rariffe, wie sie geschehen, das deutsche Volk des gedanf8, daß ohnenm beigeife⸗ 2 ke Mittel des Landes gebo⸗ siegreich alb⸗ bin t in der Hauptsache die Kommission die Erklärung des . sie gleich mit einzelnen Redeweisen nicht einverstanden ist. Wirszegner erortert sodann die Beschlüsse der National⸗Versammlung über ihre eigene Beschlußfähigkeit, über die Regenschaft ꝛc. Stockmaier, als Bericht⸗ er . enn dgrnilich will; daß sie aus dieser wichtigen deutschen Frage nun eine württembergische Ministerfrage machen will, kann ich nicht wohl glau⸗ ben. Das Ministerium hat in seiner Ansprache an das württembergische Volk die großen Fragen des Tages nicht berührt, was uns sehr befremdet Dasselbe hat Befürchtungen in seine Ansprache hineingebracht, die nicht gehörig begründet sind. Daß die deutsche National⸗Versammlung noch mit denselben Befugnissen und Rechten ausgerüstet sei, muß unbedingt be⸗ jaht werden und ist auch noch nie bezweifelt worden; die zweite und dritte der von der Majorität aufgeworfenen Fragen verneint dieselbe. Die Na⸗ tional⸗Versammlung hat bis jetzt ihre Befugnisse noch nicht überschritten. Auf Eventualitäten, daß sie ihre Befugnisse in der Folge überschreiten werde, kann man sich schon jetzt nicht einlassen. Ich meine überhaupt, man sollte der National⸗Versammlung, die ohnehin auf schwachem Boden steht, ihre Stellung nicht noch erschweren.
Veiel: Ich habe den Majoritäts⸗Antrag mit meinem gestrigen ver⸗ glichen; er ist im Wesentlichen derselbe; ich bestehe somit nicht auf meinem Antrage. Württemberg hat in der deutschen Verfassungsfrage eine allgemein geachtete Stellung eingenommen, weil Volk und Volksvertretung einig ging mit seinem freisinnigen Ministerium. Diese Einigkeit muß erhalten bleiben, nur dann ist Württemberg im Stande, etwas für die Reichsverfassung zu thun. Ich leugne, daß beim Ministerium ein Umschlag stattgefunden hat; es will fortwährend sein Möglichstes thun zu Durchführung der Reichsverfassung. Aber es muß sich die Prüfung der Mittel vorbehalten, denn es handelt sich um einen brudermörderischen Kampf mit ungleichen Mitteln, durch welchen nichts gewonnen, sondern beim Unterliezen nur verloren und Württembergs Ruin herbeigeführt wird. Darum bin ich für den Majoritäts⸗-Antrag.
Präsident: Es sind 35 Redner eingeschrieben. 18888
werger: Das württembergische Volk hat im April d. J. sich für die Anerkennung der Reichsverfassung erhoben, wie nicht leicht ein deutsches Volk, man hat gehofft, daß es Nachahmung finden werde. Sehen Sie in Deutschland herum, wo sind die Völker, welche sich in ähnlicher Weise erhoben wie wir? Nur Baden und die Rheinpfalz haben sich erhoben, aber in ganz anderer Weise. Die National⸗Versammlung ist in ihrer Zahl sehr herabge⸗ sunken, ich erkenne sie mit der Kommission gleichwohl als vollberechtigt an, aber dann nicht, wenn nur etwa fünfzig oder noch weniger Mitglieder das Wohl von ganz Deutschland berathen würden. Wenn ich auch die Reichs⸗Ver⸗ sammlung als vollberechtigt anerkenne, so spreche ich ihr doch das Recht ab, eine Regentschaft einzusetzen, da dieses dem Reichsgesetze entgegen ist. Ich will damit die Regentschaft nicht unbedingt nicht anerkennen, sondern sie nur in der Weise anerkennen, wie die Majorität vorschlägt. Wir sind nicht be⸗ rechtigt, anderen Völkern eine Verfassung aufzudrängen, die Völker müssen sich zur Durchführung der Verfassung selbst erheben. Wenn man uns zu⸗ muthet, Baden, das uns den Krieg angekündigt hat, bewaffnet zur Hülfe zu eilen, so muß ich dieses absurd nennen. (Eine Stimme des Zweifels.) von Zwer⸗ ger: Ganz gewiß. Man muthet uns zu, wir sollen mit Preußen, Hanno⸗ ver und Sachsen Krieg führen, diese Staaten haben ein Heer von 300,000 Mann, was wäre dies für ein ungleicher Kampf. Aber auch abgesehen hiervon, wo sollten wir das Geld hernehmen in dem Augenblick, wo wir, um unsere nöthigsten Ausgaben zu bestreiten, Papiergeld machen müssen. Die gewählte Regentschaft hat einen Aufruf nur an das Volk gerichtet und nicht auch an die Regierungen; daß sie letzteres nicht gethan, halte ich für einen Bock. Den Grund, warum sie dies nicht gethan hat, kann ich mir denken. Seeger: Heraus damit. von Zwerger: Wenn Sie mir Ihre Gedanken sagen, so werde ich Ihnen auch die meinigen sagen. Glauben Sie, unsere Staatsangehörigen werden sich herbeilassen, ihre Söhne, ihr Geld her⸗ zugeben, um anderen Ländern eine Verfassung aufzudrängen. Als deutscher Mann, als Abgeordneter des Volks, stimme ich mit vollem Herzen für den Kom⸗ missions⸗Antrag.
cherr: Zum voraus wissen, daß man vergebens spricht, ist nicht sehr einladend. Allein es giebt Fälle, wo man sprechen muß. Mein Vor⸗ redner erscheint mir heute schwarz⸗röthlich; er hätte vorher seine früheren schwarz⸗roth⸗goldenen Reden lesen sollen. (Zwerger: Das hab' ich ge⸗ than.) Nun unterwirft der Redner die ministerielle Proclamation einer Beleuchtung: er hält sie für keine offene und unumwundene. Es wäre ihm lieber gewesen, die Regierung hätte erklärt, sie erkenne die National⸗Ver⸗ sammlung nicht mehr an. Nun fragt der Redner die Minister: Wird die Regierung noch die widerrechtlich in Frankfurt bestehende Centralgewalt an⸗ erkennen oder nicht? Römer: Ich werde später antworten. Scherr fährt fort, die einzelnen Stellen der Proclamation zu besprechen. Schuld an der kleinen Zahl der Nationalversammlung sei blos die rechte Seite derselben. Wenn man der Naͤ⸗ tional⸗Versammlung Hastigkeit bei ihren letzten Beschlüssen vorwirft, so bemerke ich, daß ein Mitglied unserer Regierung dabei anwesend war, und nicht sich an der Debatte betheiligte. (Schoder: Sehr richtig! Präsident: Unterbrechungen sind hier nicht erlaubt, wie in Frankfurt.) Scherr: Wenn die Proclamation von brudermörderischem Kampfe spricht, so war sie vor⸗ eilig, denn die Regentschast hat mit einem Werk des Friedens begonnen. Der Redner bespricht die Geldopfer, die Sympathieen und Antipathieen ur neuen Regentschaft, deren Verantwortlichkeit gegenüber der National⸗Ver⸗ das Verhältniß des Heeres, dessen oberste Behörde jetzt nach dem Gesetze vom 25. Juni 1848 die Regentschaft sei u. s. w.
