auf frieblichem Wege, nämlich durch Schiedsrichter, erledigt werden
sollten, mit 176 gegen 79 Stimmen verworfen. Rußland und Polen.
Andere. 1
Italien. Rom, 4. Juni. der Villa
zuwer
Franzosen höoöchstens drei bis vier im Feuer gehabt. ihrer Tirailleure ist im Gegensatz zu dem römife vortrefflich gerichtet gewesen.
wenn die
Seite kämpfte.
ole. Warschau, 14. Juni. Ge⸗ stern Abend hat Se. Majestät der Kaiser sich in Begleitung des Großfürsten Konstantin und des Feldmarschalls Paskiewitsch mit einem Erxtra⸗Eisenbahnzuge von hier nach Krakau begeben. Im Gefolge Sr. Majestät befanden sich die General⸗Adjukanten Graf Orloff und Adlerberg “ Flügel⸗Adjutant Fürst Mentschikoff und
(A. Z.) Der Kampf hat sich estern bis gegen 9 Uhr Abends, also 17 Stunden, fortgesponnen, o daß man dem Eifer der römischen Truppen seine Anerkennung
nicht kann. Die Franzosen hatten eine feste Position in
orsini, kaum 1000 Schritte gerade vor Porta Pancrazio, genommen, wo sie von dem römischen Feuer nicht sehr behelligt werden konnten. Dort hielten sie sich, ohne einen Angriff auf das
Thor 8 machen, sondern nur, um Barrikaden gegen dasselbe auf⸗
een. Allerdings sollen diese von dem schweren Geschütz auf den Mauern mehrfach zerstört worden sein, wahrscheinlich sind sie aber doch in der Nacht zu Stande gekommen. Kanonen haben die
Das Feuer
chen sparsam, aber
Es dürfte nicht übertrieben sein,
1 d Zahl der römischen Verwundeten auf 500 angegeben wird; über die Todten mangeln noch die Angaben. Vor den Tho⸗ ren und daher am meisten ausgesetzt war wiederum Garibaldi thätig. Von seinen höheren Offizieren allein sollen zwei, Mazzoni
und Daverio, geblieben sein, dazu auch eine Amazone, die an seiner
. Einige Kanonenschüsse von den Mauern bei den
hermen des Caracalla deuteten auf Bewegungen des Feindes gegen
8
Porta S. Sebastiano Erst jetzt, 10 Uhr, beginnt wieder das Weise, wie gestern, nur bedeutend schwächer.
Kampf nicht die Rede sein. äußerst erschöpft und lassen Vertheidigung genügen.
X eX““ hin. Ein starker französischer Angriff, auf welchen man heute glaubte gefaßt sein zu mussen, ist ausgeblieben. Feuern ganz in derselben 8 . Obwohl jetzt (2 Uhr) noch einzelne Schüsse fallen, so kann doch von einem eigentlichen
Die Römer sind von gestern her es sich an der unumgänglich nöthigen
Bekanntmachung.
hierselbst, in französischer Sprache erscheinende Zeitung:
„Le Courrier de Berlin“
pen in den Marken verboten worden.
2.
gemacht. Berlin, den 14. Juni 1849. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.
möglich
alle schleunigen Angelegenheiten zu jeder Zeit bereit bin. Berlin, den 15. Juni 1849. 3 Der Polizei⸗Präsident. von Hinckeldey.
Die unter der Redaction von Jules Mellier, Leipziger Straße Nr. 98
ist für die Stadt Berlin und deren zweimeiligen Umkreis während der Dauer des Belagerungszustandes durch das Königliche Ober⸗Kommando der Trup⸗
Dies wird mit Hinweisung auf die Verordnung vom 28. November 1848 und die Bekanntmachung vom 17. Januar 1849 zur Nachachtung bekannt
„Es gehört zu den ersten Pflichten meines Amtes, dem Publikum so zugänglich als nur möglich zu sein. — An der Erfüllung Fnh nn ce werde ich leider häufig durch die mir ebenfalls obliegenden bedeukenden Büreau-Arbeiten verhindert. — Zur Vermeidung dieses Uebelstandes ersuche ich daher diejenigen Personen, welche mit mir zu verhandeln haben, wo nög. die Stunden von 8 bis 11 Uhr Vormittags zu wählen, wo ich täglich zu sprechen sein werde. — Es versteht sich von selbst, daß ich für
1““ “ “ Königliche Schauspiele. ““ Sonntag, 17. Juni. Im Opernhause. 75ste Abonnements⸗ Bee g.g ng. 1S- Oper in 3 Aufzügen, von T. . usik von Siegfri Anfalg halb7 Uhr. egfried Saloman. Tanz von Hoguet. Montag, 18. Juni. Im Schauspielhause. 93ͤte Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale: Erziehungs⸗Methoden, oder: Wie schwer, ein Mann zu sein, Posse in 4 Akten, von Franz von Els⸗ holtz. Hierauf: Ein höflicher Mann, Original⸗Lustspiel in von Feldmann. Anfang halb 7 Uhr. 1n““
Königsstädtisches Theater.
Sonntag, 17. Juni. Die beiden Nachtwandler, oder: Das
Nothwendige und das Ueberflüssige. Posse 88 Gesang in 2 Akten,
von J. Nestrop. Musik vom Kapellmeister Adolph Müller. Nach
dem ersten Akt: Der Frosch, ausgeführt von Herrn Klischnigg. Zum Schluß: Jocko. (Hr. Klischnigg: Jocko.)
Meteorologische Beobachtungen.
Nachmittags Abends 2 Uhr. 10 Uhr.
1849. 15. Juni
Nach einmaliger Beobachtung.
Morgens 6 Uhr.
