(96 gegen 1 Stimme.)
chieht, Mhang der §. 70. jedoch 8 abgegebenen bstimmung ni bstczollzaht der Landesthing⸗
Stimmen.
in der Art, daß zu einer : Stimmen erfordert wird.
vorgenommen.
mmun 3 heraus, so wird
Anzahl
bei der zweiten Abstimmung die meisten Stimmen erhielten, bis auf eine solche Zahl abgestimmt, die die übrigbleibenden Landesthingstellen.
Wahl nicht alle Plätze besetzt wer⸗ gleicher Weise auf die⸗ Abstimmung die meisten und dies so weiter fortgesetzt, so lange es noͤ⸗ Sind die Stimmen gleich, so giebt das Loos den Aus⸗
G Gewählten mehr außerhalb des Wahlkreises wohnende Männer sein, als laut §. 37 des Grundge⸗ setzes für denselben gewählt werden können, so wird der oder die⸗ jenigen von ihnen für gewählt erachtet, welcher die meisten Stim⸗
doch gewählt zu werden, doppelt so groß ist, als Sollten auch bei der dritten den, so wird das nächste Mal die Wahl in jenigen beschränkt, welche bei der dritten Stimmen hatten, t 1 ist. schlag. (101 Stimme.) §. 71. Sollten unter den
men erhalten hat. (104 Stimmen.) §. 72.
aufgenommen, welches von einem Mitgliede des
schluß von jeder Abstimmung enthalten,
sämmtliche Stimmzettel, die für jede Abstimmung
bewahrt werden. (98 gegen 1 Stimme.)
§. 73. Der Präsident des Wahlvorstandes hat unverzüglich jeden Gewählten mit der Aufforderung von seiner Wahl in Kennt⸗ über die Annahme der Wahl erkläre. Tage danach nicht entschuldigt, so wird die Annahme der Wahl seinerseits vorausgesetzt, worauf ihm vom Wahlvorstande ein förmlicher Wahlbrief auszufertigen und
niß zu setzen, daß er sich Wenn er sich innerhalb
mitzutheilen ist. (110 Stimmen.)
§. 74. Die allgemeinen Wahlen erfolgen ordnungsmäßig jedes dritte Jahr hinsichtlich sämmtlicher Mitglieder des Volksthing, und Hälfte der Landesthing⸗Mitglie⸗ als auch wenn der ganze Reichstag oder ein einzelnes Thing aufgelöst ist, gelten die Wahlen von dem Wahltage an. (81 gegen 9 und 89 Stimmen.) Wird die Wahl eines einzelnen Abgeordneten noth⸗
jedes vierte Jahr hinsichtlich der der. Sowohl in diesem Falle,
allgemeinen §. 75.
wendig, so gilt die neue Wahl auf so lange Zeit, als der, Stelle der Neugewählte eintritt, übrig gehabt haben würde.
Stimmen.)
§. 76. Sollen allgemeine Wahlen vorgenommen werden, ent⸗ weder weil die Wahlzeit verstrichen, oder weil der ganze Reichstag wird darüber ein offener Brief erscheinen, worin der König die Abhaltung der Wahlen auf Reich anberaumt. Landesthing geschehen, so müssen die Volksthingwahlen doch zuerst anberaumt werden. Sollen stattfinden, so erfolgt die An⸗
von dem betreffenden Minister. (100 Stimmen.) 8 zum Abgeordneten gewählt wird, Wahlbrief, der ihm zur Bescheinigung seiner Wahl dient. dem betreffenden Minister vorge⸗
von dem gesammten Wahlvor⸗
oder eines der Thinge aufgelöst ist, so
einen bestimmten Tag über das ganze diese Wahlen sowohl zum Volks⸗ als
einzelne Wahlen in einem Wahlkreise ordnung derselben §. 77. Wer
Wahlbriefe sollen nach einer von schriebenen Form ausgefertigt und stande unterzeichnet werden (120 Stimmen).
ihm nach diesem Gesetz obliegenden Geschäfte, sich nach Bestimmung der
werden (91 gegen 23. Stimmen).
§. 79. Die den Mitgliedern des Reichstages zukommende täg⸗ auf drei Reichsbankthaler für jeden Tag, Reichstag versammelt ist, bestimmt. Reisekosten wer⸗ den ihnen nach eingereichter, vom Präsidenten des betreffenden Thing enehmigter und angewiesener Rechnung erstattet (66 gegen 49.
die festgesetzte tägliche Ent⸗ chädigung anzunehmen (62 gegen 47, und 74 gegen 37 Stimmen).
liche Entschädigung wird so lange der
timmen). Jeder Abgeordnete ist verpflichtet,
Provisorische Bestimmungen.
Mit Rücksicht auf die bevorstehenden ersten Wahlen kann die 9 88 Regierung die Veränderungen in den in diesem Gesetz vorgeschrie⸗ 7. 5. benen Zeitbestimmungen, welche die Zeitverhältnisse nothwendig
machen möchten, vornehmen.
R. E. §. 41. Zum Landesthing werden für jedes Amt und für Volksmenge, ein oder mehrere Abge⸗
Kopenhagen, nach Verhältniß zur ordnete gewählt.
* . §. 42. drei, die Aemter Kopenhagen, borg, Maribo, Aalborg, Hjörring,
Frederiksborg, Holbek,
die Farör, jedes eins.
wenn vorgekommene Fehler berichtigt sind, die
Die Wahl wird durch Stimmenmehrheit entschieden, gültigen. Wahl mehr als die Hälfte Erhalten bei der ersten cht so Viele eine solche Anzahl von Stimmen, d. d Abgeordneten herauskommt, so wird um der fehlenden Stellen willen unmittelbar nachher eine neue Ab⸗
Kommt auch da noch nicht die nöthige zum dritten Male unter denjenigen, welche
Ueber alles, was bei der Wahlversammlung vorgeht, wird ein vom Präsidenten des Wahlvorstandes autoristrtes Protokoll Wahlvorstandes geführt wird. Insbesendere muß das Protokoll einen genauen Auf⸗ so daß angegeben wird, wie viele Stimmzettel abgegeben sind, welche Personen Stimmen erhal⸗ ten haben und wie viele jede einzeln, ob ein Stimmzettel für un⸗ gültig erklärt ist und aus welchem Grunde u. s. w. Zugleich müssen
mit einer beson⸗
deren Nummer versehen werden, beim Wahlprotokoll versiegelt auf⸗
Zeigt Jemand Fahrlässigkeit in der Ausführung der so soll er, sofern er Gesetzgebung einer größeren Strafe schul⸗ dig gemacht hat, mit einer Geldstrafe von 10 bis 200 Rbthlr. belegt
Kopenhagen soll vier Mitglieder wählen, Odense⸗Amt Sorö, Prästö, Viborg, Randers, Ribe, Veile, nebst Island, jedes zwei, und die Aemter Bornholm, Thisted, Aar⸗
8 A“ 8 8 2 1 “ 11X“
schließliche Schleswig soll eilf Mitglieder des Landesthing wählen. Vertheilung wird vorbehalten.
gen der Volksmenge oder übereinstimmend mit einer Umgestalt eintheilung kann nur durch das Gesetz geschehen.
