1849 / 220 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachungen erfolgen:

Herrn Dir.

ffentlich auf⸗

1e““

Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft alljährlich einmal öff Gepin sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Fahresfrift nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts⸗ Vermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewor⸗ denen Prioritäts⸗Obligationen von der Direction öffentlich bekannt gemacht wird. : 8b Obgleich also aus dergleichen Prioritäts⸗Obligationen keiner⸗ lei Verpflichtungen sür die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der General⸗Versammlung frei, die gänzliche oder theilweise Realisirung derselben aus Billigkootsrück⸗ sichten zu beschließen.

Die in vorstehenden Paragraphen vorgeschriebenen öffentlichen

Bbb.“ in einer barmer, in er elberfelder Zeitung.

8

Stamm

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗

Prioritäts⸗Obligation.

Bergisch-

11

irbrn 11“ 1“

Unterzeichnet

Gesellschaft.

v

Bergisch-Märhische Eisenbahn.

Beigegeben 20 Zins⸗Coupons der

Serie I. pro 1850 1859.

Elberfeld, den 1. Januar 1850.

Die Direction der Bergisch⸗” 8

§. 12.

Den Inhabern von Prioritäts⸗Obligationen steht der Zutritt

zu den General⸗Versammlungen offen, jedoch haben sie als solche nicht das Recht, sich an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu be⸗ theiligen.

1 Zur Urkunde dieses und zur Sicherung der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhoͤchsteigen⸗ händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfer⸗ tigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Sanssouci, den 28. Juli 1849. (gez.) Friedrich Wilhelm.

Hvn (gegengtz.) von der Heydt. von Rab K822*

8 Privilegium 8 wegen Emission von 300,000 Thalern auf den Inhaber lautender Prioritäts⸗Obli⸗ gationen der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗

bahn⸗Gesellschaft.

Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Ein Hundert Thalern an dem nach den Bestimmungen des untenstehenden, am ten von Sr. Majestät dem Könige von Preußen bestätigten Planes emittirten Kapitale von 300,000 Rthlr.

1849 in Prioritäts⸗Obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗

Naͤrkischen E

.

Dieser Obligation sind beigegeben worden 20 Zins⸗Coupons der Serie I. für die Jahre 1850 —- 1859.

zu der Prioritäts⸗Obligation Ö4bB

2

₰.

Elberfeld, 1. e Direction.

2 n

eines Kapitals von 300,000 Rthlr. preußisch Courant in Prioritäts⸗Obligationen, an den durch öffentliche Be⸗ kanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie von zwanzig Stück Zins⸗Coupons zur vorbezeichneten Prioritäts⸗

8 8 ö“ 8 19 Januar 1850. ss Ausgef⸗

Bergisch-Märhische Eisenbahn⸗-Gesellschaft. Serie I. Zins⸗Coupon Nho 1.

zu der Prioritäts⸗Obligation Nr..... gehörig. 2„ 2. nuar 18 7. Inhaber empfängt am Janua s gegen diesen Cou⸗ pon an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen Rthlr. 2. 15 Sgr. preußisch Courant als Zin n —1. Januar bis 1. Juli 18 1 Juli 18 bis 1. Januar 18 8 Elberfeld, den 1. Januar 1850. Die Direction. Ausgefertigt. (Faesimile.) 1 Zinsen von Prioritäts⸗Obligationen, deren Erhe⸗2 bung innerhalb vier Jahren, von dem in dem E1“ stehenden Coupon bestimmten Zahlungs⸗Termine an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum 8

theile der Gesellschaft.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der bisher bei der Ober⸗Bau⸗Deputation beschäftigte Land⸗ aumeister Runge ist zum Bau⸗Inspektor im Geschäftsbereich der Ministerial⸗Bau⸗Kommission in Berlin ernannt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Ra⸗ tibor und Fürst von Corvey, von Breslau.

I. 12

Abgereist: Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, von Bonin, nach Hamburg. gg. 1

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika am hiesigen Hofe, Hannegan, nach England. 9 3

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 11. Aug. Von des Königs Majestät ist die 3 Errichtung eines besoldeten General⸗Konsulats für das Königreich der

Niederlande mit dem Sitze in Rotterdam genehmigt worden. Es hat diese Maßregel ihren allgemeinen Grund in der großen Wich⸗ tigkeit, welche die Niederlande für den Handel fast aller Gegenden

des Staats besitzen, und in der Bedeutung, welche sie, insbesondere

für die beiden westlichen Provinzen, durch den Besitz der Mündungen des Rheins einnehmen. Die hierauf beruhenden Intevessen sind so man⸗ nigfalliger und die dabei in Betracht kommenden Verhältnisse zum Theil so verwickelter Natur, daß es für die Regierung, wie für den Handels⸗ stand, in gleichem Nanß⸗ ein Bedürfniß ist, die Wahrung jener Interessen und die Ueberwachung dieser Verhältnisse einem Manne

