1849 / 219 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„* das Volk zum v. dessen sich auch die Insurgenten hier und da wieder kon⸗ 2 881 feindliche Stellung annahmen. Zum großen Glücke aber ist Se. Excellenz Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Clam⸗ Gallas, der Held von Custozza, mit seinem Armeecorps in Sieben⸗ bürgen angelangt und hat es durch seine Umsicht und kräftige Lei⸗ tung verhindert, daß das Burzenland nicht neuerdings zum Kriegs⸗ Schauplatz geworden ist. Die Bürger Kronstadts und dieses Di⸗ striktes können beruhigt und überzeugt sein, daß die Fluren von Blurzenland nicht neuerdings vom Feinde verheert und die Insur⸗ genten demnächst gänzlich unterworfen werden.

Frankreich. Paris, 6. Aug. Das Journal des Débats bemerkt in Bezug auf die heutigen Interpellationen über Italien: „Wer hätte wissen können, wohin die römische Expedition führen würde. Hätte man es gewußt, sie wäre nicht unternommen worden. Wir haben schon genug mit unseren Angelegenheiten zu

schaffen. Niemand traute der röͤmischen Republik Leben zu, wir konnten nicht neutral bleiben, da die Anderen es nicht geblieben wären und die absolute Gewalt des Papstes hergestellt hätten; wir woollten die Freiheit retten und wurden mit Flintenschüssen empfan⸗ gen. Unsere militairische Ehre kam ins Spiel und wir wurden Sieger wider unseren Willen; jetzt sind wir in Rom, aber wie fortkommen? Wir können nicht vom Papst verlangen, eine mit der Wesenheit seiner Würde widersprechende, ihm gleichberechtigte Gewalt einzusetzen, die ihn bald überflügeln würde. Der Papst wird seinem Volke keine Verwaltung vorenthalten, die allein seine Existenz sichert, und damit er seine Thaten mit seinen Wor⸗ ten in Uebereinstimmung bringen kann, bleiben wir mit unserem Heere dort und unterhandeln inzwischen.“ Der Courrier fran⸗ gais meint, das päpstliche Ministerium würde außer dem Minister drr auswärtigen Angelegenheiten aus Laien zusammengesetzt sein. Der Papst würde sogar den Consulta wieder herstellen. Die Nach⸗ richten des Journal des Deébats sind sehr widersprechend; bald

haben ihre Häupter aufs

siist Frankreich mit Oesterreich in Uebereinstimmung, bald nicht.

Eiin Journal bemerkt heute, das Ministerium habe gestern im Mo⸗ niteur erklärt, mit Herrn Harcourt sehr zufrieden zu sein, und doch habe es ihm bei seinen Lebzeiten zwei Nachfolger gegeben, Herrn von Corcelles und Lesseps, und ihm endlich einen Urlaub be⸗ willigt in dem Augenblicke, wo die Unterhandlungen mit dem größ⸗ ten Eifer betrieben wurden.

Im Droit liest man: „Die Rathskammer des Seine⸗Tribu⸗ nals hat heute in der Sache des 13. Juni ihre Verordnung er⸗

lassen, welche aber blos die wegen Komplott und Attentats vor den hohen Staats⸗Gerichtshof zu stellenden Angeklagten betrifft. Die Rathskammer hat erklärt, daß Grund zur Verfolgung aller der⸗ jeni en Repräsentanten vorliege, bezüglich deren die gesetzgebende Hersan näades die Ermächtigung dazu ertheilt hat; dieselbe Entschei⸗ dung hat sie gegen die Haupt⸗Redacteure und Direktoren der Jour⸗ nale gefällt, welche das Aufstands⸗Manifest veröffentlicht haben. Mehrere andere Angeklagte sind ebenfalls in diese Verordnung ein⸗ geschlossen worden. Dagegen hat die Rathskammer erklärt, daß gegen Pascal, Oberst⸗Lieutenant der 11ten Legion, und gegen Lalanne, ehemaligen Direktor der National⸗Werkstätten, kein Grund zur Verfolgung vorliege; Beide sind daher sogleich freigelassen wor⸗ den. Die Anklagekammer wird ihren Beschluß in dieser Angelegen⸗ heit wahrscheinlich am Donnerstag fällen.“

Nach der Patrie hat der Repräsentanten⸗Verein des Staats⸗ raths seine Liste der 25 Kandidaten, welche die bleibende Kommis⸗ sion der National⸗Versammlung während ihrer Ferien bilden sol⸗ len, bereits definitiv festgestellt und in dieselbe zwei Repräsentan⸗ ten von der Opposition aufgenommen. Wie es heißt, wird die Versammlung am Donnerstage zur Ernennung der Kommission chreiten. sc Der Moniteur veröffentlicht das Dekret, welches die De⸗ partemental⸗Conseils (Provinzial⸗Versammlungen) zusammenberuft. Die Sitzungen derselben weden den 27. d. M. eröffnet, und den 10. September geschlossen. Die Arrondissements⸗Conseils (Bezirks⸗ Versammlungen) werden den 16. September den zweiten Theil

ihrer Sitzungen eröffnen, die bis zum 21. September dauern.

