1849 / 168 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

selben des Unterliegens eben wegen des ungleichen Kampfes zum Vor⸗ aus gewiß auch unsere Söhne, unsere Brüder, uns selbst nutzlos hin⸗ opfern! Das wäre gewissenlos. Wir sind so warm und begeistert für die deutsche Freiheit und für die Durchführung der nach schweren und langen Geisteskämpfen von der National⸗Versammlung endlich beschlossenen deut⸗ sschen Reichsverfassung, als es irgend Jemand sein kann. Aber wir kön⸗ nen, nachdem wir mit Baden und der Rheinpfalz vereinzelt dastünden, die überdies, was wir schwer bedauern, den uns einzig und allein zur Seite stehenden Einigungspunkt die Reichsverfassung bereits ver⸗ letzt und dadurch wietracht in ihre eigene Reihen gebracht haben, nicht ja dazu sagen, daß die deutsche Einheit und Freiheit auf einem of⸗ fenbar unmöglichen Wege herbeizuführen gesucht wird. Wir wissen es, und wir haben es in unserem eigenen Lande erfahren, daß es noch einen ande⸗ ren und sicherern Weg giebt, den Weg der Anwendung der gesetzlichen Mit⸗ tel und der moralischen Gewalt. Und wer die Geschichte des letzten Jah⸗ res mit Nachdenken und Ueberlegung betrachtet, der wird sich überzeugen, daß Licht und Wahrheit sich in kurzem überall Bahn brechen müssen, und daß es eitles Streben der Dynastieen bliebe, der Erfüllung eines Verlan⸗ gens entgegenzutreten, das das deutsche Volk als Urrecht, als Naturgesetz für sich in Anspruch genommen hat und fortan für sich in Anspruch neh⸗ men wird. Wenn die einzelnen deutschen Volksstämme und die deutschen Ständekammern auf diesem Wege handeln, so wird es nicht fehlen, daß die Größe und Freiheit Deutschlands zur Wahrheit wird. Ehrerbietigst ꝛc.

Heilbronn, 14. Juni. (S. M.) Von unserer ausgezoge⸗ nen Bürgerwehrmannschaft kehren nach und nach Viele äne so daß höchstens noch 250 bis 300 fehlen mögen. Der Belagerungs⸗ 1 wird sehr loyal gehandhabt. Heute Mittag wurde verkün⸗ digt, daß, wer von den Ausgezogenen zurückkehre und seine Waffen abgebe, straffrei bleibe. Die Familien⸗Angehörigen sollen sich mit Passagierscheinen versehen und die Ausgezogenen zur Rückkehr ver⸗ anlassen. sen bingen, 14. Juni. (S. M.) Gestern Abend um 7 Uhr versammelte sich unsere Bürgerwehr unbewaffnet wegen der Frage der Unterwerfung unter die Reichs⸗Regentschaft. Die Bürgerwehr debattirte darüber compagnieenweise und zwar längere Zeit, da das Offizier⸗Corps keinen Antrag stellte. Als Beschluß wurde nach zum Theil stürmischer und hitziger Debatte Folgendes verlesen: „Die erste Compagnie unterwirft sich der Reichs⸗Regentschaft mit Aus⸗ nahme von fünf Stimmen; die zweite Compagnie mit dem Anhange, daß dabei die Freiheit der Ueberzeugung gewahrt werde; die übri⸗ gen Compagnieen wie die erste. Weiter wird beschlossen, den Be⸗ schluß der Bürgerwehr laut zu erklären.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, vom 17. Juni. (Alt Merkur.) 122ste Sitzung der Landes⸗Versammlung. Die Vor⸗ berathung über den Ausschuß Bericht, betreffend den Antrag des Abgeordneten von Neergard I. auf Vorlage eines Gesetzeniwurfs über die Distrikts⸗Eintheilung, so wie anderer Entwürfe organischer Gesetze von Seiten der Regierung, eröffnete der Departementschef der Justiz Rathgen damit, daß er den Ausschuß⸗Antrag bekämpfte, welcher auf Vor⸗ lage eines Gesetzes über die Distrikts⸗Eintheilung lautet, jedoch keine defi⸗ nitive Beschlußnahme der Verfammlung über dieselbe, sondern nur ein Gut⸗ achten, gewissermaßen eine erste Lesung, will. Der Departementschef suchte nachzuweisen, daß die beabsichtigte Organisation der Gesetzgebung eben et⸗ was Ganzes, mit allen seinen Theilen in Einklang Stehendes sein müsse, daß sich, bevor nicht das Detail ins Einzelne ausgearbeitet, vorläge, nicht sicher beurtheilen lasse, ob diese oder jene Prinzipien eben so praktisch ausführbar seien, als sie theoretisch sich anscheinend gut ausnähmen, und daß daher die Regierung cben⸗ so sehr in Verlegenheit gesetzt würde, wenn sie jetzt Prinzipien aufzustellen genöthigt würde, von denen sie später nicht gut wieder abgehen könne, als die Versammlung sich außer Stande befinden würde, zu beurtheilen, welche praktische Konse⸗ quenzen immer aus den von ihr etwa als richtig anerkannten Prinzipien folgen würden. Ueberdies werde die Negierung, sobald sie dazu im Stande sei, ihre Arbeiten der öffentlichen Kritik übergeben, so daß, da die Ver⸗ sammlung doch noch keine desinitiven Beschlüsse über dieselbe fassen wolle, nichts Wesentliches durch die vorgeschlagene Maßregel gewonnen werde. Der Berichterstatter, Abgeordneter Prehn, berief sich hiergegen auf die Zweckmäßigkeit, welche eine Kritik der Versammlung habe, da diese doch das Land repräsentire; eine solche Kritik werde sehr leicht die Regierung veranlassen, Irrthümer zu vermeiden, welche, wenn sie aus den Prin⸗ zipien der Gesetzgebung in die Konsequenzen derselben und das Detail übergingen, leicht die Arbeit der⸗ Regierung zum großen Theil zu einer vergeblichen machen könnten. Abg. von Prangen warnte gegen die vorgeschlagene Maßregel. Die Versammlung mache sich selbst gewissermaßen zu einem konsultativen Staatsrath und vergebe ihren Rech⸗ ten, wenn sie sich herbeilasse, darin einen Rath geben zu wollen, wo sie, wenn sie uͤberhaupt mit einem Gegenstande der Gesetzgebung sich beschäf⸗ tige, nur beschließen dürfe. Sie gehe über ihre Kompetenz hinaus, wenn sie, die bis zum 1. November d. J. nur berechtigt sei, die nothwendigsten Gesetze zu beschließen, jetzt Hand an die organischen Gesetze legen wolle. Wolle aber die Versammlung nur einen guten Rath geben, so thue sie nicht mehr, als alle andere Privatpersonen thun könnten und die Presse ohnehin schon thun würde, sobald die Regierung ihre Absicht ausgeführt haben würde, die Gesetz⸗Entwürfe zu veröffentlichen und der Kritik der öf⸗ fentlichen Meinung zu übergeben. Der Abg. Th. Olshausen vertheidigte den Ausschuß⸗Antrag, und wies auf das Zustandekommen der kürzlich er⸗ lassenen organischen Gesetzgebungen in Württemberg und Bayern hin. Auch dort sei zuerst ein sog. Organisations⸗Edikt den Kammern vorgelegt. Dieses Edikt habe die allgemeinen Grundzüge der ganzen neuen Gesetzgebung ent⸗ halten, welchen später die einzelnen organtschen Gesetze sich angeschlossen hätten. Er hält es für die Pflicht der Versammlung, daß sie die Regie⸗ rung über diejenigen Grundsätze aufkläre, welche das Land in der organi⸗ schen Gesetzgebung befolgt wissen wolle; die Distrikts⸗Eintheilung sei aber eine nothwendige Vorarbeit, und wenn diese Grundlage später nicht für gut befunden werde, so werde vielleicht die ganze Arbeit der Regierung vergeb⸗ lich sein und wiederum viel Zeit verloren, während deren das Volk der nothwendigen Fortschritte in der Gesetzgebung entbehren müsse. Der Aus⸗ schußantrag ward serner noch von Klenze und Kamphövener verthei⸗ digt, von Wiggers (aus Plön) und Falck, welcher darauf aufmerk⸗ sam machte, daß es ein Widerspruch sein würde, wenn die Ver⸗ sammlung Beschlüsse in dieser Angelegenheit fassen wolle, die doch nicht bindend sein sollten, bekämpft. Schließlich stellte der Abg. Niemand ein Amendement dahin, daß die Regierung ersucht werden möge, ein Or⸗ ganisationsgesetz der Versammlung zur Berathung und Beschlußnahme vor⸗ zulegen. Der Sinn dieses Amendements ist wohl der, daß der Ausschuß⸗ Antrag auf Vorlage eines ähnlichen Gesetzes beibehalten, jedoch zugleich das Recht der desinitiven Beschlußnahme über dasselbe in Anspruch genom⸗ men werden soll, im Gegensatz zu der bloßen vorläufigen Berathung, über welche der Ausschuß sich geeinigt hatte und welche in der heutigen Debatte stark bekämpft wurde; dagegen wird durch dieses Amendement wiederum der Grundsatz in Frage gestellt, daß es der künftigen Versammlung, nicht aber der jetzigen konstituirenden, zukomme, die weitere Gesetzgebung auszu⸗ bilden. Das Amendement ward von Wiggers aus Rendsburg unter⸗ stützt. Nach geschlossener Vorberathung über die Proposition des