Luftdruck Luftwärme b + 10,2 ° n. + 16,8“ R. + 12,0° R. Flusswärme 14,8“ R. Thaupunkt +ftf 4,00 R. + 5,8° R. + 5,60 R. Bodenwärme Dunstsättgung. 59 pct. 41 pct. 59 pot. Wetter halbheiter halbheiter. trüb. W. W. W. Wolkenzug... — 8 W. Tagesmittel: 338,2 Par. + 13,0
Ausdünstung 8 Niederschlag 0,01607Rb. Wärmewechsel + 17,2 8
+ 11,0°
————
—
Berliner Börse vom 16. Juni. *
Wechsel-Course.
Geld. 142 ½ 142 ⅔
149½
Brief.
250 FI. Kurz 250 Fl. 2 Mt. 300 Mk. Kurz 300 Mh. 2 Mt. 1 L⸗t. 300 Fr. 150 FI. 150 Fl. 100 Thlr.
100 Thlr.
100 Fl. 100 SRbI.
142 ½ 150 ¾ 149 ½
2 Mt. 80 ½ — 2 Mt. 82 ½ 81 ⅔ 2 Mt. — 101½ 2 Mt. — 99 ½⅔ 8 Tage 99 ½ 99 ⅔ 2 Mt. 99 ½ 2 Mt.
3 Wochen —
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss...
Frankfurt a. M. süddU 0. . Petersburg
103 ½
3 n. 6 25 ½ 6 24 ½
56 18 56 14
Inländische Fonds, Kommunal- Papiere und Geld-Course.
Zf. Brief. Geld. Gem.
Preufs. Frexw. Anl 5 101 ⅛ 101 ⅓ St. Schuld-Sch. 3 ¾ 79 ½ — Seeh. Präm. Sch. — 101 ¾ 101 ¼ K. u. Nm. Schuldv. 3 ⅔ 75 ½ — Berl. Stadt-Obl. 5 — — do. do. 3 ½ — Waatpr. Pfandbr. 3 ½ 84½ — Grossh. Posen do. 4 — 96 1 do. do. 3 ½ 80 ½ — Ostpr. Pfandbr. 3 ½ / —
Brief. Geld. Ge 92 ⅔ 92 ¾
Pomm. Pfdbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. ELt. B. gar. do. Pr. Bk-Anth.-Sch
Friedrichsd'or. — 1 3 ⁄ And. Goldm. à 5th. —]/ 13 Disconto. — —
Auslundische Fonds.
Poln. neue Pfdbr. 4 do. Part. 500 Pl. — do. do. 300 Pl. — Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 ½ % Int.
Kurh. Pr. 0.40th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.
Russ. Hamb. Cert. do. bei Hope 3.4. S. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.
do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. SchatzO. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.
1I
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91¾
Eisenbahn -Actien.
g·
Stamm-Actien. V Kapital.
Tages-Cours.
Der Reinertraß wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ¾ pCt. bez. Actien sind v. Siaat gar.
Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertra 1848.
Kapital.
Prioritäts-Actien. 8 Tages- Cours.
Zinsfuss
Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
Berl. Anh. Lit. A. B. 6,000,000 do. Hamburg s8,000,000 do. e . 14,824,000 do. Potsd.-Magd.. 4,000,000
Magd.-Halberstadt . 1,700,000 do. Leipziger 2,300,000
Halle-Thüringer 9,000,000
Cöln-Minden 13,000,000 do. Aachen 4,500,000
Bonn-CölnnV 1,051,200
Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000
Steele-Vohwinkel 1,‚300,000
Niederschl. Märkisch. 10,000,000
do. Zoweigbahn 1,500,000
Oberschl. Lit. KN. 2,253,100
do. Litt. B. 2,400,000
Cosel -Oderberg.. 1,200.000
Breslau-Freiburg. 1,700,000
Krakau Oberschl. «.. †% 1,800,000
Berg.-Märk. C . 4,000,000
Stargard- Posen 5,000,000
Brieg-Neisse 1,100,000
Magdeb.-Wittenb. 4,500,000
&. oᷓe;UAnen IIel Iw-SSlSSe
—2—
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91 ¾ bz. „. G. 94 ⅞ bz. u. G.
——
42 B. 41 ½ G.
*—
111
FüüeI
Quittungs- Bogen.
Aachen-Mastricht. 2,750,000
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb.
6 8,000,000 4 — 34 ½ do. Prior...
92 B.
Schluss-Course von Cöln-Minden 77 ¼ 6
(Breslau-Freiburg... [Berg.-Märk.
86 ½ e. 91 6.
84 bz. 93 ⅔⅞ G. 103 bz. u.
Berl.-Anhalt do. Hamburg do. do. do. Potsd.-Magd... do. do. x do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer... Cöln-Minden Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität.. do. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do. Obersechlesische Krakau-Oberschl... Cosel-Oderberg... Steele - Vohwinkel .. do. do. II. Ser.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000
·mn‚n
86 bz. a. G. 92 ½ be.
wne
A Co HE;ES
⸗ 111EEI1
ECnen Enenr
Ausl. Stamm-Act.
Börsen- Zinsen Reinertr.
1848.
[Leipzig-Dresden ... Ludw.-Bexbach 24 Fl. [Kiel-Altona Sp. [Amsterd.-Rotterd. I
8,525,000 2,050,000 6,500,000 4,300,000
E 1141411
Mecklenburger Thlr.
von Preussischen Bank-Antheilen 88 ¾ †¼ * † b..
Auswärtige Börsen.
