1849 / 195 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. w d Miene machte, die Pußta Herkaly zu nehmen, 1 Scheanch vee Feldmarschall⸗Lleutenant Graf Schlick zu 2 bereits weit zurück ins Lager marschirten russischen General⸗ dem jutin, nur um ein paar Batterieen, die den Feind

aniu 5.1 8 Seeeaehe sollten, zu bitten. Der abgeschickte Offizier fand die 82% langen Marsche und der Hitze des Tages ermüdeten Truppen

S2 ; euer brannten, über ihnen die großen Kochkessel; ö „Allarm!“ rief der tapfere Paniutin: „Nicht eine Batterie, mein ganzes Corps soll Euch zu Hülfe!“ Gesagt, gethan. Keine halbe Stunde währte, und schon blitzten von den Hoöhen der Pußta Herkaly die russischen Feuerschlünde, in die feind⸗

ichen Flanken Verheerung schleudernd, und es wankten die dichten Kolonnen. Die Kavallerie⸗Brigade Simbschen mit ihrer leichten Batterie, Ober⸗Lieutenant Hauk ihr Kommandant, stürzten sich auf die wankenden Schaaren, ein Feld von todten Husaren hinter sich lassend. Vorwärts! hieß es beim Schlickschen Corps; mit freudi⸗ gem Hurrah ward der Feind zurückgeworfen, und als der Abend einbrach und die untergehende Sonne durch den dichten Rauch der Geschütze schimmerte, waren die Insurgenten hinter den schützenden Wällen ihrer Festung.“

Die Grazer Ztg. enthält folgende Mittheilungen: „Zuver⸗ lässigen Nachrichten zufolge befinden sich zu Großwardein die groß⸗ artigsten Anstalten zur Erzeugung aller erdenklichen Kriegsbedürf⸗ nisse. In allen geeigneten Lokalitäten von Privat⸗ und öffentlichen Gebäuden der Stadt sind Werkstätten eingerichtet, wo viele Hun⸗ derte von Arbeitern beschäftigt sind, Gewehre, Säbelklingen und Gefäße, Bajonette und sonstige zur Ausrüstung nöthigen Gegen⸗ stände zu erzeugen. In der dortigen Festung werden Raketen er⸗ zeugt, und es befindet sich daselbst eine Fabrik für Zünder; auch werden hier alle Artillerie⸗Ausrüstungen vorgenommen. An der Vezze, einem Bache, der von dem zwei Stunden von Großwardein befindlichen Bischofbade abfließt, werden alle Mühlen angekauft und zur Pulverfabrication, so wie zum Geschütz⸗ und Gewehrlaufbohren, eingerichtet. Ferner wird die Munition für alle Theile des unga⸗ rischen Heeres erzeugt und nach allen Richtungen versendet.“

Nebst Pazmandy wurde auch das magyarische Parlaments⸗ Mitglied Joseph Palffy, wenn wir nicht irren, bemerkt der Wan⸗ derer, ehemals Vice⸗Präsident des Repräsentantenhauses, verhaftet. Beide wurden jedoch nicht, wie es früher hieß, in Neu⸗Szöuy, son- dern in Kömlöd aufgegriffen.

Bayern. Nürnberg, 12. Juli. Die Münch. Ztg. giebt nachstehenden Auszug aus einem amtlichen Berichte: „Schon seit mehreren Abenden fanden Zusammenrottungen von Turnern, Arbei⸗ tern und herrenlosem Gesindel theils mit Stockdegen, langen Mes⸗ sern, Pistolen versehen, in der Gegend der Veste am Weberplatze statt, welche die Soldaten im Allgemeinen, besonders aber jene des 3. Bataillons des Königlichen 10. Infanterie⸗Regiments Albert Pappenheim, die größtentheils in der Veste kaserniren, mit Schimpf⸗ worten verhöhnten und verfolgten, so zwar, daß diese jungen Sol⸗ daten auf's Aeußerste gereizt sich zur Abwehr genöthigt sahen. Die Königliche Stadtkommandantschaft sowohl als der Kommandirende des fränkischen Observationscorps, Generalmajor von Damboer, er⸗ griffen alle zu Gebote stehenden Maßregeln, um weitere Erzesse durchaus unmöglich zu machen. Die Offiziere du jour, die Com⸗ pagniekommandanten und Stabsoffiziere du jour, mußten vom Ver⸗ lesen an in den Kasernen bleiben, um die Mannschaft zu überwa⸗ chen; der Besuch des Weberplatzes und aller dort gelegenen Wirthshäuser wurde der Mannschaft strengstens verboten, und zu diesem Ende wurden häufige Patrouillen von Infante⸗ rie und Kavallerie angeordnet. Nichtsdestoweniger rottete sich gestern Abends gegen 8 ½ Uhr eine Masse Arbeiter, Turner und Ge⸗ sindel aller Art, bewaffnet mit Dolchen, Stockdegen, Pistolen ꝛc., auf dem Webersplatze zusammen, und als eine Patrouille vom Königl. 2ten Chevauxlegers⸗Regiment Taxis, von einem Offtzier geführt, auf dem Platze erschien, wurden von den Zusammengerotteten den Pferden lange Stangen und Bretter unter die Füße geworfen; auf die Patrouille fielen mehrere Schüsse und ein Arbeiter schoß dicht auf einen Chevauxlegers die Pistole ab, fehlte ihn jedoch, worauf

der Chevauxlegers seinen Karabiner anlegte und den Menschen, wel⸗

cher, nach Angabe der Polizei⸗Behörde, als Anführer bei allen Tu⸗ multen berüchtigt ist, durch den Kopf schoß, daß er augenblicklich todt niederfiel. Dieses wirkte und der Tumult zerstreute sich in an⸗ dere Straßen, wo überall eine Menge bewaffneter Menschen sich postirten, ohne jedoch den Muth zu haben, einen Angriff gegen die theilweise ausgerückten, theils in den Kasernen als Reserve aufge⸗ stellten Truppen zu unternehmen. General⸗Major von Damboer und der Königl. Stadt⸗Kommandant Freiherr von Pflum⸗ mern befanden sich zu Pferde auf dem Platze. Dringende Anforderungen an die Stadt⸗Kommandantschaft von Seiten der Landwehr, sie ausrücken zu lassen, wurden ernstlichst zurückgewiesen, da keine Ursache hierzu vorhanden sei. Starke Patrouillen von In⸗ senhrhe und Kavallerie wurden in und um die ganze Stadt abge⸗ endet, da man bemerkt zu haben glaubte, daß sich bewaffnete Leute vor den Thoren sammelten. Dem war jedoch nicht so, man wollte damit blos einschüchtern, und die Patrouillen trafen Niemand an. Gegen 1 Uhr nach Mitternacht war Alles ruhig in der Stadt; doch bemerkte man noch hier und da Leute mit Stöcken an und in den Thüren der Häuser stehen, aber sich ruhig verhaltend. Im Einver⸗ nehmen mit der Polizei werden von Seiten der Königlichen Stadt⸗ Kommandantschaft alle Mittel ergriffen, um weiteren Ruhestörungs⸗ Versuchen vorzubeugen. Morgen werden auch noch fünf Compag⸗ nieen des 2ten Bataillons des 11ten Infanterie⸗Regiments Ysenburg in die Stadt zum Dienste gezogen, und nöthigenfalls alle verfüg⸗ baren Truppen zur Verstärkung in diese nachrücken, so daß den Tumultuanten wohl alle Lust zu neuen Ruhestörungs⸗Versuchen ver⸗ gehen dürfte. Die Untersuchung über die gestrigen Vorfälle wird unverzüglich eingeleitet.

