1849 / 221 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die militairisch 4. Juli einräumt, mischen Truppen, Theilen des

efehlshaber.

Rom, 1. Aug. (Lloy d.) Heute wurde in Rom folgendes Manifest veröffentlicht:

1 „Die Regierungs⸗Kommi des zum Heile regierenden Papstes Pius IX. an alle Unterthanen seines Durch den unbesiegten und ruhmreichen Arm der katho⸗

göttliche⸗Vorsehung die Völker des Kirchenstaates Stadt Rom, des Sitzes und Mittel⸗ dem sturmdurchbrausten Wirbel

eltlichen Reiches. lischen Waffen hat die

und insbesondere die Einwohner der punktes unserer allerheiligsten Religion, aus der verblendetsten und schwärzesten Leidenschaften gerettet. Vater, eingedenk des Versprechens, das er in seinen verehrten, aus Gaeta vom 17. Juli datirten Motuproprio gegeben, sendet uns nun, mit außer⸗ ordentlichen Vollmachten versehen, in eure Mitte, um auf die beste und schnellste Weise die schweren Nachtheile wieder gut zu machen, welche die Anarchie und der von Einzelnen ausgehende Despotismus unter Unsere erste Sorge wird sich auf die Wiederherstel⸗

euch veranlaßt haben.

Landes befinden,

e Ausnahmestellung der Hauptstadt durch Dekret vom in voller Kraft aufrecht zu erhalten.“ welche sich in den von den Franzosen besetzten stehen unter dem franzoöͤsischen Ober⸗

lung der Ehrfurcht vor Religion und Moral beziehen, da als die Basis und der Grundpfeiler aller gesellschaftlichen

gesehen werden müssen; der

und kräftigen Gang annehmen mi men⸗ und verstandlose Demagogen

ission des Staates im Namen Sr. Heiligkeit

Gerechtigkeit muß ferner ebenfalls ihr ungehin⸗ derter, Alle gleichmäßig umfassender Wirkungskreis zu Theil werden; end⸗ lich wird die Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten jenen geregelten

üssen, deren sie so sehr benöthigt, seitdem na⸗ dieselbe durch ihre unwürdige Handhabung in die gräulichste Unordnung gestürzt haben. Um zu diesen höchst wichtigen Resul⸗ taten zu gelangen, werden wir uns des Rathes jener Personen bedienen, welche sowohl durch ihre Einsicht und ihren Eifer, als auch durch das ihnen bereits gewordene allgemeine Vertrauen, zur glücklichen Leitung der Geschäfte am erfolg⸗ reichsten beitragen können. Die regelmäßige Geschäftsordnung erheischt fer⸗ ner, daß an die Spitze der verschiedenen Ministerien Männer gestellt wer⸗ den, die sich durch Redlichkeit sowohl, als auch durch erprobte Geschäfts⸗ kenntniß in dem bezüglichen Geschäftszweige auszeichnen; wir werden daher baldigst die Minister des Innern und der Polizei, der Justiz, der Finanzen, des Krieges, der öffentlichen Arbeiten und des Handels ernennen; die Lei⸗

““

Die röͤ⸗

Der heilige

diese von Allen Verhältnisse an⸗

tung der äußeren Angelegenheiten bleibt Sr. Eminenz dem Kardinal Un⸗ ter⸗Staatssecretair

Rom

wird. in allen Schichten und Klassen der Bevölkerung wieder hergestellt werden;

unterdessen wird der heilige Vater in seinem so wohlwollenden Gemüthe die Einführun

sich mit der 28 Eigenthümlichkeiten des Kirchenstaates, vertragen, dessen Erhaltung sowohl im Interesse der ganzen katholischen Welt liegt, als auch mit den wirklichen Bedürfnissen der dem heiligen Vater so theuren Unterthanen auf das In⸗ nigste zusammenhängt. nalpalaste, am 1. August 1849. L. Kardinal Vaniccelli Casoni. L. Kardinal Altieri.“

herstellung der päpstlichen Macht abgesungen.

mission erlassene Proclamation wurde hier nicht gut aufgenommen; im Gegentheil zeigte sich gung; denn man hoffte immer noch, die ster, mit Ausnahme desjenigen der auswärtigen Angelegenheiten

und des öffentlichen Unterrichts, verwirklicht zu sehen. Wenn die Regierung die Restauration bis zu dem Tage der Ermordung Rossi's zurückführen wollte, so ließe sich das Statut beibehalten; indessen ist die Regierung entschlossen, im Laufe der nächsten Tage drei wichtige Dekrete zu erlassen, und zwar: .

der Fremden, über die Absetzung aller Beamten, die November ernannt wurden, und endlich über die Reduzirung des

Papiergeldes von 100 auf 63.

bedeutende Menge von Lebensmitteln anhäufe,

lange Belagerung gefaßt wäre. werden von Civitavecchia geholt.

ser Maßregel.

.““ 1470 8

während seiner Abwesenheit von laufenden Geschäfte ernennen hoffen, das Vertrauen

der die wie wir

überlassen, für

Stellvertreter t wird,

Weise

einen Auf solche

aller jener Verbesserungen und Institutionen erwägen, die ürde und Macht des obersten Kirchenfürsten, so wie mit den

Gegeben in Rom in unserer Residenz, dem Quiri⸗ G. Kardinal Della Genga Sermattei.

In Neapel wurde am 25. Juli ein Tedeum wegen Wieder⸗

Rom, 2. Aug. (Lloyd.) Die von der Regierungs⸗Kom⸗ über die Wahl derselben viele Mißbilli⸗ Säcularisation der Mini⸗

über die Entfernung seit dem 16.

daß die französische Garnison eine als ob sie auf eine

Gesalzenes Fleisch und Zwieback Niemand begreift den Zweck die⸗

8 I 116e6“

Man schreibt aus Orvieto,

Palermo, 20. Juli. (Lloyd.) niglichen Soldaten in Palermo wurde eine Amnestie auch für die nicht politischen Verbrecher publizirt, jedoch die Klausel beigefügt, daß man diese für diejenigen, die neuerdings solche Verbrechen ver⸗ üben würden, als nicht gegeben betrachten werde. sich viele dieser Individuen ähnliche Verbrechen, besonders Diebstähle zu Schulden kommen lassen. verhaftet, einige auch erschossen. Stadt der vollkommensten Sicherheit.

