es ja unnöothig gewesen, daß die Constituante ein besonderes Ge⸗ setz über den Belagerungszustand vorgeschrieben. Herr P. Le⸗ roux: Das Gesetz stelle der Gewaltthätigkeit das Recht zu Ge⸗ bote, und das sei ein Verbrechen gegen die Gesellschaft. Die Ver⸗ sammlung plaudert und hört den Redner nicht an, der sofort auch die Tribuͤne wieder verläßt. Der erste Theil des §. 8 wird mit 420 Stimmen gegen 165 angenommen. Die Kommission verlangte die Verwerfung des zweiten Theils des §. 8, daß nämlich die Preß⸗ vergehen vor die Jury gehören, den Fall der Komplizität ausge⸗ nommen. Das Ministerium will ihn beibehalten wissen. Zwei Proben sind zweifelhaft, man schreitet zur Abstimmung durch Theilungi Der zweite Abschnitt des §. 8 wird mit 295 Stimmen gegen 260 verworfen. Der §. 9 wird angenommen. §. 11: „Die Bürger genießen ungeachtet des Belagerungszustandes aller Rechte, welche die Constitution gewährt, diejenigen ausgenommen, welche dies Ge⸗ setz aufhebt.“ Der §. 11 wird angenommen. §. 12. „Die Ver⸗ sammlung allein kann den Belagerungszustand, den sie verhängt und beibehalten hat, aufheben.“ Angenommen. §. 13: „Nach der Aufhebung des Belagerungszustandes entscheiden die Militair⸗ Tribunale über die Fälle, die bei ihnen schon anhängig gemacht.“ Angenommen. Die Gesammtheit des Gesetzes wird mit 419 Stim⸗ men gegen 153 genehmigt. Der Justiz⸗Minister bringt einen Ge⸗ setz-Entwurf ein, den hohen Staats⸗Gerichtshof einzuberufen: „§. 1. Die Urheber und Mitschuldigen des Komplotts vom 13. Juni sind vor den hohen Gerichtshof geschickt. §. 2. Der hohe Gerichtshof wird binnen den zwei Monaten, welche der Veröffentlichung dieses Gesetzes folgen, in Versailles zusammen⸗ kommen. §. 3. Der hohe Gerichtshof urtheilt zu gleicher Zeit über die, welche vom Attentat des 13. Mai 1848 sich nicht vor Gericht gestellt. §. 4. Der Justiz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.“ Der Minister verlangt die Dringlichkeit und daß nach der Abstimmung über die Aufhebung des Belagerungs⸗ zustandes die Abgeordneten sich in ihre Abtheilung zurückzoͤgen, um eine Kommission zu ernennen, die morgen Bericht abstatte. Die Versammlung bewilligt dies. Gesetz über die Aufhebung des Be⸗ lagerungszustandes: „Der Belagerungszustand von Paris und seine ganze Umgebung, die in der 1sten Militair⸗Division begriffen ist, wird durch Veröffentlichung dieses Gesetzes aufgehoben.“ Herr Sauteyra will das Gesetz auf die 6te Division (Lyon) ausge⸗ dehnt wissen. Man stimmt uber diesen Zusatz ab, der mit 399 ge⸗ gen 140 Stimmen verworfen wird. Der Artikel des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs, wie ihn der Minister eingebracht, wird angenommen. Der Finanz⸗Minister brachte noch einen Gesetz-Vorschlag ein, um eine einprozentige Einkommensteuer einzuführen.
Paris, 9. Aug. Die vorgestern von der gesetzgebenden Ver⸗ sammlung ernannte permanente Kommission wird sich morgen zum erstenmale im ersten Büreau versammeln. Ihr Präsident ist Herr Dupin, Präsident der National⸗Versammlung, deren sämmtliche Vice⸗Präsidenten, Secretaire und Omästoren von Rechts wegen auch einen Theil der Kommission bilden. Sobald die gesetzgebende Versammlung sich getrennt hat, wird die Kommission tägliche Siz⸗ zungen halten.
Das in Grenoble in Garnison liegende 13te leichte Regiment erhielt den Befehl, zwei Kriegs⸗Bataillone zu bilden. Am 15ten wird General Joly, welcher mit der Inspection der 6ten Division beauftragt ist, in Grenoble eintreffen. Die lyoner Blätter zeigen an, daß das 3te leichte Regiment am 5ten abmarschirte, um sich der savoyischen Gränze zu nähern. Wie man vernimmt, soll das 20ste dieselbe Richtung einschlagen.
Nach dem Evenement hieß es heute in der gesetzgebeuden Versammlung, daß drei Kriegsschiffe der nordamerikanischon Ma⸗ rine mit einer Hüulfssendung an Geld, Waffen und Munition für die Republik Venedig ins Adriatische Meer eingelaufen seien. Man sprach auch von einer aus Washington an die europäischen Höfe ergangenen Protestation zu Gunsten der ungarischen, römischen und venetianischen Republiken.
Während des gestrigen Leichenbegängnisses von Molitor traf die Nachricht von dem auf ihrem Schlosse bei Nancy erfolgten Ab⸗ leben seiner Gemahlin ein.
Binnen drei Tagen wurden vor den Assisen der Gironde zwei politische Prozesse verhandelt, die ein ganz verschiedenes Ende nah⸗ men. Im ersteren Falle wurden Republikaner wegen Vivats für Barbés und die römische Republik zu 2 und 3 Monaten Gefäng⸗ niß verurtheilt, im zweiten dagegen andersgesinnte Bürger, welche gerufen hatten: „Es lebe Heinrich V.! Es leben die Bourbonen!“ freigesprochen.
Großbritanien und Irland. London, 9. Aug.
