1849 / 206 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Solothurn, 21.. loth. Ztg. berichtet, daß viele Flüchtlinge Pässe zur Bereisung der Schweiz verlangen, worüber der Bundes⸗Rath in Kenntniß gesetzt und um Weisung

angefragt worden sei. Schwyz, 21. Juli. (B. Z.) Die hiesige Regierung hat sich rden Weisungen des Bundes⸗Rathes wegen Aufnahme der Flücht⸗ linge gefügt, 120 ihr zugewiesene Flüchtlinge unter die Bezirke nach der Bevölkerung vertheilt und zugleich Verfügungen getroffen, um sie vor Beleidigungen zu schützen. 8 Frauenfeld, 21. Juli. Die Eidgenössische Zeitung bemerkt: „Die Thurgauer Zeitung gehört zu denjenigen Blät⸗ tern, die den bundesräthlichen Beschluß wohl nicht so fast billigen, aber doch in Schutz zu nehmen suchen, und diese sagt wohl nicht unrichtig: „„Es ist in der That um so wahrscheinlicher, daß die⸗ ser Beschluß nicht, wie öffentliche Blätter behaupteten, durch fremde Noten abgedrungen worden sei, als bei einem früheren Anlasse von Seiten Deutschlands erklärt wurde, es werde in Zukunft kein Wort mehr gesprochen, sondern gehandelt werden. Es bedurfte mithin keiner Noten mehr; die Nöthigung zu einem bestimmten Entschlusse lag aber und liegt in zwingenden Verhältnissen, und es mußte ein ntschluß gefaßt werden: entweder oder. Entweder irgend ein Einschreiten gegen die Flüchtlinge, oder Krieg gegen Außen. Ein Drittes gab und giebt es nicht. Ob indeß der Bundesrath in Haltung und Form des Beschlusses das unter Umständen Richtigste getroffen, ist eine andere Frage.“

Genf, 20. Juli. (Eidg. Ztg.) Das Organ James Fazy's, die Revue de Geneve, spricht sich unerwartet gemäßigt, ja un⸗ gleich gelinder als der Nouvelliste Vaudois über den Flücht⸗ lings⸗Ausweisungs⸗Beschluß aus. Sie sagt blos: „Wir hoffen nur, der Bundesrath werde sich jedenfalls ins Mittel legen, um den Ausgewiesenen ein anderes sicheres Asyl zu verschaffen. Die meisten wünschten vom ersten Tage an nichts mehr, als sich ent⸗ fernen zu können, wurden aber durch die von Frankreich erhobe⸗ nen Schwierigkeiten daran verhindert. Ausweisung ohne Weg⸗ räumung dieser Schwierigkeiten wäre inhuman.“

Italien. Rom, 16. Juli. (Lloyd.) Gestern fand endlich die große Parade statt; die von so vieler Pracht entzückten Römer latschten Beifall und ließen alle Welt, darunter auch den Papst nd General Oudinot, hoch leben. Alle Feindseligkeit der Ge⸗ müther verschwand urplötzlich, als man unter hundert Kanonen⸗ chüssen die päpstlichen Farben auf dem Kapitol und auf dem Kastell rscheinen sah. Die französische Fahne flatterte auf dem Eingangs⸗ hhore des Mole Adriana. Auf dem Vatikanplatze und in dessen nächster Umgebung sah man römische und französische Soldaten im prachtvollen Gallaschmucke aufgestellt. Auch die Kirche feierte die⸗ ses Fest durch die ehrwürdigen Kardinäle Bianchi, Tosti, Castra⸗ cane, welche in der St. Peterskirche, wo auch Oudinot mit seinem prachtvollen Generalstab anwesend war, das Tedeum sangen. Der Corso und die belebtesten Straßen wogten von geputzten Spazier⸗ gängern; die Fenster waren geschmückt mit Fahnen. Als der fran⸗ zösische General durch zwei Reihen Jäger ritt, sprang er plötzlich vom Pferde und mischte sich unter's Volk, welches sich mit großem ZJubel an ihn drängte, um ihm die Hand zu küssen oder sich zu seinen Füßen zu werfen. Der Kardinal Tosti und noch einige Männer drückten in gehaltvollen Reden die Gefühle der Bevölke⸗ rung gegen den französichen General aus. Dieser sprach ebenfalls einige Worte, welche seine Bereitwilligkeit für die Sache der Ord⸗ nung und Religion ausdrücken sollten. Abends wurde die Tages⸗ feier durch die großartige Beleuchtung der Kuppel des Vatikan eschlossen, und das gute Volk ging nach Hause. 8 Heute erschien eine Proclamation der neuen Kommunalbehörde, in welcher gesagt wird, daß sie einer künftigen Behörde blos vor⸗ arbeiten wolle und daher in der Zwischenzeit erwartet, durch die Mitwirkung aller guten Bürger in ihrem schweren Amte unterstützt zu werden. Die Bürger werden in dieser Proclamation ferner auf⸗ gefordert, sich über die Wiederherstellung der Ordnung und der weltlichen Herrschaft des erhabenen Kirchenfürsten eben so zu freuen wie die übrige katholische Christenheit, welche dieses Ereigniß mit Jubel begrüßt. Zugleich wird ermahnt, den gegenwärtigen Gästen und der großmüthigen französischen Nation Dankbarkeit zu bezei⸗ gen. Unterzeichnet ist der Fürst Odescalchi.