Oesterreich.

ist nach Barcelona als Regierungs⸗ Nachrichten aus Catalonien sind befriedigend. immer von einem Ministerwechsel, doch behandelt man diese Frage

nicht ernst.

4

Beim Einzuge der Kö⸗

In der That habe

Mehrere derselben wurden deshalb Seit dieser Zeit erfreut sich die

(Franz. Bl.) Orlando egangen. Die

an spricht noch

Spanien. Madrid, 5. 88] o

mmissarius

88

Vorstellung: von A. W. Iffland. Hamburg: Anton, als erste Gastrolle.) Anfang 6

Abonnements⸗Vorstellung: Preciosa, Schauspiel mit Tanz in 4 Abth., von P. A. Wolff. Musik von C. M.

ber.

EE11“ he .

Dienstag, 14. Aug. Im Schauspielhause. 129ste Abonnements⸗ Die Jäger, ländliches Sittengemälde in 5 Abth., (Herr Thomas, zuletzt beim See zu r. Schauspielhaus⸗ Gesang und von We⸗

Mittwoch, 15. Aug. Im Opernhause. 130ste

Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhauspreise im Opernhause: Proscenium 1 Rthlr.

10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr., Parquet, Tri⸗ büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7 ½ Sgr. Ein Fremdenlogen⸗

Billet 2 Rthlr.

.—

Berliner Börse vom 12. August.

11““ 22 N EW““ F 1s2 baüiaha

mechsel- Course.

Amsterdam - do. Hamburg do. London

e“ Wien m 20 XNx .

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss...

Frankfurt a. M. südd. W Petersburg

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mt.

250 Pl. 250 PFl. 300 Mk. 300 Mh. 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Pl. 100 Thlr.

100 Thlr.

100 FI. 100 SRbl.

3 Wwochen

eld. 142 ½ 142 ¾

150

101½ 99 ½ 99 99 ½

56 26 105

Inländische Fonds, Efandbrigf-, Kommunal-Papiere und

geld-Course.

Zf.

Preufs. Frerw. Anl 5 St. Schuld-Sch. 3 Sech. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. 3 Berl. Stadt-Obl. 5 do. do. 3 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ½ Grossh. Posen do. 4 do. do. 3 ½⅔ Ostpr. Pfandbr. 3 ½

Brief. 105 ¼ 87 ½

Zf. 2¹1

Geld. Gem. 104 ¾¼

87

98

102

88 3

99

88

Pomm. Pfdbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Et. B. gar. do. Pr. Bk-Anth.-Sch

92 928

Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.

Brief. Geld. Gem.

95

94

Auslandische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do. bei Hope 3.4. S. do. do. 1 Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Est. do. Poln. Schatz. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. a. C.

2nnEEöNen

Poln. neue Pfdbr. 4 do. Part. 500 Pl. 4 do. do. 300 FI. Hamb. Feuer-Caa. do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 ½ % Int.

Kurh. Pr. O.40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.

Eisenbahn- Actien.

2 294 zun ET“

Stamm-Actien. V Kapital.

. Tages-Cours. Der Reinertrag wird nach erfoleter Bekanntm. 89 in der dazu bestimmten Rubrik aus oefüllt. Die mit 3 pPCt. bez. Actien sind v. Siaat gar.

Rechnung. Rein-Ertrag. 1848.

Börsen-Zins-

Prioritůts-Actien. Kapital.

FZTuages- Cours.

Zinsfuss.

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch 1 jührliche Verloosung à 1 PCt. amortisirt.

83 ½ bz. u. G. 68 G6. 69 B. 96 bz. 60 ½ a 60 bz.

137 G.

65 bz.

89 ⅛˖ 4 90 b⸗

50 G.

Berl. Anh. Lit. A. B. 6,000,000 do. Hamburg 8,000,000 do. Stettin-Starg.. 4,824,000 do. Potsd.-Magd.. 4,000,000

Magd.-Halberstadt . 1,700,000 do. Leipziger 2,300,000

Halle-Thüringer 9,000,000

Cöln-Minden 13,000,000 do. Aachen 4,500,000

Bonn-Cöln 1,051,200

Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000

Steele-Vohwinkel .. 1,300,000

Niederschl. Märkisch. 19,000,000

do. Zweigbahmn 1,500,000 Oberschl. Lit. A. 4. 2,253,100

do. Litt. B. 2,400,000 Cosel-Oderberg 1,200.000 Breslau- FreWneg. ... 1,700,000 Krakau-Oberschl. 1,800,000 Berg.-Märk.. 4,000,000

Stargard-Posen 5,000,000 g 1,100,000

Brieg-Neisse Magdeb. Wittenb. .14,500,000

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IIIiIIEIESESEIIIIIISSSl

bz.

61 , 62 b⸗. 58 a 57 8¾˖ bz 55 a 56 bz. 82 ½ 82 ba.

51 ½⅔ a 52 bz.

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SSSEsnenss

1 8 1 8

Quittungs- Bogen· 1 2,750,000

Aachen-Mastricht ..

Auslund. Aelien.

Friedr. Wilh.-Nerdb. do

8 8 8 Schluss-Course von Cöln-Minden 90 G.

A

1““

1“

Berl.-Anhalt 1P,411,800

do. Hamburg do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd... do. do. do. do. Litt. D. do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer...

Cöln -Minden.

do. do.

Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm-Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

28—

11“ 1.“ Ememnh

e

1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000

do. III. Serie. Zweigbahn

2 do.

Oberschlesische

Krakau-Oberschl... Cosel-Oderberg.. Steele -Vohwinkel .. do. do. II. Ser. Breslau-Freiburg... Berg.-MärkV.

1I8

IE ᷑CRnRn

19 h E1“

8

Ausl. Stamm-Act.

. Sp. 2,050,000 6,500,000 4,300,000

Börsen- Zinsen

Kkiel -Altona. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

En

34 G.

von Preussischen Bank-Antheilen 93 ½ bz.

preufsische Eonds

Der Umsatz in Eisenbahn-Actien war heute zu steigenden

Coursen sehr lebhaft. Besonders begehrt waren Bergisch-Märkische, Niederschlesische und Köln-Mindener. Auch

abermals bedeutend gestiegen.

b Auswärtige Börsen.

