1849 / 157 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wohnort des Druckers oder Verlegers, bezie⸗ richtshofes mittheilen läßt. Kommt eine solche Vereinigung nicht/ dem Wunsche der Ständeversammlung des Jahres 1848 und der der Fall dazu ergeben sollte, jenem wichtigen Beru e Genüge zu 1 1 8 8 . b b 1 hungsweise, des 15. beigesetzt ist. Art. 43. Enthält die zu Stande, so hat die auf der Anklage beharrende Kammer mit ih⸗ im Landtags⸗Abschiede vom 4. Juni’⸗ 848 §. 8 Ziff. 1 ausgespro⸗ 8 leisten. Die Zahl von funfzig Namen, welche in 9 Krei 1 aüf Elc. seßn bcen Sasge 8 haehc vPe nendes Gischaehenn bohen Sesnc, die den ehglreden 2 * ReIreeenn bageift fülschlicherweise den Naͤmen eines anderen Druckers oder rem Beschlusse zugkeich die ihr von der anderen Kammer zugekommene chenen Zusage gemäß, dem jetzt versammelten Landtage abermals dieses besondere Verzeichniß der zum Staatsgerichtshofe bestimmten Nur solche Zeugen und Sachverständige sollen aben Zi. Ar 2b zwischen Preußen, Sachsen und Hannover abgeschlossen worden ist, wurde

ziehungsweise Verfassers, so hat der Inhaber der Ausführung der gegentheiligen Ansicht vorzulegen. In jedem Falle vorgelegt werden. Inzwischen hat der Gesetzentwurf über die 8 Geschworenen zu setzen sind, schien hier völli zzureichen. n ; b ee A b2. b 2 sere bar wissentliche Verbreiter der Schrift, neben der haben die zur Einreichung und Vertretung der Anklage gewählten. Verantwortlichkeit ver 9' 1 8 veezureiten. Für. denen üch die Hartezen dng Veraltelung des Prästdenten (der 8 häfrung, Alsct Benabe 99 30 vee

K 2 b inister durch die ständischen Be⸗ den pfülzischen Kreis muß ein jener Hauptliste nachgebil E c9h 1 im Art. 41 genannten Geldbuße noch eine Arreststrafe bis zu vier Mitglieder der einen oder beider Kammern (Anklage⸗Bevollmäch⸗ schlüsse mit Zustimmung der Staatsregierung einige Abän⸗ * veabns hergestellt werden, wozu sich die Grcase he- S 87 —, “; vor Cräͤssaung der hier einlief und bemerkte, die Propositionen darüber würden der hiesigen Wochen verwirkt. Eben so findet die Schlußbestimmung des Ar⸗ tigte) dem Praͤstdenten des obersten Gerichtshofes dir Anklageschrift derungen erhalten, und dadurch sind auch in dem Gesetzentwurfe 8 chenden Stande der dort bestehenden Gesetzgebung von selbst er⸗ hiece alle Ueberraschun Lhee halten und de 5 Das Gesetz will Regierung unmittelbar zugestellt werden. 1 tikel 41 Anwendung. Art. 44. Für jede im Königreiche heraus⸗ nebst den gepflogenen Erhebungen zu übergeben und den Antrag auf über den Staats⸗Gerichtshof und das Verfahren vor demselben 8 geben. Zu b) Von der bereits angenommenen Regel abzuge⸗ keit gewähren sichs über 1 - z9 arteien die Möglich⸗ Der Vorschlag hierzu in sehr allgemeiner Fasfung in einer Note des kommende Zeitung und periodische Schrift soll ununterbrochen ein Zu ammenberufung des Staats⸗Gerichtshofes zu stellen. Der Prã⸗ mehrere Modificationen nothwendig geworden. Eine viel weiter . hen, daß sich das Schwurgericht auch hier aus der Normalzahl von Sachverständi 4 vorh di 8 e 5 nisse der Zeugen und preußischen Minister⸗Präsidenten vom 21. Mai traf hier am 25. Mittags licher Redacteur bestehen, und auf jedem Blatt, Stück sident läßt den betreffenden Kammer⸗Beschluß und die Anklageschrift greifende Se Zg. g. 128 rAh. einzelnen eeais b zwölf Geschworenen zu bilden habe, lag kein überwiegender Grund schaffen 4) Bn Art. 13. Die Grünbe⸗ dnsee, 8 Piers be eabe n an vie gen g., Nogirrun bei 8- 2 2b F. 1 ch . 10. arüb e diesem u n e Sungs- mungen wurde aber davurch möglich, daß inzwischen das Verfah vor. Die Zahl der zum Seeasgen htshofe einzuberufenden Ge⸗ Regel des gewöhnlichen Verfahrens, wonach der herer ene Hics Entwurf und 9n5 Wahlgesehe 15 e en - in Berlin hen

rantwort F , 8 S 8* eitung oder periodischen Schrift genannt sein. Ist dem Angeklagten zufertigen und veranlaßt sogleich die Bildung 8 ch bn. ven Bon S ichtshö e orbereit ierzu 1 9 Wi zi jeni ren vor den Schwurgerichtshöfen nebst den ereitungen hierz 8 schworenen wurde in der Regel auf vierzig und die derjenigen, von Geschworenen abzuurtheilen ist, eine Ausnahme gemacht wird, wurden, ihre Zustimmung ertheile. Dieser Verfassungs⸗Entwurf und das

poder Heft der 3 9 8 diese B auf einem Blatt, Stück oder Heft unterlassen wor⸗ des Staats⸗Gerichtshoses. Art. 4. Zum, Behufe der Bil⸗ r , durch das Gesetz vom 10. November v. J. vorgezeichnet wurde, 8 welche gegenwärtig sein müssen, auf dreißig angenommen, um dem sind augenfällig. Die Prüfung der Schuld eines verantwort⸗ Wahlgesetz wurden am 24. Mai in erster, am 26sten in zweiter Redaction in 1 Berlin vollendet. Die Einladung zum Beitritt zu denselben und dem darauf