anzuvertrauen, welcher dieser Aufgabe seine ganze Zeit und Thä-

tigkeit zu widmen im Stande ist. Dazu kam noch insbesondere die Rücksicht, daß der zwischen Preußen und den Niederlanden be stehende Schifffahrts⸗Vertrag vom 3. Juni 1837 von Seiten Preu⸗ ßens gekündigt worden ist, und es für ein gedeihliches Ergebniß der über kurz oder lang zu eröffnenden Verhandlungen wegen Ab⸗ schlusses eines anderweiten Vertrages von unzweifelhaftem Werthe ist, wenn die Regierung sich des Beiraths eines Mannes bedienen kann, welcher mit den in Betracht zu ziehenden Verhältnissen allseitig und an Ort und Stelle bekannt geworden ist.

Berlin, 12. Aug. Heute gegen Mittag 12 Uhr fand hier die Eröffnung der von der polytechnischen Gesellschaft im Krollschen Lokale veranstalteten Gewerbe⸗Ausstellung statt. Der Minister⸗Präsident, Graf von Brandenburg, die Minister des Handels, der Gewerbe und öffentlichen Arbeiten, von der Heydt,, der Finanzen, von Rabe, und der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, von Ladenberg, ferner der Ober⸗Be⸗ fehlshaber der Truppen in den Marken, General von Wran⸗ gel, der Polizei⸗Präsident von Hinckeldey, Bürgermeister Nau⸗ nyn und die Vertreter der städtischen Behörden, der Akademie der Wissenschaften und der Universität, so wie eine Menge höherer Staats⸗Beamten und ein zahlreiches Publikum, unter dem wir namentlich auch viele Abgeordnete beider Kammern Hgeht. ten, waren der an sie ergangenen Einladung des Vor⸗ standes der Gesellschaft gefolgt. . 1 sich bdie fh gefeläden von dem Garten aus gemein⸗ schaftlich nach den der Ausstellung bestimmten Sälen verfügt hatten, hob der Direktor der polytechnischen Gesellschaft, Herr Stadtrath Bärwald, in einer kurzen, kräftigen Ansprache den Zweck und die Bedeutung dieser Ausstellung hervor. Er erinnerte namentlich daran, daß es der Gesellschaft, die sie veranstaltet, vor Allem dar⸗ um zu thun gewesen, der durch die Ereignisse des ver⸗ flossenen Jahres erschütterten Gewerbsthätigkeit Berlins die Gelegenheit zu verschaffen zu zeigen, wie ihre stille Wirksam⸗ keit selbst unter solchen Verhältnissen nicht ohne glückliche Erfolge und erfreuliche Früchte geblieben sei, ihr zugleich aber auch durch diese Anerkennung die belebende Hoffnung auf erhöhten, fruchtbringenden Betrieb zu eröffnen; denn ein näheres Eingehen auf die Menge, den Werth und die Mannigfaltigkeit der ausge⸗ stellten Gegenstände werde Jedermann überzeugen, daß Berlin in stetem Fortschreiten seines Gewerbfleißes Alles zu leisten vermöge, was den Anforderungen der Zeit in den verschiedenen Zweigen in⸗ dustrieller Thätigkeit nur irgend genügen könne; dies werde gewiß auch von den Fremden anerkannt werden, welche diese Säle besuchen würden, und somit der berliner Gewerbsthätigkeit durch erweiterte Theilnahme und vermehrten Absatz neues Leben und den erwünschten Aufschwung geben. Ein herzlicher Dank an die Versammelten, deren Erschei⸗ nen schon die erfreulichste Theilnahme an dem Unternehmen bekunde, schloß die mit jener Wärme gesprochenen Worte, welche dem Be⸗ wußlsein einer guten Sache stets den treffendsten Ausdruck leiht.

Die Anwesenden zerstreuten sich hierauf in den weiten Sälen, welche für solche Zwecke wohl ihresgleichen suchen. Nur eine Stimme herrschte über die Vortrefflichkeit der ganzen Anordnung und die überraschende Mannigfaltigkeit dessen, was Berlin allein auf diesem Gebiete zu leisten im Stande sei. Der erste Eindruck des Ganzen, welcher ein näheres Eingehen in das Einzelne natür⸗ lich nicht gestattet, ist ein überaus wohlthuender und erfreulicher. Er verpflichtet gewiß Jeden, welcher vaterländischer Gewerbsthätigkeit seine Theilnahme zuwendet, zu dem lbhaftesten Danke gegen die polytechnische Gesellschaft; Idee und Ausführung verdienen als das Werk echt patriotischer Gesinnung die allgemeinste An erkennung.

Swinemünde, 11. Juli. (Ostsee⸗Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert fuhr gestern mit dem Dampfschiff „Uecker“ nach Putbus. 1. 8

Die „Amazone“ und der „Preußische Adler“ gingen heute in See, werden ungefähr 15 Meilen von hier den Prinzen Adalbert, der ihnen entgegen kommen will, abwarten, und sodann mit dem⸗ selben nach Danzig sich begeben.