Wien, 11. Aug. 39: 97. Nordb. 111 ¼. Gloggn. 107½.

156 ⅔½ G. 71 ¾. B. A. 1062.

Wechsel⸗Course. 8 8

Amsterdam 2 Mt. 167 G. Augsburg k. S. 120 ¾ G. Frankfurt 3 Mt. 120 ½ G. Hamburg 2 Mt. 176 G. London 3 Mt. 12. 8 Br. Paris 2 Mt. 143 G.

In Fonds wenig Umsatz; von fremden Devisen, besonders

London gesucht; die

Leipzig, 11. Aug.

B. A. 140 ½ Br.

übrigen flauer.

L. Dresd. E.

83 G. Schles. 80 G. Chemnitz⸗Riesa 22 G. M 192 Br. Berlin⸗Anh. Litt. A. u. B. 83 Br. Altona⸗Kiel 97 ¾ Br.

Deß. B. A. 111 Br., 110 ¾ G. Preuß. B. A. 93 ¾ Br.

Frankfurt a. M., 11. Aug. Von Fonds hielten sich heute nur allein die belg. Obligationen, 5⸗ und 2 ½ proz. Metal⸗ liques, so wie insbesondere die bexbacher, Köln⸗Mindener und Nordbahn⸗Actien, zu besseren Coursen mehr gefragt. Zproz. span. Alle übrigen Gattungen ganz ohne Verän⸗

gingen um ¾ zurück. derung. Das Geschäft war im Ganzen höchst unbedeutend. Man

Met. 5 proz. 93 %. 4proz.

76. Anl. 34: ail. 77. Pe

M

Leipz. Dr. P. Oblig. 102 ¾ G. Leipz. A. 100 G. Sächsisch⸗Bayer.

Magdeb.⸗Leipzig

sagt von niedriger Notirung von Madrid vom 4ten d.

Oesterr. 5proz. Metall. 76 ¼ Br., 76 ½ G. Bank⸗Aectien ohne Div. 1060 Br., 1055 G. Baden Partialloose a 50 Fl. v. J. 1840 48¾ Br., 48 Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 28½ Br., 28 a0 Gld. Hessen Partialloose a 40 Rthlr. preuß. 28 ¾ Br., 28 ½ Gld. Sardinien Partiallose a 36 Fr. 28 Br., 27 ¾ Gld. Darm⸗ stadt Partialloose a 50 Fl. 68 Br., 68 ½ Gd., a 25 Fl. 23 Br., Spanien Zproz. inla. d. 27 ½ Br., 27 Gld.

300 Fl. Loose 102 Gld., do. 4proz. Obligat. a 500 Fl. 75 ½ Br., 75 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 ½ Br., 41 ¾ Gld. Lud⸗ wigshafen⸗Bexbach 80 Br., 80 ½ Gld. Köln⸗Minden 88 8 Gld.

3 ⁄proz. p. C. 81 Br.,

22 Gld.

Hamburg,

11. Aug.

81

91

Polen

E. R. 102 Br., 101 ¾ G. Stiegl. 83 Br., 82 G. Dän. 68 Br. Ard. 11 ½ Br., 11 ¼ G. 3proz. 26 ¾ Br., 26 ½ Gld. Ham⸗ burg⸗Berlin 68 ½ Br., 68 G. Bergedorf 83 ½˖ G. Magdeb.⸗ Wittenberge 51 ¾¼ Br., 51 G. Altona⸗Kiel 95 ¼ Br. Mecklen⸗ burg 34 G.

Sowohl in Fonds als Eisenbahn⸗Actien war heute wenig Ge⸗ schäft. Die Course der letzteren flauer.

Paris, 10. Aug. 3proz. baar 53.65. Zeit 53. 75.

Bank 2275. v“ üs

Spanische 25.50.. ö“

Feevbüch 422 ¾. 88 11141“

London, 10. Aug. Zproz. Cons. p. C. 92 ½. a. Z. 92 ⅞. 3 ½proz. 93 . Ard. 18 ½. Pass. 4. Int. 53. Bras. 85.

Cons. eröffneten fest zu 92 ⅛, p. C. u. a. Z. und blieben so ohne Bewegung. Eben so waren fremde Fonds. Ard. 18 ¾S, §. Zproz. 35, 34 ½. Mex. 27 ½, 27. Chili 94, ZZ.

Amsterdam, 10. Aug. Getraide. 130pfd. bunter poln. Weizen 325, 327 Fl.

Roggen 125pfd. gedr. holstein. 150 Fl., 121 pfd. preußischer 154 Fl. Rüböl williger; pr. 6 4“] Leinöl pr. 6 W. 28 ½ Fl. Hanföl pr. 6 W. 40 ¾ Fl.

5proz.

Markt⸗Berichte. 2” Berliner Getraidebericht vom 13. August. heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 56—60 Rthlr. 8

Roggen loco und schwimmend 26—28 Rthlr. d„ pr. Aug. /Sept. 20 Rthlr. r. Sept./ Oktbr. 27 a 26 ½ Rthlr. ver.

Oktbr./Novbr. 27 ½ Rthlr. Br., 2 G.

1“

Am B

G.

Gerste, große loco 22 —24 ¾ Rthlr. FHxx eine fehlt.

Hafer loco nach Qualität 16—17 Rthlr. pr. Sept. /Oktbr. 48 pfd. 15 ½ Rthlr. r. 50 pfd. 15 Rthlr. Br. deias pr. Frühjahr 50 pfd. 19 Rthlr. bez. Rüböl loco nach Qualität 13 u. 13 Rthlr. bez. »„ pr. Lng. 13 ¾ Rthlr. Br., 13 ½ bez., 13 ½ G. Aug./ Sept. 13 ¼ Rthlr. Br., 13 ¾ G. 1 Sept. /Oktbr. 13 ¼ Rthlr. bez. u. Br., 13 ¾ G. Oktbr./Novbr. 13 ¼ Rthlr. Br., 13 ¼ G. Novbr. /Dezbr. 13 ¾ Rthlr. Br., 13 ⁄. G. Dezbr. /Jan. 13 ½ Rthlr. Br., 13 G. Jan. /Febr. 13 ¼2 Rthlr. Br., 13 G. Leinöl locv 10 Rthlr. Br., 10 ½ G. 86 pr. Aug. / Septbr. 10 ¾ Rthlr. Br., 10 G. Mohnöl 17 ¼ a 17 Rthlr. BB. o Südsee⸗Thran 11 ½ Rthlr. Br., 11 1“ Lieferung 11 Rthlr. Br. .“ Sßpiritus loco ohne Faß 15 u. 15 Rthlr. verk. mit Faß pr. Aug./ Sept. 14 ¾ Rthlr. Br., 14 ½ In1 g verk. u. G. 11e“ Sept./ Oktbr. 14 Rthlr. Br., 14 ½ verk. u. G. Okt./Nov. / Dez. 14 Rthlr. Br., 14 ½ G. Weizen ohne Begehr. Roggen billiger angetragen. fest. Spiritus unverändert.

