Hüste über die linke Schulter. ämmtlich ha Pasaalaer, von ne⸗ regnen. 6 einem schwarzen ledernen Gürtel um die
sie ferner einen 1 —
banen ü tragen und eine Mütze oder Hut, je nachdem ihre Mannschaft mit dem einen odet andoren bekleidet ist.“
Eine Bekanntmachung der provisorischen Regierung setzt den
Preis des Salzes in den Salz⸗Magazinen vom 4. Juni an um
25 Prozent herab.
ggyweibrücken, 30. Mai. (Frankf. Ztg.) Die Gegend von Landstuhl befindet sich in vollem Aufruhre gegen die proviso⸗ rische Regierung und will fest am Könige halten. In Kaiserslau⸗ tern sucht man Truppen aufzubieten, um diese „Anarchisten und Störer der Ordnung“, wie die Landes⸗Ausschüssigen sagen, zu Paaren zu treiben. Ein Pfarrer Weeber soll an der Spitze der Bauern stehen und den Landsturm von etwa 20 Gemeinden um sich versammelt haben. In Schlodenbach hat sich ein Gegenaus⸗ schuß gebildet und eine Adresse um Hülfe an Truppen nach Mün⸗ chen geschickt.
Sachsen. Dresden, 4. Juni. (Leipz. Ztg.) Trotzdem, daß Dresden mit einem Umkreis von drei Meilen sich im Kriegs⸗ stand befindet, ist seit länger als acht Tagen die milttairische Be⸗ satzung nicht stärker als sie hier in den friedlichsten Jahren war und beschränkt sich mit Einschluß der gegenwärtig hier liegenden preußischen Truppen auf 4 Bataillone Infanterie und eine geninge Abtheilung sächsischer Artillerie und Kavallerie. 4000 Mann preu⸗ ßischer Truppen, welche die von hier aus weiter marschirten Land⸗
wehr⸗Regimenter ersetzen sollen, sind bis heute noch nicht einge⸗
troffen. Das Dresdener Journal berichtigt die hier allgemein verbreitete und geglaubte Nachricht, daß die Schätze des grünen Gewölbes auf den Königstein geschafft worden seien. Aus guter Quelle, sagt es, können wir versichern, daß zwar am 30. Mai, Abends gegen 12 Uhr, 8 Wagen unter militairischer Bedeckung nach dem Königstein abgegangen, dieselben aber nur solche Kostbarkeiten enthalten haben, welche zum Privat⸗Eigenthume der Königlichen Familie gehören. Nücksichtlich der Gerüchte, daß bei dem⸗Straßen⸗ kampfe am 4 — 9. Mai von Seiten des Militairs weit mehr als die in dem offiziellen Berichte genannten 31 Mann geblieben seien, und die wahre Zahl der Gefallenen wohl an 1200 betrage, bemerkt dasselbe: Ein kolossalerer Unsinn sei wohl noch niemals erdacht worden. Denn da in dem erwähnten Berichte sowohl die Todten als die Verwundeten namentlich angegeben sind, und unser Militair durchweg aus Landeskindern besteht, so müßte man doch von den angeblich augßerdem Vermißten, ungefähr rin Zehntel der ganzen Armee, wenigstens einige mit Namen bezeichnen können. Es sei weniger zu verwundern, daß solche Gerüchte verbreitet, als daß sie von so Vielen geglaubt werden.
Württemberg. Stuttgart, 5. Juni. (Schwäb. Merk.) In der gestrigen Sitzung der Stände⸗Versammlung wurden die Departements⸗Chefs bei ihrem Eintritt in das Ständehaus von dem dort zahlreich versammelten Publikum, insbesondere auch von der Bürgerwehr, mit lebhaftem Hoch empfangen, Die in Stutt⸗ gart anwesenden Mitglieder der ersten Kammer wurden zur Sitzung eingeladen, es ist aber keines erschienen.
Anf der Tagesordnung stand die Berathung des Berichts der Funf⸗ zehner⸗Kommission, behreffend eine Eingabe der am 27. und 28. Mai in Reutlingen gehaltenen Volks⸗Versammlungen (Berichterstatter Hölder). Die Kommission hat in Beziehung auf die Wünsche, welche die von der reut⸗ linger Volksversammlung hierher abgeordnete Deputation der Kammer der Ab⸗ geordneten vorgetragen hat, folgende Anträͤge gestellt: 1) Hinsicht⸗ lich des Wunsches wegen ungesäumter Anerkennung und thatkräfti⸗ ger Durchführung des reichsgesetzlich bereits bestehenden Bündnisses mit allen Reichsländern — also auch mit Baden und mit der Rheinpfalz — geht der Antrag dahin: Im Hinblicke auf die früheren, unterm 2ten und Listen d. M. beschlossenen Bitten der Kammer der Abgeordneten an die Regierung, die letztere um eine förmliche Zusicherung anzugehen, daß sie in Vollziehung des Beschlusses der deutschen National⸗Versammlung vom 26steu d. M., betreffend den Nauwerkschen Antrag, von ihrer Seite nach Kräften darauf hinwirken werde, um eine Verbindung derjenigen Regierungen, welche die Reichsverfassung anerkannt haben, zur Wahrung der hierdurch entstan⸗ denen gemeinsamen Interessen herbeizuführen, jedenfalls aber sämmtlichen Reichsländern mit Einschluß von Baden und Rheinbayern, im Falle eines Angriffs von Reichsfeinden, jede militairische Hülfe unter der Voraussetzung zu Theih werden zu lassen, daß die betreffenden Länder den durch ihre An⸗ erkennung der Reichsverfassung übernommenen Pflichten in allen Beziehun⸗ gen nachkommen. Die Minderheit der Kommission will jedoch die Worte „unter der Voraussetzung zu Theil werden zu lassen, daß die betreffenden Länder den durch ihre Anerkennung der Reichsverfassung übernommenen Pflichten nachkommen“, weglassen. Der Berichterstatter erklätt, daß die F hemn naemmissäen mit diesem Antrag fest auf dem Boden der Reichs⸗ Verfassung stehe.
Stockmaier stellte zu dem Autrag der Kommission statt des Satzes „unter der Voraussetzung ꝛc.“ das Amendement; So lange zu Theil wer⸗ den zu lassen, als nicht die National⸗Versammlung, be ichungsweise eine konstituirende Centralgewalt, erklärt, daß das betreffende Land die durch die Anerkennung der Reichs⸗Verfassung übernommenen Pflichten verletzt und hierdurch des gemeinsamen Schutzes sich verlustig Fne hat.
Staatsrath Römer: Der Abg. Stockmaier ist bei seinem Antrag von dem Grundsatz ausgegangen, in Baden sei Alles legal, der Großherzog sei nicht fortgejagt worden, sondern ohne Noth in Folge einer Militair⸗ Revolution davongelaufen. *
Stockmaier: Das habe ich nicht gesagt, sondern ich habe nur das Faktische berührt, daß in Folge der Flucht des Großherzogs — ob gezwun⸗ gen oder nicht, ob durch Furcht oder ein anderes Mittel dazu bewogen, lasse ich dahingestellt — weder er, noch eine Regierung da war, also die Nothwendigkeit bestand, irgend etwas Anderes an die Stelle zu setzen, und dieses Andere ist eben die jetzige provisorische Regierung oder der Landes⸗Ausschuß, welche zunächst auf den Antrag des Gemeinderaths zu Karlsruhe eingesetzt worden.
