1849 / 158 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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E eichsverfassung; b) Wahrung der Interessen Deutsch⸗ 8 S Fortführung des Kriegs in ee Henen; c) Betreibung der Wahlen zu dem auf den 15. August einzuberufenden Reichstage; 4) Einberufung der Bevollmächtigten der die Reichsverfassung anerkennenden Staaten an den Sitz der National⸗Ver⸗ sammlung. (Einstimmig im Dreißiger⸗Ausschuß angenommen.)

Hierzu wurden eine Reihe von Verbesserungs⸗ Auträgen oestelt. Schoder schlaͤgt vor, die Sitzung auf einige Stuldden, etwa his 3 oder. 4 Uhr, auszusetzen, um sich darüber berathen zu können sein Antrag wurde aber abgelehnt. Die Debatte über den Ausschuß⸗Antrag wird eröffnet, in welcher Schmidt von Löwenberg und Vogt sprechen. wird zur Abstimmung geschritten. Ein von Uhland gestellter Verbesse⸗ rungs⸗Antrag zu Punkt 1: „¹1) die am 19ten v. M. beschlossene Wahl eines Reichsstatthalters wird in einer der nächsten Sitzungen vorgenommen; 2) diese Wahl ist ein entschiedener Protest gegen das Fortbestehen de r Centralgewalt“, wird abgelehnt. Ein Antrag von Wigard und Stockinger, dahin lautend: „die Wahl des Reichsstatthalters findet am 20sten dieses Monats statt. Bis zur Einsetzung des Reichs⸗ statthalters und der Beeidigung desselben wird eine Regentschaft, aus fünf Personen bestehend, nach den vom Dreißiger⸗Aus⸗ schuß beantragten Bestimmungen gewählt“, wird ebenfalls

Ausschuß⸗Antrag Nr. 1 bei namentlicher Abstimmung mit 93 gegen 10 Stimmen angenommen. Ein Zusatz⸗Antrag von Moriz Mohl, dahin lautend: „Bis zur Einsetzung des Reichs⸗Statthalters weird von der Na⸗

tional⸗Versammlung eine Regentschaft auf Widerruf gewählt“, wird ange⸗

nommen. Abgelehnt wird ein Zusatz Rühls, wonach ein Verantwortlich⸗ keits⸗Gesetz in einer der pächsten Sitzungen berathen und beschlossen werden soll. Der Ausschuß⸗Antrag Punkt 2 wird angenommen; mit einem Zusatz Umbscheidens, daß die Theilnahme an der Regentschaft mit der Eigen⸗ schaft eines Abgeordneten vereinbar sei. . genommen; ehenso Punkt 3b mit einer von Schmidt von Löwenberg bean⸗ tragten Abänderung, wonach der Satz: „besonders aber mit kräfti⸗ ger Führung des Kiieges in Schleswig⸗Holstein“, dafür gesetzt werden solle: „besonders auch in Absicht auf die deutsch⸗däni⸗ sche Angelegenheit.“ Punkt 3c. und 3d. ohne Veränderung angenommen

und schließlich noch folgender von Dietzsch gestellte, von ihm zurückgenom⸗

mene, aber von Wesendonck wieder aufgenommene Antrag angenommen: „Das Präsidium der National⸗Versammlung wird beauftragt, diese Be⸗ schlüsse als Gesetz dem deutschen Volke zu verkündigen.“ Hierauf stellt Uhland folgenden dringlichen Antrag: Die württembergische Regierung, als die des größten Staates unter denen, welche die Reichsverfassung für rechtskräftig anerkannt haben, wird ersucht, sofort ihre nachdrückliche Vermitte⸗ lung dafür eintreten zu lassen, daß der Ausbruch des Kriegs gegen Baden und die Rheinpfalz abgewendet, und in diesen Ländern wieder ein verfassungsmäßiger Nechts⸗ und Friedenszustand auf versöhnlichem Wege hergestellt werde. Nachdem die Dringlichkeit des Antrags auerkannt worden war, wurde der⸗ selbe mit 65 gegen 36 Stimmen abgelehnt. Simon stellt den Antrag, die öffentliche Sitzung auf eine Stunde auszusetzen, diese Zeit zu einer ver⸗ traulichen Besprechung zu verwenden und in einer Stunde in öffentlicher Sitzung die Regentschaft zu wählen. Schmidt will zu diesem Zwecke hente Abend um 5 Uhr eine Sitzung anberaumt wissen. Der erste Antrag wird abgelehnt, der letztere angenommen. Zu Secretairen sind gewählt: Kudlich, Maver von Eßlingen, Boczek aus Böhmen. Nachdem um fünf die Sitzung wieder aufgenommen war, fand die eben mitgetheilte Wahl der provisorischen Regierung statt. 1 In der dieser Sitzung vorangegangenen vertraulichen Bespre⸗ chung wurde Staatsrath Römer aufgefordert, die Wahl in die Re⸗ gentschaft anzunehmen, er soll es aber aufs entschiedenste abgelehnt haben. 8 Wie man hoͤrt, ist von der Centralgewalt an eine württem⸗ bergische Trappen⸗Abtheilung der Befehl gekommen, mit anderen Reichstruppen, man spricht von 20,000 Mann, die Besetzung der Reichsfestung Rastatt zu vollbringen. Dem Vernehmen nach soll erst der Weg der Unterhandlung mit der jetzigen badischen Regie⸗ rung zu gütlicher Erreichung des Zweckes versucht werden. Von Wurttembergern sollen vier Bataillone Infanterie, drei Schwadronen Reiterei und die dritte reitende Batterie, und zwar, wie es heißt, heute noch marschiren. b 88 bwehe⸗ Geestern Abend zog hier eine Freischaar, von Eßlingen kommend, jedoch mit Ablegung der Waffen, hier durch. Es sind meist Ba⸗ denser, die ins Badische marschiren.

Ulm, 4. Juni. (A. A. Z.) Die Reichsfestung Ulm ist dermalen außerordentlich schwach besetzt, insbesondere ist das durch die beste⸗ henden Verträge von anderen deutschen Ländern hierfür zu stellende Kontingent an Fußvolk und Spezialwaffen nicht vorhanden, wie denn selbst die bayerische Besatzung nicht vollzählig ist, da letztere nach dem ordentlichen Stande mindestens in 2000 Mann bestehen soll, während gegenwärtig nur etwa die Hälfte davon in den baye⸗ rischen Werken in Neu⸗Ulm liegt. Die Besatzung der Hauptfestung aber auf württembergischen Gebiete besteht nur in vier nicht voll⸗ zähligen württembergischen Infanterie⸗Bataillonen, deren eines in Wiblingen liegt, in einer Schwadron württembergischer Lanciers und in etwa 150 Mann österreichischer Artillerie. Eine Ersatz⸗ mannschaft für die nach Ungarn abgerufene Artillerie⸗Abtheilung ist hier noch nicht eingetroffen. Ueberblickt man nun aber den weiten Umfang der Festungswerke Ulms und die außerhalb der Ringmauern gelegenen bedeutenden Forts, welche ihrer Vollendung näher rücken und bereits vertheidigungsfähig sind, so muß Jedermann einleuch⸗ ten, daß zu auch nur einigermaßen genügender Besetzung dieser Werke es an Fußvolk und Artillerie⸗Mannschaft gänzlich fehlt, in⸗ dem hierzu wenigstens 10,000 Mann erforderlich sind.