den, sd n g. 1 Feren ve.- von 10 2 des . ernes hat der b. 320 dessen Grundgedank lass sich nirgends ei ichend Ableh ch bis 100 Fl. eiche Strafe tritt ein, wenn Jemand, der wegen ei seinem nächsten Zusammentritte aus der Hauptliste der bei den essen Grundgedanken zu verlassen, sich n rgen eine zureichende . ehnungsrechte der sich gegenüberstehenden Wider 3 8 3 1 3 Preßverbrechens oder zweimal wegen Preßvergehens rechtskräftig ordentlichen Schwurgerichts⸗Sitzungen zu verwendenden Geschwore⸗ Ursache hervorthat. Ein einfacher Rückbezug auf die Vorschriften ßeren Spielraum zu dsch ges r von liche Niesane durch Geschworene, welche durch Wahl aus der Be⸗ gestuübten Bündnisse wurde am ꝛ1. Mal in Berlin expevirt und kam am 8 verurtheilt worden ist, als verantwortlicher Redacteur angegeben nen 2—-r re.; für den Staats⸗Gerichtshof zu wählen. jenes Gesetzes, wie sie schon bestehen oder noch abgeändert werden 8 dies auf die einzelnen Kreise zu vertheilen, weil das ganze Land Recht dg Landes hervorgetreten sind, bildet hier ein 25sten hier an. Die Antwort Bayerns, welche umgehend gewünscht wurde, wird. Art. 45. Von jedem einzelnen Blatt, Stück oder Heft Zu jeder Wahl wird die absolute Stimmenmehrheit der Wählenden mögen, schien daher ganz in der Natur der Sache gelesea, so daß an der wichtigen Angelegenheit der Aburtheilung eines Ministers A ehr lye 9 agenden Kammern; der Angeklagte kann durch sein war natürlich am 26sten in Berlin noch nicht angekommen, denn dieses Er⸗ einer im Königreiche herauskommenden Zeitung ist, sobald die erfordert. Die Mitglieder des Landrathes und der beiden Kam⸗ der ge eenwärtige Gesetz⸗Entwurf sich nunmehr sehr füglich dar⸗-⸗ immer gleich hetheiligt ist, wenn auch die ihm zur Last gelegte hheil nicht 1“ Austheilung und Versendung beginnt, durch den Verleger mern des Landtages sind nicht wählbar. Aus den auf solche Weise auf beschränken konnte, die eigenthümliche Weise, wie der Staats⸗ Gesetzes⸗Uebertretung vielleicht nur einen Kreis berührt hat the⸗ mstr in die Hände der Mitglieder des Gerichtshofes legen. schlossen die Regierungen von Preußen, Hannover und Sachsen in Beriin ein mit der eigenhändigen Unterschrift des verantwortlichen vom Landrathe ausgewählten Personen bildet sich die besondere Gerichtshof zu bilden ist, vorzuzeichnen und einige noth⸗ Eine gleichheitliche Vertheilung auf die acht Kreise überhebt ·c. Fr⸗ v. che Folge hiervon besteht darin, daß jeder Einspruch des das Bündniß definitiv ab. Nur mit der Bekanntmachueg dieses Bündnisses Redacteurs versehenes Exemplar bei der Polizei⸗Behörde und Liste der bei dem Staatsgerichtshofe zu verwendenden Geschwornen, wendige Abweichungen des Verfahrens vor demselben festzu⸗ kleinlichen Forschung nach dem Verhaältniß der Bevölkerun bei 96 18 gegen sein Urtheil ausgeschlossen bleiben muß, weil Sn, 9 Eu ü 889en E⸗ dem Staats⸗Anwalte des Bezirkes mit beigefügter Bemerkung des welche gleichzeitig mit der allgemeinen Hauptliste berichtigt und stellen. Von diesem Gesichtspunkte aus umgearbeitet und um Was aber nunmehr die Art betrifft, wie die im . 86 üihor 2 nanfechtbarkeit eines förmlich zu Stande gekommenen 1ee ee ce e. denAehs J c1 ** gege⸗ Tages, an welchem dieses geschieht, zu hinterlegen. Die Unter⸗ ergänzt wird. Art. 5. In dem pfälzischen Kreise sind mit Aus⸗ ein Beträchtliches abgekürzt, kommt nunmehr jener „Entwurf 11““ Berufenen auf die fünf in die Geschworenenliste wirklich einzusetzen⸗ bilde . S 8 vos Ge schworenen Sn solcher Aufruf an ein neu zu nicht beitreten nünne zu etwas, was se seiner Lollständigen Fasßaaeg un assung wird mit einer Geldbuße von 10 100 Gulden bestraft. nahme der Mitglieder des Landrathes und der Kammern des Land⸗ wiederholten Vorlage, wobei es zu seiner Begründung wohl den Namen und Personen zu beschränken seien, so vereinigten sich Mittel 48 Fes widersinnig wäre. Hierin dürfte das beste nicht kenne. 8 r. Durch die Hinterlegung soll die Austheilung und Versendung nicht tages alle Personen waͤhlbar, welche nach den gesetzlichen Bestim⸗ kaum nöthig sein wird, mehr anzuführen, als sich auf eben die be⸗ ernstbemessene Erwägungen dafür, auch hier wieder in Uebereinstim⸗ thi . Angric dem angeklagten Minister einen wohl nur selten nö⸗ So viel zur Begründung dafür, daß von Seiten der hiesigen Regie- ufgehalten sein. Art. 46. Die in den Artikeln 39 und 45 an⸗ mungen das Amt eines Geschwornen versehen können. Zu diesem sonderen Vorschriften vieses Gesetzes und die Gründe seiner Ab⸗ mung mit der Vorschrift des Art. 91 der neuen Strafpro eß⸗ A ge tb 8 89 zum persenlichen Erscheinen darzubieten, indem sein rung, des hiesigen Ministeriums, schon nach den äußeren Zeitverhältnissen edrohten Strafen treten auch dann ein, wenn der Inhalt der be⸗ Ende hat der Regierungs⸗Präsident dem Landrathe bei seinem nächsten weichung von dem allgemeinen Verfahren bezieht. Ordnung eine Ausscheidung durch das Loos beizubehalten Uh. nes Wi 8 qqCqT 5 reffenden Schrift nicht strafbar ist. Wenn aber durch den Inhalt Zusammentritte das Verzeichniß dieser Personen vorzulegen, welches II. 85 Eirgange 968 vEerwe⸗ naßege 8 Auswahl durch das Loos erscheint hier insbesondere als ein Mittel es 8. bpehen isie oehg Eehe Rechenschaft 6. geben, fchhg 8.ä . LC“ 1lc98 ,8,8n 1 wee. 8 csji 2 8 8 .2 1 ner für 43 1 S S ein S bbekennt⸗ Geso rlir ge seiner Instruction seine Der Präsident darf stimmung des Entwurfes Art. 3 wonach jede Kamn I um vorgefaßte Meinungen und Tendenzen fern zu halten, welche nisses auf ihn laden könnte. 5) Zu Artikel 16. drea⸗ Zustimmung hierzu zaiche ertheilen; er würde diesilbe überschritten und

der Schrift eine Verbrechens⸗ oder Vergehensstrafe verwirkt ist, die Hauptliste in den übrigen Kreisen vertritt. 228 wumefes Anklage haben sob eee enn 8 das Recht der Minister⸗Anklage haben solle, eine Abe L auf das Schicksal des Angeklagten ei ei St Nichtwidri ä . b lagten einen von den Eingebungen des Sitzungstage nicht einmal 30 der gel schi vflichtwid delt hab 8 8 ebu 1 g 1 g 5 1“ 8 8 flichtwidrig gehandelt haben, wenn er es gethan hätte. enn wie die b r geladenen Geschworenen erschie Erörterung der zweiten Hauptfrage zeigen und wie die hohe Kammer aus

