, um seine Feinde und die Freiheit an⸗ zugreifen. Ist es demnach zweckmäßig, daß wir, die wir die Frei⸗ heit vertheidigen, unser Heer, unsere Kräfte vermindern und uns der Elemente berauben, die zur Aufrechthaltung des constitutio⸗ vege und der constitutionellen Königin, die wir vertreten, ienen?“

Gestern ertheilte der Kongreß der Deputirten durch 135 gegen 43 Stimmen die Ermächtigung, die Budgets für das laufende Jahr in Kraft zu setzen.

Es heißt, daß binnen acht Tagen die Sitzungen der Cortes geschlossen werden würden, ohne daß die Tariffrage zur Diskussion

ime. 3proz. 23 ½ P. 5proz. 10 P.

* 8 * e

Königliche Schauspiele. Dienstag, 5. Juni. Im Schauspielhause. 87ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Spieler, Schauspiel in 5 Abth., von A. W.

von Donizetti.

Sgr. dritter Rang und

lien der berliner Landwehr am Freitag, den 8. Juni im § lichen Opernhause eine Vorstellung unter Mitwirkung des Fräuleins Fanny Elsler stattfinden. 88

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20

Erster und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, alkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 7 ½ Sgr.

Donnerstag, den 7. Juni sind die Königlichen Theater ge⸗-

schlossen.

Mit Allerhöchster Genehmigung wird zum Vortheil Se 8 n g⸗ 8

Billets zu derselben sind von Mittwoch, den 6. Juni, Vormit⸗

tags 9 Uhr an im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau zu folgenden Preisen zu haben.

Parquet 1 Rthlr. 10 Sgr. Tribüne und zweiter Rang 1

Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr.

10 Sgr.

Amphitheater 10 Sgr. 8

alkon daselbst 20 Sgr.

Parterre, dritter Rang und

Königestädtisches Theater. Dienstag, 5. Juni. Zum Benesiz des Herrn Klischnigg: Ein

Lustspiel⸗Honorar. Original⸗Lustspiel in 3 Akten, von H. F. Heine. Zwischen dem ersten und zweiten Akt des Lustspiels, zum erstenmale: Der Frosch. Eilschnigg Affe. anzös C. Gnauth. Musik von mehreren Komponisten. (Hr. Klischnigg: Jocko.)

Mimisch⸗komische Scene, ausgeführt von Herrn Zum Schluß (neu einstudirt): Jocko, der brasilianische Melodrama in 2 Akten, nach dem Französischen von Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in

Kein Schauspiel.

Mittwoch, 6. Juni.

3 Akten, von D. Kalisch.

Donnerstag, 7. Juni.

Mand. (Herr Wohlbrück: Posert, als Gastrolle.) Anfang halb r.

Zum Vesten der hülfsbedürftigen Familien unserer pflichtgetreuen Land⸗

wehrmänner findet die Aufführung des Oratoriums „Die Sündfluth“, Ge⸗ dicht von L. Rellstab, Musilk von Herrmann Dam, heute Nachmittags 4 Uhr in der Ganisonkirche bestimmt statt.

Frau Köster hat die große Güte gehabt, die Partie des Fräulein

Tuczeck schnell zu übernehmen, und wird hierin vor ihrer Urlaubsreise zum letztenmale singen.

Das Nähere besagen die Zettel. Der Verein für die Armen.

Berliner Börse vom 4. Juni.

à

Wechsel-Course.

Bnief. Geld.

Kurz 143 ½ 2 Me. 142 142 ½ Kurz 150 1 2 Mc. 149 ¾ 149 ½ 3 Mt. 6 25 2 Mt. 80 ½ 80 2 Mt. 83 ½ 2 Me. 101 ½ 99 ¾

99 ¾ 102 ¾

250 F1. 250 Fl. 300 Mb. 300 Mh. 1 Lst. 300 Fr. 150 Fi. 150 FI.

100 Thlr Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. 100 Thlr. 8 998 56 20

Fraulkfurt a. M. südd. W. 2 Mt. Petersburg 100 SRbI. 3 Wochen] 103

2 Mt.

Inländische Fonds, Lfandbrief-, Kommunal-Papiere und Geld-Course.

Zf. Brief. Geld. Gem. Pomm. Pfdbr. 3 ½ 93 ½ 92 St. Schuld-Sch. 3 ½ 78 ½ 77 ½ Kur- u. Nm. do. 3 ½ 93½ 92 Seeh. Präm. Sch. 100 ¾ 100 Schlesische do. 3

K. u. Nm. Sehuldv. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. Berl. Stadt-Obl. 5 98 ⁄¾ Pr. Bk-Anth.-Sch 88 87

do. do. 3 ½ Friedrichsd'or. 13

Westpr. Pfandbr. 3 ½ 84 E..s Grossh. Pozen do. 4 96 And. Goldm. à 5th. 13 12 ½ Disconto.

do. do. 3 ½ 80 Ostpr. Pfandbr. 3 89 ½

Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Pl. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 ½ % Int.

