seiner Rückreise nach Frankfurt über Wien nehmen. Erzherzog Albrecht, der zum Gouverneur von Mainz ernannt worden, ist be⸗ reits dahin abgegangen. Ein höher gestellter Beamter aus dem Ministerium des Innern hat vorgestern in amtlichen Geschäften eine Reise nach London und Paris angetreten. Dem Vernehmen nach, beabsichtigt er mit Finanz⸗Notabilitäten der Geldmärkte zu unterhandeln, um den Ahschluß eines Anlehens zu erzielen. Der ehemalige Minister⸗Präsident, Baron Wessenberg, befindet sich auf seinem Gute Detenic in Böhmen, wo er fortwährend, wenngleich nicht im aktiven Staatsdienste stehend, doch mit Regierungsarbeiten beschäftigt ist. Boten mit Ballen von Akten gehen bei ihm ab und zu, und es soll kein Departement des jetzigen Ministeriums sein, das nicht die Mitwirkung des ergrauten Staatsmannes in Anspruch nimmt.
Durch ein Ministerial⸗Reskript vom 8ten ward der Direction der israelitischen Normalschule erlaubt, künftighin auch Kinder christlicher Konfessionen als Schüler aufzunehmen; jedoch müsse behufs des Religions⸗Unterrichts ein eigener Katechet aufgestellt werden, dessen Anstellung sich der Staat vorbehalte, so wie er auch für dessen Besoldung Sorge tragen würde. Die israelitische Ge⸗
meinde trägt die Kosten dieser Hauptschule.
Eine Deputation der ofener Juͤdenschaft hat sich mit ihren Re⸗
clamationen hinsichtlich der ihr auferlegten Contribution hierher ge⸗
wendet. Die gesammten Mittel der Mitglieder dieser Gemeinde werden auf höchstens 150,000 Fl. geschätzt, wenn sie ihre letzte
Habe verkaufen können und mussen. Sie sollen aber dennoch 1
Million zahlen, sonst läßt Feldzeugmeister Haynau sechs als Geißel zu stellende erschießen. Er hat es wiederholt versichert. Man ist
auf den Ausgang gespannt.
8 Hierselbst wurde die Frau von Udvarnoky, Gutsbesitzers⸗Wittwe
und Mutter von 8 Kindern, wegen Einverständnisses mit den Ma⸗ gyaren zu dreijährigem Festungs⸗Arreste und einer Geldbuße von
50,000 Fl. C.⸗M. verurtheilt.
n In dem Amtsblatte der Wiener Zeitung liest man eine Kundmachung, nach welcher Personen, welche von einem anderen christlichen Glaubensbekenntnisse zur katholischen Religion überge⸗ treten sind, mit dem Erzherzoglichen Elisabethinischen Stiftungs⸗
gelde von jährlich 120 Fl. C.⸗M. betheilt werden können.
z8 iets Post von Wien nach Pesth wird jetzt über Gratz ex⸗ pedirt.
In St. Pölten ist, wegen häufiger Desertation, zu 19 und 12 Mann des Alcxander⸗Infanterie⸗Regiments Nr. 2., das mei⸗ stens aus gefangenen Honveds und Husaren besteht, das Standrecht publizirt worden.
Wien, 12. Aug. (Schles. Ztg.) Ein Brief aus Oeden⸗ burg berichtet, daß die Magyaren etwa 30,000 Mann stark, in Komorn und Czorna stehen. Die Kaiserl. Brigade, welche bei St. Miklos stand, ist über Esterhaz nach Wieselburg gerückt, und Oedenburg ist somit ohne Deckung, weshalb unter den Einwohnern große Besorgniß wegen eines moͤglichen Ueberfalls herrscht. Der Militair⸗Kommandant will an die Nähe der Insurgenten nicht glauben, obgleich man in den Wäldern bereits Husaren gesehen hat. Nach unseren Berichten aus Ungarn zu urtheilen, scheint es, daß die Magyaren diesmal die in Raab genommene Stellung behaupten werden, da der Verlust des hinter Komorn lie⸗ genden Terrains einem Rückzuge im Wege stehen dürfte. Raab ist übrigens eine vortreffliche Poftlion im Mittel⸗ punkt von Ungarn. Die Stadt liegt am Zusammenflusse dreier Flüsse und ist mit Schanzen und Gräben umge⸗ ben. Wird Raab entsprechend vertheidigt, so hat ein Angriff je⸗ denfalls seine sehr großen Schwierigkeiten, da er von der Front aus nicht geschehen kann und einem Flanken⸗Angriff Umwege vor⸗ angehen müssen, welchen die Vertheidiger dadurch zuvorkommen kön⸗ nen, indem sie längs des Flusses die Sehnen oder den Durchmes⸗ ser als Marschrichtung annehmen und die bedrohten Punkte stets frühzeitig erreichen. Die nun beinahe gänzlich unterbrochene Ver⸗ bindung mit Pesth hat zur Folge, daß wir von dem unteren Kriegs⸗ schauplatze nur sehr spärlich und unzusammenhängende Nachrichten erhalten. Görgey soll mit einer nicht schwachen Truppe in den nördlichen Karpathen stehen. Dem Kriegsministerium wurde ein Projelt überreicht, nach welchem die Belagerung Komorns zu Was⸗ ser und zu Land unter dem Schutze beweglicher, eigens konstruirter Barrikaden zu geschehen hätte.
Es sollen mit hiesigen Banquiers in der letzten Zeit bezüg⸗ lich des Anlehens Verhandlungen, die zu keinem Resultate fuhrten, gepflogen worden sein, und eben in Folge dieser Wendung beschloß man, einen Versuch auf den Haupt⸗Geldmärkten des Auslandes zu machen.