Goppelt: Der Vorredner hat in der Ansprache des Gesammtmini⸗ steriums eine wunde Stelle gefunden; er hätte erwartet, daß die Regierung offen ausspreche, ob sie die neue Regentschaft anerkenne oder nicht. Von einem Manne, der sich schon seit Jahren mit Politik beschäftigt hat, hätte ich dies nicht erwartel. Es liegt nichts Dunkeles in der Proclamation. Wenn ich Jemand sage: ich anerkenne deine Beschlüsse nicht, dann ist we⸗ nig Zweifel vorhanden, ob ich seine Machtvollkommenheit anerkenne. Man fragt uns, ob wir die jetzige National⸗Versammlung anerkennen. Vor dem Forum des gesunden Urtheils wird Niemand behaupten wollen, daß eine Versammlung, welche ihren durch das Gesetz angewiesenen geographischen und geographisch⸗politischen Ort verlassen hat und ihre Beschlußfähigkeit in einer Weise heruntergesetzt hat, welche folgerichtig bis auf drei herunter⸗ sinken kann, auf die Unzweifelhaftigkeit ihres Rechts nicht mehr so pochen kann, daß sie das zweifelhafte Recht durch ihre Aussprüche ergänzen könnte. Man sagte, die Regierung hätte die Wirksamkeit der neuen Regentschaft ab⸗ warten sollen und nicht von vornherein das Verdammungs⸗-Urtheil über sie aussprechen. Ich kenne von den Mitgliedern dieser Regentschaft nur einen einzigen, reichbegabten Mann; wenn er untergeht und heruntergezogen wird zu Boden durch den Unrath, der sich an seine Sohlen a hängt, so wird auch sein entschiedenster Feind sagen: Schade um ihn! Die Wirksam⸗ keit der provisorischen Regierung ist aber durch Vorgänge bezeichnet und durch die Natur der Dinge eine solche, welche uns das Heil des Vaterlandes nicht bringen kann. Man sagt ferner: das Heer soll nicht verführt, sondern geführt werden, aber man kann auch ein verführtes Heer führen, und mit einem solchen durch Mangel an Mannszucht gelähm⸗
ien Heere sollen wir uns verbinden? Es heißt, der Kampf sei nicht so un⸗ gleich, man weist auf Baypern hin; aber sollen wir uns mit einer verräthe⸗ rischen Provinz dieses Landes vereinigen? Wenn das Ministerium in sei⸗ hn 9* den Geldpunkt erwähnt, so ist damit nicht sowohl auf das Geld ö die Unverhältnißmäßigkeit der Opfer, welche einem einzigen wurfe des vüfcgemuthet werden. Man hat dem Ministerium die Vor⸗ 8 „der Zaghaftigkeit und partikularistischen Engherzigkeit gemacht; solche Vorwürfe, zumal wenn sie den Beschuldigten un⸗ verdient treffen, sind nicht so leicht S eig 8 1 8 leicht zu tragen. Den Vorwurf des Ab⸗ falls betreffend, so wüßte ich nicht, daß J 2 ht, daß Jemand von uns behanuptet hätte, wir werden unter allen Umständ t f - en die National⸗Versammlung als die wahre anerkennen. Es herrscht nur Eine Partei in d b irehh * er National⸗Ver⸗ sammlung, aber dies halte ich nicht für gut, denn ohne Gleichheit gi keine Ungleichheit, ohne diese kein Leben, ohne Leben keine 8 hei: giebt es diese keinen Sieg. Eine wahre National⸗Versammlun ohne Man wundert sich, auf welche Seite die württembergische R 8” Füsrn. werde. Wir haben seither die Sprache nicht verändert, e 7 988899 zehn Tagen hat Becher an der Spitze einer Deputation bedauert, daß er hören mußte, die Regierung werde festhalten an dem Gesetze; eine neue Bahn haben wir nicht eingeschlagen. Ist aber etwa die National⸗Versammlung ihren Ansichten so treu und konsequent geblieben? Wir haben vor 8 Tagen eine Ansprache der National⸗Versammlung gelesen, worin hingewiesen ist auf den Uebel⸗
hat.
Minorktät, sagt, ich weiß nicht, was die Kommission mit ihrem
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stand einer so stark herabgeschmolzenen Versammlung, worin ferner gesagt ist, man wolle warten, bis sich an den Kern ein naturgemäßer Kreis an⸗ schließße. Ist in dem Erlaß der neuen Regentschaft auch die nämliche Sprache zu finden, ist die Rede von einem Warten, von einem Niederlegen der Fahne, oder nicht vielmehr von einem Vorantragen derselben, welcher eine zuchtlose Soldateska folgen wird. Es werden auch reine Seelen fol⸗ gen, allein diese werden nicht ausreichen mit ihrer physischen Macht, sie müssen auf unreine Bundesgenossen zählen. Beide Erlasse, der von der National⸗Versammlung und der von der Regentschaft sind him⸗ melweit von einander verschieden. Man wirft uns Zaghaftigkeit vor. Wofür sollen wir zittern ?. Etwa dafür, daß wir unsere Stellen verlieren? Wir ärndten weder den Dank des Fürsten noch des Volts, wir dienen aber auch nicht um Lohn, wehe dem, der dies thut! Wir zittern nicht für den Verlust von Gunst und Popularität, nicht für unser Vermögen. Die Zag⸗ haftigkeit trifft uns so wenig als der Vorwurf engherzigen Partikularismus. Der Weg, auf dem wir wandeln, ist der der echten Freiheit und Unabhän⸗ gigkeit. Auch der deutsche Bauernkrieg ging anfangs von gerechten Ansprü⸗ chen aus, aber Sie wissen, welches Ende er nahm. Es folgte ihm Er⸗ schlaffung. Es ist nicht genug, blos eine erhebende Idee auf das Panier zu schreiben; allerdings verwirklicht sich jeder Gedanke des Weltgeistes, aber nicht jeder Versuch, denselben zu verwirk⸗ lichen, gelingt. Wenn die Blüthe des Frühlings vom Jahre 1848 zerfal⸗ len sollte, so ist der Wurm, welcher sie zernagt, nicht unsere Zaghaftigkeit, sondern die unrechte Wahl der Mittel in der Ausführung. Wenn aber die Blüthe gedeiht, dann wollen wir sehen, welche Frucht sie treiben wird? sie kann in wenigen Schritten über unsere Schranken treten, aber es fragt sich, ob drüben der Boden ist, wo die deutsche Eiche erwachsen wird? Ueber eines dürfen wir froh sein, daß nämlich die Stunde der Entscheidung in Württemberg geschlagen hat. Jetzt ist nicht mehr Zeit, um staatsmännische Formalitäten und Subtilitäten herumzustreiten. Wenn Jemand mit einer Fackel kommt, um mein Haus anzuzünden, frage ich nicht erst, ob er der rechtmä⸗ ßige Besitzer derselben is? Weg mit der Fackel! Weg mit staatsmänni⸗ schen Formen. Wir erwarten von Ihrer Abstimmung, meine Herren, ob sie der Regierung folgen werden! (Bravo!) 8 Domdelan von Jaumann: Die National⸗Versammlung ist hierher gekommen, um die Pläne ins Werk zu setzen, welche sie in Frankfurt nicht mehr durchführen konnte; wir danken ihrer Offenheit in ihren Beschlüssen, daß wir wissen, woran wir sind. Lesen Sie die Reden der Reichstags⸗ Mitglieder, und Sie werden sehen, daß man uns in die gleichen Verhält⸗ nisse führen will, wie Baden und die Rheinpfalz. Wir haben von einem Mitglied der Regentschaft hier gehört: Ich bin ein Republikaner! Und zur Republik will man uns führen. Ich hoffe, die National⸗Versammlung wird unseren Boden nicht untergraben. Man heißt uns dumme Schwaben, weil wir noch Achtung haben für Regent, für Religion ꝛc., aber so dumm sind wir nicht, daß wir uns diese Güter nehmen ließen. Wir wollen Ba⸗ den die Suppe, die es eingebrockt, selbst ausessen lassen. Ich habe gehofft, die National⸗Versammlung komme, um Frieden zu stiften, nicht aber um die Fackel der Zwietracht zu bringen, aber sie wird sehen, daß sie keinen Anklang bei uns findet. Ich bin ein Priester des Friedens und will kein Blut. Ich bin für den Antrag der Kommission. 3 Becher: Ich wäre schüchtern, eine Aeußerung des Chefs des Finanz⸗ Departements auf mich zu beziehen, wenn nicht aus dem ganzen Zusam⸗ menhange hervorginge, daß nur ich gemeint wäre. Ich fühle mich ge⸗ drückt durch die Wahl, die mir zu Theil geworden ist. Der Departements⸗ Chef hat den Kreis der Männer, welchem ich angehöre, auf meine Kosten herabgesetzt, er warte, wenn er sie nicht kennt, ab, wie sie handeln werden. Staatsrath Goppelt: Ich habe die Ueberzeugung ausgesprochen, daß der politische Plan des Abgeordneten, mit einem Zehntheil von Deutsch⸗ land dem übrigen Deutschland eine Verfassung zu geben, nicht vollzogen werden kann. e M Schweickhhardt: Ich finde in der Proclamation, daß die Retie⸗ rung für Durchführung der Reichs⸗Verfassung nichts zu thun beabsichtigt. Unsere Regierung findet in der Regentschaft eine Art Nebenregierung; sie hat aber das nicht zu fürchten, denn die Reichs⸗Verfassung schützt davor. Die Majorität der Kommission stellt ein Mißtrauensvotum gegen die Re⸗ entschaft auf, aber wie kann man das, ehe man nur ihre Schritie kennt. Un⸗ 18 Regierung wird durch den Weg ihrer Proclamation zur Annahme der