8S Baden. Aus Baden, 2. Juni. (A. A. Z.) Wir werden noch immer überschwemmt mit Schaaren von fremden Zuzüglern. Vielfach sind es Gestalten, vor deren Anblick einem graut. Man sollte meinen, aller Auswurf der Gesellschaft hätte plötzlich ei⸗ nen Abzugskanal gefunden, um an die Gestade unseres schönen Lan⸗ des gespült zu werden. Der Bürger entsetzt sich beim Auftauchen dieser unheimlichen Gäste und denkt mit⸗Schrecken daran, was kom⸗ men könnte, wenn diese Leute einmal auf eigene Rechnung zu wirth⸗ schaften anfangen, und dies wird nicht ausbleiben, sobald Reichs⸗ truppen in Baden einrücken. Aber der Landes⸗Ausschuß braucht sie als den Grundstock einer Revolutions⸗Armee und als wirksamstes Werkzeug des Terrorismus. Das badische Militair ist und hleibt seit der freiwilligen und unfreiwilligen Entfernung seiner Offiziere desorganisirt. Die neuen Führer finden keinen Gehorsam und kein Vertrauen, die Soldaten, einmal sonverain geworden, treiben, was sie wollen, und um sich nicht zu sehr vor der Welt zu kompromit⸗ tiren, pflegt man ihnen nachträglich zu befehlen, was sie vorher selbst zu thun oder nicht zu thun beschlossen haben: Marschiren, Exerziren, Einquartierung, das Alles, hängt von ihrem Willen ab, und was ihnen nicht gefällt, dazu verstehen sie sich nicht. Mit der Mobilmachung des ersten Aufgebots geht es auch nicht nach Wunsch, obschon dabei mit größter Strenge verfahren wird. In Karlsruhe mußten viele Jünglinge, die den Abzug verweigerten, aus den Betten und Verstecken geholt werden; die ganze Kolonne wurde wie gefangen ins Unterland abgeführt. Auch in Lahr dieselbe Wei⸗ gerung, und fast das ganze Oberland, der Schauplatz des Struve⸗

schen Septemberputsches, verweigert die Aufstellung des ersten Auf⸗

gebots. Schon ist Executionsmannschaft dorthin abgegangen, um die Widerstrebenden zu züchtigen und mit Gewalt fortzuführen. Viele

junge Leute haben sich ins Ausland geflüchtet, um nicht zum Zuzug

gepreßt werden zu können.

Gegen 12 Uhr

abge- lehnt, und ein Verbesserungs⸗Antrag von Rühl zu Punkt 1 des Dreißi⸗- ger⸗Ausschuß⸗Antrags, wonach der Satz weggelassen werden soll, „bis zur Einsetzung des Reichs⸗Statthalters“, wird abgelehnt, dagegen wird der

Punkt Za ohne Widerspruch an⸗

weggelassen und

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gierenden Herren umsomehr darauf sehen, daß sie Kohoarten um sich haben, die ihnen mit Leib und Seele verschrieben sind. Dazu dienen nun die Flibustierschaaren, die man aus aller Herren Ländern herbei⸗ zieht, angeblich, um für die deutsche Reichsverfassung zu fechten, in Wahrheit aber, um den Stagt, die bürgerliche Gesellschaft, die Fa⸗ milie und den Geldbeutel so auszugleichen, daß es hjerin feine Un⸗ ebenheiten mehr giebt. Von da bis zum förmlichen Landes⸗ und Reichsverrath ist nur noch ein Schritt, und daß auch dieser schon geschehen, daß die Hülfe der bregsen durch eine eigens zu diesem Zweck nach Paris gesendete Deputation begehrt wird, das sind die offiziellen Blätter der Revolutions⸗Partei aufrichtig oder frech genug, unverhüllt einzugestehen. Was für ein Geist jetzt unter den badischen Soldaten herrscht, das zeigen einige Vorfülle, welche kürzlich stattgefunden haben. Mehrexe Offi⸗ ziere der rastatter Garnison halten ihren Abschied genommen und sich alsbann nach dem zwei Stunden von dort entfernten Baden zurückgezogen. Andere, die sich flüchten mußten, gingen ebenfalls dahin. Da fiel es den Soldaten ein, daß diese Offiziere im Grunde kein besseres Loos verdienten, als die Dragoner⸗Offi⸗ ziere, die man gefangen nach Rastatt gebracht und in die dortigen Blockhäuser geworfen hat. Rasch war ihr Entschluß gefaßt. Sie zogen 3 400 Mann stark nach Baden, stürmten in die Häuser, in welchen sie jene Offiziere vermutheten, und nahmen diejenigen fest, welche sie fanden. Es waren deren drei, die sie nach Rastatt schleppten. Die Durchsuchung der Hänser wurde durch die betrun⸗

kene Rotte mit geladenem Gewehr vorgenommen, Betten mit den

Bajonnetten durchstochen und andere Erzesse verübt. In der Nähe des voser Bahnhofs stieß diese zügellose Soldateska auf den daher⸗ rollenden Bahnzug. iesem wurde Halt geboten, weil man die fliehenden Offiziere darin vermuthete. Da der Zug nicht sogleich anhielt, was ja nicht möglich war, so wurde auf denselben gefeuert. Der Maschinenführer erhielt fünf Schüsse und siel schwer verletzt nieder. Doch soll man Hoffnung haben, daß er mit dem Leben davonkomme. Ueber 40 Schüsse sielen auf den Zug. Wunderbarerweise wurde Niemand getödtet. Einem Reisenden ging eine Kugel durch den Rockkragen. Ein anderer Vorgang ist nicht minder bezeichnend. Soldaten vom Leib⸗Infanterie⸗Regiment zogen, begleitet von bürgerlichen Personen, in Freiburg vor den erzbischöflichen Palast, lärmten und tobten und verlangten von dem Erzbischof, einem wegen seiner Humanität hoch⸗ geachteten Greise, 25 Fl. Nur den inständigen Einreden der Haus⸗ bewohner gelang es, sie von weiteren gewaltthätigen Handlungen abzubringen. Das ganze Land ist empört über diese Frevel. Das sind einzelne Züge, denen man viele ähnliche anreihen könnte. Sie reichen jedoch, wie es scheint, hin, um die Zustände zu charakterisi⸗ ren, in welchen wir jetzt leben. Und was werden wir wohl noch erleben müssen!