„Stnaatsralh Römer: Alsö der Abgeordnete giebt zu, daß, weil die Mi⸗ nister und der Großherzog fort waren, es nothwendig gewesen sei, eine pto⸗ visorische Regierung einzusetzen. Nun schlicßt er weiter, nachdem diese pro⸗
visorische Regierung eingesetzt sei, habe sie nicht das Recht, das frühere Staatsoberhaupt zurückzubernfen, sondern das stehe einer konstitnirenden
Versammlung zu. starken Sprung.
Eeci Bans einer provisorischen Regierung nothwendig war, ihre erste Pflicht 1„9 Festand, das frühere gesetzmäßige Verhältniß in Beziehung auf die Regierung wiederherzustellen, und das war die Zurückberufung des Staals⸗
Ich glaube, er macht hier in seiner Schlußfolge einen
den und erst dieser die Cognition über die Frage 5
1 — zustehen solle, ob es zurück⸗ gerufen sei oder nicht. Setzen wir den Fall, 88s dentsche Reich wäre bereits konstituirt gewesen und die provisorische Negierung hätte sich erlaubt, anstatt
den Großherzog zurückzurufen, einen solchen Akt der Exekutiogewalt auszu- lem Instinkt und urtheilslos das Schicksal des Vaterlandes bestimmen will;
gehört es zum Begriffe derselben, daß die Gestalt der Staaten von einer
üben und eine konstituirende Versammlung einzuberufe ã
klaren Bestimmungen der Reichsverfassung nicis gosen zelacsan, 82 8 die Centralgewalt zunächst mit Ermahnungen, dann mit Gewalt der Waffen hier eingeschritten wäre. Ich glaube anch, daß, wenn die konstitulrende Versammlung, welche in Karlsruhe einberufen werden soll, sich das Recht anmaßte, den Großherzog abzusetzen oder ihn zurückzurufen, ein Bruch der Reichsverfassung vorliegt; denn indem sie in dem Kapitel, welches von der Gewähr der Verfassung handelt, bestimmt, daß eine Aenderung der Regie⸗ rungsform in einem Einzelstaate ohne Zustimmung der Reichsgewalt, also
ohne Zustimmung der 3 Faktoren, des Volkshauses, des Staatenhauses und der Exekutivgewalt nicht stattfinden dürfe, so paßt offenbar dieser §. 195 daß man aus diesen Worten schließen könnte, daß ich denjenigen Männern
auf den vorliegenden Fall. Es handelt sich davon, daß die Regierungs⸗ form bereits ohne Zustimmung der legalen Reichsgewalt abgeändert
Ich bin vielmehr lebhaft überzeugt, daß, wenn je die
worden ist, denn man umuß bedenken, daß der Hetressende Paragraph der Reichsverfassung einen bestehenden legalen Zustand vornussetzt, indem er die Bestimmung ausspricht, daß blos mit Zustimmung der Reichsgewalt eine solche Aenderung erfolgen dürfe. Hier aber handelt es sich um einen beste⸗ henden illegalen Zustand, nämlich, daß jetzt einer konstituirenden Versamm⸗ lung das Recht zuerkannt werden will, ob der Großherzog zurückgerufen oder etwa Baden in eine Republik verwandelt werden solle. . ch glaube also, daß die Schlußsolgerung in dieser Beziehung seir gewagt ist, und ich bin überzeugt, daß sich Baden und die dortige provisorische Regierung durchaus nicht auf dem Standpunkte der Legalität besinden. Was das Amendement betrifft, so klingt es auf den ersten Anschein ziemlich unschul⸗ dig, aber bei reiflicher Erwägung sieht man, daß es nichts Anderes ist, als die Wiederholung des Beschlusses, welchen die Volksversammlung in Reut⸗ lingen gefaßt hat. Das ist klar. Der Abgeordnete sagt nämlich; Der bestehende Zustand müsse im Zweifelsfall für einen legalen gehalten werden, und er hält also den bestehenden Zustand in n für einen legalen. Nun, wenn das wirklech der Fall ist, ist seine Konklusion richtig, und die nächste Folge davon ist, daß Württemberg verpflichtet ist, Baden zu schützen. Aber diese Verpflichtung bestreite ich durch und durch, weil ich den jetzigen Zustand nicht für einen legalen halte, und ich erkläre im Namen der Minsster mich gegen den ersten Punkt der Beschlüsse der Volksversamm⸗ lung in Reutlingen auf das Entschiedenste. Die würftembergische Regie⸗ rung wird sich, so lange sie aus den gegenwärtigen Elementen zusammen⸗ gesetzt ist, nicht hergeben, unter den jetzigen Verhältnissen mit Baden ein Schutz⸗ und Trutzbündniß einzugehen. Was den Antrag der Funszehner⸗ Kommission betrifft, so ist er allerdings etwas dunkel gefaßt und bedarf einer Interpretation. Der Berichterstatter hat diefe dahin gegeben, daß die Voraussetzung vorhanden sein müsse, daß in den belreffenden Län⸗ dern Baden und der Rheinpfalz der legale Zustand hergestellt sein müsse. Nun handelt es sich allerdings davon, was man unter dem legalen Zu⸗ stand versteht. Ich für meine Person verstehe darunter in Baden die Kon⸗ stiirung, die Wiederherstellung der früheren Regierungegewalt und in Rheinbavern ebenfalls die Koustituirung, die Wiederherstellung der früheren Regierungsgewalt; deun ich glaube nicht, daß der Satz richtig ist, daß jeder einzelne Theil eines Landes das Necht hat, in irgend einem Interesse und selbst im Interesse der Reichsverfassung sich vom Ganzen abzusondern. So könnten in Württemberg einzelne Oberämter hergehen und sich unter dirser vder jener Voraussetzung vom Ganzen trennen, womit gewiß Nie- mand einverstanden sein würde. Was den zweiten Punkt betrifft, so haben unsere an der badischen Gränze liegenden Truppen keinen Be⸗ sehl zum Angriff, ohnehin sind sie jetzt mehr von der Gränze zurückge⸗ zegen. Betreffend die Verweigerung des Ein⸗ und Durchmarsches der Truppen durch das Land, so verstand sich der Antrag von selbst, wenn die Regierung in einem Bündniß sich befände, ist dies aber nicht der Fall, so liegt kein Grund zur Verweigerung vor; der Antrag, keine auf die Reichs⸗ verfassung unberidigte Truppen in die Festung Ulm einzulassen, ist geradezu unausführbar, die württembergische Regierung hat ja nicht einmal Belage⸗ rungs⸗Geschütz, es fragt sich, welcher Vortheil der größere ist, ob die Hin⸗ gabe der Festung Uim an die Franzosen, oder deren Besetzung durch Oesterreich; der dritte Punkt wegen Bewaffnung des ganzen Volks ist ganz