1849 / 161 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

vreebnc.e e

Petersburg

Berl. Stadt-Obl. 5

(Köln⸗Mind.) 77 Br.

8

daß die Schutzzölle weder rößer noch geringer, als die für den Schleichhandel bestehende Assekuranz sein dürften. Die dermalen in Spanien bestehende Baumwollen⸗Industrie, behauptet die Kommission, bleibt auch nach Einführung des beantragten Tarifes ungestört in hrer jetzigen Lage, da keine von der in letzterem aufgeführten Waarengattungen in Spanien in einem Umfange verfertigt würde, der für den Handel in Betracht gezogen werden könne. Höchstens zum Versuche hätte man dergleichen Stoffe in Spanien zu verfer⸗ tigen begonnen, ohne daß es Rechnung trüge. Alle jetzt in Spa⸗ nien fabrizirte Baumwollen⸗Garne und Gewebe blieben, wie bis⸗ her, durchaus verboten. Die Eröffnung der Diskussion des Gutachtens ist auf den dten festgesetzt. Man bezweifelt nicht mehr, daß der Koͤngreß dem Finanz⸗Minister die verlangte Ermächligung bewilligen werde. Herr Mon hatte, um seine Tarif⸗Reform zu begründen, auf die Geringfügigkeit des bisherigen Zoll⸗Ertrages hingewiesen, der sich in Folge dieser Re⸗ form um 2 bis 3 Millionen Piaster erhöhen würde. Nun sollen Kapitalisten Cataloniens sich erboten haben, die Pachtung sämmtli⸗ cher Zölle für eine Summe zu übernehmen, deren Betrag den bis⸗ herigen um 3 Millionen übersteige, falls die Regierung den Tarif⸗ Entwurf zurücknähme. Auf diesen Antrag wird wenigstens der Finanz⸗Minister nicht eingehen.

Der französische General⸗Konsul in Havana hat, pariser Bläktern zufolge, seinen Posten auch aus dem Grunde verlassen, weil er in seinem Exequatur nur als Konsul, nicht als General⸗Konsul, aufge⸗ führt, und in letzterer Eigenschaft von dem General⸗Capitain der Insel Cuba nicht anerkannt worden wäre. Zur Berichtigung die⸗ ser Angabe sagt das ministerielle Blatt el Pais: „Unsere indische Gesetzgebung verbietet ausdrücklich und bestimmt die Zulassung nicht nur von General⸗Konsuln, sondern selbst von Agenten unter der Benennung von Konsuln, in unseren Kolonieen. Um das Jahr

8

1016

Handels Agenten in unseren beglaubigen. Diese mußten sich so streng an die die Benennung ihnen angewiesene Sphäre halten,

das Exequatur eine Klausel eingerückt wurde,

werde.

Süd⸗Amerika. Laguayra, 6. Mai.

des gethan worden.

Nachlaß der Zinsen, zu erfü

Kammern mit solcher Eil diskutirt und angenommen, daß man deut⸗ lich sehen konnte, welches Interesse vorherrschte, um zum Zwecke zu gelangen; der Präsident sanctionirte es, und hätte er es nicht ge⸗ than, würden beide Kammern vereint darauf bestanden und somit das Projekt Gesetzeskraft erhalten haben. Die in Caraccas residi⸗

1824 wurde man etwas nachsichtiger, und erlaubte fremden Mäch⸗

renden fremden Gesandten haben zwar versucht, dem Poder Ejecu⸗

ten Vertreter unter der einzigen Kategorie und Benennung von amerikanischen Besitzungen zu

durch daß in equg kraft deren die Regierung sich das Recht, sie zu vertreiben, vorbehielt, falls sie ihren rein kommerziellen Wirkungskreis überschritten. Die auf Ab⸗ schaffung dieser gesetzlichen Bestimmung gerichteten Zumuthungen fremder Mächte wies die spanische Regierung stets zurück, und ge⸗ stattete jenen Handelsagenten nur das Recht, sich Konsuln zu nen⸗ nen, ohne daß dadurch ihre früheren Befugnisse erweitert würden.“

„Man glaubt, daß die Regierung vor dem Schlusse der Cortes mit einer allgemeinen Amnestie für politische Vergehen hervortreten

2 1. (B. H.) Der Kongreß hat sich verfassungsmäßig, nachdem dessen Sitzungen um einige Tage prorogirt wurden, am Zten d. M. aufgelöst, und leider ist von demselben sehr wenig zur Verbesserung der Lage des Lan⸗ Außer einigen die inneren Angelegenheiten der Republik betreffenden Verfügungen haben für das Ausland nur zwei Gesetze Interesse, und beide sind dem fremden Handel nachtheilig. Nach dem Ersteren, Ley de espera, wird dem Schuldner auf sein Ansuchen sechs Jahre Zeit veigsae⸗ seine Verpflichtungen, unter

en, die Gläubiger mögen sich dagegen opponiren oder nicht; dem Richter wird die Fakultät eingeräumt, solche zu gewähren, wenn er es für gut findet. Dieses Projekt wurde in beiden

K. von Holtei.

tivo Vorstellungen Sägasn zu nhechen, jedoch ohne Erfolg; die hier wohnenden Konsuln enthielten sich zwar der Reprͤsentatisz, es 8 ben aber einzelne Häuser, die sich bereits in ihren Interessen praä⸗ judizirt sahen, jetzt Protest gegen das Gesetz bei dem hiesigen Notar

eingereicht, darauf fußend, daß kein Gesetz rückwirkende Kraft haben kann; schwerlich wird indeß dadurch etwas erlangt 1

zweite Dekret des Kongresses betrifft die Erhöhung der Importzö und die Kreirung von Ersor arif höͤhung Importzölle

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 14. Juni. Im Schauspielhause. 91ste Abonnements⸗ Vorstellung: Peter im Frack, Lustspiel in 4 Akten, von C. Zweng⸗ sahn. Anfang halb 7 Uhr.