R. C. §. 43. Das Abstimmen zum Landesthing ge Gemeinden. Es wird von den Gemeinde⸗Vorständen geleitet hinreichend, daß zwei ihrer Mitglieder bei der Annahme der zugegen sind.
daß
wobei zugleich bekannt gemacht wird, für wie viele im Amt sonen jeder Wähler stimmen kann. R. E. §. 45. Die Abstimmung geschieht nach den 3
ohne
die Wähler bequemen Orte. In der Folge, sollen.
eine in die Wahllisten, neben dem Männer, für welche es stimmt. Das andere Mitglied verzeichnet auf einer besonderen Namen der Gewählten und zur Seite die Namen der Wäh Die Zuschreibungen werden dem Wähler vorgelesen, stätigt und gegenseitig verglichen.
R. E. §. 46. Wo Anlaß dazu
sie stimmen, so genau zu bezeichnen, z. B. nung u. s. w., daß einer Verwechselung dadurch sie Zweifel an der Wählbarkeit der Genannten, Waäͤbhlern vorlegen, welche dann berechtigt sind, für einen men. Dagegen sind sie nicht befugt, abzulehnen, die Namen, welche die Wähler haben wollen, es fordern, hinzuzufügen. R. E. §. 47. Sobald fügen diejenigen, welche dieselbe geleitet
vorgebeugt so können
werden beide von denen, welche sie geführt haben, unterschrie Amt eingesendet.
R. E. §. 48. Sobald alle Wahl⸗ oder Stimmlisten von gehörenden Gemeinden eingekommen sind, ernennt der glied des Amtsraths und um gemeinschaftlich mit ihnen das Amt zu berechnen. obengenannten Listen geschieht in einer öffenilichen Sitzung niß wird in ein Wahlbuch eingetragen, welches vom Amt
vorgelesen wird.
betreffenden Gemeinden zugestellt. N. E. §. 50. Diejenigen, nen Stimmen erhalten haben, sind zum
welche zunächst nach ihnen die meisten in dessen
(93 wofern sie
dieselbe sogleich abzulehnen, werden können. — R. E. §. 51. Nachwahlen finden statt, sobard Keiner so viele, als für ein Amt gewählt werden sollen, me abgegebenen Stimmen erhalten haben, oder sobald einer de Wahl sogleich ablehnt. R. E. §. 52. ersten Abstimmung die meisten und welche eine Nachwahl nicht abgelehnt haben. einer doppelt so großen Zahl von Männern, als noch gew R. E. §. 53. Wird eine Nachwahl nothwendig, vom Amts⸗Vorsteher mindestens acht Tage vorher durch im Stifs⸗Anzeiger und durch Mittheilung an die zum Gemeinde⸗Vorstände zur Kenntniß gebracht.
Sollen
erhält einen Die bekannt machen. Beide Bekanntmachungen viele gewählt werden die Nachwahl stattfinden soll.
R. E. §. 54. Mit Annahme und Zuschreibung d so wie mit Einsendung und Berechnung der hält es sich ganz auf dieselbe Weise, wie oben angeordnet
R. E. §. 55. als irgend ein Anderer, ist zum Mitglied des Landesthing
R. E. §. 56. Für Kopenhagen werden jährlich elf fertigt, nämlich eine für jeden der elf Wahlbez theilt ist. Die vorgängige Berichtigung der Wahllisten (§
geschieht von dem versammelten Gemeinde⸗Vorstand durch fünf Mitgliedern, von welchen zwei vom Verordneten ernannt werden.
Kopenhagens besteht aus fünf meinde⸗Vorstande ernannt werden, die drei
Mitgliedern,
namentliche Abstimmung zum Volksthlng, vorgeschriebenen Regeln, in den elf Wahlbezirken so sollen auch die Landesthing⸗Wahlen in diesen selben abgefaßten Wahllisten, und unter
Bezirken
für so viele unter den Wählbaren,
werden sollen.
R. E. §. 59. Die Berechnung der Wahl⸗
Svend⸗
Ningkjöbing und Wahlvorstände, welche dazu selbst
Präsidenten der elf
§. 60. Die allgemeinen Wahlen finden o
———-;;
R. E.
Eine Veränderung in den gegenwärtigen Bestimmungen nach dem Stei⸗
§. 44. Zeit und Ort zur Abhaltung der Wahl wird minde⸗ stens drei Tage vorher vom Kirchenrath oder auf andere Weise angezeigt,
wahl gebrauchten Wahllisten, in einer öffentlichen Sitzung, an einem für in welcher die Wähler vor den
Wahltisch treten, nennen sie so viele, als für das Amt gewählt werden
Von den anwesenden Mitgliedern des Gemeinde⸗Vorstandes trägt das Namen des Wählers, die Namen der
ler. R. von demselben be⸗
ist, sollen die Leiter der Wahl die
Wähler auf die Nothwendigkeit aufmerksam machen, diejenigen, durch Vornamen, Amt, Woh⸗
Anderen zu stim⸗ auf die Wahl einzuwirken oder es
Niemand mehr an der Wahl theilzunehmen begehrt, haben, ihre eigenen Stimmen hinzu,
Nachdem die Wahlliste und die Stimmliste mit einander verglichen worden,
Amisvorsteher ein Mit⸗ einen Stadtverordneten der nächsten Kaufstadt, Ergebniß der Abstimmung für das ganze
Die Zählung aller abgegebenen Stimmen nach den
seinen zwei Beiständen unterschrieben und vor dem Schlusse der Sitzung Die Stimmlisten werden dem Wahlbuch beigelegt, die Wahllisten den
welche mehr als die Hälfte aller abgegebe⸗ Abgeordneten gewählt.