Oesterreich. Wien, 9. Aug. Ueber die Einnahme Sze⸗ gedins durch die Kaiserliche Hauptarmee berichtet der Feldzeugmei⸗ ster Baron Haynau Folgendes: „Schon am 1. August hatte ich angeordnet, daß von der Brigade Simbschen, welche vor P. Sza⸗ timasz die Vorposten bezogen hatte, eine Rekognoszirung bis an die seindlichen Verschanzungen unternemmen werde, um sich von der Stärke der Besatzung zu überzeugen und die Bewegungen des Feindes zu beobachten, der, wie es hieß, schon seinen Abmarsch aus Szegedin beginne. Am 2. August früh unternahm General⸗Ma⸗ jor Baron Simbschen diese Rekognoszirung, fand vie Verschanzun⸗ gen sowohl als Alt⸗Szegedin am rechten Theißufer vom Feinde ge⸗ räumt und besetzte um 8 Uhr früh vorläufig die Stadt, bis Nach⸗ mittags die Infanterie⸗Brigade Jablonowski eintraf und alle wichtigen Punkte in Besitz nahm. Man fand im Kastell einen nicht unbedeutenden Vorrath an Pulver und scharfer Munition und beträchtliche Vorräthe an Getraide. Im Spital wurden 379 Kranke, darunter 22 österreichische Offiziere, Beamten und 100 Mann vom Feldwebel abwärts übernommen. Eine Deputation em⸗ pfing mich vor dem Eingange der Stadt. Auch hier hat der Ter⸗ rorismus der Rebellenhaͤupter unglaublich viel Schreck, Verwirrung und Elend erzeugt. Viele Bewohner sind entflohen. So gelangte dieser wichtige Punkt ohne Schwertstreich in unseren Besit, welcher mir jenen der ganzen mittleren und niederen Theiß sichert. Reiche Vorräthe fielen uns in die Hände; der Verbindung mit der jetzt schon durch den Abzug Guyon's erleichterten Südarmee des Feld⸗ zeugmeister Baron Jellachich steht nichts mehr im Wege, und ich hoffe in wenigen Tagen dieses erfreuliche Ereigniß berichten zu können. Am 3. August, um 4 Uhr Nachmittags, ließ ich die am linken Theiß⸗Ufer aufgestellte feindliche Arriergarde durch die Bri⸗ gade Jablonowski und einen Theil der Brigade Benedek angreifen und diesen Angriff durch einen Theil der Geschützreserve unter

.

“X“

tützen. Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Franz Liechtenstein leitete öeee mit gewohnter Umsicht. Während die feindli⸗ chen Batterieen durch unser überlegenes Feuer zum Schweigen ge⸗ bracht wurden, ließ ich 2 Bataillone der Brigade Jablonowski mittelst Schiffen oberhalb Szegedin übersetzen und den Feind in der rechten Flanke fassen. Die Wirkung unserer braven Artillerie war verheerend und entscheidend, besonders wirksam haben sich hier un⸗ sere Raketenbatterieen bewiesen, welche den Ort Uj⸗Szegedin, wo sich der Feind hartnäckig hielt, in kurzer Zeit in Brand steckten. Das ausgedehnte Feuermeer bot einen schreckli⸗ chen Anblick dar. Nachdem der Feind aus der Uferstel⸗ lung delogirt war, begann die Brigade Benedek die Ueber⸗ schiffung ihrer Truppen, vertrieb den Feind aus Uj⸗Szegedin und begann den Brückenschlag. Der Feind wurde von Stellung zu Stellung vertrieben, ihm 1 Kanone abgenommen und viele Gefan⸗

gene gemacht. Abends 8 Uhr war bereits der ganze Brückenkopf

in unseren Händen, als der Feind einen erneuerten heftigen An⸗ griff unternahm. General⸗Major Benedek, welcher wie bei jeder Gelegenheit, seine Truppen mit ausgezeichneter Tapferkeit führte, wurde durch einen Prellschuß ganz leicht verwundet. Ich sendete 1 Bataillon der russischen Division als Verstärkung nach Uj⸗Sze⸗ gedin. Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Lobkowitz übernahm nun den Befehl über alle am jenseitigen Ufer befindlichen Truppen. Um 10 Uhr Abends war der Brückenkopf ganz in unseren Händen, der Feind zog sich auf Kanonenschußweite zurück. Nach Mitter⸗ nacht war die Brücke über die Theiß geschlagen und der Brücken⸗ kopf mit hinreichendem Geschütz armirt. Am Aten mit Tagesanbruch eröffnete der Feind aus 4 Batterieen abermals das Feuer gegen den Brückenkopf, wahrscheinlich um seinen Rückzug zu decken und uns an der Verfolgung zu hindern. Die Erschöpfung meiner Truppen erheischt nothwendig einen Rasttag. Doch rückt das erste Armeecorps heute schon in Mako ein und bedroht die Rückzugs⸗ linie des Feindes. Das dritte Armeecorps wird in der kommenden Nacht bei Kanisa wo möglich über die Theiß setzen.“