Freitag, 15. Juni. Im Opernhause. Vorstellung: Der Lügner und sein Sohn,

74ste Abonnements⸗ Posse in 1 Akt, nach

dem Französischen. (Herr A. Wohlbrück: Herr von Crack.) Hier⸗ auf: Catharina, oder: Die Tochter des Banditen, großes roman⸗

tisches Ballet in 2 Aufzügen und 5 Tableaux, von J. Perrot. Musik von Deldevsze. Anfang halb 7 Uhr. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 15. Sgr. Amphitheater 7 ½ Sgr.

Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 14. Juni. Der Weg durchs Fenster.

Mimisch⸗komische Scene, ausgeführt von Herrn Klischnigg. Dann: Paris in Pommern, oder die seltsame Testaments⸗Klansel, Vaude⸗ ville in 1 Akt, von L. Angely. Zum Schluß: Jocko, der brasiliani⸗ sche Affe. Melodrama in 2 Akten. (Hr. Klischnigg: Jocko.)

Freitag, 15. Juni. Lenore, Melodrama in 3 Akten, von Musik von Eberwein.

—*

11““

Berliner Börse vom 13. Juni.

Wechsel-Course.

Amsterdam 5 8 Kurz 143 142 ¾½

do. 50 Pl. 2 Mt. 142 ½ 142 ½1 Hamburg Kurz 149 ½

do. 1 2 Mt. 149 London 3 Mt. 2 Mt. 80 ½ Wier 20 . 1“ 150 Fl. 2 Mt. 83 ½ 82 ½ Augsburg 2 Mt. 101 ½⅔ Breslaun . . .. . ... .... .. 8.. 2 Mt. 99 ½1

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.. 100 Thlr. 3 I 998 892 73

Frankfurt a. M. südd. Wi . 100 Fl. 2 Mc. 56 18 100 SRbl.] 3 Wochen 103 ½ 102 ¾1

Inlãndische Fonds, Pfandbriefe, Kommunal Papiere und Geld- Course.

Zt. Brief. Geld. Gem. Zf.] Brief. Geld. Gem.

Preuss. Frerw. Anl 5 101 5 Pomm. Pfdbr. 3 ½ 93 2 St. Schuld-Sch. 3 ½ 79 Kur- u. Nm. do. 3 ½ 92 ¼ 92 ¾ Seeh. Präm. Sch. 101 Schlesische do. 3 ¾ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 76 75 ½ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ 8 Pr. Bk-Anth.-sch 88 ½

do. do. 3 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ½ 84 ½⅔ Friedrichsd'or. 13 1% Grossh. Pozen do. 4 96 And. Goldm. à 5tb. —] 13 ⁄1½ do. do. 3 ½ 80 80 ½ Disconto. Ostpr. Pfandbr. 3 ½ 90

Ausltändische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl. 4 do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-Cas. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 ½ % Int.

Kurh. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.

Russ. Hamb. Cert. do. bei Hope 3.4. S. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz O. do. do. Cert. L. A. do. do. E. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.

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6 24 ¾

Eisenbahn-Actien.

8.

Rein-Frtra 1848.

Stamm-Actien. 3 V K apital.

Tages-Cours.

Der Reinertras wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rechnung

Prioritäts-Actien. Kapital.

fuss.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à f pPCt. amortisirt.

Berl. Anh. Lit. A. B. 6,000,000 do. 1. 8,000,000 do. Stettin-Starg. 4,824,000 do. Potsd.-Magd. 4,000,000

Magd.-Halberstadt.. 1,700,000 do. Leipziger. 2,300,000

Halle-Thüringer 9,000,000

Cöln-Minden 13,000,000 do. Aachen 4,500,000

Bonn-Cöln 1,051,200

Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000

Steele-Vohwinkel .. 1,300,000

Niederschl. Märkisch. 10,000,000

do. Zweigbahn 1,500,000

Oberschl. Lit. A. 2,253,100

do. Litt. B. 2,400,000

Cosel-Oderberg 1,200.000

Breslau-Freiburg.. 1.700,000

Krakau-Oberschl. 1,800,000

0 58α*ε *** S2 S

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42 ½ B. 42 G. 54 n.

Berg.-Märk. . 4,000,000 Stargard-Posen 5,000,000 70 bz. u. 6. Brieg-Neisse 1,100,000 82 Magdeb.-Wittenb. 4,500,000 % 39 ½4 bz.

Quittungs- Rogen. 8 Aachen-Mastricht .. 2,750,000

b.,

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C1“ Ausländ. ctien.

Friedr. Wilh.-Nerdb. 34 ¾ bz u. G. do Prior... 92 B. üa in

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Schluss-Course von Cöln-Minden 77 6

Berl.-Anhalt do. Hamburg.. do. do. . do. Potsd.-Magd... do. do. .. do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer....

Cöln-Minden

Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm -Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do

do. III. Serie.

do. Zweigbahn

do. do.

Obersechlesische

Krakau-Oberschl...

Cosel-OQderberg....

Steele - Vohwinkel ..

do. do. II. Ser

Breslau-Freiburg...

Berg.-Märk .

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000

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Reinertr. 1848

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Ausl. Stamm-Act. .“ 1““ 8

Börsen- Zinsen

4,500,000 8,525,000 2,050,000 6.500,000 4,300,000

Leipzig- Dresden... ludw.-Bexbach 24 Fl. Kiel-Altona Sp. Amsterd.-Rotterd. m. Mecklenburger Thlr.

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31 G.

von Preussischen Bank-Antheilen 88 b⸗.

Das Geschäft war heute in einigen Eisenbahn-Actien, als Berlin-Hamburger und Potsdam- Magdeburger, animirt, und deren Course erfuhren wegen Mangel an Abgebern einen beträchtlichen

Aufschwung, der sich auch bis zum Schlufs der Börse behauptete.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 12. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 97 ½ Gld. Friedrichsd'or 113 ⅓˖ Br. Louisd'or 112 Gld. Polnisches Pa⸗ piergeld 93 ¾ Br. Oesterr. Banknoten 83 % 84 ¼ bez. u. Br. Staatsschuldscheine 79 ½2 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 100 Gld. Posener Pfandbriefe 4 proz. 97 ½ Gld., do. 3 ⁄proz. 80 ¾ Gld. Schlesische do. 3 ½proz. 90 Br., do. Litt. B. 4proz. 92 Br., do. 3 ½ proz. 83 ½ Gld.