Karlsruhe, 7. Juni. (O. P. A. Z.) Die provisorische Re⸗ gierung hat folgende Bekanntmachung erlassen: -

Art. 1. Das Land wird von der hessischen Gränze bis zur Murg einschließlich der Festung und des Amtsbezirks Rastatt in den Kriegszustand erklärt. Art. 2. 1) Wer in diesem Bezirke in Beziehung auf die Zahl, die Marschrichtung der operirenden Truppencorps, die angeblichen Siege des Feindes oder angeblichen Niederlagen unserer Armee falsche Gerüchte gus⸗

streut oder verbreitet, welche geeignet sind, das Publlkum zu bennrugigene

oder die Civil⸗ und Militair⸗Behörden in Beziehung ihr

regeln irrezuführen; 2) einer zuständigen Handlung der Civil⸗ oder Militair⸗Behörde sich widersetzt; 3) gegen die jetzt bestehende Regierung oder, ihre Behörden zum Ungehorsam oder Widersetz⸗ lichkeit aufreizt; 4) die aufgrbotene Mannschaft vom Einrücken abzu⸗ halten oder die unter den Waffen stehende Mannschaft zum Ungehor⸗

sam oder zur Treulosigkeit zu verleiten sucht, wird sofort verhaftet und so

lange der Kriegszustand dauert, als Kriegsgefangener behandelt. Art. 3. Je nach Umständen steht es den Truppenkommandanten zu, solche Kriegs⸗ gefangene sofort vor ein Kriegsgericht zu stellen und kriegsrechtlich abur⸗ theiken zu lassen. Art. 4. Ueber die Zusammensetzung des Kriegsgerichts und seine Zuständigkeit ist der Kriegsmmister unter Beistimmung des Ci⸗ vilkommissärs eine Verordnung zu erlassen berechtigt. Art. 5. Eben so hat der Kriegsminister unter Beistimmung des Civilkommissärs das Recht, so bald er es für nothwendig erachtet, das Standrecht zu proklamiren und dieses sofort in Anwendung zu bringen. Art. 6. Gegen Jeden, welcher sich mit den Waffen in der Hand den Anordnungen der Civil⸗ und Mili⸗ tairbehörden widersetzt, ist sofort mit Waffengewalt einzuschreiten. *

Ferner hat die provisorische Regierung an den „Klub des entschiedenen Fortschritts“ nachstehende Erwiederung gerichtet:

1) Mit Freuden vernehmen wir den Wunsch der Wehrmänner, in den Campf geführt zu werden. Dieser Kampf ist seit gestern an der hessischen Gränze wieder entsponnen; die ganze Neckararmee wird vorrücken und zur Unterstützung derselben werden daher die bereitesten hiesigen Streitkräfte ab⸗ marschiren; ein Theil davon wird nach Rheinbavern zur Unterstützung der dortigen Operation gehen. Ueber die Anordnungen dieser Maßregeln haben wir dem Stadt⸗Kommandanten Reininger die nöthigen Be⸗ fehle gegeben. 2) An die Stelle der Bürger Fickler und Sigel ha⸗ ben wir gestern schon die Bürger Thiebauth und Raveaux provi⸗- sorisch als Mitglieder unserer Negierung ernannt. 3) Wo es nö⸗ thig war, haben wir bis jetzt von sämmtlichen. Veiwaltungszweigen die unserer Stadt schädlichen Beamten entfernt; wir werden in dieser Weise fortfahren. Im Uebrigen werden bei dem proklamirten Martialgesetz die energischsten Maßregeln getroffen werden. Der Besehl des Bürgers Heu⸗ nisch ist von uns aufgehoben. 4) In dem Augenblicke, wo die Volksver⸗ treter hier zusammentreten, halten wir es nicht für angemessen, einen Wech⸗ sel in den Chefs des Kriegsministeriums vorzunehmen; dagegen wird das Kriegsministerium augenblicklich mit geeigneten Kräften von uns vervollständigt werden. Es wird auch von heute an die Löhnung der Volkswehrmänner aus⸗ bezahlt werden, wie es bisher schou geschehen ist. Was an Geschützen dispo⸗ nibel ist, soll zur Volkswehr⸗Artillerie verweidet werden. Die nöthige Aus⸗ rüstung wird stattfinden, sobald uns Geldmittel zu Gebote stehen. 5) Die aus⸗ wärtigen Angelegenheiten liegen nicht brach; in den wichtigsten Orten, von wo aus für unsere Sache gewirkt werden kann, haben wir Bevollmächtigte. 6) Was in Herbeischaffung der Geldmittel bis jetzt möglich war, ist gesche⸗ hen. Ein Gesetz⸗Entwurf über ein Zwangsanlehen bei den Reichen ist vor⸗ bereitet, und wird der konstituirenden Versammlung vorgelegt werden. 7) Der General Mieroslaweli wurde schon vor 14 Tagen zum Ober⸗Komman⸗ danten der badischen und pfälzischen Streitkräfte von uns ernannk. Wir haben ihm zur Hierhereise mit einigen anderen Stabsoffizieren die nöthigen Geldmittel nach Paris geschickt. 8) Wegen der Verhaftung unseres Mitbürgers Fickler haben wir sogleich an das württemberger Volk den energischsten Aufruf erlassen, wir haben ferner den Abgeerd⸗ neten Raveaux nach Stuttgart gesandt, um zur Befreiung Fick⸗ ler's alle möglichen Schrxitte zu thun, insbesondere der württem⸗ bergischen Regierung zu erklären, daß wir die Verhaftung Ficklers für eine Kriegserklärung Ihec und danach handeln werden. 9) Die polilische Vereinigung Badens mit der Rheinpfalz ist angebahnt, und die Genehmi⸗ gung wird von der konstituirenden Versammlung verlangt werden. Zum energischen Einschreiten gegen die Festungen Landau und Germersheim wer⸗ den wir dem Ober⸗Kommandanten die nöthige Weisung geben. 10) Es versteht sich von selbst, daß wir in unserer politischen Wirksamkeit keinen an⸗ deren Standpunkt haben, als den des europäischen Völkerkampfes; vor Allem aber muß Baden, so weit seine schwachen Kräfte reichen, das Panier der Freiheit und Eiuheit Deutschlands vorantragen. 1 Der O. P. A. Z. wird aus dem „Laude Baden“ vom 7. Juni Folgendes gemeldet: „In der Nacht vom 5. auf den 6. Juni, Morgens 2 Uhr, kam Struve mit einer ansehnlichen Schaar Scharfschützen, Genossen seiner früheren Bande, vom Unterland nach Karksruhe, um die rothe Republik auszurufen. Zwei von die⸗ sen Scharfschützen sollen es übernommen haben, Brentano zu er⸗

Unter diesen Umständen müssen die re⸗

schießen, weil er ein entschiedener Gegner der rothen Pläne Stru⸗ ve’'s ist. Die Sache wurde rasch bekannt, wenigstens so erzählt; die karlsruher Bürgerwehr schützte Brentano, und Struve nebst den beiden Scharfschützen wurden verhaftet. Eine andere Erzählung der Sache weiß nichts von dem Ermordungsplan gegen Brentano, sondern sagt nur: Struve habe die rothe Republik proklamirt Brentano Aber sich entschieden widersetzt, und so sollte dieser auf Befehl des Ersteren verhaftet werden, was jedoch durch das Ein⸗ schreiten der Bürgeymehr verhindert worden seiz Lielmehr sei Struve elbst verhaftet worden. So viel ist Thatsache: in Karlsruhe sind auf dem Schloßplatze gestern die Kanonen aufgefahren worden, ge⸗ gen die Stadt gerichtet; dann habe ich die beiden verhafteten Scharfschützen Struve's selbst gesehen, wie sie in Rastatt in das rühere Gefängniß, das Struve bewohnte, abgeführt wurden. Struve soll in Karlsruhe sitzen.“ IISI

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Mannheim, 5. Juni. (Schwäb. Merk.) Wie man ver⸗ nimmt, haben hente in aller Frühe die Operationen gegen Baden begonnen. Seit 12 Uhr Mittags hörtziman in der Gegend von Gernsbach und Weinheim stark kanoniren. Ein Theil unserer Truppen marschirte ab.