unausführbar. Was den vierten . trifft, so ist vor drei Tagen von dem Reichs⸗Kriegs Miuiste⸗ rium ein Befehl ergangen, welcher bestimmt, daß einzelne Truppen⸗ körper nicht auf die Reichs⸗Verfassung beeidigt werden sollen; ohne Zwei⸗ fel hat das Reichsministerium eine allgemeine Beeidigung vor, übrigens wird sich die Regierung nöthigenfalls an diesen Befehl nicht kehren. Was fünftens die Amnestie anbelangt, so muß die Regierung vorher die Berichte über die politischen Untersuchungen vollständig vorliegen haben, und man muß der Regierung die Zeit lassen, darüber zu lognesziren. Sechstens, über das Verlangen nach unverzüglicher Einberufung einer verfassunggeben⸗ den Landes⸗Versammlung zur Tagesordnung überzugehen, mit diesem An⸗ trage der Kommission bin ich vollkommen einverstanden, und es wird sich die Regierung auch nicht dazu hergeben, das Wahlgesetz über Bord zu werfen, welches erst vor wenigen Tagen mit so großer Mehrheit in dieser
Kammer durchgegangen ist. Das ists, was ich zu sagen hatte. Becher: Ich bin nicht gemeint, die vorliegende Sache vom Boden
des Gesetzes aus zu behandeln gegenüber einem brutalen Frind. ch sehe die jetzige Lage Süddeutschlands in dem Zusammenhange an, daß es sich um den Kampf der Demokratie gegen den Absolutismus handelt. Preußen rückt in Baden ein; die württembergische Regierung will in diesem Prinzi⸗ pienkampfe neutral sein, dies ist geradezu unmöglich. Binden Sie uns die Hände, verstopfen Sie uns den Mund, dennoch wird in Schwaben ein Auf⸗ stand ausbrechen, wenn Sie sich nicht in ein Bündniß mit Baden einlassen. Tyun Sie dies nicht, so werden Sie das Schauspirl sehen, daß das Heer in die Reihen des Volkes treten muß. Die württembergische Regierung hat vor einer Deputation ausgesprochen, sie werde ihre Ansicht nicht kund ihun, ehe die Kammer die ihrige ausgesprochen. Dennoch hat Staatsrath Römer heute nach dem Berichterstatter gesagt: Das will ich; und die Folge dessen ist mir wohlbekannt: die Mehrheit wird dem Ministerium zufallen. Sie thun un⸗ serer Partei Unrecht, wenn Sie uns Ehrgeiz zumutben. Sehen wir darüber hinweg, ob die Folge unseres Beschlusses ine württembergische Minister⸗ krisis wird oder nicht, es sind höhere Interessen im Spiel. Wenn die Re⸗ gierung uns in dem Kampfe nicht anführt, so ist der Einzelne auf seinen Arm angewiesen; dies haben wir in Reutlingen geschworen und werden es halten. Ein Verbot von Freischaaren wird uns dann nicht abhalten, unse⸗ rerseits eine geeignete Stelle im Volke zu finden. Glauben Sie nicht, daß es auf einen württembergischen Putsch abgesehen sei, wir verlassen keinen anderen Boden des Gesetzes, als den, welcher Freischaaren mit Strafe be⸗ droht. Gelingt es uns nicht, den Kampf durchzukämpfen, nun gut, dann hat ein Anderer darüber zu richten, ob es das Höchste war, auf dem Bo⸗ den des Gesetzes sich von einem verächtlichen Freund die Haut über die Ohren ziehen zu lassen, oder sich zu wehren. Die Kammer sollte jetzt nicht von der Furcht vor einem Rücktritt des Ministeriums sichleiten lassen; fürchten Sie nicht, daß ich an den Posten treten möchte, für mich ist die Frage des Eintritts in den Staatsdienst eine erledigte. Stellen Sie sich auf den höheren deutscheu, auf den europäischen Standpunkt! Wenn die Badener in Deutschland keinen Schutz mehr finden, dann allerdings werden sie sich an Frankreich wenden; wird dann Württemberg Frankreich gegenüber auch neutral bleiben wollen? Frankreich wird dann gute Beute machen, und ein europäischer Krieg ist durch Ihre Mitschuld heraufbeschworen. Wenn aber Baden durch die Hände Preußens schutzlos verbluten, wenn Preußen auch in Schwaben eingeschritten sein wird, dann haben Sie erst die Revolution und den inne⸗ ren Krieg auf Generationen verewigt. Glauben Sie uns, Leute wie wir, die sich sagen müssen, du hast dein Leben so wie so verwirkt, sind nicht die schlechtesten Ihrer Bürger.
Staatsrath Goppelt: Die Aeußerungen des Abg. von Blaubeuren sind unleugbar das Bekenntniß einer politischen Partei, deren Wirksamkeit mit derjenigen der Regierung nicht im Einklang zu erhalten ist. Diese Partei hat ihre Wahl getroffen. Sie verlangt von uns, daß auch wir eine Wahl treffen, die Wahl zwischen Absolutismus und Demokratie. Ist der erstere jenes System, welches den Satz verleugnet, daß die Völker nicht der Fürsten wegen vorhanden sind, sondern die Fürsten der Völker wegen, ist er das System, welches in rücksichtsloser Verfolgung dynastischer Inter⸗ essen geheime Verhandlungen betreibt; ist er das System, welches die Er⸗ ziehung des Volkes durch sreisinnige Institutionen hintertreiben will, so kann kein Zweifel sein, daß wir es verwerfen, wie Sie es verwerfen. Stellen Sie
oberhaupts, aber nicht, daß eine konstituirende Versammlung einberufen wer⸗ aber die Sache so dar, als ob es, um dieses System unschädlich zu machen,
kein anderes Mittel gäbe, als sich in die Arme der Demokratie zu werfen, so werden Sie mir erlauben zu fragen, was ist diese Demokratie und giebt es
keinen driitten Weg? Ist nun Ihre Demokratie die Herrschaft jener großen Menge, die dem größeren Theile ihrer Bestandtheile nach mehr nach dunk⸗
zuchtlosen Soldateska bestimmt wird, wenn sie beginnt, keinem Gebote mehr zu folgen, und nur ihre eigenen Fahnen zu beschimpfen, ist es die Herrschaft jener Volks⸗Versammlung, welche in demselben Augenblick die Reichsver⸗ fassung von Jedermann beschworen wissen will, wo sie eine wesentliche Be⸗ stimmung gerade dieser mit Füßen zu treten strebt, indem sie die Grund⸗ lasten ohne alle Entschädigung für aufgehoben erklärt, während die Reichs⸗ verfassung das gerade Gegentheil davon will, so werden Sie zu⸗ geben, daß, auf diese Elemente gestützt, die Demokratie uns eben so verderblich erscheint, als der verwerflichste Absolutismus. Ich weiß,
serem Nachbarlande herrscht.
