1849 / 158 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ammlung) theilnehmen will, muß entweder das hamburgische

Stadt⸗ oder Landbürgerrecht erworben haben oder eine direkte Steuer

dem Staate entrichten. 8 §. 2. Das Stadt⸗ oder Landbürgerrecht kann nur der erlan⸗

gen, welcher einen genügenden Erwerb nachweist. S. 3. Die Mitglieder des Raths werden auf Lebenszeit ge⸗ wählt (vorbehaltlich der von der Verfassung festzustellenden Bestim⸗ mung uͤber den Rücktritt der Mitglieder wegen Unfähigkeit, hohem Alter u. s. w.) Die Wahl der Rathsmitglieder wird von der Bür⸗ gerschaft, durch absolute Majorität, aus einem von dem Rath vor⸗ gelegten Wahlaufsatz, vorgenommen.

§. 4. Die Gesetzgebung ist bei dem Rath und der Bürger⸗ schaft. Bei andauernden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rath und der Bürgerschaft entscheidet, so fern dieselben nicht durch anderweitige, in der Verfassung anzuordnende Ausgleichungsmittel

zu erledigen sind, letztguͤltig die Bürgerschaft, jedoch erst, nachdem

dieselbe durch zwischengetretene ordentliche oder außerordentliche Neu⸗ wahl vollständig erneut sein wird. Die Initiative steht sowohl dem Rath, als der Bürgerschaft zu.

Ausland. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 7. Juni. Präsident Dupin eröffnet sie um 1 ½¼ Uhr. Das Protokoll wird verlesen. Baudin will Ausstellungen machen und auf die gestrige Debatte zurückkehren. Dupin: „Soll berichtigt werden. An der Tages⸗Ordnung stehen die Interpellationen über Italien. Ledru Rollin richtet aber folgende Zeilen an mich, aus welchen hervorgeht, daß er seit gestern das Beit hütet.“ Er liest diese Zeilen vor. Der Verfasser bittet um Aufschub bis Sonnabend. Mauguin erscheint auf der Tribüne. „Ich halte den Augenblick

für dringend“, sagt er, „und nehme die Interpellation auf mich. (links: Oh, oh!) Auch sieht Ledru Rollin das nächste Interesse in Rom, während ich es in Deutschland und Ungarn sehe (Oh, oh!). Indem also beide Interpellationen verschiedene Gegenstände betreffen, bitte ich die meinige sofort anzuhören.“ (Ja, Ja! Nein, Nein!) Odilon

Barrot: „Ich widersetze mich durchaus nicht. Man könne ja beide Interpellationen für Montag bestimmen.“ Emanuel Arago will sprechen. Dupin: 1 bringen.“

2

““

Die Versammlung bestimmt den Montag. Arago erhält nun das Wort. Eine Thatsache von hoher Wich⸗ tigkeit ist zu meiner Keunntniß gelangt. Man hat mir gemeldet, daß Lesseps von seinem Posten abberufen und ein Waffenstillstands⸗ Vertrag, den Rom anbot, verworfen worden sei. Aus dem Elysee

sei ferner der Befehl abgegangen, Rom zu stürmen. (Vom Berge:

Verrath! Verrath!) Im Gegensatze zu allen Verträgen solle Rom

bei Nacht gestürmt werden. (Sensation.) Ich frage den Minister,

ob dies wahr, denn ist dem also, dann herrscht Verrath in dieser Sache.“ Tocqueville, Minister des Auswärtigen: „Es ist au⸗

genscheinlich, daß man die Diskussion sofort beginnen möchte. I

werdejedoch erst Montags antworten.“ Bac: „Erkläre sich der Minister,

hat die Regierung Befehl zum Angriff gegeben, ja oder nein?“

Odilon Barrot erklärt dies für Verleumdung. Eine Regierung müsse sich an gehässige Insinuationen gewöhnen. Er will erst Mon⸗

tag antworten. Napoleon Bonaparte: „Die Abberufung Les⸗ sep's ist ein neues Faktum. Ich interpellire den Minister hierüber.“

(Zur Abstimmung!) Die Kammer entscheidet,

sammlung, daß er den Kriegs⸗Minister wegen willfürlicher Ver⸗ setzung von Unteroffizieren zur Rede stellen werde. Baraguay d'Hilliers protestirt lebhaft gegen das Recht, sich in Disziplinar⸗ Augelegenheiten der Armee zu mischen; sonst sei es mit der Dis⸗ ziplin aus. Odilon Barrot findet es ebenfalls hochst be⸗ denklich, wenn sich die Kammer in so häusige Interpella⸗ tionen einlasse. Cremieux: Das Haus sei nicht blos eine Kam⸗ mer, sondern auch eine gesetzgebende National-⸗Versammlung. Ihr

ehe das Recht zu, jederzeit Interpellationen zuzulassen. Da in⸗ dessen die Bestrafung und respektive Versetzung des fraglichen Un⸗ teroffiziers bei den Loire⸗Departements⸗Wahlen vorgefallen, so könne man ja diese Angelegenheiten dann erledigen, wenn dieses Depar⸗ tement an die Reihe komme. Stimme: „Dies geschieht Sonn⸗ abend.“ Die Versammlung beschließt, die Interpellalionen Sonn⸗ abend anzuhören. Dupin fragt die Berichterstatter, ob noch Be⸗ richte über Wahlen fertig seien. Keiner antwortet. Aus Mangel an Stoff wird deshalb morgen keine Sitzung stattfinden. Die Sitzung wird schon um 5 ½ Uhr geschlossen.

Paris, 7. Juni. Die an die gesetzgebende Versammlung ge⸗ richtete Botschaft des Präsidenten, die gestern Abend 5 Uhr in die Hände Dupin's gelangte, also zu spät, um noch veröffentlicht zu werden, ist heute erschienen. In der Einleitung sagt der Präsident: „Meine Wahl zur ersten obrigkeitlichen Würde der Republik gab zu. Hoffnungen Anlaß, die noch nicht alle erfüllt werden konnten. Bei dem bloßen Worte Amnestie hatte sich die öffentliche Meinung in verschiedenem Sinne geregt, man befürchtete neue Ruhestörungen;

dennoch habe ich überall Nachsicht geübt, wo es ohne üͤble Folgen

geschehen konnte; 1570 Juni⸗Transportirten sind die Gefängnisse geöffnet worden, und bald werden noch Andere die Freiheit erhalten, ohne daß die Gesellschaft etwas zu fürchten hätte. Was diejenigen betrifft, welche in Folge von kriegsgerichtlichen Entscheidungen sich in den Bagno's

990

befinden, se sollen einige unter ihnen, die den politischen Eingesperrten gleichgeste t werden köͤnnen, in politische Gefangenhäuser übergesie⸗ elt werden.“