Amsterdam, 10. Aug. Holl. Fonds waren wiederum wenig oder gar nicht verändert. In fremden Fonds war ebenfalls, außer 5 etwas niedriger, keine Veränderung. Peru 48 ¾¼, 24 Mer 26 %, . G

Holl. Integr. 52 ½, ½, „. Zproz. neue 61 ¼, ½. Span. An . 12 %%. gr. Piecen 12 ⅛, . Zproz. do. 35 ½. Coupons 8 1.%, 1. Russen alte 103 ½. 4proz. 84 ½⅛. Stiegl. 82 v⅛. Oest. Met. 5proz. 73 ⁄¾. 25proz. 39. ““

4 116

2 chdruckerei

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbu Beilage

221. EEEIEEEIIEIEII

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1“ 8 8— 1 1 ““ nn 1AeE J) nch in eie. , Detehland.. 5

Wien. Adresse von Vicenza und Bassano u 1— 1 ce nd des Kaisers. Organisirung der politischen 8.e. vr;es Ausdehnun des Zwangscourses der ungarischen Landesanweisungen. Bayern. ünchen. Verfügungen des Kriegs⸗Ministeriums. Ernen⸗ nung eines neuen Kommandanten der Reichsfestung Landau. beehnaNr. Aher eg Ministerial⸗Verfügung wegen Auflösung der Hessen. Kassel. Entlassung der Minister. 2 ““ 1““ Ausland. esterreich. ailand. Bekanntmachung in Betreff der Scha 1 vS. ce Rage gegen .— neln Reeelaene g mit Rosas. ü ncan ahlen jür Guadeloupe. Ver⸗ Großbritanien und Irland. London. Vermisch * htes. nregens. und 4239 St. Petersburg. Armeeberichte über die Deht en in Siebenbürgen und zwischen dem Donau⸗ und Theiß⸗ chweiz. Bern. Die Nationalraths⸗Verhandl i des Bundes⸗Raths bei den letzten ecgusen degeg sf Ieene⸗ Rom. Das Beraubungs⸗Spstem und der Terrorismus der Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerik r a. New⸗York. Er⸗ klärung des Staats⸗Secretairs über Ungarn * Nachri Kali fornien. Merikanische Zustände. E

die Politik

““

Eisenbahn⸗Verkehr. Berliner Börse. 3 Markt⸗Berichte.

nichtamtlicher

Theil. Deutschland.

Oesterreich. Wien, 9. A ie .. . Wien, 9. Aug. Die hier e⸗ putation der Provinz Vicenza und der Städte Bleha ennege af⸗

sano hat Sr. Majestaäͤt dem Kaiser in der Uchen e sgeng, weecse überreicht:

„Ew. Majestät! Die Gefühle, von denen die Provinzial⸗L 1 bgn Whahas sim . 8 2 Munizipien der Pövainaial,g Söise ae⸗ . no freudigst durchdrungen ist, und die innigste Ueb 1 die treue Dolmetscherin gleicher Empfindungen bei allen 131“ Vewohnern der Provinz zu sein, drängen sie, ihre daeshaen und Hulbi⸗ 18g, h h vnger hlss hieegs. Die Gelangung Ew. Maje⸗

ron dieser ausgedehnten Monarchie ist zugleich ei 2 lassung, die lebhaftesten Glückwünsche als Lnnarche han Lrnc ing, Heran⸗ deceghg darzubringen und die aufrichtigsten Wünsche zum Himmel zu er⸗ he en, daß es Gott gefallen möge, Ew. Majestät ein glückliches und langes Leben zu verleihen, so daß durch allerhöchstihr Wirken der Friede herge⸗ stellt, die schmerzkichen Spuren, welche die leider stattgehabten Verhängnisse hinterließen, gänzlich verwischt werden und über Italiens Fluren, so wie über das ganze Kaiserreich, der schützende Stern in seinem Glanze wieder⸗ kehren und Friede und Glückseligkeit überall verbreiten. Zu diesem Wunsche finden sich die Provinzial⸗ und Stadt⸗Congregationen durch den Gedanken an die Großherzigkeit und Würde, welche Ew. Majestät allerhöchsten Thron umgeben und verschönern, ermuntert und ermuthigt, und sie slehen mit aller Inbrunst, daß deren wohlthätige Wirkungen auch zum Troste und zur Auf⸗ richtung über die Bewohner der Provinz Vicenza verbreitet werden. Durch Gehorsam gegen die Gesetze, durch Liebe für die Ordnung und durch Hin⸗ gebung dem Monarchen werden sie zweifelsohne die allerhöchste Gnade recht⸗ fertigen, welche ihnen durch Cw. Majestät zu Theil werden würde. Die er⸗ gebensten Deputirten, welche jetzt vor dem Throne Ew. Majestät erscheinen und diese aufrichtigste und ergebenste Erklärung der Provinzial⸗Congregation von Vi⸗ cenza und der Munizipien der Städte Vicenza und Bassano darbringen, schmeicheln sich mit der Hoffnung, daß dieselbe gnädigst aufgenommen werde. Gewiß wird es für sie das größte Glück sein, wenn sie nebst der besonderen Ehre ihrer Mission auch die erfreuliche Aufgabe damit verbinden könnten bei ihrer Rückkehr ins Vaterland ihre Mitbürger der allerhöchsten Gnade und des allerhöchsten Wohlwollens zu versichern.“

Hierauf ertheilte Se. Majestät in italienischer Sprache nach⸗ stehende Antwort:

„Es ist Mir die Repräsentanten der Stadt und Provinz Vicenza, dann der Stadt Bassano bei Mir zu sehen. Ich danke Ihnen für die Gesinnungen von Ergebenheit, welche Sie im Namen Ihrer Mit⸗ bürger Mir ausgedrückt haben, wie auch für die guten Wünsche, welche Sie Mir zu Meiner Regierung darbrachten. Damit Ihre und Meine Hoffnun⸗ gen zur Wahrheit werden können, ist es nothwendig, daß Sie in die Ab⸗ sichten Meiner Regierung volles Vertrauen setzen. Es wird dies das wirk⸗ samste Mittel sein, um die Ihrem Lande durch die traurigen Zeitlanfe ge⸗ sclecem⸗. Wunden zu heilen und eine erfreulichere und bessere Zukunft an⸗ zubahnen.“

„Der Minister des Innern, A. Bach, hat ferner folgende Vor⸗ träge in Betreff der Organistrungs⸗Entwürfe der politischen Verwaltungs⸗Behörden an den Kaiser eingereicht, deren Pläne von Sr. Majestät genehmigt worden sind: .

„„Allergnädigster Herr! Indem ich zufolge der mir mit der allerhöchsten Ent⸗ schließung vom 26. Juni d. J. ertheilten Weisung den Organisirungs⸗Entwurf der politischen Behörden für das Kronland Oesterreich unter der Enns über⸗ reiche, erlaube ich mir Ew. Majestät die bereits bei der Vorlage des Ope⸗ rats für Böhmen binsichtlich der Grundsätze und des Verfahrens bei der Organisirung im Allgemeinen entwickelten Bemerkungen gegenwärtig zu hal⸗ ten und hier nur noch die folgenden, die politische Eintheilung Nieder⸗ Oesterreichs besonders betreffenden ehrerbietigsten Andeutungen beizufügen. Die Verwaltung des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns, welches ein eigenes Kronland des Kaiserreichs bildet, wird nach der Bestimmung der Verfassungs⸗Urkunde von einem Statthalter, der in Wien seinen Sitz zu nehmen hat, geleitet. Wien nimmt, als die Hauptstadt und erste Kom⸗ mune des Reiches und als die Residenz Ew. Majestät, eine so bedeutende und eigenthümliche Stellung ein, daß es angemessen erscheint, daraus ein eigenes, dem Statthalter unmittelbar unterstehendes Verwaltungsgebiet zu

echag. Ich muß mir die allergnädigste Erlaubniß vorbehalten, uͤber die⸗ „zses von der Gemeinde⸗ Verfassung Wiens wesentlich bedingte Verhältniß 8 vachersgtich meine allerunterthänigsten Anträge überreichen zu dürfen, und hHabe nur ehrfurchtsvoll zu bemerken, daß, nachdem der stadthauptmannschaft⸗

liche Bezirk der Residenz auch über die Linien Wiens hinaus einige zu

72n. politischen Bezirken gehörige Ortschaften umfaßt, besondere Be⸗

stimmungen den vechselseitigen Wirkungskreis der in jenen Be⸗ zirken für Ordnung und Sicherheit bestellten Organe zu regeln und abzugränzen habe. Die bisherige Eintheilung des Erzherzogthums vig. F 8 8 u dl 85 85 8 Vor⸗ eils natürlichen ränzung für sich, kann aber für die

Zukunft nsch aufrecht erhalten n- beif bei dem Umstande, das gesammte politische und soziale Leben Nieder⸗Oesterreichs in allen Richtun⸗

derselben ertheilten feier⸗

Beilage zum Preu

11111A1““

.

gen in Wien den letzten Alles absorbirenden Knotenpunkt besitzt, sich, möge man der Richtung der Gebirgshöhen oder des S.eeeseee n. beige laeernolung des Landes finden läßt, die in den Bedürfnissen des öffent⸗ lichen Dienstes oder in der Gemeinschaftlichkeit der Interessen und Bedürf⸗ nisse der Einwohner eine naturgemäße, der Kreis⸗Eintheilung anderer Kron⸗ länder entsprechende Basis hätte. In Erwägung dieser Verhältnisse wird daher das Kronland Oesterreich unter der Enns, ohne in Kreise zu zerfal⸗ len, unmittelbar in 17 Bezirks⸗Hauptmannschaften eingetheilt, deren Um⸗ fang und Amtssitze Ew. Majestät aus der ehrerbietigst beigeschlossenen Ueber⸗ sicht zu entnehmen geruhen. Bei dieser Eintheilung ist auf die Gerichts⸗ 99— Gemeindegränzen, auf die örtliche Lage, den Verkehrszug, die Verthei⸗ ung der Population und das Ineinandergreifen der Communicationsmittel vorzugsweise Bedacht genommen und von der Regel, daß die Bezirks⸗ Hauptmannschaft und das Bezirks⸗Kollegialgericht hinsichtlich des Umfanges 1 8 hinsichtlich des Amtssitzs zusammentreffen sollen, nur aus überwiegen⸗ den Rücksichten für die Verwaltung oder aus ganz besonderen Lokalverhält⸗ nissen in einzelnen Fällen eine Ausnahme gemacht worden. Das zur Be⸗ setzeng der politischen Verwaltungs⸗Behörden im Erzherzogthume Oesterreich unner der Enns erforderliche Personal ist sammt den für dasselbe bestimm⸗ ten Bezügen in dem anruhenden Ausweise ersichtlich gemacht.“