Punkt be-⸗
von Ihrer Partei Unrecht thue, welche in reiner Begeisterung für eine po⸗
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litische Idee diese Idee durchzuführen suchen. Allein das eben ist es, was uns trennt, daß wir die Mitiel, mit welchen das Ziel erreicht werden soll, mit verschiedenen Augen betrachten. Es giebt keine politische Partei, welche sowohl über die nächsten Zwecke, die sie erreichen, als über vie Mittel, die sie dazu anwenden will, nicht einig wäre, aber sie schließt stets eine so große Mannigfaltigkeit der Abstufungen in sich, von der reinen Begeisterung für die Idere bis zum Egoismus, vom dunklen Jastinkt bis zur sest ausgeprägten That, daß aus diesen verschiedenen Elementen das Weohl des Vaterlandes nimmermehr gedeihen kann. So sind auch die Elemente, aus welchen Ihre Partei zusammengesetzt ist, sehr verschieden, und ich trete keinem derjenigen Männer Ihrner Partei zu nahe, welche mit Recht die Achtung auch Ihrer politischen Gegner fordern und erwarten, wenn ich sage: in Ihrer Partei so wie sie bei uns und in ganz Deutschland in Wirksamkeit tritt, sind un⸗ lautere Elemente mit thätig. Wir werden wohl hoffen dürfen, daß es außer den zwei bezeichneten Wegen, nämlich dem zu einer solchen Demokratie und dem zum Absolutismus, noch einen dritten giebt, den Weg der Entwicke⸗ lung, den Weg des gesetzlichen Widerstandes gegen rohe Gewalt, den Weg der fortschreitenden Reife des politischen Urtheils, der nur unter der Hetrschaftdes gesetzlichen Zustandes, nicht aber des Zustandes betreten werden kann, welcher in un⸗- Es ist von einer fremden Macht die Red gewesen, welche zu Gunsten des demokratischen Prinzips einschreiten werde, aber was haben wir von der Mitwirkung einer fremden Nation zu erwar⸗ ten, welche, wie man sie auch sonst beurtheilen mag, für Deutsch⸗- land nie etwas Anderes, als Ungerechtigkeit und Verachtung gehabt hat! Dies sind die Elemente, auf deren Mitwirkung Sie sich stützen müssen, wenn Sie Ihr Ziel erreichen wollen!
Menzel: Indem ich — wie immer — so auch heute unser gegen- wärtiges Ministerinm unterstütze, kann ich doch nicht umhin, zu bemerken, daß mir seine heutige Erklärung als zu ausschließlich negativ laittend er⸗ scheint, und ich hätte gewünscht, daß auch etwas Positives darin gegeben wor⸗ den wäre. Die große Bewegung in unserem Lande geht von der Gefahr aus welche uns durch eine Ueberwältigung von Seiten derjenigen Staaten, welche die Reichs⸗Verfassung nicht anerkannt haben, droht. An diese Gefahr knüpft sich der Wunsch, durch ein festes Zusammenhalten aller derjenigen Staaten, welche die Reichs⸗Verfassung beschworen haben, derfelben zu be⸗ gegnen. Wenn man aber den Zweck will, so muß man auch die Mittel dazn wollen. Ob ein Bündniß mit Baden und der Pfalz das richtige Mittel dazu sind, möchte ich bezweifeln. Wenn wir Süddentschen einer Gewaltthätigkeit von Seiten Oesterreichs oder Preußens die Spitze bieten wollen, so ist das Erste und Wichtigste, daß wir uns der Hülfe Bayerns versichern; denn ohne Bayern können wir gegen jene nichts machen. Bayern hat zwar die Reichsverfassung nicht anerkennt, allein dennoch steht es uns näher, als Mecklenburg und alle die kleinen Staaten, welche dieselbe aner⸗ kannt haben. Ein solches Bündniß nun sollten wir zu schließen suchen; dies zu be⸗ werkstelligen, wäre Aufgabe unserer Regierung, und hierüber sollte eine beruhigende Erklärung gegeben werden. Ich glaube nicht, daß dir Befürchtungen, welche der Abgeordnete von Blaubeuren ausgesprochen hat, so nahe liegen. Preu⸗ ßen wird sich wohl hüten, durch ein Einschreiten in Süddeutschland seine Kräste zu zersplittern. So lange Bayern sich nicht an Preußen anschließt, ist ein solches Einschreiten wohl nicht zu erwarten. Württemberg steht in der Mitte zwischen Baden und Bayern. Baden hat illegal gehandelt, in⸗ dem es den Großherzog, wenn auch nicht gerade vertrieben, so doch durch die in ihm erregte efürchtung für seine Sicherheit zur Flucht bewo⸗ gen hat. Aber auch Bayern hat illegal gehandelt, indem es die Reichs⸗ Verfassung nicht anerkannte. Nur Württemberg hat legal gehandelt; es hat die Reichs⸗Verfassung anerkannt und zu keinen Unordnungen gegen die gesetz⸗ liche Landesgewalt sich hinreißen lassen, und ist somit der natürliche Ver⸗ mittler zwischen Baden und Bayern. Wenn wir aber eine solche Vermit⸗ telung zu Stande bringen wollen, so ist das Erste, was wir bedürfen, Einigkeit in unserem eigenen Lande. In diesem Augenblicke aber stehen wir im Begriff, zwei feindliche Lager zu bilden und uns gegenseitig zu zer⸗ fleischen und abzuschlachten. Ich frage Sier hat ein solches Verfahren Sinn, hat es Vernunft? Nein, ein solches Beginnen ist wahrhaft unver⸗ nünftig. Ich warne Sie vor dem Vürgerkrieg, ich ennahne Sie zu brü⸗ derlichem Zusammenhalten. Suchen wir Batern zu gewinnen! 8
Schweickhardt: Wenn wir die Geschichte des vorigen Jahres ins Auge fassen und insbesondere die Geschichte unserer Vertrelung durch die National⸗Versammlung in Frankfurt, so werden wir keinen Zweifel darüber haben können, daß unser Vaterland von Verrath umgeben ist. Das ist nach meiner Ansicht eine der Früchte, welche wir ans dem bisherigen Gange der Dinge gezogen haben. Halbheit und Unentschiedenheit in der Politik sind — wie die Erfahrung zeigt — Schwestern des Verraths. Der Reoner führt dies nun in Beispielen im Großen weiter aus. Was die spezielle Frage betrifft, fährt er fort, so bin ich der Ansicht Becher's. Wir wollen lieber auf dem Felde der Ehre sterben, als uns von preußischen Horden und russischen Kosaken hinschlachten lassen. Wir wollen die Reichssturm⸗ fahne wieder vorangetragen.
Rettenmair kommt auf Alexander den Großen zu sprechen, welcher die an Zahl überlegenen Perser nicht gezählt, sondern geschlagen habe. So wäre auch bei unserem Volke der Sieg nicht zweifelhaft. Er will das Ver⸗ trauen auf unser Ministerium noch nicht aufgeben, daß dieses mit Kraft und Energie auftreten werde. 8 8
Platz: Alle deutschen Staaten müssen sich verbinden, um mit Kraft und Waffengewalt den Absichten der Reichs⸗Verräther entgegenzutreten. In diesem Sinne hat eine Versammlung zu Spaichingen, wie die zu Reut⸗ lingen, Beschlüsse gefaßt. Hintergedanken hat unsere Partei dabei keine, ich muß mich gegen eine Unterschiebung von Hintergedanken aufs Allerfeier⸗ lichste für mich und meine Landsleute verwahren. Wir wollen nichts, als die Reichs⸗Verfassung. Eine noch so lleine Macht, wenn sie für die Rechte des Volkes kämpft, wird nimmermehr unterliegen. Ich verwahre mein Gewissen, wenn wir um diese Rechte wieder fommen sollten, und schiebe die Schuld davon auf das Gewissen derer, welche uns darum bringen wollen. Ich unterstütze den Antrag Stockmaiers.