der wenn mehrere polizeilich strafbare Uebertretungen zusammen⸗ bei Anfertigung dieses Verzeichnisses von der gemäß Art. 386 des hab 1 reffen, so kommen die Bestimmungen des Artikel 5 über den Zu⸗ pfeälzischen Gesetzbuches über das Strafverfahren ihm zustehenden der Verfassungs⸗Urkunde Tit. X. §. 6 Abschnitt 1 und 2 Parteigeistes getrübten, gewiß immer sehr beklagenswerthen Einfluß nen sind ie Si I1 ei 4 ammenfluß zur Anwendung. Das Nämliche gilt hinsichtlich des wv. keinen Gebrauch machen. Art. 6. Sobald die Zusam⸗ und des Fgieiras ⸗Gesetzes, die Verantwortlichkeit der b auszuüben vermöchte. Eine besondere in jedem Falle erst zu ver⸗ nißmäßi o muß die Sitzun vertagt werden, weil eine verhält⸗ der Vorlage der Regierung vom 18. Mai entnommen haben wird, enthält Rückfalles. Art. 47. Der Herausgeber einer Zeitung oder perio⸗ menberufung des Staatsgerichtshofes veranlaßt ist, hat der Regie⸗ Minister betre end, vom 4., Juni 1848 Art. 10 Abschnitt 1 . anstaltende Wahl würde dagegen den Mißstand darbieten, als das übri 68 bbön güetege Anzahl von Geschworenen zur Ablehnung der Entwurf der drei Regierungen zu Berlin wesentliche Punkte, um deren ischen Schrift ist schuldig, in Beziehung auf die in denselben vor⸗ jedes Kreises, von dem Präsidenten des obersten hiernach aber der gegenwärtige Entwurf selbst als ein der Vor⸗ Ergebniß einer Operation in Betracht zu kommen, bei welcher sich blejihn d. ““ läßt sich erwarten, daß das Ferne⸗ willen die Königliche Regierung sich verpflichtet hielt, im Interesse Deutsch⸗ etragenen Thatsachen, jede amtliche oder amtlich beglaubigte Be⸗ Gerichtshofes dazu aufgefordert, die vom Landrathe ange⸗ schrift des Tit. X. S. 7 der Verfassungs „Urkunde unterliegendes die Wähler und die gewählten Urtheilsfinder mit den Anklägern birb ve 8,% CCee”. nicht wohl vorkommen lands und Baverns ihre Zustimmung zu den frankfurter Beschlüssen zu- ichtigung unentgeltlich, so wie jede andere Berichtigung des Ange⸗ fertigte besondere Geschworenenliste für den Staatsgerichtshof, Verfassungs⸗Gesetz erscheint, und die Beobachtung dieser Vöor- lleicht zu identifiziren und dadurch das ganze Verfahren von dem Minister be Zn ich 19. Die Ausübung des Anklagerechts gegen verweigern. 2 1 v2ESg riffenen gegen die gewöhnlichen Einrückungsgebühren, sogleich nach dem Appellationsgerichts⸗Präsidenten des Kreises mitzutheilen. Von schrift in der Einleitung des Entwurfes erwähnt werden muß. Charakter einer wahren Gerichtsbarkeit weit zu entfernen vermoöͤchten. keit, und die 8 8 ht auf einer vollkommen juristischen Verbindlich⸗ Auf diesen 88 die w des baperischen Gesandten ge⸗ eschehener Mittheilung in das nächstfolgende Blatt, Stück oder diesem werden sodann in Gegenwart von vier Mitgliedern des Ge- III. Die Einrichtung des. Gerichtshofes, welchem das Richter⸗ Aus diesen Erwägungen und der Analogie der Art. 84, 85 und 91 Einleitung de 8V vertretung kann Gründe finden, nach geschehener has 8 e be haheebnen ahne Haee Heft aufzunehmen. Der zuwiderhandelnde Herausgeber ist unter richtshofes und unter Zuziehung des Staats⸗Anwaltes aus den in Amt über die von der Volksvertretung gegen einen Minister Fesen des Gesetzes vom 10. November v. J., Abänderungen des zweiten Theils zeigt, da 8 8 wieder davon abzustehen, wenn sich z. B. 8* aber nicht vases ecc 1“ Mitverantwortlichkeit des Druckers und Verlegers in eine Geldbuße eine Urne zu legenden Namen sämmtlicher auf jene besondere Liste Verletzung der Staatsgesetze erhobenen Anklagen übertragen 2 en 1 des Straf⸗Gesetzbuches betreffend, gingen die Art. 4— 7 des Ent⸗ 88 den Gesetzes hu e nicht herzustellen ist, daß die Ausle⸗ So viel über den ersten Punkt: warum in Berlin keine Einigung mit von 5—50 Fl. zu verurtheilen. Art. 48. Wenn gegen den Her⸗ gesetzten Staatsbürger für die bevorstehende Sitzun des Staats⸗ soll, ist eine der wichtigsten Aufgaben der wesesgebung A vnge. wurfes hervor. Der Ausschluß der Mitgieder des Landrathes selbst sein sol weisethaft sf vg dem Angeklagten verletzt worden Bayern zu Stande kam. ausgeber einer Zeitung oder periodischen Schrift wegen Uebertre⸗ Gerichtshofes fünf vrrae eenn Art. 7. Die Verzeichnisse der constitutionellen Staate. Denn das bedeutsame Recht üa ben Fibe⸗ weil sie die besondere Wahl der funfzig Berufenen vornehmen so kann der 2-- en .äß 6 gl. m. Gegenüber diesen Erwägungen Ich wende mich nun zur zweiten Hauptfrage: Was ist die Ansicht der ung einer im gegenwärtigen Gesetze enthaltenen Strafbestimmung in solcher Weise gezogenen Geschworenen sind in kürzester Frist an welches der Volksvertretung als eine Gewähr verfassung 18” wie der Mitglieder beider Kammern, von denen die Anklage 4us⸗ darauf zu daß das fga ung, 4. Fese vo00 ine Verurtheilung erfolgt, so soll zugleich die unentgeltliche Auf⸗ den Präsidenten des obersten Gerichtshofes einzusenden, welcher sie und gesetzlicher Zustände eingeräumt ist, wird nur dann eine Wahr⸗ geeht, wird wohl kaum einer näheren Rechtfertigung bedürfen wertiser et G icht egonnene Verfahren vollendet werde, um so Ich werde hier die Punkte sondern, welche ich vorhin als die wichtig⸗ jahme des Urtheils in das nächstfolgende Blatt, Stück oder Heft sämmtlich in ein Haupt⸗Verzeichniß zusammenstellen und dieses we⸗ heit sein, wenn die des Staatsgerichtshofes 1p IV. Damit der großartige Akt der Zusammenbe ig d niger ein Gewicht beigelegt werden, wenn zugleich angeordnet wird, sten bezeichnet habe, die Berusung eines Reichstags, den Vorbehalt einer von dem Gerichte angeordnet werden. Unterlaͤßt ver Herausgeber nigstens acht Tage vor Eröffnung der Sitzung den Anklage⸗Bevoll⸗ dafür sichere Bürgschaft giebt, daß nur rücksichtslose Gerechtig⸗ Staats⸗Gerichtshofes nicht leichthin veranlaßt, der Eehwufung Ver⸗ Uesteltem b E“ Iigr Foch iümch den Uheynehmn⸗ Bünsa 1e nfeslgrgev enmunseaatte PE““ diese Aufnahme in der festgesetzten Frist, so ist er in eine Arrest⸗ mächtigten, so wie dem Angeklagten, zustellen läßt. Art. 8. Zu keit daselbst das Urtheil sprechen werde. 8 vh F 8* 818* qfassung nicht durch eine mangelhafte Vorbereilung und Begründung .eg spejfohgen Fusgesett werden kann. Auf diesen n 878 he 1 1 8 8 strafe bis zu 14 Tagen und in eine Geldbuße bis zu 100 Gulden derselben Zeit ist den Anklage⸗Bevollmächtigten und dem Angeklag⸗ eine von der Volkovertretung gegen es ü ein ü ver ver 8 86 der Anklage gefährdet und der Schlußstein des constitutionellen Sy⸗ Entwurf läßt gegen 8g Frkenns niß swnrfs., 9 Zu Art. 20. Der gehalten, die deutsche Verfassung mit der Rational⸗Versammluͤng zu 8 zu verurtheilen. Art. 49. Die Strafbarkeit der Preßpolizei⸗Ueber⸗ ten das Verzeichniß sämmtlicher Mitglieder des obersten Gerichts⸗ klage zwischen Fner. 1 88 veran wese v 88* 8 er Krone stems nicht seines moralischen Eindruckes durch unbegründete und teres Rechtsmittel zu Bei einem Verfat ren vesabenh 2. 1 e4“ j kretungen erlischt, wenn von dem Zeitpunkte an, wo die Uebertre⸗ hofes mit dem Beifügen zuzwschließen, daß, wenn ein Ablehnungs⸗ hervorgerufen wird, kann die Ernennung der ichter eben so wenig dearum erfolglose Anklagen beraubt werde, muß es der anklagenden öffnung das Zusammentreffen ganz a 1— 12 S hon für seine Er⸗ Jetzt freilich überzeugt sie sich, daß auf diese Hoffnung verzichtet wer⸗ tung begangen oder das eingeleitete Verfahren unterbrochen und Recht ausgeübt werden wolle, die betreffende Erklärung binnen der Volksvertretung, als der Regierung allein überlassen werden, Volksvertretung möglich gemacht werden, sich von der Zulässigkeit setzt, einen großen dn fc h I eeeee nicht weiter fortgesetzt worden ist, drei Monate abgelaufen drei 1 8 1 dem eg. saler Fuͤstellung Jer 7 58 8r vcfchcbanf EEC1’1““ genite e c 8 und ü Frilotge 88 e. eine feste Ueberzeugung sowohl in der person 88 Urcheiler ais nheher st ,csens zueht s Venno sanf 8 ”“ Nnngoaa⸗ ind. Hat sich aus einer Uebertretung ein fortdauerndes gesetzwi⸗ richts⸗Kanzlei einzureichen ei. Art. 9. eder der be Entscheidung 88 8 Ge 1 . 1 su verschaffen, und in einer Art von die erheb- fahrens die kräftigsten Bürgschaften einer gerechten Urtheil ach a. Versammlung von Frankfurt nach Stutigart gefaßt hat, über eugen 8 riges Verhältniß gebildet, so fängt der Lauf der Verjährung so Parteien steht das Recht zu, sechs Mitglieder des obersten Gerichts⸗ dessen Bestandtheile gegen den Einfluß der einen wie der anderen lichen Thatumstände zu erkunden, das Beweis⸗Material zu sammeln darbietet, Se Fnf ghch r gerechten Urtheilsfä ung v b-- t, zeug väsd d defe vazändh esags 16 ab aenera⸗ Münde 9 dnblernng vürfan 68 gegegen Faö 1ö111“ nacfgahe I 8 carsh Fanpieesihash necenr Faese der Eena 1 14“”“ hemaang 88 8 3a Denischland vültige E“ 88 rt. 10. Wenn sich der Pr. 1 . 8 en z 8 our . b1 GHeri of mit Verhandlung und Entscheidung der Anklage befaßt. Heri hof jeder 5 21,8 5 ierdurch ist, glaube ich, auch die Interpellation beantworte 1 9. g 8 ge befaß dem Gerichtshofe selbst wieder gehoben oder beseitigt werden könn⸗ der geehrte Herr Aegenrentte Waibl in Bezug