Poln. Pfandbr. alte 4 proz. 92 Br., do. neue 91 ½ bez. u. Br., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 98 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 ¾ Br. Russ.⸗Poln. Schatz⸗Oblig. a 4proz. 67 Gld.

Actien: Oberschlesische Litt. A. u. Litt. B. 94 ½ Br. Bres⸗ au⸗Schweidnitz⸗Freiburg. 79 ½ Gld. Niederschles.⸗Märk. 71 ½ bez. und Gld., do. Prior. 99 Gld., do. Ser. III. 93 ½ Gld., Ost⸗Rhein. 1 Neisse⸗Brieg 33 ½ Gld. Krakau⸗Oberschle⸗ sische 42 Br. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordb. 34 ½ bez. u. Br.

Wien, 11. Juni. Met. 5proz. 87 ¾, ½¼. Aproz. 70, 70 ½. 2 proz. 46 ¾, 47. Anl. 34: 149, 149 ½. 39: 91, 91 ¾. Nordb. 101 ½, 2, 102 ¼. Gloggn. 101 ½⅛, 102 x¼. Mail. 73 ½, 74. Livorno

*, ½. Pesth. 62 ½, 63. B. A. 980, 990.

K. Gold. 31.

Die Börse anfangs matt, schloß fester und höher. Fremde

Devisen etwas besser gemacht.

Wechsel⸗Course. Amsterd. 171. 8 Augsb. 122 ¼. Frankf. 122. en. 179.— ondon 12.15. 1“ 1 Paris 145. 6. Leipzig, 11. Juni. Sind kei 3 eine Notirungen gekommen.

Eisenbahn⸗Actien fanden an heutiger Börse mehrere Umsätze statt.

Belgische und span. Fonds blieben etwas

russ. und preuß. Oblig., flauer. Darmst. Loose,

so wie Bexbacher und Köln⸗Mi Füitem angenehmer. Oester. und alle 8 Fonds 1n altend.

Oesterr. 5proz. Metall. 73 ¼ Br., 73 G. Bank⸗Actien

1080 Br., 1075 G. Baden Partialloose a 50 Fl. 46 Br., 46 ½ G.,

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11 vIi

8 2

dito a 35 Fl. 25 Br., 25 ¼ G. Kurhessen Partialloose 26 ¾˖ Br.,

26 ½ G. Sardinien Partialloose 25 ½ Br., 24 ½ G. Darmstadt Par⸗ tialloose a50 Fl. 71 ¾ Br., 71 G., dito 25 Fl. 21 ½ G., 21 ¼ Br. Spanien 3Zproz. 24 ½ Br., 24 G. Polen 300 Fl. Loose 98 ¼̃ Br., 97 G., do. Oblig. a 500 Fl. 72 ½ Br., 72 G. Friedr. Wilh. Nordb. 34 ¾ Br., 34 ½ G. Ludwigshafen⸗Bexbach 68 ¼ Br., 67 G. Köln⸗Minden 77 ¾ Br., 77 ½⅞ G. Wechsel. ca. Amsterdam 100 Fl. C. k. S. 101 ½ Br., do. 2 M. 100 Gld. Augsburg 100 Fl. C. k. S. 120 Gld. Berlin 60 Rthlr. C. k. S. 105 v⅜ Gld. Bremen 50 Rthlr in Ld. k. S. 99 ¾ Gld. Hamburg 100 M. B. k. S. 88 ½ Br., 88 ¼ G., do. 2 M. 88 Br. Leipzig 60 Rthlr. C. k. S. 105 ½¾ G. London 10 Pfd. St. k. S. 121 Br., do. 2 M. 120 Gld. Lyon 200 Fr. k. S. 95 ¾ Br. Paris 200 Fr. k. S. 95 ½ Br., 95 ½ G. Mailand 250 Lire k. S. 100 ½ G. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl. Fuß 98 Br.,

97 ⅔i˖ G. Diskonto Gld. Hamburg, 11. Juni. 3 proz. p. C. 80 Br. u. G. E. Dän. 64 Br.,

R. 99 Br., 99 ½ G. Stiegl. 80 ¼ Br., 80 G. 63 ½ G. Ard. 10 ½ Br., 3 proz. 22 Br., 22 ½ G. Hamb. Berl. 61 Br., 60 ¾ G. Bergedorf 74 Br. Altona⸗Kiel 92 Br., 91 ¾ G. Rendsb.⸗Neum. 110 Br. Mecklenburg 32 Br. u. G.

Es war heute ziemlich viel Umsatz, und obgleich einige Course etwas niedriger, war die Stimmung doch sehr fest.

Paris, 10. Juni, 2 Uhr. Jproz. 81.

Amsterdam, 10. Juni. (Sonntag.) Effekten⸗Sozietät. 4 ½ Uhr. Ard. gr. Piecen 11 ⅛. Port. 4proz. 28 7%, v. Franz. Zproz. 47 ½. Peru 4proz. 50 ½. Franz., Port. und Peru mehr angeboten. Im Allgemeinen zeigte der Handel kein besonderes

Leben.. 8 ““ 2

E“ —,— L1“

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 13. Juni.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 56—62 Rthlr.

Recoggen loco und schwimmend 25 a 27 Rthlr. pr. Juni /Juli 25 ½ Rthlr. Br., 25 G.

Juli / Aug. 26 Rthlr. Br., 25 ¼ G.

88 August 26 ½ Rthlr. bez. .

Sept. / Oktbr. 27 ½ a 27 ½ Rthlr. bez.

