do. do. L. B. 200 Fl. — —
(Köln⸗Mind.) 77 ½ Gld. Sächs.⸗Schles. (Dresden⸗Görlitz) 72 Gld. decgerene 33 ½ Gld. Krakau⸗Oberschlesische 43 — 44 12 u. Br.
8
antwortlichen Minister und des Governeurs von Kanada und arg⸗ wöhnte, daß sie Interessen feindlich wären, die beschützt werden müß⸗ ten, daß sie überhaupt nicht geneigt seien, loyale Personen zu be⸗ lohnen. Lord J. Russell hob dagegen hervor, daß es eine schreiende Rechtsungleichheit wäre, wenn man, nachdem man Ober⸗Kanada Entschädigung für seine während des Aufstandes erlittenen Verluste bewilligt, jetzt Unter⸗Kanada eine ähnliche Entschädigung verweigern wollte. Was den von Herrn Gladstone getadelten smszand betrifft, daß man nicht zwischen den loyalen und den rebellischen Kanadiern einen Unterschied statuirt habe, so könne man gerade, ohne gegen die loyalen Unterthanen ungerecht zu sein, einen solchen Unterschied nicht machen, da man anderen Falls dieselben erst zum Beweise ih⸗ rer Loyalität würde nöthigen müssen, sobald sie ihre wohlbegründe⸗ ten Entschädigungs⸗Ansprüche erhöben. Schließlich erklärte Lord John Russell, daß, wenn nicht ganz außerordentliche Umstände ein⸗ träten, er nicht das mindeste Bedenken tragen werde, im Geheimen Rath⸗Kollegium die für das Gesetz g. erforderliche Königliche Sanction zu beantragen. Darauf wurde der Horriessche Antrag verworfen.
Zum provisorischen Geschäftsträger Sardiniens in London ist Graf Gallina ernannt worden. Der bisherige Geschäftsträger, Marchese Pauli, reichte seine Entlassung nach der Abdankung Karl Albert's ein. 1
Aus Liverpool wird die gestern dort erfolgte Ankunft des neuen deutschen Kriegsdampfschiffes „United Staates“ im Mersey⸗Flusse berichtet. Das Schiff verließ New⸗York am 31. Mai, bringt aber keine neueren Nachrichten von dort. Nachdem es 21 Stunden ab⸗ gesegelt war, stieß es, in Folge eines Defekts an seinem Kompaß, auf die Nantucket⸗Untiefe, kam aber nach 4 Stunden wieder los, nachdem es 70 Tonnen Kohlen über Bord geworfen.
Aus New⸗York wird wieder von einem furchtbaren Schiffbruch gemeldet. Wie vor einigen Wochen die „Hannah“, so ist am 10. Mai das Emigrantenschiff „Maria“, von Limerick nach Quebeck be⸗ stimmt, auf schreckliche Weise verunglückt. An genanntem Tage be⸗ gegnete die „Maria“ 50 englische Meilen von St. Pauls einem
ungeheuren schwimmenden Eisfelde. Der Versuch, dasselbe zu passi-⸗ ren, mißlang; mitten in der Nacht stieß ein Eisberg den ganzen
Bug ein, die See stürzte wie ein Katarakt in den Raum, und un⸗
1068
Brigg aufgenommen.
später halbtodt von einer englischen Bark aufgenommen worden.
Kong eingeschifft.
St. mehr als vorige Woche). in Porto schwer erkrankt war, gestorben sei. Mußland und Polen. Warschau, 18. Juni.
Kalisch, der Andere nach Moskau abzereist.
ist noch kein Montagnard hier flüchtig eingetroffen.
ter dem Todesgeschrei der unglücklichen Zwischendecks⸗Passagiere sank das Schiff fast augenblicklich. Von 121 Personen -enee 9, die eben auf dem Deck waren, sich aufs Eis retten; der Steuer⸗ mannswache gelang es, in ein Boot zu flüchten und jene 9 aufzu⸗ nehmen. Nachdem sie einen Tag in schneidender Kälte auf der See umhergetrieben waren, wurden die Geretteten von einer englischen Ganz in derselben Gegend sind kürzlich zwei große englische Kauffahrer, 40,000 Pfd. St. werth, im Eise ver⸗ oren gegangen; die Mannschaft rettete sich in den Böten, von denen eines erst nach siebentägiger Irrfahrt aufgenommen wurde. Der Capitain des verunglückten Emigrantenschiffes „Hannah“, der mit dem Boote sein sinkendes Fahrzeug im Stiche ließ, ist vier Tage
In Cork wurde am 12ten d. das 59ste Regiment nach Hong⸗
Der Prozeß gegen Gavan Duffy, der wegen Preßvergehen dreimal in Dublin vor Gericht stand, ohne daß die ee über ein Verdikt einig werden konnten, scheint aufgegeben zu sein. Zum erstenmal seit fast einem Jahre steht der Name nicht auf der Liste der in der jetzt eröffneten Session vor Gericht Erscheinenden.
Die Bank hatte am 9. Juni einen Banknoten⸗Umlauf von 18,122,160 Pfd. St. (239,185 Pfv. St. weniger als vorige Woche) und einen Baarvorrath von 14,652,762 Pfd. St. (210,785 Pfd.
Es geht das Gerücht, daß König Karl Albert, der bekanntlich
Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Graf Rzewusli, und der General⸗Major Fürst Golitzyn sind von hier, der Erstere nach
„Belgien. Brüssel, 18. Juni. In Folge der pariser Er⸗ eignisse ist man an der Gränze und an manchen Eisenbahn⸗Sta⸗ tionen sehr streng gegen Ausländer geworden. So viel man weiß, 1 snard Vorgestern Abend wurde beim Eintreffen des pariser Zuges ein Fremder ohne
Paß festgenommen. Am Donnerstag hieß es zu Antwerpen, Ledru
Paß nur, daß mehrere Franzosen am Vord waren, und daß ein Passagier Ledru Rollin ähnlich sah, und es scheint, daß diese Aehn⸗ lichkeit das Gerücht hervorgerufen.