Weinsteuer, aber er dringt nicht, wie einige Blätter irrthümlich vorher behauptet hatten, auf Wiederherstellung derselben, sondern sagt nur: „Die Herabsetzung der Salzsteuer und des Briesporto's verursacht dem Staatsschatz einen Ausfall von 180 Millionen. Eine

steigt, verlangte allerdings ermäßigt und auf eine dem Zeitgeiste entsprechendere Weise eingezogen zu werden. Ein ment zum Budget für 1849 hat sie aber vom 1. Januar

„Lassen Sie mich erst den Aufschub zur Ab⸗

2 1 Di daß sie heute den Gegenstand fallen lasse. Martin Bernard benachrichtigt die Ver⸗

ist also unerläßlich, das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Aus⸗ gaben herzustellen. Dieser Zustand unserer Finanzen verdient in ernste Betrachtung genommen zu werden.“ Hierauf folgen Erklä⸗ rungen über die Buürgerwehr, Mobilgarde, Armee, den Ackerbau und Handel, die öffentlichen Arbeiten und andere innere Angeleenheiten. Die auswärtige Politik betreffend, heißt es in der Botschaft: „Es liegt in dem Schicksale Frankreichs, die Welt zu erschüttern, wenn es sich rührt, und sie zu beruhigen, wenn es sich mäßigt. Darum macht uns auch Europa für seine Ruhe wie für seine Aufregung verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit legt uns große Pflichten auf, sie beherrscht unsere Lage. Von der Ostsee bis zum Mittelmeere machte sich der Rückschlag unserer Februar⸗Revolution fühlbar; aber die Männer, die vor mir an der Spitze der Geschäfte standen, woll⸗ ten Frankreich nicht in einen Krieg stürzen, dessen Ende sich nicht absehen ließ. Sie hatten Recht. Der Zustand der I in Europa erlaubt nicht, daß man sein Vaterland den Zufällen einer allgemeinen Kollision überliefere, wenigstens so lange nicht, als man nicht in offenbarer Weise das Recht und die Nothwendigkeit für sich hat. Ein untergeordnetes Interesse, ein mehr oder weniger spezieller Grund politischen Einflusses genügen dazu nicht. Tritt eine Nation, wie die unsrige, in einen kolossalen Kampf, so muß sie entweder die Größe des Erfolges oder die Größe ihrer Nieder⸗ lage rechtfertigen können. Als ich an die Staatsmacht gelangte, bewegten sich große Fragen auf verschiedenen Punkten Europa's, „jenseits des Rheines und jenseits der Alpen.“ Die Botschaft geht nun in eine detaillirte Darstellung der Ereignisse in Ita⸗ lien ein. Von Rom sagt der Präsident: „Am 30. April erschienen 6000 unserer Soldaten unter den,. Mauern Rom's. Sie wurden mit Flintenschüssen empfangen. Durch eine List her⸗ beigelockt, geriethen sogar einige von ihnen in Gefangenschaft. Wir müssen Alle das an jeuem traurigen Tage vergossene Blut beseuf⸗ zen. Dieser unerwartete Kampf, ohne etwas an dem Endzweck un⸗ serer Unterwerfung zu ändern, hat unsere wohlthuenden Intentionen paralysirt und die Anstrengungen unserer Unterhändler vergeblich gemacht.“ Von Rußland sagt Bonaparte nur, daß es die franzö⸗ sische Republik anerkannt habe. In Bezug auf Deutschland heißt es: „Im Norden Deutschlands hatte der Aufstand die Un⸗ abhängigkeit eines Staates, eines der ältesten und treuesten Freunde Frankreichs, gefährdet. Dänemark hatte die Be⸗ völkerungen der Herzogthümer Holstein und Schleswig sich gegen dasselbe emporen sehen, wiewohl sie die Souverainetät des jetzt re⸗ gierenden Fürsten anerkennen. Die deutsche Central⸗Regierung glaubte, die Einverleibung Schleswigs in den Bund beschließen zu müssen, weil ein großer Theil des Volkes deutschen Stammes sei. Diese Maßregel ist der Grund eines erbitterten Krieges geworden: England hat seine Vermittelung angeboten, die angenommen wurde. Frankreich, Rußland und Schweden haben sich geneigt bewiesen, Dänemark zu unterstützen. Mehrmonatliche Unterhandlungen führ⸗

1850 ganz üöscheg. und ihre Wiedereinführung untersagt. Es

ten zu dem Endresteltat, Paß Schleswig unter der Souverainelät des Königs von Dänomurk einen besonderen Staat bilden solle. Aber bei Annahme dieses Grundsatzes konnte man. sich nicht über die daraus zu ziehenden Foͤlgen verständigen, und die Feindselig⸗ keiten begannen von neuem. Die Bemühungen der obengenannten Mächte sind in diesem Nügenblia auf den Abschluß eines neuen Waffenstillstandes, als Voͤrläufer für eine definitive Ausgleichung, gerichtet. Das übxrige Deutschland wird durch ernste Erschütterun⸗ gen aufgeregt. Die Bemühungen der frankfurter Versammlung für die deutsche Einheit haben Widerstand bei mehreren der ver⸗ bündeten Staaten gesunden und einen Konflikt herbeigeführt, der

Beim Kapitel der Finanzen bedauert zwar der Prä-⸗

sident den Verlust der 100 Millionen Franken Branntwein⸗ und Dienstag und vorgestern hiet. Se. Majlstät der Kaiser wieder

schon früher diskutirte Bills die zweite und dritte Lesung, ohne daß

es dabei noch zu erheblichen Erörterungen kam.

Rußland und Polen. Warschau, 8. Juni. Am

Truppen⸗Musterungen auf den Ebenen von Powonsk und Mokotow bei Warschau.

einer sanzen Division.

Thaupunkt.. Dunstsüttigung.

Wolkenzug ...

sich unseren Gränzen nähert und daher unsere Wachsamkeit erheischt. Der österreichische Kaiserstaat, der in einen furchtbaren Kampf mit Ungarn verwickelt ist, hat sich für berechtigt gehäalten, die Hülfe

Rußlands anzurufen. 1 ihrer Armee nach dem Westen köunten nicht anders als in hohem

Grade die Sorgsamkeit der Regierung erregen, welche bereits di⸗ So giebt es in Europa.

plomatische Noten darüber gewechselt hat. überall Gründe zu Kollisionen, welche wir zu beschwichtigen gesucht

indem wir jedoch dabei unsere ganze Unabhängigkeit i un-

Die Intervention dieser Macht, der Marsch

teuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, von Räder.

erer Handlungsweise und unserem eigenen Charakter bewahrten.