EW“ 8

54 Rthlr. verkauft. 82pfd. pr. Juni / Juli 25 Rthlr. bez. schwerer 15 ¾ Rthlr. bei Kleinigkeiten bez.

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eeenee ee, e Fe heeeeeeeeeeeee ees

Gerste, große loco 21—23 Rthlr. 2 leine 18 20 Rthlr. 8 Hafer loco nach Qualität 15—17 Rthlr. gaes Erbsen, Kochwaare 27 —28 Rthlr. »„ Futterwaare 25 26 Rthlr. 8 Rüböl loco 12 Rthlr. Br., 125½ a 12 ½ üG. pr. Juni do. ö Juni / Juli vanPe, Aug./Sept. Segt Oktbr. Oktbr. / Novbr. 18 Novbr./ Dezbr. 12 ½ Rthlr. Br., 12 ½ ’öG. Leinöl loco 10 Rthlr. Br., 9 ¾ G. E116““ »„ pr. Lieferung do. Mohnöl 17 ½ Rthlr. Br. Hanfüöl 13 a 12 ½ Rthlr. Palmöl 13 ½ a 13 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 11 Rthlr. Br. 2 pr. Aug. Sept. 10 ½ Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 16 ½ Rthlr. bez. »» pr. Juni /Juli 16 Rthlr. Br., 16 G.

8 12.

V 12 % Rthlr. Br., 12½ G.

Das

i. d Lustspiel in 1 Akt, nach dem Französischen des Scribe. Hierauf: Der Frosch.

EeRSETSTSTSSSETSETI“

Juli / Aug. 16 ½ Rthlr. Br., 16 ¼¾ G. n. 1 Aug./ Sept. 17 Rthlr. Br., 16 ½ G. 1 Stettin, 12. Juni. Das Wetter ist noch immer kühl bei

8

gebrochenem Gewölk.

Von Weizen wurden ca. 80 Wspl. 90pfd. ab Greifswald zu Roggen 85 fd. in loco 25 a 25 Rthlr. bez., Hafer, leichter 15 Rthlr.,

Heutiger Landmarkt: Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Erbsen. 50 a 53. 24 a 26. 20 a 22. 14 a 16. 26 a 28. Rüböl Sept. /Okt. 11 ¾ Rthlr. Gld., 11 ½ Rthlr. Br. Spiritus aus erster Hand zur Stelle ohne Faß 22 ½ 2 23 %

bezahlt, aus zweiter Hand 23 % mit Faß, pr. Juni / Juli 22 ½ 2 X %, pr. August 21 ½ P. 8 11M

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage

Jian10b Ss Donnerstag d. 14. Juni.

198:

a9 Ai A“ 5 IETbö

i 5 uN Ih22n 8 728- Brmin h. 8

Deutschland. 8

Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen. Die Lage der pro⸗

viso ischen Regierung in der Pfalz.

Württemberg. Stuttgart. Vermischtes. Erklärung.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Das Gefecht bei Aarhuus. Berichligung.

Anhalt⸗Bernburg. Bernburg. Proelamation des Herzogs.

Hamburg. Hamburg. Die freie Zulassung der Huller Dampfschiffe von der dänischen Regierung verweigert. Die dänische Fregatte „Val⸗ kprien“ nach Kopenhagen zurückgekehrt. k

Ausland.

Großbritanien und Irland. London. Ordensverleihungen. Parlamentsverhandlungen. Ertrag der Einkommensteuer. Beschwerde uͤber ungleichmäßige Blokade der Nordseehäfen. Vermischtes.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Handschreiben des Kaisers von Oesterreich an F ldmarschall Paskewitsch.

Schweiz. Bern. Rechenschaft über die Geschäftsführung des Bundes⸗

raths. Berner Groß athsbeschluß gegen fernere Werbungen für Neapel. Basel. Mißsverständnisse bei Geldtransporten durch Baden.

Spanien. Madrid. Die Herzogin von Monpensier; Herr Dupin;

die Karlisten in Catalonien; die Tanffrage; Vermischtes.

88 4 Markt⸗Berichte.

““ 1

mtlicher Theil. Deutschland.

Bayern. München, 9. Juni. (Münch. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Reichsräthe waren entschuldigt wegen Nichterscheinens Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Luit⸗ pold und Adalbert und Freiherr von Frankenstein; Furst von Oet⸗ tingen⸗Wallerstein erhielt auf schriftliches Ansuchen wegen Erkran⸗ kung seiner Gemahlin Urlaub bis zum 15ten d. M. und Eraf Prey⸗ sing auf 6 Wochen.

Nach Verlesung des Einlaufes bestieg Reichsrath von Maurer die Rednerbühne, um als Referent des ersten Ausschusses über den Gesetz⸗ Entwurf „die Abschaffung der Strafe des bürgerlichen Todes, der öffent⸗ lichen Ausstellung und der Brandmarkung betreffend“, Vortrag zu er⸗ statten. Er erörterte, daß es sich vor Allem darum frage, ob ein genügender Grund vorhanden sei, von den Bestimmungen, der Grundrechte, welche den bürgerlichen Tod, die öffentliche Ausstellung und Brandmarkung abgeschafft wissen wollen, abzuweichen oder nicht. Die Strafen der öffentlichen Ausstellung und der Brandmarkung seien schon längst in der öffentlichen Meinung verworfen, der bürgerliche Tod sei nichts als ein Rest des römischen servitus poenae, welche barba⸗ rische Strafe schon unter Justinian abgeschafft worden, in der neueren Ge⸗ setzgebung aber wieder aufgetaucht sei. Er beruhe blos auf einer Rechts⸗ sicnon, welche aber nicht ganz durchführbar sei, indem den in dieser Weise Bestraften dennoch das Recht auf Kleidung, Nahrung, Leben n. s. w. nicht abgesprochen werden könne. Die öffentliche Ausstellung, wie das blos in der Pfalz geltende Strafschärfungsmitel der Brandmarkung entsprächen über⸗ dies ihrem Zwecke nicht und machten den Sträfling nur noch unverbesserli⸗ cher und unglücklicher, so daß der vorliegende Gesetzentwurf unbedingt an⸗ zunehmen sei. Nach eröffneter allgemeiner Diskussion sprach