““
AKAͤFnigliche Schauspiele. 1
Mozart. (Fräul. Pauline Zschiesche: D Anfang halb 7 unr Zschiesch onna Anna, als Gastrolle.)
Preise der Plätze:
10 Sgr. Parterre, Amphitheater 10 Sgr. Freitag, 22. Juni. Vorstellung: Anfang halb 7 Uhr.
c.ü.
Im Schauspielhause. 95ste Abonnements⸗
r-
Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 21. Juni. Zum erstenmale: Versuche. sche Proberollen in 1 Akt, von L. Schneider. Musik von mehreren Komponisten. Hierauf: Der Frosch, ausgeführt Klischnigg. Dann: Wer ißt mit? Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von
drama in 2 Akten. (Hr. Klischnigg: Jocko.)
(Dlle. Erdtmann, vom Stadttheater zu Stettin, im ersten Stück: Karoline, in dem Vaudeville: die Guste, als Gastrollen.)
Freitag, 22. Juni. Die Töchter Lucifer's. Großes phanta⸗ stisches Zauberspiel mit Gesang, in 5 Abtheilungen (12 Tableaux), von W. Friedrich. Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stieg mann. (Decorationen und Kostüme neu.) 8-
—
—
—.
Wechsel-Course.
Geld. 142 ½
Brief.
Amsterdam 250 Fl. do.
Hamburg do.
London
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. V 3 Mt. 6 2 Mt.
2 Mt.
2 Mt.
2 Mt.
8 Tage
2 Mt.
2 Mt. — 56 16 100 SRbl.] 3 Wochen 103 ⅞ 103 ⅓
Pfandbriegf-, Kommunal-Papiere und Geld- Course.
142 ½ 142 ⅞ 150 ½ — 149 ½ 149 ⅓ 25 ½ 6 25½ 80 ½ 80 ⁄6 80 ½ 80 ¾ —“ 101 99 ⅔ 99 ½ 99 ½
bE 11111“ 300 Mk.
Wien m 20 Xr. . ....... 150 Fl.
Breslau
998
Leipzig in Courant im I14 Thlr. Fuss. 100 Thlr.
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
Inlünclische Fonds,
2t. Eriet. Geld. Gem. szt Brief. Geld. Gem.
Preufs. Freixw. Anl 5 102 101¼ Pomm. Pfdbr. 3 ½ 93 92 ½ St. Schuld-Sch. 3 ⅔ 80 79 ½ Kur- u. Nm. do. 3 ½ 93 92 ½ Sech. Präm. Sch. — 101 ¾ 101 ⅔ Schlesiache do. 3 ½ — K. u. Nm. Schuldv. 3 ⅔ — — do. Et. B. gar. do. 3 ½⅔ — Berl. Stadt-Obl. 5 — Pr. Bk-Antb.-Sch —] 89 ¾ do. do. ½— — Westpr. Pfandbr. 3 ⅔ 85 ½ Friedrichsd'or. — 13 7½ Grossh. Pozen do. 4 — And. Goldm. àöth. — 12 ¾ do. do. 3 ½ Disconto. 8 — Ostpr. Pfandbr. 3 ⅔
84½ 97 ½ — 2 80
Auslüändische Fonds.
Poln. neue Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl. 4 do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 ½ % Int.
Kurh. Pr. O0.40th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.
Russ. Hamb. Cert. do. beiHHope 3.4. S. 5 do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. 4 — do.- do. 5. A. 4 do. v. Rthsch. Lst. 5 104 do. Poln. Schatz0. 4 68 ¼ do. do. Cert. L. A. 5 80 ½
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85
67 ¾¼ 79 13
80¾
Pol. a. Pfdbr. a. C. 4
8 LLE11“] 1“ 8 8 888 8 8
11X“X“
Berliner Börse vom 20. Juni.
Eisenbahn- Actien.
Stamm-Actien. V Kapital.
Tages-Cours.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ¾ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertrag 1848.
Prioritäts -Actien. Kapital.
Zinsfuss.
Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
Berl. Anh. Lit. A. B. do. “ eee do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt..
do. Leipziger
Halle-Thüringer
Cöln-Minden do. Aachen
Bonn-Cöln
Düsseld.-Elberfeld..
Steele-Vohwinkel..
Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn
Oberschl. Lit. A...
do. Litt. B.
Cosel-Oderberg..
Breslau-Freiburg...
Krakau-Oberschl....
Berg.-Märk ..
Stargard-Posen
Brieg-Neisse
Magdeb.-Wittenb...
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200.000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
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Quiltungs- Rogen.
Aachen-Mastricht. 2,750,000
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. do. Prior...
sSchluss-Course von
8,000,000
Cöln-Minden
½ ,0
Berl.-Anhalt do. Hamburg do. do. do. Potsd.-Magd... do. do. 2 do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.... Cöln-Minden Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm -Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do. Oberschlesische Krakau-Oberschl... Cosel-Oderberg.... Steele-Vohwinkel .. do. do. II. Ser. Breslau-Freiburg... Berg.-Märk. ..
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000
aI.âEᷣEESASE
₰—
II
4,500,000 8,525,000 2,050,000 6,500,000 4,300,000
Ausl. Stamm-Act.
Börsen-
Zinsen. Reinertr.
1848
Leipzig- Dresden... [ udw.-Bexbach 24 Fl. Kiel-Altona Sp. Amsterd.-Rotterd. nn. Mecklenburger Thlr.
95 bz.
33
—-
½. 33 G.
HE &EE 52* III
von Preussischen Bank-Antheilen 89 88 ¼ bz. u. G.