Sowohl den Gewäbhlten als auch, wo dazu Veranlassung ist, denen, Stimmen erhalten haben, theilt der Amts⸗
Vorsteher sofort das Ergebniß der Wahl mit, um sie in Stand zu setzen, 8n 1en von ihnen nicht sollte angenommen 29 bis 32 Sgr., weiße Erbsen 28 bis 30
mehr als die Hälfte der
Eine Nachwahl findet unter denen statt, welche bei der Stimmen zunächst den Gewählten erhalten Dieselbe geschieht unter
Diese lassen es unter Vorher⸗
verkündigung von drei Tagen durch den Kirchenrath oder auf andere Weise sollen nicht blos enthalten, wie
sollen, sondern auch die Namen derer, unter
Wahl⸗ und Stimmlisten, ver⸗
Wer bei der Nachwahl mehr Stimmen erhalten hat,
zirke, in welche die Stadt ge⸗
Entscheidung über die gegen dieselben vorgekommenen Erinnerungen (§. 19.)
Magistrat und drei von den Stadt⸗
Der Wahl⸗Vorstand in jedem der elf welche von dem so daß zwei aus dessen eigener Mitte, Anderen unter den im Distrikt wohnhaften Wählern genommen wer⸗
den. Jeder Wahl⸗Vorstand wählt seinen Präsidenten selbst. So wie der Wahlakt und, wenn es nöthig ist, die übereinstimmend mit den oben vorgenommen wird, eben
Leitung der für sie angeordneten
Wahl⸗Vorstände geschehen. Jeder Wähler stimmt dabei in seinem Bezirk 9 1 als ein Jahr lang festen Wohnsitz in Kopenhagen gehabt haben und für diese Stadt zum Landesthing gewählt
und Stimmlisten, die An⸗ ordnung von Nachwahlen und deren endliche Abschließung wird von den
aus ihrer eigenen Mitte erwählen, gemeinschaftlich vorgenommen.
100”0cceF“—]
jedem vierten Jahre für sämmtliche Mitglieder des Volksthing und für di Hälfte der Mitglieder des Landesthing statt. Die Wahlen sollen bis zum ersten Montag im Oktober beendigt sein und gelten von diesem Tage an bis zum ersten Montag im Oktober — für die Volksthing⸗Mitglieder — des vierten Jahres, für die Landes⸗ thing⸗Mitglieder — des achten Jahres danach. R. E. §. 61. Werden wegen Auflösung des ganzen Reichstages all⸗
emeine Wahlen vorgenommen, o gelten die neuen Wahlen für den ganzen Fg von vier und acht Jahren, für welchen die Wahlen ordnungs mäßig geschehen, vom ersten Montag des nächstvorhergehenden Oktober an
zu rechnen. §. 62.
Die nähere
ung der Amts⸗
schieht in den ; jedoch ist es Wahlstimmen
R. E. Wird nur eines der Thinge aufgelöst, so gelten die neuen Wahlen nur sür die Zeit, welche das aufgelöste Thing nach den all⸗ gemeinen Vorschriften übrig gehabt hätte. 8
R. E. §. 63. Ist das Landesthing nach vorhergehender Auflösung — eutweder allein oder im Verein mit dem Volksthing — vollständig er⸗ neuert, so wird unter den für jeden Wahlkreis (Amt oder Kopenhagen) Gewählten durchs Loos entschieden, welche Hälfte zu der Zeit, da die nächste Wahl zum Volksthing stattfindet, ausscheiden, und welche Hälfte ih⸗ ren Sitz vier Jahre lang nach dieser Zeit behalten soll. Sofern die Zahl der für einzelne Aemter Gewählten ungleich ist, ordnet das Thing selbst
das Nöthige an. E. §. 64. wendig, entweder weil eine Wahl für ungültig erklärt wir . gültig Gewählte später seine Wählbarkeit verliert, oder weil er seine Stelle niederlegt oder mit Tode abgeht, so gilt die neue Wahl für so lange Zeit, als derjenige, an dessen Stelle der Neugewählte eintritt, übrig gehabt hätte.
Haben N. E. §. 65. Keiner kann seine Stelle für eine einzelne Reichstags⸗ Versammlung oder eine bestimmte Zeit niederlegen. Wiefern ein Vorfall, welcher einen Abgeordneten auf längere oder kürzere Zeit abhält, seinen Sitz einzunehmen, eine neue Wahl zur Folge haben soll, wird nach Aufklärung der Umstände von dem Thing, zu welchem er gehört, entschieden.
R. E. §. 66. Sollen allgemeine Wahlen vorgenommen werden, ent⸗ weder weil die Wahlzeit verstrichen, oder weil der ganze Reichstag oder eines der Thinge aufgelöst ist, so wird ein offener Brief, worin der König die Abhaltung der Wahlversammlungen auf einen bestimmten Tag im gan⸗
en Reiche festsetzt, darüber erlassen werden. 1—
EI. b Wahlen in einem Wahldistrikt oder Amt (Kopenhagen) statifinden, so geht die Anordnung derselben vom betreffenden Minister aus. R. E. §. 67. Wer zum Abgeordneten gewählt wird, erhält ein Wahlschreiben, welches ihm als Ausweis für diese seine Eigenschaft dient. Die Wahlschreiben sollen — zum Volksthing — von dem gesammten Wahl⸗ vorstand, zum Landesthing — von dem Amtsvorsteher und denjenigen, welche in Gemeinschaft mit ihm die Abstimmung berechnen, unterschrieben
da. E. §. 68. Die den Mitgliedern des Volksthing zukommende täg⸗ liche Entschädigung wird auf zwei Reichsbankthaler täglich, während der Reichstag versammelt ist, festgesetzt. Die Reisekosten werden den Mitglie⸗ dern des Volksthing, nachdem die . eingereicht, vom Präsidenten
des Thing genehmigt und angewiesen ist, wiedererstattet.
