— . stachel sucht Was den Terrorismus be Regie aufzustacheln . ⸗ trifft, egSen geub; wurde, so ist ebenfalls zur amtlichen Kennt⸗ niß der württembergischen Regierung gekommen, daß nicht blos ein moralischer, sondern theilweise ein thatsächlicher Terrorismus geübt wurde, und besonders diejenigen, die der Adresse an die National-Versamm⸗ lung nicht beigetreten, auf eine ganz empörende Weise, sowohl auf dem Sammelplatz, als in den Straßen von Heilbronn verhöhnt worden sind. Ferner ist es eine Thatsache, daß in Folge der Weigerung, der Adresse an die National⸗Versammlung zuzustimmen, der frühere Reichstags⸗ Abgeord⸗ nete Hentges sogleich eine zwei Stunden lang dauernde Katzenmusik erhielt. (Eine Stimme: Von der Bürgerwehr?) Ob von der Bürgerwehr, weiß ich nicht, allein jedenfalls hat sich die Bürgerwehr nicht dazu hergegeben, robe und brutale Erzesse zu verhindern, oder wenigstens zu rechter Zeit zu verhindern. Alle diese Gründe haben die Regierung veranlaßt, von dem ihr zuste⸗ henden Rechte der Auflösung der Bürgerwehr und der in Aussicht gestellten Reor⸗ ganisation Gebrauch zu machen. Was den Anfang der verlesenen Verordnung betrifft, so liegt es durchaus in der Willkür der Polizeibehörde, die Polizei⸗ stunde auf 10 eder 11 Uhr zu setzen, und daß unter solchen Umständen eine Bestimmung auf 10 Uhr in der Natur der Sache liegt, läßt sich nicht bestreiten. Ob ein Zusammenstehen von 10 Personen verboten wurde, weiß ich nicht, allein jedenfalls ist es Thatsache, daß, wenn je eine solche Ver⸗ ordnung erging, sie nicht gehalten wird; denn so viel ich höre, sind nicht blos 10, sondern 50, ja vielleicht 100 Personen beisammengestanden, ohne daß die Behörde, was ich übrigens sehr tadle, gegen eine solche Zusam⸗ menrottung eingeschritten ist. Das ist die Lage der Sache. Noch hat die Regierung den Belagerungszustand nicht ausgesprochen, wenn es aber noth⸗ wendig ist, so wird sie ihn nicht nur gegen Heilbronn, sondern auch gegen andere Orte aussprechen.
Wolff: Was die Katzenmusik betrifft, so waren meistens nur Kinder und Bettler dabei betheiligt. Daß aber der für die Auflösung der Bürger⸗ wehr in Heilbronn angeführte Grund blos ein Vorwand ist, leuchtet sehr in die Augen, denn man müßte dann alle Bürgerwehren auflösen. So lange es sich um Vertrauens⸗Adressen an das Ministerium handelte, sind die Bürgerwehren sämmtlich auf diese Weise ausgerückt und haben ihre Zustimmunz ausgesprochen. Ich wurde von anderen Seiten versichert, daß zugleich von dem Balkon des Rathhauses verkündigt wurde, die Auflösung der Bürgerwehr und die Waffen⸗Ablieferung finde statt, weil die Bürger⸗ wehr in Heilbronn die Beschlüsse der National⸗Versammlung anerkenne und ihnen Folge leisten wolle.
Römer: Was die Aeußerung des Abgreordneten betrifft, daß die Re⸗ gierung die Bürgerwehren habe bewaffnet zusammenkommen lassen, wo es sich davon handelte, Vertrauensadressen für die Regierung zu entwerfen, so muß ich dieser Bemerkung auf das allerentschiedenste entgegentreten. Der Abgeordnete soll mir auch nur ein einziges Beispiel anführen, wo mit ir⸗ gend einem Vorwissen der Regierung der Zusammentritt der Bürgerwehr in einem solchen Falle stattfand.
Wolff: Ich habe nicht gesagt, daß es von der Regierung ausge⸗ gangen sei, sondern nur bemerkt, daß die Bürgerwehr in solcher Weise aus⸗ rückte und man sie dann auch hätte entwaffnen können.
Römer: Mir ist kein solcher Fall bekannt, und wenn von dem Bal⸗ kon des heilbronner Rathhauses herab verkündigt worden ist, ein Grund der Auflösung der Bürgerwehr daselbst bestehe darin, daß sich dieselbe gegen die Beschlüsse der Regierung in Beziehung auf das Verhältniß zur Natio⸗ nal⸗Versammlung und zu der Reichs⸗Regentschaft erklärt habe, so weiß ich ebenfalls nicht, ob eine solche Verkündigung stattfand oder nicht. Ich habe nichts davon gehört, und bin nicht in Heilbronn gewesen, wie der Abgeordnete Wolff, was mir bekannt ist, dort war. Wenn aber auch jener Umstand ein Motiv mit war, so ist solches durchaus gegründet, denn die Bürgerwehr in Heilbronn hat nicht das Recht, gegen einen Beschluß aufzu⸗ treten, den die gesetzgebenden Gewalten in Württemberg, nämlich Regierung und Stände, gefaßt haben.
Schweickhardt: Man sagt, die Bürgerwehr in Heilbronn habe schon lange einen Geist gezeigt, mit welchem man nicht habe zufrieden sein können. Wurden aber auch die nöthigen Strafen, Drohungen, angeordnet, che man zu dem Aeußersten schritt? Welche Erbitterung muß sich eines Mannes bemächtigen, welcher für die Erfüllung einer Pflicht so behandelt wird! Dies kann nur die unglücklichsten Folgen haben und einen Geist der Renitenz hervorrufen.
hende
stützung auf dem betretenen Wege
der Abstimmung enthalten hätten.
wird verkündigt, Seefrid, Mitglied
fugterweise in die inneren Angele Amtes als Reichs⸗General, sondern neral entsetzt habe. hengteh solcher Staaten, welche —
Beantwortung dieser Interpellation
und General Miller erlassen. in welcher er keine Antwort geb
horsam leisten wolle oder nicht? Dinge gebiete ihm, am Reichsve
Reichsverweser dargebracht, getreu
Ich begreife daher nicht, wie R wagen durfte.“ Raveauy theilt fe
Uhland, Rühl. — Nächste Sitzu in dem neu erworbenen Lokal, Werkmeisters, der die Arbeit übern sein wird.
Heilbronn, 12. Juni. (S
Staatsrath Römer: Ich danke dem Abgeordneten, daß er besorgt ist, daß nicht ein Geist der Renitenz sich bilde; Viele aber pflanzen einen solchen Geist eifrig, und in Heilbronn hat sich derselbe in einem solch ho⸗ hen Grade gezeigt, daß die Obrigkeit hierher berichtete, man leiste ihren Befehlen keine Folge mehr. Es handelt sich einzig darum, ob es erlaubt ist, politische Diskussionen mit den Waffen in der Hand zu führen. Dies ist verboten. Die Negierung hat das Recht, von dem Gesetze vollen Ge⸗ brauch zu machen. b
Schoder: Ich wünschte offizielle Auskunft darüber, ob wirklich die Erklärung der Bürgerwehr in Heilbronn zu Gunsten der National⸗Versamm⸗ lung eines der Motive für die Entwaffnung war?