In allen diesen Fragen sind wir stets im Einverständniß mit Eng⸗ land gewesen, welches uns eine Mitwirkung angeboten hat, die für uns schätzenswerth sein muß.“ Der Präsident wendet sich schließlich an den Patriotismus der Versammlung und zaͤhlt auf ihre Unter⸗ stützung bei Erfüllung seiner Pflicht.

Großbritanien und Irland. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erhielten verschiedene

London, 7. Juni.

von J. Nestroy. Musik vom Kapellmeister Adolph Müller.

Die österreichischen Generale Hammerstein und von Parrot sind

andere wichtige Thatsache hat diese Lage noch verschlimmert. Die in Warschau angekommen. 1

Steuer auf Getränke, deren jährlicher Ertrag 100 Millionen über⸗ ber Kavallerie, Michael Wloder, General⸗Abjutant Er. Majestet

Amende⸗ des Kaisers, Mitglied des Administrations⸗Raths des Königreichs Polen, Senator und Präsident des Königlich polnischen Wappen⸗

Gestern starb hier nach kurzer Krankheit. der russische General

Amts. Mittelst Kaiserlichen Tagesbefehls vom 11ten v. M. ist der

Lieutenant Graf Schuwaloff vom Husaren⸗Regiment des Feldmar⸗

schall Radetzky, bisher Adjutant des Fürsten Paskewitsch, zum Flü⸗ gel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers ernannt worden. 18

Der bisherige Vice⸗Konsul Frankreichs in Warschau, Herr Cochet, ist nach Montevideo versetzt worden, wohin er so eben von hier abgereist ist. .

Italien. Rom, 26. Mai. (D. A. Z.) Die Republik läßt heute in den Kirchen ein Tedeum singen, da im Römischen kein neapolitanischer Soldat mehr zu erblicken ist. Nur General Zuccht steht noch mit einigen Compagnieen in den Gebirgen oberhalb Su⸗ biaco und Anticolt, ihm gegenuͤber aber Garibaldi und Masi mit Zucchi wird mit seinem militairischen Ta⸗

lent allein nichts ausrichten, da die Reaction der Bewohner jener

Gebirge, von der sich die päpstliche Partei so viel versprach, fast

anz ausblieb. Auf dem Rückzuge haben die Neapolitaner ihre mi⸗ itairische Ehre in den römischen Gränzstädten durch Raub und Mord besudelt. Das Triumvirat hat deshalb das nachstehende De⸗-

kret veröffentlicht: 1 „Im Namen Gottes und des Volkes. In Erwägung, daß der

König von Neapel das Territorium der römischen Republik un-⸗ gerechterweise angegriffen; in Erwägung, daß seine Invasion be⸗

gleitet ward von Verfolgungen, Raub, Plünderung und Vernich⸗ von Personen und Eigenthum römischer Bürger durch die

Bourbon⸗Truppen; in Betracht, daß es nur gerecht ist, wenn die

Republik den Anstifter des Schadens zum Ersatz zwingt dekre⸗

tirt das Triumvirat: Alle dem 1“ sühes 2 * li hörigen Güter, welcher Art sie auch sein mögen, 1. ne, dagr eg oahs . Der Erlös soll dazn dienen, die römischen Bürger für die durch die neapolitanische Invasion

konsiszirt und sollen verkauft werden.

erlittenen Verluste zu entschädigen. Eine von den Triumvirn er⸗ nannte n. deregsan wird sich zur Abschätzung der Schäden an Ort

und Stelle begeben.“

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

Abends 10 Uhr.

Nachmittags

Morgens 1 2 Uhr.

6 Uhr.

333,110 Par. 332,83Par. 33 ³,46 Par. Quellwärme 7,8* .

+ 8,00 n. + 12,80° n. +† 7,5° R. Flusswürme 17,0“ R.

+ 5,00 n. + 4,6 ° hR. + 3,8 ° n. Bodenwärme

73 pot. 51 pct. 73 pCt. Ausdünstung trüb. 1 regnig. trüb. Niederschlag 0,061“,b.

1849. 9. Juni

Luftdruck Luftwärme

Wetter

““ + 5,8 * 333,13,Par. + 9,42 Rn.. + 4,5“9 R. 66 pct. N.

Tagesmittel:

Königliche Schauspiels.

Montag, 11. Juni. Im Schauspielhause. 89ste Abonnements⸗ Vorstellung:

Minna von Barnhelm, Lustspiel in 5 Abth., von Lessing. (Herr Wohlbrück: Den Wirth.) svfanf⸗ halb 7 Uhr. ienstag, 12. Juni. Im Opernhause. 73ste Abonnements⸗ Vorstellung: Das Diamantkreuz, Oper in 3 Aufzügen, von T. Overskou. Musik von Siegfried Saloman. Tanz von Hoguet. Anfang halb 7 Uhr. . Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 7 ½ Sgr.

RKsönigsstädtisches Theater. Montag, 11. Juni. Der Weltumsegler wider Willen.

SSes 8 9 72

Aben⸗ ls erste G Sn

Erdmann, vom Stadttheater zu Stettin: Ludwig, als erste Gastrolle.) Dienstag, 12. dha Die beiden Nachtwandler, oder: Das

Nothwendige und das Ueberflussige. Posse mit Gesang in 2 2

dem ersten Akt: Der Frosch. Mimisch⸗komische Zecne nantsss⸗ e

führt von Herrn Klischnigg. Affe.

Zum Schluß: Jocko, der brasiliani Melodrama in Akten, nach dem Französischen, von

C. Gnauth. Musik von mehreren Komponisten. (Hr. Klischnigg:

Jocko.) mhene 8

Auswärtige Börsen. Breslau, 9. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 97 ½ Gld. Friedrichsd'or 113 Br. Louisd'or 112 Gld. Polnisches Pa⸗ piergeld 93²2 bez. und Gld. Oesterr. Banknoten 84 ½ 84 bez. und Br. Staatsschuldscheine 79 Br. Seehandlungs⸗Prämien⸗ scheine a 50 Rthlr. 100 ¾ Gld. Pos. Pfandbriefe 4 proz. 97 ½ bez., do. 3 proz. 80 ¾ bez. Schlesische do. 3 ½proz. 89 % bez. und Br., do. L.itt. B. 4proz. 92 bez. u. Br., do. 3 ½ proz. 83 ½ Gld.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 91 ½ Gld., do. neue 91 bez., vo. Partial⸗Loose a 300 Fl. 98 Gld., do. Bank⸗LCertif. a 200 Fl. 13 ½ Br. RNuss.⸗Poln. Schatz⸗Oblig. a 4proz. 67 Gld.