Heidelberg, 5. Juni. (D. A. Z.) Nach dem heppenheimer Treffen waren die hierher geflüchteten Truppen und Freischaaren wieder nach dem zwei Stunden von hier entfernten Weinheim aus⸗ gerückt, wo das Hauptquartier hinverlegt wurde. aber Alles wieder zurück. b in heim überfallen, und die Badenser, die all ihr Geschütz hier gelas⸗ sen, räumten eiligst wieder das Feld, nachdem ihre Vorposten zum Theil gefangen worden waren. Sofort sind aber alle hier besind⸗ liche Infanterie, die Artillerie, so wle Reiterei und Artillerie, von Mannheim wieder nach der hessischen Gränze abmar⸗ schirt. Für Heidelberg scheint man im Fall einer Niederlage zu⸗ nächst einen Angriff zu besorgen, und heute sah man deshalb den dem Schlosse gegenüber liegenden Heiligenberg Verschanzen und be⸗ setzen. Indessen ist der Neckar jetzt so seicht, daß man die heidel⸗ berger Brücke zum Uebergange nicht nöthig haben wird. Auch sind Rastatt und Mannheim wichtigere Punkte, als unsere Universitäts⸗ stadt. Uebrigens befinden wix uns seit heute im Kriegszustande. Folgende Proclamation wurde erlassen: „Hauptquartier Heidelberg, 5. Juni 18419. Im Namen der provisorischen Regierung erkläre ich das Vaterland in Gefahr. §. 4. Das Land Baden. wird in Kriegszustand erklärt und das Standrecht verkündet. §. 2. Die Standrechts⸗Kommission wird zusammengesetzt durch den Kriegs⸗ Kommissar nach Instruction des Kriegs⸗Ministeriums. Der Kriegs⸗ Minister Sigel, Oberst; Werner, Eivil⸗Kommissar des Haupt⸗ quartiers.“ Hier am Orte herrscht augenblicklich tiefe Ruhe; die Vorlesungen wurden trötz des seitherigen Kriegslärms noch immer fortgesetzt. 11488

Aus dem badischen Seekreis, 2. Juni. (S. M.) Die Truppen, die von Karlsruhe aus hierher beordert waren, sind nicht eingetroffen. Sie erhielten bei Donaueschingen Gegenbefehl und traten also gleich wieder den Rückmarsch an. Sie hatten übrigens

in unserer Gegend nur die Bestimmung, das erste Aufgebot in ihre

Reihen aufzunehmen und dasselbe ins Unterland zu eskortiren, eine Vorsichtsmaßregel, die vom Landwehr⸗Kommandanten in Konstanz, der seine Leute zu kennen scheint, sehr klüglich eingeleitet war. Der gestrige Tag brachte den Beleg dafür. Auf gestern 8- waren die ersten Aufgebote sämmtlicher Landbezirksorte na Konstanz einberufen, um dort ein paar Tage zusammen exer⸗ zirt zu werden und darauf ein Lager zu beziehen, um die Mannschaft an den Felddienst zu gewöhnen. Die aufgebotenen Zu⸗

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züge kamen auch ziemlich zahlreich an, aber in wenig erwünschter

Stimmung. Das Ende war, daß bis Abend kein Mann von allen

Zuzüglern mehr in Konstanz sichtbar war, und die Stadt darf dar⸗ uͤber froh sein. Die schönsten Anreden blieben wirkungslos und ver⸗

klangen an dem einstimmigen Ruf: „Wir wollen nicht gehen; die Aus⸗ schüßlinge in Karlsruhe haben uns nichts zu befehlen; wer sind sie

denn? wer hat sie denn eingesetzt? wir waren mit unserem Großherzog

zufrieden; wir haben zwar immer viel zahlen müssen, seine Ministerien hätten besser sein können, aber die jetzigen sind unterm Spunten; jetzt

bestiehlt man uns und plündert uns; wir pfeifen in ihre Freiheit und

Gleichheit und Brüderlichkeit, mit der sie unsere Kassen berauben und in die Schweiz verschleppen, die konstanzer Füchse wollen uns nuͤr. wieder in den Unrath führen, wie im vorigen Jahr; sie sollen voran, wenn sie Muth haben ꝛc.“ So wurde gelärmt, getobt, gebrüllt; es war ein Höllenspektakel, nicht zu leugnen, daß ein großer Theil auch betrunken war. Das Alles begab sich auf dem Exerzierplatze, wo man einem Offizier, der sich etwas glotzig machte, auch ein Stück mit.Rebstöcken vorexerziren wollte. Darauf sind sie ohne Kommando⸗ auseinandergegangen, und jetzt sind sie wieder zu Hause und schaf⸗

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fen auf dem Feld und führen Heu ein.

Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 5. Juni. (O. P. A. Z.) Vorgestern noch herrschte so tiefe Ruhe diesseits des. Neckar, daß mecklenburgische Dragoner bei einer Rekognoszirung

Nachts bis auf die Mitte der Drahtbrücke vor Mannheim gehen konnten, ohne von einem Feinde das Geringste zu merken, ohne

inen Vorposten oder eine Schildwache zu stoßen. Heute dagegen verbreitet sich das Gerücht, daß in Mannheim neue Un⸗ ruhen ausgebrochen, und daß sich die Parteien dort selbst einan⸗ der in die Haare gerathen.

Darmstadt, 6. Juni. (Frkf. J.) Der heute Nachmittags

nur auf e

3 Uhr von Frankfurt abgegangene Main⸗Neckar⸗Eisenbahnzug, bis Heppenheim bestimmt, brachte die Passagiere nur bis hierher, in⸗

dem der um dieselbe Zeit von Heppenheim nach Frankfurt gehende Bahnzug eine Stunde später eintraf und ungünstige Nachrichten

von Heppenheim mitgebracht haben mußte. Man erfuhr auch als⸗

bald, daß die badischen Truppen Weinheim abermals besetzt und sich

mit den Freicorps zwischen Heppenheim und

in großen Massen zwischen Src Die abermalige Einstellung des Perso⸗

Weinheim gezeigt hätten.

nen⸗Transports zwischen Heppenheim und Frankfurt wurde amtlich

in dem hiesigen Bahnhofe angezeigt. Alle hier und in Frankfurt

vorräthigen Waggons wurden zum Militair⸗Transport bestimmt,

indem das hier und in der Umgegend einquartierte Militair, wor⸗ len.- auch Bayern und Mecklenburger, heute Nacht schleunigst nach Heppenheim gebracht werden mußte. Schon heute Nachmittag züing ein Theil des hier garnisonirenden Großherzeglich hessischen Mili⸗ tairs dahin ab. Im Laufe des morgenden Tages glanbt man sicher,

daß ein ällgemeiner Angriff auf Weinheim ꝛc. erfolgeu dürfte. Viele

kranke und verwundete Militairs kommen fortwährend hier an und werden theilweise weiter in das Lazareth nach Offenbach gebracht.

e Darmstadt, 7. Juni. (Darmst. Z.) Der gestrige Tag ist, was di Pesitionem an der badischen Gränze betrifft, ohnealle Ereignisse vorüber⸗ gegangen. In Hauptquartier erfuhr man, daß Weinheim von etwa 4000 Mann badischen Militairs besetzt worden, und daß eine etwa gleiche An⸗

zahl regulairer Truppen und wahrscheinlich auch Freischaaren, im

dortiger Nähe bereit gehalten wurde z ein⸗ Angriff ist jedoch nicht.