octroyirten preußischen Verfassung hingedrängt. Bedenken Sie das Wahlge⸗
setz. Wie kann unser Wahlgesetz, unsere Freiheit daneben bestehen. Müs⸗ fen wir nicht Alles aufbieten, dieser Octroyirung zu begegnen? So lange
könnte die Revolution nicht geschlossen sein, könnte kein Vertranen wiederkehren. Die Regierung will den Bürger⸗ krieg vermeiden. Aber wird dies erreicht durch Verweigerung der An⸗ erkennung der National⸗Versammlung. Wie ich unser Volk kenne, hält es zu der National⸗Versammlung, trotz Regierung und Kammer. Die Natio⸗ nal⸗Versammlung wird nichts Unmögliches von uns verlangen. Sie trägt eine solche Kraft jetzt gerade in sich, daß keine so außerordentlichen Mittel nöthig sind, um ihr überall zur Auerkennung zu helfen, wenn sie nur einen festen Ausgangspunkt hat. Ich stelle folgende beiden Anträge, welche selbst⸗ ständig bestehen oder mit dem Minoritäts⸗Antrag verbunden werden können. Sie lauten: 1) Die ferneren Beschlüsse der National⸗Versammlung und die darauf gegründeten Anordnungen der provisorischen Regierung für verbindlich zu erklären, so lange sie nicht mit der Reichsverfassung und den daselbst ausgespro⸗ chenen Rechten und Pflichten der Einzelstaaten im Widerspruche stehen. 2) Der Na⸗ tional⸗Versammlung zum Schutze und zur Durchführung der Reichsverfas⸗ sung alle militairischen Kräfte zur Verfügung zu stellen und zu demselben Zwecke kein mit den Kräften des Landes und seiner Bewohner im Verhält⸗ niß stehendes Opfer zu scheuen.
Staatsrath Römer: Es ist gestern von uns als von Verräthern an der deutschen Sache gesprochen worden; ich möchte diese Männer kennen lernen, ich würde ihnen zur Rede stehen. Nur Schurken können so spre⸗ chen! Ich sage Schurken! Was die National⸗Versammlung betrifft, so ist die beschlußfähige Zahl derselben schon einigemal, und letztmals auf 100 herabgesetzt worden, ja es ist bereits ein Antrag 9 sie nochmals auf 50 herabzusetzen. Ich halte eine solch kleine Zahl für bedenklich we⸗ gen der verschiedenen politischen Nichtungen. In der National⸗Versamm⸗ lung waren bisher dir verschiedensten Richtungen vertreten. Die jetzige Ver⸗ sammlung ist, mit wenigen Ausnahmen, aus Männern ganz derselben Ge⸗ sinnung zusammengesetzt; die Gesinnungen dieser Männer aber sind ganz gewiß nicht die der Mehrheit der deutschen Nation. Cs wird für einen Vor⸗ zug gehalten, daß die Regentschaft der National⸗Versammlung verantwort⸗ lich fein soll; ich halte dies für keinen so großen Vorzug; die Regeutschaft ist aus der Versammlung hervorgegangen, sie theilt ganz ihre Ansichten und wird also immer in deren Sinne handeln. Bei unserer Proclamation haben wir uns nicht an staatsrechtliche Fragen gehalten, sondern an That⸗ sachen, und diese Thatsachen sind, daß man dem württembergischen Volke Unmögliches zumuthen will. Es ist gestern in der National⸗Versammlung gesagt worden, sie verlange keine Opfer, nichts als ein Lokal zu ihren Siz⸗ zungen. Meine Herren! Ich weiß, daß noch ganz andere Ansinnen ge⸗ stellt werden wollen, welche die Verhältnisse Württtembergs nicht zulas⸗ sen. Die Regentschaft ist bezüglich ihrer Hülfsmittel lediglich auf Würt⸗ temberg beschränkt, weil Württemberg allein noch Reichsland ist. Preußen, Sachsen, Hannover, Bayern haben die Verfassung nicht anerkannt. Die 29 Staaten, welche dieses gethan haben, erklären nach und nach, daß sie nur in der Voraussetzung anerkannt haben, daß solches von den übrigen Staa⸗ ten auch geschehe, sie schließen sich nach einander an Preußen an. Württem⸗ berg hat sich an Preußen nicht angeschlossen. Ich habe schon starke Erfah⸗ rungen gemacht, aber solche Konsequenzen, wie sie der Abgeordnete Schweick⸗ hardt geschlossen hat, sind mir noch nie vorgekommen. Ich sage, die württembergische Regierung wird sich an Preußen nicht anschließen. Schweickhardt: Was thut sie dann? Staatsrath Römer: Das wird sich zeigen. Wir haben jetzt eine Centralgewalt in Frank⸗ furt, eine in Stuttgart und vielleicht demnächst eine in Berlin. (Schoder: Es fommt nur darauf an, welche die rechtmäßige ist.) Römer: Diejenige, welche uns konvenirt. Wenn die National⸗Versammlungs⸗Mitglieder als Privatmänner zum Besuch nach Stuttgart gekommen wären, würde es mir sehr lieb gewesen sein, denn ich habe die Ehre, viele derselben zu kennen; aber die Uebersiedelung der National⸗Versammlung nach Stuttgart halte ich für eine schlechte Ehre, denn sie bringt uns nur Bürgerkrieg. Im Hintergrund steht das Verlangen, daß Württemberg ein Heer von 30,000 Mann aufstelle; ja es ist mir von einer Seite angesonnen worden, die württembergische Regierung möchte die Garantie für ein Anlehen der Reichs⸗ Regierung von fünf Millionen übernehmen. (Piele Stimmen: Sol so!) Fetzer: Ist diese Mittheilung nicht unter dem Siegel der Ver⸗
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sie besteht,
schwiegenheit erfolgt? Staatsrath Römer: Nein, ich stehe für das, was ich gesagt habe, ein; wenn ich Behauptungen ausstelle, muß ich auch Datas dafür angeben. Man hat uns schon dynastische Interessen vorgeworfen, das ist ebenfalls unrichtig, wir haben die Interessen des Volks im Auge, Wenn dem Volke übermäßige Zumuthungen gemacht werden, so sind seine Interessen gefährdet und nicht die der Dynaffieen. Was die Verführungs⸗ Versuche der Soldaten betrifft, so heißt es, so viel ich weiß, in der Ansprache nicht, daß die Regentschaft die Soldaten verführe. Die Ansprache ist mir, so lange ich krank war, ein einziges Mal vorgelesen worden. Aber in Stuttgart giebt es ein förmliches Soldaten⸗Verführungs⸗Büreau, wo mit⸗
telst Wein, Bier und Braten die Soldaten verführi werden. (Fetzer: Auch
in Ludwigsburg.) Staatsrath Römer: Es ist etwas Anderes, wenn am Geburts⸗ oder Namenstage des Regenten den Soldaten etwas bewilligt wird, das sind keine Verführungsversuche. Ich billige es indessen auch nicht, weil es in solchen Fällen leicht zu Skandal führt. Diejenige artei, welche glaubt, die Mehrheit des Volkes für sich zu haben, wird sich täu⸗ schen. (Vielstimmiges Bravo.) b
Scherr: Der Herr Departements⸗Chef hat von Soldaten⸗Verfüh⸗ rungsversuchen gesprochen; ich frage, ob er wohl mich und meine Partei im Auge gehabt hat; ich kann aber versichern, daß dies bei mir gegen die Re⸗ geln der Klugheit verstoßen würde. Staaisrath Römer: Ich habe keine einzelne Person im Auge; möchten nur Alle diese Klugheitsmaßregel befol⸗ gen. Scherr: Ich bitte überhaupt die Regierung, wenn sie gegen mich und meine Partei etwas vorzubringen hat, uns in den Anklagestand zu ver⸗ setzen. Staatsrath Römer: Wenn die Regierung es für angemessen findet, wird sie sich nicht geniren.