Reichsrath von Arnold für den Entwurf und bemerkte, im Staate und der Staatsgewalt solle die höchste Intelligenz herrschen, welche ohne größte Humanität nicht denkbar sei. Deshalb müßten alle inhumanen Ueberbleibsel der alten Zeit in der Gesetzgebung beseitigt werden. Die Ket⸗ tenstrafe mit ihren Folgen zeuge von Rohheit und sei rechtswidrig, da sie durch den bürgerlichen Tod, z. B. auch den unschuldigen Ehegatten mitstrafe und den noch lebenden auch in Bezug auf Verwandte für todt erkläre. Die Brandmarkung sei eine kleine Marter und drücke dem also Gestraften ein unauslöschliches Brandmal auf, welches den der Besserung fähigen Sträf⸗ ling am redlichen Fortkommen hindere. Gleiches sei bei der Strafe der Ausstellung am Pranger der Fall, welche überdies in den meisten Fällen ihren Zweck ganz verfehle. 1 8u“

Iraf von Reigersberg: Wenn auch der bürgerliche Tod bei Ket⸗ tensträflingen nicht so ganz auf einer Fiction, sondern gewissermaßen in der Sache selbst beruhe, indem der lebenslänglich der menschlichen Gesellschaft Entzogene nicht mehr Gatte und Vater sein könne und in Rücksicht auf seine Verbrechen diesen Banden selbst zum Vortheile der Familie entrissen werde, so könne er doch diese Strafe nicht länger vertheidigen, da durch den bürgerlichen Tod auch Schuldlosen Nachtheil erwachse. Schon Feuerbach sei bei Abfassung des Strafgesetzbuches ungern daran gegangen, denselben ins Gesetzbuch aufzunehmen. Die Smafen des Prangers und der Brand⸗ markung seien früher zwar nicht so ohne Grund und auf Abschreckung der Zuschauer berechnet gewesen, hätten sich aber in der Erfahrung nicht be⸗ mwährt und erscheinen vielmehr als unzweckmäßig und schädlich, indem da⸗ durch häufig der Weg zur Besserung abgeschnitten wird. Er stimme daher um so mehr für den vorliegenden Entwurf, als für denselben in den Grund⸗ rechten des deutschen Volkes, in der allgemeinen Zustimmung, wie in der Erfahrung, eine hinreichende Garantie geboten sei.

Da auf diese Weise alle Stimmen für den Entwurf sich vernehmen ließen, erklärte der Justizminister von Kleinschrod es nicht für noth⸗ wendig, die hohe Kammer neochmals mit einer allgemeinen Erörterung zu behelligen, sondern behielt sich et raige Bemerkungen bis zur speziellen Be⸗ rathung vor. Letztere wurde sofort eröffnet und Reichsrath von Arnold erhielt zuerst das Wort, indem er einen die Kettenstrafe mildernden Zusatz zu Art. 1 des Gesetz⸗Entwurfes in Vorserlag brachte und diesen mit dem Bemerken rinleitete, es gebe Ideen, die oft hundert Jahre, oft auch kür⸗ zere Zeit brauchen, um ins Leben überzugehen. So habe man vordem ohne Hexenprozesse nicht leben und ohne Folter nicht inquiriren zu können geglaubt; Oeffentlichkeit und Mundlichkeit in der Rechtse flege seien be⸗ stritten worden und dennoch seien die nothwendigen Aenderungen einge⸗ treten. So verhalte es sich denn auch mit der Kettenstrafe. Er wolle den Menschen nicht in Keiten schlagen, und sei überzeugt, daß mit der Zeit die Aufbebung aller Ketten als ein Gebot der Humanität erkannt werde. Indessen sein heutiger Antrag gehe nicht darauf, schon jetzt alle Ketten aufzuheben, da dies zu tief in das Straf⸗ sostem selbst eingreife, sondern blos auf Beseitigung der bei Kettensträflingen in Anwendung gebrachten schweren Ketten und Kugeln, indem gemäß Art.—, Theil I. des Strafgesetzbuches ein solch unglückliches Individuum oft 50 Pfund und noch mehr Eisen an seinem Körper trage und sich damit fürch⸗ terlich abschleppe. Man möge statt dessen eine einfache Kette anwenden, dadurch werde das Strafspstem nicht berührt, da ja doch die Lebeneläng⸗ lichkeit und die übrigen Folgen dieser Strafgattung bestehen bleiben, sohin in seinem Antrage es sich nur um das Gewicht des Eisens handle und ohnedies erfahrungsgemäß in jenen Zuchthäusern, wo humane Aerzte seien, die schweren Kugeln und Ketten selten lange angewendet, vielmehr bald mit leichten Ketten und kleinen Kugeln, die blos als Symbol erscheinen könn⸗ ten, vertauscht würden. Er beantrage daher als Zusatz zu Art. I. des Ent⸗ wurfs, daß statt der im Art. 7, Thl. 1. des Strafgesetzbuches vorgeschrie⸗