Wien, 12. Aug. Ein heute erschienenes Extrablatt der Wie- ner Zeitung (pas uns mit der gestern eingegangenen Post vom 12üen nicht zugekommen) enthält folgende Nachrichten: „Amtliche Berichte aus Triest vom 8. d. M. melden, daß die venetianische Escadre am 7. d. aus dem Hafen ausgelaufen sei und Feld⸗ marschall⸗Lirutenant Dahlerup selbe anzugreifen sich bereite. Eine eben angelangte telegraphische Depesche vom heutigen Tage lauttt: Feldmarschall⸗Licutenant Dahlerup verfolgte mit der vereinig’en K. K. Escadre den Feind, welcher, ohne eine Schlacht anzuneh⸗ men, sich unter den Schutz der Landbatterieen gegen Venedig zu⸗ rückzog.“ ün
Amtliche Mittheilung aus dem Hauptquartier des Kaiserl. rus⸗ sischen Generals von Lüders: Schäßburg, 1. August. Am 31. Juli fand bei Schäßburg zwischen einem Theile des russischen 5. Armee⸗Corps und den Insurgenten unter Bem's persönlicher Lei⸗ tung ein bedeutendes Gefecht statt, das die vollständige Niederlage des Feindes zur Folge hatte. Die erste feindliche Kanonenlugel traf leider den hochgeehrten General und Chef des Generalquar⸗ tiermeisterstabes, Skariat n. Er starb eine Stunde danach tief be⸗ trauert von der Armee und von allen denjenigen, die Gelegenheit hatten, seine strategischen Fähigkeiten, seinen ritterlichen Muth und seine liebenswurdige Persönlichkeit zu bewundern. Als das Treffen schon seiner Entscheidung nahe war, rückten zwei Divisionen Ulanen gegen die vor Weißkirchen stehende Infanterie vor, griffen selbe mit der Lanze an, so zwar, daß ein Theil auf der Stelle, der andere auf der Flucht niedergemacht wurde. Blutige Rache nahmen die Ulanen für den Fall des Generals Skariatin, denn über 1000 Todte bedeckten den Wahlplatz. Furcht und Schrechen ergriffen die Insurgenten, und sie eilten in wilder Flucht gegen Kereßtur (im NO. von Schäßburg), von den Ko⸗ “ Sieben Kanonen, 2 Fahnen, eine große Quanti⸗ Sves. eeterveeeu⸗ Wagen und Bagage, darunter Bem's Reise⸗
alesche mit wichtigen Schriften, den werthvollen Ehrensäbel, den die klausenburger Bürger ihm schenkten, und 500 Kriegsgefangene fielen in die Hände der Russen. Bem rettete sich mit Mühe vor den ihn verfolgenden Kosaken und soll mittelst eines Lanzenstiches verwundet sein. Der Verlust der Russen beträgt 44 Todte, 106 Verwundete; unter den letzteren 6 Offiziere. General Dük trieb am 30. Juli bei Stein 3⸗ bis 4000 Insurgenten mit 9 Kano⸗ nen, mit Verlust von 15 Todten, gegen Udvarhely zurück. Die am 23. Juli in die Moldau eingedrungene Insurgentenschaar von
8 8 8 3 8 8 8 . 1u“ “
2000 Mann Infanterie und 1000 Mann Kavallerie mit 5 Kano⸗ nen ist noch auf moldauischem Gebiete; es sind jedoch bereits An⸗
stalten getroffen, selbe unschädlich zu machen.“ (S. Jassy.)
Sachsen. Leipzig, 13. Aug. (Leipz. Z.) Von heute
haben die Durchmärsche der bgyerischen, aus Schleswig zurückkeh⸗ renden Truppen durch unsere Stadt begonnen und dauern bis zum 49. August. Es werden im Ganzen 5 Bataillone Infanterie, 6
Eskadrons Kavallerie und 2 Batterieen durch Leipzig passiren; sie
kommen sämmtlich auf der Eisenbahn von Altona hier an und wer⸗ Heute kamen
den auf dieselbe Weise nach Hof weiter befördert. 2 Bataillone; am 14. August folgen 2 Bataillone, am 15. August 1 Bataillon und 2 Eskadrons, am 17. August 2 Eskadrons, am 18. August 1 Batterie und 1 Eskadron, am 19. August 1 Bat⸗ terie und 1 Eskadron. Die Bataillone sind in der Stärke von 900 — 1000 Mann, die Eskadrons zählen 124 Mann und eben so viele Merdes Jede. Batterie hat 254. Mann, 200 Pferde und 32 Fahrzeuge. Kavallerie und Artillerie, so wie 2 Bataillone Infan⸗ terie, werden in Leipzig Nachtquartier nehmen.
Württemberg. Stuttgart, 12. Aug. (Schw. M.)
In den engeren ständischen Ausschuß, welcher in Stuttgart wäh⸗
rend der Kammer⸗Auflösung anwesend sein muß, sind gewählt aus
der ersten Kammer Graf Rechberg, aus der zweiten die Abgeord⸗ neten Holzinger, Veiel, Freiherr von Hofer. In den weiteren Aus⸗ schuß Fürst von Waldburg⸗Wolfegg⸗Waldsee, die Abgeordneten Wiest aus Ulm, Adam, Santter, Kuhn und Rödinger.
Baden. Karlsruhe, 12. Aug. (O. P. A. Z.) Gestern Abend um halb 10 Uhr ist Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen mit zahlreichem Gefolge, von Rastatt kommend, hier ein⸗ getroffen und am Bahnhof festlich empfangen worden. Bürger⸗ wehrmänner mit Fackeln bildeten vom Bahnhofsgebände bis an das ettlinger Thor Spalier, durch welches der Prinz auf seiner Fahrt nach dem Schlosse, woselbst er abgestiegen ist, hindurchfuhr. Um zehn Uhr wurde ihm von der Bürgerwehr ein Fackelzug und Se⸗ renade gebracht. Eine Compagnie des Pompier⸗Corps hat die Ehrenwache im Innern des Schlosses bezogen. Heute Vormittag ist große Parade, zu welcher außer der hiesigen Garnison auch noch die in Durlach und Mühlburg liegenden preußischen Truppen aus⸗ rücken werden.
Rastatt, 12. Aug. (O. P. A. Z.) Außer Tiedemann wurde gestern Abend gegen halb 8 Uhr auch noch der sogenannte Major Hrilig, Kommandant der Festungs⸗Artillerie, nach stand⸗ rechtlichem Urtheil erschossen.
Freiburg, 10. Aug. (Karlsr. Z.) Der komman⸗ dirende General des 1sten Armee⸗Corps, General⸗Lieutenant von Hirschfeld, hat durch Ordre vom 7ten d. M. verfügt, daß von den verschirdenen Garnisons⸗Kommandanten im Ober⸗Rheinkreise und im Mittel⸗Rheinkreise, bis abwärts und einschließlich der Aem⸗ ter Kork und Oberkirch, Kavallerie⸗, Artillerie⸗ und Infanterie⸗ Patrouillen zur strengen Beaufsichtigung des reisenden Publikums in die nahe und fernere Umgegend abgesendet werden, welche Je⸗ dermann, der nicht mit einem obrigkeitlichen Ausweise über die Un⸗ verdächtigkeit seiner Person und uüber seinen Reisezweck versehen ist, arretiren und der nächsten Orts⸗Behörde vorführen, diejenigen
aber, welche sich eines Exzesses schuldig machen, der nächsten Königlich prrußischen Kommandantur zur weiteren Verfügung übergeben werden. In Folge dessen hat der Civil⸗Kommissär beim 1sten Armee⸗Corps, Regierungsrath Kuntz, eine Aufforderung
erlassen, daß Jeder, der sich aus seinem Heimatsort entfernt, sich mit einem von der Ortspolizeibehörde auszustellenden Ausweis über die Unverdächtigkeit seiner Person und uͤber den Reisezweck ver⸗ sehen möge. Zugleich sind die Ortsbehörden beauftragt worden, diejenigen Personen, welche ihnen von dem Militair wegen Man⸗ gels an dem erforderlichen Ausweis überwiesen werden und ihnen nicht zuverlässig als unverdächtig bekannt sind, an das vorgesetzte .. Amt zur weiteren Untersuchung transportiren zu assen.