Becher: Römer ist unrichtig belehrt über die Pläne der Regentschaft.
Die Operation existirt nicht, von der er sprach; es ist ein anderer Weg
eingeleitet, der Württemberg nicht verletzt, eben so mit dem Heer. Von den
badischen Truppen ist das Gebiet eines verfassungsfreundlichen Staates verletzt worden. Die Regentschaft hat Vorkehrungen getroffen, zu sorgen, daß kein casus belli im Innern entstehe. Man spricht immer von einem Angriff, um die Reichsverfassung aufzudrängen. Ich muß dies bestreiten. Nie ist Jemandem eingesallen, mit dem württembergischen Armee⸗Corps Preu⸗ ßen den Krieg zu erklären.
Römer: Ich habe meine Mittheilungen nicht aus dem Schoße der Regentschaft, wohl aber von mehreren Mitgliedern. Wenn übrigens die Regentschaft ihre Mittel anderswoher crhält, so kann es mich nur freuen.
Kanzler Wächter: In Reutlingen verlangte man ein Bündniß mit Baden und der Rheinpfalz und die gleichen Schritte wie in Offenburg. Die Plane scheiterten an der Festigkeit von Regierung und Kammer. gleiche Partei trägt jetzt, seit die National⸗Versammlung hier ist, die Re⸗ gentschaft. Diese wird sicher zuerst versuchen, unsere Regierung zu treiben, unsere Kräfte anzuwenden, um Baden zu unterstützen. Zwar ist dem gestri⸗ gen Beschlusse der National⸗Versammlung wegen Badens das Amendement beigefügt worden, die Bewegung auf die Reichsverfassung zurückzuführen, wenn sie darüber hinausgeht. Aber bedenken Sie, daß am Tage nach der Beeidigung auf die Reichsverfassung der badische Aufstand los⸗ brach. In Stuttgart ist jetzt die provisorische Regentschaft 1 errich⸗ let worden. Hat die Regierung ihren Anordnungen zu folgen? Ich will meine Motive aussprechen. Ich gehe den juristischen Weg. Ich stimme in dieser Rücksicht der Minorität der Kommission bei. Wenn die Regentschaft mit Recht errichtet ist, so haben wir kein Recht, erst ihre Befehle zu untersuchen, ehe wir sie befolgen. Es fragt sich, haben wir hier die rechte deutsche National⸗Versammlung? Ich gebe zu, daß der Grund, daß nur eine Fraction hier vertreten ist, kein Grund ist, den Namen Na⸗ tional⸗Versammlung ihr abzusprechen. Eben so wenig die Abberufung durch einzelne Regierungen, oder die Beschlüsse auf Herabsetzung der beschlußfähi⸗ gen Anzahl. Sie war hierzu berechtigt, freilich fragt es sich, ob es zweck⸗ mäßig war. Der Redner erinnert an die beschlußfähige Zahl im eng⸗ lischen Hause. Aber um Beschlüsse zu fassen, ist eine National⸗Ver⸗ sammlung nöthig; beinahe 400 sind ausgeschieden, und das Volk hat keine neuen Vertreter gewählt. Hier trifft zu, was Römer früher sagte: die Voraussetzung, daß die Vertreter sämmtlicher Stämme der deutschen Nation da seien. Beschlüsse eines Rumpfparlaments anzuer⸗ kennen, fönne man nicht genöthigt werden. Ich möchte appelliren an die Engländer (Rödinger, 5 Personen genügen dort), ob man in einem solchen Fall dort noch ein Parlament annähme, wenn ganze Volksstämme wegfallen. Ich glaube, die National⸗Versammlung sollte beisammen blei⸗ ben als der Heerd, auf dem die Flamme fortbrennen soll, um später ganz Deutschland zu ergreifen. Aber dieser Weg ist nicht gewählt worden. Nehme ich nur auch die Kompetenz an, so habe ich bedeutende rechtliche Bedenken gegen die Wahl der Regentschaft. Hatte sie das Recht, die Centralgewalt abzuberufen? Sie hat die Centralgewalt eingesetzt. Aber auf dem Wege des Staatsrechts darf man nicht so verfahren, seine Schöpfung zurückzunehmen. Erst wenn das Werk der Ver⸗ fassung vollendet und durchgeführt ist, durfte die provisorische Centralgewalt nufhören. Ich glaube, die National⸗Versammlung durfte nicht zur Wahl der Regentschaft schreiten. Was aber die Erklärung des Ministeriums be⸗ trifft, es behalte sich eine materielle Cognition bevor für die Anordnungen der Regentschaft, so bleiben Sie sich konsequent, wie Sie es selbst verlang⸗ ten etwaigen reactionairen Anordnungen der Centralgewalt gegenüber. End⸗ lich aber habe ich praktische Gründe für die Majorität der Kommission. Kann die Regentschast glauben, daß die Truppen der Könige irgend etwas um ihre Kommissäre fragen. Der Kampf wird dort jetzt begonnen haben. Unterstützen wir Baden, so träfe uns dasselbe Loos, wie jetzt Baden. Be⸗ denken Sie die Opfer, bedenken Sie, ob wir nicht selbst auch durch Zuzüger überschwemmt würden, wie Baden, bedenken Sie diese Opfer durch Ein⸗ quartierungen ꝛc. Ich lasse mir alle Opfer gefallen; aber bedenken Sie die Freiheit, die wir hierdurch verlieren würden, bedenken Sie den Rück⸗ schlag, der erfolgen müßte. Erhalten wir in Württemberg Hand in Hand mit unserer Regierung Ordnung, so wird kein preußischer Soldat über un⸗ sere Gränzen schreiten. Unsere Freiheiten wollen wir festhalten. Preußen hat nirgends gesag', daß es seine Verfassung aufdrängen wolle. (Eisen⸗ lohr: Aber sich als Centralgewalt ertlärt.) Wächter: Auch dies nicht.
Stimmen wir mit der Mehrheit der Kommiston.
