. worden war, wurden hernach
schaften her begreiflicherweise nicht die nöthige Autorität.
che teen es lebendig verließ, und die Ankunft
Abbiamo un porchetto (da haben wir ein Schweinchen)!
J
1
ält dafür, eine lange, vielleicht gereizte Diskus⸗ vf eensges xnuaehg wa am Ort. Man solle mit der Bundes⸗ sehörde einig gehen und die Kommissionalanträge annehmen. Von allen Seiten wird Schluß der Debatte vFlang. Als bei der Abstimmung durch Namensaufruf der Antrag auf ichtvollziehung des Ausweisungsbeschlusses mit 67 gegen 19 Stimmen verworfen die Anträge der Kommission (wie
schon gemeldet) unverändert angenommen.
Italien. Rom, 31. Juli. (D. R.) Die Greuel, die hier ver⸗ übt worden sind und jetzt allgemach zu Tage kommen, übersteigen alle Beschreibung. Ich sage nichts von den Beraubungen des öffentlichen Eigenthums oder des Kirchengutes; solche Maßregeln mögen die Noth zur Entschuldigung haben. Inzwischen ist jetzt durch die Bücher der Münze erwiesen, daß von all der Masse ed⸗ ler Metalle, welche den Kirchen wie den Privatleuten im Namen der Republik geraubt worden sind, auch nicht ein Scudo wirklich ausgemünzt worden ist. Der Werth ist entweder in Taschen der Revolutionaire gewandert oder zur Unterstützung auswärtiger Re⸗ volutionen verwendet worden. Mazzini sah sehr wohl, daß Roms Schicksal auf dem Pflaster von Paris entschieden werden mußte, und soll gegen eine Million Franken zur Belebung der revolutionairen Bergpartei dahingesandt haben. Was aber der römischen Republik ihren distinktiven und furchtbaren Charakter giebt, ist die Herrschaft des Dolches, unter welcher man in ihr lebte. Man muß zwar anerkennen, daß die Triumvirn gegen gemeine Räuber und Diebe Ordnung hielten; gegen ihre eigene Partei waren sie es nicht im Stande. Mazzini hatte über seine früheren Mordgesellen von den geheimen Gesen⸗ Diese wollten, da Jener zur Gewalt gelangt, jetzt ihre Lust auf ihre
Weise büßen. Ein gewisser Zambianchi, ein berüchtigter und pro⸗ fessionirter Mörder, ward an die Spitze dieses Dolch⸗Gouverne⸗ ments gestellt und verwaltete sein Amt seinem Ruf gemäß. Er ließ, nachdem in Ancona von den Seinigen bereits gegen 150 Mordthaten verübt worden waren, eine Anzahl von 60—70 Bra⸗ vos von daher kommen und bildete aus ihnen ein Corps sogenann⸗ ter Finanzieri oder Douane⸗Soldaten, deren eigentliches Geschäft jedoch der politische Mord und die Handhabung des revolutionairen Terrorismus war. Es giebt jenseit der Tiber, in Trastevere, ein Kloster und Kirche San Calisto, wo nach Vertreibung der Religio⸗ sen die Kaserne dieser Finanzieri eingerichtet wurde. Hierhin wur⸗ den die willkürlich von ihnen verhafteten Priester und andere so⸗ genannte Reactionaire geschleppt, und bald erhielt das Kloster in der Umgegend den Beinamen il Macelletto, das Schlachthäus⸗ war bekannt, daß so ziemlich keiner der Verhafte⸗ Rörder selbst bezeichneten die
Opfers gewöhnlich mit dem Ausbrucke Die Weise, wie dieselben abgethan wurden, stimmt merkwürdig nahe mit
eines neuen
deen pariser Septembermorden überein: man kündete dem Gefange⸗
nen seine Befreiung an und entließ ihn in den Klosterhof, wo dann an den Fenstern postirte Mörder ihn niederschossen. Bisweilen wur⸗ den sie vorher noch mit Dolchen geritzt oder auf noch schauderhaf⸗ tere Weise gemißhandelt. Ein spanischer Priester, Erzieher des jungen Grafen Fuentes, ward mit seinem Zögling eingefangen und war mehrere Tage verschwunden, bis es dem Letzteren gelang, seine Mutter von ihrem Gefängniß zu unterrichten, die ihrerseits das Triumvirat und Sterbini zu Hülfe rief. Selbst Sterbini konnte die Unglücklichen nur mit Mühe retten; er war in dem Augenblicke angekommen, als der Priester aus mehreren Brustwunden blutend, eben füsilirt werden sollte. In dieser Art sind wohl an hundert Menschen schuldlos umgekommen, deren Körper man jetzt im Klo⸗ ster ausgrabt. Der bedeutendste ist der ehrwürdige Dominikaner⸗ Prior aus dem Kloster zur Minerva.