Breslau, 15. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 97 ½ Gld. Friedrichsd'or 113 ⅔aBr. Louisd'or 112 ½ Br. Polnisches Pa⸗ piergeld 93 ⁄12 u. ¼ bez. u. Gld. Oesterr. Banknoten 83 % u. 84 bez. Staatsschuldscheine 79 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 100 ½ Gld. Posener Pfandbriefe 4 proz. 97 ½ bez. u. Gld., do. 3 ½proz. 80 ¾ u. † bez. Schlesische do. 3 ½proz. 90 bez. u. Br., do. Litt. B. 4proz. 92 bez., do. 3 ½proz. 83 ½ Gld.
Poln. Pfandbr. alte 4 proz. 92 Br., do. neue 91 ½ Br., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 98 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 i Br. 1
Aetien: Oberschlesische Litt. A. u. Litt. B. 94 ¼ Br. Bres⸗ lau⸗Schweidnitz⸗Freiburg. 79 ½ bez. u. Gld. Niederschles.⸗Märk. 71 ½ Gld., do. Prior. 99 ¾ Gld., do. Ser. III. 93 ¼ Gld., Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 77 Br. Neisse⸗Brieg 33 vQ⅔ Gld. Krakau⸗Ober⸗ schlesische 42 ½ bez. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordb. 34 ⅞ Gld.
Wien, 14. Juni. Met. 5proz. 89 ⅛, ½¼. 4proz. 70 ½&, X. 2 Qproz. 47, ½. Anl. 34: 149 — 149 ½. 39: 91 ⅛, 92. Nordb. 104, 4¼, 3. Gloggn. 103, ꝑ½. Mail. 74, †, 75. Livorno 68 ½, . Pesth 61 ¼, 62. B. A. 1065 a 1070.
Kais. Gold 31. 8 . Wechsel⸗Course. Amsterd. 172. “ Augsb. 124. Frankf. 123 ½. Hamb. 181. London 12.23 Paris 146.
8 böee fest, Eisenbahnen gestiegen. Fremde
Leipzig, 14. Juni. Leipz. Dr. P. Oblig. 100 B. A. 141¾ Pr. L. Dresd. C. A. 95 G. Skfisch. Brvebtsan 72* Br., 72 G. Schlestsche 2 Br., 72 ⅛ G. Chemnitz⸗Riesa 19 G. Löbau⸗Zittau 14 Br. Magdeburg⸗Leipzig 170 G. Berl.⸗Anh. A. u. B. 78 Br., 78 Gld. Aldonn-Kiel 93 Gld Deß. B. A. 101 ¾ Br., 101 G. Pr. B. A. 89 Br. 884 G. Frankfurt a. M., 14. Juni. In einige 3
Eisenbahn⸗Actien wurde heute Mehreres 8 ö badische und belg. Fonds, bayer. Bank⸗Actien, so wie Bexba 88
Cöln⸗Mindener und Taunusbahn⸗Actien, hielten sich begehrt und
“
Actien viel Umsatz.
steigend. Oesterr. Actien waren merklich billiger offerirt. Alle
übrigen Gattungen behaupteten sich fest auf ihrer Höhe von gestern. Bank⸗Actien
Oesterr. 5 proz. Metall. 71 ¾ Br., 71½ G. 960 Br., 950 G. Baden Partialloose a 50 Fl. 46 ¾ Br., 46 ½ G., 88 868 Fl. 25 ½ Br., 25 ¾ G. Hessen Partialloose 26 ¾ Br.,
½ G. Partialloose a 50 Fl. 73 Br., 72 ½ G.,
98 Br., 97 ¾ G., do. Oblig. a 500 Fl. 72 ¼ Br., 72 ½ G. Friedr. Wilh. Nordb. 34 ½ Br., 34 ½ G. Bexbach 69 ¾½ Br., Köln⸗Minden 77 ½ Br., 77 ¼ G.
Hamburg, 14. Juni. 3 ⅞ proz. E. R. 99 ¾ Br., 99 ½ G. Stiegl. 80 ½ G. Dän. 64 Br., 63 ½ G. Ard. 10 Br. 3proz. 23 ⅜ Br., 23 G. Hamb. Berl. 65 Br., 64 ½ G. Bergedorf 74 Br. Altona⸗Kiel 92 ½ Br., 92 ¼ G. Rendsb.⸗ Neum. 110 Br. Mecklenburg 35 ½ Br., 35 ½ G.
Fonds belebt. In Berl.⸗Hamb. und in Mecklenb. Eisenbahn⸗
Paris, 13. Juni. Ungeachtet der drohenden Ereignisse blieb die Böͤrse offen. Auf die Nachricht hin, daß Truppen und Bürgerwehr mit Eifer ausrücken, schwand sogar die Neigung zum Fallen, das sich anfangs bemerkbar gemacht hatte. Das Geschäft war übrigens null, und die offiziellen Schlußcourse von 3 Uhr sind rein nominell.
Zproz. 50 ¼ baar und Zeit. 5proz. 81. 20 baar 81.50 Zeit.
Bank 2175. Nordb. 400. Zproz. Cons. p. C. u. a. Z. 92 ½.