her e.. eisernen Kugel eg Göürt Kette lediglich eine leichtere Kette

1““

Dieser Antrag fand die geschäftsordnungsmäßige Unterstützung und der

Staats⸗Minister der J stiz von Kleinschrod entgegnete hierauf: Er ver⸗ kenne zwar die Humanitäts⸗Rücksichten des Herrn Vorredners nicht, müsse sich jedoch aus mehreren Gründen gegen diesen Antrag aussprechen. Der vorliegende Entwurf sei nämlich blos fragmentarisch, zu bestimmmten Zwecken und aus besonderer Veranlassung der Grundrechte, von denen so viel ins Leben eingeführt werden solle, als nur immer gewährt werden könne, ab⸗ gefaßt worden; es möchte daher nicht räthlich sen, auch noch andere Mo⸗ disicationen demselben einzuverleiben, da sonst noch viele andere Strafbe⸗ sümmungen hereingezogen werden könnten. Tiese, so wie viele andere Aenderungen seien vielmehr der Revision des ganzen Strafgesetzbuches vorzubehalten, welches bereits in Angriff genommen sei und in kurzer Zeit so weit gedeihen werde, daß noch dem gegenwärtigen Landtage wenigstens der allgemeine Theil vorgelegt werden könne, und welche wahrscheinlich die Kettenstrafe nicht beibehalten werde. Schaffe man jetzt die Kettenstrafe ab, so gebräche es an einem Surrogate für die Todesstrafe in jenen Fällen, in welchen zufolge grundrechtlicher Bestimmungen nach Absicht der Staatsre⸗ gierung diese Sirafe mit Zustimmung des Landtags demnächst aufhören soll, auch stelle sich in der Praris der Unterschied zwischen schwererer und leicheerer Kette nicht so bedeutend dar, so daß darum das Loos des Ket en⸗ sträflings noch nicht so sehr hinter jenes eines gemeinen Züchtlings zu ück⸗ trete. Er könne daber den vorliegenden Antrag nicht empfehlen, die hohe Kammer vielmehr nur darauf aufmerksam machen, daß sie bezüglich der in dem vorgeschlagenen Zusatze beantragten Aenderung den Entwurf des revi⸗ dirten Strafgesetzbuches abwarten möge.

Der zweite Präsident Frhr. von Zu⸗Rhein giebt seine Verehrung für die vom Herrn Reichsrathe von Arnold geäußerten humanen Ansichten zu erkennen, welche er sich gleichfalls aneigne, spricht jedoch gegen den An⸗ trag, da er ins Strafsostem selbst eingreife, sohin hierher nicht passe, wohl aber als Wunsch von Seiten der hoben Kammer der Staats⸗Regierung zur Berücksichtigung bei der Revision des Stratgesetzes empfohlen werden könne. Dabei nimmt Redner Veranlassung, zugleich eine Umbi dung unseres ge⸗ sammten Gefängnißwesens anzuempfehlen, da dasselbe in einem traurigen Zustande und hiervon nur die einzige Zuchtanstalt in München ausgenom⸗ men sei, welche indeß leriglich durch die vo zügliche Individualrtät, welche an der Spitze stehe, in einem leidlichen Zustand sich befinde. Graf von Rei⸗ gersberg, welcher schon bei der allgemeinen Diskussion darauf aufmerksam ge⸗ macht hatte, daß Kette und Kugel den Menschen destruire, auch oft zur Waffe mißbraucht würden, daher verbannt werden müßten, jedoch aus dem Grunde, weil jede bruchstückweise Neuerung in der Gesetzgebung gefährlich und ohne vorgängige Regierungs⸗Vorlage nur höchst behutiam anzuwenden sei, gegen den von Arnoldschen Antrag gesprochen hatte, zumal die allgemeine Revi⸗ sion des Strafgesetzbuches ohnedies bald zur Vorlage kommen würde, be⸗ merkte nunmehr, die entwickelten Gründe hätten ihn zu Gunsten des An⸗ trages bestimmt, derselbe sei konnex mit vorliegendem Gesetz⸗Entwurfe, be⸗ rühre auch blos Straffolgen, nicht das System selbst. Jede Folge einer Strafe, welche das Individuum für den Fall des Zuruͤcktrittes in die mensch⸗ liche Gesellschaft außer Stande setze, sich redlich fortzubringen, sei inhuman und könne nicht schnell genug verbannt werden. Was man sür gut und recht erkenne, solle man sogleich ins Werk setzen, sonach auch die Ketten⸗ strafe, die voraussichtlich doch abgeschafft würde, schon jetzt im Sinne des von Arnoldschen Antrages mildern; er stimme daher für letzteren, da der⸗ selbe blos von Erschwerung einer einzelnen Strafgattung durch Kette und Kugel handle, und das Strafsvstem selbir nicht angreife. Graf von Armans⸗ perg erkennt die oft berührte Strafschärfungs⸗Art ebenfalls als inhumane und dem Zwecke nicht entsprechend an, da sie auf Körper und Geist destrui⸗ rend wirke und so im Innern des Sträflings den Aufschwung zur Besse⸗ rung unterdrücke, in Absicht auf Sicherheit aber als unnütz erscheine. Des⸗ senungeachtet spricht sich Herr Redner gegen den von Arnoldschen Antrag aus, und zwar 1) weil er in das Strassystem selbst eingreife, 2) nicht ge⸗ nügend vorbereitet sei, 3) als Modisication selbst nicht weit genug gehe, da er das Zeichen der Sklaverei immer noch beibehalten wissen wolle. Herr Redner empfiehlt eine Untermodification in der Art, es sei die Staats⸗ regierung zu ersuchen, den angekündigten Gesetzentwurf über Abschaffung der Todesstrafe baldmöglichst einzubringen und in diesem zugleich auf Ab⸗ schaffung oder doch Milderung der Kettenstrafe Bedacht zu nehmen. b

Nach diesem Redner sprachen noch die beiden Grafen Seinsheim, wie Frhr. von Freiberg gegen den Zusatzantrag des Reichsraths von Arnold, in gleichem Sinne nochmals die Staatsminister der Justiz und des Kultus. Der Gesetzentwurf wurde unverändert und mit Verwerfung der Anträge der Reichsräthe von Arnold und Graf Armannsperg angenommen. 8

Die Münch. Ztg. theilt unter der Ueberschrift: „Ein Pfäl⸗ zisches Dokument; zur Beurtheilung der Lage der provisorischen Regierung in der Pfalz“, Folgendes mit: „Wir lassen statt alles Raisonnements über die Vorgänge in der Pfalz und über den Wi⸗ derstand, welchen die provisorische Regierung im Lande findet, eine Thatsache sprechen. Der Stadtrath von Zweibrücken hat die Pu⸗ blication der von der provisorischen Regierung erlassenen und im Amtsblatte Nr. 6 publizirten neuen Gemeinde⸗Ordnung für die Pfalz direkt verweigert. Auf diese Thatsache hin erließ der dortige Civil⸗Kommissaͤr Weis folgende Proclamation, aus der jeder Unbe⸗ fangene sich volle Aufklärung über die Lage der provisorischen Re⸗ gierung, so wie uber die allgemeine Theilnahme, welche der Auf⸗ stand im Lande findet, holen kann. Die Proclamation des Civil⸗ Kommissärs lautet, wie folgt:

„Mitbürger! Die previsorische Regierung hat mich hierher gesendet, um die Maßregeln, welche zur Durchfühtung der Reichsverfassung zur Erringung der Freiheit, zur Erlangung besserer materieller Zustände an⸗ geordnet, zur Ausführung zu bringen. Ich bin gekommen mit der Zuvei⸗ sicht, daß die Bürger Zweibrückens mich als einen Mann des Vertrauens empfangen, daß sie die Reinheit meiner Absichten nicht bezweifeln, daß sie die Nothwendigkeit der Ausführung derjenigen Beschlüsse erkennen würden, welche einzig die Mittel zu schaffen vermögen, die Regierung zu einer starken, das Volk zu einem siegreichen zu machen. Ih bin gekem⸗ men in der Hoffnung, daß, wer so oft die That verspro ben, die That auch halten werde, da, wo es ja doch nur Eine Sache, die Sache der Freiheit, wo es gilt, einig, um stark zu srin. Ich habe mich getäuscht in meinen Voraussetzungen. Mit Mißtrauen aufgenommen, sah ich Zurückhaltung, Theilvahmlosigkeit, ja ein systematisches Widerstre⸗ ben fast bei Allen. Der Gemeinderash der Stadt Zweibrücken, aufgesor⸗ dert, die auf Gleichberech igung, Selbstständigkeit und auf die Bestimmung der Reichsverfassung sich gründende und von dieser geforderte neue Gemeinde⸗ Ordnung durch einen neu zu erwählenden Gemeinderath einzuführen, erwie⸗ derte darauf, indem er den Standpunkt der vom König hervorgerufenen Re⸗ volution verleugnet, indem er das Wesen über die Form vergißt vermittelst juridischer Beweise, daß das Volk durch seine gewählte Regierung nicht das Recht habe, sich ein provisorisches Gesetz zu machen, ein Gesetz, das ihm durch die Reic sverfassung gewährleistet, das ihm aber durch den Wi⸗ derstand des Königs von Bayern auf dem verfassungsmäßigen Wege nicht werden kann. Der Gemeinderath verweigert die Einfuhrung der neuen Gemeinde Ordnung. Unter siebenundzwanzig mir als die bereitwillig⸗

sten bezeichneten Männer verweigern sieben und zwanzig als Wahl⸗Kom⸗ missäre zur Leitung der Wahlen in die einzelnen Gemeinden zu gehen. Der Kantonal⸗Vertheidigunes⸗Ausschuß verweigert jede Mitwirkung zur Kontrolirung der Staatskassen; das Rentamt ist geschlossen und der bishe⸗ rige Beamte v rschwunden, und während draußen die Streiter für Freiheit und Recht darben, liegt hirr das Geld müßig, haben die pragmatischen Beamten ihren Gehalt auf drei Monate voraus erbalten. Funf Taxatoren sollten ernannt wenden, um das Vermögen der reichen Bürger zu e

n⸗ lehen zur Herbeischaffung der fur Durchsetzung der Reichsverfassung nöthi⸗ Dreißig Männer, bekannt als brav, einander ersucht, diesen Auftrag zu Das dritte Aufgebot der Bür⸗ gerwehr wurde zufolge Dekrets der provisorischen Regierung aufgefordert, so viel Waffen an die Mobilgarden abzugeben, als diese zur vollständigen

da bei denen welche ein Vermögen von über 40,000 Fl. besitzen, ein

gen Mittel gemacht werden soll. tüchtig, freisinnig, wurden nach übernehmen. Keiner hat es gethan!

gangen.

nicht übel, gerade heraus Euch zu sagen, wie es hier steht. Ich bitte, ich beschwöre Euch, vergeßt nicht die Gefahr, in der das Vaterland schwebt!

Helsit mit, beweist durch die That, daß es um die Freiheit Euch Ernst ist Mäkelt nicht an den einmal getroffenen Maßregeln, wenn sie Euch auch nicht die besten scheinen. Ihr könnt nicht zurückbleiben.

2. Juni 1819. Der Civil-Kommissät: Weis.“

Württemberg. Stuttgart, 8. Juni. (Schwäb. M.) Gestern Abend spät war in der Wohnung des Staatsrath Römer der unpäßlich ist, bis spät in die Nacht hinein Minister⸗Rath. Eben so hatte eine große Zahl von Kammer⸗Mitgliedern eine vertraulich Besprechung, von welcher aus eine Deputation an das Ministerium gesandt wurde. Heute fruh um 7 Uhr traten viele Abgeordnete

Beschlüsse der National⸗Versammlung. General von Rupplin war heute früh zu einer Musterung der Truppen nach Ludwigsburg ge⸗

der Bürgerwehr zu Staatsrath Duvernoy geladen. Gleichzeitig mit der (gestern mitgetheilten) Erklärung des Ge⸗

Regentschaft erschien die nachstehende Erklärung:

uns daher, die Einwobner der Stadt abermals zu einem unterschriftlichen Beit itt aufzufordern, indem wir der Zuversicht leben, daß soiche, wenn ein Angriff auf Gesetz und Ordnung erfolgen sollte, ihre Gesinnungen durch die That beweisen werden. Stuttgart, 8. Juni 1849. Stadtrath und

Zweibrucken, 1,.