Markt⸗Berichte. üe Königsberg, 13. Juni. Zufuhr war gering. eizen 55 bis 65 Sgr. pr. Schfl., Roggen 23 bis 27 Sgr., große Gerste 2) bis 25 Sgr., kleine Gerste 18 bis 21 Sgr., Hafer 14 bis
ansässige Per⸗ ur Volksthing⸗
Stimmliste die — . Wird die Wahl eines einzelnen Abgeordneten noth⸗
wird, oder weil der
für welche wird. sie dieselbe den
und so, wie sie
ben und an das
den zum Amte
. Das Ergeb⸗ s⸗Vorsteher und
17 Sgr., graue Erbsen 2 Sgr., Kartoffeln 14 bis 16 Sgr., der das Schock Stroh 120 bis 122 ¾⅔ Sgr. Breslau, 15. Juni. Weizen, weißer 60, 65, 69 Sgr.; gelber 54, 58, 62 Sgr. ““ Roggen 30, 32, 33 ½˖ Scr.
Gerste 22, 24, 25 Sccr. For Hafer 20, 21 ½, 22 ⅞ Sgr. 1““
Khleesaat still, Preise nominell. geh 8 Spiritus 7½ Rthlr. bez. u. Br. Riüböl 14½ Rthlr. Br. Sat. es
Fint loco auf 4 Rthlr. 3 Sgr. gehalten. x. och flauer, als gestern, war unser Markt heute, daher Preise weichend.
13. Juni. (Der Scheffel zu 16 Metzen preußisch.) Weizen 2 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf. bis 2 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf. Rog⸗ gen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. Gerste 22 Sgr. 3 Pf. bis 24 Sgr. 5 Pf. Hafer 17 Sgr. 9 Pf. bis 20 Sgr. Buchweizen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf. Erbsen 28 Sgr. 11 Pf. bis 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. Kartoffeln 8 Sgr.
11 Pf. bis 10 Sgr. 8 Pf. Heu der Centner zu 110 Pfd. 17 Sgr. 6 Pf. bis 20 Sgr. das Schock zu
Se1 1200 Pfd. 4 Rthlr. bis 4 Rthlr. 10 Sgr. utter ein Faß zu 8 Pfund 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. bis 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.
Köln, 13. Juni. (2 ⅞ Scheffel.) Weizen direkt 6 Rthlr. Waare, pr. Nov. 5 ½ Rthlr. Waare, 5 ¾ Rthlr. Geld, pr. März 5¾
Rthlr. W. en direkt 3½ Rthlr. W., pr. Nov. 3 ½ Rthlr. W., 3 Rthlr.
Ro 8 14 Sgr G., pr. März 3½ Rthlr. W., 3 ¾ Rthlr. G. Gerste hiesige 3 Rthlr. W., oberländische 38 Rthlr. W.
Hafer 1½ Rthlr. W.
Rüböl pr. 256 Pfd. mit Faß compt. 31 ⅔ Rthlr. W., pr. Okt. 28 ½ Rthlr. W., 28 ⅞ Rthlr. G., pr. Mai 29 ¾ Rthlr. W., geläutert 33 ¼ Rthlr. W. Leinöl pr. 260 Pfd. 26 ½ Rthlr. G.
Bonn, 12. Juni. (2 ½ Schffl.) Weizen, neuer 5 Rthlr⸗
Gebste, hiest e 2 Rt lr. 22 Sgr. 11XAX“
oder doch nicht Centner Heu 16 bis 18 Sgr.,
r Gewählten die
ählt werden soll. so wird dieselbe Bekanntmachung Amt gehörenden
ö e““
—
welchen er Wahlstimmen,
ist.
gewählt. Wahllisten ange⸗
16), so wie die
ein Comité von
Wahl⸗Distrikte vereinigten Ge⸗
nach den für die⸗
Hafer 1 Rthlr. 22 L Aachen, 12. Juni. Weizen 2 Rthlr. 11 Sgr. Roggen 1 Rthlr. 9 Sgr.
äsident 5 einen Präsidenten— Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. Sgr.
Hafer 20
rdnungsmäßig in
—
huus und Skanderborg, so wie
Bekanntmachungen.
116] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 2. Januar 1849. Das in der Linienstraße Nr. 87 belegene, im Hypo⸗ thekenbuche von der Königsstadt Vol. 12. Nr. 889. auf den Namen des Tischlermeisters Carl Benjamin Schrei⸗ ber eingetragene, jetzt zu dessen erbschaftlicher Liquida⸗ tions⸗Prozeßmasse gehörige Grundstück, welches mit Ein⸗ schluß der darauf befindlichen Dampf⸗Sägemühle und der dazu gehörigen Geräthschaften auf 25,384 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., mit Ausschluß derselben aber auf 23,157 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. abgeschätzt ist, soll
am 5. September 1849, Vorm. 11 U an der Gerichtsstelle subhastirt werden. “ Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden unter der „ der Präklusion hierdurch öffentlich vorge⸗ aden.
S. I
[236] Ediktal-Vorladung.. Ueber das Vermögen des Kausmanns Carl Friedrich Zerrmann hierselbst ist unterm 18. Juli v. J. der Kon⸗ 8 “ 5
—
kurs eröffnet und zur Anmeldung aller Ansprüche ein 2) der Banquier Termin auf tholdy,
den 8. September c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Kowallek im hiesigen Gerichts⸗Lokale angesetzt.
Dazu werden die unbekannten Gläubiger unter der Warnung hierdurch vorgeladen, daß, wenn. sie weder in Person, noch durch einen gesetzlich zulässigen, mit Vollmacht und Information versehenen Stellvertreter, wozu ihnen der Rechts⸗Anwalt Herr Paab hierselbst vorgeschlagen wird, erscheinen, sie mit allen ihren For⸗ derungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläͤubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Schwetz, den 27. April 1849.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
4) der Banquier
ad 3, 4 und als Directi
und Bevollm
Stellvertreter
8 K und
0 8 1165 b Borussla.
Zufolge §. 30 des Statuts der Feuer⸗Versicherungs⸗ Anstalt Borussia, vom 18. Mai 1843, wird hierdurch bekannt gemacht, daß als Direktoren der Borussia ge⸗ wählt sind und sich in Functionen befinden:
1) der Banquier B. Rubens,
Der dritte für Ferd. Schauß, Berlin, den 9.
1I““ 1 “ 8 e8 8* 5 S; “ 8 “ 8 1 8 2 saa, Shas v err znnmmshnärist zmai magetir 6 8 2 am gig Kehsf nstztnesoner imne ait nn zust noa 1ün,89 3 8 (1.