Von Garibaldi, der schon so oft aufgerieben worden sein soll, hört man neuerdings, daß er sich mit 3000 Mann in Umbrien herumtreibe.

Die Ernennung der Minister hat im Allgemeinen befriedigt. Das Portefeuille des Innern wurde dem Ex⸗Präsidenten der Con⸗ stituante, Herr Galetti, angeboten, der es jedoch ausschlug und die Stadt in acht Tagen verlassen muß.

Die Anerkennungs⸗Adresse an den Papst, welche seit mehreren

trotzdem, daß man die Beamten auf gelinde Weise dazu zwingt.

Sie dürften übrigens die Ursache von der Abdankung des früheren Munizipiums nicht wissen; es geschah dieses, weil man von ihm verlangte, daß es eine Deputation nach Gaeta schicke, um den

Papst zurückzurufen.

Florenz, 15. Juli. (Lloyd.) Der Papst will erst nach der Entbindung der Königin von Neapel Gaeta verlassen, um das neugeborene Kind selbst aus der Taufe zu heben.

Der Ex⸗Diktator Guerazzi hat der toskanischen Regierung

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eine Denkschrift überreicht, in welcher er zu beweisen sucht, daß er stets seine Treue dem Großherzog bewahrt habe und der Partei entgegengetreten sei, welche in seinem Namen den Umsturz der Dinge in Toscana bewirken wollte.

Das erste toscanische Regiment hat den Befehl erhalten, in der Nacht vom 16ten auf den 17ten nach der römischen Gränze zu marschiren, für den Fall, daß Garibaldi's Schaar oder wenigstens ein Theil derselben versuchen sollte, sich auf das toscan

Wissenschaft und Kunst. Musikalische Gedächtnißfeier in der Sing⸗Akademie.

(Den 24. Juli.)

Die schöne Sitte, ihrem mit Tode abgegangenen Mitgliede ein Denk⸗ mal der Liebe durch eine musikalische Feier zu setzen, übte die Sing⸗Aka⸗ demie am Dienstag zu Ehren des verstorbenen Fabrikbesitzers Stob⸗ wasser aus. Eine Broschüre, die am Eingange des Saales vertheilt wurde, enthielt unter dem Titel: „Heimgang des Herrn Christian Heinrich Stobwasser“ eine Biographie des Verstorbenen. Zur Ausführuug kam ein Nequiem von Jomelli, in welchem sich die Damen Decker, Burchard, Löwe ac. an den Soli's betheiligt hatten. Eine zahlreiche Versammlung wohnte der einfach⸗würdigen Feier bei.

Meyerbeer's „Prophet.“

Von Meyerbeer's neuester Oper: „Der Prophet“, die in Pa⸗ ris so ungemein gefallen hat, daß sie dort bereits nahe an 30 Vorstellun⸗ i erlebte, sind (im Verlage von Breitkopf und Härtel in Leipzig) o eben mehrere einzelne Musitstücke im Klavier⸗Auszuge erschienen. Die neue berliner Musik⸗Zeitung sagt darüber: Originalität, Reichthum der Erfindung, Reiz der Melodie und gewählte Harmonie ergeben bereits diese Gesänge, auch ohne die Bühnen⸗ und Instrumen⸗ tal⸗Effekte des Orchesters. Von den bis jetzt edirten Gesängen erwähnen wir zuvörderst: 1) Bertha's Kavatine (Sopran, in As-dur transponirt), ein reizendes Gesangstück voll Wärme der Empfindung, am Schlusse mit geschmackvollen Fiorituren und einer Kadenz ad libitum aus⸗ geschmückt. 2) „Die Bitte“, zweistimmige Romanze für Sopran und Alt, einfach, melodisch und wahr im Arsdruck. 3) Johann's Pastorale, Tenor⸗ Selo mit Begleitung von Tenor und zwei Bässen. Der idyllische Charak⸗ ter des Hirtenliedes kontrastirt wirksam mit den Lockungen der Gefährten Johann's: „Zu Thrones Glanz.“ Die Solostimme ist ungemein dankbar behandelt. 4) Arioso der Fides (Johann’'s Mutter) für eine Altstimme (in Fis-moll), voll inniger Empfindung im Ausdruck zärtlicher Mutterliebe, am Schlusse in Fis-dur bei der Segnung des Sohnes sich zu hoher Be⸗ geisterung erhebend. 5) Romanze der Bettlerin (Fides) in E-moll und dur, wahrhaft rührend und lyrisch. (Beide zuletzt bezeichneten Gesänge müssen durch den Vortrag der Frau Viardot⸗Garcia tiefen Ein⸗ druck gemacht haben). 6) Die großartigste dramatische Tondichtung neuester Zeit jedoch ist Nr. 23, das Recitativ und Duett von Fides und Johann (Alt und Tenor). Johann findet die von ihm im Tempel verleugnete Mutter wieder und will sie umarmen. Fides stößt den Propheten ernst und feierlich zurück, ihm gebietend: „Auf die Knie!“ Johann fleht um Vergebung für den „verirrten Sohn“. Die erzürnte Mutter aber steigert in dem Duett (As-moll, Allegro agitato) ihren Zorn bis zum Fluch, während der er⸗ schütterte Sohn im rührenden Cantabile (As dur) um Gnade bittet. Der höchsten Aufregung folgt das Gebot der Fides: „Entsage der Schaar, die Fürst dich nennt!“ Rührend ist nun der Mutter Flehen: „Wenn ein Mutterherz ihn fleht, kann sich neu der Himmel öffnen“ u. s. w. Johann wiederholt für sich die Schlußworte der versöhnten Mutter und willigt nach langem Kampfe in deren Verlangen reuig ein. Die modulatorischen Schön⸗ heiten dieses allerdings Meistersänger bedingenden Duetis zu schil⸗ dern, gestattet der Raum nicht, doch genügt es, zu bemerken, daß Meyer⸗ beer's Nuhm als dramatischer Tondichter dadurch unvergänglich begrün⸗ det ist. Die andere Hälfte der einzelnen Gesangstücke soll in 14 Tagen, der vollständige Klavierauszug und die übrigen Arrangements werden spä⸗ ter erscheinen. Ein Potpourri über Melodieen des „Propheten“ für das Pianoforte ist bereits ausgegeben.