Der Lloyd meldet: „In einem vom 14. Juli aus Szegedin datirten Rundschreiben an die ungarischen Landes⸗Behörden, worin diese aufgefordert werden, das Volk zum Kampf zu ermuntern, giebt Kossuth die Lage und Stärke der Streitkräfte der Insur⸗ genten in folgender Weise an: „„Sie werden sich mit mir freuen, wenn Sie aus diesem Bericht erfahren, daß der ganze Distrikt jenseits der Theiß sammt dem diesseitigen Ufer derselben frei von dem Feinde, und in unseren Händen sei. Binnen wenigen Ta⸗ gen ist eine neue starke Truppe auf den Kampfplatz getreten, die, vereint mit jenen Truppen, welche die Hauptmacht der Russen durch langsamen Rückzug bei Szolnok aufgehalten, sich an die Theiß ge⸗ worfen. Diese Bewegung, die Insurrection der tapferen Jazyger und Kumanier, welcher bei Karczat, und eine andere regulaire Truppenmacht, welche bei Varadpuspöki ein Lager bezogen, bewirk⸗ ten, daß das bis Debreczin vorgerückte russische Heer sich in schnel⸗ len Märschen nach Miskolcz über die Theiß zurückgezogen, welche, ich hoffe zu Gott, Niemand anders, als die Magyaren, dauernd besitzen werden. Die Theiß ist unser, jenseits der Theiß be⸗ findet sich kein Feind. Die Gegend zwischen der Donau und Theiß wird durch ein starkes ungarisches Lager geschützt. Jenseits der Donan beschützt ein auf das mächtige Komorn gestütztes, 50,000 Mann starkes Heer das Vaterland. In Bacs⸗Banat haben wir ein drittes Heer, welches angreifend siegreich vorwärts rückt. Im ganzen Banat kein Feind, die Belagerung von Temeswar wird energisch fortgesetzt. Die arader Festung ist zum Schutz der Maroschlinie mit allem Nöthigen ausgerüstet worden. In Sie⸗ benbürgen ist das eine eingedrungene russische Heer an die Gränze der Bukowina zurückgedrängt worden; Bistritz befindet sich in unseren Händen. Dem anderen russischen Heere bei Kronstadt ist Bem entgegen gezogen; von Fogarasch bis Panesova ist die Gränze rein; unsere marmaroscher Truppen und die Festung Munkacs bewachen die galizische Gränze und unsere dortigen Nalionalschätze.““ Nach dieser Schilderung der Streitkräfte will er in einigen Punkten be⸗ weisen, daß die Magyaren siegen müssen. Wenn die Insurreclio⸗ nen der Rakoczy's, Bathory's ꝛc. nicht reüssirten, sagt er da un⸗ ter Anderem, so sei es, weil das Volk für einzelne Männer kämpfte, während es jetzt für sich, für seine Freiheit die Waffen ergreift. Schließlich fordert er die Behörden auf, dem Volke zu erklären, daß die Kraftanstrengung desselben den Sieg nicht nur sichert, son dern beschleunigt, so daß es selbst den Tag bestimmen könne, an welchem es seinen Frieden erkämpft haben werde u.

In der Hauptstadt Prag hat sich ein Verein aus mehreren patriotisch gesinnten Männern gebildet, welche sich die Errichtung eines böhmischen Freicorps durch freiwillige Beiträge zur Aufgabe stellten und ihre diesfälligen Anträge Sr. Majestät durch eine ei⸗ gens zu diesem Zwecke abgesandte Deputation überreichten. Se. Majestät empfing diese Deputation in Ungarisch⸗Altenburg und er⸗ ließ auf den aus diesem Anlasse erstatteten Vortrag des Minister⸗ Rathes das nachfolgende Handschreiben an den Minister des Innern:

8 „Lieber Minister Bach! Die Mir in Ungarisch⸗Altenburg von einer Deputation aus dem Königreiche Böhmen überreichten Anträge zur Errich⸗ tung von 3 Infanterie⸗ und 1 Scharfschützen⸗Bataillon durch freiwillige Beiträge liefern Mir einen neuen Beweis von der treuen Anhänglichkeit der Bewohner dieses Kronlandes und von der echt patriotischen Gesinnung, welche sie beseelt. Es gereicht Mir zur wahren Befriedigung, Mich in der Mir vorgesetzten Aufgabe, die Einheit und Macht der Mongichie zu befe⸗ stigen und Meinen Völkern die Segnungen eines dauerhaften Friedens vor⸗ zubereiten, durch die redlichen und kein Opfer scheuenden Bestrebungen der Mehrzahl Meiner Völker unterstützt zu sehen, und es ist Mir ein Bedürf⸗ niß, der Deputation, welche Mir zur Kenntniß brachte, in welcher Art die Bevölkerung Böhmens gesonnen ist, zur Förderung dieses Zweckes mitzu⸗ wirken, so wie Allen, die sich hierbei betheilen, Meine dankbare Anerkennung auszusprechen. Indem Ich daher gleichzeitig Meinen Kriegs⸗Minister an⸗ weise, wegen Ausführung des von dem Antragsteller vorgelegten Programms, so weit dasselbe mit der im Zuge begriffenen Ergänzung Meiner Armee und den allgemeinen militairischen Vorschristen vereinbar ist, das Geeignete ohne Verzug zu verfügen, trage Ich Ihnen auf, diese Meine Entschließung zur öffentlichen Kenniniß zu bringen und sich wegen deren Vollziehung mit Mei⸗ nem Kriegs Minister ins Einvernehmen zu setzen. Schönbrunn, am 3. Au⸗ gust 1849. Franz Joseph. Schwarzenberg.“

, VTon der dalmato⸗türkischen Gränze, 6. August, wird dem Lloyd gemeldet, daß die Unruhen in Turkisch⸗Croatien nicht den geringsten Einfluß auf die diesseitigen Gegenden ausüben und für jetzt keine Strung der Ruhe zu besorgen sei. Vor einigen Ta⸗ gen fand am Rastell von Grab eine Konferenz zwischen dem Stadt⸗ richter von Knin und dem türkischen Kommandanten von Livno, betreffend die Entschädigung einiger türkischen Unterthanen, statt, welche im Dezember v. J. am Rastell von einigen österreichischen Unterthanen beraubt worden waren. Man kam endlich über die Ernennung einiger Schiedsrichter überein. Man wünscht sehr, daß diese Differenz, wodurch Dalmatiens Gränzverkehr leidet und die Nachbarn gegen einander sehr erbittert sind, endlich beigelegt werde.

Der Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur der Herzogthümer Parma Piacenza, Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherr von Stürmer, hat unterm 21. Juli ein Dekret erlassen, kraft dessen die bisherige Re⸗ gierungsjunta unter Anerkennung der von ihr in schwierigen Zei⸗ ten geleisteten Dienste aufgelöst wird. Die vor dem 20. März

Artikel 210 des Staatsgrundgesetzes vorläufig zinsbar

1848 bestandenen Departements der Finanzen, der Justiz, der Po⸗ lizei und des Innern werden wieder hergestellt. Die Chefs dieser Departements erhalten den Titel: Präsident, und alle drei bilden, unter dem Vorsitz des Civil⸗ und Militair⸗Gouverneurs, den Kon⸗ ferenzrath. Der Präsident des Innern wird provisorisch auch mit den auswärtigen Angelegenheiten beauftragt.

Wien, 10. Aug. Die heutige Wiener Zeitung enthält olgende telegraphische Depesche des Ministers von Bruck aus Mai⸗ fand vom 6. August an den Fürsten von Schwarzenberg: „Der [Friede ist heute unterzeichnet worden. Ein Courier überbringt ihn.“

Prag, 8. Aug. (Bresl. Ztg.) In Folge ungünstiger Nachrichten vom ungarischen Kriegsschauplatze marschirten alle vier⸗ ten Bataillone der in Böhmen den Werbbezirk habenden Regimen⸗ ter, so wie 2 Divisionen von Kaiser Kürassier, pr. Eisenbahn ab, wodurch unsere Garnison außerordentlich verringert worden und noch mehr verringert werden dürfte. Unter der Abtheilung von Wellington Infanterie war auch dactcur Kaminski.

Das Stadtverordneten⸗Kollegium, welches für den Dienst der Nationalgarde enragirt ist, hat statt der dem Militair übergebenen Hauptwache im Rathhaus ‚eine neue für die Bürgerwehr herrich⸗ ten lassen; ein großer Theil derselben will aber keinen Garnison⸗ dienst thun und hat sich deshalb bittlich an den hiesigen Komman⸗ direnden gewendet, der sie aber an ihre legale Behörde wies.

Unter die Tages⸗Neuigkeiten gehört die Taufe eines l9jähri⸗ gen Mohren. Derselbe war vom Sultan dem Kunstreiter Soulier geschenkt worden, entfloh ihm aber wegen Mißhandlung bei seiner Anwesenheit hier und stellte sich unter den Schutz des Hofbäckers Herrn Tägl. Soulier wurde klagbar, aber abgewiesen, da jeder Sklave frei ist, wie er den österreichischen Boden betritt. Der Mohr lernte das Bäckerhandwerk. Seine Pathen waren die Groß⸗ händler Fiedler, Riedl und Lana.