Abgeordneten Neergaard berichtete der Abgeordnete Falck Namens des Ausschusses zur Prüfung der Mesterschen Proposition, betreffend die Auf⸗ hebung des Verbots, die Schul⸗Lokale im oldenburger Güterdistrikt zu an⸗ deren als Schulzwecken zu benutzen, daß, da von dem Departement des Innern ein Schreiben eingegangen sei, demzufolge jenes Verbot bereits wieder auf⸗

ehoben worden, der Ausschuß keinen Gegenstand seiner Behandlung mehr

abe, also seine Aufgabe als erledigt ansehen müsse. Da der Abg. Mester, Mitglied jenes Ausschusses, einigen von dem Berichterstatter bei der Moti⸗ virung seines mündlichen Berichts gebrauchten Ausdrücken neererchen zu müssen glaubte, so erbat sich der Präsident einen förmlichen schriftlichen Bericht über jenen Gegenstand. Eine Interpellation des Abg, Kamp⸗ hövener: „ob es zur Kunde des Departements⸗Chefs für die äußeren An⸗ gelegenheiten gekommen sei, daß bei den in Berlin obschwebenden Friedens⸗ unterhandlungen die legislative und administrative Selbstständigkeit des Herzogthums Schleswig die Basis bilde“, ward von dem Departements⸗ chef von Harbou verneint. Auf Vorschlag einiger Ausschüsse wurden Ergänzungswahlen für dieselben von der Versammlung genehmigt, und

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L 1070 zwar für den Ausschuß zur Prüfung der Steuerverhältnisse der Soldaten, der Abgeordnete von Prangen; für den Ausschuß zur Prüfung des pro⸗ visorischen Kriegsgesetzes die Abgeordneten Lesser und Wichmann; für den Ausschuß zur Entwerfung eines Pensionsgesetzes ward der früher aus⸗ geschiedene Abgeordnete von Warnnstedt wieder in Vorschlag gebracht und dessen Wahl genehmigt. 8 1“

Eine Mittheilung der Statthalterschaft betrifft die bei der Landesver⸗ sammlung beantragte Genehmigung einer Convention mit Lauenburg, be⸗ tressend dessen Beitrag zu den Kosten des Ober⸗Avpellationsgerichts. Den Erläuterungen des Herrn Departementschefs der Justiz zufolge ist die Ver⸗ einbarung eine vorläufige und bezieht sich nur auf die Zeit für die letzten 9 Monate des Jahres 1848; die Beitragsquote des Herzogthums Lauen⸗ burg, welche nach dem Verhältniß der bei dem Ober⸗Appellationsgericht ein⸗

egangenen Zahl von Rechissachen berechnet ist, beträgt etwas über 5000

has. Cour., etwa zwei Siebenzehntel der gesammten Kosten, und um das Doppelte mehr, als der Beitrag betragen würde, wenn die Quote nach Ver⸗ hältniß der Volkszahl berechnet wäre. Die nächste Sitzung ist auf Dien⸗ stag den 19ten d. M. angesetzt.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 14. Juni. (Wes. Ztg.) Die Abgeordneten⸗Kammer hat heute ihr Votum in der deutschen Frage abgegeben. Fast einstimmig erklärte sie die Regie⸗ rung für nicht befugt, ohne Jaftirmung der Kammer auf die An⸗ träge der drei Könige einzugehen; mit 46 gegen 46 Stimmen lehnte sie es ab, die Regierung zu einem gemeiasone Verfahren mit den übrigen verfassungstreuen Staaten gegenüber den preußischen Vor⸗ schlägen aufzufordern; mit 52 gegen 42 Stimmen beschloß sie, daß sie für jetzt zu einer Rückäußerung auf die letzten Regierungs⸗Vor⸗ lagen keine Veranlassung finde. In letzterem Votum liegt enthal⸗ ten, daß die Kammer zwar nicht vom rechtlichen, wohl aber vom politischen Gesichtspunkte aus die National⸗Versammlung nicht mehr als Vertreterin von ganz Deutschland ansieht.

Ausland.

Oesterreich. Venedig, 7. Juni. (Wanderer.) Die Regie⸗ rung ist davon abgegangen, die Privaten mit Contributionen ferner zu be⸗ lasten, und hat dafür den Plan gefaßt, die Vorräthe der Taback⸗ und Salz⸗Magazine an das Ausland zu veräußern. Diese Vorräthe müßten nun freilich nach dem Tarifpreise eine Summe von 11 Millionen abwerfen, die Regierung giebt dieselben aber im Kommerzwege um 3 Millionen hin. So viel betragen ungefähr die öffentlichen Kosten in jedem Monate. Der Verkauf soll durch die Gemeinde besorgt werden, welcher die Regierung das zum gewöhnlichen Verbrauche Erforderliche um ein Plus von 10 Ct. über den Verkaufspreis ab⸗ nimmt. Dieses Plus soll der Gemeinde bleiben und dieselbe dafür neues Papiergeld im Werthe von 3 Millionen ausgeben. Nach und nach, so wie die obigen Vorräthe im Verkaufe abgehen, soll auch das neue Gemeindepapier getilgt werden.