Außer in Paris, ist der „Prophet“ übrigens auch schon in London gegeben worden. In Berlin wird aber die Oper wahrscheinlich erst im nächsten Winter in Scene geyen, und zwar, wie verlautet, mit Frau Viar⸗ dot⸗Garcia. 1X“ 11.

Musikalisches.

Berlin. In dem letzten Mittwochs⸗Konzerte Josef Gungl's, das wegen ungünstiger Witterung im Saale stattfinden mußte, aber nichts destoweniger wieder er von einem zahlreichen und eleganten Publikum besucht war, erregte die Ausführung einer reizenden Kavatine aus Meyerbeer's berühmten Oper: „der Prophet“, um so größere Aufmerksamkeit, als es das erstemal war, daß etwas aus dem in Deutschland überhaupt noch un⸗ bekannten Werke hiesigen Orts öffentlich zu Gehör kam. Außerdem ent⸗ hielt das Programm an werthvollen und interessanten Musikstücken noch die Ouvertüren zum „Vampyr“ von Lindpaintner und zu den „lustigen Wei⸗ bern”“ von Nicolai, so wie die D-dur-Symphonie von Beethoven. Unter den Tänzen, die zur Ausführung gelangten, fand der neue Walzer

Tagen überall aufliegt, findet noch immer wenig Unterschriften, von Gungl, „Träume auf dem Ocean“, besonders lebhaften Anklang.

„Die Wiedereröffnung unserer beiden Opernbühnen betreffend, so steht bei Eröffnung der öniglichen Oper Mehul's „ZJosef“ in Aussicht, auch wird Frau Palm⸗Spatzer einige Zeit gastiren und in „Oberon“, „Iphigenia“ und „Vestalin“ auftreten. Für die nächste Saison der ita⸗

lienischen Oper soll dem Vernehmen nach dine ausgezeichnete Gesell⸗ schaft engagirt worden sein.

. „Da fast ein ganz anderes Personal zusam⸗

mentritt, so werden jedoch die Vorbereitungen kaum die Eröffnung derselben

vor dem 15. September möglich machen. 8 11 22

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Bekanntmachung.

8 Mit Bezug auf §. 15. ad 2. der Verordnung vom 30. v. M., die Vervielfältigung und Verbreitung von Schriften ꝛc. betreffend, wird hiermit das Tragen aller Hin eren Verbindungs⸗ oder Ver⸗ einigungs⸗Zeichen von ausschließlich rother Farbe an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Zusammenkünften verboten. Den ausschließlich rothen Abzeichen werden diejenigen gleich geachtet, welche zwar aus mehreren Farben bestehen, in denen in⸗ dessen, abweichend von der allgemein üblichen Zusammenstellung und Breite der Farben, die rothe Farbe vorherrschend angebracht ist. „Auf Ausländer, welche Abzeichen in ihren Landesfarben tragen, findet obiges Verbot keine Anwendung. G nS. Berlin, den 27. Juli 1849. 11“ Königliches Polizei⸗Präsidiumm. v. Hinckeldey. .

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Bekanntmachung. 1

Nach Aufhebung des Belagerungszustandes kommen in Bezie⸗ hung auf den Fremdenverkehr, mit ausdrücklicher Genehmigung des Ministeriums des Innern, die nachfolgenden Bestimmungen für die Stadt Berlin und deren Polizeibezirk zur Anwendung:

I. Rücksichtlich der Legitimation der Reisenden.

Alle in Berlin einpassirende Reisende haben sich auf den Eisenbahnhöfen, resp. an den Stadtthoren, über ihre Person gegen die mit der Kontrolle beauftragten Beamten auf Erfordern auszu⸗ weisen. Dem reisenden Publikum wird daher zur Vermeidung von Weiterungen empfohlen, sich mit ausreichenden Legitimations⸗Papieren zu versehen.

II. Rücksichtlich der Meldung und des Aufenthalts der Fremden in Berlin treten folgende Bestimmungen in Kraft:

§. 1. Wer einem Fremden in seiner Wohnung Aufenthalt oder Schlafstelle gewährt, muß denselben nebst den etwa in seiner Beglei⸗ tung befindlichen Personen binnen 4 Stunden nach der Aufnahme bei dem Revier⸗Polizei⸗Kommissarius schriftlich melden.