erfolgt. Vorgestern kam ein bewaffneter Trupp über die Gränze

Heute fruͤh kam Die Hessen hatten in der Nacht Wein⸗

und holte den Bürgermeister Münch aus Virnheim, wie man

als Repressalie für den von unserem Militair aus Wein⸗ heim gefänglich abgeführten Civil⸗Kommissär Huerter, welcher inzwischen im Hauptquartier zu Bensheim freigelassen worden war; Münch wurde gleicherweise in Mannheim freigegeben. In Wein⸗ heim wurde gestern Postmeister Hübsch arretirt, weil er neulich mit einigen unserer Ofsiziere gesprochen und Erfrischungen an sie ver⸗ abreicht; er fand indessen Gelegenheit, zu entfliehen und kam hier an. Gegen Abend hatte sich eine Freischaar vor das birkenauer Thal gelagert und Boten nach Birkenau gesendet, von wo sie den Revier⸗Förster Bernhard und den Steuer⸗Einnehmer Bernthäusel ausgrliefert haben, widrigenfalls dieselben abholen wollte; die bei⸗ den Beamten entfernten sich ans dem Orte. Heute Morgens ge⸗

ggen 7 Uhr wollte man in Heppenheim Geschützdonner gehört ha⸗

ben und kombinirte, daß eine von Fürth nach dem birkenauer Thal dirigirte Kolonne Mecklenburger vielleicht Gelegenheit gefun⸗ den haben dürfte, die letzterwähnten Freischaaren zu bekämpfen. Nachdem gestern Morgen das ’ste Bataillon des 1sten Gr. Infanterie⸗Regiments hier eingetroffen, ist Nachmittags das 2te Bataillon desselben Regiments in das Hauptquartier dirigirt wor⸗ den. Vorüberpassirt sind ferner des Nachts um 11 Uhr eine Ab⸗ theilung Gr. mecklenburgischer Kavallerie nebst zwei Geschützen; um 12 Uhr ein Bataillon Gr. mecklenburgische Jäger; um 1 Uhr ein Bataillon Gr. mecklenburgische Grenadiere, von Reinheim an⸗ gekommen und nach Heppenheim bestimmt.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 7. Juni. (H. C.) Heute wurde die 115te Sitzung der verfassunggebenden schleswig⸗ holsteinischen Landes versammlung eröffnet: 1 Der Präsident theilte der Versammlung zunächst einen Bericht über die Sitzungen des Büreau's mit, welches unterm 28. April von der Lan⸗ desversammlung den Auftrag erhalten hatte, dieselbe zu konvoziren, sobald es erforderlich scheine. Die Verhältnisse hätten unterm 13. Mai bis zum 15., am 21., 24.— 25. und 29.— 30. Mai zu einer Prüfung jenes Auftra⸗ ges von Seiten des Büreau's geführt; Anträge zur Convocation waren von einzelnen Abgeordneten eingegangen. Erst die Veröffentlichung des Ent⸗ wurfs zu einer Reichsverfassung von Seiten Preußens mit der Eröffnung, daß die Verfügungen der Centralgewalt nicht mehr als maßgebend zu be⸗ trachten, und daß in dieser Hinsicht an Bunsen und Prietwitz Verhaltungs⸗

maßregein abgegeben worden wären, hätten es erforderlich gemacht, die Ver⸗

sammlung zu berufen, damit diese eutscheiden könne, ob und in welcher Weise eine Aeußerung in Betreff der entstandenen Konflikte, und da Schles⸗ wigs in dem Entwurfe nicht erwähnt worden, von ihrer Seite nothwendig sei. Dann erschienen die beiden Mitglieder der Statthalterschaft, welche dem Präsidenten angezeigt hatten, daß sie der Versammlung eine Mittheilung machen wollten. Die Verfammlung erhob sich.

Der Graf von Reventlou verlas nachstehende Mittheilung über die Stellung der Herzogthümer und die deutsche Verfassungs⸗ rage.

Bei dem Wiederzusammentritte der Landes⸗Versammlung sieht die Statthalterschaft sich veranlaßt, über zwei Gegenstände von größter Wich⸗ tigkeit, welche mit einander in der innigsten und lebendigsten Wechselwirkung stehen, ihre Ansicht offen mitzutheilen. Es sind dieses die durch einen äuße⸗ ten Feind angegriffene staatsrechtliche Stellung Schleswig⸗Holsteins und die durch innere Konflikte gegenwärtig bedrohte staatliche Einigung und Neugestaltung Deutschjlands. Beide Gegenstände lassen sich nur in ihrem wechsel eitigen Beziehungen gemeinschaftlich übersehen und beurtheilen. Deutschland hat mit Wort und That die schleswig⸗ holsteinische Sache zu der seinigen gemacht und die Leitung des Krieges und der Unterhandlungen mit Dänemark übernommen. Wir dagegen betrachten die deutsche Verfas⸗ sungsfrage auch als eine schleswig⸗holsteinische, die uns nicht minder be⸗ rührt, als jeden anderen deutschen Stamm. Die Statthalterschaft hat in einem Manifest vom 12ten v. M. offen dargelegt, auf welcher Basis und auf welchem Wege eine sfriedliche Beilegung des Streites mit dem König⸗ reiche Dänemark herbeizufuͤhren sein werde. Das im vorigen Jahte mit Vorbehalt der Revision beschlossene Staatsgrundgesetz, welches die von jeher als Fundamente des schleswig⸗holsteinischen Staatsrechts anerkannten Haupt⸗ punkte in zeitgemäßer Entwickelung zur Anerkennung gebracht hat, soll die Basis des Friedens bilden. Das in den alten Unions⸗Verträgen zwischen Däne⸗ mark und den Herzogthümern begründete Verfahren einer direkten Verhand⸗ lung beiderseitiger Delegirten soll in einer, den jetzigen Verhältnissen ent⸗ sprechenden Weise zur Anwendung gebracht werden, zur Schlichtung des Kampfes auf jener Basis. Die Statthalterschaft hält sich davon überzeugt, daß die schleswig⸗holsteinische Landes⸗Versammlung mit den in dem Ma⸗ nifest enthaltenen Vorschlägen einverstanden sein werde. Zwar sind Stim⸗ men im Lande laut geworden, die darauf hingerichtet waren, daß im Frie⸗ den das Band gelöset werden möge, welches seit Jahrhunderten durch die Person des gemeinsamen Landesfürsten zwischen den Herzogthümern Schles⸗ wig⸗Holstein und dem Königreiche Dänemark bestanden hat und auch nach Inhalt des Stäaats⸗Grundgesetzes bis zum Aussterben des Mannsstammes des dänischen Königshauses unverletzlich besteht. Die Sache der Herzog⸗ thümer aber hat ihre Kraft in ihrem Rechte, und wer die Kraft erhalten wissen will, der hat vor Allem sich zu hüten, daß er von dem Rechte nicht abweiche. Schleswig⸗Holstein wird sich nicht selbst seiner stärksten Stütze, der Gerechtigkeit seiner Sache, berauben, welche allein uns den Beistand Deutschlands erworben hat und fortdauernd erhält.

„In nächster Beziehung zu der Stellung der Herzogthümer gegen den äußeren Feind und durch dieselbe bedingt ist die Stellung, welche unser Land in dem inneren deutschen Konflikte einzunehmen haben wird.