Das Verlassen von Malghera wird von der Regierung als eine nothwendige und nützliche Maßregel dargestellt. Das Fort war in einen Schutthaufen verwandelt und also nicht mehr halt⸗ bar. Noch ein Tag des Widerstandes hätte Hunderte von Leben gekostet und ein reiches Kriegsmaterial in die Hände der Oester⸗ reicher gebracht, welches man nun zerstören konnte. Um übrigens jene Besatzung zu ehren, wurde ihr Kommandant Ulloa zum Ge⸗ neral befördert. In Venedig hält man sich blos auf die natürlichen Vertheidigungs⸗Gränzen beschränkt und laubt sich unüberwindlich. Manin selbst forderte das Volk zur Zerstörung der Lagunen⸗Brücke auf. Daß Unterhandlungen mit dem Handels⸗Minister. Bruck ge⸗ pflogen wurden, ist gewiß. Die Herren Joseph Calucci und Fos⸗ colo, der Erstere Chef im Departement des Innern und der Ju⸗

stiz, der Andere Secretair in der Marine⸗Abtheilung, waren wie⸗ derholt ins österreichische Lager abgegangen. Das Resultat scheint Null zu sein, und es läßt sich dies leicht erklären, wenn man hört, daß Venedig schon beim Beginne der Unterhandlung auf der Frei⸗ gabe des lombardisch⸗venetianischen Gebietes besteht. In Brondolo, welches keinesweges, wie schon einmal verlautete, genommen wurde,

kommandirt Rizzardi.

Semlin, 12. Juui. (Lloyd.) Unsere Truppen unter Ban Jellachich schreiten siegreich vorwärts. Nach der Schlacht bei Kacz, wo die Wallmoden⸗ und Sachsen⸗Kürassiere und Johann Dragoner unter General Ottinger die größte Tapferkeit an den Tag legten, flüchtete sich Perczel nach Peterwardein, und von dort, da seine Truppen gänzlich zerstreut wurden, nach Werbasz. Auf dem Wege nach Werbasz erbeuteten die Unsrigen eine bedeutende feindliche Kriegskasse, indem sie die beiläufig 70 Mann starke Eskorte gefangen nahmen. Peter⸗ wardein ist gegenwärtig, da auch die Don Miguels⸗Mannschaft der magyarischen Fahne untreu wurde, sehr schwach besetzt und von allen Seiten eng blokirt, von Kamenitz aus durch die Truppen unter Mamula, von Karlowitz durch jene unter Ge⸗ neral Rastic, und von der bacsker Seite durch die Kerntruppen des Ban. Peterwardein wird beschossen, erwiedert aber die Kano⸗ nade nicht. Die Mayerhöfer⸗Vorstadt von Peterwardein wurde gestern in Brand gesteckt. Die Donau⸗Gasse in Neusatz hat stark gelitten. Peterwardein muß bald fallen. Die Magyaren ziehen sich überall zurück. In Panesova ist kein Feind mehr. Der National⸗ General Knicjanin wird hoffentlich bei Perlas mit den Rebellen bald fertig sein. Der Rebellenhäuptling Bem hat sich gegen Sie⸗ benbürgen gezogen. Heute wurde die Schiffsbrücke zwischen Neusatz und Peterwardein abgebrannt. Der Ban hat sein Quartier in Neusatz. Demselben stehen dreizehn Dampfböte, die bei Essegg lan⸗ den, zu Gebote. Er gedenkt sich in den unteren Gegenden mit dem Puchnerschen Corps zu vereinigen und nach Bezwingung der Magyͤaren im Banat gegen Szegedin zu ziehen. Feldmarschall⸗ Lieutenant Clam ist heute hier angekommen und wird sich morgen über Serbien an die siebenbürgische Gränze begeben, um das Kommando über das Puchnersche Corps zu übernehmen. Feld⸗ marschall⸗Lieutenant Puchner soll sich, wie wir hören, nach Italien begeben. Der Stand der Saatfelder in Syrmien läßt nichts zu wünschen übrig. Alle Cerealien versprechen die ausgiebigste Aerndte. Nicht so der Weinstock und die Pflaumenbäume. an wird zu⸗ frieden sein, die Hälfte des vorjährigen Ertrages zu erzielen.

Frankreich. Paris, 16. Juni. In allen Sälen und Räumen des Palastes der National⸗Versammlung ist eine Verfü⸗ gung der Quästoren angeschlagen, welche zur besseren Wahrung der Ordnung und Regelmäßigkeit allen Fremden, die nicht mit Zulaß⸗ karten versehen sind, den Eintritt in den Konferenzsaal, in die Sprechzimmer und Korridors untersagt. Morgen will die Vraie Republique wieder erscheinen. Die Re publique hat heute bereits ein Probeblatt ausgegeben. Die Reforme erklärt, daß sie wieder erscheinen werde, sobald die I. welche man sich selbst unter der Monarchie nicht gegen die Presse erlaubt habe, aufgehoben sein würden. Man versichert, daß nächstens ein Mitglied der Majorität den Vorschlag einbringen soll, die Preßfreiheit auf ein Jahr lang aufzuheben. Die Regierung habe sich geweigert, selbst ein solches Dekret zu beantragen. Die mobile Gendarmerie (ehemalige Muni⸗ zpalgarde) soll mit einem Artillerie⸗Bataillon versehen werden. Dasselbe würde die Kanonen der aufgelösten Artillerie⸗Legion der Nationalgarde erhalten. Bei den gestrigen Berathungen in den Büreau's der gesetzgebenden Versammlung war man fast allgemein

der Ansicht, daß eine kräftige Unterdrückung der Mißbräuche des Versammlungsrechts dringend nöthig sei. Im sechsten Büreau erinnerte Baroche daran, daß neulich bei einem hiesigen Bankett dem sogar mehrere Repräsentanten beiwohnten, „der Cholera, welche Frankreich vom Marschall Bugeaud befreit habe“, ein Toast aus⸗ gebracht worden sei. Die Opposition stelle natürlich den Gesetz⸗ Entwurf als verfassungswidrig dar. Die Debatten dauerten ziem⸗ lich lange, das Crgencs aber war, daß sich die Mehrheit der Büreaus und die Mehrzahl der gewählten Kommissare für den Klub⸗Gesetz⸗Entwurf in der von der Regierung ihm gegebenen Fassung aussprachen. Die Kommission trat sofort zusammen, um sich mit der Abfassung ihres Berichts zu beschäftigen. Der Na⸗ tional meint, daß die Vorsichts⸗Anstalten der Regierung und ihre seitdem getroffenen Maßregeln durch den Thatbestand schwer⸗ lich erheischt worden seien. Die Presse, welche den Belagerungs⸗ zustand ebenfalls mißbilligt, zeiht Odilon Barrot arger In⸗ konsequenz, indem er jetzt ohne begründeten Anlaß eine Maßregel ergreife, die er früher stets entschieden bekämpft habe. Galignani's Messenger sagt: „Daß die Verschwörer ihre Hülfsquellen falsch berechneten, und daß ihrem Aufrufe zu den Waffen höchstens der schlechteste Theil der Bevölkerung entsprochen hätte, ist außer allem Zweifel; aber man kann die aufgefundenen Schreiben nicht lesen, ohne überzeugt zu sein, daß es zu einem blutigen Zusammenstoße gekommen wäre, wenn die Regierung den Aufstand nicht gleich im Beginne erstickt hätte; und da das Heer der Insurgenten, weil die rechtlichen Arbeiter durchgängig gegen die Aufrufe des Berges taub geblieben sind, nur aus der Hefe des Volkes bestanden hätte, so würde der Kampf, obgleich