§. 2. Die Meldung muß, außer der von dem Fremden bezo⸗ genen Wohnung, den vollständigen Namen, wenn Frauen gemeldet werden, auch den Geburtsnamen, den Stand, das Alter, so wie die Angabe des Geburts⸗ und Wohnorts und endlich des Ortes, von woher der Fremde kommt, enthalten. b

§. 3. Die Abmeldung der Fremden muß gleichfalls binnen vier Stunden nach der Abreise bei dem Revier⸗Polizei⸗Kommissarius schriftlich erfolgen, und jedesmal den Ort angeben, wohin der Fremde sich begiebt. 8

§. 4. Gastwirthe und Inhaber von Hoôtel garnis haben die An⸗ und Abmeldung der bei ihnen logirenden Fremden zweimal an jedem Tage bei dem Revier⸗Polizei⸗Kommissarius einzureichen, so daß diejenigen Fremden, welche nach 8 Uhr Morgens zu⸗ oder abreisen, bis 6 Uhr Nachmittags desselben Tages und diejenigen Fremden, welche nach 6 Uhr Nachmittags eintreffen oder abreisen, bis 8 Uhr Morgens des folgenden Tages an⸗ oder abgemeldet sein müssen.

sin. 5. Wenn der Fremde während seines hiesigen vorüberge⸗ heuden Aufenthalts seine Wohnung wechselt, so muß den Polizei⸗ Kommissarien der Reviere, in denen die neu veaea die auf⸗ egeben⸗ Wohnung belegen sind, resp. An⸗ und Abmeldung gemacht werden.

§. 6. Der Fremde selbst ist verpflichtet, sobald er seinen Auf⸗ enthalt länger als 2 Tage zu nehmen beabsichtigt, vor Ablauf dieser Frist sich für die Dauer seines hiesigen Aufenthalts mit einer Auf⸗ enthaltskarte zu versehen, deren Ertheilung nach vorgängiger Prü⸗ fung und befundener Unverdächtigkeit der Verhältnisse des Frem⸗ den und gegen Niederlegung seiner Reise⸗Dokumente im Geschäfts⸗ boßs 5 V. Abtheilung des Polizei⸗Präsidiums, Molkenmarkt Nr. 2., erfolgt.

Befreit von dieser Verpflichtung sind nur regierende Fürsten, Mitglieder ihres Hauses und deren Gefolge, die Mitglieder beider Kammern für die Dauer der Sitzungsperiode, und alle in Dienstan⸗ gelegenheiten oder mit Urlaub ihrer vorgesetzten Behörde im Orte sich aufhaltenden einheimischen und fremden Civil⸗ und Militair⸗ Beamten.

§. 7. Allen Einwohnern, bei welchen Personen, die verbun⸗ den sind, Aufenthaltskarten zu nehmen, logiren, ganz besonders aber den Gastwirthen und Vermiethern meuhlirter Wohnungen und Zimmer liegt es ob, die bei ihnen einkehrenden Fremden mit dieser ihrer Verpflichtung bekannt zu machen.

§. 8. Wer die Meldung eines bei ihm logirenden Fremden nach obigen Vorschriften unterläßt, hat Geldbuße von 2 Thalern bis zu 50 Thalern oder verhältnißmäßige Gefängnißstrafe zu gewärti⸗ gen; Gastwirthen und Vermiethern meublirter Wohnungen oder Zimmer, so wie Schlafstellenhaltern, kann unter Umständen außer⸗ dem noch die Gewerbe⸗Konzession entzogen werden. 8

§. 9. Fremde, welche ihrer Verpflichtung zur Lösung einer Auf⸗ enthaltskarte nicht genügen, haben ebenfalls die oben (§. 8.) ge⸗ drohte Strafe zu erwarten. .

Berlin, den 27. Juli 1849.

Königl. Polizei⸗Präͤsidium.

—— 8 .

Bekanntmachungen. [374] Konkurs⸗Prozeß. Ediktal⸗Vorladung der Gläubiger in dem Konkurs⸗Prozesse über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Fenski hier.

zu haben.

hierselbst ist am heutigen Tage der Konkurs⸗Prozeß er⸗ öffnet worden. hhatsg 8 Prozeß Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht am 7. November, Vormittags um 10 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗As⸗ sessor Meitzen im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird 4

[211 b] Guseen . 1

mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übri Sasehe 2 Stllschweigen ahfenndit ü 29 Gläubiger ein ewiges 6 Inowraclaw, den 4. Juli 1849. Königl. Preußisches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[212 bb Bekanntmachung. A Für diejenigen Güter, as. von Ber⸗ 8 lin oder Potsdam aus vom 1. August . 8 8. b. J. ab über Magdeburg hinaus zu versenden sind, ist die Einführung eines Fneuen Frachtbrief⸗Formulars von den be⸗ Etheiligten Eisenbahn⸗Verwaltungen be⸗

annehmen dürfen. Vorschriftsmäßige Frachtbrief⸗For⸗ DTEEE 1““ 875 mulare sind bei den Güter⸗Expeditionen der genannten ns Rheinische Eisenbah Orte, das Stück zu 2 Pf., 12 Stüuck zu 1 Sgr. 3 Pf.