In dem nicht offiziellen Theil veröffentlicht der Moniteur ine Reihe von Adressen an den Präsidenten, welche an verschiedenen Orten auf seiner Reise die Anreden ersetzten. Im offiziellen Theil enthält der Moniteur wieder eine Reihe von Ordens⸗Verleihungen an Militairs des römischen Expeditions⸗Heeres. Auch der Chef der hiesigen Polizei, Carlier, ist zum Offizier der Ehrenlegion ernannt worden.

Nach dem lyoner Salut Public vom 4ten werden sich zwei Divisionen der Alpen⸗Armee an der Schweizergränze zusammen⸗ ziehen. Zu Chalons war der Durchmarsch zahlreicher Truppen⸗ Corps als bevorstehend angemeldet worden.

Den 29. Juni war die Ordnung in Guadeloupe wieder her⸗ gestellt, aber es herrschte noch immer eine große Bestürzung uber die Vorfälle zu Marie⸗Galante in Folge der Wahlen. Der Bür⸗ gerkrieg daselbst war fürchterlich gewesen, Mord und Brand hatten

gewüthet. Der Verlust von Seiten der Schwarzen war am bedeu⸗ tendsten. Die äußere Ruhe war in Marie⸗Galante am 28sten hergestellt. G

Der Courrier de Marseille meldet aus Venezuela, daß die Ausländer, und vor Allen die Franzosen, dort vielen Unan⸗ nehmlichkeiten und Behelligungen ausgesetzt seien. „Zu Carupano“, wird berichtet, „werde der französische Vice⸗Konsul verhaftet wer⸗ den, weil er gegen die Verhaftung von 6 Franzosen protestirte, und sein Wappen wurde von seinem Hause abgenommen. Admi⸗ ral Bruat ging mit seiner kleinen Flotte am 15. März nach Ca⸗ rupano, um Erkundigungen einzuziehen, und hierauf nach Caracas, um Genugthuung in der Absetzung des Richters, der den Konsul verhaften ließ, und in der Wiedereinsetzung des Konsuls zu for⸗ dern. Die Genugthuung wurde nicht bewilligt. Die gewechselten Noten sind nach Paris gesendet worden. Der Kommandant eines vor Caracas gebliebenen französischen Kriegsschiffes erhielt endlich die von der Legation vergeblich verlangte Genugthuung. Die Ge⸗ schäfte gehen sehr schlecht. Die Konsuln haben gegen ein Gesetz „Espera“ protestirt, welches den Schuldnern gestattet, 6 oder 9 Jahre weder Kapital noch Zinsen zu zahlen.“

Das Comité für Organisation des hiesigen Friedens⸗Kon⸗

1452

gresses hat unterm 20. Juli an die ihm bekannten Friedensfreunde zeichen zu verleihen und 10 Rub. S. auszahlen zu lassen geruht.

in den verschiedenen europäischen Staaten ein Einladungsschreiben erlassen.

Die Finanz⸗Entwürfe Passy's sind der Börse völlig unerwar⸗ tet gekommen und haben daher ein Weichen der Course bewirkt. Selbst die großen Banquiers sollen geglaubt haben, daß eine An⸗ leihe nicht nothwendig sein werde, und daher durch die Erklärun⸗ gen Passy's unangenehm überrascht worden sein.

Die Presse zählt vier Regierungs⸗Systeme auf: das der Herren Thiers und Odilon Barrot, aus zwei Kammern und einem Könige bestehend; das der Herren Lamartine und Cavaignac, wel⸗ ches einen unabsetzbaren, aber verantwortlichen Präsidentrn fordere; das der Legitimisten, eine legitime Dynastie und eine Kammer, die sich alle drei oder alle fünf Jahre versammelt, verlangend; und endlich das eigene System der Presse, nämlich: „Eine Kammer vereinige sich den 1. Mai jeden Jahres, berathe den Haushalt, be⸗ stimme die Auflagen, halte oder stürze das Kabinet. Die Kammer ernenne das Ministerium, bekümmere sich aber nicht um die Vor⸗ bereitung der Gesetze; diese gehe von der exekutiven Gewalt aus. Die Kammer berathschlage nur über ausgeführte Handlungen, und je nach der Anwendung und dem Erfolg der Gesetze müsse sie sich eine Ansicht bilden. Da sie die Gesetze nicht gemacht, sei ihr Ur⸗ theil frei. Die Trennung der beiden Gewalten, der gesetzgebenden und der vollziehenden, sei ein Unding. Die Minister müßten allein verantwortlich sein, die Kammer werde durch diese Einrichtung un⸗ trüglich. Die Gesetze würden reifer durchdacht sein, und unvor⸗ hergesehene Zusatz⸗Artikel, die plötzlich von der Tribüne herabfielen, kein Gesetz mehr aufheben. Die Presse meint, ihr System müsse alle Parteien befriedigen denn es schließe die Königliche Würde nicht aus; aber man könne sie entbehren und sie durch einen Pre⸗ mier⸗Minister ersetzen.

Die Union bemerkt, die napoleonische Partei sei mehr napo⸗ leonisch gesinnt, als der Präsident selbst; man leiste dadurch aber Louis Bonaparte einen schlechten Dienst, eben so wie die Ultra⸗ Royalisten ihn der Restauration geleistet. Eine legitime Dynastie allein könne wahre Freiheit geben.

Mehrere Journale melden, daß der Direktor der algerischen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, Germain, seine Entlassung genommen habe. Nach einer Erklärung im Jonrnal des Dé⸗ bats ist aber Germain abgesetzt und Blondel, früher Direktor der Civil⸗Angelegenheiten zu Algier, zu seinem Nachfolger ernannt worden.