gleitet gewesen sein, als der Juni⸗Aufstand von 1848.“ Der Credit, ein bisher die Regierung ziemlich heftig angreifendes

gierung, etwas zu thun, um die arbeitenden Klassen dem Einfluß der Aufwiegler und Verführer zu entziehen. b ten sind auch viele ehemalige Caussidieèresche Montagnards. Seit

brüderlichen Vereinen der Köche, Friseure ꝛc.; auch Klubchefs, Ab⸗ geordnete der Sozialisten⸗ Comités und sechzehn bei dem Peuple Beschäftigte, worunter der Redacteur Langlois, sind festgenommen worden. Vorgestern verhaftete die Polizei neunzehn Männer, welche geladene Feuerwaffen führten und in einem Kaffeehause versam⸗ melt waren, wo man viele Munition und eine Masse von Papie⸗ ren in Beschlag nahm. Nach dem Constitutionnel kam es am 13ten doch bei der Gewerbschule zu einigem Kampfe, da die auf der Seite der Aufrührer stehenden Artilleristen, welche, mit Errichtung einer Barrikade beschäftigt, etwa dreißig National⸗ Gardisten der sechsten Legion, die auf die Barrikade losrückten,

die Barrikade nahm, die Artilleristen umzingelte und 50 derselben gefangen nahm. Der Knall der Flintenschüsse hallte in dem Saale wieder, wo die Konventsmänner bleich und unruhig debattirten; ihr Schrecken wurde bald so größ, daß jeder nur an die Flucht dachte. Nach der Gazette des Tribunaux war Ledru Rollin der Erste, der sich durch die gewaltsam eingeschlagenen Parterre⸗Fenster fortmachte, wobei er einige Schrammen und Qwetschungen davontrug. Später steckte er sich in eine Blouse. In der Gewerbschule fand man Pi⸗ stolen, Musketen und andere Waffen, so wie mehrere Repräsentanten⸗ Schärpen, und unter den Papieren folgenden mit Bleistift geschrie⸗ benen Zettel: „Ihr seid hintergangen, die Armee marschirt ent schlossen gegen uns, die Nationalgarde ergreift die Waffen, das Volk ist nicht mit uns: Rettet Euch!’“ Mehrere Papierstücke, die man

mehreren Konventsmännern um 2, 2 ½ und 3 Uhr aus der Gewer⸗ beschule nach Grenoble und in andere Städte der Departements befördert werden sollten und Aufrufe zu den Waffen enthielten. Bevor Rattier in die Gewerbeschule ging, trat er mit mehreren Blousenmännern zu den Wachposten und forderte den Unteroffizier zur Ablieferung der Gewehre auf, widrigenfalls man Gewalt brau⸗ chen werde. Der Sergeant wies ihn mit derben Tadelsworten ab und befahl seinen Leuten, ihre Waffen zu ergreifen. Der Kampf wollte eben beginnen, als ein Infanterie⸗Bataillon herankam und die Eindringlinge verjagte. Nach dem Courrier Frangais be⸗ stand die erste Antwort des Sergeanten auf Rattier's dhneged⸗dans in ein Paar Ohrfeigen. Die Union versichert, es sei vollkommen wahr, daß auf dem Boulevard ein Schuß auf Changarnier gefallen; der Thäter sei sofort von einem Tirailleur von Vincennes nieder⸗ gestochen worden. Ein Mann, der in der Straße Richelieu einen Karren umstürzte, um eine Barrikade zu bilden, wurde durch einen Dragoner erschossen. Nach dem Journal de Rouen war diese Stadt vollkommen ruhig und nicht das mindeste Anzeichen von Ruhe⸗ störungen vorhanden. Das Journal de Lille meldet, daß dort, wie im ganzen Departement, die tiefste Ruhe herrschte. Zu Toulouse herrschte am 13. Juni große Aufregung; die Behörden trafen aber solche Vorsichtsmaßregeln, daß kein Losbruch er⸗ folgte. Am 11. und 12. Juni hatten große Volks⸗Versammlun⸗

daß man dieselben nicht länger gestatten werde. Die halbamtliche Patrie meldet in ihrem heutigen Blatte: „Nach den heute der Regierung zugegangenen telegraphischen Depeschen scheint es gewiß, daß das Komplott in den bedeutendsten Städten von Frankreich gleichzeitig, und zwar am nämlichen Tage, losbrechen sollte. Die bekannten Aufwiegler hatten sich, in Erwarkung der Nachrichten aus Paris, in Permanenz erklärt, und dieser Umstand hatte unter der Bevölkerung sichtliche Besorgniß verbreitet. In mehreren Städten, insbesondere zu Rheims, zu Dijon, Lyon und Toulouse, haben einige Aufstandsversuche stattgefunden, sind jedoch überall gescheitert. Die Rädelsführer schienen offenbar einem von Paris aus gegebenen allgemeinen Losungsworte zu gehorchen. Am 13ten waren in Bordeauxr die Abtheilungen der geheimen Gesellschaften in Perma nenz; die Klubs waren in Voraussetzung des Erfolges der Insur genten in Paris auf den Vormittag des 14ten üinnse boen fen. Zu Rheims begab sich der Prästdent des Klubs am 13ten etwas voreilig nach der Unterpräfektur und bedeutete dem Unterpräfekten, daß sein Mandat erloschen sei, da der Triumph des Aufstandes in Paris gesichert wäre. Gleichzeitig begaben sich andere Rädelsführer zum Maire, um ihm den Sturz der Regierung und die Einkerke⸗ rung des Präsidenten der Republik anzukündigen. Zu Toulouse fand der nämliche Aufstandsversuch mit eben so schlechtem Erfolg statt. Kurz, die von den Behörden getroffenen und von, dem guten Geiste der Bevölkerung unterstützten Vorkehrungen, insbesondere aber die Kunde von der augenblicklichen Unterdrückung des Aufstan⸗ des in Paris, haben überall die vollkommenste Ruhe aufrechter⸗ halten.“

General Oudinot hat unterm 7. Juni aus der Villa Santucci folgende Depesche an den Kriegs⸗Minister gerichtet: huex