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nochmals zusammen, um sich vor der öffentlichen Sitzung zu besore⸗

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chen. Die Veranlassung dieser Versammlungen sind die jungsten

Fur heute Nachmittag 3 ¾ Uhr sind sämmtliche Offiziere

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sammt⸗Ministeriums in Bezug auf die Proclamation der deutschen

„Vorstehender Erklärung schließen sich die Unterzeichneten durchaus an. Im Hinblick auf die zahlreichen Unterschriften, welche unsere Ansprache vom 1 29. Mai gefunden hat, sind wir überzeugt, daß wir auch beute im Sinne 8 der weit überwiegenden Mehrzahl unserer Mitbürger handeln und enthalten

Bürger⸗Ausschuß. Der interimistische Ober⸗Befehlshaber und die Kommandanten der Bürgerwebr.“ 8 1 Eine Adresse in gleichem Sinne cirkulirt unter der Bürger⸗

schaft.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 8. Juni. (H. C.) Berichte von der preußischen Division in Juütland bringen noch fol⸗ genve Einzelheiten über das Gefecht bei Aarhuus am 31. Mai „Bei der Attaque hatten die Husaren außer zwei Knicks au noch einen Graben zu übersetzen, wobei mehrere Pferde zu kurz spran- gen und stürzten, so daß die Nachfolgenden ebenfalls fielen und mit diesen einen Haufen bildeten. Es erhoben sich jedoch bald die Ge⸗ stüͤrzten und nachdem man sich einigermaßen gesammelt, gings vor⸗ wärts und zwar mit solchem Ungestüm, daß die Husaren durch die geschlossenen Dragoner, welche wohl höchst bescheiden Platz gemacht haben mochten, durchsprengten, sich im Rücken des Feindes sammel⸗ ten und nun die eigentliche Attaque begannen. In dem wüthenden Durch⸗ und Ineinander hatte ein feindlicher Dragoner auch einen Jäger gefangen genommen und suchte ihn ver⸗ mittelst eines Strickes fortzuschleppen, doch einer seiner Kameraden sprang ihm zu Hülfe, schoß den Dragoner vom Pferde und befreite ihn so. Ein Jäger wird aber noch vermißt, mehrere seiner Kame⸗ raden wollen ihn jedoch in ein Kornfeld sich verstecken gesehen haben. Auch haben sich wieder 6 Husaren eingefunden, die, um der Ge⸗ fangenschaft zu entgehen, auf großen Umwegen sich zurückgemacht hatten, also ein paar Tage auf der Irrfahrt gewesen sind. Eine Stimme, auch beim Feinde, herrscht hier über das höchst ritterliche Gefecht und die ausgezeichnete Bravour der Husaren. Der Feind soll sich mit folgenden Worten ausgesprochen haben: „Von der Gewandtheit der Pferde hätte er schon einen Begriff gehabt, aber daß die Reiter auch so flexibel seien, haͤtte er kaum geglaubt, und von dem verstorbenen Lieute⸗ nant von Bardeleben müsse er sagen, daß der Ausdruck: wie ein Löwe gefochten, noch zu gering sei.“ Unsere Vorposten stehen jetzt in ihrer alten Stellung, die sie am 31sten v. M. vor dem Ge⸗ fechte inne gehabt haben. Der Feind soll eine Stunde diesseits Aarhuus seine Vorposten aufgestellt haben; außer einigen Neckereien zwischen den Patrouillen kommt indeß nichts vor. Nach der Ver⸗ vollständigung der Verpflegung zu schließen, dürfte man wieder et⸗ was im Schilde führen. Heute hat eine Ablösung der Vorposten zum Theil stattgehabt; die Jäger sind indeß geblieben und dürften auch wohl nicht so leicht abgelöst werden, da man ihre Büchsen und Gewandtheit beim Patrouilliren gern nutzt; beim Gefecht am 31sten v. M. sind sie, kühn und muthig, tüchtig bei der Hand gewesen.“ Dem Alt. Merk. wird aus Gottorf vom 7. Juni gemel⸗

(det: „Wiederholt enthalten die öffentlichen Blätter die Nachrich

daß das Großherzogl. badische in diesen Gegenden stehende Ba⸗ taillon in den schleswig⸗holsteinischen Dienst und Sold getreten sei. Wir müssen daher eben so wiederholt entgegnen, daß dieses Gerücht gänzlich unbegründet ist.“ 8

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Anhalt⸗Bernburg. Bernburg, 9. Juni. (Magd. Z.) Dem häute ausgegebenen Regierungsblatt liegt eine vom 7ten datirte Proclamation bei, laut welcher der Herzog den Anschluß an den von Preußen, Sachsen und Hannover vorgeschlagenen Bund, so wie den Beitritt zu dem Verfassungs⸗Entwurf dieser Regicrun⸗ gen, hat erklären lassen. Der Herzog zweifelt, wie es am Echlusfe der Proclamation heißt, nicht, „daß die ubrigen deutschen Regie⸗ rungen möge ihre Lage, wie die Meinige, diesen für Alle heil⸗ samen Schritt zu thun erfordern, oder mögen ihre besonderen Ver⸗ hältnisse noch einige Zögerung darin mit sich bringen oder zulas⸗ sen schließlich durch ihren Zutritt dies Werk zu fördern sich entscheiden.“

Hamburg. Hamburg, 10. Juni. (Hamb. Bl.) Dem Vernehmen nach hat das englische General⸗Konsulat in Hamburg estern, unter Begleitung der betreffenden Depeschen für das eng⸗ ische Ministerium, von Kopenhagen die Mittheilung erhalten, daß die dänische Regierung sich entschieden weigere, auf die nachgesuchte freie Zulassung der huller Dampfschiffe im Postdienste durch die Elbblokade einzugehen, unter dem Vorgeben, daß der regelmäßige Postdienst der Damofböte zwischen London und Hamburg wie bis⸗ her auch ferner ausreichen würde.

Aus Cuxhaven meldet heute der elekro⸗magnetische Telegraph: Laut Mittheilung von Schiffern soll die dänische Korvette „Val⸗ kyrien“ in Folge erlittener Beschädigung bei der Attake am 4ten d. nach Kopenhagen zur Reparatur abgegegangen sein. (Auch ein Bericht aus Helgoland meldet, daß viele Kugeln in die „Valkyrie“ eingeschlagen sind. 1““ 1 *

88 8 161 1 ö“ Großbritanien und Irland. London,

General⸗Major Sir J. Thackwell, der im letzten Feldzug⸗ g 3 die Sikhs mit Ruhm Lord Gough's Avantgarde suhrte, iu große Großkreuz des Bathordens ernannt. Außerdem sind noch 1 175 EEö6“ 8 ö“

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