Die Landung der Königin in Cove hat man dadurch zu verewigen gesucht, daß man den Namen der Stadt in Queens⸗Town umän⸗
derte. Gestern Vormittag fand vor dem Prinzen Albrecht, der da⸗ bei zu Pferde erschien und von der Volksmenge mit lebhaftem Zu⸗ ruf begrüßt wurde, in dem Phönix⸗Park zu Dublin eine Musterung der in dieser Hauptstadt stehenden Kavallerie⸗Regimenter statt. Um 1 Uhr Mittags begab sich Ihre Majestät mit ihrem Gemahl aus dem Viceköniglichen Palast nach dem Königlichen Schloß und hielt dort ein Lever. Ueberall folgten ihnen enthusiastische Begrüßungen von Seiten des versammelten Volks. Bei dem Lever wurden der Königin sieben, Adressen überreicht, welche Ihre Majestät huldreich beantwortete. Die Zahl der vorgestellten Personen belief sich auf fast zweitausend; heute soll große Truppen⸗Revue und Cercle in Dublin stattfinden. Morgen will Ihre Majestät beim Herzog von Leinster zu Carton, drei Meilen von Dublin, frühstücken, dann nach dieser Hauptstadt zurückkehren und sich am Abend desselben Tages nach Belfast und Schottland einschiffen.
Auch die Bewohner von Kensington haben eine öffentliche
Versammlung unter dem Vorsitz Lord Dudley Stuart's abgehalten, um Beschlüsse wegen Beförderung der Anerkennung der Unab⸗ hängigkeit von Ungarn zu fassen. Mehrere Parlamentsmitglieder wohnten der Versammlung bei. „In Bristol ist wieder eines von den drei Kriegsdampfschiffen für die deutsche Flotte vom Stapel gelaufen; es wurde „Inka“ ge⸗ tauft. Ein anderes, die „Cora“, hat bereits die Kessel am Bord. Es wird mit der größten Thätigkeit an der Vollendung dieser Schiffe gearbeitet und ihre schöne und solide Bauart allgemein be⸗ wundert.
Die Gazette publizirt den Freundschafts⸗ und Handels⸗ Traktat Englands mit der Republik Liberia. Die Rattficationen sind am 1. August ausgewechselt worden.
In Reading ist der konservative Kandidat, Herr Stanford, mit 507 Stimmen gegen den liberalen, Herrn Bowyer, und den radikalen, Herrn Norton, der nur 107 Stimmen hatte, gewählt. Der fruhere Abgeordnete, der auf die Richterbank erhobene Sergeant Talfourd, war ein Whig.
Der Lord⸗Kanzler ist bekanntlich zu gleicher Zeit erster richter⸗ licher Beamter des Reichs und Vorsitzender des Oberhauses, tritt aber als Mitglied des Kabinets bei einer Veränderung des Mini⸗ steriums zuruͤck. Wegen der Kränklichkeit des jetzigen Inhabers der Würde, Lord Cottenham, geht man mit dem Plan um, die richterliche und die parlamentarische Function von einander zu trennen.
Nußland und Polen. Grenze, 5. Aug. (Schlesische ral⸗Major Paul Alexandroff von der Suite des Kaisers, so wie Graf Kankrin, Kais. Flügeladjutant, sind mit einer beson⸗ dern Mission zur Armee abgeschickt worden; der Erstere begab sich nach dem nördlichen Schauplatz, der Letztere über Bucharest zum Lüdersschen Corps. Es wird erzählt, Beide überbringen die ge— messensten Befehle, Alles aufzubieten, um den ungarischen Feldzug schnell zu Ende zu bringen. Der Kaiser weiß es nur zu gut, daß mit dem Monat August die günstige Zeit zu einer Kriegführung in Ungarn zu Ende geht, wenn in den nächsten vier Wochen nichts Entscheidendes zu Gunsten der Kaiserl. Heere geschieht, so muß man sich auf die Occupation weniger Plätze für dieses Jahr be⸗ gnügen, das Gros der Armee aber zurückziehen.
Von der polnischen
Zeitung.) Der Gene⸗
Niederlande. Aus dem Haag, 9. Aug. Der König hat nach dem Gutachten des Ministerrathes dem eingereichten Ent⸗ lassungs⸗Gesuche des Justiz⸗Ministers seine Zustimmung noch nicht ertheilt, jedoch bis zur Herstellung des Herrn Wichers dessen Por⸗ tefeuille dem Minister des Auswäͤrtigen, Lightenvelt, übertragen.
Schweiz. Bern, 7. Aug. (Köln. Ztg.) Eine nicht un⸗ interessante Episode begegnete heute gleich am Anfange der Sitzung des National⸗Rathes. Der bekannlte deutsche Revolutionair und Flüchtling Karl Heinzen beschwerte sich von Genf aus in einer mit nicht sehr feinen Ausdrücken zusammengesetzten Zuschrift gegen den Ausweisungs⸗Beschluß des Bundesrathes vom 16ten v. MN. Er nennt diesen Beschluß eine Ungerechtigkeit und glaube die Bundes⸗ Versammlung zu beleidigen, wenn er von ihr die Bestätigung des⸗ selben erwarten würde. Es erhob sich nun eine förmliche Debatte über die Frage, ob diese Reclamation der Petitions⸗Kommission oder dem Bundesrathe zur Berichterstattung üͤberwiesen oder sofort erledigt werden sollte. Letzterer Ansicht war namentlich der Bundes⸗Präsident, welcher sofort Tagesordnung beantragte. Die Mehrheit entschied für den Antrag des Bundes⸗Präsidenten. Darauf wurde die Flücht⸗ lingsfrage dahin erledigt, daß sie als Sache des Bundes angesehen wird und dieser daher auch deren Verpflegung zu tragen hat. Deshalb wird von nun an jeder Mann, der nicht zu öfsentlichen oder Privat-Arbeiten verwendet wird, 14 Kreuzer taͤglich als Un⸗
1
t erstützung erhalten, und der Bundes⸗Rath hat eine neue Ver⸗ theilung auf die Kantone vorzunehmen. Morgen findet wahr⸗ scheinlich die Schluß⸗Sitzung beider Kammern statt. ,
Der Bundes⸗Rath hat Herrn Oberst Ziegler, der bekanntlich im Sonderbunds⸗Feldzuge vie zweite Division kommandirte und sofort nach Beendigung des Krieges seine Stelle niederlegte, und den die Bundes⸗Versammlung letzthin zum Chef des Stabes der Rhein⸗Armee erwählte, wieder zum Obersten ernannt. Ob er seine Wahl angenommen, weiß man noch nicht, da er zur Zeit sich im Bade Kissingen befindet. 8
Bern, 8. Aug. (Frkf. Journ.) Die schweizerische Bun⸗ des⸗Versammlung nach Einsicht des Berichtes des Bundesrathes vom 4. August 1849 beschloß heute: „Artikel 1. Es wird einstwei⸗ len für Verpflegung, d. h. für Verköstigung, Beherbergung, all⸗ fällig nöthig werdende Bekleidung und ärztliche Behandlung und so weiter derjenigen Flüchtlinge, welche in Folge der neuesten Er⸗ eignisse in Deutschland aus Baden in die Schweiz übergetreten sind, so lange sich dieselben auf den öffentlichen Unterstützungs⸗Kontrollen der Kantone befinden, der Betrag von 35 Rappen für jeden Flücht⸗ ling und jeden Tag an die Kantone verabreicht. Es geschieht dies von dem Tage an, mit welchem die Flüchtlinge in den betreffen⸗ den Kantonen aufgenommen und verpflegt worden sind. Artikel 2. Diese Unterstützung wird nur für diejenigen Flüchtlinge verabreicht, welche die Behörden der Kantone, in denen sie sich befinden, nicht zu öffentlichen Arbeiten oder zu Arbeiten bei Privaten anzuhalten im Falle sind. Artikel 3. Der Bundesrath wird periodisch auf Grundlage des jeweiligen Bestandes der Unterstützungs⸗Kontrollen der einzelnen Kantone eine möglichst gleichmäßige Vertheilung der Flüchtlinge vornehmen.“
Zürich, 8. Aug. (N. Z. Z.) Sigel und Germain Met⸗ ternich haben Pässe nach Amerika verlangt und erhalten.