Ich will nicht behaupten, daß das Triumvirat diese Thaten befohlen oder gebilligt habe: sicher ist, daß es sie wissentlich gedul⸗ det hat. Sei es, daß es den Revolutionshäuptern recht war, einen Terrorismus ausgeuͤbt zu sehen, dessen Schrecken ihren revolutio⸗ nairen Gewalt⸗Maßregeln Gehorsam erzwingen half; sei es, daß sie ihren früheren Mordgesellen viel durchgehen lassen mußten: sie haben nichts gethan, was den Verdacht der Mitwissenschaft um stadtbekannte Greuel von ihnen abwälzen konnte. 3 Jetzt, sagt man, soll eine Untersuchung dieser Verbrechen, so
wie der Ermordung des Grafen Rossi, eingeleitet sein, welcher
man, um der gemeinsamen guten Sache willen, die größtmöglichste
Publizität zu geben hätte.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ York, 24. Juli. Auf einen Bericht über eine am 7. Juni in New⸗York von Ungarn und Freunden der Unabhängigkeit Ungarns gehaltene Versammlung hat der Staats⸗Secretair der Vereinigten Staaten geantwortet: „Die Regierung und das Volk dieses Lan⸗ des nehmen ein tiefes Interesse an den Ereignissen in Ungarn, und Alles, was dazu beiträgt, Licht auf den Kampf zwischen jenem Lande und Oesterreich und Rußland zu werfen, muß nothwendig
14714
willkommen sein. Es ist die Politik und die Gewohnheit der Ver⸗ einigten Staaten, alle Regierungen anzuerkennen, welche der Welt überwiegende Beweise ihrer Kraft liefern, sich selbst zu erhalten. Unterliegt Ungarn nicht diesem ungleichen Kampfe, so ist kein Grund vorhanden, weshalb wir seine Unabhängigkeit nicht aner⸗ kennen sollten. Der Kongreß, glauben wir, würde einem solchen Schritte seine Zustimmung geben, und die Regierung würde in jenem Falle sich höͤchst glücklich fühlen, mit dem unabhängigen Un⸗ garn in diplomatische und kommerzielle Beziehungen zu treten.“
In Kalifornien fürchtet man ernste Zwistigkeiten zwischen den Nord⸗Amerikanern und den Mexikanern, die in großer Anzahl ein⸗ getroffen sind. Wegen des Anschwellens der Ströme ist die Gold⸗ Aerndte dürftig.
Einige Blätter bringen aus Matamoras vom 18. Juni eine Unabhängigkeits⸗Erklärung der sieben nördlichen Staaten Mexiko's. Es ist schon längere Zeit davon die Rede, daß die nördlichen Staaten mit der Bildung eines eigenen Staats unter dem Namen Sierra Madre umgehen; zu einer förmlichen Losreißung scheint es aber bis jetzt nicht gekommen zu sein, da die amerikanischen Blätter davon nichts melden, und das fragliche Aktenstück wird daher für eine Demonstration einer kleinen Fraction des von Parteiungen zerrissenen Landes gehalten. Die nordamerikanischen Zeitungen wissen auch noch nichts von der Republik Sierra Madre und mel⸗ den blos aus Mexiko ohne Datum, daß Paredes sich für Santana erklärt hat, und daß eine Revolution zu Gunsten der Unabhängig⸗ keit von Sierra Madre in Aussicht steht.
1ue*“] L1111“
EFisenbahn⸗Verkehr.
Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipziger
Eisenbahn.
Bis inkl. 28. Juli c. wurden befördert 376,640 Personen.
vom 29. Juli bis inkl. 4. August c., inkl. 1225 Personen aus dem Zwischenverkehr. 18,990 „
in Summa 395,630 Personen.
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8*
Berliner Börse.
Berlin, 11. Aug. Bei sehr lebhaftem Geschäft sind die Course aller öffentlichen Fonds und Eisenbahn⸗Actien auch in der abgelaufenen Woche wieder bedeutend gestiegen. Der günstige Stand unseres Geldmarkts spricht um so deutlicher für das täglich wachsende Vertrauen zu unseren staatlichen Verhältnissen, als der⸗ selbe sich nicht durch rege Speculationen, sondern durch reelle An⸗ käufe seitens der Kapitalirten verbessert hat. Der in der Kammer⸗ Eröffnungsrede des Minister⸗Präsidenten bezeichnete günstige Stand unserer finanziellen Lage hat viel dazu beigetragen, die Gemüther zu beruhigen, denn auf nichts war man so sicher vorbereitet, als auf Kontrahirung einer ueuen Staatsschuld; die Verheißung aber, daß die vorhandenen Mittel für die Bedürfnisse des Staats aus⸗ reichen, wußte einen Einfluß auf unseren Geldmarkt ausüben, der sich weit über unsere Gränzen erstreckte; denn von vielen deutschen Staaten gingen bedeutende Kauf⸗Ordres auf zinsgarantirte und andere Eisenbahn⸗Actien ein, deren niedriger Stand nicht nur einen guten Zinssatz giebt, sondern auch dem Inhaber noch eine bedeutende C
hance für eine fernere Steigerung läßt. — Mit der Rückkehr des
Vertrauens zeigt sich auch eine neue Belebung der Verkehrsverhält⸗ nisse in unserem Lande, diese üben zunächst einen günstigen Ein⸗ fluß auf die Frequenz der Eisenbahnen aus, indem erweislich die Einnahmen im Steigen bleiben, und durch die Aussicht auf gute Erträgnisse verringert sich die Anzahl der Abgaben in demselben Verhältnisse, wie sich die Zahl der Käufer vermehrt. Es ist hier⸗ nach der gesteigerte Begehr nach Effekten eine natürliche Ursache der Cours⸗Verbesserung, welche denn auch in der ganzen Woche und besonders in den letzten Tagen anhielt. Wenn auch solche Actien in allgemeine Gunst steigen, die seither wenig oder keine Rente abge⸗ worfen haben, so hat dies seinen Grund in der Erhöhung der Fahrpreise, die mit Rücksicht auf die jedesmaligen lokalen Verhält⸗ nisse soweit verändert werden, als es zulässig ist, um den Actionai⸗ ren Zinsen gewähren zu können. Wir haben bereits früher auf die Tarifveränderung der von Berlin auslaufenden Bahnen hin⸗ gewiesen, und bemerken heute besonders, daß auch andere Schienen⸗ wege, als für jetzt namentlich die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn, welche unverhältnißmäßig billige Preise gestellt hatte, solche er⸗ höhen wird. Es zeigten sich deshalb auch mehrseitige Käufer für die noch niedrig im Cours stehenden Actien und so sind besonders heute Halle⸗Thüringer von 61 bis 647pCt., Bergisch⸗Märkesche von 51 bis 53 ½ pCt. bezahlt worden. Auch für Friedrich Wilhelms⸗ Nordbahn, die bisher lediglich dem Börsenspiel angehörten, zeigen sich seit einiger Zeit gute Käufer; die am 1. September bevor⸗ stehende Eröffnung von Eisenach bis nach Kassel, so wie die
in naher Aussicht stehende Verbindung der Nordhahn mit der Köln⸗
Mindener Eisenbahn bei Bückeburg erregt günstige Erwartungen
und um so größere Neigung zum Kauf der Actien, als der Cours anderer Bahn⸗Actien, die im vorigen Jahre gar keinen Betrag lie⸗ ferten, um ca. 10 % höher stehen. Dies gilt besonders von Rhei⸗ nischen Eisenbahn⸗Actien, die heute bis 50 % bezahlt wurden und dazu gesucht blieben. heben sich mit dem Cours der Staatsschuldscheine, soweit nicht sicher Zeichen für die Gewährung einer Super⸗Dividende vorhanden sind Mehr gesucht und steigender sind daher Köln⸗Mindener, die den Cours von 89 ¼ a † % erreichten und Oberschlesische Actien Litt. A., die bis 104 ½ %, Litt. B., die bis 103 % bezahlt wurden. Nieder⸗ schles.⸗-Märk. und Posen⸗Stargard wurden stark für fremde Rech⸗ nung gekauft und bis 81 ¼ und resp. 81 % bezahlt. Berlin⸗Anh.