„In der Depesche vom 4ten d. M. habe ich die Ehre gehabt, die Ein⸗ nahme der Villa Panfili, der Kirche San Pancrazio und der Villen Cor⸗ sini und Valentini, die in geringer Entfernung 12 derselben liegen, zu

melden. Der Besitz dieser wichtigen Punkte war nothwendig, um der linken

nur von kurzer Dauer, sicher von weit ärgeren Gräueln be-

Blatt, das jedoch nie zum Aufstande aufreizte, empfiehlt der Re⸗- Unter den Verhafte⸗ 6

ihr Corps aufgelöst wurde, verwendete man sie in den sogenannten

mit Karabinerschüssen empfingen und zwei Gardisten leicht verwun- deten. Der Kampf wurde lebhaft, als ein Linien⸗Bataillon herbeieilte,

wieder zusammensetzte, stellten sich als Schreiben heraus, die von

gen stattgefunden, worauf eine Proclamation des Maire erklärte,

Flanke der Bela erungs⸗Arbeiten eine starke Stütze zu geben; ihre Behaup⸗ tung hat einen harten Kampf gekostet, sie hat während des 5ten und 6ten d. die unausgesetzteste Wachsamkeit nöthig gemacht und zu mehreren Ge⸗ fechten Anlaß gegeben, in welchen der Vortheil immer auf unserer Seite gewesen ist. Ich werde Ihnen nun den fortschreitenden und regelmäßigen Gang unserer Belagerungs⸗Operationen mitzutheilen haben. Am 4. Juni um halb 9 Uhr Abends sind die Larifgrä⸗ ben in einer Entfernung von etwa 300 Metres von der Ring⸗ mauer eröffnet worden; 1200 Arbeiter wurden auf die Linie geführt, die sich 1000 1200 Metres ausdehnte. An diesem Orte ist das Terrain sehr ocupirt, mit Weinbergen und Hecken bedeckt; die Ziehung der Paral⸗ lele und die Vertheilung der Arbeiter war sehr schwer; an einigen Punkten sogar konnte man mit der Arbeit nicht vor Mitternacht beginnen. 8. die⸗ sem Augeublicke hatte ich, um die Aufmerksamleit des Feindes abzulenken, den General Regnault de Saint⸗Jean⸗d'Angely, der die Truppen in der Villa Panfili und in San Pancrazio befehligte, angewiesen, auf dieser Seite einen Scheinangriff zu machen und das Feuer nach 10 Uhr zu eröffnen. Das Resultat dieser Diversion übertraf meine Hoffnun⸗ gen. Alle Bemühungen der Römer richteten sich gegen das Thor San Pancrazio, das sie ernsthaft bedroht glaubten. Die Arbeiten der heh wurden keinen Augenblick gestört, und während der ganzen

auer der Nacht hatten wir an jener Stelle keinen Verwundeten. Bei Tagesanbruch zeigte die Parallele noch einige unvollendete Theile; über⸗ all jedoch war man gedeckt. Die Artillerie ihrerseits arbeitete die Nacht vom Aten zum 5ien ohne Unterlaß am Bau zweier Batterieen. Die linke sollte das Feuer der Bastion Nr. 6 erwiedern. Die Batterie rechts war bestimmt, das Feuer vom Berge Testacecio zum Schweigen zu bringen, wo der Feind Vertheidigungs⸗Anstalten getroffen hatte; eben so sollte sie gegen die auf dem Aventin gelegene Batterie San Alessio arbeiten. Die Arbeit am 5ten regelte die Ausdehnung der Parallele. Die Batterie links eröffnete das Feuer um 6 Uhr Morgens und brachte dadurch das der gegenüber stehenden Bastion Nr. 6 zum Schweigen. Die Batterie rechts eröffnete das Feuer erst gegen Mittag; ihre Wirkung ließ sich aus der Un⸗ terbrechung des Feuerns vom Monte Testaccio ermessen. In der Nacht vom 5. auf den 6. Juni wurden die Laufgräben vollendet und eine Batterie im Centrum der Parallele gebaut. Die von unseren Truppen besetzten Villen Corsint und Valentini waren das beständige Ziel des feindlichen Gewehrfeuers und sogar der Artillerie. Ich hielt es für möglich, vermittelst einiger Arbeiten diese Besatzung zu sichern und die Communication zu erleichtern. Diese Arbeiten wurden vom Geniecorps sogleich angegriffen und werden ohne Unterbrechung fort⸗ geführt werden. Die Belagerungs⸗Operationen hatten am 6. Juni ebenfalls ihren regelmäßigen Forꝛgang. Unsere Batterieen erwieder⸗ ten das Feuer des Feindes nie; üͤbrigens haben sie keinen materiellen Scha⸗ den erlitten und bewahren dieselbe Freiheit der Action. Unser wirksames Schießen muß dem Feinde beträchtlichen Verlust beigebracht haben: der unsrige ist unendlich geringer, besonders wenn wir die errungenen Erfolge berücksichtigen. Wir haben während des 4., 5. und 6. Juni 50 Verwun⸗ dete und 6 Todte gehabt. Beim Ponte Molle hat sich unsere Stellung noch verbessert; wir setzen uns dort ohne ernsten Wid.staud fest; der gesprengte Bogen ist so weit wiederhergestellt worden, daß er den Uebergang der Trup⸗ pen gestattet. Auf dem linken Tiber⸗Ufer wird täglich rekognoszirt. Der Gesundheitszustand der Truppen läßt nichts zu wünschen übrig. Der kom⸗ mandirende General, Ondinot de Reggio.“

Die erste Parallele ist 300, die zweite 100 Metres von den gegenüberliegenden Basteien entfernt; die Bresche⸗Batterieen sollten am 9ten oder 10ten in der zweiten Parallele aufgestellt werden. Der ganze trasteverinische Theil Roms ist von den französischen Truppen in einem Halbkreise umgeben; diese lehnen sich rechts an die dem Monte Testaccio gegenüberliegenden Höhen, der linke Flü⸗ gel hält den Monte Mario besetzt. Das Centrum hat sich gegen⸗ über rechts die Thore San Pancrazio und Portese und links das Kastell San Angelo. Die Porta avalleggieri, welche zur St. Pe⸗ terskirche führt, befindet sich in der Mitte. Der dem General Oudinot zugeschickte Angriffs⸗Befehl soll ihm ausdrücklich anempfehlen, die vollständigsten Maßregeln zu ergreifen, um die Zerstörung der Mo⸗ numente der Stadt zu vermeiden. Einem Briefe im National zufolge beliefen sich die römischen Truppen, welche am Gefechte des 3. Juni Theil nahmen, im Ganzen auf 2300 Mann. Sie bestanden aus der Legion Garibaldi, 1100 Mann stark, der Abtheilung Manara, 600 Mann, dem Bataillon Melara 300 Mann und dem 3ten Bataillon römischer Linientruppen, 300 Mann an der Zahl; 26 Offiziere von Garibaldi's Abtheilung wurden getödtet oder verwundet; im Gan⸗ zen hatte seine Legion 2 300 Verwundete. Die Nachricht von ei⸗ nem Gefechte Avezzana's mit den Oesterreichern ist ungegründet. Avezzana zieht an der Spitze von 3 4000 Mann durch die Apen⸗ ninen und soll jedes Zusammentreffen mit den österreichischen Trup⸗ pen vermeiden.

Großbritanien und Irland. London, 16. Juni. Die Königin hat 500 Pfd. St. zu der Subseription für die Ab⸗ huͤlfe der Noth in Irland beigesteuert. Mehrere Minister und Parlaments⸗Mitglieder folgten dem Beispiel Ihrer Majestät und haben zu demselben Zweck an 2000 Pf. St. zusammengebracht.