Staatsrath Römer: Ich brauche auf diese Frage nicht zu antwor⸗ ten; der Interpellant mag seine Frage wiederholen in Anwesenheit des De⸗ partements⸗Chefs des Innern.
Schoder: Ich erwarte, daß bei etwaiger Verhängung des Belage⸗ rungszustandes das Ministerium an den betreffenden Paragraphen der Reichs⸗Verfassung sich halten wird.
Staatsrath Nömer: Dies wird geschehen; wenn der Belagerungs⸗ zustand verhängt ist, wird es die Regierung sofort den Ständen anzeigen.
Schnitzer: Ich habe gehört, daß das 6te Regiment zur Entwaffnung nach Reuttingen kommandirt sei, wo doch die Bürgerwehr sich ganz ruhig verhalten hat. Wie mag man überhaupt gleich zur äußersten Maßregel schreiten, ohne zuvor die einzelnen Schuldigen herauszusuchen!
Staatsrath Römer: Werabe diejenigen, welche unschuldig sind, ha⸗ ben ihre Waffen recht gern abgegeben. (Heiterkeit.) Das Gerücht von der Entwaffnung Reutlingens ist durchaus falsch. Die Bürgerwehr in Heil⸗ bronn kam auf dem Marktplatze zusammen, um zu debattiren mit den Waf⸗ fen in der Hand, hierdurch unterscheidet sie sich von der von Schnitzer an⸗ geführten stuttgarter Bürgerwehr, welche nur zu einer politischen Huldigung ausgezogen ist. Dies letztere verbietet das Gesetz nicht.
Zwerger: Ich kenne die Adresse der heilbronner Bürgerwehr an die Regentschaft nicht, aber das glaube ich, daß man in dieser Frage den Be⸗ schluß der Regierung und dieser Kammer in Beziehung auf die Regentschaft im Auge behalten muß. Die Regierung hat ausgesprochen, daß sie bei allen Verfügungen der Regentschaft sich die Cognition vorbebalte. Eine Bürgerwehr, welche mit Beseitigung der Staatsregierung sich an die Natio⸗ nal⸗Versammlung auf solche Weise wendet, steht nicht auf dem Boden des
Stuttgart, 13. Juni. (Nürnb. Korresp.) tional⸗Versammlung hat heute Nachmittag wirklich ihre 234 ste Sitzung in einem Bierhause gehalten, was einen höchst eigenthüm⸗ lichen Anblick darbor. Der Saal war in der Mitte quer abge⸗ perrtz die eine Hälfte für die National⸗Versammlung selbst, sammt Journalisten⸗Plätzen und einer Damen⸗Galerie (die zarte Aufmerk⸗ samkeit für das schöne Geschlecht wird diese Versammlung bis zu ihrem letzten Athemzuge bewahren), die andere Hälfte für das Publikum. In dieser Hälfte befand sich keine Vorrichtung, um sitzen, eben so wenig, um über einander wegsehen zu können. Das Publikum schleppte daher in großem Eifer Stühle und Bänke aus dem Garten des Wirthshauses herbei, um sich dar⸗ auf zu, setzen oder zu stellen. Um diese Plätze gab es natür⸗ lich lebhaften Streit, Stühle und Bänke knackten, der Wirth wahrte sein Eigenthum, Hunde wurden unruhig, Stöcke sielen zu Boden; Niemand achtete auf bedeckte oder unbedeckte Häupter; Taback wurde geraucht; und, hätte man nur Tische gehabt, so würde man auch Bier getrunken haben. Daß es unter solchen Umständen sehr schwer war, den Verhandlungen mit Aufmerksamkeit zu folgen, wird jeder billig Denkende zugeben. Doch scheinen sie glücklicherweise nicht außer⸗ ordentlich wichtig gewesen zu sein, 1gnen war die Sitzung auf⸗ fallend kurz; sie begann um 4 ½ Uhr und endigte um 5 ¼¾ Uhr. Als der Namens⸗Aufruf geendigt war, konnte man nicht deutlich ver⸗
stehen, ob 101 oder 109 Mitglieder als anwesend verkündigt wur⸗
württembergisches Truppen⸗Corps besetzen werde. Schon gestern Diesen Morgen gegen 9 Uhr rü⸗ und Artillerie in die Stadt,
Statt durch oͤffent
ortmarschiren würden.
und Infanterie⸗Patrouillen der Thore, Kirchen und daß etwas Anderes der auch der Polizei⸗Kommissar um 1 ciner Ministerial⸗Verordnung die
den verlängert. Trotzdem wurden
gen hatte keinen anderen Erfolg, abgeliefert wurden. theils aus der Stadt hinaus, barten Dörfern zu beziehen.
Nachrichten: der Eisenbahn von Heilbronn w waren noch auf dem Rathhaus.
gezogen, jedoch wieder zurückgekehr
Heilbronn, 13. Juni, 11 ¾
3 bis 400 Mann, namentlich Tu zugewandt, wo sie bei Löwenstein
cernirt. gen haben stattgefunden. Die St
Heilbronn, 13. Juni. in die Stadt. Mit dem ersten
Kommandant mit der Nachricht Ministerium entschlossen sei,
niglicher Beamter die Stadt und den Kosten den in Aufruhr befind
badischen Gränze, ein anderer, Hohenlohische.
sellt haben. Redacteur des Neckardampfsch
der heutigen dritten Sitzung der
lassene Verfügung über Errichtung eines Reichsheeres mit. Verfügung ist erlassen worden an die provisorischen Regierungen von Baden und Rheinpfalz und an die württembergische Regierung. Antworten stehen noch aus. In den neu zu bildenden Ausschuß für Durchführung der Reichsverfassung werden sodann noch gewählt folgende 15 Mitglieder: Ludw. Simon, Eisenstuck, Claussen, Ha⸗ gen, Jacobi von Königsberg, Nauwerck, Schüler von Jena, Ko⸗ laczeck, Tafel von Stuttgart, Fröbel, Kudlich, Spatz, Schaffrath,
und man war gfaa der Ansicht, daß sie nach kurzer Rast gegen die Gränze
Zweck sei.
wehr und die Entwaffnung derselben. von zwei Stunden gegeben, später dieselbe um weitere vier Stun⸗
Nacht von Heilbronnern wieder abgeholt worden sein. len Bürger⸗ und Feuerwehr⸗Männer in der Nacht Bonfeld zu aus⸗
Stadt ist in Belagerungszustand erklärt, Bereits sind gegen 800 Gewehre abgeliefert.