II von Rheinischen und Oberschlesischen Actien sind die Course der übrigen Effekten heute gewichen, doch zeigte sich zu den billigeren Preisen viel Kauflust. Alle Staats-Fonds fest
— 41
2 2 1 Auswärtige Börsen. 19. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 97 ½ Gld. Louisd'or 112 ½⅞ Gld. Polnisches Pa⸗ piergeld 93 ¾ u. ½ bez. Oesterr. Banknoten 82 ⁄2˖ Br. Staats⸗ schuldscheine 79 ½ Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 101 ¾ Gld. Posener Pfandbriefe 4 proz. 98 bez., do. 3 ½ proz. 80 1⁄ bez. Schlesische do. 3 ½ proz. 8941 bez., do. Litt. B. 4proz. 92 bez., do. P-hcs yfs Sen oln. Pfandbr. neue 4proz. 91 Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 98 ½ Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 19 Br. Actien: Oberschlesische Litt. A. u. Litt. B. 94 ¾ Gld. Bres⸗ lau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 79 ⅞ u. 80 bez. Niederschles.⸗Märk. 72 Gld., do. Prior. 99 ¼ Gld., do. Ser. III. 93 ¾ bez. Ost⸗Rhein.
Bres Friedrichsd'or 113 ½ Br.
9
Friedr. Wilh. Nordb. 36 ¾ u. † bez.
„Wien, 18. Juni. Met. 5proz. 88 ⅞, ½, 89. 4proz. 70 ⅛, 71. 2 Uproz. 47, ¼, ½. Anl. 34: 149 ¼ — 150. 39: 92 ¾ — 93 ¼. Nordb. 105, ¼, ½, . Gloggn. 103, ½, 104. Mail. 73 ½, *, 74.
Livorno 69 , ½, 70. Pesth 61 ½⅛, 62, 62 ⅛. B. A. 1070, 75, 1080.
Kais. Gold 32 9½. Wechsel⸗Course. e. 173 ½. ugsb. u. Frankf. 125 Hamb. 1645 “ ve9 London 12.35. 1 Paris 148. onds, anfangs matt, schlo 8 Fremde Valuten mehr Feris ee-Se. Leipzig, 18. Juni. Leipz. Dr. P. Oblig. 100 G. Leipz. 3 er L. Dresd. E. A. 95 G. Sächsisch⸗Bayerische chlesische 23 G. Chemnitz⸗Riesa 19 ¾ G. Löbau⸗Zittau 13 ½ G. Magdeburg⸗Leipzig 173 G. Berl.⸗Anh. A. u. B. 79 Br., 78 ½ G. Altona⸗Kiel 93¾ G. Deß. B. A. 101 ½ Br., 101
Frankfurt a. M., 17. Juni.
(Sonntag.) 73 ½ Br., 73 ½ Gld. 8
1 B. A. 1020 Br., 1012 Gld. 22 Gld. Hope 81 ⅞ Gld. Stiegl. 80 ½ Gld. Int. 49 1 Br., 49 ¾ Gld. Span. Zproz. 24 ⅞ Br., 24 ½ Gld. Port. 300 Fl. 98 Br., 97 ⅞ Gld., 500 Fl. 72 ⅛ Br., 72 ⅞ Gld. Kurhessen 27 ¾ Br., 27 Gld. S. 8 86 8v dh Taunus 288 Br., 285 Ad. exbach 70 ⅞ Br., 70 ¼ . Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbal 35 ¼ Br., 35 Gld. Köln⸗Minden 78 A½ Br., 78; 8 Bügh 98 Effekten⸗Sozietät. 88 Fie⸗ Siimmaung in Fonds war Neh guf höhere Notirungen 9 remden Börsen günstiger; fast alle Gattungen 4 1, nicht 188 Belang, fast esasegehrt, her amburg, 18. Juni. 3 proz. p. C. 80 Br., 79 ⅞ G. E. R. 99 ¾ Br., 99 ½ G. Stiegl. 82 B., 8818 G. Dän. gg. 63 ⅔R0 G. Ard. 10 Br. 3proz. 23 ¼ Br., 23 ½ G. Hamb. Berl. 66 Br., 65 ⅜ G. Bergedorf 74 Br. Altona⸗Kiel 95 Br., 94 ½ G. Rendsb.⸗Neum. 110 Br. Mecklenburg 35 Br. Sowohl in Fonds als in den meisten Eisenbahn⸗Actien fand zu höheren Preisen etwas Umsatz statt. Paris, 17. Mai. Tortoni⸗Börse. 86. n- msterdam, 17. Juni. (Sonntag.) Effekten⸗Sozietät 4 ½ Uhr. Holl. Integr. 49 ½3. Ardoins 1183 Men⸗ Fproz. 278. Aproz. 28 ½, ½. Met. 5proz. 69 ½. Mex. 25 ½, ¼, 26. Franz Die Stimmung war heute im Allgemeinen günstig. Besonders gefragt waren franz. 3proz., port. und mex., worin das Geschäft ziemlich lebhaft war.
11“
ba 8 1““
Markt⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 20. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: .
Wetzen nach Qualität 56— 62 Rthlr.
t Roggen loco und schwimmend 26 ¾ — 28 Rthlr.
Met. 5proz. D. L. 25 Fl.
2 Uhr. 5proz. 86 a
-, pr. Juni/ Juli 26: ½ Rihlr. Br. 20 ½ G.
Reoggen Juli /Aug. 27 ¼ a 26 ½ Rthlr. verk., 26 3 Br., 26 ⅛ G. 5 „ Aug./Sept. 27 ¾ Rthlr. nominell. 28 bhnng „ Sept. / Oktbr. 29 a 28 ½ Rt SGHeerste, Fes⸗ loco 21—23 Rthlr.
„ leine 18— 20 Rthlr. 1t Hafer hgecnsee 15— 17 Rthltl.
2 „ pr. Juli / Aug. 48 pfd. 17 Rthlr. Br., 16 4 “ „ Sept. /Oktbr. 18 Rthlr. Br. 16 ½ zu ihentacher Erbsen, Kochwaare 27 — 30 Rthlr. — “ „ Futterwaare 25—26 Rthlr. KRiüböl loco 12 ⅞ Rthlr. Br., 12 ⅞ bez. “ „ pr. Juni do.