„In treugehorsamster Erfüllung des mir unterm 26. Juni I. J. ge⸗ wordenen Allerhöchsten Auftrages erlaube ich mir Ew. Majestät den Orga⸗ nisirungs⸗Entwurf der politischen Administration für das Kronland Oester⸗ reich ob der Enns und zwar in der Beilage die übersichtliche Darstellung der Zahl, der Ausdehnung und der Amtssitze der neuen Behörden und in dem Ausweise die Angabe des zur Besetzung der Stellen erforderlichen Per⸗ sonals und seiner Bezüge zur allergnädigsten Genehmigung vorzulegen. Obwohl das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns bisher in vier Kreise zersiel, so läßt sich doch einer künftigen Theilung des Kronlandes in meh⸗ rere Kreise nicht das Wort führen, da einerseits Linz, als Sitz des Statt⸗ halters und der Regierung zwischen dem Mühl⸗, Traun⸗ und Hausruck⸗ viertel an der Donau gelegen, eine für die Bildung eines wohlarrondirten Verwaltungsgebietes sehr günstige Stellung einnimmt, während das ent⸗ ferntere Innviertel für sich allein die Errichtung einer eigenen Kreis⸗Regie⸗ rung nicht erfordert, und da andererseits sich keine Kreistheilung finden läßt, die durch das Bedürfniß einer besonderen Vertretung ho⸗ mogener Interessen gerechtfertigt wäre. Es wird daher der Statthal⸗ ter auch die administrativen Functionen eines Kreis⸗Präsidenten zu versehen haben und ihm unmittelbar die Bezirksbehörden untergeordnet sein. Oester⸗ reich ob der Enns wird in zwölf politische Bezirke abgetheilt, deren Grän⸗ zen im Wesentlchen mit einer einzigen, die Errichtung einer besonderen Be⸗ zirks⸗Hauptmannschaft in Grein betreffenden Ausnahme mit dem Umfange der Bezirks⸗Kollegialgerichtssprengel übereinstimmen.“

„Dem Herzogthume Salzburg, welches, durch beträchtliche Gebiets⸗ Abtretungen verkleinert, bisher nur einen der ob der ennsischen Landes⸗Re⸗ gierung untergeordneten Kreis bildete, hat die Gnade Ew. Majestät durch die Verfassungs⸗Urkunde vom 4. März 1849 seine Stelle unter den Kron⸗ ländern des Kaiserstaates angewiesen. Dem Allerhöchsten Auftrage vom 26. Juni d. J. zufolge, unterbreitel ich nun Ew. Majestät den für die po⸗ litische Verwaltung dieses Kronlandes ausgearbeiteten Organisations⸗Ent⸗ wurf und erlaube mir in tiefster Ehrfurcht die wesentlicheren Momente des⸗ selben besonders hervorzuheben. Dem Statthalter, der in administrativer Beziehung auch die Stelle eines Chefs der Kreis⸗Regierung einzunehmen hat, wird der Amtssitz in des Landes alter Hauptstadt Salzburg angewie⸗ sen. Durch natürliche Gränzen ist das Herzogthum Salzburg in vier be⸗ sondere Theile geschieden, die unter den altherkömmlichen Namen des Pinz⸗ gaues, des Pongaues, des Lungaues und des Flachlandes oder Salzach⸗ gaues bekannt sind. Bei der politischen Organisation wurde eben so, wie bei der Gerichts⸗Eintheilung diese nuaturgemäße innere Abgränzung des Landes festgehalten; nur war darauf Bedacht zu nehmen, daß Lungau, da es nur ungefähr 13,000 Einwohner zählt, mit dem gleichfalls nicht stark bevölkerten Pongaue einer einzigen Bezirksbehörde zugewiesen und den ent⸗ fernteren Distrikten ein Organ der Administration durch exponirte Bezirks⸗ kommissäre näher gelegt werde. Den Status des allerunterthänigst bean⸗

Personal für die Statthalterei und die Bezirks⸗Behörden im

tragten Personals für die politische Verwaltung des Kronlandes Salzburg, so wie den dafür präliminirten Kostenaufwand, wollen Ew. Majestät aus der anliegenden Tabelle ersehen und mir Allergnädigst gestatten, mich im Uebrigen auf die in meinem allerunterthänigsten Vortrage über die politische Organisirung Böhmens Ew. Majestät ehrerbietigst vorgelegten allgemeinen LE zu biatebens „„ Die in tiefster Ehrfurcht beigelegte Uebersicht enthält die iti

Eintheilung der Markgrafschaft Mäͤhten in zwei sehns. 18 25 Lezhan 88 Umfang derselben, die Namen der zugewiesenen Gerichtssprengel und die Amtssitze der neuen Verwaltungs⸗Behörden. Die Leitung der Administra⸗ tion dieses Kronlandes wird dem in Brünn residirenden Statthalter anver⸗ traut; unter ihm stehen die Präsidenten der Kreisregierungen von Brünn und Olmütz. Wenn Mähren, statt wie früher, in sechs, künftig nur in zwei Kreise abgetheilt sein soll, so motivirt sich dies nicht nur durch die im Allgemeinen anerkannte Nothwendigkeit der Bildung größerer, durch homo⸗ gene Interessen verbundener Verwaltungs⸗Gebiete, sondern auch durch die Betrachtung, daß in der Markgrafschaft Mähren nur die Städte Brünn und Olmütz einen durch ihre Lage, ihren Verkehr, ihre eigene Bedeutung und ihre Geschichte gerechtfertigten Beruf dazu haben, der leitende Mittel⸗ punkt eines größeren Territoriums zu sein, und daß die Kreise von Brünn und Olmütz nach dem gegenwärtigen a. u. Antrage zwei kompalte, wohl bevölkerte, in administrativer und politischer Beziehung bedeutende Körper darstellen werden. Die geographische Gestaltung Mährens, welches ohne viele und bedeutende Gebirge von Straßen und Eisenbahnen durch⸗ schnitten und mit einer ziemlich gleichmäßig vertheilten Population bedeckt ist, und welches zahlreiche kleinere Städte als Knotenpunkte des Verkehrs ihrer Umgebung besitzt, hat die Eintheilung dieses Kron⸗ landes in politische Bezirke wesentlich erleichtert, so daß die Abgränzung dieser zweckmäßig arrondirten Landestheile ohne Ausnahme mit jener der Gerichtssprengel und der Sitz der Bezirks⸗Hauptmannschaft mit dem Amts⸗ orte des Bezirks⸗Kollegialgerichts zusammentrifft, und daß sogar die Noth⸗ wendigkeit der Expositur von Bezirks⸗Kommissären nur in seltenen Fällen eintritt. Der zweite Ausweis, den ich Ew. Majestät tiefehrerbietigst unter⸗ breite, enthält die Uebersicht des für die neuen Verwaltungs⸗Behörden in Mähren erforderlichen Personalstatus und des diesfälligen Kosten⸗Auf⸗ W 6 3