London, 13. Juni. 3 ½proz. 91 ½. Ard. 16 ⅛. Pass. 3 ½. Zproz. span. 33 ⅛. Int. 50 ½. I“ 8 29 ½. 8 51. z sol 1 Cons. zu 92 ½, ¾¼ p. C. u. 92 ½, ½ a. Z. eröffnet, schlossen spä⸗ ter 92 ½, ¼ p. C., 92 ½, ¼ a. Z. 8 clossen sy Von fremden blieben Ard. 17, 16 ½. 3 proz. 33 ¼, x. 2 Uhr. Cons. ohne Veränderung, p. C. 92 ¼, ½¼, a. Z. 92 ½, p. Amsterdam, 13. Juni. In Holl. Fonds war wenig Ge⸗ schäft und fast keine Veränderung. — Spanische gut preishaltend. Russ. 4proz. sehr gesucht. Oesterr. etwas minder fest. Peru an⸗ genehmer. Mex. mehr angeboten. Mex. 25 ½, 24 ½⅛. Peru 51, ¼. Holl. Integr. 49 ½, %, ½. Zproz. neue 57 ½. 3 ⁄proz. Synd. 78. Sp. Ard. 11 ¼, gr. Piecen 11 1⁄%, . Russen alte 100 ¼, 4proz. 39½, 8* Stiegl. 80 ¼, ½. Oest. Met. 5proz. 70, 69 ae, 2 ⁄proz. 7 249
Sardinien Partialloose 25 ⅞ Br., 24½ G. Darmstadt dito 25 Fl. 22 ¾ Br., 2 G. Spanien Zproz. 24 ½ Br., 24 ¼ G. Polen 300 Fl. Loose 69 ½ G.
p. C. 80 Br., 79 ½ G.
Die Notirungen einiger Eisenbahn-Actien sind durch die pariser Nachrichten etwas gewichen, doch war die Stimmung im Allgemeinen nicht so ungünstig, als man anfangs erwartete.
Markt⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 16. Juni. Am. heutigen Markt waren die Preise wie folgt: 8 Weizen nach Qualität 56 —62 Rthlr. 8 Roggen loco und schwimmend 25 ¾ — 27 Rthlr. “ „ pr. Juni/ Juli 25 ½ a Rthlr. bez., 25 ¾ Br., ½ G. „ DJuli / Aug. 26 ½⅞ Rthlr. Br., 25 G. 888 Aug./ Sept. 27 Rthlr. bez. u. Br., 26 ¼ G. 11“ Sept./ Oktbr. 28 Rthlr. Br., 27 ¾ a 28 bez. Gerste, graße loco 21 —23 Rthlr. „ leine 18 — 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15—17 Rthlr. „ pr. Juni/ Juli 48 pfd. 15 ½ Rthlr. Br., 15 G. Erbsen, Kochwaare 27 — 30 Rthlr. „ Futterwaare 25— 26 Rthlr. Rüböl loco “ » pr. Juni 1 Juni /Juli Juli /Aug. Aug. /Sept. Sept. / Oktbr. Oktbr. /Novbr. Leinöl loco 10 Rthlr. bez. u. Br. „ Lieferung pr. Juli — Sept. 9 Rthlr. Br., 9 ½ G. »„ Sept. / Oktbr. 10 Rthlr. Br., 9 G. 8
12 ½ Rthlr. Br., bez. und noch zu machen.
Mohnöl 17 ½ Rthlr. Br. Hanföl 13 a 12 ½⅞ Rthlr. 8 G 13 ½ a 13 ¼ Rthlr. üdsee⸗Thran 11 Rthlr. Br. pr. Aug. — Oktbr. 10 ¼ Rthlr. Br. Spiritus loco ohne Faß 16 ½ Rthlr. bez. u. G. „ pr. Juni / Juli 16 ⅛ Rthlr. Br., 16 G. Juli /Aug. 16 ½ Rthlr. Br., 16 ¾ G. Aug./Sept. 17 Rthlr. Br., 16 ¾ G. Sept./ Oktbr. 17 Rthlr. Br., 16 ¾ G.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
No 164.
338,52Par. 338,45 Par. 337,87 Par. Quellwärme 7,89 R.
16 + 5,1° R. 53 PCt. W.
Hutagnu mls.
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taats-Anzeiger. LSonntag d. 12. Jumi.
82
um Preußis
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FomiS t 1“ 1“ nn Dentschland. “ “
Hessen und bei Rhein. Bensheim. Aus dem Hauptquartier der Reichstruppen. Schleswig⸗Holstein. Aus dem nördlichen Schleswig. Ge⸗ neralstab und Eintheilung der Reichstruppen. 1“ Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Verhandlungen. Schweiz. Bern. Französischer Gesandtenwechsel. — Frankreich und die
1“ 8— 8
2
römische Republik. — Bundesgerichts⸗Suppleanten. — Gränzbewachungs⸗
Frage. — Zürich. Studentenschaftsbeschluß hinsichtlich der Duelle.
2ten (Königlich sächsischen) Brigade: Königlich sächsischer General
Das Wahlgesetz des Reiches Dänemark. 1“““ 1“ Markt⸗Berichte. .1“
Kichtamtlicher T
Deutschland.
Hessen und bei Mhein. Bensheim, 8. Juni. (Dber⸗Post⸗Amts⸗Zeitung.) Hauptquartier der Reichs⸗ truppen. Wenn man, den Zeitungs⸗Gerüchten folgend, das Kreegslager in einem düsteren unbehaglichen Zustande sich vormalt und mit Besorgniß auf die Stelle hinblickt, von welcher aus die Zukunft unseres Vaterlandes entschieden werden soll, so muß es selbst den Unmuthigen und Verzagten erheben, wenn er hier an Ort und Stelle kommt und die Truppen in bewunderungswürdig⸗ ster Ordnung neben einander sieht, regiert von der Liebe zu ihren Führern und von dem Gehersam gegen die Disziplin, getragen
rTxan
heil.
88
vnisigcts K.