Wiest von Ulm bemerkt, daß viele Oberämter des schwäbischen Ober⸗-⸗
landes gar nicht bei der Versammlung in Reutlingen vertreten gewesen seien, wie er auch die Vertreter anderer Bezirke als solche nicht anerkennen könne. Die Gesinnung des Oberlandes, weiches er, der Redner, seit einer Reihe von Jahren kenne, und welche er Worte leihen zu dürfen sich für berechtigt halte, gehe auf volle Uebereinstimmung und Anerkennung des ge⸗ genwärtigen Ministeriums, und halte sich von allem gesetzlosen, nur Unheil über das Vaterland bringenden Treiben weit entfernt.
Gegen 5 Uhr wurde die Debatte geschlossen, sofort wird zuerst über das Amendement Stockmaiers abgestimmt, und dasselbe mit 60 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Hierauf wurde der Kommissions⸗Antrag mit einem Amende⸗ ment Mack's, den Schluß des Antrags der Kommission folgendermaßen zu
fassenn „Im Falle eines Angriffs von Reichsfeinden mit Einschluß von Baden und Rheinbapern, sobald diese Länder den durch Anerkennung der
eichsverfassung übernommenen Pflichten in allen Theilen nachkommen, Fca aagäggge Hülfe angedeihen zu lassen;“ mit 45 gegen 33 Stimmen angenommen. Der Macksche Antrag bezweckt den Kommissions⸗Antrag be⸗ stimmter auszudrücken, indem Seeger demselben eine andere Auslegung gab, als ihn der Berichterstatter dentete. - Betreffend den zweiten Wunsch der reutlinger Deputation wegen Rück⸗ berufung der Truppen von der badischen Gränze, und wegen Verweigerung des Ein⸗ und Durchmarsches von Truppen, die nicht auf die Reichsverfas⸗ sung beeidigt sind, insbesondere Nichteinlassung von solchen Truppen in die Festung Ulm: Trägt die Kommission darauf an, a) die Regierung zu bit⸗ teu, sie möchte eine dem Beschlusse Nr. 1 entsprechende Dislocation der an der badischen Gränze stehenden Truppen vornehmen. b) Sie 5 ohne 8 Rücksicht auf einen etwanigen Befehl des gegenwärti en Reichsministeriums Truppen, welche nicht auf die Reichsverfassung beeidigt sind, den Ein⸗ und Durchmarsch durch das Land, insbesondere den Eintritt in die Reichsfestung⸗ Ulm nicht gestatten. Statt des Antrags zu a) wollte Stockmaier, daß die Regiernng gebeten werde, die an der badischen Gränze stehenden Trup⸗ pen in ihre Garnisonen zurückzuziehen. General Rüpplin entgeg⸗ net aber, daß dieses dermalen nicht könne, weil sich die Ereignisse draͤngen. Stockmaier's Antrag wird darauf abge⸗ lehnt, und auf Macks Antrag der Gegenstand beruͤhen gelassen, da Staats⸗ rath Römer am Anfau der Sitzung erklärt hatte, daß die fraglichen Trup⸗
pen keine offensive Stellung haben, sonderu nur zur Sicherung der Grän⸗
geschehen
Kommissions⸗Antrag zu b) wurde mit 58 gegen 14 Stimmen abgelehnt, dagegen auf Schweickhardt’s Antrag mit der veränderten Fassung angenom⸗ men, daß der Durchmarsch von Truppen derjenigen Staaten, wesche die
zen bestimmt, überdies von der Gränze wieder zurückgezogen sind. Der
Reschsverfassung nicht anerkannt haben, nicht gestattet, der Einmarsch aber (nach Ulm) nur so weit gesterttet werden solle, als dies nicht in einem grö⸗ ßeren als durch die bestehende Verträge bestimmten Maße geschieht. Bezüglich der dritten Bitte der Reutlinger, um alsbaldige Bewaffnung des ganzen Volks, beschließt die Kammer, die unterm 2ten d. M. an die Regierung gestellte Bitte um schleunige Einberufung und Ein⸗ übung der zur Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums gestellt; n Landwehr⸗ Mannschaft aufs dringendste in Erinnerung zu bringen. Was den dritten Antrag auf sofortige öffentliche und seierliche Beeidi⸗ ung des Heeres, so wie aller weltlichen und geistlichen Beamten auf die Reichsverfassung, und den fünften Antrag wegen Ertheilung einer Amnestie für alle polilisch Angeschuldigten oder Gefangenen vom Civil und Militair betrifft, so wurde in erster Hinsicht gegen die Regierung die Erwartung ausgedrückt, daß in den nächsten Tagen der diesfallsigen früheren Bitte der Kammer werde entsprochen werden, in letzterer Hinsicht wurde die von der Kammer in gleicher Richtung bereite gestellte Bitte wiederholt. Was schließlich den Antrag auf unverzügliche Einberufung einer verfassunggebenden Landesver⸗ sammlung nach dem Reichswahlgesetze betrifft, so wurde darüber zur Tages⸗ ordnung übergegangen, weil das Wahlgefetz bereits berathen ist und dessen
Verkündigung in naher Aussicht steht.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 2. Juni. (H. C.) Durch Reskript der Landesregierung vom 29sten v. M. ist die ei⸗ genmächtige Volksbewaffnung untersagt, weil eine solche Organisa⸗
tion Sache der Staatsgewalt ist und bewaffnete Versammlungen ohne höhere Erlaubniß nicht stattfinden dürfen.
Saäachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 3. Juni. (D. A. Z.) Der Staats⸗Minister von Stein hat über die Konferenz, welche
am 30. Mai zu Weimar stattgefunden und von den Ministerial⸗
Vorständen der thüringischen Staaten (Weimar, Gotha, Meiningen, Altenburg, Schwarzburg und Reuß) beschickt gewesen, der hiesigen
Abgeordneten⸗Versammlung folgende Mittheilungen gemacht: Die
thüringischen Staais⸗Regierungen haben ihre gegenwärtige und künftige Stellung zur National⸗Versammlung und Eentralgewalt in ernstliche Erwägung gezogen und den Grundfätzen, welche das hie⸗ sige Ministerium in der deutschen Sache bis jetzt befolgt hat, un⸗ getheilten Beifall gezollt. Demgemäß erkennen sie die Beschlüsse der National⸗Versammlung nur insofern als verbindlich an, wenn sie formrichtig von der Centralgewalt zur Ausführung ge⸗ bracht werden. Sollten jedoch beide Gewalten, die gesetz⸗ gebende und die vollziehende, nicht in Uebereinstimmung handeln, so koͤnnten allenfalls die rinzelnen Staats⸗Regie⸗ rungen einzelne deutsche Fragen auf dem Wege der Spezialgesetz⸗ gebung erledigen. Die Vereidigung auf die deutsche Reichsverfas⸗ sung erkennen die üeihischen Staatsregierungen nicht für noth⸗ wendig an; doch liege auch kein Grund vor, es zu verhindern, wenn einzelne Corporationen einen solchen Eid ablegen wollen. Da je⸗ doch auf jeder Seite der Verfassung Bestimmungen vorkommen, die man vernünftigerweise gar nicht beschwören könne, insofern sie nicht zur geworden seien, so erscheine allerdings ein solcher Schwur bedenklich. Während der Verhandlungen langte die Königlich preußische Note mit dem vereinbarten Verfassungs⸗ Entwurfe in Weimar an, und man erkannte, nach Verglei chung mit den frankfurter Beschlüssen, mit einiger Befriedigung an, daß dieser Entwurf, doch eigentlich kein octroyirter sei; aber man konnte sich auch nicht ürheh en, daß die Hoffnung der Reichs⸗ bildung damit vernichtet oder doch in ungewisse Ferne gerückt werde, und den Regierungen, insbesondere der kleinen Staaten, nur noch vie Möglichkeit bleibe, die wesentlichen Wohlthaten der frankfurter Verfassung, wie in unserem gothaischen Grundgesetz bereits ge⸗ schehen, den Staatsangehörigen zu gewähren. Demnüchst wollen sich die Bevollmächtigten der thürin ischen Staatsregierungen abermals zusammenfinden, um die schwierige Frage in Berathung zu ziehen, wie man unter den gegenwärtigen Verhältnissen mit Preu⸗ ßen und Sachsen in freundlichem Verkehr bleiben könne.