Abermals ist, wahrscheinlich in Folge der schwachen Garnison, eine Crleichterung des Belagerungszustandes eingetreten, indem die auf dem kleinseilner Ringe aufgestellten Zelte abgerissen wurden; diese Mannschaft, so wie die auf dem Viadukte aufgestellten, rückte in die Kaserne ab.

Württemberg. Stuttgart, 8. Aug. (O. P. A. Z.) Die Württemb. Ztg. enthält die öffentliche Verkündigung, daß Se. Majestät der König bei dem seit dem März 1848 angenom⸗ menen Regierungssystem verharren wolle, und daher die von den Ministern angebotene Entlassung für jetzt abgelehnt habe.

In der heutigen Sitzung der Stände⸗Versammlung ist auf die Auflösung am künftigen Sonnabend Hoffnung gemacht. Die con⸗ stitutionelle Partei der Kammer hat sich heute ein Abschiedsmahl gegeben. Die Zahl der Theilnehmer war 30. Die Minister nah⸗ men nicht Theil.

Baden. Mannheim, 9. Aug. (Bad. Merk.) Heute früh verließ uns das hier gelegene bayerische Jägerbataillon. Es wurde von den preußischen Truppen mit klingendem Spiele an den Rhein begleitet, und wird in verschiedene Ortschaften der Rhein⸗ pfalz verlegt. Wir haben jetzt hier noch 1 Bataillon des 30sten Infanterie⸗Regiments, 1 Bataillon des 8ten Landwehr⸗Regiments und 2 Schwadronen Kürassiere.

Freiburg, 8. Aug. (D. Z.) Das Standgericht hielt heute hier seine erste Stzung. Vor demselben erschien der bekannte Fr. Neff von Rümmingen. Schon beim Aprilaufstand und mehr noch bei dem Septemberputsch betheiligt, wirkte er später als Fluchtling durch Abfassung und Verbreitung von blutrothen Flugschriften, und während des letzten Aufstandes als Civil⸗ und Kriegs⸗Kommissär. Nach vierstündigen Verhandlungen sprach das Kriegsgericht ein⸗ stimmig das Todesurtheil über den Angeklagten aus.

Heute Nachmittag sind 126 Pferde aus der Schweiz hierher gebracht worden, welche von den Aufständischen weggenommen und in die Schweiz verschleppt, von dort wieder ausgeliefert worden sind. Sie sind theils Staatseigenthum, theils gehören sie Privaten an. Man erwartet baldigst noch weitere ähnliche Ausliescrungen.

Schleswig⸗Holstein. Altona, 10. Aug. (Alt. Merk.) Mit dem Nachmiltagszuge ist der preußische Kommissarius im Her⸗ zogthum Schleswig, Graf zu Eulenburg, so wie der Ober⸗Präsident von Bonin, aus Magdeburg, zur Installirung der dortigen Kom⸗ uission, von hier abgegangen.

Schleswig, 9. Aug. (H. C.) In der heutigen Sitzung der Landes⸗Versammlung hat der Abgeordnete Mommsen, ehema⸗ liger Departements⸗Chef der Justiz, folgenden Antrag eingebracht: „Die Landes⸗Versammlung beschließt: mit Beziehung auf den in der Nacht vom Ften auf den S8ten d. in geheimer Sitzung gefaß⸗ ten, in der gestrigen öffentlichen Sitzung bekannt gemachten Be⸗ schluß zu erklären, daß in demselben selbstverständlich keine Aner⸗ kennung der zwischen den Kronen Preußen und Dänemark am 10. Juli d. J. abgeschlossenen Waffenstillstands⸗Convention enthalten sei, zugleich auch gegen die Statthalterschaft die Erwartung aus⸗ zusprechen, daß dieselbe keinen Schritt vornehme, worin irgendwie eine Anerkennung der Waffenstillstands⸗Convention liegen würde.“

Nassau. Wiesbaden, 9. Aug. (O. P. A. Z.) Heute Nachmittag um 1 Uhr rückte die Batterie, welche bei Eckernförde gefochten, in ihre hiesige Garnison wieder ein. Die Straßen, durch welche die tapferen Kanoniere zogen, waren geschmückt, und am Eingange der Kaserne hatten die Kameraden der Heimkehrenden durch allerlei Schmuck von Kränzen, Fahnen ꝛc. den freundlichen Empfang versinnbildlicht. Der Mannschaft voran wurde eine er⸗ beutete dänische Fahne getragen. Die auf den Sieg bei Eckern⸗ förde geprägte Medaille schmückte bereits die Brust der braven Soldaten.

Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Herzogin, welche am Sonntag erst hier eingetroffen ist, reist heute Nachmittag wie⸗ der ab nach Stralsund, um dort mit der Großfürstin Helene von Rußland zusammenzutreffen.