Vorgestern wurden 17 der wegen des Juni⸗Attentats in die Conciergerie Eingesperrten freigelassen.

Durch Verfügung des Präfekten des Departements Cöte d'or ist ein Maire vom Amte suspendirt worden, weil er in einer Schenke und im Beisein von Rekruten ausgerufen hatte: „Es lebe die Sociale!“ 8

Madame Lebrun, berühmt durch ihre Hingebung für Marie Antoinette, ist zu Dinan, 106 Jahre alt, gestorben. Ihr ältester Sohn zählt 78 Jahre. 1

Musard, jetzt Maire zu Auteuil, hatte für ein Fest, das er nächstens zum Besten der dortigen Armen geben wird, Beranger um ein Lied ersucht. Der Dichter hat ihm geantwortet, daß er nicht mehr singe und zu alt sei, um noch mit seiner Stimme bei einem Feste hervorzutreten. Er müsse sich also auf das Ersuchen beschränken, ihm Billette für 20 Franken vorzubehalten, da ihm seine nicht zum Besten gespickte Börse keine stärkere Betheiligung gestatte.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 2. Aug. Se. Majestät der Kaiser hat, wie die St. Petersburgische Ztg. meldet, dem Groß⸗Wesir Sr. Majestät des Sultans, Mustafa⸗ Reschid⸗Pascha, den Alexander⸗-Newski⸗Orden mit Diamanten; dem Fürsten von Serbien, Alexander Karageorgiewitsch, dem Direktor der Kanzlei des See⸗Ministeriums, Geheime Rath Gendre, dem Ober⸗Chef Galiziens, Kommandirenden der in dieser Provinz sts⸗ tionirenden Kaiserlich österreichischen Truppen, General der Kaval⸗ lerie, Baron Hammerstein, und dem in Kaiserlich österreichischen Diensten stehenden Feldmarschall⸗Lieutenant Wohlgemuth den Kai⸗ serlich Königlich Weißen Adler⸗Orden verliehen.

Im Russischen Invaliden wird nachstehendes Handschrei⸗ ben Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich an den General⸗ Adjutanten Paniutin mitgetheilt: „General! In den Schlachten bei Aes und Komorn am 20. und 29. Juni haben die eben so ge⸗ schickt entworfenen, als kühn im entscheidenden Augenblicke des Kampfes ausgeführten Manöver Ihrer Division sehr wesentlich zu den an diesen Tagen errungenen Erfolgen beigetragen. Indem Ich Mich glücklich schätze, Augenzeuge gewesen zu sein von diesen glän⸗ zenden Thaten, durch welche Sie so schön den alten Ruhm der russischen Waffen aufrecht zu erhalten wußten, kann Ich nicht um⸗ hin, durch den Mund ihres würdigen Führers den kühnen Trup⸗ pen, die zufolge der besonderen Freundschaft des Kaisers von Rußland, Meines erhabenen Verbündeten, in dieser Zeit mit Mei⸗ ner tapferen Armee die Mühen und die Gefahren des Krieges thei⸗ len die volle Bewunderung und den Dank auszudrücken, mit welchen ihre vortreffliche Haltung Mich erfüllen. Mit diesem Ge⸗ fühle verbleibe Ich Ihnen für immer wohlgewogen. (Gezeichnet.) Franz Joseph. Schönbrunn, den 14. Juli 1849.“

In demselben Blatte wird Folgendes mitgetheilt: „Der Ar⸗ tillerst von der 6ten leichten Batterie der 9 ten Feld⸗ Artillerie⸗Brigade, Alexei Dmitriew, war am 29. Juni, dem Tage der Schlacht bei Komorn, vor dem Beginne des Kampfes, weil er unwohl war, bei einer Reserve⸗Lafette zu⸗ rückgelassen worden. Als er sich aber bald nachher wieder besser

fühlte, machte er sich auf den Weg, seine Kameraden zu suchen, und

traf hierbei auf eine österreichische Batterie, die einem heftigen Feuer au gesetzt war und bereits viel Mannschaft verloren hatte. Dmi⸗ triew erbat sich vom österreichischen General Benedek die Erlaub⸗

niß aus, bei den Geschützen dieser Brigade hülfreiche Hand leisten

zu dürfen. Es wurde ihm eine zwölfpfündige Kanone übergeben

und seine ersten beiden Schüsse aus derselben waren gleich so gut

gezielt, daß er damit einen feindlichen Munitionskasten zertrümmerte und eine Kanone demontirte. General Benedek schenkte ihm noch auf dem Platze 20 Gulden und hat ihn zur goldenen Medaille vorgestellt. Se. Majestät der Kaiser haben auf den Bericht über das tapfere Verhalten Dmitriew's demselben das Militair⸗Verdienst⸗