Schleswig⸗Holstein. Altona, 3. Juni. (H. C.) Das englische Kriegs⸗Dampfschiff „Hecate“ hat am 1sten d., Morgens 4 ½ Uhr, den Kieler Hafen wieder verlassen, um nach Eckernförde zu gehen.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 1. Juni. (Kass. Ztg.) Ueber die militairischen Bewegungen in der Bergstraße nichts Ge⸗ wisses. Es wird versichert, daß die Reichstruppen noch heute in Heidelberg einrücken werden.
Die Mehrzahl der Minorität der letzten Parlaments⸗Sitzung wird nicht nach Stuttgart gehen, aber auch nicht ihr Mandat nie⸗ derlegen; sie wird ein Manifest erlassen.
Hamburg, Hamburg, 3. Juni. (H. C.) Nachdem die konstituirende Versammlung in ihrer gestrigen Sitzung längere Zeit darüber berathen, ob dem in dieser Sitzung zur Diskussion zu ver⸗ stellenden Gegenstande der Vorschlag der Majorität oder der der Minorität zu Grunde zu legen sei, und sie sich für Letzteres ent⸗ schlossen, erhob dieselbe alsdann nachstehende Paragraphen zu Be⸗ schlüssen: §. 1. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. §. 2. Das Unterrichts⸗ und Erziehungswesen steht vermittelst einer Ober⸗ Schulbehörde, in der Regierung, Gemeinde, Wissenschaft und Schule vertreten sind, unter Ober⸗Aufsicht und Ober⸗Leitung des Staats und ist der Beaufsichtigung der Geistlichkeit als solcher enthoben. §. 3. Der Staat soll für die Bildung der Jugend durch öffent⸗ liche Lehranstalten, namentlich durch allen Volksklassen gemeinsame untere und höhere Volksschulen (Primär⸗ und Sekundärschul genügend sorgen. v““
——
Ausland.
Oesterreich. Brescia, 26. Mai. (Lloyd.) Das dritte Armee⸗Corps setzt sich so eben in Marsch nach Tyrol und Vorarl⸗ berg; das Hauptquartiter desselben wird sich am 5. Juni bereits auf tyrolischem Boden befinden.
„Mestre, 30. Mai. (Lloyd.) In Malghera ist nun eine österreichische Besatzung, zu deren Kommandanten General Wolter ernannt worden ist. Am westlichen Theile der über die Lagune führenden Eisenbahnbrücke wurde eine Mörser⸗Batterie errichtet, welche den durch Abtragung davon getrennten jenseitigen Theil, so wie die Insel S. Secondo, seit gestern früh lebhaft beschießt. Letztere liegt bekanntlich südlich von der Bahnlinie.
Krakau, 29. Mai. (C. Bl.) Das Feuerpiquet ist bereits von russischen Husaren besetzt, denn plötzlich bekamen gestern die Ungarn Marschordre, man spricht, nach Deutschland, vor der Hand wohl nach Böhmen. Das Schloß soll eine gemischte Besatzung erhalten, halb von Oesterreichern, halb von Russen. Die Russen haben uns die Cholera hereingebracht, 40 liegen an derselben krank im Spital, 5 sind bereits gestorben. Heute soll Feldmarschall Fürst Paskewitsch hier eintreffen; auch spricht man von der baldigen Ankunft des Czaren, für den im erzbischöflichen Palais Zimmer sollen eingerichtet wer⸗ den. Vor einer Stunde rückten ungefähr 1000 Mann eines neuen russischen Infanterie⸗Regiments hier ein. —
Frankreich. Gesetzgebende Versammlun — g. Sitzung vom 2. Juni. Dieselbe sinbe im Saale der alten Deputirtenkam⸗
mer statt, da der provisorische Saal reparirt wird. Die Deputir⸗ tenkammer war aber nur für 459 Mitglieder berechnet, daher man Nothsitze errichten mußte, die gewaltig eng sind. Man sitzt wie in einem Backofen, hofft indeß, daß diese Plage nur acht Tage dauern werde. Keratry, Alters⸗Präsident, eröffnet um 1 ½ Uhr die Sitzung mit einer Rede, von der nur wenige Worte zu verstehen sind. Er wünscht der Kammer Glück, daß sie Dupin zum Prä⸗ sidenten gewählt habe. Dupin, mit rothem Bande und dem großen Ordensstern auf der Brust, erscheint auf dem Büreau⸗ gerüste. Beide Präsidenten umarmen sich. Dupin, den Stuhl ein⸗ nehmend, hält ebenfalls eine Rede. Er dankt dem Alters⸗Präsiden⸗ ten für seine großen Dienste und ” sich geschmeichelt, ihm im Vorsitze zu folgen. Zum Glücke sei die Amtsdauer nur kurz (ein Monat), denn wenn auch der Posten schmeichelhaft, sei er doch sehr anstrengend. „Ich hoffe“, schließt der Redner, „alle Parteien wer⸗ den mir es möglich machen, ihn zu erfüllen. Was mich be⸗ trifft, so will ich alle Kräfte aufbieten, um mit mög⸗ lichster Unparteilichkeit Ordnung und Ruhe zu handhaben. Eben so will ich (zur Linken gewandt) jeden Versuch zur Unordnung unterdrücken.“ Stimmen links: Sprechen Sie doch zur ganzen Versammlung! Dupin wendet sich um und vollendet seine Rede mit dem Rufe: Es lebe die Republik! Der ganze Saal stimmt in den Ruf ein. Ein Theil ruft: Es lebe die demokratische Republik! Die Versammlung geht wieder zu den Vollmachts⸗Prüfungen über. Das Departement Loire Wund Cher giebt Ankaß zu einer Debatte. Sarrut's Wahl wird nämlich angefochten, weil er fallirt hat und noch nicht rehabilirt ist. Die Wahl wird für ungültig erklärt, und Sarrut verläßt den Saal. Odilon Barrot unterbricht die De⸗ katte. Er verliest die verschiedenen Dekrete, welche die Demission zweier Minister annehmen und neue an ihre Stelle setzen. Er liest: Odilon Barrot, Conseils⸗Präsident und Justiz⸗Minister, (Ah, ah!); Dufaure, Inneres; von Tocqueville, Auswärtiges; Rulhieres, Krieg. (Oh, oh)) Dupin: Ich bitte Sie, ruhig zu sein! Barrot fortfahrend: von Falloux, Kultus und Un⸗ terricht. (Lärm vom Berge, rechts Bravos.) Dupin vermahnt wiederholentlich zur Ruhe. Barrot liest weiter: Passy, Finanzen; von Tracy, Marine; Lacrosse, öffentliche Arbeiten; Lanjuinais, Handel. Einige Aufregung folgt dieser Mittheilung.) Barrot: „Gleichzeitig benachrichtige ich die Versammlung, daß ihr der Präsident der Republik am nächsten Montag eine Botschaft zustellen wird.“ Die Vollmachtenprüfung wird fortgesetzt. Die Seine⸗Wahlen gehen ohne Weiteres durch. Sie ändern wohl die Reihenfolge, aber nicht die Zahl der 28 De⸗ putirten. Das Aube⸗Departement ist angeklagt, die Einmischung des Bischofs von Carcassonne geduldet zu haben. Eine Untersu⸗ chung wird verlangt, jedoch mit 385 gegen 186 Stimmen verwor⸗ fen. Das Departement Vaucluse giebt Anlaß zu noch stärkeren Beschwerden. Der Antrag einer Untersuchung wird zur Diskussion gebracht, dieselbe aber auf Montag ausgesetzt. Es erfolgte dann noch die Wahl eines Quästors der Kammer, die auf General Leflo fiel. Gegen 7 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
