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iste iformiren. Die Bürgerwehr jeder Gemeinde bildet I kunifans mit je lhrem Kommandanten, nur in den Hauptstädten bestehen Ober⸗Kommandanten. Die Koͤrper zerfallen in Bataillone (Divisionen) und Compagnieen (Eskadronen). Die Grade sind Hauptleute, Rittmeister, Ober⸗Lieutenants, Lieutenants, Feldwebel, Wachtmeister, Korporale. Dazu Zimmerleute, Tambours, Trompeter und Wehrmänner. Wo Bataillone bestehen, giebt es auch Majore, Oberst⸗Lieutenants und Obersten. Die Fahnen tragen die Landesfarben. Die Ober⸗Offiziere vom Hauptmann herab werden durch freie Wahl ernannt. Vom Stabs⸗Offizier aufwärts bis zum Ober⸗Kommandanten ernennt der Kaiser auf Vorschlag des Ministers. Stellvertretung im Dienste ist unstatthaft. Rückt das Militair ein⸗ greifend zur Unterstützung der Bürgerwehr aus, so bildet letztere die Reserve. Der Garnisonsdienst ist nur im Kriege oder bei ge⸗ störter Ruhe Sache der Bürgerwehr. Im Dienste Verwundete, wenn sie erwerbsunfähig und vermögenslos sind, werden von der Gemeinde oder vom Staate versorgt, so auch für Wittwen und Waisen gesorgt. Verpflichtete, die sich dem Diensteintritt entziehen, werden mit Geld oder Arbeit für die Gemeinde bestraft. Das Bürgerwehrgericht, welches öffentlich verhandelt, besteht blos für Ehren⸗ und Disziplinar⸗Angelegenheiten und verhängt Verweise, Abbitten, Geld⸗ und Arreststrafen, Degradirung, ve e. Letztere hat den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes in der Gemeinde zur Folge. Sonst steht die Bürgerwehr unter den ordentlichen Strafgerichten. Zur Einschreitung der Bürgerwehr ist in der Regel die Aufforderung der Civil⸗Behörde nöthig. Von den Waffen darf Gebrauch gemacht werden, wenn Gewalt gegen die Bürgerwehr geübt wird, oder wenn sie nicht anders ihren Posten behaupten oder gewaltsame Angriffe auf Personen und Eigenthum hindern kann. Renitente oder straffällige Bürgerwehrkörper kann der Statthalter suspendiren, und es kann höheren Ortes die Reor⸗ ganisirung oder gänzliche Auflösung auf gewisse Zeit verfügt wer⸗ den. Auslagen, die nicht den Wehrmann treffen, trägt die Gemeinde. Dieser Entwurf ist vom Ministerium allen Länder⸗Chefs zur Be⸗ gutachtung mitgetheilt worden.
In der Wiener Zeitung liest man: „Das Feuer der An⸗ griffsbatterieen gegen Venedig wurde, einem dienstlichen Berichte des Herrn Feldmarschall⸗Lieutenants Grafen Thurn zufolge, fort⸗ während kräftig unterhalten. Die in mehreren Zeitungen erzählte Unterbrechung unseres Geschützfeuers, aus Ursache von Unterwer⸗ fungs⸗Anträgen der venetianischen Rebellen, gehört zu den vielen
irrigen Gerüchten, welche über die Kriegsereignisse in der gegenwär⸗
tigen Zeit verbreitet werden. Seit dem 25. Juni sind neun 24pfün⸗ dige Kanonen und sechs Granatkanonen in Thätigkeit gegen die venetianische Batterie von sieben Geschützen auf der Eisenbahnbrücke. Durch die Wirkung unserer Geschosse waren am 27sten früh vier Geschütze der letzteren zum Schweigen gebracht; man konnte an demselben Morgen beobachten, daß auch die Herstellungen der Schieß⸗ scharten und der Brustwehre, welche von dem Feinde während der Nacht sonst immer eifrig betrieben wurden, diesmal nur sehr un⸗ vollständig ausgeführt werden konnten. Unser bei Tag und Nacht fortgesetztes Feuer giebt daher die Hoffnung, in nicht sehr langer Zeit diese Batterie, welche uns an jeder weiteren Annäherung gegen Venedig hindert, ganz zum Schweigen zu bringen. Der Feind scheint den Bau einer Batterie auf dem nächsten Ruheplatze der Eisenbahnbrücke rückwärts seiner gegenwärtigen Batterie aufgegeben zu haben, sich jedoch dort mit der Anlage einer Mine zu beschäf⸗ tigen. Die Bewerfung Venedigs mit Bomben wurde mit guter Wir⸗ kung fortgesetzt; viele dieser Geschosse haben den Stadttheil des Ka⸗ nals Reggio erreicht, dort Personen getödtet und Gebäude beschä⸗ digt. Man hat deutlich wahrgenommen, daß der Bahnhof bereits geräumt wurde. Sobald es gelungen sein wird, die feindliche Bat⸗ terie auf der Eisenbahnbrücke vollständig zu demontiren, wird eine Mörser⸗Batterie in kürzerer Entferuung von der Stadt angelegt werden, um letztere mit mehr Nachdruck bewerfen zu können. Von der sinnreichen Erfindung des Artillerie⸗Oberlieutenants Uchatzins, Bomben mittelst Luftballons zu werfen, konnte während der ersten drei Tage nach dem Eintreffen dieses Offiziers bei dem Belagerungs⸗ corps noch keine Anwendung gemacht werden, weil der Wind be⸗ ständig entgegen war; es war jedoch die Einleitung getroffen, un⸗ geachtet der von der Landseite hinderlichen Richtung des Windes die Wirkung dieses neuartigen Bombardements zu versuchen. Die vorgehabte Vernichtung der Anstalten zur Salzbereitung bei Burano ist durch Hineinleitung und Verdämmung des Sile⸗Flusses ins Werk gesetzt worden; sie wird wahrscheinlich den in Venedig einge⸗ tretenen Mangel an Lebensbedürfnissen nicht unbedeutend erhöhen. Nur die angestrengteste Thätigkeit und bereitwilligste Aufopferung der braven Truppen machte es möglich, in Erwägung der ganz eigenthümlichen örtlichen Schwierigkeiten, die bisher dort stattgehab⸗ ten Batteriebauten und damit verbundenen Arbeiten auszuführen und dadurch Resultate zu erreichen, welche nebst der engen Ein⸗ schließung zur Unterwerfung Venedigs wesentlich beitragen werden.“