Schoder: Der Antrag der Minderheit wird durchfallen, weil die vorliegende Frage mit einer Ministerkrisis zusammenhängt. (Widerspruch. Nein!) Es ist dies meine Ansicht, ich mag mich irren; aber Niemand hat das Recht, mir meine Ansicht zu nehmen. Trotz diesem ist es ein Leichies für diejenigen, welche den Minderheits⸗Antrag vertheidigen, denn er ist nichts Anderes, als die Konsequenz der von Kammer und Regierung früher ausgesprochenen Ausichten. Hierin
at mich die Rede des Berichterstatters noch mehr überzeugt. Sonst hat er bei deutschen Fragen so “ gesprochen, und heute ist sein Ton so unsicher. Wir stehen jetzt nicht mehr auf dem veralteten vormärzlichen Rechtsboden, sondern auf dem, welcher von der National⸗Versammlung ge⸗ schaffen ist und von diesem Hause, so wie von der Regierung, mit Jubel begrüßt wurde. Hinsichilich der rechtlichen Seite der Sache schließe ich mich zunächst an den Vortrag des Kanzlers an. Dieser hat gefragt, ob über⸗ haupt die National⸗Versammlung rechtlich bestehe. Er hat zugegeben, daß die Zurückberufung einzelner Abgeeordneten kein Grund des unrechtmäßigen Bestandes sei; er hat ferner zugegeben, daß es rein Sache der Ge⸗ schäftsordnung war, die Zahl der Beschlußfähigkeit festzusetzen, und ich be⸗ rufe mich hierbei noch auf eine Aeußerung Römer's, wonach die National⸗ versammlung noch zu Recht besteht, wenn auch ihre Zahl auf 50 herab⸗ sinken sollte. Auch wegen der Verlegung des Lokals wurde (vom Minister⸗ tisch) an der Rechtmäßigkeit gezweifelt. Aber wenn die Nationalversamm⸗ lung das Necht hat, die Reichsverfassung zu schaffen, so hat sie doch gewiß auch das Recht, ihr Lokal zu verändern. Die Versammlung hat, als zu Recht bestehend, die Befugniß gehabt, die beschlußfähige Zahl festzusetzen. Ueberdies ist jeder Abgeordneter ein Abgeordneter des ganzen Volks. Es liegt also darin keine Einwendung gegen die Berechtigung der National⸗Ver⸗ sammlung. Gerade daher, daß so viele Mitglieder blos die speziellen Interessen ihres Landes vertreten haben, ist es gekommen, daß die ursprüngliche Zahl so sehr herabgesunken ist. Zudem sind, mit Ausnahme einiger ganz kleinen Staaten und Hannovers, alle Staaten vertreten. Was Hannover betrifft, so ist es nicht Sache des Volks, daß nicht neue Wahlen angeordnet wur⸗ den, und es darf der National⸗Versammlung das Recht, zu tagen, nicht bestritten werden, weil die Regierungen so pflichtver essen sind, daß sie die Wahlen verhindert haben. So lange die Nationa ⸗Versammlung darauf besteht, daß bei Austritten die Stellvertreter eintreten müssen, hat sie ihre
Schulvigkeit gethan. Indeß glaube ich, daß in dieser Kammer kein Zwei⸗ ga qhenbas vechmoäͤßigen Besfand der National⸗Versammlung besteht, denn
sonst hätte sie nicht die Absendung einer Deputation beschlossen und Römer hätte der ersten Sitzung nicht angewohnt und abgestimmt, wenn er die Na⸗ tional⸗Versammlung nicht als rechtmäßig, sondern als Privatgesellschaft an⸗ gesehen hätte. Die Nativnal⸗Versammlung besteht also in ihrem vollen kechtlichen Bestand, es kommen ihr alle rechtlichen Befugnisse zu, wie zu Anfang ihres Zusammentritts. Von Kammer und Regierung wurde ihr das Recht zuerkaunt, daß sie für Durchführung der Reichsverfassung sorge. Dies sollte geschehen durch die Centralgewalt, aber diese hat verfassungs⸗ widrig gehandelt durch Verweigerung der Durchführung der Beschlüsse. Dies ist selbst vom Ministertische zugestanden. Das ist eben das Ihüge. D⸗ unserer Stellung, daß wir die Beweise nicht in uns selbst, sondern bei den Gegnern zu suchen haben. Uhland hatte zu Frankfurt den Antrag gestellt die Centralgewalt abzusetzen; so viel ich weiß, hat Römer diesem Antrag beigestimmt. Es handelte sich nur darum, was an ihre Stelle treten soll. Wenn dire National⸗Versammlung das Recht hatten, einen Reichsstauthalter zu wählen, so ist sie auch zu der anderen Form einer Regent⸗ schaft berechtigt. Es wäre uns viel angenehmer gewesen, wenn wir die Möglichkeit faehe⸗ hätten, einen Reichsstatthalter zu finden. Es ist bekannt, daß auf privatem Wege von Mitgliedern der Versammlung ein solcher gesucht wurde in Bapern und Württemberg, aber hätte man uns nicht ausgelacht, wenn wir einen solchen Versuch gemacht hätten; wir wür⸗ den einen Korb bekommen haben. Uhland und Römer hielten es für mög⸗ lich, auf einen Bürgerlichen die Wahl zu lenken. Welchen Anstoß hätte es aber erregt, wenn wir den Abgeordneten Becher vollends zum Reichsstatthalter gewählt hätten? Man ist nicht so fast gegen die Regentschaft — nur die Männer gefallen nicht. Hätte man einen Prinzen gewählt, dann hätte es sogleich geheißen: Wir sind der National⸗Versammlung unterthan! Der früheren Minori⸗ tät zu Frankfurt (jetzt die Majorität) haben auch manche Männer nicht gefallen, aber sie hat sich gleichwohl unterworfen. Wir haben das Recht, von der Regierung und dem VBolke das Nämliche zu verlangen. Es hat manchen Mitgliedern das monarchische Prinzip und der König von Preu⸗ hen nicht gefallen, aber sie haben sich dennoch unterworfen. Wir haben das Recht, dasselbe auch vom Volke zu verlangen. Ich halte die Wahl bezüg⸗ lich einzelner Mitglieder für einen politischen Mißgriff, weil an die Namen gewisser Männer gewisse Antipathieen geknüpft sind. Das ist ein weiterer Grund, warum von einer Seite mit solcher Entschiedenheit und Leidenschaft⸗ lichkeit gegen die Regentschaft losgezogen wird. Hat aber die Regentschaft irgend etwas gethan, wodurch sie ihre Befugnisse überschritten hat oder die Proclamation des Ministeriums nöthig war. Ich habe den Satz in der Proclamation, worin von Verführung des Hee⸗ res die Rede ist, nicht erwartet, denn es liegt darin nichts Anderes, als die Soldaten von einer Aufforderung der Regentschaft zum Gehorsam ab⸗ wendig zu machen. Darin liegt ein schmählicher Treubruch. In Betreff der unreinen Elemente, so hat jede Regierung mit solchen zu kämpfen — 1 monarchische so gut als die neue Reichsregierung. Künden Sie der letzteren. den Gehorsam auf, sobald Sie nachweisen können, daß sie ihre Befugnisse überschritten hat. Wäre es der National⸗Versammlung nicht Ernst mit Durchführung der Reichsverfassung, so wäre ich der Erste, wel⸗ cher austreten würde, aber Niemand kann beweisen, daß diese den Boden der Reichsverfassung verlassen hat, und so lange muß sie anerkannt wer⸗ den. Die Aeußerung eines Mitgliedes der Versammlung, welche Römer anführte, daß nämlich ein Anlehen von 4 — 5 Millionen un⸗ ter Garantie der württembergischen Regierung gemacht werden soll war weder mir, noch auch Becher bekannt; es ist wohl nur im Spaß ge⸗ sagt. Wir sind nicht so thöricht, mit württembergischem Gelde die Reichs⸗ verfassung durchführen zu wollen, obgleich wir dazu berechtigt wären. (Oh! Oh!) Allerdings sind wir berechtigt, auch gegen den Willen einer einzel⸗ nen Regierung die Reichsverfassung durchzuführen. Die überwiegende Mehrzahl des Volkes in allen deutschen Ländern ist für die Reichsverfas⸗ sung. In Bezug der badischen Bewegung gebe ich zu, daß dieselbe den Boden der Neichsverfassung überschritten hat. Aber die Flucht des Fürsten, der Abgeordneten, Minister und Offiziere gab die Berechtigung zu einer Revolntion. Diese muß wieder zurückgerufen werden auf die Reichsverfas⸗ sung, und es ist gestern von mir ein derartiger bestimmter Antrag gestellt worden. Der Rheinpfalz muß gegen die freiheits⸗ und reichsfeindlichen Bajonnette zu Hülfe geeilt werden. Wir bringen die nöthigen Opfer in unserem eigenen Juteresse. Oder glauben Sie, daß Sie das März⸗ Ministerium behalten werden, wenn Baden und die Rheinpfalz unter⸗ liegen. Es kann die Zeit kommen, wo es heißt: Ihr waret einmal nöthig, den Thron zu erhalten, aber der Thron kann fallen, und wir danken euch für eure Bemühungen. (Bravo!) Die Reichs⸗Regentschaft, heißt es, hat den Bürgerkrieg hervorgerusen; ich glaube umgekehrt, das gilt vielmehr von der Proclamation des Gesammt⸗Ministeriums. Ich habe noch keine größere Halbheit gesehen, als in dem Antrage der Majorität und dem Aufrufe der württembergischen Regierung. Reichsverfassung oder anerkennen sie nicht. Thun sie Ersteres, so müssen Sie Folge leisten; sprechen sie Letzteres aus, dann sind wir Ruhestörer, Hochverräther, dann weisen Sie uns an die Gerichte. (Bravo!)