Actien, so wie Stettiner haben sich wenig geändert; erstere bis 83 ½ %
bezahlt; letztere hielten sich bei geringem Umsatz auf 95 % Gel⸗. In Potsdam⸗Magdeburger Actien war das Geschäft unbe⸗
deutend, heute hob sich der Cours bis 59 %, wozu einige Pnsten Magdeburg⸗Halberstädter bis 135 % bezahlt und
gekauft wurden. Geld.
In Friedr. Wilh. Nordbahn, wie bereits oben bemerkt, rege
Kauflust und von 40 ½ bis 42 % bez. Für Krakau⸗Oberschle sche
Actien zeigten sich in Folge breslauer Ordres mehrseitige Abgever,
und der Cours variirte zwischen 59 a 57 % und blieb 57 ½ Gld. Für preuß. Fonds steigerte sich der Begehr, und besonders
besserte sich dadurch der Cours der Staasschuldscheine bis 86 ¾ %,
wozu Käufer blieben. 5proz. freiw. Anleihe bis 104 ⅞ bez. u. Gld.
Preuß. Bank⸗Antheile behaupteten sich zwar fest auf 93 %, nah⸗ men aber an der allgemeinen Steigerung keinen Theil, weil bacu⸗ tende Posten zum Umtausch gegen Köln⸗Mindener Actien zum
Verkauf kamen.
In ausländischen Fonds blieb der Verkehr ebenfalls belebt,
auch deren Course sind fortwährend im Steigen geblieben.
Im Wechsel⸗Geschäft wurde es im Laufe der Woche lebhaf⸗
ter, indeß hat die Frage nach den meisten Devisen sehr nachge⸗ lassen und mit Ausnahme von Amsterdam k. S. haben sich die übrigen Notirungen niedriger gestellt.
Markt⸗Berichte.
Königsberg, 10. Aug. Zusuhr war gering. bis 72 Sgr. pr. Sähfl., Roggen 28 bis 31 Sgr., 24 bis 26 Sgr., kleine Gerste 22 bis 25 Sgr., 19 Sgr., graue Erbsen 32 Sgr., Kartoffeln 10 Sgr.
Danzig, 7. Aug. von 40 Last schönem 132 . und heute aber nahm die Kauflust eine ganz andere Richtung und warf sich auf ordinaire Waare, die bisher wenig beachtet, jetzt, wie man mit Grund glaubt, in Aufträgen für Belgien gekauft wird, wo man im Angesichte der nahenden Aerndte
Weizen 58 große Gerste
hat, daß man nun an der Ostsee zu kaufen genöthigt ist. Es wurden aus dem Wasser 240 Last 125 — 32 pfd. Weizen von 347 ½¼ — 425 Fl. und vom Speicher 250 Last 125—33 pfd. zu 400 — 25 Fl. weggekauft, wobei besonders ein großes Kom⸗ missionshaus thätig war, dessen Beispiel indeß auch einige an⸗ dere Bewerber hervorrief. Eine Preissteigerung dürfte indeß kaum zu notiren sein, da die Neigung zum Verkauf in den meisten Fällen als vorherrschend anzusehen ist. — Es wur⸗ den ferner 27 Last Leinsaat vom Speicher zu 340 Fl. und aus dem Wasser 6 Last 121pfd. Roggen zu unbekannt gebliebenem Preise, 8 Last Erbsen zu 230 Fl. und 11 Last 115 pfd. Gerste zu 180 Fl. verkauft.
Neuß, 10. Ang. Weizen 2 Rthlr. 14 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 9 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 8 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 8 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 12 Sgr., Hafer 22 Sgr., Erbsen 2 Rthlr., Rappsaamen 3 Rthlr. 28 Sgr., Kartoffeln 15 Sgr.
Heu pr. Ctr. von 110 Pfd. 20 Sgr., Stroh pr. Schock von 1200 Pfd. 3 Rthlr. 18 Sgr.
Kleiner Saamen 3 Rthlr. 19 Sgr.
Rüböl pr. Ohm a 282 Pfd. o. F. 35 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., dito pr. Oktober 34 Rthlr.
Rübkuchen pr. 1000 St. 31 Rthlr.
Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 27 Rthlr. 8n
Branntwein pr. Ohm 18 Gr. 12 Rthlrtr.
Gereinigtes Oel 36 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.