„Das Herzogthum Schlesien, nach der bisherigen politischen Einthei⸗ lung den troppauer und teschener Kreis bildend 8 883 E Bruͤnn untergeordnet, haben Ew. Majestät in der Reichs⸗Verfassung unter die Kronländer des Kaiserstaates einzureihen geruht. Nach dem Organisi⸗ rungs⸗Entwurfe, den ich Fafolge der Allerhöchsten Weisung vomg 26.] Juni d. J. Ew. Majestät in tiefster Ehrfurcht unterbreite, hätte Schlesiens Statt⸗ halter in Troppau seinen Sitz zu nehmen, und es würden auf das ganze Kronland, ohne daß es in Kreise sich theilt, 7 Be irks⸗Hauptmannschaften entfallen. Bei dieser Eintheilung sind zwar im Se die nach der neuen Justiz⸗Verfassung ausgemittelten Gerichtsgränzen im Auge behalten jedoch die für die politische Administration zu ausgedehnt und stark bevöl⸗ kert erscheinenden Sprengel der Bezirks⸗Kollegialgerichte Jägerndorf und Teschen in je zwei Bezirks⸗Hauptmannschaften abgetheilt und für entlegenere wichtige Distrikte exponirte Kommissäre bestimmt worden. Indem ich das Schlesien und den Kosten⸗Etat in dem ehrfurchtsvollst an cschrcherzog hume weise ersichtlich mache, muß ich mir allerunterthänigst erlauben mich auf die Ew. Majestät bei der Vorlage des politischen Organisations⸗Entwurfes für Böhmen dargestellten Bemerkungen zu beziehen.“

In Folge dieser Anträge wird das Kronland Oesterrei der Enns, welches einen Flächenraum von 328, hdeehr 98 eine Bevölkerung von 1,467,955 Seelen in siebzehn Bezirkshaupt⸗ mannschaften eingetheilt. Dieselben sind: Hitzing, Klosterneuburg Bruck an der Leitha, Wiener⸗Neustadt, Neunkirchen, Korneuburg, Enzersdorf, Poisdorf, Oberhollabrunn, St. Pölten, Scheibs, Waid⸗

hofen an der Ybbs, Rastetten, Krems, Zwettl, Waid 2 ofen a Thaya und Horn. Das ganze Kronland wird von 6 Etuer

ßischen Staats-Anzeiger. Dienstag d. 14. August.

halter geleitet, der in Wien seinen Sitz hat. Die Stadt Wien, mit einem Umfange von 1,5 Quadratmeilen und einer Bevölkerung von 407,700 Einwohnern, ist unmittelbar dem Statthalter untergeordnet. Oesterreich ob der Enns wird in zwölf politische Bezirke abgetheilt und dieses Kronland mit einem Flächenraum von 210 Quadrat⸗ Meilen und einer Bevölkerung von 704,572 Seelen 12 Bezirks⸗ Hauptmannschaften enthalten, und zwar: Linz, Grein, 8— Rohrbach, Wels, Vöklabruck, Gmunden, Kirchdorf, Steyer, Ried, Braunau und Schärding. Das Kronland Salzburg mit einem Flächenraum von 124,1 Quadrat⸗Meilen und einer Bevöl⸗ kerung von 146,519 Seelen wird in die Bezirks⸗Haupt⸗ mannschaften Salzburg, Zell am See und Werfen eingetheilt. Die politische Eintheilung des Kronlandes Mähren ist folgende: Der brünner Kreis mit einem Flächeninhalte von 199,4 Quadrat⸗ meilen und einer Bevölkerung von 881,684 Seelen zerfällt in die Bez rkshauptmannschaften Brünn, Trübau, Boskowitz, Wischau, Gaya, Ausitz, Iglau, Datschitz, Neustadtl, Znaym, Kromau, Ni⸗ kolsburg. Der olmützer Kreis mit 183,9 Quadratmeilen und 944,373 Seelen besteht aus den Bezirkshauptmannschaften Olmütz, Sternberg, Schönberg, Hohenstadt, Littau, Neutitschein, Weißkir⸗ chen, Mistek, walachisch Meseritsch, Hradisch, Kremsier, Helteschau, Ungarisch⸗Brood. Das Kronland Schlesien mit einem Flächen⸗ raume von 89 Quadratmeilen und einer Bevölkerung von 467,420 Seelen zerfällt in die Bezirkshauptmannschaften Troppau, Freiwal⸗ dau, Jägerndorf, Freudenthal, Teschen, Friedeln und Bielitz.

Die Landes⸗Regierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns hat in Betreff der Ausdehnung des Zwangscourses de ungarischen Landes⸗Anweisungen auch auf die an Ungarn angrän zenden Kronländer folgendes Cirkular erlassen:

„Se. Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 5. Au- gust 1849 über den Antrag des Ministerrathes zur Erleichterung des Ver⸗ kehrs zwischen Ungarn und den übrigen Kronländern zu befehlen geruht, daß gleichwie die Zproz. Kassen⸗Anweisungen in Ungarn in Umlauf gesetzt wurden, die Anweisungen auf die ungarischen Landes⸗Einkünfte sowohl be allen Staatskassen, außer dem lombardisch⸗venetianischen Königreiche, al auch in den an Ungarn, Croatien und Slavonien gränzenden Kronländern im Privatverkehre im vollen Nennbetrage als Zahlungsmittel anzunehmen sind. Von den Staatskassen außerhalb Ungarn, Croatien, Slavonien un Siebenbürgen werden Anweisungen auf die ungarischen Landeseinkünfte nur in den Beträgen ausgegeben werden, welche an diese Kassen durch di Empfänge derselben einflossen oder erforderlich sind, um die dreiprozentigen Kassen⸗Anweisungen der Kategorieen unter 100 Fl. gegen 1 Fl. und 2 Fl. zu verwechseln, oder Zahlungen von Beträgen, die durch Kassen⸗Anweisun⸗ gen von 5 Fl. nicht vollständig geleistet werden können, auszugleichen. Diese allerhöchste Entschließung wird in Folge Erlasses des Kaiserl. Finanz⸗ Ministeriums vom 7. August 1849, Zahl 8764/F. M., unter Anschluß der Formularien der Anweisungen auf die ungarischen Landes⸗Einkünfte, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Wien, den 7. August 1849. Gustav Graf von Chorinsky, Kaiserl. niederösterreichischer Landes⸗Chef.“ 1