Ober-⸗Regierungsrath Schmidlin: Ich finde mich veranlaßt, dem Abg. Schoder eine Erläuterung über eine Stelle unserer Proclamation zu geben: wir haben nicht die provisorische Reichsregentschaft im Auge gehabt, als wir den Ausdruck Treubruch gebrauchten. Ich glaube, damit kann sich der Abg. Schoder beruhigen. Die National⸗Versammlung hat sich außer den Boden des Gesetzes und auf den Boden der Thatsachen gestellt; auf diesem Boden fragt es sich, ob sie die Gewalt hat, ich berufe mich auf die provisorische Centralgewalt; dieselbe beruht auf einem Gesetz für die Natio⸗ nal⸗Versammlung, welches nicht abgeändert werden kann. Könnte es aber abgeändert werden, so müßte abermals eine monarchisch⸗constitutionelle Ge⸗ walt eingesetzt werden. Die Regentschaft ist dies aber nicht, sondern sie ist ein Ausschuß aus der National⸗Versammlung.
Kuhn: Ich bin mit nichts in Schoder's Rede so sehr einverstanden, als mit dem, daß es nöthig ist, daß wir uns klar aussprechen. Die Frage ist einfach die: Ist die National⸗Versammlung jetzt noch, was sie war, wie sie die deutsche Nation zu ihrer Vertretung berufen hat? Ich gebe zu, daß diese Versammlung das Recht hatte, die beschlußfähige Zahl auf 200 her⸗ abzusetzen, aber eine weitere Herabsetzung ist ihr nicht zugestanden. Mögli⸗ cherweise könnte ja die Zahl auf drei Personen herabgesetzt werden, und das wäre doch gewiß keine gehörige Vertretung. Die jetzige Versammlung ist überhaupt nicht mehr im Sinne der deutschen Nation, aber ein Korn ist sie, an welches Weiteres sich anschließen könnte. Der Redner führt nun in längerem Vortrage aus, daß die National⸗Versammlung nicht berechtigt gewesen sei, die bisherige Centralgewalt zu beseitigen und eine neue, ganz 88 Mittespehcgh mit dem Gesetz über die Centralgewalt stehende, einzu⸗ etzen. 1 Um halb 6 Uhr stellt Süskind den Antrag, die Fortsetzung der Debatte bis zur nächsten Sitzung zu vertagen. Vielfacher Widerspruch. Dagegen wird lebhaft auf den Schluß der Debatte gedrungen. Die Mehrheit be⸗ schließt den Schluß. Holzinger verlangt, daß wenigstens diejenigen, die nicht zum Wort gekommen sind, genannt werden. Dies geschieht. Der Präsident will über den Majoritäts⸗Antrag (s. oben, Berichterstatter Reyscher) abstimmen lassen. Scherr, Stockmaier u. A. verlangen Ab⸗ stimmung erst über den Minoritäts⸗Antrag als den weiter gehenden. Hol⸗ zinger: Beide stehen sich geradezu gegenüber. Schoder: Ueber Zif⸗ fer 1 der Minorität muß jedenfalls besonders abgestimmt werden, die übri⸗ gen Punkte würden durch den Majoritäts-⸗Antrag beseitigt.
Mack: Wir können blos über den Majoritäts⸗Antrag abstimmen. Längere Debatte über die Fragestellung, Sturm. Seeger: Ueber den Minderheits ⸗Antrag muß abgestimmt werden (Unruhe). Reyscher: Die Abstimmung ist nicht schicklich darüber, ob wir die National⸗Versammlung anerkennen; es handelt sich blos vom Majoritäts⸗Beschluß. Stockmaier: Es muß über den Minderheits⸗Antrag Punkt für Punkt abgestimmt werden, sonst bin ich verhindert, über den Majoritäts⸗Antrag abzustimmen.
Becher: Wenn Sie blos über den Majoritäts⸗Antrag abstimmen,
so haben Sie nichts gethan. Die National⸗Versammlung verlangt einen Entscheid von ihnen; im einen Fall müssen Sie gehorchen, im anderen sind die Mitglieder der Regentschaft Verbrecher. Nun⸗ mehr will der Präsident Abstimmung darüber, ob über den Antrag der Majorität der Kommission allein abgestimmt werden soll. (Lange allge⸗ meine Konfusion, Geschrei von allen Seiten; man versteht kein Wort.)
Präsident: Soll über den Antrag der Majorität der Kommission zunächst abgestimmt werden? Wird durch Aufstehen bejaht.
het bringt der Präsident zu namentlicher Abstimmung den Antrag
lorität; eine Anzahl Mitglieder verlassen den Saal. “
Sagen Sie entweder: wir anerkennen die
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Die Frage ist mit 60 gegen 14 Stimmen angenommen. Nach der Abstimmung erklärt der Präsident: Ich habe so eben ein Schreiben der über die Abstimmung abgetretenen Mitglieder dieser
Versammlung erhalten, welche erklären, daß sie sich wegen des Ter⸗ rorismus, der über die Abstimmungsfrage ausgeübt worden, der Ab⸗ stimmung enthalten haben. Meine Herren, sagt der Präsident, es ist zwar
sehr lebhaft zugegangen, aber ein Terrorismus wurde nicht geübt. Seeger verlangt, da
Ilannaensehagf als zu Recht bestehend anzuerkennen sei? Nach längerer,
abermals stürmischer Debatte wird zuerst gefragt: Soll über diesen Antrag abgestimmt werden? Becher: 34
stimmt werden, denn es liegt ein Kommissionsbericht vor. Die Kam⸗ mer beschließt mit 46 gegen 35 Stimmen, hierüber nicht abzustimmen.
Becher kündigt an, daß er die Frage als Motion einbꝛinge. See-
ger verlangt nochmalige Verweisung an die staatsrechtliche Kommission zu schleuniger Berichterstattung. Wird beschlossen. Mack: Schnitzer hat beim Ergebniß der letzten Abstimmung Pfui! gerufen;
ich bitte um den Ordnungsruf, wenn es Schnitzer zu dem Ergebniß gesagt hat. Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf., 8 für Vieh⸗Transporte 21,052 Rthlr. 21 Sgr. 5 Pf., Zusammen
34,090 Rthlr. 29 Sgr. 11 Pf., mithin 1848 mehr 1772 Rthlr. [5 Sgr. 3 Pf.
Schnitzer: Sie können es nehmen, wie Sie wollen. Rödinger: Ordnungsruf kann bloß stattfinden, wenn der Präsident es selbst gehört hat. Damit ist die Sache erledigt. Neuer längerer Tumult, den der Präsident n ggeh Rufe endigt: Die Sitzung ist geschlosfen. (Schluß der Sitzung 73 T. Der Staatsrath Römer veröffentlicht im Schwäb. Merkur folgende Erklärung: „Der Beobachter schreibt in Nr. 143: Derselbe Römer, der noch vor wenigen Monden auf die Frage, wie er es zu halten gedenke, falls die National⸗Versammlung in ihrer Zahl zusammenschmelzen, aber dennoch Beschlüsse zu fassen fortfah-⸗ ren würde, antwortete: „„Wenn sie den Muth dazu hat, so werde ich sie anerkennen““, derselbe Römer straft sich heute Lügen und wirft sich der schwarzrothen Partei in die Arme, die mit dem ver⸗ schollenen Klange seine⸗ Namens einen unmächtigen Versuch macht, das Volk zum Reichs⸗Verrathe aufzustacheln.“ — Ich fordere den Beobachter auf, zu erklären, wo ich obige Worte gesprochen habe. Den 9. Juni 1849. F. Römer.“”“
Der Abgeordnete Friedrich Federer zeigt seinen Austritt aus der National⸗Versammlung durch nachstehende Erklärung im Schw. Merk. an: 1
„Ich habe heute meinen Austritt aus der National⸗Versamm⸗ lung dem Präsidium angezeigt und lasse diese Erklärung hiernach folgen. Den 9. Juni 1849.