Potsdam, den 27. Juli 1849. Das Direktorium der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Fenski Sesenhahn ⸗Czesechschafte .

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger K Eisenbahn. um Sonntag nen 29. Juli Faͤnden Extrafahrten zu den

bisherigen

Potsdam um dem Wildparke

1) von 2n; agdeburg 6 » Eöö Brandenburg im Anschluß an den Mag⸗ deburger Zug. Die Rückfahrt geschieht mit allen von 5 Uhr Abends an von Potsdam abgehenden Z

schlossen, ohne dessen Anwendung wir die Güter nicht Pesspch. ben b el 18

[560 b]

6 i uns angetragen.

tend zu machen.

ermäßigten Preisen nach

9.

Morgens 8 Uhr, 8

scheine Nr. 4. ausgefertigt werden.

Köln, den 23. November 1848.

Die

ügen.

Direktorium.

Der Inhaber der Dividendenscheine

Nr. 4. von den Stamm⸗Aectien unserer

8, Gesellschaft Nr. 5381 bis 5385 hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm dieselben Aabhanden gekommen seien, und hat da⸗ her auf die Mortification dieser Papiere

Auf Grund des §. 22. der Statuten der Gesellschaft fordern wir demnach den gegenwärtigen Besitzer jener Dividenscheine hierdurch auf, längstens binnen zwölf Monaten von heute ab, entweder dieselben an uns ein⸗ zuliefern oder seine etwanigen Rechte auf dieselben gel⸗

Nach Ablauf der in dem citirten Paragraphen des Statuts festgesetzten Frist werden jeue Dividendenscheine, gtt. falls sie nicht eingeliefert oder die Rechte darauf nicht sggeltend gemacht worden sind, öffentlich für nichtig und verschollen erklärt und an deren Stelle dem Inhaber der Stamm⸗Actien Nr. 5381—5385, neue Dividenden⸗

Direction. . Hirte, Spez.⸗Direktor.

[375] Bekanntmachung.

Das zum Nachlasse des im Mai dieses Jahres ver⸗ storbenen Gold⸗ und Silberarbeiters August Germann weil. hier gehörige Gold⸗ und Silberwaarenlager, im Werthe von 6⸗ bis 8000 Thlr., soll auf Antrag der Gläubigerschaft im Ganzen öffentlich versteigert werden.

Wir haben hierzu

den 11. September dieses Jahres terminlich anberaumt, und fordern daher erstehungsfä⸗ hige Kauflustige auf,

an diesem Tage, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger

Stadtgerichtsstelle zu erscheinen, ihre Gebote anzu⸗

bringen und zu gewärtigen, daß, sofern das höchste

Gebot von der Gläubigerschaft für annehmbar be⸗

funden werden sollte, dem wegen seiner Zahlungsfä⸗

5

das erstandene Wagrenlager gegen sofortige baare

Erlegung der Erstehungssumme werde zugeschlagen

und ausgeantwortet werden.

Das Verzeichniß der einzelnen, das Lager bildenden Waaren liegt bei uns zu Jedermanns Einsicht offen vor, und das Waarenlager selbst kann am Tage vor der Auction und am Auctionstage selbst angesehen werden.

Altenburg, den 16. Juli 1849. 5 Herzogl. Sächs. Stadtgericht das. Bonde. 1

82 vI Anh n.

1 nach Freiburg.

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benbürgen durch General Engelhart.

8 8 Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Thor⸗Controlleur Jungheim in

1 Zter Wahlbezirk:

higkeit sich ausreichend legitimirenden Meistbietenden Iter Wahlbezirk:

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nement beträg::

Pas 265* 811“ 8 8 8

thlr. für ½ . .

18* Ir. „*¼ 2. Z1“ 4 8 Athir. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne .“

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit Sgr. berechnet.

2

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In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats 38 Anzeigers: B

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No 206.

Inhalt v1““ Deutschland. Preußen. Berlin. Wahlen zur zweiten Kammer. 1 Oesterreich. Wien. Entlassung des Unter⸗Staats⸗Secretairs von Stifft. Die Krisis zwischen Oesterreich und Sardinien. Stellung der russischen Nord⸗Armee. Die Süd⸗Armee. Vermischtes. Triest. Entfernung der österreichischen Flotte von Venedig. Württemberg. Stuttgart. Aukunft der Königin. Baden. Rastatt. Armeebefehl des Prinzen von Preußen. Proecla⸗ mation des Generals von Holleben. Abreise des Frin s von Preußen Vermischtes. Karlsruhe. Ankunft preußi⸗ scher Truppen. Rückkehr gefangener Hessen und Mecklenburger. Freiburg. Ankunft des Prinzen von Preußen. Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Verhandlungen und Vertagung der Landes⸗Versammlung. Kiel. Widerlegung. Dislozirung der Truppen. Fortdauer der Blokade. Hadersleben. Fest⸗

Amtlicher Theil.

licher Empfang der schleswig⸗holsteinischen Truppen.

Frankfurt. Rückkehr bayerischer Truppen aus

Baden.

Frankfurt a. M. Ausland.

Oesterreich. Pesth. Aufbruch des Hauptquartiers und Proclamationen 9

Vermischtes. 1 8 Kommissions⸗Vorschlag in Betreff der Proro⸗ gation.