Oldenburg. Oldenburg, 9. Aug. (Wes. Z.) Den Landtag beschäftigen heute nur einige Vorlagen der Staatsregierung über vorgenommene sehr unbedeutende Veräußerungen von zum Staatsgute gehörigen Gebäuden und Grundstücken zu angegebenen Zwecken, wozu nach dem Staatsgrundgesetze die Genehmigung des Landtags erforderlich ist. Diese wurde unbedenklich ertheilt. Für das Fürstenthum Birkenfeld entstand daraus durch den Verkauf eines nutzlosen Gebäudes ein Erlös von 50 Thlr., welcher nach zu belegen gewesen war. Bei Unerheblichkeit dieser Summe beantragte indeß die Staatsregierung deren Mitverwendung zzu den außerordent⸗ lichen Bedürfnissen dieses Jahres und der Landtag gab dazu seine Einwilligung, obgleich von einer Seite dagegen bemerkt wurde, daß es um der Folgerung willen bedenklich scheine, ohne besondere Ver⸗ anlassung die nachhaltige Ertragsfähigkeit des Staatsguts auch um einen noch so kleinen Theil zu vermindern. Die nächste öffent⸗

11“

der als Gemeiner abgestellte polnische Re⸗

vZW“ 11“ B8ZW1“ zwischen seine Zeit zu Arbeiten in und Aus schüssen verwende.

Hohenzollern⸗Hechingen. Heching en, 7. Aug. Das für die Fürstenthümer bestimmte preußische Truppen⸗ Corps ist mit Ausnahme einer Compagnie, welche in Sigmaringen zurück⸗ blieb, gestern Mittags unter klingendem Spiele hier eingezogen. Die Stadt war geschmückt, und der Magistrat bewillkommnete die Truppen. Der kommandirende Oberst erwiederte die Anrede des Stadtschultheißen dahin, daß sein Einzug auf Befehl Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen geschehe, daß seine Soldaten strenge Mannszucht halten werden, so wie er eine gute Behandlung derselben, namentlich aber eine Enthaltung von allen republikani⸗ schen Acußerungen, erwarte, da solche seine Soldaten durchaus nicht dulden würden. Morgen ist große Parade auf dem Hohen⸗ zollern, dem uralten Stammsitze des preußischen Königshauses.

Lippe⸗Detmold. Detmold, 8. Aug. (O. P. A. Z.) Die Regierung hatte einen Entwurf einer neuen Verfassung vor⸗ gelegt und erwartete eine Pruͤfung und Begutachtung desselben durch den Landtag. Die Verfassungs⸗Kommission desselben erklärte aber in der Sitzung vom 25. Juli, daß sie densellen zur weiteren Berathung nicht empfehlen könne. Die Regierung hat übrigens unr ein suspensives, kein absolutes Veto.

Lübeck. Lübeck, 8. Aug. (Börs. H.) Einer Mitthei⸗ lung aus zuverlässiger Quelle zufolge, hat der hiesige Senat den zwischen der Königlich preußischen Regierung und der Krone Däne⸗ mark am 10ten v. M. abgeschlossenen Waffenstillstand anerkannt und dieses dem Königlich preußischen Geschäftsträger in Hamburg anzeigen lassen.

Muslateb.

Oesterreich. Krakau, 8. Aug. (Bresl. Z.) Unsere Stadt ist jetzt fast ganz vom Militair entblößt. Die Zahl der hier anwesenden Russen und Oesterreicher mag sich vielleicht nur auf 400 Mann erstrecken. Alles ist nach Ungarn gezogen, um die Streitkräfte der alliirten Armee zu vermehren. Die Durchmärsche der russischen Truppen haben beinahe seit einem Monat so gut wie aufgehört, einige kleine Abtheilungen ausgenommen, welche dann und wann unsere Stadt passirten. Dafür aber sind in dieser Zeit ein paar Reiter⸗Regimenter in Galizien einmarschirt, wovon ein Theil gegen die Magyaren gezogen, der andere aber um Bochnia, Neusandez dislocirt ist. Bei Ujscie Solne und Opatowiec sind bereits uüber die Weichsel Brücken geschlagen, obwohl eine neue russische Armee nicht im Vorrücken begriffen, wozu sie also dienen mögen, bleibt den Sachverständigen zur Beurtheilung überlassen.