Der Magistrat der Stadt Nürnberg hat bereits unter dem 12ten die Augenzeugen der Vorfälle am Abend des 11ten durch öffentliche Bekanntmachung zur Angabe ihrer Aussagen aufgefordert, um dem Untersuchungs⸗Richter sichere Anhaltspunkte zu bieten.

rium gächsen. Dresden, 16. Juli. (D. A. Z.) Das Ministe⸗ Tra es Innern erließ unterm 14. Juli folgende Verordnung, das 3 dene Pehteenfscher Abzeichen ꝛc. betreffend: breiseten Arnfecteihe Tragen außerer Aöbzeichen, wesche nach allgemein ver⸗ ublikanische G n und der unzweifelhaften Absicht derer, die sie tragen, re⸗ 889 Fahmnen Pehangen und Tendenzen an den Tag legen sollen, z. B. der bestehenden 8* Sass, Federn zc, enthält eine ea89n Verletzung der heane onarchischen Staats⸗Verfassung von Seiten aller Bewoh⸗ 8. 9 gebührenden Achtung und kann überdies leicht zu Reibun⸗ seh E r 1e Anhängern der Verfassung und dadurch zu Erzessen . l.g. . e Begrichnang „Nepublikanisch“, wesche sich dier en. Da 188. 2 2 - daher veranlaßt, das öffentliche Pza cfng 1 Femn ar sich Gehrauch des Wortes „republikanisch“ in dem Namen har⸗ 2n wir den durch zu verbieten. Contraventionen hiergegen sind, und . e -n einen an den Vorstehern derselben das erste Mal mit 3 bis 14 7 89 28 Wiederholugsfällen mit 6 Tagen bis 4 Wochen Gefängniß oder verhält⸗ nißmäßiger Geldstrafe zu ahnden. Hiernach haben sich Alle, die es angeht,

r 2

Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat eine Bekanntmachung erlassen, worin es die erfolgte Kenstituirung des provisorischen Schiedsgerichts in Erfurt anzeigt.

Württemberg. Stuttgart, 13. Juli. Nach mehrtägi⸗ gen langwierigen Debatten ist gestern endlich der Gesetz⸗Entwurf, betreffend das Verfahren bei dem Aufgebot der bewaffneten Macht gegen Zusammenrottung zc., bis auf einen an die Kommission zu⸗ rückgewiesenen Zusatz⸗Artikel zu Ende berathen worden. Die Haupi⸗ Abstimmung wird stattfinden, so wie die Redaction dieses Zusatzes von der Kommission wieder an die Kammer gebracht und dort ge⸗ nehmigt worden ist. Am meisten Anfechtungen seitens der linken Seite der Kammer erlitt der §. 11, die Haftverbindlichkeit der Ge⸗ meinden für den bei Aufruhr angestifteten Schaden betreffend, wo⸗ bei Schoder, Schnizer und Rödinger entweder den Staat oder die ermittelten Schuldigen für ersatzpflichtig erklärt wissen wollten, in⸗ dem eine Haftverbindlich⸗Erklärung der Gemeinden in sehr vielen Fällen eine offenbare Ungerechtigkeit wäre, wie Schnizer durch den Fall mit der Hackschen Bierbrauerei beweist, wo die Demolirung durch die Soldaten durch die Stadt nicht hätte verhindert werden können, diese aber nun doch den Schaden zu ersetzen hätte; die Re⸗ gierung beharrt jedoch bei dem Gesetz⸗Entwurf und die Mehrheit der Kammer, besonders aber die Ritterbank, stimmten ihr hierin bei. Die Regierung brachte gestern noch einen Gesetz⸗Entwurf ein, be⸗ treffend die Aufhebung des Kalender⸗Monopols.

In der heutigen Kammersitzung kam die weitere Nachexigenz des Kriegs⸗Ministeriums zur Berathung, von welcher ich Ihnen vor einigen Tagen geschrieben. Die Mehrheit war der Ansicht, daß das Ministerium durch sein Verfahren den Dank des Landes verdient und dasselbe vor dem Unglück bewahrt habe, welches über Baden hereingebrochen ist. Zwerger stellte daher den Antrag auf unge⸗ schmälerte Verwilligung der von der Regierung verlangten 129,983 Fl. 19 Kr. für erhöhten Aufwand in den Monaten Mai und Juni. Die linke Seite wollte wenigstens die 35,682 Fl. 40 Kr. gestrichen, welche dadurch veranlaßt wurden, daß die Truppen einquartiert und nicht in den Kasernen untergebracht waren, was ganz nutzlos ge⸗ wesen sei, da sie oft nur eine halbe Stunde oder eine Stunde von ihrem Garnisonsort sich befunden hatten, alle Zwecke aber auf an⸗ dere jedenfalls minder kostspielige Weise zu erreichen gewesen wären.

Die ganze Exigenz wurde mit 56 gegen 19 Stimmen bewilligt. Ravensburg, 12. Juli. (Schw. M.) Unsere Freischärler

sind seit gestern und vorgestern zwar ohne Trophaͤen, aber erschöpft, ausgehungert und enttäuscht, bei ihren tiefbekümmerten Angehöri⸗ gen wieder eingetroffen. Wenn auch bei uns so Vielen, wie dem badischen Volke, die Seele des badischen und rheinpfälzischen Auf⸗ standes unklar geblieben oder vorenthalten worden wäre, so wären es jetzt die ausführlichen Erzählungen dieser Jünglinge über Lug, Trug und Raub der „Vollsbeglücker“, und die offene Darlegung ihrer sämmtlichen Handlungen, die genügend erscheinen dürfen, um Allen die Augen zu öͤffnen. Sie sind geheilt, diese jungen Män⸗ ner, und wie diese, so werden auch diejenigen zur Einsicht gelan⸗ gen, die so oft manch warnende Stimme verlacht, durch Terroris⸗ mus den wohlmeinenden Rath vieler ihrer Mitbürger entkräftet und unterdrückt haben. Unsere Freischärler waren Anfangs in der Nähe von Stockach einquartiert und mußten von früh Morgens bis Abends exerziren; später wurden sie nach Villingen verlegt, und in Folge der Bewegung der Reichs⸗Armee durch das Murgthal gegen Rottweil lernten sie auch in der Gegend von Donaueschingen bivonakiren und mit trockenem Brod sich begnügen, vabrean ihre Anführer mit geraubtem Fleisch und Wein sich erquickten. Von einem Taggeld war keine Rede, und sie sahen nicht nur geraubtes Vieh, Waffen, werthvolle Effekten zu Spottpreisen verkaufen und den Erlös der Schweizergränze zufüh⸗ ren, sondern wissen nun auch, daß selbst ihnen alle die von hier aus zugesendeten Unterstützungen der Aeltern und Freunde unter⸗ schlagen, wie die Briefe vorenthalten worden sind. Einem Befehl, in nahegelegenen Orten zu plündern, widersetzten sich unsere Frei⸗ schärler, nachdem sie seit drei Tagen nahige sehen Wachdienst ge⸗ leistet hatten, da sie nicht zur Plünderung, sondern nur zur „Durch⸗ führung der Reichsverfassung“ sich geopfert hätten. Obgleich dieser Befehl nun zurückgenommen wurde, so gab er doch Veranlassung, die erste Gelegenheit zu benutzen, um dasjenige Land wieder zu ge⸗ winnen, in welchem Gesetz, Recht und Ordnung gehandhabt wird. Badische Schiffsleute am linken Ufer des überlinger See's führten unsere Freischärler nach Ueberlingen, wo ihnen einige Erfrischung gereicht und sie von da bis zur württembergischen Gränze geführt wurden.