Großbritanien und Irland. London. Palmerston’'s Rede über den ungarischen Krieg und die Beziehungen Englands zu Oesterreich. Fürst Canino. Vermischtes.

Schweiz. Bern.

Siimplon. Paßvisa⸗Verweigerung des französischen Gesandten. Ver⸗

woahrungen gegen die Bundesrathsbeschlüsse hinsichtlich der Flüchtlinge.

Haynau's.

1 Agram. Frankreich.

Paris.

rich. Der Bundesrath. Truppen⸗Aufstellung an der Gränze.

Basel. Sendung des österreichischen Generalmajors Eberle nach

Bern. Bundesräthlicher Bescheid an die thur⸗

Frauenfeld.

8 8 Regierung. Schaffhausen. Die hessischen Truppen in Bü⸗

ingen. Italien. Rom. Ruücktritt neu ernannter Beamten. Finanzlage. Abreise von Courcelles’. Bericht über den verursachten Schaden an Monumenten. Garibaldi. Vermischtes. Livorno. Verzöge⸗ rung der Ankunft des Großherzogs. Ferrarag. Bekanntmachung in Betreff der Universität. P 8,. e; und Orvieto. Garibaldi’'s Corps. Bologna. Rückkehr der Deputationen aus Gaecta und Minister⸗ wechsel in Rom. Turin. Die Beziehungen zu Oesterreich. Florenz. Gefecht toscanischer Truppen mit einer Kolonne Garibaldi'’s. Portugal. Lissabon. Entlassungsgesuch des Herzogs von Saldanha und Mangel an Vertrauen im Lande. 8 Moldaun und Walachei. Bukarest. Ordensverleihungen. Dank⸗ Adresse siebenbürgischer Flüchtlinge. Einnahme von Fogarasch in Sie⸗

7*½

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.

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Wesel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Angekommen: Der Staats⸗ Minister von der Heydt,

von Elberfeld. 1

Se. edih der 11 er auswärtigen An⸗ elegenheiten, Freiherr von einitz, von Hannover.

3 genheierz iß⸗ Der Königlich spanische außerordentliche Ge⸗

sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Marquis de Valdegamas, nach Dresden.

1

lichtamtlicher T

Preußen. Berlin, 29. Juli. Von den Wahlen;z ten Kammer sind uns ferner folgende bekannt geworden:

Regierungs⸗Bezirk Potsdam. 2ter Wahlbezirk: Landrath von Schenkendorf zu Wulkow, 5ter Wahlbezirk:

8ter Wahlbezirk:

Kreisgerichts⸗Direktor Breithaupt zu Wittstock.

Oberst von Griesheim, Geh. Regierungs⸗Rath Stieh l.

8

Kämmerer Strobel in Prenzlau. Regierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. Oꝗ. ‚1ster Wahlbezirk: Stadtrichter Stolle in Friedeberge, Landrath Meyer in Arnswalde. 16 2ter Wahlbezirk: Gutsbesitzer Phehmel zu Rehnitz,

Bürgermeister Steinhaus zu Küstrin, Superintendent Bieck zu Küstrin. Gutsbesitzer Leonhardt zu Sorau,

Geheimer Regierungsrath von Werdeck, Bürgermeister Peschke zu Spremberg.

Kaufmann und Stadtverordneter Winzler zu

Lübbenau. Regierungs⸗Bezirk Marienwerder. ster Wahlbezirk: Kreisgerichts⸗Direktor Hartmann in hausen, e618

ister Wahlbezirk: 3ter Wahlbezirk: 4ter Wahlbezirk:

Vorstellung wegen der österreichischen Truppen am

r zwei⸗

Staats⸗Minister Graf Arnim⸗Boitze n b urg,

Assessor Schropp zu Landsberg a. d.

““

Bürgermeister Ahlemann zu

/ See⸗

g 8 Landrath Freiherr von Hindenburg in Fla⸗ b . Posthalter Reuter in Peterswalde. 8

Regierungs⸗Bezirk Stettin. 8 Stadtgerichts⸗Rath Evers in Swinemünde,

Graf Schwerin⸗Putzar.

Kaufmann Wegener zu Stettiink,,.

Gutsbesitzer Kögel zu Garden. “X“

Landschafts⸗Rath von Hagen zu Premslaff,

Gutsbesitzer von Dewitz zu Wussow.

Regierungs⸗Bezirk Köslin.

1ster Wahlbezirk: Freischulz Wunder zu Borntuchen,

Kaufmann Gehrs in Stoll, Landrath von Selchow zu Lauenburg.

Regierungs⸗Bezirk Breslau.

7ter Wahlbezirk: e Franz Langer zu Henners⸗

dorf, ELandrath Freiherr August von Ende zu Wal⸗ 8 ddoenburg, Professor Tellkampf zu Breslau.

gter Wahlbezirk: Kaufmann Wilhelm Oelsner zu Trebnitz.