rank⸗

Schlußbestimmungen. werden. . 50. im ärti esete über Schriften be⸗ gelehnten befindet oder auf andere Wei 3 d. 1g. 38: Pen ss vos hen Drn Feü See Se dümtes gehindert ist, so tritt das im Range naͤchstfe

stimmt ist, gilt eben so von allen Druckschriften, Gemälden, Bildern, da G n stich G sthographit 84 elehnte Mitglied des Gerichtshofes an dessen Stelle. Zeichnungen, Kupferstichen, Erzeugnissen der Lithographie, Holz 8 82 chter v. von den nicht abgelehnten Räthen die sechs dem

e an der Ausübung seines nicht blos dadurch zu lösen gesucht, daß er die Urtheilsfällung zwi’- V. Nach Art. 11, Abschn. 2 des Verfassun 1 w 5 b 2 8 b I 8 VEIö . ach Art. . 2 gs -Gesetzes, die ten. Auch würde der übelste E ebr 1t e sd i lgende 8 r sches. heee t 88 89 Feemt he . büas. Verantwortlichkeit der Minister betreffend, vom 4. Juni 1848, geschieht üne is gehe⸗ ö E“ Es muß die bayerische Regie⸗-⸗ rt. 11. zu Felsg sc die hatfrage, ef zu 18 fn 85 eer die Einreichung und Vertretung der Anklage durch Bevollmächtigte des zu Stande gekommene und veröffentlichte Urtheil des Staatsgerichts⸗ favig asa. als erf hen aeg lh he 1 d National⸗Ver⸗ punkt beruft, sondern er hat auch in den Eigenschaften, die er von Landtages, welche jede Kammer durch absolute Stimmenmehrheit hofes durch die Einwendung von Rechtsmitteln wieder in Frage ge⸗ Anbetracht, daß der bayerischen Regierung eine Aussicht it,