Getraide überhaupt mit wenig Handel; Rüböl etwas ange⸗ nehmer.
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[226] Subhastations⸗Patent.
Der in der hiesigen Lindenstraße Nr. 12 b. gelegene, Vol. II. Nr. 178. fol. 180. des Hypothekenbuchs verzeich⸗ nete, dem Oekonomen Carl Heinrich Kroesing gehörige Garten nebst Wohnhaus und Zubehör, welcher zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzu⸗ sehenden Taxe auf 5605 Thlr. 6 Sgr. abgeschätzt wor⸗ den, soll am 1. Dezember 1849, Vormitt. 11 Uhr, subhastirt werden, und wird hierdurch gleichzeitig der durch die Verfügung des hiesigen Königl. Land⸗ und Stadtgerichts vom 15. Februar c. auf den 15. Sep⸗ tember 1849, Vormittags 11 Uhr, angesetzte Bietungs⸗ 2 Termin wieder aufgehoben. )
Frankfurt a. d. O., den 5. Mai 1849. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
bestehend aus
1401] Bekanntmachung.
In dem Hypothekenbuche der dem Gutsbesitzer Eduard Birkner und dessen Kindern Johanna Christine, Hein⸗ riette Emilie, Charlotte Elisabeih, Erich Johann und Julius Arthur, Geschwistern Biriner, gehörigen, im El⸗ binger Kreise belegenen Güter Cavinen und Rehberg geborene Mathy, separirte v. Reim, später verwittwete Oberst⸗Lieutenant von Gruben, 2858 Thlr. 73 Gr. 9 f. als ein Theil des aus dem Kaufvertrage vom 18 e⸗ bruar 1804 ursprünglich für die Johanna Magdalena Mathy eingetragenen Kaufgelderrestes von 40,000 Thlr. subingrossirt, und welche die erstgenannte Gläubigerin für die durch die Exekutoren des Testaments ihrer Groß⸗ mutter Charlotte Amalia von Mathpy, geborene Hanne⸗ mann, den Johann Carl Alberti und Johann Wilhelm Gerlach gegen die Bestimmungen jenes Testaments ihr
aus dem Nachlasse ihrer genannten Großmutter ausge⸗ zahlten 2858 Thlr. 73 Gr. 9 Pf. unterm 22. Novem⸗ ber 1814 verpfändet hat. deren Verpfändung ausgefertigte Dokument ist bereits einmal verloren gegangen, durch das rechtskräftige Er⸗ kenntniß des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Ma⸗ rienwerder vom 13. Sophie Julianne v. Gruben, geborenen Mathy, amor⸗ tisirt und an dessen Stelle unterm 27. September 1837 ein neues Dokument ausgefertigt worden. Dies letztere,
1) einer Ausfertigung des Amortisations⸗Erkenntnisses
vom 13. Juni 1837, versehen mit dem Publica⸗
tions⸗Vermerk vom 24. Juni 1837 und dem At⸗
teste der Rechtskraft vom 10. August 1837;
einer unterm 27. September 1837 beglaubten Ab⸗
schrift des unterm 23. Juli 1836 vom Patrimo⸗
nialgericht von Cadinen und Rehberg ausgefertig⸗
ten Verhandlung desselben vom 19. Juli 1836,
worin der Gutsbesitzer Eduard Birkner die Hypo⸗
thekenschuld der 2858 Thlr. 73 Gr. 9 Pf. als noch bestehend anerkannt;
3) beglaubte Abschrift vom 27. September 1837:
a) der beglaubten Abschrift des Kausvertrages vom 18. Februar 1804, des gerichtlichen Recogni⸗ tions⸗Vermerks vom 18. Dezember 1804, des gerichtlichen Vermerks vom 27. August 1805 und der beigefügten Vollmachten vom 13. De⸗ zember 1803, 23. April 1804, 25. April 1804 und des Vidimations⸗Vermerks vom 27. August 1805 nebst Ingrossations⸗Vermerk vom 27. August 1805,
b) der gexichtlichen Cessions⸗Urkunde vom 29. April 1806, des Kuratoriums vom 5. August 1806 und des Ingrossations⸗Vermerks vom 5. August 1806,
c) des Attestes des Königlichen Land⸗ und Stadt⸗ gerichts zu Danzig vom 23. Juni 1815 nebst
Das über diese Post und
Juni 1837 auf den Antrag der merk vom 25. Juni 1816;
eodem,
dert, dieselben spätestens in dem
Elbing, den 8. August 1849.
8 Ingrossations⸗Vermerk vom 22. November 1814, a”] beglaubte Abschrift vom 25. September 1816, dder Cessions⸗Urkunde vom 22. November 1814 1) und des Ingrossations⸗Vermerks vom 25. Juni
1816, ferner der Verpfändungs⸗Urkunde vom
22. November 1814 nebst Ingrossations⸗Ver⸗
4) dem Hypotheken⸗Recognitions⸗Schein vom 27. Sep⸗ tember 1837 und dem Ingrossations⸗Vermerk de
soll wiederum verloren gegangen sein.
Auf den Antrag des Gutsbesitzers von Grube auf Conisow bei Lauenburg, als Universalerben seiner Mut⸗ ter, der Oberst⸗Lieutenant von Grube, Sophie Julianne, geborenen Mathy, werden deshalb alle diejenigen, welche an die bezeichnete Post und das darüber ausgestellte Dokument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ und sonstige Inhaber Ansprüche zu machen haben, aufgefor⸗
am 20. Dezember 1849, Vorm. um 10 Uhr,
vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Arndt zu Rathhause hierselbst anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit werden präkludirt werden und ihnen ein ewi⸗ ges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
durch diese Tarif⸗Erhöhung zu erschweren, und es wird deshalb die Einrichtung getroffen, daß diejenigen, welche zwischen Berlin und Potsdam einerseits und Magdeburg andererseits fahren und am nämlichen, am folgenden oder am dritten Tage zlurückkehren, also nur zwei Nächte außer dem Hause zubringen wollen, so wie 2) diejenigen, welche zwischen den übrigen Stations⸗ plätzen fahren und am nämlichen oder am folgen⸗ den Tage zurückkehren, also nur eine Nacht außer Hauses bleiben wollen, Billets zur Hin⸗ und Rück⸗ fahrt zum bisherigen Tarifsatze lösen können. Potsdam, den 30. Juli 1849. Das Direktorium.