Friedr. Federer.“
protestire dagegen, es muß abge⸗
„Der Unterzeichnete, obschon er gegen die Verlegung der Natio⸗ nal⸗Versammlung nach Stuttgart gestimmt hat, ist derselben sogleich hierher gefolgt und hat den bisherigen Sitzungen angewohnt; nach der Wendung der Dinge aber, welche in der gestrigen Sitzung aus Anlaß der Ansprache des württembergischen Ministeriums an das württembergische Volk eingetreten ist, — eines Ministeriums, das in den schwierigsten Verhältnissen die Leitung der öffentlichen An⸗ gelegenheiten übernommen und, nach der Ueberzeugung des Unter⸗ zeichneten, sich um das Vaterland wohl verdient gemacht hat, —
nach dieser Wendung der Dinge hält sich der Unterzeichnete, als
württembergischer Staatsbürger, in seinem Gewissen für verpflichtet, seinen Austritt aus der National⸗Versammlung hierdurch zu erklä⸗ ren. Den 9. Juni 1849. Friedr. Federer.“ Hoheneck, 8. Juni. (Schwäb. Merk.) Der Abgeordnete Weigle zur National⸗Versammlung hat nachstehende Erklärung ver⸗ öffentlicht: „Nach dem am 30. Mai von der National⸗Versammlung mit einer Mehrheit von nur sieben Stimmen gefaßten Beschlusse, ihren Sitz von Frankfurt nach Stuttgart zu verlegen, nach der thatsächlichen Ausführung desselben durch eine Partei der National⸗ Versammlung, wozu keine dringende Nothwendigkeit vorlag, nach Verwerfung des Antrages von ÜUhland, der den Zweck hatte, durch die der Versammlung allein noch zu Gebote stehende moralische Kraft dem ferneren Blutvergießen in Baden und Hessen Einhalt zu thun, nach dem Beschluß vom 6ten d. M., eine Regentschaft für ganz Deutschland mit ausgedehntester Vollmacht zu wählen, endlich nach Ausführung desselben durch Ernennung der bekannten fünf Männer, erklärt der Unterzeichnete, in Uebereinstimmung mit der großen Mehrzahl der wackeren Wahlmänner des Bezirkes Ludwigs⸗ burg⸗Marbach, d. er sich nicht verpflichtet fühle, vorerst den Siz⸗ zungen dieser Versammlung anzuwohnen und zu Beschlüssen mitzu⸗ wirken, welche nach seiner innigsten Ueberzeugung für die Einigung Deutschlands, für die Wirksamkeit der National⸗Versammlung selbst und zunächst für sein näheres Vaterland Württemberg von den ver⸗ ven en Folgen sein müßten. 8 Weigle, geordneter zur deutschen Reichs⸗Versammlung für den sechsten Wahlbezirk des Neckarkreises.“ — f
9 Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 11. Juni. (B. H.) Der Abgeordneten⸗Versammlung wurde heute eine Erklärung der schwerinschen Kommissarien mitgetheilt, dergemäß die Regierung der in Stuttgart tagenden National⸗Versammlung die Anerkennung ver⸗ weigert und demgemäß auch die Nachwahlen nicht vornehmen lassen wird. Eine zweite Erklärung, welche die strelitzschen Kommissarien heute vorlegten, bezieht sich auf den Anschluß von Strelitz an das preußische Verfassungs⸗Projekt, wobei die Frage noch unentschieden gelassen wird, inwieweit eine Betheiligung der Abgeordneten „Ver⸗ sammlung bei dieser Sache zugelassen werden soll.
Eisenbahn⸗Verkehr.
“ Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.
Geschäftsbericht pro 1848. Obgleich die Einnahme des vergangenen verhängnißvollen Jah⸗
res mit 667,706 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf. die des Jahres 1817,
welche betrug 600,709 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf., um 66,997 Rthlr 9 Sgr. überstiegen hat, so haben indessen boch in ö kehrszweigen bedeutende Mindereinnahmen stattgefunden. Die Zahl der Personen, welche die Bahn befuhren, betrug 739,608 gegen 707,367 im Jahre 1847 also mehr 32,241, da aber im vergange⸗ nen Jahre allein an solchen Militairpersonen, welche ohne sofortige Baarbezahlung — auf Requisitionsscheine — fuhren 70,487 gegen 9667 im Jahre 1847, also mehr 60,820 befördert wurden, so haben nur die Truppen⸗Transporte den sonst entstandenen Ausfall an der Personenfrequenz gedeckt und einen Mehrbesuch der Bahn herbei⸗ geführt. Jener Ausfall ist fast ausschließlich durch den Wegfall der Ver⸗ gnügungsfahrten nach Potsdam veranlaßt. Denn wiewohl sich zwischen Berlin und Potsdam im Jahre 1847: 402,023, im J. 1848 nur 382 331 also weniger 19,692 Personen bewegten, so ist doch der Besuch Berlins nur von 516,985 Personen auf 497,973 gefallen, also um 19,012 Personen vermindert, welche Zahl derjenigen ziemlich gleich⸗ kommt, welche weniger zwischen Berlin und Potsdam fuhren. Diese Differenz würde noch viel bedeutender sein, wenn nicht der Berlin⸗ Potsdamer Verkehr durch den längeren Aufenthalt des Königlichen Hofes in Potsdam, durch die Bewegung in den unruhigsten Wochen des vergangenen Jahres und durch den Aufenthalt sehr vieler ber⸗ liner Familien in Potsdam einen Zuwachs gewonnen hätte Im Jahre 1847 fuhren im Ganzen von und nach Potsdam. 463,295 Personen, im Jahre 1848 nur 427,917, also weniger 35,578. Der
Personenverkehr Brandenburgs hat keine wesentliche Veränderung erlitten; der von Genthin, Hurg und Magdeburg hat nicht uner⸗ heblich abgenommen, der Verkehr mit den westlichen Bahnen — der große Reiseverkehr — hat dagegen zugenommen, indem im Jahre 1847 nur befördert wurden 25,414 Personen, im Jahre 1848 da⸗
gegen 33,089, also mehr 7675 Personen. — Die Geldeinnahme aus 6 jetzt auch noch über den Punkt 1 des Minoritäts⸗Antrages dem reinen Personenverkehr belief sich im Jahre 1848 auf 438,950
abgestimmt werde, daß die National⸗Versammlung in ihrer gegenwärtigen Pf., also im vergangenen Jahre mehr 27,843 Rthlr. 1 Sgr. 9 Pf.
Für die Person und für die Meile kamen ein 2,8 2,9as Sgr. — die Nebenerträge aus dem Personen⸗Verkehr sind im vorhergehenden Jahre noch gemischt mit den Vieh⸗Transporten verrechnet. .