Paris, 2. Juni. In das umgestaltete Ministerium, welches heute in der Kammer vom Ministerium verlesen wurde, sind als neue Mitglieder nur die Herren Dufaure, von Tocqueville und Lanjuinais eingetreten; die übrigen Minister haben ihre Stellen behalten. Es geht das Gerücht, Dufaure habe nur unter der Be⸗ dingung angenommen, daß die Kammer eine allgemeine Amnestie für die Juni⸗ und Mai⸗Verurtheilten erlasse. Das Resultat der Wahlen für das Büreau der Kammer ist insofern wichtig, als es den gegenwärtigen Stand der Parteien klar angiebt.“ Die 309 Stimmen für Dupin bilden die Rue de Poitiers (die sogenannten Weißen), die sich zwar noch in der Rue de Poitier, aber nicht mehr im Amphitheater der medizinischen Fakultät, sondern in dem Staatsraths⸗Palaste des Quai d'Orsay versammeln. Die 182 Stimmen für Ledru Rollin sind die eigentlichen Rothen (Mon⸗ tagnards) mit beweglichen Sitzungssälen. Zwischen diesen beiden Hauptparteien steht die Fraction Dufaure⸗Cavaignac⸗Lamoricidère, die sich in der Rue de Madeleine versammelt und 80 Köpfe zählt. Sie hatten, wie schon erwähnt, der Partei Molé⸗Thiers (Rue de Poitiers) versprochen, für Dupin zu stimmen, wenn man ihnen fur Tocqueville einen Platz auf der Vice⸗Präsidentenliste einräume, ha⸗ ben aber ihr Wort nicht gehalten, sondern bei der Präsidentenwahl größtentheils für Lamoricière, Einige auch für Dufaure gestimmt.
Der Moniteur widerlegt die Behauptung der demokratischen Journale, namentlich des National, daß der Präsident der Re⸗ publik heimlich einen Spezial⸗Gesandten mit Gegenbefehlen an Les⸗ seps abgeschickt habe. Aus Toulon reichen die Nachrichten bis zum 30. Mai. Das Dampfschiff „Narval“ ist nach Antibes gefahren, um Erdsäcke zu holen und dieselben nach Civitavecchia zu bringen. Mit dem „Christoph Columbus“ sind neue Truppen nach Civita⸗ vecchia abgegangen. In Marseille ist der „Albatros“ mit Berichten aus Civitavecchia vom 26. Mai eingelaufen. Sie enthalten nicht viel Be⸗ stimmtes. Lesseps hatte Rom verlassen, und in Civitavecchia glaubte man bei der Abfahrt des „Albatros“, daß den 28. Mai der Kampf von neuem losbrechen würde. Ancona soͤll zu Lande und zu Wasser zugleich angegriffen werden. Wimpfen befehligt die Landmacht. Viele pa⸗ riser Blätter hatten gemeldet, Kersausie, dem man den Oppositions⸗ Plan der Juni⸗Tage zuschreibt, befehlige die römische Kavallerie. Der Independant von Montpellier widerlegt diese Nachricht, indem er anzeigt, daß Kersausie im Kreise seiner Familie zu Mont⸗ pellier lebe. Eine Verordnung des Ministeriums des Innern ge⸗ stattet den politischen Flüchtlingen keinen Aufenthalt mehr in Tou⸗ lon und Umgegend. Sie müssen sich in andere Departements wenden. Der päpstliche Nuntius in Paris, Monsignore Fornari, soll sich bei der französischen Regierung ernstlich darüber beschwert haben, daß Herr von Lesseps mit der römischen Republik, gegen deren Errichtung der Papst protestirt hat, offizielle Beziehungen an⸗ geknüpft hat, und gefragt, wie es zugehe, daß der Gesandte von Frankreich durch Anknüpfung von Unterhandlungen thatsächlich eine Regierung anerkenne, deren Repräsentanten die Regierung in Pa⸗ ris zu empfangen stets verweigert habe.
Savoie, den die provisorische Regierung nach Frankfurt schickte und den der Oberrhein in die Kammer wählte, hat gestern eine Petition überreicht, in welcher das obere Elsaß gegen die russische Intervention protestirt und auf Anerkennung der rheinbayerisch⸗ba⸗ dischen Revolution, so wie auf Bildung eines östlichen Observa⸗ tions⸗Corps, dringt. Culmann, Ruge und Blind sollen, wie es heißt, mit diplomatischen Aufträgen in Paris angekommen sein. Mehrere Hundert der hiesigen deutschen Arbeiter zeigen Neigung, an den Rhein abzumarschiren, aber es fehlt ihnen an den nöthigen Geldmitteln, so wie an den Männern, die ihren Zug organisiren könnten.
Die Nachricht des Akhbar, daß der Herzog von Aumale zum Abgeordneten für Algier gewählt sei, war voreilig; er ist von dem Kandidaten der demokratischen Partei besiegt worden. Algier schickt einen Rothen und zwei Halbrothe in die Kammern: Barrault (Re⸗ dacteur des Toksin des Travailleurs), Henri Didier und Emil von Girardin. Letzterer will sich auf die äußerste Linke setzen, weil er sich mit der Rue de Poitiers überworfen.
Vorgestern wurde auf den Straßen von Paris eine angebliche
Botschaft des Präsidenten an die gesetzgebende Versammlung nebst einer vorgeblichen Liste des neuen Ministeriums verkauft. Der Prokurator der Republik hat Die gerichtliche Verfolgung der Urhe⸗ ber dieser Fälschung angeordnet. Die Rechte der gesecgebenrten Versammlung gedenkt nächstens eine Kommission zur Ausarbeitung einer Geschäftsordnung für die Verhandlungen der gesetzgebenden Versammlung zu beantragen. Hauptsächlich handelt es sich um die Einführung von Disziplinar⸗ Maßregeln zur Verhinderung so tumultuarischer Debatten, wie sie gleich in den ersten Sitzungen vorgekommen.
Eine afrikanische Hitze ist der langen kalten Witterung des letzten Monats gefolgt und die Cholerafälle häufen sich. Der Deputirte Peupin mußte gestern den Saal verlassen, weil er krank wurde. 8. Wittwe des Marschall Berthier ist so eben der Cholera er⸗ egen.