3) der Kaufmann
5) der Königl. Kommerzienrath F.
6) der Kaufmann
manns M. E. Beer,
7) der Banquier Alexander Bevollmächtigter des ad 4 Joseph Simon Friedländer,
8) der Königl. Kommerzienrath
nannten Königl. Kommerzienraths
9) der Königl. Hofrath
Die Direction. der Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt Borussia.
[166 b]
. 5 — Köln⸗Mindener Eisenbahn. W“ Die Einlösung der am 1. Juli d. J. s emee verfallenden halbjährlichen Zins⸗Coupons
der Actien⸗ und Prioritäts⸗Obligationen 5 zu Königsberg in Preußen; ee . unsertr Gesellschaft erfolgt: ons⸗Mitglieder: 88 1) in Berlin bei dem Herrn S. Bleich⸗ A. Guilletmot als Stellvertreter röder in den gewöhnlichen Geschäfts⸗ des ad 3 genannten Kauf⸗ Stunden, vom 1. bis inkl. 15. Juli d. J.,
in Köln bei unserer Haupt⸗Kasse (Frankenplatz)
Vormittags, I“ 3) in Düsseldorf am 1., 2. und 3. Juli d. J. im
Büreau des dortigen Bahnhofs⸗Inspektors, Vor⸗
mittags von 8 bis 12 Uhr. 8 Die Besitzer mehrerer Coupons werden ersucht, ein
Paul Mendelssohn⸗Bar⸗ Beide zu Verlin, M. E. 1e⸗ “ Jo imon Friedländer Joseh Sig 8.“ I. Böhm,
ächtigter
Mendelssohn als genannten Banquiers
Carl Heymann als
d Bevollmächtigter des ad 5 ge⸗ und, Arnrrhienraihs F. W. Böhm,
1
stellen vorzulegen. Köln, den 14. Juni 1849. 8 Die Direction.
Benda als Stellvertreter. 9; Berlin gewählte Direktor, Kaufmann
ist ausgeschieden. Juni 1849.
8 8
“ * 624 98 * Um dirsibnlchane 1 “] unhz r. 8 89) 1418 . ini8
8
numerisch geordnetes Verzeichniß derselben den Zahl-
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ALAn das Kriegs⸗Ministerium ist vom General⸗Major Stan⸗
Das Abonnement beträgt: 18 “ 2 AKthlr. für ½ Jahr. 1“ 4 Rt Ir. ⸗ 11414“ Et.
8 Athlr. ⸗⸗ 1 Jahr.
in allen Theilen der monarchie
ohne Preis⸗Erhohung.
Bei einzelnen Nummern wird
der Bogen mit 2½ Sgr. berechnet.
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Hn, EId . ,
BVBerlin, Montag den 1s. Juni
. Deutschland D““ Handschreiben des Kaisers. — Telegraphische 9 lahgane Feeheee. — Bericht des Feldmarschall⸗Lieutenants Thurn. g. Cgirkular⸗Depesche. — Dembinski von den Ungarn abgesetzt. e . e 1 des Ministers von der Pfordten nach Pien. rovi i — 2 Wi Einnahme von Kirchheimboland, cjiteee erss gs. eeege Württemberg. Stuttgart. der Stände⸗Versammlung. Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Worms. Die Freischaaren. — Gefecht. — Entwaffnung. — Aus Rheinhessen. Frankfurt Frankf 1 rt. Frankfurt a. M. Tagesbefe C — Schreiben der deutschen dche Regeccschst”” 1“
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versam t mlung.
lagerungszustandes für alle aufständischen Orte. 8 vahatung 18 na⸗ Fesr 188 und Genehmigung des gerichtlichen Verfahrens gegen diesel⸗ Si. 5 brengung des Konvents in der Gewerbschule. — Kredit für vner 1 ations⸗Apparat. — Proteste gegen Betheiligung an der Pro⸗
gnchen über pie 88 Nlechn gerfo gter Montagnards und weitere Nach⸗ roßbritanien und Irland. London. Hofnachricht. 1““
Ankunft des Königs. — Verhandlungen
Truppen⸗Bewegungen. — Nieder⸗Ingelheim. Operationen der preußischen
Amtlicher Theil.
Abger eist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant 1b kc mandirende General . 16 ant und kom⸗ Franeser 1 1 des 3ten Armee⸗Corps, von Weyrach, nach
Der bisherige außerordentliche Gesandte und bevollmächti Minister der Vereinigten Staat d⸗ 37 898 mächtigte Joß, Vogelsen 88s en von Nord⸗Amerika am hiesigen
Nichtamtlicher Theil
Deutschland.
Oesterreich. Wien, 15. Juni. Se. Majestät der Kai⸗ senr hat an den Kriegs⸗Minister nachstehendes Naltstht ibrn er⸗
„Ich war bisher nach Möglichkeit bedacht, jeden Mir benann⸗ ten Einzelnen der Offiziere und Mannschaft vünee braven Artillerie, welche, in ihrem schweren Berufe wetteifernd, allerorts, wo sie kämpft, die edelsten Züge von Tapferkeit, Hingebung und Aus⸗ dauer an den Tag legte, nach Verdienst auszuzeichnen, doch es ist Mein Wunsch, der Gesammtwaffe einen Beweis Meiner vollsten Anerkennung dieser ihrer militairischen Tugenden, ihres fortgesetzten Strebens nach höherer . e und ihrer Leistungen zu geben, und in dieser Absicht erkläre Ich Mich zum Hte n und Inhaber des 1sten Artillerie⸗Regiments, welches fortan Meinen Namen zu führen haben wird. Schönbrunn, am 12. Juni 1849.