Der Lloyd sagt: „Die neuesten Berichte aus Bucharest ent⸗ werfen eine Schilderung der unmenschlichen Gräuel, die jetzt in. Siebenbürgen an der Tagesordnung sind. Kein Herz kann unge⸗ rührt bleiben bei den unsäglichen Leiden der Romanen, die ange⸗ sichts ihrer wuthentbrannten Feinde mit echtem Märtyrermuth und bis zum letzten Athemzuge ihre treue Anhänglichkeit an die heilige Sache ihrer Nation und die gesetzliche Regierung betheuern. Auf Befehl der revolutionairen Regierung in Hermannstadt ward an die Stelle des seinem Volk und seiner Regierung treu geblie⸗ benen, ausgezeichneten Bischofs And. Schaguna ein neuer Bischof gewählt, an dessen Wahl sich jedoch nur etwa sieben Priester betheiligten, die, weil in der Nähe von Hermann⸗ stadt ansässig, sich nicht weigern konnten, bei derselben zu er⸗ scheinen. Alle übrigen Priester, die weder diese Wahl noch den be⸗ züglichen Auftrag als gesetzlich anerkennen wollten, verließen Haus und Hof und flüchteten in die Gebirge. Vierzig dieser Unglückli⸗ chen fielen jedoch in die Hände der Szekler, wurden alsogleich er⸗ schossen und ihr Vermögen konfiszirt. Diese Märtyrer waren fast alle aus dem Distrikte von Karlsburg. Eben so grausam wurden die Pfarrer von Boiza, Okna, Rutschet und Porumbak hingemor⸗ det. Die Magyaren haben eine Unzahl kriegsrechtlicher Kommis sio⸗ nen gebildet, die von Ort zu Ort gehen und die von ihnen gesprochenen Bluturtheile unmittelbar vollziehen lassen. Keiner, der sich früher an dem Kampfe gegen die Insurgenten betheiligt hatte, wird verschont, mit alleiniger Ausnahme jener, die sich in den Bergen unter dem Schutze Janku Hora's besinden. Mehr als hundert Priester und zweihundert romanische Jünglinge aus den gebildeten Ständen (dort Intelligenzen genannt) weilen jetzt bei diesem. In Hermannstadt werden an jedem Dienstag und Freitag die Urtheile an den Romanen vollstreckt. Diese un⸗ glücklichen Opfer finden da kein Mitleid, kein Erbarmen bei ihren fanatischen Feinden.é Denselben Tod findet da der achtzigjährige Greis, wie der siebzehnjährige Jüngling, wie die verzweifelte Mut⸗ ter, die sechs bis sieben Waisen hinterläßt. So erzählt die Buko⸗ vina —. Int. 6
(C. Bl. a. B.) Wie es mit jeder Neuerung der Fall ist, so war es auch bei der Emancipation der Juden “ deses sie hier und da auf Hindernisse steaßen und manchen K pfen quer
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kommen werde. Trotz der in der Verfassung offen ausgesprochenen Gleichberechtigung aller Reichsbürger glaubten doch, wie wir bereits unlängst berichtet haben, manche Behörden Zweifel erheben zu müssen über gewisse Rechte und Befugnisse jener Reichsbürger, welche zufälligerweise mosaischen Glaubens sind. Auf die mannig⸗ fachen Anfragen und Beschwerden ist nun, wie uns aus guter Quelle mitgetheilt wird, an die Aemter folgendes Cirkular ergan⸗ gen: „Zufolge herabgelangten heil. Gubernial⸗Dekrets vom 14. Mai 1849 wird den Aemtern und Magistraten bedeutet, daß die in Betreff der Heirathsgesuche der Israeliten bisher bestandenen ge⸗ setzlichen Vorschriften in Folge der Bestimmungen der allerhöchsten Orts gewährten Grundrechte und der Reichsverfassung vom 4. März d. J. behoben erscheinen und die Israeliten in Bezug auf ihre Hei⸗ rathsgesuche sonach den christlichen Einwohnern gleich zu halten, nach den für diese zu beobachtenden Normen mit Rücksicht auf den §. 336 der Reichsverfassung und auf die Bestimmungen des provi⸗ sorischen Gemeindegesetzes vom 27. März d. J. zu behandeln sind. Was die Gesuche der Israeliten um die Bewilligung zum Besitze von christlichen Häusern und sonstigen Realitäten anbetrifft, so sind solche mit Rücksichtsnahme auf die neuesten gesetzlichen Bestimmun⸗ gen, insbesondere der §§. 30 und 336 der Reichsverfassung vom 4. März d. J. und des provisorischen Gemeindegesetzes vom 17. März d. J. §§. 8— 12 und 69, der Amtshandlung zu unterziehen.“
(Prag. Z.) In verflossener Nacht wurden wieder Verhaf⸗ tungen kompromittirter Individuen vorgenommen, deren Anzahl auf 11 angegeben wird.
Der Lloyd meldet: „In Bartfeld werden die alten Festungs⸗ werke von den Russen ausgebessert und in Vertheidigungsstand ge⸗ setzt. Man spricht von der Errichtung eines großen Lagers bei Prze⸗ mysl.“ Im Wanderer heißt es: „Dem Vernehmen nach soll die Kavallerie⸗Avantgarde des vom Feldmarschall Fürsten Paskewitsch über Tokay detaschirten Corps bereits in Debreczin eingerückt sein. Privat⸗Nachrichten aus Pesth zufolge, hatte Kossuth am 1. Juli mittelst Plakate den Abzug der Regierung mit allen Ministerien und Büreaus nach Szegedin angekündigt und das bevorstehende Anrücken der Russen als Grund angegeben. In Folge dessen ist die Uebersiedelung der magyarischen Regierung mit dem Zubehör nach Szegedin am 2. Juli vor sich gegangen. Nachrichten aus Weßprim zu⸗ folge, ist der rechte Flügel der Donau⸗Armee unter General Bechtold nach geringem Widerstande daselbst eingerückt. Wesprim ist ein wichtiger Knotenpunkt der Straßen gegen Croatien und Steyermark, und seine Besetzung erschien darum wünschenswerth, um ein etwaiges ver⸗ sprengtes Corps von einer Diversion in dieser Richtung abzuhalten.“ Die Grazer Zeitung sagt: „Aus guter Quelle erfahren wir so eben, daß Feldzeugmeister Graf Nugent übermorgen mit einem Corps von beiläufig 17,000 Mann, wozu Truppen aus Istrien ge⸗ stoßen sind, die Offensive gegen Ungarn, jedoch nicht in der kroati⸗ schen Richtung, ergreift. Ein fliegendes Corps unter Major Don⸗ dorf rückt gleichzeitig gegen den Plattensee vor. Görgey steht ge⸗ sammelt unter dem Schutze der Festung Komorn, ihm gegenüber die Corps der Feldmarschall⸗Lieutenants Schlick und Wohlgemuth.“
Bayern. München, 5. Juli. (Münch. Ztg.) Ihre Majestäten der König und die Königin haben heute Morgen 7 ½ Uhr Ihre Reise nach der Oberpfalz und Niederbayern angetreten.