Ein Beispiel von der Bravour und der Dienstbeflissenheit unserer Kosaken vom Don kann folgender Vorfall liefern: General⸗ Adjutant Grabbe stand mit seinem Armee⸗Corps in St. Kereszt, bei Kremnitz; er hatte hier zwar von dem Ausfalle der Re⸗ bellen aus Komorn unter Goͤrgey Kunde erhalten, aber noch keine Nachricht über die Folgen des Treffens bei Waitzen, und beschloß daher, gegen Balassa⸗Gyarmath vorzugehen, um dort dem Feinde den Rückzug abzuschneiden. In der Voraussetzung, daß die österreichische Armee und die mit ihr vereinte russische Di⸗ vision auf das linke Donau⸗Ufer gesetzt sein würden, entsandte er 4 Kosaken vom 45. donischen Regimente zum General⸗Adjutanten Paniutin, ihn von der beabsichtigten Bewegung in Kenntniß zu setzen. Diese 4 Kosaken gelangten, nachdem sie den vom Feinde besetzten Landstrich durchritten waren, wirklich bis an die Donau, wo sie, da General⸗Adjutant Paniutin sich hier nicht befand, son⸗ dern bereits in Pesth war, ohne alles Bedenken ihre Pferde über den Strom schwimmen ließen und selbst auf einem Boote übersetz⸗ ten, um dem General⸗Adjutanten Paniutin nach Pesth zu folgen. Sie trafen den General dort und richteten ihren Auftrag an ihn pünktlich aus.“

Die Staats⸗Zeitung enthält einen Ukas vom 4. Juli d. J., mittelst dessen der Senat die Kaiserliche Entscheidung, betref⸗ fend eine Verkürzung der Quarantainetermine für die vom Aus⸗ lande nach den neurussischen Häfen kommenden Schiffe und Per⸗ sonen in Zeiten, wo das türkische Gebiet gänzlich von der Pest frei ist, veröffentlicht. 21

Schweiz. Bern, 3. Aug. (N. Z. Z.) Es ist hier fol⸗ gender Tagesbefehl des eidgenössischen Ober⸗Befehlshabers an die Armee erschienen: „Eidgenössische Wehrmänner! Die hohe Bun⸗ des⸗Versammlung hat die vorläufig getroffene Wahl des Ober⸗ Befehlshabers bestätigt. Ich biu stolz darauf, zur Bekleidung die⸗ ser hohen Würde bezeichnet worden zu sein, und reihe mich mit um so freudigerem Gefühl unter das eidgenössische Banner, weil ich dort von unseren Tapfern aus allen Gauen des Vaterlandes treffe. Keine Zwietracht herrscht mehr unter uns, ein einiger Ge⸗ danke, das gleiche Gefühl vereinigt uns; nur im Eifer und in der Hingebung für unser liebes, gemeinsames Vaterland wollen wir wetteifern. Wehrmänner! Für die Bereitwilligkeit, mit welcher Ihr dem Ruf der obersten Behörde nachgekommen seid, habe ich Euch mein Lob auszusprechen; durch gute Mannszucht, durch ein würdiges Betragen unter Euch selbst und gegen die Einwohner werdet Ihr Euch dieses Lobes noch würdiger zeigen. Für diesen Augenblick beschränkt sich unsere Aufgabe auf die Beobachtung un⸗ serer Gränzen; es bedarf hauptsächlich Wachsamkeit und Genauig⸗ keit im Dienst. Ihr werdet beides zeigen; sollten aber die Verhältnisse ernster werden, sollte das Ausland feindlich gegen uns auftreten und unser Gebiet verletzen, dann werdet Ihr Euren Muth und Eure Kraft für die Vertheidigung unseres Landes ent⸗ falten, nichts wird Euch zu viel sein, um der Heimat Glück und Unabhängigkeit zu bewahren. Ihr werdet mit einem Wort Euch in Allem möglichst beeifern, damit man von Euch sagen könne, die Nachkommen der freien Eidgenossen sind ihrer Vorfahren wür⸗ dig. Hauptquartier Bern, den 2. August 1849. Der Ober⸗Be⸗ fehlshaber: W. H. Dufour.“

Heute wird der Bericht des Bundesraths über die von den Flüchtlingen hereingebrachten Waffen und sonstiges Kriegsmaterial verlesen. Die Bundesregierung theilt in diesem Rapporte die An⸗ sicht nicht, daß dieses Kriegsmaterial zu Deckung der Flüchtlings⸗ kosten innebehalten werden solle. Ebensowenig wird sie darauf eingehen, die Herausgabe der fraglichen Gegenstände an die Be⸗ dingung einer den Flüchtlingen zu ertheilenden Amnestie zu knüp⸗ fen, indem sie von dem Standpunkte ausgeht, daß die Ertheilung einer Amnestie keiner Regierung vorgeschrieben werden könne. Es wird daher einfach darauf angetragen, den ganzen Fang herauszu⸗ geben, und zwar blos gegen Ertheilung von Garantieen, die ge⸗ eignet seien, die Schweiz für die Zukunft vor ähnlichen Beschee⸗ rungen zu beruhigen. Rücksichtlich der auf den Schweizerboden gebrachten badischen Pferde beantragt der Bundesrath noch beson⸗ ders, daß die Herausgabe derselben sofort als dringlich von der Bundesbehörde behandelt werden möchte. .“

Italien. Florenz, 29. Juli. cano enthält folgendes Dekret Sr. Königl. Hoheit des Großher⸗ zogs von Toscanga:

„Wir Leopold II. u, s. w. Da Wir schon in demselben Augenblicke, in welchem Wir in Unsere Residenz zurückkehren, dem jetzt in Toscana be⸗ findlichen K. K. österreichischen Hülfscorps Unsere Zufriedenheit und Unseren Dank für die Unserer Sache geleisteten nützlichen Dienste, so wie für alles das, was dasselbe im Interesse der inneren und äußeren Landesvertheidi⸗ gung gethan hat, ausdrücken wollen, so verordnen Wir hiermit: 1) Das Großkreuz Unseres K. Verdienstordens vom heil. Joseph wird dem Feldmar⸗ schall Grafen Radetzky, Oberbefehlshaber der in Italien liegenden K. K. Truppen; ferner dem Freiherrn D'Aspre, General der Artillerie und Kom⸗ mandirenden des zweiten K. K. Armeecorps in Italien; endlich Sr. Kai⸗ serl. Hoheit dem Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Divisions⸗General in demselben Corps, verliehen. 2) Das Commandeurkreuz desselben Ordens wird dem Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen von Wimpffen, Kommandirenden der K. K. österreichischen Truppen in Florenz; ferner dem General Grafen Stadion und dem General Grafen Kolowrat verliehen. 3) Der General Freiherr D'Aspre wird ersucht, Uns noch zwei zu seinem Corps gehörige Offiziere zur Dekorirung mit demselben Commandeurkreuz, und noch zwölf andere Offiziere ebenfalls aus demselben Corps vorzuschlagen, denen Wir das Ritterkreuz desselben Ordens ertheilen wollen. 4) Unser Minister⸗Prä⸗ sident, so wie Unser Minister Staats⸗Secretair für das Departement des Innern, sind mit der Vollziehung dieses Dekrets beauftragt. Gegeben in Pisa, den 27. Juli 1849. Leopold. Der Minister⸗Präsident G. Bal⸗ dasseroni. Der Minister⸗Staatssecretair für das Departement des Innern, L. Landucci.“

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[397]

Behkanntmachungen.

[396] Erledigter Steckbrief.

Der unter dem 30. Juli d. J. hinter den Lehrer Martin Anton Niendorff erlassene Steckbrief ist durch die Verhaftung des Niendorff erledigt.

e g. 7. nugaf 1849.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

Dceputation IX. für 1grunnrdecscng sgs

Bekanntmachung.

Der wegen Mordes und vorsätzlicher Brandstiftung in Untersuchung befindliche und dieser Verbrechen ge⸗ häc ge v S Ss en eh Fa walde, dessen Signalement beigefügt wird, ist in ver⸗ 5 3 B zbnli flossener Nacht an unserem Plfeengniß entsprungen. schwarz, Augen; blau, Nase und Mund: gewöhnlich, Es werden daher alle Behörden ersucht, auf diesen ge⸗ fährlichen Verbrecher streng zu vigiliren und in Fesseln geschmiedet in unser Gefängniß abliefern zu lasse

Gumbinnen, den 7. Angust 1849.

Pris- ahes Kreisgericht.

89 mäßig, Sprache: deutsch.

Signalement. Familienname: Kammer, Vorname: Franz, Ge⸗ burtsort: Baitschen, Aufenthaltsort: Alt⸗Grünwalde, Religion: evangelisch, Alter: 34 Jahr, Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Haare: schwarz, Stirn: frei, Augenbrauen:

Bart: schwarz, Zähne: gesund, Kinn: rund, Gesichts⸗ bildung: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: mittel⸗

Bekleidung: Eine schwarze runde Tuchmütze, eine blau und weiß gewürfelte halbseidene Weste, blautuchene Beinkleider, weißparchendne Unterbeinkleider, blaugrauer Ueberrock, jederne Stiefel, leinenes Hemde.

[395] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Elbing. b

Das den Gutsbesitzer Eduard und Maria, geborene Steckmann, Fehlauerschen Eheleuten gehörige, unter der Hypotheken⸗Bezeichnung B. LIII. 7. zu Böhmischgut gelegene Grundstück, abgeschätzt auf 11,952 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Be⸗ dingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 27. Februar 1850, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger

George Friedrich Mai wird hierzu öffentlich vorgeladen

Der Monitore Tos⸗

& 2 An den Minister für Handel, Gewerbe und

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n 3 Behren⸗Straße Rr. 57. Henb“ S“

e“ 2 Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

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81 99171 g,81 v 8 1 485 E1“ 8 * 28 98 5 No. 219. BSBerlin, Sonnts g den 12. August

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Deutschland.

Preußen. Berlin. Wahlen. Verordnung. Danzig. münde. Das Dampsschiff

Oesterreich. Wien.

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Amtlicher Theil.

Aufhebung der Blokade. „Prinz von Preußen.“ Oesterreichischer Entwurf des Friedens⸗Vertrage

mit Sardinien. Die Insurgenten im nördlichen Ungarn und die Lage

Reskript des Justiz⸗Ministers.

der Dinge bei Komorn. Bayern. München. Berichtigung. Speper. Die Stadt Hornbach Württemberg. Stuttgart. Baden. Karlsruhe.

in Belagerungszustand erklärt. ben, Die erichtigung. astatt. Gefangenen. Freiburg. Der Prinz von Preußen. Schlevaete ⸗Holstein. ton a. Cirkular⸗Note des Reichs⸗Ministeriums. SC. hX“ 8 ag über die deutsche Frage. Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, Feebeg⸗ Gotha. Stände⸗Verhandlungen. Ieet t.