» Juni/ Juli 12 ⅞ Rthlr. Br., 12 ¾
u“ ept. / Oktbr. 12 ⅞ a 12 ¼⁄ Rthlr. verk. u. 2
“ „ Oktbr. / Novbr. 1 123 ei .
Neovbr. / Dezbr. X Rthlr. bez. u. Br
Leinöl loco 10 Rthlr. Br. “
b »„ Lieferung 10 Rthlr. Br., 9½ G.
Mohnöl 17 ½ Rihlr. ZBBB.
8 Hanföl 13 a 12 ½ Rthlr.
Palmöl 13 ½ a 13 ⅔Rthlr. 1b
Südsee⸗Thran 11 Rthlr. Br. . ez- pr. Aug. — Oktbr. 10 x¼ Rthlr. Br.
Spiritus loco vhne Faß 16 ½ a 165⁄2 Rthlr. verk.
»„ pr. Juni /Juli 16 ½ Rthlr. Br., 16 G.
Juli / Aug. 16 ¼ Rthlr. Br., 16 ½ G. Aug./Sept. 16 ¾ Rthlr. Br., 16 ⅞ bez., 16 ½ G. Sept./ Oktbr. 16¾ Rthlr. Br., 16 ½ G.
In Folge des eingetretenen Regenwetters ist der Roggenpreis,
besonders auf Lieferung, betraͤchtlich gewichen.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
Rollin wäre mit dem Dampfschiff nach Rotterdam abgegangen. Man
Donnerstag, 21. Junt. Im Opernhause. 77ste Abonnementss⸗ Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit — Musik von
11“
Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rählr. 2 dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. 8 9
Emilia Galotti, Trauerspiel in 5 Abth., von Lessing. “
Musikalia-a⸗ von Herrn
W. Friedrich. Zum Schluß: Jocko, der brasilianische Affe. Melo⸗
8
Ee
88
Richtamtlicher
21 EE“
8 ““ ö Beriin.
111X“*“ Deutschland. Oesterreich. Wien. Die Unterhandlungen mit Piemont. — Gůns Jund Oedenburg. — Streifzüge gegen die versprengte Husaren⸗Abtheilung. — Neue Banknoten. — Triest. Schreiben des Kriegs⸗Ministers. — Radetzkv. — Die Belagerung Ancona's. — Sachsen. Dresden. Verordnung über die Ausübung des Jagdrechtes. Württemberg. Stuttgart. Erklärung unserer Abgeordneten in Be⸗ treff der Reichs⸗Regentschaft. — Zuschrift vieler Gemeinden hinsichtlich der deutschen Sache an die Minister. — Heilbronn. Der Belagerungs⸗ zustand. — Tübingen. — Die Bürgerwehr. Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Die Landes⸗Versammlung. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Votum der Kammer in der
deutschen Frage. Ausland.
Oesterreich. Venedig. Veräußerung der Taback⸗ und Salzvorräthe. — Der Rückzug aus Malghera und die Unterhandlungen. — Semlin. Jellachich's Truppencorps.
Frankreich. Paris. Sicherheits⸗Maßregeln und fernere Berichte über die letzten Ereignisse. — Depesche Oudinot's.
Großbritanien und Irland. London. Milde Beiträge für Irland. — Parlaments⸗Verhandlungen. — Zahlenverhältniß des Einkommens der Einwohner. — Vermischtes.
Schweiz. Bern. Beschlüsse des Stände⸗ und des National⸗Raths in der Militair⸗Capitulations⸗Frage. — Kredit für eine Militairschule. — Kommissariums⸗Ablehnung für Tessin. — Zoll⸗Entwürfe. — Altschult⸗ heiß Neuhaus †. — Freiburg. Großraths⸗Dekret über Aufhebung der Militair⸗Capitulationen.
Spanien. Madrid. Nachrichten von dem Interventions⸗Corps; — die Tariffrage; — die Amnestie; — der Botschafter der französischen Republik.
Türkei. Konstantinopel. Niederkunft einer der Sultaninnen. — Sieg der Tscherkessen. — Rüstungen der Türkei. “ 88
Adressen. b1
*
—
Deutschland.
. Oesterreich. Wien, 17. Juni. Es wird versichert, Pie⸗
mont habe sich über die Hauptpunkte des Friedensabschlusses mit Oesterreich geeinigt, und der Entschluß der piemontesischen Regie⸗ rung habe die Billigung Frankreichs und Englands erhalten.
Aus Güns ist die Post hier eingetroffen, wodurch das Ge⸗ rücht, die Magyaren befänden sich dort, widerlegt ist; hingegen fehlen Briefe aus Steinamanger. Oedenburg ist, wie aus einem von der Gratzer Zeitung mitgetheilten verläßlichen Schreiben vom 13ten hervorgeht, vom dritten Corps unserer in Ungarn ope⸗ rirenden Armee, welches sich bis Sarvar und Güns erstreckt, be⸗ setzt. Beständige Streifkommandos werden gegen die steyrische Gränze entsendet. Nach den zuletzt eingelaufenen Nachrichten über den Feind steht derselbe hinter der Raab, deren rechtes Ufer von Marczalto über St. Peter bis Papotz von Husaren besetzt sein soll. Größere Truppenmassen, besonders viel Artillerie und Kavallerie, sollen bereits bei Klein⸗Zell konzentrirt sein und nach übereinstim⸗ menden Aussagen von den Ungarn ein Angriff auf Oedenburg be⸗ absichtigt werden. Diesseits der Raab wurde außer kleinen Husa⸗ ren⸗Patrouillen nichts vom Feinde wahrgenommen.
Wegen afigahen der versprengten Husaren⸗Abtheilung wur⸗ den von Märzzuschlag bis Gloggnitz Vedetten aufgestellt und es durchstreifen den ganzen Gebirgszug zahlreiche Patrouillen.
Das Finanz⸗Ministerium hat nunmehr in Einvernehmen mit der Bank die Herausgabe von Banknoten zu 10 Kr. und zu 3 Kr. Conv.⸗Münze angeordnet. Gleichzeitig wird die Ausprägung von genügender Kupfermünze stattfinden.