Die große Industrie⸗Ausstellung in den elysäischen Feldern wird übermorgen eröffnet. An demselben Tage tritt der landwirth⸗ schaftliche Kongreß im Luxembourgschlosse zusammen.
Changarnier ist in Versailles zum Deputirten erwählt worden. Diese Wahl ist aber ungültig, da ein General im Bereich seiner Division nicht gewählt werden darf. Er ersucht nun seine Versailler Wähler, ihre Stimmen auf seinen Freund Leon von Malleville zu übertragen, der bei den letzten Wahlen durchgefallen ist.
Großbritanien und Irland. London, 2. Juni. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung zeigte Lord J. Russell an, daß der Kanzler der Schatzkammer am 15ten d. M. das Budget vor⸗ legen werde. Einem Gerücht, daß in der irländischen Grafschaft Mayo ein dort vom Meer ausgeworfener Leichnam von der hun⸗ gerleidenden Bevölkerung verzehrt worden sei, wurde vom Premier⸗
Minister widersprochen. Das Haus bewilligte dann die verlangten Summen für die Besoldungen im Schatz⸗Departement und verwarf den Antrag Henley's, die Gehalte der oberen Beamten um 10 pCt. herabzusetzen, mit 81 gegen 33 Stimmen. Auch die Gelder für die Regierung der Insel Labuan und mehrere Posten der Veran⸗ schlagungen für die Frefannts asten und Konsulate wurden be⸗ willigt. Bei der vorgestrigen Berichterstattung über die Bewilli⸗ gungen für die Marine beantragte Sir H. Willoughby eine Ver⸗ minderung der für die Arbeitslöhne in den Docks ausgesetzten Summen um 50,000 Pf. St. Voriges Jahr verlangte die Regie⸗ rung 851,346 Pf. St., ließ aber auf die Empfehlung des Aus⸗ schusses 40,000 Pf. St. nach. Diesmal sind 764,763 Pf. St. verlangt, was, wie Sir H. Willoughby meinte, viel zu viel sei, da die Marine nicht maßlos vergrößert werden dürfe, Herr Cobden un⸗ terstützte den Antrag, der erste Lord der Admiralität, Sir F. Baring, aber bemerkte dagegen, daß die Größe der Summe von der Nothwendigkeit herrühre, hohe Arbeitslöhne zu geben, um die besten Arbeiter zu erlangen, zeigte sich u jeder möglichen Ersparniß bereit, wies aber die verlangte als schäͤblich für die Marine zurück. Der Antrag wurde schließlich zu⸗ rückgenommen. Die vermischten Ausgaben veranlaßten eine längere Debatte, in welcher vornehmlich die sehr kostspielige Einrichtung der Königlichen Münze hervorgehoben wurde. Herr Osborne hatte den Antrag gestellt, den Posten um 50,000 Pf. St. zu vermindern, fand aber unter 62 Stimmen blos 15 für sein Amendement.
Der Morning Chroniele zufolge sind die Verhandlungen über eine Heirat zwischen dem Grafen von Montemolin und einer G (der Tochter eines begüterten Kaufmanns) abgebrochen worden.
Die Times begrüßt den vom spanischen Ministerium den Cor⸗ tes vorgelegten neuen Tarifentwurf als einen ersten Schritt auf der Bahn des Freihandels. Bei dieser Gelegenheit erfährt man, daß die Ausfuhr Englands nach Spanien den Werth von 1 Million Pfd. St. bedeutend übersteigt. In der offiziellen spanischen Einfuhr⸗ liste ist die Gesammteinfuhr englischer Waaren nur mit 149,405 Pfd. St. angegeben; das Uebrige wird meistens über Gibraltar ein⸗ geschmuggelt. Die ganze Einfuhr Spaniens beträgt ungefähr 4 Millionen Pfd. St., die Ausfuhr eben so viel.
Die Regierung hat Herrn Duncan zum Konsul in Wydah am Niger im Innern Afrika's ernannt. Um den Sklavenhandel in der Wurzel anzugreifen, will er den Ackerbau dort einzufüͤhren suchen. Hauptsächlich rechnet er auf eine gewinnreiche Production der Baumwolle, die in jenen Strichen bereits wild wächst. Herr Duncan nahm an der vor einigen Jahren nach dem Niger geschick⸗ ten Expedition Theil und ist mit dem König von Dahemeh, in des⸗ sen Gebiete Wydah liegt, befreundet.
Der Geldmäkler des ostindischen Hauses, Herr Scott, zeigt an, daß die ostindischen Obligationen von 4 ½ auf 3 ½ pCt. Zinsen redu⸗ zirt werden sollen, welche Reduction mit dem 3. Juni 1850 eintritt. Den jetzigen Inhabern ist eine Kuͤndigungsfrist bis zum 30. No⸗ vember d. J. gelassen.
Bei Lloyds ist die traurige Nachricht eingegangen, daß das Auswandererschiff „Hannah“, welches mit 200 Menschen an Bord am 3. April von Newry in Irland auf dem Wege nach Quebek abgefahren, am 29sten desselben Monats in der Nähe der amerika⸗ nischen Küste im Eis gescheitert ist. Der größere Theil der Passa⸗ giere wurde halb erfroren durch ein anderes Schiff gerettet; aber 50 bis 60 Menschen kamen theils im Wasser, theils durch Erfrie⸗ ren auf dem Eisfelde, wohin sie sich gerettet, um.
Belgien. Brüssel, 3. Juni. Lord Howard de Walden, der britische Gesandte am hiesigen Hofe, ist vor einigen Tagen nach London gereist, um an den Parlaments⸗Verhandlungen theilzuneh⸗ men; in seiner Abwesenheit fungirt Herr Waller hier als Geschäfts⸗ träger Englands. An der Stelle des sardinischen Gesandten, Herrn Radice, der vor kurzem sein Abberufungsschreiben überreichte und dessen Geschäfte seitdem von vem Legations⸗Secretair Herrn von Belaire versehen worden, erwartet man hier den Grafen von Rig⸗ non als Gesandten Sardiniens. Der spanische Gesandte, Graf de la Vega, der Ende Aprils von hier nach Madrid abreiste, wird nicht auf seinem hiesigen Posten zurückerwartet; als seinen Nachfolger bezeichnet man Herrn Neviet, der jetzt bei der schweizer Eidgenos⸗ senschaft akkreditirt ist; einstweilen werden die Functionen der spa⸗ nischen Gesandtschaft in Brüssel durch Herrn Santo als Geschäfts⸗ träger verwaltet.
„Herr Arntz, ehemaliger Professor an der freien Universität zu Brüssel und nachher preußischer Abgeordneter für die National⸗ Versammlung und für die zweite Kammer, ist wieder nach Brüssel
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Dänemark. Kopenhagen, 1. Juni. (H. C.) Gestern wurde im Reichstage eine Botschaft über die Königliche Civilliste verlesen, wodurch alle Schlösser und öffentliche Sammlungen, das Theater ꝛc. für Staats⸗Eigenthum erklärt werden. Die Civilliste ist auf 300,000 Sp. Thlr. angesetzt. Wie viel Holstein und Lauen⸗ burg beitragen soll, ist vorbehalten.
Schweiz. Luzern, 29. Mai. (Luz. Bl.) Mit der Reviston der Leuen⸗Prozedur ist es nuͤn einmal zu einem Schlusse gekom
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