Frankreich. Gesetzgebende nekesso memmangsschaden, Eisenbahn⸗ äge hinsichtli es Bel

richtswesens. V va e, N daregee He⸗ —ren der republikanischen Garde. aris. Di Bewegung in der Flotte zu Tousn. 8

rungszustand. Vermi 8 ven gg Pre. ENaß. ermischtes. Straßburg. Verstärkung der Trup

Großbritanien und

Rußland und Polen. St. Petersburg. densverleihungen. Warschau.

und des Generals Lamoricière.

Schweiz. Bern. treff der letzten Ereignisse. die Flüchtlinge.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Irland. London.

Hofnachricht.

Beilage.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten he absnch sächsischen 9” 1 Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

Den Rothen Adler⸗Orden 1ster Klasse mit Schwer⸗ eceern, dem General⸗Lieutenant und Divisions⸗Kommandan⸗

rten von Schirnding. Den Rothen Adler⸗Orden 2ter Klasse mit Schwer⸗ tern, dem Obersten von Friedirici, Kommandanten des 1sten Infanterie⸗-Regiments und dem Obersten von Si⸗ . chart, Kommandanten des Leib⸗Infanterie⸗Regiments. Den Rothen Adler⸗Orden 2ter Klasse, dem Obersten

. und Kasernen⸗Kommandanten von Wurmb.

Den Rothen Adler⸗Orden 3ter Klasse mit Schwer⸗ tern, dem Rittmeister Uckermann vom Garde⸗Reiter⸗Re⸗ giment und dem Major von Hausen vom 1sten Infan⸗

8 terie⸗Regiment.

Den Rothen Adler⸗Orden 3ter Klasse, dem Major und Hospital⸗Kommandanten von Zeschau und dem Regi⸗ 8. ments⸗Arzte Weßneck.

Den Rothen Adler⸗Orden 4ter⸗Klasse mit Schwer⸗ rteern, dem Lieutenant Almer vom 1sten Schützen⸗Bataillon und dem Lieutenant von Stranzki vom Garde⸗Reiter⸗

Regiment. as Militair⸗Ehrenzeichen 2ter Klasse, dem Ser⸗ geanten Enke vom 1sten Schützen⸗Bataillon, dem Kommis⸗ Hebnn⸗ ⸗Unteroffizier Franz und dem Ober⸗Kanonier

och.

Ferner: Den bisherigen Tribunals⸗Rath Dr. Schmiedicke zu Kö⸗

nigsberg in Pr. als Rath an das Appellationsgericht zu Frankfurt a. d. O. zu versetzen.

Bekanntmachung, die Abänderung des Termins der Reminiscere⸗Messe zu Frankfurt a. d. O. betreffend.

Nachdem des Königs Majestät mittelst nachstehenden Allerhöch⸗

sten Erzasseeg, ““ 9 uf Ihren Bericht vom 11. Juli d. J. genehmige Ich daß der Anfang der Reminiscere⸗Messe zu Frankfurt a. d. O., wie solches bis zum Jahre 1825 der Fall war, wiederum auf den Montag nach Reminiscere festgesetzt werde, und ermächtige

Ssie, die durch den Erlaß vom 31. 1832 ehmigte revi⸗ der Meßordnung Fah März genehmigte re

Bellevue, den 18. Juli 1849.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

(gegengez.) von der Heydt. von Rabe.

öffentliche Arbeiten und den Finanzs Minister. v1““;

8

Rückkehr des Herzogs.

Allerhöchster Tagesbefehl und Swine⸗

8

Entlassung von

Verhandlungen der Landes⸗ Bekanntmachung des Kriegs⸗Departemen!s. Al⸗

Schreiben des Staats⸗Ministeriums an

Versammlung. Kredit zur Abhülfe von ö“ Die Vor⸗ rganisation des Ge⸗ erwersung eines Antrags zu Gunsitn di⸗ Unteroffizie⸗ die Reisen des Präsidenten. Die Frage über den Belage⸗

2

Armee⸗Bülletin. Or⸗ Ankunft des Großfürsten Michael

Annahme der Bundes⸗Kommissions⸗Ansräge in Be⸗ Stimmung der berner Bevölkerung gegen

ilitair⸗Personen

““ 31. Mai 1832 (Gesetz⸗Sammlung 1832 S. 149) hiernach abzuändern. Bess

Deutschland.

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die anderweite Abänderung des Anfangs⸗Termins der Reminiscere⸗ Messe zu Frankfurt a. d. O. zu genehmigen geruht haben, so wird der §. 1 der revidirten Meßordnung vom 31. Mai 1832 (Ge⸗ setz⸗Sammlung vom Jahre 1832 Nr. 13) hierdurch folgen⸗ dermaßen abgeändert: Die Messe wird an den Montagen nach Reminiscere 8 und vꝛwo r Margaretha und Martini, auch wenn einer der 3 beiden letzten Tage auf einen Montag fällt, Morgens um 27 Uhr eröffnet (eingeläutet) und am dritten Sonnabend . nachher, Abends 7 Uhr, beendigt (ausgeläutet). Berlin, den 8. August 1849. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Finanz⸗Minister. von der Heydt. See

(gez.) von Rabe. Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

In der öffentlichen Sitzung der Königlichen Akademie der Wissenschaften vom 5. Juli d. J. ist verkündigt worden, daß die Akademie die bei ihr eingegangene Preisschrift über die deutschen Eigennamen zwar nicht gekrönt, dem Verfasser derselben jedoch den Werth des Preises von hundert Dukaten zuerkannt habe, und daß der versiegelte Zettel, welcher den Namen des Verfassers enthält, erst auf Verlangen des letzteren werde eröffnet und sodann sein Name bekannt gemacht werden. Nachdem nunmehr auf Antrag des Verfassers die Enisiegelung des Zettels erfolgt ist, wird hier⸗ durch Herr E. Förstemann, Dr. philos. zu Danzig, als Ver⸗ fasser der eingelieferten Schrift öffentlich genannt.