Bayern. München, 10. Aug. (Münchn. Ztg.) Aus dem Kriegs⸗Ministerium ist unterm 6ten d. das Folgende, die Be⸗ setzung der Divisionär⸗, Brigadier⸗, Regiments⸗ und Bataillons⸗ Kommandanten, dann der Majors⸗Stellen im Königl. Heerr be⸗ tkestegh, Ahnnen 3

Se. Majestät der König haben durch allerhöchste Entschließung vom Seeiten für die Besetzung der Divisionär⸗, Brigadier⸗, 8 und Bataillons⸗Kommandanten⸗, dann der Majors⸗Stellen im Königl. Heere das Nachstehende allergnädigst zu bestimmen geruht:

1) daß die allerunterthänigsten Anträge zur Beförderung, welche bisher nur auf die in Folge des Verhaltens in der bisherigen Charge und die da⸗ durch gebildete Meinung für die Befähigung zur höheren Stelle beschäfti⸗ get werden konnten, von jetzt an in der Regel nur dann gestellt werden dürfen, wenn der betreffende Offizier, Stabs⸗Offizier und General sein körperliche, geistige und dienstliche Befähigung und Würdigkeit in der ihm allergnädigst anvertrauten Stelle praktisch und thatsächlich bswährt hat⸗ durch ausgezeichneten Muth und Tapferkeit in gefährlichen und bedenklicher Gelegenheiten, durch feste, besonnene und enlschlossene Behandlung der Un⸗ tergebenen, durch erfolgreiche Ausbildung und Führung der Truppen, durch thatkräftigste Handhabung der Kriegszucht und aller Dienstzweige und end- lich durch die bewiesene körperliche und geistige Ausdauer bei den kriegeri-⸗ schen G und allen sonstigen Muͤbsen keiten des Waffendienstes; 8

2) daß von jetzt an die in den vier Waffen frei werdenden Stellen: der Divisionaire nicht blos von General⸗Lieutenants, sondern auch von Ge⸗ neral⸗Majors, der Brigadiere nicht blos von General⸗Majoren, sondern auch von Obersten, der Regiments⸗Kommandanten nicht blos von Obersten, son⸗ dern auch von Oberst⸗Lieutenants, der selbstständigen Bataillons⸗Komman⸗ danten nicht blos von Oberst⸗Lieutenants, sondern auch von Majoren und der Majore auch von Hauptleuten und Rittmeistern in Friedenszeiten in der Ihen J e unter dem Vorbehalte, daß die

e u jeder Zeit aus dienstliche ücksi Wi 3 vere Füceve de. stlichen Rücksichten dieser Functionen 3) daß aber ausgezeichnete Thaten, Tapferkeit, Entschlossenhei kraft und hartnäckige Ausdauer gegen sfensen dMeen gah. Fha Feinde, welche die Generale, Stabsoffiziere und Offiziere offenkundig und nachweislich zeigen würden, schon vor Ablauf der vorbezeichneten zwei Jahre 8 wde; dürfen und sollen; die zur Versehung freier Divisionair⸗, Brigadiers⸗, i Kommandanten⸗, Bataillons⸗Kommandanten⸗ und Mäjors⸗ gnädigst berufenen Generale, Stabsoffiziere und Offiziere für die Dauer 8 bieser esehung, g den vihügen ihres wirklichen Grades die in der hier 8 eschlossenen Zusammenstellung vorgetragenen Geld⸗ „Zula⸗ gen und Feldgebühren beziehen bürfen⸗ 3 Zusammenstellun der Gagen, Zulagen und übrigen Gebühren, welche 88 jenen Fällen für die Dauer der Function allerhöchst genehmigt sind, wenn Generale, Stabs- Offiziere, Hauptleute und Rittmeister zur Function einer frei gewordenen höheren C1A16A““ allerhöchst berufen werden:

. . Im Friedens⸗Zustande:

4) Wenn ein General⸗Major zur Function der frei gewordenen Stelle eines Divisionairs berufen wird, so hat derselbe nach Reskript vom 6ten d. Mts. für die Dauer dieser Function zu den bisherigen Gage⸗Bezügen und Kommando⸗Zulagen ad 5000 Fl. noch eine Functions⸗Zulage von 2000 Fl. jährlich zu erhalten, nebst den Fourage⸗Rationen der höheren Charge, wonach sich dessen Bezüge jährlich stellen auf 3500 Fl. Gage, 1500 Fl. und 2000 Fl. Kommando⸗ resp. Functions⸗Zulage oder Tafelge n. in Summa 7000 Fl. und 3 leichte und 4 schwere tägliche Fourage⸗Rationen; 8

2) wenn ein Oberst zur Führung eines Brigade⸗Kommando's berufen wird, so hat derselbe nach dem allegirten Reskripte gegen Einziehung des Stallgeldes, der Pferde⸗Gratification und der Regiments⸗Kommando⸗Zu⸗ lage zu seiner Gage und Quartiergeld eine Functions⸗Zulage von 2600 Fl. und die Fourage⸗Rationen der höheren Charge zu erhalten, demnach sich die Bezüge eines Obersten für die gedachte Function stellen auf jährlich 2000 Fl. Gage, 400 Fl. Quartiergeld, 2600 Fl. Kommando⸗ resp. Functions⸗ Zula e oder Tafelgeld, in Summa 5000 Fl. und 3 eichte und 2 schwere tägliche Fourage⸗Rationen;

3) wenn ein Oberst⸗Lieutenant als Regiments⸗Kommandant bei frei gewordener Stelle berufen wird, so hat derselbe während der Function als Regiments⸗Kommandant eine Kommando⸗ resp. Functions⸗Zulage von 800 Fl. und beziehungsweise die Fourage⸗Rationen der höheren Charge zu er⸗ halten, daher sich dessen Bezüge jährlich stellen: a) bei der Infanterie, fahrenden Artillerie und dem Genie⸗Regimente auf 1600 Fl. Gage, 300 Fl. Quartiergeld, 20 Fl. Stallgeld, 100 Fl. Pferde⸗Gratification, 800 Fl.

Kommando⸗ resp. Functions⸗Zulage oder Tafelgeld, in Summa 2820 Fl.