vielfältigung geeigneter sinnlicher Darstellungen und Mittheilungen . . b Er, Fe Ss ee eeae di 1 8 „„. 82 8 1 1 8 8 2 7 2 3 0 4 In⸗ 4 9244. 2 8 8 9 an pas Publtune Art 51. Die nach diesem Gesetze eingehenden Dienstesalter Nächstfolgenden werden als Ergänzungsrichter zu der dung des Gerichtshofes zu Stande kommen läßt, Bürgschaften für diel mächtigten aus den Mitgliedern des Landtages gewählt werden sollte. 1 1 ist die i 8 und die nach Art. 29 lanstonnsn deesehe, ehn. shen Verhandlung beigezogen. Art. 12. Der Angeklagte, und, wenn abhängigkeit und politische wie jurtstische Einsicht der Urtheiler gegeben. 4 werden müssen, oder ob auch andere Männer des San89 mit b 1. . Pesehartt ett ag iet Sasen (hn⸗ fscn baseeesch dem Kreisschul⸗ Fonds desjenigen Regierungs⸗Bezirks zu, in welchem mehrere Angeklagte, vorhanden sind, jeder derselben ist berechtigt, Deswegen sind; 1) Mitglieder des obersten Gerichtshofes als Vorres Führung der Anklage beauftragt werden dürfen. Man wollte die Die (gestern erwähnte) Rede des Staats⸗Ministers des Aeußern von den Regierungen von Preußen, Hannover und Sachsen veaechla 8 die Verurtheilung erfolgt, und werden nach dem Gutachten des sich so viele Vertheidiger zu wählen, als ihm Anklage ⸗Bevollmäch⸗ stand und Richter über den Rechtspunkt im Staatsgerichtshofe be⸗ Beantwortung dieser Frage der Uünfitgen Gesetzgebung überlassen. Dr. von der Pfordten über die deutsche Verfassungsfrage lautet: ist. Es soll dadurch ein Organ gefunden werden, mit dessen Mitmrtungse Landrathes verwendet. Kann wegen Armuth des Verurtheilten tigte gegenüber stehen. Im Uebrigen unterliegt die Wahl der Ver⸗ rufen (Art. 1). Reiche Erfahrung, im vieljährigen Dienste der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten vom Jahre 1848 n der Sißung vom 30. Mai habe ich von dieser Stelle aus erklärt, möglich ist, für ganz Deutschland eine Verfassung zu begründen, welch und der zur Haftung verpflichteten Personen (Art. 2) die Geldbuße theidiger keiner Beschränkung. Art. 13. Der Tag der Gerichts⸗ Gerechtigkeit erworben und die Bedeutsamkeit der Stellung, entfere (Prot. Band V., S. 235). Der Entwurf (Art. 3) schlägt wieder⸗ vs 9 egierung werde baldmöglichst der Kammer Mittheilung machen über das wirkliche und unverkeunbare Bedürfniß unserer Zeit befriedigt. Ich icht erhoben werden, so ist dieselbe auf Antrag des Staats⸗An⸗ Sitzung wird durch den Präsidenten in den Amtsblaͤttern der Kreise nen jede Besorgniß einer minder gründlichen Behandlung der Sache kv„olt die Durchführung der Anklage durch Mitglieder des Land⸗* vnü aefene snd diese gies Berlin. ““ Feieterbole, es würde der baperischen Regierung viel erfreulicher gewesen lts von dem Gerichte in der Art umzuwandeln, daß den Verur⸗ bekannt gemacht. Zwischen dem Tage der Bekanntmachung und dem oder eines dem Rechte verderblichen äußeren Einflusses. Dabei tages vor, weil der Verkehr der anklagenden Volksvertretung mit Unt 28. M sind diese Resultate durch die Zeitungen bekannt geworden. sein, wenn diese Vollendung der Verfassung Hand in Hand mit der Na⸗ alts von deu t umz WtI. b 8 1 ; 36 ; ; ; ; ; 8 bis 10 d * b fremden S 1 w 1 3 erm 28. Mai hat die preußische Regierung dasjenige festgestellt und im tional⸗Versammlung möslich gewesen wäre, die aus den Wahlen d 2 heilten für je fünf und zwanzig Gulden ein achttägiger Arrest Tage der Gerichts⸗Sitzung müssen wenigstens 14 Tage in Mitte lie⸗ ist aber noch durch die Bestimmungen der Art. 8 bis 10 den Par fremden achwaltern manchen formellen Schwierigkeiten unterwor⸗ Preuß. Staats⸗Anzeiger unterm 31. Mai der Oeffentlichkeit üb rigen Jahres hervorgegangen ist. Es ist dies nach mei W1“ rifft. Dieser Arrest darf jedoch die Dauer von drei Monaten nicht gen. An die Anklage⸗Bevollmächtigten, den Angeklagten, die Geschwore⸗ teien die Möglichkeit geboten, diejenigen Mitglieder des obersten fen sein würde, und unter den zahlreichen Mitgliedern derselben seben, was zwischen den Regierungen von Preußen SSSe Sach⸗ gung unmöglich geworden durch die entschiedene Weigernen sifn Iendns bersteigen. Art. 52. Bei der Entscheidung über die durch Miß⸗ nen, Zeugen und Sachverständigen erläßt der Präsident besondere La⸗ Gerichtshofes, denen sie aus irgend einem Grunde kein Vertrauumn sicherlich Männer zu finden sind, welche außer dem Muthe auch die sen bei sener Konferenz verabredet wurde, und hinzugefügt, daß die bayeri⸗ Ver ammlung, mit den Regierungen gemeinschastlich ne Sa rauch der Person begründeten civilrechtlichen Ansprüche ist eine Eides⸗ dungen. Art. 14. Nur solche Zeugen und Sachverständige können schenken zu können glauben, von dem Richterstuhle für den gegebe⸗ zur Führung der Anklage erforderliche Rechtskenntniß, politische sche egferugs sich ihre Erklärung über diese Resultate noch vorbehalte. gründen, und durch die Folgen, welche aus dieser Weigerung he1 r e leistung zur Ausmittelung der Entschädigungs⸗Summe nicht zu⸗ vorgeladen werden, deren Vernehmung die Anklag e⸗Bevollmächtigten nen Fall zu entfernen, ohne daß Verbittungsgründe anzuführen Einsicht und Rednergabe besitzen. Im Uebrigen wurde Das auf diese Weise veröffentlichte, von jenen drei Königreichen ange⸗ gen sind. Diese weiter zu entwickeln, ist nicht nothwendig, da sie allgemein eist g zu us g Fädigungs⸗ ht 8. b 8 . 4 t vor Ergf⸗ 7G vele den M el des nothigen Vertrauens dsas Recht der Anklage durch den Entw nommene Resultat der berliner Konferenz zerfällt in drei Hauptpunkte ekannt sind. 8 8 lässig. Die Festsetzung der letzteren erfolgt lediglich nach richterlichem oder der Angeklagte wenigstens acht Tage vor Eröffnung der Siz sind, welche sich oft nur auf den Mangel des n higer rauen I88 klag ntr urf nicht nur Die Regierungen haben unter sich zersa⸗ drei Hauptpunkte. 1 G 8 Ermessen. Art. 53. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem Tage der zung beantragt, und deren Namen, Stand und Aufenthaltsort sie im Punkte der Unabhängigkeit stützen könnten, so daß ihre bestimm⸗ beider Kammern vereinigt, sondern auch jeder einzelnen für Art. Fl dor deutschen Zand v nc . asSahshündme⸗ geschlossen nach bunaf den Verfassungs⸗Entwurf schat der mit dem neu zu Bekanntmachung durch das Gesetzblatt, beziehungsweise durch das sich in derselben Zeit durch Vermittelung des Präsidenten gegensri⸗ tere Entwickelung meistens schwer, ihre Bescheinigung beinahe unu-. sicch allein beigelegt, um sich hierin so viel möglich mit dem §. 