Berlin, den 1. August 1849.

Der vorsitzende Secretair der Königlichen Akademie der Wissenschaften.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten. Dem Stadtrichter Trunk und dem Hof⸗Mechanikus Zwez

zu Eisenach ist unter dem 6. August 1849 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Apparat, um durch einen elektrischen Strom ein Lärm⸗

Signal zu geben, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

b CLI11111.“ Abgereist: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗cöthensche Staats⸗Minister von Goßler, nach Cöthen.

Uichtamtlicher Theil.

8 Preußen. Berlin, 11. Aug. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rittmeister Grafen von der Goltz, aggregirt dem Garde⸗Kürassier⸗Regiment und dienstleisten⸗ den persönlichen Adjutanten des Prinzen von Preußen Königl. Hoheit die Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königl. Ho⸗ heit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Militair⸗Karl Friedrich⸗ Verdienst⸗Ordens zu gestatten.

Berlin, 11. Aug. Von den Wahlen zur zweiten Kammer

sind uns ferner folgende bekannt geworden:

Regierungs⸗Bezirk Trier.

An Stelle des Friedensrichters Heyl und Guts⸗

besitzers Kascher, welche Beide die Wahl ab⸗

gelehnt haben:

Steuer⸗Controlleur Johann Biegel zu St.

Wendel,

Buchhalter Karl Lichtenberger zu Neuen⸗ kirchen.

4ter Wahlbezirk:

2ter Wahlbezirk: An Stelle des Wirklichen Geheimen Rathes

Camphausen, welcher die Wahl abgelehnt hat: w Regierungs⸗Rath von Parpart.

Berlin, 11. Aug. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist der General⸗Lieutenant a. D. von Stockhausen mit seiner bisherigen Pension zur Dispositon gestellt worden. Dasselbe Blatt enthält den Allerhöchsten Tagesbefehl an die preußischen Truppen M 8 Fels „In Folge des mit Dänemark abgeschlossenen Waffenstillstands kehrt jetzt der größere Theil von Euch in 91 Heimat senganü Ihr hehg bei den Kriegs⸗Operationen in Schleswig und Jütland den uhm preußischer Tapferkeit und preußischer Disziplin treu be⸗ wahrt. Euer Verhalten ist der Ehre der preußischen Waffen wür⸗ dig gewesen, und das Andenken derer, welche ihre Tapferkeit und Treue mit dem Tode besiegelt haben, wird dem Vaterlande heilig sein. Im vollen Maße habt Ihr den Dank Eures Königs und Kriegsherrn verdient, den ich Euch hierdurch ausspreche. Sanssouci, den 31. Juli 1849.

8

Friedrich Wilhelm 1.“ (gegengez.) von Strotha. Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hiermit zur ntniß der Armee gebracht. Berlin, den 4. August 1849. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Griesheim. von Herwarth.“

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ouverneur von Berlin:

Ferner die ve el. des Ober⸗Befehlshabers der Truppen

in den Marken als

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„In Gemäßheit einer Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 28. Juli c. wird der General der Kavallerie von Wrangel auch nach Aufhebung des Belagerungs⸗Zustandes von Berlin, so lange der⸗ selbe als Ober⸗Befehlshaber der Truppen in den Marken sein Standquartier daselbst hat, neben seinen sonstigen Rechten auch die Besugnisse des Gouverneurs ausüben und der Kommandant in den Wirkungskreis eintreten, der ihm durch die in Folge der Ordre vom 13. Mai 1838 ergangene Instruction zugewiesen worden ist.

Diese Allerhöchste Bestimmung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berrlin, den 1. August 1849. Kriegs⸗Ministerium. von Griesheim.

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Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Herwarth.“ 8

Danzig, 8. Aug. (Danz. Ztg.) Gestern Abend zeigte sich auf unserer Rhede eine dänische Kriegsbrigg, so wie ein Dampfschiff. Letzteres gab seine Depeschen wegen Aufhebung der Blokade ab und ging wieder seewärts; eben so auch die Kriegs- brigg und die unseren Hafen blokirende Korvette.

Swinemünde, 9. Aug. (Ostsee⸗Ztg.) Das Dampf⸗ boot „Prinz von Preußen“ ist gestern früh in der Nähe unseres Mövenhakens unter Wasser gesetzt und dadurch das Feuer gänz⸗ lich gelöscht worden. Jetzt wird es auf Seite geholt, um die ge⸗ hauenen Löcher wieder abzudichten und hiernächst das Schiff in die Höhe zu lichten und zu salviren.