Actien: Oberschlesische Litt. A. u. Litt. B. 93 ½ G. Bres⸗ lau⸗Schweidnitz⸗Freiburg. 793 Gd. Niederschles.⸗Märk. 72 Br., do. 99 Gld., do. Ser. III. 93 ½ Gld., Ost⸗Rhein. (Köln⸗ Mind.) 7 2* bez. Neisse⸗Brieg 33 Gld. Krakau⸗Oberschlesische 41¼ 42 bez. u. Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordb. 34 ½ bez.

Amsterdam 2 M. 12achsel. Hamburg a vista 150 ¼ Br. 2 88

do. 2 M. 149½ Gld. 1“ London 1 Pfd. St. 3 M. 6.24 ½ Br. Berlin a vista 100 Br. do. 2 M. 99 ¼ Gld.

Frankfurt a. M., 8. Juni. In mehreren ds gi heutiger Börse Einigas um. Oester. Actien, 5 und ge. Hesaute ques. Darmst. Loose und Bayer. Bank⸗Actien waren zu besseren vreg gefrogier. Lüft98 Würtemb. unp Belgische Oblig., so wie

g an

Badische Loose etwas flauer. In allen übrigen Fonds und Eisen⸗

bahn⸗Actien machte sich keine Veränderung bemerklich, Oesterr. 5proz. Metall. 72 ½ Br., 71 ½ G. Bank⸗Actien

1066 Br., 1060 G. Baden Partialloose a 50 Fl. 46 ¾ Br., 46 ¾

G., dito 35 Fl. 25 ¼ Br., 25 ½ G. Kurhessen Partialloose 25 ½

Br., 25 ½ G. Sardinien Partiallose 25 ½ Br., 24 ½ G. Darmstadt Partialloose a 50 Fl. 70 ¾ Br., 70 ½⅞ G., do. a 25 Fl. 21 ½⅞ Br., 21 Gld. Spanien 3proz. 24 ½ Br,, 2458 Gld. Polen 300 Fil.

91 ⅛,

Loose 98 ½ Br., 97 ¾ G., do. Oblig. 500 Fl. 72 ½ Br., 72 ½ G.

Friedr. Wilh. Nordb. 34 ½ Br., 341 ¾ G. L. 67 ¾8 Br., 67 ½ G. Köln⸗Minden 77 Br., 77 ½ G.

Hamburg, 8. Juni. 3 proz. p. C. 80 Br., 79 ½ G. E. R. 93 Br., 92 ½ G. Stiegl. 80 ¼ Br., 80 G. Dän. 63 ½ Br. Ard. 10 ½˖ Br., 10 ½ G., 3proz. 22 ½. Br., 22 ½ G. Hamb. Berl. 60 Br., 60 ¼ G. Bergedorf 73 ½ Br. Altona⸗Kiel 91 ½¼ G. Gl. Elmsh. 25 Br. Rendsb.⸗Neum. 110 Br. Mecklenburg 31 ½ G. Wechsel⸗Course. 7835 Paris 187. Petersb. 32 ½. Frankf. 88 ½¾. Wien 188. Breslau 151 ½. Gold al Marco 438 ½. Preuß. Thaler 50 ½. 1 Der Umsatz in Wechseln war klein. Fonds und Actien höher

und begehrt.

Paris, 7. Juni. An der Boöͤrse macht die Botschaft eben keinen guten Eindruck. Zproz. eröffnet 51 und die 5proz. 81. 70; Nordb. 406.25. Die Gewißheit, daß in Rom der Kampf losge⸗ brochen und das Gerücht, daß die französischen Truppen zum zwei⸗ ten Male geschlagen worden, bringt den Geldmarkt noch mehr in's

Ludwigshafen⸗Bexbach

Schwankungen fast wie gestern. ist nichts Meldenswerthes zu bemerken. Mex. u. Peru etwas mehr angeboten.

53, 52 .

London 13. 9 ½. Amsterdam 35. 40.

Louisd'or 11.4 ½.

1

Stocken. Zproz. schließt 50. 90 baar, 50.90 Zeit. öproz. 81. 50 baar, 81 . 35 en. Bank 2185. Span. Zproz. 34; Innere 24 ⁰½. London, 7. Juni. Zproz. Cons. p. C. 91 ¼, a. Z. 91 ¼. 3 ½proz. 91. Span. Zproz. 33 ½. Pass. 3 ½. Int. 50. Mex. 29. Die Geschäfte in engl. Fonds waren heute ziemlich. Cons. zu „C. u. 91 ¼ fand viel Käufer. Von fremden Fonds sind d. 17, 16 ½. 3proz. 33 ⅛, 33. 1 2 üns- Cons. 91 ⁄, p. C. u. a. Z. Amsterdam, 7. Juni. In holl. Fonds war wenig Handel, auch keine bedeutende Veränderung. Span. blieben nach einigen In russ., österr. und franz. Fonds Von Süd⸗Amerik. waren Mex. 25 ½, ½. Peru 52 ½, 4proz. u. Zproz. 27, ⅞. 82 Holl. Integr. 48 C%. 3 proz. neue 57 ½, . Span. Ard. 11 . Gr. Piecen 11 ½, 7. Coupons 7 1½, 8 ½. Russen alte 100 †. 4proz. 80 ¼, ⁄. Stiegl. 80 ⅝. Oest. Met. 5proz. 69, 68 ¼. 2 ½proz. 36 .

Wechsel⸗ 1 8 Paris 56 % G. 11“ Wien 28 Br. 8 Frankfurt 98 ½ G. London 2 M. 11.95, k. Hamb. 34 ¾ G. Petersburg 176 Br.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage

8

N. N. N. + 12,2“.

Deutschland. 8

Preußen. Berlin. Verfügung wegen Holzdiebstähle. Kompetenz der Polizei⸗Behörden zur Seh Zeiehn privatrechtlicher Streitigkeiten, na⸗ mentlich in Gesindesachen und Feldpolizeisachen.

Bayern. München. Schluß der Rede des Staats⸗Ministers Dr. von der Pfordten üͤber die deutsche Verfassungsfrage. Würzburg. Bape⸗ rische Armeecorps. Freischaaren.

Sachsen. Dresden. Bekanntmachung.

Hannover. Hannover. Feier des Geburlstags Sr. Majestät. Beförderungen in der Armee. Emden. Antwort des Königs an die Deputation der ostfriesischen Stände. Aurich. Stände⸗Verhandlun⸗ gen. Zuesthrunen. 8 1

Schleswig⸗Holste Flensburg. Denkmal für die Gefallenen.

Lauenburg. Mölln. Schreiben an die Landes⸗Versammlung.

Bremen. Bremen. Beschlüsse der Bürgerschaft.