Zug, 16. Aug. (O. P. A. Z.) die Theresie Städele aus Bohlingen, Amt Radolfzell, Großherzog⸗ thum Baden, als „Betrügerin“ wegen künstlich erregten Blut⸗ schwitzens, so wie simulirter Besessenheit, zu 30 Ruthenstreichen in geschlossenem Raum, Zjähriger Zuchthausstrafe oder Ljähriger Ein⸗ sperrung mit Anschließung an eine Kette und lebenslänglicher Ver⸗
bannung aus der Eidgenossenschaft nach erstandener Strafe ver-⸗
urtheilt.
Moldau und Walachei. Bucharest, 22. Juli. (W. Z.) Der Kaiserl. russische Staatskanzler, Graf Nesselrode, hat unterm 3. Juli folgende Depesche an den Herrn General⸗Lieute⸗ nant von Dühamel, Kaiserlichen Kommissär in den Donau⸗Für⸗ stenthümern, gerichtet.
„Herr General! Se. Majestät der Kaiser hat mit großer Zufrieden⸗ heit die Adresse gelesen, welche kürzlich dem General Lüders vom Kaimakam und den ersten Beamten und Bojaren des Landes überreicht wurde. Nichts konnte in der That Sr. Majestät angenehmer sein, als zu sehen, daß die ersten und ehrenwerthesten Männer des Fürstenthums der Art Gerechtigkeit widerfahren lassen, mit welcher der kommandirende General unseres Occu⸗ pations⸗Heeres die Aufgabe gelöst hat, die ihm anvertraut wurde: die gesetzliche Ordnung wiederherzustellen, welche in diesem Lande durch die verbrecherischen Umtriebe einer revolutionairen Minderzahl gestört war. Sc. Kaiserliche Majestät hat mit gleichem Wohlge⸗ fallen den Ausdruck der Gefühle entgegengenommen, welche diese Adresse ausspricht. E. E. wollen dies sowohl dem Kaimakam mittheilen, als jenen, die diese Adresse mitunterzeichnet haben, und die Sie Gelegenheit haben, zu sehen, indem Sie ihnen ausdrücklich im Namen des Kaisers für die Be⸗ weise ihrer Ergebenheit danken, die sie durch das Organ des General Lüders Sr. Mägjestät zu erkennen gegeben haben, und die vollkommen der großmü⸗ thigen Sorgfalt entsprechen, welche das Gedeihen und die Wohlfahrt ihres Vaterlandes dem erhabenen Protektor der Fürstenthümer stets einflößt. Empfangen Sie, Herr General, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung. (gez.) Nesselrode.“ 8 8
Königliche Schauspiele.
Montag, 13. Aug. Im Opernhause. 94ͤste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Insel der Liebe, phantastisches Ballet in 2 Ak⸗ ten, von P. Taglioni. Musik von Gährig. Vorher: Das zuge⸗ mauerte Fenster, Schauspiel in 1 Akt. Aufang halb 7 Uhr.
Preise der Plätze: Parquct, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 7 ½ Sgr.
Dienstag, 14. Aug. Im Schauspielhause. 129ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Jäger, ländliches Sittengemälde in 5 Abth., von A. W. Iffland. (Herr Thomas, zuletzt beim Stadttheater zu
84
Hamburg: Anlon, als erste Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 11. Aug. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¾ Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112½ Br. Polnisches Papier⸗ geld 95 ⅛ Br. Oesterr. Banknoten 85 a 85 ½ bez. u. Gld. Staats⸗ schuldsch. 86 ½ Br. Seehandlungs⸗Prämiensch. a 50 Rthlr. 98 ¼ Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 99 Gld., do. 3 ½proz. 88 ⅛ bez. Schle⸗ sische do. 3 ½proz. 94 ½ bez. u. Gld., do. Litt. B. 4proz. 96 ¼ Gld., do. 34proz. 88 ½ Gld. Pr. Bank⸗Antheil⸗Scheine 92 ½ Gld.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 94 Gld., do. neue 4proz. 93 ½ bez. u. Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 103 Gld., do. a 500 Fl. 75 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 13 ¾ Gld. Russ.⸗Poln. Schatz⸗Oblig. a 4 pCt. 73 ½ Gld.