10,214 Rthlr. 25 Sgr. 1 Pf., für Equipagen, Vieh⸗Transporte und Hunde⸗Billets 22,103 Rthlr. 28 Sgr. 7 Pf., zusammen 32,318 Rthlr. 24 Sgr. 8 Pf., dagegen im Jahre 1848: an Ge⸗ päckfracht 9606 Rthlr. 10 Sgr. 11 Pf., für Equipagen
19 Sgr. 2 Pf., im Jahre 1847 auf 411,107 Rthlr. 17 Sgr. 5
Sgr. — 1847: Es wurden 1847 eingenommen: an Gepäck⸗Fracht
2812
für Hunde 619 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf.,
Der Güter⸗Verkehr hat erst in den letzten Monaten des vo⸗
rigen Jahres, also nach Befahrung der Elbbrücken und Sfenpfag des norddeutschen Eisenbahn⸗Verbandes,
schwung genommen, während er in den ersten Monaten des Jahres noch an allen früheren Hemmnissen und während der Sommer⸗ Monate durch die allgemeine Handelskalamität litt. im Jahre 1847 an Frachtgütern befördert 772,957 Ctr., wo⸗ von für den Bau der Bahn 13,499 Ctr., so daß nur 759,458 Ctr. auf den Im Jahre 110,269 Ctr. Die reine 8 Jahre 1817, wenn man von dem, einschließlich der Equipage⸗, Vieh⸗
einen erheblichen Auf⸗
Es wurden
Fracht⸗Verkehr zu rechnen sind. befördert 869,727 Ctr., also mehr Fracht ⸗Einnahme betrug im
eigentlichen 1848 wurden
200
und Gepäckfrachten, die Summe von 182,681 Rthlr. 22 Sgr.⸗ Pf. ausmachenden Gesammt⸗Ertrage des Güterverkehrs, jene Neben⸗ Erträge des Personen⸗Verkehrs mit 32,318 Rthlr. 24 Sgr. 8 Pf. und die der Baukasse berechneten 1542 Rthlr. 9 mit 33,8601 Rthlr. 23 Sgr. 8 Pf. abzieht, nur 148,819 Rthlr. 28
29 Sgr., zusammen
Sgr. 11 Pf. Im Jahre 1848 betrug die reine Fracht⸗Einnahme
X
für ordinaires Gut 178,923 Rthlr. 5 Sgr. 3 Pf., für Eilgut 10,464 Rthlr. 2 Sgr. 7 Pf. In Summa 189,387 Rthlr. 7Sgr. 10 Pf., mithin 1848 mehr 40,567 Rthlr. 8 Sgr. 11. Pf. Für den Centner Gut und für die Meile kamen ein 0,547 Sgr. — 0,576 Sgr. — Der
vermehrten Verkehr mit den westlichen Bahnen, denn im Jahre
1847: Ueberschuß der Einnahme fällt allein auf den 1847 wurden von allen Güterbeziehuugen nach Berlin 68,737 Rthlr.
14 Sgr. 7 Pf., von denen nach Magdeburg 53,806 Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf., in Summa 122,544 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf. eingenommen.
Im verflossenen Jahre brachten die Güterbeziehungen Berlins die
Summe von 57,879 Rthlr. 3 Sgr., die von Berlin und den Sta⸗ tionen nach Magdeburg 59,205 Rthlr. 18 Sgr. 3 Pf., der Verkehr Berlins mit den westlichen Bahnen seit Juli vorigen Jahres 37,256 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf., der Verkehr mit der Magdeburg⸗Leipziger Bahn 9154 Rihlr. 9 Sgr., in Summa 163,493 Rthlr. 26 Sgr. 11 Pf. gegen obige 122,544 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf. ergiebt sich daher ein Mehr von 40,947 Rthlr. 22 Sgr. 10 Pf., welches dem oben an⸗ gegebenen Gesammt⸗Ueberschusse ungefähr gleichkommt. Welche Steigerung der Güterverkehr seit der Verbindung zwischen Berlin und den westlichen Bahnen, namentlich den Stationen der Köln⸗ Mindener Bahn, Bremen, Hannover und Braunschweig erfahren hat, beweist Folgendes: Es wurden befördert 1848, Juli: 14,626 Ctr. für 4809 Rthlr. 15 Sgr. 11 Pf. — August: 20,093 Ctr. für 6334 Rthlr. 4 Sgr. 7 Pf. — September: 19,600 Ctr. für 6182 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf. — Oktober: 22,127 Etr. für 7178 Rthlr. 19 Sgr. 3 Pf. — November: 19,411 Ctr. für 6060 Rthlr. 26 Sgr. 5 Pf. — Dezember: 19,744 Ctr. für 6299 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. — 1849: Januar: 21,595 Ctr. für 6874 Rthlr. 12 Sgr. 8 Pf. — Februar: 25,474 Ctr. für 8287 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf. — März: 23,232 Ctr. für 7546 Rthlr. 24 Sgr. 3 Pf. denr April: 28,461 Ctr. für 9050 Rthlr. 20 Sgr. 10 Pf. — Mai: 28,578 Ctr. für 9238 Rthlr. 28 Sgr. 3 Pf. Dieser Zu⸗ ssen des Feechthefehrg sind besonders die steigenden Einnahmen 9 Fegn zu danken. Sie betrugen während der Monate Januar 1““ aus dem Gepäck⸗ und
aus dem Personenverkehr. Frachtverkehr, Vieh⸗ und
Equipagen⸗Transport. Rthlr. Sgr. Pf. quipag nsport “
im Januar 1848: 21,149. 3. — eesar. 28 1 „ „ 1849: 21,870. —. —. — 21,343. 28. im Februar 1848: 21,733. 7. 5. 19,435. 27. 1849: 22,589. 26. 9y. 23,916. 12. 1818: 19,665. 18,159. 26. 1849: 27,000. 23,638 1848: 41,056. 28
14,616. 9. 1849: 35,800. 24,250. 1. 11. 1848: 37,150.
12,645. 15. 1849: 46,380. —. —. — 21,330. 11. 10 Die Gesammt⸗Einnahme war im Januar d. J. um 5767 Rthlr 22 Sgr. 6 Pf., im Februar 5337 Rthlr. 23 6,2 8.e 1387 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pf. und im Mai 17,914 Rthlr. 19 S besser, im März d. J. aber um 17,186 Rthlr. 29 Sgr. 11 Pf. schlechter, als die der entsprechenden Monate des Jahres 1848 und zusammen um 65,190 Rthlr. 28 Sgr. besser, als die der gleichen Monate pes Jahres 1847. G e
Zugleich übersteigen aber auch die Betriebs⸗Au ver⸗ gangen Jahres die des Jahres 1847 so Eö 1847 mit 45 , im vergangenen Jahre aber mit 50 % der Brutto⸗ Einnahme administrirt wurde. Das Verhältniß zwischen Einnahme und Ausgabe würde nicht wesentlich geändert 8* wenn die Ver⸗ mehrung der Einnahme aus dem Personen⸗ und nicht aus dem Güter⸗Verkehr hervorgegangen wäre. Es lassen sich mindestens 50,000 Rthlr. Ausfall im potsdamer Vergnügungs ⸗Verkehr an⸗ nehmen, welcher so gut als gar keine Mehrausgabe veranlaßt hätte während die Zunahme des Güter⸗Verkehrs eine bedeutende Ver⸗ mehrung der Ausgaben zur Folge hatte. Eben so ist die Bewachung der Bahn im vorigen Jahre um 27,412 Rthlr. 20 Sgr. 9 Pß und die der Lokomotiv⸗ und Wagen⸗Reparaturen um 20,752 Rthlr. 5 Sgr. 4 Pf. gestiegen. Der Rest der Mehrausgaben ist durch Gehälts⸗ Erhöhungen und Vermehrung der Beamten und Maschi⸗ nisten, so wie durch 4369 Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf. Mehrbedarf für Brennmaterial herbeigeführt. 1—
Nach dem Rechnungs⸗Abschluß pro 1848 stellt sich die Ein⸗ nahme der Ausgabe gegenüber, wie folgt: Einnahme. Aus dem Personenverkehre Lne9ss Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf., aus dem Güterverkehre 210,439 Rthlr. 29 Sgr. 3 Pf., ferner Miethe, Pächte, Zinsen 4907 Rthlr. 29 Sgr. 4 Pf., und extraordinair 369 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf. Summa der Einnahmen 667,706 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf. Die Ausgaben haben betragen: A. Für die allgemeine Verwaltung 17,490 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf.
2) 2) im März 2) 2) im April 22 2)
im Mai
2) 2)