Ausland.

Hesterreich. Preßburg. Tmppenmärsche. h11“ Frankreich. Paris. Nachrichten aus Rom nud Truppen⸗Einschiffung v e diplomatischen Corps in Florenz. Ge: „Ernennung. Minister 0 im. 1 S b. g ister „Interim. Bericht aus Straßburg. Großbritanien und Irland. London. Aufhebung der dänischen Blokade. Philipp und Dom Miguel.

Korrespondenz über die

121 x. Ludwig

i breise des Grafen Montemolin. To⸗ desfälle. Das Pendschab. Nachrichten aus Amerika. Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Ankunft der Großherzogin von Baden. Erlaß . etref der Durchreise fremder Auswanderer. Gesundheitszustand. Hofdiner.

Bericht über den Zustand der berliner Sparkasse.

—Q—

Markt⸗Berichte,

Dentschland.

BPreußen. Berlin, 8. Juni. Das Justiz⸗Ministe⸗

rialblatt enthält folgende allgemeine Verfügung vom 31. Mai

1849, die Bestrafung der Holzdiebstähle betreffend.

(Gesetz vom 7. Juni 1821 Gesetz⸗Samml. S. 89, Allerhöchste Kabinets⸗ Drdre vom 28. April 1834 Gesetz⸗Samml. S. 67.)

„Die in nenerer Zeit eingetretene außerordentliche Vermehrung der Holzdiebstähle erfordert die krästigste Handhabung der Strafgesetze, um die⸗ sem, die Erhaltung der Waldungen und die Moralität gleichmäßig gefähr⸗ denden Uebelstande entgegenzutreten, das Eigenthum zu schützen und das T heuce solcher Frevel zum allgemeineren und entschiedeneren Bewußtsein zu bringen.

88 wie zu diesem Behufe die betreffenden Verwaltungs⸗Behörden die eeigneten Anordnungen zur Verstärkung des Forstschutzes und zur strengen 2e der Holzdiebe treffen werden, ergeht hiermit auch an alle Ge⸗ richtsbehörden die Aufforderung, sich die Beschleunigung der wegen Holz⸗ diebstahls einzuleitenden Untersuchungen, die schnelle Aburtelung derselben und die unverzügliche Verfügung dessen, was zur Vollstreckung der erkann⸗ ten Strafen Frsoscheriih ist, besonders angelegen sein zu lassen. Je schnel⸗ ler die Strafe den Vergehungen folgt, um so mehr darf auf Wirkung ge⸗

hofft werden. Es ist daher vorzüglich darauf Bedacht zu nehmen, daß hin⸗ sichtlich der Vollstreckung keine Verzögerungen eintreten.

In dieser Beziehung wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 5 des Gesetzes vom 7. Juni 1821, wenn die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, dem Waldeigenthümer zwar die Wahl zusteht, ob er statt der Gefängnißstrafe Forstarbeit beantragen will, wel⸗ cher nach der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 28. April 1834 auch andere angemessene Arbeiten substituirt werden können,

daß aber, wenn der Waldeigenthümer entweder die Gefängnißstrafe aus⸗

drücklich sogleich verlangt oder die Abarbeitung nicht wählt, es zulässig ist, sofort mit der Gefängnißstrafe zu verfahren, ohne daß jedesmal vor⸗ her die Abarbeitung im Interesse der öffentlichen Verwaltung versucht zu werden braucht. .

Diese letztere Art der Abarbeitung ist nach der Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre vom 28. April 1834 nur dann jedenfalls einzuleiten, wenn der Waldeigenthümer statt der Gefängnißstrafe bereits die Abarbeitung. gewählt hatte, und demnächst im eigenen Interesse darauf verzichtet. Die Befug⸗ niß, statt der unbeitreiblichen Geldstrafe principaliter die sofortige Voll⸗ streckung der Gefängnißstrafe zu verlangen, ist dem Waldeigenthümer, wel⸗ chem sie im §. 5 des vorgedachten Gesetpes unzweifelhaft beigelegt wird, durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 28. April 1834 nicht eutzogen.

Hiernach haben die Gerichtsbehörden in den betreffenden Fällen zu verfahren und zur Vermeidung von Verzögerungen in der Vollstreckung der Gefängnißstrafen die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, daß die zur Aufnahme der Verurtheilten erforderlichen Ge disponibel sind.

Berlin, den 31. Mai 1849. 8 Der Justizminister.

Simons.“

Berlin, 8. Juni. Das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Potsdam enthält folgenden Erlaß:

Es sind Zweifel darüber entstanden, in wie weit die Kompetenz der Polizeibehörden zur Schlichtung peivatrechtlicher Streitigkeiten, namentlich in Gesindesachen und Feldpolizeisachen, durch die Verordnungen vom 2. und 3. Januar d. J. verändert sei.

Zur Erledigung dieser Zweifel wird den Königlichen Regierungen be⸗ merklich gemacht, daß die Verordnung vom 3. Januar d. J. Abschnilt V. die Strafgerichtsbarkeit der Polizeibehörden aufhebt, im Uebrigen aber die Kompetenz der Polizeibehorde nicht geändert hat. Die Festsetzung der Po⸗ lizeistrafen nach den Vorschriften der Gefinde⸗Ordnungen und der Feldpo⸗ lizei⸗Ordnung vom 1. November 1847 gebührt also künftig in den Lan⸗ destheilen, für welche die Verordnung vom 3. Januar d. J. erlassen ist, den zur Aburtelung der Polizeivergehen bestellten Richtern.

Dagegen haben die Polizeibehörden nach wie vor in den Streitsachen zwischen Herrschaft und Gesinde über Erfäcuns des Miethsvertrages 2c. die

vorläufige civilrechtliche Entscheidung zu treffen.

cf. Gesinde⸗Ordnung vom 8. November 1810, §§. 33. 47. 83. 160. 167. - b . so unverändert beibehalten sind, wie sie in Frankfurt beschlossen worden. Es

oesase Drbaung für Neu⸗Vorpommern und Rügen vom 11. April

Gesinde⸗Ordnung für die Rheinprovinz excl. der Kreise Rees und Duisburg vom 19. August 1844. §. 47, S

eben so in den Pfändungs⸗Sachen nach §§. 53—67 der Feldpolizei⸗Ord⸗

nung vom 1. November 1847 zu verfahren, wegen Festsetzung von Pfand- 1 Privilegien aufgehoben, aber als ein heilsames Inst

geld und Kosten und Ausmittelung des Schadens. Denn das Pfandgeld ist keine öffentliche Strafe, sondern eine Privatstrafe zur Entschädigung des

Verletzten. 1 ie Verwaltung der Ortspolizei wird erst durch die neue Gemeinde⸗

Ordnung nach Artikel 104 der Verfassungs⸗Urkunde

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tragen werden. Bis dahin haben die bisherigen Polizeibehörden nach Ar⸗ tikel 40 der Verfassungs⸗ÜUrkunde noch die Polhzei, mitzin auch die obenge⸗ dachte Function derselben auszuüben. Der § 1 der Verordnung vom 2. Januar d. J. macht hierin für die gutsherrlichen oder städtischen Polizei⸗ Verwaltungen keinen Unterschied. Berlin, den 18. Mai⸗ 1849. Der Minister des Innerr. Im Auftrage: von Puttkammer.

