1849 / 219 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Jahresgeh ben ist.“ . vorden ist. 85 1 8 4 , 1 2 8.n..-. den Staats⸗Ministerium der Justiz ist dieser Tage ein

Reskript ergangen, durch welches alle jene Justiz⸗Beamten und Staatsdienst⸗Adspiranten, die sich in der Pfalz an der dortigen Bewegung durch Wort oder That betheiligt haben, mit Untersuchung und Bestrafung bedroht werden. Dasselbe gilt auch von allen je⸗ nen, welche im diesseitigen Bayern nach der Ansicht des Ministers an den politischen Bewegungen der Gegenwart in einer Weise sich betheiligt haben, die mit den Pflichten des Staatsdieners nicht ver⸗ einbar sei.

Speyer, 5. Aug. (Nürnb. Korr.) Kolb, der (haupt⸗ sächlich wegen Verleitung des Militairs zum Abfall und Meineid während der Maitage im verflossenen Monat arretirt wurde, ist nicht, wie einige Blätter behaupten, auf freien Fuß gesetzt, sondern befindet sich noch in Zweibrücken in Untersuchungsarrest.

Das hart an der französischen Gränze liegende Städtchen Hornbach wurde vorgestern in Belagerungszustand erklärt. Kaum war nämlich das Militair abgezogen, als mehrere nach Frankreich entflohene Häupter des Aufstandes dahin zurückkehrten. Als die Gendarmen dieselben arretiran wollten, rotteten sich die Einwohner zusammen und vertrieben die Gendarmen. Sofort wurden einige hundert Mann Infanterie als Besatzung dorthin verlegt.

Württemberg. Stuttgart, 8. Aug. (O. P. A. Z.) Gestern Abend erzählte man, daß der König die Entlassung der Minister nicht angenommen habe, und daß die Minister⸗Krisis so⸗ nach beendet sei.

Baden. Karlsruhe, 9. Aug. Der Karlsr. Ztg. wird aus Rastatt vom 7. August Nachmittags geschrieben: „Meinem Bericht von diesem Morgen über die Vollstreckung des standgericht⸗ lichen Urtheils gegen Biedenfeld und Elsenhans muß ich die Be⸗ richtigung folgen lassen, daß nur der Letztere erschossen worden ist. Von welcher Seite eine Aufschiebung des Vollzugs gekommen, wa⸗ gen wir nicht zu entscheiden, da die verschiedensten Angaben nur gerüchtweise umlaufen. So viel ist gewiß, daß am Vorabend ziem⸗ lich spät noch Niemand etwas davon zu wissen schien.“

Rastatt, 7. Aug. (Bad. Merk.) Gestern früh wurden 270 Gefangene vom 1. Aufgebote (aus dem Amt Durlach, Mann⸗ heim, Freiburg ꝛc.), welche sich gezwungen dazu hatten einstellen müssen, unter Militairbegleitung in die Heimat entlassen.

Freiburg, 5. Aug. (Bad. Merk.) Vor einigen Tagen machte Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen nach aufgeho⸗ bener Tafel mit einigen Offizieren seines Stabes eine Lustfahrt nach Breisach. Sie bestand nur aus fünf Wagen. Neben dem Heerführer saß in seiner Husaren⸗Uniform der Prinz Friedrich Karl, welcher noch immer den rechten Arm in der Binde trägt. Der ba⸗ dische General⸗Kommissär Schaaf und einige Diplomaten waren ebenfalls von der Partie.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 8. Aug. (Alt. Merk.) Heute Mittag verkündigte der Präsident der Landes⸗Ver⸗ sammlung in öffentlicher Sitzung den in der vorigen Nacht gefaß⸗ ten Beschluß üͤber den Rückmarsch der schleswig⸗holsteinischen Trup⸗ pen nach Holstein in folgender Weise:

Die schleswig⸗holsteinische Landes⸗Versammlung hat in ihrer

heutigen geheimen Sitzung auf den Antrag des Abgeordneten

Direktor Olshausen beschlossen, den in der Nacht vom 7.8. August in geheimer Sitzung gefaßten Beschluß der Landes⸗Ver⸗ smammlung in öffentlicher Sitzung bekannt zu machen. In Uebereinstimmung hiermit ersuche ich den Herrn Secre⸗ tair, Folgendes in das Protokoll der heutigen Sitzung aufzu⸗ nehmen:

Nachdem der Herr Departementschef Harbou der Landesver⸗ sammlung in der geheimen Sitzung am 7. d. M. über das seit der letzten Vertagung in Bezug auf die Landessache Vorgesallene Mit⸗ theilungen gemacht hatte, erwählte die Versammlung auf den An⸗ trag des Abgeordneten Schmidt und das vom Abgeordneten Dr. Gulich gestellte Amendement einen Ausschuß, um der Versammlung über den in den Mittheilungen der Regierung erwähnten Rück⸗ marsch der schleswig⸗holsteinischen Truppen nach Holstein, in der Abendsitzung desselben Tages Bericht zu erstatten und etwanige An⸗ träge an dieselbe zu stellen. Die Majorität des Ausschusses, be⸗ stehend aus den Abgeordneten Schmidt, Steindorff, Direktor Ols⸗ hausen und Dr. Gulich beantragte:

„Die Landesversammlung wolle beschließen, bei der Statt⸗ halterschaft darauf anzutragen: daß eine Räumung des gan⸗ zen Herzogthums Schleswig, namentlich des Theils desselben, einschließlich der Stadt Eckernförde, von den schleswig⸗holsteinischen Truppen nicht stattfinde, und daß demgemäß die erforderlichen Befehle an das General⸗Kom⸗

mando der Truppen rechtzeitig erlassen werden mögen.“ Die Minorität, bestehend aus den Abgeordneten von Prangen, Lüders und Wiggers aus Plön, trug dagegen auf die Erklä⸗ rung an, daß die Versammlung nicht veranlaßt sein könne, an die S tatthalterschaft den Antrag zu richten, daß die in Betreff des Zurückgehens der Truppen über die Eider erlassene

DOrdre zuruückgenommen werden möge.“

MNiach stattgefundener Berathung ward der Antrag der Majo⸗

rität zur Abstimmung gebracht, und entschieden sich bei namentlichem Aufruf 54 Mitglieder dagegen und 44 Mitglieder dafür.