Hessen. Kassel, 11. Aug. In der Kass. Ztg. liest man: „Die Ministerfrage ist, wie es heißt, noch auf demselben Punkte. Die Antworlen auf die Anfragen des verstärkten ständischen Aus⸗ schusses in Beziehung auf den §. 107 der Verfassungs⸗Urlunde, die Hinterlegung des verfassungsmäßigen Reverses betreffend, sollen dahin ausgefallin sein, daß ihnen ein Vorstand ihres betreffenden Departements noch nicht bekannt sei. So verwickelt und betrubend dieses Verhältniß ist, so erfreulich ist as, daß dabei, neben der leb⸗ haftesten Betheiligung an der öffentlichen Angelegenheit, welche sich namentlich in Bezeugungen der Sympathie mit dem bisherigen Ministerium kund giebt, in der Stadt die vollkommenste Ruhe herrscht.“
Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 12. Aug. (B. H.) Die Landesversammlung hat sich in ihrer gestrigen Sitzung aus⸗ schließlich mit dem (bereits erwähnten) Antrage beschaͤftigt, welcher eine Versetzung des Departements⸗Chefs Jacobsen in den Anklage⸗ stand bezweckt. Da die Vorberathung über diesen Gegenstand in der Morgensitzung nicht zu Ende gelangte, so wurde dieselbe in ei⸗ ner Abendsibung fortgesett. Es zeigte sich, daß die aus der Feder des Advokaten Classen geflossene Motivirung des Antrages durch die darin enthaltene Häufung aller nur irgend heranzuziehenden Anschuldigungen und die ganze Fassung auf die große Mehrzahl der Mitglieder einen sehr ungünstigen Eindruck gemacht hatte, Selbst mehrere von denjenigen, welche dem Antrage beipflichteten oder wenigstens dem Departements⸗Chef Jacobsen ein Mißtrauens⸗ votum zu ertheilen nicht abgeneigt waren, äußerten sich über die Motivirung hoöͤchst mißliebig.
Mecklenbueg⸗Schwerin. Schwerin, 11. Aug. (H. C.) Der Finanz⸗Ausschuß hat seinen 5ten Bericht, betreffend die von den schwerinschen Kommissarien gemachten Vorlagen uber die Ab⸗ tretung der Domainen an den Staat, das Hausgut, das Krongut und die Civilliste des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin, in⸗ gleichen die Apanagen, Witthum u. s. w. der Mitglieder des Groß⸗ herzoglichen Hauses, an die Abgcordneten vertheilen lassen. Aus dem angehängten Entwurfe einer Vereinbarung über die Abtretung der Großherzoglichen Dovmainen an den Staat, über das auszuschei⸗ dende Hausgut und die Krondotation ergiebt sich Folgendes:
A. Das Großherzogliche Hausgut soll besteben aus 74¾ (theils inka⸗ merirten, theils Domanial⸗) Gütern, worunter acht Banerdörfer, im Ge⸗ sammtbetrage von 228 Hufen 266 3 Scheffeln incl. einer Forst von 1,167,815 Quadrat⸗Ruthen und außerdem einem Forstreale von 1,662,369 Quadrat⸗Ruthen, nach einem 20ährigen Durchschnitte veranschlagt zum Ertrage von 164,000 Rihlr. Courant, dem Schlosse Park ꝛc., zu Ludwigs⸗ lust, den Kunstsammlungen zu Schwerin und Ludwigslust, dem gesammten Marstalls⸗ und Jagd⸗Inventarium. B. Zur Krondotation sollen gehören: 1) in Schwerin das im Bau begriffene Schloß (zu dessen Vollendung auf acht Jahre jährlich 100,000 Rihlr. auszusetzen sind) und die Schloß⸗ Insel, das Palais auf der Altstadt (bis zur Vollendung des Schlosses), das Palais auf der Neustadt, das Marstallgebäude mit der Wa⸗ dewiese, verschiedene zu besonderen Zwecken früher angekaufte Häu⸗
ser nebst den Schloß⸗ und Palais⸗Gärten; roße Palais und verschiedene Plätze und Gärten; 3) in Rostock das Broßherzogliche Palais nebst Anbehör; 4) zu Wismar im Fürstenhofe und
milie sollen anerkannt werden: in Schwerin das im Schloßgarten belegene Greenhouse ꝛc., in Ludwigslust die Villa Gustava ꝛc., in Doberan das vormals erbgroßherzogliche Palais, alle beweglichen Gegenstände, welche sich
oder zum Krongute gehören. Die Erhaltung der zum Krongute gehörenden Schlösser geschieht aus der Staatskasse. „Als ⸗Civilliste bezieht, der Groß⸗ herzog jährlich aus der Staatskasse 224,000 Rthlr. Cour. (mit Einschluß
Die gegenwärtig den Mitgliedern des Großherzoglichen Hauses ausge⸗ setzten Apanagen, gebührenden Witthümer ꝛc. sind auf das Staatsgut zu übernehmen, und zwar: 1) für die verwittwete Frau Grosherzogin 21,000 Rthlr. Cour. und 1500 Rihlr. N⸗* aus dem Nachlasse des verstorbenen Großherzogs Paul Friedrich; 2) für die verwittwete Erbgpoßherzogin 19,250 Rthlr. Cour.; 3) für den Herzog Gustav 14,000 Rthir. Kour.; 4) für die Herzogin Louise 5833 ⅛ Rthlr. Cour., event. auch nach deren Verheirathung zu zahlen; 5) für den Herzog Wilhelm 10,000 Rthlr. Cour, und für den Fall seiner Vermählung 12,000 Rihlr. und 5000 Rthlr. zur ersten Einrichtung. Als Staatsschulden sind anzuerkennen circa 210,000 Rthlr. An Pensionen und Gnadenbewilligen sind zu übernehmen ecirca 23,500 Rthlr., welche der Großherzog um 15,000 Rthlr. zu erhöhen sich vorbehält. Im Ganzen würde die Staatskasse also jährlich für Abtretung der Domainen an das großherzogliche Haus derzeitig zu zahlen haben circa 500,000 Rthlr. Cour., excl. der Schloßbaugelder.