Aus der bayerischen Pfalz, 3. Juli. (Darmst. Ztg.) Den meisten Pfälzern ergeht es jetzt wie Leuten, die eine schreckliche Gefahr überstanden; wenn man später davon redet, kann man bald selbst nicht an Wirklichkeit dessen glauben, was Einem widerfahren ist, es ist als träumte man davon. — Einer der gemeinsten Streiche der Demokraten war, daß sie die Frau des geflüchteten Landkom⸗ missärs Chelius in Homburg arretirten, daß sie dieselbe durch drei Mann Tag und Nacht bewachten und sie dabei so in stetem Todes⸗ schrecken hielten. In Zweibrücken, wo Dr. Weiß von Landstuhl ter⸗ rorisirte, wurde die Kaserne und das Schloß zum Verkaufe ausgebo⸗ ten. Wie das die Bürger hörten, welche, während die meisten dor⸗ tigen Beamten nach Saarlouis flohen, so ziemlich allgemein und Manche ganz begeistert sich unter das Freiheitsjoch gestellt hatten, da sprachen sie: Ja, wo soll das hinaus; von der Kaserne haben wir die meiste Nahrung, was wird aus uns, wenn das Militair fort ist? Und siehe da, der Kasernenverkauf (weil man in Zukunft, hieß es, der Soldaten nicht mehr bedürfe), er brachte einen völligen Um⸗ schlag in die öffentliche Stimmung. Sie ward von da an eben so konservativ als in Neustadt selbst, als man allda das dritte Aufge⸗ bot, den Frauen ihre Männer, den Kindern die Väter mobil machen wollte. Eine ziemlich große Scala in den Seelenstimmungen machte unser Zweibrücker Helden⸗Bataillon durch. Am Beginne des Schluß⸗ Aktes holte dasselbe seinen säumigen und klügeren Hauptmann zum Fortziehen aus dem Bette heraus und drohte ihm mit Erschießen, wenn er nicht mitziehe. Er zog mit. Man kam nach Homburg und vernahm da schon allerlei von den Preußen. Das Bataillon wurde allmälig still, immer stiller; Fragen erhoben sich, ob man diesen und jenen Weg sicher heimziehen könnte; und siehe da, wie der Hauptmann natürlich nichts dagegen hatte, so machte man mit Zittern und Beben in aller Hast Umkehr zum lieben Zweibrücken. So machten es meistens Landsturm und Bürgerwehr im Westrich.
Sachsen. Dresden, 6. Juli. (D. A. Ztg.) In die⸗ sen Tagen hat man hier einen sehr wichtigen Fund gemacht, von dem man sich mancherlei Aufschlüsse über die hier obschwebende po⸗ litische Untersuchung verspricht; man hat nämlich einen hier verbor⸗ gen gewesenen Koffer mit Papieren Bakunin's aufgefunden. Sie sind meist in polnischer oder russischer Sprache geschrieben. Die hiesige Untersuchung ist übrigens so weit vorgeschritten, daß man in den nächsten Tagen das Gewandhaus gänzlich zu räumen gedenkt. Die Zahl der Verhafteten ist jetzt bis auf 62 gefallen.
Laut einer vom Ober⸗Befehlshaber der bewaffneten Macht er⸗ lassenen Verordnung vom 3. Juli ist der hiesige Turnverein bis auf Weiteres geschlossen und im Vereine nur das Turnen der Kinder gestattet worden. Die Turner⸗Waffenschaar, welche bekanntlich bei dem Aufstande wesentlich betheiligt war, übrigens aber mit dem Turnvereine in gar keiner engeren Verbindung stand, ist wahrschein⸗ lich die nächste Veranlassung dazu. —
Unter die Kommunalgarden, welche in der Maiwoche ihre Schuldigkeit gethan, gehört auch die königsbrücker mit den dazu gehörigen Landcompagnieen. Dieselbe hat, eben so wie ihr Chef, Graf Hohenthal⸗Königsbrück, vom hiesigen General⸗Kommando eine Belobigung erhalten.
Baden. Freiburg, 30. Juni. (D. Z.) Das Deutsche Volksblatt berichtet über die vermuthlich letzte Sitzung der badischen Landes⸗Versammlung: „Brentano ist gestürzt und geflohen und an seine Stelle eine Mittelperson zwischen ihm und Struve, Kiefer aus Emmendingen, zum Diktator erwählt. Dieser aber, verkündete der Präsident, hat die Wahl nicht angenommen. Es wird eine Neu⸗ wahl angeordnet. Glaser und Tiedemann erklären ihren Austritt, so daß nur noch ein Mitglied über die Hälfte gegenwärtig war, ohne welches nicht einmal Sitzung hätte gehalten werden können. Dann tritt Gögg auf, um Bericht von dem Kriegsschauplatze zu er⸗ statten. Er ergeht sich in einem langen Vortrage über die seithe⸗
rige Kriegführung, deren schlimme Erfolge er auf die Thatlosigkeit
des polnischen Generals Sznayde und die Unvorsichtigkeit und Toll⸗ kühnheit des jungen Theoretikers Mieroslawski schiebt, der, anstatt die Berge und Pässe zu besetzen, um von da aus und im Rücken gedeckt die Ebene zu beherrschen, immer in diese selbst sich herabge⸗ zogen habe, um eine offene Feldschlacht zu liefern, der die badischen
Truppen preußischer Linie gegenüber nicht gewachsen seien. Fast mit
Verzweiflung meldete er den bei Gernsbach erfolgten Ueberfall des
am 2. „sich — 1 hr folgte am 3. Juli die Brigade Weitershausen, bestehend aus
deem ’sten und 4ten Großherzoglich hessischen Regiment, später am
um den Oberst. Witzleben von Karlsruhe mit den mecklenburgischen Garde⸗Grenadieren und Musketieren zu erwarten, nach deren Ein⸗
rechten Flügels durch die Württemberger, nachdem Centrum und
rechter Flügel siegreich die Preußen zurückgeworfen hätten, aber sich
dennoch nach Rastatt zurückziehen mußten, das nun mit 260 Feuer⸗ schlünden den Preußen den Kopf an seinen Mauern zu zerschellen drohe. Das war die offizielle Hiobspost, deren Wahrheit das auf⸗ gelöste Heer nur zu sehr verbürgte. Sogleich wurde der Antrag auf unbestimmte Vertagung der Kammer gestellt; aber dieser, obgleich kräftig unterstützt, doch mit einer Stimme Majorität verworfen. Als Schlußakt erfolgte dann die Annahme eines Gesetz⸗Entwurfs über die Ausgabe von Papiergeld im Werth von 3 Millionen, ohne aͤlle Diskussion, dessen Realwerth durch Nichts gesichert ist, da schon alles verfügbare Staats⸗Eigenthum für das Zwangs⸗Anlehen ver⸗ pfändet ist. Wer es nicht annimmt, verfällt in eine Strafe, die dop⸗ pelt so groß ist, als die ihm zu bezahlende Summe, und in baarer Münze entrichtet werden muß.“
Baden⸗Baden, 2. Juli. (O. P. A. Z.) Am 29. Juni’ an welchem Tage Gernsbach unter dem Kommando des Generals von Bechtold von der Vorhut des Peuckerschen Armee⸗Corps ge⸗ nommen wurdo, stellte sich zugleich eine Verbindung der Reichstrup⸗ pen mit dem Königlich preußischen Heere, namentlich mit der Divi⸗ sion Niesewand, her. Es gingen zu diesem Zweck zwei Compagnieen des 1sten Großherzoglich hessischen Infanterie⸗Regiments und eine Schwadron Chevauxlegers über Horden, das besetzt wurde, nach Ottenau, von wo ein dem Detaschement entgegenkommender Mann aussagte, daß dort keine Freischaaren mehr seien. Wir sahen in⸗ deß noch einzelne über die Murgbrücke fliehen, und als wir hun⸗ dert Schritte von dem Orte entfernt waren, wurden wir aus den Häusern heftig beschossen. Die Compagnie des Hauptmanns Schenk nahm jedoch den Ort in derselben Zeit, wo die andere Compagnie ihn rechts umging, und 20 bis 25 bayerische Soldaten, die zu den Aufständischen hielten, gefangen nahm. Ein Theil der Flüchtigen setzte sich in Amalienburg fest und beschoß unsere Tirailleurs. Da nun aber das Amalienburg gegenüber gelegene Dorf Michelbach nothwendig genommen werden mußte, um die Verbindung mit der Division Niesewand herzustellen, die schon vor einigen Tagen bis auf diesen Punkt gekommen war, so sandte der Oberst⸗Lieutenant von Gerlach zwei Compagnieen Hessen ab. Eine derselben erstieg und entsetzte das Schloß und machte einige Gefangene, die andere umging dasselbe. Die hessischen Compagnieen gingen mit einem Muthe, der eine besondere Erwähnung verdient, gegen den viel stärkeren Feind. Bei der Erstürmung wurde die Gattin des pen⸗ sionirten badischen Obersten Pfnor, dem das Schloß gehört, da sie trotz des Kampfes keinen Augenblick vom Fenster gegangen war, in den Arm verwundet. Gegen Michelbach rückwärts wurde die Ver⸗ bindung mit den Preußen durch die Hessen hergestellt, und nach einer halben Stunde vereinigten sich beide Truppen⸗Abtheilungen.