Actien: Oberschlesische Litt. A. u. Litt. B. 101 ½ Gld. Bres⸗ lau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 83 ¾ Br. Niederschles.⸗Märk. 80 ¼ Gld., do. Privr. 101 1¾2 bez., do. Ser. III. 98½ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 88 ¼ Gld. Neisse⸗Brieg 34 ¼ Br. Krakau⸗Oberschles. 56 ¾ bez. u. Gld. Friedrich Wilh. Nordb. 41 ½ bez. u. Gld.
Wechsel. Amsterdam 2 M. 142 ½ Gld. 8 Hamburg a vista 150 ¼ Gld. do. 2 M. 149 ⅔⅞ Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 25 ½ Gld. Berlin a vista 100 ¼6 Br. do. 2 M. 99 ¼ Gld.
„ Wien, 10. Aug. Met. 5proz. 93 ½. 4Aproz. 75 ½. Anl. 34: 155. 39: 97. Nordb. 112 G. Gloggn. 10738 G. 1Mail. 76 ⅜. Pesth 72. B. A. 1064. “
Wechsel⸗Course. 1 Amsterdam 2 Mt. 167 ½ Br. Augsburg k. S. 120 ½ Br. Frankfurt 3 Mt. 120 ½ Br. Hamburg 2 Mt. 176 ¾ Br. London 3 Mt. 12. 7 Br. Paris 2 Mt. 143 G.
B. geipzig, 10. Aug. Leipz. Dr. P. Oblig. 102 ½ G. Leipz.
B. A. 140 ½ Br. L. Dresd E. A. 10 2 4 2 *b * 0 G. S i = . 83, G. Schles. 80 G. Chemnitz⸗Riesa 22 G. Fchfls -Laper
192 Br. Berlin⸗Anh. Litt. A. u. B. 1 1— Deß A 1103 G. Preuf. I Kiel 88 G.
Frankfurt a. M., 10. Aug.
Lebhaftigkeit, namentlich 5 und 2½proz. Metalliqs., Kurhess. und Bad. Loose, alle Holländ. und Belg. Gattungen, Preuß. Staats⸗ schuldscheine, so wie Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn und vorzüglich Köln⸗ Mindener Actien waren in willigem Begehr, und gingen bei meh⸗ reren Umsätzen höher. Oesterr. Actien waren zu billigerem Cours angeboten. Alle uͤbrigen Fonds bei geringem Geschäft gut preis⸗ haltend, zum Theil etwas höher.
Oesterr. 5proz. Metall. 76 ½ Br., 76 ½ G. Bank⸗Actien ohne Div. 1060 Br., 1055 G. Baden Partialloose a 50 Fl. v. J. 10 48 ½ Br., 48 Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 28 ½⅞ Br., 28 8 Gld. Hessen Partialloose a 40 Rthlr. preuß. 28 ¾ Br., 28 ½ Gld. Sardinien Partiallose a 36 Fr. 27 ¾ Br., 27 ⅔⅜˖ Gld. Darm⸗ stadt Partialloose a 50 Fl. 68 ½ Br., 68 ½ Gd., a 25 Fl. 23 ½ Br., 22 ¾Rꝙ Gld. Spanien Z proz. inländ. 27 ½ Br., 27 ½¼ Gld. Polen 300 Fl. Loose 102 Geld, do. 4proz. Obligat. a 500 Fl. 75 ¼ Br., 75 Gld. Friedrich Wilhelms Nordbahn 40 ½ Br., 40 ⅞ Gld. Lud⸗ 8hgen Hesüa 78 ¾ Br., 78 ¼ Gld. Köln⸗Minden 88 ½ Br.,
7 ⅞ Gld.
Hamburg, 10. Aug. E. R. 101 ¾ Br., 101 ½ G. Br. Ard. 11 ¾˖ Br. 68 ½ Br., 68 G. Br., 50 ¾ G. Neum. 110 Br.
3 ⁄proz. p. C. 81 ¾ Br., 81½ G. Stiegl. 83 Br., 82 ½ G. Däan. 68 3proz. 26 ½8 Br. 26 Gld. Hamburg⸗Berlin Bergedorf 83 G. Magdeb.⸗Wittenberge 51 Altona⸗Kiel 96 Br. Gl. Elmsh. 25 Br. R. Wechsel⸗Course. Paris 186 ¾ G. 6 Petersburg 33 G. London 13.9 G. Amsterdam 35.50 G. Frankfurt 88 ½ G. Wien 177 G. 1 Breslau 151 ½ G. Louisd'or 11.33. Preuß. Thaler 50v In Wechsel Gold al 437. In Wechseln war mäßiger Umsatz. Fonds fest. Eisenbahn⸗ Actien still; nur Küln⸗Mind⸗ besenf “ R;
“
u! . -. Im Geschäfte mehrerer Fonds⸗ und Eisenbahnen⸗Actien herrschte an heutiger Börse viel
Paris, 9. Aug. Z proz. 54. baar, 54.5 Zeit. 5proz. 88. 90 baar, 88. 96 Zeit. 8 Bank 2275. -
Span. 26 ⅛ baar.
Nordb. 425. Le
London, 9. Aug. 3 ½ proz. 93 ½¾. Ard. 18 ¾. Mex. 27 ⅛.
Cons. eröffneten heute zu den blieben ohne Veränderung.
Von fremden Fonds sind Ard. 18 ⅞⅝-, . Zproz. 35, 34 ½. Chili 95, 92. Bras. 86, 84.
Eisenbahn⸗Actien etwas niedriger im Preise.
Cons. 92 ½, ¼ p. C. u. a. Z. 8
Amsterdam, 9. Aug. Der Fonds⸗Markt war heute nicht bedeutend. Sowohl in holl. als fremden Fonds war wenig Han⸗ del und Veränderung.
Holl. Integr. 52 ½, 1„½6. 3proz. neue 615, ½. Span. Ard. 12 ⅞. gr. Piecen 12 ¼½. Coupons 8 v%, „⁄. Russen alte 103 ½. Stiegl. 82 ½. Oest. Met. 5proz. 74. 2 ½ proz. 39 ½. Mex. 26 ½.
Wechsel⸗Course. u6 Paris 56 G. 8 b M““ Wien 29 ½ G. 8. 8 Frankfurt 99 ¼ G. 3 London 2 M. 11. 97 ½ Br., k. S. 12. 2 ½8 Br. Hamb. 34 ⅞ Br. “ Petersburg 181 ½ G. .