Triest, 14. Juni. Der heutige Osservatore bringt folgen⸗ des Schreiben Sr. Excellenz des Kriegs⸗Ministers an die Bewoh⸗ ner Triests und Istriens: 8 84
„Berufen durch das Vertrauen Sr. Majestät, an dem Minister⸗ Rathe Theil zu nehmen, und beauftragt, unverzüglich das Porte⸗ feuille des Krieges zu übernehmen, entsteht in mir, indem ich die⸗ sem Rufe folge, der heiße Wunsch, an Euch, werthe Bewohner Triest's, Istriens und des görzer Gebietes, einige Worte des Ab⸗ schieds zu richten. Euch kann ich es sagen, daß ich mich mit ban⸗ gem Herzen den neuen schweren Pflichten unterziehe, denn Ihr habt mich stets begriffen; Euch kann ich es sagen, daß ich mit Bedauern aus Eurer Mitte scheide, da Ihr mich durch Euer Vertrauen be⸗ glückt. Es war eine kurze, aber verhängnißvolle Zeit, in welcher wir uns mit einander befanden. Mitbürger! Unterstützt durch Eure Gesinnungen, Eure Worte und Handlungen, sind wir den Gefahren entgegengetreten, mit denen wir vom Auslande her bedroht waren. Durch Eure Mitwirkung wurde der Geist der Zwietracht und der Unzufriedenheit, der Feind im Innern, schon im Keime erstickt, behauptete sich das öffentliche Leben, trotz der Bewegungen der Zeit, von denen wir umringt waren, ruhig auf dem Wege der Ordnung und des Gesetzes, und Euer Verdienst ist es, daß die meiner Leitung anvertraute Provinz in Anhänglichkeit und Liebe für das angestammte regierende Haus von keiner ande⸗ ren des großen Reiches übertroffen werden konnte. Ihr besonders, theure Triestiner! habet mit unerschütterlicher Treue den alten Ruf Eurer Stadt gerechtfertigt und Euren Einfluß bis über die Grän⸗ zen des Kronlandes hinaus geübt. Es war uns auf diese Weise leicht, mit glücklichem Erfolge zu handeln, und indem ich dies mit Dank anerkenne, bleibt mir bei meinem Scheiden nur die Beruhi⸗ gung, daß auch meine neue Stellung meinem Wunsche nicht hinder⸗ lich sein wird, auch fern von Euch im allgemeinen Interesse des Vaterlandes zu handeln und mit all meiner Kraft, wenn auch nicht in Eurer Mitte, doch mit Euch, Euer besonderes Wohlsein fördern zu helfen. Lebet glücklich und bewahret die freundliche Erinnerung Eures Gyulai. Wien, den 3. Juni 1849.“
Triest, 15. Juni. (Lloyd.) Nach Briefen aus Mestre vom 13ten war der Feldmarschall Radetzky im Hauptquartier Mestre an⸗ gekommen. Der Marschall hatte, um Verheerungen und Blutver⸗ gießen zu vermeiden, einen Parlamentair nach Venedig gesendet, und den Einwohnern eine allgemeine Amnestie und die Beibehal⸗ tung der Bürgermiliz zugesichert. Auch dieser großmüthige Antrag
wurde zurückgewiesen. (Lloyd.) Seit gestern Abend bis in
Triest, 16. Juni. diesem Augenblicke, kurz vor dem Postschlusse, hört man fast unun⸗ Lagunenstadt.
terbrochenen Kanonendonner aus der Gegend der Aus Ancona vernehmen wir aus glaubwürdiger Quelle, daß alle festen Punkte unterhalb der Stadt, bis auf hundert Schritte um das Kastell, von den Unsrigen besetzt sind. Bis jetzt wurde aber weder das Kastell noch die Stadt stark bombardirt, während nach Aussage eines vor einigen Tagen eingetroffenen Kauffahrers ein roßer Theil der Stadt durch unsere Geschütze bereits furchtbar ge⸗ itten, und das Feuer nur noch gegen das Kastell gerichtet sein soll. Mehrere in die Stadt führende Wasserleitungen wurden zerstört,
qqqqqqqgqBqqgss
5
sein. Ancona's
und es herrscht daher dort großer Mangel an Trinkwasser. Das Kastell sl mit Lebensmitteln und Munition hinreichend versehen Am 12ten machten etwa tausend Mann von der Besatzung einen Ausfall, wurden jedoch von einem Bataillon Hohen⸗ lohe mit dem Bajonette zurückgeworfen.
Sachsen. Dresden, 18. Juni. Die Leipzig. Ztg. bringt folgende Verordnung, die Ausübung der Jagd betreffend.
Nachdem durch §. 37 der am 2. März 1849 für Sachsen publizirten deutschen Grundrechte die Berechtigung zur Jagd auf jeden Grundeigenthümer übergegangen, der Landesgesetzgebung aber vorbehalten ist, die Ausübung der Jagd aus Gründen der öffent⸗ lichen Sicherheit und des gemeinen Wohles zu ordnen, so verordnet das unterzeichnete Ministerium, vorbehaltlich weiterer künftig im Wege der Gesetzgebung zu treffender Maßregeln, zu diesem Ende, wie folgt: §. 1. Die Ausübung der Jagd steht unter der beson⸗ deren Aufsicht der Obrigkeit und ist jede Art und Weise derselben, bei welcher unerlaubte Mittel angewendet werden, oder welche den öffentlichen Gottesdienst stört, oder die öffentliche Ruhe und Sicher⸗ heit, die Gesundheit und das Leben von Menschen und Hausthie⸗ ren gefährdet, verboten. Zuwiderhandlungen sind, so weit nicht bereits bestehende Strafbestimmungen einschlagen, mit Geldstrafen von einem bis zu funfzig Thalern oder verhaͤltnißmäßiger Gefäng⸗
nißstrafe zu ahnden.