187 gereiht den Entwurf der deutschen Röcchs erfafmantesun öbe Feenn eha debats einbesensane a⸗ Ffhanih. a . Amtsblatt der Hfalz in Wirksamkeit, und von dem nämlichen Tage tig bekannt gegeben haben. Art. 15. An dem festgesetzten Tage möglich, und ihre Veröffentlichung nur dazu geeignet wäre, das dSDder deutschen Reichs⸗Verfassung und dem darin aufgestellten Grund⸗ und theilweise Umänderung der in Frankfurt beschlosfenen Vineasanc denr Beene deehgecmmthche dehe eerns. sich an sind alle entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen und Ver⸗ geht die Verhandlung und die Aburtheilung des Angeklagten durch Zartgefühl des Verbetenen zu verletzen. Dadurch, daß nach rechte in Uebereinstimmung zu setzen. vorgegangen ist und ein revidirtes Wahlgeset. nach welchem sie den deut- und diese zur Grundlage der Erörterung zu machen. ordnungen aufgehoben. Die Staats⸗Minister der Justiz und des die Geschworenen selbst dann vor sich, wenn der Angeklagte, der Geltendmachung des Verbittungsrechts die dem Dienste nach ältesten IIII „VI. Das allgemeine Recht aller Angeklagten, sich einen Ver⸗ schen Reichstag zu berufen, unter sich übereingekommen sind. Sir laden Sie hält ferner daran fest, daß dieser Entwurf hervorgehen muß aus Innern sind mit dem Vollzuge beauftragt. gehörigen Vorladung ungeachtet, ausgeblieben sein sollte. Art. 16. Mitglieder, als Präsident, Richter und Ergänzungsrichter bezeichnet theidiger zu wählen, muß auch dem angeklagten Minister zugestan⸗ durch En zegendergs Schreiben sämmtliche deuische Regierungen ein, diesen der Revision der Verfassung, welche die National⸗Versammlung zu Frank⸗ Für den Entwurf. von Kleinschrod. Forster Sind von den geladenen Geschworenen nicht wenigstens dreißig er⸗ werden, ist jede Einseitigkeit bei der Bildung des Gerichtse⸗ den werden. Aber dieses Recht wird hier sogar noch, abweichend ihren, g . ungen beizutreten. 1 furt beschlossen hat, und daß so viel wie möglich die hierin enthaltenen 1 1 b schienen, so isl die Sizung zu vertagen, und N. aaagebliekoasm hoses zusgeschlossen. 2) Was sodann die Zusammensetzung des von den allgemeinen Bestimmungen, zu erweitern sein. Dem Dhan 6 nmnugj debevastaffang und des Wahlgesetzes hier ausführlich Bestimmungen in den neuen Entwurf übergehen müssen. Wenn sie aber Der „Gesetenkwurf, den Staatsgerichtshof und das Verfah⸗ eschwerelan deh vom Gerichtshofe, außer der im nachstehenden Schwurgerichts am Staatsgerichtshofe betrifft, so ist vor Allem vöon angeklagten Minister stehen mehrere Ankläger gegenüber. Es vaß stnaßen süse wehk n heceerielen sein; ich kann wohl voraussetzen, ihr Urtheil über den Verfassungs⸗Entwurf aussprechen soll, wie er durch Ie ,87 gerich 8 20; 8 4 B p, . d ch d klaaten Minister ttet sei 2 de entlichen jedes Mitglied der hohen Kammer schon in den letzten die Regierungen von Preußen, Hannover und S W1 li in⸗ bei Ankl M bet d“, lautet, nebst den Mo⸗ Artikel 17 bestimmten Geldstrafe, in die Kosten der vereitelten dem Grundgebanken auszugehen, daß, da es sich hier um ein wah⸗ muß demnach dem angeklagten Minister gestattet sein, sich wenig⸗ Tagen aus den 2 1— tzte. gierungen , nover und Sachsen in Berlin verein⸗ ren bei Anklagen gegen inister etreffend“, lautet, nebst den Mo rtike estimmten Geldstrafe, e Ko g aß, da ein . 44* , gen en Zeitungen Kenntniß davon erhalten hat. Ich habe übri⸗ bart und öffentlich bekannt gegeb st, ae tiven, folgendermaßen: Sitzung zu verurtheilen. Axt. 17. Jeder Geschworene, wel⸗ res Volks⸗Gericht handelt, die Bedingungen zum Eintritte in stens eben so viele Vertheidiger beizugesellen, als ihm Anklage⸗ gens ein Eremplar davon dem Hern Präsidenten übergeben 88n g werde auf die Vorlage, die sie Bogecbie veuzsa⸗ vans Se. Majestät der König haben, in Vollziehung des Gesetzts cher auf die Ladung weder erschienen ist, noch sein Ausbleiben auf dasselbe auch möglichst volksthümlich bestimmt werden müssen. Bevellmächtigte gegenüber stehen. Aber auch jene Beschränkung sorgen, daß heute noch mehrere Eremplare an die hohe Kammer einlausen. der hohen Kammer gemacht hat Dort sind vTö am 18. Mai vom 4. Juni 1848, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend, zulängliche Weise entschuldigt oder sich vor dem Schlusse der Siz⸗ Zwei Fragen bieten sich hierbei zunächst zur Beantwortung dar: wird hier zu entfernen sein, welche Artikel 119 des Straf⸗ Anders ve hält es sich wohl mit der Akte, in welcher jenes Bündniß na ch dergelegt, welche die eg vfllchegem E“ nie⸗ Art. 11, Abs. 4, nach Vernehmung Allerhöchstihres Staats⸗Rathes, zung wieder eigenmächtig entfernt hat, verfällt in eine Geldstrafe a) Wer soll zum Mitgliede eines solchen Schwurgerichts berufen ö Prozet Gesetzes vom 10. Nopember 1848 bezüglich der Wahl Rinteser der eas oits abgeschlossen enthalten ist; und es scheint mir an- Beschlüsse zu erheben sich gedrungen sah. Von dir ge Einwensangen e mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und von einhundert bis fünfhundert Gulden. Art. 18. Die erwachse⸗ werden können? b) Im welcher Weise ist aus den Berufenen eine des ertheidigers im gewöhnlichen Strafverfahren fest⸗ lttenstüch bee „ole es nicht für überflüssig erklärt, dieses manche bei der Revision in Berlin berücksichtigt worden, 1v-n”- nicht. er Kammer der Abgeordneten, unter Beobachtung der im §. 7 nen Akten werden in das Archiv des obersten Gerichtshofes abge⸗ Auswahl der Richter über die Thatfrage in gehöriger Anzahl für setze. Auch die Wahl der Anklage ⸗Bevollmäͤchtigten ist schon damit vertzauf sein so kann Mitglieder der hohen Kammer Die Hauptpuͤnkte, auf welche es hier noch ankommt, die Hauptpunkte, in it. X zerf orgeschri be⸗ li W d den Angeklagten wegen zusammentref⸗ jeden Fall zu bilden? Zu a) Die Eigenschaften, welche durch die nicht auf gewisse Berufsstände beschränkt. Zugleich sind 8 „i anm ich es unterläfen welchen auch durch die berliner Berathung die Regierung von ihrer Ueber⸗ it. X. der Verfassungs⸗Urkunde vorgeschriebenen Formen, be iefert. enn jedoch gegen den Angeklagten wegen zusammentref⸗ jeden z 2 . n ¹ (Auf den Ruf mehrerer Mitglieder: „vorlesen“, verliest - 1 1 g hrer Ueber chlossen, was folgt: fender gemeiner oder Amtsverbrechen ein weiteres Strafverfahren Art. 75 und 76 der neuen Strafprozeß⸗Ordnung erfordert werden, s nicht gerade ausschließend juristische Kenninisse, welche der die in Nr. 147 des Preuß. Si. Anz. enihalten dn Nntenescke n E 8* AX““ Art. 1. Der Staatsgerichtshof zur Aburtheilung der Ankla⸗ ein eleitet oder ein Enlschädigungs⸗Anspruch erhoben wird, so kön⸗ um das Amt eines gewöhnlichen Geschworenen zu versehen, uunnd Vertheidiger eines angeklagten Ministers haben soll. Vielmehr wird dann sort:) Anz. enthaltenen Aktenstücke und fährt Ich kann sie auf zwei Gedanten zuvörderst zurückführen, die ich dann * . 99 2 7 74½ ; . Ag. 9 6 1 8 1 . . . 1 em F ourf⸗ 25* 8 8 hens hiervom ausschließen, scheinen auch hier eine in vielen Fällen die Nothwendigkeit einer epsgezeichnenen staats⸗ Die baverische Regierung glaubt nun diesen Thatsachen gegenüber der halten, ba. 8g e gegc fh daennds bat⸗ Eraesi 888 e 14 1“ 1 geß eensa aag-h ee um St ein. Endlich wird hohen Kammer vor Allem über zwei Fragen Aufschluß und Antwort geben reichs zu Deutschland zu wahren; und es ist in besigese anesene