Kurh. Pr. O. 40th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.

Zf. Brief. Geld. Gem. Preuss. Freiw. Anl 5 101 ⅞8 101 ¾

Russ. Hamb. Cert. do. beiHHope 3.4. S. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz0. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.

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282S 228S

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Eisenbahn- Actien.

Stamm-Actien. V Kapital.

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Tages- Cours.

Rechnung. Rein-Ertrag. 1848.

Der Reinertraß wird nach erfolgter Bekanntw. in der dazu bestimmten Rubrik en Die mit 3 ¾ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins-

Prioritäts-Actien. Kapital.

Tages-Cours.

Zinsfuss.

Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

6,000,000 78 bz. u. G. 8,000,000 4,824,000

4,000,000

Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hambur do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd.. Magd.-Halberstadt.. 1,700,000 do. Leipziger 2,300,000 Halle-Thüringer. .. 9000,900

Cöln-Minden 13,000,000 do. Aachen 4.500,000 Bonn-Cöln 1,051,200 Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000 Steele -Vohwinkel .. 1,300,000 Niederschl. Märkisch. 10,000,000 do. Zweigbahn 1,500,000 Oberschl. Lit. A. 2,253,100 do. Litt. B. 2,400,000 Cosel-Oderberg 1.,200,000 Breslau- Seee .11,700,000 Krakau-Oberschl. 1,800,000 Berg.-Märkzkzk. . 4,000,000 Stargard-Posen 5,000,000 Brieg-Neisse 1., 100,000 Magdeb.-Wittenb. 4,500,000

2228 neennn

JSIISIII1,

Quittungs- Bogen.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Ausländ. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000 do Prior...

34 bz u 6. 92 B.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 800,000 1,788,000 4,600,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,900 3,500,000

Berl.-Anhali. do. Hamburg do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd... do. do. 8 do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.. Cöln-Minden Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität.. do. Stamm -Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. 2,300,000 Zweigbahn 252,000 8 do. 248,000 Obersecehlesische. 370,300 Krakau-Oberschl... 360,000 Cosel-Oderberg... 250,000 Steele-Vohwinkel .. 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau-Freiburg... 400,000 Berg.-Märk. 800,000

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585

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Börsen- Zinsen- Reinertr.

1848

Ausl. Stamm-Act.

Leipzi 500,000 Ludw.-Bexbach 24 Fl. 525,000 Kiel-Altona Sp. 050,000 Amsterd.-Rotterd. Fl. 500,000 Mecklenburger Thlr. 300,000

Dresden...

An Ulrnn

Schluss-Course von Cöln-Minden 76 G F1“ : ank-Antheile und freiw. Anleihe wurden ½¼ % höher bezahlt.

von Preussischen Bank-Antheilen 87 ½ bz. 8

Sei wenigem Ceschaft hielten sich die Course der meisten Eisenbahn-Actien auf ihrem früheren Standpunkt. B

Auswärtige Börsen.

Wien, 2. Juni. Met. 5proz. 89 ¾ 47. 4proz. 70 ¾ 71. 2 ½proz. 46 ¾ 47. Anl. 34: 149 149 ½. 39: 90 ½ 91. Nordb. 97 ½ ½. Gloggnitz 96 ½ 97. Mail. 70 ½ 71. Livorno 65 ½ bis ½. Pesth 62 ½ 63. B. A. 1124 1127.

Wechsel: Amsterd. 174 ½. Augsb. u. Frankf. 127. Hamb. 186 ½. London 12.55 Br. aris 152.

Fonds und Actien matter, ohne wesentliche Veränderung. Fremde Valuten gut zu lassen. London Ende der Börse unter Notiz offerirt. Gold angetragen.

Leipzig, 2. Juni. Leipz. Dr. P. Oblig. 99 ½ G. Leipz. A. 110 99. 2. Dresd. 2. A. 94 ¾ G. Cächsisch⸗Bayerische 77 ¾ Br., 77 ½ G. Schlesische 72 ½ Br., 72 ½ G. Chemnitz⸗ Riesa 19 Br. Löbau⸗Zittau 14 Br. Magdeb.⸗Leipz. 170 Br., 169 G. Berl.⸗Anh. X. u. B. 79 Br., 78 ½ G. Altona⸗Kiel Pe 81 G. Deß. B. A. 101 ½ Br., 100 G. Pr. B. A. 884

*„ 2

Frankfurt a. M., 2. Juni. Nur in Zproz. spanischen 9 Friedrich⸗Wilheims Nordbahn⸗Actien fanden üee einige ge⸗ inge Umsätze statt. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn ⸗Ueilen ohne Geschäft und Bewegung. Ciuige Gattungen derselben blie⸗ ben etwas 1a.. b

b Oesterr. 5 proz. Metall. Br., 73 ½ G. Bank⸗Aectie

1092 Br., 1087 G. Baden Partlalloose a 50 Fl. 47 Br., 46 1 G. Sardinien Partiallose 25 ¾ Br., 24 ½ G. Darmstadt Par⸗ tialloose a 50 Fl. 68 ¾ Br., 68 ¾ G., do. a 25 Fl. 20 Br., 20 ½ G. Spanien Zproz. 23 ½ Br., 23 G. Polen 300 Fl.⸗Loose 98 ¾ Br., do. Oblig. a 500 Fl. 72 ½ Br., 72 G. Friedr. Wilh. Nordb. 34 ½ Br., 34 ¼ G. Ludwigshafen⸗Bexbach 66 ¾ Br., 66 ½ G. Köln⸗

Minden 77 ¾ Br., 77 ½¼ G.