(Schw. M.) 8 Uhr rückten wieder 2 Bataillone Infanterie und sechs Kanonen
Baden. Karlsruhe, 12. Juni.
den. Nach Verlesung des Protokolls reklamirten Uhland, Vischer und ein drittes Mitglied gegen die darin enthaltene Angabe, daß in der letzten Sitzung der Antrag Ludwig Simon’'s, „die National⸗ Versammlung wolle die Regentschaft ihrer hingebendsten Unter⸗
versichern“, einstimmig angenom⸗
men worden sei, indem sie entweder doße gen gewesen seien oder sich
Als ausgetreten werden unter
mehreren weniger bekannten Namen angemeldet: Robert Mohl, Peter in Karlsruhe, Römer in Stuttgart, Schmitt von Kaiserslautern. Federer hat an den Präsidenten das Ansuchen gestellt, derselbe möchte die Motive seines Austritts der Versammlung verkündigen, der letz⸗ tere protestirt aber auf das entschiedenste gegen die Vorlesung der⸗ selben. Ein Abgeordneter aus Mecklenburg⸗Schwerin verliest das von seiner Landes⸗Regierung erlassene Abberufungs⸗Schreiben und seine protestirende Antwort auf dasselbe. Als eingetreten für Römer
der württembergischen Kammer.
Folgt die Verlesung oder Anzeige einer Reihe von Zustimmungs⸗, Vertrauens⸗ und Unterstützungs⸗Adressen. gende Interpellation an die Regentschaft: „Von dem Chef des würt⸗ tembergischen Justiz⸗Departements, Römer, ist heute in der Kammer erklärt worden, die provisorische Regentschaft versuche bereits unbe⸗
Nun stellt Schoder fol⸗
genheiten Württembergs einzu⸗
greifen, indem sie den General⸗Lieutenant Miller nicht nur seines
auch als württembergischer Ge⸗
Ich frage daher an, ob diese Erklärung dem Sachverhalte entspricht, und im Bejahungsfalle, ob es die Regent⸗ schaft nicht angemessen findet, künftig ihre Verfügungen in Angele⸗
die Reichs⸗Verfassung anerkannt
aben, durch die betreffenden Regierungen ergehen zu lassen?“ Zur
tritt sogleich Herr Raveaux auf:
„Wir haben für gut befunden, vor Allem Maßregeln zur Wieder⸗ herstellung des gebrochenen Reichsfriedens zu ergreifen, und daher in dieser Richtung beinahe gleichlautende Befehle an General Peucker Peucker hat uns noch nicht geant⸗ wortet, Miller aber erklärte, im Augenblick in einer Lage zu sein,
en könne. Wir fanden für gut,
cine zweite Anfrage an ihn zu richten, ob er der Regentschaft Ge⸗ Die Antwort war, die Lage der
rweser festzuhalten; als Soldat
erlaube er sich nicht, zu beurtheilen, ob der Reichsverweser mit Recht abgesetzt sei oder nicht, deshalb wolle er der Huldigung, die er dem
bleiben. Auf Dieses hin hat die
Regentschaft den General Miller des Reichsdienstes enthoben und der württembergischen Regierung davon Anzeige gemacht mit der Auf⸗ forderung, einen Nachfolger desselben zur Ernennung vorzuschlagen.
ömer die angeführte Behauptung rner eine von der Regentschaft er⸗ Diese
Die
ig Sonnabend Nachmittag 3 Uhr das nach der des wommen hat, bis dahin brauchbar
chwäb. Merk.) Auf die Nach⸗
richt hin, daß bei Mosbach ein Lager von 10,000 Mann Badensern zusammengezogen werde, verbreitete sich hier das Gerücht, daß ein
die Gränze gegen den Odenwald wurden Durchmärsche erwartet. ckten auch Infanterie, Kavallerie so ziemlich all⸗
dessen ließen die Kavallerie⸗
die Straßen, die Besetzung lichen Plätze ꝛc. gleich ahnen, i Wirklich verkündete 0 Uhr durch öffentliche Ablesung Auflösung der hiesigen Bürger⸗ Es wurde hierzu eine Frist
nur wenige Gewehre abgegeben,
und selbst ein Abfordern mittelst in der Stadt herumfahrender Wa⸗
als daß höchstens 120 Gewehre
Um 5 Uhr zogen sich die Truppen größten⸗ um ihre Quartiere auf den benach⸗
Wir erhalten über die heilbronner Vorfälle folgende weitere Gestern Abend, den 12., wurden 120 Gewehre mit
egbefördert; etwa 100 Gewehre Dieselben sollen im Laufe der Eben so sol⸗
t sein. Das nach Sontheim und
anderen benachbarten Orten verlegte Militair war diesen Morgen, den 13., wieder im Marsch nach Heilbronn.
Uhr. (Schwäb. M.) Gestern
Nacht wurden etwa 300 auf dem Rathhause in Verwahrung des Stadtraths schon früher befindlichen Gewehre weggenommen; etwa
rner, zogen gegen das Badische,
kehrten aber zurück und haben sich gegen den Mainhardter Wald
gesehen worden sein sollen. Die von Truppen besetzt und Verhaftun⸗ adt ist nun vollkommen ruhig.
Diesen Morgen um
Bahnzuge kam auch unser Ober⸗ von Stuttgart zurück, daß das
von der gegen die Stadt ergriffenen Maßregel nicht ablzugehen. So eben, 8 ½⅔ Uhr, durchreitet ein Kö⸗
verkündigt für die Stadt und das
Ober⸗Amt Heilbronn die Aufruhr⸗Akte, die Entwaffnung sämmt⸗ licher Bürgerwehren mit der Erklärung, daß alle dadurch entstehen⸗
lichen Gemeinden zur Last fallen.
Von unserer ausgezogenen Bürgerwehr erfährt man, daß ein Theil sich gegen Wimpfen zu gezogen habe, wie man vermuthet, nach der
und zwar der größere Theil ins
Es sollen sich ihnen von Dorfschaften Viele beige⸗ Näheres darüber weiß man jedoch nicht. bei uns mehrere Verhaftungen vorgenommen, unter anderen der
Es wurden
iffs und andere Demokraten. (Nürnb. Korr.) In
Nr. 3 und 4 der Hoffschen Anträge, von denen der erste und zweite in der gestrigen geheimen Sitzung berathen worden sind, zur Be⸗ rathung. Der dritte Antrag, die Gemeinden zur Lieferung von Le⸗
angenommen. merie⸗Corps und Verwendung der Mitglieder desselben als Instruk⸗ toren, Unteroffiziere und Offiziere bei der Volkswehr.
Trotz der ungünstigen Umstände sei es gelungen, mit
Verhältnisse. Sache der konsti⸗
den vorhandenen Mitteln bis jetzt auszukommen.
eine Million betragen. Er hoffe, daß das badische Volk seine Stel⸗ lung erkennen und seine Ehre wahren werde. Denn, möge dasselbe K16 im Kampfe unterliegen, so werde doch dieses Beispiel nicht verloren sein und die jetzt ausgestreute Saat einmal aufgehen. So⸗ dann wurden mehrere von der provisorischen Regierung erlassene
litische Flüchllinge ꝛc. berathen und genehmigt. Die Wahl der pro⸗ visorischen Regierung findet erst in der morgenden Sitzung statt.