Baden. Karlsruhe, 14. Juli. (Karlsr. Ztg.) Das heute Abend ausgegebene Regierungs⸗Blatt bringt nachstehende Entschließung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs: „Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Nach Ausicht des Gesetzes vom 7. Juni v. J., Regierungs⸗ Blatt Nr. 37, und nach Auhörung Unseres Staats⸗Ministeriums, wird die unter dem 23sten v. M. im Regierungs⸗Blatte Nr. 36 verkündete Erklärung des Kriegszustandes und des Stand⸗ rechts für Unser ganzes Großherzogthum hiermit auf weitere vier Wochen von heute an erneuert. Gegeben zu Mainz, den 13. Juli 18449. * Leopold. 188871189 Pig.

) 11 8 1“ A. von Roggenbach. Stabel. Heidelberg, 8. Juli. (Allg. Z.) Die Gegend zwischen hier und Karlsruhe hat, trotz der Gefechte und vielen Truppen⸗ märsche, die hier stattgefunden, lange nicht so gelitten, wie man hätte erwarten sollen. Einzelne Felder freilich, besonders an den Straßen und in der Nähe der Orte, sind ganz niedergetreten; im Allgemei⸗ nen wird dies aber auf den Ertrag der diesjährigen ungemein rei⸗ chen Aerndte in Baden nur sehr geringen Einfluß üben. Der größte Verlust, den Baden durch diese unsinnige Revolu⸗ tion erlitten, ist die fast gänzliche Erschütterung des Kredits, die Stockung in allen öffentlichen und Privat⸗Arbeiten und Geschäften. Fremde, deren Zahl sonst um diese Jahreszeit hier Legion war, sieht man fast nirgends, dafür aber desto mehr Soldaten der verschiedensten Kon⸗ tingente und Waffengattungen; am meisten die eben so gefürchteten, wie geachteten preußischen Pickelhauben. Auch Heidelberg, das jetzt nicht 300 Studenten zählt, hat viel mehr den Charakter einer preu⸗ 8 Garnisons⸗ ais einer Universitäts⸗Stadt. Uebrigens ver⸗ ucht man hier an einigen Orten wieder lustig darauf loszuwühlen und die Soldaten wo möglich zur Desertion zu verleiten! Man hat deshalb den Belagerungs⸗Zustand, der hier, wie überhaupt in ganz Baden, von den preußischen Kommandanten ungemein mild gehandhabt wird, so daß man nur sehr geringe Belästigungen da⸗ von hat, verschärfen müssen. Am besten beantworten die hier garnisonirenden kurmärkischen

Heidelberg, 14. Juli. (D. Z.) Seit drei Tagen ist der bisherige Kommandant von Rastatt, Tiedemann, unsichtbar gewor⸗ den. Man weiß nicht, ob er bei Gelegenheit des jüngsten Ausfalls, oder auf andere Weise die Festung verlassen hat, oder ob er sich in Rastatt selbst irgendwo versteckt hält. Unter der Besatzung von Rastatt wüthet eine Art Nervensieber; fast Alle sterben, die davon ergriffen werden. Fast alle Schildwachen, welche auf den Außen⸗ werken Rastatts aufgestellt werden, suchen zu entfliehen, und man⸗ chen gelingt es. Lebensmittel und Schießbedarf sollen noch hin⸗ reichend vorhanden sein. Man vermuthet, daß nächster Tage die ganze Besatzung versuchen werde, durch einen Ausfall die Cerni⸗ rung, wenigstens auf kurze Zeit zu sprengen; bei dieser Gelegen⸗ heit würden sodann die Kompromittirten über den Rhein entfliehen, und die Masse würde sich bald ergeben müssen. Mancher in Ra⸗ statt hofft, daß dies so gelingen werde. In einer Beilage der Schweizerischen National ⸗Zeitung st ein heftiger Streit

zwischen „Obergeneral“ Sigel und „Oberst“ Blenker zum

Vorschein gekommen. Sigel sagt in einem Tagesbefehl, Blenker habe in jeder Beziehung unverantwortlich gehandelt; er habe dem Befehl, Stellung zu nehmen, nicht gehorcht; er habe sich die em⸗ pörendsten Plünderungen und Brandschatzungen zu Schulden kom⸗ men lassen; er habe sogar eine Kolonne Munitionswagen auf dem Marsche angehalten und Waffen, Munition und Lebensmittel für

mando's, erkläre ihn für einen feigen Plünderer und für einen Verräther am Vaterlande ꝛc. Blenker erwiedert, diese Verleumdung solle dazu dienen, das Verhalten der pfälzer Division als Ursache

für die „schmachvolle Beendigung der pfälzisch⸗badischen Erhebung“ hinzustellen ꝛc.; theils sucht er sich zu rechtfertigen, theils leugnet

er. Zum Schluß erinnern „mehrere pfälzer Offiziere“ den Com⸗

mandeur Sigel an seinen in Freiburg freiwillig geleisteten Eid⸗ schwur, „daß er das Land des Kampfes nicht verlassen, sondern eher erliegen, als den Schweizerboden oder sonst eine Zufluchts⸗ stätte betreten wolle.“

Freiburg, 13. Juli. (Bad. Merk.) Ueber die Flucht Brentano's von Freiburg macht die Freiburger Zeitung fol⸗ gende Mittheilung: „Brentano wurde auf seiner Flucht oder Reise, oder wie man es nennen will, in Stühlingen erkaunt und von dem dortigen Civil⸗Kommissär Grüninger zu Rede gestellt. Er erklärte demselben, daß er nach Konstanz gehe und dort Geschäfte habe. Grüninger beruhigte sich damit nicht, sondern schickte den Amtsvor⸗ 18b zu ihm, welcher näͤheren Aufschluß begehrte. Diesem sagte