Madrid, 4. Aug. Zproz. 26 ⅞ Br.
C. 92 ½. K. Z. 92 ½. Int. 52 . 4proz. 814.
Zproz. Cons. p. E. R. 106 ½.
gestrigen Schluß⸗Coursen und
v“
ewen.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 5 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
formel für die Richter. —
Das Kriminalgericht hat
.““
Beilage zum Preußi
W1
1465
schen Staats-Anzeiger. Meontag d. 19. August.
—
Preußen. Berlin. Auszug aus dem Ministerialblatt für die sammte innere Verwaltung.
Ausland.
rankreich. Paris. Passy's Budget. — Frieden zwischen Oesterreich Srnch.n und Note des französischen Kabinets. — Stimmung in Florenz und Ancona. — Römische Nachrichten. — Die Kammer⸗Debatte über Rom. — Protest Mazzini's. — Die Theater⸗Angelegenheit. — Eid⸗ ie permanente Kommission. — Der neue Unterrichts⸗Gesetz⸗Entwurf. — Entscheidung des Handelsgerichts in Zei⸗ tungssachen. — 8 Großbritanien und Irland. London. Die verflossene Parlaments⸗ Session und die englischen Staatsmänner. — Der Vertrag mit Rosas. — Zustände Jamaika's und Kanada's. — Ereignisse in Haiti. — Prozeß ge⸗ gen Lola Montez. Schweiz. Bern. Die Flüchtlinae. — Basel. Abmarsch von Flücht⸗ lingsmannschaft nach Bern und Freiburg. Moldau und Walachei. Jassy. Umkehr der magvarischen In⸗
vasion. 8 Markt⸗Berichte.
Uichtamtlicher Theil.
Deutschland.
Preußen. Berlin, 11. Aug. Das Ministerial⸗Blattfür die gesammte innere Verwaltung enthält außer anderen von uns bereits mitgetheilten Verordnungen der resp. Königl. Behörden noch: Unter Behörden und Beamte: Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regie⸗ rungen und Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, mit der Nachweisung der Entfernungen zwischen den Stationsorten auf den in Deutschland außer⸗ han⸗ des preußischen Staats vorhandenen Eisenbahnen, behufs der
eststellung der Fuhrkosten⸗Liquidationen bei Dienstreisen der Staats⸗ Beamten auf denselben, vom 11. Mai d. J. Verfügung, betreffend die Bewilligung von Nebenkosten auf Dienstreisen bei dem Ueber⸗ gange von einer Eisenbahn zur anderen, vom 4. Mai d. J.
Desgl. die Behandlung der Invaliden⸗Pensionen ꝛc. der auf Kündigung im Civil angestellten und disponibel gewordenen Militair⸗ Personen bei deren Wiederanstellung betreffend, vom 1. Mai d. J.
Unter Verwaltung der Kommunen, Corporationen und In⸗ stitute: 1
Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, die Verhält⸗ nisse der Juden betreffend, vom 5. Juni d. J. 1 Unter Unterrichts⸗Angelegenheiten: 4
Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Provinzial⸗Schulkollegien, betreffend die Aufstellung des Besoldungstitels in den Etats der höheren Lehr⸗Anstalten und die Verrechnung der Pensions⸗Beiträge der Lehrer und Beamten 1 denselben, vom 23. Juni d. J.
Unter Polizei⸗Verwaltung: .“
Unree eseogrn an sämmtliche Regierungen, ausschließlich derjenigen zu Köln, Aachen und Trier, und Abschrift zur Kennt⸗ nißnahme und Nachachtung an das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst, die Ausführung von Haussuchungen betreffend..
Desgl. an sämmtliche Regierungen, das Verfahren bei statt⸗ gehabten Feuersbrünsten betreffend, vom 25. Juni d. J. ¹Unter Gewerbe, Bauwesen, Handel und öffentliche Arbeiten:
Verfügung, die Verhältnisse der Gesellen bei den Meister⸗ und Gesellen⸗Prüfungen betreffend, vom 6. Juni d. . 8
Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, die För⸗ derung lokaler Gewerbe⸗Ausstellungen betreffend, vom 31. Mai
8 Jae efctzinng⸗ daß mit der Konzession zum Schankbetriebe auch zugleich die Berechtigung zum Verkaufe von Getränken über die Straße van vweder⸗ Juni d. J.
Unter Forst⸗Verwaltung: b
“ Verfügung an sämmtliche Gerichtsbehörden, die Verfolgung und Bestrafung der Holzdiebstähle betreffend, vom 31.
Nai d. J. .“ 1 1Siridlar⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, ausschließlich derjenigen zu Aachen und Trier, betreffend die Aufnahme der Forst⸗ straflisten und das Verfahren mit denselben, vom 21. Juni d. J.
Unter Jagd⸗Verwaltung:
Verfüͤgung an die Eisenbahn⸗ Kommissariate zu Breslau, Er⸗ furt und Köln, so wie Abschrift an die Königl. Eisenbahn Kom⸗ missarien in Potsdam und Stettin, zur Kenntnißnahme und gleich⸗ mäßigen Beachtung, betreffend die Nichtausübung der Jagd auf Eisenbahnen und den dazu gehörigen Landstrecken, vom 22. April d. J
1111““ “
Desgl. die Ausübung der Jagd in der Rheinprovinz betreffend, März . Sh.
vom 9. Desgl., betreffend die Ausübung der Jagd in den Umgebungen
der Festungen, vom 2. Juni d. J.