Braunschweig. Braunschweig, 12. Aug. (Han⸗ nov. Ztg.) Gestern ist unser Landtag bis zum 9. November d. J. vertagt, da die dringendsten Geschäfte erledigt waren und die ländlichen Arbeiten viele Mitglieder in Anspruch nehmen. Am gestrigen Vormittage war noch die Annahme der Regierungs⸗Pro⸗ position wegen des Anschlusses an den Dreikönigs⸗Vertrag mit 31 gegen 21 Stimmen erfolgt. Auch die Kommission, der die Begut⸗ achtung der Proposition zugewiesen war, hatte sich über dieselbe getheilt (4 und 3 St.) und die Minorität versuchte die Annahme in der Versammlung für illusorisch zu erklären, indem sie die An⸗ sicht aufstellte, die Frage betreffe eine Aenderung der Verfassung und sei deshalb nur durch eine Mehrheit von Zweidrittheil der Versammlung zu beschließen. Als diese Ansicht verworfen wurde, erklärte Aronheim seinen Austritt, worüber ein Theil der Gale⸗ rieen — die Partei des hiesigen Volksvereins — jubelte. Die Störung wurde so groß, daß man die Sitzung auf den Abend vertagte, und auch jetzt konnte die Ordnung nur durch Einschreiten der Bürgerwehr aufrecht erhalten werden, da mehrere Mitglieder der Majorität bei ihrem Eintritt in die Versammlung geradezu insultirt wurden. Sicherem Vernehmen nach haben gestern außer Aronheim auch Lucius, Grassau II. und Grete ihr Mandat niedergelegt, und heute heißt es, daß noch 12 andere Mitglieder zu einem ähnlichen Entschlusse gelangt seien. Hollandt scheint sich damit begnügen zu wollen, von dem Amte des Vice⸗Präsidenten zurückzutreten. Uebrigens hat sich auch die Ma⸗ jorität veranlaßt gesehen, das Bedenken zu erheben, der eine oder andere Staat möge von dem Bündnisse zurücktreten und deshalb gegen die Landesregierung die bestimmte Voraussetzung auszuspre⸗ chen, daß die sämmtlichen verbündeten Staaten auf gleiche Weise verpflichtet seien, und daß daher das Herzogthum, falls der eine oder der andere Staat in bestimmten Fällen durch Separatverträge zum Rücktritt rechtlich befugt sein sollte, die gleiche Befugniß für sich in Anspruch nehmen müsse.
Sachsen⸗-Weimar. Weimar, 11. Aug. (D. A. Z.) Unser Landtag hat noch kurz vor seiner Vertagung und resp. den von ihm selbst genommenen Ferien einige Beschlüsse gefaßt. Der wichtigste, wenigstens in die Masse der Bevölkerung einschlagendste ist der eines weiteren Kredit⸗Votums von 200,000 Rthlrn. fur das Ministerium; denn auch bei uns hat der Mehraufwand auf das Militair und die Etappenzüge in den Jahren 1848 und 1849 nicht weniger als 275,000 Rthlr. betragen, weshalb auch der Landtag den Wunsch hinzufügte, es möge die Regierung mit einer weiteren Vermehrung des Kontingents Anstand nehmen, bis nach besserer Gestaltung der allgemeinen deutschen Staatsverhältnisse. Auch der 100 Schullehrer, welche gegenwärtig nur mit 100 Rthlrn. dotirt sind, gedachte der Landtag, indem er von den durch den vorigen Landtag verwilligten 580 Rthlrn. jedem 5 Rthlr. zubilligte. Als nun hierbei ein Abgeordneter beantragte, es möge der Landtag zu⸗ gleich gegen die Regicrung die Erwarlung aussprechen, daß er noch weiteren Vorschlägen üuber Verbesserung des Einkommens der gering dotirten Schulstellen entgegensehe, erklaͤrte Staatsrath von Wyden⸗ brugk, die Regierung wurde sich nur freuen, wenn der Landtag zu aller Zeit recht bereit sei, das zu verwilligen, was nicht blos zur Hebung des Volksschulwesens, sondern auch der höheren Bildungs⸗ anstalten erfordert wird, und sei auch die Regierung bereits mit einem Gesctz⸗Entwurf beschäftigt, welcher das gesammte Schulwesen und namentlich die pecuniairen Verhältnisse der Volksschullehrer betreffe. Der von mehreren Seiten geforderten Veräußerung der Staatsgüter hat der Landtag das Wort nicht geredet. Endlich hat auch der Landtag noch darauf angetragen, daß die Strafanstalten möglichst bald aus den Städten auf größere Staatsguüter (beson⸗ ders solche, auf deren Boden sich die Spatenkultur vortheilhaft an⸗ wenden lasse) gebracht werden, damit die Sträflinge eine solche Beschäftigung erhalten, welche sie in den Stand setze, auch nach ihrer Entlassung ihren Unterhalt in ehrlicher Weise zu verdienen.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Koburg, 10. Ang. (D. A. Z.) Nachdem die Staats⸗Regierung von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha ihren Beitritt zu dem Dreikönigsbund erklärt, hat sich der bisherige Vor⸗ stand der koburgischen Abtheilung des Staats⸗Ministeriums, Geh. Staatsrath Bröhmer, veranlaßt gefunden, um seine Entlassung zu bitten; derselbe hat sie heute erhalten. 8 ]
In Folge des neuen Volkswehrgesetzes für das hiesige Her⸗ zogthum wird eine Neugestaltung des Militaixwesens noͤlhig. Des⸗ alb ist das bisherige Linien⸗Militair aufgelöst worden. Die Of⸗ sanc. und Unteroffiziere sind nach Gotha versetzt. Die Bürger⸗ wehr hat heute die Wachtposten bezogen.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 11. Ang. (O. P. A. Z.) Unser Landtag ist am heutigen Tage aufgelöst worden.
Lippe⸗Detmold. Detmold, 11. Aug. (D. A. 3.) Der Landtag hat bei der gestrigen Berathung des Verfassungs⸗ Entwurfs mit einer Majorität von mehreren Stimmen beschlossen, die §§. 51 und 52 wegen des suspensiven Veto und des Rücktritts der Regierung, wenn zwei Drittel des Landtages ihn verlangen, und noch linige andere Paragraphen bis zur zweiten Lesung des Gesetzes auszusetzen, und heute hat er den Antrag angenommen: In Betracht, daß die deutschen Verhältnisse einer Entwickelung ent⸗ gegengingen, die für unsere Verfassung maßgebend wäre, sich vom 14. August ab bis zum 1. Oktober zu vertagen, nachdem schon zweimal früher derselbe Antrag vergebens gestellt war.
Hamburg. Hamburg, 13. Aug. 8 ¾ Uhr Abends. (H. C.)
Weute gegen 7 Uhr traf das zweite Bataillon des Königl. preußi⸗
2) in Doberan das 8 zu Dorgun einige Zimmer; 5) die Jagdgebaͤude zu Friederichsthal, Schwe⸗ rin und Friedrichsmoor. C. Als Privateigenthum der Großherzoglichen Fa-
im Besitze der Großhezzoglichen Familie besinden und nicht zum Hausgute
der Aufkünfte aus dem Hausgute also jährlich 388,000 Rthlr. Cour.)
—
quartiert werden.