Der Chef des Kriegs⸗Departements hat folgende Bekannt⸗ machung erlassen:

„Die gegenwärtige Lage der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein mach das fernere Eintreten deutscher Offiziere in die Armee erforderlich. Das unterzeichnete Departement ist ermächtigt worden, eine desfällige öffentliche Aufforderung zu erlassen. In dieser Veranlassung wird Folgendes bemerkt: 1) Gesuche um Anstellung als Offiziere in der schleswig⸗holsteinischen Ar⸗ mee sind an das Departement zu richten unter Anlegung der betreffenden Dienstpapiere, Führungs⸗Atteste und Zeugnisse. Nur diejenigen, welche be⸗ friedigende Zeugnisse über ihre Befähigung und ihr ehrenhaftes Verhalten beibringen, haben Anstellung zu gewärtigen. 2) Die im Kriege mit Däne⸗ mark im Land⸗ oder See⸗Militair⸗Dienst verwundeten Krieger, so wie die Wittwen und Kinder der gefallenen Krieger, haben in Gemäßheit des Ge⸗ setzes vom 27. Juli d. J. angemessene Pensionirung oder Unterstützung aus der Staatskasse, so weit sie derselben bedürftig sind, zu gewärtigen. 3) Die Herren Offiziere, welche ihren Beistand der deutschen Sache Schleswig⸗ Helstein leihen wollen, werden ersucht, ihre Gesuche möglichst hald bei dem Departement einzureichen. Gottorff, den 6. August 1849. Das Departe⸗ ment des Kriegswesens der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein. Jacobsen.“

Altona, 9. Aug. Der Alt. Merk. sagt, er sei in den Stand gesetzt, folgende Cirkular⸗Note des Reichs⸗Ministeriums in Branksher 2— 88

„Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Reichsverweser haben auf An⸗ trag Ihres Minister⸗Rathes den üaenshch aceich FEengsen b8 Manf der zu Berlin am 10ten d. M. zwischen den Königlich preußischen und König⸗ lich dänischen Bevollmächtigten abgeschlossenen Friedens⸗Präliminarien und Waffenstillstands⸗Convention an sämmtliche deutsche Viantshaaeh die nachstehende Mittheilung zu richten:

alt von 6000 Fl. und nicht 2500 Fl., wie mehrfach an⸗

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M Als die Königlich preußische Regierung am 18. Mai d. J. der provisorischen Central⸗Gewalt für Deutschland den Entschluß ankün⸗ digte, die Leitung des Krieges und der Unterhandlungen mit Däne⸗ mark in die Hand zu nehmen, erschien der Central⸗Gewalt die Nothwendigkeit eines Schrittes nicht nachgewiesen, welcher den Fortbe⸗ stand der Fundamentalsätze des deutschen Bundesrechts thatsächlich verneinte und in seinen Voraussetzungen und in seinen Folgen gleich bedenklich war. In ihrem Rechte eben so sehr durch den Artikel XI. der Bundesakke ge⸗ sichert, wie durch das Gesetz vom 28. Juni 1848 verpflichtet zur Wahrung der Ehre und der Interessen Deutschlands in einem Bundeskriege, und be⸗ sorgt vor dem Unglück einer beginnenden Auflösung des Bandes in seinen wichtigsten Beziehungen, ersuchte die Cenkralgrwalt mit Schreiben vom 23. Mai d. J. die Königliche Regierung, der erwähnten Ankündigung keine Folge zu geben und bis auf Weiteres dem Reichsverweser die Unterstützung Preußens bei der Kriegsführung und Friedens⸗Unterhandlung mit Däne⸗ mark fernerhin zu gewähren.

VEine Erwievernng der Königlichen Regierung auf dieses Ersuchen scheint in Folge der seitdem von Preußen ausgesprochenen allgemeinen Ansicht der Lage Deutschlands unterblieben zu sein, wonach der dentsche Bund zwar

noch in seiner Wesenheit bestehen, aber in der provisorischen Centralgewalt

ein zureichendes und berechtigtes Organ nicht besitzen soll. Es ist bekannt, daß die preußische Regierung, obwohl diese ihre Auffassung in ihren letzten Folgerungen seither weder rechtlich noch praktisch ins Leben treten konnte, dieselbe doch selbst durch völligen Abbruch des Geschäftsverkehrs mit der provisorischen Centralgewalt bethätigen zu müssen glaubte. Von der schwan⸗ kenden, nur der Macht und dem Zufall preisgegebenen Lage, in welche die früher vom deutschen Bunde, dann von der Centralgewalt geleiteten gemein⸗ samen Angelegenheiten hierdurch geriethen, bot der deutsch⸗dänische Streit sofort ein Beispiel. Die seither in London Namens des Reichsverwesers geführten Friedens⸗Unterhandlungen wurden ohne eine Betheiligung ber Centralgewalt nach Berlin verlegt, während gleichzeitig der Oberbefehlshaber des aus den Konkingenten verschiedener Staaten zusammengesetzten Heeres in Eid und Pflicht des Reiches verblieb.

Die unter so beklagenswerthen Umständen zwischen Preußen und Dä⸗ nemark zu Stande gekommenen Verträge sind dem Reichsverweser weder zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt worden, noch können Se. Kai⸗ serliche Hoheit in der Pflicht und Würde Ihrer Stellung oder in dem ma⸗ teriellen Irhalte jener Verträge einen Beweggrund erkennen, die denselben abgehende Rechtsverbindlichkeit für die Gesammtheit aus eigenem Antriebe zu ergänzen oder den Beitritt anderer deutschen Staaten, welcher von Sei⸗ ten Preußens anheimgegeben worden ist, für rechtmäßig zu erklären. Se. Kaiserliche Hoheit erachten sich vielmehr für verpflichtet, sowohl die Rechte der Centralgewalt Deutschlands, als diejenigen aller einzelnen Staaten Deutschlands gegen die mehrerwähnten Verträge ausdrücklich zu verwahren und die rechtsgultige Erledigung des Streites mit Dänemark dem künftig im Namen Deutschlands abzuschließenden Frieden vorzubehalten.

„In der Rücksicht jedoch, daß es unter den gegebenen Verhältnissen nicht in der Aufgabe der Centralgewalt gelegen sein kann, die Fortsetzung eines Krieges, welcher thatsächlich kein dentscher Krieg geblieben ist, durch einzelne Bundesstaaten zu veranlassen oder zu autorisiren und dadurch die Gefahren des inneren Zwiespalts unberechenbar zu vermehren, haben Se. Kaiserliche Hohrit zeitig sich bewogen gefunden, Ihrerseits den Befehl zu einer faktischen Einstelung der Feindseligkeiten nach Maßgabe der rein mili⸗ tairischen Bestimmungen der berliner Waffenstillstanvs⸗Convention zu erthei⸗ len, und die Reichsminister des Krieges und der Marine mit allen zu die⸗ sem Zwecke weiter erforderlichen Anordnungen zu beauftragen.

Der Unterzeichnete hat die Ehre, die hohen deutschen Regierungen dem⸗ gemäß zu ersuchen, hinsichtlich der nöthig werdenden Verfügungen über die im Reichsdienst gegen Dänemark verwendeten Kontingente mit dem Reichs⸗ Kriegs⸗Minister in Benehmen zu treten, im Uebrigen aber die gegenwärtige verwahrende Erklärung gefälligst zur Wissenschast zu nehmwekm)mg.

Frankfurt a. M, den 4. August 1849.

Der Präsident des Reichsministerraths. (gez.) Wittgenstein.“ An den substituirten Bevollmächtigten bei der Centralgewalt für Schleswig⸗Holstein, Herrn Legations⸗Secretair von

Stemann, dahier. W“

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Oldenburg. Oldenburg, 7. Aug. (Wes. Z.) Das in der gestrigen Sitzung des Landtages verlesene (und bereits er⸗ wähnte) Schreiben des Staats⸗Ministeriums über die deutsche Frage lautet:

Die Großherzogliche Staatsregierung hat schon bei Eröffnung des dies⸗ jährigen allgemeinen Landtags die Zustimmung desselben zu den in Berlin abgeschlossenen Verträgen in Betreff der einheitlichen Gestaltung und Ver⸗ fassung Deutschlands als einen dringenden Gegenstand der Verhandlungen des Landtags bezeichnet und vorangestellt; sie hat sich zugleich vorbehalten, nähere Mittheilungen in dieser hochwichtigen Angelegenheit fördersamst zur Kenntniß des allgemeinen Landtags zu bringen.