In derselben Zeit, als Gernsbach genommen wurde, ereignete sich bei der Nachhut in Herrenalb folgende Scene. Es war gegen 7 Uhr Abends, Alles lagerte gemüthlich im Bivouac, als es hieß: Frkeischaaren kommen! Von der durlacher Straße nach Herrenalb her wälzte sich eine Staubwolke, ein hohenzollernscher Jäger eilte herbei und berichtete, die Freischaaren kämen über die Berge, um uns im Rücken anzugreifen. Diese Nachricht brachte Alles wieder auf die Beine. Im Nu war die Infanterie in Reihe und Glied, die mecklenburgischen Dragoner waren aufgesessen, die Artillerie be⸗ spannt. Der kommandirende nassauische Oberst Mornhofer war nicht anwesend. Sofort übernahm der Oberst⸗Lientenant von Bern⸗ storff das Kommando. Die Geschütze fuhren auf der Chaussee nach Durlach auf, links hohenzollernsche und liechtensteinische Jäger⸗Be⸗ veckung, rechts rückwärts die Nassauer, im Centrum ein Gehöft, das von den mecklenburger Dragonern, die dort ihre Bagage hatten, be⸗ setzt war. Die erste hier liegende Schwadron des Erbgroßherzogs von Mecklenburg stellte sich nach den Anordnungen ihres Führers sofort als Infanterie, an der es fehlte, mit ihren Karabinern hie auf, um mit einer Compagnie Hessen gegen den Feind vorzugehen. Am Ende des Dorfes standen die Württemberger zur Deckung und waren zornentbrannt, als sie sahen, daß Mütter und Kinder jar merten, daß die Freischaaren auch nun in Württemberg einfaller wollten. Mit tiefem Schweigen wurden sie erwartet und eine Pa⸗ trouille ausgesandt, welche die Nachricht brachte, daß der Hohen⸗ zoller den Schuß eines Jägers nach einem Marder für einen feind⸗ lichen und das sich bewegende Gesträuch für anziehende Freischaaren gehalten hatte. G b
Baden⸗Baden, 3. Juli. Am 30. Juni, als das Gros der Reichstruppen von Gernsbach über Selbach nach Baden zog, wur⸗ den viele Blousen und Waffen unterweges gefunden. Zwei Com⸗ pagnieen des 1sten hessischen Regiments gingen über die Schinder⸗ höhe nach Ebersteinburg, nahmen dort der Gemeinde 18 Gewehre ab und machten einen Freischärler zum Gefangenen. Die Avant⸗ garde zog über Baden hinaus gegen Scheuren, wo sich Nachmit⸗ tags ein kleines Gefecht entwickelte, und drang noch weiter vor, um eine Verbindung mit dem Hauptquartier des Prinzen von Preußen in Kuppenheim herzustellen. Als die Truppen Scheuren genommen hatten, und in Oos, eine halbe Stunde weiter, einzogen, wurde plötzlich auf sie aus allen Kellern und Fenstern geschossen. Die nassauischen Truppen, von diesem Ueberfalle überrascht, mußten eine mecklenburgische Haubitze, welche sie bei sich gehabt, im Stich lassen, und dieselbe siel den Aufständischen in die Hände. Die zurückge⸗ gangenen Truppen nahmen vor dem Dorfe wieder Stellung, es wurde sehr heftig gekämpft und die Feinde wurden geworfen. Ja der Oberst von Weitershausen ging mit seiner Tete uüber den Fre⸗ mersberg zum Jägerhause bis Oos und trieb den Feind aus den waldigen Höhen auf den Rückzug in das Rheinthal und die Chaussee nach Freiburg zurück. In Oos wurde das Hauptquartier des Ober⸗ Commandeurs aufgeschlagen und blieb dort bis anderen Tags, wo General von Bechtold seinen Sitz dort nahm. Die Verbindungs⸗ Linie mit dem Prinzen von Preußen in Kuppenheim wurde soweit glücklich hergestellt und behauptet. Auf Seiten der Freischaaren sind Viele gefallen, namentlich Offiziere der polnischen und schwäbischen Legion, unter Letzteren der Redacteur des Schwäb. Volksboten, Greinert. Auf den Feldern sah man noch mehrere Todte liegen. In Scheuren allein wurden 25 beerdigt. Wir hatten 2 Todte. In Gernsbach ist Struve's Wagen erbeutet worden, und die darin be⸗ findlichen Papiere haben viel Aufschlüsse gegeben. Aus Rastatt heraus wurde in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli und am 1. Juli Abends heftig geschossen, ohne daß das Feuer eine Ent⸗ gegnung gefunden hätte. Wir haben Ruhetage. Die Nassauer sind gestern nach Karlsruhe versetzt, und wird dafür Oberst Witz⸗ leben mit seinen Truppen zu uns rücken.