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sajilles beruft, um über die Ereignisse
sch⸗ 15ten Infanterie⸗Regiments mit einem Extrazuge von Rends⸗ schen in 2nnf ein, nachdem das 1ste Bataillon bereits heute früh hier angelangt war. Schon am Bahnhofe wurden sie von einem zum Theil aus Jungen bestehenden Haufen verhöhnt, der sie durch ganz Altona begleitete, während man einige gleichzeitig eingetroffene Hannoveraner und Sachsen mit Hurrah empfing. taillon etwa um 8 Uhr vor dem Millernthore eintraf, machte ein
hinter dem Thore befindlicher Haufe Miene, ihm den Eingang zu
verwehren, während die vor dem Thore befindliche Menge seine Insulten fortsetzte. Bis dahin hatte das Militair diesen Unfug
ruhig ertragen; jetzt aber chargirte etwa die Hälfte des Bataillons
die Masse, welche nach allen Seiten auseinanderstob, worauf das Thor geöffnet wurde und die Truppen im Thordamm Posto faßten, wo sie nach den letzten Berichten noch standen. Es mögen bei diesem unerfreulichen Anlaß einige Verwundungen vorgekommen sein. Sowohl dieses Bataillon als das morgen folgende Füstlier⸗ Bataillon sollen auf ihrem Durchmarsche nach Kurhessen hier ein⸗ General Prittwitz wird morgen in Altona er⸗
wartet. 11A1A1A6A4“
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Desterreich. Mohacz, 6. Aug. So eben ist Major von
Henriquez des warasdiner Kreutzer⸗Regiments aus Baja zurückge⸗
kehrt, wo er den “ zwei Dampfschiffe „Franz Ferdi⸗ nand“ und „Argo“, fünf Schlepper, einen Tender, dann ein gro⸗ ßHes mit Schiffsbauholz, Ankern und anderen Schiffsgeräthen schwer beladenes Lastschiff abgenommen.
Frrrankreich. Paris, 12. Aug. Der Moniteur veröffentlicht heute den in der gefetzgebenden Versammlung am 8. August angenom⸗ menen Theil des organischen Gesetzes uber das Gerichtswesen, die Er⸗
healtung der jetztbestehenden Gerichte und ihrer Beamten, das Ver⸗ sprechen einer neuen Institution für die Gerichtshöfe binnen drei MNonaten und die Ableistung eines Amtseides betresfsend.
1 Außer⸗ dem veröffentlicht der Moniteur das Gesetz über den Belage⸗ rungszustand, so wie die Aufhebung des Belagerungszustandes von Paris und des ganzen Striches, der sich in der ersten Militair⸗
Disvision befindet, und den Beschluß der Versammlung, der den ho⸗
hen Staats⸗Gerichtshof in den nächsten zwei Monaten nach Ver⸗ 1 die des 13. Juni, so wie über die Personen, welche sich in der Sache vom Mai 1848 noch nicht
gestellt, und kontumazialisch verurtheilt worden sind, zu richten.
. Der Minister des Innern, Herr Dufaure, gab in der gestri⸗
gen Schlußsitzung der gesetzgebenden Versammlung, vor deren Pro⸗ rogation, einige Nachweise über die Zahl der in Folge des Juni⸗ Aufstandes Verhafteten. Es waren ihrer 12,000, von denen 3954 zur Deportation verurtheilt wurden. Von diesen blieben 544 in Paris, 1983 kamen nach Brest, 985 nach Cherbourg, 421 nach Lorient. Begnadigt sind bis jetzt 1829 Deportirte, und zwar 822 vom General Cavaignac, die übrigen vom Präsidenten Bonaparte. Hinsichtlich der Behandlung wies Herr Dufaure nach, daß darüber keine Klage geführt werden könne. Die Deportirten erhalten die⸗ selben Rationen, wie die Bemannung der Linienschiffe, vermehrt mit etwas Fleisch und Wein; sie erhalten aus den Magazinen die ihnen fehlenden Kleidungsstücke, Schreibmaterialien, um mit ihren Familien zu verkehren, und freies Porto für ihre Briefe. Auch ist schon ihr Aufenthalt in den französischen Kriegshäfen eine Ver⸗ günstigung, indem die Verurtheilten nach dem Gesetz eigentlich nach Otaheiti oder der Insel Réunion deportirt werden sollten.
Die permanente Kommission, welche während der Prorogation der National⸗Versammlung in Paris zurückbleibt, hat sich in eben so viel Unter⸗Abtheilungen getheilt, als es Ministerien giebt. Die Kommission für die auswärtigen Angelegenheiten besteht aus den Herren Berryer, Sauvaire⸗Barthélemy und Buffet.
Der Constitutionnel spricht sich gegen den Savoyeschen Antrag auf Anerkennung der Unabhängigkeit Ungarns aus, nicht blos weil es nicht der legislativen Gewalt, sondern der exekutiven allein zukomme, Beziehungen zu einem fremden Staat anzuknüpfen, sondern auch weil die französische Regierung keine Regierung an⸗ erkennen könne, von deren Vorhandensein man nichts wisse und die keine Aussichten auf Unabhängigkeit habe, zumal da eine solche An⸗ erkennung einer Kriegserllärung gegen Rußland und Oesterreich gleich wäre. Der Courrier frangais, der die persönliche Politik des Herrn Thiers vertritt, behauptet übrigens, die ungarische Angele⸗ genheit fange an, die französische Diplomatie ernstlich zu beschäf⸗ tigen; der Anstoß köomme von England, das die Absichten Frank⸗ reichs in Bezug auf Ungarn zu erfahren verlangt habe. Nach diesem Blatt wäre die fümnzöstsche Regierung bereit, in Gemein⸗ schaft mit England vermittelnd, jedoch nicht offiziell, einzuschreiten, besonders da man bei Rußland eine große Geneigtheit für eine friedliche Beilegung der ungarischen Angelegenheiten voraussetzen zu dürfen glaube.
Der Präsident der Republik ist gestern um Mittag zu Rouen eingetroffen.
Jerome Bonaparte, der wegen seines Nichterscheinens bei dem
Begräbnisse der Marschälle Bugeaud und Molitor von der mini⸗
steriellen Presse sehr getadelt worden war, giebt im Moniteur und anderen Blättern eine Erklärung seines Benehmens. Er sagt zu seiner Entschuldigung, bei Bugeaud's Begräbniß hätten ihn zu⸗ fällige Umstände und dei dem Begräbniß Molitor's die Rücksicht verhindert, daß man nicht glauben solle, er habe einen Unterschied zwischen Beiden machen wollen.
Nach dem Corsaire hat Pierre Bonaparte dem Kriegs⸗ Minister seine Niederlegung des ihm von der provisorischen Re⸗ gierung übertragenen Kommando's der Fremden⸗Legion eingeschickt.
Admiral Baudin hat am 5ten den Befehl über das Mittel⸗ meer⸗Geschwader abgegeben. Bei seiner Abschiedsrede, worin er äußerte, daß er blos aus Rücksichten der militairischen Ehre seinen Posten niedergelegt habe, weinten viele Offiziere und Matrosen. Laute Vivats begleiteten ihn, als er das Flaggenschiff verließ. Als Ursache seines Rücktritts wird angegeben, daß die Regierung eine telegraphische Depesche unter seinem Namen veröffentlichte, die nicht von ihm hexrührte. Er verlangte öffentlichen Widerruf und, da die Regierung darauf nicht einging, seine Abberufung. ten üner ist die gegen Capitain Kleber ausgespro⸗ esstrafe in zehnjährige Ei 3 ion um⸗ gewander zehnjährige Einsperrung und Degradat
„Die sechs suspendirten demokratischen Journale werden auch nach Aufhebung des Belagerungs⸗Zustandes von Paris zum Theil nicht wieder erscheinen, da ihre Redacteure fast alle auf der Flucht oder wegen des Attentats vom 13. Juni in Haft sind. Im Au⸗ genblicke hat der Berg blos ein Organ, die Republique, deren Redacteur, Bareste, dieser Tage ebenfalls verhaftet, aber wieder freigelassen wurde.