Ministerium für landwirthschaftliche

Angelegenheiten.

Im Allerhöchsten Auftrage:

Bode. otsdam, den 2. Juni 1849.

hierdurch zur genauen Beachtung

Vorstehender Ministerial⸗Erlaß 67ꝙ

öffentlich bekannt gemacht. König siche Regierung. Abtheilung des Innern.“ Bayern. München, 4. Juni. Schluß der im gestrigen Blatte des Preuß. Staats⸗Anzeigers abgebrochenen Rede des Staats⸗Ministers Dr. von der Pfordten über die deutsche Ver⸗ faffungafrage 1 Man erwäge, daß ein Staat wie die österreichische Monarchie, wel⸗ cher in verschiedenen Theilen, aus denen er die Haupikräfte seiner Exi⸗ stenz zieht, in einem furchtbaren Kampfe begriffen ist, vorerst seine Kräfte

fängnißräume zur rechten Zeit

den Gemeinden über⸗

sammeln und konzentriren müsse, um diesen Kampf bestehen zu können. Man erwäge dieses, um den Centralisationsgedanken richtig beurtheilen zu können, welcher in der octropirten Verfassung vom 4. März enthalten ist. Man beachte, daß die österreichische Regierung selbst in dieser Ver⸗ fassung die Centralisation nicht allein und einzig ausgesprochen hat, daß sie vielmehr dieselbe auf die Provinzial⸗ Verfassungen begründet hat, welche den einzelnen östetreichischen Provinzen gegeben wurden. Der öster⸗ reichische Reichstag soll zusammentreten, wenn die Provinzen, welche eine provinziale Verfassung erhalten haben, ihre Thätigkeit nach derselben begon⸗ nen haben, und aus ihnen soll sodann der Gesammt⸗FReichstag entste⸗ hen. Die unterste Basis der octroyirten Verfassung Oesterreichs ist das w Element und in allen Verfassungen ist die unterste Basis maß⸗ gebend.

Man gönne Oesterreich die Zeit des Friedens, dann wird sich dieses Element entwickeln, dann werden Oesterreichs Staatsmänner mit ruhigem Blicke erwägen können, in welchem Umfange die Erhaltung einer innigen Verbindung mit Deutschland möglich ist. Ich maße mir nicht an, Prophet zu sein, bin aber der festen Ueberzeugung, daß der Vorwand, den man aus der Verfassung Oesterreichs vom 4. März entnommen hat, daß Oesterreich vnhoigcg aus Deutschland scheide, seine Widerlegung finden werde; es wird sich sicher herausstellen, daß die österreichische Monarchie stets deutsch war, deutsch ist und bleiben wird, wenn es in eine richtige Verbindung mit dem übrigen Deutschland gesetzt wird.

Man wird ferner einwenden, Oesterreich könne und werde nicht beitreten.

Ich glaube, diesen Einwand zugleich in dem bisher Erörterten wider⸗ legt zu haben. Allerdings verlangt die bayerische Re ierung nicht, daß die Fortarbeit an der deutschen Verfassung und die Vo endung derselben so lange sistirt und ausgesetzt werde, bis der von mir bezeichnete Zeitpunkt in Oesterreich eingetreten ist.

Aber das hält die bayerische Re

jerung für ihre Pflicht, zu verlangen, daß in der Verfassung, welche Deutse

land ohne Mitwirkung Oesterreichs im Augenblicke sich zu geben im Begriffe steht, nichts aufgenommen werde, was einen späteren Beitritt Oesterreichs unmbglich macht. Eine solche Bestim⸗ mung liegt aber in den Beschlüssen über die Oberhauptsfrage.

Ist erst an die Spitze Deutschlands ohne Oesterreich ein anderer Fürst, gleichviel welcher (denn dies glaube ich nicht erst hinzufügen zu müssen, daß in den vorliegenden Erörterungen kein Argument vorkommt, welches spezi⸗ sisch gegen Preußen gerichtet ist), ist erst irgend ein Fürst erblich an die Spitze Deutschlands berufen worden, so ist die Vereinigung mit Oesterreich nicht mehr möglich.

Dies ist die nähere Begründung des ersten Haupt⸗Einwandes, welchen die baverische Regierung gegen das frankfurter Verfassungs⸗Projekt gemacht hat, und welchen sie eben so macht gegeu das berliner Verfassungs⸗Projekt.

Man soll in demselben nichts aufnehmen, was die Wahrung der Stel⸗ lung Oesterreichs zu Deutschland für alle Zukunft unmöglich macht. Warum beharrt aber die baperische Regierung auf ihrem Gedanken mit so eiserner Konsequenz?

Diese Gründe hierfür liegen nicht blos in der geographischen Lage Baperns gegen Oesterreich, nicht blos in dem außerordentlichen lteberge⸗ wichte, welches der Norden Deutschlands über den deutschen Süden und Bayern insbesondere erringen müßte, wenn es Oesterreich ausschließe, son⸗ dern vor Allem in der politischen Stellung, welche Bapern als dritter Staat im deutschen Bunde und als der größte von einer rein deutschen Bevölke⸗ rung bewohnte einnimmt. Es ist die politische Aufgabe Baperns, die Ge⸗ fahr, welche in dem Dualismus der zwei Hauptmächte Deutschlands, Oester⸗ reichs und Preußens, liegt, immer, so oft sie hervortritt, zu mindern und abzulenken, zu vermitteln, daß Preußen und Oesterreich fest zusammen⸗ halten und durch ihr Zusammenhalten das Reich der deutschen Nation ungetrennt fortbestehe. 1