18 der gegenseitigen Anhänglichkeit an die gute Sache und voll
Erbitterung gegen den Lug und Trug der Aufständischen in Baden. Diese musterhafte Haltung, diese freudigen Gesichter der Soldaten müssen den Theilnahmlosesten begeistern. Die⸗ ser Geist lebt aber nicht allein in den hessischen Truppen und in den mecklenburgischen und nassauischen, er ist auch vorherrschend in den württembergischen beiden Bataillonen die mit den hiesigen Reichs⸗ truppen hier vereinigt stehen. Dieses brave Corps hat nicht ein⸗ nal, sondern zu verschiedenen Malen den General von Schäffer⸗ Bernstein gebeten, ihnen den soldatischen Ehrenplatz im Vordertref⸗ fen einzuräumen, um dem Commandeur beweisen zu können, daß sie gleiche Treue und gleichen Muth wie die übrigen Reichstruppen besitzen, und der Commandeur hat ihrem lobenswerthen Begehren nachgegeben, indem er sie bereits zum Vorpostendienst mit verwendete, da sie ihre Ehrenhaftigkeit auf die unzweideu⸗ tigste Weise bei mehreren Gelegenheiten gezeigt haben. Die Reichstruppen stehen im Augenblick noch an der ba⸗ denschen Gränze. Nachdem sie die Aufständischen nach Baden zurückgeworfen haben, sind sie in das diesseitige Lager zurückgezo⸗ gen. Nach dieser Rückkehr von Weinheim ins hiesige Lager zogen daselbst gestern Abend eine Schwadron Dragoner und etwa 100 Mann Freischaaren ein. Die weinheimer Bürgerschaft bat das Kommando in um Verschonung mit weiterer Einquar⸗ tierung, da Weinheim bereits ganz ausgesogen sei, erhielt aber eine abschlägige Antwort. Die Orte an der Straße von Wein⸗ heim nach Heidelberg sind mit Aufständischen überfüllt. Merk⸗ würdig ist dabei, daß die Hauptführer, die für die deutsche Reichs⸗ Verfassung zu kämpfen vorgeben, meistens Leute sind, die der deutschen Sprache nicht einmal mächtig sind; so stehen außer den polnischen Führern in Haddesheim ein Ungar an der Spitze der Freischaaren. Traurig ist es und eine Schrecken erregende Maß⸗ regel, daß die Freischaaren die hessischen Beamten, so oft sie in einen Ort kommen, gleichsam als natürliche Geisseln ansehen und sie als solche behandeln. Allerdings erklärt sich ein solches Ver⸗ fahren nur dadurch, daß man zu seiner eigenen Sache kein Ver⸗ trauen hat. Daß Baden in den Belagerungszustand erklärt ist, be⸗ stätigt sich, eben so die Publication des Standrechtes. Jeder Mi⸗ litair, der sich flüchtet, Jeder, der, zum ersten Aufgebote gehörend, sich nicht stellt, ist dem Tode verfallen. Die ba⸗ dischen Soldaten haben den Glauben für das Siegen ihrer Sache verloren gegeben, sie äͤußern selbst, daß sie zu Grunde gehen würden, und daß sie beklagen, sich so haben verführen zu lassen. Charakteristisch ist, wie man die Disziplin und den Ge⸗ horsam unter der aufständischen Truppe versteht. Als neulich der von den Soldaten gewählte Oberst Kapfer in Mannheim an der Front der Soldaten hinunterreitet und man ihm nicht salutirt, bricht er darüber in Vorwürfe aus, worauf ihm entgegnet wird: Sie haben ihn ja zum Oberst gewählt, daher sei es seine Schul⸗ digkeit, ihnen die Honneurs zu machen. Mannheim scheint man besestigen zu wollen, und eine Fabrik vor der Stadt ist in ein Fort umgewandelt, hier und da sind Kanonen aufgepflanzt und es werden Batterieen am Neckar aufgeworfen. Der frühere Kriegs⸗ Minister Cichfeld hat sich geflüchtet. Bei dem letzten Treffen wur⸗ den von den hessischen Truppen den Aufständischen ein vollstän⸗ diger Munitionswagen abgenommen. Letzterer hat allein einen Werth an Munition von 1000 Fl., da er kostbare Projektile, als Shrapnells und Anderes, enthält. Die Offiziere der Reichs⸗Trup⸗ pen feierten heute das Geburtsfest Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen in sämmtlichen Cantonnements, im Haupt⸗ quartier waren wohl 70 Offiziere bei der Tafel anwesend, und der Kommandirende brachte dem verehrten Landesherrn in würdigen Worten ein Hoch, das mit Jubel begrüßt wurde, und um so feier⸗ licheren Eindruck machte, als es, dem festlichen Tage angemessen, das einzig Auszubringende bleiben sollte. Wie verlautet, wird der Großherzog die Truppen in ihrer ganzen Ausdehnung in den näch⸗ sten Tagen besuchen, welche Verheißung einen angenehmen Eindruck bei den Truppen hervorgebracht hat.
Schleswig⸗Holstein. Aus dem nördlichen Schles⸗ wig, 8 Senis (Alt. M.) Folgendes ist das Generalstabs⸗ Personal der in Schleswig⸗Holstein stehenden Reichstruppen und die Eintheilung derselben in Divisionen und Brigaden: I
1) Ober⸗Befehlshaber sämmtlicher Reichstruppen: Königlich preußischer General⸗Lieutenant von Prittwitz. Chef des Stabes: Königlich preußischer General⸗Major von Hahn.
2) Schleswig⸗holsteinische Division. Commandeur: General⸗ Major von Bonin. Chef des Stabes: (Hauptmann Delius ).
3) 1ste Division. Commandeur: General⸗Lieutenant Prinz Eduard von Sachsen⸗Altenburg. Chef des Stabes: Oberst⸗Lieute⸗ nant von der Tann. Commandeur der 1sten (bayerischen) Brigade: Königlich bayerischer General von Schmelz; Commandeur der 2ten (kurhessischen, sachsen⸗weimarischen, sachsen⸗altenburgischen und bücke⸗ burgischen) Brigade: Kurhessischer General⸗Major Spangenberg.