[402] Steckbriee vom Untersuchungsrichter am Königlichen Kreis⸗ und Stadtgericht Nürnberg. . Dr. Friedrich Meyer dahier, Redacteur der Mit⸗ telfränkischen Zeitung, ist wegen Aufforderung zum Staatsverrath und wegen Majestäts⸗Beleidigung in Untersuchung, von hier abwesend und der Flucht drin⸗ gend verdächtig. — 8 1 Es ergeht an alle Gerichts⸗ und Polizei⸗Behörden des In⸗ und Auslandes das Ansuchen, nach gedachtem Friedrich Meyer zu fahnden, denselben im Falle
[214 b]
15,¶☚r,
Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.
Mit dem 15. August d. J.
von unserer Gesellschaft beschlossene Er⸗
a, höhung der Fahrpreise um 1 Sgr. für ldas Billet und die Meile ein. edoch nicht die Absicht, den täglichen 2—Verkehr unserer Stationsplätze unter sich
Betretens zu verhaften und anher liefern zu lassen. Nürnberg, den 9. August 1849. (L. S.)
Grundherr. Signalement. Friedrich Meyer ist 45 Jahre alt, ziemlich groß, schlank und hager. Er hat schmales, hageres Gesicht, dunkelbraune Haare und Bart, große dunkle Augen,
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tritt die
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Es ist kann nicht beschrieben werden.
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Die Course der garantirten Eisenbahn⸗Actien
Hafer 17 bis
Von voriger Woche wurde noch der Abschluß 8 33 pfd. Weizen zu 430 — 55Fl.bekannt. Gestern
ohne Rücksicht auf das elgene Bedürfniß so bedeutend nach England exportirt 8
spitze Nase und Kinn und trägt einen Schnurrbart. 81
8
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Das Abonnement beträgi:
2 Athlr. für ½ Jahr.
4 Athlr. ⸗ † Jahr.
868 Ktchlr 1 Jaäahr. in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Erhöhung. g
Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2½ Sgr. berechnet.
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Inhalt
1 Deutschlanund. 3 Preußten. Münster. Schreiben des Papstes an den Bischof. Oesterreich. Wien. Verschiedene Nachrichten vom Krie sschauplatze in Ungarn. — Vermischtes. — Rückzug der von der berreschischen verfolgten venetianischen Flotte. — Schlacht bei Schäßburg in Sieben⸗ bürgen und Anstalten gegen das Magyaren⸗Corps in der Noldan. Sachsen. Leipzig. Truppen⸗Durchmärsche. Würnttemberg. Stuttgart. Der engere ständische Ausschuß. Baden. Karlsruhe. Ankunft des Prinzen von Preußen. richtung. Baden. blikums. Hessen. Kassel. Die Ministerkrisis. Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Verhandlungen der Landesver⸗
sammlung. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Kammer⸗Verhandlungen. — Braunschweig. Braunschweig. Vertagung der Kammern.
Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Verhandlungen. Koburg. Vermischtes.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Meiningen. Auflösung des Landtages.
Sachsen⸗Meiningen. Lippe⸗Detmold. Detm 959. Landtags⸗Verhandlungen. Exzesse.
Hamburg. Hamburg.
Oesterreich. Mohacz. Megeakenc d . Oesterreich. ohacz. Wegnahm “ Frankreich. hme ungarischer Schiffe. 8
8 Amtllch er Theil.
Freiburg. Patrouillen zur Beaufsichtigung des reisenden Pu⸗
Paris. Veröffentlichte Gese ü 2 benden Versammlung. — Ministerielle Needeno e sch üssn e esesge fangenen. — Die permanente Kommission. — Die ungarische Frage. — Der Präsident in Rouen. — Erklärung Jerome Bonaparte’s. — Pierre Bonaparte. — Kommando⸗Niederlegung des Admirals Baudin. — Um⸗
8esens des aee e gegen Kleber. — Vermischtes. 3 roßbritanien und Irland. London. ie Festlichkei t Dublin. — Vermischtes. 14“
Rußland und Polen. St. Petersburg. Abreise des Fürsten Woronzoff. — Warschau. schen Minister⸗Präsidenten. — Armee⸗Bülletin.
Dänemark. Kopenhagen. Armeebefehl.
Schweiz. Bern. Die Ergebnisse der Bundes⸗Versammiung. — Kreis⸗ schreiben des eidgenössischen Justiz⸗ und Polizei⸗Departements. — Basel. Erinnerung wegen Ausweisung der Insurgenten⸗Chefs. — Ab⸗ lieferung badischer Gelder.
Italien. Turin. Anzeige vom Friedensschluß. — Erklärung des fran⸗ zösischen Gesandten. — Mamiani. — Bologna. Garibaldi. — Faenza. Verhaftungen und Ankunft österreichischer Truppen. — Rom. Erwartete Dekrete. — Abgesandte fremder Mächte. — Zucchi. — Nea⸗ pel. Staatssecretair für Sieilien.
Spanien. Madrid. Narvaez und Cordova.
Moldau und Walachei. Jassy. Zurückdrängung der Ungarn von Okna nach Siebenbürgen.
Türkei. Willkür des Kommandanten von Antivari gegen die Katholiken und Griechen.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Ordensverleihungen. — Abreise des österreichi⸗
Beilage.
“ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem General⸗Lieutenant Grafen von der Gröben den Militair⸗ Verdienst⸗Orden mit Eichenlaub und außerdem ihm, so wie den General⸗Lieutenants von Holleben, von B , z und von Hirschfeld, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichen⸗ laub und Schwertern, desgleichen dem General⸗Lieutenant von Peucker den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern mit Eichenlaub und Schwertern und dem Hauptmanne, ag gregirt dem General⸗Stabe, von Boyen, persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife und den Schwertern, so wie dem Major Kirchfeldt vom General⸗Stabe den Militair⸗Ver⸗ dienst⸗Orden zu verleihen.
8 Potsdam, den 15. August.
„Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die
Johann, der Prinz Georg und die Prinzessin Elisabeth von Sachsen sind heute nach Pillnitz zurückgekehrt.
Mehrseitige Anfragen über das Verhältniß, in welchem die bisherigen gewerbepolizeilichen Bestimmungen über den Buchhandel, die Buchdruckereien u. s. w. zu dem Art. 24 der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde vom 5. Dezember v. J. stehen, namentlich inwieweit der §. 48 der allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 gegen⸗ wärtig noch ferner zur Anwendung zu bringen sei, haben zu einer näheren Erörterung Veranlassung gegeben, in Folge deren der Kö⸗ niglichen Regierung Nachstehendes eröffnet wird.
Zuvörderst kann nach dem Inhalt des Art. 24 der Verfas⸗ sungs⸗Urkunde die Bestimmung des §. 48 der Gewerbe⸗Ordnung, wonach der Gewerbe⸗Betrieb der Buch⸗ und Kuͤnsthändler, Anti⸗ Per Lithographen, Buch⸗ und Steindrucker von einer durch die z Beeceng. zu ertheilenden, durch Zuverlässigkeit und Unbescholten⸗ d 9 ven durch den Nachweis einer genügenden allgemeinen Bil⸗ 8 g, 5 ingten Konzession abhängig gemacht wird, nicht ferner zur een 8b kommen. Vielmehr unterliegt der Betrieb dieser Ge⸗
6 c . i Wi 8§
Gew Lberdnang. gen Gewerbebetriebes in den §§. 16 ff. der
Wenngleich der Art. 24 der Verfassungs⸗Urkunde nur die Beschränkung des Buchhandels aa Bensfäsge aufhebt, während im 85 G.g Gewerbe⸗Ordnung neben den Buch⸗ und Kunsthändlern 18g von Flugschriften und Bildern noch besonders ge⸗ na sind, so muß das im §. 48 ausgesprochene Erforderniß einer 2 naesion der Regierung doch auch in Betreff dieser Letzteren für ufgehoben erachtet werden, da der Verkauf von Flugschriften und
— Hin- 94 v chen den Bestimmung des §. 9 der Verordnung vom 30. Juni d. J.
u ichtamtlicher Theil.
Berlin, Donnerstag den 16. August 1
Bildern einen Theil des Buch⸗
und Kunsthandels a a die Absicht des Art. sthe usmacht und
24 der Verfassungs⸗Urkunde dahin geht, die Beschränkungen zu beseitigen, welchen die Besugniß der mit dem Druck und dem Absatze der Erzeugnisse der Presse sich befassenden Gewerbe nach der bisherigen Ge etzgebung unter⸗ war. 8 „Dagegen ist für den Verkauf von Druckschriften auf öffent⸗ lichen Straßen und Plätzen nach der den Vorschriften 88 5 der allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 und der §§. 3 und 14 des Hausir⸗Regulativs vom 28. April 1824 entspre⸗
betreffend die Vervielfältigung und Verbreitung von Schriften ꝛc eine besondere Erlaubniß der Onis⸗Poltzei⸗Vbrigegterferderben welche nach den eben gedachten Vorschriften auch für das Feilbieten und
Umhertragen von Bildern auf öffentlichen Straßen und Plätzen
eingeholt werden muß. Eben so bewendet es hinsichtlich des Hau⸗ sirens mit Druckschriften und Bildern bei den Bestimmungen des Hausir⸗Regulativs. Endlich wird noch in Ansehung des Haltens von Lese⸗Kabi⸗ netten und Leihbibliotheken bemerkt, daß zum Beginn dieser Ge⸗ werbe nach wie vor die im §. 48 der Gewerbe⸗ Ordnung vorge⸗ schriebene Konzession erforderlich ist, da der Art. 24 der Verfas⸗ sungs⸗Urkunde nur die Beschränkungen der mit dem Druck und Verkauf der Erzeugnisse der Presse sich befassenden Gewerbe auf⸗ hebt, auf andere Gewerbe aber, durch welche geistige Productionen zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, sich nicht bezieht. Berlin, den 9. August 1849. . Der Minister des Innern. Der Minister für Handel, Gewerbe uunnd öffentliche Arbeiten. ») von Manteuffel. (gez.) von der Heydt. 8 8 Der Finanz⸗Minister. (gez.) von Rabe. 88
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sämmtliche Königliche Regierungen.
Der Keontgishtn Regierung lasse ich das mit dem Berichte vom 20sten v. M. eingereichte Statut für die Stadt Soest in Be⸗ treff der dortigen Gesellenkassen beifolgend mit der darunter aus⸗ gefertigten Genehmigung wieder zugehen.
Die beantragte allgemeine Ermächtigung zur Bestätigung sol⸗ cher Orts⸗Statuten, welche mit dem der Cirkular⸗Verfügung vom 1. April d. J. beigefügten Entwurfe übereinstimmen, kann ihr nicht ertheilt werden, weil nach der Fassung des §. 168 der Ge⸗ werbeordnung vom 17. Januar 1845 jedes einzelne Ortsstatut zu seiner Gültigkeit der diesseitigen Genehmigung bedarf. Es sind daher alle auf Grund der §§. 168, 169 a. a. O. festgesetzte Orts⸗ Statuten in einer von der Gemeinde⸗Behörde vollzogenen Ausfer⸗ tigung zur Genehmigung einzureichen.