rentano blos, daß er Diktator und Niemanden Rechenschaft schul⸗ dig sei. Als Brentano jedoch an die schaffhauser Gränze kam, wurde er von badischen Wehrmännern auf Grüninger's Geheiß festgenommen, der ihm entgegenging. Brentano war anfangs hef⸗ tig und berief sich immer auf seine Eigenschaft als Diktator, wo⸗ nach er über den Zweck seiner Reise keine Rechenschaft zu geben brauche. Als Gruͤninger sich nicht zufrieden gab, so erklärten seine beiden Reisegefährten, Thiebauth und Ziegler, der Diktator sei krank, man solle ihm seine Aufgeregtheit nicht übel nehmen, gaben sodann ihr Ehrenwort, daß sie durchaus nicht flüchtig seien, viel⸗ mehr wären am Tage vorher in einer Sitzung der konstituirenden Versammlung Beschlüsse von der hoͤchsten Wichtigkeit über Staats⸗ Geschäfte gefaßt worden, und sie begäben sich alle Drei behufs der Ausführung nach Konstanz. Brentano machte Grüninger mit sei⸗ nem Kopfe dafür haftbar, wenn allenfalls das fragliche Staats⸗ Geschäft wegen seiner Handlungsweise gegen ihn vereitelt würde. Darauf hin erhielten sie die Erlaubniß, zu passiren. Am anderen Tage erhielt Grüninger einen Brief von Thiebauth der ihm das nöthige Licht anzündete. Wir theilen diesen Brief des ehemaligen Mitgliedes der provisorischen Regierung in diplomatisch genauem Abdruck mit. Er laatet:

„Feuerlhgl, Kanton Zürich 1849, bei unserer Ankunst. Geehrter Herr Civil⸗-Kommissär! Durch Gegenwärtiges will ich Ihnen sbenachrichten hin⸗ sichtlich unserer Reise hierher und nach Konstanz, daß es durchaus nicht eine Flucht ist, sondern wir durch die Abstimmung der gestrigen Kammer⸗ verhandlung in Freiburg, wo die Partri Struve die Majorität erhielt und Breuntano ein Mißtrauensvotum gab, worauf er seine Entlassung nahm. Wir werden, so bald wir die Ueberzeugung haben, daß diese Partei keinen Terrorismus übt, wieder in unser Vaterland zurückkehren und der Sache der Freiheit dienen, im übrigen verweise ich Ihnen, sowohl zu Ihrer als zur Beruhigung Ihrer Bürger auf die Morgen erscheinende Kammerver⸗ handlungen in der Ober⸗Rheinischen Zeitung, so wie auf die Erklärung, die Brentauo dieser Tage dem badischen Volk zusenden wird. Unterdessen gebe ich Ihnen die Versicherung, daß weder schlechte Motive, noch eine schlechte Handlung Brentano bewogen hat, sich auf einige Tage von Frei⸗ burg zu entfernen. Es zeichnet mit Hochachtung H. Thiebauth.“

Stockach, 11. Juli. (Karlsr. Ztg.) Das Freischaaren⸗ volk, das sich zuletzt ganz auf Raub und Plünderung verlegte, hat ein böses Andenken im Seekreis hinterlassen. In Donaueschingen und in unserer Gegend sind sie zu wahren Raͤuberhorden ausgear⸗ tet. Die Bürger von Stockach haben gestern Nacht Streifzüge auf sie gemacht. Allgemein ist man froh über den militairischen Schutz, den wir jetzt haben. Es werden fortwährend viele Gefangene hier eingebracht; die Großschreier und Anführer aber haben wieder alle, wie sich von selbst versteht, ihre theure Haut bei Zeiten in di Schweiz salvirt.

Baden, 13. Juli. (D. Z. Heute war hier große Aufre⸗ gung. Es hieß mit einem Male, Rastatt brenne an drei Stellen. Nach näher eingezogenen Nachrichten brannte aber nur die Rei⸗ nachsche Ziegelbreunerei, die ganz nahe bei Rastatt, aber nicht nahe

im Bereich der Belagerung liegt.

Frankfurt a. M., 15. Juli. Die O. P. A. Z. enthält nach⸗ stehende Berichte aus dem Hauptquartier der Reichstruppen, unter dem Oberbefehl des Generals von Peucker:

Donaueschingen, 10. Juli. General⸗Kommanda des Neckarcorps an das Reichs⸗Ministerium des Krieges. Die erste Brigade der ersten Division des Neckarcorps ist gestern bis Engen, die mobile Kolonne des Generals ron Bechtold bis Bonndorf vor⸗ gerückt. Nach den eingegangenen Nachrichten ist die Straße von Singen über Böhringen nach Radolfzell und Konstanz voll von Freischaaren, welche plündern und rauben, und unter denen sich noch 5 bis 700 Mann regulaire Truppen befinden. Noch am Abende des 8ten sollen 1500 Mann in einer geschlossenen Abtheilung in Radolf⸗ zell eingerückt, die Geschütze, 16 an der Zahl, aber nach Konstanz abge⸗ fahren sein. Alle Ortschaften auf der Straße zwischen Radolfzell und Konstanz sollen stark besetzt, die Gegend zwischen Stockach und dem Ueberlinger⸗See aber frei sein. Um Alles, was sich noch diesseits Radolfzell befindet, abzuschneiden und der Plünderung ein rasches Ende zu machen, ist die erste Brigade der Division Schäffer heute Morgen um 4 Uhr über Aach und Beuren nach Radolfzell aufge⸗

brochen, um diese Stadt unverzüglich anzugreifen, die zweite Brigade

dieser Division aber gleichzeitig von hier abmarschirt, um möglichst zeitig bei Engen einzutreffen und die nöthige Unterstützung zu ge⸗ währen. Die Kolonne des Generals von Bechtold wird noch heute

Landwehrmänner derartige verbrecherische Aufforderungen, nämlich durch kräftige Faustschläge. Die Leute hier schütteln dann den Kopf,

daß die preußische Landwehr nicht so zugäͤnglich ist, wie die frühe⸗ ren badischen Soldaten es leider ves Raleg 8

1

gen, auf der Stra

von Bonndorf gegen Waldshut und hierdurch gegen diejenigen feind⸗ lichen Truppen vorgehen, welche unter Sigel sich bei Oberlguchrin⸗ 2 von Thiengen nach Schaffhausen und Eglisau,

8 aufgestell haben sollen,

Aufgebot mitzunehmen,

doolfzell abgeführt wurden. ächtli und Bodmann Nachrichten von nächtlichen Ueberfällen der Insur⸗

sich in Beschlag genommen; er entsetze ihn deshalb seines Kom⸗ Hauptstadt Koͤnstanz zu erwirken, so brach noch in der Nacht vom

gen Konstanz auf, während die zweite Brigade von Bodmann aus mitwirken sollte. at Insurgenten mit allen Geschützen nach der Schweiz zurückgezo⸗

dem General von Bechtold ist ohne Kampf bis Thiengen vorge⸗

gegangenen Nachrichten auch dort die Insurgenten, durch das schnelle

men werden.