Oesterreich. Wien, 9. Aug. Ein pariser Korrespon⸗ dent des Lloyd theilt den Inhalt des am 20. Juli öster⸗ reichischerseits dem Hofe von Turin überreichten Entwurfes des Friedens⸗Vertrages mit. Das österreichische Projekt be⸗ steht danach aus drei Haupt⸗ und sechs Zusatz⸗Artikeln. Die Haupt⸗Artikel sind: 1) Herstellung des status quo ante bel- lum, bezüglich auf die wechselseitigen Gränzen von Oesterreich und Sardinien in Ober⸗Italien, nach dem Territorial⸗Prinzip der wiener Finalakte vom Jahre 1815. 2) Entsagung aller Ansprüche und Rechtstitel, welche Sardinien in Folge der Revolution vom Jahre 1848 auf irgend einen Theil Ober⸗Italiens, mit Ausnahme der eigenen Staaten, erheben wollte. 3) Bezahlung zu Gunsten Oesterreichs einer Kriegskosten⸗Entschädigung im Betrage von acht⸗ zig Millionen Lire italiane (Franken.) Die Zusatz⸗Artikel bestim⸗ men: 1) daß von dieser angeführten Kriegskosten⸗Entschädigung

189 nach der Rattfication des Friedens⸗Vertrags zwanzig illionen Lire baar an Oesterreich ausbezahlt werden sol⸗ len. Die übrigen sechszig Millionen werden ratenweise bin⸗ nen zwanzig Monaten nachgetragen werden, um der sardinischen Re⸗ gierung die Mittel zu erleichtern, durch Emission von Staatsschuld⸗Ver⸗ schreibungen die nöthigen Gelder sich zu unterschaffen. 2) Daß die österreichischen Truppen binnen 15 Tagen nach erfolgter Ra⸗ tification des Friedensvertrages das piemontesische Gebiet rãumen werden. 3) Daß die alten Streitigkeiten wegen Regulirung der Gränzen zwischen Piemont und der Lombardei, unweit der Stadt Pavia, durch Annahme einer von den dazu beauftragten Ingenieurs ermittelten neuen Demarcations⸗Linie ausgetragen werden sollen. 4) Dieser Artikel regelt den gesetzlichen Zustand der sogenannten sudditi misti beider Länder, d. h. jener Unterthanen, deren Eigen⸗ thum aus Gütern besteht, wovon ein Theil in der Lombardei und der andere in Piemont liegt. 5) Sardinien verpflichtet sich, den Handelsvertrag vom Jahre 1834, dessen Endzweck besonders dahin geht, die Lombardei vor ‚dem Schmuggelhandel zu decken, herzustel⸗ len. Die barsche Aufkündigung dieses Vertrages im Jahre 1844 war der erste Anlaß zu den Reibungen, aus welchen später der Krieg zwischen Oesterreich und Sardinien entstand. Dagegen verzichtet Oesterreich auf die durch den Vertrag vom Jahre 1745 Sarvinien auferlegte Verbindlichkeit, für die innere Consumtion seiner Staa⸗ ten das Salz aus den italienischen Provinzen des Kaiserstaates zu beziehen. Eben so reduzirt Oesterreich den bisherigen Zoll bei der Einfuhr piemontesischer Weine in die Lombardei von zwei auf einen Gulden pro Centner. Dieser Artikel stellt den Status quo der Handelsverhältnisse zwischen beiden Ländern her, wie solcher bis zum Jahre 1844 bestanden hat, und sichert die Interessen de österreichischen Fabriken vor dem fremden Schmuggelhandel, welche in letzterer Zeit den Markt der Lombardei mit ausländischen Waa⸗ ren überschwemmt hatte und der österreichischen Manufaktur die Konkurrenz ungemein erschwerte, wenn nicht unmöglich machte. Endlich bestimmt der sechste Zusatz⸗Artikel, daß die Höfe von Parma und Modena eingeladen werden sollen, dem zwischen Oesterreich und Sardinien abzuschließenden Friedens⸗Vertrage beizutreten. 6 An der hiesigen Börse hieß es, wie der Lloyd sagt, daß die Insurgenten sich im Norden zwischen Tyrnau und Neutra gezeigt und Szered an der Waag besetzt hätten. „Aus Preßburg“, heißt es in demselben Blatte, „kehrte gestern die am Sonnabend ab⸗ marschirte Compagnie Artillerie auf Dampfschiffen hierher zurück, ein Beweis, daß sie in Bezug auf die Ereig⸗ nisse bei Komorn schon überflüssig geworden ist. Der aus Szegedin eingetroffene Courier fand auf seiner ganzen Route über Stuhlweißenburg u. s. w. keine bewaffneten Magyaren. In Pesth war man vollkommen ruhig, obwohl der Ausfall aus Ko⸗ morn bekannt war.“

Bayern. München, 7. Aug. In der Münchn. Ztg. liest man: „Verschiedene Blätter erwähnen des Umstandes, daß kürzlich das Wartgeld des Herrn Fürsten Ludwig von Oettingen⸗ Wallerstein zu 3000 Fl. jährlich eingezogen worden ist, und diesel⸗ ben scheinen damit die Vermuthung einer persönlichen Maßregel zu verbinden. Dies ist unrichtig. Der besagte Einzug ist aus einer allgemeinen Maßnahme entstanden und lediglich die Folge jener all⸗ gemeinen Reductionen im Budget, welche auch an den Etat des Staats⸗Ministeriums des Königlichen Hauses und des Aeußeren ge⸗ macht worden sind, welche Männer der verschiedensten politischen Richtung getroffen haben und gewiß die Billigung des Landes erhalten werden. Uebrigens bezieht der Herr Fürst je

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