Nach Maßgabe des Abschnitts V. der Verordnung vom 3. Ja⸗
nuar d. J. (Gesetz⸗Samml. S. 14 ff.), uber das Verfahren bei Untersuchungen, ist die im §. 6 des obigen Entwurfs erwähnte Strafe nicht von der Ortspolizei⸗Behoörde, sondern von dem Polizeirichter festzusetzen. Auuch die hierdurch bedingte Abänderung der Schlußbestimmung im §. 6 jenes Entwurfs hat die Königliche Regierung die mit der Feststellung und Ausfertigung solcher Ortsstatuten beauftragten Kommunal⸗Behörden hinzuweisen.
Berlin, den 11. August 1849.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) von der Heydt.
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Angekommen;: Der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele, von Küstner, vom Bade Kissingen.
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Deutschland.
Preußen. Münster, 14. Aug. Der West h. Merk enthält nachstehendes Schreiben des Papstes Pius sh an den Bischof Johann Georg:
Pius P. P. IX.
Ehrwürdiger Bruder. Heil und Apostolischen Segen.
Aus Deinem sehr freundlichen 2ene Abof 180 14. sai entnehmen Wir, mit welch' tiefer Betrübniß Du, Ehrwürdiger Bruder, zugleich mit Deinem Klerus und dem gläubigen Volke erfüllt worden bist wegen des sehr traurigen Umschwunges Unserer Angelegenheiten und mit welchem Eifer dort ohne Unte laß inbrünstige Gebete dem gütigen Gott für Unsere Er⸗ haltung dargebracht werden. In Wahrheit, keinen geringen Trost haben Uns diese Aeußerungen der Theilnahme gewährt, da aus denselben klar hervorgeht, wie Du, Ehrwürdiger Bruder, Dich durch Treue gegen die Kirche und durch kindliche Ehrfurcht und Liebe gegen Uns auszeichnest, und wie jene Geistlichkeit und das gläubige Volk von dem Geiste der Religion und von kindlicher Ehrerbietung und Hochachtung gegen den Stellveitre⸗ ter Christi durchdrungen sind. — In der That kann bei der so großen Ver⸗ dorbenheit der Zeit und bei der Herrschaft ruchloser Menschen zur Beseiti⸗ gung der Bitterkeit Unserer Schmerzen Nichts kräftiger wirken, als die Er⸗ kenntniß, wie gar Viele es noch allenthalben giebt, welche unter Gottes Beistand den schlechten Rathschlägen feindseliger Menschen ihre Ohren ver⸗ schließen, den trügerischen Irrlehren gegenüber in dem Bekenntnisse der ka⸗ tholischen Wahrheit standhaft beharren, dem Stuhle Petri fest anhangen und ihren Ruhm darin finden, dem Nachfolger des Apostelfürsten, dem Römischen Papste, Gehorsam und Ehrfurcht zu erweisen. Obschon Wir nun aber sehr dankbar sind für das reichliche fromme Geschenk, welches Du Ehr⸗ würdiger Bruder, und die Dir anvertrauten Gläubigen Uns zu senden bemüht warst, so können Wir Uns dennoch nicht verheimlichen, daß jene Freigebig⸗ keit Unserem väterlichen Herzen zu nicht geringer Beängstigung gewesen ist,
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da wir nämlich fürchten, daß Ihr, indem Ihr Eurer Liebe gegen Uns zu viel nachgegeben, dieses nur zu Eurem großen Nachtheile gethan habt. In⸗ dem Wir nun sowohl Dir als den Dir anvertrauten Gläubigen den größ⸗ ten Dank sagen, zweifeln Wir nicht im geringsten, daß Du zugleich mit den Gläubigen fortfahrst, Gott, der reich ist in seinen Erbarmungen, zu bitten und zu beschwören, daß er seine heilige Kirche aus den Stürmen, von welchen sie jetzt umhergetrirben wird, errette und sie durch die Siege seiner Söhne vermehre und verherrliche. Wir unterlassen nicht, den gütigsten Herrn demüthig zu bitten, daß er mit dem Reichthume seiner göttlichen Gnade Dir immer gnädig beistehen möge und daß er Deine Hirtensorgen und Arbeiten segne, damit die Deiner Wachsamkeit anvertrauten Gläubigen mit immer freudigerem Muthe auf dem Wege des Herrn wandeln. Und als den Vor⸗ läufer dieses Schutzes von oben und als Unterpfand Unseres besonderen Wohlwollens gegen Dich ertheilen Wir mit der innigsten Zuneigung des Herzens Dir, „Ehrwürdiger Bruder, und allen geistlichen und weltlichen Gläubigen Deiner Kirche sehr gern den Apostolischen Segen.
Gegeben zu Gaeta, den 28. Juni im Jahre 1849.
Im dritten Unseres Pontififats.