2

amburg, 2. Juni. 3 ½ proz. p. C. 79¼ Br., 79 ½ G. St. F. Oblig. 84 Br. E. R. 101 Br., 100 ½ G. Stiegl. 80 Br. Dän. 64 ½ Br., 64 ½¼ G. Ard. 10 Br. 3proz. 22 ¼ Br., 22 G. Hamb. Berl. 59 Br., 58 ¾ G. Bergedorf 74 Br. Altona⸗ Kiel 92 Br., 91 ½¼ G. Rendsb.⸗Neum. 110 Br. Mecklenburg

31 Gld. b Fonds und Eisenbahn⸗Actien etwas matter bei geringem

Umsatz.

London, 1. Juni. 3 proz. Cons. p. C. und g. Z. 91 ½. zproz. 91 ½. Ard. 17. Zproz. 33 ½. E. R. 103. Holl. 4 proz. 6 ½. Bras. 77 ½, ½. Chili 92. Mex. 27 ex e2u. Engl. Fonds sind heute etwas gestiegen; sie eröffneten 91 ½, 1

p. C. u. a. Z. und stiegen später auf 91 %, ¾ p. C. u. a. Z.

Von fremden Fonds sind Ard. 16 ½, ½7. 3 proz. 33 ½¼S, 32 ½. Mex. a. Z. 27 ⅞.

3 Uhr. Cons. 90 ¼, ½ p. C. u. a. Z.

Amsterdam, 1. Juni. Französische Fonds haben sich von ihrem gestrigen Rückgang wieder erholt, in Folge dessen haben sich auch alle übrigen Fonds erholt. Von fremden waren besonders Span. und Peru höher gesucht; in beiden Effekten war der Han⸗ del sehr belebt.

Holl. Integr. 49, 48 ½. 3proz. neue 57 ½. Span. Ard. 11 ½ 3. Gr. Piecen 11 %, 1. Russen 4proz. 80 ¼. Oest. Met. 5proz 70 ½, v. 2½proz. 37 ¾. Mex. 26 ½. Peru 49 ¾%, 50 ¼. Französische 3proz. 48 ½6. ““

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 4. Juni.

3 7

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Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

8

Weeizen nach Qualität 56—60 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 25 a. 26 ½ Rthlr. »»» pr. Juni / Juli 25 ⅞½ Rthlr. bez. u. G. Tul [Aug. 26 ¾¼ Rthlr. bez. u. Br., 25 G. 8 ept./ Oktbr. 27 ¾ Rthlr. Br., 27 ½ a ¾ Gerste, große loco 21 —23 Rthlr. 1 Aleine 18 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 14 ½ —16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 26—28 Rthlr. 1u1“”] Futterwaare 25 27 Rthlrl. loco 13 Rthlr. Br., 125¼ a *h bez. Fass. pr. Juni 12 ½ Rthlr. Br., ¼ bez., ¼ G.

Juni / Juli Juli/Aug. 12 Rthlr. Br., 12 ¾ G. b Aug./Sept.

Sept./ Okt. 12 ¾ Rthlr. Br., 12 bez. u. G. Oktbr./Novbr. 12 Rthlr. Br., 12 ½ G. . Leinöl loco 10 Rthlr. Br.

Lieferung 10 Rthlr. Br., 9 ⁄¼ G. Mohnöl 18 ¾ a 18 ¾ Rthlr. Hanföl 13 a 12 ½1 Rthlr. 1 Palmöl 14 ½ a 14 ¼ Rthlr. Südsee⸗Thran 11 ½ a 11 ¾ Rthltl. Spiritus loco ohne Faß 16 ½ Rthlr. betzz. 9* pr. Juni /Juli 16 a 16 ¼½ bz. 8 Juli / Aug. 17 Rthlr. Br., 16 ½¾ bez. u. G. Aug. [Sept. 17 ¾ Rthlr. Br., 11 G.

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Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beeilag

Anfang halb 7 Uhr. mn I g 8 9 ig ni aen esas.

Königliches Schauspielhaus.