Indem das unterzeichnete Staatsministerium in den Anlagen eine Reihe von Aktenstücken vorlegt, aus welchen sich der Stand der Sache voll⸗ ständig ergeben wird, begleitet es dieselben mit den nachfolgenden verbin⸗ denden und erläuternden Bemerkungen.

Als die Staatsregierung mit 27 anderen dentschen Regierungen ihre Zustimmung zu der am 28. März d. J. von der National⸗Versammlung beschlossenen Neichsverfassung am 14. April durch ihren Bevollmächtigten zu Frankfurt erklären ließ, ging sie dabei besonders von dem Gesichtspunkte aus, daß die Gefahren einer längeren Verzögerung des deutschen Ver⸗ fassungswerkes drohender und bedenklicher seien, als diejenigen, welche aus den etwaigen Mängeln der unter Parteistürmen zu Stande gekommenen Reichsverfassung zu befürchten sein möchten. Diese Mängel waren von der diesseitigen Staatsregierung nicht nur erkannt, sondern in Verbindung mit der Königlich preußischen und mit 24 anderen deutschen Regierun⸗ gen der National⸗Versammlung auch bezeichnet worden, wie die bekann⸗ ten Verhandlungen mit derselben im Februar und März d. J. zwi⸗ schen der ersten und zweiten Lesung des Verfassungs⸗Entwurfs erge⸗ ben und die unter I und II hier anliegenden Aktenstücke im Einzelnen dar⸗ thun. Auch in der unter III hier anliegenden Erkiärurg und Kollektiv⸗Note vom 14. April d. J. ist wieder darauf hingewiesen, und wenn so viele deutsche Regier ngen sich dennoch für die Annahme und Anerkennung der Reichs⸗Verfassung, wie sie vorlag, bereit erklärten, so war dabei außer dem oben erwähnten Hauptgrunde auch die Hoffnung mitwirkend, daß es dem guten Geiste der Nation und der Zukunft gelingen werde, jene Mängel auf gesetzmäßigem Wege zu entfernen. Außerdem aber knüpften die zustimmen⸗ den Regierungen, wie die Anlage III. ergiebt, die Annahme der Verfassung an die Voraussetzung, daß nun auch die preußische Regierung denselben Schritt thun und in Folge dessen alle übrigen deutschen Regierungen, welchen der Eintritt in den Bundesstaat nicht durch ihre besonderen Ver⸗ hältnisse unmöglich sei (wie Oesterreich) sich anschließen würden.

Man konnte sich damals der Hoffnung hingeben, daß diese Voraus⸗ setzung in Erfüllung gehen, daß der gemeinschaftliche Schritt der 28 Re⸗ gierungen diese Erfüllung beschleunigen werde. In Berlin hatte der König weder entschieden angenommen, noch entschieden abgelehnt, vielmehr waren durch die Cirkularnote des preußischen Ministeriums vom 3. April die deut⸗ schen Regierungen zu unverzüglichen Verhandlungen in Frankfurt über das Verhalten zu der von der National⸗Versammlung heschsossenen Reichsver⸗ fassung aufgefordert. Die Stimme des Volkes in bei weitem den meisten Theilen Deutschlands schien sich mit Entschiedenheit für die Annahme der Verfassung zu erklären, fast alle Organe der öffentlichen Meinung erhoben ihre Stimmen für sie, die eben versammelten Landstände in den größeren deutschen Staaten faßten Beschlüsse und machten Anträge in diesem Sinne, die widerstrebenden Regierungen dieser Staaten schienen schwankend zu werden. 5 Wäre es der National⸗Versammlung möglich gewesen, unter solchen Umständen eine ruhige und feste Haltung innerhalb ihrer gesetzlichen Schran⸗ ken zu bewahren, hätte die Centralgewalt sie kräftig und entschieden darin unterstützt, fuhr die helfende Volksstimmung fort, sich der ihr in reichlichem Maß zu Gebot stehenden, durch Gesetz und Staatsordnung erlaubten Mit⸗ tel und, Organe zu bedienen, ohne sich ableiten und abirren zu lassen, auf ganz ungebahnte Wege und zu ganz dunklen Zielen, s ist mehr als

wahrscheinlich, daß eine bundesstaatliche Einigung Deutschlands auf dem Grunde der Verfassung vom, 28. März damals zu Stande gekommen und

deren allmälige gesetzliche Neform zu erwarten gewesen sein wütrde.

Dem allgemeinen Landtage ist bekannt, daß und warum der Entwicke⸗ lungsgang der deutschen Angelegenheiten ein anderer und minder glücklicher gewesen ist. In dem Chaos, von Mißverständniß und Begriffsverwirrung, Unsicherheit und Gesetzlosigkeit, Aufruhr und Krieg, das seit Ende April⸗ über einen großen Theil von Deutschland hereinbrach, eilte die National⸗

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Versammlung durch und ohne ihre Schuld der völligen Auflösung entgegen, die provisorische Centralgewalt schwand zu großer Schwäche herab, es sbe 82

kaum noch einen Punkt der Einigung und gemeinsamen Politik in Deut land. Die 28 Staalen, welche die Reichsverfassung anerkannt hatten, mach⸗

ten vergebliche Anstrengungen des Festhaltens an derselben und des Ein⸗ schlagens gemeinschaßtlicher Wege für eine politische Einigung durch ihre

Bevollmächtigten in Frankfürt. Solche Versuche schriterten bald gänzlich

an der Getrenntheit und Ungleichartigkeit dieser Staaten, an der Verschie⸗

denheit ihrer Lagen und Interessen, an der Unmöglichleit, unter sich auch

nur vorübergehend einen einheitlichen staatlichen Körper darzustellen. Sie

konnten um so weniger glücken, als die in mehreren Theilen Deutschlands 8

unter der Firma der Reichsverfassung ausgebrochenen wilden Bewegungen und offenen Empörungen einen Rückschlag der öffentlichen Meinung zu⸗

nächst in den größeren Staaten, besonders in Preußen erzeugt hatten. Die der Reichsverfassung vom 28. März widerstrebenden Regierungen fanden

sich dadurch gekräftigt, sie lösten ihre Kammern auf, machten ihre Truppen mobil, und die preußische Armee, zahlreich und kräftig organisirt wie sie ist,

schlug überall in Deutschland den bewaffneten Aufstand nieder.

Zugleich aber bot die preußische Regierung, in Anerkennung der unab⸗

weisbaren Bedürfnisse des Landes und der Zeit, und in Gemeinschaft mit

den Königl. Regierungen von Sachsen und Hannover einen neuen Weg an, zur Erreichung einer vorläufigen politischen Einigung und einer dem⸗ nächstigen bundesstaatlichen Gestaltung unseres mehr als je getheilten Va⸗ terlandes. So lange noch irgend eine Hoffnung für die Einigung auf den Grund der Reichsverfassung vom 28. März vorhanden war, hatten die 28 Regierungen, denen sich später die Königl. württembergische an⸗

schloß, jede Theilnahme an den Verhandlungen zu Berlin beharrlich ver⸗

mieden und abgelehnt, so daß nur Preußen, Oesterreich, Bayem, Sachsen und Hannover bei denselben vertreten waren. Als aber dann am 26. Mai zwar nur von Preußen, Sachsen und Hannover ein Vertrag, so⸗ wohl über die provisorische Leitung der allgemeinen Angelegenheiten Deutschlands, als über die künftige Gestaltung desselben zu einem Bun⸗

desstaat unterzeichnet worden war, glaubten einzelne dieser 224⸗ in Betracht ihrer eigenen inneren Verhältnisse sowohl, als der verzweifelten Lage Deutschlands überhaupt ihre Geneigtheit zum Betreten des letzten

noch übrig bleibenden Weges zur Erlangung einer Einigung und eines

Einverständnisses über die deutsche Verfassungs⸗Angelegenheit in Berlin 88

klären lassen zu müssen.