8 Der Cassationshof hat auf den Antrag des General⸗Prokura⸗
Straßburg entschieden, daß der Prozeß gegen die dort we⸗ Whasct Tlttentats vom 13. Juni Angeklagten vor den Assisen des
Departements statthaben soll, weil in Straßburg selbst, wo
2*
nier einen Ehrendegen zum Danke dafür, daß er die Gemeinde Als das Ba⸗
66 vB“ die ganze Bevölkerung an der Bewegung Theil nahm, eine unpar⸗ teiische Jury schwerlich zu finden sei.
Eine Deputation Arbeiter aus Montluçon, einer Gemeinde in
der Nähe von Paris, überreichte vorgestern dem General Changar⸗
durch sein rasches Einschreiten am 13. Juni vor der Thorheit eines Zuzugs nach Paris, zu dem sozialistische Sendlinge aufforderten, bewahrt habe. 1
Die Presse giebt die Namen von 19 Divisions⸗Generalen, 21 Brigade⸗Generalen, 6 Obersten und 3 Militair⸗Intendanten, welche, nachdem die provisorische Regierung sie verabschiedet hatte, durch den gestern genehmigten Gesetz⸗Entwurf in ihre Rechte wie⸗ der eingesetzt worden sind.
„Es wird behauptet, daß die Erhebungskosten der vom Finanz⸗ Minister beantragten Einkommensteuer von 1 pCt. sich fast eben so hoch belaufen wuͤrden, als der Betrag der Steuer selbst.
Der Prozeß gegen die an den Unruhen zu Dijon Betheiligten wurde dieser Tage vor den Assisen des Doubs verhandelt, vor welche der Cassationshof wegen Verdachts gegen die Jury des Departe⸗ ments Cote d'Or die Sache verwiesen hatte. Sämmtliche Ange⸗ klagte wurden freigesprochen.
Am Freitage ist Sturbinetti, der ehemalige Kommandant der römischen Nationalgarde, durch Bourg gekommen, um sich nach der Schweiz zu begeben.
Großbritanien und Irland. London, 12. Aug. Bei dem großen Lever, welches die Königin am 8ten d. in Dublin hielt, erschienen auch einige Quäker. Als getreue Beobachter der Vorschriften ihrer Sekte, die ihnen verbieten, vor einem Menschen den Hut abzunehmen, wollten sie vor der Königin bedeckt bleiben, kamen jedoch damit uüͤber ihren Gewissensskrupel hinweg, daß sie sich von anderer Hand die Hüte abnehmen ließen. Zur Feier der Anwesenheit Ihrer Majestät in der Hauptstadt Irlands hat der Thisäecschahs tausend Armen der Stadt ein festliches Mahl ge⸗ geben.
Aus allen englischen Häfen an der Ostküste wird von dem er⸗ neuten regen Leben in Folge der Aufhebung der dänischen Blokade berichtet, namentlich aus Hull, vas von der Blokade am meisten gelitten hat.
Auch in Edinburg war am 5. August eine Versammlung zu Gunsten der Ungarn. Unter den Anwesenden befanden sich das Unterhaus⸗Mitglied Cowan, Graf Krasinski, der Lordprovost (Bürgermeister) und andere Notabilitäten der Stadt. Der Lord⸗ provost führte den Vorsitz.
Berichte vom Vorgebirge der guten Hofsnung vom 10. Juni sind noch immer erfüllt mit Mittheilungen über die Agitation ge⸗ gen die Zulassung von verurtheilten Verbrechern in die Kolonie.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Aug. Se. Majestät der Kaiser hat dem Heeres⸗Kommandirenden des Sultans in der Kleinen Walachei, Mehmed Pascha, dem Komman⸗ direnden der in der Stadt Krakau und Umgegend stationirenden Kaiserlich österreichischen Truppen, Feldmarschall⸗-Lieutenant von Legeditsch, und dem österreichischen General⸗Lieutenant Grafen Ka⸗ boga den St. Annen⸗Orden erster Klasse, dem Letzteren in Dia⸗ manten, verliehen.
Der Statthalter von Kaukasien, General⸗Adjutant und Gene⸗ ral der Infanterie, Fürst Michael Semenowitsch Woronzoff, ist von hier nach Warschau abgereist.
Warschau, 12. Aug. Der österreichische Minister⸗Präsident von Schwarzenberg ist heute von Warschau nach Wien zurückgekehrt.
Abtheilungen nicht mochten im Dienste genommen worden sein, werden nu⸗ merirt, und gilt es im Uebrigen als allgemeine Regel, daß die ältere ge⸗ diente Mannschaft jeder Abtheilung vor der jüngeren gedienten zur Ent⸗ lassung nach Hause berechtigt ist. — Die Ingenieur⸗Compagnie behält die Mannschaft von vier Jahren in Diensten, hier, wie überall, die Mann⸗ schaft von 1849 inbegriffen. — Die Artillerie behält ebenfalls die Mannschaft von vier Jahren in Diensten, welche Stärke bei den verschiedenen Batterieen nach den näheren Bestimmungen der Königlichen Artillerie⸗Brigade zu ver⸗ theilen sein wird. — Bei der Kavallerie werden vor der Entlassung die Schwadronen auf 120 Unter⸗Korporale und Gemeine gebracht, und was sich von älterer Mannschaft über diese Stärke sinden möchte, wird sogleich zu der betreffenden Depot⸗Schwadron übergeführt, ohne Rücksicht, ob da⸗ durch die Stärke derselben die früher befohlene übersteigt. Die Depot⸗ Schwadronen behalten in der Regel unr die Rekruten unter Waffen; die ältere Mannschaft wird nach Hauße⸗ entlassen, und nur Einzelne (am lieb⸗ sten solche, welche sich freiwillig erbieten) können ausnahmsweise im Dienst behalten werden, sofern es die Pferde⸗Verpflegung u. s. w. unumgänglich nothwendig machen sollte. — Die Garde⸗Husaren⸗Division vertauscht die Mannschaft der Reserve⸗Schwadron, welche älter ist als vom Jahre 1846 und deshalb entlassen werden soll, mit der drei⸗ und vierjährigen Mannschaft von beiden Linien⸗Schwadronen. Die Reserve⸗Schwadron wird auf 120 Mann gebracht und behält diese ganze Stärke unter den Waffen. Die zwei Linien⸗Schwadronen hehalten den Rest von der Mannschaft der Division von den vier letzten Jahren im Dienst. — Die Dragoner⸗Regimenter können 60 Mann auf die Schwadron entlassen, so daß die Stärke der Schwadronen unterm Gewehr 60 Unter⸗Korporale und
Gemeine beträgt. — Das Ordonnanz⸗Corps, welches aus älteren gedienten
Kavalleristen besteht, behält während des Waffenstillstandes etwa 40 Mann in Jütland und 16 bis 20 Mann auf Alsen im Dienst, welche Stärke so viel wie möglich aus den Leuten genommen werden soll, die von der Entlassung nach Hause frriwillig abstehen. Die Ordonnanzen, welche bei dem Feld⸗ Ingenieur⸗Detaschement, bei dem Ingenieur⸗Stabe auf Alsen und in ähn⸗ lichen Posten fest kommandirt sind, sollen eingezogen werden. — Bei der Infanterie behalten die Linien⸗Abtheilungen die zweijährige Mannschaft im Dienst. Die Reserve⸗ und Verstärkungs⸗Abtheilungen behalten von ihren jüngsten gedienten Leuten per Bataillon 150 — 160 Unter⸗Korporale und Ge⸗ meine unterm Gewehr.