„vorsorglichen Beschlagnahme,

IJAhalt. Bayern. München. Gesetz⸗Entwürfe über die Abstellung eini ß Mißbräuche und über die staatsbürgerlichen und bungerlichen Nles Preß. Fvesetithen las ensgenesg e Bamberg. Abmarsch des Chevauxlegers⸗Regiments Herzog von Leuchtenberg in das Rürnberg. Donauwörth. Exceß. 3 1 S Fe Sn

Württemberg. Stuttgart. Beschlüsse der Volks⸗

Reutlingen. Kammer⸗ E“ Pe⸗ Nraaan 3 Ausland.

Serscene.g⸗ Debreczin. Gemischte Sitzung der National⸗Ver⸗ ammlung.

Großbritanien und Irland. Ruhestörungen in New⸗NYork.

B“ Staaten von Nord⸗Amerika. finanzielle Lage der Vereinigten Staaten.

London. Civil⸗Ausgaben. Die New⸗York. Die

(Tartüffe und der Lügn Herr Wohlbrück: Tartüffe und Crack als Gastrollen)

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““

Deutschland.

Bayern. Muün chen, 1. Juni. hält nachstehende Gesetz⸗Entwürfe:

I. Entwurf eines Gesetzes, die Abstellung einiger Preßmißbräuche betreffend. Se. Königl. Majestät

11““ 8* 8 p 3

Die Muͤnch. Ztg. ent⸗

8

nach Vernehmung Ihres Staatsrathes, mit Beirath und Zustim⸗

mung der Kammer der Reichsräthe und der Kamme 3 8 Eenh, fcht fteng gäf⸗ verordnen, 18 folgt: 16“ rt. 1. Wer ohne Gewerbsberechtigung mit Schriften 8 del treibt, wer ohne obrigkeitliche Erlaubulß 1 vacei- 1an Straßen oder öffentlichen Plätzen Schriften ausstreut, anbietet oder anheftet, desgleichen wer ohne solche Erlaubniß mit Schriften hau⸗ siren oder solche auf Straßen oder öffentlichen Plätzen aus⸗ bieten, ausstreuen oder anheften läßt, wird mit Arrest bis zu 14 Tagen und um Geld bis 50 Fl. bestraft. Zugleich kann das Gericht, vorbehaltlich der von der Polizei⸗Behörde vorzunehmenden die Confiscation der zum unbefug⸗ ten Verkehre angeschafften und gesetzwidrig im Publikum verbreite⸗ ten, jedoch noch nicht in fremdes Eigenthum übergegangenen Schrif⸗ ten verfügen. Art. 2. Jeder im Koönigreiche herauskommenden Schrift soll Name und Wohnort des Druͤckers oder Verlegers und, wenn sie auf Straßen oder öffentlichen Plätzen angeheftet wird, auch der Name des Verfassers beigesetzt werden. Ist diese Bei⸗ setzung auf einer Schrift unterlassen worden, so trifft den Inhaber der Druckerei so wie den Verbreiter eine Geld⸗ buße von fünfundzwanzig bis zweihundert Gulden, und die Schrift kann von der Polizei⸗Behörde sogleich der Confis⸗ cation unterworfen werden. Gleiche Befugniß steht der Polizei⸗ Behörde hinsichtlich jeder Schrift aufreizenden Inhaltes zu, welche auf Straßen oder öffentlichen Plätzen ausgestreut, angeboten oder angeheftet wird. Art. 3. Die Bestimmungen des Art. 2 finden gegen den Inhaber der Druckerei und den wissentlichen Verbreiter Anwendung, wenn einer Schrift ein erdichteter Name oder ein er⸗ dichteter Wohnort des Druckers oder Verlegers, beziehungsweise des Verfassers, beigesetzt ist. Art. 4. Enthält die Schrift fälsch⸗ licherweise den Namen eines anderen Druckers oder Verlegers, be⸗ ziehungsweise Verfassers, so hat der Inhaber der Druckerei, so wie der wissentliche Verbreiter der Schrift, neben der im Art. 2 be⸗ zeichneten Geldbuße, noch eine Arreststrafe bis zu vier Wochen ver⸗ Eben so findet die Schlußbestimmung des Art. 2 Anwen⸗ ung. Schlußbestimmungen. Art. 5. Die in den vorstehenden Artikeln 1— 4 bezeichneten gesetzwidrigen Handlungen und Unter⸗ suchungen sollen als Polizei⸗Uebertretungen betrachtet, jedoch von den Kreis⸗ und Stadtgerichten, in der Pfalz von den Zuchtpolizei⸗Gerichten, nach den für das Verfahren in Ver⸗ gehenssachen bestehenden Vorschriften abgeurtheilt werden. In Be⸗ treff der Berufung an das Appellationsgericht kommen ebenfalls die für Vergehenssachen bestehenden Vorschriften zur Anwendung. Die Staats⸗Anwälte in den Landestheilen diesseits des Rheins haben in Bezug auf alle Arten preßpolizeilicher Uebertretungen dieselben Pflichten und Befugnisse, welche sie vermöge des Gesetzes vom 10. November 1848, die Abänderungen des zweiten Theiles des Straf⸗ gesetzbuches vom Jahre 1813 betreffend, in Bezug auf Vergehen haben. Art. 6. Was im gegenwärtigen Gesetze über Schriften bestimmt ist, gilt eben so von allen Druckschriften, Gemälden, Bil⸗ dern, Zeichnungen, Kupferstichen, Erzeugnissen der Lithographie, Holzschnitten uünd überhaupt von allen Arten vervielfältigter oder zur Vervielfältigung geeigneter sinnlicher Darstellungen und Mit⸗ theilungen an das Publikum. Art. 7. Die nach diesem Gesetze eingehenden Geldstrafen fallen dem Kreisschul⸗Fonds desje⸗ nigen Regierungsbezirkes zu, in welchem die Verurtheilung erfolgt ist, und werden nach dem Gutachten des Landrathes verwendet. Kann wegen Armuth des Verurtheilten die Geldbuße nicht erhoben werden, so ist dieselbe auf Antrag des Staats⸗An⸗ waltes von dem Gerichle in der Art umzuwandeln, daß den Ver⸗ urtheilten für je fünfundzwanzig Gulden ein achttägiger Arrest trifft. Dieser Arrest darf jedoch die Dauer von drei Monaten nicht über⸗ steigen. Art. 8. Die Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes be⸗ 8 mit dem Tage der Bekanntmachung durch das Gesetzblatt, eziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz, und erlischt mit dem Eintritte des allgemeinen Gesetzes zum Schutze gegen den Miß⸗ rauch der Presse. Die Staats⸗Minister der Justiz und des In⸗ nern sind mit dem Vollzuge beauftragt. Gegeben München den 30. Mai. Für den Entwurf: von Kleinschrod. von Forster.