„Die von der deutschen National⸗Versammlung beschlossene Reichs⸗ Verfassung ist zu der schon als unmittelbar bevorstehend gedachten allseiti⸗ gen Anerkennung und Durchführung nicht gelangt. Von den Regierungen der drei mächtigsten Staaten Norddeutschlands wird ein anderer Weg zur Einigung Deutschlands in Vorschlag gebracht. Ueber die Mittel, welche zur Durchführung der Reichsverfassung zu ergreifen sind, ist zwischen der deutschen Centralgewalt und der National⸗Versammlung emn UWibersoruch entstanden, durch welchen beide Gewalten in ihrer Existenz gefährdet werden. Das Werk der deutschen Einigung, welches man auf friedlichem Wege sei⸗ ner Lösung entgegenzuführen hoffte, hat durch die einander entgegengesetzten Bestrebungen bereits zu offenem, blutigen Kampfe geführt.

„Die Herzogthümer haben in Uebereinstimmung mit der Mehrzahl der kleineren deutschen Staaten die von der National⸗Versammlung beschlossene Reichsverfassung anerkannt und die Statthalterschaft führt die Regierung des Landes im Namen der Reichsgewalt.

„Die nächste Aufgabe der Herzogthümer besteht aber gegenwärtig darin, ihre Gränze gegen den äußeren Feind zu vertheidigen und sich selbst dem Reiche zu erhalten. Dadurch wird ihre Stellung in dem inneren Kampfe Deutschlands wesentlich bedingt; alle Parteien wollen die Einheit Deutsch⸗ lands erstreben; der Zwiespalt besteht nur über die Wahl des Weges, auf welchem diese Einheit zu erreichen, ürer die Form, in welcher sie durchzu⸗ führen ist. Die Herzogthümer haben sich stets den Einheits⸗ und Freihrits⸗ Bestrebungen Deutschlands rückhaltslos angeschlossen. Daaegen scheint die Pflicht gegen Deutschland und nnser Land zu gebieten, daß wir hinsichtlich des Weges, auf. welchem dieses Ziel zu erreichen ist, gegenwärtig nicht eine entschiedene Partei ergreifen. Kann auf einem anderen Wege, als auf dem von der deusschen National⸗Verfammlung betretenen, eine einheitliche, den Bedürfnissen, der Nation entsprechende Verfassung für Deutschland zu Stande kommen, so werden wir dieses nicht durch starres Verharren auf jenem Wege erschweren dürfen. Eben so wenig aber werden wir schon jetzt über den von den Regjerungen der drei norddentschen Königreiche ausgehenden Vorschlag eine entscheidende Erklärung abgeben können.

„Es mag schwer und unnatürlich erscheinen, daß wir in F.agen, welche das tiefste und innerste Leben der ganzen Nation ergreisen, auch nur auf kurze Zeit ohne bestimmt ausgesprochene Stellung zu den Parteien zu blei⸗ ben uns entschließen sollen. Allein wir haben bereits unsere feste Stellung gegen den äußeren, Feind, dessen Abwehr unsere höoöchste Aufgabe ist. Diese erfordert die Zusammenhaltung unserer gesammten Krast. Sobald im Ver⸗ gofe, der deutschen Entwickelung ein bestimmter Weg zur Einigung des Her 6 18½ zur Anerkennung und Ausführung gelangen wird, werden die

erzogthümer sich demselben anzuschließen haben. 1 „Die inhaltung des angedeuteten Verfahrens wird uns durch die

a

Truppen ins

gelangte, angegriffen.

Rücksicht auf das für unsere Sache vereinte deutsche Reichsheer zur unab⸗ weislichen Pflicht gemacht. Trotz der inneren Egei noch p b68 jetzt die

Einheit Deutschlands nach außen durch das Reichsheer in der wünschens⸗

werthesten Weise dargestellt. Würden wir eine bestimmte Parteistellung in

der deutschen Sache sofort manifestiren, so könnte leicht die Einigkeit des Heeres gestört, seine ungeschwächte Erhaltung gefährdet werden, dem deut⸗ schen Vaterlande zu neuem Nachtheil, uns selbst zur äußersten Gefahr.

Wenn es dagegen gelingt, während der inneren Krisis des Vaterlandes die

deutsche Wehrkraft gegen den äußeren Feind in vollständiger Einigkeit bei⸗ sammen zu halten, 1 wird dies uns zunächst zum Nutzen gereichen, allen deutschen Staaten aber zur Mahnung, daß das gemeinsame Ziel vor allen Dingen erstrebt werden müsse, mit versöhnlicher Verständigung über die ein⸗ zuschlagenden Wege. S Gottorf, den 7. Juni 1849. Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein.

Reventlou. Beseler. Harbou. Jacobsen. Jensen. Boisen.

Rathgen.“ Die Versammlung vernahm sie schweigend; sie erhob sich, als die bei⸗ den geehrten Männer sich wieder entfernten.

Dann nahm der Präsident das Wort: „Die Verhältnisse, unter

welchen wir diese Sitzung cröffnen, sind nicht erfreulich. Ich denke nicht

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an unsere Zustände zunächst, denn wenn wir die Ersolge der Waffen un-

serer Truppen betrachten, so paßt das nicht; aber in Betreff der Wirren in dem deutschen Vaterlande paßt das Wort. Wenn eine Großmacht, die sich eine deutsche nennt, Kriegsvölker von Osten her zur Hülfe rust, weun Män⸗ ner von der anderen Seite, die sich dentsche Vorkämpfer nennen, auch Fremde zu Hülfe rufen wollen, dann kann Einen Trauer erfüllen. Wenn wir bei allen von der Vorsehung begünstigten Erfolgen auf das Mißliche unseres staatlichen Bestandes einen Blick werfen, so kann uns Bedauern, ja Unwillen ergreifen. Es ist nicht zu vermeiden, daß wir mit einer auf⸗ geregten Stimmung uns hier eingefunden haben, daß sich diese in den Be⸗ rathungen kund geben wird. Doch zweifele ich nicht, daß wir den berech⸗ nenden Verstand werden vorwalten lassen, ohne von der deutschen Ehrlich⸗ keit zu lassen und ohne einen Titel von dem Rechte Schleswig⸗Holsteins zu vergeben. Unsere Beschlüsse werden richt von der Erregtheit, ondern von der gewohnten Besonnenheit Zeugniß ablegen. Die Versammlung wird auch diesmal ihre Würde wahren.“ Hierauf wurden die ausgetretenen und wieder eingetretenen Mitglieder namhaft gemacht, so wie die um Urlaub ansuchenden und die am Erschei⸗ nen behinderten Mitglieder. Aus dem Lager vor Friedericia vom 5. Juni ist heute fol⸗ gende Mittheilung eingegangen: „Vorgestern Abend, also am 3ten d., sollten einige Erdarbeiten vorgenommen werden. Um dieselben ausführen zu können, mußte man zuvor die dänischen Vorposten zurückdrängen. Zu diesem Zwecke war zunächst die 3te Compagnie des 4ten Jäger⸗Corps, welche von dem Lieutenant Hoffmann kom⸗ mandirt wird, bestimmt. Anfangs wurden die Vorposten ziemlich weit zurückgetrieben, bald aber erhielten sie Verstärkung und nah⸗ men ihre ursprüngliche Position wieder ein. Bei dieser Gelegen⸗ heit entspann sich ein sehr lebhaftes Tirailleurfeuer, das bald sehr