Baden⸗Baden, 4. Juli. (O. P. A. Z.) Nach der Rast am 1sten d. M. seitens des Gros der Neckar⸗Armee brach die Avantgarde unter General von Bechtold aus ihrem Lager in Oos
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noch nicht ergeben. Gestern wurde Lieutenant von Kosel als Par⸗ lamentair in die Festung gesandt, kehrte aber bald in das preußische Lager zurück und brachte die Nachricht, daß die Besatzung entschlos⸗ sen sei, zu kämpfen. Sollten die Bürger Neigung zur Uebergabe der Festung zeigen, so wollte jene die Kanonen sofort auf die Stadt ichten und sie in Asche legen. In Niederbühl, einem Dorfe vor Rastatt, ist daher die Auswanderung angeordnet. Es begegneten uns viele Leute von dort mit ihrer ganzen Habe, die in andere Dörfer zogen. Der ehemalige Festungs⸗Kommandant, Hauptmann Greiner, hatte immer noch die Hoffnung, ohne Blutvergießen die Festung in die Hände der Reichsgewalt zu überliefern. Er ist nun aus Rastatt geflohen, weil er zuletzt die Unmöglichkeit der Ausfüh⸗ rung seines Vorhabens einsah. Derselbe befindet sich jetzt bei un⸗ seren Truppen. Das Schloß der Markgräfin Sybille, die Favorite bei Muggensturm, ist ohne alle Zerstörung erhalten worden. Aus dem Schlosse haben die Aufständischen allerdings 20 Betten genom⸗ men und nach Rastatt gebracht, sonst aber keine Beschädigung ir⸗ gend einer Art sich zu Schulden kommen lassen.
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 5. Juli. (B. H.) Den hauptsächlichen Gegenstand der Verhandlungen in der Landes⸗ versammlung bildete gestern und heute die Vorberathung über ein allgemeines Bürgerwehrgesetz. In dem von einem Ausschuß der Landesversammlung ausgearbeiteten Gesetz⸗Entwurf ist das Institut der Bürgerwehr so hingestellt, wie dasselbe sich in fast allen Län⸗ dern findet, sich aber vielfach nicht bewährt hat und bei seiner halb⸗ militairischen Organisation, namentlich in Anwendung auf die Ver⸗ hältnisse des hiesigen Landes dem gegründeten Zweifel Raum giebt, ob der reelle Nutzen zu dem Kosten⸗Aufwand in einem gerechten Ver⸗ hältniß stehe. Manche Schwierigkeiten sind dadurch umgangen, daß wesentliche Bestimmungen von unleugbar genereller Natur den Lokal⸗Bürgerwehr⸗Statuten zugewiesen worden sind. Es gab sich daher auch von vielen Seiten Unzufriedenheit mit dem ganzen Entwurf oder wenigstens mangelnde Befriedigung kund, während andererseits sehr zahlreiche Verbesserungs⸗Vorschläge gestellt wurden, gegen welche der Berichterstatter von Prangen den Entwurf vertheidigte. Nach Beendigung der Vorberathung wurde ein gestern von Wiggers aus Plon und Dr. Lorentzen gemeinschaftlich gestellter Antrag motivirt, welcher die Niedersetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Frage bezweckte, ob die Statt⸗ halterschaft zu ersuchen sei, die Wahlen zu einer neuen, ordent⸗ lichen Landes⸗Versammlung so zeitig zu veranstalten, daß die letz⸗ tere nöthigenfalls zum 1. November d. J. an die Stelle der gegenwär⸗ tigen konstituirenden Versammlung treten könne. Indem der Antrag aus einer Verständigung der Rechten und des Centrums hervorgegangen war, wurde demselben mit großer Majorität stattgegeben. In beiden Fractionen ist nämlich jetzt die Ansicht die allgemeine, daß die konstituirende Ver⸗ sammlung zum 1. November d. J., dem im Staatsgrundgesetz be⸗ stimmten Zeitpunkte des jährlichen Zusammentretens der ordentlichen Landesversammlung, einer nach dem neuen Wahlgesetz zu erwählen⸗ den Volksvertretung Platz machen müsse, wenn die politischen Ver⸗ hältnisse solches alsdann nicht etwa als zu bedenklich erscheinen ließen. Die Linke wird wohl im Allgemeinen der Auflösung der konstituirenden Versammlung auch jetzt entgegen sein, es sprach in⸗ deß von dieser Seite Niemand, sondern nur der eigentlich zu keiner Partei gehörige Landvogt Lempfert ließ sich gegen den Antrag ver⸗ nehmen. Der beschlossene und sofort erwählte Ausschuß besteht aus 7 Personen. Auf die öffentliche Sitzung folgte heute auch noch eine geheime, in welcher, wie man vernimmt, die vor einiger Zeit mit Lübeck abgeschlossene Post⸗Convention (namentlich auf die Be⸗ förderung der schwedisch⸗norwegischen Post von Lübeck nach Ham⸗ burg bezüglich) genehmigt worden ist, und im Uebrigen die Be⸗ rathung sich auf Kriegsrüstungen bezogen hat.