4) 2te Division. Commandeur: Königlich hannoverscher Ge⸗ neral⸗Majer Wyneken. Chef des Stabes: Hauptmann Cordemann. Commandeur der 1sten (Königlich hannoverschen) Brigade: König⸗ lich hannoverscher General⸗Major von Ludowig. Commandeur der
Heinz.
5) 3te (preußische) Division. Commandeur: General⸗Major von Hirschfeld. Chef des Stabes: Major O'Etzel. Commandeur der 1sten Brigade: Oberst von Chaumier; Commandeur der 2ten Brigade: Oberst Stein von Kaminsky.
6) 4te (Reserve⸗) Division. Commandeur: Kurhessischer Ge⸗ neral⸗Lieutenant Bauer. Chef des Stabes: Kurhessischer Major Reccius. 1ste (nassauische, anhaltische, hessen⸗homburgische, braun⸗ schweigische) Brigade. Commandeur: General⸗Lieutenant Herzog von Nassau (gegenwärtig auf Urlaub und einstweilen vertreten durch den hannoverschen General⸗Major von Ludowig). 2te (oldenbur⸗ gische, braunschweigische, lippe⸗detmoldische, waldeck⸗braunschweigische) Brigade. Commandeur: Großherzoglich oldenburgischer General⸗ Major Graf Ranzow.
7) (Württembergische, badische, sachsen⸗koburg⸗ und meinin⸗ gensche, reußische, darmstadt⸗hanseatische) Reserve⸗Brigade. Com⸗ mandeur: General⸗Lieutenant Herzog von Koburg⸗Gotha.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 12. Juni. (Weim. Ztg.) In der gestrigen Sitzung des Landtages stand die deutsche Reichs⸗ Verfassungs⸗Frage auf der Tagesordnung. Im Namen des für diese Angelegenheit erwählten Ausschusses trug der Abgeordnete Trunk darauf an: der Landtag möge mit den unter Nr. 1 und 2 des Ministerial⸗Dekrets vom 29. Mai (S. Pr. Staats⸗Anz. Nr. 155) ausgesprochenen Grundsätzen der Staats⸗Regierung sich einverstanden erklären. Hinsichtlich des dritten und vierten Punktes des Dekretes beantragt der Ausschuß: daß hohe Staats⸗Regierung bei den 29 Regierungen, welche die Reichs⸗Verfassung anerkannt haben, auf das Zusammentreten eines Organes dieser 29 Staaten hinwirken möge, daß dieses Organ nach den unter Nr. 1 und 2 des Dekrets vom 29. Mai angegebenen Grundsätzen handeln, indessen die unbehin⸗ derte Ausführung der Grundrechte in den 29 Staaten erwirken, die Ausführung der übrigen Bestimmungen der Reichsverfassung aber insoweit und bis dahin beanstanden möge, wo einerseits die Kolli⸗ sionspunkte der Reichsverfassung mit den Landesverfassungen auf legislativem Wege beseitigt sein werden, und andererseits durch den Zusammentritt und die gemeinschaftliche Beschlußfassung der 29 Re⸗ gierungen es gelungen sein wird, die Reichsverfassung in ihrer Vollendung ins Leben zu rufen. Die weiteren Verhandlungen und
schimpfenden Handlung schuldig gefunden worden ist (59 gegen 47
die Abstimmung über diese Ausschußanträge sollen in der nächsten Sttzung, am 13ten d., stattfinden.
Schweiz. Bern, 8. Juni. Dem Bundes⸗Rath wurde heute berichtet, daß in Folge der von General Thiard eingereichten Entlassung Graf Reinhard zum Gesandten in der Schweiz ernannt worden sei, mit dem Charakter eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers.
In der heutigen Sitzung des Stände⸗Rathes unterbrach Bundes⸗Präsident Furrer die Debatte über die Militair⸗Capitula⸗ tionen mit der Eröffnung: er habe so eben die Nachricht erhalten, daß Frankreich mit der römischen Republik ein festes Konkordat ab⸗ geschlossen.
Zum achten Suppleanten des Bundesgerichts ist Staatsrath Pittet aus dem Kanton Waadt mit 56 Stimmen erst im fünften Skrutinium gewählt worden; zum neunten: Landammann Hermann aus Unterwalden mit 70 Stimmen im dritten Skrutinium; zum zehnten: Großraths⸗Präsident Jäger aus dem Kanton Aargau mit 55 Stimmen im zweiten Skrutinium, und endlich zum elften: Ständerath Gysel aus Schaffhausen mit 49 Stimmen im ersten Skrutinium. Die anwesenden Gewählten wurden auch sofort be⸗ eidigt. bäger ner Blätter melden, der Bundesrath habe die Aufstel⸗ lung einer Brigade zur Gränzbewachung beschlossen. Die Zürch. Ztg. jedoch sagt: „Diese Nachricht ist ganz unrichtig. In heuti⸗ ger Sitzung wurde die Abordnung eines Brigade⸗Kommandanten nach Basel besprochen, aber zur Zeit noch nicht genehmigt.“
Zürich, 7. Juni. (Frkf. Journ.) Die hiesige Studenten⸗ schaft hat in einer allgemeinen Versammlung mit überwiegender Mehrheit den Beschluß gefaßt, das Duell nicht mehr als satisfaction⸗ gebend, d. h. nicht mehr als Ehrensache zu betrachten. Es kann dies als ein Fortschritt des akademischen Lebens angesehen werden, und wird wohl auch anderswo bei den Schweizerstudirenden Nach⸗ ahmung finden, zumal das Duelliren sogar auf den deutschen Hoch⸗ schulen bedeutend in Abnahme gekommen und auf einigen Universi⸗ täten bereits ganz verschwunden ist.