Tiefe Ruhe herrscht in dem Großherzogthum Krakau und in dem benachbarten Galizien. Wie lange aber diese schöne Ruhe dauern wird, weiß vielleicht auch der ernsteste Politiker nicht.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 9. August. Präsident Dupin. Gesetz über die Administrativ Schule: „§. 1. Die Administrativ⸗Schule ist und bleibt aufgehog ben. §. 2. Die jetzigen Schuüler können die Vorlesungen der me⸗ dizinischen und der Rechtsschule besuchen. Sie können ihre Prü⸗ fungen, für das Ende des Jahres angesetzt, außer den Epochen, welche die Geschäftsordnung vorschreibt, bestehen. Der Unterrichts⸗ Minister kann den Titel eines Bakkalaureus der strengen und der allgemeinen Wissenschaften allen denen umsonst geben, die ihn noch

Gouverncur in Belagerungszustand.“

nicht besitzen.“ Die beiden Paragraphen werden angenommen und außerdem ein Kredit von 20,000 Fr. für gemachte Ausgaben be⸗ willigt. Die Gesetze der provisorischen Regierung in Betreff der Administrativ⸗Schule werden aufgehoben. Das Gesetz wird mit 370 Stimmen gegen 124 angenommen. Gesetz über den Belage

rungszustand, dessen Dringlichkeit anerkannt wird: „S§. 1. Der Belagerungszustand kann nur im Fall einer drohenden Gefahr fuͤr die innere und Angenommen. „§. 2. Die Versammlung allein kann den Belage⸗ rungszustand, folgende Fälle ausgenommen, erklären.“ Angenom⸗

men. „§. 3. Wenn die Kammer vertagt ist, kann der Präsident

den Belagerungszustand, nach der Ansichtsvernehmung des Mini⸗

steriums, verhängen. Die nach dem §. 32 der Constitution ein⸗

gesetzte Kommission muß sogleich davon benachrichtigt werden. Ist Paris im Belagerungszustand erklärt, so hört die Vertagung so⸗

gleich auf.“ Angenommen. „§. 4. In den Kolonieen erklärt der

1 Angenommen. „§. 5. In

den Kriegsplätzen kann der militairische Befehlshaber in Belage⸗

rungszustand erklären.“ Angenommen. · daß der nach den beiden letzten Paragraphen verhängte Belage⸗ rungszustand nicht aufgehoben werden dürfe, so schlägt er die Beibehaltung desselben der Kammer vor.“ Angenommen. „§. 7. Sobald der Belagerungszustand erklärt ist, gehen alle Gewalten der bürgerlichen Autoritäten auf die militairische über.“ Angenommen. „S§.¹ 8. Die Vergehen und Verbrechen gegen die Sicherheit der Republik können vor die militairischen Tribu

nalen gezogen werden. Die Vergehen der Presse fallen dem Ge⸗

schworennengerichte anheim, den Fall der Komplizität ausgenommen.

§. 9. Die Militairbehörde hat das Recht, Nachforschungen anzu

stellen, Sträflinge zu enifernen, Waffenablieferungen zu verlangen und Veröffentlichungen zu untersagen.“ Herr Charawaule will den §. 8, welchem den Angeklagten seinem ordentlichen Richter ent

zieht, verworfen wissen. Herr Dufoure: „Die Frage ist, ob man im gewöhnlichen Recht bleiben will oder nicht. Im ersteren Fall ist ein Gesetz über den Belagerungszustand unnöthig. Bestimmt man die Fälle, wo der Belagerungszustand erklärt werden kann, so wird der Kammer den §. 8. annehmen. Uebrigens ist Niemand mehr als ich für das Geschworenengericht.“ (Links Unterbrech ung.) Der Präsi⸗ dent: „Kommen Sie auf die Tribüne, beauftragen Sie einen der Ihrigen, zu sprechen.“ (Heiterkeit.) Herr Charras zum Präsi denten: „Erinnern Sie sich an 1832. Niemand könnte es besser als Sie.“ zweite Abtheilung des §. 8 angenommen werde. Würde Sie ge⸗ strichen, so würde der ganze Paragraph seinen Werth verlieren.“ Kein Gesetz wurde mehr als dieses studirt. Das Ministerium hat diese Bestimmungen reiflich überlegt, ehe es sie eingebracht. Es hat gewollt, daß derjenige, der sich mit einer Flinte versieht, der sich gegen die Gesellschaft empört, der sich zum Soldaten gegen die Gesetze macht, als Soldat behandelt werde.“ (Sehr gut!) Herr Grevy bekämpft die beiden Abtheilungen des §. 8. Er fragt den Minister, ob das Ministerium, während die Constitution der Versammlung unbegränzte Vollmacht gebe, das Recht habe, eine außerordentliche Jurisdiction zu schaffen, die den Bürger seinem natürlichen Richter entziehe. Der Redner spricht der exekutiven Gewalt dieses Recht ab und entwickelt seine Ansicht. Die Regie

rung stelle sich über die Constitution, wenn sie eine militairische Diktatur schaffe. Herr Dufaure erwiedert, daß der Artikel 106 der Constitution der Regierung das Recht gebe, ein organisches Gesetz über den Belagerungszustand abzufassen. Dieser Zustand sei

liche Sitzung wurde auf Montag angesetzt, damit der Landtag in⸗ v 1

die Verordnung des gewöhnlichen Rechtszustandes, sonst wäre

äußere Sicherheit erklärt werden.“

„§. 6. Glaubt der Präsident,

Herr Dufaure, Minister des Innern, will, daß die