Eckernförde, 6. Juli. (H. C.) Die Arbeiten mit der Taucherglocke haben sehr erfreulichen Fortgang genommen. Von den 84 Kanonen des „Christian VIII.“ sind etwa 70 bereits ge⸗ borgen. Mehrere derselben waren noch geladen. Der Besanmast ist noch sehr wohl erhalten und kann für die „Gefion“ benutzt werden. Wenn die Kanonen alle geborgen sind, wird man daran gehen, die Schiffsprovisionen, den in Eisen bestehenden Ballast, das sonstige werthvolle Material an Kupfer, Eisen und Holz ans Ta⸗ geslicht zu fördern. Der Gesammtwerth des Geborgenen und noch zu Bergenden wird von Sachkundigen auf 200,000 Mark Crt. ge⸗ schätzt. Mit der „Gefion“ ist noch nichts Wesentliches vorgenom⸗ men; ein großer Theil ihrer Kanonen ist, wohl nur vorläufig, an⸗ derweitig verwendet worden.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 5. Juli. (Alt. Merk.) In der heute beginnenden zweiten Lesung der Verfassung zeigte sich eine bedeutende Neigung zu konservativen Abänderungen und zum Entgegenkommen gegen die kommissarischen Erklärungen. §. 1. „Das Volk ist die Quelle aller politischen Gewalt“, wurde mit 49 gegen 37 Stimmen gestrichen. Eben so §. 2. „Die Regie⸗ rungsform ist demokratisch⸗monarchisch“, mit 49 gegen 41. Die Abschaffung des Adels blieb jedoch mit 43 gegen 35 Stimmen.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 6. Juli. (D. A. Z.) Der an den diesseitigen Bevollmächtigten bei der provisorischen Cen⸗ tralgewalt für Deutschland unterm 12. Juni ergangene Ministerial⸗ Erlaß, die Einstellung der Diätenzahlung an die hierländischen Ab⸗ geordneten zur deutschen National⸗Versammlung betreffend, lautet folgendermaßen:
„Die National⸗Versammlung in Frankfurt a. M. konnte nach dem in kurzer Zeitsolge, zum Theil auf den Grund von direlten Aufforderungen einzelner deutscher Regierungen erfolgten Austritt des größten Theiles ihrer Mitglieder schon von dem Zeitpunkt, als sich ein Theil des verbliebenen Mitgliederrestes eigenmächtig und dem erhaltenen Mandate zuwider nach Stuttgart übersiedelte, ihrer Zahl und Zusammensetzung nach nicht mehr für eine, das ganze deutsche Volk in Wahrheit vertretende und dessen Gesammtwillen darstellende Körperschaft betrachtet werden, war vielmehr damals schon in faktischer Selbstauflösung begriffen. Nächstdem hat auch dieselbe ihre eigentliche Aufgabe, die Errichtung einer Bundes⸗Verfas⸗ sung für Deutschland, vollendet und durch das entschiedene Ablehnen aller von den Staats⸗Regierungen einzelner größerer deutscher Staa⸗ ten ihr gebotenen Verständigungen sich selbst das Ziel ihrer weiteren kompetenten Wirksamkeit gesetzt. Denn nachdem hierauf jene Staats⸗ regierungen der Verfassung ihre unbrdingte Anerkennung verweigert haben, so ist die Möglichkeit, die Verfassungsfrage auf friedlichem Wege zu lösen, dem legalen Machtgebrauche der National⸗Versammlung entgegen. Kann sich nun aber das derselben ertheilte Mandat blos auf die Anwendung gesetz⸗ licher und friedlicher Mittel beschränken, so ist mit dem Entschwinden jener Möglichkeit die Mission des einzelnen Abgeordneten als erfüllt und bezie⸗ hentlich als erledigt anzusehen. Die fernere Thätigkeit der National⸗Ver⸗ sammlung, wenn dieselbe überhaupt noch für eine solche und insbesondere
für beschlußfähig gelten könnte, vermöchte hiernach blos in widerrechtlichen
Uebergriffen in die der provisorischen Centralgewalt zuständigen Regierungs⸗
Julit auf, um sich über Gernsbach nach Forbach zu ziehen. Tage das Ober⸗Kommando. Die Mecklenburger blieben nvch 788
treffen sie wahrscheinlich sofort nachziehen werden. Rastatt hat sich
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rechte zu bestehen. Und in der That hat auch dieselbe während ihrer fnucrcessiven Selbstauflösung solche Uebergriffe in die Exekutivgewalt unter⸗ nommen. Dies nicht alleinz es hat sich der seit seiner Ueberstedelung nach Stuttgart in das Stadium eines Konvents eingetretene Theil der frühe⸗ ren National⸗Versammlung mit der provisorischen Centralgewalt in ent⸗ schiedene Opposition gesetzt und seine Bestrebungen auf gewaltsame Durch⸗ führung der Verfassung gerichtet, ein Verhalten, welches die provisorische Centralgewalt geradezu für ungesetzlich und aufrührerisch gegen die verfas⸗ sungsmäßige Central⸗Negierung erklärt hat. Bei dieser Sachlage liegt für die hiesige Staats⸗Negierung dringender Anlaß vor, jede fernere Beiheili⸗ gung, aus welcher eine diesseitige Anerkennung des in Stuttgart versam⸗ melten Theiles der früheren National⸗Versamimlung als wirklicher Reprä⸗ sentation des deutschen Volks etwa gefolgert werden könnte, und hiermit alle weitere desfallsige Verantwortlichteit von sich abzuweisen. Es ist daher mit Genehmigung Sr. Hoheit des Herzogs der Beschluß gefaßt worden, die beiden von hier aus zur deutschen National⸗Versammlung nach Frankfurt entsendeten stellvertretenden Abgeordneten zum alsbaldigen Austritt aufzu⸗ fordern und das ihnen von Seiten der Staats⸗Negierung ausgefertigte Wahldekret von Seiten derselben für erloschen zu erklären. In Folge desfen ist auch an herzogliches Finanz⸗Kollegium die Weisung ergangen, keinem der beiden Abgeordneten vom Tage des Zugangs der Notjsfication dieses Beschlusses an ferner Diäten auszuzahlen, Beiden aber die Kosten ihrer direkten Rückreise von Frankfurt aus in ihren Wohnort nach deren Berech⸗ nung aus der Staatskasse zu ersetzen.“
Mecklenburg⸗EStrelitz. Neustrelitz, 4. Juli. (B. H.) Der Offizielle Anzeiger enthält ein Edikt, welches die Erhe⸗ bung der Steuern nach der bisherigen Modalität bis zum Ende Juni 1850 verfügt. Als Motiv wird angeführt, daß es ungewiß sei, ob die beabsichtigte verbesserte Steuergesetzgebung schon im
Laufe dieses Steuerjahres ins Leben treten werde.
Waldeck. Arolsen, 29. Juni. (L. Z.) Das bisherige Regierungs⸗Kollegium, das Konsistorium, der Lehnhof und das ge⸗ heime Kabinet sind aufgehoben und zu Einer Behörde vereinigt, wesche den Namen „Fürstl. waldeckische Staͤatsregierung“ führt; die Do⸗ mainen⸗ und Forst⸗Kammer und die Landschafts⸗Kammer sind als „Finanz⸗Kammer“ vereinigt und der Staatsregierung (Abtheilung für Finanzen) unterstellt, mit der sie verschmolzen werden sollen. Die Staats⸗ Regierung zerfällt in folgende sieben Abtheilungen: 1) für die Angele⸗ genheiten des fürstlichen Hauses, 2) für die Verhältnisse zur deutschen Reichsgewalt und zu anderen Staaten, 3) für das Innere, 4) für die Justiz, 5) für Kirchen⸗ und Schulsacken, 6) für die Finanzen, 7) für die Militair⸗Angelegenheiten; jeder einzelnen Abtheilung oder mehreren zu⸗ sammen steht ein Rath, dem Ganzen ein Präsident vor. Zu letz⸗ terem und zum Dirigenten der 6ten Abtheilung ist der bisherige Landrath Schumacher als Staatsrath, zum Dirigenten der Abthei⸗ lungen 3 und 7 der Regierungs⸗Rath Gleisner und zum Dirigen⸗ ten der übrigen Abtheilungen der Regierungs⸗Rath Winterberg er⸗ nannt worden. Ferner ist bis zu vollständiger anderweiter Organi⸗ sation des Justizwesens der 18365 eingerichtete, aus drei Mitgliedern der Regierung bestehende Justiz⸗Senat aufgehoben und die vor den⸗ selben in erster Instanz gehörigen Sachen den Untergerichten, die zweitinstanzlichen dem Hofgericht überwiesen, welches aus sechs Mit⸗ gliedern und zwei Senaten bestehen soll. Die letzten Bestimmun⸗ gen treten den 1. Juli in Kraft; die ersten sind es schon seit dem 16. Juni.