Eine sodann mehrmals versuchte gemeinschaftliche Verhandlung der 28

Staaten mit den berliner Paciscenten wurde dadurch unmöglich gemacht, daß die Lagen und Ansichten in Bezug auf die Dringlichkeit und Nothwen⸗ digkeit des Beitritts sich durchaus verschieden zeigten. So haben denn nach und nach im Verlaufe der Monate Juni und Juli ihren Anschluß in Ber⸗ lin verhandelt und abgeschlossen: Baden, beide Mecklenburg, Anhalt⸗Bern⸗ burg, Hessen⸗Darmstadt, Nassau, Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Altenburg, Anhalt⸗Deßau⸗Cöthen und Bremen, Kurhessen, Braunschweig, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Hamburg und Lübeck waren nach den letzten Nachrichten noch in Verhandlung. Von Baden, Bernburg, Mecklenburg, Weimar und Nassau ist die Ratifiegtion erfolgt. Außer Baypern und vielleicht Württemberg ist der Beitritt aller deutschen Staaten in der nächsten Zeit zu erwarten.

Die diesseitige Staats⸗Regierung hat nach langer reiflicher Erwägung

ihre Bereitwilligkeit zu unterhandeln am 21. Juni in einem Schreiben an das Königl. preußische Staats⸗Ministerium erklären lassen und im Anfang Juli zu diesem Zwecke einen Bevollmächtigten nach Berlin gesandt. Die Verhandlungen und das Verfahren desselben ergiebt sich aus dem unter IV. hier anlicgenden Protokolle, an dessen Schluß sich der Beitritt Olden⸗ burgs zu dem am 26. Mai zwischen den Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover abgeschlossenen Vertrage, vorbehaltlich der Ratification ausgesprochen findet. Beitritt der übrigen deutschen Staaten unter wesentlich ganz gleichen Er⸗ klärungen und Bedingungen erfolgt ist.

Die Anlage V enthält jenen Vertrag in beglaubigter Abschrift, wie in den Anlagen VI. und VII. die zum Beitritt einladenden Schreiben des Königl. preuß. Minister⸗Präsidenten, in der Anlage VIII. der dem zu beru⸗ fenden Reichstag vorzulegende Verfassungs⸗Entwurf, in der Anlage IX, der

Entwurf eines Gesetzes sür die Wahlen zum Voltshause, und endlich in 8 der Anlage X. die „Denkschrift“ dem Landtage übergeben wird, welche als

eine authentische Interpretation des Entwurfs zur Reichs⸗Verfassung diesen näher erläntert und erklärt.

Indem die Staatsregierung hofft, daß der allgemeine Landtag mit⸗ telst dieser Aktenstücke eine vollständige Uebersicht des Standes der Dinge

in der wichtigsten und dringendsten Angelegenheit des deutschen Vaterlandes erlangen werde, fügt sie noch hinzu, daß sie zu jeder weiteren begründenden

Erklärung und Mittheilung über das Vorgelegte bereit ist. Sie knüpft

daran zugleich den Wunsch an den allgemeinen Landtag, derselbe wolle den hochwichtigen Gegenstand einer schleunigen Erwägung und Berathung un⸗ terziehen, da von dem baldigen definitiven Beitritt der deutschen Staaten

die Berufung eines neuen Reichstages abhängt, der Eintritt einer Maßregel also, durch welche nach der Ansicht der Staatsregierung der deutschen Na⸗ tion allein wieder ein Mittelpunkt ihrer Interessen und eine Aussicht auf

ihre politische Einigung und Gestaltung gewährt werden kann. Die Staa sregierung schließt endlich mit dem Antrage: 1b der allgemeine Landtag wolle denn auch seinerseits seine Zustimmung zu dem seisens der Staatsregierung verhandelten Vertrage mit den Königl. Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannover ertheilen, womit er zugleich die Anerkennung des Schiedsgerichts als der kompetenten richter⸗ lichen Behörde des in seiner Entwickelung begriffenen Bundesstaats aus⸗ sprrchen und die Verfassungs⸗Vorlage vom 26. Mai, vorbehaltlich dessen, was daran durch die Revision auf dem Reichstage abgeändert wird, so wie endlich die Beschickung dieses Reichstags nach dem der Vorlage bei⸗ gefügten Wahlgesetz⸗Entwurf, vorbehältlich der daran durch die Staats- regierung nach dem Landesverhältnisse anzuordnenden Modificationen ge⸗

nehmigen würde. bis Staatsregierung kennt und sieht keinen anderen Weg zur Erlau⸗

gung dessen,

in Einigkeit und Entschiedenheit betreten werden.

Oldenburg, 3. August 1849. Staats⸗Ministerium: 1

Schloifer. Mosle. Zedelius. Römer.“ Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Koburg, 7. Aug. Der Her⸗

zog ist bereits am 4ten dieses aus Schleswig in seine Residenz zu⸗ Er hat sich alle Feierlichkeiten, welche die hiesigen Bewohner zu seinem Empfange veranstalten wollten, durchaus ver⸗

ruckgekehrt.

beten und nahm nur eine Parade der Bürgerwehr und die Be⸗ grüßung der städtischen Behörden an. gen Soldaten des koburgischen Kontingents aus Schleswig⸗Holstein nach fünfmonatlicher Abwesenheit wieder in ihrer Heimat ein.

Gotha, 8. Aug. (D. A. Z.)

großer Majorität angenommen. Der Antrag lautet; groß Obschon die Versammlung die in dem Ministerial⸗ Erlasse vom 3ten

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d. M. ausgesprochene Ueberzengung, daß bei den gegenwärtigen politischen Verhältnissen in Deutschland die Bildung eines deutschen Bundesstaats mit

parlamentarischer Verfassung, mithin die Herstellung dentscher Einheit, nur auf dem durch das Bündniß der drei Könige angebahnten Wege zu errei⸗ chen stehe, in dieser Allgemeinheit nicht theilen kann, so erkennt sie doch die Stellung des Herzogthums Gotha gegenüber den dermaligen politischen Verhältnissen Dentschlands als eine solche, welche den Anschluß des Herzog⸗

thums an das Bündniß der drei Könige als eine äußere Nothwendigkeit 1 Die Versammlung trägt auch lediglich dieser erkannten

erscheinen läßt. auch äußeren Nothwendigkeit Rechnung, indem sie die zufolge des gothaischen Staatsgrundgesetzes erforderliche Zustimmung zum diesseitigen Anschlusse an das Febeisß der drei Königreiche ertheilt.