Im Unterhause fragte vorgestern Herr d'Israeli an, wie es Lord J. Russell mit den 30 Bills, die von den vorgelegten 34 noch unerledigt geblieben, bei dem nahen Ende der Session zu halten gedenke. Er fürchtete, daß ein Berathen wichtiger Bills gegen das Ende der Session, wo das Haus leer zu werden anfange, zu über⸗ eilter Gesetzgebung führen werde, und fragte, ob das Ministerium geneigt sei, für Regierungs⸗Bills einen letzten Termin, wo sie ein⸗ gebracht werden könnten, festzusetzen, wie es schon bei Privat⸗ Bills der Fall sei. Fälle besonders dringlicher Art wollte er natürlich ausnehmen. Lord J. Russell erklärte, daß die bei⸗ den Bills über den Wahlcensus und die Eintheilung der Wahl⸗ bezirke von Irland dieses Jahr nicht zur Verhandlung kommen würden; die irländische vimegeseße Bin werde aber jedenfalls vor⸗ genommen werden, ferner die irländische Gemeinde⸗Verfassungs⸗ Bill, die Bill zu Konsolidirung der Bankerott⸗Gesetze und mehrere andere; hinsichtlich einiger anderen behielt er sich die desinitive Ant⸗ wort bis Ende dieses Monats vor. Noch zeigte er an, daß er auf Ernennung eines Ausschusses zur Prüfung des Verfahrens des Unterhauses bei Zulassung der Fremden antragen werde. Lord Pal⸗ merston wiederholte seine bei einer früheren Gelegenheit gegebene Ver⸗ sicherung, daß die englische Regierung weder direkt noch indirekt ihre Zu⸗ stimmung zu der in der Ausführung begriffenen Intervention gegen Rom gegeben habe. Herr Gladstone brachte die kanadische Angelegenheit

zur Sprache. Er nahm sich der kanadischen Tories an und empfahl

als den mildesten Weg, der Bill, welche Entschädigungen für die während des Aufstandes von 1835 erlittenen Verluste aller nicht vor Gericht überführten Rebellen ersetzt, die Königliche Zustimmung zu verweigern. Lord J. Russell ging ausführlich auf die Geschichte der Entschädigungsfrage ein, vertheidigte die Billigkeit und politi⸗ sche Angemessenheit der Maßregel und erklärte, daß die Regierung es für ihre Pflicht halte, den in beiden Häusern der kanadischen gesetzgebenden Versammlung angenommenen Bills ihre Zustimmung nicht zu versagen.

In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung wurde der am Tage vorher nicht zu Ende diskutirte Antrag des Herrn Herries auf eine Adresse au die Königin, welche das Gesuch um Suspendirung der Sanection der kanadischen Entschädigungs⸗Bill enthalten sollte, mit 291 gegen 150 Stimmen verworfen. Das Unterhaus hat sich

hierdurch für das Prinzip der selbstständigen Lokal⸗Gesetzgebung

ber ausgesprochen. In Kanada war die in Rede ste⸗ zur einfachen Tagesordnung, zurückzukehren. Sie sieht langen, unfruchtbaren

Erörterungen, Zuweisüngen und Rückweisungen entgegen, wenn man diese

hende Bill mit 47 gegen 18 Stimmen angenommen worden. Im Oberhaufe fragte gestern Graf Aberdeen, wann die diplo⸗

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1]“ IEE“ 6 8 matische Korrespondenz über die franzoösische Intervention in Italien dem Hause würde vorgelegt werden. Marquis von Lansdowne antwortete, er hoffe dies nächsten Montag thun zu können, aber man dürfe nicht erwarten, darin eine Geschichte aller Unterhandlun⸗ gen zu finden, da die Sache noch schwebe; dazu indeß würde die Vorlage hinreichen, das Haus von den Bemühungen der britischen Regierung für die Herstellung der Ordnung zu uͤberzeugen. Er wiederholte übrigens nochmals, den Bemerkungen des Grafen Aberdeen gegenüber, daß die Minister Ihrer Majestät nirgends eine Billigung der französischen Expedition ausgesprochen, wenn sie auch nichts dagegen eingewendet. Im Lauf der Sitzung gingen die ver⸗ sprochenen Aktenstücke selbst noch ein, und der Minister legte sie auf die Tafel des Hauses nieder.

Aus den parlamentarischen Uebersichten über die Resultate der Einkommensteuer ergiebt sich folgendes Zahlenverhältniß des Ein⸗ kommens: 50,000 Pfd. und darüber, 22 Personen; von 10,000 Pfd. bis 50,000: 370; von 5000 bis 10,000: 788; von 4000 bis 5000: 400; ven 3000 bis 4000: 703; von 2000 bis 3000: 1483; von 1000 bis 2000: 5334; von 900 bis 1000: 875; von 800 bis 900: 1713; von 700 bis 800: 2124; von 600 bis 700: 3043; von 500 bis 600: 5532; von 400 bis 500: 7324; von 300 bis 400: 15,043; von 200 bis 300: 29,909; von 150 bis 200: 38,825; unter 150 Pfd.: 34,270 Personen.

Nach den Berichten eines Kriegsdampfschiffes, was von der westafrikanischen Küste eben heimgekehrt, war der Sklavenhandel trotz aller Thätigkeit und allen Eifers der wachthabenden Schiffe noch so stark wie jemals. Auch weiß man, daß in den letzten Zei⸗ ten nach Brasilien und Cuba Tausende von Sklaven eingeführt wor⸗ den, indem die Kolonialproduction dort eben so zugenommen, wie sie in den englischen Kolonieen in Folge der Sklaven⸗Emancipation gerade abgenommen hat.

Nach den letzten Berichten vom Cap hatten sich die Verhält⸗

nisse mit den Kaffern friedlicher gestaltet. In der Kolonie war man noch sehr dawider eingenommen, daß man Sträflinge dort⸗ hin sende. „Von Port Philipp sind Nachrichten bis zum 11. Februar eingetroffen. Die Ansiedler waren dort sehr eifrig im Aufsuchen von Metallen, nachdem an irgend einem Punkte reiches Golderz gefunden worden. Alle Bemühungen schienen jedoch bisher zweck⸗ los zu sein.

Schweiz. Bern, 9. Juni. (Eidg. Ztg.) Der Stände⸗ Rath hat seinen Beschluß, betreffend die Militair⸗Capitulationen modifizirt. Die Tagesordnung wurde diesmal verworfen mit 26 gegen 15 Stimmen, eben so aber auch der Beschluß des National⸗ Rathes mit denselben Stimmen. Mit 24 gegen 17 Stimmen wurde der Antrag der zweiten Minderheit (Rüttimann und Brosi) ange⸗ nommen. Der Beschluß lautet demnach mit einem Zusatze von Kappeler: „Die Bundes⸗Versammlung, in Betracht, daß das Fort⸗ bestehen der Militair⸗Capitulationen mit den politischen Grundsätzen der Schweiz als eines demokratischen Freistaates unverträglich sind, beschließt: Art. 1. Der Bundes⸗Rath ist mit Unterhandlungen zur Vüfagsung der Capitulationen beauftragt (s. Art. 2 des Nationalraths⸗ Beschlusses). Art. 2. Die Werbungen sind einstweilen eingestellt.“ Der Beschluß des Stände⸗Rathes in der Militair⸗Capitulations⸗ Frage ist der Art, wie man ihn hat voraussehen können, wenn nur der weitgehende Zusatz, daß vorläufig alle Werbungen in der Eid⸗ genossenschaft untersagt werden, nicht hinzugekommen wäre. Die Begründung dieses Brschlusses, freilich ohne diesen Zusatz, ist in Gutachten von Blumer und Rüttimann enthalten, welches also

autet:

„Es ist im Wesen des Zweikammersystemes begründet, daß die beiden Räthe, wenn sie in einer Sache auseinander gehende Beschlüsse gefaßt ha⸗ ben, einander gegenseitig so weit entgegenkommen sollen, als mit ihrer Ue⸗ berzeugung vereinbar ist, um einen übereinstimmenden Entscheid der Bun⸗ desversammlung zu Stande zu bringen. Dieses Verfahren ist bis anhin stets fort beobachtet worden bei den Gesetzesentwürfen, welche uns vorge⸗ legt wurden, und es liegt gewiß eben so sehr im Wunsche des Schweizer⸗ volkes, wie im Interesse der Ruhe unseres Vaterlandes, daß die vorliegende politische Frage, welche an Wichtigkeit immer mehr gewonnen hat, nicht ganz unerledigt hängen bleibe, sondern auf irgend eine Weise, wenn auch nur durch einen vorläufigen Beschluß, von der Bundes⸗Versammlung ent⸗ schieden werde. Wir sind weit entfernt, Ihnen, Tit., irgend etwas vorzu⸗ schlagen, was mit den Ansichten, von denen der Ständerath in seiner ersten Berathung ausgegangen ist, in grundsätzlichem Widerspruche stände, und was daher mit Recht den Vorwurf der Inkonsequenz uns zuziehen könnte. Daß die Aufhebung der Militair⸗Capitulationen wünschenswerth wäre, weil dieselben, namentlich unter den dermaligen politischen Ver⸗ hältnissen Italiens, mancherlei Nachtheile mit sich bringen und die Schweiz überhaupt in eine schiefe Stellung gegenüber anderen Völkern versetzen, wurde bereits in unserem ersten Berichte und eben so in der Diskussion des Ständerathes beinahe von allen Seiten anerkannt. Den Bedenken aber, welche uns damals veranlaßten, auf das an die Bundes⸗Versammlung ge⸗ stellte Begehren nicht einzutreten, und die theils darin bestanden, daß diese Angelegenheit zunächst die betheiligten Kantone angehe, theils darin, daß der Eidgenossenschaft niemals die volle Entschädigungspflicht gegenüber den kapitulirten Truppen auferlegt werden dürfte, wird dadurch Rechnung ge⸗ tragen, daß der Bundesrath einstweilen blos zu Unterhandlungen einge⸗ laden wird. Wir denken uns unter diesen, vor Allem aus, An fragen an die betheiligten Kantone, ob sie die Aufhebang der Militair⸗Ca⸗ pitulationen wünschen und die Kompetenz des Bundes, in dieser Sache zu handeln, anerkennen, ob und in weschem Maße sie an die Entschädigung der kapitulirten Truppen beitragen würden. Auch die nichtbetheiligten Kan⸗ tone dürften angefragt werden, ob sie geneigt wären, zu diesem Zwecke Beiträge zu leisten. Sodann wären namentlich genaue und sichere Erkun⸗

digungen darüber einzuziehen, welche Rechte auf Retraite⸗ und Reformge⸗

halte als wohlbegründet anzusehen wären, und wie hoch sich die dafür zu leistende Entschädigungssumme belaufen würde. Endlich dürfte auch noch wenigstens der Versuch gemacht werden, auf dem Wege der Uebereinkunft mit dem Könige von Neapel die Auflösung der Militair⸗Capitula⸗ tionen zu erzielen. Nach a'en diesen Vorarbeiten, über deren Ergebniß der Bundesrath Bericht zu erstatten hätte, würde sich die Bundes⸗ versammlung erst im Falle befinden, mit voller Sachkenntniß abzusprechen die verlangte Aufhebung entweder zu beschließen oder abzulehnen. Wir glauben also, es dürfe der Ständerath, nachdem einmal der Rationalrath mit so entschiedener Mehrheit sich dafür ausgesprochen hat, die Sache nicht ganz von der Hand zu weisen, demselben unbedenllich so weit entgegenkom⸗ men, daß der Bundesrath beauftragt werde, Unterhandlungen zu pflegen und nachher Bericht und Anträge zu hinterbringen. Der Grund, der von uns selbst früher gegen die Fassung eines derartigen Beschlusses angeführt worden ist, daß dadurch eine gewisse Agitation, welche mit Bezug auf diese Frage ein⸗ geleitet worden, wach erhalten würde, muß nun wegfallen, da die so weit aus einander gehenden Beschlüsse der beiden Räthe, wenn es bei denselben verbliebe, am wenigsten geeignet sein dürften, eine ruhige Stimmung in der Schweiz herbeizuführen.“

Die Hauptstelle des determinirten Gutachtens der Minderheit, Steiger und Brosi, welches auf Festhalten der Tagesordnung an⸗ trug, lautet:

„Die erste Minderheit sieht in jedem Eintreten in den Beschluß Ziffer 2 nur eine unstatthafte Verschiebung oder Umgehung der schwebenden Frage, oder eine Vertagung derselben auf unbestimmte Zeit, welche die Mehr⸗

heit des Nationalrathes kaum befriedigen wird und dem Ständerath selbst für die Zukunft hat er sich einmal in etwas beigelassen die nothwendige Freiheit raubt, wieder in seine erste Stellung, nämlich

Bahn betrin. Der Agitatio gegen die Capitulationen, gegen 1S ände⸗

1) Die 1 . dem 9. Mai 1849 eingestellt wurden, dürfen nicht wieder

1 , s eemtug. nrr., n9u9u9u

resp. den Bundesrath, wird dadurch in keiner Weise begegnet. Die Frage der Capitulationen⸗Aufhebung stellt sich der ersten Minderheit, nämlich in der Gestalt, wie sie eingebracht und beregt worden ist, als eine vor⸗ zugsweise politische dar, und sie wünscht ihr mit allen ihren Konsequen⸗ zen in Bezug auf die innere und äußere Politik der Schweiz von vorn zu begegnen. Sie birgt sich hierbei keinesweges, daß eine einfache Tages⸗Ordnung auf mancher Seite Mißmuth erregen wird; sie ist aber überzeugt, daß die Kraft der Behörden und der gesunde Sinn des Schweizervolkes denselben niederzuhalten wissen vwird. Uebrigens erachtet die erste Minderheit, die anzubahnenden Unterhandlungen werden ohne allen Erfolg bleiben. Der König von Neapel wird es dürfte dar⸗ über kaum ein Zweifel walten zu solchen Unterhandlungen keine Hand bieten. Die Mehrheit der kapitulirenden Kantone wird sich eben so wenig berbeilassen, es wäre denn, daß die eidgenössischen Kassen reichliche Entschä⸗ diguns übernähmen. Sie selbst besitzen nämlich, wenn auch hin und wieder den Willen, doch die Kraft nicht, die daherigen ökonomischen Folgen weder theilweise, noch ganz zu tragen. Die Unterhandlungen mit Kantonen, welche keine Capitulationen geschlossen haben, entbehren aller rechtlichen Veranlassung und Begründung und werden zu keinen namhaften Geldbeiträgen führen. Wer will auch diese unter allen Umstän⸗ den, namentlich dem gegenwärtigen Zustande gegenüber, den Kan⸗ tonen zumuthen? So sieht denn die erste Minderheit beinahe mit Gewiß⸗ heit voraus, daß aus den Unterhandlungen mit den Kantonen von Seiten

des Bundes⸗Rathes bei etwelchem Drängen der Parteien am Ende eine

schwere Entschädigungslast auf die Eidgenossenschaft hervorgehen wird, welche

weder gerecht ist, noch vom Schweizervolk gern übernommen wird, und die

überdies dem gegenwärtigen Zustand der eidgenössischen Kassen keinesweges

entspricht. Sie glaubt daher, das einfache, wohluͤberlegte Stehenbleiben

beim ersten Beschluß des Ständerathes sei den Verhältnissen, der Würde

und Stellung des Ständerathes, so wie der unverkümmerten Erhaltung des

selbst angemessen.“

(O. P. A. Z.) Die Diskussion dieser in Folge des National⸗ raths⸗Beschlusses nothwendig gkwordenen zweiten Berathung der Capitulations⸗Frage dauerte zwei Tage und war sehr bewegt. Im Wesentlichen stimmen nun beide Räthe überein: Einleitung von Un⸗ terhandlungen zur Auflösung und Einstellung der Werbungen; dem Bundes⸗Rath ist der Weg vorgezeichnet, den er zu ge⸗ hen hat.