Landrath von Scheliha zu Militz, Kreisgerichts⸗Direktor Hertzberg in Glatz. Kaufmann Albert Haupt zu Wüste⸗Walters⸗ voef 1.“ Schulze Marke zu Hessels. 1“] Gutsbesitzer Graß Dyhrn zu Reesewitz, Gutsbesitzer Dr. Falk zu Ober⸗Langendorf, 11“ Kreisger. Direktor Paul in Namslau. r Wahlbezirk: Erbrichter Kosch zu Zeimlowitz, Erzpriester und Stadtpfarrer Poppe zu Neu⸗

adt, Erblichter Gustav Schober zu Knispeln. 4ter Wahlbezirk: schowa, Kaufmann und Senator Ratibor,

Landrath Graf Strachwitz in Kaminietz, Pfarrer Schaffraneck zu Beuthen, Ober⸗Bergrath Erbreich.

6ter Wahlbezirk:

7ter Wahlbezirk: zu Groß⸗Strehlitz,

Gutspächter Heinrich Schwarz zu Lubschau.

Regierungs⸗Bezirk Liegnitz. 1ster Wahlbezirk: Schulze Nippe zu Schoönaich, Gutsbesitzer Freiherr von Kleist zu Moholz, Kreisgerichts⸗Secretair Merres zu Sagan. 2ter Wahlbezirk: 1“ und Gutsbesitzer Jordan zu 8 nau, . Stadt⸗Syndikus Berendt zu Glogau, 8 Gerichtsschulz Bothe zu Lawaldau. 7. ahlbezirk: Landrath Graf Poninski zu Löwenberg, Kaufmann Schöpplenberg. 4ter Wahlbezirk: Justizratg und Land⸗Syndikus Sattig zu örlitz, Ortsrichter Welzer zu Rothwasser. Graf Eberhard zu Stolberg⸗Wernige⸗ rode, Gerichtsschulze Scholz zu Waiden⸗Petersdorf, interim. Landrath des liegnitzer Kreises von

Bernuth. 8ter Wahlbezirk:

7ter Wahlbezirk:

Landrath und Rittmeister a. D. Graf zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode zu Janowitz, Justizrath Robe zu Hirschberg. Regierungs⸗Bezirk Posen. utsbesitzer Hoffmeyer zu Zlbodnick, Polizei⸗Rath Hirsch in Posen, Kanzlei⸗Rath Knorr in Posen. Kammerherr Zoltowski zu Czacz,

L11I 3ter Wahlbezirk:

5ter 1““

Gutsbesitzer Kajetan von Morawski zu

Jurkowa.

Fürst von Hatzfeld zu Trachenberg,

Landrath von Röder in Ostrowo,

KeKammerherr Stablewski auf Olonia. Regierungs⸗Bezirk Bromberg.

lster Wahlbezirk: Dr. Liebelt in Posen,

Gutsbesitzer von Lontzynski zu Koscielec.

Kreisgerichts⸗Direktor Geßler zu Schubin,

Landrath von Peguilhen zu Wirsitz,

Sanitäts⸗Rath Dr. Behn zu Bromberg.

7ter Wahlbezirk:

2ter Wahlbezirk:

4ter Wahlbezirk:

Fesiarhhgs⸗Bezire Magdeburg. 2ter Wahlbezirk: Halbspanner Mahrenholz zu Ervxleben,

Er

3ter Wahlbezirk: 5

Rath Francke zu Magdeburg. Deichhauptmann von Bismark auf Briest,

4ter Wahlbezirk: Gardelegen, Justiz⸗Amtmann Weber zu Salzwedel. Ackergutsbesitzer Recklebens Weddinge,

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7ter Wahlbezirk:

3ter Wahlbezirk: 4ter Wahlbezirk: 7ter Wahlbezirk: 8ter Wahlbezirk:

lster Wahlbezirk: Justiz⸗

Gutsbesitzer Baron von Richthofen zu Ra⸗ 8 Grenzberger zu Appellat. Ger. Präsident Wenzel zu Ratibor.

Wirklicher Geheimer Rath Graf von Renard

und Gutsbesitzer Marcel von

Professor und Regens Janiczewski in Posen, Gutsbesitzer von Zoltowski zu Niechanowo.

Wegebau⸗Inspektor Trepplin zu Magdeburg, Ober⸗Bürgermeister und Geheimer Regierungs⸗

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Kette zu Regierungs⸗Rath von Münchhausen zu

Domainenpächter Otto Wahnschaffe zu

Uepplingen.

öbter Wahlbezirk: Rechts⸗Anwalt Dürre zu Aschersleben,

ve; und Gutsbesitzer Bennecke zu Staß⸗ 8

urth.

Staats⸗Minister des Innern von Manteuffel,

Ackermann Michael Tegetmeyer aus Zilly.

Regierungs⸗Bezirk Merseburg.

Landrath von Pfannenberg in Delitzsch,⸗

Gutsbesitzer von Veltheim in Osterau.

Prof. Dr. Duncker in Halle,

Prediger Fubel in Domnitz.

Regierungs⸗Rath Oppermann in Merseburg,

Gutsbesitzer Pueschel zu Delitzsch a. S.

Landrath Jacobi von Wangelin zu Naum⸗ burg,

Handschuhfabrikant Genter in Zeitz.

Regierungs⸗Bezirk Erfurt.

lster Wahlbezirk: Minister des Innern von Manteuffel, 4.

Kreisgerichts⸗Rath Taubert zu Worbis.