entbunden wird, geht auf Sie die wichtige Aufgabe über, der Regierung

deaß ihren Vorschlägen die Zustimmung einer Versammlung nicht fehlen

aber wahrscheinlich hei diesseitiger Annä⸗ herung sogleich auf das nahe Schweizergebiet übertreten werden. Donaueschingen, 12. Juli. Die erste Brigade der Divi⸗ sion Schäffer, welche, nach dem letzten Berichte vom 10ten d. M., an demselben Tage früh um 4 Uhr von Engen über Aach nach Beuren aufgebrochen war, um das nach gxer Inn Nachrichten noch stark besetzte Radolfzell anzugreifen, hat au ihrem Marsche keinen Feind mehr angetroffen, ist daher in der Mittagsstunde ohne Kampf in Radolfzell eingerückt und sind diese Truppen überall mit Freuden als die ersehnten Erretter von den durch die Insurgenten verübten Freveln begrüßt worden. In Radolfzell ging die Nach⸗ richt ein, daß sich gegen 700 Mann badische Soldaten des 1sten und 2ten Infanterie⸗Regiments nebst 8 Geschützen in Allensbach und Freudenthal festgesetzt und daß sie eine Landung auf der Reichenau versucht hätten, um von dort das erste welche Unternehmung an dem kräf⸗ tigen Entgegentreten der Bewohner gescheitert und wobei zwei Haupt⸗Agitatoren von Konstanz, der Civil⸗Kommissär Katzen⸗ meyer und ein gewisser Gatzert, gefangen genommen und nach Ra⸗ Da auch aus der Gegend von Stockach

genten eingingen, gegen welche sich aber überall die Einwohner selbst mit bewaffneter Hand erhoben, und es auch sonst in vielfacher Be⸗ ziehung dringend wünschenswerth war, so schnell als möglich die Occupation des ganzen Seekreises und dabei insbesondere der Kreis⸗

10ten und 11ten die erste Brigade der Division von Radolfzell ge⸗ Allein während der Nacht hatten sich sämmtliche

gen, und die gedachte Brigade rückte ohne Kampf um 1 Uhr in Konstanz ein, wo sie Quartier nahm, während die zweite Brigade der Division Aach, Bodmann und Radolfzell besetzt hat. Auch die in der Richtung auf Waldshut vorgedrungene mobile Kolonne unter

drungen, wird heute von dort auf der Straße nach Schaffhausen bis zur Gränze gelangen und hat gemeldet, daß nach den ihr zu⸗

Vordringen der Kolonne aufgeschreckt, bereits auf das Schweizer⸗ gebiet sind. Von der Reserve wird morgen das Zoll⸗ haus bei Blumberg mit einer halben Compagnie und einem Zug Kavallerie besetzt, und es wird eine Rekognoszirung längs der schaffhauser Gränze bis Randen, Neuhaus und Thiengen vorgenom⸗ b 1 Hiernach darf die vollständige Occupation des See⸗ keeises als erreicht angesehen werden.

Konstanz, 12. Juli. (Schw. M.) Es ist, als ob wir aus einem schweren Traum erwachten. Noch gestern, wir hatten davon keine Ahnung, befanden wir uns in großer Gefahr, denn es war, wie man nachträglich vernimmt, in der Absicht des flüchtigen Corps gelegen, sich in Konstanz noch zu vertheidigen, die Brücke abzuheben

und Barrikaden zu errichten. Mit Mühe gelang es, sie davon ab⸗

zuhalten. Um 6 Uhr ging eine Deputation, bestehend aus Bürger⸗ meister und Gemeinderaths⸗Mitgliedern, zur heranziehenden Armee ab. Der General empfing sie Anfangs etwas ungnädig und mit den Worten, daß es höchste Zeit war, zu kommen, sonst hätte er sie durch seine Begleitung (er wies auf eine Haubitze) holen lassen. Er fragte, warum die Stadt noch keine Fahne aufgezogen; man wies auf den Kirchthurm, wo eine weiße Fahne wehte; er hatte sie noch nicht bemerkt und fügte bei, daß vor Allem die badischen Fah⸗ nen müßten aufgezogen werden. Um 11 Uhr durchschritt die Vor⸗ hut die Stadt; um 1 Uhr besetzte das Armeecorps, sämmtlich Hes⸗

sen, gegen 5000 Mann, die Stadt und wurde sogleich bei den Bür⸗ gern einquartiert. Die sefechtesen Beamten sind aus der Schweiz zurück. Heute müssen alle Waffen, Pulver und Blei aufs Stadt⸗ haus abgeliefert werden; auch wird verkündigt, daß nach 9 Uhr sich

Niemand mehr auf den Straßen blicken lassen dürfe. Von Kreuz⸗ lingen aus werden die Uebergegangenen in Abtheilungen von 100 bis 200 Mann in die innere Schweiz verwiesen.

essen. Kassel, 14. Juli. (Kass. Ztg.) Heute Nach⸗

Ue, 4 Uhr ist die Stände⸗Versammlung von dem Ferzacs des Ministeriums des Innern, Staatsrath Eberhard, im Namen ESr. Königl. Hoheit des Kurfürsten, im Beisein sämmtlicher Mit⸗ glieder des Staats⸗Ministeriums, der Gesetz ebungs⸗Kommissionen und des Landtags⸗Kommissars mit folgender Rede eröffnet worden: 8 „Hochgeehrteste Herren! Von Sr. Königl. Hoheit dem Kurfürsten be⸗ auftragt, in Allerhöchstdessen Namen Ihre Sitzungen zu eröffnen, begrüße ich Ihre Versammlung mit dem herzlichen Wunsche, daß Ihre Thätigkeit

ͤ1“

Scchleswig⸗Holstein. Schleswig, 12. Juli, (Alt. M.) Die Statthalterschaft der Herzogthümer hat nachstehende Verfügung, einige Abänderungen der Verordnung über allgemeine Wehrpflicht betreffend, erlassen: „In Uebereinstimmung mit einem Beschlusse der Landes⸗Versammlung vom 11ten d. M. verordnet die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗ Holstein, wie folgt: 8 §. 1. Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges soll die 20jährige Altersklasse, das Alter nach Maßgabe der Bestimmung des §. 13 der pro⸗ visorischen Verordnung vom 8. Juli v. J., betreffend die Einführung allge⸗ meiner Wehrpflicht, berechnet, der Wehrpflicht unterworsen sein und nach der Klasse der 25 30jährigen Unverheiratheten zunächst zum Dienst hinzugezo⸗ gen werden. Es ist indessen die Diensttüchtigkeit dieser Mannschaft vor ihrer Enrollirung im Dienst einer sorgfältigen Untersuchung zu unterziehen. §. 2. Die Bestimmung des §. 9 zub 2 der provisorischen Verordnung vom 8. Juli v. J., der zufolge die mehr als 25 jährigen Mitglieder der Bürger⸗Bewaffnungen in Rendsburg und Altona, so wie in denjenigen Städten, in denen vollständig organisirte Bürger⸗Corps mit Zwangspflicht zum Eintritt bestehen, bis weiter bei der Aushebung zum Millitairdienst übergangen werden sollen, wird hierdurch aufgehoben. §. 3. Die Zurückstellung der Verheiratheten aus der 26 30 jäbrigen Altersklasse (§. 10 der Verordnung vom 8. Juli 1848) findet nur auf die⸗ jenigen Anwendung, welche am Tage der Erlassung dieses Gesetzes bereits verheirathet waren. Gottorff, den 12. Juli 1849. Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein. Reventlou. Beseler.“