Kopenhagen, 7. Juni. Nachdem die Reichs⸗Versammlung in der Abendsitzung des 23. Mai d. J. die vorläufige Verhandlung des Wahlgesetzes beendigt hatte, begann in der Vormittagssitzung des 24. Mai die zweite Lesung, welche in der Sitzung am 2. Juni beendigt wurde. Die dritte Lesung begann und endete am 4. Juni, worauf die feierliche Schlußsitzung, worin die Bestätigung des Grund⸗ und Wahlgesetzes durch den König erfolgte, am Tage nach⸗ her abgehalten wurde. Wir geben hier, in Uebereinstimmung mit dem Grundgesetze (s. Nr. 151 des Staats⸗Anz.), auch das Wahlgesetz nach der zweiten Lesung mit Beifügung der Stimmen⸗ zahl, indem wir auch hier auf den Entwurf der Regierung zur Ver⸗ gleichung verweisen wollen.
§. 1. Das Wahlrecht zum Volksthing kommt, mit den in den folgenden Paragraphen enthaltenen Beschränkungen, einem jeden un⸗ bescholtenen Manne zu, welcher im Besitz des Heimatsrechts ist, so⸗ bald er sein dreißigstes Jahr vollendet hat (103 gegen 3 Stimmen).
R. E. §. 1. Das Wahlrecht sowohl zum Volksthing als zum Lan⸗ desthing gebührt jedem unbescholtenen Manne, welcher im Besitz des Hei⸗ matsrechts ist, sofern er das dreißigste Jahr zurückgelegt hat.
R. E. §. 2. Bevor nicht durch ein neues Gesetz die näheren Bedin⸗ gungen des Heimatsrechts festgesetzt worden sind, sollen diejenigen Auslän⸗ der, welche sich zehn Jahre in den zum dänischen Staate gehörigen Lan⸗ destheilen aufgehalten haben und im persönlichen Unterthanen⸗Verhältniß zum 8egehg von Dänemark stehen, dasselbe Recht genießen wie die, welche in Gemäßh matsrecht haben.
§. 2. Keiner kann für unbescholten angesehen werden, der durch richterliches Urtheil einer in der öffentlichen Meinung be⸗
1
Stimmen).
R. E. §. 3. Niemand kann als unbescholten angesehen werden, der ufolge eines richterlichen Urtheils, einer in der öffentlichen Meinung für schimgflich gehaltenen Handlung schuldig gefunden worden ist, oder offen-⸗ kundig solchen Lastern nachhängt, oder ein solches Verhalten beobachtet hat, das ihn der Achtung jedes ehrliebenden Mannes unwürdig machen muß.
§. 3. Keiner, der in Privat⸗Dienstverhältnissen steht, kann das Wahlrecht ausüben, es sei denn, daß er seinen eigenen Hausstand hat (104 Stimmen). 1) 4
§. 4. Keiner kann das Wahlrecht ausüben, der aus dem allge⸗ . meinen Armenwesen Unterstützung genießt oder der irgend eine derartige Hülfsleistung erhalten hat, es sei denn, daß dieselbe entweder zu⸗ rückerstattet oder erlassen ist. (100 Stimmen.) 2)
R. E. §. 4. Wer in Privatdienst⸗Verhältnissen steht, kann, so lange
er in dieser Stellung bleibt, sein Wahlrecht nicht ausüben, es sei denn,
er seinen eigenen Hausstand hat. R. E. §. 5. Keiner kann das Wahlrecht ausüben, der aus der all⸗
gemeinen Almosenpflege Unterstützung empfängt, oder der, nach vollendetem äachtzehnten Jahre, irgend eine derartige Hülfe empfangen hat, außer inso⸗ fern dieselbe entweder zurückgezahlt worden ist, oder die Almosenpflege aus-⸗ drücklich ihre hierauf gegründete Forderung erlassen hat. §. 5. Eben so kann auch das Wahlrecht von demjenigen nicht ausgeübt werden, welcher unter Vormundschaft gestellt ist oder dessen Vermögen sich im Konkurs⸗ oder Fallitzustande befindet.
R. E. §. 6. Eben so kann das Wahlrecht von demjenigen nicht ausgeübt werden, welcher der Dispositionsfähigkeit über sein Vermögen entbehrt.
§. 6. Endlich kann nur derjenige sein Wahlrecht ausüben, 8 ein Jahr lang in dem Wahlkreis oder in der Stadt, worin er sich zur Zeit des Wahlakts aufhält, einen festen Wohnsitz gehabt hat. Wer an mehreren Orten einen festen Wohnsitz hat, kann selbst bestim-⸗ men, auf welchen derselben er sein Wahlrecht geltend machen will 3).
R. E. §. 7. Endlich kann nur derjenige sein Wahlrecht ausüben, der seit einem Jahre einen festen Wohnsitz in dem Wahldistrikt oder in der Kommune gehabt hat, worin er sich zur Zeit des Wahlakts aufhält. Wer einen festen Wohnsitz an mehreren Orten hat, kann demnach selbst bestim-⸗— men, für welchen derselben er sein Wahlrecht geltend machen will. 6
R. E. §. 8. Jede Frage über Wahlberechtigung wird vorläufig von dem Gemeinde⸗Vorstand des Ortes entschieden, an welchem der Betreffende wohnt. Doch kann derjenige, welchem das Wahlrecht aberkannt ist, die richterliche Entscheidung der Frage beantragen. 1
§. 7. Wählbar zum Volksthing ist, unter den in den §§. 3, 4 und 5 erwähnten Ausnahmen, jeder unbescholtene (§. 2) Mann, wel⸗ cher im Besitz des Heimatsrechts ist, sobald er sein 25stes Jahr vollendet hat. (Einstimmig.)