§. 2. Roth⸗, Damm⸗ und Schwarzwild, Rehe, Raubthiere, Raubvögel, Strichvögel, Auer⸗, Birk⸗ und Haselwild können zu jeder Zeit erlegt werden; im Uebrigen findet die Ausübung der Jagd, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von einem bis zu zwanzig Thaler für jeden Contraventionsfall, nur in der Zeit vom 1. September bis 15. Februar jeden Jahres statt, vorbehaltlich der durch Rücksicht auf die Aerndte nothwendig werdenden Abänderun⸗ gen des Anfangstermins. Das Wegfangen nützlicher Vögel, ein⸗ schließlich der Singvögel, ganz oder für gewisse Zeiten zu unter⸗ sagen, bleibt besonderer Anordnung vorbehalten.
§. 3. Durch gegenwärtige Verordnung erledigen sich die Ver⸗ ordnung vom 3. März 1849 und die älteren Bestimmungen über die Schonungs⸗ und Hegezeit. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten. Dresden, den 14. Juni 1849. Ministerium des Innern. von Friesen. Demuth.
Württemberg. Stuttgart, 15. Juni. Eine Anzahl Abgeordnete der Kammer hat folgende Erklärung veröffentlicht:
Der von der Kammer der Abgeordneten am 9ten d. M. gefaßte Be⸗ schluß in Betreff des Verhältnisses der württembergischen Staats⸗Regierung zu der von der verfassunggebenden deutschen Reichs⸗Versammlung einge⸗ setzten Regentschaft hat die bei jenem Beschlusse in der Minderheit geblie⸗ benen Milglieder der Kammer zu einer Erklärung veranlaßt, welche uns nöthigt, auch unsererseits die Sachlage, so wie die Gründe unserer Ab⸗ stimmung, öffentlich darzulegen. 1 —
Nachdem die nur noch wenig über hundert Mitglieder zählende deutsche Reichsversammlung ihren Sitz nach Stuttgart verlegt hatte, faßte sie bei ihrem ersten Zusammentritte den Beschluß, eine Reichsregentschaft von fünf Personen zu erwählen und derselben die vollziehende Gewalt für Deutsch⸗ land zu übertragen. Als nächsten Zielpunkt der Wirksamkeit dieser Regent⸗ schaft hat die National⸗Versammlung in erster Linie die schleunige Aufstellung eines Reichsheers und Organisation der Volks⸗ bewaffnung zur Durchführung der Reichsverfassung bezeich⸗ net, und am nämlichen Tage die Wahl der Regentschaft vorgenommen. Dieselbe kündigte ihren Amts⸗Antritt sofort durch eine Proclamation an, in welcher sie unter Anderem den Befehl über die ganze bewaffnete Macht al⸗ ler deutschen Staaten, über das stehende Heer wie über die Volkswehr in
Anspruch nahm. spqech ncergclamation entgegen erklärte das württembergische Gesammt⸗
Ministerium in einer Ansprache an das Volk, daß es der aufgestellten pro⸗ visorischen Regentschaft das Recht nicht zugestehe, ohne Zustimmung der württembergischen Regierung für Württemberg Featiige Beschlüsse zu fassen, namentlich nicht das Recht, über württembergische Streit⸗ und Geldkräfte zu verfügen, und forderte die Kammer der Abgeordneten auf, sich ihrerseits über dieselbe Frage offen auszusprechen. — 1
Die Kammer ist dieser Aufforderung nachgekommen, indem sie am 9ten d. M. mit 60 gegen 14 Stimmen zu Protokoll erklärte:
„daß sie Beschlüsse der von der National⸗Versammlung neuestens einge⸗
setzten provisorischen Regentschaft nicht als ohne Weiteres für Württem⸗
berg verbindlich betrachte, sondern sowohl der Königlichen Staats⸗Regie⸗ rung, als auch, je nach ihrem Betreffe, der Stände⸗Versammlung eine
Prüfung und Anerkennung derselben vom Standpunkte der Landes⸗ und
Reichsverfassung vorbehalte, namentlich wofern dadurch die württembergi⸗
schen Streit⸗ und Geldkräfte einseitig in Anspruch genommen oder
sonst die Interessen dieses Landes durch jene Beschlüsse bedroht werden ollten.“
Die Minderheit wollte sich dagegen für die u nbedingte Anerkennung der Regentschaft aussprechen und unserer Regierung die Unterwerfung unter dieselbe ohne Vorbehalt zur Pflicht machen.
Andererseits wurden gewichtige Bedenken vorgebracht, ob die National⸗ Versammlung überhaupt befugt gewesen sei, eine Regentschaft in der vorliegenden Weise einzusetzen, und wir konnten uns nicht verhehlen, daß durch diese Bedenken die rechtliche Zuständigkeit der neuen Reichs⸗Regierung mindestens sehr in Frage gestellt erscheint.
Wenn die Kammer der Abgeordneten dessenungeachtet durch ihre Er⸗ klärung zu Protokoll der Regentschaft das Recht, Beschlüsse zu fassen und überhaupt thätig zu werden, keinesweges abgesprochen hat, so mußte sie sich doch unter diesen Umständen um so gewisser für verpflichtet erachten, dieje⸗ nigen Vorbehalte für den württembergischen Staat schon jetzt zu machen, ohne welche sich derselbe in Befolgung der Anordnungen der Regentschaft den größten Gefahren aussetzen würde.