Kiel, 14. Juli. (Börs. H.) Vorgestern Morgen traf der schleswig⸗holsteinische Marine⸗Lieutenant Kähler mit zwei Kanonen⸗ böten bei der Schleimündung auf die Fregatte „Freia“, die schon aus weiter Ferne den Kampf gegen sie eröffnete, allein das Unglück hatte, mit ihren glatten Lagen die Kanonenböte nicht zu erreichen und mit ihren schweren Geschützen sie nicht zu treffen, wogegen sie durch einige gut angebrachte Schüsse und durch allmäliges Absterben des Windes genöthigt wurde, eah eine Meile vom Lande ent⸗ fernt umzukehren und das Weite zu suchen. Die Kanonenböte ver⸗ folgten sie, sahen sich aber wiederum ihrerseits genöthigt, vor dem mit zwei Dampfschiffen von Sonderburg her sich nähernden Linien⸗ schiff in die Schlei einzulaufen. Sämmtliche Kanonenböte sind neuerdings so eingerichtet worden, daß die Mannschaft auch Nachts mit ihnen die See halten kann.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 13. Juli. (H. C.) Der Entwurf des Staatsgrundgesetzes hat die zweite Lesung be⸗ standen. Wie sehr derselbe ein anderer geworden ist, als ihn der Verfassungs⸗Ausschuß in seinem fünften Berichte vorlegte und die Abgeordneten⸗Kammer ihn hiernach in erster Lesung annahm, mag daraus erhellen, daß nicht allein die allgemeinen Bestimmungen gänzlich weggefallen sind, sondern auch die ganze frühere Eintheilung für den neuen Entwurf nicht mehr passen will. So handelte früher der vierte Abschnitt „von der Abgeordneten⸗Kammer und der gesetz⸗ gebenden Gewalt“ und der fünfte Abschnitt „vom Großherzoge und der vollziehenden Gewalt“. Jetzt dagegen, nachdem die Kammer auch dem Großherzoge seinen Theil an der gesetzgebenden Gewalt gelassen, sind auf den Antrag von Kippe⸗Krüger die betreffenden Ueberschriften in folgender Weise beliebt worden. IV. Vom Groß⸗ herzoge. V. Von der Abgeordneten⸗Kammer. VI. Von der ge⸗ setzgebenden Gewalt. VII. Von der vollziehenden Gewalt.

In der gestrigen Sitzung beschäftigte sich die Kammer mit der Berathung des Gesetzes wegen Verantwertlichkeit der Minister, wo der Ausschuß anf Kippe's Antrag, welcher das Hauptgewicht auf die öffentliche Schluß⸗Verhandlung legte, die §§. 20 26 fallen ließ und auf den Antrag von Brandt der §. 30: „Die Verfügung, we⸗ gen welcher die Verurtheilung erfolgt ist, muß auf Antrag der Kammer der Abgeordneten sofort aufgehoben werden,“ gestrichen

wurde. 1 In der heutigen Sitzung haben die Kommissarien, das von der

Kammer in erster Berathung angenommene Wahlgesetz verwerfend, einen neuen Entwurf zu einem Wahlgesetze vorgelegt, nach welchem für das ganze Land 60 Abgeordnete, und zwar 20 nach allgemei⸗ nen Wahlen, 20 nach Census⸗Wahlen und 20 nach Interessen⸗Wah⸗ len (6 für den Gewerbestand, 6 für den Handelsstand und 8 von den größeren Gutsbesitzern), durch offene Stimmgebung zu Proto⸗ koll gewählt werden sollen. Auf einen Antrag von Willbrandt Bolten wurde der Druck dieses Entwurfs beschlossen und die wei⸗ tere Berathung ausgesetzt. Zum Schlusse machte der Kommissarius Buchka die Mittheilung, daß der Gutsbesitzer von Dewitz⸗Krumbeck von der strelitzschen Regierung speziell bevollmächtigt sei, die Ver⸗ handlungen mit dem Finanz⸗Ausschusse wegen der Civilliste zu füh⸗ ren, was Pohle nicht als geschäftsordnungsmäßig anerkennen wollte.

für unser Vaterland Segen bringend werden möge. Durch neue Wahlen an die Stelle des Landtages berufen, welcher, am 14. April d. J. vertagt, durch Ihre Konstituirung nach gesetzlicher Bestimmung seiner Wirksamkeit

mit Ihrem Rathe zur Seite zu stehen, um das auf den beiden letzten Landtagen begonnene Werk einer zeitgemäßen Fortbildung unserer Insti⸗ iutionen fortzusetzen und zu vollenden. Die Regierung wird die Vor⸗

lage der hierzu in Aussicht gestellten Propositionen so sehr beeilen, als es die Rücksicht einer allseitig gründlichen Ausarbeitung gestattet. Aus dem Bewußtsein eines aufrichtigen Strebens nach Allem, was die Wohl⸗

fahrt des Landes zu fördern vermag, schöpft die Regierung das Vertrauen,

wird, welche von gleichem Streben und gleicher Gesinnung beseelt ist. Die Hoffnungen auf eine baldige einheitliche Gestaltung unseres deutschen Vater⸗ landes, welche, bei Eröffnung des letzten Landtages ausgesprochen, mit freu⸗ diger Theilnahme begrüßt wurden, sind bis jetzt nicht in Erfüllung gegan⸗ gen. Die Entwickelung der politischen Verhältnisse hat fast jede Aussicht vernichtet, die von der National ⸗Versammlung beschlossene Verfassung für Deeutschland ins Leben treten zu sehen. Diesen Ausgang abzuwenden, lag nicht in der Macht der Regierung, welche ihre Zusage, das Zustandekommen jener Verfassung zu fördern, insoweit es ihr möglich war, getreulich erfüllt hat. Die größten und mächtigsten Staaten Deutschlands haben jene Ver⸗ fassung nicht anerkannt. Die Kronen Preußen, Hannover und Sachsen haben ihr einen Entwurf gegenübergestellt, auf dessen Grundlagen sie eine Einigung der deutschen Staaten rascher und erfolgreicher her⸗ beizuführen hoffen. Dieser Lage des deutschen Verfassungswerkes gegen⸗ über hat die Regierung ihre Aufgabe nach der Ueberzeugung bemessen, daß eine Neugestaltung Deutschlands durch eine bundesstaatliche Verfassung mit Volksvertretung eine unabweisbare Forderung, eine dringende politische Noothwendigkeit geworden ist, daß die Wünsche des deutschen Volkes nach sesten Bürgschaften seiner Freiheit, Macht und Wohlfahrt nicht unerfüllt dleiben dürfen, und daß dieses hohe Ziel auf dem Wege erstrebt werden muß, welcher nach den dermaligen politischen Verhältnissen zugänglich, eine ssiichere Gewahr für die endliche Erreichung zu geben vermag. Die Regie⸗ ung rechnet auch hierbei auf die Uebereinstimmung der Vertreter des Lan⸗ des und deren Mitwirkung, so weit solche erforderlich wird, um so zuver⸗ sichtlicher, als nur ein einmüthiges Zusammenwirken der Regierungen und der Völkerstämme Deutschlands die großen und drängenden Gefahren zu überwinden vermag, von welchen Deutschlands bundesstaatliche Entwickelung, und mit ihr das Wohl und die Freiheit der Einzelstaaten, bedroht sind.“ 8 Der Präsident der Stände⸗Versammlung, so wie die übrigen Mitglieder der Versammlung, leisteten hierauf den verfassungsmäͤßi⸗ gen Eid in die Hände des Ministerial⸗Vorstandes, worauf dieser

Oldenburg. Oldenburg, 12. Juli. (H. C.) Das heute erschienene Gesetz⸗Blatt enthält die Verordnung zur Ein⸗ berufung der Abgeordneten für den allgemeinen Landtag auf den züsten d. Die Dauer des Landtages ist darin auf zwei Monate estgesetzt.