Frankreich. Paris, 8. Aug. Das Journal des
indet die Einfüh⸗ Débats bespricht Passy's Budget und findet rie Ei rung einer Einkommensteuer wahrscheinlich. Am Fcheusse —sei⸗ nes Artikels sagt es: „Mit Hülfe der vorgeschlagenen, ön 7 rationen vermindert sich das Ausgaben⸗Budget auf 1408 d so Fr., und da die Einnahmen auf 1270 Mill. veranschlagt 98 2 bleibt noch ein Ausfall von 138 Millionen. Um denselben 2 88 schlägt Herr Passy vor, die 65,800,000 Fr. hetecoegg des Tilgungsfonds zu den Einnahmen zu schlagen, wodur .nse dings, wiewohl nur provisorisch, die Wirksamkeit des vügh suspendirt würde; er beantragt strue⸗ die Einführung neuer a zum Betrage von 79 Millionen. Noch wissen wir nicht, 8 g ein für neue Steuern sein sollen. Es scheint indessen gewiß⸗ Aabfunft .. . e 12,8 gehören 1“ Wir wollen auf Au über diesen Punkt warten, bevor wir — 8 Nach Messenger ist das Fupliem. schan 8 einiger Zeit auf eine Einkommensteuer vorbereitet; 18 g. Weise ihrer Veranlagung sei man gespannt, hoffe 1 5 S 8 Minister Zeit gehabt, die Frage sorgfältig zu * feete 8 8 die Steuer vorzugsweise denen aufbürden werde, rmäßt n 8 dies vertragen könne, und die, weil sie öG firion anderen Steuern seien, um so mehr die Pflicht hns gat cas s Art zur Unterstützung des Staates beizutragen. 8
uns weiter aussprechen.“
Morgen werden die Abtheilungen eine Kommission von 15 Mitgliedern ernennen, welche sofort den Antrag der Seine⸗Reprä⸗ sentanten auf Zuschuß⸗Bewilligung an die Theater in Erwägung ziehen soll. Die Sache wird noch vor den Ferien zur Erledigung kommen.
Der Gesetz⸗Entwurf über das Gerichtswesen enthält folgen⸗ den Eid für jeden Richter: „Ich schwöre in Gegenwart Gottes und vor den Menschen, in meiner Seele und meinem Gewissen, treu und gut mein Amt verrichten, die Gesetze unparteiisch, mit Unabhängigkeit und Festigkeit anwenden, das Geheimniß der Be⸗ rathungen gewissenhaft wahren und mich in Allem wie ein würdi⸗ ger und rechtschaffener Beamter führen zu wollen.“
Die permanente Kommission der 25 Mitglieder der gesetzge⸗ benden Versammlung besteht aus den Kandidaten des Staatsraths⸗ Vereins. Nur Victor Lefranc fällt manchmal ist seine alte Oppo⸗ sitions⸗Gewohnheit. Das Sidele findet, daß bedeutende Namen fehlen und daß die Wahl meistens solche getroffen, die schon 88 dies in Paris geblieben wären. Der Constitutionnel sagt, Herr Thiers hätte in die Kommission nicht eintreten können, da er nach Dieppe gehe. Die Kandidatenliste der Linken trug die Namen General Cavaignac, Bixio, Vavin, Victor Lefranc, Grevy, Em. Arago, Duprat (Pascal), Emil Leroux, Charras, Barillon. Die permanente Kommission wird sich täglich im Konferenzsaale versam⸗ meln. Vor der Vertagung wird sie die Gegenstände ihrer Be⸗ schäftigung mittheilen. Zweimal wöchentlich wird sie sich mit der Budget⸗Kommission in Berührung setzen. 8
Das Unterrichtsgesetz wird in der Bearbeitung der Kommission nicht von den nicht erlaubten Congregationen sprechen, nur im Be⸗ richt wird von ihnen die Rede sein. Das Studienzeugniß wird ganz unterdrückt. Der höhere Schulrath zählt 21 Mitglieder und zerfällt in zwei Sectionen, wovon die eine (9 Mitglieder) perma⸗ nent ist. Letztere zählt 3 katholische Geistliche und einen prote⸗ stantischen. Der Rabbiner wird zugezogen, wenn es sich um seinen Kultus handelt. Die permanente Kommission ist lebenslänglich durch den Minister ernannt, doch können ihre Mitglieder abberu⸗ fen werden. Um Schullehrer sein zu können, ist das Fähigkeits⸗ zeugniß oder der Beweis der “ zum Lehramt durch Unterrichts⸗Ertheilung in einer autorifirten Lehranstalt erforderlich. Die Geistlichen kömen einige Schüler bei sich haben, und die Ver⸗ einigung von Kindern in einem wohlthätigen Sinne wird nicht als Schule angesehen. Die geistlichen Anstalten werden vom Staate direkt beaufsichtigt. 1
Das Handelsgericht hat entschieden, daß eine Zeitung, im Fall sie während des Belagerungszustandes unterdrückt wird, ihren Abon⸗ nenten keine Rückzahlung für die ausgefallenen Nummern zu machen nöthig hat. Der Appellhof hat die Beschwerde der suspendirten Journale gegen den Minister des Innern auf 15 Tage ausgesetzt. Bis dahin ist indeß der Prozeß wahrscheinlich durch Aufhebung des Belagerungszustandes beendigt. “
Die Patrie bringt die Nachricht vom Abschluß des Friedens zwischen Sardinien und Oesterreich. In einer dem sardinischen Kabinette übersandten Verbalnote des Herrn von Tocqueville soll unter Anderem folgende Stelle vorkommen: „Der Hof von Sar⸗ dinien hat die wohlgemeinten Rathschläge, welche die französische Regierung dem König Karl Albert gegeben hatte, um ihn abzuhal⸗ ten, einen unmöglichen Kampf gegen Oesterreich zu erneuern, ver⸗ kannt; die traurigen Folgen davon würden lange auf Piemont lasten. Um so mehr darf jetzt die französische Regierung die Hoff⸗ nung hegen, daß die Erfahrung der jüngsten Zeit dazu beitragen wird, den freundschaftlichen Rath Frankreichs in Turin vollends beherzigen zu lassen und die letzten Hindernisse, welche sich der Abschließung des Friedens mit Oesterreich noch entgegensetzen soll⸗ ten, wegzuräumen.“
Das Journal des Débats meldet, der Großherzog von Toscana habe bei seinem Einzuge in Florenz die Uniform des Or⸗ dens des heiligen Stephan getragen, der in Toscana gegründet worden und österreichische Farben habe. Alle Parteien seien da⸗ durch befriedigt worden. Dem Journal des Débats wird aus Ankona geschrieben, daß alle Welt durch ihre Haltung gegen die fremde Einmischung protestire; Italien wolle keine Priesterherr⸗ schaft und nur die stete Anwesenheit von 60,000 Mann fremder Truppen könnte sie halten.