Karlsruhe, 13. Juni. heutigen vierten Sitzung der verfassunggebenden Versammlung durch den Vice⸗Präsidenten Werner interpellirte Abgeordn. Mördes das
Erzherzog Johann an das badische Volk. (Nr. 165.) Die Ver⸗ lesung desselben erregt wiederholte Aeußerungen des Unwillens. Am Schlusse mehrfache Rufe: Das ist von Mathy! Herr Brentano
antwortete, daß die Regierung noch keine amtliche Notiv von diesem Aktenstück und daher noch keine Veranlassung habe, Beschluß dar⸗ über zu fassen. Wenn er seine Privat⸗Ansicht darüber äußern solle so muͤsse er gestehen, daß ihm die Ansprache nur lächerlich erscheine. Er kenne keinen Reichsverweser Erzherzog Johann mehr, nachdem die National⸗Versammlung ihn seines Amtes entsetzt habe, und sollte derselbe es wagen, mit Waffengewalt in einzudringen, so werde man ihm, wie jedem anderen Reichs⸗ und Landesfeinde, mit den Waffen entgegentreten. Uebrigens sei eine Entgegnung auf diese Proclamation weniger Sache der provisori⸗
schen Regierung als der jetzt versammelten Volksvertreter. Abge⸗ ordneter Mördes stellt darauf den Antrag: aus den Abtheilungen eine Kommission zu wählen, um sofort eine Ansprache an da deut⸗ sche Volk als Antwort auf diese Proclamation zu eutwerfen. Brentano tritt bei, und es wird in den Abtheilungen sofort die Kommission, die Abgeordneten Steinmetz, Hoff, Brentano, Goegg und Tiedemann, gewählt. Der Justiz⸗Minister Peter erstattet
sodann den auf der Tagesordnung stehenden Bericht über seine Ge⸗ schäftsbranche. Die niederen Justizbeamten hätten den verlangten Eid geleistet, nur die Oberhofgerichte zu Mannheim und das Hofgericht zu Bruchsal hätten eine veränderte Fassung des
Eides gewünscht, die ihnen auch zugestanden worden sei. Das Personal der Straf⸗Anstalten sei unverändert geblieben
eingesetzt,
Zwei Notare seien in Folge der Amnestie wieder — zwei Notare entfernt worden, weil sie den Eid verweigert hätten. In Folge seines Ober⸗Aufsichtsrechts über die Civil⸗
und Strafrechtspflege habe der Justizminister ein provisorisches Ge⸗ setz über eine vierwöchentliche Verlängerung der Fristen erlassen. Eine Sistirung der Hulfsvollstreckungen sei wegen der daraus zu befürchtenden Störungen des öffentlichen Kredits unterlassen wor⸗ den. In Folge der Amnestie seien sämmtliche politische Verbrecher entlassen und die gestellten Cautionen zurückgegeben worden. Auch. eine Revision der Verurtheilten wegen gemeiner Vergehen sei er⸗ folgt, und die Strafen mit den neueren, milderen Ansichten in Ein⸗ klang gebracht worden. Zur sofortigen Emfsitrung der Schwurge⸗ richte werde in den nächsten Tagen ein Gesetz⸗Entwurf vorgelegt werden. In Betreff einer neuen Notariatsordnung seien die nö⸗ thigen Vorbereitungen getroffen. Was das Strafsystem anlangt, so habe sich das Ministerium für das pennsylvanische mit den nöthi⸗ gen Abänderungen entschieden. Abgeordn. Reich brantragt, daß das Oberhofgericht zu Mannheim und das Hofgericht zu Mannheim aufgefordert werden sollen, binnen zweimal 24 Stunden den Eid bei Vermeidung der Absetzung zu leisten. Der Antrag findet Unter⸗ stützung und die Dringlichkeit wird anerkaunt. Abg. Reich fährt fort und spricht sich auch gegen das die Geistes⸗ und Körperkräfte vernichtende pennsylvanische System aus. Herr Peter: Nicht das
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ner Mehrheit beschlossen, bisher Schonung gegen die widerspenstigen Richter zu beobachten. 18 Sces acs Abgeordneter Mördes vertheidigt das bisherige Verfahren der Regierung gegen die widerspenstigen Gerichtshöfe. Jetzt sei aber der Stand der Sache ein ganz anderer, sobald von der kon⸗ stituirenden Versammlung eine desinitive Refberüyg gewählt sei. Er beantragt daher, die Frage wegen der Eidesleistu lassen, eventue den Reichschen Antrag an eine ommission zu verweisen. Abgeordneter Schlatter ist für den Reichschen Antrag. Sämmtliche niedere Beamte haben entweder den Eid geleistet oder seien entlassen worden. Lassen Sie nicht das Sprüch⸗ wort zur Wahrheit werden: Die kleinen Diebe hängt man, die großen läßt man laufen. (Bravo.) Die Abgeordneten Zimmer⸗ mann und Rotteck sind ebenfalls für den Reichschen Antrag. Letz⸗ terer bemerkt, er habe noch nie gehört, daß die Gerichtshöse irgen einem Fürsten den Huldigungseid verweigert hätten, der noch ganz andere Versprechen des Gehorsams und der Treue enthalten habe, und ihre jetzigen Bedenklichkeiten seien daher ein bloßer Vorwand. Nachdem noch mehrere Redner meist für den Reichschen Antrag ge⸗ sprochen, wird die Debatte geschlossen, der Antrag vom Abg. Mör⸗ des, zur motivirten Tagesordnung überzugehen, da die Stimmen 25 gegen 25 stehen, durch die Stimme des Präsidenten gegen den⸗ selben abgeworfen, und schließlich der Reichsche Antrag mit 32 Stim⸗ men genehmigt. Abg. Heunisch berichtet sodann Namens des Finanz⸗Ausschusses über den Gesetz⸗Entwurf, die projektirte Zwangs⸗Anleihe betreffend, und dieser dem Entwurf im Allgemei⸗
rathung kommen.
Karlsruhe, 13. Juni, Abends. (D. Z.) So eben wurde die neue provisorische Regierung gewählt. Nach langer Diskussion entschied sich die konstituirende Versammlung für das Triumvirat und wählte die Herren Brentano, Gögß, Werner. Peter und Thie⸗ baut sind durchgefallen. Ersterer so sich bei merklich gealtertem Geist während der letzten Wochen als gänzlich unfähig bewährt haben; Thiebaut scheint viele persänliche Gegner in der Versamm⸗ lung zu haben.
Frankfurt, 15. Juni. Die Nr. 32 des Großherzoglich ba⸗ dischen Regierungsblattes enthält folgendes Standrechtsgesetz: Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von
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konstituirenden Versammlung kam
Zähringen.
In Anbetracht der Gefahren, denen das Großherzogihum durch
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—
—
bensmitteln an die Neckar⸗Armee anzuhalten, wird ohne Diskussion Der vierte Antrag bezweckt Auflösung des Gendar⸗
Der erste Theil des Antrags — die Auflösung — wird angenommen, der zweite aber nicht, weil man es für bedenklich hält, diese „reactio⸗ nairen“ Elemente in die Armee zu verpflanzen. provisorischen Regierung, Geogg, erstattet Bericht über die Finanz.