Dahin zu wirken, ist Bayerns schöne und große Aufgabe, und die Regierung würde ihre Pflichten in ihren höchsten und letzten Beziehun⸗ gen tief zu verletzen glauben, wenn sie irgend einen Augenblick diese Aufgabe außer Augen lassen wollte. Mit derselben Bestimmtheit, mit welcher sie nach der einen Seite hin erklärt, „wir dulden nicht, daß Oester⸗ reich ausgeschlossen werde“, sagt sie auf der anderen Seite: „wir wollen, was das Bedürfniß der deutschen Nation für jetzt fordert“, und in dieser Auffassung ist es kein Widerspruch, was man der bayerischen Re⸗

jerung als solcher vorgeworfen hat, daß sie sich der preußischen Oberhaupts⸗

scellung nach dem Verfassungs⸗Entwurse entziehe und gleichwohl auf einem Volkshause verharre, welches Oesterreich nicht zugeben wolle. Dies ist kein Widerspruch, denn wer die Rolle der Vermittelung übernehmen muß und will, wird am anderen Vergleichspunkte festhalten müssen, und diese an⸗ rbliche Weigerung Oesterreichs, ein Volkshaus zu bilden und an demsel⸗ en Theil zu nehmen, beruht nach meiner festen Ueberzeugung auf einem theilweisen Mißverständnisse, denn die Vertretung des ganzen deutschen Volkes hat auch die österreichische Regierung zugegeben und nur über die Zusammensetzung desselben eine abweichende Meinung ausgesprochen. Die übrigen Zweifel würden sich lösen, wenn im Innern Oesterreichs der Friede bergestellt ist und die staatlichen Beziehungen Oesterreichs zu Deutschland in Folge dessen geregelt sein werden. Es ist also nicht ein Widerspruch, sondern ein Vermittelungsakt, wenn Bapern einerseits das Erbkaiserthum zurückweist, andererseits auf dem Volkshause beharrt. 3

Der zweite Hauptgedanke, den ich vorhin als Bedenken der bayerischen Regierung gegen das berliner Projekt aussprach, ist dieser. Es ist in dem⸗ selben Manches enthalten, was die materie en Interessen Baperns verletzt. Ich beschränke mich, hier zwei Dinge hervorzuheben, die auch in dem Vor⸗ trage vom 18. Mai d. J. bestimmt ausgesprochen wurden. In den §8§. 34 bis 36 sind die Sätze über die Gemeinschasttichmachndg der Productions⸗ und Consumtions⸗Steuern unverändert beibehalten, so wie sie in Frankfurt beschlossen worden. Es ist unnöthig, wiederholt zu entwickeln, wie hierdurch die bayerischen finanziellen Berhältiäse gefährdet sind, und warum die bape⸗ rische Regierung hiergegen Einsprache erhoben hat.

Ich weise ferner auf die Bestimmungen der Artikel 55, 56 und 131 hin, in welchen die Sätze über die Heimats⸗ und Gewerbs⸗Verhältnisse eben

ist zu oft schon erörtert, daß eben dadurch der Wohlstand Baperns gefähr⸗ det werden wuͤrde, und die Regierung hält sich verpflichtet, fortwährend da⸗ hin zu streben, daß dieses nicht stattfinde.

Endlich mag noch angedeutet werden, daß die Fassung des §. 168 über die Fideikommisse derjenigen Mo⸗

disication nicht entspricht, in welcher die bayerische Regierung die Umgestal⸗

tung der Fideikommisse in Frankfurt beantragte, so swar. daß sie als Adels⸗ u

hob e t des Privatrechts für tsangehörige zugängi fgach werden. Eben so ist im §. 135 ch echterdings die Stellvertretung im Heert ausgeschlassen worden, und wenn dieses auch keine Lebenssrage jst, so

doch die haverische Regierung noch in Erägung zichen z8 wesssen **

8 ö 1.“ 8

alle

vortheilhaft ist, alle Stellvertretung auszuschließen, eine Frage, die von vielen und selbst von den freiesten Staaten als zweifelhaft betrachtet wird

Ich erinnere Sie an die desfallsigen Verhältnisse in rankreich.

das sind die Bedenken, die die bayerische Regierung hindern, im Gan⸗

zen ihre Zustimmung zu dem berliner Verfassungs⸗Entwurf, respektive der Revision der franksurter Verfassung, wie sie in Berlin vorgenommen wurde, zu geben.

Was folgt nun daraus? .

Will die Regierung etwa deshalb sich von dem gemeinschaftlichen Werke der deutschen Einigung trennen? 3 8

Im Gegentheil, sie will aus vollen Kräften dahin arbeiten, daß sie zu Stande komme, und sie giebt sich der Hoffnung hin, daß die drei Re⸗ gierungen, welche sich über den Verfassungs⸗Entwurf so rasch geeinigt ha⸗ 8

setzen will, um die Hauptgedanken noch einmal zu erörtern. Und man wird Bayperns Stimme auch setzt noch hören, obgleich es den Beschlüssen vom 26. Mai dieses Jahres nicht beigetreten ist, und es wird gelingen, da ja im Norden, wie bei uns, es nur der Eine Wunsch ist, ganz Deutschland famnaen en; es wird gelingen, vor dem Zusammentreten des beab⸗ sichtigten Reichstages, ein Projekt zu Stande zu bringen, welches die Zu⸗ stimmung aller Regierungen für sich hat, um es der Vereinbarung mit dem Reichstage zu Grunde zu legen. .

Das sind die Erörterungen, welche die baverische Regierung über das Verfassungs⸗Projekt, welches in Berlin verabredet wurde, zu geben sich ver⸗ pflichtet hält. Es erübrigt noch eine Aeußerung über das Schutzbündniß. Die baverische Regierung geht von dem Grundgedanken aus, daß zur Zeit die provisorische Centralgewalt zu Frankfurt rechtlich und faktisch be⸗ steht. Der Erzherzog Reichsverweser ist von der National⸗Versammlung zu Fraukfurt gewählt; die Beschlüsse derselben haben seine Kompetenz be⸗ zeichnet und sie unabhängig von der National⸗Versammlung insofern ge⸗ stellt, als ausdrücklich von der National⸗Versammlung selbst ausgesprochen wurde, daß die Centralgewalt nicht verpflichtet sei, die Beschlüsse der Na⸗ tional⸗Versammlung auszuführen.