Eine Depesche des Herrn von Corcelles sagt angeblich, der Papst wolle Reformen bewilligen, aber aus freier Bewegung, er wolle nicht den Anschein haben, durch äußere Macht gezwungen zu sein. Nachrichten aus Toulon zufolge, wäre die päbstliche Regie⸗ rungs⸗Kommission nun in Rom angekommen. Ihre erste Verfü⸗ gung soll darin bestanden haben, die augenblickliche Verabschiedung jenes Restes der früheren republikanischen Armee zu verordnen, welcher nach der Uebergabe Roms in Gemeinschaft mit den fran⸗ zoͤsischen Truppen den Dienst in der Stadt versehen hatte. Ueber die Zusammensetzung der Kommission wird nichts gesagt. Man spricht hier von einer Zurückberusfung Oudinot's. Es wird na⸗ mentlich gemißbilligt, daß er das Vikariat und die geistliche Rechts⸗ pflege für die römischen Staaten wieder ins Dasein gerufen. Um die harte Maßregel der Abberufung einigermaßen zu mildern, werde man, heißt es, die Beendigung der militairischen Expedition in stalien zum Vorwande nehmen und den General mit dem Mar⸗ Ichallsstabe beschenken.
Ueber die an den beiden letzten Tagen in der gesetzgebenden Versammlung gepflogene Debatte über die römischen Angelegenhei⸗ ten sagt das Journal des Débats: „Wenn diese Diskussion die Kraft hätte, uns in den Monat März zurückzuversetzen und ungeschehen zu machen, was seitdem geschehen ist; wenn sie unser Geschwader wieder in den Hasen von Toulon und unsere Armee nach Paris zurückführen könnte; wenn sie unseren Soldaten, die wir verloren haben, das Leben wiedergeben und die Römer zusehen lassen könnte, wie sie mit ihrer traurigen Republik fertig werden; dann würden wir sie mit Geduld anhören. Wenn sie überhaupt nur zu irgend einem sichtbaren und wirklichen Resultat, zu einer Aenderung der Politik oder zu einer Aenderung des Ministeriums oder irgendwelcher Aenderung führen könnte, so würden wir eini⸗ gen Antheil daran nehmen können. Jedoch nein! Wir können nur wiederholen, was wir schon sagten, nämlich, daß diese Diskus⸗ sion zu nichts führt, und daß wir, nachdem wir zwei oder drei Tage damit zugebracht haben, uns gegenseitig Vorwürfe und Be⸗ schuldigungen an den Kopf geworfen zu haben, gerade wieder an demselben Punkte stehen werden, von dem wir ausgegangen sind. Die Rede Favre's gehört zu den Dingen, die man in zwei Portionen einnimmt. Herr Arnaud hat die Redner⸗ bühne für eine Kanzel und die Kammer für eine Kirche ge⸗
nommen, seine Predigt hat daher nur Wenige gerührt. Herr von Tocqueville ging eigentlich auf die Rede des Herrn Arnaud nicht ein, er stellte sich auf den Standpunkt der vollendeten That⸗ sache, als er ins Ministerium trat. Es bleibt uns jetzt nichts übrig,
sagte er, als uns so gut als möglich aus Verhältnissen zu ziehen⸗ in die wir durch unerwartete Verwickelungen vr. Doch eine Hauptsache bleibt uns zu thun übrig: Rom eine freie Verfassung zu geben.“ Das Journal des Doébats erkennt das Verdienst und die Talente auch bei den Gegnern an; es bedauert die Abwe⸗ senheit Ledru⸗Rollin's, denn Jules Favre ersetze ihn nur sehr schlecht, er sei nur ein Advokat, und es stehe bei ihm Leichtigkeit des Aus⸗ drucks einer Mittelmäßigkeit des Geistes zu Gebote. Uebrigens, bemerkt das genannte Blatt, irre sich die Fünze Welt in der römi⸗ schen Frage, die sowohl, welche die Republik gestürzt, ohne es zu wollen, als die, welche sie von vorn herein zerstören gewollt, und es nicht eingestehen wollten. „Der Widerstand, den wir in Rom fanden“, fährt es fort, „darf uns in unserem Urtheil nicht bestimmen, denn Fremde leisteten ihn. Ja, wir hätten die Oesterreicher walten lassen „sol⸗ len. Herr Favre kömmt zu spät mit dieser Ansicht. Hätten wir nur unser Interesse allein im Auge gehabt, so hätten wir nicht den katholischen Don Quixote gespielt. Wir wären nicht nach Rom gegangen, um unser Blut daselbst zu vergießen. Wir haben eine platonische Expedition unternommen. Wir haben nur Unord⸗ nung geärndtet, und wenig hätte gefehlt, so hätte der Bürgerkrieg sich hinzugesellt. Hoffentlich wird uns diese Lection nützen, und wir werden in Zukunft kein Volk wider seinen Willen frei machen wollen. Herr von Falloux hat uns getröstet durch seine Wider⸗ legung der Tiraden des Herrn Favre. Vielleicht können wir Herrn von Falloux nicht ganz in Italien folgen, anders, wenn er in Frankreich selbst kämpft. Herr Brunel sprach zuletzt. Glücklicher⸗ weise haben wir ihn nicht verstanden. Ein Abgeordneter schloß die Sitzung mit den Worten: Abermals zwei Tage, in denen wir nichts ge⸗ than haben!“ Der Courrier frangais ist durchaus nicht mit dem Schluß der Rede Tocqueville's zufrieden, weil er habe durchblicken lassen, der Papst könnte der liberalen Verfassung wohl Widerstand leisten. Das Droit bemerkt: „Herr von Tocqueville sieht im Katholizis⸗ mus nur eine bewunderungswürdige Institution für die Moralität; dies ist ein Lob, welches man für eine Leichenrede hätte nehmen können.