Oesterreich. Wien, 12. Aug. (Bresl. Ztg.) Aus einem Schreiben aus Raab ersehen wir, daß diese Stadt von 6000 Magyaren mit 18 Kanonen besetzt ist; von letzteren wurden 12 nach zwei verschiedenen Richtungen entsendet. Klapka, der Kom⸗ mandant von Komorn, ist jetzt persönlich in Raab. Die Stadt ist jetzt zum achtenmal wechselseitig bald von den Kaiserlichen, bald von den Magyaren besetzt. Ein magyarisches Corps soll in der Richtung gegen Oedenburg vorgerückt sein. Ungarn streifen bis vor Preßburg, und man ist in Wien in vollem Glauben, daß die Magyaren einen Handstreich auf Wien im Sinne führen. Die Stimmung in der Stadt Wien ist sehr bewegt. Die direkten Com⸗ municationen mit Pesth, so wie jene mit Raab, das die Magyaren eben so wie die Waaglinie besetzt halten, bleiben unter⸗ brochen. Längs der Gran und der Waag bewegen sich mehrere ungarische Guerillabanden; wie es scheint, beabsichtigen sie die von den Russen zurückgelassenen Depots und Magazine zu nehmen. Auch in den Bergstädten, die seit dem 27. Juli keine Besatzung haben, treiben sich solche Banden umher. Nach Berichten aus Wieselburg und Preßburg steht General Pott mit seiner Brigade in Szered, wonach die allarmirenden Gerüchte über die Waag⸗ Gegend berichtigt sind. Bei Wieselburg hat sich nichts verändert. Die Magyaren stehen in Hochstraß. Der Königliche Kommissär, Graf Louis Karoly, ist von den Insurgenten aufgefangen und
nach Komorn geschleppt worden, wo ihn Graf Paul Esterhazy ge⸗ fangen hält. Es wurde ihm angedeutet, daß er nur gegen Aus⸗ wechselung seines in Preßburg Kaiserlicherseits festgesetzten Bruders, Grafen Stefan Karoly, ausgewechselt würde, widri⸗ genfalls ihn das Loos seines in Preßburg zum Tode verurtheilten Bruders treffen würde. Aulich stand mit seinem Insurgenten⸗Corps bei Füred, und das in der Nähe gelegene Kloster. Tihany am Plattensee wurde stark befestigt. Somit stand der Ausfall aus Komorn mit diesem Corps in keiner Verbindung. Aus Raab ver⸗ nimmt man, daß Aulich auf Stuhlweißenburg losgegangen ist und somit Pesth bedroht. In Wesprim und Papa weht wieder die ungarische Fahne. Unterdessen ist die Nachricht eingetroffen daß Feldzeugmeister Nugent mit 16,000 Mann aus Fünfkirchen im Anmarsch ist, und daß General Lederer ebenfalls gegen Papa vor⸗ rückt. Bei Sexsard an der Donau sammelt sich ein großartiger Landsturm von 30,000 Mann. Die Komitats⸗Beamten gehen zur unga⸗ rischen Armee ab. Von dem südlichen Kriegsschauplatz erfährt man, daß sich der Banus bereits mit der Haupt⸗Armee vereinigt hat und gemein⸗ schaftlich mit dem General Felix Liechtenstein gegen Temeswar operirt Die Widersetzlichkeit in Croatien gegen ärarische Leistungen mehrt sich. So haben sich die Einwohner des Dorfes Budrovec gewei⸗ gert, dem Befehle des General Neustädter, daß aus einem jeden Dorfe der Umgegend 15 Wagen zur Verführung von Proviant aus Essegg in das Hauptquartier des Banus nach Ruma beigestellt werden sollen, nachzukommen. Aus Pesth und dem Hauüptquartier des Feldzeugmeisters von Haynau sind stit dem 9ten d. keine neuen Nachrichten eingelaufen. Auf Großwardein wurde der Hauptangriff der Russen am 10ten d. erwartet. Mit den neueren Truppenzuzü⸗ gen aus Klausenburg haben die dortigen Magyaren eine Stärke von 80,000 Mann erreicht. Diese Macht deckt die Stadt und zugleich das östliche Terrain, auf welchem im Falle einer Niederlage die Insurgenten⸗ gierung ihren Weg nach Klausenburg einschlagen würde. Doch ist man in Großwardein zum äußersten Widerstande entschlossen. Die gewöhnlichen Lebensbedürfnisse, als Brod, Fleisch und Wein sind eben nicht theuer, auch unzubereiteten Taback hat man in Menge aber alle Gegenstände des Komforts haben ungeheure Preise. Ein Kistchen gewöhnlicher Cigarren kostet 80 — 130 Fl. T. M. ein Glas Punsch 4 Fl., Gefrorenes 3 Fl., Geflügel ist um das zehn⸗ fache, Wildpret um das zwanzigfache des fruͤheren Preises gestie⸗ gen. Ein Schmuggler, der eine Kiste mit kölner Wasser nach Großwardein brachte, erhielt das Fläschchen mit vier Du⸗ katen in Gold bezahlt. Solche Preise zahlten selbst manche Honved ⸗ Offiziere mit Freuden und bewahren das Fläsch⸗ chen nun als ihre einzige Erleichterung im Bivouak. Die Stadt ist so mit Truppen überfüllt, daß die Häuser bei weitem nicht Raum genug bieten, um sie unterzubringen; auf allen Straßen und Plätzen lagern die Soldaten im Freien. Diese ungeheure Uebervölkerung macht das Leben in Großwardein nicht angenehm und dürfte bei längerer Dauer Krankheiten herbei⸗ führen. Die Ausrüstungen, der Schanzenbau und die Pallisadi⸗ rungen werden emsig betrieben. Eine ungeheure Trikolore rauscht im Winde mächtig flatternd über der Stadt. Der Reichstag hält seine Berathungen in einer Kirche. Man erfährt, daß Szemere und Vukovits aus dem ungarischen Ministerium getreten sind und 5 Portefeuilles an Baron Perenyi und Nyary übergeben haben. Es zirkuliren Privatberichte von einer zwischen dem Paskewitsch⸗ schen Corps und Dembinski bereits engagirten Schlacht in de Nähe von Großwardein. Bei Abgang der Nachricht soll der Kampf schon den vierten Tag gedauert haben, ohne daß er bis da⸗ hin zu einer Entscheidung geführt hätte.
Der Erzherzog Reichsverweser wird wahrscheinlich die Route