II. Gesetz⸗Entwurf, die staatsbürgerlichen (politischen) und bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubens⸗ Genossen betreffend.

Se. Majestät der König haben nach Vernehmung Allerhöchst⸗ ihres Staatsrathes und mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten unter Beobach⸗ tung der in Tit. X. §. 7 der Verfassungs⸗Urkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen: Art., I. Den israelitischen Staats⸗Angehörigen stehen fortan im ganzen Umfange des König⸗ reichs bei gleichen Pflichten auch gleiche staatsbürgerliche (politische) und bürgerliche Rechte mit den christlichen Staats⸗Einwohnern zu. Art. II. Vorstehende Bestimmung soll als ein ergänzender Be⸗

standtheil der Verfassungs⸗Urkunde angesehen werden. Dieselbe tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Wirksamkeit und kann nur in der durch Tit. X. §. 7 der Verfassungs⸗Urkunde vorgeschrie⸗ benen Weise abgeändert werden. Alle Bestimmungen früherer Ge⸗ setze und⸗Verordnungen sind aufgehoben. Die Staats⸗Minister der ZJustiz und des Innern sind mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. Gegeben für den Entwurf: von Klein⸗ schrod. von Forster. Motive

zu dem Gesetz⸗Entwurfe, die snstss gernlchen (politischen) und

bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen betreffend.