heftig wurde, da unsererseits immer mehr Truppen vorgingen, um

unseren Zweck zu erreichen. Da aber fast den ganzen Tag bombar⸗ dirt worden war, so mochten die Dänen glauben, daß ein Haupt⸗ Unternehmen im Werke sei, und schickten nach und nach so viele 1 8 Feuer, daß man ihnen eine förmliche Schlacht hätte liefern müssen, um sie weit genug zurückzudrängen. Die Arbeiten konnten demnach nur in sehr geringem Um⸗ fange vorgenommen werden, und wir hatten den Verlust von gegen 30 Verwundeten zu beklagen, ohne daß etwas Reelles erreicht wor⸗ den wäre. Gestern wurden nur einzelne Schüsse gewechselt, die beiderseits wenig Wirkung gehabt zu haben scheinen. Hente Mor⸗ gen um 10 Uhr wurde aber das Bombardement aus allen Batte⸗ rieen eröffnet und bis gegen Mittag lebhaft, darnach bis 4 Uhr nur langsam fortgesetzt. Verluste haben wig fast gar keine, nur ist einem Infanteristen durch ein abgesprengtes Bombenstück der Arm zerschmettert worden. Dahingegen gelang es der von dem Fähnrich Kühl kommandirten Moörserbasterie, eine von den 84pfündigen Bom⸗ benkanonen, welche von der 4ten Bastion herab das Land weithin dräunend übersehen, zu demontiren. Die 168pfündige Bombe traf die Kanone mit dem Anschlage, fiel in den Erdboden und krepirte, so daß Kanone und Mannschaft in die Höhe geschleudert wurden. Das Geschütz ist total zerstört. Die Mörserbatterie ist überhaupt der Festung sehr hart gewesen, indem selbst nach dänischen Berich⸗ ten 46 Häuser abgebrannt sind und eine aähnliche Anzahl demolirt ist. Jetzt schweigt das Feuer von allen Seiten.“

Ueber die (bereits erwähnte) Expedition des Dampfschiffes „Bonin“ erfährt man noch folgende Details: Der „Bonin“ ver⸗ ließ am 3ten d. M., Morgens 4 Uhr, Kiel und passirte eine halbe Stunde später Holtenau. Bald darauf, etwa 1 ¼ Meilen außer⸗ halb Bülck, ward in nord⸗nord⸗östlicher Richtung das feindliche Li⸗ nienschiff nebst einer Fregatte und einem Dampfschiff erblickt. Diese Schiffe wurden alarmirt und fingen an, nachzusetzen; indessen der „Bonin“ steuerte ruhig seinen Cours nach bznseserde, wo derselbe um 10 Uhr Vormittags Anker warf. Am folgenden Tage, Mor⸗ gens 2 ½ Uhr, wurden wieder die Anker gelichtet und der eckernför⸗ der Hafen verlassen. Bald erblickte man in geringer Entfernung das Dampfschiff „Hecla“ und ungefähr 1 ½ Meilen weiter nordwärts eine Fregatte, so wie in östlicher Richtung das Linienschiff. Die Battericen wurden schlagfertig gemacht und es ward auf das feind⸗ liche Dampfschiff losgesteuert, welches indessen seinerseits dem kieker Hafen zusteuerte, um dem „Bonin“ den Paß abzuschneiden. Inzwi⸗ schen war zur Unterstützung des letzteren das Dampfschiff „vöwe“ mit den Kanonenböten ungefähr 1 ½ Meile außerhalb Bülcks erschie nen und es wurde das feindliche Dampfschiff, als es in Schußweite Der „Bonin“ eilte näher zu kommen, und es begann ein gegenseitiges lebhaftes Feuern. Als indessen die Kanonenboot⸗Flotille immer vordrang, entfernte sich bald darauf der Hecla“; der „Bonin“ nahm zur Verfolgung die Kanonenböte ins Schlepptau, vermochte aber nicht, das bedeutend schneller lau⸗ fende feindliche Dampfschiff zu erreichen, das sich nun in der Nähe des Linienschiffes, etwa 5 Meilen ostlich von Bülck, postirte. Da eine frische Brise sich erhob, war an einen weiteren Angriff nicht zu denken, und der „Bonin“ kehrte mit den übrigen Fahrzeugen in den kieler Hafen zurück. 8

8 Rinkenis, 6. Juni. (Alt. Merk.) Unsere unfreiwillige Waffenruhe hat heute eine unfreiwillige Unterbrechung erlitlen. Die diesseitigen Pioniere bei Düppel beschäftigten sich seit einigen Tagen damit, gegen den dänischen Brückenkopf Laufgräben zu er⸗ öffnen. Die Dänen wollten ihre Unzufriedenheit damit zu erkennen geben und feuerten erst mit Kleingewehrfeuer auf die Vorposten und Pioniere, dann mit Kanonen nach einer der Schanzen auf der düppeler Höhe. Der Zufall wollte, daß er erste Schuß den zur Observation auf der Schanze angestellten Schiffer Petersen traf und denselben tödtete. Unsere Artilleristen geriethen darüber in Eifer, und obgleich sie Ordre hatten, sich alles Schießens zu ent⸗ halten, bis sie durch drei Kanonenschüsse der Dänen dazu provozirt würden, so entspann sich doch alsbald eine Kanonade auf der gan⸗ zen Linie, welche von beiden Seiten noch immer sehr lebhaft unter⸗ halten wird; bis jetzt, Nachmittags 2 Uhr, sind 40 Verwundete größtentheils Braunschweiger und Nassauer im Hospital zu Gra⸗ venstein angemeldet, auch von mehreren Todten ist die Rede. Ein starker aufsteigender Rauch südlich von Düppel läßt vermuthen, daß ein großes Gehöft in Brand geschossen ist.

Abends 9 Uhr. Erst seit einer halben Stunde schweigt die

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Kanonade. Mehrere Höfe müssen abgebrannt sein, da an drei ver⸗ schiedenen Stellen starke Brandsäulen beobachtet werden konnten. Am Nachmittage debouchirten die Dänen in Bataillonskolonnen aus dem Bruͤckenkopf, aber die 84pfündigen Kartätschen der Kronwerks⸗ batterie räumten fürchterlich unter ihnen auf. Die Kolonnen wur⸗ den aufgerollt und warfen sich in großer Eile und Unordnung zu⸗ rück in den Brückenkopf. Die acht mitengagirten Kanonenböte muß⸗ ten aus dem Bereich unserer Kanonen, zum Theil stark beschädigt, weichen. Auch das jetzt als dänische Kaserne dienende alte Schloß in Sonderburg, in welchem sich die Familienbegrähnisse des herzog⸗ lichen Hauses Augustenburg befinden, erhielt eine Menge Kugeln.

Von der Königsau, 7. Juni. (Börs. H.) Ein englisches Dampfschiff, die „Hekate“, hatte sich dieser Tage unseren Schussen gegen die dänischen Schiffe in den Weg gelegt und erhielt bei der Gelegenheit einen scharfen Schuß mitten durch den Rumpf, wodurch es sich veranlaßt sah, etwas seitwärts aus dem Bereich unserer Kanonen zu gehen. Die dänischen Schiffe ihrerseits suchen, nach⸗ dem wir ihnen die freie Fahrt von und nach Fühnen direkt ver⸗ sverrt haben, auf Umwegen, die von uns nicht erreichbar sind, zum Ziele zu gelangen, wenn ihnen dadurch auch die Verbindung mit Fühnen sehr erschwert wird. Das Bombardement von Friedericia hat, mit periodischen Unterbrechungen, seinen ungestörten Fortgang, ohne erhebliche Verluste unsererseits.