Es wird hierzu nur bemeikt, daß der

was Leutschland am dringendsten Noth thut; sie hofft von 6 dem Patriotismus der Landesvertreter, daß dieselben diesen Weg mit ihr 8

Morgen treffen auch die 8

Die Ständekammer hat in 1 ihrer heutigen Sitzung den Antrag des Verfassungs⸗Ausschusses, den Anschluß an das Bündniß der drei Könige betreffend, mit

ie knüpft jedoch an diese ihre

Zustimmungs⸗Ertheilun die Voraussetzungen, daß alle Zugeständnisse, welche

einem der dem Bündnisse beigeintenen oder noch beitretenden Staaten in Beziehung auf das Waͤhlverfahren ꝛc. gemacht, auch auf das Herzogthum

Gotha ausgedehnt werden; daß ferner die Staats⸗Regierung mit allen Kräf⸗

ten dahin wirke, daß das dem berliner Verfassungs⸗Entwurfe beigefügte Wahlgesetz innerhalb des zu erreichenden Spielraums den hiesigen Verhält⸗ nissen so entsprechend als möglich modifizirt und daß endlich bei der Be⸗ setzung des Schiedsgerichts dem Herzogthum Gotha ein unter Mitwirkung der Volksvertreiung auszuübendes Mitbesetzungsrecht, sei es auch in Ver⸗ bindung mit den übrigen thüringischen Staaten, eingeräumt werde. Außer⸗ dem beschränkt die Abgeordneten⸗Versammlung ihre Zustimmung zu dem fraglichen Bündnisse und zu dem ihr in extenso mitgetheilten Staatsver⸗ trage auf den Inhalt dieses letzteren und will dem Herzogthum Gotha den sofortigen Rücktritt von dem in Frage stehenden Bündniß ausdrücklich vor⸗ behalten wissen, für den Fall, daß dem Inhalte des dem Bündnisse zu Grunde liegenden Vertrags von Seiten der das Bündniß proponirenden Regierungen nicht nachgegangen wird, sei es, daß diese sämmtlich in einzel⸗ nen Beziehungen dem Vertrage untren werden, sei es, daß eine derselben von dem Bündniß zurücktritt oder daß das Bündniß zu anderen als den in dem Vertrage klar ausgesprochenen Zwecken benutzt werden soll.“

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1 AUAusland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 8. August. Präsident Dupin. Dem Minister wird ein Kre⸗ dit von 200,000 Fr. für die Familien bewilligt, die durch die Ueberschwemmung in Folge des Austretens des Furend im Loire⸗ Departement am meisten gelitten. Das Ministerium bringt einen Gesetz⸗Entwurf ein, um das Kabinet zu ermächtigen, während der Vertagung die Konzession der Eisenbahn von Paris nach Lyon und von Lyon nach Avignon zuzuschlagen. Die Ueberweisung des Ent⸗ wurfs an die Budget⸗Kommission wird verlangt. Einige Deputirte wünschen die Bildung einer besonderen Kommission, da der Gegen⸗ stand sehr wichtig. Die Kammer weist den Entwurf der Budget⸗ Kommission zu. Diskussion über die Eisenbahn von Paris nach Lyon: Die Regierung verlangt einen Kredit von 7 Millionen für diese Eisenbahn unterhalb Chalons an der Saone. Die Kommis⸗ sion bewilligte nur drei Millionen. Herr Larabit vertheidigt das Verlangen der Regierung im Interesse der Arbeiter. Der Be⸗ richterstatter, Herr Lestiboudois, sagt, die Kommis⸗ sion hätte der Regierung Alles, was möglich, bewilligt; vor Allem sollten die begonnenen Arbeiten vollendet werden; der Zustand der Finanzen erlaube nicht, mehr zu bewilligen. Nach einigim Hin⸗ und Herreden über die Vortheile und Nachtheile der Ausheutung der Eisenbahnen durch Compagnieen wird der Ent⸗ wurf der Kommission, die Bewilligung von 3 Millionen, ange⸗ nommen. Die Kommission über die Aufhebung des Belagerungs⸗ zustandes von Paris reicht ihren Bericht ein und verlangt die Dringlichkeit. Dieselbe wird bewilligt. Der Präsident bemerkt, daß der Entwurf des Gesetzes über die Aufhebung des Belage⸗ rungszustandes von Paris morgen, nach dem Gesetze über den Be⸗ lagerungszustand, an der Tagesordnung sein werde. Es erhebt sich darauf eine Debatte über die Organisirung des Gerichtswe⸗ sens. Man klagt über die Aufhebung dieses wichtigen Gegenstan⸗ des und verlangt unmittelbare Besprechung desselben. Herr Chauf⸗ four bemerkt, daß man, statt eines ganzen Entwurfes, ein Bruchstück eingebracht habe. Er bekämpft außerdem das Prinzip der Unabsetzbarkeit. Der Aufschub wird verwor⸗ fen. Der Gesetz⸗Entwurf lautet: §. 1. Die Gerichtshöfe und Tribunale, die jetzt bestehen, so wie deren Beamten, sind beibehalten.“ Angenommen. „§. 2. Keine Verringerung im Personal kann anders als durch Aussterben stattfinden. Von zwei freien Plätzen kann immer einer vom Gouvernement besetzt wer⸗ den.“ „Angenommen. „§. 3. Eine neue Institution wird den Ge⸗ richtshöfen in Tribunalen von der Regierung gegeben werden. Die Mitglieder leisten einen Eid.“ Die Uintke will den Zusatz in der Eidesformel: Beamter „der Republik“. Herr Marechal will, daß die Eidesformel allgemeiner abgefaßt sei. Herr Barrot verthei⸗ digt die von der Regierung vorgeschlagene Form gegen die der Kommission. Herr Drouet will die Eidesformel auf den Eid be⸗ schränken, das Amt treu und gewissenhaft zu versehen und sich als rechtschaffener Beamter zu benehmen. Diese Form wird angenom⸗ men. Der §. 4 sagt, daß der erste Artikel dieses Paragraphen, der Verfassung gemäß, veröffentlicht werden und daß die Hemü gehe Institution binnen 3 Monaten nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten soll. Der ganze Artikel wird mit 419 gegen 136 Stimmen angenommen. Der Präsident verliest einen eingereichten Antrag, die Unabhängigkeit der ungarischen Nationalität anzuerkennen. (Ge⸗ lächter.) Die Autorisation, zwei Deputirte wegen eines Preßverge⸗ hens zu verfolgen, wird nicht berathen, sondern aufgeschoben. Für ein Gesetz, um Bürgern, die in der republikanischen Garde das Amt eines Offiziers versehen, verschiedene Grade zu ertheilen, wird die Dringlichkeit verlangt. Die Kommission spricht gegen das Ge⸗ setz und die Dringlichkeit. Die Dringlichkeit wird aber bewilligt. Der Präsident soll ermächtigt werden, als Nationalbelohnung in der Armee oder in der republikanischen Garde fünfundzwanzig na⸗ mentlich aufgeführte Bürger zu verschiedenen Graden und Aem⸗ tern zu ernennen, die vom Tage der Ernennung an einen Rang in der Armee einnehmen sollen. General Rulhières, Kriegs⸗ Minister, spricht für den Antrag. Die fünfundzwanzig waren Offi⸗ ziere und Unteroffiziere in der Armee. General Lebreton unterstützt den Regierungs⸗Antrag vom Prinzipe der National⸗Belohnung aus, er gesteht jedoch ein, daß er seinerseits fast allen genannten 25 diese Belohnung entziehen würde. (Heiterkeit.) Herr La⸗ gragne ist für das Prinzip der National⸗Belohnung. Er erin⸗ nert die Versammlung, daß die Revolution im Februar durch das Volk gemacht worden, sie möge daher diejenigen belohnen, die bei allen Begebenheiten seit dem Februar sich ausgezeichnet hätten. Die Versammlung verwarf jedoch den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf, indem sie beschloß, nicht auf die Diskussion der Artikel desselben einzugehen.