„Die bayerische Verfassungs⸗Urkunde spricht im Eingange als eine der Grundlagen der Staats⸗Einrichtungen aus: „Gleichheit der Gesetze und vor dem Gesetze.“ Eine der wesentlichsten Ausnah⸗ men hiervon bilden die Zustände der israelitischen Glaubensgenossen, welche in politischen wie in bürgerlichen Rechts⸗Verhältnissen bisher den mannigfachsten Beschränkungen und Sonderbestimmungen unter⸗ lagen. Die Ausgleichung der lediglich auf dem Religionsbekennt⸗ nisse beruhenden Rechtsverschiedenheiten hat sich jedoch als eine un⸗ abweisbare Forderung der Zeit geltend gemacht. In Bayern sind in eivilrechtlichen Beziehungen nur die Israeliten wegen des Religions⸗ Verhältnisses von Ausnahmebestimmungen betroffen. Das wichtigste politische Recht ist denselben bereits durch das Gesetz vom 4. Juni 1848 über die Wahl der Landtags⸗Abgeordneten vollständig eingeräumt, die übrigen Ausnahmsgesetze und Verordnungen bezüglich der Israeliten aber sind noch nicht abgeändert. Nachdem 85 aner⸗ kannt ist, daß das Sittengesetz der Juden in seiner richtigen Auf⸗ fassung nach allen im Staate sich entwickelnden Richtungen als mit dessen Zwecken im Einklange sich darstellt, und daß sohin die mo⸗ saische Religion mit der Existenz des Staates wohl vereinbar ist, so kann in dieser Religion ein Grund nicht gefunden werden, die Rechte ihrer Bekenner in den bürgerlichen, gemeindlichen und staat⸗ lichen Beziehungen weiteren Beschränkungen zu unterwerfen und überhaupt Sonderbestimmungen lediglich auf dem Grunde des reli⸗ giösen Bekenntnisses festzuhalten, vielmehr kann von ihnen, so wie ste bei der Aufnahme in den Staat sich ganz den gleichen Pflichten wie die übrigen Staatsangehörigen zu unterziehen haben, auch die Gleichstellung in Bezug auf die Ausübung von Rechten im Staate mit vollem Fuge angesprochen werden. Wenn hieraus in früherer Zeit Nachtheile in manchen Bezügen besorgt wor⸗ den sind, so ist nunmehr zu erwägen, daß die gleichen Beden⸗ ken einer Generation gegenüber nicht mehr bestehen, welche nunmehr länger als ein Menschenalter in den öffentlichen Schulen mit den übrigen Staatsangehörigen ganz gleiche Bildung empfangen hat und zu den bei diesen uͤblichen Beschäftigungen erzogen worden ist. Es ist ferner zu erwägen, daß den Israeliten nur die Gleich⸗ stellung, nicht eine Bevorzugung zugestanden werden soll. Wohl sind auch in jüngster Zeit Beschwerden gegen einzelne Israeliten vorgekommen. Aber auch Genossen anderer Glaubensbekenntnisse haben Gesetzübertretungen sich zu Schulden kommen lassen, haben zu Klagen Anlaß gegeben. Es kann daher in jenen Beschwerden ein zureichender Grund nicht gefunden werden, Ausnahmebestim⸗ mungen, welche durch die Religion selber nicht gerechtfertigt sind, und deren Unzulänglichkeit eben aus den ihrer bisherigen Wirk⸗ samkeit ungeachtet vorkommenden Beschwerden hervorgeht, fortbe⸗ stehen zu lassen. Um insbesondere der Nachtheile zu ge⸗ denken, welche dem schlichten Landmann aus Borgkäufen im Hausirhandel und auf Viehmärkten aus Leihgeschäften, Guts⸗ zertrümmerungen und dergleichen zugehen können, so be⸗ stehen die desfallsigen Gefahren, wie die Erfahrung lehrt, nicht allein gegenüber dem tsraelitischen Kontrahenten. Es kann daher Hülfe nur durch weise gemessene allgemeine Gesetze und Ver⸗ ordnungen geschaffen werden, und wie das schon jetzt allgemein geltende Hausirverbot durch die dermalige Gesetzesvorlage keine Aenderung erleidet, so wird es eine Aufgabe der Revision der Ci⸗ vil⸗ und Kriminalgesetze sein, die für alle Staatsangehoöͤrigen gleich festzustellenden Vorschriften in der Art zu bemessen, daß einerseits dem Verkehre freieste Bewegung und die zur Sicherung des Kre⸗ dits erforderlichen Gewährschaften nicht mangeln, und andererseits dem Landmanne der nöthige Schutz gegen Mißbrauch von Trauen und Glauben zu Theil werde, dem Wucher aber, in welcher Gestalt er auch seinen Druck zu üben wage, mit stren⸗ ger Einschreitung begegnet werden könne. Auch hier wird das öffentliche und mündliche Verfahren die Wirksamkeit der Ge⸗ setze auf das kräftigste unterstützen und ihre Aufrechthaltung zuverlässig besser sichern, als es bisher gegen Genossen eines ein⸗ zelnen Glaubensbekenntnisses gerichtete Ausnahmegesetze vermochten. Gleich wohlthätig wird die zu gewährende Rechtsgleichheit in Bezug auf Ansässigmachung und Verehelichung wirken. Während die Beschränkung der Israeliten auf bestimmte Orte und bestimmte Familienzahl hinwegfällt und die freieste Bewerbung in alle Be⸗ rufsklassen und in allen regelmäßigen Erwerbsarten ihnen eröffnet wird, bleibt andererseits das allgemeine Verbot des Hausirhandels mit Waaren wie mit Vieh aufrecht und kann daher auf solchen unregelmäßigen, mit offenem Laden nicht verbundenen Noth⸗ und Schacherhandel nach wie vor eine Ansässigkeit nicht begründet wer⸗ den. Die gegen alle Staatsangehörigen in gleicher Weise geltend zu machenden Bestimmungen der Gesetze und Verordnungen und die den Gemeinden und Pflegschafts⸗-Räthen zustehenden Rechte und Be⸗ fugnisse erscheinen daher als hinlänglich, um die so ersprießlich be⸗ gonnene Hinüberführung der Israeliten zu den gewöhnlichen und regelmäßigen Erwerbsarten auch fortan zu sichern. Dies sind die Erwägungen, auf welche der Gesetzentwurf gebaut ist, welcher übrigens die kirchlichen und Schul⸗Verhältnisse der Israeliten, deren Regelung jedenfalls eine vorgängige Einvernahme freigewählter Vertreter der israelitischen Kultus⸗Gemeinden des ganzen König⸗ reiches voraussetzt, unberührt läßt. München, den 30. Mai 1849.