6 3
Franz Joseph.“
deisky aus Triest folgende telegraphische Depesche eingegangen: Aus Malghera langt so eben folgende sehhen s8 13 21 d.M. an: „Das Feuer auf Venedig und die Batterieen auf der Eisen⸗ bahnbrücke wurde um 6 Uhr heute früh begonnen, unsere Bomben erreichen Venedig und die Batterie ist bereits bedeutend beschädigt. 14“ Feuer hat uns keinen erheblichen Schaden ge⸗ r 844
Die Wien. Ztg. enthält Folgendes: „Nachdem von dem Herrn Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen Thurn ceesenbeten Ver⸗ zeichnisse des in Malghera eroberten Artilleriegutes sind in diesem Fort 146 Geschütze, und in San Giuliano 5, daher im Ganzen 151 in unsere Hände gefallen. Unter diesen Geschützen sind 38 achtzehnpfündige und 22 vier und zwanzigpfündige Kanonen, dann 16 acht⸗ und zwölfzöllige Bomben⸗Mörser. An Munition fanden sich vor: 2380 Bomben, 1200 Haubitzgranaten, 27,900 Kanonen⸗ sFf p, bei 29,100 gefüllte Geschützpatronen nebst 26 Ctr. Pulver, 217,000 Patronen für Feuergewehre und 150 Raketen. Diese be⸗ deutenden Vertheidigungsmittel, welche dem Feinde noch zu Gebote standen, beweisen, daß er den Widerstand auf das Aeußerste fort⸗ zusetzen entschlossen war, und daß er nur durch die verheerende Wirkung unseres Geschützfeuers zum eiligen Abzuge gezwungen wurde. Die große Zahl der eroberten Geschütze von größtem Ka⸗ liber zeigt auf das glänzendste, daß es nur dem besonderen Muthe und der Ausdauer unserer Truppen, der zweckmäßigen Anlage der Angriffs⸗Arbeiten und hauptsächlich der ausgezeichneten Geschicklich⸗ keit der Artillerie gelingen konnte, den Geschützkampf gegen so über⸗ legene Kräfte siegreich zu beendigen.
„Auf der bei 4000 Schritt langen Eisenbahnbrücke haben die
8 8
erbaut, welche die Brücke der Länge nach bestreicht, d 1— eren 18. di die Sprengung von 17 eeaposhe e. 8 geng 8 orrückung der Belagerungs⸗Arbeiten auf der Brücke ist überdies dem Feter der Insel San Secondo und vorzüglich jenem der be⸗ 2 89 en Anzahl armirter Schiffe ausgesetzt, welche letztere zu bei⸗ 1 eiten der Brücke aufgestellt sind. Obwohl die Angriffs⸗Arbeiten dsg größtentheils nur bei Nacht ausgeführt werden können, so sind — bereits seit dem Nachmittage des 28. Mai zwei Kessel⸗Batterieen in hh tigkeit, deren5 Moͤrser die feindliche Batterie auf der Eisenbahnbrücke 8 die Verbindung derselben mit der Stadt bewerfen. Gegen eine . ee. der Schiffe ist eine Batterie von 4 Achtzehnpfündern 8 1 amm eingeschnitten, und eine andere in dem eroberten Fecshe. Rizzardi zum Gebrauche glühender Kugeln angelegt. rei andere Batterieen, von denen die entscheidendste Wirkung ge⸗ gen dn Stadt zu erwarten ist, werden in einigen Tagen vollendet hin 8 vorzüglich Nachts lebhaft unterhaltene Geschütz⸗ heass. 9 Feindes war die für die Herbeischaffung der Bedürfnisse 8 atterie⸗Baues, so wie für den Transport der Geschütze noth⸗ 88 e Ferfteüng der Verbindung von Malghera mit der Insel F⸗ iuliano sehr schwierig; doch die Herzhaftigkeit unserer Soldaten überwand jedes Hinderniß, jede Gefahr. Die großen Vortheile, welche sich von der Anlage einer Strandbatterie in der Höhe von Boecche grandi 9 der kürzesten Richtung gegen den Standpunkt der in dem Ca⸗ nal delle Trezze befindlichen feindlichen Schiffe erwarten lassen, ver⸗ anlaßte den Feldmarschall⸗ Lieutenant Grafen Thurn, mehrere Re⸗ kognoszirungen für diesen Zweck anzuordnen, welche aber das Un⸗ ternehmen fast als unausführbar darstellten, weil der zu erreichende Punkt in dem Lagunen⸗Sumpfe liegt und sich kein brauchbarer Weg dahin weder zu Land, noch zu Wasser auffinden ließ. Doch diese
nicht ab, nach seiner in der Nacht vor dem 6ten ausgeführt 8 kognoszirung, sich anzutragen, mit Benutzung der Fluth “ sinnreicher Vorkehrungen die Transportirung von 4 Achtzehn⸗ pfündern und des übrigen Materials in den Canal Brentella auszuführen. Der mit einem Geschütze in der nächsten Nacht vge Versuch gelang; am 7ten und in der folgenden
acht wurde die Batterie in dem Markus⸗Damme eingeschritten und die übrigen Geschütze in dieselbe geschafft. Nebst der besonderen Thätigkeit und Geschicklichkeit des Ober⸗Lieutenants Grasser erwarb sich auch der Pionier⸗Hauptmann Hauschka, welcher die angestrengte Arbeit der Zten Pionier⸗Compagnie leitete, ein wesentliches Ver⸗ dienst an dem Gelingen dieses Unternehmens. Diese unermüd⸗ lichen Soldaten wiesen auch beherzt einen von San Giorgio in
Alga zur Störung des Batterie⸗Baues unternommenen näͤ )
Angriff ab, und die Batterie konnte am 8ten früh die zoch achen ter entfernt liegenden Schiffe mit bestem Erfolge beschießen. Die vordersten drei Schiffe wurden 8 beschädigt, daß sie nur mit Hülfe vieler Böte nach längerer Zeit in Sicherheit gebracht werden konnten. Das gegen die Batterie gerich⸗ tete Feuer der Schiffe hingegen war ohne Wirkung. Nebst den beiden genannten Pionier⸗Offizieren haben sich von der Artillerie der Batterie⸗Kommandant, Ober⸗Lieutenant Schuberth, und Lieu⸗ tenant Neubauer hierbei besonders verdient gemacht. Der Major Rzikowsky des Ingenieur⸗Corps, welcher das ganze Unternehmen leitete, verdient gleichfalls in Bezug auf seine dabei entwickelte ein⸗ sichtvolle und unermüdliche Thätigkeit eine besondere Anerkennung. Die Einschließung Venedigs wird übrigens zu Wasser und zu Land auf das strengste gehandhabt. Da in der Stadt bereits am Nothwendigsten Mangel eintreten soll, so wird diese Absperrung ein nicht minder kräftiges Mittel als der Waffenangriff sein, um diese rebellische Stadt zu unterwerfen.“
Wien, 14. Juni. Die hiesigen Blaͤtter theilen nachstehe
A 4. Juni. nde aus St. Petersburg vom 27. April datirte Ertaläre echsch der Fte . russischen Regierung an ihre Repräsentanten im Aus⸗
e mit:
„Der Aufstand in Ungarn hat in letzter Zeit solche Fortschritte gema