Lippe⸗Detmold. Detmold, 4. Juli. (D. A. Z.) Der Landtag hat das vorgeschlagene Gesetz über den Wechselprozeß und dasjenige über das Verbot der Privat⸗Lotterieen ohne wesent⸗ liche Abänderungen angenommen. Die Arb'iten der für die übri⸗ gen Gesetz⸗Vorlagen niedergesetzten Kommissionen sind noch nicht vollendet und so sind außer den beiden oben bezeichneten Gesetzen in den kurzen öffentlichen Sitzungen meistentheils nur unbedeutende Anträge, Interpellationen und Formalienpunkte zur Verhandlung gekommen. Der Antrag des Abgeordneten Kulemann auf Amnesti⸗ rung aller im hiesigen Lande seit dem März v. J. begangenen po⸗ litischen und Preßvergehen ist einer Kommission zur Prüfung über⸗ geben. Die Regierung hat den Entwurf eines Gesetzes ücber den Erwerb des Eigenthums an Grundstücken veröffentlicht, ferner eine Instruction für die zur Untersuchung der Diensttauglichkeit der Mi⸗ litairpersonen niedergesetzte Kommission und endlich den Entwurf eines Gesetzes, das Kolonatrecht betreffend, letzteres für unser Land von ungemeiner Wichtigkeit, indem es hier eine förmliche Um⸗ wälzung der bisherigen bäuerlichen Verhältnisse gilt. Die Grund⸗ züge desselben sind folgende: die besonderen Rechtsgrundsätze, welche in Beziehung auf den bäuerlichen Grundbesitz bisher zur Anwen⸗ dung kamen, werden hinsichtlich derjenigen Kelonate, zu welchen nicht mehr als 20 Scheffel Ackerland gehören, aufgehoben; die ehe⸗ liche Gütergemeinschaft erstreckt sich ohne Beschränkung auf alle Ko⸗ lonate; die Zertheilung eines Kolonats ist erlaubt; Aeltern, welche ein Kolonat besitzen, müssen ihren Kindern oder den Nachkommen verstorbener Kinder den gesetzlichen Pflichttheil hinterlassen; haben Aeltern das Kolonat bei Lebzeiten nicht abgetreten und eben so we⸗ nig letztwillig darüber verfügt, so steht es dem ältesten Sohne (dem bisherigen Anerben) frei, das Kolonat auf sein Erbtheil zu über⸗ nehmen; der berechtigte Nachfolger im Kolonat erhält von dessen Werthe bei der Erbfolge ein Drittel vorab; die Gesetze und Ge⸗ wohnheiten über Aussteuern und Abfindungen bei Verheirathungen 1ehn über Interimswirthschaften, Leibzucht ꝛc. sind auf⸗ gehoben.
Bremen. Bremen, 5. Juli. (Wes. Ztg.) In der gestrigen Bürgerschaft fanden die Mittheilungen des Senats ihre rasche Erledigung. Auf den Antrag, eine Deputation zur Entwer⸗ fung von Strafbestimmungen zum Schutz der Eisenbahn zu ernen⸗ nen, ging die Bürgerschaft ein, da sie erkannte, daß bei dem drin⸗ genden Interesse Hannovers an der Sicherung der Eisenbahn ein längeres Verschieben nicht thunlich sein würde. Einen durch Herrn N. Ordemann eingebrachten dringlichen Antrag, den Senat zu er⸗ suchen, Mittheilungen zu machen über sein Verhältniß zu den die Reichsgewalt beanspruchenden Körpern und seine Stellung zur Reichsverfassung und zu der von den drei Königen entworfenen Verfassung erklärte die Bürgerschaft ihrer Majorität nach für nicht
dringlich. Hierauf wurde die Berathung der Ablö .
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Ausland.
8 CCC1“ “ Oesterreich. Czernowitz, 1. Juli. (Lloyd.) Zu wel ⸗ lichen Mitteln Herr Kossuth seine Zuflucht nimmt, ebGvhe vom Bukowinaer Landeschef veröffentlichte Plakat: „Bekannt sind die Fabrikate der Kossuthschen Lügenpresse, welche nicht aufhört, das Pu⸗ blikum mit ungereimten und die Wahrheit entstellenden Gerüchten vom Kriegsschauplatze zu unterhalten. Man beabsichtigt durch un⸗ günstige Nachrichten. über den Erfolg der Kaiserlichen Waffen die öffentliche Meinung zu beirren und durch erlogene Siegesberichte der Sache der Insurgenten Glanz zu verleihen. Sicherem Ver⸗ nehmen nach geht man so weit, die Wiener Zeitung als das Regierungsblatt zu verfälschen und eine andere Ausgabe in zahl⸗ reichen Exemplaren zu verbreiten, worin die schamlosesten Entstel⸗ lungen der Sachenlage vorkommen, denen durch die Aufnahme in
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die verfälschte Wiener Zeitung Glauben verschafft werden soll. Die Dominien werden auf diese Umtriebe mit dem Bedeuten auf⸗
merksam gemacht, die Verbreitung solcher verfälschter Zeitungs⸗
Blätter mit allen Mitteln hintanzuhalten, solche Blätter, wo sie sich vorfinden, in Beschlag zu nehmen und alle Wahrnehmungen hierüber zu berichten, wobei auch auf das für die Erfindung oder Verbreitung lügenhafter oder aufreizender Gerüchte angedrohte kriegs⸗ rechtliche Verfahren hingewiesen wird.“
Bis zum 10. Juli werden hier neuerdings 8000 Mann Kai⸗ serlich russische Truppen erwartet. Die hier garnisonirende reitende Artillerie⸗Batterie Nr. 22 sammt der Abtheilung der donischen Ko⸗ saken wird dann gegen die siebenbürgische Gränze vorrücken. Unter den neu ankommenden Truppen befinden sich auch 600 Baschkiren, deren Jeder außer den Pistolen und Dolchen im Gürtel noch mit einem Langrohr (türkischem Lauf), YJatagan und Armbrust bewaff⸗ net ist. Hier heißt es, daß die Hauptmacht der Insurgenten jen⸗ seits der Karpathen bei Dukla stehe, und daß die Ankunft Görgey's daselbst täglich erwartet werde, da er den Oberbefehl übernehmen wird.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 5. Juli. Präsident Daru. Die Sitzung beginnt um 1½ Uhr. Heurtier will seine gestrige Interpellation erläutern, man habe sie nicht ernst genommen. Herr Grandin schien ihm fest überzeugt von neuen Unruhen in der Straße... Grandin: „Ja, und ich beharre bei meiner Meinung.“ Heurtier: „Der Minister hat mir versichert, daß die jetzige Stimmung die Aeußerung des Herrn Gran⸗ din nicht rechtfertige.“ (Heiterkeit.) Ich fühle mich glücklich, dies öffentlich sagen zu können. Dies beruhigt die Gemüther.