Paris, 8. Aug. Der Präsident der französischen Republik wird sich am 11. August nach Rouen begeben und auf seiner Reise über die Nationalgarde von Poissy, Nantes, Louviers und Elboeuf Heerschau halten. Am 141ten Abends wird in Rouen Ball der Nationalgarde sein, und am 12ten wird der Präsident nach Havre reisen. Die erste Hälfte des September will Louis Bonaparte an⸗ geblich in Fontainebleau zubringen. Die Opinion publique tadelt den Baron von Walsh, weil derselbe den Präsidenten auf dem Schlosse Serrant bewirthete. Das legitimistische Journal räth seinen Freunden, dieses Beispiel nicht nachznahmen. Herr Walsh habe das Andenken eines Besuches des Kaisers heraufbeschworen, er hätte aber eines anderen jüngeren Besuches (der Herzogin von Berry) gedenken sollen. Dasselbe Blatt bemerkt: „Hört der Prä⸗

sident jetzt nicht die Anreden auf seinen Rundreisen, so müssen wir

die sie ersetzenden Adressen in den Zeitungen lesen. Der Präfekt des Loir und Cher nennt den Präsidenten den Vielgeliebten, das Handelsgericht von Blvis proklamirt ihn als Retter des Vaterlan⸗ des. Ueberall Weihrauch!“ Der Stadtrath von Epernay zeigt an, daß der Präsident der Kepublik die Eröffnung der Paris⸗ Straßburger Bahn bis Epernay, welcher er beiwohnen werde, vom ““

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16ten auf den 19ten verschoben habe. Der Präsident wird bei diesem Anlasse auch mehrere Städte der Champagne besuchen.

Aus Toulon wird unterm 3. August geschrieben: „Eine Dampf⸗ Fregatte, die Civitavecchia am 1sten verließ, traf gestern Abend mit Depeschen und 250 Militair⸗Passagieren hier ein, worunter einige Lombarden sind, die der Fremden⸗Legion einverleibt werden sollen. Das Weschwader unter Baudin ist von den hyerischen Inseln hier⸗ her zurückgekehrt, um die Ankunft des neuen Befehlshabers, Ad⸗ miral Parseval, abzuwarten. Baudin begiebt sich, sobald er das Kommando abgegeben hat, nach den Bädern von Ischia bei Nea⸗ pel. Es heißt hier, daß Louis Bonaparte gegen Ende des Mo⸗ nats uns besuchen werde. Das Linienschiss „Ocean“ ist zur Auf⸗

(nahme von 1100 bis 1200 römischen Gefangenen eingerichtet

worden.“

Heute wurde in der gesetzgebenden Versammlung der von Du⸗ faure vorgelegte Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Aufhebnng des Be⸗ lagerungszustandes von Paris vertheilt. Der Minister verlangt dessen Annahme noch vor der Prorogation. „Die Regierung“, sagt er, „wird alsdann Vollmachten besitzen, die so ausgedehnt sind, daß sie in Abwesenheit der Versammlung und bis zum Ende der Pro⸗ rogation im Schoße von Paris die Ordnung und die Verfassung gegen jedes strafbare Unternehmen schützen kann.“ Der Courrier frangais, das spezielle Organ des Herrn Thiers, und die As⸗ semblée nationale, das entschiedenste Organ der Widerstands⸗ partei, erneuern ihre Angriffe gegen den Minister Dufaure. Jener wirft ihm vor, den Belagerungszustand gerade in einem Augen⸗ blicke aufheben zu wollen, wo die gesetzgebende Versammlung aus⸗ einandergehe, während doch die radikale Presse alle ihre Angriffe gegen die Regierung fortsetze. Die Assemblée nationale giebt Dufaure geheime Vorliebe für die Partei der Verfassungsfreunde und zu große Milde für die Beamten aus der Zeit Cavaignac's und der provisorischen Regierung Schuld. Sie glaubt, die Zeit zur Erwägung der zarten Frage einer Veränderung im Ministerium sei endlich gekommen, indem nothwendig die in letzter Zeit durch⸗ aus mangelnde Einheit wiederhergestellt werden müsse.

Die Trauerfeier für den Marschall Molitor fand heute im Invalidendom statt. Eine große Anzahl von Offizieren und De⸗ putationen war gegenwärtig. Zwei Flügel⸗Adjutanten repräsen⸗ tirten den Präsidenten. Alle fünf Minuten erfolgte ein Kanonen⸗ schuß. Um 12 Uhr war die Feier beendigt.

Pierre Napoleon stimmte gestern in der römischen Frage nicht mit. Napoleon Bonaparte stimmte mit dem Berge. Cavaignac war abwesend, seine Freunde stimmten mit dem Berge.

Die in Lieferungen erscheinende Zeitschrift Lamartine’s, Le Conseiller du Peuple, findet großen Beifall und starken Absatz.

Aus Brüssel erfährt man, daß der dort angelangte Ex⸗Triumvir Armellini, dessen Frau die Tochter eines belgischen Arztes ist, die Erlaubniß erhalten hat, sich in Belgien niederzulassen. Er wird vorläufig in Brügge wohnen.

Die Regierung hat beschlossen, die noch seit der Februar⸗Re⸗ volution auf öffentlichen Plätzen stehenden Freiheitsbäume weg⸗ schaffen zu lassen.

Der Minister des Innern nahm vorgestern in der Anstalt für junge Blinde eine Preisvertheilung vor und übergab dem Direk⸗ tor das ihm zuerkannte Kreuz der Ehrenlegion.

Aus Besangon meldet man, daß die Schweizergränze in der Gegend von Montbeliard vollständig mit französischen Truppen be⸗ setzt ist, um den Eintritt der deutschen Flüchtlinge in Frankreich zu verhindern. Nichtsdestoweniger soll es einzelnen Abtheilungen der⸗ selben gelungen sein, Frankreich zu erreichen.

Die Cholera breitet sich mehr und mehr in den von Paris entfernten Departements aus. Mehrere Städte und Gemeinden der Departements Nievre, Cote d'or, Ardennen, Mosel, Vogesen ꝛc. sind von der Cholera heimgesucht. Toulouse und die Departements Tarn und Tarn et Garonne sind seit Ende Juli den Verheerun⸗ gen dieser Epidemie ausgesetzt.

Der Pater Ventura ist am 1. August in Montpellier ange⸗ kommen, wo er seinen Aufenthalt nehmen wird. Die Gazette

de Franece theilt einen Brief aus Gaeta mit, in dem eine Per⸗

son schreibt, der Papst hätte ihr, in Gegenwart des Herrn von Harcourt, gesagt, Ventura sei kein Ketzer, er, der Papst, habe ihn stets gegen den Vorwurf der Ketzerei vertheidigt und werde es ferner thun.