HOldenburg. Oldenburg, 7. Juni. (Wes. Ztg.) Die älteste Tochter unseres Großherzogs, die Königin von Griechenland, ist heute, nach acht Jahren, wieder einmal zum Besuche auf einige Zeit bei uns eingezogen. Der Weg von der Osternburg nach dem Schlosse war mit Fahnen, Blumen, Kränzen, Guirlanden und Ehren⸗ bogen geschmückt. Tausende waren der von jeher verehrten Fürstin eutgegengezogen; die Bürgerwehr, das Freiwilligen⸗Corps und das Schützen⸗Corps mit seiner glänzenden Uniform hatten auf dem äußeren Damm ein Spalier gebildet, und hinter dem Schlosse hatte sich ein Theil der Gewerke mit ihren Fahnen aufgestellt. Am Weichbilde der Stadt wurde die Königin von dem Erbgroßherzoge und dem Offizier⸗Corps eingeholt, von weiß gekleideten Mädchen bewillkommnet und ihr ein Blumenstrauß überreicht, den sie der Ge⸗ berin mit einem Kuß lohnte. An der Stadtgränze begrüßte der Magistrat und Stadtrath den hohen Gast und begleitete denselben unter Hurrahruf der Menge nach dem Schlosse. Nachdem die sämmtliche Bürgerwehr sich hier aufgestellt, zeigte sich die Königin grüßend auf dem Altan des Schlosses, die Musik spielte die Me⸗ lodie des von der letztverstorbenen Großherzogin komponirten Volks⸗ liedes: „Heil dir, o Oldenburg“, worauf sich die Menge verlor. Heute Abend wird die Königin von einem Sänger⸗Chor durch eine Serenade begrüßt werden.

Nächsten Sennabend wird die Großherzegliche Familie ihre Sommer⸗Residenz Rastede beziehen.

Braunschweig. Braunschweig, 5. Juni. (R.⸗Z.) In der Sitzung der Kaunschweigischen Abgeordneten vem 4. Juni stand auf der Tagesordnung die Berathung über den Antrag des Abgeordneten Lucius: die Versammlung wolle die Beeidigung der bewaffneten Macht des Herzogthums auf die Reichsverfassung bei der Landesregierung beantragen. Der Kommissions⸗Vericht geht von der jetzigen Lage der Verfassungsfrage aus; er legt dar, daß die Verfassung bislang nicht durchgeführt sei, daß insbesondere die verfassungsmäßige Organisation Deutschlands, die Konstituirung der Staatsgewalten noch fehlen, daß nicht alle Länder, mindestens doch deren Regierungen, die den deutschen Staatsverband bilden sollen und müssen, über die Anerkennung der Reichsverfassung im Ein⸗ verstaͤndnisse sind. So lange aber die öffentlichen Gewalten, in denen die Verfassung Deutschlands bestehen und ihren Ausdruck finden solle, nicht existiren, so lange die Träger und Inhaber die⸗ ser Gewalten nicht vorhanden seien, denen gegenüber das Gelul de der Treue und des Gehorsams gegen die Gesetze abgelegt werden solle, erschiene die Beeidigung auf die Verfassung als ein Eid in den Wind geleistet. Wollte man den Eid aber auf Durchfuhrung der Verfassung oder auf Abwehr aller von außen gegen die Ver⸗ fassung gerichteten Angriffe stellen, so sei der erstere weder zeitge. mäß, noch ohne das Vorangehen der Centralgewalt rechtlich begrun⸗ det, der letztere aber überflüssig. Demnach giebt die Kommission anheim, zu beschließen, daß auf den Antrag, wenigstens fur jetzt nicht Fühngehe sei. Die Minorität der Kommission empfich t den Antrag von Lucius mit einer Erweiterung dahin zur Annahme: bei der Staats⸗Regierung die Beeidigung aller Staats⸗Angehörigen auf die deutsche Reichsverfassung in Antrag zu bringen. Auf den Fall indeß, daß dieser Antrag nicht angenommen werden sollte schlagen sie folgende motivirte Tagesordnung vor: „Die Versamm. lung beschließt, in Erwägung 1) daß ein Eid auf die Reichsver⸗ fassung vor Konstituirung der verfassungsmäßigen Gewalten nicht zweckmäßig erscheint, 2) daß sie in die Einwohner des Herzogthums das Vertrauen setzen darf, daß sie auch ohne Beeidigung auf die Verfassung allen ihren Pflichten gegen dieselbe genügen, daß sie dieselbe mit Gut und Blut schützen und durchführen werden, über den Antrag des Abgeordn. Lucius zur Tagesordnung üͤberzugehen.“ Nach einer langen Debatte wird der Haupt⸗Antrag der Minorität, dem sich auch Lucius anschließt, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Eben so die motivirte Tagesordnung der Minorität gegen 16 Stimmen. Angenommen dagegen wird gegen 8 Stimmen der Antrag der Kommission, welcher mit einem Zusatze von Trieps nunmehr so lautet: „Die Versammlung beschließt, daß auf den Antrag, wenig⸗ stens für jetzt, nicht einzugehen sei, mit der Erklärung: 1) daß ein Eid auf die Reichsverfassung vor wirklicher Konstituirung der verfassungsmäßigen Gewalten unthunlich erscheint; 2) daß in die sämmtlichen Einwohner des Herzogthums das Vertrauen gesetzt wer⸗ den darf, dieselben werden ihre Pflichten gegen das engere, wie gegen das gemeinsame deutsche Vaterland stets treu erfullen und zur Herbeiführung einer wahrhaften Einigung Deutschlands kein Opfer scheuen.“ 8

Hamburg. Hamburg, 8. Juni. Das gestrige Blatt der den biesigen inneren Angelegenheiten vorzugsweise gewidmeten gemein⸗ nützigen Nachrichten enthält, mit der Namensunterschrift von sechshundert der angesehensten hiesigen Bürger aller Stände, Gewerbe und Bekenntnisse versehen, nachstehende merkwürdige Erklärung ge⸗ gen den von der aus allgemeinem Stimmrecht hervorgegangenen konstituirenden Versammlung hervorgebrachten Verfassungs⸗Enkwurf für unsere Stadt und Gebiet. Auf morgen ist bereits der Druck einer ee ähnlichen Liste von Unterzeichnern angekündigt. Niachdem die Mehrheit der konstituirenden Versammlung solche Grundzüge der künftigen hamburgischen Verfassung vorläufig ange⸗ nommen hat, welche uns, den unterzeichneten hamburgischen Bur⸗ gern, mit Hamburgs Wohl vollkommen unvereinbar erscheinen, er⸗ achten wir es für Gewissenspflicht, unsere Mübürger aufzufordern, mit uns öffentlich zu erklären: 8 daß die Verfassung Hamburgs, um, neben dem voöllig berechtigten Freiheitsstun unserer Zeit, auch den unabweislichen Bedürfnissen S; S.Sge⸗ zu entsprechen, mindestens die nach⸗ ehenden Garantieen gewähren muß. 38 2 §. I. Wer an der 8 rwäͤhlung . Bürgerschaft (gesetzgebende