“ Sau⸗ tayra erklärt, daß mehrere bedeutende Geschäftsmänner ihn ersucht hätten, eine Erklärung über die Aeußerungen Grandin's hervorzu⸗ rufen. Grandin tritt auf die Rednerbühne. Man ruft: Nein, nein! Sprechen Sie! Tagesordnung. Die Tagesordnung wird angenom⸗ men. Hierauf schreitet man zur Abstimmung über die Autorisation, Herrn Beyer gerichtlich verfolgen zu können; 397 stimmen, 272 für, 125 gegen eine Autorisation. Die Abstimmung über die Autorisa⸗ tion, Herrn Kopp gerichtlich verfolgen zu können, ergiebt 306 für, 132 gegen die Autorisalion. Der Präsident will nun über das Gesuch des Prokurators gegen Herrn Austelt abstimmen lassen. Austelt ist anwesend, verlangt jedoch das Wort nicht. Statt seiner will ein anderer Montagnard für ihn sprechen, setzt sich jedoch wie⸗ der. Von 442 Stimmen sind 301 für und 141 gegen die Autori⸗ sation. Nun trifft Herrn Hoffer die Reihe. Von 431 Stimmen⸗ den sind 296 für, 135 gegen die Autorisation. Endlich sind von 442 Stimmen 311 für und 141 gegen die Autorisation, Herrn Lou⸗ rion gerichtlich verfolgen zu können. Die Tagesordnung führt zur Geschäftsordnung. Der Berichterstatter spricht über die §§. 101 und 102, welche der Kommission zurückgesendet wurden. Der Bericht⸗ erstatter erklärt, daß die Kommission den §. 101 folgendermaßen aufrecht halte: „Die Entschädigung hört für jeden Deputirten auf, der öhne Urlaub abwesend ist oder seinen Urlaub verlängert.“ Für den §. 102 schlägt die Kommission folgende Fassung vor: „Jeder Deputirte, der in drei aufeinanderfolgenden Sitzungen bei dem nament⸗ lichen Aufruf nicht antwortet oder keinen Antheil an den Berathun⸗ gen oder öffentlichen Abstimmungen genommen, wird als ohne Ur⸗ jaub abwesend angesehen. Die Quästur konstatirt die Abwesenheit durch eine Aufnahme der öffentlichen Abstimmungen oder den Na⸗ mens⸗Aufruf, die im Moniteur veröffentlicht werden. Rechtfer⸗ tigt der Repräsentant nicht seine Abwesenheit durch genügende Gründe, so wird er als abwesend ohne Urlaub im Moniteur eingeschrieben. Die Reclamationen müssen dem Büreau der Ver⸗ sammlung übergeben werden, welches nach Zuratheziehung der Ur⸗ laubs⸗Kommission entscheidet.“ Grimault bekämpft die neue Fas⸗ sung. Corne beharrt bei seiner Ansicht, ohne neue Gründe bei⸗ zufügen. Pierre Leroux findet, die ganze Geschäftsord⸗ nung sei ein Instrument, um der Kammer Gewalt anzuthun, um jede Bewegung, jede freiwillige Thätigkeit zu hemmen. Er habe häufig geglaubt, nicht stimmen zu müssen. Jetzt würde Jeder, der sich des Abstimmens enthalte, als abwesend im Moniteur einge⸗ schrieben. Die Versammlung koͤnne eine solche Handlung, sich des Stimmens zu enthalten, nicht bestrafen, sie habe nur die Thatsache festzustellen. Das Volk, das souveraine Volk würde dann urthei⸗ len, ob sein Beauftragter seiner Pflicht genügt habe. Das System der Kommission sei gegen die Würde eines freien Mannes. (Sehr gut!) Der Berichterstatter: „Die Geschäftsordnung ist für die gemacht, die vergessen, was sie dem Volke schuldig sind, so wie die Achtung, die eine souveraine Versammlung verdient.“ Bac: „Der Berichterstatter hat auf die Einwürfe nicht geantwortet.“ Der Redner bemerkt, daß alle Maßregeln darauf hinausliefen, den Repräsentanten, der unterbreche, der sich entferne, der bestraft sei, seiner Entschädigung zu berauben. Dies sei ein unwürdiger Hebel, erniedrigend für eine große Versammlung, für ein Land, das Re⸗ präsentanten habe, die durch Geld sich bestimmen ließen. Der §. 101 wird angenommen. Sautayra fragt, ob derselbe rück⸗ wirkende Kraft habe. (Viele Stimmen: Nein! Nein!) Corne er⸗ wiedert, die Entziehung der Entschädigung finde nur dann statt, wenn die Abwesenheit festgestellt sei. Sautayra lenkt die Frage auf die Repräsentanten, die augenblicklich im Gefängniß sind. Man habe ihnen die Entschädigung verweigert mit den Worten: „Wenn Ihr freigesprochen seid, werdet Ihr bezahlt werden.“ Sautayra glaubt, die Versammlung habe ihre Macht überschritten. Panat, welcher die Entschädigungen auszahlt, erklärt, man habe hierin das Beispiel der Constituante befolgt. Lagragne behält sich vor, spä⸗ ter hierüber einen Vorschlag zu machen. Der §. 102 wird ange⸗ nommen. Panat erklärt, daß die Kommission sich mit der Ent⸗ schädigung für die gefangenen Deputirten beschäftige. Sie würde der Kammer nach geendeter Arbeit berichten. Die Versammlung beschäftigt sich nach der Annahme von §. 101 und §. 102 mit dem 12ten Kapitel, die Disziplin betreffend. Die §§. 112 bis 118 werden angenommen. Sautagyra spricht gegen §. 119, daß ein Mitglied den Tadel erleiden solle, wenn es dreimal in dreißig Ta⸗ gen zur Ordnung gerufen worden, oder wenn es das Signal zu einem lärmenden Auftritt gegeben, oder seine Kollegen beleidigt. Der Redner spricht auch gegen §. 123, welcher den Abdruck und den Anschlag in 1000 Exemplaren des Protokolls, das den Tadel enthält, fordert. E. Pean fragt, ob die Minister auch dieser Be⸗ strafung unterworfen. (Heiterkeit.) §. 119 wird angenommen. Pean schlägt ein Amendement vor, daß auch die Minister dieser Strafe unterworfen sein sollten. Mehrere Stimmen: Die Vorfrage! Die Vorfrage wird angenommen. §. 120 handelt von der zeitweiligen Ausschließung. Charras wirft der Majorität vor, daß sie ihre Macht überschreite. Manuel’s Angelegenheit hab ganz Frankreich aufgeregt und entrüstet. Herr Charras fürchtet, die Majorität würde sich damit nicht begnügen, sondern bald auf 30 Tage, ja auf 30 Monate die Ausschließung ausdehnen. So würde die Volkssouverainetät verletzt, so würde die Wahl von 100,000 Bürgern vernichtet. Corne: 8 1 genau; Manuel wurde willkürlich ausgeschlossen. Wir schlagen † Geschäftsordnung vor, die von Repräsentanten gegen einen Reprãä-⸗
entanten angewendet wird, welcher gegen seine Würde fehlt und
„Das Gleichniß ist nicht