und sich so sehr entwickelt, daß Rußland nicht mehr er galsge .e davon bleiben kann. In Folge einer augenblicklichen Unzuläanglichkeit der Kräfte Oesterreichs, welche auf verschiedenen Punkten vertheilt sind, wo sie die Nothwendigkeit zurückhält, für die Vertheidigung der Gränzen des Rei⸗ ches zu sorgen, ist das Hauptcorps der Insurgenten nach und nach von der Theiß bis zur Donan vorgedrungen. Fast ganz Ober⸗Ungarn und ganz Sie⸗ benbürgen ist in ihren Händen. In demselben Verhältnisse, wie ihre mili⸗ tairischen Operationen sich ausdehnten, hat auch der Kreis ihrer Umstür⸗ zungs⸗Pläne sich vergrößert. Die ursprünglich magyarische Bewegung hat einen bedeutenderen Umfang gewonnen. Durch die Gegenwart von polnischen Emigrirten, welche in dem ungarischen Heere ganze Corps bilden, so wie durch den Einfluß Einzelner, die, wie Bem und Dembinski, zu diesen ge⸗ hören und unumschränkt Angriffs⸗ und Vertheidigungspläne entwerfen, ist die ungarische Rebellion die Grundlage einer offenbar in Polen vorbereiteten Insurrection geworden. In Galizien hofft man dieselbe zunächst ausbrechen zu lassen, und dann nach Umständen in unseren Provinzen. Die Intri⸗ guen und Umtriebe dieser Aufwiegler haben deren Saat schon in Galizien und Krakau ausgestreut; von Siebenbürgen aus suchen sie den Anstren⸗ gungen, die wir gemeinschaftlich mit der Türkei machen, um in den Fürsten⸗ thümern die Ruhe zu befestigen, Hindernisse in den Weg zu legen, indem sie den Unzufriedenen unter den Moldau⸗Walachen allen möglichen Vorschub und Aufmunterung geben, und auf der weiten Ausdehnung unserer Gränzen bringen sie einen permanenten Zustand von Aufreizung und Gährung her⸗ vor. Eine solche Lage kann aber unmöglich dauern ohne Gefahr für unsere wichtigsten Interessen; sie trägt den Keim von Verwickelungen in sich, wel⸗ chen zuvorzukommen uns die einfachste Klugheit gebietet. Da die österrei⸗ chische Regierung ihrerseits, der zufälligen Schwierigkeit ihrer politischen Lage wegen, den Insurgenten in diesem Augenblicke nicht eine solche Macht ent⸗ gegenstellen kann, welche nöthig ist, ohne andere nicht minder wichtige Theile ihres Gebietes zu entblößen: so hat sie Se. Majestät den Kaiser formell darum angesucht, ihr zur schleunigeren Unterdrückung eines Aufstandes be⸗ hülflich zu sein, der die Ruhe der beiden Kaiserthümer gefährdet. Die beiden Ka⸗ binette mußten sich natürlich in diesem wichtigen Punkte begegnen, der ihr gemein⸗ schaftliches Interesse berührt, und in Folge dieses Uebereinkommens sind unsere Truppen in Galizien eingerückt, um ihrerseits dahin mitzuwirken, daß die Flamme der Revolution auf ihrem Heerde schneller erstickt werde. Die Regierungen, welche
Venetianer eine mit 7 schweren Geschützen ausgerüstete Batterie
eben so sehr dabei interessirt sind, wie wir, daß die Ruhe aufrecht erhalten
Schwierigkeiten schreckten den Pionier⸗Ober⸗Lieutenant Grassern
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wird, die in Ungarn gänzlich gestört oder in seinen Nebenländern durch die zügelloseste Demagogie bedroht ist, werden, so hoffen wir, die S.Seees nicht verkennen, die unsere Handlungsweise bestimmen. Indem der Kaiser zu seinem großen Bedauern aus der passiven und expektanten Stellung her⸗ austritt, die derselbe bis heute behauptet hat, bleibt Se. Majestät dem Geiste seiner früheren Erklärungen vollkommen treu. Denn als der Kaiser es aus⸗ sprach, daß er allen Staaten das Recht zuerkenne, darüber nach ihrer Ein⸗ sich zu entscheiden, wie sie sich politisch konstituiren wollen, indem er den Grundsatz streng befolgte, sich eben so wenig in die Veränderungen mischen zu wollen, die sie mit ihren Regierungsformen, als mit ihrer inneren Or⸗ ganisation vornehmen, hat Se. Majestät sich die volle Freiheit des Han⸗ delns für den Fall vorbehalten, wenn die Rückwirkung der Revolutionen in der Nachbarschaft seine eigene Sicherheit oder das an den Gränzen seines Reiches bestehende politische Gleichgewicht zu seinem Nachtheile gefährden sollte. Daß aber unsere Sicherheit im Innern des Reiches durch das be⸗ droht wird, was in Ungarn geschieht oder sich vorbereitet, geht klar aus den Plänen und den Bemühungen, welche die Insurgenten selbst eingestehen, hervor, und jeder Angriff von dieser Seite gegen das Fortbestehen und die Einheit der österreichischen Monarchie würde zugleich ein Angriff auf den Territorial⸗Besitz sein, den Se. Majestät dem Geiste und den Buchstaben der Traktate gemäß für nöthig erachtet für das Gleichgewicht von Eu⸗ ropa, wie für die Sicherheit seiner eigenen Staaten. Angenommen so⸗ gar, daß vorübergehende Ursachen einem unabhängigen Ungarn ein ephemeres Dasein verleihen könnten, so wird es doch Jedem, der die Mittel und Hülfsquellen „Oesterreichs kennt, einleuchten, daß es auf die Dauer gar keine Aussicht habe, bestehen zu können. Aber erhoben, wenn auch nur auf kurze Zeit, auf der Basis der Anarchie und durchdrungen von dem feindlichen Geiste, der Ungarns Häuptlinge gegen Rußland beseelt, wird uns daher nicht weniger eine große Gefahr bereitet, welcher wir nicht gestatten dürfen, eine unheilvollere Aus⸗ dehnung zu gewinnen. Indem der Kaiser also seine polnischen Provinzen und die an der Donau liegenden Länder vor der Geißel einer Propaganda schützt, deren Bestimmung es ist, sie in steter Unruhe zu erhalten, indem er der österreichischen Regierung auf ihr ausdrückliches Verlangen die Wie⸗ derherstellung des Friedens in diesem Theile ihrer Staaten beschleunigen hilft, glaubt Se. Majestät zu gleicher Zeit in seinem eigenen Interesse und in dem der Ordnung und Ruhe von Europa zu handeln. (gez.) Nesselrode.“
— Der Bresl. Ztg. wird aus Wien vom 14 i ge⸗ meldet: „Nach Berichten aus Dukla vom 10ten d. hatte Sen 8g- Nachrichten aus den Bergstädten, nach welchen der polnische Insur⸗ 81 Dembinski von den Magyaren seiner Stelle ent⸗ etzt und der bekannte Magyarenführer Aristides Desövffy zu seinem Nachfolger ernannt worden war. Letzterer ist ohne alle Praxis und nichts als ein kühner Reiter. Unter den von den Kosaken nach Dukla eingebrachten Anhängern Kossuth's befindet sich auch der Deputirte und Stuhlrichter Jekelfalussi, der längs den Karpathen
2 „ i den Landsturm mit Feuer und Schwert zu organisiren bemüht war.“
Bayern. München, 13. Juni. (Münch. Ztg.) Nachd (wie bereits gemeldet) schon vor mehreren Tagen 2. Mheachen Hoheit der Prinz Luitpold nach Wien abgegangen, ist gestern Abend auch der Staats⸗Minister des Aeußern, Dr. von der Pfordten, da⸗ hin abgereist. Während seiner Abwesenheit versieht der Justiz Minisiee dr 15 dessen Portefeuille.