R. E. §. 9. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder unbescholtene Mann⸗ welcher das Heimatsrecht hat, es sei denn, daß er sich in einem der Fälle befindet, in welchen nach den §§. 4, 5 oder 6 das Wahlrecht nicht ausge⸗
übt werden kann. 8 1 R. E. §. 10. Die Wählbarkeit zum Volksthing tritt mit dem vol⸗
lendeten fünfundzwanzigsten Jahre ein. Dieselbe ist unabhängig vom Aufent⸗
haltsort. 6 1 “ R. E. §. 11. Die Wählbarkeit zum Landesthing nitt mit dem vollen⸗
deten vierzigsten Jahre ein. Zum Landesthing kann Keiner gewählt wer⸗ den, der nicht seit einem Jahre einen festen Wohnsitz in dem Wahltreis (Amt oder Kopenhagen), für welchen er gewählt worden, gehabt hat und
noch hat. . 1 R. E. §. 12. Iede Frage über die Wählbarkeit wird von dem Thinge
entschieden, zu welchem der Betreffende gewählt ist. Das Urtheil des Thin⸗ ges ist unabhängig von der Entscheidung, welche die Wahlberechtigung des Betreffenden gefunden haben möchte, so wie von dem Urtheil des vorher⸗ gehenden Thinges über seine Wählbarkeit.
§. 8. Ueber die in jeder Gemeinde ansäßigen Wahlberechtigten sollen auf Veranstaltung des betreffenden Gemeinde⸗Vorstandes Wahllisten geführt werden. “ Wo ein Land⸗Distrikt einer Kaufstadt⸗Gemeinde angeschlossen ist, ohne seinen eigenen Vorstand zu haben, wird derselbe insofern zur Kaufstadt gerechnet. (Einstimmig.) 4) 8 R. E. §. 13. Ueber die in jeder Gemeinde wohnhaften Wahlberech⸗ tigten sollen auf Veranstaltung des betreffenden Gemeinde⸗Vorstandes Listen geführt werden. 8 Wo ein Landdistrikt einer Kaufstadt⸗Gemeinde angeschlossen ist, ohne seinen eigenen Vorstand zu haben, wird derselbe in dieser Hinsicht zur Kaufstadt gerechnet. §. 9. Die Wahllisten sollen in verschiedenen dazu eingerichte⸗ ten Reihen den vollständigen Namen, das Alter, den Stand und Wohnort enthalten. Auf jeder Wahlliste werden die Namen der Wähler alphabetisch geordnet. (110 gegen 3 Stimmen.) 5) 8 R. E. §. 14. Die Wahllisten sollen in verschiedenen dazu eingerich⸗ teten Rubriken den vollständigen Namen, den Stand und die Wohnung der Wähler enthalten. Auf jeder Wahlliste werden die Namen der Wähler alphabetisch geordnet. §. 10. Die Wahllisten sollen alljährlich einmal abgefaßt werden. Hierbei werden die Wahllisten des vorigen Jahres mit Auslassung derjenigen Wähler, welche in der Zwischenzeit mit Tode abgegangen oder verzogen sind, oder die ihre Wahlberechtigung (§§. 3, 4, 5 und 6 verloren haben, und mit Hinzufügung derer 6), welche un⸗ terdeß das Wahlrecht erlangt oder vor dem Wahltage den Bedin⸗ gungen in Hinsicht des Alters und Wohnorts werden genügen kön⸗ nen, zu Grunde gelegt (97 gegen 11 Stimmen).
§. 10. (Zusatz.) Zu dem Ende sind diejenigen, welche zwar die letztgenannten Bedingungen noch nicht erfüllt haben, aber der Erwar⸗ tung nach im Laufe des bevorstehenden Jahres, für das die Wahllisten gel⸗ ten sollen, erfüllen werden, auf einer besonderen Liste mit ausdrücklicher Angabe des Tages im Jahr, an dem sie entweder das 30ste Jahr vollendet oder einen festen Wohnort ein Jahr lang im Wahlkreise gehabt haben werden, aufzuführen (114 gegen 3 Stimmen, der ganze Paragraph 112 gegen 1 Stimme).
R. E. §. 15. Die Wahllisten sollen jedes Jahr einmal abgefaßt werden. Hierbei werden zu Grunde gelegt die Wahllisten des vorigen Jah⸗ res mit Auslassung derjenigen Wähler, welche in der Zwischenzeit mit Tode abgegangen oder verzogen sind, oder welche ihre Wahlberechtigung §§. 3, 4, 5 und 6) verloren haben, und mit Hinzufügung derer, welche unterdeß das Wahlrechts⸗Alter erlangt oder sich in der Gemeinde niedergelassen haben.
b
1) Uebereinstimmend mit §. 4 des Reg. Entw. 1
2) Der R. E. enthält im §. 5 dem Sinne nach dasselbe, fügt aber an dieser Stelle noch die Worte hinzu: nach vollendetem achtzehnten Jahr.
eit der Verordnung vom 15. Januar 1776 das dänische Hei⸗
3) Uebereinstimmend mit §. 7 des Regicrungs⸗Entwurfs, an welchen §. 8, welcher hier fehlt, sich also anschließt. 4) Gleichlautend mit §. 13 des Regierungs⸗Entwurfs. daß dont 5) Gleichlautend mit §. 14 des Regierungs⸗Entwurfs, nur da
‚das Alter“ fehlt. S. also V 1 6) Gleichlautend mit §. 15 des R. E., nur daß dort 178 Sng Ge⸗ heißt: welche unterdeß das Wahlrechtsalter erlangt oder Sh, . meinde niedergelassen haben. —8