(Köln. Ztg.) Das einzige Praktische an diesem Beschluß ist offenbar die Einstellung der Werbungen. Was die Verhandlungen betrifft, so werden sie voraussichtlich zu keinem entsprechenden Re⸗ sultate führen, da der König von Neapel zur Entlassung der Schweizer⸗Regimenter, dieser treuesten Stütze seines schwankenden Thrones, kaum die Hand bieten wird. Den Ausschlag für diesen vermittelnden Beschluß jedoch gab offenbar die Erklärung des Bundes⸗Präsidenten, Dr. Furrer, daß ihm der Gesandte der rö⸗ mischen Republik so eben die Nachricht vom Abschluß eines Konkor⸗ dates mit Frankreich angezeigt.

Bern, 12. Juni. (Frankf. J.) Nit 44 gegen 43 Stim⸗ men wurde heute vom Nationalrath beschlossen, am Beschlusse vom 25. Mai in Bezug auf die Aufhebung der Militair⸗Capitulationen nicht festzuhalten; hingegen entschied eine Mehrheit von 47 gegen 21 Stimmen für den Beitritt zum Beschlusse des Ständeraths mit Streichung des Wortes „einstweilen“ im Art. 2 desselben.

(K. Z.) Der Nationalrath hat dem Bundesrathe einen Kre⸗ dit von 215,0 0 Fr. zur Errichtung einer großen Militairschule auf vier Plätzen der Schweiz eröffnet. Der Unterricht gilt für die Spezialwafsen und den Stab.

(Eidg. Z.) Nachdem Herr Buol aus Graubündten die Er⸗ nennung zum eidgenössischen Kommissär in Tessin abgelehnt, hat der Bundesrath beschlossen, keine neue Wahl zu treffen und jene Stelle eingehen zu lassen.

Der Entwurf der Majorität der Zoll⸗Kommission des Natio⸗ nalrathes ist erschienen. Er stellt 9 Klassen auf von 1, 2, 5, 10, 15, 20, 25, 50 und 100 Batzen per Centner. Gesammteinnahme 3,192,583 Fr. Der Entwurf der Minderheit will nur 7 Klassen von 1 bis 60 Batzen. Regierungsrath Schneider bringt noch einen anderen Antrag.

Alt-Schultheiß Neuhaus ist den 8ten d. in Biel, 53 Jahre alt, gestorben. General Dufour verkündete diesen Todesfall im Na⸗ tionalrath, der eine Deputation von 3 Mitgliedern (Dufour, Dr. Kern und Kopp) abordnete, um der Familie des Verstorbenen die Theilnahme der Versammlung über den Tod des verdienten Mannes zu bezeugen. Die Würde, mit der Neuhaus seinen Sturz ertrug, hat selbst fee Gegner mit dem gewaltthätigen Schultheißen ausgeschoct. Die Basler Ztg. schildert den Verstorbenen mit folgenden Wor⸗ ten: „Er war ein Mann von ausgezeichneten Geistesgaben, unter welchen wohl ein ganz zersetzender, atomisirender Verstand die oberste Stelle einnahm, noch mehr aber imponirte sein energischer Wille. Obschon er in einzelnen Augenblicken human, ja sogar liebenswür⸗ dig sein konnte, so hatte er doch im Ganzen mehr eine abstoßende als einnehmende Persönlichkeit und daher auch mehr Trabanten und Nachbeter als Freunde; sein ganzes geistiges Leben wur⸗ zelte in französischen Anschauungen und sog aus dem Natio⸗ nal seine Hauptnahrung; sein Wesen war daher dem des Berner⸗ volkes ein fremdes. Daß er dennoch so lange dieses Volk als un⸗ beschränkter Meister beherrschte, gehört zu den merkwürdigeren psy⸗ chologischen Erscheinungen unserer Zeit. Sein Privatcharakter und sein Familienleben galt als ein musterhaft unbescholtenes.“ Er war geboren 1796, bis zum Jahre 1831 in kaufmännischen Ge⸗ schäften thätig, wo er dann die politische Laufbahn betrat, Ver⸗ fassungs⸗Rath, Regierungs⸗Rath und Präsident des Erziehungs⸗ Departements wurde. In dieser Stellung gerieth er schon in manche Konflikte mit der Schnell⸗Tscharnerschen Partei; im Jahre 1838, bei Anlaß des Handels von Louis Bonaparte, gelang es ihm, die Schnells zum Rücktritt zu nöthigen, und für das Jahr 1839 wurde er zum Schultheißen gewählt. Von da an war er während sechs Jahren der einflußreichste Mann der Eidgenossenschaft. Im Jahre 1841 setzte er als Bundes⸗Präsident die aargauische Kloster⸗Aufhe bung durch und stellte als höchstes Heilmittel für alle Schäden des Vaterlandes die durch 40,000 berner Bajonette unterstützte raison d'état auf den Thron. In den Jahren 1844 und 1845 betrieb er die Jesuiten⸗Austreibung und begünstigte die Freischärlerei, wandte sich aber plötzlich nach dem schmählichen Ausgange des Ochsenbein⸗ schen Jugendstreiches gegen seine bisherigen Freunde und wurde da⸗ für, wie billig, von denselben verjagt. Seit 1846 lebte er im Pri⸗ vatstande, wurde aber 1848 wieder in den National⸗Rath gewählt.“

Freiburg, 11. Juni. mene Dekret, betreffend die Aufhebung der lautet folgendermaßen:

„Der Große Rath des Kantons Freiburg, in Erwägung, daß die Mi⸗ litair⸗Kapitulationen unverträglich mit der öffentlichen Meinung und den politischen Institutionen der Schweiz und insbesondere denen des Kantons Freiburg geworden sind und im Allgemeinen die Stellung der Eidgenossen⸗ schaft gefährden; in Erwägung, daß bei dem dermaligen Stande dieser Frage es im wohlverstandenen Interesse der freiburger Angehörigen siegt, welche in dem Dienste Neapels angeworben sind, daß die Regierung Mittel und Gewalt erhalte, die Capitulationen sofort aufzulösen; auf den Vorschlag des Staatsrathes, 8”he, Werbungen für den neapolitanischen Dienst, welche 3

Das vom Fe Rathe angenom⸗ 9

dilitair⸗Capitulationen,

2) Der Staatsrath ist beauftragt, die nöthigen Schritte zu, thun, L der Capitulation, die Rückkehr der Truppen im Dienst