Dasselbe Blatt theilt nachstehendes Aktenstück mit, welch h 1, der Pfalz am 8. Juni veröffentlicht “ “ n das pfälzer Volk! Die provisorische Regierung hat mit dem Mhisls “ pfälzischen Volksvertreter am 17. Mai d. J. rdenen Amtes sich der schwierigen Aufgabe u 1 Sög “ t8 Fehee Rezernnzeherah, des vehagen.
— . De er Freiheit, die Aufrechthaltung der Ord und die Vertheidigung des Landes nach außen waren die H ände ihrer Aufgabe. Als sie die Regierung des Landes 111““ vor, kein Geld in den Kassen „ kein Kriegsmaterial, kein Heer und keinen sehltegett Verwaltungs⸗Organismus, den die Widerspenstigkeit eines großen 88 8 v ghaen di⸗ 88 Fabnung 8 Dinge gänzlich zerstört
. b u Drang des pfälzischen Volkes ihei Begeisterung, seinen Haß gegen seine Unkerdzücker vor. Benhe , Ffeiheit, Ln⸗ ziere, Waffen, Munition und neue Verwaltungs⸗Organe waren zu schaffen Die Verordnung in Betreff der Eintreibung der Steuern, das Anlehen bei “
ung, er Civilkommissäre, die ne inde⸗
Ordnung, die Vorsorge zum Ankaufe von Waffen und Munition d 8 niß mit dem badischen Volke, welches zu ähnlichem Zwecke sich erhoben waren die Hauptmaßregeln, die sie zur Erreichung ihres Zweckes traf. Alle waren gleich nothwendig, eine Maßregel ohne die andere nicht durchzufüh⸗ Ngat 6n bedingte. cobne Geld läßt sich kein Heer schaffen 8 — Heer — nicht ohne neue Ve — ohne Umänderung des Verwaltungsganges, der 1 noch den Bedürfnissen der jetzigen b des Landes entsprach. Es Fas rasch zu handeln, in einem Augenblicke, wo der Feind mit wohlgeruͤstkien Heeren an die Gränze rückte, und hier Alles zur Vertheidigung des Landes nothwendig erst geschaffen werden mußte. Die provisorische Regierung war sich wohl bewußt, daß sie mit diesen Maßregeln eine große Verantwortung übernähme, aber sie war sich auch eben so bewußt, daß nur durch Ueber⸗ nahme dessen, was sie ihrer Ueberzeugung nach für nothwendig hielt, das Vaterland aus den großen Gefahren gerettet werden könne, in denen es Teg und noch schwebt. Sie wird den Tag glücklich preisen, an dem 898 Lage des Vaterlandes es ihr gestattet, mit ganzer Verantwortlichkeit Heensehag zu legen über das, was sie gethan und unterlassen, vor den ogeordneten des pfälzischen Volks. Die provisorische Regierung konnte ei allen ergriffenen Maßregeln sich es schon im voraus nicht verhehlen daß sie auch auf Widerstand stoßen würde, daß tausendfältige Verkettun en mit dem alten Systeme, mannigfache verletzte und angegriffene Interessen beabsich⸗ tigtes und nicht beabsichtigtes Verkennen der augenblicklichen Lage des Landes wie der Stellung der provisorischen Regierung und dergleichen Gründe mehr, ihr die verschiedenartigsten Hindernisse in den Weg legen würden. Sie hai 8 vennhch der Nothwendigkeit der Verhältnisse und ihrer Ueberzeugung ge⸗- horcht, mit dem Bewußtsein, daß die Erreichung des großen Zieles der Ic⸗ 2 wegung dies von ihr fordere, und daß das Volk im Allgemeinen zur Be⸗- 8u seinigung der kleinen und kleinlichen Hindernisse entschieden mitwirken würde. Die Faßegegsnen Gründe haben auch wirklich einzelne Bewohner der Pfalz veranlaßt, sich gegen die Maßregeln der provisorischen Regierung zu erklären, ja sogar das Volk zur Nichtbeachtung der Beschlüsse verselben aufzufordern. So fand am 1. Juni zu Neustadt eine Versamminng, größtentheils aus begüterten Bürgern und Bürgermeistern bestehend, statt, in der man besch!of⸗ die Gemeinden aufzufordern, einen Protest gegen einzelne Dekrete .-..n visorischen Regierung zu erlassen, sofern sie nicht durch eine Solheve heneng
berathen und beschlossen seien. Zugleich erklarne man sich mit einem