Vor Allem war der Vorbehalt nothwendig, die Beschlüsse der Regent⸗ schaft vor ihrer Anerkennung vom Standpunkte der Landes⸗ und Reichs⸗ verfassung aus zu prüfen. Obwohl diese Prüfung sich schon von selbst ver⸗ steht, und eine solche, wenn auch aus anderen Gründen, nach den Zusiche⸗ rungen der Regierung und im Einverständnisse mit der Kammer der bis⸗ herigen provisorischen Centralgewalt gegenüber ebenfalls eingetreten ist, so war es doch aus mehreren Gründen nothwendig, diesen Punkt im jetzigen Augenblicke ausdrücklich hervorzuheben. Diese Gründe bestehen hauptsäch⸗ lich darin, daß die gegenwärtige National⸗Versammlung mit wenigen Ausnahmen nur noch Eine Partei in sich schließt, und daß Mitglieder dieser Partei bei verschiedenen Gelegenheiten öffentlich ausgesprochen haben, die Reichsverfassung nur zu Verfolgung weiter gehender politischer Zwecke benutzen zu wollen: daß ferner in die Regentschaft Mitglie⸗ der gewählt wurden, welche sich als entschiedene Republikaner erklärt haben, deren politischer Ueberzeugung somit die Reichsverfassung, wie sie vorliegt, gar nicht entsprechen kann. Hierzu kommt, daß in Baden der ge⸗ setzliche Zustand schon seit mehreren Wochen gestört ist, die Nationalver⸗ sammlung aber bis jetzt unterlassen hat, sich für die sofortige Herstellung des verfassungsmäßigen Zustandes auszusprechen oder die ihr obliegenden entscheidenden Schritte für diesen Zweck zu thun.
Wenn sich unter solchen Umständen kaum zu unterdrückende Zweifel erhoben, ob es der gegenwärtigen Nationalversammlung und der erwählten Regentschaft in der That ernstlich um Durchführung der Reichsverfassung zu thun sei, so war es mindestens geboten, gegen weiter gehende Beschlüsse von Anfang an Verwahrung einzulegen. —
Was so vann den besonderen Vorbehalt betrifft, daß die württembergi⸗ schen Streit⸗ und Geldkräfte nicht einseitig in Anspruch genommen werden dürfen, so hat uns hierbei die unbefangene Prüfung der gegenwärtigen Sachlage in Deutschland geleitet, welche man unter hochtönenden Worten vergeblich zu verbergen sucht. Gerade die mächtigsten deutschen Staaten,
Unbefangener rung mit Waffengewalt bewirkt auch zunächst gegen den in würde dem übrigen Deutschland verwickeln, dessen auf sich zu nehmen verbunden ist, mit der Wiederherstellung des reichs⸗
Donnerstag d. 21. Juni.
Oesterreich, Preußen, Bayern, Hannover und Sachsen, haben die deutsche Reichsverfassung nicht anerkannt und eben so der National⸗Versammlung die fernere Anerkennung verweigert. Von den übrigen kleineren Staaten hat sich ein großer Theil neuerdings an Preußen angeschlossen, und es steht so viel schon jetzt fest, daß sie der neu eingesetzten Regentschaft jedenfalls die Anerkennung versagen werden. Das Volk hat sich zwar in den ge⸗ nannten Staaten mehrfach mit großer Entschiedenheit für die Reichs⸗Ver⸗ fassung ausgesprochen, und auch wir werden fortwährend an der Reichs⸗Verfassung festhaltenz dagegen verhält sich das Volk in einem großem Theile von Norddeutschland gegen die Reichs⸗Verfassung gleichgültig, und es ist auch von den politisch regeren Provinzen nicht mehr
zu hoffen, daß die Anstrengungen zu Gunsten der Verfassung den Regie⸗
rungen gegenüber in der näͤchsten Zeit von Erfolg sein werden. Unter die⸗
sen Umständen steht die Anerkennung der Regentschaft höchstens seitens der provisorischen Regierungen von Baden und der Rheinpfalz, mithin ge⸗ rade nur von denjenigen Ländern zu erwarten, welche der bisherigen Centralgewalt und den übrigen deutschen Regierungen, namentlich Preußen, durch ihre verfassungswidrigen inneren Zustände willkommenen Anlaß zu einer Einschreitung gegeben haben, und eben deswegen gefährliche Bundes- genossen sein würden. Wenn bei dieser Lage der Dinge von Württemberg eine unbedingte
Unterwerfung unter die Regentschaft verlangt wird, so würde es hierdurch mit Nothwendigkeit in einen Krieg mit den übrigen deutschen Staaten ver⸗ wickelt werden, dem es entfernt nicht gewachsen ist. Es wurde zwar mehr⸗ fach widersprochen, daß von der National⸗Versammlung ein Angriff auf das übrige Dentschland, um dasselbe zur Unterwerfung unter die Reichs⸗ verfassung zu nöthigen, beabsichtigt werde. Faßt man aber die Aeußerun- gen, welche in dieser Beziehung inmitten der National⸗Versammlung schon früher und wieder neuerdings geschehen sind, sodann namentlich den der
Regentschaft ertheilten Auftrag, zur Durchführung der Reichsver⸗ öfung schleunigst ein Reichsheer aufzustellen und die
Volksbewaffnung zu organisiren, ins Auge, so kann ein
keinen Zweifel darüber haben, daß diese Durchfüh- werden soll. Sollte es sich aber nur um den Schutz von Baden und der Rheinpfalz unmittelbarer Zukunft drohenden Angriff handeln, so
Maßregel Würtiemberg gleichfalls in einen Krieg mit sic 89 eg unser Land nicht
in diesen Ländern und landesverfas
diese
so lange
sungsmäßigen Zustandes nicht wirklich Ernst gemacht wird.