en, welche inister ode ll eter na t. 12 e an die betreffenden ordentlichen Gerichte hinausgegeben wer⸗ die Gründe welche b 2. 1 6

9 he gegen Minister oder deren Stellvertreter nach Art. 1 nen si ff gteh geg ändige Bürgschaft darzubieten, daß nur Personen in ein mit so 1 männischen Einsicht und Erfahrung vorwiegend sein. En . dvor2 9 man einem Minister getrost die Entscheidung überlassen können, von zu müssen, zunächst über die Frage: Manches enthalten, was die der Sorge der Regierung anvertrauten mat

8 L auten mate⸗

ses Disehes vom 4. Juni 1848, die Perantwgrtlichkeit der Mini⸗ den. Den S.L. deage ist gestattet, Ihn terer saa enegl vetrautes Gericht aufgenommen werden welche er betreffend, erhoben werden, ist bei dem obersten Gerichtshofe eit von diesen Akten durch Bevollmächtigte aus ihrer Mitte au hweren d 8 au , 3 1 en, und zwölf Geschworenen zu bilden. Die allgemeinen Bestim⸗ In jedem Stande des Verfahrens vor dem Endurtheile kann durch besteht aber auch nach Artike s 85 desselben Gese⸗ 8 . B G 8 2) was will Bayern jetzt thun? wel hln getreten iste und jerung sich nicht im Stande sieht, ihre volle Uebereinstimmung mit der mungen des Strafprozesses insbesondere über das Verfahten vor einen dem Staatsgerichtshofe mitzutheilenden Beschluß der ammer durch Wahl des Landraths bereits Fägugedige gs; hofe Meifaf din. Nenc de9,Lersaheeo⸗ vor gen Stezisgerichts⸗ den Regierungen 888 Preußen, R.g deecgehas sgtece v Eeötaheehe esesne, ne zu erklären. den ordentlichen Schwurgerichten finden auch auf den Staats⸗ des Landtages, welche die Anklage erhoben hat, oder beider Kam⸗ jenigen Geschworenen, welche bei den hungen. Grundsatze der Verweisun nuff pa⸗ P em schon r p gerichtete Frage ertheilen? ün Ich sage, durch ben Kenren E en. gslprlichf zu entwickeln. 8 gerichtshof Anwendung, insoweit nicht durch das gegenwärtige mern, wenn sie sich über die Anklage vereinigt haben, auf die wei⸗ lichen SFnhigeechtr zu verwenden sind, wodurch also ee gen Schhit⸗ erichtshoöfe g auf d vdr 8 en 8* entli⸗ Zunächst also die erste Frage: „Warum hat Bayern in Berlin nicht Deutschland nicht gewahrt hauptsächlich b 9 Stellung zu Gesetz eine Abänderung getroffen ist. Art. 2. Finden sich die tere Verfolgung der Anklage verzichtet werden. Dieser Verzicht Fena g. ef Hencg nih, Kfaacen i nr desehese gen Fe-S. Fe fabn- Aüch dichins g ungen nürgn, sacheiwe nüefdh elan 1“ 111“ Irdch äzce rr,c- ö“ er Bildung ein ür ei en 8 2 1 8 Abl ig . sie s n einfachsten antworten zu können, wenn i „Das deutsche Rei vzen; BI net finden. 1) Zu Artikel 3 und 12. Das Verhör des Angeklag⸗ lediglich den äußeren Vorgang der Berathung und ihres Abschlusses 1an.9 bisherigen deansche ““ 8

Kammern des Landtages oder eine derselben veranlaßt, gegen einen steht einem von der Anklage freisprechenden Erkenntuisse gleich