Straßburg, 5. Aug. (Köln. Ztg.) Die Truppen, welche Frankreich im Ober⸗Elsaß stehen hat, sind in der jüngsten Woche abermals um einige Regimenter vermehrt worden. Der ursprüng⸗ liche Plan, dieses Corps theilweise ins Unter⸗Elsaß und namentlich hierher zu verlegen, kam bis heute nicht in Ausführung, obwohl der Ober⸗Befehlshaber, General Magnan, seinen Wohnsitz bei uns aufgeschlagen hat. Die hiesige Besatzung ist seit vierzehn Tagen in⸗ sofern vermehrt worden, als einzelne Regimenter vervollständigt wurden. Im Laufe dieses Monats treffen übrigens allenthalben die zuletzt ausgehobenen Rekruten ein, wodurch die Armee einen Zuwachs von etwa 60,000 Mann erlangt. Befestigen sich die

friedlichen Aussichten, so treten alsdann Verabschiedungen und Be⸗

urlaubungen ein; im entgegengesetzten Falle aber hat die Regierung die Vollmacht, zu einer neuen Aushebung von 80,000 Mann zu schreiten. Das Kriegs⸗Budget lastet indessen außerordentlich schwer auf den Steuerpflichtigen, da die meisten Regimenter auf den Kriegs⸗ fuß gesetzt sind. Der bewaffnete Friede, wie er gegenwärtig an der Tagesordnung ist, verschlingt alle finanziellen Huͤlfsquellen des Lan⸗ des und hindert die Regierung, der Industrie, der Wissenschaft und der Hebung des Verkehrs jene Unterstützung zuzuwenden, welche denselben vor der Februar⸗Revolution in so reichlichem Maße zu Theil wurde. Daß gerade dadurch die Unzufriedenheit mit den jetzigen politischen Zuständen außerordentlich wächst, ist begreiflich.

Großbritanien und Irland. London, 8. Aug. Die Königin und Prinz Albrecht haben vorgestern und gestern die bedeutendsten öffentlichen Institute Dublins besucht, die Bank, die National⸗Schule, das Trinity⸗College, den botanischen Garten und andere Anstalten. Ueberall wurden sie mit dem lebhaftesten En⸗ thusiasmus von der Bevölkerung begrüßt. Die Stadt war Abends glänzend erleuchtet.

NRußland und Polen. St. Petersburg, 4. Aug. 2 Russ. Invalide enhält folgendes dreizehnte Armee⸗Bül⸗ etin: . „„Den 20. Juli. Nach einem Berichte des General⸗Adjutanten Grafen Rüdiger ist Görgey’'s Corps nach Losoncz ausgebrochen, nachdem es sein Gepäck nach Komorn zurückgeschickt hatte; die feindlichen Truppen sollen, wie verlautet, wegen Mangels an Lebensmitteln und Munition haufenweise sich in die Wälder zerstreuen und ihre Waffen in die Erde verscharren. Nach den Aussagen der Landbewohner, die den Rebellenführer Görgey ge⸗ sehen, hatte dieser die Absicht, unsere Armee bei Waitzen mit seiner ganzen Truppenmacht anzugreifen. Da er jedoch bei unserer Vorhut auf einen so kräftigen Widerstand stieß, daß seine sämmtlichen in die Schlachtlinie ge⸗ brachten Batterieen unsere Truppen nicht zum Wanken zu bringen ver⸗ mochten, giebt er, wie es scheint, das Spiel jetzt verloren.

Graf Rüdiger rückte schon am 19. Juli gegen Gyöngyös vor, die Ver⸗

folgung des Feindes dem Truppentheile des Obersten Chrulew überlassend.

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Er hatte Ordre, einen Theil seiner Reiterei Chrulew nachzusenden und die-⸗ selbe anzuweisen, den Feind möglichst hart zu bedrängen und durch rasches und unablässiges Verfolgen zu ermüden. Dieses Reiter⸗Corps wurde zu dem Ende aus zwei Kavallerie⸗Regimentern und acht Geschützen gebildet und die Führung desselben dem General⸗Lieutenant Baron Saß übertragen. General Tscheodajew hat seine Ankunft in Mezö⸗Kövesd gemeldet. Auf dem Marsche hat er vom Feinde zwar nichts gesehen, jedoch Nachricht erhalten, daß feindliche Heerhaufen in Tokaj und Heves eingetroffen sind. Den 21. Juli. Die Truppen des 2ten Infanterie⸗Corps hatten Rast⸗ tag in Aszod und die des 3ten in Ramesany. Der Vortrab der Truppen Wyßozky's und Perczel's befand sich in Nagy⸗Kata, etwa 15 Werst von Szambok. Vom General⸗Adjutanten Grabbe ist gemeldet worden, daß er nach erhaltener Kunde über die rückgängige Bewegung des bei Waitzen geschla⸗ genen, von Görgey geführten Rebellen⸗Corps aus Kereszt nach Gyarmath gerückt sei, in der Absicht, diesem Corps den Rückzug abzuschneiden. Bei seinem Eintreffen in Szuszeny erfuhr General⸗Adjutant Grabbe indessen, daß Gyarmath von den Unsrigen besetzt sei, und daß der Feind nach Losoncz esrhact So beschloß er über Altsohl und Detwa gleichfalls nach Losoncz vorzugehen. Den 22. Juli. Die Truppen des 2ten Infanterie⸗Corps marschirten nach Hatvan, die des 3ten standen in Cseese, auf dem Wege nach Gyöngyös. Vom General Tscheodajew ist die Meldung eingegangen, daß die von ihm ausgesandten Kundschafter nirgend auf bedeutende feindliche Heerhau⸗ fen gestoßen seien, daß indessen kleine Rebellenhorden in den Dörfern um⸗ herschwärmten, Proclamationen Kossuth's verbreiteten und die Einwohner en ndcftcxe nöthigten. Ihre Bemühungen hätten jedoch keinen großen rfolg. Den 23. Juli. Die Truppen des 2ten Infanterie⸗Corps und das Hauptquartier rückten nach Gyöngyös, woselbst der General⸗Feldmarschall auf die Nachricht, daß eine Heeressäule Görgey's über Forro und eine an⸗ dere über Miskolcz nach der Theiß zögen, die Ordre erließ, daß das 4te Infanterie⸗Corps unverzüglich dem Feinde auf dem Fuße folgen, das 3te Infanterie⸗Corps auf die große Straße zurückkehren und eiligst nachrücken, das 2te Infanterie⸗Corps endlich nach Tisza⸗Füred sich wenden und dort eine Brücke über die Theiß schlagen sollte.“ Operationen des Heerestheiles unter General⸗Lieutenant Gro⸗ tenhjelm. „In dem letzten Berichte über die Operationen des Heerestheiles unter General⸗Lieutenant Grokenhjelm ist von dem Zusammentreffen gemeldet worden, das er am 15. Juli mit den Rebellen bei Galacz gehabt hat. Vor diesem Treffen haben indessen im Juni noch zwei andere stattgefunden, über welche erst jetzt genauere Nachrichten eingegangen sind. Folgendes sind die Einzelnheiten dieser Vorfälle: Die Rebellen hatten, in der offenbaren Absicht, den linken Flügel des bei Ruß⸗Borgo stehenden Heerestheiles unter General Grotenhjelm zu um⸗ gehen und im günstigen Falle dessen Verbindungslinie abzuschneiden, mit einem Theile ihrer Truppen das Dorf Kuszma besetzt und sich auf eine be⸗ nachbarte Höhe in den Hinterhalt gelegt. Als General Grotenhjelm hiervon Kunde erhielt, trug er unverweilt dem General⸗Major Pawloff auf, mit einem Bataillon des kolywanschen Jäger⸗Regiments, 2 österreichischen Compagnieen der bukowiner Cordoniers, einer Division Ulanen und 4 Kanonen den Feind anzugreifen und aus sei⸗ ner Stellung zu vertreiben.