1 Fbstern Abend ist der Prinz Wasa, Bruder unserer letztver⸗ storbenen Großherzogin, hier angekommen, und sogleich zur Groß⸗ herzoglichen Familie nach Rastede weiter gereist. 1

Ausland.

Venedig, 1. Juli. Die Gazzetta di Ve⸗ nezia theilt ferner die folgenden Depeschen aus dem Notenwechsel

Oesterreich. zwischen der provisorischen Regierung von Venedig mit den Mini⸗ stern von England und Frankreich mit:

„Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten der französischen Re⸗ publik an Herrn Manin u. s. w. u. s. w. (Diese Depesche kam dem Prä⸗ sidenten der provisorischen Regierung von Venedig am 14. Mai zu.) Paris, 27. April 1849. Mein Herr! Ich habe den Brief vom Aten l. M. er⸗ halten, mit dem Sie mich beehrten. Die edlen Gefühle, welche in demsel⸗ ben mit so vieler Erhabenheit und Würde ausgedrückt sind, haben mich tief gerührt. Niemand läßt mehr als wir Gerechtigkeit widerfahren dem Muthe, der Mäßigung, der Verleugnung jedes persönlichen Interesses, welche das venetianische Volk bei der Vertheidigung seiner Unabhängigkeit an den Tag gelegt hat. Wenn die italienische Freiheit allenthalben so ver⸗ theidigt worden wäre, würde sie nicht unterlegen sein, oder würde, wenn sie zur Zeit nach einem ehrenvollen Widerstande zur Unterhandlung geschritten wäre, Bedingungen erhalten haben, die ihr zum Theil die Vortheile des Sieges gesichert hätten. Es geschah anders. Unverbesserliche Fehler sind begangen worden, und die Venetianer, welche sich solche nicht vorwerfen können, müssen heute vermöge der Umstände die Folgen büßen. Zu welcher Illusion Sie auch ein großmüthiger Patriotismus veranlassen möge, so sind Sie, mein Herr, doch zu aufgeklärt, um nicht zu begreifen, daß, wenn Venedig nach den stattgehabten Ereignissen allein in Italien fortfährt, Oesterreich die Spitze zu bieten, das wiener Kabinet nicht veranlaßt werden kann, ihm eine vollkommen gesonderte Exi⸗ stenz zu gewähren, die es ihm selbst in jener Epoche verweigerte, wo es die⸗

selbe den Lombarden gewähren wollte. Um es dazu zu bestimmen, bedürfte es entweder der Ereignisse außer dem Bereiche jeder menschlichen Berechnung, oder eines allgemeinen Krieges, welcher für Europa unter den gegenwärti⸗ gen Konjunkturen ein so schreckliches Unglück wäre, daß Sie selbst, mein

die Versammlung im Namen Sr. Kessecsen Hoheit des Kurfür⸗ sten für eröffnet erklärte. Die Versammlung schritt hierauf in einer vertraulichen Sitzung zur Wahl von Ausschüssen.

Herr, ihn kaum wünschen könnten, indem Ihr tiefer Verstand Ihnen ohne

1A1AA4AX“ WEW“ EEIZIZI1I1 theile um den Preis einer allgemeinen verderblichen Katastrophe zu erwar⸗ ten, bei welcher selbst Venedig vielleicht untergehen würde. Ich beschwört Sie daher, mein Herr, sich nicht länger, was in Ihrer Lage Noth thut, verhehlen zu wollen. Benutzen Sie das Ansehen, das Ihnen mit Recht Ihre Talente und Ihre Dienste erworben haben, um Ihren Mitbürgern die Augen zu öffnen, und ohne die kostbare Zeit zu verlieren, benutzen Sie die Gesammtverhältnisse, welche heute noch Oesterreich veranlassen könnten, Ve⸗ nedig mit mehr Schonung zu behandeln oder auch unter irgend einer Form bedeutende Konzessionen zu machen. Ich habe nicht nöthig, Ihnen zu sagen, daß, wenn Sie diesen Weg betreten, Frankreich Alles thun wird, was an ihm liegt, um Ihnen denselben zu erleichtern. Wenn dieser Vrief zu Ihnen gelangt, werden Sie schon wissen, daß auch das lendoner Kabinet diesel⸗ ben Gesinnungen und Absichten hegt. Genehmigen Sie, mein Herr, die Ver⸗ sicherung meiner Hochachtung. E. Drouyn de Lhuys.“ „Der Präsident der provisorischen Regierung an Herrn E. de la Cour, Geschäftsträger der französischen Republik zu Wien. Herr Gesandter! Am 24. April l. J. beauftragte der Herr Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten der französischen Republik unseren Agenten Herrn Valentin Pasini in Paris, mir anzuzeigen, daß nach seiner Meinung unsere Differenzen mit Oesterreich leichter geschlichtet werden könnten, wenn wir in direkte Unter⸗ handlungen mit den österreichischen Behörden träten, indem er uns gleich⸗ zeitig versicherte, daß wir von den französischen und englischen Gesandten zu Wien unterstützt werden sollen. Die provisorische Regierung von Vene⸗ dig, welche stets die Rathschläge von Frankreich befolgt hat, ist geneigt, sie auch hier zu befolgen, indem sie den ihr vorgezeichneten Weg einschlägt, wenn ihr die Mittel dazu geboten werden. Der Herr Marschall Radetzky verlangte, nachdem er kräftig die Belagerung fortgesetzt und Malghera bom⸗ bardirt hatte, die Uebergabe der Stadt unter Bedingungen, welche wir laum annehmen könnten, wenn unsere Festungen schon genommen und zerstört wären. In unserer Antwort verkündigten wir ihm unseren Wunsch, direkt mit der österreichischen Regierung zu unterhandeln. Er beachtete aber nicht diese Erklärung und setzte seine Feindseligkeiten zu Wasser und zu Lande sort. Dennoch beharren wir noch in dem Wunsche, den Rath Frankreichs zu befolgen. Deshalb ist es nöthig, daß in Wien sich eine Person befinde, welche in unseren Namen unterhandeln könnte, und deren persönliche Sicher⸗ heit nicht gefährdet sei. Zu diesem Behufe wende ich mich an Sie, Herr Gesandter, da ich Ihre edlen und großmüthigen Gesinnungen kenne und Sie nicht unempfindlich für die Lage sein können, in welche uns die Er⸗-⸗ eignisse versetzt haben; und ich bitte Sie, sich zu verwenden, um ein siche⸗ res Geleit für den genannten Herrn Pasini zu erhalten, damit er sich un⸗ mittelbar nach Wien zur betreffenden Unterhandlung begebe, in deren Hinsicht schon die nöthigen Instructionen ertheilt wurden. Um den Verlust einer kostbaren Zeit zu vermeiden, würde ich mir nur noch erlauben, Sire, Herr Gesandter, zu bitten, daß Sie sich die Mühe geben, nach Empfang 8 des Geleitsbriefes, denselben vermittelst Ihrer Regierung dem Herrn Pasini zustellen zu lassen. Genehmigen Sie, Herr Gesandter, die Versicherung meiner Hochachtung. Venedig, 11. Mai 1849. gez. Manin.“ „Der Geschäftsträger der französischen Republik zu Wien an Herrn Manin. (Diese Depesche kam dem Präsidenten der provisorischen Regierung am 19. Mai zu) Französische Gesandtschaft zu Wien. Wien, 15. Mai 1849. Mein Herr! Ich hatte nicht auf den Brief vom 11. gewartet, mit dem Sie mich beehrten, um mich amtlich zu Gunsten Venedigs zu verwenden. Bei verschiedenen Anlaͤssen habe ich mit den Herren Ministern Sr. Kaiserl. Majestät über den Ausnahmezustand dieser Stadt Rückspruche genommen, und erst neulich theilte ich Ihnen in Folge der von meinem Gouvernement gegebenen Instructionen durch Herrn Valentin Pasini übersendete Ausglei⸗ chungsvorschläge mit. Ich werde Ihunen nicht sagen, wie glücklich ich ge⸗ wesen wäre, beitragen zu können, daß ein Zustand aufhöre, dessen Verlän⸗ gerung so viele Opfer von Seiten der Bewohner von Venedig erheischt. Ich habe daher lebhaft bedauert, daß ich meine Bestrebungen nicht vom Erfolg gekrönt sehen oder nicht das wiener Kabinet bestimmen konnte, den Weg der Aussöhnung mit einer Stadt zu betreten, in deren Namen Sie mir schreiben, denn es besteht darauf, nicht nur jede Vermittelung zwischen Venedig und ihm, sondern sogar jedes direkt von dieser Stadt erlassene Un⸗ terhandlungs⸗Anerbieten zurückzuweisen. In dieser Beziehung weigert es sich, Herrn Valentin Pafini den Geleitsbrief zu gewähren, der ihm erlauben würde, sich hierher zu begeben, und den ich für ihn unmittelbar nach Empfang Ihres Briefes verlangt hatte. Herr von Schwarzenberg beschränkte sich dar⸗ auf, mir zu erwiedern, daß die Regierung Sr. Kaiserl. Majestät fest ent⸗ schlossen ist, mit Venedig nicht zu unterhandeln, daß daher die Sendung des Herrn Pasini nach Wien keinen Zweckhaben würde; daß übrigens, wenn man in der belagerten Stadt die Absicht zur Unterhandlung hätte, man sich an Herrn Radetzko wenden müßte, welcher zu diesem Behufe mit unbeschränkter Voll⸗ macht betraut ist. Ich beeile mich, Ihnen diese Antwort zuzustellen, welche ich von einer Sie befriedigenden Art gewünscht hätte. Ich bedaure daher, daß dem nicht also ist, aber ich glaube, Ihnen sagen zu müssen, daß sie der Ausdruck eines nach meinem Dafürhalten umwandelbaren Beschlusses ist.é Empfangen Sie, mein Herr, die Versicherung meiner Hochachtung. Der Geschäftsträger der französischen Republik. E. de la Cour.“