Das Mitglied der
tuirenden Versammlung werde es nun sein, ihn zu unterstützen, na- mentlich bei⸗Eintreibung der rückständigen Steuern, die jetzt gegen
provisorische Gesetze, über Erklärung des Landes von der nördlichen Gränze bis zur Murg in Kriegszustand, über die Amnestie für po-
(D. A. Z.) Nach Eröffnung der
Ministerium wegen des Aufrufs des „angeblichen“ Reichsverwesers
in Baden
Herr 1
Justiz⸗Ministerium, sondern das Gesammt⸗Ministerium habe in sei⸗
nen beistimmende Bericht soll in der Nachmittags⸗Sitzung zur 11n“
gung, daß die Reichstruppen mit den sich ihnen anschließenden treu geblie⸗ benen badischen Truppen zur Wiederherstellung der Staats⸗Ordnung in das Großherzogthum einrücken, finden wir uns veranlaßt, auf den Grund des f 66 der Verfassungs⸗Urkunde und im Einverständniß mit der deutschen Centralgewalt zu verordnen, wie folgt: §. 1. Der Militair⸗Kommandant, der wenigstens eine Brigade zu befehligen hat, ist ermächtigt, diejenigen Be⸗ zirke, in denen er es für nöthig erachtet, in unserem Namen, nach dem Ge⸗ setz vom 7. Juni 1848, in Kriegszustand zu erklären, mit der ferneren Lir⸗ kung, daß für die in Kriegszustand erklärten Bezirke nicht nur gegen die aufrührerischen Truppen nach dem Fese über das militagirstandrechtliche Verfahren vom 7. Juni 1848, sondern allgemein nach Maßgabe der nach⸗ folgenden §§. 2 — 5 das Standrecht eintritt. §. 2. Wer während der Dauer des Kriegszustandes 1) bewaffnet an einem Angriffe oder Widerstand gegen die gesetzliche Autorität oder bewaffnete Macht, oder an einer unerlaubten bewaffneten Versammlung Antheil nimmt, oder sich auf dem Wege dazu oder zu einem gewaltsamen Unternehmen befindet, — oder wer 2) zu solcher Bewaffnung oder solchem Waffengebrauch oder überhaupt zu Hoch⸗ verrath, Landesverrath oder Aufruhr aufsordert, 3) Soldaten in ir⸗ gend einer Weise zum Treubruch verleitet, 4) Anlagen macht, oder bestehende Anlagen zerstört, um militairische Bewegungen zu hindern, 5) den Aufrührern als Spion dient, oder die für die Wiederherstellung der Staatsordnung einschreitenden Truppen zu ihrem Nachtheil irre zu fuͤhren sucht, wird standrechtlich mit dem Tode, oder bei minderer Betheiligung mit Zuchthaus von 10 Jahren bestraft. §. 3. Diese Vergehen werden von einem Kriegsgericht abgeurtheilt, welches nach Artikel 4 des am 7. Juni 1848 über das standrechtliche Verfahren beim Militair erlassenen Gesetzes zusammengesetzt wird. Insoweit es Civilpersonen betrifft, findet dabei der letzte Absatz des Art. 4 des gedachten Gesetzes keine Anwendung. Das Verfahren richtet sich nach den Art. 5—7 des nämlichen Gesetzes, jedoch mit der Aenderung, daß das Gexicht in den dazu geeigneten Fällen auf die im §. 2 erwähnte 10 jährige Zuchthausstrafe erkennt und den alsbaldigen Vollzug anordnet. Kann wegen ungenügender Aufklärung der Sache moeder die zehnjährige Zuchthausstrafe noch die Todesstrafe erkannt und der Angeschuldigte auch nicht sogleich völlig freigesprochen werden, oder erscheint die Aburthe'lung hinsichtlich eines Angeschuldigten überhaupt nicht als drin⸗ gend, so wird die Sache zur weiteren Untersuchung und Erledigung an den ordentlichen Richter verwiesen. Bei der im Artikel 6 Nr. 3 des Gesetzes vom 7. Juni 1848 erwähnten Wahl eines Vertheidigers ist der Angeklagte, der nicht zum Militair gehört, in seiner Auswahl nicht auf Militairpersonen beschränkt und eben so wenig das Gericht, vorausgesetzt, daß das Verfahren nicht aufgehalten wird. §. 4. Ist das Todesurtheil gegen eine größere An⸗ zahl der am nämlichen Vorgang Betheiligten ausgesprochen, so wird der Kommandirende hinsichtlich der darunter befindlichen verhältnißmäßig weni⸗ ger schwer Belasteten den Vollzug des Erkenntnisses aufschieben, und un⸗ sere Entschließung über Begnadigung oder Strafverwandlung einholen. §. 5. Hinsichtlich der Theilnehmer an den hochverrätherischen Unternehmun⸗ gen seit dem 11. Mai d. J., die nicht erst nach Verkündigung des Kriegs⸗ zustandes eine der im §. 2 erwähnten Handlungen verüben, findet diese Verordnung nur auf diejenigen Anwendung, welche zu den Anstiftern ge⸗ hören oder an der hochverrätherischen Verbindung Theil genommen haben und nicht nach Verkͤndung dieser Verordnung ohne allen Verzug sich völ⸗ lig lossagen, indem sie sich der gesetzlichen Gewalt unterwerfen und zugleich Alles, was in ihren Kräften steht, beitragen, auch die Mitschuldigen zur schleunigen Unterwerfung zu bringen und dadurch den weiteren strafbaren Er⸗ folg ihrer verbrecherischen Unternehmung zu verhindern. §. 6. Während der Dauer des Kriegszustandes sind alle Bezirks⸗ und Orts⸗Behörden, die sich mit der Sicherheits⸗Polizei und überhaupt mit der Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung zu befassen haben, dem Militair⸗Kommandanten un⸗ tergeordnet, und auch die Bürgerwehr steht unter seinem Oberbefehl. In allen Bezirken, in welchen sich Truppen befinden, können die Militair⸗Be⸗ hörden die Sicherheits⸗Polizei auch unmittelbar selbst handhaben, zur Auf⸗ rechthaltung der öffentlichen Ordnung in Gemeinschaft mit den ihnen bei⸗ gegebenen Civil⸗Kommissären auch polizeiliche Anordnungen und Verbote erlassen, die Uebertretung mit Festnehmung und polizeilicher Strafe bedrohen, und diese durch die Civil⸗Behörden vollziehen lassen, oder nach Umständen selbst vollziehen. Gegeben in unserem Staats⸗Ministerium zu Frankfurt a. M., den 9. Juni 1849. Leopold. Kluber. Stengel.“
— Ueber die Operationen gegen Baden bringt die Frank⸗ furter O. P. A. Ztg. Folgendes:
Darmstadt, 15. Juni. Die Operationen gegen den Auf⸗ stand in Baden haben heute Nacht begonnen. Wir haben zwar noch keine bestimmten Nachrichten, so viel aber weiß man, daß um 2 Uhr Nachts die Truppen in der Bergstraße aus ihren Canton⸗ nements aufgebrochen sind. Der Feind soll sich zurückgezogen ha⸗ ben und Weinheim von den Unsrigen besetzt worden sein. Man hörte an der Bergstraße heute gegen 10 Uhr ein starkes Feuern in der Richtung von Mannheim. Diese Kanonade wurde sogar hier ehört. Die gestern hier eingerückten Königlich preußischen Truppen befinden sich noch hier, erwarten aber jeden Au⸗
genblick Marsch⸗Ordre. Heute Vormittag um 10 Uhr marschirten
die ersten Bayern hier durch, ein starkes Jäger⸗Bataillon, ein Re⸗ giment Chevauxlegers, eine Batterie Zwölfpfünder von 8 Piecen, ein Brückenzug von 15 Pontons mit Zubehör. Die Truppen wa⸗ ren wohl ausgerüstet und von guter Haltung. Sie kommen von Aschaffenburg und gehen bei Oppenheim über den Rhein nach der Pfalz. Morgen folgen 6— 8000 Mann nach, in zwei Kolonnen, die eine wieder über hier, die andere über Niederramstadt und
Eberstadt. Letztere geht wahrscheinlich bei Gernsheim über den Rhein. Wir hoffen, heute noch Wichtiges von den gegen Baden
vorrückenden Truppen zu erfahren.