Der Ueberfall geschah so unerwartet, daß das Bataillon Szeller kaum das Feuer eröffnen konnte, als auch schon die 5te und 6te Compagnie des kolywanschen Jäger⸗Regiments und die Compagnie der bukowiner Cordo⸗ niers mit gefälltem Bajonett daherstürmten. Das ganze Bataillon war in sehr kurzer Zeit vollständig aufgerieben und nur ein kleiner Theil der Mann⸗ schaft warf die Gewehre ab und suchte vor der ausdauernden Verfolgung der Ulanen sein Heil in der Flucht nach dem Walde.

In diesem Gesechte, das über eine halbe Stunde dauerte, wurden un⸗ sererseits 1 Mann getödtet und 3 verwundet, so wie 5 Pferde erschossen; der Feind ließ mehr als 100 Todte auf dem Platze und darunter 2 Offi⸗ ziere. Gefangen wurden: 1 Ober⸗Offizier und 42 Gemeine und erbeutet 7 Pferde und 4 Fuhren mit Proviant.

Nur das Plötzliche des Ueberfalles macht den unbedeutenden Verlust unsererseits bei so großem Erfolge erklärlich. Bem entsandte vergeblich des anderen Tages, wie Ueberläufer aussagen, Kundschafter aus, um die Ueber⸗ bleibsel des vernichteten Bataillons aufzusuchen; nicht einmal eine Spur

von Flüchtigen konnten sie auffinden.

Bald nach diesem Treffen erhielt man Kunde, daß die von den Auf⸗ ständischen erwarteten Verstärkungen nicht eingetroffen und unter ihnen Ha⸗ der und Uneinigkeiten entstanden seien, daß das in Bistriz stehende Corps durch das Entlaufen einer großen Anzahl Deserteure sehr geschwächt sei und end⸗ lich Bem, beflissen, durch alle möglichen Mittel Mißtrauen gegen die Operationen unserer Truppen unter den Landesbewohnern auszustreuen, das falsche Ge, rücht verbreitete: die russischen Truppen, welche Debreczin besetzt hätten, seien geschlagen und der Heerestheil unter General Grotenhjelm wäre in die Bukowina zurückgeworfen worden.

Um den Rebellen das Gegentheil von diesem Allem darzuthun und zugleich gemäß der Ordre des General⸗Feldmarschalls mit Entschiedenheit zu verfahren, verließ General⸗Lieutenant Grotenhjelm seine defensive Stellung bei Ruß⸗Borgo und ergriff die Offensive.

Am 10. Juli zog das Corps in vier Heerestheilen zum Angriffe vor Bistriz aus. Drei derselben sollten den Feind von der Seite und im Ruücken umgehen, die vierte, die stärkste, anf der Chaussee gegen die Dörfer Jad und Wahlendorf zum Front⸗Angriff vorrücken. „Dite von der Seite und der Front bedrängten Feinde hielten sich eine Zeit lang tapfer gegen die von vorn und von der rechten Seite ein⸗ dringenden Heerestheile, das Feuer aus ihren Batterieen kräftig erwie⸗ dernd; als sie aber nach einer zweistündigen Kanonade die Kolonne wahr⸗ nahmen, die sie auf der linken Flanke zu umgehen drohte, zogen sie sich über Heidendorf nach Sereth⸗Falva zurück.

Auf diesem Rückzuge gelang es den Rebellen, im Schutze ihrer vortheil⸗ hasteren Stellung und mit ihren Kanonen stärkeren Kalibers, fünfmal den Andrang unserer Kolonnen aufzuhalten; indessen wurden sie, unaufhörlich von dem wohlge⸗ richteten Feuer unserer Artillerie von vorn bedrängt und von derösterreichischen, die auf den Höhen des linken Ufers der Bistriza aufgestellt war, von der Seite beunruhigt, jedesmal wiederum zum Weichen gezwungen, wozu die gleich beim Beginne des Verfolgens auf die Höhen entsandten Truppen: ein Bataillon des tomskischen Regiments, das die linke Flanke angriff und einige Ulanen⸗Schwadronen, die gegen die rechte Flanke vordrangen, welche sortwährend den Feind zu umgehen drohten, wesentlich beitrugen. 8 Als der Feind von seiner letzten Stellung, die er etwa 1 Werst vor Sereth „Falva besetzt hielt, vertrieben war, wurde wegen großer Ermüdung der Leute, die an dem sehr heißen Tage 8 Stunden lang unaufhörlich im Feuer gestanden hatten, dem Verfolgen ein Ende gemacht. Der Heerestheil nahm Stellung bei Bistriz, während seine Vorhut 3 Werst davon entfernt in Heidendorf stand.

In dem Treffen vom 10. Juli haben wir 9 Todte gehabt; der tapfere Commandeur der 1sten Karabinier⸗Compagnie des kolyvanschen Jäger⸗Re⸗ giments, Stabs⸗Capitain Jeltschaninoff, verlor durch eine Kanonenkugel das Bein; außerdem wurden noch 25 Gemeine und 10 Pferde verwundet.“

Kriegslist des Obersten von der reitenden Artillerie, Chrulew.

„Im vorhergehenden Berichte ist gemeldet worden, daß zur unablässi⸗ gen Verfolgung der nach der Schlacht bei Waitzen in das Gebirge zurück⸗ weichenden Feinde unter Görgey der Oberst von der reitenden Artillerie, Chrulew, mit einem fliegenden Corps, aus 2 Schwadronen Reiterei, 1 Sot⸗ nie Kosaken und 2 Kanonen der reitenden Artillerie bestehend, beauf⸗ tragt war.

Oberst. Chrulew brach am 28. Juli, 8 Uhr Morgens, von seinem Nacht⸗ quartier bei Halati aus auf und näherte sich Losoncz, wo er die bedeutend starke feindliche Macht antraf. Mit geschickter Benutzung der Oertlichkeit gab er seinen Truppen eine solche Stellung, daß ihre geringe Anzahl den Rebellen, die unter dem Schutze von 3 Schwadronen Husaren eine Batterie gegen sie aufführten, verborgen blieb. Hinter der Stadt war ein großes

ager zu sehen. Hier in dieser Stellung, vor dem Angesichte des starken Feindes, fern von jeder Unterstützung, verlor Chrulew keinesweges die Ge⸗ genwart des Geistes. Unverweilt entsandte er den Unterlieutenant Rüdiger mit einem Trompeter, der den Chef der feindlichen Vorposten anrufen und ihm im Namen des General⸗Feldmarschalls kundthun sollte, daß, wenn die Rebellen nicht die Waffen streckten, er sie angreifen würde. Unserem Parlamen⸗ 1 1““ 8 b1A4“ 8 8 E1“ [IS H W CD. ssethre E e