Bamberg, 29. Mai. (Münch. Ztg.) So eben verläßt uns das Chevauxlegers⸗Regiment Herzog von Leuchtenber nebst der bisher hier gelegenen Artillerie, um in das Lager bei Nuͤrnberg zu ziehen. Das Offizier⸗Corps der Landwehr und gewiß die halbe Einwohnerschaft gab das Geleite. Der Oberst Paul Freiherr von Stetten hielt vor dem Abmarsche noch folgende Ansprache an das Regiment, die es mit dreifachem Hurrah kräftig erwiederte: „Unter⸗ offiziere, Chevauxlegers! Ehe wir von dannen ziehen, einige Worte zu Euch; mit wahrer Freude und Stolz sehe ich mich an der Spitze des Regiments; eines Regiments, das sich in den langen Jahren, die es hier garnisonirte, stets e und ehrenvoll betrug. Mit diesem Ruhme verlassen wir unsere bisherige Garnison; Dank und freundliches Andenken allen denen, die es gut mit uns meinten. Wir gehen ernsten Ereignissen entgegen, König und Vaterland bauen fest auf uns! Laßt uns bei allen Gelegenheiten bethätigen daß wir treue und brave Soldaten sind. Haltet fest an Ordnung und Disziplin. Dem Bürger in den Quartieren seid freundlich

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und hold, gegen den Feind tapfer und großmüthig. Habt Ver⸗ trauen zu euren Vorgesetzten, die es gewiß redlich mit Euch mei⸗ nen, und mißtrauet den Lockungen der Verführer. Laßt uns wie Stahl und Eisen zusammenhalten und der Welt beweisen, dasßs die bayerischen Chevauxlegers des Ruhmes stets würdig sind, den sie von jeher behaupteten. Und nun laßt uns mit Gott unseren Marsch fröhlich und wohlgemuth antreten. Hoch lebe der König! Hoch das theure Vaterland!“ Das Chevauxlegers⸗Regiment lag viele Jahre hier in Besatzung, war stets in Frieden und Freundschaft mit den Bürgern, geachtet und geliebt, und wer weiß, ob und wann es wieder hierher kommt. Auch das 10te Infanterie⸗Regiment, welches gleichfalls in der nich langen Zeit seines Hierseins im besten Verträgniß mit der Bürger schaft gestanden, geht fiorgen dorthin ab. Unsere Stadt ist dann sen ohne Besatzung; die Landwehr übernimmt den Wachdienst, für ie doppelt beschwerlich in der Zeit, da die Gärtner, Häcker und an⸗ dere Feldbesitzer mit ihrem Landbau voll beschäftigt sind, die anderen Gewerbe aber nun noch mehr ins Stocken kommen; denn der Abzug der Truppen wirkt auf den Nahrungsstand der Stadt sehr nachtheilig. Die zahlreichen Familien der Offiziere verlassen sie meist, ihnen folgen manche andere wohlhabende Familien, welche einstweilen auswärts gehen, und der Geldumlauf, den ein Kavallerie⸗ und ein Infanterie⸗Re⸗ giment wöchentlich, täglich in der Stadt bewirkten, hört nun zum Nachtheil der Hausbesitzer und Gewerbeleute auf. Diese großen materiellen Nachtheile der Entfernung der Garnison der ande⸗ ren gar nicht zu gedenken sind sehr fühlbar; viele Wohnungen stehen nun ohne Miether leer, Arbeit und Verzehrung haben be-⸗ deutend abgenommen. Selbst die, welche vordem in politischem Parteieifer so laut gegen die Vermehrung oder Belassung der Trup⸗ pen in der Stadt sich gebahrten, fangen an, anderer Meinung zu werden. Einstimmig hat vor wenigen Tagen der Magistrat sogar mit seinen ö Mitgliedern an die Kreis⸗Regierung und das Ministerium die dringende Bitte gestellt, die Stadt nicht völlig ohne Besatzung zu lassen. Ob ihr willfahrt werde, dermal werden könne, ist natürlich noch unbekannt.

Donauwörth, 29. Mai. Die Augsb. Abendztg. meldet aus dem Lager: „Heute Morgen ist statt des entsendeten 1sten Jäger⸗Bataillons das 2te Bataillon des Infanterie⸗Leibregiments ins Lager eingerückt; ihm wird heute Nachmittag noch das 2t Bataillon des Regiments Kronprinz und diesen das 3te Bataillon des 5ten Regiments folgen, nach dessen Eintreffen das 1ste Ba⸗ taillon des 4ten Regiments in das Lager nach Nürnberg abmar schiren wird. Am Sonntag den 27. Mai gelang es endlich eini⸗ gen Hetzern, nach einigen Tagen vergeblichen Bemühens, einen wahrhaft greulichen Exzeß zwischen einem Theil der Soldaten de 4ten Jäger⸗Bataillons, des 4ten Regiments (Bayern) und des 15ten Regiments (Franken) herbeizuführen. Man hatte den Alt⸗ bayern lügenhafterweise gesagt, die Franken wollten sie verfolgen, weil sie Bayern seien; den Franken aber machte man weiß, die Bayern betrachteten sie als Republikaner und suchten sie zu vertil⸗ gen. So kam es beim Bier zum Wortwechsel und endlich zu Thät⸗ lichkeiten; es entstand ein Kampf, der nahe an eine Stunde mi unbeschreiblicher Crbitterung dauerte und endlich nur durch den allgemeinen Appell sämmtlicher Corps⸗Abtheilungen beendigt werden