Darmstadt, 15. Juni. Hunderte von Menschen umlagerten heute Abend den Bahnhof, um mit dem um 7 Uhr eintreffenden letzten Zuge aus der Bergstraße Kunde vom Kriegsschauplatze zu erhalten. Man hatte den ganzen Tag über fortwährend Kanonen⸗ donner gehört, auch Rauchsäulen aufsteigen sehen, wie Einige glaub⸗ ten, in Mannheim, Andere mehr rechts in Oggersheim oder Fran⸗ kenthal. Dies Alles steigerte natürlich die Neugierde. Endlich kam der ersehnte Zug, hielt aber an dem Wege jenseits des Exerzierplatzes plötz⸗ lich still. Man schaffte einen verwundeten Offizier heraus, der hier sein Landhaus hat, Rittmeister von Jäger von den Che⸗ vauxlegers, dem das Bein zerschmettert ist. Der Zug, der nun langsam dem Bahnhofe zufuhr, enthielt außerdem noch 14 verwundete Chevauxlegers, wovon einer so schwer, daß man ihn auf einer Tragbahre nach dem Lazareth tragen mußte. Ueber das Gefecht selbst, das schon den Morgen um 7 Uhr stattgefunden, er⸗ fuhr man nur, daß die Chevauxlegers bei Käferthal, unweit Mann⸗ heim, etwas zu hitzig vorgegangen seien, ohne Unterstützung von Infanterie und Artillerie, wodurch sie diesen Verlust erlitten. Jeden⸗ falls war das Vorrücken des diesseitigen Truppencorps ein allge⸗ meines und siegreiches. Das Hauptquartier war schon am Morgen zu Weinheim, die Vorposten zu Schrießheim. Was den Tag über weiter vorging, ist man sehr begierig, zu erfahren. Die Kanonade, die man hier hörte, glaubt man, rühre von den Preußen her, welche jenseits gegen Ludwigshafen (die Rheinschanze) vorrückten.
Frankfurt, 16. Juni. So eben geht eine Meldung des Herrn General⸗Lieutenant von Peucker, d. d. Weinheim, den 15. Zuni c. Abends 9 Uhr, ein, wonach gestern sein Corps in der 18 Frühe in zwei Cslonnen, die eine auf der Bergstraße, die andere . Fürth aus, zu einem konzentrischen Angriffe gegen Weinheim .. gegangen ist. In der rechten Flanke wurde gleichzeitig eine Re⸗
lIumhe zirung gegen Mannheim über Käferthal ausgeführt. Die I“ 8. wurde durch eine Seitenkolonne gedeckt, welche im 8 Feind ald gegen die oberen Neckar⸗Uebergänge vordrang. Der 1 wurde auf allen Punkten zurückge
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die Usurpation einer revolutionären Regierung ausgesetzt ist, und in Erwä⸗
worfen. Der wichtige Punkt
Ladenburg und hier wurde genommen. In der Front wurde über Weinheim bis Groß⸗ sachsen vorgedrungen und bei einbrechender Nacht durch Besetzung von Weinheim, Virnheim, Heddesheim, Ladenburg und Großsach⸗ sen eine Stellung bezogen.
Die Truppen haben in 15stündiger ununterbrochener Anstren⸗ gung an frischem thatkräftigen Muthe und Ausdauer gewetteifert und einen Geist brüderlicher Einigkeit an den Tag gelegt, welcher über alles Lob erhaben ist. Weitere Details fehlen noch zur Zeit.
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Frrankreich.
r . Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 15. Juni. Dupin ecröffnet um 1 ½ Uhr die Sitzung. Die
“ Befehle sind gegeben worden, außer den Stenographen
nur solche Personen in die Vorhallen zu lassen, welche Spezial⸗ karten vorzeigen. Dupin: „Ich ersuche die Kommissionsmitglie⸗ der, denen die Begutachtung des Klubgesetzes obliegt, sich in das 5te Bureau zurückzuziehen und ihre Arbeit sofort zu beginnen.“ Dies geschieht. Dupin: „Jetzt werde ich die Doppelmandate der abwesenden Deputirten durchs Loos beseitigen. Das Lvos macht Ledru Rollin zum Deputirten des Var⸗Departements, Felix Pyat zum Deputirten der Nièvre, Mathie (Drôme) zum Rhone⸗Deputir⸗ ten u. s. w.“ Dupin verliest Briefe, worin neun Montagnards erklären, daß die kurzen Aufrufe zu den Waffen ohne ihre Geneh⸗ migung mit ihrer Unterschrift versehen worden seien. (Geläch⸗ ter und Aufregung.) Gendrier steigt sogar auf die Trü⸗ büne und protestirt mündlich, unter dem Gezische der Versammlung, gegen diesen fürchterlichen Mißbrauch. Dupin: „Der pariser General⸗Prokurator hat an mich ein neues Requisitorium gerichtet, in welchem er die Versammlung um Erlaubniß bittet, die Deputir⸗ ten Menand, Bougeod, Eschman, Rolland, Landolphe, Jarroud und Avril wegen Theilnahme an der Insurrection vom 13. Juni zu ver⸗ folgen.“ Cholat: „Laut obigen Requisitoriums werden diese Deputirten deshalb kriminalisch verfolgt, weil sie Briefe und Pro⸗ clamationen unterschrieben, deren Entwürfe man im Sitzungssaale des Konvents gefunden. Ich bemerke, daß der Name Avril unter einem dieser nach Lyon oder M ceon bestimmten Briefe nicht der Name des Deputirten gleiches Namens ist. Wahrscheinlich ist dies ein Bruder desselben.“ Dupin: „Die Staats⸗ Anwaltschaft verlangt Dringlichkeit. Ich bringe also die⸗ selbe zur Abstimmung.“ Die gesammte Rechte und das Centrum erheben sich für die Dringlichkeit. Die Linke enthält sich der Abstimmäng. Dupin: „Es fragt sich demnächst, ob die Ver⸗ sammlung eine neue Kommission wählen oder diese Anträge der gestrigen Kommission (mit Thiers an der Spitze) überweisen will?“ Berryer: „Da ganz neue Thatsachen vorliegen, so beantrage ich eine neue Kommission.“ Dies wird genehmigt, und die Versamm⸗ lung zieht sich in ihre Abtheilungs⸗Säle zurück, um eine neue Kommission zur Berichterstattung zu wählen. Drei Viertelstunden später kehrt der Berichterstatter in den Saal zurück und die Sitzung wird wieder aufgenommen. Beugnot, Berichterstatter, erscheint um ¼ vor 5 Uhr auf der Tribüne. Sein Bericht ist kurz und trägt auf Genehmigung der Untersuchungs⸗ Einlei⸗ tung gegen obige 8 Deputirte an. Eine Contra⸗Debatte findet eigentlich gar nicht statt. Die Untersuchung ist also genehmigt. Felix Pyat bittet um das Wort. (Aufsehen.) Er erklärt, daß er eben in der Sitzung erschienen, um gegen das Lvoos rücksichtlich seiner Doppelwahl zu protestiren. Er nehme für das Cher⸗Depar⸗ tement an. Wird genehmigt. Victor Hugs ergreift das Wort, um die Aufmerksamkeit auf das Verfahren der ersten Legion der Nationalgarde in der Rue Cogqheron und Rue Neuve des Bons Enfans zu lenken. Er fragt den Minister, welche Maßregeln er gegen diese barbarischen Pressen⸗Zertrüͤmmerer eingeleitet habe? (Beifall links.) Dufaure antwortet, daß die Behörden die nö⸗ thigen Schritte gethan und diese Eingriffe gerügt werden sollen. Dufaure verliest schließlich telegraphische Depeschen aus den De⸗ partements, wo Gährung herrscht. In Lyon ruste man sich zu ei⸗ Fööö sozialen Kampfe. Die Versammlung trennt sich um r.