“ Dieses Journal tadelt den Minister, daß er nach seiner Erklärung, nur das von ihm Angeordnete zu vertheidigen, auf den Anfang der Expedition zurückgekehrt sei, er hätte Herrn Jules Favre dadurch ein leichtes Spiel gemacht. Die Constituante und das Ministerinm trügen die Schuld der jetzigen Verwickelungen in Rom, sie seien beide nicht offen gewesen. Nur der Berg allein habe ein Recht, zu sprechen, denn er habe stets gegen die Expedi⸗ tion gestimmt. Der National hebt als einen sehr wichtigen Punkt her⸗ vor, daß bisher das Ministexium stets gesagt habe, die militairische Ehre müßte gerettet werden; die Römer hätten die Franzosen hinterlistig über⸗ fallen. Auch dieser Vorwand aber sei jetzt vernichtet. Eine De⸗ pesche Oudinot's, vor dem 30. April datirt, sage deutlich, er hätte die Dreimänuer aufgefordert, abzudanken, und er würde auf ihre Weigerung gegen Rom marschiren. Das Ministerium habe also die Constituante belogen, als es gesagt, der erste Angriff wäre von Seiten der Römer geschehen. Das Sisdele hat nicht Lobes genug für Herrn Favre und sagt, es wisse nicht, ob es dem Redner oder dem Schriftsteller Falloux glauben solle. Ersterer lobe heute das Papstthum wegen der Regeneration der Wissenschaften und alten Lite⸗ ratur. Im „Leben des Papstes Pius V.“ sage Herr von Falloux aber: „„Die Gesellschaft machte unter Leo X. und Julius II. einen Halt in ihrem natürlichen Gange, verließ den Weg des Christenthums und ging bis zum Heidenthum zurück. Beide Päpste schienen eher Er⸗ ben des gefallenen Kaiserreichs, als Nachfolger des heiligen Petrus zu sein.““ Die Rede dieses Ministers faßt das genannte Blatt folgendermaßen kurz zusammen: „„Ja, wir haben die Constituante betrogen, aber das Land hat uns absolvirt, der 13. Mai und der 8. Juli haben uns gerechtfertigt. Frankreich hat unsere fromme Lüge entschuldigt. Sprechen wir nicht mehr davon. Die römische Republik existirte nicht. Mazzini war nicht in Rom, als Rossi ge⸗ mordet wurde. Gleichgültig, er ist dafür verantwortlich. Rom wird die Hauptstadt der katholischen Repulik sein, und Rom befin⸗ det sich wohl, wenn der Papst und die Kardinäle anwesend sind; seine Bevölkerung nimmt zu.““ Herr von Montalembert lächelte. Wohin führt uns das Ministerium? Gott rette Frankreich!“
Die Presse enthält ein an die römische National⸗Versamm⸗ lung gerichtetes Schreiben Mazzini's vom 2. Juli, in welchem dersel gegen die Beschlüsse vom 30. Juni und 2. Juli, die das Aufgeben des Widerstandes gegen die Franzosen zur Folge hatten, protestirt. Es heißt darin: „Ihr habt durch Eure Beschlüsse vom 30. Juni und 2. Juli, ohne es zu wollen, die Republik hinge⸗ opfert, deren Schutz und Vertheidigung, und zwar Vertheidigung bis zum letzten Augenblicke, Euch das Volk anvertraut hatte; mit unendlichem Schmerz sehe ich mich Euch gegenüber zu dieser Er⸗ klärung genöthigt, damit nichts auf meinem Gewissen laste und damit ich vor den Zeitgenossen Zeugniß ablege, welche alle, als Ihr jenen Beschluß erließet, nicht am Vaterlande und an der Macht unserer Fahne verzweifelten. Ihr hattet noch Elemente der Stärke in den braven Soldaten, welche sich schlugen, als Ihr den unheil⸗ vollen Beschluß faßtet, im Volke, welches wüthend den Kampf ver⸗ langte, in den Barrikaden, in Eurem Einflusse auf die Provinzen. Weder das Volk noch die Soldaten verlangten die Uebergabe. Die Stadt starrte noch von Barrikaden, die auf Euren Befehl errichtet wa⸗ ren als feierliches Pfand, daß nach Erschöpfung aller militairischen Mittel eine volksthümliche Vertheidigung Roms stattfinden werde. Und doch habt Ihr die Vertheidigung für unmöglich erklärt und habt sie durch diesen Ausspruch unmöglich gemacht. Rom ist durch die Vorsehung bestimmt, große Dinge für das Heil Italiens und der Welt zu vollbringen. Die Vertheidigung Roms hat den An⸗ fang gemacht und die ersten Zeilen eines gewaltigen Gedichtes ge⸗ schrieben, welches vollendet werden wird, mag geschehen, was da wolle. Die Geschichte wird Euch den Anfang und den Antheil, welchen Ihr in edler Absicht daran genommen habt, anrechnen; aber sie wird auch sagen, und ich seufze, indem ich es schreibe, daß im äußersten Augenblicke, wo Ihr Euch größer zeigen mußtet, als die Ereignisse, Ihr Eurem Berufe untreu geworden seid, ohne es zu wollen, und den italienischen Geist Roms verrathen habt. Möge die Zukunft uns vereinigt finden, um diesen Fehler wieder gut zu machen! Rom, 2. Juli 1849. Jose ph Mazzini, Volksver⸗ tpetet.“
Der Auseinandersetzung der Motive des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten in Betreff des Gesetzentwurfs über die Paris⸗Lyo⸗ ner Eisenbahn deutet auf die Möglichkeit hin, daß diese große Eisenbahnlinie Privat⸗Compagnieen überlassen werden dürfte, welche desfallsige Vorschläge eingereicht haben, und die Kommission hat nach reiflicher Prüsung der Frage wegen Ausbeutung der Eisen⸗ bahnen durch den Staat sich dahin ausgesprochen, daß Privat⸗Ge⸗ sellschaften die Eisenbahnen mit größerem Vortheile ausbeuten könnten, als der Staat, und daß es daher rathsam sei, ihnen die⸗
selben zu überlassen, falls sie die nöthigen Garantieen zu bieten ver⸗