2ter Wahlbezirk: Kreisgerichts⸗Rath Leinweber zu

hausen, b Landrath von Hanstein zu Heiligenstadt. ARNjiegierungs⸗Bezirk Münster. ster Wahlbezirk: Ober⸗Landsgerichts⸗Assessor Brockhausen, Gutsbesitzer Wilderich Freiherr von Kettler. Regierungs⸗Bezirk Minden. .“ ath Gellern in Minden, Kreisrichter Becker aus Lübbeke. RiNegierungs⸗Bezirk Köln. 1ster Wahlbezirk: Appellationsgerichts⸗Rath Schmitt zu Köln. Regievungs⸗Bezirk ö Zter Wahlbezirk: Regierungs⸗Rath Landfermann zu Koblenz, Fabrikant Wiese zu Werden, Oekonom Maaß zu Schwelgern. Kommerzien⸗Rath Banquier Herrmann von Beckerath zu Krefeld, Geheimer Finanzrath Otto Camphausen, ELandgerichts⸗Rath Reichensperger. e Aachen. ezirk: Regierungs⸗Prästdent Kühlwetter, Regierungs⸗Assessor Contzen.

Oesterreich. Wien, 27. Juli. Se. Majestät der Kaiser hat die Dienstes⸗Resignation des Unter⸗ Staats⸗Secretairs im Ministerium der Finanzen, Andreas Freiherrn von Stifft ange⸗ nommen, und demselben die allerhöchste Zufriedenheit mit seiner Dienstleistung zu erkennen gegeben.

Wien, 26. Juli. Ueber Warschau gehen dem Corr. fol⸗ gende Nachrichten von der in Siebenbürgen operirenden Armee zu: Vom General der Infanterie Lüders kam die Nachricht, daß er in Folge des Einrückens der österreichischen Abtheilung unter General Clam in Kronstadt, welche am 1., 2. und 3. (13., 14. und 15.) Juli erfolgt war, den Entschluß gefaßt habe, vorzurücken, und in diesem Sinne die Avantgarde unter General Engelhard in der Richtung von Hermannstadt vorschob. Bei der Ankunft in dem Dorfe Fogarasz fand sie dasselbe von einer nicht großen Partie Insurgenten besetzt. Um sie von dort zu vertreiben, beorderte Ge⸗ neral Engelhard die Infanterie in die Front, die Kavallerie aber zur Umgehung in die Flanken des Feindes. Die aus dem Dorfe vertriebenen Feferasnehe suchten ihr Heil in der Flucht, allein die Ulanen und Kosaken hatten ihnen den Rückzug abgeschnitten, grif⸗ fen sie heftig an, nahmen 4 Kanonen, machten 400 Gefangene und tödteten bei 200 Feinde. Der Rest der die Besatzung bilden⸗ den Insurgenten⸗Abtheilung zerstob gänzlich. Der Lloyd meldet: „Nach den heutigen Privatnachrichten aus Mailand vom 22sten Morgens hatte der Marschall Graf Radetzky nur eine Konferenz mit dem sardinischen Minister, Grafen Pra⸗ lorme; allein diese war, wie man aus den getroffenenen militairi⸗ schen Dispositionen sieht, sehr kategorisch. Nach der ganz kurzen Unterredung, bei welcher der Marschall erklärte, daß es bei seinem Termin sein Bewenden habe, begab er sich nach Monza zurück. Graf Pralorme aber sandte einen Eilboten nach Turin, um seine Regierung über die kategorischen Erklärungen des Marschalls zu verständigen. Von allen Seiten ziehen sich die österreichischen Trup⸗ pen der sardinischen Gränze zu. Es dürfte daher demnächst eine telegraphische Depesche hier eintreffen, welche uns die Kündigung des Waffenstillstandes oder den Abschluß des Friedens bringt.“ In der Presse liest man: „Die Aufstellung der russischen Nordarmee war am 22. folgende: Das zweite, dritte und vierte Armeecorps hielt an jenem Tage die von Miskolcz nach Ofen⸗Pesth führende große Heerstraße besetzt. Das Hauptquartier des General⸗ Feldmarschalls Fürsten Paskewitsch mit dem zweiten Corps befindet sich in Hatvan; der Stab des dritten Corps in Gyöngyös und das vierte Corps unter Kommando des Generallieutenants Saß operirt von Kapolna aus bei Miskolcz, wo es längs der Hauptstraße die durch das dritte Corps versprengten Insurgenten⸗Schaaren Görgey’s aufnimmt. Die Nordarmee beherrscht sonach das Theiß⸗Thal; die Vorposten der Flankenbedeckungen reichen bis an den Fuß der Karpathen; in den Schluchten und wildromantischen Thälern dieses Gebirges, in der Tatra, hat Görgey mit seinen Kriegsbanden Zuflucht gefunden, wird aber von dem ersten Armee⸗Corps des General⸗ Lieutenants Grabbe aufgesucht. Da starke russische Reserve Divisionen aus Gallizien über Eperies in die Pässe der Karpathen dringen und General⸗Lieutenant Rüdiger in der Marmarosch steht, so wird Görgey seinen Guerillakrieg nicht lange führen können. 5 binski haust an den Ufern der Theiß, längs der Eisenbahn

Langen⸗

Szegled bis Szolnok, südwestlich von Jaß⸗Bereny; sein Operations⸗