Minister oder dessen S „gegen es 6 20. G . 1 etheile etzten Spezial⸗Gerichts untrennbar find, durch eine schon vorher⸗ 1 8 glich g

ssen Stellvertreter auf dem Grunde der Art. 9 Art. 20. Gegen die von dem Staatsgerichtshofe erlassenen Urtheile gesetz 3 Diesen Grundstamm ten durch den Präsidenten nach Zustellung der Anklageschrift und Die Konferenzen, für welche die Propositionen von der preußischen Festsetzung des Verhaltnisses Oesterreichs zu dem deutschen Reiche bleib 1 he blei

und 10 des oben b zumli ei „Mini ene Wahl⸗Operation verringert werden. 1— 1 3 emerkten Gesetzes förmliche Anklage zu erheben, findet kein Rechtsmittel statt. Die Staats⸗Minister der Justiz und gegang hl⸗Op 9 die sich hieran anknüpfende Aufstellung eines Vertheidigers von Regierung gemacht wurden, durch eine Revision der frankfurter Verfassung, gegenseitiger Verständigung vorbehalten.“

haind Re Aabeez genern ce Besebes förri⸗ ge; 1 1— Hr f Wählbaren und überhaupt Berufenen zu verlassen, bot sich keine 1 nen und in jeder Kam⸗ des Innern sind mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt. der Wäh 3 1b 7, di Amts ürlich hi⸗ 2 VVbbeee PS. nnh mer durch einen besonderen Ausschu zeicht 5 8 waguge 18 überwiegende Rücksicht dar, auch wird auf diese Weise die Aufstel⸗ mts wegen, fallen natürlich hinweg, in analoger Anwendung des deree m der acee e te, Shn aae wöl b n. zu prüfen. Zum Zwecke der München, den Für den Entwurf (Unterzeichnet) von Klein⸗ überwiegende ksich 7 99 1 S üs wurf und das Wahlgesetz waren bere 8s 1 9 Hier ist es schon in Zweifel gestellt, ob Oesterr s ß zu prüfen. Zum Z den Fü⸗ f 8 Wahllisten, so wie der hiermit verbundene Aufwand Artikels 220 der neuen Strafprozeß⸗Ordnung, weil der Angeklagte beendigt, wurden sgg n ver peteren vom 26 hage aaih ennn e 8 ö.1 b 8 se d ha Lacöe Re desaedchha 8 ejenigen Staaten, welche diesem Entwurfe und Bündnisse beitreten so

Prüfung der Anklagepunkte sind die betreff⸗ FSAe ha5 8 ve nden Ausschüsse ermäͤch⸗ schrod. 1ℳ lung neuer nicht not 1 - 4 is 12 1* tigt, 1) mündliche oder schriftliche Guta 3 8 9 bann:S. 11 8*. an Zeit, Kosten und selbst persönlicher Belästigung, vermieden. ht nothwendig und selbst in der Regel ni t verhaftet ist, und die änderungen unterworfen, so daß die K. r.r Hosh fimsg 8 Erhe en, Medh⸗ e von Beaga Sans Snag erea 8 J. De nebeder e Eibhe des Jahres 1848 ist von der im nec der politischen 88e -7 g 8 e- Kehe vesis e. rg. Seset eahte b0. ben; v.laae, vorgenommen haben, 88 24. venfereae 1“ 8 1-K g Eeee enge vv bestehen würde aus Preußen, Han⸗ Richter nach Maßgabe der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu Staatsregierung ein Gesetzentwurf über die Verantwortlichleit der abhängigkeit der Stellung und der Ehrenfestigkeit des Charake-⸗ 1 . 2) Zu Art; . immung, daß der Tag der 26. Mai. . Sachsen. Die baperische Regierung glaubt, daß dieser Para⸗ veranlaßen, und 3) von den einschlägigen Staats⸗Mi gen 8 togeexeg 8 F s 11 di inige besondere Eigenschaften, wo nicht erforderlich, doch abzuhaltenden Gerichts⸗Sitzung in den Amtsblättern der Kreise bekannt Die Propositionen, welche am 17. Mai der Berath raph so beibehalten werden muß, wie ihn die National⸗Versammlung i kr 1 ⸗Ministerien die Minister vorgelegt worden, in welchem Art. 10 bis 11 die Haupt⸗ ters, einige besor ig n I“ gemacht, diese Si 142 T leat .d 2 b Berathung zu Grunde ge⸗ rankfurt beschlossen hat, w ammlung in nöthigen auf den Gegenstand der Anklage bezüglichen Erlä des Staatsgerichtshofs inzu⸗ wünschenswerth sind, um die Anklage gegen einen 8 t, diese Sitzung aber erst nach 14 Tagen, vom Tage der Bekannt⸗ legt worden, waren der baverischen Regierung nur theilweise in de hlossen hat, wonach er lautet: 1 . 8 uterun⸗ grundlagen des Staatsgerichtshofs und des vor demselben einzu⸗ höchst berth, 7.1 G machung an 3 d Il (Art. 13), bezielt di einen Abschnitte über das Oberh f se, nur in dem „Das deutsche Reich besteht aus dem Gebi fas kasbs 4 en zu verlangen. Art. 3. Nach Prüfung der Anklagepunkte und Haltenden Verfahrens bezeichnet, die näheren Bestimmungen hierüber Minister mit gründlicher Umsicht und gewissenhafter Unpar⸗ . Moalichken gerechnet, eröffnet werden soll (Art. ), bezielt die Die B ü as Oberhaupt bekannt geworden. Bundes. Die Fests us dem C ebiete des bisherigen deutschen Bernehmung des betheiligten Ministers mit seiner schri 1 Bgleichfe . i legt teilichkeit prüfen zu können, so drang sich von selbst W Fglichkeit, daß Alle, welche in der Sitzung zu erscheinen haben, 88 erathungs⸗Resultate nach ihrer ersten Fassung vom 24. Mai ka⸗ bleibt vöorbehalten.“ etzung der Verhältnisee des Herzogthums Schleswig mern über das Ergebn zeri zu erstatten. ü . ihm i auptliste des Kreises einen engeren Ansschuß derjenigen Ghe⸗ 2 G] ; g 9 * eingegangen am 2. Juni Mi 3 I 1 ier von Jahrhunderten, und es weiß jeder Deutsche, was deutschen Reich 8 st Vereinigen Entwürfen konnte zur heeeehg gelangen. Aus ihm ist das Ver⸗ Haup st sb 9 welche durch tage kein Hinderniß im Wege steht. Eine solche Bestimmung, so⸗ g Juni Mittag . Zac Fas des dazn elen 8 je 8. „. dn ü8 e S. Fg.

sich beide Kammern über die Anklage, so bringen sie ihren Beschlu assungsgesetz vom 4. Juni 1848, die Verantwortlichkeit der Mini⸗ renen im voraus ausziehen und herstellen zu lassen, 1b ann . achdem die baperische Regierung die e 1 1 n den Köͤnig, welcher denselben dem Präͤstdenten des vnen laß 2 vüesgclet, benon 88 1.-Hees Slen . Camurf vas allgemeine Vertrauen als würdig bezeichnet werden, sobald sich dann jene des Art. 15 vorausgesetzt, wird die Festsetzung einer et⸗ am 29. Abends erhalten hatte, gab s am Se nnes ecnos vem 21. Me ung IEE d nng.A. e ““ 9 G 1 8 1 9 72 . in n S

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chnitten und überhaupt allen Arten vervielfältigter oder zur Ver⸗ 8 8 j b öI B; 8 haae fältig V1 Dienste nach nebeen in den Staatsgerichtshof. Die beiden im Arten der Urtheile fordert, und durch die Weise, in welcher er die Bil⸗ zu wählen hat. Hierdurch ist nicht entschieden, ob die Bevoll⸗ stellt und der Gegenstand einer nochmaligen Prüfung unterworfen zwischen sämmtlichen Regierungen von ganz Deutschland und der National

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