7) Die als Pferdewärter abgegebenen älteren Kavalleristen kehren zu den resp. Depot⸗Schwadronen zurück, um von da nach Hause entlassen zu werden. Sofern es der Dienst unumgänglich erfordert, wird die Mann⸗ schaft der Trainfuhr⸗Abtheilung an deren Stelle zu kommandiren sein.
8) Die von der Trainfuhr⸗Abtheilung ausgehobene Mannschaft wird entlassen sobald sie nur von dem Dienste, für den sie angestellt ist, entbehrt werden kann. Die als Bedienten und Pferdewärter bei den Offi⸗ zieren angestellten Train⸗Fuhrleute werden am Ende des laufenden Monats nach Hause entlassen, und die betreffenden Offiziere erhalten von der Zeit an wegen des Bedientenlohns eine Entschädigung, doch ist hiervon die Truppenmacht auf Alsen und das Kommando in Kolding ausgenommen.
9) Alle Freiwilligen, welche während des Krieges Dienste genommen haben, sie mögen Schweden, Norweger oder Dänen sein, scheiden, sofern die letzten nicht nach Verordnung vom 23. September v. J. und dem Gesetz vom 12. Februar d. J. wehrpflichtig geworden sind, am Ende August oder wenn sie wünschen, früher aus.
10) Die Corps⸗Intendantur und die Intendantur bei dem nordjüti⸗ schen Armee⸗Corps werden aufgelöst, sobald deren Rechnungen abgenom⸗ men sind, und alle bei diesen Intendanturen angestellten Beamten und Diener treten von ihren Posten ab, je nachdem die Rechnungslegung solches gestattet, — ganz nach den näheren Bestimmungen, welche deshalb von der Intendantur der Armee ausgehen werder. Unterdeß nehmen die obengenannten Intendanturen ihren Sitz in Middelfart. Die Intendantur des Flankencorps soll von der Zeit ab — das Corps als solches wird auf⸗
gelöst — eine lokale werden und Intendantur auf Alsen heißen.
11) Das Corps⸗Auditoriat wird aufgehoben und bei jedem der Ge⸗ neral⸗Kommandos in Fühnen, in Nord⸗Jütland und auf Alsen wird ein Auditeur angestellt. . “
12) Die Ambulancen der aktiven Armee und die erste Feldspital⸗Linie gehen ein und zugleich wird die Oberleitung des Sanitätswesens der akti⸗ ven Armee und die Function des Corps⸗Stabsarztes aufgehoben. In
Dänemark. Kopenhagen, 11. Aug. Unterm 9ten d. M. ist folgender Armeebefehl erlassen worden:
1) Während des Waffenstillstandes werden die Truppen vier von ein⸗ ander unabhängigen Genecral⸗Kommandos, nämlich auf Seeland und den dabei liegenden Inseln, auf Fühnen und Langeland, in Nord⸗Jütland und auf Alsen unterstellt. Als Folge hiervon wird die jetzt bestehende Einthei⸗ lung in Armee⸗Corps und Brigaden aufgelöst. Eben so werden das Feld⸗ Ingenieur⸗Detaschement und die 3 Kavallerie⸗Divisionen aufgelöst. Alle In⸗ genieur⸗Truppen werden dem Königlichen Ingenieur⸗Corps untergeordnet, und die Schwadronen, welche in Divisions⸗Verbindung gestanden haben, treten in ihr Verhältniß resp. zur Garde⸗Husaren⸗Division und zum 4Aten Dra⸗ goner⸗Regiment zurück.
2) Der General⸗Lieutenant Bülow übernimmt das General⸗Kom⸗ mando in Nord⸗Jütland, wogegen das jetzt bestehende nordjütländische Ge⸗ neral⸗Kommando unter Oberst Astrup eingeht. Das General⸗Kommando auf Alsen wird vom General⸗Major de Meza übernommen. Die Gene⸗ ral⸗Kommandos von Seeland und Fühnen bleiben wie bisher. Das Ge⸗ neral⸗Kommando wird spätestens den 1. September nach Friedericia verlegt.
3) Die verschiedenen Truppen⸗Abtheilungen werden also vertheilt:
Von der dienstthuenden Stärke der Ingenieur⸗Compagnie etwa drei Viertheile nach Fridericia und ein Vientheil nach Alsen.
Von der Artillerie: Die Batterieen Jessen und Schultz nach Kopenhagen, die Batterieen Marcussen und Wegener nach Fridericia, die Batterie Mossin nach Horsens, die Batterie Haxthausen nach Ran⸗ ders, die Batterieen Baggesen, Luncholtz und Dinesen nach Alsen, die halhe Batterie Tillisch nach Middelfart, die halbe Batterie Jon quiè⸗ res nach Assens, die 1ste und 2te Espignolle⸗Batterie nebst dem Espignolle⸗ Park nach Kopenhagen.
Von der Kavallerie: 2 Linien⸗Schwadronen der Garde⸗Husaren⸗ Division nach Kopenhagen, die Reserve⸗Schwadron nach Kolding, das 3te Dragoner⸗Regiment nach Aarhnus, die 2te und 3te Schwadron des 4ten Dragoner⸗Regiments resp. nach Vordingborg und Nestved, die 1ste und 4te Schwadron desselben Regiments nach Alsen, das 5ie Dragoner⸗Regiment nach Randers, das 6te Dragoner⸗Regiment nach Odense, das Ordonnanz⸗ Corps nach Friedericia oder dessen Umgegend und nach Alsen.