Diesen Beschluͤssen und dieser Wahl der National⸗Versammlung sind alle deutschen Regierungen beigetreten, und seit jener Zeit hat der Reichsverweser mit einer Aufopferung und Hingebung, die jeder, der ein deutsches Herz in sich trägt, anerkennen muß, seine schwere Aufgabe zu er⸗ füllen gewußt. Wenn auch in diesen Tagen die National⸗Versammlung in Frankfurt sich aufgelöst hat, die Centralgewalt, die sie im Verein mit den deutschen Regierungen gegründet, besteht noch, sie ist das einzige voll⸗ giltige Vermächtniß der National⸗Versammlung, und an diesem festzuhal⸗ ten ist die baverische Regierung entschieden gesonnen. Diese Centralgewalt hat die Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit Deutschlands zu wah⸗ ren, Deutschland zu vertheidigen gegen innere und äußere Feinde. Die Macht aber, die der Centralgewalt zu Gebote steht, ist die Macht aller

deutschen Regierungen, die die Centralgewalt anerkannt und erklärt haben,

ihre Macht zur Verfügung derselben zu stellen, wie es von Seiten Bayerns auch geschehen ist. Es ist dieses um so mehr der Fall, als gerade nach Artikel 2 und 11 der Bundes⸗Akte und nach Artikel 25 der wiener Schluß⸗ Akte, gesetzliche Bestimmungen, die nirgends aufgehoben sind, alle deut⸗ schen Regierungen verpflichtet sind, sich gegenseitig zu unterstützen bei der Erhaltung der Sicherheit nach Außen und nach Innen. 1

Von dieser rechtlichen Ueberzeugung ausgehend, kann sich die bayeri⸗ sche Regierung nicht überzeugen, da eines besonderen Schutzbündnisses bestehe. Nur so viel erkennt sie an, daß es möglich wäre, daß die provisorische Centralgewalt auf Hindernisse in der

Centralgewalt zu begründen, wenn diese aufhören sollte; dann wird die bayerische Regierung, damit Deutschland den Ausdruck seiner Einheit nicht mehr verliere, sehr gern bereit sein, zur Begründung einer neuen proviso⸗ rischen Centralgewalt mitzuwirken, von demselben Prinzipe ausgehend, von welchem sie im vorigen über Gründung der Centralgewalt anerfannt hat, von welchem sie in die⸗ sem Augenblicke die Beschlüsse der Centralgewalt als rechtlich und faktisch anerkannt und so weit möglich sie unterstütze. Von demselben Prinzipe

ausgehend, daß Deutschland seine Einheit haben muß, wird sie mitwirken, wenn eine neue provisorische begründet werden soll. Für die⸗ sen Augenblick sieht sie dieses Bedürfniß noch nicht gekommen.

Das sind die Grundzüge der Ansicht der baperischen Regierung über die Vorlagen, welche durch die preußische Regierung in ihrem und der hannoverschen und sächsischen Regierung Namen hierher gekommen sind. In diesem Sinne wird sie antworten, und unmittelbar daran werden sich die Schritte der bayerischen Regierung knüpfen, um über die Differenzpunkte eine baldmögliche Einigung herbeizufuühren.

Was noch Wichtiges sich über diesen Gegenstand werden wir den hohen Kammern mittheilen.

Würzburg, 2. Juni. (F. Z.) Man sieht hier in einigen Tagen dem Durchmarsch von 22,000 Mann Truppen des 2ten bayerischen Armee⸗Corps entgegen, die unter dem Oberbefehle des Fürsten von Thurn und Taxis aus Mittelfranken nach Baden und der Pfalz aufbrechen, um dem dortigen anarchischen Zustande ein Ende zu machen. Das erste bayerische Armee⸗Corps sammelt sich bei Donauwoörth, das mit den disponiblen Truppen von München und Augsburg, die mittelst der Eisenbahn in zwei oder drei Tagen mit den Regimentern in Donauwörth vereinigt werden können, 25 30,000 Mann beträgt und vom besten Geiste beseelt ist.

Würzburg, 4. Juni. (N. W. Z.) In Miltenberg und Oberndorf sind, wie man durch Staffetten die hiesige Regierung be⸗ nachrichtigte, Freischaaren angesagt. Durch Aschaffenburg zogen be⸗ reits 400 Mann Freischaaren ins Badische. Eine andere Schaar setzte zwischen Stockstadt und Seligenstadt über den Main; dagegen hört man, daß von Frankfurt aus Truppen in diese Gegenden ge⸗ schickt werden, und von Nürnberg werden zwei Corps zu je 6000 Mann, das eine über Neustadt, das andere über Uffenheim, hierher di⸗ rigirt und theilweise heute Nacht hier eintreffen. Auch in hiesiger Stadt sind Maßregeln ergriffen und namentlich einige Thore mit Kanonen besetzt worden. 8

Sachsen. Dresden, 6. Juni. (Leipz. Ztg.) Hier ist nachstehende Bekanntmachung erschienen:

„Die in Ober⸗ und Mittel⸗Italien thatsächlich bestehenden revolutio⸗ nairen Regierungen haben, wie zur Kenntniß des unterzeichneten Ministe⸗ riums gekommen ist, die Veräußerung der im Vatikan und anderen⸗ öffent⸗ lichen Museen zu Rom und Venedig befindlichen Kunstschätze beschlossen; es ist jedoch von den legalen Regierungen jener Staaten gegen diese Maß⸗ regel protestirt, auch im Kaiserthum Oesterreich der Verkehr mit dergleichen Kunstgegenständen überhaupt, insbesondere aber auch deren Ein⸗, Aus⸗ und

ereignen sollte, das

Durchführung verboten und dabei verordnet worden, daß, wo immer solche

Gegenstände vorkommen sollten, dieselben ohne jeden Anspruch des Besitzers

anf Entschädigung von den Behörden aufgegriffen und in Verwahrung ge⸗ nommen werden sollen. Die Erhaltung dieser Kunstschätze in ihrer Vereini⸗ gung an bestimmten, der allgemeinen Betrachtung und dem Studium der Künstler zugänglichen Orten ist ein Gesammtbedürfniß aller gebildeten Na⸗ tionen, und Niemand, der diese Schöpfungen genialer Begeisterung in ihrem wahren Werthe für die höchsten Interessen der Menschheit zu erkennen ver⸗ mag, wird ohne alle Rücksicht auf einen politischen Parteistandpunkt dazu beitragen wollen, sie durch Versplitterung in einzelne Privatsammlun⸗ Erndn allgemeinen Benutzung unzugänglich zu machen und dadurch als meingut der gebildeten Welt zu vernichten. Darf daher das Ministerium des Inmarn hossen, vaß sich in Sachsen ohnedies Niemand dabei betheiligen „fo hat us doch nicht unterlassen wollen, den ersolgten Widerspruch

88 * Hheglerungen und die im österreichischen Kaiserstaate deshalb ge⸗

der asssenen Maßengeln zur öffentlichen Kenntniß

ben, Bapern nicht zurückweisen werden, wenn es die Verhandlungen fort⸗

8

ein Bedürfniß zur Abschließung

Ausführung der ihr gewordenen Aufgabe, in der Erfüllung der ihr oblie⸗ genden Pflichten stoßen könne, und daß die Ereignisse in näherer oder fer⸗ nerer Zukunft das Bedürfniß herausstellen können, eine andere provisorische

8—

Jahre dir Beschlüsse der National⸗Versammlung

zu bringen und dadurch vor