Paris, 15. Juni. clamation erlassen:
„Bürger von Paris! Eine aufrührerische Minorität sucht die Majo⸗ rität, das Ergebniß des allgemeinen Stimmrechts, zu unterdrücken. Im Namen der Verfassung, von welcher sie sagt, daß sie verletzt worden sei, mißachtet sie alle Gesetze und die Verfassung selbst. Die National⸗Ver⸗ sammlung und die Regierung werden dies nicht zugeben. Paris ist im Belagerungszustande. Wir haben die Anwendung des Gesetzes verlangt, welches denselben im Namen der Verfassung erklärt; wir werden ihn nur zur Kräftigung der Republik gebrauchen.“
Von der gesetzgebenden Versammlung erging folgende Procla⸗ 1“ welche gestern früh an den Straßenecken angeschlagen wurde:
„Die gesetzgebende Versammlung an das französische Volk. Bürger, Nationalgarden und Soldaten! Die Republik und die Gesellschaft ist be⸗ droht. Die Souverainetät des Volkes wird in gehässiger Weise durch eine aufrührerische Minorität mißkannt, welche den Aufruf zur Gewalt erläßt und durch einen verruchten Krieg von neuem, zugleich mit dem öffentlichen Frieden, die dem Wiedererstehen nahe Wohlfahrt des Landes gefährdet. Die gesetzgebende Versammlung, aus dem Nationalwillen hervorgegangth, wird energisch alle die Pflichten erfüllen, welche ihr unter diesen äu⸗ ßersten Umständen auferlegt sind. Ihr steht es zu, im Namen des Volkes zu reden, welches nur ihr sein souveraines Mandat übertragen hat. Hüter der Republik und der Verfassung, welche die unver⸗ letzbaren Gewährleistungen der gefährdeten Gesellschaft und Ordnung sind, wird die National⸗Vertretung bis in den Tod die Verfassung und die Republik, welche so unwürdig angegriffen worden sind, gegen einen strafbaren Aufstand vertheidigen. Bürger! schaaret Euch um Eure Ver⸗ treter, um die Vertreter des französischen Volkes; in Eurer Vereinigung mit ihnen, mit dem Präsidenten der Republik, mit unserer tapferen und treuen Armee, in unserer einmüthigen Eintracht beruht unser gemeinsames Heil. Bürger, Nationalgarden und Soldaten! im Namen des Vacerlandes, im Namen der Ehre, der Gerechtigkeit und der Gesetze rust die gesetzgebende Versammlung Euch frierlich auf zur Vertheidigung der Republik der Ver⸗ fassung und der Gesellschaft.“ 8 4
General Changarnier überschickte vorgestern Abend um 9 5 Uhr nachstehenden Bericht an den Consecil⸗Präsidenten:
„Der beiliegende Tagesbesehl, um 3 Uhr diktirt, wird Ihnen von dem Beginnen des Tages Kunde geben. Um 3 ¾ Uhr wurden die in der Ge⸗ werbschule, deren Zugänge durch Barrikaden gedeckt waren, verschanzten Aufrührer durch die von einigen Nationalgardisten der 6ten Legion beglei⸗ teten Linientruppen angegriffen und mit größter Entschlossenheit vertrieben. Andere in den Straßen Aumaire, Gravilliers, Transnonain, Notre⸗Dame de Nazareth, in der Tempelvorstadt und noch anderswo errichtete Barrikaden wurden fast eben so schnell genommen, als sie erbaut waren. Von der Seite, im Rücken und von vorn angegriffen, konnte keine unseren tapferen Soldaten, deren unbeschreiblicher Eifer noch ganz andere Hindernisse bewältigt hätte, ernsten Widerstand leisten. Allenthalben durch die herzliche Mitwirkung der Nationalgarden unterstützt, behaupten unsere Truppen in Ordnung selbst die⸗ jenigen Stadttheile, wo unsere Gegner die meisten Anhänger zählen.“
Folgende telegraphische Depesche wurde heute in die Departe⸗ ments abgeschickt:
1“
Das Ministerium hat nachstehende Pro⸗
durch die Eisenbahn⸗Verbindung bis zum Neckar
dere Autorität anerkannt werden solle, als die des Berges.
„Den 14. Juni 1849, 10 Uhr Morgens. Der Minister des Innern an die Präfekten. Paris genicßt der vollkommensten Ruhe. Die Bevölke⸗ rung hat durchaus nicht Theil genommen an dem durch einige Anarchisten versuchten Aufstande; derselbe ist ohne Zusammenstoß unterdrückt worden, Dank den von der Regierung getroffenen Maßregeln und der Haltung der Nationalgarde und der Armee.“ 3
Vorgestern Abends 9 Uhr der Boulevards ertheilt, was durch die Reiterei rasch be⸗ werkstelligt wurde. Truppen und Nationalgarden blieben noch auf den Boulevards, insbesondere an den Straßenecken, zur Verhinderung von Barrikaden, aufgestellt; es wurde aber kein weiterer Versuch dazu gemacht, und um Mitternacht gin⸗
gen die National⸗Gardisten, bis auf einige Schildwachen, nach
Hause. Nur da und dort sah man Volksgruppen, die aber völlig harmlos waren. Die Hauptstellungen wurden die Nacht über von den Truppen bewacht, ohne daß irgendwo eine Ruhestörung vorfiel. Nach dem Courrier frangais war die von den Meuterern für
die Nacht, falls Barrikaden gebaut würden, gewählte Loosung
„Chatcau d'Eau“ und die Antwort „Chatiment.“ Der Union zu⸗ folge, ging der Plan der Mitglieder des Berges und der ihnen beigetretenen Cx⸗Repräsentanten der Partei dahin, zu erklären, da
die Majorität der National⸗Versammlung ihre Rechte und ihre Au-⸗
torität verwirkt habe, sich des Büreau's der Versammlung zu be⸗ meistern, den Konvent zu proklamiren, den Präsidenten der Repu⸗ blik, die Minister und Changarnier nach Vincennes zu senden, sich als öffentlicher Sicherheits⸗Ausschuß zu konstituiren und sich in Permanenz zu erklären. Um 5 Uhr wurde vorgestern Nachmittag ein roth gedrucktes Plakat angeschlagen, welches folgenden Aufruf zu den Waffen enthielt: „Die Verfassung ist verletzt worden, sie muß vertheidigt werden. Zu den Waffen! Zu den Waffen! Der Versammlungs⸗Ort ist an der Gewerbschule.“ Das Plakat trug die Unterschriften von Ledru Rollin und etwa 60 anderen Personen. Ein anderes Plakat, das man in der Gewerbschule fand, kündigte die Abfetzung des Präsidenten der Republik und des Ministeriums an, befahl die Errichtung von Barrikaden und gebot, daß keine an⸗
gestern Abend gegen 8 ½ Uhr wurden die sieben verhafteten Reprä⸗
sentanten des Berges unter Kavallerie⸗Bedeckung in Kulschen nach der Präsidentschaft gebracht und eine Stunde später getrennt in
die Comité-Zimmer der National⸗Versammlung eingesperrt.