Dänemark. Kopenhagen, 10. Juli. Die „Depar⸗ tementsstidende“ enthält Folgendes: „Da die Mittheilungen von Privatpersonen, welche während des gegenwärtigen Krieges unaufhörlich und fast täglich in den ver⸗ 1 schiedenen Zeitungen in Bezug auf die vorgefallenen und bevorste⸗ henden militairischen Operationen, die Stellung, Stärke und Bewe⸗ 8 gungen der dänischen Truppen, und andere mit dem Kriege in Ver⸗ bindung stehende Ereignisse enthalten sind, vermöge der Leichtigkeit und Schnelligkeit, womit sie in die Hände der Feinde gelangen kön⸗ nen, großen Schaden zu verursachen im Stande sind, so hat die Regierung auf Mittel, demselben vorzubeugen, Bedacht nehmen müssen. In dieser Absicht hat das Kriegs⸗Ministerium unter An⸗ derem täglich einen Auszug der eingelaufenen Rapports, wenige Stunden nach deren Empfang, veröffentlicht, so wie es auch die Redactionen einiger besonders verbreiteten Tagesblätter darum er⸗ sucht hat, in genannter Hinsicht größere Vorsicht anzuwenden. Auch das Justiz⸗Ministerium hat, auf Veranlassung des Kriegs⸗Ministe⸗ riums, in einer Cirkular⸗Verfügung an die Amtleute dieselben er⸗ sucht, sämmtliche Redacteure von Provinzial⸗Zeitungen zur größten Vorsicht bei Mittheilung von Nachrichten besagter Art eiwsachet 8 Jedoch ist hierdurch der Zweck nicht erreicht worden. Als ein her⸗ vorragendes Beispiel hiervon genügt die Anführung eines in der Svendborger Zeitung vom 3ten d. M. enthaltenen Artikels, worin sich die Nachricht findet, daß General Rye nebst dem rößten Theil seiner Brigade am 1sten d. M. von Helgenäs nach Bogense gekommen, daß der Rest der Brigade außer einem Theil Kavallerie vermuthlich in Jütland verblieben, und daß meh⸗ rere Kanonenböte nach Helgenäs abgegangen wären. Es mußte Jedem in die Augen springen, wie wichtig es war, daß dergleichen Nachrichten nicht verbreitet würden, und doch ist jener Bericht, der ohnehin in die kopenhagener sogenannten Schillingsblätter überging, in ein Blatt aufgenommen worden, dessen Redackeur nicht blos jene obenerwähnte allgemeine Aufforderung zur Discretion erhalten hatte, sondern sogar insbesondere von dem kommandirenden General in⸗ ständig ersucht worden war, die in sein Blatt aufzunehmenden Mit⸗ theilungen einer sorgfältigen Kritik zu unterziehen und namentlich nicht über Truppenbewegungen, Dislocationen, vermuthliche militai⸗ rische Pläne u. dgl. aufzunehmen. Dieses Beispiel steht indeß nicht allein, sondern gehört nur zu den vielen Beweisen von Indiscretion der Tagesblätter, über welche das Kriegs⸗Kommando und der Ober⸗ Befehlshaber des Heeres, in Betracht der daraus sich möglicherweise ergebenden höchst schädlichen Folgen, Beschwerde geführt haben. Unter diesen Umständen, und da sich in der Gesetzgebung keine Bestimmung findet, wonach eine an sich wahre, aber für das It des Staates höchst gefährliche Mittheilung von Nachrichten see le genannten Verhältnisse bestraft werden könnte, während doch 24 Staat unzweifelhaft eben so berechtigt als verpflichtet sein muß, .

Zweifel nicht erlaubt, für Ihr Vaterland ungewisse und hypothetische Vor⸗

daraus möglicherweise entspringenden Gefahren abzuwehren, wurde