Dieser Kampf, welchen die Nationalversammlung bei ihrer Uebersiede-⸗
lung nach Stuttgart mit Deutschland aufzunehmen entschlossen schien, könnte
nun aber, e nur mit denen Württembergs unternommen werden, und wir diesem ungeheuren siegreichen Ausgang die
abgesehen von den Streitkräften Badens und der Rheinpfalz, dürften bei
nicht auf einen
Mißverhältniß der beiderseitigen Kräfte lhetbznlexe 8 daß Manche auf
desselben hoffen. Wir wissen wohl, Thüringens, des Rheinlandes u. s. f. auf Heeres und der preußischen Landwehr rechnen zu dürfen glauben. Wir wissen aber auch, welchen großen Selbsttäuschungen diese Männer sich gar häusig hingeben, wie verantwortlich von den öffentlichen Blättern in dieser Beziehung gelogen wird, und wie gern der Mensch das, was er wünscht, zu glauben geneigt ist. Wir hielten uns nicht für berechtigt, schwindelnde Hoffnungen zu bauen, während richtige Betrachtung der Verhältnisse sagen — in einem solchen Kriege mit dem übrigen Deutschland unterli gen müsse. Wir würden unsere waffenfähige Jugend geopfer unsere Geldmittel vollends erschöpft, unseren Wohlstand auf viele Jahre vernichtet haben, ohne alle Aussicht, der deutschen Sache durch diese Opferung des Landes nützen zu können. Im Gegentheile müßte die Stimme Württembergs bei den Verhandlungen über die künftige Ge⸗ staltung Deutschlands, wie die Sachsens, verstummen oder dem Befehle Preußens blind gehorchen, wenn unsere Kraft gebrochen und unser Land von einer preußischen Armee besetzt wäre. Dann würden auch unsere inne⸗ ren Freiheiten unter dem drohenden Schwerte des Siegers zu Grunde ge⸗ hen, während sich das Volk diese Freiheiten in den gegenwärtigen schweren Zei⸗ ten nur durch ein streng gesetzliches Verhalten zu bewahren im Stande ist. Außer diesen verderblichen Folgen eines unbesonnenen Krieges mit den übrigen deutschen Staaten, welchen wir im Falle einer unbedingten Unter⸗ werfung unter die Regentschaft nach deren Befehl unternehmen müßten, ist aber nicht zu übersehen, daß diese Unterwerfung selbst in Württemberg nur im Wege der Revolution und des Bürgerkrieges erzwungen werden könnte, weil wir guten Grund zu der Annahme haben, daß die Regierung mit einem Theile des Volkes sich einem Beschlusse der Kammer in jener Richtung auf das entschiedenste entgegengesetzt hätte. Dann aber hätten wir im günstigsten Falle badische Zustände zu erwarten gehabt,
Erhebung Frankens, den Beitritt des bayerischen
uns die nüchterne, aber gewiß mußte, daß Württember
welche nach schweren wochenlangen Prüfungen mit der Eroberung des Lan⸗-
des durch fremde Truppen geendigt hätten. War es hiernach unsere feste Ueberzeugung, daß die unbedingte Aner⸗ kennung der Regentschaft unser Land in das größte Unglück stürzen müßte, so konnten wir es mit unserem Gewissen, mit unserer beschworenen Pflicht, für das Beste des Landes zu sorgen, nicht vereinigen, der Minderheit der Kammer beizutreten. Wir waren vielmehr genöthigt, uns in dieser Frage von denjenigen zu trennen, mit welchen wir bisher in anderen politischen Hauptfragen und in der Sorge für das mate⸗ rielle Wohl des Volkes denselben⸗ Weg gegangen sind. Gegenüber der Ein⸗ wendung, daß wir nach unseren bisherigen politischen Ansichten der National⸗- Versammlung unbedingten Gehorsam zu leisten verbunden seien, können wir uns neben den rechtlichen Bedenken gegen die Gültigkeit des Regentschaftsgesetzes, bei der Ueberzeugung beruhigen, daß Niemand ver⸗ bunden sein kann, das Unmögliche zu leisten; und so geben wir uns der Hoffnung hin, unser Verhalten durch die besonnene Ansicht unserer Mit⸗ bürger und durch den Gang der nächsten Ereignisse gerechtfertigt zu sehen. Stuttgart, den 13. Juni 1849.
Stuttgart, 14. Juni. Eine große Anzahl namentlich ge⸗ nannter Gemeinden haben folgende Zuschrift an die Herren Depar⸗- tements⸗Chefs gerichtet: 1 1
Hochverehrteste Herren Minister! Ihre Erklärung an das württember⸗ gische Volk vom 8ten d. M. über die Stellung, welche die württembergische Regierung der sogenannten provisorischen Regentschaft von Deutschland ge⸗ genüber einnehmen zu müssen glaubt, hat unsere vollkommenste Anerken⸗ nung, unseren ungetheiltesten Beifall. Wir und mit uns die ungleich größte Zahl der Württemberger gehen nicht mit denjenigen, welche in tollkühner Vermessenheit das Gut und Blut Württembergs in einem brudermörderi⸗ schen und gegenüber den größten deutschen Staaten ganz ungleichen Kampfe vergeuden möchten. Wir wissen, daß dieser Weg nimmermehr zum Ziele, wohl aber, daß derselbe namentlich für uns zum unabsehbarsten Unglück und Verderben führen wird. Wie sollten wir in unserem klei⸗ nen Lande im Stande sein, Millionen auf die Ausrüstung einer großen Armee (denn eine Heeresmacht von blos 2 pCt. könnte bei dem bevorstehenden ungleichen Kampfe nimmermehr genügen) zu verwenden, wie sollten wir vermögen, die Schrecknisse und die in viele Millionen sich erlaufenden Kosten eines, wir mögen die Sache betrachten, wie wir wollen, voraussichtlich in unseren Marken sich hinspielenden verheerenden Krieges zu ertragen? — wir, die wir durch die letzten Theurungsjahre und durch 92 schon über Jahr und Tag andauernden politischen Unruhen und deren schwere Folgen bereits in einer unbeschreiblichen Bedrängniß und Noth sind, wir, die wir die dermaligen Steuern und Abgaben nicht mehr aufzubringen wissen. O! daß doch die Herren, welche dem Volke so viel zumuthen wol⸗ len, hinausgingen und sähen, wie es um die Kräfte desselben steht, wie der
Privatkredit zu Boden geschlagen, wie der Werth aller Realitäten gesunken,
wie sehr es an Arbeit und Verdienst fehlt, und wie die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten einem großen Theile des Volks gar nicht mehr negch,iseh Nebendem aber, daß wir durch einen solchen Krieg, 88 — alle Bande der Ordnung lösen und uns der Anarchie überneferin dem
auf Jahrzehnte hin total zu Grunde gerichtet würden, solen ur.
un⸗ 2
unser Verhalten auf derartige