Von der Infanterie: Die Königliche Leibgarde zu Fuß nach Kopen⸗ hagen, mit Ausnahme einer Compagnie, welche nach Hilleröd gelegt wird, um den Wachtdienst auf dem Schlosse Frierrichsburg zu versehen, das 1ste und 2te leichte Bataillon nach Kopenhagen, das 3te Linien-Bataillon nach Kopenhagen, das 4te Linien⸗Bataillon nach Aisen, das 5te Linien⸗Bataillon nach Odense, das 6te, 7te und 8te Linien⸗Bataillon nach Friedericia, das 9te Linien⸗Bataillon nach Viborg, das 10te leichte Bataillon nach Alsen, das 11te LinienBataillon nach Aalborg, das 12te leichte Bataillon nach Alsen, das 13te Linien⸗Bataillon nach Alsen, das 1ste Jäger⸗Corps nach Horsens, das 2te Jäger⸗Corps nach Helsingör, das 3te Jäger⸗Corps nach Nyborg; das 1st', 2te und 3te Reserve⸗Bataillon nach Alsen, das 4te Re⸗ serve⸗Bataillon nach Veile, das 5te Reserve⸗Bataillon nach Friedericia, das öte Reserve⸗Bataillon nach Aarhnus, das 1ste Reserve⸗Jäger⸗Corps nach der Citadelle Friedrichshafen, das 3te Reserve⸗Jäger Corps nach Alsen, das iste und 2te Verstärkungs⸗Bataillon nach Kopenhagen, das 3te Ver⸗ stärkungs⸗Bataillon nach Svendsborg, das 4te und 5te Verstärkangs⸗Ba⸗ taillon nach Kopenhagen, das 1ste und 2te Verstärkungs⸗Jäger⸗Corps nach Kopenhagen. Der Aufbruch zu den hiermit besohlenen Quartieren geschieht nach dem näheren Befehl des Kriegs⸗Ministers.
4) Das Musik⸗Corps der 1sten Infanterie⸗Brigade wird nach Alsen, das der Zten Infanterie⸗Brigade nach Friedericia verlegt.
5) Die Depot⸗Schwadronen der Kavallerie kehren sofort nach ihren respek⸗ tiven Standquartieren zurück, sofern sie während des Krieges verlegt worden sind. Die Depot⸗ und Reserve⸗Compagnieen der Infanterie werden aufgelöst und den übrigen Compagnieen ihrer respektiven Bataillone einverleibt.
6) Sobald obenstehende Dislozirung zur Ausführung gebracht ist, wird di ejenige Mannschaft, welche nach den untenstehenden Bestimmungen nicht im Dienste behalten wird, nach Hause entlassen, wobei die durch das Cir⸗ kular vom 31. Juli d. J. gegebenen Vorschriften zu befolgen sind. Alle in den Waffen geübten Rekruten, welche bisher bei den respektiven
Betreff der Vertheilung der Aerzte ist, auf den Vorschlag der Stabsärzte der Armee, eine nähere Bestimmung zu erwarten. Die zweite Feldspital⸗ Linie und die für dieselbe durch die reglementsmäüigen Bestimmungen vom 9, Februar d. J. mit den dazugehörigen Instructüonen festgesetzte Verwal⸗ tung bleibt bis auf Weiteres. 8
13) Sämmtliche Distriktspferde der Kavallerie werden, sobald die resp. Regimenter in ihren Quartieren angekommen sind, denen, die sie geliefert, wieder zurückgegeben. Hinsichtlich der Distriktspferde der Artillerie werden die nöthigen Bestimmungen durch die Direction für das Material der Ar⸗ mee ertheilt werden. B
14) Die zwei mobilen Pferde⸗Depots bei dem Corps des General⸗ Major Flindt werden nach Randers verlegt und dem General⸗Kommando in Nord⸗Jütland untergeordnet. Das Reservc⸗Traindepot des nordjütischen Armee⸗Corps in Odense wird dem General⸗Kommando in Fühnen unter⸗
eordnet.
6 15) Sämmtliche Pferde, welche geliefert sind, um die Pferdewärter beritten zu machen, werden an die nächsten Pferdedepots abgegeben.
16) Die resp. Regimenter, Bataillone u. s. w. nehmen ihr Trainwesen mit. Das Material und der Train des Feld⸗Ingenieur⸗Detaschements wird, sofern es nicht eine besondere Anwendung in Friedericia und auf Alsen erfährt, in Assens gesammelt und dort aufbewahrt. Der Train, der unter der Corps⸗Intendantur und der Intendantur des nordjütischen Armee⸗Corps steht, wird nach den näheren Bestimmungen, welche von der Direction für das Kriegs⸗Material werden gegeben werden, aufgelöst. In Betreff der Ordnung und Unterbringung des Feldparks der Armee⸗Corps, so wie des Materials der festen Batterieen, haben die höchstkommandirenden Artillerie⸗ Offiziere ausführliche Vorschläge einzureichen.
Schweiz. Bern, 9. Aug. (Deutsche Ztg.) Die Bun⸗ des⸗Versammlung ist zu Ende. Das Ergebniß derselben, auf welches alle Parteien und nicht allein in der Schweiz so gespannt waren, ist ein ganz anderes, als man vermuthen konnte. Es läßt sich nicht bezweifeln, daß außer den Rathsälen Transactionen und Konzessionen stattgesunden haben. Man wollte bei der gegenwärti⸗ gen Weltlage um jeden Preis einen Parteikampf in der Peesammeang vermeiden, um dem Auslande eine durch Uebereinstimmung der obersten Gewalten starke Eidgenossenschaft zu zeigen. Ob es wahr ist, was der bernische Großraths⸗Präsident Niggeler im Stände⸗ Rath sagte: „Drohung und Furcht vor dem Bundes⸗Rath haben den Beschluß vom 6. August motivirt, denn schon in der Kommis⸗ sion drohte der Bundes⸗Rath, in Gesammtheit abzutreten, wenn man seine Maßregel hindere!“ wird wohl noch offenbar werden. Jedenfalls ist von Bedeutung, was der Präsident des National⸗ Rathes in seiner gestern gehaltenen Schlußrede sagte: „Der In⸗ halt dieses Beschlusses wird Ihnen Allen zwar nicht zusagen. Er wird, wenn auch um ganz entgegengesetzter Gründe willen, kaum die Mehrheit von Ihnen befriedigen. Es ist aber auch nicht der In⸗ halt des Beschlusses, der zu einer auszeichnenden Hervorhebung geeignet wäre: es ist vielmehr die Art und Weise, wie er zu Stande kam; cs ist die Thatsache, daß durch Zustimmung zu demselben von allen Seiten zum Theil sehr große Konzessionen gemacht wurden, um nicht dem Auslande das Bild innerer Spaltung darzubieten. Es bedurfte dazu vieler Selbstverleugnung um des Vaterlandes willen. Aber gerade, daß der Nationalrath diese Selbstverleugnung besaß, das ist das schöne Hauptergebniß der kurzen Sitzung.
Mittelst Kreisschreiben vom bten d. M. berichtet das eidge⸗ nössische Justiz⸗ und Polizei⸗Departement an die Polizei⸗Behörde der Kantone, daß Spione und geheime Agenten in großer Zahl die Schweiz nach allen Richtungen durchziehen, sei es um die Flüchtlinge zu überwachen oder zu gefährlichen Handlungen zu 8 leiten, sei es, um die Umtriebe der Jesuiten⸗ und Reactionspar ei
aufzumuntern, indem sie ihr die Unterstützung fremder Heere zů1