Sie sollen sämmtlich sehr niedergeschlagen gewesen sein. An fangs hatte man sie nach der Conciergerie gebracht, aber kurz
darauf schickte man, in Gemäßheit eines Artikels der Verfassung, sie nach dem Palaste der National⸗Versammlung. Als die Repräsen⸗ tanten des Berges und die Artillerie⸗Legion vorgestern im Garten des Palais National versammelt waren, hielten Ledru Rollin und Oberst Guinard Reden an die Artilleristen; Beide forderte sie auf, den Berg zu unterstützen, und viele Artilleristen begleiteten auch den Letzteren nach der Gewerbschule. Es geschah in Folge der Weisungen des Obersten Forestier, daß der Berg in der Gewerb⸗ schule sein Quartier aufschlug. Er hatte den Beistand eines Thei⸗ les der 6ten Legion zugesagt, aber nur wenige seiner Gardisten fanden sich ein. Beim Erscheinen der Gendarmen ergriffen die Mitglieder des Berges die Flucht. Später fand man Waffen
und Munition versteckt. Die Gewerbschule wurde darauf vom 24sten Regiment besetzt. Als die Truppen vorge⸗ stern nach Zerstreuung des Zuges den Boulevard hinauf⸗ zogen, erscholl vom Balkon des Klubs der Verfassungs⸗
freunde tobendes Geschrei. Die Polizei drang sofort ein und ver⸗ haftete 60 Personen. Um 6 Uhr wurden vorgestern Nachmittag 50 — 60 Artilleristen der Nationalgarde festgenommen und durch ein Bataillon der Jäger von Vincennes nach der Polizeipräfektur ge⸗ bracht. In der Straße Grange⸗Bateliere wurde ein Klub von 20 Personen verhaftet und unter Eskorte abgeführt. Ein Mann, der einen Nationalgardisten entwaffnen wollte, wurde von einem ande⸗ ren Gardisten sofort erschessen. Heute Mittag um 1 Uhr besuchte die Polizei alle Büuͤreaus der rothrepublikanischen Journale und nahm sämmtliche bei denselben beschäftigte Personen in Haft. Auch der Oberst der aufgelösten Artillerie⸗Legion der Nationalgarde, Herr Guinard, ist verhaftet worden. Man befurchtet, daß die Provinzen ebenfalls die Aufforderung zu aufrührischen Kundgebungen erhalten haben. Vorgestern riefen die rothen Journale den Osten und den Süden zu den Waffen, und es ist bekannt, daß die sozialistische Presse der Departements der von Paris gegebenen Losung folgt. Auchrhieß es in den Büreaus der Versamm⸗ lung, daß die Regierung zahlreiche Depeschen vom Präfekten mit der Anzeige empfangen habe, daß überall geheime Gesellschaften orga⸗ nisirt seien, und daß man nur das Signal von Paris erwarte, um einen Schlag zu Gunsten der sozialen Republik zu versuchen. Ge⸗ stern wurde versichert, daß die Regierung am Morgen durch den Telegraphen in 5 Departements den Befehl habe abgehen lassen,
dieselben in Belagerungs⸗Zustand zu erklären. Es soll eine Liste der neuen Regierung in der Gewerbschule aufgefunden worden sein. Ledru Rollin, heißt es, stand als Diktator an der Spitze, mit Recht über Leben oder Tod. Nach
der Assemblée Nationale war unter den Personen, welche an der Spitze des vorgestrigen Demokratenzuges einherschritten, der ehemalige Minister des Auswärtigen unter Cavaignac's Verwaltung, Bastide. Demselben Blatte zufolge riefen einige der Meuterer: „Tod dem Napoleon und seinem Ministerium!“ Der Repräsentant Signard soll nahe beim Chateau d'Eau verwundet worden sein. Nur wenige Schüsse wurden am 12ten zwischen den Truppen und dem Volke gewechselt, welches jedesmal zuerst feuerte. Auf dem Boulevard Montmartre wurde angeblich ein Mann getödtet. Ein Journal meldet, daß der Oberst⸗Lieutenant und einstweilige Befehls⸗ haber der 11ten Legion, Pascal, und andere Offiziere derselben Legion auf Befehl des Generals Sauboul verhaftet worden seien.
„Heute herrscht in Paris die vollkommenste Ruhe. Vom Belagerungszustande spürt man äußerlich eigentlich gar
nichts. Diese Maßregel ist jedoch insofern wichtig, als sie die Initiative aller richterlichen Gewalt in die Hände des Mi⸗ litair-Kommando's legt. Reforme, Peuple, Vraie Re⸗ publique, Democratie pacifique, Republique, Tri⸗ bune des Peuples nudEstaffette sind auch heute nicht erschienen. Dagegen geben Temps und La Liberté wieder Blätter aus. Dem National zufolge, sind drei Redacteure, drei Schrift⸗ setzer und einige andere Angestellte aus dem Verlags⸗ Büreau des Peuple in die Keller der Tuilerieen eingesperrt. Die Entwaffnung der Artillerie geschieht diesesmal nicht auf dieselbe Art, wie in den Junitagen. Die Bürger werden zuerst aufgefor⸗ dert, ihre Waffen freiwillig abzuliefern und dann erst, nach 24 Stunden, erfolgen die Haussuchungen. Es geht das Gerücht, die gesetzgebende Versammlung werde sich auf zwei Wochen vertagen. Der Präsident der Republik empfing vorgestern Abend den Besuch des diplomatischen Corps. Er unterhielt sich besonders mit ven Gesandten von England, Rußland und Spanien. .“ Aus Rom hat man Berichte bis zum 7ten und aus 18 8 vecchia bis zum 8. Juni. Oudinot bombardirt Rom seit dem 5te und legte bereits mehrere Häuser und Kirchen in Asche. ist nach, Das Bankbülletin ist heute erschienen. Dasselbe weis 2
”
wurde Befehl zur