konnte. Blanke Waffen wurden geführt, Hölzer und Steine Se

fast hageldicht 10 bis 15 Soldaten sind verwundet worden; das Ende war aber ein anderes, als die Schaͤndlichen, welche den Handel angestiftet hatten, vermuthet. Durch Einwirkung von Offizieren und Unteroffizieren der Kämpfenden wurde noch densel⸗ ben Abend eine Verbrüderung und Versöhnung gefeiert, wobei das schändliche Treiben der Hetzer gegenseitig enthüllt wurde. So be⸗ trübend jener Vorfall jedes edlere Gemüth ergreifen muß, eine moralisch gute Folge hat er hervorgebracht: die Achtung und damit die Anhänglichkeit der Soldaten an ihre Führer ist sichtlich gestie-⸗ gen; es war die erste Gelegenheit, wo die Offiziere beweisen konn⸗ ten, daß sie für die Sicherheit ihrer Soldaten ihre eigene Sicher⸗ heit und eigenes Leben einzusetzen keinen Augenblick Anstand neh⸗ men. Mitten unter den brudermörderischen Kampf sind die Offi⸗ ziere wirklich mit Hingebung eingedrungen; es ging dabei nicht ganz für sie ohne Verwundungen ab. So viel uns bekannt, sind dabei lebensgefährliche, wenn auch eine harte, Verwundungen nicht vorgekommen; drei Mann sind aber am anderen Tage durch unvorsichtiges Baden in der Wörnitz ertrunken.“

e.g. Stuttgart, 29. Mai. (Schwäb. Merk.)

Der gestrige Tag verlief hier vollständig ruhig. Abends rückte di

Bürgerwehr zum Verlesen aus. Heute frih marschirte 28 Infanterie⸗Regiment, von Ludwigsburg auf der Eisenbahn kommend mit zwei Kanonen hier durch auf die Filder. Heute sind die Ab⸗ geordneten der gestrigen Volksversammlung in Reutlingen hier ein⸗ getroffen; sie werden die Beschlüsse dieser Versammlung heute dem Präsidenten der Kammer und dem Ministerium Ihg und um Antwort darauf bitten. Die Beschlüsse sind, außer denen der Versamm⸗ lung der Volksvereins⸗Abgeordneten vom Tage zuvor, denen die Volksversammlung beistimmte, folgende: „Die am Pfingstmontag 1849 zu Reutlingen zusammengetretene, aus allen Theilen des Lan⸗ des durch Ab eordnete von Gemeinde⸗Kollegien, Volksvereinen, Bürger⸗ wehren und Soldaten beschickte Volksversammlung tritt den Beschlüssen

welche die General⸗Versammlung der Vereine des Landes am Pfingstsonntag in Reutlingen gefaßt hat, bei und erklärt ferner: Der gegenwärtige Zustand des Landes wird täglich unerträglicher. Auf dem bisher von Regierung und Ständen eingeschlagenen Wege ist aber keine Rettung zu hoffen. Bald Jahr und Tag sitzt die Kammer; Tag für Tag steigt die Noth des Volkes, und noch haben wir nichts von Erleichterung verspürt. Wir verlangen daher unver⸗ zügliche Einberufung einer verfassunggebenden Landesversammlung. Jeder Bürger, sei er reich oder arm, soll wählen dürfen. (Kein Census.) Von dieser Versammlung verlangen wir: Endliche schleunige Erfüllung der Zusagen, mit denen wir Jahr und Tag abgespeist worden und. doch hungrig ge⸗ blieben sind. Namentlich unentgeltliche Abschaffung der Feudal⸗ lasten und Ersatz des Ausfalls in den Staatseinnahmen durch eine reine verhältnißmäßig ansteigende Einkommensteuer. Umfassende Verminderung der Staats⸗Ausgaben durch Vereinfachung des Staats⸗ haushalts. Aufhebung der Apanagen. Abschaffung der Pensionen. An die Stelle des Beamtenheeres in der Verwaltung ebhich vom Volke gewählte Bezirks⸗ und Kreisausschüsse und unbedingte Selbst⸗ ständigkeit der Gemeindeverwaltung. An die Stelle des stehenden Heeres alsbaldige Volksbewaffnung und Volksheer, namentlich Wahl der Offiziere bis zum Hauptmann durch die Soldaten und Aufhe⸗ bung der Militairgerichtsbarkeit.

Während der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten

erschienen einige Abgesandte der in Reutlingen gewählten

tion, um sich bei dem Präsidenten Gehöͤr zu erbitten. Herr Mur

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